Die Verpflichtung zum Beten für den Stifter war offenbar in jedem

Seelbadvermächtnis enthalten, wie ~Gengler~ meint. In einzelnen

Urkunden wird es ausdrücklich hervorgehoben. So hatte der Bürger

Nikolaus Schwertfeger zu Döbeln 1446 in der Niederbadstube zwei

Seelbäder gestiftet, „uff das die armen luthe vlißlichen den

almechtigen got geloben, vor vns vnd frauwen ylßen kreczemerynne,

Nicolaen Swertfegers vnd alle der synen vorfahren vnd nachkommen selin

gebethin mogen, das vns der Almechtige got muße genedigk sein“, und

in dem Schoßbefreiungsprivileg der Grafen von Beichlingen von 1440

wird den Besuchern des im eximierten Sedelhofe zu Cölleda befindlichen

Seelenbades sonderlich ans Herz gelegt, auch den auf dem Schloß

Beichlingen verstorbenen gräflichen Familiengliedern ihre fromme

Fürbitte zuzuwenden[545]. Es scheint jedoch nicht bei jedem Armenbade,

das seine Entstehung einer Seelbadstiftung verdankt, ein Beten für

den Stifter stattgefunden zu haben. So sollten im Katharinenspitale

zu Bamberg 1493 die Kranken aller vierzehn Tage von des Pulen (eines

Wohltäters) Almosen gebadet werden. Außerdem erhielt jeder Badende ein

Quart Wein oder Bier aus der Stiftung eines Chorherrn. In der Goldwoche

nach Lucia (13. Dezember) sollte aber ein „Sele padt“ gehalten werden

mit drei Pfund „Semelin“, ein Eimer Getränk und ¼ Obst von des

Pulen Almosen[144], woraus doch zu schließen ist, daß nur an diesem

einen Tage des Stifters in feierlicher Weise gedacht werden sollte.

Hervorgehoben soll noch werden, daß das aller vierzehn Tage genommene

Bad und das dabei genossene Getränk von zwei verschiedenen Stiftern

herstammte, und ~Roth~ verweist darauf, daß Seelenbad bisweilen auch

eine Spende ohne Bad bedeutet[195].

[Sidenote: _Besondere Arten der Seelenbäder_]

Es sei noch einiger besonderer Arten von Seelbadstiftungen gedacht.

Claus Becker mußte 1504 in Halle wegen eines begangenen Totschlags

dem Entleibten zum besten ein Seelbad stiften[190]. Zu Schneeberg

in Sachsen wurde 1499 ein Totschlag dahin verglichen, daß der Täter

unter anderem auch ein Seelenbad mit Brot und Bier halten lassen

mußte[540]. Ähnliche Seelbadstiftungen kommen in Todsühnebriefen 1474,

1508 und 1515 zu Freiberg vor[545]. Der Priester Hans von Beierstock

stiftete zu Zwickau im 14. Jahrhundert ein Seelbad nicht nur für sich

und seine Vorfahren, sondern auch für alle, die im Streit erschlagen

würden[540]. Es sei noch einiger besonderer Seelenbäder gedacht. In

Hildesheim gab es eine unter Aufsicht der „Älterleute“ des Trinitatis-

oder Geisthospitals stehende Stiftung von zwei Seelbädern, die für

die Aachenfahrer bestimmt waren. Vor der Ausreise nach Aachen sollte

das Bad in der Osterbadestube, bei der Rückkehr in der Steinbadestube

genommen werden, wobei zur Bewirtung Brot, Speck und zwei Tonnen Bier

gespendet wurden. Die Torwächter am Oster- und Dammtore mußten die

Pilger auf diese Einrichtungen aufmerksam machen. Solche Aachenfahrten

kamen 1474, 1489 und 1503 vor[52]. 1396 verzichtete Graf Johann von

Werdenberg auf seine Einkünfte aus dem Bad Pfäfers, damit das Gute,

was durch das Bad geschähe, dem Seelenheil seiner Familie zugute käme:

