Lundorf~s Wißbadischem Wiesen-Brünnlein von 1610, das weiter
nichts als „schlechte Histörgen“ enthielt, die den Kurgästen zum
Zeitvertreib dienen sollten[433]. Dem „unschuldigen“ Zeitvertreib im
Karlsbad dienten angeblich als Quellen ~Abraham a Santa Clara~ und
französische, italienische und holländische Literatur[463].
[D] Die hier folgenden Angaben fußen auf Schilderungen
der verschiedenen „Amusements“, den Zeitungen und den
Brunnentaschenbüchern der Zeit; namentlich kommt das Journal des
Luxus und der Moden[165] in Betracht.
[E] Die Bedeutung eines an- oder abwesenden Hofes für die
Mineralbäder zeigt am besten das Schicksal der Quelle von Imnau im
Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen. 1822 schreibt ~Wetzler~ darüber:
„Vor etlichen und zwanzig Jahren ließ der damalige Fürst Anton ein
großes und schönes Badehaus aufführen und kam alle Jahr im Sommer
dahin. Der Hof, das Spiel zog viele Gäste herbei. Der Hof blieb weg,
und die Gäste, die derselbe, sowie das Spiel angezogen, blieben auch
weg, so daß der Brunnen die letzten Jahre sehr wenig besucht ward,
und das Bad, das an oder gar über die hunderttausend Gulden gekostet
haben soll, vor einem Jahre, dem Vernehmen nach, mit 15000 fl.
verkauft wurde“[370].
[F] Das Entweichen der Kohlensäure beim Kochen der Säuerlinge war
schon ~Bolmann~, einem Arzte in Hameln, aufgefallen, der 1682 ein
Werk über Pyrmont verfaßte. In jungen Jahren hatte er 1628 den im
Dreißigjährigen Kriege berühmt gewordenen Grafen von Pappenheim
nach Lüdge begleitet. Dieser gebrauchte dort den heiligen Brunnen
von Pyrmont zum Baden, und ~Bolmann~ machte die Erfahrung, daß beim
Erwärmen des Wassers im Kessel „alle Spiritus, darin die Kräffte
stecken evanesciren, sich verlieren und ausrauchen“. Er schlug
einen Modus — wie er glaubte einen neuen, den er erfunden — vor
und „practicirte“ ihn auch, nämlich bei zugedeckter Badewanne
glühend gemachte große Kieselsteine, Kugeln oder Schmiedeschlacken
vermittelst eiserner Kellen durch ein Loch des Deckels in das Wasser
zu werfen und dies dadurch zu erwärmen[392].
[G] Es ist demnach die Angabe, ein englischer Arzt ~Abernetzy~ habe
1793 das Luftbad zuerst zur Sprache gebracht[662], falsch.
[H] ~Döbereiner~ glaubte auf Grund dieser Ausführungen, daß die
natürlich schwarzen Menschen von der Sonne mehr +Wärme+ als Licht
erhielten und sie vielleicht daher mit weniger Geisteskräften begabt
seien als die Weißen, bei denen die Sonne mehr als +Licht+ wirke.
Es wäre nicht uninteressant, einen eventuellen Unterschied in der
Wirkung unserer modernen Lichttherapie bei verschiedenfarbigen
Menschen festzustellen. Aus ~Döbereiner~s Schrift hebe ich noch
hervor, daß von der künstlichen Wärme die am freien flammenden Feuer,
die strahlende, die beste ist, die man durch metallene Hohlspiegel
nach jeder Richtung bequem und besonders leicht an die kranken Teile
des im Bett liegenden Patienten leiten kann.
[I] Ähnliche Preisausschreiben erließen die Akademien zu Dijon und
Bordeaux im Jahre 1756 bezw. 1765[416].
