Mißernten im Harz und an der oberen Weser eine Teuerung geherrscht, die
natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Bierpreise geblieben war. Die
Brauer hatten infolge dessen den Bierpreis erhöht und wollten diese
höheren Bierpreise auch beibehalten, nachdem der Preis des Getreides
wieder gesunken war. Da hatten sie aber die Rechnung ohne die damaligen
Herzöge von Braunschweig gemacht, welche folgende Verordnung erließen:
»Von Gottes Gnaden, wir Rudolph August und Anton Ulrich, Hertzog zu
Braunschweig und Lüneburg, fügen hiermit zu wissen: Was massen wir
glaubwürdig, wiewohl zu unsern höchsten ungnädigen Mißfallen, berichtet
worden, ob solte an denen meisten Orten des Hartz- und Weserdistricts,
das Bier annoch in dem erhöhten Preise, als solches in denen letztern
theuren Jahren zugeben verstattet worden, verkauffet werden. Ob Wir nun
wohl der Allerhöchste wiederumb wohlfeile Zeiten beschehret, sich von
selbsten der Billigkeit beschieden, und das Bier umb den gewöhnlichen
Preiß wieder hingegeben haben: Nachdem jedoch das Gegentheil, und daß
ihrer viele bei dem erhöhten Kauf geblieben sein sollen, beständig
verlauten will, Wir aber ein solch unbillig und unchristlich Beginnen
zu dulden keines Weges gemeynet seyn; So ist mit Vorbehalt schwerer
Ahndung gegen diejenige, so sich dieses unzulässigen Vortheils gegen
unsere gnädigste Concession gebrauchet, _Unser ernstlicher Befehl
hiermit, daß das halbe Stübichen Breyhan, gleich hier schon geraume
Zeit her geschehen, weiter nicht höher als vor zehn Pfennige, inclusive
der doppelten Bier-Steuer, und so auch nach Proportion in Faß-Zahl
verkauffet werden solle, bei unnachlässiger harter Straffe,_ so Jemand
dagegen ferner zu handeln sich gelüsten lassen mögte. Geben in Unser
Vestung Wolffenbüttel den 24. Julii Anno 1702.« Jedenfalls ist das
Bestreben dieser Landesväter, ihren Untertanen einen billigen Tropfen
zu verschaffen, auch heute noch, nach zweihundert Jahren, anzuerkennen.
Die Brauer mußten natürlich, sowie sie sich zu fühlen begannen, ebenso
wie jede andere Innung, ihren Schutzpatron haben, und ihre Wahl fiel
denn je nach der Gegend, auf den heil. Martin, den heil. Leonhard,
den heil. Adrian, bei den Kölner Brauern auf den heil. Peter von
Mailand, den heil. Anton, den heil. Magnus. Aber alle Bierbrauergilden
hatten einen Oberheiligen, den sie zwar nicht anbeteten wie die
anderen Patrone, dem sie aber ehrfurchts- und hochachtungsvoll manches
Trankopfer weihten -- _den heiligen Gambrinus!_
Von diesem sonderbaren Heiligen heißt es in einer alten Chronik:
»Zu Jacobs Zeiten habe in Deutschland der König Gambrinus regiert,
welcher auf deutsch Gampor oder Knüpfer genannt worden sei, weil er
ein stattlicher Kriegsmann gewesen und seine Feinde aufgeknüpft haben
soll. Gampor sei auch ein tüchtiger deutscher Hausvater gewesen, _der
das Bier zu brauen verstanden und den Deutschen diese Kunst gelehrt
habe_.[50]«
Dieser edle König Gambrivius oder Gambrinus hat weder gelebt, noch den
Deutschen das Bierbrauen gelehrt. Sein Name ist eine Verballhornung
von _Jan Primus_, was übrigens nicht, wie vielfach angenommen wird,
erst durch neuere Forschungen erwiesen wurde, sondern schon Hans Sachs
bekannt war. Eines seiner Gedichte:
Wer erstlich hat erfunden das Bier
Und der vollen Brüder Turnier
beginnt:
Jamprimus ein kühner Held
In Flandern und Brabant erwählt,
Ein König streng, gerecht und frumm,
Regiert in seinem Königtum usw.
