Bräunlingen bei Donaueschingen, in anderen zweimal in der Woche, z.❆B.
im Dorfe Langensteinenbach bei Karlsruhe[219]. In den Städten waren
meist drei Tage dazu bestimmt, in Zwickau 1284 Montag, Mittwoch und
Sonnabend[540]. Häufiger kommen Dienstag, Donnerstag und Sonnabend
vor, z.❆B. 1536 in Durlach[219]. War einer der genannten Tage ein
Feiertag, mußte dafür an einem anderen, meist am vorhergehenden Tage
Badetag gehalten werden. Eine besondere Stellung nahm der Donnerstag
ein. In einem Fastnachtsspiele des 15. Jahrhunderts werden die
Wünsche einer Frau für jeden Tag angeführt: „Am phinztag sie zum pad
begert“[12]. Daß die Märzenbäder am Donnerstag stattfanden, wurde S.
17/18 erwähnt. An Sonn- und Feiertagen und am Freitag durfte fast
überall nicht gebadet werden. Nach dem Liederbuch der ~Hätzlerin~
taten es die Ungehorsamen[259]. „Man hat auch gesetzet, daz dehaine
pader an dehainem freytage kaine pade furbas mer haben sol“, heißt es
in den Nürnberger Polizeiordnungen des 13. und 14. Jahrhunderts[201].
Luzern verbot vor 1320 das Heizen der Badestuben am Freitag[111]. In
Breslau durften die Bader (1486) an heiligen Tagen nicht arbeiten[210],
in Eßlingen (1487) weder Freitags noch an der Fastnacht heizen[16].
In Steiermark wurde 1652 und 1676 den Badern gesetzlich untersagt, am
Vormittag der Sonn- und Feiertage ihre Stuben zu öffnen[84].
[Sidenote: _Erlaubnis zum Heizen außer den Badetagen_]
Die von der Obrigkeit vorgeschriebenen Tage mußte der Bader innehalten.
Ausnahmsweise durfte in Frankfurt nach Einholung bürgermeisterlicher
Erlaubnis auch an anderen Tagen geheizt werden[127]. In Konstanz
war den Meistern 1483 sogar am Freitag gestattet, Bad zu halten mit
„erlobung ains zunftmaisters, und sol nymand baden noch laden wan dye
mit dem komend der daz bad gefrümpt (bestellt)[E] haut“[219]. Die
Bamberger Baderordnung verbot 1480 „zwahen oder scheren“ an Sonn- und
Feiertagen, es sei denn ein Fremder. Bis 1515 hatten in Würzburg manche
Bader an einigen Chorfeierfesten Bäder bereitet, andere nicht. Nun
sollte keiner mehr Feuer anzünden, es sei denn mit Genehmigung zweier
geschworener Meister[144]. In einer Ordnung setzten 1604 die fünf
Meister Bader von Zürich fest: „Wan die fümff Meister Bader zu Sommers
Zyt, waßer beder. einer oder meer hetend. daruon dann die badstuben
warm wirt. so sol derselbig Meister an den vnngraden tagen. an denen
mann gemeinlich nit heitzt. jnn der Badstuben niemandts schrepfen noch
baden laßen. es werind dan durchreißende Personen verhanden. die an
gmeinen heitztagen die badstuben nit bsuchen köntendt. alß dann sol ein
jeder Meister harjnnen gefrigt syn“[240].
„Die von Ulm ließen (1529) offenlich beschreyen vor dem heyligen Tag
(25. Dez.), man wellte marckt halten am newen jarstag, wie sunst
anaynem samßtag, so allweg marckt ist, desgleichen bad, wie sunst, mit
aller handthierung (loblich sachen)“[128]. Während der Messe und an
Fürstentagen durfte in Frankfurt mit Ausnahme der Charwoche und der
Feiertage alle Tage gebadet werden[127].
[Sidenote: _Das Hochzeitsbad_]
Es scheint selbstverständlich, daß man vor der Hochzeit als einem Feste
badete, der Bräutigam, die Braut und die Badegäste.
