Seelbadvermächtnis enthalten, wie ~Gengler~ meint. In einzelnen
Urkunden wird es ausdrücklich hervorgehoben. So hatte der Bürger
Nikolaus Schwertfeger zu Döbeln 1446 in der Niederbadstube zwei
Seelbäder gestiftet, „uff das die armen luthe vlißlichen den
almechtigen got geloben, vor vns vnd frauwen ylßen kreczemerynne,
Nicolaen Swertfegers vnd alle der synen vorfahren vnd nachkommen selin
gebethin mogen, das vns der Almechtige got muße genedigk sein“, und
in dem Schoßbefreiungsprivileg der Grafen von Beichlingen von 1440
wird den Besuchern des im eximierten Sedelhofe zu Cölleda befindlichen
Seelenbades sonderlich ans Herz gelegt, auch den auf dem Schloß
Beichlingen verstorbenen gräflichen Familiengliedern ihre fromme
Fürbitte zuzuwenden[545]. Es scheint jedoch nicht bei jedem Armenbade,
das seine Entstehung einer Seelbadstiftung verdankt, ein Beten für
den Stifter stattgefunden zu haben. So sollten im Katharinenspitale
zu Bamberg 1493 die Kranken aller vierzehn Tage von des Pulen (eines
Wohltäters) Almosen gebadet werden. Außerdem erhielt jeder Badende ein
Quart Wein oder Bier aus der Stiftung eines Chorherrn. In der Goldwoche
nach Lucia (13. Dezember) sollte aber ein „Sele padt“ gehalten werden
mit drei Pfund „Semelin“, ein Eimer Getränk und ¼ Obst von des
Pulen Almosen[144], woraus doch zu schließen ist, daß nur an diesem
einen Tage des Stifters in feierlicher Weise gedacht werden sollte.
Hervorgehoben soll noch werden, daß das aller vierzehn Tage genommene
Bad und das dabei genossene Getränk von zwei verschiedenen Stiftern
herstammte, und ~Roth~ verweist darauf, daß Seelenbad bisweilen auch
eine Spende ohne Bad bedeutet[195].
[Sidenote: _Besondere Arten der Seelenbäder_]
Es sei noch einiger besonderer Arten von Seelbadstiftungen gedacht.
Claus Becker mußte 1504 in Halle wegen eines begangenen Totschlags
dem Entleibten zum besten ein Seelbad stiften[190]. Zu Schneeberg
in Sachsen wurde 1499 ein Totschlag dahin verglichen, daß der Täter
unter anderem auch ein Seelenbad mit Brot und Bier halten lassen
mußte[540]. Ähnliche Seelbadstiftungen kommen in Todsühnebriefen 1474,
1508 und 1515 zu Freiberg vor[545]. Der Priester Hans von Beierstock
stiftete zu Zwickau im 14. Jahrhundert ein Seelbad nicht nur für sich
und seine Vorfahren, sondern auch für alle, die im Streit erschlagen
würden[540]. Es sei noch einiger besonderer Seelenbäder gedacht. In
Hildesheim gab es eine unter Aufsicht der „Älterleute“ des Trinitatis-
oder Geisthospitals stehende Stiftung von zwei Seelbädern, die für
die Aachenfahrer bestimmt waren. Vor der Ausreise nach Aachen sollte
das Bad in der Osterbadestube, bei der Rückkehr in der Steinbadestube
genommen werden, wobei zur Bewirtung Brot, Speck und zwei Tonnen Bier
gespendet wurden. Die Torwächter am Oster- und Dammtore mußten die
Pilger auf diese Einrichtungen aufmerksam machen. Solche Aachenfahrten
kamen 1474, 1489 und 1503 vor[52]. 1396 verzichtete Graf Johann von
Werdenberg auf seine Einkünfte aus dem Bad Pfäfers, damit das Gute,
was durch das Bad geschähe, dem Seelenheil seiner Familie zugute käme:
„Wir Graf Johans von Werdenberg Herre ze Sanegans der elter bekennen
