der Regel, z.❆B. im St. Galler Kodex 760, ist angegeben, im abnehmenden
Mond zu baden und wenn der Mond im Widder, Skorpion, Krebs oder den
Fischen ist. Zugefügt ist noch, daß Meister ~Halevy~ spricht, in keinem
heißen Zeichen als im Löwen, Jungfrau, Zwillingen und Steinbock in das
Bad zu gehen. In einer Ordnung der fünf Meister Bader zu Zürich von
1604 wird auf die Himmelszeichen Bezug genommen: „Demnach söllent die
fünff Meister ein täfeli haben. Darjnnen sy mit jren nammen geschriben
sind. Da sol nun je der eltist Meister zum vorderisten. vnnd dann also
ein anderen nach, vom kräps. biß jnn Zwiling. diß täfeli by synen
hannden haben. Derselbig Meister sol alßdann die anfrag thun. wann vnnd
wie mann jm schützen vnnd jm waßerman heitzen welle. vnnd waß sich dann
dryg (3). vnnder jnnen mit einanderen verglichen thetind. sol alßdann
der meister. der die Vmfrag vnnd diß täfeli hat. sölliches den vberigen
beiden Meisteren verkünden. Damit man also einheilig heitzen khönne,
vßgenommen alle Sambstag. doran ein jeder sonst ze heitzen befügt
jst“[240].
[Sidenote: _Badebedürfnis_]
Durch Befolgung der Kalenderregeln hoffte man seine Gesundheit zu
erhalten. Wie sehr das Bedürfnis zum Bade vorhanden war, zeigen
folgende Stellen. Nach der Speierischen Chronik zog 1476 König Matthias
gegen die Türken mit siebenhundert Schiffen, „die sint zu gericht nach
aller notturff mit volck, were und spiß, und uff den schiffen sint
zu gericht stuben, kamern, +batstuben+, smytten und backoffen“[129].
~Geiler von Kaisersberg~ sagt 1498, viele Weiber gingen nicht nur zwei-
oder dreimal ins Bad, sondern heizten auch noch Sonntags das Badstüble
daheim[271]. Im Juliusspital zu Würzburg bestand schon frühzeitig eine
Abteilung für Geisteskranke, die damaliger Auffassung gemäß im „Kerker
der Wahnsinnigen“ oder dem „Gefängnis der Angefochtenen“ in Ketten
lagen. Diese hatte nach der Ordnung von 1585 die Wärterin je zu Zeiten
herauszutun und zu baden[528]. Wenn ein Gläubiger in Frankfurt am Main
einen Schuldner gefangen nehmen ließ, war er gesetzlich verpflichtet,
ihm alle vier Wochen ein Bad geben zu lassen[127]. Selbst die gemeinen
Frauen zu Nürnberg hatten im 13. und 14. Jahrhundert vom Wirt alle
Woche in ihrem Hause mindestens ein Bad zu beanspruchen[201]. In
Regensburg war 1369 einer angesehenen Bürgerin als Strafe auferlegt
worden, ein Jahr lang nicht aus ihrem Hause zu gehen; jedoch gestattete
man ihr neben Beichte und Abendmahl nach ihrer Notdurft den Besuch des
Bades[16]. 1502 erschien der Türmer Lorenz vor dem Rat zu Würzburg
mit der Bitte, ihm bisweilen zu erlauben, in die Kirche und zum Bad
zu gehen. Letzteres wurde ihm alle vierzehn Tage gestattet nach
vorheriger Einholung der Erlaubnis vom Bürgermeister. 1599 erhielt
der Türmer einen Verweis wegen Trunkenheit, unzeitigen Herabkommens,
und weil er am Sonntag statt am Samstag Bad gehalten habe. Künftig
sollte er jedesmal um Erlaubnis nachsuchen[144]. Fremden Bettlern wurde
1527 der Aufenthalt in der Stadt Münerstadt (Mürstat), den Dörfern
Ethausen und Werberichshausen im Bistume Würzburg verboten, nur dem
Armen vorübergehend gestattet, welcher „der notturfft halbenn seins
leibs artzeney zu suchenn, zu badenn“ käme oder wegen Teuerung aus
der Heimat gezogen wäre[472]. Fast die gleiche Ordnung wurde 1528
für die Stadt Würzburg erlassen[144]. 1562 heißt es in einem Liede:
„Die Handwercksgesellen, die kumen das Badgelt hand, solch Hosen
(Flodderhosen) tragen wöllen“[557]. „Ach bist so ellend dort (in der
anderen Welt), mein man, hast nit ein pfenning in ein badt“, klagt die
einfältige Bäuerin, der der fahrende Schüler von ihrem verstorbenen
Mann und dessen Not erzählt (1560)[46].
