An anderen Orten besorgte ein Bader von Beruf die Bäder, der wegen

seines intimen Verkehrs mit den Leprösen zur Abgeschlossenheit von

der übrigen Menschheit verurteilt war. Der Siechenbader Jörg Wuster,

der siebzehn Jahre im Siechenhause St. Georg bei Winterthur gewohnt

und auch hin und wieder im Land die Badstuben in den Siechenhäusern

versehen hatte, war lange verhindert, zur Ehe zu schreiten, bis er 1591

auf der Schau zu Zürich von den Doktoren und Verordneten bei ihren

Eiden als gesund und rein erkannt worden war und als Beleg einen Brief

der Stadt Zürich mit Sekret vorgewiesen hatte[57]. Auch im Baseler

Siechenhaus war ein Bader angestellt, welcher mit dem Zimmermann, der

die Sondersiechenmagd geheiratet hatte, zusammen als Nichtaussätziger

von 1652 ab das Almosen an hohen Festtagen in der Stadt einsammelte,

was bis dahin die Siechen selbst besorgt hatten und ihnen nun verboten

wurde[480].

Man scheint aber nur den persönlichen Verkehr mit den Aussätzigen

gemieden zu haben. In Würzburg mußte nach einer Urkunde von 1318 die

beim Spital gelegene Badestube zum Bekein (Becken) den Siechen des

Spitals alle vierzehn Tage am Montag zur Abhaltung ihres Badetages

überlassen werden[144]. In der übrigen Zeit badete dort das Volk (siehe

S. 89). Zweifelhaft bleibt aber, ob hier unter den Siechen Aussätzige

zu verstehen sind, obwohl sie das ganze Mittelalter hindurch und

noch später diesen Namen führen. In der Regel werden sie Feld- oder

Sondersieche genannt und waren nicht im Spital, sondern im Siechen-

oder Sondersiechenhause untergebracht. 1470 wird in einer Ordnung des

Bürgerspitals der Mitgebrauch der genannten Badestube durch die Siechen

des Spitals ausdrücklich wiederholt; es wird aber für Sieche auch der

Ausdruck krang (Pfründner) gebraucht[144]. Um diese Zeit dürfte es sich

also nicht mehr um Aussätzige gehandelt haben. Auch lagen 1533 die

Sondersiechen in den zu „Sant Claus“ genannten Häusern vor der Stadt.

Sie waren streng abgesondert und durften um Almosen nur in bestimmten

dazu verordneten Häusern bitten[486]. Zu Ypphofen in Franken wurde 1402

eine Badestube beim Spital der Aussätzigen errichtet, in der diese

aller vierzehn Tage ein Bad erhielten, dazu noch jeder eine halbe Maß

Wein, bis drei Eimer im Ganzen[144]. Ob die Badestube dem Publikum

zugänglich war, wird nicht gesagt.

[Sidenote: _Kräuter- und Mineralbäder gegen Aussatz_]

Da die Feststellung des Aussatzes bei einer Person schwere Folgen

hatte, sie gleichsam für bürgerlich tot erklärt, dazu unbarmherzig aus

ihrer Familie gerissen wurde, suchten die Betroffenen ihre Krankheit

möglichst lange zu verheimlichen. Deswegen waren alle Medizinalpersonen

verpflichtet, des Aussatzes Verdächtige anzuzeigen. Darauf mußten

1426 in Luzern die Scherer und Bader dem Rate schwören[189]. Bei

der Unsicherheit der Diagnose — sie wurde durch die Geschau oder

Schau aus dem Aderlaßblute gestellt — kam es zu häufigen Mißgriffen.