„Wenn man hochzeit haben sol,
Wen man hat darzu geladen,
Der muez sich gar sauber paden
Vnd legt schonew chlaider an“,
singt der ~Teichner~ im 14. Jahrhundert[16]. Es handelt sich aber
nicht nur um ein einfaches Reinigungsbad direkt vor dem Feste,
sondern um eine Feierlichkeit, die einen Teil der Tage dauernden
Hochzeit ausmachte. In Zittau wurde 1616 das Brautbad am Sonnabend
oder am Badetage genommen[16], d.❆h. an einem gewöhnlichen Badetage
in der öffentlichen Badestube. Einer der Hochzeitstage hieß 1490 in
Gerolzhofen (Franken) der „Wenzeltag“, an ihm fand das Bad statt[239],
in Stolberg am Harz 1526 in der „Walgernacht“[592]. In Erfurt
geschah 1351 das „vßbade“ nach der Hochzeit[115]. Zu Anfang des 15.
Jahrhunderts, auch 1476[202] und noch 1565 werden in Görlitz vor und
nach der Hochzeit Bäder erwähnt, ebenso 1626 in Pritzwalk[16]. Das Bad
nach der Hochzeit scheint aber die größere Feier gewesen zu sein. „So
denn der Hochzceittag loblich hingebrocht ist vnd nach alder gewonheit
braut vnd breutigam mit ihren frunden zcu bade gegangen sint“, heißt es
in den Görlitzer Statuten von c. 1434 und 1476[202]. Dies ist nichts
Auffallendes; wir finden ja auch am Schlusse anderer Festlichkeiten ein
Bad.
Zum Hochzeitsbade begleiteten Männer den Bräutigam, Frauen und
Jungfrauen die Braut. Schon früh wird die Zahl der Begleiter
beschränkt, in Braunschweig 1320[127]. Nach den Nürnberger
Polizeiordnungen des 13. und 14. Jahrhunderts sollen vier Frauen mit
der Braut zum Bade gehen[201]. Regensburg erlaubte im 14. Jahrhundert
dem Bräutigam vierundzwanzig seiner Genossen „daz er vnd die Prawt sol
selb acht frawen dar gen vnd mit dheiner mer“[200], und das Münchener
Stadtrecht (vor 1347) schrieb vor: „ze der vest und ze pette und ze
pade (auch hier nach der Hochzeit!) sol man haben ietweders tails niur
sehs frawen, daz sint zwelf frawen“[203]. Danach scheint es fast,
als ob im 14. Jahrhundert der Bräutigam auch Frauenbegleitung gehabt
habe. Augsburg erlaubte in einer Verordnung des 13.Jahrhunderts jedem
Teile fünf und im selben Jahrhundert etwas später zehn Begleiter[541],
Görlitz c. 1434 je zwölf, 1440 aber nur zehn[202], 1467[210] und 1476
wieder je zwölf[202].
[Illustration: Abb. 88. Darstellungen aus dem Leben der Frau. Links
Badestube mit Kindsbetthof und Brautbad. Kpfr. ~Wenzel Hollar~.
1607–1677.]
Ob beide Parteien getrennt badeten, läßt sich nicht mit Bestimmtheit
sagen, immer wurde die Scheidung der Geschlechter jedenfalls nicht
durchgeführt. Man aß dabei und trank im Übermaß im Bade oder wenigstens
nach dem Bade im Badehause, wo auch der Tanz stattfand. „Vom Brautbade
(wie mans nennet)“, sagt ~Spangenberg~ 1563 im Ehespiegel, „will
ich nichts sagen, so man nicht ein vnordentlichs geseüffe darauff
treibet, vnd züchtig vnnd erbarlich sich helt, so hat es seinen weg.
Die schändtliche gewonheyt der Walgernacht (an ettlichen orten noch
breüchlich) ist hye billich abgeschafft, solte auch nicht geduldet
noch gelitten werden“[508]. Der Erfurter Zuchtbrief ließ zu einer
Hochzeit nur zweiunddreißig Schüsseln Speise zu „vnd 16 zu dem
vssbade, vnd sechs spilman vnd zwene vnrether“[115]. Wie es beim Tanz
herging, zeigt eine Stelle aus den ältesten Statuten von Görlitz (c.
1434): „Alsdenn vormols dy jungen gesellen noch dem bade widir gute
sitten jn badekappin vnd barschenckicht, vnd ouch nicht alleine zcu der
zceit, sunder ouch zcu andern tentzcen getantzt habin, wil der Rath
das fortmeh kein mansbilde jn badekappen adir barschinckicht tantzcen
sulle, sunder alle dy do tanzcen wollen sullen sein mit yopen vnd
hossin angethon noch ander lannde vnd stette loblicher gewonheyt“[202]
(verg. Abb. 88).