[Illustration: Abb. 86. Badestube in Konstanz zu Anfang des 14.
Jahrhunderts. Wandgemälde daselbst. Nach ~Ettmüller~.]
[Sidenote: _Schweißbäder wurden zur Reinigung des Körpers genommen_]
An erster Stelle waren die Bäder natürlich zur Reinigung des Körpers
bestimmt, und zwar diente dazu, wie heute noch bei den Finnen, das
Schweißbad. „Heüttigs tags brauchend wir gemeincklich dz schweißbad
allein, die haut vom schweyß, vnnd schmutz zů seübern, auch dz
wasserbad mehr von wollust (Vergnügen) wegen, dann zů gsuntheit“,
schreibt 1571 ~Etschenreutter~[449]. Schon im nackten König vom
Stricker (Mitte des 13.Jahrhunderts) wird der Bader „sweizbadaere“
genannt[212]. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts sagt ~Guarinonius~, der
gemeine „Böffel“ und viele ansehnliche Bürger aller Städte halten am
„schweiß- und dempffbaden ... dermaßen steiff vnd starck ..., daß
sie vermeyneten viel verloren vnd verabsaumbt zu haben, wann sie
nit alle Sambstag vor dem Sontag, oder alle Feyrabend vor den Fest-
und Feyrtägen, in das gemeine feil oder besondere Schweißbad gehen,
schwitzen, sich reiben, fegen, butzen, vnd abwaschen lassen solten“.
Alle Samstag laufen die Handwerker dem Bade zu, nicht allein ihren
Schmutz und Wust, sondern auch den an ihnen vertrockneten Schweiß durch
geringen Schweiß wieder vom Leib „abzuschwentzen“. Reiche und Arme
meinen, es sei nicht Sonntag oder Feiertag, wenn sie nicht Sommer und
Winter am Samstag oder Feierabend gebadet haben[134]. Wahrscheinlich
wurde das Wasserbad vom armen Manne selten benutzt, das hatte seinen
Grund schon im Preise, der in Bamberg z.❆B. 1480 zwölfmal höher war
als der fürs Schweißbad[144].
Auf den Konstanzer Wandgemälden aus den ersten Dezennien des 14.
Jahrhunderts sind auf siebzehn Bildern Fabrikarbeiterinnen der
Textilindustrie in Tätigkeit dargestellt und zuletzt das Baden im
Schwitzbad[529] (Abb. 86). Auch Gudrun verlangt für sich und die
Jungfrauen, die in harter Gefangenschaft mit ihr spinnen und weben
mußten, nach der Befreiung sogleich ein Bad:
„‚Tuot mirz ze liebe Hartmuot‘ sprach daz edele kint
‚alle mîne meide, die hie verderbet sint,
daz man si bade hînte. volget mîner raete‘“[530].
So war das Bad am Samstag als am Ende der Arbeitszeit namentlich der
arbeitenden männlichen Bevölkerung bestimmt. Darum öffnete man am
Sonnabend Abend in Hamburg (1375) die Badestuben den Männern, während
an den Abenden der übrigen Tage die Frauen badeten, und wenn auf den
Sonnabend ein heiliger Tag fiel, mußten die Frauen den vorhergehenden
Werktagabend den Männern abtreten[217]. Die Handschrift eines
oberdeutschen Weichbildes schließt: „Daz buech hat ein ende. Daz got
all vaig schende. vnd geb uns sein gnad vnd hincz samztag ein guet bad.
amen“[531].