Von diesem Jan Primus, Jan I., Herzog von Brabant, geboren 1251,
erzählt die Überlieferung, wie er ein gar ritterlicher Herr und
Bürgerfreund gewesen, der sich auch als Minnesänger in französischer
und vlämischer Sprache hervorgetan und als Held 1292 in einem Turnier
zu Bar zu Tode getroffen wurde. Mit der Bierbrauerei wurde er durch
einen Zufall in Verbindung gebracht. Er war wegen seiner Leutseligkeit
ein sehr volkstümlicher und allbeliebter Fürst und so kam es, daß ihm
außer anderweitigen Ehrungen auch die Ehrenmitgliedschaft der Brüsseler
Brauereigilde angeboten wurde. Herzog Jan nahm diese Auszeichnung
auch dankbar an, was ihm in Anbetracht jener ritterstolzen Zeit
besonders hoch angerechnet werden muß. Die Brauer von Brüssel aber
waren über diese Gnade und Huld ihres Fürsten hoch entzückt und gaben
ihrer Dankbarkeit dadurch beredten Ausdruck, daß sie das Bild ihres
volksfreundlichen Fürsten in ihrem Gildenhause öffentlich aushängten.
Daß man dem Herzog im Bilde den schäumenden Becher in die Hand gab,
war natürlich; wollten doch die Bierbrauer nicht allein den Fürsten,
sondern zugleich auch ihr Gewerbe ehren!
Später, als der brave Jan samt seinem Geschlecht längst im Grabe
ruhte und der Schleier der Jahre sich über die Vergangenheit und ihre
Ereignisse breitete, entstand aus »Jan Primus« »Gambrinus«; zugleich
gab der etwas ungewöhnliche Standort des Bildes im Gildenhause,
sowie der Umstand, daß auf ihm der schäumende Bierkrug sichtbar war,
einem phantasievollen Kopf Veranlassung, dem farbigen Jan Primus
alias Gambrinus die Biererfindung anzuhängen, eine Sage, die sich
im Volksmund fortpflanzte und schnell allgemeinen Anklang fand.
Doch halten wir ihn in Ehren, den wackeren Gambrinus, wenngleich er
ebensowenig das Bier, wie etwa das Pulver erfunden hat; war er doch
ein ritterlicher Herr und minniglicher Sänger, ein kräftiger Streiter
und besonders, was ihm die Bierbrauer nicht vergessen werden -- ein
fröhlicher Zecher.[51]
»Jedenfalls war Gambrinus nicht bloß einst der mächtigste König
der ganzen Welt, denn seine Herrschaft geht heute noch von Aufgang
bis Niedergang, kein König hat ein größeres Reich, keiner zählt
mehr Untertanen; er wird von den Studenten noch heute ceremoniell
canonisiert, ihm zu Ehren stiftete man Orden, Feste und Feiertage, sein
Name ist unsterblich, seine Erfindung unvergänglich!«[52]
Von Gambrinus sind zahllose Bilder, natürlich alle aus späterer
Zeit erhalten, deren ältestes wohl das in Aventins Baierischer
Chronik (Frankfurt a. M. 1580) enthaltene sein dürfte. In römischer
Rittertracht, den einen Arm eingestemmt, hält der Brabanter in der Hand
einen Helm mit einer Krone. Auf dem Haupt trägt er einen Ährenkranz.
Links mähen Bauern Korn, rechts wird eine große Biertonne gewälzt.