vnd tund kunth mäniglichem mit dem brief, als Wir vnd vnser vordern,
von dem Abten vnd dem Convent des gottzhus phäfers durch ain lieby
und schirmes willen, von dem wildbad ze phäfers das undrent valens
dem dorff in dem tobel ist gelegen, järljch halben zins habin gehebt,
da verychen wir für vns vnser erben vnd nachkommen, das wir solichen
gebresten so dasselb gottzhus hat, und ouch die gottzdienst und das Gut
so täglich durch gott, durch siner lieben mutter magt Maryen und ander
gottes hailigen da begangen und volbracht wirt, Vnd ouch sunderlich
durch vnser vordern, vnser und aller vnser nachkommen selan hail willen
angesehen habint, vnd hand vns desselben zinses und nutzes so vns oder
vnsern erben nun hinnenthin darvon gevallen möcht gänzlich entzigen
vnd es dem vorgenannten Convent und gottzhus ze phäfers das in Churer
Bistum ist gelegen gänzlich ledig gelassen“[316]. Hie und da mal wurde
bei besonderen Anlässen von Obrigkeits wegen die Bereitung eines
einzelnen Seelenbades einem Bader übertragen und die Ausgabe dafür
z.❆B. aus dem Gotteskasten gedeckt. So stifteten 1348 zur Pestzeit
die Erfurter Domherrn ein Seelbad[545]. 1347 gaben Rat und Gemeinde
zu Vilshofen dem Pfarrer und Dechant daselbst „zu einem Trost aller
ihrer lieben Verwandten“ die obere Badestube mit der Verbindlichkeit,
daß er oder einer seiner Gesellen alle Montage mit den Schülern „mit
Weichprun“ und Gesang um die „Chirichen“ gehe[144].
Von den eigentlichen Seelenbädern sind die einfachen Bäder für
Arme abzutrennen. So gewährte der Rat zu Braunschweig einem Bader
Abgabenfreiheit unter der Bedingung, seine Stube zu bestimmten Zeiten
den Armen unentgeltlich zu öffnen[127]. Dem Bader zu Böblingen wurde
gegen 1554 gestattet, liegendes Holz im Liechtenwald zu fällen, so viel
er bedürftig sei, wofür er am Dienstag in der Fastnacht ein Freibad
ohne jedes Entgelt halten mußte[198].
Die Seelenbäder wurden derart zahlreich von den Armen besucht, daß die
Leute dabei „vber einander“ geschlagen wurden (1445 Gerolzhofen)[239],
und der Rat von Zwickau verfügte 1284, die Seelenbäder hätten nicht an
den üblichen Badetagen, sondern an anderen, dem Dienstag, Donnerstag
und Freitag (!) stattzufinden, „vmme daz arm Lute denn eren ruwm vnd
gemach desto baz gewarten mügen Got czu Lobe vnd denselben czu troste
vnd allin gelawigen selen den man czu troste vnd selicheit dy Bade
macht yr gelt abe dinen das ys denselben czu nucz vnd Trost chome.
Des man yn (den Badern) darunne gibt“[540]. Ebenso wie das Bad,
zog gewiß Essen und Trinken die armen Leute an. „Drey Würtz-Tröge
stunden (bei den Erfurter Kanonikern) vor der Badestuben hinter dem
Berge; die wurden voll Wein gegossen und Semmeln darein gepflockt. Da
kam dann das Volk zu hundert und tausend mit ihren Gefäßen, und die
Geistlichen hatten eine Kelle, da fast ein Nößel darein ging; also
gaben sie einem jeden eine Kelle voll in sein Gefäß“[545]. In einer
Fastnachtspredigt aus dem 16. Jahrhundert des Doktors Schwarm von
Hummelshahn heißt es höhnisch: „Aber den alten Vetteln wird man halten
ein Seelbad in der Mühl unter dem Kammrad. Die Spend soll ihnen werden
auch: Schwefel, Pech und Hüttenrauch, Pilsensamen und Pulverkorn“[271].
