Die alten Kalender berücksichtigten den Stand des Mondes sehr genau. In

der Regel, z.❆B. im St. Galler Kodex 760, ist angegeben, im abnehmenden

Mond zu baden und wenn der Mond im Widder, Skorpion, Krebs oder den

Fischen ist. Zugefügt ist noch, daß Meister ~Halevy~ spricht, in keinem

heißen Zeichen als im Löwen, Jungfrau, Zwillingen und Steinbock in das

Bad zu gehen. In einer Ordnung der fünf Meister Bader zu Zürich von

1604 wird auf die Himmelszeichen Bezug genommen: „Demnach söllent die

fünff Meister ein täfeli haben. Darjnnen sy mit jren nammen geschriben

sind. Da sol nun je der eltist Meister zum vorderisten. vnnd dann also

ein anderen nach, vom kräps. biß jnn Zwiling. diß täfeli by synen

hannden haben. Derselbig Meister sol alßdann die anfrag thun. wann vnnd

wie mann jm schützen vnnd jm waßerman heitzen welle. vnnd waß sich dann

dryg (3). vnnder jnnen mit einanderen verglichen thetind. sol alßdann

der meister. der die Vmfrag vnnd diß täfeli hat. sölliches den vberigen

beiden Meisteren verkünden. Damit man also einheilig heitzen khönne,

vßgenommen alle Sambstag. doran ein jeder sonst ze heitzen befügt

jst“[240].

[Sidenote: _Badebedürfnis_]

Durch Befolgung der Kalenderregeln hoffte man seine Gesundheit zu

erhalten. Wie sehr das Bedürfnis zum Bade vorhanden war, zeigen

folgende Stellen. Nach der Speierischen Chronik zog 1476 König Matthias

gegen die Türken mit siebenhundert Schiffen, „die sint zu gericht nach

aller notturff mit volck, were und spiß, und uff den schiffen sint

zu gericht stuben, kamern, +batstuben+, smytten und backoffen“[129].

~Geiler von Kaisersberg~ sagt 1498, viele Weiber gingen nicht nur zwei-

oder dreimal ins Bad, sondern heizten auch noch Sonntags das Badstüble

daheim[271]. Im Juliusspital zu Würzburg bestand schon frühzeitig eine

Abteilung für Geisteskranke, die damaliger Auffassung gemäß im „Kerker

der Wahnsinnigen“ oder dem „Gefängnis der Angefochtenen“ in Ketten

lagen. Diese hatte nach der Ordnung von 1585 die Wärterin je zu Zeiten

herauszutun und zu baden[528]. Wenn ein Gläubiger in Frankfurt am Main

einen Schuldner gefangen nehmen ließ, war er gesetzlich verpflichtet,

ihm alle vier Wochen ein Bad geben zu lassen[127]. Selbst die gemeinen

Frauen zu Nürnberg hatten im 13. und 14. Jahrhundert vom Wirt alle

Woche in ihrem Hause mindestens ein Bad zu beanspruchen[201]. In

Regensburg war 1369 einer angesehenen Bürgerin als Strafe auferlegt

worden, ein Jahr lang nicht aus ihrem Hause zu gehen; jedoch gestattete

man ihr neben Beichte und Abendmahl nach ihrer Notdurft den Besuch des

Bades[16]. 1502 erschien der Türmer Lorenz vor dem Rat zu Würzburg

mit der Bitte, ihm bisweilen zu erlauben, in die Kirche und zum Bad

zu gehen. Letzteres wurde ihm alle vierzehn Tage gestattet nach

vorheriger Einholung der Erlaubnis vom Bürgermeister. 1599 erhielt

der Türmer einen Verweis wegen Trunkenheit, unzeitigen Herabkommens,

und weil er am Sonntag statt am Samstag Bad gehalten habe. Künftig

sollte er jedesmal um Erlaubnis nachsuchen[144]. Fremden Bettlern wurde

1527 der Aufenthalt in der Stadt Münerstadt (Mürstat), den Dörfern

Ethausen und Werberichshausen im Bistume Würzburg verboten, nur dem

Armen vorübergehend gestattet, welcher „der notturfft halbenn seins

leibs artzeney zu suchenn, zu badenn“ käme oder wegen Teuerung aus

der Heimat gezogen wäre[472]. Fast die gleiche Ordnung wurde 1528

für die Stadt Würzburg erlassen[144]. 1562 heißt es in einem Liede:

„Die Handwercksgesellen, die kumen das Badgelt hand, solch Hosen

(Flodderhosen) tragen wöllen“[557]. „Ach bist so ellend dort (in der

anderen Welt), mein man, hast nit ein pfenning in ein badt“, klagt die

einfältige Bäuerin, der der fahrende Schüler von ihrem verstorbenen

Mann und dessen Not erzählt (1560)[46].

