Wer kann bei dieser Idee gleichgültig seyn! wer wünscht nicht, sich

jenen jüngsten Tag der Menschheit lebhaft vorzustellen und den Gang

des menschlichen Geschlechtes von Anbeginn bis auf unsere letzte

_betrübte_, und die in der Hoffnung erwartete _letzte fröhliche_

Zeit in einer Karte zu übersehen! -- Wie oft würde auf diesem

Menschheitsgemählde die Weisheit des Einzeln als Thorheit, und die

Thorheit im Großen als Beitrag zur Weisheit erscheinen! Nur daß

kein Mensch hieraus Gelegenheit nehme, in seinem verkehrten Sinne

zu thun was nicht taugt, vielmehr nach bestem Wissen und Gewissen

seine Tage so anlege, daß die Stimme seiner theoretischen und

praktischen Vernunft, seiner Einsicht und seines Gewissens, nicht

unbefolgt bleibe! Zwar kommt es hier immer noch bloß auf den Glauben

an die Menschheit an, der durch so manche unerhörte, unerklärliche

Begebenheiten nicht nur in Hinsicht einzelner Menschen, sondern auch

ganzer Nationen schwankend gemacht wird; wer wollt' indeß auch bei

einem Senfkorn dieses Glaubens verzweifeln! Vater der Menschen, stärk'

