seines intimen Verkehrs mit den Leprösen zur Abgeschlossenheit von
der übrigen Menschheit verurteilt war. Der Siechenbader Jörg Wuster,
der siebzehn Jahre im Siechenhause St. Georg bei Winterthur gewohnt
und auch hin und wieder im Land die Badstuben in den Siechenhäusern
versehen hatte, war lange verhindert, zur Ehe zu schreiten, bis er 1591
auf der Schau zu Zürich von den Doktoren und Verordneten bei ihren
Eiden als gesund und rein erkannt worden war und als Beleg einen Brief
der Stadt Zürich mit Sekret vorgewiesen hatte[57]. Auch im Baseler
Siechenhaus war ein Bader angestellt, welcher mit dem Zimmermann, der
die Sondersiechenmagd geheiratet hatte, zusammen als Nichtaussätziger
von 1652 ab das Almosen an hohen Festtagen in der Stadt einsammelte,
was bis dahin die Siechen selbst besorgt hatten und ihnen nun verboten
wurde[480].
Man scheint aber nur den persönlichen Verkehr mit den Aussätzigen
gemieden zu haben. In Würzburg mußte nach einer Urkunde von 1318 die
beim Spital gelegene Badestube zum Bekein (Becken) den Siechen des
Spitals alle vierzehn Tage am Montag zur Abhaltung ihres Badetages
überlassen werden[144]. In der übrigen Zeit badete dort das Volk (siehe
S. 89). Zweifelhaft bleibt aber, ob hier unter den Siechen Aussätzige
zu verstehen sind, obwohl sie das ganze Mittelalter hindurch und
noch später diesen Namen führen. In der Regel werden sie Feld- oder
Sondersieche genannt und waren nicht im Spital, sondern im Siechen-
oder Sondersiechenhause untergebracht. 1470 wird in einer Ordnung des
Bürgerspitals der Mitgebrauch der genannten Badestube durch die Siechen
des Spitals ausdrücklich wiederholt; es wird aber für Sieche auch der
Ausdruck krang (Pfründner) gebraucht[144]. Um diese Zeit dürfte es sich
also nicht mehr um Aussätzige gehandelt haben. Auch lagen 1533 die
Sondersiechen in den zu „Sant Claus“ genannten Häusern vor der Stadt.
Sie waren streng abgesondert und durften um Almosen nur in bestimmten
dazu verordneten Häusern bitten[486]. Zu Ypphofen in Franken wurde 1402
eine Badestube beim Spital der Aussätzigen errichtet, in der diese
aller vierzehn Tage ein Bad erhielten, dazu noch jeder eine halbe Maß
Wein, bis drei Eimer im Ganzen[144]. Ob die Badestube dem Publikum
zugänglich war, wird nicht gesagt.
[Sidenote: _Kräuter- und Mineralbäder gegen Aussatz_]
Da die Feststellung des Aussatzes bei einer Person schwere Folgen
hatte, sie gleichsam für bürgerlich tot erklärt, dazu unbarmherzig aus
ihrer Familie gerissen wurde, suchten die Betroffenen ihre Krankheit
möglichst lange zu verheimlichen. Deswegen waren alle Medizinalpersonen
verpflichtet, des Aussatzes Verdächtige anzuzeigen. Darauf mußten
1426 in Luzern die Scherer und Bader dem Rate schwören[189]. Bei
der Unsicherheit der Diagnose — sie wurde durch die Geschau oder
Schau aus dem Aderlaßblute gestellt — kam es zu häufigen Mißgriffen.