Gewissenhafte Ärzte, wie Felix Platter in Basel (1536–1614), der

als Stadtarzt das Siechenhaus zu St. Jakob an der Birs zu besorgen

hatte, überwiesen deshalb Aussatzverdächtige nicht ohne weiteres dem

Siechenhause, sondern versuchten das Übel neben inneren und äußeren

Mitteln durch eine Badekur zu heben. Hatte diese Erfolg, war die

Person nicht aussätzig. So heilte Platter einen Mann, dessen Mutter

und Schwester aussätzig waren, der selbst Pusteln im Gesicht hatte und

schon drei Jahre abgesondert war, durch eine zweijährige Badekur. Er

ließ sich sogar herbei, bei einem mit Aussatz behafteten Manne eine

derartige Kur durchzuführen, nachdem dieser versprochen hatte, das Haus

niemals zu verlassen, obwohl er am Erfolg zweifelte. Die Kur im Hause

bestand in Kräuterbädern mit oder ohne Zusatz von Schwefel, Alaun oder

Kochsalz, die im Frühling oder Herbst täglich eine Zeitlang gebraucht

wurden. Auch natürliche Thermen, besonders die schwefelhaltigen von

Baden in der Schweiz und Brieg im Wallis wurden benutzt[488]. Leuk

hatte im 16. Jahrhundert eine besondere Quelle, die eingefaßt und „den

Feldsiechen mit einer behausung“ zugerichtet war und „einen guten Weg

hinauff“ vom Hauptbade entfernt lag[318]. Schon der Meistersinger

und Barbier ~Hans Foltz~ erwähnt im 15. Jahrhundert den Gebrauch der

Leuker Thermen gegen Aussatz[12]. 1827 lag das Bad der Aussätzigen

in Trümmern, an seiner Stelle erstand das Armenbad[88]. Sonst finden

wir, daß die mit ekelerregenden Hautkrankheiten Behafteten zusammen,

die Aussätzigen also nicht besonders badeten. So hatte Karlsbad in

der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in dem Badehause, das die

öffentlichen gemeinen Bäder enthielt, noch eine besondere Abteilung für

„Kretzige und Aussätzige“[347].

Zuweilen wurden die Kranken von ihrem Siechenhause in Badeorte

geschickt. Die Rechnungsbücher der „Senti“ in Luzern geben an, 1659

vier Personen, welche in das „Walliss Baadt“ (Leuk) verreisten, je

einen Gulden sechs Kreuzer Zehrgeld und 1673/74 Jakob Kapelin eine

„Baadestür“ von zwei Gulden zehn Kreuzer zu demselben Zwecke[488].

Das neuerstandene Wunderbad zu Boll im Württembergischen nahm 1597

und achtundneunzig Leute aus den Gutleuthäusern (Leproserien) zu

Heilbronn, Neuffen, Stuttgart und einen von Bernhausen „auff den

Fildern“ (Feldern, daher Feldsieche) zur Kur auf, die zum Teil „wegen

jhres abschewlichen anblicks in gemeinem Badgewölb, zu Baden (-Baden)

nicht gestattet, sondern in ein besonder Badhütlein darzu gemacht,

abgesündert hat, wie dann I. F. G. löbliche Badeordnung außweiset“,

und die alle geheilt wurden. Bei zweien fügt der Berichterstatter

~Rentzius~ Gutachten hinzu, auf Grund deren die Personen aus dem

Gutleuthause zu Heilbronn entlassen wurden. Es hat sich in allen diesen

Fällen wohl nicht um Aussätzige gehandelt. ~Rentzius~ bezeichnet sie

auch nur als mit Erbgrind, beißender Flechte und Rauden behaftet[489],

und doch waren sie im Aussatzhause abgesondert und der Schau des

Physikus unterworfen.

Von den Thermen sagt ~Felix Platter~, „sie wirken kräftiger (als die

Kräuterbäder), sie heilen nicht nur eine Anzahl von Hautkrankheiten,

sondern sie nehmen dem Aussatze die Bösartigkeit und mildern die durch

den Aussatz erzeugten äußeren Schäden. Darum gehen in diese Bäder nicht

nur Kranke, bei denen der Aussatz konstatiert ist, um das Übel länger

geheim zu halten, sondern wir schicken auch solche Kranke dorthin, bei

denen wir nach vorgenommenem Untersuch noch in Zweifel sind, um vorerst

den Erfolg derselben und allfällige Veränderungen abzuwarten“[488].

Eine für die Prognose ausschlaggebende Bedeutung schrieb schon ~Foltz~

den Leuker Thermen zu:

„Vnd wem man den aussatz zuo schreib

Der mag bey zeit heilung erwerben.

Beit er zuo lang er muß drin sterben“[12][B].

[Sidenote: _Mineralbäder gegen Aussatz_]

Neben den Thermen kamen auch andere natürliche Quellen, Mineralbäder

und vermeintliche Mineralbäder in Betracht. Das Eintauchen in die

kalten Brunnen der Alpen wurde schon erwähnt und auch der heilige

Brunnen bei dem Kirchlein zu Munzach, den man in ein entferntes

Siechenhaus leitete, wo das Wasser selbstverständlich erwärmt wurde.