[Sidenote: _Einschränkungen des Brautbades_]
Die behördlichen Verordnungen, welche das Brautbad betrafen, suchten
es zu einem einfachen Bade zu gestalten. Nach den Nürnberger
Polizeiordnungen (13. und 14. Jahrhundert) war der Braut wohl erlaubt,
vier Begleiterinnen mit ins Bad zu nehmen, doch sollte man zur „padlat“
Männer und Frauen „weder peiten noch ezzen noch trincken noch tantzen
von derselben padlat wegen“. 1485 durften weder Braut noch Bräutigam
jemand „verbaden oder padgelt“ zahlen, „noch auch nach dem pade
ainicherlay mal noch zech haben“ und nur der Braut und des Bräutigams
Hausgesinde Badgeld zahlen[201]. Augsburg erlaubte 1550 und 1562 den
Brautleuten, nach dem „Breutelbad“ eine Zech zu halten, wenn sie es
wollten, doch nur mit sechzehn Gästen[16]. Ausdrücklich wird 1476
in Görlitz verlangt, daß die Freunde nach dem Bade die Brautleute
heimbegleiten und zu Hause ein einfaches Mahl aus Käse, Brot und Obst
mit Landwein und heimischem Bier einnehmen sollen[202]. Grünberg in
Hessen verbot 1492, „mal ader orten“ nach dem Bad zu haben[619].
Nach einer Verordnung von Gerolzhofen vom Jahre 1490 lud der Bräutigam
zum Bad und dem darauf folgenden Nachtessen ein; er mußte demnach
die Kosten tragen. Auch die Badleute (Bader) erhielten Speise und
Trank, was Gerolzhofen in demselben Jahre verbot[239]. 1616 sollte
in Zittau am Badetage kein Gast außer den Hochzeitsbittern gespeist
werden[16]. In Ulm wurde 1400 bei einer Hochzeit Badgeld gegeben[73].
Nürnberg verbot 1485, wie wir sahen, anderen Leuten als dem Gesinde
Badgeld zu zahlen[201], ebenso die Stadt Grünberg in Hessen 1492[619].
Ein vollständiges Verbot der Brautbäder soll nach ~Westenrieder~ der
Münchener Rat schon 1405 erlassen haben[46]. „Die walger nacht, wie
sie vor alters gehalten, als mit bade vnd dantzen, soll gantz vnd
gar absein vnd nit mehr gehalten werden“, heißt es in den Stolberger
Statuten (1526)[592]. 1555 wurden in Görlitz alle „geprängischen“
Hochzeitsbäder, 1626 die in Pritzwalk verboten, in Havelberg 1655 die
Abendhochzeiten, Kranzmachen und Brautbaden. Kurfürst Joachim II.
von Brandenburg untersagte 1551, Gäste zu laden, 1580 erneuerte der
Rat von Berlin die Verordnung[16], und 1604 verbot Kurfürst Joachim
Friedrich auch das Baden der Brautleute[144], nach ~Fidicin~ wurde es
nur eingeschränkt[191]. Nach der Heilbronner Hochzeitsordnung vom Jahre
1492 mußten (?) sich einen Tag vor der Hochzeit alle Hochzeitsgäste
baden, worauf sich die Gesellschaft in das Hochzeitshaus zu einer sog.
gelben (Safran-)Suppe begab. Die Hochzeitsordnung von 1699 verbot diese
„Barbiersuppe“[73].
Vornehme Leute hielten das Brautbad nicht in der öffentlichen Badestube
ab. Am 18. September 1563 hat Bürgermeister Gentzkow von Stralsund in
seinem Tagebuche bemerkt: „badede die brudt ehr bet in minem stauen;
dat costede mi all etwas“. Es handelte sich um die Braut seines
Sohnes. Das Bad fand zwei Tage vor dem „brutlacht“ statt[542]. 1715
war das Brautbad nach ~Corvinus~ nur ein einfaches Reinigungsbad der
Braut vor der Hochzeit, dem vornehme Personen wohlriechende Kräuter
zusetzten[422].