„Wir Graf Johans von Werdenberg Herre ze Sanegans der elter bekennen

vnd tund kunth mäniglichem mit dem brief, als Wir vnd vnser vordern,

von dem Abten vnd dem Convent des gottzhus phäfers durch ain lieby

und schirmes willen, von dem wildbad ze phäfers das undrent valens

dem dorff in dem tobel ist gelegen, järljch halben zins habin gehebt,

da verychen wir für vns vnser erben vnd nachkommen, das wir solichen

gebresten so dasselb gottzhus hat, und ouch die gottzdienst und das Gut

so täglich durch gott, durch siner lieben mutter magt Maryen und ander

gottes hailigen da begangen und volbracht wirt, Vnd ouch sunderlich

durch vnser vordern, vnser und aller vnser nachkommen selan hail willen

angesehen habint, vnd hand vns desselben zinses und nutzes so vns oder

vnsern erben nun hinnenthin darvon gevallen möcht gänzlich entzigen

vnd es dem vorgenannten Convent und gottzhus ze phäfers das in Churer

Bistum ist gelegen gänzlich ledig gelassen“[316]. Hie und da mal wurde

bei besonderen Anlässen von Obrigkeits wegen die Bereitung eines

einzelnen Seelenbades einem Bader übertragen und die Ausgabe dafür

z.❆B. aus dem Gotteskasten gedeckt. So stifteten 1348 zur Pestzeit

die Erfurter Domherrn ein Seelbad[545]. 1347 gaben Rat und Gemeinde

zu Vilshofen dem Pfarrer und Dechant daselbst „zu einem Trost aller

ihrer lieben Verwandten“ die obere Badestube mit der Verbindlichkeit,

daß er oder einer seiner Gesellen alle Montage mit den Schülern „mit

Weichprun“ und Gesang um die „Chirichen“ gehe[144].

Von den eigentlichen Seelenbädern sind die einfachen Bäder für

Arme abzutrennen. So gewährte der Rat zu Braunschweig einem Bader

Abgabenfreiheit unter der Bedingung, seine Stube zu bestimmten Zeiten

den Armen unentgeltlich zu öffnen[127]. Dem Bader zu Böblingen wurde

gegen 1554 gestattet, liegendes Holz im Liechtenwald zu fällen, so viel

er bedürftig sei, wofür er am Dienstag in der Fastnacht ein Freibad

ohne jedes Entgelt halten mußte[198].

Die Seelenbäder wurden derart zahlreich von den Armen besucht, daß die

Leute dabei „vber einander“ geschlagen wurden (1445 Gerolzhofen)[239],

und der Rat von Zwickau verfügte 1284, die Seelenbäder hätten nicht an

den üblichen Badetagen, sondern an anderen, dem Dienstag, Donnerstag

und Freitag (!) stattzufinden, „vmme daz arm Lute denn eren ruwm vnd

gemach desto baz gewarten mügen Got czu Lobe vnd denselben czu troste

vnd allin gelawigen selen den man czu troste vnd selicheit dy Bade

macht yr gelt abe dinen das ys denselben czu nucz vnd Trost chome.

Des man yn (den Badern) darunne gibt“[540]. Ebenso wie das Bad,

zog gewiß Essen und Trinken die armen Leute an. „Drey Würtz-Tröge

stunden (bei den Erfurter Kanonikern) vor der Badestuben hinter dem

Berge; die wurden voll Wein gegossen und Semmeln darein gepflockt. Da

kam dann das Volk zu hundert und tausend mit ihren Gefäßen, und die

Geistlichen hatten eine Kelle, da fast ein Nößel darein ging; also

gaben sie einem jeden eine Kelle voll in sein Gefäß“[545]. In einer

Fastnachtspredigt aus dem 16. Jahrhundert des Doktors Schwarm von

Hummelshahn heißt es höhnisch: „Aber den alten Vetteln wird man halten

ein Seelbad in der Mühl unter dem Kammrad. Die Spend soll ihnen werden

auch: Schwefel, Pech und Hüttenrauch, Pilsensamen und Pulverkorn“[271].

