In den letzten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts hatte infolge von

Mißernten im Harz und an der oberen Weser eine Teuerung geherrscht, die

natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Bierpreise geblieben war. Die

Brauer hatten infolge dessen den Bierpreis erhöht und wollten diese

höheren Bierpreise auch beibehalten, nachdem der Preis des Getreides

wieder gesunken war. Da hatten sie aber die Rechnung ohne die damaligen

Herzöge von Braunschweig gemacht, welche folgende Verordnung erließen:

»Von Gottes Gnaden, wir Rudolph August und Anton Ulrich, Hertzog zu

Braunschweig und Lüneburg, fügen hiermit zu wissen: Was massen wir

glaubwürdig, wiewohl zu unsern höchsten ungnädigen Mißfallen, berichtet

worden, ob solte an denen meisten Orten des Hartz- und Weserdistricts,

das Bier annoch in dem erhöhten Preise, als solches in denen letztern

theuren Jahren zugeben verstattet worden, verkauffet werden. Ob Wir nun

wohl der Allerhöchste wiederumb wohlfeile Zeiten beschehret, sich von

selbsten der Billigkeit beschieden, und das Bier umb den gewöhnlichen

Preiß wieder hingegeben haben: Nachdem jedoch das Gegentheil, und daß

ihrer viele bei dem erhöhten Kauf geblieben sein sollen, beständig

verlauten will, Wir aber ein solch unbillig und unchristlich Beginnen

zu dulden keines Weges gemeynet seyn; So ist mit Vorbehalt schwerer

Ahndung gegen diejenige, so sich dieses unzulässigen Vortheils gegen

unsere gnädigste Concession gebrauchet, _Unser ernstlicher Befehl

hiermit, daß das halbe Stübichen Breyhan, gleich hier schon geraume

Zeit her geschehen, weiter nicht höher als vor zehn Pfennige, inclusive

der doppelten Bier-Steuer, und so auch nach Proportion in Faß-Zahl

verkauffet werden solle, bei unnachlässiger harter Straffe,_ so Jemand

dagegen ferner zu handeln sich gelüsten lassen mögte. Geben in Unser

Vestung Wolffenbüttel den 24. Julii Anno 1702.« Jedenfalls ist das

Bestreben dieser Landesväter, ihren Untertanen einen billigen Tropfen

zu verschaffen, auch heute noch, nach zweihundert Jahren, anzuerkennen.

Die Brauer mußten natürlich, sowie sie sich zu fühlen begannen, ebenso

wie jede andere Innung, ihren Schutzpatron haben, und ihre Wahl fiel

denn je nach der Gegend, auf den heil. Martin, den heil. Leonhard,

den heil. Adrian, bei den Kölner Brauern auf den heil. Peter von

Mailand, den heil. Anton, den heil. Magnus. Aber alle Bierbrauergilden

hatten einen Oberheiligen, den sie zwar nicht anbeteten wie die

anderen Patrone, dem sie aber ehrfurchts- und hochachtungsvoll manches

Trankopfer weihten -- _den heiligen Gambrinus!_

Von diesem sonderbaren Heiligen heißt es in einer alten Chronik:

»Zu Jacobs Zeiten habe in Deutschland der König Gambrinus regiert,

welcher auf deutsch Gampor oder Knüpfer genannt worden sei, weil er

ein stattlicher Kriegsmann gewesen und seine Feinde aufgeknüpft haben

soll. Gampor sei auch ein tüchtiger deutscher Hausvater gewesen, _der

das Bier zu brauen verstanden und den Deutschen diese Kunst gelehrt

habe_.[50]«

Dieser edle König Gambrivius oder Gambrinus hat weder gelebt, noch den

Deutschen das Bierbrauen gelehrt. Sein Name ist eine Verballhornung

von _Jan Primus_, was übrigens nicht, wie vielfach angenommen wird,

erst durch neuere Forschungen erwiesen wurde, sondern schon Hans Sachs

bekannt war. Eines seiner Gedichte:

Wer erstlich hat erfunden das Bier

Und der vollen Brüder Turnier

beginnt:

Jamprimus ein kühner Held

In Flandern und Brabant erwählt,

Ein König streng, gerecht und frumm,

Regiert in seinem Königtum usw.