Die Grafen von Rapperswil errichteten zu Kempraten nahe bei einer Fluhe

für Aussätzige ein Pfleghaus und über den daselbst für den Aussatz

heilsamen Quellen ein Badhaus. Weil dies aber auf morastigem Boden

stand, wurde es später, vermutlich 1354, auf die Fluh verlegt und

hieß darnach „an der Fluh“[490]. Kempraten ist wahrscheinlich eine

römische Niederlassung und sein Name aus campus prati entstanden. Das

Siechenhaus wurde bis 1810 als Armenhaus benutzt und bestand 1867 noch

als Privathaus. Auch die Gypsquelle zu Bellerive im Kanton Bern datiert

aus Römerzeit. Sie wurde nach den Kreuzzügen zur Heilung des Aussatzes

benutzt und mit Badeanstalten versehen. 1375 zum erstenmale und trotz

der Fürsorge der Bischöfe von Basel später noch öfters zerstört,

gerieten die Badegebäude nach ihrer Auffrischung im 19. Jahrhundert

bald wieder in Verfall[86]. Der Johanniterorden trat das Haller Wildbad

an das Spital der Stadt Hall, in der es lag, im 13. Jahrhundert unter

der ausdrücklichen Bedingung ab, dieses Bad so instand zu halten,

daß täglich zwölf Aussätzige damit bedient werden könnten[154].

Nach ~Zeiller~ lag 1655 zu Freiberg in Sachsen vor dem Peterstor

ein Brunnen, dessen Wasser für heilkräftig gegen Aussatz betrachtet

wurde[83]. Das eine der Züricher Siechenhäuser, das zu St. Moritz an

der Spannweid, bezog für sein Badehaus das Wasser aus einer angeblichen

Heilquelle, der des oberhalb gelegenen Röslibades. Nach der bis ins

19. Jahrhundert geltenden Badeordnung wurde in drei Einsätzen gebadet,

d.❆h. ein Teil der Siechen hatte den dritten Teil der jährlichen

Badesaison zur Verfügung, dann rückten andere an ihre Stelle.

[Illustration: Abb. 89. Heilige (Sainte Segouleine, veuve, abbesse de

Troclar en Albigeois) einen Aussätzigen badend. Holzschnitt von ~Hans

Burgkmair~ (1473–1531).]

[Sidenote: _Übergang der Baderechte der Aussätzigen an die Siechen_]

Aus dem Vorhergehenden geht hervor, daß die Aussätzigen eine Zeitlang

täglich badeten, also nach früherer Sitte eine regelrechte Badekur

vornahmen. ~Martin Rulandus~ empfiehlt 1568 gegen „Aussatz vnd

malatzey“ „Bäder von schwefel, item das Pfefferbad, Wallisserbad

(Leuk), oder dz Bad Bruntzbach, Wendigerbad“[400]. Auch im Badehause

des schon erwähnten Siechenhauses zu St. Georg am Feld bei Winterthur

wurde im 16. Jahrhundert im Mai gebadet. Als die vier badeberechtigten

Siechen nach Aufhebung des Siechenhauses ins Pfrundhaus der Stadt

aufgenommen waren, hielten sie auch jetzt noch ihre jährliche Badekur,

nun im Juli, und zwar in der Badestube der Stadt ab. Dabei genossen

sie Vergünstigungen an Lebens- und Genußmitteln, wobei der Wein eine

nicht unbedeutende Rolle spielte. Des Spitals Rechnung zeigte 1842 „112

Maaß Wein für die Badweiber“. Kurz darauf kaufte sich aber die Stadt

mit sechsunddreißig Gulden von der Verpflichtung dieser Lieferungen

los[57][C].