[J] Der alte ~Hahn~ war der erste, der ~Luther~s Worte: „Wasser
thut’s freilich nicht“ in „Wasser thut’s freilich! Nicht?“
umwandelte[671], was später von Laienwasserärzten, ~Rausse~ und
Pfarrer ~Kneipp~, wiederholt wurde.
[K] ~Hirschel~ gibt folgende Auflagen an, die erste von 1738, die
zweite von 1743, die dritte von 1754 (ist wohl Druckfehler für
1745), die vierte von 1754, die 1770 mit neuem Titelblatt, also als
unveränderter Abdruck, erschien[622]. Ich kenne die „2.“ Auflage
von 1745, die von ~Hirschel~ nicht erwähnte „3.“ von 1749 und
die „4.“ von 1754. Da nun ~Hahn~ in der Vorrede zur sogenannten
zweiten Auflage von 1745 selbst angibt, das Buch sei 1738 zum
ersten Male herausgegeben, 1743 abermals und durch Zusätze vermehrt
worden, und nun wage sein Verleger die dritte Auflage, so ist die
Bezeichnuug zweite Auflage auf dem Titelblatte falsch. Das Buch
erschien also 1738, 1743, 1745, 1749, 1754 und 1770, hatte demnach
eine ungemeine Verbreitung gefunden. Die Züricher Bibliotheken
enthalten fünf Exemplare, von denen drei die medizinisch-chirurgische
Bibliothekgesellschaft besitzt. 1833 gab ~Örtel~ eine unveränderte
„5.“ und 1834 eine von ihm völlig umgearbeitete Auflage heraus[622].
In neuester Zeit ließ ~Winternitz~ das Buch wieder erscheinen.
[L] Darum sagt ~Hahn~ auch: „Das Baden der Krancken geschieht
entweder in hitzigen oder langwierigen Kranckheiten. In hitzigen zwar
läst es sich, wenn die Patienten allzu schwach werden, daß sie in
der Wanne nicht ausdauren können, nicht allemahl thun, und man kan
auch dabey schon mit dem bloßen Waschen zurechte kommen; doch wenn
dergleichen Leute das Baden vertragen können, so läßt man sie nicht
eben so lange darinnen, aber man kan es desto öffters wiederholen,
doch nicht länger, als bis man aus dem Pulß und der Empfindung des
Patienten selbst gewahr wird, daß die größte Hitze gedämpft sey,
und dabey beobachtet man eben keine Zeit auch sonst keine besondere
Diät.“ Bei chronischen Krankheiten war ~Hahn~ weniger ängstlich, so
riet er sogar einmal einer mit „gemeiner Krätze“ „durch den gantzen
Leib schändlich damit behaffteten“ Frau, etliche Tage in einer Wanne
zuzubringen und gar darinnen zu essen und zu schlafen. „Da ihr aber
solches allzu beschwerlich und ihre Profession ihr daran hinderlich
war, so wusch sie sich nur oft den Tag über, und des Nachts wickelte
sie sich gantz bloß in nasse Tücher, und in kurtzem wurde sie
gantz rein.“ Diese schroffe Verordnung ~Hahn~s gehört aber zu den
Ausnahmen. Ich möchte das deswegen hervorheben, weil man hin und
wieder liest, ~Hahn~ habe Menschen mit wahren Pferdekuren behandelt,
und deswegen soll durch ihn die Kaltwasserbehandlung nicht populär
geworden sein. Im Gegenteil, ~Hahn~ individualisierte schon, wie
wir bei der Behandlung von Infektionskrankheiten sahen. Fälle, bei
denen Bekannte von ihm bei rauher Luft anfangs Herbst unter freiem
Himmel ellenhoch kaltes Wasser Armsdick auf sich schießen ließen,
sich bei heftigem Leibschneiden nackend aufs freie Feld legten, als
die Erde schon gefroren war, und den Leib mit Eis bedeckten oder in
einer großen Badewanne mit eiskaltem Brunnenwasser, bis sie „ziemlich
gefrohren und verblaut“ zubrachten, rechnet ~Hahn~ zu den „Excessen
mit gantz kaltem Baden“. Obwohl er hinzufügt, daß die Betreffenden
keinen Schaden genommen hätten, sagt er doch: „Ich mag eben nicht
allen und jeden rathen es nach zu thun.“
[M] Den Ausdruck Beschwörungen halte ich nicht für richtig, es
handelt sich um das sog. Segnen. In schweizerischen Verboten findet
sich der Ausdruck Lachsnen. Man besprach wohl Krankheiten als etwas
vom Bösen Zugefügtes. Es ist aber sinnwidrig, ein Heilmittel zu
besprechen, bezw. zu beschwören.
