Schon im Jahre 1474 schenkte die ganze Eidgenossenschaft der Gemahlin

des Herzogs Siegmund von Österreich, Eleonora, einer schottischen

Prinzessin, die mit vielen Hofdamen und Edelleuten in Baden zur Kur

weilte, an Ochsen, Wein, Schafen, Butter, Hafer und anderen Dingen im

Werte von siebzig Gulden, „weil von ihr viel Ehren und Gnade Armen und

Reichen geschen“. Die Herzogin hatte viel zur Aussöhnung des Hauses

Österreich mit den Eidgenossen beigetragen[32]. Dem Pfalzgrafen Otto

Heinrich bei Rhein nebst seiner Gemahlin wurden im Wildbad vom Herzog

Christoph von Württemberg Wein, Hafer und Wildpret „verehret“[335].

1576 schickte der Rat von Zürich dem Landgrafen Maximilian von

Stühlingen, römisch-kaiserlichen Erbmarschall, und seiner Gemahlin,

welche die Kur in Baden gebrauchten, durch beide Standessäckelmeister

ein schönes Rind mit weiß und blau bemalten Hörnern und einer ebenfalls

weiß und blauen, mit Quasten gezierten Decke, welches fünfundsechzig

Gulden gekostet hatte. 1609 sandten „meine gnädigen Herren“ von Zürich

durch den Bürgermeister Rahn und drei andere Magistratspersonen dem

Herzog Ernst von Bayern, Kurfürsten von Köln, welcher sich in den

Bädern aufhielt, einen silbernen und vergoldeten, die Weltkugel

vorstellenden Becher, welcher zweiundsiebzigeinhalb Lot wog, einen

Hirsch aus dem Stadtgraben nebst einigen Lachsen und Aalen[315].

Ähnliche Badschenken mit mehr oder weniger diplomatischem Charakter

sind des öfteren in der Geschichte Badens verzeichnet.

Auch die Stadt Baden selbst wartete zuweilen ihren Gästen mit

Geschenken auf. 1706 erhielt der Schultheiß Grafenried von Bern, weil

er das erstemal im Bade war, ein paar Schafe und vier Kannen Wein, 1712

der Züricher Bürgermeister Holzhab vier gute welsche Hühner, sechs paar

Güggel und sechs paar Tauben[32].

Hie und da werden Badegeschenke, zuweilen mit scherzhaften

Anspielungen, an Angehörige und Bekannte erwähnt; auch solche an

Mitpatienten kommen vor. Pfarrer Schweizer wurde von den Damen,

mit denen er zu Baden an einer Tafel speiste, mit einer täuschend

nachgemachten Pfeife aus Zucker beschenkt, weil sie bemerkt hatten,

daß er trotz ärztlichen Verbotes heimlich rauchte. Vor seiner Abreise

zum Bad hatte Schweizer von seinen Angehörigen einen seidenen Hut

aus Biberhaaren und einen seidenen Schwarzrock als Badschenke

erhalten[399]. 1474 schickte der Doktor Heinrich Steinhövel der Gräfin

Margarete von Württemberg von Ulm aus „22 pombrantzen von Kum (Como)“

ins Zellerbad (Liebenzell) und schrieb dazu: „bitt ich üwer fürstlich

genad, dises min armes gäblin für ain schenkin zu gelüklichem bad

genädiglich uffzenieman“[54]. 1632 erfreute Statthalter Heidegger

in Zürich seinen Schwiegersohn Hauptmann Heß im Hinterhof zu Baden

mit einem „schönen Badermeyen nebst vielen andern Gutthaten“. Der

Badermeyen (sonst ein Blumenstrauß) bestand in einem Gedicht, in

dem der Herr Schwiegervater zunächst alles Gute zur Kur wünschte,

dann eine lange gelehrte Abhandlung über die schädlichen Folgen des

Trunkes mit Zitationen aus alten und neuen, geistlichen und weltlichen

Schriftstellern folgen ließ[315].