Der Hauptunterschied zwischen diesem ältesten und den späteren
Darstellungen besteht in der dem Gambrinus zugewiesenen Kleidung,
denn fast alle diese bilden ihn in einem nur leise an die vlämische
Rittertracht erinnerndem Phantasiekostüm, in der Hand den Pokal voll
schäumenden Bieres ab. Unter dem ältesten Bild befinden sich folgende
Verse, die der Geschichtsschreiber des Bieres, Dr. Grässe, dem
Herausgeber der Aventinschen Chronik, Nicolaus Cisner, zuschreibt.
Gambrivius, genannt der Gämpffer,
Ein kühner Held und starker Kämpffer,
Gleich wie er geboren von Edlem Blut
Hatt er ein Adelichen Mut,
Er war gantz streng vnd ernst von Sitten,
Kein Unricht ward bei ihm gelitten,
Alle Freffel er gar kleinlich strafft,
Die Frauen schützt und Frieden schafft,
Wie wol man nicht beschrieben sind,
Wo er vnd nachmals seine Kind,
Nach ihm regiert han vnd geherrscht,
So hat man dennoch das erforscht,
Daß im Tornacher Stifft ein Statt,
Gambrv[53] von jm den Namen hat.
Darbey man wol abnemmen kann,
Daß er daselbst regiert muß han.
Er hat aus Gersten Malz gemacht
Vnd das Bierbräuen erst erdacht.
Wie er solches von Osirida
Gelehrnet hat, vnd von Isida.[54]
Vnd hatt gelebt der Kämpffer Kuhn,
Wie die Historie zeigen thun,
Da Belocho dem zehend König
Assyrien war unterthänig.
Natürlich fehlte es auch dem Biere nicht an Feinden; denn wo die
Menschen an etwas Freuden haben, finden sich sofort die Nörgler ein,
die alles aufbieten, mit ihrem Geifer diese Freude zu vergällen. Im
ersten Jahrtausend nach Christi Geburt predigte schon der verbissene
Preußenapostel, der heilige Adalbert, gegen das Bier; 1039 verhängte
Bischof Severus den Bann über alle Bierwirte und so geht es weiter.
Ein Scribent, der 1515 in Erfurt ein Büchlein »De generibus obriosorum
et ebrietate vitanda« herausgab, schreibt, daß in Polen, Rußland,
Lithauen, Lievland, Masovien, Preußen, Pommern, Rügen, Stettin und
der Mark Brandenburg das Bier Eingang gefunden hätte, besonders aber
in Sachsen. »In diesen Gegenden wächst, wie gesagt, kein Wein, es
wird aber trotzdem recht guter eingeführter getrunken; aber das
Bier herrscht vor, eine dicke, dem menschlichen Körper schädliche
Flüssigkeit, die, wie man wohl glauben darf, ein böser Geist zum
Verderben der Menschheit erfunden, um mit diesem verderblichen Gift die
meisten hellen Verstandeskräfte zu vernichten.«[55]
Den bayerischen Bierfanatiker dürfte die Nachricht interessieren, daß
in ganz Süddeutschland, sowie auch in Bayern im Mittelalter das Bier
außer Gebrauch gekommen war. Die jüngste Vergangenheit vermochte erst
wieder durch die vervollkommneten Bereitungsarten und die dadurch
bedingte Wohlfeilheit dem Bier die allgemeine Volksgunst wieder
zu erringen. So berichtet Johannes Boëmus: »Das Volk in Franken
unterscheidet sich in nichts, weder in Kleidung noch Gestalt von den
übrigen Deutschen, ist ausdauernd und fleißig; beim Bestellen der
Weinberge arbeiten Männer wie Weiber, keinem wird Ruhe gegönnt. Den
Wein, den sie ernten, verkaufen sie ihrer Armut halber gewöhnlich und
trinken Wasser. Das Bier verachten sie und lassen es nicht leicht
bei sich einführen. In Würzburg wird es nur zur Fastenzeit und zwar
außerhalb der Stadt auf Schiffen verkauft, damit die, welche sich des
Weines enthalten, es statt Wasser haben können.«
Die beiden Hauptsorten der Vorzeit bildeten Gersten- und Weizenbier,
die beide ihre Freunde und Gegner hatten. So zog Albrecht von
Wallenstein, Herzog von Friedland, das Weizenbier jeder anderen Sorte
vor. In einem Brief vom 2. Juli 1628 an den Feldmarschall Arnim vor
Stralsund schrieb er: »Dieweil ich das Gerstenpier nicht trinken kann,
bitt, der Herr thu die Anordnung, auf daß von Barth auf Anklam vor mich
Weinzenpier gebracht wird.«
Das haltbare Lagerbier, das seitdem Weltruf gewonnen hat, braut man in
Deutschland seit dem dreizehnten Jahrhundert. Von allen Sorten gelang
es zuerst dem märkischen Lagerbier, sich einen Namen zu machen, den ihr
aber bald die Stadt Zittau in Sachsen streitig machte.