[Sidenote: _Das Schenken von Badewäsche zur Hochzeit_]
Mit dem Brautbad wurde das Schenken von Badewäsche verbunden, die man
in solcher Fülle austeilte, daß die Zahl der Beschenkten gesetzlich
beschränkt werden mußte, aber auch der Luxus, mit dem die Wäsche
ausgestattet wurde. In Augsburg sollte Ende des 13. Jahrhunderts zur
Hochzeit niemand mit leinenem Gewand beschenkt werden als der Bräutigam
und der nur mit zwei Bräutelgewand und einem Badelaken[541]. 1562
traten an Stelle der letzteren zwei Zwagtücher[16]. In Nordhausen
sollten Braut und Bräutigam 1470 an „brutstugken“ nicht mehr geben,
als bisher Gewohnheit gewesen ist, nämlich an „badecappen, hemden,
sleigern, gorteln unde schon“ (Schuhen)[588]. Magdeburg verbot 1544
das Schenken von Hemden und Badekitteln an Eltern und Verwandte der
Brautleute[16]. In Nürnberg durfte 1485 die Braut nur dem Bräutigam ein
Mannshemd oder Badhemd schenken[210], und der Rat von Berlin verordnete
1580 neben dem Verbot der Brautbäder, daß die Braut niemandem als dem
Bräutigam, seinen Brüdern und des Bräutigams Vater und zwar jedem nur
ein Hemd, nicht aber den Schwestermännern, Brüdern oder Bruder- oder
Schwesterkindern etwas unter dem Namen von Badekleidern zu geben befugt
sein solle. Die Rostocker Kleiderordnung vom Jahre 1581 befahl, die
Braut dürfe dem Bräutigam nicht mehr als eine Badekappe, höchstens fünf
Gulden an Wert, zwei Kopftücher und einen Badebeutel schenken[543].
Lübeck schrieb (zwischen 1467–78) vor, die Braut solle niemandem als
dem Bräutigam leinene Kleider geben, „unde de badekappe, de de brud
deme brudegamme gifft myt deme hemede, en schal nicht beter wesen dan
achte mark lubesch“[544] (siehe auch S. 119). Man setzte den Wert der
Wäschestücke fest, weil diese nicht mehr einfache Gebrauchsgegenstände,
sondern Prunkstücke waren. So kommt in einer Züricher Teilrödel der
adeligen Familie von Zoller 1690 ein Zwachtuch mit „Carmoßin Syden
genehet“ vor[308], und in der Stralsunder Kleider- und Hochzeitsordnung
vom Jahre 1570 wird der Braut wohl gestattet, dem Bräutigam ein „hembde
vnd nesedock“ zu geben, doch sollten beide nicht mit Gold und Perlen
geziert sein[593].
Im 18. Jahrhundert wußte man nichts mehr vom Brautbade im alten Sinne
und dazu geschenkten Badehemden. Wohl bestand aber die Sitte, daß die
Braut den Bräutigam in den meisten Gegenden Deutschlands mit einem
oder mehreren Hemden beschenkte und der Bräutigam am Abend seiner
Verbindung einen Schlafrock und eine Mütze auf dem Hochzeitsbette
fand. Schriftsteller des 18. Jahrhunderts haben in der Mütze die alten
Kopftücher (Zwagtücher zum Kopftrocknen) und im Schlafrock das alte
Badehemd sehen wollen[543][F].
[Sidenote: _Die Kindbettbäder_]
Nicht minder als die Hochzeit gab das Wochenbett Anlaß zu mehreren
Gastereien, die aber nur im Kreise der Frauen gehalten wurden. Man
nannte sie Kindbetthöfe, in Basel „Westerlage“, in Zittau „Lachen“
und die eingeladenen Frauen „Lachenweiber“. Sie fanden zur Taufe, zum
ersten Kirchgang und zum ersten Bade der Frau nach dem Wochenbett
statt. Auch hier mußte die Zahl der Eingeladenen und der Aufwand
beschränkt werden. Beim Mahl standen Süßigkeiten im Vordergrunde. In
Frankfurt durften sie nur in Lebkuchen und Konfekt bestehen[127]. Ulm
schaffte 1411 alle Kindbetthöfe ab und gestattete, nur einmal zu einem
Bade Frauen, aber nicht mehr als drei zu laden. Auch hier mußte der Rat
gegen das kostbare Konfekt und den Zucker, der dabei gebraucht wurde,
eifern[50]. Ebenso ließen die Nürnberger Polizeiordnungen (13. und 14.