Die Seelenbäder waren über ganz Deutschland verbreitet; die Lübecker,

die bis zum Jahre 1539 ihre eigene Stadt reichlich mit solchen

versahen, stifteten sie selbst mehrfach zu Bergen in Norwegen, mit

dem sie in regem Handelsverkehr standen[196]. Für Frankfurt konnte

~Kriegk~ keine Beispiele finden[127], auch in der Schweiz läßt sich

kein Seelbad, abgesehen von der Pfäferser Stiftung, nachweisen; doch

kommen in Siechenhäusern Bäder mit Speise und Trank vor, die als alte

Seelbadstiftungen aufzufassen sind.

[Sidenote: _Die letzten Seelenbäder_]

In Nürnberg hatte im Anfang des 16. Jahrhunderts die Zahl der

gestifteten Seelbäder bereits eine solche Höhe erreicht, daß man unter

dem Einflusse reformatorischer Bestrebungen beschloß, fernere derartige

Stiftungssummen anderen wohltätigen Zwecken zuzuwenden (1522). 1525

spricht sich ~Luther~ in einem Briefe an Hans Minkwitz über eine

Stiftung dessen Vaters, darunter auch über Seelbäder, dahin aus: „Das

fünfte Stücke mit dem Seelbade gefällt mir auch wohl, ohne daß ichs

nicht ein Seelbad für die Seelen sein lassen wolle, sondern ein Exempel

Christi, da er seinen Jüngern im Abendmahl die Füße wusch“[16]. In den

Schmalkaldischen Artikeln wird 1537 gesagt, die Messe habe „gezeuget

das Fegfeuer, da hat man mit Seelmessen, Vigilien, ..... zuletzt mit

Gemeinwochen und aller Seelentag, Seelbad ums Fegfeuer gehandelt“[540].

Selbst nach der Reformation wurden 1560 und 1568 in Zittau Seelbäder

gestiftet[16]. Die herzoglichen Brüder Johann Friedrich der Mittlere,

Johann Wilhelm und Johann Friedrich der Jüngere von Sachsen verfügten

in einem die „vier Seelbade“ zu Waltershausen betreffenden Reskripte

von 1556, daß dieselben nicht, wie man projektiert hatte, in ein

Geldreichnis des Badstubenbesitzers umgewandelt würden, sondern da sie,

„obwohl im Bapstthum Seelbad genennet, doch der armen leute halben

gestifftet und verordnet worden“ seien, fernerhin in natura geleistet

werden sollten[545]. In Hamburg stiftete Frau Anna, des Bürgermeisters

Henning Büring Witwe, 1535 „twee seelbade“, trotzdem sie ihr erstes

Testament vom Jahre 1504 wegen der neuen Lehre ~Luther~s aufgehoben

hatte[197]. Noch 1836 gaben einige Zünfte in München zu Quatember

oder anderen Zeiten für die Seelen ihrer Abgeschiedenen Seelbäder

zum besten. „Morgen läßt das ehrsame Handwerk der bürgerlichen

Loderer dahier beym Bader am Radlsteg ein Sêlbad halten“, lautet eine

kirchliche Verkündigung[46]. Nach ~Rocholz~ wurden 1867 in München bei

Trauergottesdiensten eine Anzahl Seelbäder ausgeboten, in denen die

Armen zum Gedächtnis des eben Verstorbenen unentgeltlich gewaschen

werden sollten[513].