Die Seelenbäder waren über ganz Deutschland verbreitet; die Lübecker,
die bis zum Jahre 1539 ihre eigene Stadt reichlich mit solchen
versahen, stifteten sie selbst mehrfach zu Bergen in Norwegen, mit
dem sie in regem Handelsverkehr standen[196]. Für Frankfurt konnte
~Kriegk~ keine Beispiele finden[127], auch in der Schweiz läßt sich
kein Seelbad, abgesehen von der Pfäferser Stiftung, nachweisen; doch
kommen in Siechenhäusern Bäder mit Speise und Trank vor, die als alte
Seelbadstiftungen aufzufassen sind.
[Sidenote: _Die letzten Seelenbäder_]
In Nürnberg hatte im Anfang des 16. Jahrhunderts die Zahl der
gestifteten Seelbäder bereits eine solche Höhe erreicht, daß man unter
dem Einflusse reformatorischer Bestrebungen beschloß, fernere derartige
Stiftungssummen anderen wohltätigen Zwecken zuzuwenden (1522). 1525
spricht sich ~Luther~ in einem Briefe an Hans Minkwitz über eine
Stiftung dessen Vaters, darunter auch über Seelbäder, dahin aus: „Das
fünfte Stücke mit dem Seelbade gefällt mir auch wohl, ohne daß ichs
nicht ein Seelbad für die Seelen sein lassen wolle, sondern ein Exempel
Christi, da er seinen Jüngern im Abendmahl die Füße wusch“[16]. In den
Schmalkaldischen Artikeln wird 1537 gesagt, die Messe habe „gezeuget
das Fegfeuer, da hat man mit Seelmessen, Vigilien, ..... zuletzt mit
Gemeinwochen und aller Seelentag, Seelbad ums Fegfeuer gehandelt“[540].
Selbst nach der Reformation wurden 1560 und 1568 in Zittau Seelbäder
gestiftet[16]. Die herzoglichen Brüder Johann Friedrich der Mittlere,
Johann Wilhelm und Johann Friedrich der Jüngere von Sachsen verfügten
in einem die „vier Seelbade“ zu Waltershausen betreffenden Reskripte
von 1556, daß dieselben nicht, wie man projektiert hatte, in ein
Geldreichnis des Badstubenbesitzers umgewandelt würden, sondern da sie,
„obwohl im Bapstthum Seelbad genennet, doch der armen leute halben
gestifftet und verordnet worden“ seien, fernerhin in natura geleistet
werden sollten[545]. In Hamburg stiftete Frau Anna, des Bürgermeisters
Henning Büring Witwe, 1535 „twee seelbade“, trotzdem sie ihr erstes
Testament vom Jahre 1504 wegen der neuen Lehre ~Luther~s aufgehoben
hatte[197]. Noch 1836 gaben einige Zünfte in München zu Quatember
oder anderen Zeiten für die Seelen ihrer Abgeschiedenen Seelbäder
zum besten. „Morgen läßt das ehrsame Handwerk der bürgerlichen
Loderer dahier beym Bader am Radlsteg ein Sêlbad halten“, lautet eine
kirchliche Verkündigung[46]. Nach ~Rocholz~ wurden 1867 in München bei
Trauergottesdiensten eine Anzahl Seelbäder ausgeboten, in denen die
Armen zum Gedächtnis des eben Verstorbenen unentgeltlich gewaschen
werden sollten[513].
[Sidenote: _Eine andere Auffassung des Seelenbades_]
Eine 2. Auffassung des Seelenbades in ganz anderem Sinne als das
besprochene entspringt altheidnischem Glauben. In einem Beichtspiegel
des 15. Jahrhunderts wird als Todsünde bezeichnet der Glaube „von
den totten: Also wenn die Menschen sterbend so far die sel durch das
Wasser vnd reinge sich darin, denn schittend sy das wasser vss“[511].