_Zittau_ besaß 1390 die größte aller deutschen Brauereien. In ihrem
Kupferkessel konnten zehn Eimer Bier auf einmal gesotten werden.
Dieses Zittauer Bier brachte großen Wohlstand nach seinem Ursprungsort
und war sogar einmal die Ursache eines wirklichen Krieges, eines
Bierkrieges, wie sie im Mittelalter keineswegs selten waren. Da
dieser Krieg länger währte als sonst die Bierfehden, und sein Verlauf
typisch für alle derartigen blutigen Zänkereien war, so will ich ihn
hier etwas ausführlicher behandeln. Bereits in der Maßordnung König
Ottokars von Böhmen von 1270 geschieht des Zittauer Bräues Erwähnung
und im vierzehnten Jahrhundert regelten schon Verordnungen die Art des
Brauens und die Biersorten in Weizen- oder Tränkebier und in Gerste-
oder Lagerbier.
Der große Absatz des Zittauer Bieres wurde wesentlich durch die
Vorzüglichkeit des Gebräues bedingt, weshalb es auch in anderen Städten
eingeführt ward; dazu kam noch, daß der Bierzwang dieser Stadt sich
auf eine sehr große Fläche erstreckte, mithin viele Nichtzittauer
genötigt waren, ihren Bedarf aus Zittau zu beziehen. Die Trefflichkeit
des Zittauer Bieres war überdies weit und breit anerkannt. So gab z.
B. König Wenzel IV. den Pragern im Jahre 1385 die Erlaubnis, Zittauer
Bier einzuführen, und im Jahre 1390 untersagte zwar der Rat zu Prag
die Einfuhr fremder Biere, nahm jedoch Zittauer und Schweidnitzer Bier
von dem Verbote aus. Daher mußte es auch kommen, daß die benachbarten
Görlitzer, die zwar selbst ein recht trinkbares Bier brauten, sich gern
an einem Glase Zittauer gütlich taten. Das machte die guten Zittauer
übermütig, so daß sie sich schließlich das Recht zusprachen, ihr
Bier nach jeden beliebigen Ort ungehindert versenden zu dürfen, ohne
jedoch den anderen Städten ein gleiches Recht in Bezug auf sich selbst
einzuräumen; ja, ihre Dreistigkeit ging am Ende so weit, daß sie den
Bierbann anderer Städte durchaus nicht mehr respektierten, sondern
diese zur Abnahme ihres Bieres zwingen zu können vermeinten. Infolge
dieser eigentümlichen Rechtsbegriffe sollte jener merkwürdige Zwist
entstehen, welchen die Spezialgeschichte als »die Görlitz-Zittauer
Bierfehde« kennt.