uns diesen Glauben! Wie planlos da alles durch einander läuft! wie viel

Zerstörungssucht, Hader, Neid, Zank, Zwietracht! Alles verschworen, die

Wünsche des Menschenfreundes zu vereiteln und der göttlichen Bestimmung

entgegen zu arbeiten! Doch jene goldreine Zeit wird kommen, wo die

Menschheit mehr von Schlacken geläutert seyn wird! nur daß nicht, was

bei menschlichen Handlungen glänzt, uns sogleich etwas Göttliches

scheine! Nicht Alles was glänzt, ist Gold. Nur daß wir uns durch

nichts, selbst nicht durch den herrlichsten kosmopolitischen Zweck,

zum Handeln bestechen lassen, vielmehr auf nichts weiter denken, als

unsere Pflicht mit strenger innigster Redlichkeit zu bewirken und sie

_menschmöglichst_ (ein theures werthes Wort!) zu erfüllen! Nur daß

wir bei unseren heiligen Verbindlichkeiten nicht an den Morgen der

Folgen denken, sondern lauter und rein thun, was wir schuldig sind,

und Alles übrige DEM überlassen, der allein weise ist! Wer sich das

Ansehen giebt, der göttlichen Regierung nachhelfen zu wollen, ist ein

Gottesläugner in einem besondern Sinne -- -- Sollte indeß die Natur dem

verzagenden Beobachter nicht wenigstens, wie _Ariadne_, einen Leitfaden

zugeworfen haben, um sich aus diesen Labyrinthen herauszuhelfen? um,

da er in Allem eine göttliche Endabsicht voraussetzen kann, dieselbe,

trotz allen Kreuz- und Querzügen von eigenen Absichten der Menschen,

auch bewundern und sich an ihr und an der allmählichen Erreichung

derselben erfreuen zu können? Nichts würde diese Gesinnungen und diese

Hoffnungen stärker befestigen, als wenn wir, von den Urzeiten ab,

in allen den Krümmungen, die das menschliche Geschlecht einschlug,

eine geheimnißvolle Entwickelung dieser Anlagen zu bemerken und den

Finger einer Vorsehung zu finden im Stande wären. So bald Geschichte,

Erfahrung und Nachdenken etwas von diesem ihrem Gange enträthseln

können; so ist hierzu ein Plan gezeichnet, und wir sind in diesen

vierzig Jahr-Wochen des Wüstenumweges nach Kanaan nicht ganz und gar

verlassen und versäumet. Doch noch hat diese herkulische Arbeit keinen

Anfänger, viel weniger einen Vollender; und da die Einbildungskraft

in dieser Hinsicht kein leidiger Tröster ist, so läßt sie uns in, mit

und unter ihrer Beihülfe, wenn gleich nicht lebendige Überzeugung, so

doch beruhigende Hoffnung erlangen. Ist der Mensch ein Miniaturstück

von Welt, ein Mikrokosmus; so mag die Geschichte des einzeln Menschen

immerhin einen Schattenriß von der Geschichte der Menschheit abwerfen,

und den Anfang derselben, so wie ihren Fortgang, in Hieroglyphen

dem Auge des Sehers, wenn gleich nicht völlig, so doch kennbar,

darstellen. Jeder Mensch feiert durch sein Leben das Leben des

menschlichen Geschlechtes, und wird, wo nicht die Quintessenz, so doch

ein kurzer Auszug von der Geschichte der moralischen Welt. Wenn man

ohne sonderliche Vorurtheile (denn ist es möglich, sich über diese

Egyptischen Plagen völlig wegzusetzen?) einen Plan entwerfen könnte,

wie die Menschenwelt gehen müßte, wenn sie anders den letzten Zwecken

der Vorsehung gemäß wandeln wollte; so hätte man freilich von der

moralischen Welt eine treue Probe, die mit den Bruchstücken, welche wir

davon geschichtlich besitzen, stimmen und die Data da ergänzen würde,

wo in der wirklichen Welt Alles wüst und leer scheinet. Jetzt aber

werden wir, hier und da viel oder wenig abgerechnet, wenigstens ein

Ungefähr von dem herauszubringen im Stande seyn, was herauszubringen

war; und sollten wir nicht Alles mit einer reinen Idee dieses Ganges

übereinstimmend finden, so wird doch ein großer oder kleiner Theil

stimmig seyn. Die erste Periode unseres Lebens ist so dunkel wie die

Genesis der Welt, von der wir, da sie unter dem Herzen ihrer Mutter

lag, nichts wissen. Ist unsere Kindheit (wo wir keinen Willen haben,

sondern nach Instinkten und nach Leitung der Eltern, die uns entwarfen,

leben, weben und sind) nicht jener Weltperiode ähnlich, die wir den

_Stand der Unschuld_ nennen? und sie mag um so mehr so heißen, da uns

in derselben nichts zugerechnet werden kann. Der Mensch fühlt sich; das

heißt: er emancipirt sich, giebt oft noch vor der Zeit sich _veniam

aetatis_, glaubt in seiner Vernunft einen Gott zu haben; und seht!

mitten in dieser Selbstvergötterung sinkt er, und oft so tief unter den

Menschen herab, daß er kaum zu kennen ist -- Leidenschaften stürzen ihn

-- Fall auf Fall! -- Anfänglich sind diese Leidenschaften ungebetene

Gäste, die man gemeiniglich lieber gehen als kommen sieht; doch über

ein Kleines werden sie Vernunftgenossen, Herzensfreunde, Busen- und

Schooßlieblinge, deren Umgang, wenn das Gewissen dagegen einwendet,

der Mensch bis auf's Blut so vertheidigt und rechtfertiget, daß das

sich selbst gelassene Gewissen sich anfänglich hintergehen, bald

hernach sich anstecken läßt, und endlich selbst leidenschaftlich wird.