Jahrhundert) nur drei Frauen zur „padlat“ zu[201], die übrigens in Ulm
1411 „Badhof“ genannt wurde[73]. In derber Weise schimpft ~Fischart~
über „Kindtauff, Kindschenck, die Kindbetthöf, die Küchelbäder, da man
die Kindbetterin vnd sechswochnerin wider zu Jungfrawen vnd gromat[G]
sauffet“[598].
[Sidenote: _Die Seelenbäder_]
Eine besondere Beachtung verdienen die sogenannten Seelenbäder (balnea
animarum). Sie verdanken ihre Entstehung den Lehren der katholischen
Kirche. Demnach erscheint es natürlich, wenn sie mit der Reformation
zurückgingen. Aber auch in katholischen Gebieten verminderten sie sich
beträchtlich im 16. Jahrhundert. Sie sind barmherzige Stiftungen und
für Arme bestimmt, die unentgeltlich das Bad genießen sollten. Ihnen
liegt die Vorstellung zugrunde, daß jedes Werk der Barmherzigkeit
der Seele seines Urhebers im ewigen Leben zu Nutzen und Förderung
gereiche und insbesondere imstande sei, einen Teil der durch irdische
Sündhaftigkeit verwirkten Strafen abzutilgen. Sie sind eine Unterart
der in den mannigfaltigsten Formen auftretenden Seelgeräte[545], in
einem Koldizer Aktenstück aus dem 15. Jahrhundert ausdrücklich als
„zelgerethe zcu der badestuben“[510], 1340 in Zittau als „Seelengeräth
auf der Stuben vor der Stadt“[16] bezeichnet. In der Subachschen
Seelgerätstiftung von 1440 für das Jungfrauenkloster St. Georg zu
Glaucha vor Halle wird Abhaltung von Vigilien und Seelenmessen und
am selben Tage ein Bad vorgeschrieben[190], ebenso 1330 in einer
Wiener Stiftung nach dem Seelenamt ein Bad[16]. Wir müssen demnach die
Seelenbäder als Fortsetzung der in früheren Zeiten von Wohltätern Armen
und Kranken persönlich gereichten Bäder auffassen.
Die Stiftungen von Seelenbädern sind meist letztwillige Verfügungen und
dem entsprechend die Stifter einzelne Personen oder Familien, meist
bürgerliche, selten adelige oder fürstliche[545], z.❆B. Friedrich der
Weise 1517[196]. Ausnahmsweise kommen auch weltliche und geistliche
Korporationen vor. So ließ der Rat von Zwickau (1350) jährlich vier
Seelbäder auf Gemeindekosten verabreichen[545]. 1403 lehnte der Rat
von Jena die vor dem Johannistor gelegene Badestube erblich dem Nic.
Jungen, „und sollen auch alle jahr, jerlichen vier Seel Bade machen zu
jeglicher Wichfasten eins, uff yr eigen kosten“. In Freiburg in Sachsen
(?) verkaufte 1532 die Stadt ihre Badestube mit der Verpflichtung, daß
der Bader jährlich vier Seelbäder zu Weihfasten abhielte, wofür er
die Gebühren wie von alters her vom Rate erhielt[16]. 1543 schloß der
Magistrat der Stadt Grimma mit dem Bader Georg Zeiß einen Pachtvertrag,
nach dem dieser jährlich ein Seelenbad zu halten hatte[545]. Ich
glaube, daß in diesen Fällen die Seelbadstiftung nicht von der
Stadt ausging, sondern daß die Gemeinde durch ältere Vermächtnisse
verpflichtet war, die Bäder zu halten. Als 1494 die Stadt Butzbach von
den Kugelherren des St. Markusstiftes deren Badestube übernahm, ging
an sie die Verpflichtung über, Seelbäder zu halten. Die Kugelherren
waren aber nicht die Stifter derselben, sondern Hartmann Möller, ein
Kanoniker des Bartholomäusstiftes in Frankfurt[194].