Gewissenhafte Ärzte, wie Felix Platter in Basel (1536–1614), der
als Stadtarzt das Siechenhaus zu St. Jakob an der Birs zu besorgen
hatte, überwiesen deshalb Aussatzverdächtige nicht ohne weiteres dem
Siechenhause, sondern versuchten das Übel neben inneren und äußeren
Mitteln durch eine Badekur zu heben. Hatte diese Erfolg, war die
Person nicht aussätzig. So heilte Platter einen Mann, dessen Mutter
und Schwester aussätzig waren, der selbst Pusteln im Gesicht hatte und
schon drei Jahre abgesondert war, durch eine zweijährige Badekur. Er
ließ sich sogar herbei, bei einem mit Aussatz behafteten Manne eine
derartige Kur durchzuführen, nachdem dieser versprochen hatte, das Haus
niemals zu verlassen, obwohl er am Erfolg zweifelte. Die Kur im Hause
bestand in Kräuterbädern mit oder ohne Zusatz von Schwefel, Alaun oder
Kochsalz, die im Frühling oder Herbst täglich eine Zeitlang gebraucht
wurden. Auch natürliche Thermen, besonders die schwefelhaltigen von
Baden in der Schweiz und Brieg im Wallis wurden benutzt[488]. Leuk
hatte im 16. Jahrhundert eine besondere Quelle, die eingefaßt und „den
Feldsiechen mit einer behausung“ zugerichtet war und „einen guten Weg
hinauff“ vom Hauptbade entfernt lag[318]. Schon der Meistersinger
und Barbier ~Hans Foltz~ erwähnt im 15. Jahrhundert den Gebrauch der
Leuker Thermen gegen Aussatz[12]. 1827 lag das Bad der Aussätzigen
in Trümmern, an seiner Stelle erstand das Armenbad[88]. Sonst finden
wir, daß die mit ekelerregenden Hautkrankheiten Behafteten zusammen,
die Aussätzigen also nicht besonders badeten. So hatte Karlsbad in
der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in dem Badehause, das die
öffentlichen gemeinen Bäder enthielt, noch eine besondere Abteilung für
„Kretzige und Aussätzige“[347].
Zuweilen wurden die Kranken von ihrem Siechenhause in Badeorte
geschickt. Die Rechnungsbücher der „Senti“ in Luzern geben an, 1659
vier Personen, welche in das „Walliss Baadt“ (Leuk) verreisten, je
einen Gulden sechs Kreuzer Zehrgeld und 1673/74 Jakob Kapelin eine
„Baadestür“ von zwei Gulden zehn Kreuzer zu demselben Zwecke[488].
Das neuerstandene Wunderbad zu Boll im Württembergischen nahm 1597
und achtundneunzig Leute aus den Gutleuthäusern (Leproserien) zu
Heilbronn, Neuffen, Stuttgart und einen von Bernhausen „auff den
Fildern“ (Feldern, daher Feldsieche) zur Kur auf, die zum Teil „wegen
jhres abschewlichen anblicks in gemeinem Badgewölb, zu Baden (-Baden)
nicht gestattet, sondern in ein besonder Badhütlein darzu gemacht,
abgesündert hat, wie dann I. F. G. löbliche Badeordnung außweiset“,
und die alle geheilt wurden. Bei zweien fügt der Berichterstatter
~Rentzius~ Gutachten hinzu, auf Grund deren die Personen aus dem
Gutleuthause zu Heilbronn entlassen wurden. Es hat sich in allen diesen
Fällen wohl nicht um Aussätzige gehandelt. ~Rentzius~ bezeichnet sie
auch nur als mit Erbgrind, beißender Flechte und Rauden behaftet[489],
und doch waren sie im Aussatzhause abgesondert und der Schau des
Physikus unterworfen.
Von den Thermen sagt ~Felix Platter~, „sie wirken kräftiger (als die
Kräuterbäder), sie heilen nicht nur eine Anzahl von Hautkrankheiten,
sondern sie nehmen dem Aussatze die Bösartigkeit und mildern die durch
den Aussatz erzeugten äußeren Schäden. Darum gehen in diese Bäder nicht
nur Kranke, bei denen der Aussatz konstatiert ist, um das Übel länger
geheim zu halten, sondern wir schicken auch solche Kranke dorthin, bei
denen wir nach vorgenommenem Untersuch noch in Zweifel sind, um vorerst
den Erfolg derselben und allfällige Veränderungen abzuwarten“[488].
Eine für die Prognose ausschlaggebende Bedeutung schrieb schon ~Foltz~
den Leuker Thermen zu:
„Vnd wem man den aussatz zuo schreib
Der mag bey zeit heilung erwerben.
Beit er zuo lang er muß drin sterben“[12][B].
[Sidenote: _Mineralbäder gegen Aussatz_]
Neben den Thermen kamen auch andere natürliche Quellen, Mineralbäder
und vermeintliche Mineralbäder in Betracht. Das Eintauchen in die
kalten Brunnen der Alpen wurde schon erwähnt und auch der heilige
Brunnen bei dem Kirchlein zu Munzach, den man in ein entferntes
Siechenhaus leitete, wo das Wasser selbstverständlich erwärmt wurde.