Von diesem Jan Primus, Jan I., Herzog von Brabant, geboren 1251,

erzählt die Überlieferung, wie er ein gar ritterlicher Herr und

Bürgerfreund gewesen, der sich auch als Minnesänger in französischer

und vlämischer Sprache hervorgetan und als Held 1292 in einem Turnier

zu Bar zu Tode getroffen wurde. Mit der Bierbrauerei wurde er durch

einen Zufall in Verbindung gebracht. Er war wegen seiner Leutseligkeit

ein sehr volkstümlicher und allbeliebter Fürst und so kam es, daß ihm

außer anderweitigen Ehrungen auch die Ehrenmitgliedschaft der Brüsseler

Brauereigilde angeboten wurde. Herzog Jan nahm diese Auszeichnung

auch dankbar an, was ihm in Anbetracht jener ritterstolzen Zeit

besonders hoch angerechnet werden muß. Die Brauer von Brüssel aber

waren über diese Gnade und Huld ihres Fürsten hoch entzückt und gaben

ihrer Dankbarkeit dadurch beredten Ausdruck, daß sie das Bild ihres

volksfreundlichen Fürsten in ihrem Gildenhause öffentlich aushängten.

Daß man dem Herzog im Bilde den schäumenden Becher in die Hand gab,

war natürlich; wollten doch die Bierbrauer nicht allein den Fürsten,

sondern zugleich auch ihr Gewerbe ehren!

Später, als der brave Jan samt seinem Geschlecht längst im Grabe

ruhte und der Schleier der Jahre sich über die Vergangenheit und ihre

Ereignisse breitete, entstand aus »Jan Primus« »Gambrinus«; zugleich

gab der etwas ungewöhnliche Standort des Bildes im Gildenhause,

sowie der Umstand, daß auf ihm der schäumende Bierkrug sichtbar war,

einem phantasievollen Kopf Veranlassung, dem farbigen Jan Primus

alias Gambrinus die Biererfindung anzuhängen, eine Sage, die sich

im Volksmund fortpflanzte und schnell allgemeinen Anklang fand.

Doch halten wir ihn in Ehren, den wackeren Gambrinus, wenngleich er

ebensowenig das Bier, wie etwa das Pulver erfunden hat; war er doch

ein ritterlicher Herr und minniglicher Sänger, ein kräftiger Streiter

und besonders, was ihm die Bierbrauer nicht vergessen werden -- ein

fröhlicher Zecher.[51]

»Jedenfalls war Gambrinus nicht bloß einst der mächtigste König

der ganzen Welt, denn seine Herrschaft geht heute noch von Aufgang

bis Niedergang, kein König hat ein größeres Reich, keiner zählt

mehr Untertanen; er wird von den Studenten noch heute ceremoniell

canonisiert, ihm zu Ehren stiftete man Orden, Feste und Feiertage, sein

Name ist unsterblich, seine Erfindung unvergänglich!«[52]

Von Gambrinus sind zahllose Bilder, natürlich alle aus späterer

Zeit erhalten, deren ältestes wohl das in Aventins Baierischer

Chronik (Frankfurt a. M. 1580) enthaltene sein dürfte. In römischer

Rittertracht, den einen Arm eingestemmt, hält der Brabanter in der Hand

einen Helm mit einer Krone. Auf dem Haupt trägt er einen Ährenkranz.

Links mähen Bauern Korn, rechts wird eine große Biertonne gewälzt.