[N] Diese Auffassung finden wir bei ~Priessnitz~ wieder.
„~Priessnitz~ erkannte oder ahnte in einem gewissen hydriatischen
Instinct, daß, wenn die chronischen Krankheiten in der Wasserkur sich
zur acuten Form gestalten, eben dadurch die Heilung vom Organismus
erstrebt wird, und in den meisten Fällen nur dadurch erreicht werden
kann“, schreibt ~Rausse~[637].
[O] Es ist noch anzuführen, daß das sogenannte ableitende Verfahren
den Ärzten nicht unbekannt war. ~Floyer~ erwähnt, es sei eine
mehrmals versuchte Erfahrung der Weiber, daß sie bei Blutstürzen der
Gebärmutter ihre Füße in kaltes Wasser setzen[96]. ~Dauter~ spricht
von einer Anwendung des kalten Wassers auf andere entfernte Teile,
damit es „vermöge der Mitleidenschaft“ auf den Krankheitssitz selbst
wirke, beim Nasenbluten z.❆B. leiste es, nicht nur auf die Nase
selbst, sondern auch auf den Hodensack geschlagen, gute Dienste[658].
[P] Eine etwas andere Schilderung gibt 1845 ein Anonymus: „Durch
einen Handelsmann aus der Nachbarschaft (Ludwigsthal), welcher in
~Priessnitz~ens elterlichem Hause einkehrte und, wenn er sich bei
seinem Hantieren mit Eisen- und Drahtwaren an Händen und Füßen oft
verwundet hatte, nur dadurch, daß er die Verletzung mit kaltem
Wasser abwusch und dann mit einem in frisches Wasser getauchten
Lappen umwickelte, bald völlig heilte, war die Aufmerksamkeit
von Gräfenberger und anderen Landleuten, die sich verwundet oder
gequetscht hatten, auf ihn gelenkt worden, und so natürlicherweise
auch die immer rege Aufmerksamkeit des jungen ~Priessnitz~,
welcher, als Altersschwäche den unter den Landleuten berühmten
Wunder-Wasserdoktor ferner zu curiren hinderte, nun selbst, nach
vollbrachter Feldarbeit, bei sich an ihn wendenden Leidenden dessen
Kunst glücklich ausübte. Sie beschränkte sich damals nur darauf,
daß er die leidenden Teile mit einem runden Schwamme, welchen er
stets bei sich trug, wusch, weswegen ihm von diesen Leuten der Name
„Schwammeldoctor“ beigelegt wurde[636].