Es war ferner Sitte, daß Körperschaften ihren Vorgesetzten Geschenke

zur Ehrung ins Bad sandten. Von der kleinen Gemeinde Elgg im Kanton

Zürich erhielten Frau Beatrix von Hinweil 1546 eine Krone und drei

„Gitzi“, 1548 der Junker Felix ein Kalb, 1549 der Junker Hans von Ulm

und seine Frau ein Kalb, 1667 der Pfarrer ein Schaf. Als Junker Jörg

1576 von Baden kam, gab ihm die Gemeinde ein Schaf[145]. Wolfach hat

1643/44 in der Stadtrechnung verzeichnet: „Dem Herrn Pfarrer von

gemeiner Statt wegen in sein Badenchur in Grießbach an brod, flaisch

geschickt und verehrt worden 12 ß 4 d“[460]. Wie schon erwähnt wurde,

gestattete Ulm 1466, dem Bürgermeister, den Richtern und den Räten ein

Maß Malvasier oder dessen Wert ins Maienbad[H] zu schenken[51].

[Illustration: Abb. 139. Wie etlich Herren vnd Burger zůsamen

geschossen. Die Herren Bürgermeister Johansen Kambly vnd Herrenn

Seckelmeister Clůnrath Aescher. Einen Ochsen gan Baden zů einen Baden

Schencke gebracht. 1576. Nach einer farbigen Zeichnung der ~Wyckiana~.

Zürich, Stadtbibliothek.]

Alle diese Badschenkungen werden weit in den Schatten gestellt

durch die, welche Zürich seinen Standespersonen zukommen ließ.

Die erste, welche großes Aufsehen erregte, ward im Jahre 1534 von

hundertachtundneunzig Zürcherischen Stadt- und Landbürgern zu Pferd

und zu Fuß ihrem Bürgermeister Diethelm Röust nach Baden überbracht.

Sie bestand in einem fetten Ochsen, welcher über vierundzwanzig Gulden

gekostet, mit weiß und blauer Decke behangen war, vergoldete Hörner

hatte und zwischen denselben einen weiß und blauen Beutel trug, der

zwanzig rheinische Gulden enthielt. Die Mannschaft war neu in Sammet

und Seide gekleidet, mit Federbüschen geschmückt, auch mit Handbüchsen

und Spießen wohl bewaffnet, und zog so fröhlich nach Baden hinab. Als

aber die Bürger dieser Stadt, wo eben die eidgenössische Tagsatzung

versammelt war, einen so zahlreichen Zug anrücken sahen, schickten sie,

da sie demselben wegen der noch neuen Religionsänderung der Züricher

keine guten Absichten zutrauten, heimlich zu den Gesandten der übrigen

Kantone, um sich Rat zu holen, ob sie nicht ihre Tore schließen

sollten. Diese aber befahlen ihnen, sich ruhig zu verhalten, indem die

Züricher auch ihre Oberherrn seien. Da ließen sie zwar die lustige

Mannschaft ungehindert durch die Stadt ziehen, erwiesen ihr aber

keinerlei Ehre. Nachdem die fröhlichen Gesellen ihr Geschenk abgegeben

und die Nacht in den Bädern zugebracht, zogen sie am folgenden Morgen

wieder heimwärts. Da fürchteten die Bürger von Baden, ihr Verdacht und

ihre Unfreundlichkeit möchten übel gedeutet werden und bewirteten nun,

um alles wieder gut zu machen, den Zug, als er in die Stadt eintrat,

mit Wein und beschenkten denselben mit drei Goldgulden. Im Jahre 1571

(?) schickte die Zunft zum Widder dem damaligen Bürgermeister Kambli

einen Ochsen zum Geschenk (Abb. 139), der eintausendeinhundertdreißig

Pfund wog, den derselbe aber nicht in Baden verzehrte, sondern bei

seiner Heimkunft auf sämtliche Zünfte verteilen ließ[315]. 1604

besuchte der Deputat und Zunftmeister Melchior Hornlocher von Basel

mit seiner Gattin das Bad Ramsen im Jura. Diesen Anlaß ergriff die

gesamte Geistlichkeit der Landschaft, um „ihrem getreüwen patronen“

einen Beweis der Hochachtung darzubringen. Im Namen der drei Kapitel

der Landschaft machten sich die drei Herren Dekane auf den Weg zum

Bade. Sie waren beauftragt, dem wohlweisen und ehrenfesten Herrn

Zunftmeister „einen salmen, so zwölf Pfund kostet“, zu überreichen. Sie

„presentierten, verehrten und schenkten“ nicht allein „zu einer guten

badenfahrt, zu lybs gesundheit und langwieriger wohlfahrt“, sondern

auch „zur Ehr Gottes, zu nutz des Vatterlandts und fürderung der

kilchen (Kirche)“[39].

Schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts traten in Zürich zuweilen an

Stelle der Naturalien silberne Becher, im 17. öfter. In Basel gehörte

es zu den „Kompetenzen der Herrn Häupter“, daß ihnen nach einer

gebrauchten Bad- oder Sauerbrunnenkur ein silbernes Trinkgeschirr von

vierzig Gulden Wert mit der Stadt Wappen von Obrigkeit wegen geschenkt

wurde. Das geschah von 1604 bis 1631 mehrmals. Auch der Stadtmagistrat

von Baden ließ öfters an angesehene schweizerische Staatsmänner

silberne Becher und dergleichen als Badgeschenk überreichen[315].

Da die Geschenke immer kostspieliger wurden, griffen die Behörden ein.

Der Stadtrat von Konstanz verbot sie aus diesem Grunde schon im 15.

Jahrhundert[461]. Gegen Ende des 16. beginnen in Zürich die Verbote,

die häufig wiederholt und ebensooft, selbst von der Behörde, nicht

gehalten wurden. Als 1647 alle Gaben an Vorgesetzte abermals verboten

wurden, übersandte die Regierung im selben Jahre, in Widerspruch mit

sich selbst, dem Bürgermeister Rahn eine künstlich gearbeitete Uhr

mit einem silbernen Schreibzeug ins Bad. Es finden sich auch in den

Ratsmanualen derselben Zeit Beweise, daß die Regierung Ratsrednern,

Stadttrompetern, Hebammen, Schanzenschreibern und dergleichen von der

Stadt besoldeten Leuten Badschenkungen an Geld, Wein und Getreide

zu senden verordnete. Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts ließen

sämtliche Stadtknechte, Läufer und Überreuter jeden Sommer vor dem Rate

durch einen Anwalt um ihre Badschenkungen bitten, die für jeden einige

Pfund an Geld betrugen und einen Teil der Einnahmen ausmachten, welche

ihnen im Jahre 1679 durch eine obrigkeitliche Verordnung zugesichert

worden war, ohne daß sie dieselben in Baden zu verzehren brauchten. In

Schaffhausen war das Herbstbadgeld, auch kurz Herbstbad genannt, ein

Besoldungsposten höherer Beamter. Im Ämterbuche daselbst finden sich

im 18. Jahrhundert z.❆B. die Stellen: „Dem Antistes Herbstbaadgelt 36

Kreuzer.“ „Besoldung eines Herrn Diakoni im Münster, Herbstbad aus dem

Kloster 36 Kreuzer, Herbstbad aus dem Spital 36 Kreuzer“[557] (vergl.

Badgeld S. 178 u. 179).

Da sich in Zürich ein vollständiges Verbot der Badschenkungen nicht

durchführen ließ, so wurden zuweilen die scharfen Mandate gemildert.

Bald waren nur silberne Becher, bald auch Geld oder Geldeswert und

lebendige Schafe verboten. Manchmal wurden die Bürgermeister, häufiger

die Verwandten ausgenommen, denen unbenommen sein sollte, ihren

Angehörigen Eßwaren zu schicken. Mehr als alle Mandate bewirkte, wenn

auch nur vorübergehend, das Auftreten des Antistes Breitinger vom

Großmünster. Als dieser 1618 zur Kur in Baden weilte, verordnete der

Rat, daß jedes Mitglied desselben einen Dukaten erlegen solle und der

Bürgerschaft freistehe, auch das Ihrige beizutragen, um dem ersten

Lehrer der vaterländischen Kirche ein namhaftes Geschenk zu machen.