Der Hauptunterschied zwischen diesem ältesten und den späteren

Darstellungen besteht in der dem Gambrinus zugewiesenen Kleidung,

denn fast alle diese bilden ihn in einem nur leise an die vlämische

Rittertracht erinnerndem Phantasiekostüm, in der Hand den Pokal voll

schäumenden Bieres ab. Unter dem ältesten Bild befinden sich folgende

Verse, die der Geschichtsschreiber des Bieres, Dr. Grässe, dem

Herausgeber der Aventinschen Chronik, Nicolaus Cisner, zuschreibt.

Gambrivius, genannt der Gämpffer,

Ein kühner Held und starker Kämpffer,

Gleich wie er geboren von Edlem Blut

Hatt er ein Adelichen Mut,

Er war gantz streng vnd ernst von Sitten,

Kein Unricht ward bei ihm gelitten,

Alle Freffel er gar kleinlich strafft,

Die Frauen schützt und Frieden schafft,

Wie wol man nicht beschrieben sind,

Wo er vnd nachmals seine Kind,

Nach ihm regiert han vnd geherrscht,

So hat man dennoch das erforscht,

Daß im Tornacher Stifft ein Statt,

Gambrv[53] von jm den Namen hat.

Darbey man wol abnemmen kann,

Daß er daselbst regiert muß han.

Er hat aus Gersten Malz gemacht

Vnd das Bierbräuen erst erdacht.

Wie er solches von Osirida

Gelehrnet hat, vnd von Isida.[54]

Vnd hatt gelebt der Kämpffer Kuhn,

Wie die Historie zeigen thun,

Da Belocho dem zehend König

Assyrien war unterthänig.

Natürlich fehlte es auch dem Biere nicht an Feinden; denn wo die

Menschen an etwas Freuden haben, finden sich sofort die Nörgler ein,

die alles aufbieten, mit ihrem Geifer diese Freude zu vergällen. Im

ersten Jahrtausend nach Christi Geburt predigte schon der verbissene

Preußenapostel, der heilige Adalbert, gegen das Bier; 1039 verhängte

Bischof Severus den Bann über alle Bierwirte und so geht es weiter.

Ein Scribent, der 1515 in Erfurt ein Büchlein »De generibus obriosorum

et ebrietate vitanda« herausgab, schreibt, daß in Polen, Rußland,

Lithauen, Lievland, Masovien, Preußen, Pommern, Rügen, Stettin und

der Mark Brandenburg das Bier Eingang gefunden hätte, besonders aber

in Sachsen. »In diesen Gegenden wächst, wie gesagt, kein Wein, es

wird aber trotzdem recht guter eingeführter getrunken; aber das

Bier herrscht vor, eine dicke, dem menschlichen Körper schädliche

Flüssigkeit, die, wie man wohl glauben darf, ein böser Geist zum

Verderben der Menschheit erfunden, um mit diesem verderblichen Gift die

meisten hellen Verstandeskräfte zu vernichten.«[55]