Die Stadt Görlitz trieb nämlich damals ebenfalls ein recht
einträgliches Biergeschäft, sah sich aber häufig erheblich
beeinträchtigt durch die rücksichtslose Handlungsweise der Zittauer,
welche ungeniert ihr Bier über die Görlitzer Grenze brachten, trotzdem
dies schon oftmals Anstoß zu ärgerlichen Reibereien gegeben hatte.
Der Rat der Stadt Görlitz wollte aber jeden ernsthaften Streit gern
vermeiden, wenn es nur irgend anginge; er erließ deshalb im Jahre 1490,
als die Zittauer abermals einen großen Transport Bier in das Görlitzer
Weichbild einführten, einen Warnungsbrief an die Störenfriede. Das
machte aber nicht den geringsten Eindruck, man antwortete nur mit
Drohungen. Solcher Frechheit gegenüber blieb den Görlitzern nichts
anderes übrig, als sich in einem Beschwerdeschreiben an den Kaiser
Matthias zu wenden, ihm den ihnen zugefügten Schaden zu klagen und
um ernstliche Abhilfe dieser Ungebühr zu bitten. Der Kaiser schenkte
auch den Bittstellern Gehör, und verbot zwar nicht den Privatgebrauch
des Zittauer Bieres, erteilte aber von seiner Residenz Ofen in
Ungarn aus den Befehl: »daß hinfüro Niemand das Recht fremdes Bier
zu schenken, anderthalb Meilen ringsum Görlitz zu rechnen, führen
solle, widrigenfalls die Görlitzer die Dawiderhandelnden als Verbrecher
ansehen, nach Gelegenheit der Sachen strafen und das Bier wegnehmen
möchten.« Ebenso schrieb der Landvoigt Wartenberg auf Teschen, an den
sich die beleidigten Görlitzer gleichfalls gewendet hatten: »er habe
den Zittauern befohlen, die Sache nicht weiter zu treiben.« -- Schon
längst hatte die Görlitzer Jugend eine Gelegenheit gesucht, sich an den
Zittauern und deren Anhängern zu rächen; auf Grund der kaiserlichen
Weisung nun begab sie sich an diejenigen Orte, wo, ihrer Meinung nach,
heimlich Zittauer Bier verschenkt wurde, und zerschlug dort sämtliche
Gefäße. Zwar wollte jetzt der böhmische König Wladislaw vermittelnd
einschreiten, allein keine Partei hörte auf ihn. Die Zittauer sandten,
uneingedenk des kaiserlichen Verbotes, abermals eine große Ladung Bier
in das Görlitzer Weichbild und die Görlitzer schickten ihnen eine
Anzahl Bewaffneter entgegen, welche zwischen Ostritz und Hirschfelde,
im sogenannten Busch, auf die Zittauer einhieben, sich des Bieres
bemächtigten, sämtlichen Fässern Spund und Boden ausschlugen und den
ganzen Inhalt auslaufen ließen. Seitdem heißt noch heute der Schauplatz
dieser Heldentat die »Bierpfütze«.
Höchst gekränkt über dieses Verfahren, obschon sie selbst es einzig und
allein verschuldet hatten, sannen die Zittauer auf Rache. Sie rüsteten
sich also, baten mehrere ihnen befreundete Edelleute um Beistand und
sandten den Görlitzern den Fehdebrief zu. Wider alles Völkerrecht aber
zogen sie zugleich mit dem Boten kriegerisch aus und nahmen auf vielen
Görlitzer Besitzungen Vieh und andere Wertgegenstände weg, so daß, noch
ehe der Abgesandte Görlitz wieder verlassen hatte, schon ein Bauer aus
der Umgebung mit der Schreckensnachricht in der Stadt eintraf, die
Zittauer wären unverhofft ins Görlitzer Gebiet eingefallen, hätten die
Bauern geprügelt, die Häuser geplündert, fünfundzwanzig Stück Pferde,
sowie für drei Schock Groschen Frucht, für einen Schock Rinder und
für sechs Schock Schweine außer dem baren Gelde und anderen Sachen
geraubt und auch einige Gefangene mit hinweggeführt. Damit hatten die
grimmen Zittauer indes ihre Rache noch nicht gekühlt. Von dem plumpen
Handstreiche ermutigt, fielen sie nach drei Tagen zum zweiten Male
unverhofft von Böhmen aus auf Görlitzer Grund und Boden ein, raubten
abermals eine Menge von Kühen und Schafen und schleppten ihre Beute
nach Zittau. Der dadurch verursachte Schaden wurde auf die für damalige
Zeit sehr bedeutende Summe von sechsundsiebzig Talern veranschlagt.
