des Herzogs Siegmund von Österreich, Eleonora, einer schottischen
Prinzessin, die mit vielen Hofdamen und Edelleuten in Baden zur Kur
weilte, an Ochsen, Wein, Schafen, Butter, Hafer und anderen Dingen im
Werte von siebzig Gulden, „weil von ihr viel Ehren und Gnade Armen und
Reichen geschen“. Die Herzogin hatte viel zur Aussöhnung des Hauses
Österreich mit den Eidgenossen beigetragen[32]. Dem Pfalzgrafen Otto
Heinrich bei Rhein nebst seiner Gemahlin wurden im Wildbad vom Herzog
Christoph von Württemberg Wein, Hafer und Wildpret „verehret“[335].
1576 schickte der Rat von Zürich dem Landgrafen Maximilian von
Stühlingen, römisch-kaiserlichen Erbmarschall, und seiner Gemahlin,
welche die Kur in Baden gebrauchten, durch beide Standessäckelmeister
ein schönes Rind mit weiß und blau bemalten Hörnern und einer ebenfalls
weiß und blauen, mit Quasten gezierten Decke, welches fünfundsechzig
Gulden gekostet hatte. 1609 sandten „meine gnädigen Herren“ von Zürich
durch den Bürgermeister Rahn und drei andere Magistratspersonen dem
Herzog Ernst von Bayern, Kurfürsten von Köln, welcher sich in den
Bädern aufhielt, einen silbernen und vergoldeten, die Weltkugel
vorstellenden Becher, welcher zweiundsiebzigeinhalb Lot wog, einen
Hirsch aus dem Stadtgraben nebst einigen Lachsen und Aalen[315].
Ähnliche Badschenken mit mehr oder weniger diplomatischem Charakter
sind des öfteren in der Geschichte Badens verzeichnet.
Auch die Stadt Baden selbst wartete zuweilen ihren Gästen mit
Geschenken auf. 1706 erhielt der Schultheiß Grafenried von Bern, weil
er das erstemal im Bade war, ein paar Schafe und vier Kannen Wein, 1712
der Züricher Bürgermeister Holzhab vier gute welsche Hühner, sechs paar
Güggel und sechs paar Tauben[32].
Hie und da werden Badegeschenke, zuweilen mit scherzhaften
Anspielungen, an Angehörige und Bekannte erwähnt; auch solche an
Mitpatienten kommen vor. Pfarrer Schweizer wurde von den Damen,
mit denen er zu Baden an einer Tafel speiste, mit einer täuschend
nachgemachten Pfeife aus Zucker beschenkt, weil sie bemerkt hatten,
daß er trotz ärztlichen Verbotes heimlich rauchte. Vor seiner Abreise
zum Bad hatte Schweizer von seinen Angehörigen einen seidenen Hut
aus Biberhaaren und einen seidenen Schwarzrock als Badschenke
erhalten[399]. 1474 schickte der Doktor Heinrich Steinhövel der Gräfin
Margarete von Württemberg von Ulm aus „22 pombrantzen von Kum (Como)“
ins Zellerbad (Liebenzell) und schrieb dazu: „bitt ich üwer fürstlich
genad, dises min armes gäblin für ain schenkin zu gelüklichem bad
genädiglich uffzenieman“[54]. 1632 erfreute Statthalter Heidegger
in Zürich seinen Schwiegersohn Hauptmann Heß im Hinterhof zu Baden
mit einem „schönen Badermeyen nebst vielen andern Gutthaten“. Der
Badermeyen (sonst ein Blumenstrauß) bestand in einem Gedicht, in
dem der Herr Schwiegervater zunächst alles Gute zur Kur wünschte,
dann eine lange gelehrte Abhandlung über die schädlichen Folgen des
Trunkes mit Zitationen aus alten und neuen, geistlichen und weltlichen
Schriftstellern folgen ließ[315].