[Illustration: Abb. 86. Badestube in Konstanz zu Anfang des 14.

Jahrhunderts. Wandgemälde daselbst. Nach ~Ettmüller~.]

[Sidenote: _Schweißbäder wurden zur Reinigung des Körpers genommen_]

An erster Stelle waren die Bäder natürlich zur Reinigung des Körpers

bestimmt, und zwar diente dazu, wie heute noch bei den Finnen, das

Schweißbad. „Heüttigs tags brauchend wir gemeincklich dz schweißbad

allein, die haut vom schweyß, vnnd schmutz zů seübern, auch dz

wasserbad mehr von wollust (Vergnügen) wegen, dann zů gsuntheit“,

schreibt 1571 ~Etschenreutter~[449]. Schon im nackten König vom

Stricker (Mitte des 13.Jahrhunderts) wird der Bader „sweizbadaere“

genannt[212]. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts sagt ~Guarinonius~, der

gemeine „Böffel“ und viele ansehnliche Bürger aller Städte halten am

„schweiß- und dempffbaden ... dermaßen steiff vnd starck ..., daß

sie vermeyneten viel verloren vnd verabsaumbt zu haben, wann sie

nit alle Sambstag vor dem Sontag, oder alle Feyrabend vor den Fest-

und Feyrtägen, in das gemeine feil oder besondere Schweißbad gehen,

schwitzen, sich reiben, fegen, butzen, vnd abwaschen lassen solten“.

Alle Samstag laufen die Handwerker dem Bade zu, nicht allein ihren

Schmutz und Wust, sondern auch den an ihnen vertrockneten Schweiß durch

geringen Schweiß wieder vom Leib „abzuschwentzen“. Reiche und Arme

meinen, es sei nicht Sonntag oder Feiertag, wenn sie nicht Sommer und

Winter am Samstag oder Feierabend gebadet haben[134]. Wahrscheinlich

wurde das Wasserbad vom armen Manne selten benutzt, das hatte seinen

Grund schon im Preise, der in Bamberg z.❆B. 1480 zwölfmal höher war

als der fürs Schweißbad[144].

Auf den Konstanzer Wandgemälden aus den ersten Dezennien des 14.

Jahrhunderts sind auf siebzehn Bildern Fabrikarbeiterinnen der

Textilindustrie in Tätigkeit dargestellt und zuletzt das Baden im

Schwitzbad[529] (Abb. 86). Auch Gudrun verlangt für sich und die

Jungfrauen, die in harter Gefangenschaft mit ihr spinnen und weben

mußten, nach der Befreiung sogleich ein Bad:

„‚Tuot mirz ze liebe Hartmuot‘ sprach daz edele kint

‚alle mîne meide, die hie verderbet sint,

daz man si bade hînte. volget mîner raete‘“[530].

So war das Bad am Samstag als am Ende der Arbeitszeit namentlich der

arbeitenden männlichen Bevölkerung bestimmt. Darum öffnete man am

Sonnabend Abend in Hamburg (1375) die Badestuben den Männern, während

an den Abenden der übrigen Tage die Frauen badeten, und wenn auf den

Sonnabend ein heiliger Tag fiel, mußten die Frauen den vorhergehenden

Werktagabend den Männern abtreten[217]. Die Handschrift eines

oberdeutschen Weichbildes schließt: „Daz buech hat ein ende. Daz got

all vaig schende. vnd geb uns sein gnad vnd hincz samztag ein guet bad.

amen“[531].