Die Grafen von Rapperswil errichteten zu Kempraten nahe bei einer Fluhe
für Aussätzige ein Pfleghaus und über den daselbst für den Aussatz
heilsamen Quellen ein Badhaus. Weil dies aber auf morastigem Boden
stand, wurde es später, vermutlich 1354, auf die Fluh verlegt und
hieß darnach „an der Fluh“[490]. Kempraten ist wahrscheinlich eine
römische Niederlassung und sein Name aus campus prati entstanden. Das
Siechenhaus wurde bis 1810 als Armenhaus benutzt und bestand 1867 noch
als Privathaus. Auch die Gypsquelle zu Bellerive im Kanton Bern datiert
aus Römerzeit. Sie wurde nach den Kreuzzügen zur Heilung des Aussatzes
benutzt und mit Badeanstalten versehen. 1375 zum erstenmale und trotz
der Fürsorge der Bischöfe von Basel später noch öfters zerstört,
gerieten die Badegebäude nach ihrer Auffrischung im 19. Jahrhundert
bald wieder in Verfall[86]. Der Johanniterorden trat das Haller Wildbad
an das Spital der Stadt Hall, in der es lag, im 13. Jahrhundert unter
der ausdrücklichen Bedingung ab, dieses Bad so instand zu halten,
daß täglich zwölf Aussätzige damit bedient werden könnten[154].
Nach ~Zeiller~ lag 1655 zu Freiberg in Sachsen vor dem Peterstor
ein Brunnen, dessen Wasser für heilkräftig gegen Aussatz betrachtet
wurde[83]. Das eine der Züricher Siechenhäuser, das zu St. Moritz an
der Spannweid, bezog für sein Badehaus das Wasser aus einer angeblichen
Heilquelle, der des oberhalb gelegenen Röslibades. Nach der bis ins
19. Jahrhundert geltenden Badeordnung wurde in drei Einsätzen gebadet,
d.❆h. ein Teil der Siechen hatte den dritten Teil der jährlichen
Badesaison zur Verfügung, dann rückten andere an ihre Stelle.
[Illustration: Abb. 89. Heilige (Sainte Segouleine, veuve, abbesse de
Troclar en Albigeois) einen Aussätzigen badend. Holzschnitt von ~Hans
Burgkmair~ (1473–1531).]
[Sidenote: _Übergang der Baderechte der Aussätzigen an die Siechen_]
Aus dem Vorhergehenden geht hervor, daß die Aussätzigen eine Zeitlang
täglich badeten, also nach früherer Sitte eine regelrechte Badekur
vornahmen. ~Martin Rulandus~ empfiehlt 1568 gegen „Aussatz vnd
malatzey“ „Bäder von schwefel, item das Pfefferbad, Wallisserbad
(Leuk), oder dz Bad Bruntzbach, Wendigerbad“[400]. Auch im Badehause
des schon erwähnten Siechenhauses zu St. Georg am Feld bei Winterthur
wurde im 16. Jahrhundert im Mai gebadet. Als die vier badeberechtigten
Siechen nach Aufhebung des Siechenhauses ins Pfrundhaus der Stadt
aufgenommen waren, hielten sie auch jetzt noch ihre jährliche Badekur,
nun im Juli, und zwar in der Badestube der Stadt ab. Dabei genossen
sie Vergünstigungen an Lebens- und Genußmitteln, wobei der Wein eine
nicht unbedeutende Rolle spielte. Des Spitals Rechnung zeigte 1842 „112
Maaß Wein für die Badweiber“. Kurz darauf kaufte sich aber die Stadt
mit sechsunddreißig Gulden von der Verpflichtung dieser Lieferungen
los[57][C].