[Sidenote: _Eine andere Auffassung des Seelenbades_]

Eine 2. Auffassung des Seelenbades in ganz anderem Sinne als das

besprochene entspringt altheidnischem Glauben. In einem Beichtspiegel

des 15. Jahrhunderts wird als Todsünde bezeichnet der Glaube „von

den totten: Also wenn die Menschen sterbend so far die sel durch das

Wasser vnd reinge sich darin, denn schittend sy das wasser vss“[511].

Heute noch wird in Obwalden beim Tode eines Menschen alles in der

Küche befindliche Wasser sofort ausgeschüttet; denn die „abreisende“

Seele würde sich sonst darin baden wie „ein Vogel“[512]. In den

ostdeutschen und letto-russischen Provinzen soll man nach ~Rocholz~

am Allerseelentage die Abgeschiedenen in der Badestube empfangen, wo

eigens dazu aufgeräumt wird und mancherlei Speisen aufgetragen werden.

Alsdann baden hier, nimmt man an, die Seelen eine nach der anderen[513].

Man hat den Ausdruck Salbadern, viele und unnütze Worte reden, mit

Seelbad in Verbindung gebracht. Die S. 96 gegebene, aus dem 17.

Jahrhundert stammende Erklärung des Wortes ist unrichtig; denn

Salbader kommt schon in den Briefen der Dunkelmänner vor[601]. Manche

vermuten einen Zusammenhang mit Salvator, daß Salbadern den Namen

des Heilands und sonst nichts weiter im Munde führen hieße[197].

~Kluge~ glaubt, Salbader beruhe auf dem älteren Seelbader, womit der

Arzt der Krankenhäuser bezeichnet wurde[601]. Seelbader könnte schon

den Bader im Seelhause bedeuten, aber ebenso gut den Bader, der ein

Seelenbad abhält. Da aber unter Bader häufig auch der Badende zu

verstehen ist, so sind Seelbader die im Seelenbade Badenden, die viel

schwatzen; denn das Seelbad war ja einem Wirtshausbesuch der armen

Leute gleichzusetzen. Es ist aber noch eine andere Erklärung möglich.

Bei den großen, für alle Armen bestimmten Seelenbädern, die Jahrzehnte,

vielleicht Jahrhunderte nach dem Tode des Stifters abgehalten wurden,

wird das Gebet für dessen Seelenheil bei vielen wohl nur ein leeres

Wortemachen gewesen sein, und diese Leute waren die Seelenbader,

Salbader, die Schwätzer. 1789 sagt der Jenaer Professor ~Gruner~, die

Geistlichen hätten in den Klöstern Seelenbäder errichtet, hoffentlich

sei der Name „Saalbader“ daher entstanden, andere leiteten denselben

von Salben ab[654]. Tatsächlich gebrauchte ~Samuel Hahnemann~ das Wort

Salbbaderei im Sinne von Quacksalberei[660].

[Sidenote: _Rechtliche Stellung der öffentlichen Badestube_]

In rechtlicher Beziehung galt die Badestube als öffentlicher Ort. Einem

Totschläger im Toggenburg wurde 1548 aufgegeben, den Verwandten des

Erschlagenen bis zum dritten Grade beim Begegnen drei Schritte aus

dem Wege zu gehen, oder, wenn solches nicht möglich wäre, ihnen im

Vorübergehen den Rücken zuzukehren, kein Wirts- oder Badhaus, darin

sie sich befänden, zu betreten [112]. Hans Nef von Appenzell, der 1587

den Lorenz Schlipf daselbst getötet hatte, mußte sich verpflichten,

allen Geschwisterkindern, Schwägern und nahen Verwandten des Getöteten

auf Stegen und Wegen, in Holz und Feld, in Städten, Dörfern und

Marktplätzen auszuweichen, ohne ihre Bewilligung in kein Speise- und

Wirtshaus, in keine Bade- oder Scherstube zu treten, wo sie sich

fänden, wäre er aber zuerst da, so sei er nicht schuldig, sich zu

entfernen[546]. Auch in Kempten mußte ein Totschläger ein ganzes Jahr

lang den Verwandten des Erschlagenen auf der Gasse, dem Kirchgang und

den vier ehehaften Orten (Wirtshaus, Badestube, Mühle und Schmiede)