Heute noch wird in Obwalden beim Tode eines Menschen alles in der
Küche befindliche Wasser sofort ausgeschüttet; denn die „abreisende“
Seele würde sich sonst darin baden wie „ein Vogel“[512]. In den
ostdeutschen und letto-russischen Provinzen soll man nach ~Rocholz~
am Allerseelentage die Abgeschiedenen in der Badestube empfangen, wo
eigens dazu aufgeräumt wird und mancherlei Speisen aufgetragen werden.
Alsdann baden hier, nimmt man an, die Seelen eine nach der anderen[513].
Man hat den Ausdruck Salbadern, viele und unnütze Worte reden, mit
Seelbad in Verbindung gebracht. Die S. 96 gegebene, aus dem 17.
Jahrhundert stammende Erklärung des Wortes ist unrichtig; denn
Salbader kommt schon in den Briefen der Dunkelmänner vor[601]. Manche
vermuten einen Zusammenhang mit Salvator, daß Salbadern den Namen
des Heilands und sonst nichts weiter im Munde führen hieße[197].
~Kluge~ glaubt, Salbader beruhe auf dem älteren Seelbader, womit der
Arzt der Krankenhäuser bezeichnet wurde[601]. Seelbader könnte schon
den Bader im Seelhause bedeuten, aber ebenso gut den Bader, der ein
Seelenbad abhält. Da aber unter Bader häufig auch der Badende zu
verstehen ist, so sind Seelbader die im Seelenbade Badenden, die viel
schwatzen; denn das Seelbad war ja einem Wirtshausbesuch der armen
Leute gleichzusetzen. Es ist aber noch eine andere Erklärung möglich.
Bei den großen, für alle Armen bestimmten Seelenbädern, die Jahrzehnte,
vielleicht Jahrhunderte nach dem Tode des Stifters abgehalten wurden,
wird das Gebet für dessen Seelenheil bei vielen wohl nur ein leeres
Wortemachen gewesen sein, und diese Leute waren die Seelenbader,
Salbader, die Schwätzer. 1789 sagt der Jenaer Professor ~Gruner~, die
Geistlichen hätten in den Klöstern Seelenbäder errichtet, hoffentlich
sei der Name „Saalbader“ daher entstanden, andere leiteten denselben
von Salben ab[654]. Tatsächlich gebrauchte ~Samuel Hahnemann~ das Wort
Salbbaderei im Sinne von Quacksalberei[660].
[Sidenote: _Rechtliche Stellung der öffentlichen Badestube_]
In rechtlicher Beziehung galt die Badestube als öffentlicher Ort. Einem
Totschläger im Toggenburg wurde 1548 aufgegeben, den Verwandten des
Erschlagenen bis zum dritten Grade beim Begegnen drei Schritte aus
dem Wege zu gehen, oder, wenn solches nicht möglich wäre, ihnen im
Vorübergehen den Rücken zuzukehren, kein Wirts- oder Badhaus, darin
sie sich befänden, zu betreten [112]. Hans Nef von Appenzell, der 1587
den Lorenz Schlipf daselbst getötet hatte, mußte sich verpflichten,
allen Geschwisterkindern, Schwägern und nahen Verwandten des Getöteten
auf Stegen und Wegen, in Holz und Feld, in Städten, Dörfern und
Marktplätzen auszuweichen, ohne ihre Bewilligung in kein Speise- und
Wirtshaus, in keine Bade- oder Scherstube zu treten, wo sie sich
fänden, wäre er aber zuerst da, so sei er nicht schuldig, sich zu
entfernen[546]. Auch in Kempten mußte ein Totschläger ein ganzes Jahr
lang den Verwandten des Erschlagenen auf der Gasse, dem Kirchgang und
den vier ehehaften Orten (Wirtshaus, Badestube, Mühle und Schmiede)
ausweichen[16]. Starb jemand an den Folgen eines Schlages, und war
er zuvor in der Kirche, auf dem Markte oder „to deme stouen“ gesehen
worden, so galt der Täter nach dem Hamburger Stadtrecht (1270, 1292,
1497) nicht als Mörder, ebenso nach den Bremer Statuten vom Jahre
1333[16]. Verwundungen, Schlägereien, Injurien in der Badestube wurden,
als an einem der befriedeten Orte begangen, in Riga (13. und 14.