[Sidenote: _Die Aussätzigen gebrauchten die Schweißbadestuben nicht zum
Zwecke der Heilung_]
Diese Belege zeigen zur Genüge, daß der Aussatz mit Wasserbädern,
wenn auch nicht von gewöhnlichem süßen Wasser, behandelt wurde, wie
schon zur Karolingerzeit (siehe S. 9). Die heilige Elisabeth badete
und wusch, wie ihr Biograph berichtet, einen armen aussätzigen Mann
und legte ihn in ihres Gemahls Bett[16], und die Abbildungen zu
~Hans Burgkmair~s Heiligen (1517/18) stellen nur Voll- und Fußbäder
der Aussätzigen (Abb. 89) dar[479]. Die von neueren Schriftstellern
behauptete Behandlung mit Schweißbädern scheint demnach mehr
auf Vorschlägen in älteren ärztlichen Werken als auf wirklich
durchgeführter Praxis zu beruhen. Dabei soll nicht gesagt sein, daß
die Aussätzigen nicht schweißbadeten. Die Benutzung der Badestube zum
Becken in Würzburg, die aller vierzehn Tage einmal erfolgte, macht es
sogar wahrscheinlich. Doch handelt es sich hier um ein Bad, das der
gemeine Mann zur Lebens Notdurft in damaliger Zeit für unentbehrlich
hielt. Warum sollte das den Aussätzigen vorenthalten werden? Das aber
war kein kurgemäßer Gebrauch des Badens zum Zwecke der Heilung. Es
sei bemerkt, daß auch für die Siechen in Würzburg der Badetag ein
Freudentag war. Wenn sie vom Bade kamen, erhielten sie (1470) zwei
Eier, eins gesotten oder gebraten und eins roh, und zum Nachtessen eine
halbe Maß Wein. „Das Almosen gibt man von einem Hauß“[144]. Es wird
wohl eine Seelbadstiftung gewesen sein.
Im 17. Jahrhundert kann der Aussatz im mittleren Europa als erloschen
betrachtet werden[491]. Was in späterer Zeit im Siechenhause
Unterkunft fand, waren Hautkranke und Sieche im heutigen Sinne,
chronisch Kranke. Die alten Siechenordnungen blieben aber bis ins 19.
Jahrhundert in Kraft, und auch die einst den Aussätzigen gemachten
Vergünstigungen und wohltätigen Stiftungen erbten auf die späteren
Insassen der Siechenhäuser fort. Dabei glaubte man an ein tatsächliches
Weiterbestehen des Aussatzes. Die noch im 18. Jahrhundert geltende
gräflich Schwarzburgische Baderordnung im Amt Gehren schrieb vor, die
bei Aussätzigen gebrauchten Instrumente, Laß- und Schröpfeisen, nicht
bei anderen Personen zu verwenden[242].
[Sidenote: _Blutbäder gegen Aussatz_]
Nicht unerwähnt soll ein praktisch wohl kaum angewandtes Heilmittel
gegen den Aussatz, das Blutbad, bleiben. Bekannt ist, daß in
~Hartmann~s ~von Aue~ Armen Heinrich der Ritter vom Aussatz geheilt
werden sollte, wenn eine reine Jungfrau ihr Herzblut für ihn gäbe[297].
Im Silvester von ~Konrad von Würzburg~ ist Kaiser Konstantin von Rom
mit der „miselsucht“ behaftet. Die Meister vom Kapitol haben ihm
geraten, im Blut unschuldiger Kinder zu baden.
„Nû daz der rât im wart gegeben
umbe die genist und umbez leben,
dô sante er in daz lant sîn,
und hiez driu tûsent kindelîn
zuo Rôme bringen in die stat
dar umbe daz im würde ein bat
gemachet ûz ir bluote dô“[492].
Allen Ernstes berichtet der Züricher Chorherr ~Wyck~ in seiner Sammlung
von einem Blutbad, das er sogar im Bild hat darstellen lassen. „Von
einer grusammen mortlicher thaatt, der Hertzogen von Florentz uß
einem schryben von Ferrara den 24. Aprilis (15)87 an J. Hanns Ulrych
Grebell“. Danach hat Signora Biancha Capella, die Gemahlin des Herzogs
zu Florenz, als sie etwas krank gewesen, auf den Rat jüdischer
Ärzte zweihundert Kinder aus den Dörfern nehmen, die Hälse heimlich
abschneiden und ihr unschuldiges Blut auffangen lassen, darin sie die
Juden gebadet. „Ist aber glich wol Ir kranckheit nit hingangen.“ Als
das der Herzog vernommen, hat er vier der Juden vierteilen lassen,
„unnd ist Iro bißhar (der Gemahlin des Herzogs) nichts beschähen.“
„Dise thaatt ist nütt unglych deß Königs Herodis der die armen
unschuldigen Kindli zu Bethlehem ermürdt unnd umgebracht“, setzt ~Wyck~
hinzu[308]. Auch der Berner Chronist ~Anshelm~ berichtet, 1483 ließ
sich König Ludwig XI. von Frankreich gen Tours zu S. Martin tragen,
der vor seinem Tode „insunders von wegen der Malacy vil Kinderblut
gebrucht“[104].