ausweichen[16]. Starb jemand an den Folgen eines Schlages, und war

er zuvor in der Kirche, auf dem Markte oder „to deme stouen“ gesehen

worden, so galt der Täter nach dem Hamburger Stadtrecht (1270, 1292,

1497) nicht als Mörder, ebenso nach den Bremer Statuten vom Jahre

1333[16]. Verwundungen, Schlägereien, Injurien in der Badestube wurden,

als an einem der befriedeten Orte begangen, in Riga (13. und 14.

Jahrhundert) doppelt bestraft[193]. Wer in seiner Kleidung mit bloßer

Wehr den Nackenden in der Badestube blut und blau schlug, hatte nach

dem lübeckischen Recht eine vorsätzliche Gewalt getan und sollte am

Leben mit dem Schwert gerichtet werden[547]. Diebstahl in der Badestube

wurde in Riga, wenn der Wert des Gestohlenen ein Lot oder darüber war,

mit dem Tode bestraft[193]. Auch in anderer Beziehung bot die Badestube

einen Schutz. Der Schuldner durfte nicht festgenommen werden. Zu Anfang

des 14. Jahrhunderts singt der König vom Odenwald:

„der zweinzigst muoz des bades gern

vor sînen schuldêrn[H]:

swenn er sie niht zuo rihte hât,

sô birget er sich in daz bat:

herzoge von Sachsen schanden ôn,

er giht, er habe ez auch getôn“[228].

Aber „in deme veylen stoven oder stofhuse mach men“, nach den Goslarer

Statuten, „wol vorvestede lude unde overhorighe lude upholden

(verhaften)“[533].

[A] In einem wahrscheinlich von ~Hans Sachs~ stammenden Gedicht

werden „Die neun ler im pad“, in derber Weise verhöhnt[337]. Eine

Parodie auf das gesamte Regimen sanitatis erschien Mitte des 16.

Jahrhunderts in der Schweiz[595], eine solche ist auch ~Fischart~s

„Aller Practick Großmůtter[630].

[B] ~Gengler~[545] nennt unter den Angestellten des Baders den

Schürer. Die „Schurin“ ist demnach eine Baderin, die das Feuer

schürte.

[C] Ein auf Gemeindekosten gehaltenes Bad scheint auch das

„burgerbad“ zu Durlach gewesen zu sein, das 1536 der Bader um einen

halben Gulden halten mußte, wobei noch den Knechten ein Schilling

Pfennig geschenkt wurde[219].

[D] Zwagerin ist hier im üblen Sinne ähnlich wie Reiberin gebraucht

(vergl. S. 86).

[E] Im Ausgabenbuch des Herzogs Albrecht des Jüngeren von

Niederbayern (1389–1392) hat der Landschreiber Walfhart mehrmals

Geld für ein „frumpad“, „frümpad“, oder „frempad“ verzeichnet[509].

~Frommann~ vermutet unter dem ersten und dritten Namen ein bestelltes

Bad[46]. Doch lautet eine Angabe bei Walfhart: „An Erihtag nach Petri

meinen Herrn ein frumpad auf der Ader“. Es scheint sich also um ein

Bad, das frommt, d.❆h. ein Bad zu Heilzwecken zu handeln.

[F] Diese Ansicht erhält dadurch eine Stütze, daß man in den

Mineralbädern in älterer Zeit im Bademantel, später im Schlafrock ins

Bad ging.

[G] Gromat ist nach ~Stöber~ ein mit Wacholderbeeren gewürzter Wein

oder Branntwein[599].

[H] Schuldiger kommt vom 14.–17. Jahrhundert auch in der Bedeutung

von Gläubiger vor[591].