Selbst arme Leute stifteten Seelenbäder. „Margaret Hannsen Angeruelder
des Jungern dienerinn; verordnet letztwillig (1425 in Wien): Item Iren
Sechsfuechtigen Sloyr mit dem prawnen entlein schafft Si in das Spital
den armen leuten, doch sol man versuhen, ob man dauon mug ausrichten
ain mal vnd ain pad — vnd ain Armen menschen, den Si albeg genant
hat Vater, dem schafft Si dauon ain pfund vnd vmb zwen Schuch ain
padgelt“[16].
In Wien kommen im 14. und 15. Jahrhundert häufig Seelenbadstiftungen
für die Dürftigen und Siechen im Spital vor, 1411 in Königgrätz.
In Regensburg findet sich ein Seelbad für die Dürftigen zu St.
Lazarus[16], in Jena 1369 für die Schwachen und Kranken im
Nicolaispitale vor dem Saaltore[290]. Viel häufiger wurden sie mit
Ausnahme Wiens den Armen im allgemeinen gestiftet, so in Hannover 1393
allen armen, notdürftigen Leuten[197], ebenso 1461 in Grünberg in
Hessen[435] und 1552 in Halle[190] allen Armen, in Zittau 1424 für alle
Arme, „sie seyen gelehrt oder ungelehrt, Mann oder Weib, jung oder alt,
Niemand ausgenommen“[545]. In Lübeck waren im 14. und 15. Jahrhundert
die Seelenbäder meist für eine beschränkte Anzahl Armer, z.❆B. für
zwölf, fünfzig und hundert bestimmt, in Halle 1513 für zwölf Arme, in
Freiberg für Schüler und arme Leute[196]. Nur einmal finde ich 1440
ein Seelenbad für Nonnen und zwar im Jungfrauenkloster zu St. Georg zu
Glaucha vor Halle, das alle Quartal nach den Vigilien und Seelenmessen
in der Badestube des Klosters abgehalten werden sollte[190]. Nirgends
ist das Baden von Armen in Nonnenklöstern als Seelbadstiftung erwähnt.
Ich möchte darum auch folgende bei ~Bodmann~ erwähnte Stelle nicht auf
ein Seelenbad beziehen, zumal nach den Quellen sich nirgends ein Anhalt
dafür findet, daß es bei den Seelbädern unehrbar zugegangen wäre. Den
Schwestern in der St. Georgenklause unter dem Johannisberge im Rheingau
wurde vom Erzbischof Konrad III. von Mainz 1426 auf Antrag des Vizedoms
verboten, irgend jemand von auswärts weder umsonst noch gegen Geld in
der Klause baden zu lassen, weil die Schwestern unter dem Vorwande,
Laien beiderlei Geschlechts zu baden, sich die Gelegenheit zu einem
freien, skandalösen Benehmen verschafft hätten und die Leute statt zu
baden sich zu ergötzen kämen[114].
[Sidenote: _Beköstigung beim Seelenbade_]
Nach einer Dresdener Seelenbadstiftung von 1394 sollten zwölf Badelaken
für die Armen bereit gehalten werden[16]; wer in Halle (1552) neben dem
Baden auch Schröpfen wollte, sollte es um Gottes willen haben[190].
Sehr häufig kommen auch noch andere kleinere Vergünstigungen für die
Armen vor. In Wien war das Seelenbad meist mit einem Mahl verbunden,
das 1428 als Wein und Brot näher bezeichnet wird. Der Erzbischof
Matthias Lang von Salzburg stiftete 1539 ein Seelenbad, bei dem jedem
armen Menschen drei Kreuzer auf die Hand gegeben werden sollten[16]. In
Lübeck sind 1370 eine Tonne Bier für fünfzig Personen zur Erquickung
und jedem ein Weißpfennig, 1375 jedem ein Heller, 1376 zehn Mark zum
Trinken verzeichnet. In Halle bekam 1513 jeder der zwölf Armen ein paar
Semmeln, ein paar Eier und einen alten Pfennig, in Freiberg wurden
(1487) zu jedem Bade ein Faß Bier und ein Brot um zwei Gulden unter
die Armen verteilt[196]. Die Nonnen zu St. Georg in Glaucha vor Halle
erhielten 1440 nach dem Bad, jung und alt, Bier aus dem Subachschen
Vermächtnis[190]. 1488 kommt in einer Seelbadstiftung zu Glauchau vor:
„Item auch hat er versurget eyn sehelbath vnd eyne spende jn sulcher
forme. Daß das sehelbath nach gewohnheyt mit aller notdorft. mit, eßenn
vnd trinken dy menschen versorget sullin werden. Vnd daß allir beste
bir. alß jn seynem keller funden wert sal man dem armen mildiglich zu
der Spenden reichen vnd eynen itzlichen armen menschen 1. pfennigk
vnd eyn broth daß eyn phennigk gilt darzun geben“[540]. Die Zahl der
Speisenden wurde zuweilen nach „Tischen“ bestimmt. In Waltershausen
erhielten auch die Badergesellen ein mäßiges „Tranckgeldt“, welches die
„Vormündere“ der Marienpfarrkirche auszuzahlen hatten[545].