Jetzt endlich riß den Görlitzern die Geduld. Die Sturmglocke wurde
geläutet, die kriegsfähige Mannschaft bewaffnet und ins Feld geführt.
Leider aber kam man zu spät, die Zittauer waren längst über alle Berge.
Die schneidigen Gesellen hatten noch das Hohnwort hinterlassen: »Die
Görlitzer möchten sich ihre Kühe auf dem Zittauer Marktplatz wieder
holen!«
Obgleich nun Görlitz mächtig genug war, seinen Gegnern die Spitze zu
bieten, und die angetane Unbill rächen zu können, so beschloß der Rat
dennoch, alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Man begnügte sich also
damit, Köslitz und die Weinberge bei Görlitz mit zweitausend Mann zu
besetzen und an den Hauptmann zu Bautzen, sowie an den Landvoigt der
Oberlausitz, Sigismund von Wartemberg, zu schreiben und um Schutz zu
bitten. Dieser wurde den Görlitzern auch insofern gewährt, als der Rat
nach Bautzen bestellt und von dem Voigt ein Richterspruch erlassen
wurde: »Daß die Görlitzer zwar den Zittauern nicht wehren sollten,
ihr Bier an ihre frühere Kundschaft zu versenden, daß die letzteren
sich aber fürderhin jeder Feindseligkeit enthalten, allen verursachten
Schaden ersetzen und die Gefangenen ohne Lösegeld freilassen sollten.
Im Weigerungsfalle würde ihnen eine Geldbuße von sechstausend
ungarischen Gulden, deren eine Hälfte die königliche Kammer, die
andere aber dem beleidigten Teil zufiele, auferlegt werden.« Nach
Publikation dieses Urteils zogen die Görlitzer ihre zweitausend Mann,
nebst dem auf vierhundert Wagen liegenden Kriegszeug, Donnerbüchsen,
Feldschlangen und Haken in die Stadt zurück.
Die Zittauer widersetzten sich jedoch auch diesem Richterspruche,
so daß ein weitläufiger Prozeß daraus entstand, welcher von beiden
Parteien in Prag geführt wurde. Ja, sogar der heilige Vater in Rom,
dem die ganze Sache doch gewiß fern genug lag, wurde schließlich noch
in diese Bierangelegenheit verwickelt und erließ eine Bulle gegen die
Zittauer, weil der Pfarrer eines von diesen geplünderten Görlitzer
Dorfes sich wegen der auch ihm widerfahrenen Beraubung an den Papst
gewendet und um Beistand gebeten hatte. -- Erst im Jahre 1497 wurde
der Prozeß endlich vom Könige dahin entschieden, daß die Stadt Zittau
zur sofortigen Zahlung einer bedeutenden Geldsumme verurteilt und die
gerade in Prag anwesenden Abgesandten des Zittauer Rates als Bürgen für
die Erfüllung dieser Verpflichtung gefänglich eingezogen wurden. Allein
auch diese Maßregel scheiterte an der Hartnäckigkeit der Zittauer,
welche in höchster Erbitterung sich standhaft weigerten, die ihnen
diktierte Strafsumme zu erlegen. Nur, nachdem sich schließlich noch die
Städte Bautzen, Kamenz, Lauban und Löbau, welche mit Zittau und Görlitz
schon von Alters her einen sogenannten »Sechsstädtebund« geschlossen
hatten, vermittelnd in die Angelegenheit mischten, gelangte diese, in
ihrer Art wohl einzig dastehende Begebenheit zu einem Abschluß und der
Bierkrieg zu seinem Ende. -- Noch heutigen Tages soll man in Zittau im
Tellerschen Bierhofe in der Neustadt, zum ewigen Wahrzeichen dieser
Fehde, eine steinerne Abbildung in der Wand sehen, welche sich auf den
Raub der Kühe bezieht.