[Q] ~Munde~ schreibt von ~Schrott~, dem Begründer der ~Schrott~schen
Kur, der in Lindewiese bei Gräfenberg praktizierte: „Er erzählte uns,
daß er auf seine Methode durch einen reisenden Handwerksburschen
gekommen sei, den er einst auf seinem Wagen eine Strecke mitgenommen
und der ihm geraten habe, seine gichtisch geschwollenen Kniegelenke
mit frischem Wasser täglich einige Mal zu waschen und zwar mit einem
Läppchen, in welches er ein mit seinem Blute beflecktes Hölzchen
zu wickeln hätte. Das Waschen half, der Lappen verfaulte, und
~Schrott~ nahm nun einen andern Lappen ohne Hölzchen, was bei ihm
und anderen dieselben Dienste that. Durch das Anraten seines Mittels
hatte er einen gewissen Ruf bekommen und, so wie ~Priessnitz~, eine
oberflächliche Idee von verschiedenen Krankheiten sich angeeignet,
welche ihm bei seinen Verordnungen von Nutzen war. Ein guter Kopf
und praktische Lebensklugheit hatten ihm gelehrt, daß die Leute
sich besser halten und eine Kur besser brauchen, wenn sie sie
nicht verstehen und etwas Ungewöhnliches, ihnen Unbegreifliches
dabei vorkommt. Er magnetisierte also das Wasser, welches er zu
seinen Waschungen und zum Trinken benutzen ließ, fügte späterhin
das Schwitzen in nassen Tüchern hinzu ..., setzte jedoch, und zwar
mit Recht, einen vorzüglichen Wert auf eine strenge Diät.“ Das
Magnetisieren des Wassers durch ~Schrott~ war natürlich weiter nichts
als das alte Segnen unter einem zur Zeit besser ziehenden Namen.
~Schrott~ stillte auch Blutungen durch Magnetisieren, nach alter
Weise ausgedrückt, er besprach oder segnete das Blut. Die Wundsegen
reichen bis in heidnische Vorzeit zurück.
[R] Ganz frei von Aberglauben war aber ~Priessnitz~ auch in späterer
Zeit nicht. Als bei einer polnischen Gräfin trotz (wie ~Munde~ sagt,
wegen) seiner Behandlungsweise ein Krebs aufbrach und ihre Familie
untröstlich wurde, der Mann der Kranken ~Priessnitz~ Vorwürfe machte,
daß die Krankheit unter seiner Behandlung einen so üblen Ausgang
genommen, entschuldigte sich dieser damit, „es sei ein Hexenschuß,
dafür könne er nicht“. ~Munde~ bemerkt, daß Hexenschuß in Schlesien
zur Zeit ein Behextsein der Kühe bedeute.
[S] ~Selinger~ sagt in seinem nach ~Priessnitz~’ Angaben verfertigten
Werke: „Um jene Zeit lebten im schlesischen Gesenke mehrere Männer
unter dem Volke, die wegen glücklich bewirkter Kuren häufig genannt
wurden. Einer derselben heilte verschiedene Krankheiten mit Kräutern,
ein anderer kurierte Beinbrüche, ein dritter Rippenbrüche. Gebrochene
Rippen wieder einzurichten verstand mit besonderer Geschicklichkeit
der Müllermeister im Dorfe Sandhübel, der daher auch weit und
breit bekannt und häufig gesucht war.“ Als ~Priessnitz~ (im 17.
Lebensjahre) von einem Wagen überfahren worden war, da „erinnerte er
sich (nach Fehlschlagen der Kur des Freiwaldauer Wundarztes) der Art
und Weise, wie der bereits verstorbene Müller in Sandhübel gebrochene
Rippen einzurichten pflegte. Er nahm nun einen eichenen Sessel, legte
den Unterleib auf die Ecke desselben, hielt den Atem an und drückte
den Bauch so lange in die Höhe, bis die eingedrückten und gebrochenen
Rippen in ihre natürliche Lage hervorgehoben waren. Nachdem er dies
glücklich zu Stande gebracht, fiel ihm ein, daß sich das kalte Wasser
an ihm selbst und an Andern bei verschiedenen Gelegenheiten sehr
wohltätig erwiesen habe, und er beschloß daher, das kalte Wasser
auch in diesem Falle als Heilmittel zu versuchen. Er machte sich nun
kalte Umschläge um den Leib, worauf die wütenden Schmerzen nachließen
und er in einen langen, ruhigen Schlaf verfiel“. Die Umschläge
wurden fortgesetzt, dabei fleißig kaltes Wasser getrunken, und kein
Wundfieber trat ein. ~Priessnitz~ trug noch ein Jahr lang Umschläge
um den Leib und fühlte sich dann hergestellt[634].