Jahrhundert) doppelt bestraft[193]. Wer in seiner Kleidung mit bloßer
Wehr den Nackenden in der Badestube blut und blau schlug, hatte nach
dem lübeckischen Recht eine vorsätzliche Gewalt getan und sollte am
Leben mit dem Schwert gerichtet werden[547]. Diebstahl in der Badestube
wurde in Riga, wenn der Wert des Gestohlenen ein Lot oder darüber war,
mit dem Tode bestraft[193]. Auch in anderer Beziehung bot die Badestube
einen Schutz. Der Schuldner durfte nicht festgenommen werden. Zu Anfang
des 14. Jahrhunderts singt der König vom Odenwald:
„der zweinzigst muoz des bades gern
vor sînen schuldêrn[H]:
swenn er sie niht zuo rihte hât,
sô birget er sich in daz bat:
herzoge von Sachsen schanden ôn,
er giht, er habe ez auch getôn“[228].
Aber „in deme veylen stoven oder stofhuse mach men“, nach den Goslarer
Statuten, „wol vorvestede lude unde overhorighe lude upholden
(verhaften)“[533].
[A] In einem wahrscheinlich von ~Hans Sachs~ stammenden Gedicht
werden „Die neun ler im pad“, in derber Weise verhöhnt[337]. Eine
Parodie auf das gesamte Regimen sanitatis erschien Mitte des 16.
Jahrhunderts in der Schweiz[595], eine solche ist auch ~Fischart~s
„Aller Practick Großmůtter[630].
[B] ~Gengler~[545] nennt unter den Angestellten des Baders den
Schürer. Die „Schurin“ ist demnach eine Baderin, die das Feuer
schürte.
[C] Ein auf Gemeindekosten gehaltenes Bad scheint auch das
„burgerbad“ zu Durlach gewesen zu sein, das 1536 der Bader um einen
halben Gulden halten mußte, wobei noch den Knechten ein Schilling
Pfennig geschenkt wurde[219].
[D] Zwagerin ist hier im üblen Sinne ähnlich wie Reiberin gebraucht
(vergl. S. 86).
[E] Im Ausgabenbuch des Herzogs Albrecht des Jüngeren von
Niederbayern (1389–1392) hat der Landschreiber Walfhart mehrmals
Geld für ein „frumpad“, „frümpad“, oder „frempad“ verzeichnet[509].
~Frommann~ vermutet unter dem ersten und dritten Namen ein bestelltes
Bad[46]. Doch lautet eine Angabe bei Walfhart: „An Erihtag nach Petri
meinen Herrn ein frumpad auf der Ader“. Es scheint sich also um ein
Bad, das frommt, d.❆h. ein Bad zu Heilzwecken zu handeln.
[F] Diese Ansicht erhält dadurch eine Stütze, daß man in den
Mineralbädern in älterer Zeit im Bademantel, später im Schlafrock ins
Bad ging.
[G] Gromat ist nach ~Stöber~ ein mit Wacholderbeeren gewürzter Wein
oder Branntwein[599].
[H] Schuldiger kommt vom 14.–17. Jahrhundert auch in der Bedeutung
von Gläubiger vor[591].