RÜCKGANG UND AUFHÖREN DER ÖFFENTLICHEN BADESTUBEN / ERSATZ DERSELBEN IN

DER NEUZEIT

Das Gedeihen der Badestuben erhielt einen ersten heftigen Stoß durch

Steigerung der Holzpreise im 15. Jahrhundert. Als 1596 in Würzburg

die Elß Lermännin ihre alte Badestube in der Büttnersgasse wieder

aufbauen wollte, beklagten sich die Bader und erklärten, früher seien

wohl zwölf Badestuben zu Würzburg gewesen, aber des teuren Holzes

wegen abgegangen[144]. In den Niederlanden und Brabant mußte man schon

1465 wegen Mangels an Holz mit Kuhmist und Torf kochen. Ungefähr in

der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde in Wien der Vorkauf des Holzes

untersagt, und 1475 beschwerten sich die ärmeren Meister Bader beim

Rat, daß die bemittelteren das Holz vorkauften, wodurch es verteuert

würde, daß sie nicht einmal das notdürftigste haben könnten und ganz

verderben müßten. Es wurde beschlossen, die Bader sollten gemeinsam

einkaufen und nach Bedürfnis das Holz verteilen[16]. In mehreren der

erwähnten Meistersingerlieder wird der Bader wegen kalter Badestube und

des Einkaufs von Holz nach dem Pfennwert (im einzelnen) geneckt[337].

Ott Ruland hat 1448 in seinem Handelsbuch neun Gulden Schulden des

Baders für Holz in der ihm gehörigen Badestube verzeichnet. Später

mußte der Bader einmal den Zins schuldig bleiben[284]. In Augsburg

verordnete im März 1477 der Rat, daß das Holz, das bisher nach dem

Gewicht verkauft worden, nach einem gewissen Maß, das Klafter genannt

wurde, abgemessen und bezahlt werden sollte. 1548 wird angegeben, daß

zu Augsburg das Holz seit einigen Jahren auf einen ungemein hohen

Preis gestiegen sei; um die Stadt herum gab es fast nichts mehr,

und 1566 durfte nichts mehr vor der Stadt, sondern nur noch auf

offenem Markte verkauft und abgemessen werden[495]. Zu Anfang des

17. Jahrhunderts macht ~Guarinonius~ wieder auf den Holzmangel in

Augsburg aufmerksam und rügt im Gegensatz zu Augsburg das Überheizen

der Stuben in Steiermark, weil zu reichliche Holzmengen zur Verfügung

ständen[134]. Diesem entsprechend finden wir hier ein für die Zeit

noch hochentwickeltes Badewesen. 1430 verkaufte der Bischof von Speyer

die Badestube von Bruchsal an die Stadt und führte große Klage, daß

durch die Bader die Wälder verwüstet seien. Forthin sollte der von

Bruchsal täglich im Winter nur ein und im Sommer zwei Karren Holz holen

dürfen[61]. In Frankfurt a.❆M. begann 1497 ein Mangel an Holz, und man

deckte von nun an den Bedarf nicht mehr im städtischen Wald, sondern

bezog es vom oberen Maine her[127].

[Sidenote: _Steigen der Holz- und der Badpreise_]

Die steigenden Holzpreise hatten ein Steigen der Badepreise zur Folge,

die wieder einen verminderten Badebesuch — neben noch zu erörternden

Ursachen — bewirkten, wodurch die Einnahmen der Bader sich wesentlich

verminderten; denn ob wenig oder viel Leute in der Badestube saßen,

die Kosten für Heizung waren dieselben. Als in Winterthur 1514 die

obere, die städtische Badestube verpachtet wurde, erhielt der Bader

nach dem Vertrage zehn Klafter Holz jährlich in der Stadt oder aus dem

Wald; als er 1517 die Badestube von der Stadt kaufte, bekam er von nun

an nur soviel als andere Einwohner. Im selben Jahre wurde dem Inhaber

der unteren Badestube, die Erblehen war, mitgeteilt, daß er nicht mehr

„Vordrung noch Ansprach an unserm Wald Eschenberg des Holzes halb“

haben sollte, und ihm zugleich befohlen, die Welt mit dem Badgeld nicht

zu steigern[57]. 1496 ermahnten Schultheiß und Rat zu Baden (Schweiz)