-- Spät nur, und wenn der Tag seines Lebens kühl geworden, kommt der

Mensch durch die Stimme seines Gewissens, das sich wieder erholt hat,

zum Nachdenken. »Adam, wo bist du? wohin ist es mit dir gekommen?« Das

Fieber des Selbstbetruges legt sich; die Vernunft hat Zwischenstunden,

kommt allmählich zu Kräften, und entwirft sich Gesetze, die der Mensch

wenigstens im Durchschnitt erfüllt -- Ganz wird er nie aufhören

Mensch zu seyn -- wie sollt' er auch eine ihm wildfremde Rolle völlig

ausführen können? Bei den Fehlern des Alters erinnert er sich der

Sünden der Jugend, sinkt, fällt, steht auf, und sieht am Ende ein, daß

der Mensch nie zur Vollständigkeit gelangen kann; doch jaget er ihr

nach, und versucht, ob er jenes Ziel erreichen werde, die Krone des

Lebens. --

Das Weib -- ist wie der Mann; es giebt hier keinen Unterschied: sie

sind allzumal Menschen, und mangeln des Ruhmes, den sie haben sollten

-- -- Das Verhältniß der Geschlechter gegen einander? Allerdings der

Hauptpunkt, worauf es bei dieser ganzen Abschweifung ankam! Der gerade

Gang aller kleinen und großen Gesellschaften -- den ich aber aus mehr

als Einer Ursache auch selbst nach den ersten Strichen nicht darstellen

mag. _Adam_ und _Eva_ leben anfänglich im Stande der Unschuld; dann

wird _Adam Eva's_ Untergebener, gehorsam bis zur Ausschweifung; bald

darauf verwandelt er sich in ihren Gebieter, welches er lange bleibt,

bis sie endlich beiderseits in Frieden, Einigkeit und Gleichheit mit

einander leben, und zu jenem Stande der Unschuld, wiewohl mit weit

mehr Einsicht und weit mehr Glückseligkeit, zurückkehren. Genug --

auch dieser Handzeichnung vom Verhältnisse der Geschlechter will ich

weder Farben geben, noch sie vollenden -- Ein jeder wird an diesen

Strichen sich selbst kennen, und _durch_ diese Selbstkenntniß den

Gang der Menschenwelt und der beiden Geschlechter -- Möchte doch auch

in Hinsicht des Geschlechterverhältnisses Eine Heerde und Ein Hirt

werden! -- Doch, dieser Wunsch ist im dritten Kapitel zu früh; wer

wird sich selbst in den Kauf fallen --? wer sich vor dem fünften Akt

verheirathen? --

IV.

NÄHERE ANGABEN, WOHER DIE ÜBERLEGENHEIT DES MANNES ÜBER DIE FRAU

ENTSTANDEN IST.

BETREFFEN NEUERE ZEIT.

Das Schwert gab dem männlichen Geschlechte Machtvortheile über das

weibliche; aber dem natürlichen Maße von Leibes- und Seelenkräften

konnte es eben so wenig eine Handbreit zusetzen, als der Nichtbesitz

der Waffen dem weiblichen Geschlecht eine Handbreit zu nehmen im Stande

war, wenn gleich nicht geleugnet werden kann, daß dieser Nichtbesitz

Furchtsamkeit, Mißtrauen in Kräfte, welche die Weiber nicht kannten,

zur Folge hatte. Als die Griechen und Römer in ihren Kriegen mit den

Indiern der Elephanten ansichtig wurden, erschraken sie über diese

Kolossen, und der Muth entfiel ihnen; doch, er nahm wieder zu, als sie

diesen Kriegespopanz mehr kennen und verachten gelernt hatten. Sie

überzeugten sich, wie wenig diese unbehülflichen Massen der Gewandtheit

eines geübten Kriegsheeres die Wage halten könnten; und ob sie gleich

hierdurch keinen wesentlichen Zuwachs an Kräften erhielten, so ward

doch durch diese Erfahrung das Zutrauen auf ihre Kräfte vergrößert. Es

hatte mit diesem Zutrauen eben die Bewandniß, wie mit dem Credit der

Kaufleute, wodurch sie reicher als durch Schätze sind. In der That,

wir haben an körperlichen Kräften und an den Resultaten derselben,

Muth und Tapferkeit, gegen unsere Väter so wenig gewonnen, daß wir

es wohl weislich bleiben lassen müssen, in ihren Rüstungen und mit

ihren Waffen zu fechten; würden sie aber, mit aller jener körperlichen

Überlegenheit, mit allem jenem Muth und jener Tapferkeit, nicht gegen

die erste beste unserer Armeen das Feld räumen müssen? Wir haben

uns durch Glück und Kunst solcher Kräfte bemächtigt, gegen die sie

nicht zu stehen vermögen. Verstärken aber alle diese Dinge unsere

Leibeskräfte und unsere Geistesvorzüge? sind wir dadurch wesentlich

mächtiger und tapferer geworden, als unsere Vorfahren? Haben wir auf

diesem Wege ein Recht erlangt, sie unter uns zu erniedrigen, sie zu

entwürdigen und zurückzusetzen? -- Gerade so, und nicht anders, verhält

es sich mit unsern Anmaßungen gegen das weibliche Geschlecht. Dadurch,

daß die Gesellschaften nach und nach dauerhafter und fester wurden;