[Sidenote: _Die Aussätzigen gebrauchten die Schweißbadestuben nicht zum

Zwecke der Heilung_]

Diese Belege zeigen zur Genüge, daß der Aussatz mit Wasserbädern,

wenn auch nicht von gewöhnlichem süßen Wasser, behandelt wurde, wie

schon zur Karolingerzeit (siehe S. 9). Die heilige Elisabeth badete

und wusch, wie ihr Biograph berichtet, einen armen aussätzigen Mann

und legte ihn in ihres Gemahls Bett[16], und die Abbildungen zu

~Hans Burgkmair~s Heiligen (1517/18) stellen nur Voll- und Fußbäder

der Aussätzigen (Abb. 89) dar[479]. Die von neueren Schriftstellern

behauptete Behandlung mit Schweißbädern scheint demnach mehr

auf Vorschlägen in älteren ärztlichen Werken als auf wirklich

durchgeführter Praxis zu beruhen. Dabei soll nicht gesagt sein, daß

die Aussätzigen nicht schweißbadeten. Die Benutzung der Badestube zum

Becken in Würzburg, die aller vierzehn Tage einmal erfolgte, macht es

sogar wahrscheinlich. Doch handelt es sich hier um ein Bad, das der

gemeine Mann zur Lebens Notdurft in damaliger Zeit für unentbehrlich

hielt. Warum sollte das den Aussätzigen vorenthalten werden? Das aber

war kein kurgemäßer Gebrauch des Badens zum Zwecke der Heilung. Es

sei bemerkt, daß auch für die Siechen in Würzburg der Badetag ein

Freudentag war. Wenn sie vom Bade kamen, erhielten sie (1470) zwei

Eier, eins gesotten oder gebraten und eins roh, und zum Nachtessen eine

halbe Maß Wein. „Das Almosen gibt man von einem Hauß“[144]. Es wird

wohl eine Seelbadstiftung gewesen sein.

Im 17. Jahrhundert kann der Aussatz im mittleren Europa als erloschen

betrachtet werden[491]. Was in späterer Zeit im Siechenhause

Unterkunft fand, waren Hautkranke und Sieche im heutigen Sinne,

chronisch Kranke. Die alten Siechenordnungen blieben aber bis ins 19.

Jahrhundert in Kraft, und auch die einst den Aussätzigen gemachten

Vergünstigungen und wohltätigen Stiftungen erbten auf die späteren

Insassen der Siechenhäuser fort. Dabei glaubte man an ein tatsächliches

Weiterbestehen des Aussatzes. Die noch im 18. Jahrhundert geltende

gräflich Schwarzburgische Baderordnung im Amt Gehren schrieb vor, die

bei Aussätzigen gebrauchten Instrumente, Laß- und Schröpfeisen, nicht

bei anderen Personen zu verwenden[242].

[Sidenote: _Blutbäder gegen Aussatz_]

Nicht unerwähnt soll ein praktisch wohl kaum angewandtes Heilmittel

gegen den Aussatz, das Blutbad, bleiben. Bekannt ist, daß in

~Hartmann~s ~von Aue~ Armen Heinrich der Ritter vom Aussatz geheilt

werden sollte, wenn eine reine Jungfrau ihr Herzblut für ihn gäbe[297].

Im Silvester von ~Konrad von Würzburg~ ist Kaiser Konstantin von Rom

mit der „miselsucht“ behaftet. Die Meister vom Kapitol haben ihm

geraten, im Blut unschuldiger Kinder zu baden.

„Nû daz der rât im wart gegeben

umbe die genist und umbez leben,

dô sante er in daz lant sîn,

und hiez driu tûsent kindelîn

zuo Rôme bringen in die stat

dar umbe daz im würde ein bat

gemachet ûz ir bluote dô“[492].

Allen Ernstes berichtet der Züricher Chorherr ~Wyck~ in seiner Sammlung

von einem Blutbad, das er sogar im Bild hat darstellen lassen. „Von

einer grusammen mortlicher thaatt, der Hertzogen von Florentz uß

einem schryben von Ferrara den 24. Aprilis (15)87 an J. Hanns Ulrych

Grebell“. Danach hat Signora Biancha Capella, die Gemahlin des Herzogs

zu Florenz, als sie etwas krank gewesen, auf den Rat jüdischer

Ärzte zweihundert Kinder aus den Dörfern nehmen, die Hälse heimlich

abschneiden und ihr unschuldiges Blut auffangen lassen, darin sie die

Juden gebadet. „Ist aber glich wol Ir kranckheit nit hingangen.“ Als

das der Herzog vernommen, hat er vier der Juden vierteilen lassen,

„unnd ist Iro bißhar (der Gemahlin des Herzogs) nichts beschähen.“

„Dise thaatt ist nütt unglych deß Königs Herodis der die armen

unschuldigen Kindli zu Bethlehem ermürdt unnd umgebracht“, setzt ~Wyck~

hinzu[308]. Auch der Berner Chronist ~Anshelm~ berichtet, 1483 ließ

sich König Ludwig XI. von Frankreich gen Tours zu S. Martin tragen,

der vor seinem Tode „insunders von wegen der Malacy vil Kinderblut

gebrucht“[104].