[Sidenote: _Das Schweißbad der Handwerker am Ende der Woche_]
Um die Badestube aufzusuchen, hörten einige Handwerke am Sonnabend
eine Stunde früher mit der Arbeit auf, man machte „Badschicht“[468],
wozu der Arbeitgeber noch das Badgeld, bezw. Stovengeld gab. Nach den
Baurechnungen des Bremer Rathauses erhielten meistens gegen zwanzig
Mann zusammen vier bis sechs Groschen „für den staven“[533]. Endres
Tucher bemerkt im Baumeisterbuche der Stadt Nürnberg (1464–1475):
„So soll im (dem Werkmeister der von der Stadt beschäftigten Maurer
und dem der Zimmerleute) der stat paumeister geben alle wochen, es
sei veiertag oder werckentag, für sein lone und padgelt fünf pfunt
alt“. Der Baumeister oder Werkmeister konnte einem Arbeiter, der es
verdiente, „zu zeitten ein pare pfenning zu badgelt mer geben“. Als die
Löhne stiegen, wurden die Badgelder herabgesetzt[596]. Außer diesem
wöchentlich verabreichten, gleichsam zum Lohne gehörigen Badgelde
gab man es aber sonst noch, wie heute das Trinkgeld. Im Regensburger
Stadtbuch von 1366 war ausgesprochen, den Tagelöhnern habe man kein
Trinkgeld, wohl aber Badgeld zu geben. In Frankfurter Ausgaberechnungen
von diplomatischen Reisen findet sich für die Diener der Gasthäuser und
für die Geleitsknechte Badegeld verzeichnet[127]. Man sprach auch vom
„Verbaden“ der Leute. 1485 sollten in Nürnberg die Brautleute außer
den Dienstboten „nyemannd verbaden oder padgelt für sie zalen“[201].
~Walfhart~ hat unter den Ausgaben Herzog Albrechts des Jüngeren von
Bayern im 14. Jahrhundert verzeichnet: „an Montag nach Purificationis
beate Marie verpadt mein Herre etlich fraven; an Pfintztag vor
Invocauit, verpadten die Zenger der Muraher meinen Herrn“[509]. In
Rechnungen des Chorherrnstiftes zu Klosterneuburg findet sich im
15. Jahrhundert mehrfach ein Posten, „die weinczürl (Winzer) ze
verpaden“[16].
[Sidenote: _Die Höhe des Badgeldes_]
In der Regel war das Badgeld für die einzelne Person so niedrig, daß es
nur die kleinste Münze betrug. „Meine Bücher, die ich mit großer Arbait
geporn, umb ein Badgeld hab müssen verschlaudern“, sagt ~Sebastian
Frank~[73]. In Bayern hieß man es geradezu Padpfenning (1294)[534].
Das Badgeld wurde auch in Naturalien gezahlt. In Raitenbuch bei
Weißenburg hatte jeder Bauer zu Lichtmeß „ain mz. korns, und 1
kebler, der ein sondre feuerstatt hat, ein mz. habern“ zu geben,
außerdem jeder, der zu Gottes Tisch geht (Erwachsener) dem Bader drei
„hochzeit pfennig“, nämlich Ostern, Pfingsten und Weihnachten[535].
In Böblingen erhielt der Bader von Unerwachsenen einen Laib Brot
zu Weihnachten[198], ebenso in Sundelfingen[16]. Wenn der Abt von
Wiltzburg nach Wetelsheim kam, um die „Pauding-Recht“ zu „suchen“,
sollte der Bader für ihn ein Bad haben, wofür er „ein metzen lauters
Korns“ von ihm erhielt (1402)[144].
Zuweilen werden die verschiedenen Angestellten für die einzelnen
Prozeduren bezahlt. In Böblingen erhielt gegen 1554 der Reiber einen
Heller zu reiben und einen Pfennig zu baden[198]. 1480 zahlte in
Freiberg in Sachsen jeder namhafte Mann drei Pfennig für sich und sein
Gesinde, anderthalb Pfennig dem Bader, einen Pfennig in die Stube
und der „Schurin“[B] einen Heller, ein Handwerksmann, ein lediger
Geselle dem Bader zwei Pfennig, die Frauen zwei Pfennig für sich, einen
Pfennig für die Magd, dem Bader und der Bademagd einen Pfennig[183].