Den bayerischen Bierfanatiker dürfte die Nachricht interessieren, daß

in ganz Süddeutschland, sowie auch in Bayern im Mittelalter das Bier

außer Gebrauch gekommen war. Die jüngste Vergangenheit vermochte erst

wieder durch die vervollkommneten Bereitungsarten und die dadurch

bedingte Wohlfeilheit dem Bier die allgemeine Volksgunst wieder

zu erringen. So berichtet Johannes Boëmus: »Das Volk in Franken

unterscheidet sich in nichts, weder in Kleidung noch Gestalt von den

übrigen Deutschen, ist ausdauernd und fleißig; beim Bestellen der

Weinberge arbeiten Männer wie Weiber, keinem wird Ruhe gegönnt. Den

Wein, den sie ernten, verkaufen sie ihrer Armut halber gewöhnlich und

trinken Wasser. Das Bier verachten sie und lassen es nicht leicht

bei sich einführen. In Würzburg wird es nur zur Fastenzeit und zwar

außerhalb der Stadt auf Schiffen verkauft, damit die, welche sich des

Weines enthalten, es statt Wasser haben können.«

Die beiden Hauptsorten der Vorzeit bildeten Gersten- und Weizenbier,

die beide ihre Freunde und Gegner hatten. So zog Albrecht von

Wallenstein, Herzog von Friedland, das Weizenbier jeder anderen Sorte

vor. In einem Brief vom 2. Juli 1628 an den Feldmarschall Arnim vor

Stralsund schrieb er: »Dieweil ich das Gerstenpier nicht trinken kann,

bitt, der Herr thu die Anordnung, auf daß von Barth auf Anklam vor mich

Weinzenpier gebracht wird.«

Das haltbare Lagerbier, das seitdem Weltruf gewonnen hat, braut man in

Deutschland seit dem dreizehnten Jahrhundert. Von allen Sorten gelang

es zuerst dem märkischen Lagerbier, sich einen Namen zu machen, den ihr

aber bald die Stadt Zittau in Sachsen streitig machte.

_Zittau_ besaß 1390 die größte aller deutschen Brauereien. In ihrem

Kupferkessel konnten zehn Eimer Bier auf einmal gesotten werden.

Dieses Zittauer Bier brachte großen Wohlstand nach seinem Ursprungsort

und war sogar einmal die Ursache eines wirklichen Krieges, eines

Bierkrieges, wie sie im Mittelalter keineswegs selten waren. Da

dieser Krieg länger währte als sonst die Bierfehden, und sein Verlauf

typisch für alle derartigen blutigen Zänkereien war, so will ich ihn

hier etwas ausführlicher behandeln. Bereits in der Maßordnung König

Ottokars von Böhmen von 1270 geschieht des Zittauer Bräues Erwähnung

und im vierzehnten Jahrhundert regelten schon Verordnungen die Art des

Brauens und die Biersorten in Weizen- oder Tränkebier und in Gerste-

oder Lagerbier.

Der große Absatz des Zittauer Bieres wurde wesentlich durch die

Vorzüglichkeit des Gebräues bedingt, weshalb es auch in anderen Städten

eingeführt ward; dazu kam noch, daß der Bierzwang dieser Stadt sich

auf eine sehr große Fläche erstreckte, mithin viele Nichtzittauer

genötigt waren, ihren Bedarf aus Zittau zu beziehen. Die Trefflichkeit

des Zittauer Bieres war überdies weit und breit anerkannt. So gab z.

B. König Wenzel IV. den Pragern im Jahre 1385 die Erlaubnis, Zittauer

Bier einzuführen, und im Jahre 1390 untersagte zwar der Rat zu Prag

die Einfuhr fremder Biere, nahm jedoch Zittauer und Schweidnitzer Bier

von dem Verbote aus. Daher mußte es auch kommen, daß die benachbarten

Görlitzer, die zwar selbst ein recht trinkbares Bier brauten, sich gern

an einem Glase Zittauer gütlich taten. Das machte die guten Zittauer

übermütig, so daß sie sich schließlich das Recht zusprachen, ihr

Bier nach jeden beliebigen Ort ungehindert versenden zu dürfen, ohne

jedoch den anderen Städten ein gleiches Recht in Bezug auf sich selbst

einzuräumen; ja, ihre Dreistigkeit ging am Ende so weit, daß sie den

Bierbann anderer Städte durchaus nicht mehr respektierten, sondern

diese zur Abnahme ihres Bieres zwingen zu können vermeinten. Infolge

dieser eigentümlichen Rechtsbegriffe sollte jener merkwürdige Zwist

entstehen, welchen die Spezialgeschichte als »die Görlitz-Zittauer

Bierfehde« kennt.