dadurch, daß sie gewisse Formen erhielten, vermittelst deren, sie

äußerlich sich immer ähnlicher wurden; dadurch, daß man in diese Formen

allmählich mehr Verhältniß zur Masse brachte; kurz, dadurch, daß die

bürgerlichen Gesellschaften ihre gegenwärtige Gestalt erhielten, ward

den Weiberrechten nicht im mindesten gefrommt. Diese ursprünglichen

Rechte waren einmal verloren gegangen, und es blieb dabei, daß man

Weiber mit zum Hausgeräthe des Oberhauptes der Familie rechnete, womit

mancher nothdürftig, mancher überflüssig versehen war; sie hatten

nur noch Werth für ihn, in so fern sie dazu dienten, durch klugen

Austausch seine Habe zu erweitern und sein Inventarium zu vergrößern.

Die Menschen wurden Bürger; allein sie fingen ihre Bürgerschaft nicht

damit an, diesen ihren bürgerlichen Verfassungen Ordnung, Dauer und

Regelmäßigkeit beizulegen. Noch jetzt lernt, man in der Gesellschaft

gesellig seyn, und nichts läßt sich so wenig theoretisch begreifen, als

diese Kunst. Die ersten Gesellschaften dehnten sich bloß durch Gewalt

der Waffen über andere aus, und gaben sich Mühe, ihre freien Nachbarn

nicht zu ihren Mitbürgern und Freunden, sondern zu ihren Sklaven zu

machen. So entsprang, erweiterte und bildete sich der Römische Staat;

und daß dies der Uranfang aller großen bürgerlichen Gesellschaften

war, bezeuget die Geschichte vom finstern Anfange bis zum angeblich

lichten Ende. Immer hatte man Waffen in den Händen, man mochte seinen

Freunden und seinen Feinden Gesetze vorschreiben, man mochte über

Anordnungen zum Besten des Staates rathschlagen, oder über Bürgerrechte

entscheiden. So waren und blieben die Männer in Rücksicht ihrer Weiber

in Machtvortheilen, und ließen ihnen Gnade für Recht widerfahren,

wenn sie ihnen einige Brosamen von ihrem Überflusse zuwarfen; das

heißt: wenn sie ihnen einige Vortheile vor den Sklaven zugestanden.

Indeß fanden es die Griechen, und vorzüglich die Römer, billiger oder

(besser) politischer, das weibliche Geschlecht in die Staats- und

Gesetzordnung mit einzuschließen. -- Wie es der Orient mit den Weibern

gehalten hat, ist außer dem, was der Jüdische Gesetzgeber in Rücksicht

ihrer anordnet, nicht bis auf unsere Zeiten gekommen; doch scheint

ihr ehemaliger Zustand in diesem Vaterlande des Despotismus und der

Vielweiberei vor dem jetzigen sich nicht ausgezeichnet zu haben, da

_Asien_ und _Afrika_, seitdem die Griechen und Römer daselbst bekannt

wurden, in der Cultur eher zurück- als vorgeschritten sind. -- Der

Mensch ist zur Freiheit geboren; sie ist die Sonne, deren Einfluß

Alles hervorbringt. -- Da, wo Freiheit unterdrückt wird, kann nichts,

was menschlich ist und heißt, zu Kräften kommen. -- Dort ist noch

die Ehe, dieser wichtigste und heiligste Vertrag im Staate, nichts

mehr und nichts weniger, als ein Kauf- und Tauschhandel; Weiber sind

eine Waare des Luxus, weil der _Zenana_ (Harem) einen wesentlichen

Theil eines Indischen Pallastes ausmacht, und die Stelle derjenigen

Örter vertritt, wo der Europäer seine Prachtliebe zur Schau trägt.

Anstatt Meisterstücke der Mahlerei und Bildhauerkunst aufzustellen,

anstatt die Natur durch die Kunst zu verschleiern, stellt man sie

nackt und bloß dar; und anstatt in einen Tempel des Geschmackes zu

führen, führt man in ein B--. Die Weiber sind dem Indier Gegenstand und

Werkzeug des Vergnügens und Zeitvertreibes; und seht da den höchsten

Gipfel des weiblichen Werthes! Liebe kennt er nicht; denn diese kann

in Hinsicht des Geschlechtes sich durchaus nicht so theilen. --

Thierisches Bedürfniß ist das Heiligthum seines Altars der Liebe, und

verschwenderische Üppigkeit das Ziel seiner häuslichen Glückseligkeit.