Allein sobald Breitinger von diesem Vorhaben Kunde bekam, lehnte er die

ihm zugedachte Badschenkung so entschlossen und beharrlich ab, daß der

Ratsdiener die bereits eingezogenen Dukaten jedem Geber zurückerstatten

mußte. 1632 eiferte Breitinger von der Kanzel herab gegen den Mißbrauch

und derartig, daß er wegen seiner ehrenrührigen Anspielungen zur

Verantwortung gezogen wurde. Seine Verteidigung gestaltete sich zu

einer abermaligen Strafpredigt, daß der Herr Bürgermeister am nächsten

Ratstag gestehen mußte: „Wir sind bestanden, wie ein Lauß auf dem

Ermel!“ Aus Breitingers selbstverfaßter Lebensbeschreibung geht hervor,

daß die Badschenken zu Stadt und Land geradezu erpreßt wurden, wenn

auch nicht von den Vorgesetzten selbst, sondern von deren Schmeichlern,

die nachher die Geschenke überbrachten.

Wie reichlich die Geschenke flossen, ist aus einem Verzeichnis zu

ersehen, das Bürgermeister Waser von Zürich aufgestellt hat, als er

1665 von Amts wegen zur Tagsatzung in Baden weilte und zu gleicher Zeit

mit seinen Angehörigen das Bad gebrauchte. Von siebzig verschiedenen

Orten erhielt er: „an barem Gelde vierzehn Gulden sechzehn Schilling;

zwei Louisd’or und drei Dukaten in Gold, ferner: einen großen Hirsch,

ein Zimmerstück von einem Hirsch und noch ein anderes Stück Wildbret,

ein Vorderstück von einem wilden Schwein, vier Hasen, drei Schafe, zwei

Lämmer, ein Schafsviertel, acht Schafsfüße, ein Essen Kalbsmilchen,

fünfundzwanzig größere und kleinere Fische, vierzig Hähne, ein Huhn

und achtzehn Eier, zwei Gänse, zwanzig Tauben, zehn kalekutische

Hennen, dreiundsechzig Rebhühner, zwölf Rebvögel, sechs Wachteln,

zwei Haselhühner, zwei Steinhühner, zweihundertsechsundzwanzig Krebse

und einen Vierling dito, eine Pastete, allerlei Salat und Rettige,

Artischocken, einen Stock Blumenkohl, zwei Ankenbräute (Butterbemmen),

ein neugebackenes Hausbrot, zwei Semmeln, drei Eierweggen, einen

Eierkranz, zwei große Bachis (Gebäck), einen Hammen (Schinken), acht

Scatellen (Schachteln) mit allerhand Konfekt, Rosinen und Makronen,

eine Schachtel Truciscas (wohl Trochisci = Bonbons, Zeltchen), zwei

Mandel- und Rosinen-Torten, Brustzucker, Melonen, Zitronen und

verschiedene Zierraten, mancherlei Aprikosen, zwei Zuckerstöcke.

Ferner ein schönes Hofessen, nämlich: einen Kapaun, ein Quart von

einem indischen Hahn, einen Hasen, ein Rebhuhn, Brigniolen, ein Stück

von einer Mandeltorte, ein Stück von einer Quetschentorte und eine

überzuckerte Zitrone. Ein Ührlein. An Büchern: Plantin, Histoire

Helvetique (französische Übersetzung) und Hottingeri Historia

Ecclesiastica, und endlich noch von zwei armen Kapuzinern im Hinterhof

zwei Melönchen, eine Hand voll Fenchel und einen Maien (Strauß)“[315].

Noch 1755 wurden in Zürich durch Mandat die „Badschenki“ im allgemeinen

bei zwei Pfund Buße verboten und 1790 — wohl zum letzten Male — die

Geschenke ganzer Gemeinden an ihren Pfarrer oder von Schulen an den

Lehrer bei 30 Pfund[412]. Soweit aus ~Hess~’ Badenfahrt zu ersehen ist,

bestanden sie, mit Ausnahme der von Verwandten gespendeten, 1818 nicht

mehr[315].