Die Stadt Görlitz trieb nämlich damals ebenfalls ein recht

einträgliches Biergeschäft, sah sich aber häufig erheblich

beeinträchtigt durch die rücksichtslose Handlungsweise der Zittauer,

welche ungeniert ihr Bier über die Görlitzer Grenze brachten, trotzdem

dies schon oftmals Anstoß zu ärgerlichen Reibereien gegeben hatte.

Der Rat der Stadt Görlitz wollte aber jeden ernsthaften Streit gern

vermeiden, wenn es nur irgend anginge; er erließ deshalb im Jahre 1490,

als die Zittauer abermals einen großen Transport Bier in das Görlitzer

Weichbild einführten, einen Warnungsbrief an die Störenfriede. Das

machte aber nicht den geringsten Eindruck, man antwortete nur mit

Drohungen. Solcher Frechheit gegenüber blieb den Görlitzern nichts

anderes übrig, als sich in einem Beschwerdeschreiben an den Kaiser

Matthias zu wenden, ihm den ihnen zugefügten Schaden zu klagen und

um ernstliche Abhilfe dieser Ungebühr zu bitten. Der Kaiser schenkte

auch den Bittstellern Gehör, und verbot zwar nicht den Privatgebrauch

des Zittauer Bieres, erteilte aber von seiner Residenz Ofen in

Ungarn aus den Befehl: »daß hinfüro Niemand das Recht fremdes Bier

zu schenken, anderthalb Meilen ringsum Görlitz zu rechnen, führen

solle, widrigenfalls die Görlitzer die Dawiderhandelnden als Verbrecher

ansehen, nach Gelegenheit der Sachen strafen und das Bier wegnehmen

möchten.« Ebenso schrieb der Landvoigt Wartenberg auf Teschen, an den

sich die beleidigten Görlitzer gleichfalls gewendet hatten: »er habe

den Zittauern befohlen, die Sache nicht weiter zu treiben.« -- Schon

längst hatte die Görlitzer Jugend eine Gelegenheit gesucht, sich an den

Zittauern und deren Anhängern zu rächen; auf Grund der kaiserlichen

Weisung nun begab sie sich an diejenigen Orte, wo, ihrer Meinung nach,

heimlich Zittauer Bier verschenkt wurde, und zerschlug dort sämtliche

Gefäße. Zwar wollte jetzt der böhmische König Wladislaw vermittelnd

einschreiten, allein keine Partei hörte auf ihn. Die Zittauer sandten,

uneingedenk des kaiserlichen Verbotes, abermals eine große Ladung Bier

in das Görlitzer Weichbild und die Görlitzer schickten ihnen eine

Anzahl Bewaffneter entgegen, welche zwischen Ostritz und Hirschfelde,

im sogenannten Busch, auf die Zittauer einhieben, sich des Bieres

bemächtigten, sämtlichen Fässern Spund und Boden ausschlugen und den

ganzen Inhalt auslaufen ließen. Seitdem heißt noch heute der Schauplatz

dieser Heldentat die »Bierpfütze«.