[Sidenote: _Das Schweißbad der Handwerker am Ende der Woche_]

Um die Badestube aufzusuchen, hörten einige Handwerke am Sonnabend

eine Stunde früher mit der Arbeit auf, man machte „Badschicht“[468],

wozu der Arbeitgeber noch das Badgeld, bezw. Stovengeld gab. Nach den

Baurechnungen des Bremer Rathauses erhielten meistens gegen zwanzig

Mann zusammen vier bis sechs Groschen „für den staven“[533]. Endres

Tucher bemerkt im Baumeisterbuche der Stadt Nürnberg (1464–1475):

„So soll im (dem Werkmeister der von der Stadt beschäftigten Maurer

und dem der Zimmerleute) der stat paumeister geben alle wochen, es

sei veiertag oder werckentag, für sein lone und padgelt fünf pfunt

alt“. Der Baumeister oder Werkmeister konnte einem Arbeiter, der es

verdiente, „zu zeitten ein pare pfenning zu badgelt mer geben“. Als die

Löhne stiegen, wurden die Badgelder herabgesetzt[596]. Außer diesem

wöchentlich verabreichten, gleichsam zum Lohne gehörigen Badgelde

gab man es aber sonst noch, wie heute das Trinkgeld. Im Regensburger

Stadtbuch von 1366 war ausgesprochen, den Tagelöhnern habe man kein

Trinkgeld, wohl aber Badgeld zu geben. In Frankfurter Ausgaberechnungen

von diplomatischen Reisen findet sich für die Diener der Gasthäuser und

für die Geleitsknechte Badegeld verzeichnet[127]. Man sprach auch vom

„Verbaden“ der Leute. 1485 sollten in Nürnberg die Brautleute außer

den Dienstboten „nyemannd verbaden oder padgelt für sie zalen“[201].

~Walfhart~ hat unter den Ausgaben Herzog Albrechts des Jüngeren von

Bayern im 14. Jahrhundert verzeichnet: „an Montag nach Purificationis

beate Marie verpadt mein Herre etlich fraven; an Pfintztag vor

Invocauit, verpadten die Zenger der Muraher meinen Herrn“[509]. In

Rechnungen des Chorherrnstiftes zu Klosterneuburg findet sich im

15. Jahrhundert mehrfach ein Posten, „die weinczürl (Winzer) ze

verpaden“[16].

[Sidenote: _Die Höhe des Badgeldes_]

In der Regel war das Badgeld für die einzelne Person so niedrig, daß es

nur die kleinste Münze betrug. „Meine Bücher, die ich mit großer Arbait

geporn, umb ein Badgeld hab müssen verschlaudern“, sagt ~Sebastian

Frank~[73]. In Bayern hieß man es geradezu Padpfenning (1294)[534].

Das Badgeld wurde auch in Naturalien gezahlt. In Raitenbuch bei

Weißenburg hatte jeder Bauer zu Lichtmeß „ain mz. korns, und 1

kebler, der ein sondre feuerstatt hat, ein mz. habern“ zu geben,

außerdem jeder, der zu Gottes Tisch geht (Erwachsener) dem Bader drei

„hochzeit pfennig“, nämlich Ostern, Pfingsten und Weihnachten[535].

In Böblingen erhielt der Bader von Unerwachsenen einen Laib Brot

zu Weihnachten[198], ebenso in Sundelfingen[16]. Wenn der Abt von

Wiltzburg nach Wetelsheim kam, um die „Pauding-Recht“ zu „suchen“,

sollte der Bader für ihn ein Bad haben, wofür er „ein metzen lauters

Korns“ von ihm erhielt (1402)[144].

Zuweilen werden die verschiedenen Angestellten für die einzelnen

Prozeduren bezahlt. In Böblingen erhielt gegen 1554 der Reiber einen

Heller zu reiben und einen Pfennig zu baden[198]. 1480 zahlte in

Freiberg in Sachsen jeder namhafte Mann drei Pfennig für sich und sein

Gesinde, anderthalb Pfennig dem Bader, einen Pfennig in die Stube

und der „Schurin“[B] einen Heller, ein Handwerksmann, ein lediger

Geselle dem Bader zwei Pfennig, die Frauen zwei Pfennig für sich, einen

Pfennig für die Magd, dem Bader und der Bademagd einen Pfennig[183].