Das Badegeld wurde demnach standesgemäß berechnet. Auch in Bamberg
betrug es 1480 einen Heller, für Vermögliche einen Pfennig, also das
Doppelte[144]. Nach ~Guarinonius~ erhielten die Ansehnlichen im Bad
besondere Bänke[134]. Es ist wohl anzunehmen, daß die verschiedenen
Stände gesondert badeten. In Gerolzhofen wird z.❆B. 1445 angegeben,
daß viele Frauen und auch etliche Männer am Sonnabend nicht gern ins
Bad gingen[239]. Die Fahrbadestube in Frankfurt am Main (1337 zuerst
erwähnt, 1450 aufgehoben), die dem Leonhardsstifte und der Stadt
gehörte, war dem Publikum nicht zugänglich, sondern für die Insassen
des Stiftes und die Herrn des Rates bestimmt[127]. In Butzbach in
Hessen dagegen gestatteten 1468 die Chorherren des Kugelhauses gegen
mäßige Entschädigung auch den Bürgern die Benutzung ihrer Badestube,
bis 1494 die Erlaubnis zurückgezogen wurde[194]. Auch in Villingen
verliehen die Johanniter ihre Badestube, bedungen sich aber aus, daß
wenn sie badeten, es geschehen sollte, als ob sie ihr Geld darum
gäben[16].
[Sidenote: _Das Badgeld der Angestellten_]
Nicht nur Handwerkern, sondern auch Beamten, zuweilen sogar den
höheren, wurde Badgeld verehrt und auch regelmäßig am Samstag. In
Rottweil erhielten die städtischen Angestellten (von 1315 bis Mitte
des 16. Jahrhunderts) „von ... amptz wegen“ neben Lohn, Geld für
Essen und Trinken an „Ungeltern“ auch Opfergeld und „batt gelt“[473],
ebenso bekamen zu Basel im 14. Jahrhundert der Ratsschreiber und
Unterratsschreiber von Zeit zu Zeit „Geld ins Bad“[260]. Frankfurt am
Main gab noch 1706 nach althergebrachter Gewohnheit den Bürgermeistern
und einigen Kanzleibediensteten alle Sonnabend eine gewisse Zahl
„Creutz-Heller“, die zur Zeit keine gangbare Münze mehr waren und
„BaadHeller“ genannt wurden[133].
In Butzbach in Hessen nahmen bei Gelegenheit des Bürgermeisterimbisses
Kellner und Herrendiener, Rat und Ratsdiener regelmäßig ein Bad,
dessen Kosten aus der Stadtkasse bestritten wurden. Auch wenn man
neue Gesellen in den Rat kor, pflegten sich Schöffen und Ratsmannen
diesen Genuß selten zu versagen. 1446 wird des bezeichneten Vorfalles
gedacht, daß Schöffen und Ratsfreunde, nachdem sie im Bad gewesen,
auf dem Rathause einen gemeinsamen Imbiß und ein fröhliches Gelage
veranstalteten und dann „unbezahlt hinweg gingen“[194][C]. Das
speierische Domkapitel hatte (1512) jährlich auf Martini dem Stadtrat
und den übrigen Stadtbeamten von Eßlingen ein großes Gastmahl im
Zehenthofe zu geben. Von einem Bade wird hier nichts erwähnt, wohl aber
gestattete man nach dem Mahle den Dienstboten, in das Badehaus zu gehen
und dort ein Bad zu nehmen. Am Fastnachtsdienstag mußte der Zehenthof
wieder ein großes Essen geben. Darnach durften die dabei beschäftigten
Dienstboten wieder ins Bad mit Ausnahme des Bäckers und seiner Frau,
die nur zu Martini das Bad bezahlt bekamen[61].
Fremde Gäste wurden von Behörden auch ins Bad geladen, das für sie
samt der Zeche bezahlt wurde. Als der Frankfurter Rat 1432 mit einem
anwesenden Edelknecht unterhandelte, beschloß er, ihm „daz bat zu
machen“[127]. In Basel ließ der Rat im 14. Jahrhundert fremde Gesandte
auf seine Kosten ins Bad führen[260]. 1423 verehrte der Butzbacher Rat
dem Junker von Eppenstein zwei Viertel Wein, „als ihn Herr Johann von
Stockheim (der Butzbacher Schultheiß) in das Bad geladen hatte“[194].