[T] ~Örtel~s allerneueste Wasserkuren begannen schon 1829 zu
erscheinen[622].
[U] Ich muß hier jedoch an zwei Stellen aus ~Munde~s Memoiren
erinnern: „Die Frau Doctor Rupprecht und die Gräfin Potocka
starben beide am Schlage nach dem Bade. Bei ersterer sollte nach
~Priessnitz~ens Urteil ein Aderlaß am Fuße Schuld sein, welchen
ihr der schnell herbeigeholte Arzt gemacht hatte. Der zweiten
+verordnete+ ~Priessnitz~ +selbst eine Blutentlassung+, ohne daß er
sie zu retten vermochte.“ Eine ältere Dame starb in Gräfenberg an
einem eingeklemmten Bruch. ~Munde~ nennt sie das Opfer des ärztlichen
Egoismus, weil ein anwesender Arzt als Ausländer keine Operation
wagen wollte, deren Ausgang zweifelhaft war, und ~Priessnitz~? Der
wollte sich mit dem eingeklemmten Bruche nicht befassen. So ließ man
die Dame sterben[647].
[V] ~Rüsch~ rechnet 1825 (als ~Priessnitz~ noch keine kalten Bäder
verabreichte[668]) Untätigkeit, Sprödigkeit, Dichtigkeit, Risse der
Haut zu den „Umständen, welche zu einem unglücklichen Erfolg des
kalten Bades geneigt machen“[88]. ~Hufeland~ sagt 1804: „Die Haut ist
der Sitz der beständigen Ausdünstung, des größten Reinigungsmittels
unsrer Säfte.“ „Keine Krankheit kann ohne Mitwirkung der Haut kuriert
werden, und ihre Beschaffenheit bestimmt am sichersten unsre Hoffnung
und die Gefahr“[667].
[W] ~Priessnitz~ selbst mußte später von seiten seines Schülers
~Rausse~ über sich den Vorwurf ergehen lassen, er habe durch falsche
Wasseranwendung bei akuten Erkrankungen nicht nur Todesfälle, sondern
auch chronische Übel verschuldet. ~Priessnitz~’ eigene Tochter
leide seit einer Lungenentzündung an Herzklopfen, er habe durch
verkehrte Wasseranwendung die Lungenentzündung nicht geheilt, sondern
unterdrückt. Bei ~Rausse~s „richtiger“ Behandlung darf nämlich kein
Todesfall oder eine Nachkrankheit vorkommen[637].
[X] Ich muß allerdings bemerken, daß in dem in bezug auf Diät
heute noch mustergültigen Karlsbad schon 1795 eine ausdrückliche
Küchenvorschrift für die Speisewirte vorhanden war[370], und
~Justinus Kerner~ schreibt 1832, daß zu Karlsbad und auch zu
Marienbad schon längst den Speisewirten eine Küchenvorschrift erteilt
sei, von der sie trotz allen Geschreies leckerer Mäuler bei Verlust
ihrer Privilegien nicht abgehen dürften[325].
[Illustration: Abb. 159. Leiste aus: De Balneis Venetiis (Venedig) apud
Juntas. 1553.]
NACHTRAG
[Sidenote: _Baden im 8. Jahrhundert_]
Für die Häufigkeit des Badens in Deutschland im 8. Jahrhundert spricht
vielleicht ein Vermerk in zwei +altdeutsch+ geschriebenen Rezepten der
Baseler Universitätsbibliothek, die aus jener Zeit stammen. Während
des Gebrauchs der dort aufgeführten Gewürze soll nicht gewaschen und
gebadet werden: „ni in demo ni duuahe: ni in demo ni pado“[695].
[Sidenote: _Johannisbäder_]
Die Johannisbäder wurden im Württembergischen nicht nur 1591 und 1602
(S. 20) verboten, sondern auch am 19. August 1639 und nochmals am 14.