Das Badegeld wurde demnach standesgemäß berechnet. Auch in Bamberg

betrug es 1480 einen Heller, für Vermögliche einen Pfennig, also das

Doppelte[144]. Nach ~Guarinonius~ erhielten die Ansehnlichen im Bad

besondere Bänke[134]. Es ist wohl anzunehmen, daß die verschiedenen

Stände gesondert badeten. In Gerolzhofen wird z.❆B. 1445 angegeben,

daß viele Frauen und auch etliche Männer am Sonnabend nicht gern ins

Bad gingen[239]. Die Fahrbadestube in Frankfurt am Main (1337 zuerst

erwähnt, 1450 aufgehoben), die dem Leonhardsstifte und der Stadt

gehörte, war dem Publikum nicht zugänglich, sondern für die Insassen

des Stiftes und die Herrn des Rates bestimmt[127]. In Butzbach in

Hessen dagegen gestatteten 1468 die Chorherren des Kugelhauses gegen

mäßige Entschädigung auch den Bürgern die Benutzung ihrer Badestube,

bis 1494 die Erlaubnis zurückgezogen wurde[194]. Auch in Villingen

verliehen die Johanniter ihre Badestube, bedungen sich aber aus, daß

wenn sie badeten, es geschehen sollte, als ob sie ihr Geld darum

gäben[16].

[Sidenote: _Das Badgeld der Angestellten_]

Nicht nur Handwerkern, sondern auch Beamten, zuweilen sogar den

höheren, wurde Badgeld verehrt und auch regelmäßig am Samstag. In

Rottweil erhielten die städtischen Angestellten (von 1315 bis Mitte

des 16. Jahrhunderts) „von ... amptz wegen“ neben Lohn, Geld für

Essen und Trinken an „Ungeltern“ auch Opfergeld und „batt gelt“[473],

ebenso bekamen zu Basel im 14. Jahrhundert der Ratsschreiber und

Unterratsschreiber von Zeit zu Zeit „Geld ins Bad“[260]. Frankfurt am

Main gab noch 1706 nach althergebrachter Gewohnheit den Bürgermeistern

und einigen Kanzleibediensteten alle Sonnabend eine gewisse Zahl

„Creutz-Heller“, die zur Zeit keine gangbare Münze mehr waren und

„BaadHeller“ genannt wurden[133].

In Butzbach in Hessen nahmen bei Gelegenheit des Bürgermeisterimbisses

Kellner und Herrendiener, Rat und Ratsdiener regelmäßig ein Bad,

dessen Kosten aus der Stadtkasse bestritten wurden. Auch wenn man

neue Gesellen in den Rat kor, pflegten sich Schöffen und Ratsmannen

diesen Genuß selten zu versagen. 1446 wird des bezeichneten Vorfalles

gedacht, daß Schöffen und Ratsfreunde, nachdem sie im Bad gewesen,

auf dem Rathause einen gemeinsamen Imbiß und ein fröhliches Gelage

veranstalteten und dann „unbezahlt hinweg gingen“[194][C]. Das

speierische Domkapitel hatte (1512) jährlich auf Martini dem Stadtrat

und den übrigen Stadtbeamten von Eßlingen ein großes Gastmahl im

Zehenthofe zu geben. Von einem Bade wird hier nichts erwähnt, wohl aber

gestattete man nach dem Mahle den Dienstboten, in das Badehaus zu gehen

und dort ein Bad zu nehmen. Am Fastnachtsdienstag mußte der Zehenthof

wieder ein großes Essen geben. Darnach durften die dabei beschäftigten

Dienstboten wieder ins Bad mit Ausnahme des Bäckers und seiner Frau,

die nur zu Martini das Bad bezahlt bekamen[61].

Fremde Gäste wurden von Behörden auch ins Bad geladen, das für sie

samt der Zeche bezahlt wurde. Als der Frankfurter Rat 1432 mit einem

anwesenden Edelknecht unterhandelte, beschloß er, ihm „daz bat zu

machen“[127]. In Basel ließ der Rat im 14. Jahrhundert fremde Gesandte

auf seine Kosten ins Bad führen[260]. 1423 verehrte der Butzbacher Rat

dem Junker von Eppenstein zwei Viertel Wein, „als ihn Herr Johann von

Stockheim (der Butzbacher Schultheiß) in das Bad geladen hatte“[194].