Ein besonderes Badgeld wurde den Arbeitern nach Fertigstellung
einer größeren Arbeit geschenkt. In erster Linie kommen auch hier
die Bauhandwerker in Betracht, die unseren heutigen Richtschmaus
im Bade feierten. Nach Frankfurter Baumeisterrechnungen gab man
1429 2 ß den Maurern „czum bade, als man murens uffhorte“, 1436 3½
ß den Steindeckern „czu bade czu geen vnd czu uerdrincken, als sie
den buwe follenbrachten“[127]. Ebenso häufig war ein Freibad mit
Bewirtung nach der Ernte und der Weinlese. Die Schnitter des Spitals
zu Mosbach bekamen 1527 nach der Ernte 1 ß. 2 den. zum Badgeld[461].
In den Rechnungen des Chorherrnstiftes zu Klosterneuburg wird im
15. Jahrhundert häufig für die Winzer Geld zum Bad und „das mal ze
pessern“ erwähnt[16]. Nach Beendigung der Herbstgeschäfte wurde dem
Klostergesinde, den Handwerksleuten und allen, welche für das Kloster
Denkendorf gearbeitet hatten, ein Badtag gegeben. An diesem Tag
nahm jeder nach dem Mittagessen sein Weib und, wer ledig war, seine
„Zwagerin“[D] und zog mit ihr nach Eßlingen ins Bad[73]. 1559 gibt
die Domrechnung von Basel nach der Ernte an: „den knechten fürs mol
und badgelt 1 Pfd. 5 ß“[219]. Im 15. Jahrhundert mußten nach einer
Herbstordnung zwei Bannwarte in Begleitung der anderen von Haltingen
„ein hengelin trüblen“ an einer Stange über die Rheinbrücke nach
Basel in das Bauhaus tragen. „Do sol inen ein bumeister ir obendbrot
erbarlich bereit han und dannenthin in die badstuoben schicken,
und den badstuoben trunck geben und für sie bezalen.“ In ähnlicher
feierlicher Weise hatten 1338 die Jäger des Dreieicher Wildbanns, eines
großen Forstes, in der Messe einen eingefangenen Hirsch nach Frankfurt
zu bringen. „Vnd wan sye komen tzu Sassenhusen, so sullent sye blasen
durch die stadt, vnd sullent yne dem schultheiszen heym furen, der sall
sye tzu bade furen, vnd sall sye erlichen laszen, vnd sall den hyrtz
(Hirsch) mit den scheffen teylen als sin ere ist“[535].
[Sidenote: _Das Bad als Verschönerungsmittel_]
Mit dem einfachen Reinigungsbad verbanden namentlich eitele Frauen eine
künstliche Verschönerung des Körpers.
„Ez ist manig altez wib
Dü färwet vnd badet jren lib
Vnd schint jr daz vil lützel an
Man sech jr doch die runzeln an“[536].
~Hero~ gibt 1533 bei Besprechung des Bades eine haarfressende Arznei
an, die den Körper nicht verbrennt, d.❆h. ein Haarentfernungsmittel,
außerdem auch Färbemittel[231], und nach ~Abraham a Santa Clara~ (1711)
badeten manche, um sich des Bleiweißes und Spießglanzes bequemer zu
bedienen[288]. Die Arsenverbindungen spielten bei der Hautverschönerung
eine große Rolle, und man gebrauchte sie, wie aus der schon erwähnten
italienischen Anweisung aus dem 14. Jahrhundert hervorgeht, nach dem
Dampfbade[537], wodurch die Aufnahme in den Körper besser erfolgte.
[Sidenote: _Trinkgelage in den öffentlichen Badestuben_]
Man ging aber nicht nur zur Reinigung, sondern, wie schon aus
dem Vorhergehenden ersichtlich ist, zum Vergnügen ins Bad und um
Gesellschaft zu suchen, was schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts der
König vom Odenwald bemerkt[228]. Wein trinken, „harpffen, geygen,
tantzen vnd paden“ geben nach einem Weingruß viel Freude[584]. In einem
Gedichte des Liederbuches der ~Clara Hätzlerin~[259] wird Baden für
Mann und Frau zu den größten Freuden des Lebens gerechnet.