Es war ferner Sitte, daß Körperschaften ihren Vorgesetzten Geschenke
zur Ehrung ins Bad sandten. Von der kleinen Gemeinde Elgg im Kanton
Zürich erhielten Frau Beatrix von Hinweil 1546 eine Krone und drei
„Gitzi“, 1548 der Junker Felix ein Kalb, 1549 der Junker Hans von Ulm
und seine Frau ein Kalb, 1667 der Pfarrer ein Schaf. Als Junker Jörg
1576 von Baden kam, gab ihm die Gemeinde ein Schaf[145]. Wolfach hat
1643/44 in der Stadtrechnung verzeichnet: „Dem Herrn Pfarrer von
gemeiner Statt wegen in sein Badenchur in Grießbach an brod, flaisch
geschickt und verehrt worden 12 ß 4 d“[460]. Wie schon erwähnt wurde,
gestattete Ulm 1466, dem Bürgermeister, den Richtern und den Räten ein
Maß Malvasier oder dessen Wert ins Maienbad[H] zu schenken[51].
[Illustration: Abb. 139. Wie etlich Herren vnd Burger zůsamen
geschossen. Die Herren Bürgermeister Johansen Kambly vnd Herrenn
Seckelmeister Clůnrath Aescher. Einen Ochsen gan Baden zů einen Baden
Schencke gebracht. 1576. Nach einer farbigen Zeichnung der ~Wyckiana~.
Zürich, Stadtbibliothek.]
Alle diese Badschenkungen werden weit in den Schatten gestellt
durch die, welche Zürich seinen Standespersonen zukommen ließ.
Die erste, welche großes Aufsehen erregte, ward im Jahre 1534 von
hundertachtundneunzig Zürcherischen Stadt- und Landbürgern zu Pferd
und zu Fuß ihrem Bürgermeister Diethelm Röust nach Baden überbracht.
Sie bestand in einem fetten Ochsen, welcher über vierundzwanzig Gulden
gekostet, mit weiß und blauer Decke behangen war, vergoldete Hörner
hatte und zwischen denselben einen weiß und blauen Beutel trug, der
zwanzig rheinische Gulden enthielt. Die Mannschaft war neu in Sammet
und Seide gekleidet, mit Federbüschen geschmückt, auch mit Handbüchsen
und Spießen wohl bewaffnet, und zog so fröhlich nach Baden hinab. Als
aber die Bürger dieser Stadt, wo eben die eidgenössische Tagsatzung
versammelt war, einen so zahlreichen Zug anrücken sahen, schickten sie,
da sie demselben wegen der noch neuen Religionsänderung der Züricher
keine guten Absichten zutrauten, heimlich zu den Gesandten der übrigen
Kantone, um sich Rat zu holen, ob sie nicht ihre Tore schließen
sollten. Diese aber befahlen ihnen, sich ruhig zu verhalten, indem die
Züricher auch ihre Oberherrn seien. Da ließen sie zwar die lustige
Mannschaft ungehindert durch die Stadt ziehen, erwiesen ihr aber
keinerlei Ehre. Nachdem die fröhlichen Gesellen ihr Geschenk abgegeben
und die Nacht in den Bädern zugebracht, zogen sie am folgenden Morgen
wieder heimwärts. Da fürchteten die Bürger von Baden, ihr Verdacht und
ihre Unfreundlichkeit möchten übel gedeutet werden und bewirteten nun,
um alles wieder gut zu machen, den Zug, als er in die Stadt eintrat,
mit Wein und beschenkten denselben mit drei Goldgulden. Im Jahre 1571
(?) schickte die Zunft zum Widder dem damaligen Bürgermeister Kambli
einen Ochsen zum Geschenk (Abb. 139), der eintausendeinhundertdreißig
Pfund wog, den derselbe aber nicht in Baden verzehrte, sondern bei
seiner Heimkunft auf sämtliche Zünfte verteilen ließ[315]. 1604
besuchte der Deputat und Zunftmeister Melchior Hornlocher von Basel
mit seiner Gattin das Bad Ramsen im Jura. Diesen Anlaß ergriff die
gesamte Geistlichkeit der Landschaft, um „ihrem getreüwen patronen“
einen Beweis der Hochachtung darzubringen. Im Namen der drei Kapitel
der Landschaft machten sich die drei Herren Dekane auf den Weg zum
Bade. Sie waren beauftragt, dem wohlweisen und ehrenfesten Herrn
Zunftmeister „einen salmen, so zwölf Pfund kostet“, zu überreichen. Sie
„presentierten, verehrten und schenkten“ nicht allein „zu einer guten
badenfahrt, zu lybs gesundheit und langwieriger wohlfahrt“, sondern
auch „zur Ehr Gottes, zu nutz des Vatterlandts und fürderung der
kilchen (Kirche)“[39].
Schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts traten in Zürich zuweilen an
Stelle der Naturalien silberne Becher, im 17. öfter. In Basel gehörte
es zu den „Kompetenzen der Herrn Häupter“, daß ihnen nach einer
gebrauchten Bad- oder Sauerbrunnenkur ein silbernes Trinkgeschirr von
vierzig Gulden Wert mit der Stadt Wappen von Obrigkeit wegen geschenkt
wurde. Das geschah von 1604 bis 1631 mehrmals. Auch der Stadtmagistrat
von Baden ließ öfters an angesehene schweizerische Staatsmänner
silberne Becher und dergleichen als Badgeschenk überreichen[315].
Da die Geschenke immer kostspieliger wurden, griffen die Behörden ein.
Der Stadtrat von Konstanz verbot sie aus diesem Grunde schon im 15.
Jahrhundert[461]. Gegen Ende des 16. beginnen in Zürich die Verbote,
die häufig wiederholt und ebensooft, selbst von der Behörde, nicht
gehalten wurden. Als 1647 alle Gaben an Vorgesetzte abermals verboten
wurden, übersandte die Regierung im selben Jahre, in Widerspruch mit
sich selbst, dem Bürgermeister Rahn eine künstlich gearbeitete Uhr
mit einem silbernen Schreibzeug ins Bad. Es finden sich auch in den
Ratsmanualen derselben Zeit Beweise, daß die Regierung Ratsrednern,
Stadttrompetern, Hebammen, Schanzenschreibern und dergleichen von der
Stadt besoldeten Leuten Badschenkungen an Geld, Wein und Getreide
zu senden verordnete. Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts ließen
sämtliche Stadtknechte, Läufer und Überreuter jeden Sommer vor dem Rate
durch einen Anwalt um ihre Badschenkungen bitten, die für jeden einige
Pfund an Geld betrugen und einen Teil der Einnahmen ausmachten, welche
ihnen im Jahre 1679 durch eine obrigkeitliche Verordnung zugesichert
worden war, ohne daß sie dieselben in Baden zu verzehren brauchten. In
Schaffhausen war das Herbstbadgeld, auch kurz Herbstbad genannt, ein
Besoldungsposten höherer Beamter. Im Ämterbuche daselbst finden sich
im 18. Jahrhundert z.❆B. die Stellen: „Dem Antistes Herbstbaadgelt 36
Kreuzer.“ „Besoldung eines Herrn Diakoni im Münster, Herbstbad aus dem
Kloster 36 Kreuzer, Herbstbad aus dem Spital 36 Kreuzer“[557] (vergl.
Badgeld S. 178 u. 179).
Da sich in Zürich ein vollständiges Verbot der Badschenkungen nicht
durchführen ließ, so wurden zuweilen die scharfen Mandate gemildert.
Bald waren nur silberne Becher, bald auch Geld oder Geldeswert und
lebendige Schafe verboten. Manchmal wurden die Bürgermeister, häufiger
die Verwandten ausgenommen, denen unbenommen sein sollte, ihren
Angehörigen Eßwaren zu schicken. Mehr als alle Mandate bewirkte, wenn
auch nur vorübergehend, das Auftreten des Antistes Breitinger vom
Großmünster. Als dieser 1618 zur Kur in Baden weilte, verordnete der
Rat, daß jedes Mitglied desselben einen Dukaten erlegen solle und der
Bürgerschaft freistehe, auch das Ihrige beizutragen, um dem ersten
Lehrer der vaterländischen Kirche ein namhaftes Geschenk zu machen.