[Sidenote: _Warnung vor dem Gebrauch der Badestuben zur Pestzeit_]
Weit mehr als der Aussatz griff, wenn auch vorübergehend, das Auftreten
der Pest in das Badeleben ein. Ich habe zahlreiche Pestordnungen
vom 15. bis 18. Jahrhundert durchgesehen. Die meisten gleichen
sich wie ein Ei dem andern. Sie bringen Ratschläge für Gesunde und
Kranke. Daß man in „diesen sterbenden Läufen“ Gesunden empfahl,
alle Orte, wo viele Menschen zusammenkamen, wie Rathaus, Kirchen,
Wirtshäuser, öffentliche Badestuben u.❆s.❆w. zu meiden, erscheint
selbstverständlich. „Auch meydet bat gemeynschaft der lewte und vil
reden mit den lewthen; worumme? eyne mensche wirt von dem andirn
vorgift“, heißt es in der ältesten deutschen Anweisung von Albicus,
Erzbischof von Prag (1412)[474]. Man fürchtete aber nicht nur direkte
Ansteckung, sondern auch Übertragung durch dritte Personen; „es mag
sich leichtlich begeben, dz yemandt für sich selbs gesund, etwas mit
jm bringt daß einer anderen complexion verderblichem ist“ (~Pantaleon~
1564)[602]. Deshalb durften nach einer Nürnberger Ratsverordnung
von 1600[493], solchen von Zürich (1564)[494], Amberg (1555)[16]
alle Pestrekonvaleszenten die genannten Orte wenigstens einen Monat
nach überstandener Krankheit nicht betreten, in Luzern (1594) sechs
Wochen lang[481], in Stettin (1567) für längere Zeit nicht[475]. Das
Verbot galt auch für Personen, die in infizierten Häusern wohnten, in
Nürnberg für vierzehn Tage[493], in Zürich für einen Monat bei zehn
Pfund und fünf Schillingen Buße[494]. In Stettin wurden 1567 die Bader
aufgefordert, Kranke, Rekonvaleszenten, der Pest Verdächtige aus ihren
Badestuben zu weisen[475]. In Wien sollten 1602 Personen, die aus
verseuchten Orten kamen, durch Anschlag an der Badestube vom Betreten
derselben abgemahnt werden[16].
Die Warnung vor Schweiß- und Wasserbaden in öffentlichen Bädern
hatte noch ihren besonderen Grund. ~Vadian~ (1519)[571], ~Pantaleon~
(1564)[602]; ~Lavater~ (1668)[603] begründen sie, teilweise unter
Hinweis auf ~Avicenna~, damit, daß durch die infolge des Badens
geöffneten Schweißlöchlein die böse Luft (~Pantaleon~), die giftige
Luft (~Herlicius~ 1623)[604], das Erb(Ansteckungs)gift (~Lavater~)
leicht eindringe, wodurch einmal in der Badestube eine Ansteckung durch
andere erfolgen könne, nach dem Verlassen derselben aber auch durch die
Luft. Deshalb wurde geraten, die Schweißlöcher vor dem Betreten der
Straße durch Einreibungen wieder zu verengen. „Item vor allen dingen
vffsechen domit man an den offnen vnd sorglichen lufft bald nach dem
bad nit kum. Item so die hitz etwas in vnß nachgelassen hat, roßwasser
nemen vnd das mischen mit ein wenig gapher vnd essig, domit die hend
füchten, vnd die stirn, die nasen, den mund vnd hals bestrichen,
voran wo einer vß gon wölt, ist treffenlich wersam“ (~Vadian~). Auch
~Pantaleon~ schlägt Waschen der Hände und des Gesichts mit Rosenwasser
und Essig vor, ~Herlicius~ Waschen und Reiben des ganzen Körpers mit
Kamillenöl oder gutem Wein.