[Sidenote: _Warnung vor dem Gebrauch der Badestuben zur Pestzeit_]

Weit mehr als der Aussatz griff, wenn auch vorübergehend, das Auftreten

der Pest in das Badeleben ein. Ich habe zahlreiche Pestordnungen

vom 15. bis 18. Jahrhundert durchgesehen. Die meisten gleichen

sich wie ein Ei dem andern. Sie bringen Ratschläge für Gesunde und

Kranke. Daß man in „diesen sterbenden Läufen“ Gesunden empfahl,

alle Orte, wo viele Menschen zusammenkamen, wie Rathaus, Kirchen,

Wirtshäuser, öffentliche Badestuben u.❆s.❆w. zu meiden, erscheint

selbstverständlich. „Auch meydet bat gemeynschaft der lewte und vil

reden mit den lewthen; worumme? eyne mensche wirt von dem andirn

vorgift“, heißt es in der ältesten deutschen Anweisung von Albicus,

Erzbischof von Prag (1412)[474]. Man fürchtete aber nicht nur direkte

Ansteckung, sondern auch Übertragung durch dritte Personen; „es mag

sich leichtlich begeben, dz yemandt für sich selbs gesund, etwas mit

jm bringt daß einer anderen complexion verderblichem ist“ (~Pantaleon~

1564)[602]. Deshalb durften nach einer Nürnberger Ratsverordnung

von 1600[493], solchen von Zürich (1564)[494], Amberg (1555)[16]

alle Pestrekonvaleszenten die genannten Orte wenigstens einen Monat

nach überstandener Krankheit nicht betreten, in Luzern (1594) sechs

Wochen lang[481], in Stettin (1567) für längere Zeit nicht[475]. Das

Verbot galt auch für Personen, die in infizierten Häusern wohnten, in

Nürnberg für vierzehn Tage[493], in Zürich für einen Monat bei zehn

Pfund und fünf Schillingen Buße[494]. In Stettin wurden 1567 die Bader

aufgefordert, Kranke, Rekonvaleszenten, der Pest Verdächtige aus ihren

Badestuben zu weisen[475]. In Wien sollten 1602 Personen, die aus

verseuchten Orten kamen, durch Anschlag an der Badestube vom Betreten

derselben abgemahnt werden[16].

Die Warnung vor Schweiß- und Wasserbaden in öffentlichen Bädern

hatte noch ihren besonderen Grund. ~Vadian~ (1519)[571], ~Pantaleon~

(1564)[602]; ~Lavater~ (1668)[603] begründen sie, teilweise unter

Hinweis auf ~Avicenna~, damit, daß durch die infolge des Badens

geöffneten Schweißlöchlein die böse Luft (~Pantaleon~), die giftige

Luft (~Herlicius~ 1623)[604], das Erb(Ansteckungs)gift (~Lavater~)

leicht eindringe, wodurch einmal in der Badestube eine Ansteckung durch

andere erfolgen könne, nach dem Verlassen derselben aber auch durch die

Luft. Deshalb wurde geraten, die Schweißlöcher vor dem Betreten der

Straße durch Einreibungen wieder zu verengen. „Item vor allen dingen

vffsechen domit man an den offnen vnd sorglichen lufft bald nach dem

bad nit kum. Item so die hitz etwas in vnß nachgelassen hat, roßwasser

nemen vnd das mischen mit ein wenig gapher vnd essig, domit die hend

füchten, vnd die stirn, die nasen, den mund vnd hals bestrichen,

voran wo einer vß gon wölt, ist treffenlich wersam“ (~Vadian~). Auch

~Pantaleon~ schlägt Waschen der Hände und des Gesichts mit Rosenwasser

und Essig vor, ~Herlicius~ Waschen und Reiben des ganzen Körpers mit

Kamillenöl oder gutem Wein.