-- O des in Armuth reichen Menschenthiers!

Was indeß Griechen und Römer dem weiblichen Geschlechte durch ihre

Gesetzgebung an bürgerlichen Rechten zugestanden, war nur ein sehr

dürftiger Theil desjenigen, was ihnen von Naturwegen eignete und

gebührte, und was ihnen sonach weder durch Feuer noch durch Schwert,

weder durch gute noch durch böse Gerichte genommen werden konnte.

Wahrlich ein Raub von besonderer Art, wobei man nicht nur den

Leib, sondern auch die Seele entwendet, und den sich besonders die

weltberühmten rechtlichen Römer zu Schulden kommen ließen! Kann man

überhaupt zu einem Rechte Zutrauen fassen, das sich nicht grämte,

nicht schämte zu behaupten: die Sklaven wären für nichts zu halten,

(_servi pro nullis habentur L. 32 D. de Reg. Jur._) und welches den

an sich so schädlichen als drolligen Einfall geltend machte, es gäbe

Menschen, die nur den Werth von Sachen hätten? Durch diese gerichtliche

Taxe verlor die ganze Menschheit; und so lange man den Sklaven Bild

und Überschrift von Menschen nicht zu nehmen vermag -- wer wird

mehr entehrt, sie oder ihre Herren? Was nun besonders die unerhörte

Unerkenntlichkeit der Römer betrifft, die durch das andere Geschlecht

zu Menschen gemacht, die durch die Sabinischen Jungfrauen erzogen

waren -- und die ohne Zweifel jene Spuren der Menschlichkeit, die sie

von ihren Gouvernantinnen lernten, in alles Römische brachten, um ihm

den bitteren Geschmack der Rohheit zu benehmen -- wer kann dieser

_Römischen Unerkenntlichkeit_ sich ohne Mißmuth zurück erinnern? Welch

eine demüthigende Ehre, die man den Weibern erwies, sie auf immer unter

Vormundschaft zu setzen, ihren bürgerlichen Handlungen die bürgerlichen

Folgen zu entziehen, und sie durch eine feierliche Sanktion zu Schatten

der Männer im Staate zu machen! Alle Gesetze in Hinsicht des andern

Geschlechtes scheinen in Donner und Blitz gegeben zu seyn; wenn sie

gleich sich das gesetzliche Ansehen (das pedantischste von allen)

geben, den Evangelienton anzunehmen, sieht man, so bald man ihnen näher

tritt, doch so viel Donner -- und Blitz -- Gesetzlichkeit in ihrem

Evangelio, daß man sich sogleich überzeugt, kein Frauenzimmer habe hier

mit votirt. --

Die höchste Beleidigung ist, zu erklären, daß man durch Jemanden nicht

beleidigt werden _könne_; und durch das Privilegium, nicht Unrecht thun

zu _können_, hat man die damit Privilegirten in keine vorteilhaftere

Sicherheit gestellt, als die Blödsinnigen. Weibliche Personen vom

tiefsten Sittenverderbniß wollen geschmeichelt seyn, daß sie äußerlich

die Tugend ehren, die ihr Geschlecht am meisten ziert; und wie? die

Gesetze selbst berauben das ganze Geschlecht alles Nervs, alles Muthes

die Freiheit zu lieben, aller Vernunft den Despotismus nicht zu

fürchten? wie? man erniedrigt ein ganzes Geschlecht zur Sklavenklasse,

aus dessen Mitte man mehrere, und bei weitem nicht die vorzüglichsten,

anbetet und als Göttinnen in den Himmel versetzt?