Allein sobald Breitinger von diesem Vorhaben Kunde bekam, lehnte er die
ihm zugedachte Badschenkung so entschlossen und beharrlich ab, daß der
Ratsdiener die bereits eingezogenen Dukaten jedem Geber zurückerstatten
mußte. 1632 eiferte Breitinger von der Kanzel herab gegen den Mißbrauch
und derartig, daß er wegen seiner ehrenrührigen Anspielungen zur
Verantwortung gezogen wurde. Seine Verteidigung gestaltete sich zu
einer abermaligen Strafpredigt, daß der Herr Bürgermeister am nächsten
Ratstag gestehen mußte: „Wir sind bestanden, wie ein Lauß auf dem
Ermel!“ Aus Breitingers selbstverfaßter Lebensbeschreibung geht hervor,
daß die Badschenken zu Stadt und Land geradezu erpreßt wurden, wenn
auch nicht von den Vorgesetzten selbst, sondern von deren Schmeichlern,
die nachher die Geschenke überbrachten.
Wie reichlich die Geschenke flossen, ist aus einem Verzeichnis zu
ersehen, das Bürgermeister Waser von Zürich aufgestellt hat, als er
1665 von Amts wegen zur Tagsatzung in Baden weilte und zu gleicher Zeit
mit seinen Angehörigen das Bad gebrauchte. Von siebzig verschiedenen
Orten erhielt er: „an barem Gelde vierzehn Gulden sechzehn Schilling;
zwei Louisd’or und drei Dukaten in Gold, ferner: einen großen Hirsch,
ein Zimmerstück von einem Hirsch und noch ein anderes Stück Wildbret,
ein Vorderstück von einem wilden Schwein, vier Hasen, drei Schafe, zwei
Lämmer, ein Schafsviertel, acht Schafsfüße, ein Essen Kalbsmilchen,
fünfundzwanzig größere und kleinere Fische, vierzig Hähne, ein Huhn
und achtzehn Eier, zwei Gänse, zwanzig Tauben, zehn kalekutische
Hennen, dreiundsechzig Rebhühner, zwölf Rebvögel, sechs Wachteln,
zwei Haselhühner, zwei Steinhühner, zweihundertsechsundzwanzig Krebse
und einen Vierling dito, eine Pastete, allerlei Salat und Rettige,
Artischocken, einen Stock Blumenkohl, zwei Ankenbräute (Butterbemmen),
ein neugebackenes Hausbrot, zwei Semmeln, drei Eierweggen, einen
Eierkranz, zwei große Bachis (Gebäck), einen Hammen (Schinken), acht
Scatellen (Schachteln) mit allerhand Konfekt, Rosinen und Makronen,
eine Schachtel Truciscas (wohl Trochisci = Bonbons, Zeltchen), zwei
Mandel- und Rosinen-Torten, Brustzucker, Melonen, Zitronen und
verschiedene Zierraten, mancherlei Aprikosen, zwei Zuckerstöcke.
Ferner ein schönes Hofessen, nämlich: einen Kapaun, ein Quart von
einem indischen Hahn, einen Hasen, ein Rebhuhn, Brigniolen, ein Stück
von einer Mandeltorte, ein Stück von einer Quetschentorte und eine
überzuckerte Zitrone. Ein Ührlein. An Büchern: Plantin, Histoire
Helvetique (französische Übersetzung) und Hottingeri Historia
Ecclesiastica, und endlich noch von zwei armen Kapuzinern im Hinterhof
zwei Melönchen, eine Hand voll Fenchel und einen Maien (Strauß)“[315].
Noch 1755 wurden in Zürich durch Mandat die „Badschenki“ im allgemeinen
bei zwei Pfund Buße verboten und 1790 — wohl zum letzten Male — die
Geschenke ganzer Gemeinden an ihren Pfarrer oder von Schulen an den
Lehrer bei 30 Pfund[412]. Soweit aus ~Hess~’ Badenfahrt zu ersehen ist,
bestanden sie, mit Ausnahme der von Verwandten gespendeten, 1818 nicht
mehr[315].