Ein besonderes Badgeld wurde den Arbeitern nach Fertigstellung

einer größeren Arbeit geschenkt. In erster Linie kommen auch hier

die Bauhandwerker in Betracht, die unseren heutigen Richtschmaus

im Bade feierten. Nach Frankfurter Baumeisterrechnungen gab man

1429 2 ß den Maurern „czum bade, als man murens uffhorte“, 1436 3½

ß den Steindeckern „czu bade czu geen vnd czu uerdrincken, als sie

den buwe follenbrachten“[127]. Ebenso häufig war ein Freibad mit

Bewirtung nach der Ernte und der Weinlese. Die Schnitter des Spitals

zu Mosbach bekamen 1527 nach der Ernte 1 ß. 2 den. zum Badgeld[461].

In den Rechnungen des Chorherrnstiftes zu Klosterneuburg wird im

15. Jahrhundert häufig für die Winzer Geld zum Bad und „das mal ze

pessern“ erwähnt[16]. Nach Beendigung der Herbstgeschäfte wurde dem

Klostergesinde, den Handwerksleuten und allen, welche für das Kloster

Denkendorf gearbeitet hatten, ein Badtag gegeben. An diesem Tag

nahm jeder nach dem Mittagessen sein Weib und, wer ledig war, seine

„Zwagerin“[D] und zog mit ihr nach Eßlingen ins Bad[73]. 1559 gibt

die Domrechnung von Basel nach der Ernte an: „den knechten fürs mol

und badgelt 1 Pfd. 5 ß“[219]. Im 15. Jahrhundert mußten nach einer

Herbstordnung zwei Bannwarte in Begleitung der anderen von Haltingen

„ein hengelin trüblen“ an einer Stange über die Rheinbrücke nach

Basel in das Bauhaus tragen. „Do sol inen ein bumeister ir obendbrot

erbarlich bereit han und dannenthin in die badstuoben schicken,

und den badstuoben trunck geben und für sie bezalen.“ In ähnlicher

feierlicher Weise hatten 1338 die Jäger des Dreieicher Wildbanns, eines

großen Forstes, in der Messe einen eingefangenen Hirsch nach Frankfurt

zu bringen. „Vnd wan sye komen tzu Sassenhusen, so sullent sye blasen

durch die stadt, vnd sullent yne dem schultheiszen heym furen, der sall

sye tzu bade furen, vnd sall sye erlichen laszen, vnd sall den hyrtz

(Hirsch) mit den scheffen teylen als sin ere ist“[535].

[Sidenote: _Das Bad als Verschönerungsmittel_]

Mit dem einfachen Reinigungsbad verbanden namentlich eitele Frauen eine

künstliche Verschönerung des Körpers.

„Ez ist manig altez wib

Dü färwet vnd badet jren lib

Vnd schint jr daz vil lützel an

Man sech jr doch die runzeln an“[536].

~Hero~ gibt 1533 bei Besprechung des Bades eine haarfressende Arznei

an, die den Körper nicht verbrennt, d.❆h. ein Haarentfernungsmittel,

außerdem auch Färbemittel[231], und nach ~Abraham a Santa Clara~ (1711)

badeten manche, um sich des Bleiweißes und Spießglanzes bequemer zu

bedienen[288]. Die Arsenverbindungen spielten bei der Hautverschönerung

eine große Rolle, und man gebrauchte sie, wie aus der schon erwähnten

italienischen Anweisung aus dem 14. Jahrhundert hervorgeht, nach dem

Dampfbade[537], wodurch die Aufnahme in den Körper besser erfolgte.

[Sidenote: _Trinkgelage in den öffentlichen Badestuben_]

Man ging aber nicht nur zur Reinigung, sondern, wie schon aus

dem Vorhergehenden ersichtlich ist, zum Vergnügen ins Bad und um

Gesellschaft zu suchen, was schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts der

König vom Odenwald bemerkt[228]. Wein trinken, „harpffen, geygen,

tantzen vnd paden“ geben nach einem Weingruß viel Freude[584]. In einem

Gedichte des Liederbuches der ~Clara Hätzlerin~[259] wird Baden für

Mann und Frau zu den größten Freuden des Lebens gerechnet.