Begnügten sich in der Regel Ärzte und Behörden damit, das Volk vor dem

Besuch der öffentlichen Badestube zu warnen, gingen andere weiter.

Nürnberg beschränkte 1562 den Gebrauch der Badestuben auf dreimal in

der Woche, bei späteren Seuchen auf zweimal[291]. In Stettin durfte

jeder Bader 1591 nur einmal in der Woche heizen[475]. Einige Ärzte

schlugen vollständiges Schließen der Badestuben vor, ~Crato von

Crafftheim~ 1548, ~Hiltprant~ 1607 für Österreich,[16], ~Schleher~

1611 für Konstanz[605], ~Lavater~ 1668 für Zürich, ~Herlicius~ 1623

für Pommern. In den Jahren 1521, 1554, 1562 und 1691 wurden sämtliche

Badestuben Wiens, bald allein, bald mit anderen öffentlichen Anstalten

zusammen, gesperrt, 1562 auch die, welche zwei Meilen um die Stadt

herum lagen[16]. 1597 war die rote Badestube in Frankfurt a.❆M. eine

Zeitlang geschlossen[127], wohl wegen eines im Hause vorgekommenen

Pestfalles. Dagegen waren 1542 in Zürich trotz der behördlichen Warnung

vor Besuch infizierter Häuser die Badestuben weiter in Betrieb, obwohl

man wußte, daß der Tod auch dort gewesen war[209].

Nicht nur das Baden in den öffentlichen Badestuben, sondern das Baden

überhaupt wurde zur Pestzeit fast durchgehends für schädlich angesehen.

„Item ouch sol man vast (sehr) sich hüten vor vberyger fulle, vor allen

bedern, besunder vor badstuben“, sagt Magister ~Henricus Münsingen~

Mitte des 15. Jahrhunderts[476]. In einem Traktat von 1482 heißt

es: „Baden wie das ist sol man nit zu den zyten thun als die sucht

regnieret“[477]. Auch hier berief man sich wieder auf ~Avicenna~, der

lehrte, daß das Baden zur Pest geneigt mache eben wegen der erweiterten

Hautporen, obwohl dieselben Schriftsteller angeben, das Gift würde

durch die geöffneten Schweißlöchlein im Bad ausgetrieben. „Wer des

Badens entraten kann, thue es“, „wo man je aus Notdurft baden will“,

„wer gewohnt zu baden“, „wo aber die Gewohnheit des Badens so groß

wäre“, so beginnen die Vorschläge für Ersatz des öffentlichen Bades.

Nur einer verachtete ~Avicenna~s Lehre, ~Paracelsus~: „Wiewol aber im

Brauch ist, vil baden, schrepffen, soliches alles soll im alten Brauch

bleiben, wo es mag geschehen, on vermischung ander Volcks“[655].

An Stelle der öffentlichen Badestube wird das Bad in „einer sondern

Badstuben in seiner Behausung“ empfohlen. Nicht zu heiß soll es

genommen werden. Wer Theriak vor dem Bade will, um zu schwitzen,

soll ihn sechs Stunden vorher nehmen (~Neef~ 1577)[606]. ~Ellenborg~

(1484)[16] und der erwähnte anonyme Reisersche Druck aus dem 15.

Jahrhundert[238] schlagen ein wenig Schwitzen in einem Wasserbad vor.

~Willich~ warnt dagegen vor dem „laulichen“ Warmwasserbad in der Wanne

„wie sonst geleert wird“. Es soll nur um des Schweißes willen gebadet

werden, der mit hölzernen und knöchernen Messern abzureiben ist. Danach

soll man sich mit warmem Wasser abspülen und mit Seife allen Unflat

und Schweiß abtreiben[607]. ~Herlicius~ empfiehlt ein Schweißbad im

Hause nach Einnahme von einem Quentlein Theriak oder Mithridat mit

nachfolgendem Schwitzen im Bett, ~Vadian~ ebenfalls ein Schwitzbad im

Haus herzurichten „als in einem verdeckten zuber, mit heißen steinen

u.❆s.❆w. Vnd in dem bad wasser Camilien, ruten, Isopen, Basiliken,

poleyen, wolgemůt, sametlich oder sunderlich sieden, vnd domit

vffgiessen vnd waschen“[571]. Ein Vorschlag ~Tansstetter~s (1521)[16]

galt wohl den Armen, die weder eigene Badestuben noch Badezuber

besaßen. Sie sollten alle Woche die Füße einmal waschen.