Mai 1666 zusammen mit dem Johannifeuer[291].
[Sidenote: _Wiener Badeverhältnisse_]
Weswegen die Ankündigung der ~Ferro~schen Badeanstalt in Wien von
den kaiserlichen Leibärzten ~van Swieten~ und ~Störk~ angegriffen
wurde (S. 47), ist nicht recht klar; denn ~Ferro~ selbst schreibt,
die medizinische Fakultät habe über die Errichtung seiner Anstalt
den vorteilhaftesten Bericht abgegeben. „Es ist“, schrieb sie unter
anderem, „durch Erfahrungen bestätigt, daß in sehr vielen kränklichen
Umständen die kalten Bäder großen Nutzen schaffen und oft solche Kranke
vollkommen herstellen, die lange Zeit andere Mittel fruchtlos gebraucht
haben“[135].
[Sidenote: _Agnes Bernauerin_]
Die S. 52 angeführte, seit 1839 bestehende militärische Schwimmschule
in Graz war nicht die erste derartige Anstalt in Österreich, sondern
die 1812 errichtete k. k. Militär-Schwimmschule im Fahnenstangenwasser
im Prater zu Wien, wo auch Zivilpersonen auf Wunsch gegen mäßige
Vergütung Unterricht im Schwimmen erhielten und nach dem Erlernen
baden durften. Unmittelbar daran errichtete 1838 der Schwimmeister
das „Fahnenstangenbad“, abgesondert für Geschlechter, als eigene
Unternehmung, mit den nötigen Bequemlichkeiten. Im Kaiserwasser, links
von der kleinen Taborbrücke, bestand seit 1830 die „Damenschwimmschule“
mit Abteilungen auch für Männer unter dem Namen „Ferdinand- und
Maria-Annabad“. Bemerkt sei noch, daß 1810 die Freibäder in der Donau
an Plätzen entstanden, die der Sicherheit wegen durch Pfähle mit
Stricklinien abgesteckt wurden[636].
Die S. 67 erwähnte Baderstochter von Augsburg, die Herzog Albrecht III.
von Bayern 1432 heiratete, ist die bekannte Agnes Bernauer, die auf
Betreiben von Albrechts Vater, Herzog Ernst, 1432 zum Tode verurteilt
und zu Straubing in der Donau ertränkt wurde.
[Sidenote: _Züricher Kalender_]
Der S. 76 angeführte Züricher Kalender von 1585 ist der durch Kaspar
Wolff gestellte und von Froschauer gedruckte[696].
[Sidenote: _Schröpfen im Bad_]
Im Gegensatz zu anderen Schriftstellern (S. 81) sagt ~Pyrmontanus~
1597: „Aderlassen oder Schrepffen soll man bey höchster gefahr
vermeiden, die jnsonderheit baden wollen“[56]. Gemeint ist das
Baden im Wasser von Pyrmont. Von ~Marius~ erfahren wir 1601, daß
eine alte Gewohnheit beim Schröpfen war, am Ende mit kaltem Wasser
abzukühlen[485].
Die Rolle der „Badstover“ zu Lübeck, die der Handschrift nach
Mitte des 14. Jahrhunderts aufgeschrieben wurde, enthält neben
Zunftangelegenheiten folgende das Badeleben betreffende Stellen: „Ok
so en mach nyn sulves here mannes baden laten des avendes na des dat
de vrouwen gebadet hebben by dren marken sulvers na vnser heren gnade,
yd en weren vnse heren edder junckheren van der stad vnde erlike
borgere ane vrowen to badende (siehe S. 86 u. 87). Ok so en schal nyn
knecht de ene mit deme andern in den stoven spelen, de wile dar lude
baden, by eneme halven punde.“ Das Amt der Bader bestand 1806 noch
aus vier Personen und wurde im gleichen Jahre mit dem der Barbiere
vereinigt[689].