Begnügten sich in der Regel Ärzte und Behörden damit, das Volk vor dem
Besuch der öffentlichen Badestube zu warnen, gingen andere weiter.
Nürnberg beschränkte 1562 den Gebrauch der Badestuben auf dreimal in
der Woche, bei späteren Seuchen auf zweimal[291]. In Stettin durfte
jeder Bader 1591 nur einmal in der Woche heizen[475]. Einige Ärzte
schlugen vollständiges Schließen der Badestuben vor, ~Crato von
Crafftheim~ 1548, ~Hiltprant~ 1607 für Österreich,[16], ~Schleher~
1611 für Konstanz[605], ~Lavater~ 1668 für Zürich, ~Herlicius~ 1623
für Pommern. In den Jahren 1521, 1554, 1562 und 1691 wurden sämtliche
Badestuben Wiens, bald allein, bald mit anderen öffentlichen Anstalten
zusammen, gesperrt, 1562 auch die, welche zwei Meilen um die Stadt
herum lagen[16]. 1597 war die rote Badestube in Frankfurt a.❆M. eine
Zeitlang geschlossen[127], wohl wegen eines im Hause vorgekommenen
Pestfalles. Dagegen waren 1542 in Zürich trotz der behördlichen Warnung
vor Besuch infizierter Häuser die Badestuben weiter in Betrieb, obwohl
man wußte, daß der Tod auch dort gewesen war[209].
Nicht nur das Baden in den öffentlichen Badestuben, sondern das Baden
überhaupt wurde zur Pestzeit fast durchgehends für schädlich angesehen.
„Item ouch sol man vast (sehr) sich hüten vor vberyger fulle, vor allen
bedern, besunder vor badstuben“, sagt Magister ~Henricus Münsingen~
Mitte des 15. Jahrhunderts[476]. In einem Traktat von 1482 heißt
es: „Baden wie das ist sol man nit zu den zyten thun als die sucht
regnieret“[477]. Auch hier berief man sich wieder auf ~Avicenna~, der
lehrte, daß das Baden zur Pest geneigt mache eben wegen der erweiterten
Hautporen, obwohl dieselben Schriftsteller angeben, das Gift würde
durch die geöffneten Schweißlöchlein im Bad ausgetrieben. „Wer des
Badens entraten kann, thue es“, „wo man je aus Notdurft baden will“,
„wer gewohnt zu baden“, „wo aber die Gewohnheit des Badens so groß
wäre“, so beginnen die Vorschläge für Ersatz des öffentlichen Bades.
Nur einer verachtete ~Avicenna~s Lehre, ~Paracelsus~: „Wiewol aber im
Brauch ist, vil baden, schrepffen, soliches alles soll im alten Brauch
bleiben, wo es mag geschehen, on vermischung ander Volcks“[655].
An Stelle der öffentlichen Badestube wird das Bad in „einer sondern
Badstuben in seiner Behausung“ empfohlen. Nicht zu heiß soll es
genommen werden. Wer Theriak vor dem Bade will, um zu schwitzen,
soll ihn sechs Stunden vorher nehmen (~Neef~ 1577)[606]. ~Ellenborg~
(1484)[16] und der erwähnte anonyme Reisersche Druck aus dem 15.
Jahrhundert[238] schlagen ein wenig Schwitzen in einem Wasserbad vor.
~Willich~ warnt dagegen vor dem „laulichen“ Warmwasserbad in der Wanne
„wie sonst geleert wird“. Es soll nur um des Schweißes willen gebadet
werden, der mit hölzernen und knöchernen Messern abzureiben ist. Danach
soll man sich mit warmem Wasser abspülen und mit Seife allen Unflat
und Schweiß abtreiben[607]. ~Herlicius~ empfiehlt ein Schweißbad im
Hause nach Einnahme von einem Quentlein Theriak oder Mithridat mit
nachfolgendem Schwitzen im Bett, ~Vadian~ ebenfalls ein Schwitzbad im
Haus herzurichten „als in einem verdeckten zuber, mit heißen steinen
u.❆s.❆w. Vnd in dem bad wasser Camilien, ruten, Isopen, Basiliken,
poleyen, wolgemůt, sametlich oder sunderlich sieden, vnd domit
vffgiessen vnd waschen“[571]. Ein Vorschlag ~Tansstetter~s (1521)[16]
galt wohl den Armen, die weder eigene Badestuben noch Badezuber
besaßen. Sie sollten alle Woche die Füße einmal waschen.