~Willich~ verwirft auch den nach seiner Angabe üblichen Gebrauch

der Wildbäder. In Pfäfers wurde aber in den Jahren 1611 und 1629

ausnahmsweise auch im Winter gebadet und zwar wegen der Pest. Es wurde

niemand von der Seuche ergriffen, während in der Umgebung Dörfer

zur Hälfte oder ganz ausstarben und die Luft so vergiftet war, daß

Vögel, Hunde und Katzen tot zur Erde fielen. Einige Ärzte wollten die

Sicherheit der Kurgäste aus der abgeschiedenen Lage herleiten, wogegen

~Rüsch~ 1832 anführt, daß auch bei anderen Thermen in der Nähe niemals

Ansteckung erfolgt sein soll[88]. In Baden-Baden suchte man 1551 durch

den Dunst der geöffneten Quellen die Pest abzuhalten[70].

[Sidenote: _Baden zur Verhütung der Pest_]

Einer für ihre Zeit genialen prophylaktischen Maßnahme gegen die Pest

sei hier noch gedacht. Der Züricher Arzt ~Johann Heinrich Lavater~,

ein Schüler des Chirurgen ~Fabricius Hildanus~, verfaßte 1668 auf

Befehl des Rates eine neue Pestordnung. Sie unterscheidet sich von

anderen wesentlich durch neue Gedanken, die ich anderweitig nicht

fand und deshalb ~Lavater~ selbst zuschreiben möchte. Er schlug vor,

Landeskinder, die durch ihren Beruf zum Reisen genötigt seien, bei

der Rückkehr aus verseuchten Orten nicht abzuweisen, sondern sie an

den „vordersten Pässen“ folgender Behandlung zu unterziehen. Man soll

die Person „bey oder nach leibsöffnung einen oder zwen Theriacalische

schweißtrünke eingeben, hernach in ein wasserbad mit Wasserknoblauch,

Scordium genannt, oder in mangel dessen, mit gemeinem Knoblauch,

Schwalmen- und Eberwurzen alterirt, oder gebrochen, 2 oder 3 stunde

lang setzen, und ihnen in dem bad mit einer gelinden laugen von

rebäschen, darinn Rautenblätter, Angeliken- oder Aletwurzen gesotten

worden, durch eine bestelte, gesunde, und starke person zwagen und

abwaschen lassen, hernach mit sauberen kleideren, von gesundem hause

auß, sich anzuziehen, oder sich in jez gebräuchliche, für arme und

reiche bequeme leinwad zukleiden, und ihre alte angestekte kleidung,

von der solen an bis auf die scheitel, zuverbrennen, befehlen“[603].

Sehr ängstlich sahen die Badeorte darauf, daß niemand aus

pestverdächtigen Gegenden zur Kur kam, wohl gerade deswegen, weil man

dort Schutz vor der Seuche suchte. Nach der Ordnung des Wunderbades

Boll (Württemberg) aus dem Ende des 16. Jahrhunderts war es bei zwölf

Gulden Strafe verboten, von verdächtigen Orten aus, „da der Erbsucht

und sterbender Laufft habben, der Luft nicht rein ist“, Aufenthalt in

Boll zu nehmen[331]. 1634 erging an den Wirt im Tobelbad der Befehl,

einige „Pollakhische Studenten“, welche der Infektion wegen von Graz

ohne Bewilligung in das Bad gezogen, abzuschaffen. Ohne Vorweisung

eines Gesundheitspasses sollte er niemanden aufnehmen. Im gleichen

Jahre wurde der Pfarrer von St. Veit, welcher einer verdächtigen Person

Beichte gehört hatte, abgesperrt. Das gleiche widerfuhr dem Wirt und

seinem Gesinde. 1679 wurde der Wirt beschuldigt, daß er aus infizierten

Orten kommende Personen dulde, darunter eine getaufte Jüdin aus Wien.

Der herrschenden Kontagion wegen wurde 1682 das Bad ganz geschlossen

und selbst die Kapelle gesperrt[84].

[Sidenote: _Badebehandlung der Pestkranken_]

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 22 / 53 段