Wurden Vornehme bei ihrem Aufenthalt im Bad von dem Landesfürsten oder
der Stadt beschenkt, so hinterließen sie wiederum „nach glücklich
vollbrachter Baden-Kur zur Gedächtnuß Ihre Wappen“ (~Walch~,
Liebenzell 1668)[154], und das geschah meistens in Gestalt gemalter
Fensterscheiben, ein Brauch, den schon ~Poggio~ erwähnt. Auf dem Bild
des mittelalterlichen Hausbuchs sind die Wappenscheiben im Badehause
dargestellt (Abb. 104). Selbst kleine Bäder waren reichlich mit solchen
versehen, z.❆B. im 16. Jahrhundert das nicht mehr vorhandene Bad Urdorf
(Zürich) mit den Wappen des Grafen Georg von Württemberg-Mömpelgard,
der Reformatoren Bullinger und Pelicanus[427], das Gyrenbad bei Hinweil
mit denen Bullingers, der Bürgermeister von Zürich, der Prälaten von
Einsiedeln, Fischingen und Rheinau[425]. Im 18. Jahrhundert, z.❆B. in
Spa, scheinen die Einwohner selbst mehr zu Reklamezwecken ihre Häuser
mit den Wappen fürstlicher Personen geziert zu haben[404].
[Sidenote: _Baderkräm_]
Kehrte man vom Bade heim, so erforderte die Sitte, Geschenke
mitzubringen, die den Namen „Baderkräme“ (kramen, kaufen) führten.
~Johann Grob~ aus dem Toggenburg hat unter dieser Überschrift in seiner
„Dichterischen Versuchgabe“ 1678 folgende Verse verzeichnet:
„Wann der Frauen Bader-Cur und die liebe Zeit verflossen,
Dann so geht das Kramen an; freuet euch, ihr Hausgenossen,
Knecht und Magd ist unvergessen, auch der nächstgeseßnen Schaar;
Hat der Mann dann nichts zu hoffen? Ja, ein schönes Hörnerpaar!“[315].
Mit dem Titel „Bad-kramet“ schickte der Kanzler Löffler 1633
Eberhard III. ein Schreiben aus dem Wildbad[73]. Pfarrer Burkhard
zu Nieder-Weningen kaufte 1736 in Baden mehrere Kegelspiele als
„Baderkröme“, um sie daheim zu verschenken[32]. Vielleicht handelte
es sich um Geschenke bestimmter Natur; denn als der Astronom ~Fäsi~
1703 seine Schwiegermutter von Baden abholte, da brachte er seinen
Kindern etwas mit, aber nur dem Rägeli (Regula) „Baderkräm“[462].
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts bedachte man auch noch die Kinder,
Verwandte und Dienstboten, aber nur mit kleinen Geschenken, besonders
mit Spanischbrötchen, einem Backwerk, das in Baden besonders gut
hergestellt wurde[315].
Armen Leuten, die ins Bad fuhren, gab die Heimatsbehörde kleine
Unterstützungen zum Unterhalt mit. Solche „Wildbadalmosen“ wurden z.❆B.
im 16. Jahrhundert in Nürnberg ausgeteilt[16]. In Basel erhielt 1593
ein armer Mann von Normandingen (jetzt Ormalingen) aus dem Kirchengute
eine „Badesteuer“ von sechzehn Schillingen[39], in Würzburg 1590 ein
Bader zwei oder drei Gulden „Beisteuer“ ins Wildbad[144].
[Sidenote: _Die Freibäder_]
Das Baden selbst war für Arme unentgeltlich, ja sogar für Vornehme,
die auch, abgesehen von kleinen Entschädigungen, nichts für das
Wasser zahlten. In Pfäfers hatte 1610 jeder, der es vermochte, einen
Kreuzer für Licht, und wer hinwegzog, einen Batzen dem Aufseher zu
geben, nichts weiter[22]. Pfäfers wird deswegen öfters als edles Wild-
und Freibad bezeichnet. Wie ~Pantaleon~ berichtet, bezahlte man in
Baden (Schweiz) nur die Säuberung des Bades wöchentlich mit einem
Kreuzer[35]. „Es mügen zu diesem Brunnen kommen vngehindert, Adel
oder vnadel, Reich oder Arm“, sagt ~Feurbergk~ (~Pyrmontanus~) 1597
von Pyrmont, „gratis datur gratis accipitur“[56]. Mit einem gewissen
Aberglauben wurde die Zulassung zum Bad jedermann gestattet. Dem
~Fabricius Hildanus~ erzählten 1610 die Einwohner von Pfäfers, ein
Abt habe das Bad mit Abgaben belegt, da sei der Brunnen verschwunden,
bis der Zoll aufgehoben wurde[22]. Ähnliches berichtet ~Wagner~ von
Gontenschwyl bei Reinach im Aargau. Dort wurde 1640 eine Quelle
entdeckt, die bei massenhaftem Zulauf viele Wunderkuren vollbrachte.