ihren Bader, die Gemeinde beim alten Lohn zu lassen und von einem Mann

nicht mehr als drei Heller, von einer Frau nicht mehr als zwei Heller

zu nehmen[32]. In Stuttgart klagten 1547 die Bader, daß sie bei den

festgesetzten Badepreisen nicht mehr bestehen könnten, und es wurde

infolgedessen das Badgeld für einen erwachsenen Mann auf drei Pfennig,

für eine Frau auf drei Heller und für ledige Personen, Dienstboten

und Kinder auf einen Heller erhöht. Im selben Jahre steigerten die

Eßlinger Bader die Preise und begründeten dies direkt mit einer

Erhöhung des Holzpreises, ebenso 1622 die Bader zu Nürnberg[16]. In

Berlin ersuchten 1624 die Verordneten der Bürgerschaft den Rat, dafür

zu sorgen, daß die Taxen nicht erhöht würden; denn die Bader forderten

von einer älteren Person für ein Bad acht gute Pfennig und Trinkgeld,

so daß es auf zwei Groschen zu stehen käme. Aber 1677 beklagten sich

die Besitzer der Badestuben beim Kurfürsten, daß sie aus Mangel an

Nahrung gänzlich in Verfall gerieten, indem sie jeder wöchentlich kaum

drei Groschen einnähmen und wohl sechzehn Groschen für Holz zum Heizen

der Badestube ausgeben müßten[191]. Obwohl 1774 in der Stadt Zürich

fünf Badestubengerechtigkeiten, aber nur zwei Badestuben in Betrieb

waren, bekämpfte das Handwerk der Bader die Niederlassung eines dritten

Meisters, der die Badestube nicht betreiben wollte, mit Erfolg unter

Hinweis darauf, daß die zwei Meister Bader zum Heizen ihrer Badestuben

von der Obrigkeit verpflichtet seien und mit dem Wärmen große Kosten

hätten[243].

[Sidenote: _Bestrebungen der Bader / die vorgeschriebenen Badetage

einzuschränken_]

Im wesentlichen ging das Bestreben der Bader darauf hinaus, nur noch

zu schröpfen und die eigentliche Baderei, die mehr Unkosten als

Einnahmen brachte, eingehen zu lassen, bezw. die Anzahl der Badetage

einzuschränken, was aber nach den Verleihungsurkunden nicht angängig

war. So wurden einmal durch kurfürstlichen Befehl die Badstübner zu

Köln bei Berlin aufgefordert, ungesäumt die Badestuben zu heizen und

für die Einwohner in Bereitschaft zu halten[191]. 1445 beschwerten

sich die Einwohner von Gerolzhofen beim Vogt und beim Rate, daß „vor

alter Herkommen“ von jedem der zwei Bader alle Woche vier Bäder gemacht

worden seien und werde nun durch deren eigenes Vorgehen ein Bad

abgebrochen und nur noch drei gehalten. Viele Frauen, heimische und vom

Lande, und etliche Männer pflegten am Samstage nicht zu baden, dazu

habe sich die Stadt an Einwohnern gemehrt, daß „die andern zwen tag als

Dinstag vnd Mitwochen, die leute alle mit Iren kinden gerewmlichen

nicht vnd nach nodturfft gebaden konnen noch mogen, sundern werden vber

einander, als ob ein Seelbad were, geslagen“. In der Folge sollten

vier Bäder, am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag, und wenn der