„Baden ist ain rainclich lust,

Als er vf erden mag gesein.

Es ward vff erd chain fraw so vein

An leib, an claidern, an allen sachen,

Sy haisz ir dannocht machen

Ain bad durch sunderlichen lust.

Hatt ain man dann vf der iust

Gedienet schönen frawen,

Ist er in Turnay wol erplawen,

Hatt er gewallet oder geraiszt,

So gert er doch aller meist

Vor allen fräden baden.

Darzů tůtt man laden

Alle gůt gesellen,

Die zu der fräd wöllen ...

Baden ist ain sauber spil,

Das ich auch ymmer preisen wil.“

Um das Jahr 1470 feierte ein Stiftsherr zu St. Bartholomäus in

Frankfurt am Main sein Jubiläum und „hat den ganzen Stift und

ander sine gute Frunde darzu geladen und diesen allen den ganzen

Tag gütlichen gethan und den andern Tag gebatt in dem Sweis- und

Wasserbaden“[197]. Auf dieselbe Weise feierte ein Chorherr des

genannten Stiftes 1410 sein Jubiläum[127]. Die vornehme Gesellschaft

Limburg in Frankfurt feierte einmal im 15. Jahrhundert mehrere Tage

lang Fastnacht, „und am Schluß gehend die Gesellen in das Bad zu der

Weißen Badstuben und das Badgeld bezahlen die Frauen“[519]. Zieht man

in Betracht, daß nach dem Liederbuch der ~Hätzlerin~ am Montag die

Trunkenen baden[259], nach dem König vom Odenwald man in die Badestube

geht, um nüchtern zu werden[228], nach ~Hans Sachs~ im Höllenbade auf

den Bänken „schlemmer, trunckenböltz, füllhels und demmer (Schwelger)“

sitzen[29], und daß der Greifswalder Professor ~Franc. Joel~ (16.

Jahrhundert) Wasserbäder gegen Katzenjammer empfiehlt[16], so erscheint

der Besuch der Badestuben nach den Frankfurter Festlichkeiten in einem

eigentümlichen Lichte. Das Gleiche gilt vom Baden am blauen Montag der

Handwerke. In Amberg durften die Gesellen alle vierzehn Tage ihren

guten Montag, den sog. Badtag, erst des Nachmittags nach beendetem

Tagwerk halten[205]. Die bayerische Landesordnung von 1553 will den

guten (blauen) Montag und das Badgeld abgeschafft haben[46].

In Hildesheim waren die Mitglieder der Schneidergilde bei Strafe

verpflichtet, an den sogenannten „freien Montagen“ nach Beendigung

der Messe das Bad aufzusuchen. ~Becker~ versteht unter den freien

Montagen die nach Ostern, Johannis und in der Maiwoche[52]. Hier

handelt es sich wohl um eine andere Art Bäder der Handwerker, die

sogenannten Stovenlaghe (Badstubengelage), die z.❆B. in Lübeck die

Drechsler und Kistenmacher, in Wismar 1515 die Zimmerleute, 1523 die

Maurer abhielten[533]. In Görlitz wurde alle Quartal an dem Badetage,

an welchem sich die Gesellen baden und gründlich reinigen sollten, ein

Mahl gehalten[205]. In Frankfurt am Main durfte in den Zunftgeboten,

in welchen die Rechnungsablage vorgenommen wurde, jedem Anwesenden

Badgeld aus der Zunftkasse gegeben werden[127]. Eine mecklenburgische

Polizeiordnung von 1516 verbot den an etlichen Orten herrschenden

Mißbrauch, daß die Handwerksfrauen „im ingange der hantwercke erer

eelicken manne mit neinem stouenbade, collacien edder spyse“ beschwert

würden[53].

[Sidenote: _Das Singbad_]

Als Badestubengelage muß auch das Singbad der Meistersinger gelten. In

der Kolmarer Meisterliederhandschrift heißt es in einem wohl aus dem

14. Jahrhundert stammenden Gedichte:

„So will ich singen waz ich kan

als dick als es gelanget mir

Al in dem bad vnd bij dem win

wie gerne ich daz tet“[464].