Höchst gekränkt über dieses Verfahren, obschon sie selbst es einzig und

allein verschuldet hatten, sannen die Zittauer auf Rache. Sie rüsteten

sich also, baten mehrere ihnen befreundete Edelleute um Beistand und

sandten den Görlitzern den Fehdebrief zu. Wider alles Völkerrecht aber

zogen sie zugleich mit dem Boten kriegerisch aus und nahmen auf vielen

Görlitzer Besitzungen Vieh und andere Wertgegenstände weg, so daß, noch

ehe der Abgesandte Görlitz wieder verlassen hatte, schon ein Bauer aus

der Umgebung mit der Schreckensnachricht in der Stadt eintraf, die

Zittauer wären unverhofft ins Görlitzer Gebiet eingefallen, hätten die

Bauern geprügelt, die Häuser geplündert, fünfundzwanzig Stück Pferde,

sowie für drei Schock Groschen Frucht, für einen Schock Rinder und

für sechs Schock Schweine außer dem baren Gelde und anderen Sachen

geraubt und auch einige Gefangene mit hinweggeführt. Damit hatten die

grimmen Zittauer indes ihre Rache noch nicht gekühlt. Von dem plumpen

Handstreiche ermutigt, fielen sie nach drei Tagen zum zweiten Male

unverhofft von Böhmen aus auf Görlitzer Grund und Boden ein, raubten

abermals eine Menge von Kühen und Schafen und schleppten ihre Beute

nach Zittau. Der dadurch verursachte Schaden wurde auf die für damalige

Zeit sehr bedeutende Summe von sechsundsiebzig Talern veranschlagt.

Jetzt endlich riß den Görlitzern die Geduld. Die Sturmglocke wurde

geläutet, die kriegsfähige Mannschaft bewaffnet und ins Feld geführt.

Leider aber kam man zu spät, die Zittauer waren längst über alle Berge.

Die schneidigen Gesellen hatten noch das Hohnwort hinterlassen: »Die

Görlitzer möchten sich ihre Kühe auf dem Zittauer Marktplatz wieder

holen!«

Obgleich nun Görlitz mächtig genug war, seinen Gegnern die Spitze zu

bieten, und die angetane Unbill rächen zu können, so beschloß der Rat

dennoch, alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Man begnügte sich also

damit, Köslitz und die Weinberge bei Görlitz mit zweitausend Mann zu

besetzen und an den Hauptmann zu Bautzen, sowie an den Landvoigt der

Oberlausitz, Sigismund von Wartemberg, zu schreiben und um Schutz zu

bitten. Dieser wurde den Görlitzern auch insofern gewährt, als der Rat

nach Bautzen bestellt und von dem Voigt ein Richterspruch erlassen

wurde: »Daß die Görlitzer zwar den Zittauern nicht wehren sollten,

ihr Bier an ihre frühere Kundschaft zu versenden, daß die letzteren

sich aber fürderhin jeder Feindseligkeit enthalten, allen verursachten

Schaden ersetzen und die Gefangenen ohne Lösegeld freilassen sollten.

Im Weigerungsfalle würde ihnen eine Geldbuße von sechstausend

ungarischen Gulden, deren eine Hälfte die königliche Kammer, die

andere aber dem beleidigten Teil zufiele, auferlegt werden.« Nach

Publikation dieses Urteils zogen die Görlitzer ihre zweitausend Mann,

nebst dem auf vierhundert Wagen liegenden Kriegszeug, Donnerbüchsen,

Feldschlangen und Haken in die Stadt zurück.

Die Zittauer widersetzten sich jedoch auch diesem Richterspruche,

so daß ein weitläufiger Prozeß daraus entstand, welcher von beiden

Parteien in Prag geführt wurde. Ja, sogar der heilige Vater in Rom,

dem die ganze Sache doch gewiß fern genug lag, wurde schließlich noch

in diese Bierangelegenheit verwickelt und erließ eine Bulle gegen die

Zittauer, weil der Pfarrer eines von diesen geplünderten Görlitzer

Dorfes sich wegen der auch ihm widerfahrenen Beraubung an den Papst

gewendet und um Beistand gebeten hatte. -- Erst im Jahre 1497 wurde

der Prozeß endlich vom Könige dahin entschieden, daß die Stadt Zittau

zur sofortigen Zahlung einer bedeutenden Geldsumme verurteilt und die

gerade in Prag anwesenden Abgesandten des Zittauer Rates als Bürgen für

die Erfüllung dieser Verpflichtung gefänglich eingezogen wurden. Allein

auch diese Maßregel scheiterte an der Hartnäckigkeit der Zittauer,

welche in höchster Erbitterung sich standhaft weigerten, die ihnen

diktierte Strafsumme zu erlegen. Nur, nachdem sich schließlich noch die

Städte Bautzen, Kamenz, Lauban und Löbau, welche mit Zittau und Görlitz

schon von Alters her einen sogenannten »Sechsstädtebund« geschlossen

hatten, vermittelnd in die Angelegenheit mischten, gelangte diese, in

ihrer Art wohl einzig dastehende Begebenheit zu einem Abschluß und der

Bierkrieg zu seinem Ende. -- Noch heutigen Tages soll man in Zittau im

Tellerschen Bierhofe in der Neustadt, zum ewigen Wahrzeichen dieser

Fehde, eine steinerne Abbildung in der Wand sehen, welche sich auf den

Raub der Kühe bezieht.