Aber schon im folgenden Jahre hatte der Brunnen seine seltsame
Heilkraft vollständig eingebüßt, weil die Bauern aus Habgier das Wasser
verkauften[679]. ~Metobius~ erzählt 1556, der Pyrmonter Brunnen habe
dreihundert Jahre vorher große Krankheiten geheilt. Als aber der Herr
der Herrschaft Zins erheischte, da verschwand das Wasser und versiegte
der Brunnen[417]. In Baden-Baden beschwerten sich die Einwohner 1488
beim Markgrafen Christoph, als der Bader von den Armen Geld genommen
hatte, mit Erfolg[40].
Zu Baden in der Schweiz bezog das Freibad mit mehreren Wirtshäusern
zusammen sein Wasser aus der Quelle, die der heiße Stein hieß. Es wurde
ängstlich darauf gesehen, daß zuerst die Armen mit genügend Wasser
versorgt wurden. Nach alten Badefreiheiten konnte im Freibad jedermann
den Zapfen (dargestellt in Abb. 102 rechts) ziehen oder stecken,
wenn er das Wasser wärmer oder kühler haben wollte. Kein Wirt durfte
bei Strafe den Zapfen berühren, schon sein bloßes Erscheinen beim
Freibade nach dem Läuten der Betglocke hatte für ihn unnachsichtlich
eine Buße von fünfundzwanzig Pfund zur Folge. Als im Jahre 1641 der
Nachtwächter bei den Bädern auf Geheiß eines Wirtes, um ihm mehr Wasser
zuzuhalten, den Zapfen des Freibades steckte, wurde er solange in den
Turm gesperrt, bis er den nannte, der es ihm geheißen[32]. In Baden
war auch der Besuch der Matte, des Vergnügungsplatzes, für jedermann
frei, trotzdem sie zum Hinterhofe, also dem Gasthause der Vornehmen,
gehörte, der Besitzer desselben den Platz instand zu halten hatte und
ihn mit den nötigen Ruhebänken versehen mußte. 1424 wurde „als +altes+
Herkommen geoffnet, daß die Werdmatte zu Niederbaden (es ist nicht
Baden-Baden gemeint, Niederbaden steht hier wohl im Gegensatz zu der
höher gelegenen Stadt Baden) zu dem Hofe, der Heinrich Schinders sel.
gewesen ist, gehöre und gehören soll, daß aber jedermann, in welchen
Ehren und Würden er sei, Jung oder Alt, Herren und Frauen, zu jeder
Zeit, Sommers und Winters, auf diese Matte gehen, allda tanzen oder
andere ziemliche Kurzweil treiben mögen, von jedermann ungehindert. Und
wer den Schinders Hof inne habe, der soll die Tanzstühle auf der Matte
machen und in Ehren halten und nießen, was auf der Matte wächst, ohne
jemand an Kurzweil, Steg oder Weg daselbst zu hindern“[32].
Die Abgabe von Mineralwasser zum Trinken war fast überall gänzlich
frei, zu Bädern jedoch nur da, wo das Wasser nicht erwärmt werden
mußte. Im Solbade Kreuznach kostete 1490 einen Tag baden einen
Heller[61], zu Meinhardt in Württemberg zahlte man 1485 für das Baden
am Vor- und Nachmittag je zwei Pfennig[53]. Das waren die Preise der
öffentlichen Badestuben. 1602 verordnete der Rat von Luzern, daß die
Bauern das Wasser aus dem Bad in der Luthern nicht wegführen dürften,
weil der Bader auf eigene Kosten das Bad hatte herstellen lassen[38].
[Illustration: Abb. 140. Das Freibad zu Baden im Aargau 1820. Aquarell
von ~Ludwig Vogel~. Zürich, Landesmuseum.]