RÜCKGANG UND AUFHÖREN DER ÖFFENTLICHEN BADESTUBEN / ERSATZ DERSELBEN IN
DER NEUZEIT
Das Gedeihen der Badestuben erhielt einen ersten heftigen Stoß durch
Steigerung der Holzpreise im 15. Jahrhundert. Als 1596 in Würzburg
die Elß Lermännin ihre alte Badestube in der Büttnersgasse wieder
aufbauen wollte, beklagten sich die Bader und erklärten, früher seien
wohl zwölf Badestuben zu Würzburg gewesen, aber des teuren Holzes
wegen abgegangen[144]. In den Niederlanden und Brabant mußte man schon
1465 wegen Mangels an Holz mit Kuhmist und Torf kochen. Ungefähr in
der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde in Wien der Vorkauf des Holzes
untersagt, und 1475 beschwerten sich die ärmeren Meister Bader beim
Rat, daß die bemittelteren das Holz vorkauften, wodurch es verteuert
würde, daß sie nicht einmal das notdürftigste haben könnten und ganz
verderben müßten. Es wurde beschlossen, die Bader sollten gemeinsam
einkaufen und nach Bedürfnis das Holz verteilen[16]. In mehreren der
erwähnten Meistersingerlieder wird der Bader wegen kalter Badestube und
des Einkaufs von Holz nach dem Pfennwert (im einzelnen) geneckt[337].
Ott Ruland hat 1448 in seinem Handelsbuch neun Gulden Schulden des
Baders für Holz in der ihm gehörigen Badestube verzeichnet. Später
mußte der Bader einmal den Zins schuldig bleiben[284]. In Augsburg
verordnete im März 1477 der Rat, daß das Holz, das bisher nach dem
Gewicht verkauft worden, nach einem gewissen Maß, das Klafter genannt
wurde, abgemessen und bezahlt werden sollte. 1548 wird angegeben, daß
zu Augsburg das Holz seit einigen Jahren auf einen ungemein hohen
Preis gestiegen sei; um die Stadt herum gab es fast nichts mehr,
und 1566 durfte nichts mehr vor der Stadt, sondern nur noch auf
offenem Markte verkauft und abgemessen werden[495]. Zu Anfang des
17. Jahrhunderts macht ~Guarinonius~ wieder auf den Holzmangel in
Augsburg aufmerksam und rügt im Gegensatz zu Augsburg das Überheizen
der Stuben in Steiermark, weil zu reichliche Holzmengen zur Verfügung
ständen[134]. Diesem entsprechend finden wir hier ein für die Zeit
noch hochentwickeltes Badewesen. 1430 verkaufte der Bischof von Speyer
die Badestube von Bruchsal an die Stadt und führte große Klage, daß
durch die Bader die Wälder verwüstet seien. Forthin sollte der von
Bruchsal täglich im Winter nur ein und im Sommer zwei Karren Holz holen
dürfen[61]. In Frankfurt a.❆M. begann 1497 ein Mangel an Holz, und man
deckte von nun an den Bedarf nicht mehr im städtischen Wald, sondern
bezog es vom oberen Maine her[127].