Wurden Vornehme bei ihrem Aufenthalt im Bad von dem Landesfürsten oder

der Stadt beschenkt, so hinterließen sie wiederum „nach glücklich

vollbrachter Baden-Kur zur Gedächtnuß Ihre Wappen“ (~Walch~,

Liebenzell 1668)[154], und das geschah meistens in Gestalt gemalter

Fensterscheiben, ein Brauch, den schon ~Poggio~ erwähnt. Auf dem Bild

des mittelalterlichen Hausbuchs sind die Wappenscheiben im Badehause

dargestellt (Abb. 104). Selbst kleine Bäder waren reichlich mit solchen

versehen, z.❆B. im 16. Jahrhundert das nicht mehr vorhandene Bad Urdorf

(Zürich) mit den Wappen des Grafen Georg von Württemberg-Mömpelgard,

der Reformatoren Bullinger und Pelicanus[427], das Gyrenbad bei Hinweil

mit denen Bullingers, der Bürgermeister von Zürich, der Prälaten von

Einsiedeln, Fischingen und Rheinau[425]. Im 18. Jahrhundert, z.❆B. in

Spa, scheinen die Einwohner selbst mehr zu Reklamezwecken ihre Häuser

mit den Wappen fürstlicher Personen geziert zu haben[404].

[Sidenote: _Baderkräm_]

Kehrte man vom Bade heim, so erforderte die Sitte, Geschenke

mitzubringen, die den Namen „Baderkräme“ (kramen, kaufen) führten.

~Johann Grob~ aus dem Toggenburg hat unter dieser Überschrift in seiner

„Dichterischen Versuchgabe“ 1678 folgende Verse verzeichnet:

„Wann der Frauen Bader-Cur und die liebe Zeit verflossen,

Dann so geht das Kramen an; freuet euch, ihr Hausgenossen,

Knecht und Magd ist unvergessen, auch der nächstgeseßnen Schaar;

Hat der Mann dann nichts zu hoffen? Ja, ein schönes Hörnerpaar!“[315].

Mit dem Titel „Bad-kramet“ schickte der Kanzler Löffler 1633

Eberhard III. ein Schreiben aus dem Wildbad[73]. Pfarrer Burkhard

zu Nieder-Weningen kaufte 1736 in Baden mehrere Kegelspiele als

„Baderkröme“, um sie daheim zu verschenken[32]. Vielleicht handelte

es sich um Geschenke bestimmter Natur; denn als der Astronom ~Fäsi~

1703 seine Schwiegermutter von Baden abholte, da brachte er seinen

Kindern etwas mit, aber nur dem Rägeli (Regula) „Baderkräm“[462].

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts bedachte man auch noch die Kinder,

Verwandte und Dienstboten, aber nur mit kleinen Geschenken, besonders

mit Spanischbrötchen, einem Backwerk, das in Baden besonders gut

hergestellt wurde[315].

Armen Leuten, die ins Bad fuhren, gab die Heimatsbehörde kleine

Unterstützungen zum Unterhalt mit. Solche „Wildbadalmosen“ wurden z.❆B.

im 16. Jahrhundert in Nürnberg ausgeteilt[16]. In Basel erhielt 1593

ein armer Mann von Normandingen (jetzt Ormalingen) aus dem Kirchengute

eine „Badesteuer“ von sechzehn Schillingen[39], in Würzburg 1590 ein

Bader zwei oder drei Gulden „Beisteuer“ ins Wildbad[144].

[Sidenote: _Die Freibäder_]

Das Baden selbst war für Arme unentgeltlich, ja sogar für Vornehme,

die auch, abgesehen von kleinen Entschädigungen, nichts für das

Wasser zahlten. In Pfäfers hatte 1610 jeder, der es vermochte, einen

Kreuzer für Licht, und wer hinwegzog, einen Batzen dem Aufseher zu

geben, nichts weiter[22]. Pfäfers wird deswegen öfters als edles Wild-

und Freibad bezeichnet. Wie ~Pantaleon~ berichtet, bezahlte man in

Baden (Schweiz) nur die Säuberung des Bades wöchentlich mit einem

Kreuzer[35]. „Es mügen zu diesem Brunnen kommen vngehindert, Adel

oder vnadel, Reich oder Arm“, sagt ~Feurbergk~ (~Pyrmontanus~) 1597

von Pyrmont, „gratis datur gratis accipitur“[56]. Mit einem gewissen

Aberglauben wurde die Zulassung zum Bad jedermann gestattet. Dem

~Fabricius Hildanus~ erzählten 1610 die Einwohner von Pfäfers, ein

Abt habe das Bad mit Abgaben belegt, da sei der Brunnen verschwunden,

bis der Zoll aufgehoben wurde[22]. Ähnliches berichtet ~Wagner~ von

Gontenschwyl bei Reinach im Aargau. Dort wurde 1640 eine Quelle

entdeckt, die bei massenhaftem Zulauf viele Wunderkuren vollbrachte.