Die Rauflust und Händelsucht der Zittauer war zwar durch diesen
Streit auf einige Zeit, aber durchaus nicht für immer befriedigt,
denn im Jahre 1530 zogen an die 400 Mann Reisige zu Fuß und Roß nach
Eibau, welches zwar im Weichbilde von Zittau lag, aber einem Herrn
von Schleinitz gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß
Laubaner Bier, trotzdem die Stadt Lauban von Alters her mit Zittau
verbündet war. -- Auch im Jahre 1628 gaben sie einen neuen Beweis ihrer
Bierwut, denn als im genannten Jahre ein Herr von Tschirnhaus als
Verbannter mit Hab und Gut und Familie nach Zittau zog und sich sechs
Fässer eigens gebrauten Bieres mitbrachte, da schossen die Zittauer
von weitem Löcher in die Fässer, so daß sein Bier auslaufen mußte. Auf
diese Weise trieben es die Lausitzer Raufbolde noch unterschiedliche
Male, bis ihnen endlich, nachdem im Laufe der Zeit das Monopol- und
Zunftwesen eine größere Beschränkung erlitten hatte, das Handwerk
gelegt und der Bierbann aufgehoben wurde.
Auf einen märkischen Bierkrieg mit ungleich tragischerem Ausgang
werde ich später noch zurückkommen, hier sei nur noch des Breslauer
Bierskandals gedacht, der 1381 zwischen dem Rat und dem Domkapitel
wegen Einführung des Schweidnitzer Bieres entbrannte.
Ein Vorrecht des Breslauer Stadtkelleramtes war es nämlich, fremde
Biere in die Stadt einzuführen und zu verkaufen. Die Domgeistlichkeit
setzte sich über dieses Privilegium hinweg und bezog gleichfalls fremde
Biere, die sie teils selbst verbrauchte, teils in ihren Bierstuben
sogar billiger verabreichte, als der Ratskeller, wodurch diesem
bedeutender Abbruch getan wurde. Da ging endlich dem Rat die Geduld aus
und er verbot den Fuhrherrn der Stadt, der Geistlichkeit überhaupt Bier
zuzuführen. Wenn auch murrend, fügten sich diese der Anordnung.
Da sandte um die Weihnachtzeit des Jahres 1380 der Herzog Ruprecht
von Liegnitz seinem Bruder Heinrich, damals Domdechant in Breslau,
ein Fäßchen Schweidnitzer zum Geschenk. Ein hoher und ehrsamer Rat
aber setzte den Fuhrmann, in damals beliebter rascher Justiz, ins
Gefängnis und legte Beschlag auf das Bier. Darob ergrimmten die in
ihren edelsten Gefühlen verletzten Domherren, denn wenn es sich um
Essen und Trinken oder um Geld handelte, verstanden sie keinen Spaß;
sie fuhren gleich das schwerste Geschütz auf und taten die Stadt in
den Bann. Da kam König Wenzeslaus nach Breslau, um sich huldigen zu
lassen. Er versuchte zwischen den beiden Kampfhähnen zu vermitteln, und
da sich das Domkapitel nicht fügen wollte, gab er dessen Wohnstätten
auf dem Dom der Plünderung preis und duldete, wie seine Mannschaften
die Geistlichkeit dadurch verspotteten, daß sie zum Gaudium des Pöbels
in geistlichen Gewändern durch die Straßen zogen. Auch die Einnahmen
der Kirche belegte der König mit Beschlag, bis das Domkapitel zu Kreuze
kroch, den Bann von der Stadt nahm, die versprechen mußte, die ihr von
dem Kapitel zugefügten Unbilden zu vergessen. Die »Pfaffen« hingegen
durften hinfort kein fremdes Bier an die Bürger mehr verkaufen, und nur
ihren eigenen Bedarf von außerhalb decken.[56]
Eine andere Bierfehde zwischen Herrschaft und Bürgerschaft von böhmisch
Kamnitz endete nach vierzigjähriger Dauer im Jahre 1795 mit dem Siege
der Bürgerschaft.