„Baden ist ain rainclich lust,
Als er vf erden mag gesein.
Es ward vff erd chain fraw so vein
An leib, an claidern, an allen sachen,
Sy haisz ir dannocht machen
Ain bad durch sunderlichen lust.
Hatt ain man dann vf der iust
Gedienet schönen frawen,
Ist er in Turnay wol erplawen,
Hatt er gewallet oder geraiszt,
So gert er doch aller meist
Vor allen fräden baden.
Darzů tůtt man laden
Alle gůt gesellen,
Die zu der fräd wöllen ...
Baden ist ain sauber spil,
Das ich auch ymmer preisen wil.“
Um das Jahr 1470 feierte ein Stiftsherr zu St. Bartholomäus in
Frankfurt am Main sein Jubiläum und „hat den ganzen Stift und
ander sine gute Frunde darzu geladen und diesen allen den ganzen
Tag gütlichen gethan und den andern Tag gebatt in dem Sweis- und
Wasserbaden“[197]. Auf dieselbe Weise feierte ein Chorherr des
genannten Stiftes 1410 sein Jubiläum[127]. Die vornehme Gesellschaft
Limburg in Frankfurt feierte einmal im 15. Jahrhundert mehrere Tage
lang Fastnacht, „und am Schluß gehend die Gesellen in das Bad zu der
Weißen Badstuben und das Badgeld bezahlen die Frauen“[519]. Zieht man
in Betracht, daß nach dem Liederbuch der ~Hätzlerin~ am Montag die
Trunkenen baden[259], nach dem König vom Odenwald man in die Badestube
geht, um nüchtern zu werden[228], nach ~Hans Sachs~ im Höllenbade auf
den Bänken „schlemmer, trunckenböltz, füllhels und demmer (Schwelger)“
sitzen[29], und daß der Greifswalder Professor ~Franc. Joel~ (16.
Jahrhundert) Wasserbäder gegen Katzenjammer empfiehlt[16], so erscheint
der Besuch der Badestuben nach den Frankfurter Festlichkeiten in einem
eigentümlichen Lichte. Das Gleiche gilt vom Baden am blauen Montag der
Handwerke. In Amberg durften die Gesellen alle vierzehn Tage ihren
guten Montag, den sog. Badtag, erst des Nachmittags nach beendetem
Tagwerk halten[205]. Die bayerische Landesordnung von 1553 will den
guten (blauen) Montag und das Badgeld abgeschafft haben[46].
In Hildesheim waren die Mitglieder der Schneidergilde bei Strafe
verpflichtet, an den sogenannten „freien Montagen“ nach Beendigung
der Messe das Bad aufzusuchen. ~Becker~ versteht unter den freien
Montagen die nach Ostern, Johannis und in der Maiwoche[52]. Hier
handelt es sich wohl um eine andere Art Bäder der Handwerker, die
sogenannten Stovenlaghe (Badstubengelage), die z.❆B. in Lübeck die
Drechsler und Kistenmacher, in Wismar 1515 die Zimmerleute, 1523 die
Maurer abhielten[533]. In Görlitz wurde alle Quartal an dem Badetage,
an welchem sich die Gesellen baden und gründlich reinigen sollten, ein
Mahl gehalten[205]. In Frankfurt am Main durfte in den Zunftgeboten,
in welchen die Rechnungsablage vorgenommen wurde, jedem Anwesenden
Badgeld aus der Zunftkasse gegeben werden[127]. Eine mecklenburgische
Polizeiordnung von 1516 verbot den an etlichen Orten herrschenden
Mißbrauch, daß die Handwerksfrauen „im ingange der hantwercke erer
eelicken manne mit neinem stouenbade, collacien edder spyse“ beschwert
würden[53].
[Sidenote: _Das Singbad_]
Als Badestubengelage muß auch das Singbad der Meistersinger gelten. In
der Kolmarer Meisterliederhandschrift heißt es in einem wohl aus dem
14. Jahrhundert stammenden Gedichte:
„So will ich singen waz ich kan
als dick als es gelanget mir
Al in dem bad vnd bij dem win
wie gerne ich daz tet“[464].