[Sidenote: _Das Auswerfen_]
Die Auffassung, daß auch der Reiche nichts fürs Bad zu zahlen habe,
hatte seine Ursache einmal darin, daß man das Mineralwasser als Gabe
Gottes betrachtete; dadurch war es steuerfrei. Diese Ansicht hatte auch
zur Folge, daß etliche (1610) annahmen, Pfäfers verletze die, welche
mit Franzosen (Syphilis) behaftet seien, weil die hohe und heilige
Arznei solche unreine und wüste Krankheit nicht annehme[22]. (Der
Abt von Pfäfers lud aber doch ~Ulrich von Hutten~ zur Kur ein!) Nach
~Thurneisser~ (1572) sollten sich vor Pfäfers auch die Goldschmiede
hüten, die viel vergoldet haben, die schwämmen empor darin. Er kannte
einen aus Lindau, der viel vergoldet und deshalb viel Quecksilber an
sich gezogen hatte. Als dieser nun mit dem Podagra beschwert nach
Pfäfers kam, konnte er nicht unter Wasser bleiben und mußte ungebadet
wieder heimziehen, weil das Wasser kein Quecksilber litte[390].
~Fabricius Hildanus~ widerlegte diese Ansicht durch einen Versuch am
eigenen Leibe, nachdem er ihn an einem seiner Lehrlinge vorgenommen
hatte. 1628 wurde auch ein Goldschmied vom Gliederweh geheilt[101].
Das Wasser warf aber Wassersüchtige aus, die wegen des leichteren
spezifischen Gewichts emporschwammen. Man sah das als ein absolutes
Anzeichen zum sofortigen Verlassen des Bades an. So wurden 1663 in
Pfäfers zwei Wassersüchtige ausgeworfen, ein dritter badete weiter und
starb[456].
[Illustration: Abb. 141. Mineralbad von ca. 1600. Federzeichnung
von ~Bartholomäus Lingg~ in Straßburg. Statistik schweizerischer
Glasgemälde und Handzeichnungen. Jg. 1904. Zürich, Landesmuseum. Vgl.
Abb. 58.]
[Sidenote: _Einfache Einrichtungen in den Mineralbädern_]
Auch rührte das Freibaden gewiß aus einer Zeit her, wo sich die
einfachsten Vorrichtungen in oder bei der Quelle befanden. Die
Freibäder — und das waren die ältesten — lagen sehr häufig unter
freiem Himmel[I], die zu Baden in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert
(Abb. 46). Erst 1812 wurden die bis dahin offenen Bäder mit Jalousien
eingewandet (Abb. 103, 140), 1824 das Freibad gedeckt und auch für
beide Geschlechter in zwei Abteilungen unterschieden, drei Jahre darauf
geschah letzteres im Verenabad, das immer noch offen blieb, bis es 1841
einging[32]. Als Verbesserung traten die sogenannten Badeschuppen auf
(Abb. 124, 138). Auch in dieser Gestalt treffen wir Bäder mehrfach noch
im 19. Jahrhundert an. So hatte 1867 das Kuttlenbad in der Gemeinde
Summiswald (Bern) einen einzigen offenen Schuppen als Baderaum, unter
dem in sechs Wannen die Geschlechter ungetrennt badeten[86]. 1832
sagt ~Rüsch~ vom Langeneybad am Fuße des Seelibühls, zwischen dem
Gurnigel und den Stößen, drei Viertelstunden vom Gurnigelbad (Berner
Oberland) gelegen: „Es gleicht in seiner Lage und Bauart nach eher
einer Räuberhöhle als einer Heilanstalt. Wind, Regen und Schneegestöber
streichen ungehindert durch das von vornen und hinten offene Giebeldach
(Vgl. Abb. 96). Wohnung und Bewirtung findet man nicht; die ganze
Einrichtung beschränkt sich auf vier im Erdgeschoß angebrachte
ausgehölte Baumstämme, in welchen acht Personen mit gegeneinander
gerichteten Füßen baden können“[88]. Baden-Baden hatte aber 1488 schon
geschlossene Freibäder[40].
[Illustration: Abb. 142. Karlsbad vor dem Brande von 1759 mit den
Holzrinnen (2), die vom Sprudel aus längs der Tepl und über dieselbe
das Thermalwasser in die im ersten Stock gelegenen Badstüblein der
Uferhäuser leiteten. Kupfer.]
[Sidenote: _Zusammenbaden verschiedener Stände in den Mineralbädern_]