Neben dem Zittauer Bier kannte die Vorzeit eine beträchtliche Anzahl
von Sorten, die sich weiter Verbreitung erfreuten. Einige der
hervorragendsten dieser Biere seien im nachfolgenden namhaft gemacht.
So besonders das einst vielgepriesene _Eimbecker_, aus dem
dereinstigen Hauptorte des Fürstentums Grubenhagen, der Ahne des
bayerischen, besonders des Bockbieres -- Ein-beck, Ein-bock -- von dem
Murner sagt:
Hippokras und Malvasier,
Rintab (Rivoglio-Wein) und _Eimischer_ Bier
Sind sie tür (teuer) so sind sie guot,[57]
von dem sogar der reiche, stark verwöhnte Finanzmann Tucher 1508 ein
Fäßchen als hochwillkommenes Geschenk entgegennahm.[58] Als Luther das
Verhör auf dem Wormser Reichstag glücklich überstanden hatte, sandte
Herzog Erich von Braunschweig, um dem erschöpften Mann seine Teilnahme
zu bezeugen, eine Flasche Einbecker.
Von dem _Zerbster Bitterbier_ schrieb gegen Ende des siebzehnten
Jahrhunderts der gelehrte Rektor Johannes Hübner: »Die Bürger brauen
ein herrliches und gesundes Bier, welches bis nach Hamburg verführt
wird. Wenn im Herbst das Brauen angeht, so wird in den Kirchen eine
besondere Lobrede davon gehalten, wobey erstlich die Litaney und
zuletzte auch das Tedeum gesungen wird, woraus man schließen kann, daß
den guten Einwohnern gar viel an ihrer Braunahrung gelegen ist« -- denn:
Zerbster Bier und Rhein'scher Wein
Dabei wollen wir lustig sein!
_Croßner Bier_, »welches einzig und allein auf dem dasigen Schloß
gebrauet wird, und gleichwohl in der nahegelegenen Stadt niemals so
gut gebrauet werden kann, sondern dieses letztere fällt allemal nicht
nur anders, sondern auch viel schlechter aus.« Dieses Croßner »Urquell«
behielt seinen Ruf bis zum Beginn des neunzehnten Jahrhunderts.
Das ölige, schwarze _Erfurter Bier_, der Luntsch, begeisterte den
mäßigen, greisen Rudolf von Habsburg, daß er mit dem Kruge in der Hand
auf die Straße lief und rief: »Wohl in, wohl in! eye gut Bier dat hat
Herr Sigfrid von Bustede ufgetan.«
Rudolf von Habsburg der Rittersmann,
Er läuft durch Erfurts Straßen,
Mit vollem Pokal, er preist dem Volk
Das Stadtbier über die Maßen.
steht an einer Wand des Münchener Ratskellers. Andererseits wird in
einer von Wattenbach im Anzeiger für die Kunde deutscher Vorzeit
mitgeteilten Handschrift[59] das Erfurter Bier sehr abfällig kritisiert.
Von ihrem alten Ruhme zehrt noch heute die würzreiche starke
_Braunschweiger Mumme_, die anno 1487 der Brauherr Christian Mumme
erfunden haben soll.