[Sidenote: _Steigen der Holz- und der Badpreise_]
Die steigenden Holzpreise hatten ein Steigen der Badepreise zur Folge,
die wieder einen verminderten Badebesuch — neben noch zu erörternden
Ursachen — bewirkten, wodurch die Einnahmen der Bader sich wesentlich
verminderten; denn ob wenig oder viel Leute in der Badestube saßen,
die Kosten für Heizung waren dieselben. Als in Winterthur 1514 die
obere, die städtische Badestube verpachtet wurde, erhielt der Bader
nach dem Vertrage zehn Klafter Holz jährlich in der Stadt oder aus dem
Wald; als er 1517 die Badestube von der Stadt kaufte, bekam er von nun
an nur soviel als andere Einwohner. Im selben Jahre wurde dem Inhaber
der unteren Badestube, die Erblehen war, mitgeteilt, daß er nicht mehr
„Vordrung noch Ansprach an unserm Wald Eschenberg des Holzes halb“
haben sollte, und ihm zugleich befohlen, die Welt mit dem Badgeld nicht
zu steigern[57]. 1496 ermahnten Schultheiß und Rat zu Baden (Schweiz)
ihren Bader, die Gemeinde beim alten Lohn zu lassen und von einem Mann
nicht mehr als drei Heller, von einer Frau nicht mehr als zwei Heller
zu nehmen[32]. In Stuttgart klagten 1547 die Bader, daß sie bei den
festgesetzten Badepreisen nicht mehr bestehen könnten, und es wurde
infolgedessen das Badgeld für einen erwachsenen Mann auf drei Pfennig,
für eine Frau auf drei Heller und für ledige Personen, Dienstboten
und Kinder auf einen Heller erhöht. Im selben Jahre steigerten die
Eßlinger Bader die Preise und begründeten dies direkt mit einer
Erhöhung des Holzpreises, ebenso 1622 die Bader zu Nürnberg[16]. In
Berlin ersuchten 1624 die Verordneten der Bürgerschaft den Rat, dafür
zu sorgen, daß die Taxen nicht erhöht würden; denn die Bader forderten
von einer älteren Person für ein Bad acht gute Pfennig und Trinkgeld,
so daß es auf zwei Groschen zu stehen käme. Aber 1677 beklagten sich
die Besitzer der Badestuben beim Kurfürsten, daß sie aus Mangel an
Nahrung gänzlich in Verfall gerieten, indem sie jeder wöchentlich kaum
drei Groschen einnähmen und wohl sechzehn Groschen für Holz zum Heizen
der Badestube ausgeben müßten[191]. Obwohl 1774 in der Stadt Zürich
fünf Badestubengerechtigkeiten, aber nur zwei Badestuben in Betrieb
waren, bekämpfte das Handwerk der Bader die Niederlassung eines dritten
Meisters, der die Badestube nicht betreiben wollte, mit Erfolg unter
Hinweis darauf, daß die zwei Meister Bader zum Heizen ihrer Badestuben
von der Obrigkeit verpflichtet seien und mit dem Wärmen große Kosten
hätten[243].
[Sidenote: _Bestrebungen der Bader / die vorgeschriebenen Badetage
einzuschränken_]
Im wesentlichen ging das Bestreben der Bader darauf hinaus, nur noch
zu schröpfen und die eigentliche Baderei, die mehr Unkosten als
Einnahmen brachte, eingehen zu lassen, bezw. die Anzahl der Badetage
einzuschränken, was aber nach den Verleihungsurkunden nicht angängig
war. So wurden einmal durch kurfürstlichen Befehl die Badstübner zu
Köln bei Berlin aufgefordert, ungesäumt die Badestuben zu heizen und
für die Einwohner in Bereitschaft zu halten[191]. 1445 beschwerten
sich die Einwohner von Gerolzhofen beim Vogt und beim Rate, daß „vor
alter Herkommen“ von jedem der zwei Bader alle Woche vier Bäder gemacht
worden seien und werde nun durch deren eigenes Vorgehen ein Bad
abgebrochen und nur noch drei gehalten. Viele Frauen, heimische und vom
Lande, und etliche Männer pflegten am Samstage nicht zu baden, dazu
habe sich die Stadt an Einwohnern gemehrt, daß „die andern zwen tag als
Dinstag vnd Mitwochen, die leute alle mit Iren kinden gerewmlichen
nicht vnd nach nodturfft gebaden konnen noch mogen, sundern werden vber
einander, als ob ein Seelbad were, geslagen“. In der Folge sollten
vier Bäder, am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag, und wenn der
Donnerstag ein Feiertag wäre, am Montag gehalten werden. Fast hundert
Jahre später, 1543, ließen Vogt und Rat die zwei Bader fordern, weil
sie sich unterstanden, in der Woche nur ein Bad zu machen. Sie sollten
zweimal, Mittwoch und Samstag, Bäder halten, und wenn an diesen Tagen
Feiertag wäre am Dienstag und Freitag(!). Von nun ab mußten auch Kinder
mit neun oder zehn Jahren das Bad mit einem neuen Pfennig bezahlen,
was am Tage Johannis „vber die Cantzel verkunt worden“. Von 1557 an
hatten auch Kinder, die ins Bad getragen wurden, jedes einen Pfennig zu
geben[A], Erwachsene zahlten zwei neue Pfennige[239]. 1573 erschienen
vor Rat und Bürgermeister beide Bader und trugen vor, das Brennholz
würde zu so hohem Preise verkauft, daß sie in Zukunft nicht mehr um den
alten Lohn Bäder halten könnten, und baten um Steigerung des Badgeldes.