[Sidenote: _Sittlichkeit_]
Die in den Badestuben (S. 91) und Mineralbädern bestehenden Mißbräuche
gingen auch auf die Flußbadeanstalten über. ~Zwierlein~ schreibt 1803:
„Pfiffige Wirte waren hierbei nicht müßig und machten Speculation auf
die Beutel der Badegäste; sie veranstalteten Bälle, halten anlockende,
reizende Mädchen, haben Erfrischungen aller Art, Getränke und Speisen
in Bereitschaft, um ihre Badegäste zu laben und zu ermuntern und
solchen immer mehr Lust zu dem angenehmen Badegeschäft zu machen, zumal
jungen Personen; es wird geschmauset, gespielt, gelärmt, geschwärmt und
getanzt bis tief in die Nacht, und so endigt sich in vielen Städten
bei den Badeanstalten auf den Flüssen fast jeder Tag .... Andere
bleiben dann abends, durch Gesellschaft beredet, im Badehause oder auf
dem Badschiffe beim Souppee, schwärmen, spielen, tanzen und schaden
sich mehr, als sie durch das Bad gut gemacht haben, in welchen Fehler
Jünglinge und andere lustige Brüder gern verfallen. In einer Stadt
wurden die Ausschweifungen unter den Badgästen so auffallend, daß
sich die Geistlichkeit darein mischte und es dahin brachte, daß die
Badeanstalt aufgehoben wurde“[157]. Ähnliche unangenehme Verhältnisse
traf ~Munde~ zu Anfang der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts in
einer der ersten Wasserheilanstalten, der zu Elgersburg, an und kämpfte
gegen sie ohne jeden Erfolg[647].
Nicht nur in Deutschland (S. 111), sondern auch in Rußland wurde die
Badestube als Wohnraum benutzt. So berichtet ~Petri~ in den Pitoresken
aus dem Norden, daß man in Rußland die Badestube Leuten zur Wohnung
unter der Bedingung überlasse, daß sie im Sommer täglich frische
Birkenzweige holen, im Winter aber nackte Zweige in der Badestube zum
Ausschlagen bringen[644].
[Sidenote: _Baderuf_]
Ein Baderuf (S. 145) sei hier noch angeführt, der aus einem
Fastnachtsspiele des 15. Jahrhunderts genommen ist, das die Rufe
verschiedener Handwerker parodiert.
„Wol auf gen pad!
Ir herrn, mit lecken, paden und krauen
Kan ich versehen wol die frauen“[12].
Wurde in Zürich 1636 und 1650 das Badrufen am Weihnachtsheiligabend
verboten (S. 144), so findet es 1748 in den hundertsechsundfünfzig
Züricher Ausrufbildern von ~Herrliberger~ keine Erwähnung mehr. Obwohl
es zur Zeit keinen Weinrufer mehr gab, bringt ~Herrliberger~ aus
geschichtlichem Interesse sein Bild und seinen Ruf. Den Badrufer kennt
er aber nicht einmal vom Hörensagen[697].
[Sidenote: _Regimen sanitatis_]
Die Mainauer Naturlehre (S. 173) diente zur Grundlage einem Regimen
sanitatis, das ein Arzt im 15. Jahrhundert für den Großmeister des
deutschen Ordens zu Marienburg bearbeitete. Im Auszug ist es in
~Raumer~s Taschenbuch (1844)[698], vollständig aber in ~Gruner~s
Almanach (1784)[699] mitgeteilt. Das Manuskript befindet sich auf der
Königsberger Bibliothek. Die das Baden betreffende Stelle lautet: „Ouch
genediger herre moget ir vnderczeithen baden noch euwer gewonheit des
morgens nuchtern vnd noch dem bade haltdet euch warm besunder das houpt
noch dem waschen.“
[Sidenote: _Wichelhausens falsche Schilderung des Badewesens_]