Die Ulmer Tabulatur von 1644 bestimmte: „Die Singer .... sollen sich

alles Zusammen Singens, es sey auff der Schul, in den Zechen, in

dem Bad enthalten. Es wäre dann sach der Bixenmeister oder Märcker

begehrtens an Sie.“ In der Ulmer Tabulatur von 1599 wird das Singbad

auch „Bad-Zech“ genannt, die von einem „Schulmeister“ gegeben wurde.

Nach der Ulmer Tabulatur von 1644 sollte der Kron-(Kranz-)gewinner,

der „Kronmeister“ gleich den Montag nach der Freischule ein Singbad

anstellen. Dem Singbad in Ulm entsprach in Nürnberg die „Festsuppe“,

die vom „Schulhalter“ auf eigene Kosten den Sängern nach der Festschule

gegeben werden mußte. Dem Schulhalter war bei jeder Singschule die

Anordnung übertragen. Wie in Ulm der Krongewinner, so hatte in

Nürnberg der Sieger im Kranzsingen drei Monate nach seinem Siege ein

Kranzsingen, gewöhnlich Kränzlein oder Kranz genannt, zu geben[465].

Erinnern wir uns, daß in der „Suppe“ bei der Badenfahrt guter

Gesellen[36] das Kränzlein von einem auf den anderen überging, wobei

der Besitzer des Kranzes die Kosten der Zeche tragen mußte, so ist

hier unschwer ein Singbad zu erkennen, zumal die einzelnen Gesellen

ihre Wünsche in gebundener Form vorbrachten (Abb. 87). Die erwähnten

Meisterlieder, die von ~Hans Sachs~’ Hand geschrieben sind, müssen auch

als Lieder des Singbades gelten. Meist wird der Bader wegen schlecht

besorgter Badestube geneckt, doch ist es dem Dichter nicht ernst damit:

„Pader, ich thu nur spotten,

hapt mir für guett,

im padt mon thuett

oft reisen solche zotten“[337].

Es kommen auch Lobeserhebungen des Baders und seiner Stube vor, wofür

einmal das Schenken des Badgeldes gefordert wird[464].

[Sidenote: _Die Badestube als Versammlungsort_]

In manchem glich die Badestube dem heutigen Wirtshause, „Stovenmere“

ist das Gerede in den Badestuben und bedeutet soviel als

Wirtshausgeschwätz[533]. In ~Philipp von Allendorf~s Judenbadstube

(1535) heißt es: „So schwetzt man auch im bad gar vil“[234].

Selbstverständlich wurde auch politisiert. „Das ist wider die juden und

bösen christen, die da spöttisch reden von den heiligen sacramenten,

als man da thůt in den batstůben“, sagt ~Geiler von Kaisersberg~

1518, und in einer Predigt aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts

heißt es: „Dort sitzen sie imm Padstübl und reden keczrisch wider

gott vnd kaisser“[16]. Die Badenfahrt guter Gesellen[36] ist ein

Religionsgespräch aus der Zeit der Reformation, das zur Versöhnung

der feindlichen Parteien beitragen sollte. In Köln wurden bei

einem Aufstand die Feinde des Rats nicht müde, auf den Gaffeln,

in Trinkstuben und in Badestuben, den Ratsherren und Ratsbeamten

Gewalthandlungen, Rechtsverletzungen und Bestechungen vorzuwerfen[539].

1488 heißt es in der Weißenhorner Historie vom oberschwäbischen

Bauernaufstand: „Alß die waldknecht, die den lerman angefangen hetten,

die grosse aufrur und not sachen, da manet sy ir fenderich, sy sölten

iren herbergen und waffen zulaffen. Das theten sy, versamleten sich

etlich bey dem spital und namen die gassen ein, etlich kamen zesamen in

der badstuben, möchten weyter nichts mer thon“[128].

[Illustration: Abb. 87. Morgensuppe im 16. Jahrhundert zu Baden im

Aargau. Titelholzschnitt zu „Ein badenfart gůter gsellen“ von ~Hans

Achtsinit~ (wahrscheinlich ~Nikolaus Manuel~).]

[Sidenote: _Badetage_]

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 19 / 53 段