In Lübeck waren die Seelenbäder vom 14. bis zum 16. Jahrhundert meist
nur einmal oder innerhalb des ersten Jahres nach dem Tode des Stifters
einmal wöchentlich abzuhalten[196]. Der Ratsmeister Caspar Querhammer
in Halle verlangte es innerhalb des ersten Vierteljahres nach seinem
Tode[190]. In Wien sollten 1330 die Armen des Spitals fünfzig Tage lang
an den Montagen ein Bad erhalten[16]. Häufiger sind die Stiftungen
„auf ewige Zeiten“. In Leyznick sollte 1506 jedes Jahr einmal
Seelbad gehalten werden[16], in Zwickau im 14. Jahrhundert zweimal
jährlich[540]. Am meisten aber wird das viermalige Abhalten im Jahr, so
außer an den schon genannten Orten in Meiningen 1370[197], in Glaucha
vor Halle 1440[190], und etwas seltener die wöchentliche Wiederholung
verfügt, 1394 in Dresden, 1340 in Zwickau[16], 1393 in Hannover[197].
In Würzburg wurde 1462 ein 1411 gestiftetes Seelenbad bestätigt, das
alle Montag, und wenn dieser Tag ein Feiertag wäre, alle Donnerstag
gehalten werden sollte[144].
Die Badezeit erstreckte sich in der Regel über den ganzen Tag,
beginnend nach Beendigung des Morgengottesdienstes („nach den vier
Messen“) in der Pfarrkirche[545], für Zwickau wird 1340 angegeben
früh bis nach Vesperzeit[16], für Grünberg in Hessen 1461 ein halber
Tag[435], für Dresden 1394 der ganze Tag[16]. Das Waltershäuser
Quatemberseelenbad scheint „an dem mittag ump zwölff hora“ seinen
Anfang genommen zu haben und währte „bis zu abend, daß der Seyger
sechse schläget“[545].
[Sidenote: _Ankündigung des Seelenbades_]
Den Beginn des Seelenbades hatte der Bader hie und da durch „läuten
oder klimpeln“ kundzumachen. In Erfurt hatte jedoch die Eröffnung des
domkapitelischen Armenbades ein „Bierrufer“ auf dem Markte und zwar
mit den Worten auszurufen: „ein Seelenbad, ein gutes Bad haben unsere
Dom-Herrn allererst aufgethan hinter unser lieben Frauen Berge; wer
baden will, soll garnichts geben“. In Döbeln verordnete 1460 der
Stadtrat, welcher für die Seelbäder die Gewährleistung übernommen
hatte, daß „künftig jedesmal den Sonntag vorher, ehe eines der vier
Seelbäder für die Armen gehalten würde, solches und von wem sie
gestiftet worden seien, auf der Kanzel vermeldet werden sollte“[545].
Nach einer Stiftung zu Hannover aus dem Jahre 1393 wurde ein
wöchentlich zu haltendes Seelbad zweimal im Jahr „van dem Predichstole
(herab) gekundiget“[197]. Caspar Querhammers Seelenbad in Halle (1552)
mußte in allen drei Pfarren der Stadt und außerdem zu St. Lorenzen und
St. Georg von der Kanzel angesagt werden[190]. In Zwickau lautete im
16. Jahrhundert eine Ankündigung: „Dergleichen hat der Radt vff morgen
montag ayn selenbadt zu der obern stuben bestellen lassen, wer um gotte
willen baden will mag sich dahyn fugen“[16].