Donnerstag ein Feiertag wäre, am Montag gehalten werden. Fast hundert

Jahre später, 1543, ließen Vogt und Rat die zwei Bader fordern, weil

sie sich unterstanden, in der Woche nur ein Bad zu machen. Sie sollten

zweimal, Mittwoch und Samstag, Bäder halten, und wenn an diesen Tagen

Feiertag wäre am Dienstag und Freitag(!). Von nun ab mußten auch Kinder

mit neun oder zehn Jahren das Bad mit einem neuen Pfennig bezahlen,

was am Tage Johannis „vber die Cantzel verkunt worden“. Von 1557 an

hatten auch Kinder, die ins Bad getragen wurden, jedes einen Pfennig zu

geben[A], Erwachsene zahlten zwei neue Pfennige[239]. 1573 erschienen

vor Rat und Bürgermeister beide Bader und trugen vor, das Brennholz

würde zu so hohem Preise verkauft, daß sie in Zukunft nicht mehr um den

alten Lohn Bäder halten könnten, und baten um Steigerung des Badgeldes.

Künftig sollten zwei Bäder wie bisher gehalten werden. Erwachsene

sollten vier alte Heller, junge Leute über vierzehn Jahren drei alte

Pfennige und jüngere einen Neupfennig geben. Die Ordnung sollte bis

zum Abschlagen der Holzpreise gelten. Auf weiteres Bitten wurde den

Badern bewilligt, daß vier Wochen lang jeder nur ein Bad zu halten

brauche. 1575 wurde diese Ordnung wieder abgeändert. Fortan sollten

alle Erwachsenen einen neuen, Kinder aber einen alten Heller zum Bade

geben[144].

Schrieben die Behörden den Badern vor, das Badgeld nicht zu hoch zu

rechnen, so verpflichteten die Zünfte ihre Mitglieder, nicht zu wenig

zu nehmen, um gegenseitige Konkurrenz zu vermeiden. In Zürich durfte

1503 kein Bader jemandem das Badgeld schenken[243]. 1483 sagt die

Konstanzer Schererordnung: „Item es ist ain sacz, daz kain bader kain

nächer (wolfeiler) sol baden den umb 2 D.“, und Scherer und Bader

sollten „kainen nächer verdingen dan um 7 ß D.“ für das Jahr, er sei

jung oder alt[219].

Von größtem Einfluß auf das Badeleben waren die Infektionskrankheiten.

Manche Schriftsteller behaupten sogar, der Gebrauch der Badestuben sei

erst nach Einschleppung des Aussatzes, der Lepra, aus dem Orient zur

Zeit der Kreuzzüge aufgekommen und habe ebenfalls seinen Ursprung dort

genommen. Beides ist falsch. Wir hatten Aussatz und Badestuben schon

vor dieser näheren Bekanntschaft mit dem Osten.

Das Mittelalter ging mit äußerst scharfen Maßnahmen in der Absonderung

der Leprösen von den Gesunden vor, um weitere Ansteckungen zu

verhindern. Es war dem Aussätzigen der Zutritt zu allen öffentlichen

Anstalten verboten, auch der Besuch der Badestube. Zu Windsheim in

Franken wurde 1410 eine Frau aus der Stadt gestoßen, weil man sie

für aussätzig hielt; „denn die Gemeind wollt das Weib nit leiden zur

Kirchen, Straßen und Bad“[144].

[Sidenote: _Die Badestuben in oder bei den Aussatzhäusern_]

Im Siechenhause stand den Kranken ein eigenes Bad zur Verfügung. Das

Bad „zu wärmen und zu rüsten“ war im Sondersiechenhause auf der Steig

in Schaffhausen Sache der Kranken selbst, die der Reihe nach die

Verpflichtung auf sich nahmen. Auch vornehme Personen waren davon nicht

ausgenommen, so 1574 ein Mann, dem im Leibgedingsvertrag sogar Stallung

für ein eigenes Pferd zugebilligt wurde. Als Lohn erhielten die Kranken

„dry köpf“ (Gefäß) Wein von der Verwaltung[487].

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 21 / 53 段