Die Rauflust und Händelsucht der Zittauer war zwar durch diesen

Streit auf einige Zeit, aber durchaus nicht für immer befriedigt,

denn im Jahre 1530 zogen an die 400 Mann Reisige zu Fuß und Roß nach

Eibau, welches zwar im Weichbilde von Zittau lag, aber einem Herrn

von Schleinitz gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß

Laubaner Bier, trotzdem die Stadt Lauban von Alters her mit Zittau

verbündet war. -- Auch im Jahre 1628 gaben sie einen neuen Beweis ihrer

Bierwut, denn als im genannten Jahre ein Herr von Tschirnhaus als

Verbannter mit Hab und Gut und Familie nach Zittau zog und sich sechs

Fässer eigens gebrauten Bieres mitbrachte, da schossen die Zittauer

von weitem Löcher in die Fässer, so daß sein Bier auslaufen mußte. Auf

diese Weise trieben es die Lausitzer Raufbolde noch unterschiedliche

Male, bis ihnen endlich, nachdem im Laufe der Zeit das Monopol- und

Zunftwesen eine größere Beschränkung erlitten hatte, das Handwerk

gelegt und der Bierbann aufgehoben wurde.

Auf einen märkischen Bierkrieg mit ungleich tragischerem Ausgang

werde ich später noch zurückkommen, hier sei nur noch des Breslauer

Bierskandals gedacht, der 1381 zwischen dem Rat und dem Domkapitel

wegen Einführung des Schweidnitzer Bieres entbrannte.

Ein Vorrecht des Breslauer Stadtkelleramtes war es nämlich, fremde

Biere in die Stadt einzuführen und zu verkaufen. Die Domgeistlichkeit

setzte sich über dieses Privilegium hinweg und bezog gleichfalls fremde

Biere, die sie teils selbst verbrauchte, teils in ihren Bierstuben

sogar billiger verabreichte, als der Ratskeller, wodurch diesem

bedeutender Abbruch getan wurde. Da ging endlich dem Rat die Geduld aus

und er verbot den Fuhrherrn der Stadt, der Geistlichkeit überhaupt Bier

zuzuführen. Wenn auch murrend, fügten sich diese der Anordnung.

Da sandte um die Weihnachtzeit des Jahres 1380 der Herzog Ruprecht

von Liegnitz seinem Bruder Heinrich, damals Domdechant in Breslau,

ein Fäßchen Schweidnitzer zum Geschenk. Ein hoher und ehrsamer Rat

aber setzte den Fuhrmann, in damals beliebter rascher Justiz, ins

Gefängnis und legte Beschlag auf das Bier. Darob ergrimmten die in

ihren edelsten Gefühlen verletzten Domherren, denn wenn es sich um

Essen und Trinken oder um Geld handelte, verstanden sie keinen Spaß;

sie fuhren gleich das schwerste Geschütz auf und taten die Stadt in

den Bann. Da kam König Wenzeslaus nach Breslau, um sich huldigen zu

lassen. Er versuchte zwischen den beiden Kampfhähnen zu vermitteln, und

da sich das Domkapitel nicht fügen wollte, gab er dessen Wohnstätten

auf dem Dom der Plünderung preis und duldete, wie seine Mannschaften

die Geistlichkeit dadurch verspotteten, daß sie zum Gaudium des Pöbels

in geistlichen Gewändern durch die Straßen zogen. Auch die Einnahmen

der Kirche belegte der König mit Beschlag, bis das Domkapitel zu Kreuze

kroch, den Bann von der Stadt nahm, die versprechen mußte, die ihr von

dem Kapitel zugefügten Unbilden zu vergessen. Die »Pfaffen« hingegen

durften hinfort kein fremdes Bier an die Bürger mehr verkaufen, und nur

ihren eigenen Bedarf von außerhalb decken.[56]