Ist es zu leugnen, daß die Römische Gesetzgebung, und die Adoption

derselben in Deutschland, dem weiblichen Geschlechte jene _odiösen_

Privilegia im höchsten Grade zuwandte und ihm den schlechtesten Dienst

erwies, den man ihm je erweisen konnte? Beide Regeln, welche von

der gesetzlichen Annahme an Kindes- oder Enkelstatt unzertrennlich

waren, (nehmlich daß die Adoption die Natur nachahme, und daß sie

bloß zum Nothhelfer für die erfunden sei, die weder leibliche Kinder,

noch Hoffnung und Aussicht dazu hatten) fand zwar bei dieser Adoption

des Römischen Rechtes nicht Statt. Da indeß von _Rom_ aus, und durch

die Römer, sich Künste, Wissenschaften und Sitten in Norden und

Westen verbreiteten, so wie unsere ganze hochlöbliche Cultur noch

gegenwärtig Römisches Vaterland verräth; so trägt besonders unsere

Staats- und bürgerliche Verfassung, und vor andern unser bürgerliches

Recht, noch Namen und Gepräge der Römer an Stirn und Brust, seitdem

der _Justinianische Gesetz- und Rechts-Codex_ zu _Amalfi_ wieder

aufgefunden ward. Auch das _von Carmersche Neue Testament_ beziehet

sich auf jenes Römische Sinai des Alten, und ist weniger Schöpfung

als bessere Einrichtung -- Nur noch wenige Züge, eh' ich dieses Feld

verlasse -- Jene Rechts-Peinlichkeit in Rücksicht der Hermaphroditen

würde bloß lächerlich seyn, wenn der Geschlechtsstand des männlichen

vom weiblichen Geschlechte nicht so außerordentlich verschieden wäre

-- Das Gefühl, Manns- und Weibspersonen würden einerlei Rechte zu

genießen haben, wenn es auf die Entscheidung der Natur ankäme, brachte

die Gesetzgeber, und noch mehr ihre Jünger und Prophetenknaben, in eine

nicht geringe Verlegenheit; und da Ausnahmen nicht vermuthet, sondern

bewiesen werden müssen, so deutete man (o, der Gerechtigkeitsliebe!)

_ein Gesetz, wobei die Weibspersonen nicht ausgenommen waren_, auf

_beide Geschlechter_, und die Weiber hatten die Ehre, die Worte: (_si

quis_) _wenn Jemand_, auch sich zuzueignen und -- welch ein Vorzug!

-- auch _ein Jemand_ zu seyn. Ein großes Glück, daß man sie nicht

zum _Niemand_ verstieß. Es ist unerklärbar, wie man auch nur auf den

Gedanken hat fallen können, daß nicht etwa bloß dem männlichen, sondern

auch dem weiblichen Geschlechte, nach Römischen Grundsätzen, Vortheile

zugetheilt wären! Ich finde deren keinen von letzterer Art; vielmehr

scheinen mir die so genannten Weiber-Vortheile geheime Wunden und

Meuchelstiche zu seyn, die noch mehr schaden, als wenn das Gesetz sich

öffentlich wider die Weiber erklärt hätte. Was bedürfen wir weiteres

Zeugnisses, als daß die Frauenspersonen auf kein öffentliches Amt

Anspruch haben; daß sie (Mutter und Großmutter ausgenommen) nicht

Vormünderinnen werden können; daß sie in Fällen, wo die Gesetze, der

Feierlichkeit des Geschäftes halben, mehr als zwei Zeugen verlangen,

nicht als Zeuginnen zuzulassen, mithin nicht als Zeugen bei Testamenten

brauchbar sind, und daß noch Zank und Streit unter den Gelehrten

obwaltet, ob und in wie weit ihnen diese Zeugenehre bei Codicillen zu

bewilligen sei; daß sie an den Rechten der Römischen väterlichen Gewalt

(sie war, so wie überhaupt, so besonders in Hinsicht des Vermögens

der Kinder vorzüglich) keinen Antheil haben; daß man sie zur wahren

Adoption unfähig erklärt, weil hier die väterliche Gewalt sich in ihrer

rechtlichen Würde zeigt! -- Wahrlich, nach diesen Beraubungen wird man

auf die angeblichen Vortheile neugierig seyn, wodurch die Römischen

Gesetze das andere Geschlecht zu entschädigen die Güte gehabt;