~Willich~ verwirft auch den nach seiner Angabe üblichen Gebrauch
der Wildbäder. In Pfäfers wurde aber in den Jahren 1611 und 1629
ausnahmsweise auch im Winter gebadet und zwar wegen der Pest. Es wurde
niemand von der Seuche ergriffen, während in der Umgebung Dörfer
zur Hälfte oder ganz ausstarben und die Luft so vergiftet war, daß
Vögel, Hunde und Katzen tot zur Erde fielen. Einige Ärzte wollten die
Sicherheit der Kurgäste aus der abgeschiedenen Lage herleiten, wogegen
~Rüsch~ 1832 anführt, daß auch bei anderen Thermen in der Nähe niemals
Ansteckung erfolgt sein soll[88]. In Baden-Baden suchte man 1551 durch
den Dunst der geöffneten Quellen die Pest abzuhalten[70].
[Sidenote: _Baden zur Verhütung der Pest_]
Einer für ihre Zeit genialen prophylaktischen Maßnahme gegen die Pest
sei hier noch gedacht. Der Züricher Arzt ~Johann Heinrich Lavater~,
ein Schüler des Chirurgen ~Fabricius Hildanus~, verfaßte 1668 auf
Befehl des Rates eine neue Pestordnung. Sie unterscheidet sich von
anderen wesentlich durch neue Gedanken, die ich anderweitig nicht
fand und deshalb ~Lavater~ selbst zuschreiben möchte. Er schlug vor,
Landeskinder, die durch ihren Beruf zum Reisen genötigt seien, bei
der Rückkehr aus verseuchten Orten nicht abzuweisen, sondern sie an
den „vordersten Pässen“ folgender Behandlung zu unterziehen. Man soll
die Person „bey oder nach leibsöffnung einen oder zwen Theriacalische
schweißtrünke eingeben, hernach in ein wasserbad mit Wasserknoblauch,
Scordium genannt, oder in mangel dessen, mit gemeinem Knoblauch,
Schwalmen- und Eberwurzen alterirt, oder gebrochen, 2 oder 3 stunde
lang setzen, und ihnen in dem bad mit einer gelinden laugen von
rebäschen, darinn Rautenblätter, Angeliken- oder Aletwurzen gesotten
worden, durch eine bestelte, gesunde, und starke person zwagen und
abwaschen lassen, hernach mit sauberen kleideren, von gesundem hause
auß, sich anzuziehen, oder sich in jez gebräuchliche, für arme und
reiche bequeme leinwad zukleiden, und ihre alte angestekte kleidung,
von der solen an bis auf die scheitel, zuverbrennen, befehlen“[603].
Sehr ängstlich sahen die Badeorte darauf, daß niemand aus
pestverdächtigen Gegenden zur Kur kam, wohl gerade deswegen, weil man
dort Schutz vor der Seuche suchte. Nach der Ordnung des Wunderbades
Boll (Württemberg) aus dem Ende des 16. Jahrhunderts war es bei zwölf
Gulden Strafe verboten, von verdächtigen Orten aus, „da der Erbsucht
und sterbender Laufft habben, der Luft nicht rein ist“, Aufenthalt in
Boll zu nehmen[331]. 1634 erging an den Wirt im Tobelbad der Befehl,
einige „Pollakhische Studenten“, welche der Infektion wegen von Graz
ohne Bewilligung in das Bad gezogen, abzuschaffen. Ohne Vorweisung
eines Gesundheitspasses sollte er niemanden aufnehmen. Im gleichen
Jahre wurde der Pfarrer von St. Veit, welcher einer verdächtigen Person
Beichte gehört hatte, abgesperrt. Das gleiche widerfuhr dem Wirt und
seinem Gesinde. 1679 wurde der Wirt beschuldigt, daß er aus infizierten
Orten kommende Personen dulde, darunter eine getaufte Jüdin aus Wien.
Der herrschenden Kontagion wegen wurde 1682 das Bad ganz geschlossen
und selbst die Kapelle gesperrt[84].
[Sidenote: _Badebehandlung der Pestkranken_]