Eine andere Bierfehde zwischen Herrschaft und Bürgerschaft von böhmisch

Kamnitz endete nach vierzigjähriger Dauer im Jahre 1795 mit dem Siege

der Bürgerschaft.

Neben dem Zittauer Bier kannte die Vorzeit eine beträchtliche Anzahl

von Sorten, die sich weiter Verbreitung erfreuten. Einige der

hervorragendsten dieser Biere seien im nachfolgenden namhaft gemacht.

So besonders das einst vielgepriesene _Eimbecker_, aus dem

dereinstigen Hauptorte des Fürstentums Grubenhagen, der Ahne des

bayerischen, besonders des Bockbieres -- Ein-beck, Ein-bock -- von dem

Murner sagt:

Hippokras und Malvasier,

Rintab (Rivoglio-Wein) und _Eimischer_ Bier

Sind sie tür (teuer) so sind sie guot,[57]

von dem sogar der reiche, stark verwöhnte Finanzmann Tucher 1508 ein

Fäßchen als hochwillkommenes Geschenk entgegennahm.[58] Als Luther das

Verhör auf dem Wormser Reichstag glücklich überstanden hatte, sandte

Herzog Erich von Braunschweig, um dem erschöpften Mann seine Teilnahme

zu bezeugen, eine Flasche Einbecker.

Von dem _Zerbster Bitterbier_ schrieb gegen Ende des siebzehnten

Jahrhunderts der gelehrte Rektor Johannes Hübner: »Die Bürger brauen

ein herrliches und gesundes Bier, welches bis nach Hamburg verführt

wird. Wenn im Herbst das Brauen angeht, so wird in den Kirchen eine

besondere Lobrede davon gehalten, wobey erstlich die Litaney und

zuletzte auch das Tedeum gesungen wird, woraus man schließen kann, daß

den guten Einwohnern gar viel an ihrer Braunahrung gelegen ist« -- denn:

Zerbster Bier und Rhein'scher Wein

Dabei wollen wir lustig sein!

_Croßner Bier_, »welches einzig und allein auf dem dasigen Schloß

gebrauet wird, und gleichwohl in der nahegelegenen Stadt niemals so

gut gebrauet werden kann, sondern dieses letztere fällt allemal nicht

nur anders, sondern auch viel schlechter aus.« Dieses Croßner »Urquell«

behielt seinen Ruf bis zum Beginn des neunzehnten Jahrhunderts.

Das ölige, schwarze _Erfurter Bier_, der Luntsch, begeisterte den

mäßigen, greisen Rudolf von Habsburg, daß er mit dem Kruge in der Hand

auf die Straße lief und rief: »Wohl in, wohl in! eye gut Bier dat hat

Herr Sigfrid von Bustede ufgetan.«

Rudolf von Habsburg der Rittersmann,

Er läuft durch Erfurts Straßen,

Mit vollem Pokal, er preist dem Volk

Das Stadtbier über die Maßen.

steht an einer Wand des Münchener Ratskellers. Andererseits wird in

einer von Wattenbach im Anzeiger für die Kunde deutscher Vorzeit

mitgeteilten Handschrift[59] das Erfurter Bier sehr abfällig kritisiert.

Von ihrem alten Ruhme zehrt noch heute die würzreiche starke

_Braunschweiger Mumme_, die anno 1487 der Brauherr Christian Mumme

erfunden haben soll.

Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte · 第 2 / 21 段