und sehet da! die Unwissenheit der Rechte kann den Weibern nicht

zugerechnet werden, wenn sie sich dieses elenden Einwandes in Fällen

bedienen, um sich durch einen Blitzableiter wegen des Schadens und

der Strafe zu sichern. Sie können nicht aus einer Bürgschaft belangt

werden -- und kurz und gut, sie haben das Recht, alte Kinder zu bleiben

bis an ihr seliges Ende. -- Der Claudianische Rathsschluß war so

gnädig festzusetzen, daß, wenn eine freie Frauensperson einen Sklaven

_actualiter_ für einen Menschen anerkannte und sich mit ihm zu weit

einließ, sie dem Herrn desselben, falls er ihr in der heiligen Zahl

Drei diesen Umgang untersagt hatte, als Sklavin zugesprochen werden

mußte, so bald dieser Herr darauf antrug. So fiel sie, und -- wohl

zu merken -- auch ihr ganzes Vermögen, diesem so wohlmeinenden Herrn

anheim, der die große Mühe gehabt hatte, sie dreimal zu warnen! --

_Justinian_ hob diese Härte, als seiner Zeiten unwürdig, auf; und noch

schüttelt man den Kopf, unentschlossen, ob dies ein Lob- und Dankopfer,

oder ein Vorwurf in Hinsicht seiner goldenen Rechtszeit sei.

Bei diesen und andern Umständen hat man nicht etwa bloß dem Geiste der

Römischen Gesetzgebung, sondern auch ihren Cruditäten das Bürgerrecht

verstattet, und zu ihrer Aufnahme die Thore weit und die Thüren hoch

gemacht; während die Franken, Sachsen und andere Bewohner Deutschlands,

nach ihrer Weise und nach Deutscher Art und Kunst, in der Cultur

fortschritten. Die Handlungsweise und die Sitten erhielten zwar eine

andere, aber doch keine Römische Gestalt; vielmehr machte die Eigenheit

des Volks-Charakters einen sehr wesentlichen Unterschied bemerkbar:

indeß wurden Deutsche Handlungen doch mit Römischen Schneiderscheeren

verschnitten -- Aus einem Paradiese und kühnen Naturgarten wurde

kleinliche Holländische Künstelei. -- _Demosthenes_ hält es beinahe

für ein Gesetz des Schicksals, daß immer die besten Menschen die

ungezogensten Kinder hätten; und in Rom und Griechenland war es zum

Sprichwort geworden, daß die Söhne der Helden selten ihren Vätern

ähnlich wären. Ganz anders mit den Staatsgesetzen, deren Erziehung

fast nie fehl schlägt -- Wenn Mitglieder des Staates von ihren

Rechten und Pflichten richtige Begriffe haben und gern denselben

gemäß handeln, so sind sie sicher aufgeklärter, als wenn sie der

Wissenschaften Menge besitzen, die zur bürgerlichen Glückseligkeit

nichts Wesentliches beitragen, die den Schein haben und die Kraft

verleugnen. Wie betrübt war das Schicksal der Deutschen bei Römischen

Gesetzen! Diese Gesetze wurden dem National-Charakter der Deutschen

und ihren väterlichen Sitten auf keine Weise anpassend gemacht.

Man fiel nicht darauf, Gesetze und Sitten so viel als möglich in

Übereinstimmung zu bringen, nicht, wo weder Sitten noch Gesetze eine

Umformung annehmen wollten, diese zu verwerfen, und für jene eine Regel

zu erfinden: man nahm es sich vielmehr mit patriotischer Freiheit

heraus, das Römische Gesetzbuch, wie die _Säulen des Herkules_, als

Gränze anzusehen, über welche hinaus sich kein Ruhepunkt für den

menschlichen Verstand denken ließe; man ahndete nicht einmal, daß

das, was im Römischen Staate und für Römer gerecht und weise war, in

Deutschland und für Deutsche sehr unweise und ungerecht seyn könnte

-- Der unverfeinerte Geist der Deutschen Sitten hing mehr an einer

tugendhaften schlichten Denkungsart, als an gewissen durch Convenienz

so oder so bestimmten Wörtern; und die Deutschen hätten von hundert

Arten der Lust nicht gewußt, wenn das Römische Gesetz (dessen um sich

greifende Alleinherrschaft man nur allmählich und nothdürftig durch

Spiegel und Weichbilde und Willkühre beschränkte) nicht gesagt hätte:

_Laß dich nicht gelüsten_. Kann man nicht Laster verbreiten, wenn man

sie gleich mit wahren Farben zeichnet? Giebt es nicht Sünden, die

nicht anders als mit Gefahr der Verführung zu entschleiern sind? und

wenn es dem Dichter schwer ist, treue Gemählde der Sitten zu liefern,

ohne den sittlichen Anstand zu verletzen -- mit welcher Weisheit muß

der Gesetzgeber verfahren, um nicht mehr zu verderben als zu bessern?