Die Ulmer Tabulatur von 1644 bestimmte: „Die Singer .... sollen sich
alles Zusammen Singens, es sey auff der Schul, in den Zechen, in
dem Bad enthalten. Es wäre dann sach der Bixenmeister oder Märcker
begehrtens an Sie.“ In der Ulmer Tabulatur von 1599 wird das Singbad
auch „Bad-Zech“ genannt, die von einem „Schulmeister“ gegeben wurde.
Nach der Ulmer Tabulatur von 1644 sollte der Kron-(Kranz-)gewinner,
der „Kronmeister“ gleich den Montag nach der Freischule ein Singbad
anstellen. Dem Singbad in Ulm entsprach in Nürnberg die „Festsuppe“,
die vom „Schulhalter“ auf eigene Kosten den Sängern nach der Festschule
gegeben werden mußte. Dem Schulhalter war bei jeder Singschule die
Anordnung übertragen. Wie in Ulm der Krongewinner, so hatte in
Nürnberg der Sieger im Kranzsingen drei Monate nach seinem Siege ein
Kranzsingen, gewöhnlich Kränzlein oder Kranz genannt, zu geben[465].
Erinnern wir uns, daß in der „Suppe“ bei der Badenfahrt guter
Gesellen[36] das Kränzlein von einem auf den anderen überging, wobei
der Besitzer des Kranzes die Kosten der Zeche tragen mußte, so ist
hier unschwer ein Singbad zu erkennen, zumal die einzelnen Gesellen
ihre Wünsche in gebundener Form vorbrachten (Abb. 87). Die erwähnten
Meisterlieder, die von ~Hans Sachs~’ Hand geschrieben sind, müssen auch
als Lieder des Singbades gelten. Meist wird der Bader wegen schlecht
besorgter Badestube geneckt, doch ist es dem Dichter nicht ernst damit:
„Pader, ich thu nur spotten,
hapt mir für guett,
im padt mon thuett
oft reisen solche zotten“[337].
Es kommen auch Lobeserhebungen des Baders und seiner Stube vor, wofür
einmal das Schenken des Badgeldes gefordert wird[464].
[Sidenote: _Die Badestube als Versammlungsort_]
In manchem glich die Badestube dem heutigen Wirtshause, „Stovenmere“
ist das Gerede in den Badestuben und bedeutet soviel als
Wirtshausgeschwätz[533]. In ~Philipp von Allendorf~s Judenbadstube
(1535) heißt es: „So schwetzt man auch im bad gar vil“[234].
Selbstverständlich wurde auch politisiert. „Das ist wider die juden und
bösen christen, die da spöttisch reden von den heiligen sacramenten,
als man da thůt in den batstůben“, sagt ~Geiler von Kaisersberg~
1518, und in einer Predigt aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts
heißt es: „Dort sitzen sie imm Padstübl und reden keczrisch wider
gott vnd kaisser“[16]. Die Badenfahrt guter Gesellen[36] ist ein
Religionsgespräch aus der Zeit der Reformation, das zur Versöhnung
der feindlichen Parteien beitragen sollte. In Köln wurden bei
einem Aufstand die Feinde des Rats nicht müde, auf den Gaffeln,
in Trinkstuben und in Badestuben, den Ratsherren und Ratsbeamten
Gewalthandlungen, Rechtsverletzungen und Bestechungen vorzuwerfen[539].
1488 heißt es in der Weißenhorner Historie vom oberschwäbischen
Bauernaufstand: „Alß die waldknecht, die den lerman angefangen hetten,
die grosse aufrur und not sachen, da manet sy ir fenderich, sy sölten
iren herbergen und waffen zulaffen. Das theten sy, versamleten sich
etlich bey dem spital und namen die gassen ein, etlich kamen zesamen in
der badstuben, möchten weyter nichts mer thon“[128].
[Illustration: Abb. 87. Morgensuppe im 16. Jahrhundert zu Baden im
Aargau. Titelholzschnitt zu „Ein badenfart gůter gsellen“ von ~Hans
Achtsinit~ (wahrscheinlich ~Nikolaus Manuel~).]
[Sidenote: _Badetage_]