Künftig sollten zwei Bäder wie bisher gehalten werden. Erwachsene
sollten vier alte Heller, junge Leute über vierzehn Jahren drei alte
Pfennige und jüngere einen Neupfennig geben. Die Ordnung sollte bis
zum Abschlagen der Holzpreise gelten. Auf weiteres Bitten wurde den
Badern bewilligt, daß vier Wochen lang jeder nur ein Bad zu halten
brauche. 1575 wurde diese Ordnung wieder abgeändert. Fortan sollten
alle Erwachsenen einen neuen, Kinder aber einen alten Heller zum Bade
geben[144].
Schrieben die Behörden den Badern vor, das Badgeld nicht zu hoch zu
rechnen, so verpflichteten die Zünfte ihre Mitglieder, nicht zu wenig
zu nehmen, um gegenseitige Konkurrenz zu vermeiden. In Zürich durfte
1503 kein Bader jemandem das Badgeld schenken[243]. 1483 sagt die
Konstanzer Schererordnung: „Item es ist ain sacz, daz kain bader kain
nächer (wolfeiler) sol baden den umb 2 D.“, und Scherer und Bader
sollten „kainen nächer verdingen dan um 7 ß D.“ für das Jahr, er sei
jung oder alt[219].
Von größtem Einfluß auf das Badeleben waren die Infektionskrankheiten.
Manche Schriftsteller behaupten sogar, der Gebrauch der Badestuben sei
erst nach Einschleppung des Aussatzes, der Lepra, aus dem Orient zur
Zeit der Kreuzzüge aufgekommen und habe ebenfalls seinen Ursprung dort
genommen. Beides ist falsch. Wir hatten Aussatz und Badestuben schon
vor dieser näheren Bekanntschaft mit dem Osten.
Das Mittelalter ging mit äußerst scharfen Maßnahmen in der Absonderung
der Leprösen von den Gesunden vor, um weitere Ansteckungen zu
verhindern. Es war dem Aussätzigen der Zutritt zu allen öffentlichen
Anstalten verboten, auch der Besuch der Badestube. Zu Windsheim in
Franken wurde 1410 eine Frau aus der Stadt gestoßen, weil man sie
für aussätzig hielt; „denn die Gemeind wollt das Weib nit leiden zur
Kirchen, Straßen und Bad“[144].
[Sidenote: _Die Badestuben in oder bei den Aussatzhäusern_]
Im Siechenhause stand den Kranken ein eigenes Bad zur Verfügung. Das
Bad „zu wärmen und zu rüsten“ war im Sondersiechenhause auf der Steig
in Schaffhausen Sache der Kranken selbst, die der Reihe nach die
Verpflichtung auf sich nahmen. Auch vornehme Personen waren davon nicht
ausgenommen, so 1574 ein Mann, dem im Leibgedingsvertrag sogar Stallung
für ein eigenes Pferd zugebilligt wurde. Als Lohn erhielten die Kranken
„dry köpf“ (Gefäß) Wein von der Verwaltung[487].