Kann der Dichter wenigstens jetzt -- und hatten die Alten so ganz ein

Recht, sich von dieser Weise auszunehmen? -- viele Dinge nach der

Natur mahlen? oder muß er nicht vielmehr seine Gemählde unter einer

conventionellen Maske, und mithin um vieles sittlicher als die Menschen

_pro tempore_ sind, anlegen und halten? und der Gesetzgeber, so ein

Prosaist er auch sonst ist -- muß er nicht eben den Weg wandeln,

wenn er nicht mehr Schaden als Nutzen stiften will? Die Menge der

Römischen Gesetze würde vielleicht mehr abgeschreckt haben; indeß

brachte das System, wonach sie gezimmert waren, (das nicht bloß die

Rechtsgelehrten, sondern, wohl zu merken, auch der Bürger, studieren

mußte, wenn er nicht alle Augenblicke an einer Fiktion und einer

Feinheit oder deß etwas sich Kopf und Herz stoßen wollte) die Römische

Gesetzkunst in Umlauf. Der größte Haufe lernte sie halb kennen, und

eben diese Halbkenntniß erwarb ihr, nach wohlhergebrachter Gewohnheit,

eine fast mystische Verehrung, so daß alles vor dem Römischen Rechte

die Kniee beugte, und ihm huldigte. -- Und wer mag denn auch leugnen,

daß es einen Schatz von Kenntniß und Weisheit enthält? und daß, da

Spitzfindigkeiten und Distinktionen für den größten Theil der Köpfe

etwas sehr Hinreißendes behaupten, es besonders zur damaligen Zeit sehr

natürlich zuging, wenn ihm so reichlich Jünger und Anhänger zufielen?

ob es gleich den Britten nie leid gethan hat, und zu thun scheint,

dieser Rechtsfahne nicht geschworen zu haben. Warum mehr Ausholung? --

Das unrömische Deutsche Weib kam unter das Römische Gesetz, und die

Deutschen Männer verwickelten sich selbst in das Garn, womit sie Weiber

zu fangen gedachten. Zu wenig hat die Geschichte uns von unsern in Gott

ruhenden Ahnherren hinterlassen, denen es überhaupt mehr darum zu thun

war, Thaten der Nachwelt würdig zu thun, als sie aufzuzeichnen und

aufzubehalten. Das, was Freund und Nachbar _Tacitus_ von ihren Sitten

und Gebräuchen überliefert, ist bei weitem nicht hinreichend, um uns

von ihrer Haus- und bürgerlichen Verfassung einen ganz richtigen, am

wenigsten einen vollständigen, Begriff zu machen. Nach ihm, wurde

bei den Deutschen, bei denen Sitten weit mehr als in Rom Gesetze

vermochten, (denn so, denk' ich, will _Tacitus_ übersetzt seyn) der

Ehebruch mit dem Tode bestraft; und bedarf es größerer Beweise, daß

die Ehen den Deutschen nicht gleichgültig waren? Sie wachten über

ein Geschäft, wobei der Staat so sehr interessirt ist, daß jede

Vernachlässigung sich über kurz oder lang unmittelbar am Staate rächt,

mit vieler Eifersucht und Strenge, so, daß auf Vergehungen dieser Art

(die unter einem Himmelsstriche wie der ihrige, bei einer einfachen

frugalen Lebensart und bei der Unbekanntschaft mit Müßiggang und dem

Wohlleben, den Gefährten des Luxus, in der Regel sich nur sparsam

ereignen konnten) dennoch eine so harte Strafe gesetzt wurde.

Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber · 第 5 / 18 段