Aber schon im folgenden Jahre hatte der Brunnen seine seltsame

Heilkraft vollständig eingebüßt, weil die Bauern aus Habgier das Wasser

verkauften[679]. ~Metobius~ erzählt 1556, der Pyrmonter Brunnen habe

dreihundert Jahre vorher große Krankheiten geheilt. Als aber der Herr

der Herrschaft Zins erheischte, da verschwand das Wasser und versiegte

der Brunnen[417]. In Baden-Baden beschwerten sich die Einwohner 1488

beim Markgrafen Christoph, als der Bader von den Armen Geld genommen

hatte, mit Erfolg[40].

Zu Baden in der Schweiz bezog das Freibad mit mehreren Wirtshäusern

zusammen sein Wasser aus der Quelle, die der heiße Stein hieß. Es wurde

ängstlich darauf gesehen, daß zuerst die Armen mit genügend Wasser

versorgt wurden. Nach alten Badefreiheiten konnte im Freibad jedermann

den Zapfen (dargestellt in Abb. 102 rechts) ziehen oder stecken,

wenn er das Wasser wärmer oder kühler haben wollte. Kein Wirt durfte

bei Strafe den Zapfen berühren, schon sein bloßes Erscheinen beim

Freibade nach dem Läuten der Betglocke hatte für ihn unnachsichtlich

eine Buße von fünfundzwanzig Pfund zur Folge. Als im Jahre 1641 der

Nachtwächter bei den Bädern auf Geheiß eines Wirtes, um ihm mehr Wasser

zuzuhalten, den Zapfen des Freibades steckte, wurde er solange in den

Turm gesperrt, bis er den nannte, der es ihm geheißen[32]. In Baden

war auch der Besuch der Matte, des Vergnügungsplatzes, für jedermann

frei, trotzdem sie zum Hinterhofe, also dem Gasthause der Vornehmen,

gehörte, der Besitzer desselben den Platz instand zu halten hatte und

ihn mit den nötigen Ruhebänken versehen mußte. 1424 wurde „als +altes+

Herkommen geoffnet, daß die Werdmatte zu Niederbaden (es ist nicht

Baden-Baden gemeint, Niederbaden steht hier wohl im Gegensatz zu der

höher gelegenen Stadt Baden) zu dem Hofe, der Heinrich Schinders sel.

gewesen ist, gehöre und gehören soll, daß aber jedermann, in welchen

Ehren und Würden er sei, Jung oder Alt, Herren und Frauen, zu jeder

Zeit, Sommers und Winters, auf diese Matte gehen, allda tanzen oder

andere ziemliche Kurzweil treiben mögen, von jedermann ungehindert. Und

wer den Schinders Hof inne habe, der soll die Tanzstühle auf der Matte

machen und in Ehren halten und nießen, was auf der Matte wächst, ohne

jemand an Kurzweil, Steg oder Weg daselbst zu hindern“[32].

Die Abgabe von Mineralwasser zum Trinken war fast überall gänzlich

frei, zu Bädern jedoch nur da, wo das Wasser nicht erwärmt werden

mußte. Im Solbade Kreuznach kostete 1490 einen Tag baden einen

Heller[61], zu Meinhardt in Württemberg zahlte man 1485 für das Baden

am Vor- und Nachmittag je zwei Pfennig[53]. Das waren die Preise der

öffentlichen Badestuben. 1602 verordnete der Rat von Luzern, daß die

Bauern das Wasser aus dem Bad in der Luthern nicht wegführen dürften,

weil der Bader auf eigene Kosten das Bad hatte herstellen lassen[38].

[Illustration: Abb. 140. Das Freibad zu Baden im Aargau 1820. Aquarell

von ~Ludwig Vogel~. Zürich, Landesmuseum.]

[Sidenote: _Das Auswerfen_]

Die Auffassung, daß auch der Reiche nichts fürs Bad zu zahlen habe,

hatte seine Ursache einmal darin, daß man das Mineralwasser als Gabe

Gottes betrachtete; dadurch war es steuerfrei. Diese Ansicht hatte auch

zur Folge, daß etliche (1610) annahmen, Pfäfers verletze die, welche

mit Franzosen (Syphilis) behaftet seien, weil die hohe und heilige

Arznei solche unreine und wüste Krankheit nicht annehme[22]. (Der

Abt von Pfäfers lud aber doch ~Ulrich von Hutten~ zur Kur ein!) Nach

~Thurneisser~ (1572) sollten sich vor Pfäfers auch die Goldschmiede

hüten, die viel vergoldet haben, die schwämmen empor darin. Er kannte

einen aus Lindau, der viel vergoldet und deshalb viel Quecksilber an

sich gezogen hatte. Als dieser nun mit dem Podagra beschwert nach

Pfäfers kam, konnte er nicht unter Wasser bleiben und mußte ungebadet

wieder heimziehen, weil das Wasser kein Quecksilber litte[390].

~Fabricius Hildanus~ widerlegte diese Ansicht durch einen Versuch am

eigenen Leibe, nachdem er ihn an einem seiner Lehrlinge vorgenommen

hatte. 1628 wurde auch ein Goldschmied vom Gliederweh geheilt[101].

Das Wasser warf aber Wassersüchtige aus, die wegen des leichteren

spezifischen Gewichts emporschwammen. Man sah das als ein absolutes

Anzeichen zum sofortigen Verlassen des Bades an. So wurden 1663 in

Pfäfers zwei Wassersüchtige ausgeworfen, ein dritter badete weiter und

starb[456].

[Illustration: Abb. 141. Mineralbad von ca. 1600. Federzeichnung

von ~Bartholomäus Lingg~ in Straßburg. Statistik schweizerischer

Glasgemälde und Handzeichnungen. Jg. 1904. Zürich, Landesmuseum. Vgl.

Abb. 58.]

[Sidenote: _Einfache Einrichtungen in den Mineralbädern_]

Auch rührte das Freibaden gewiß aus einer Zeit her, wo sich die

einfachsten Vorrichtungen in oder bei der Quelle befanden. Die

Freibäder — und das waren die ältesten — lagen sehr häufig unter

freiem Himmel[I], die zu Baden in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert

(Abb. 46). Erst 1812 wurden die bis dahin offenen Bäder mit Jalousien

eingewandet (Abb. 103, 140), 1824 das Freibad gedeckt und auch für

beide Geschlechter in zwei Abteilungen unterschieden, drei Jahre darauf

geschah letzteres im Verenabad, das immer noch offen blieb, bis es 1841

einging[32]. Als Verbesserung traten die sogenannten Badeschuppen auf

(Abb. 124, 138). Auch in dieser Gestalt treffen wir Bäder mehrfach noch

im 19. Jahrhundert an. So hatte 1867 das Kuttlenbad in der Gemeinde

Summiswald (Bern) einen einzigen offenen Schuppen als Baderaum, unter

dem in sechs Wannen die Geschlechter ungetrennt badeten[86]. 1832

sagt ~Rüsch~ vom Langeneybad am Fuße des Seelibühls, zwischen dem

Gurnigel und den Stößen, drei Viertelstunden vom Gurnigelbad (Berner

Oberland) gelegen: „Es gleicht in seiner Lage und Bauart nach eher

einer Räuberhöhle als einer Heilanstalt. Wind, Regen und Schneegestöber

streichen ungehindert durch das von vornen und hinten offene Giebeldach

(Vgl. Abb. 96). Wohnung und Bewirtung findet man nicht; die ganze

Einrichtung beschränkt sich auf vier im Erdgeschoß angebrachte

ausgehölte Baumstämme, in welchen acht Personen mit gegeneinander

gerichteten Füßen baden können“[88]. Baden-Baden hatte aber 1488 schon

geschlossene Freibäder[40].

[Illustration: Abb. 142. Karlsbad vor dem Brande von 1759 mit den

Holzrinnen (2), die vom Sprudel aus längs der Tepl und über dieselbe

das Thermalwasser in die im ersten Stock gelegenen Badstüblein der

Uferhäuser leiteten. Kupfer.]

[Sidenote: _Zusammenbaden verschiedener Stände in den Mineralbädern_]

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 36 / 53 段