Wie aus dem Vorhergehenden ersichtlich ist, nahm man in der

Hausbadestube nicht nur Reinigungsbäder, sondern badete auch gegen

Krankheiten. Der Bürgermeister Nikolaus Gentzkow von Stralsund tat es

am 31. März 1564 auf ärztlichen Rat. Am 2. Dezember verzeichnete er in

seinem Tagebuche: „badede ick in minem eigen stauen vth diekwater“,

am 27. Januar des folgenden Jahres: „leth ick den kum am stauen

vthschmelten vnd den stauen heruthmaken, vnd badede darin vmb des bains

willen“[542]. Hieraus ist übrigens zu entnehmen, daß der stauen nicht

nur die Badestube, sondern auch die Badewanne war. Schon 1562 badete

Gentzkow öfters „mit minen qwaden ruggen“. Aus ~Fabricius Hildanus~

geht hervor, daß im 17. Jahrhundert besonders von armen Leuten als

Ersatz der Badekur nicht nur in Krankheiten, sondern auch zur Bewahrung

der Gesundheit ein- oder mehrmals im Jahr Tage und Stunden lang, wie

in den Mineralbädern, im Zuber gebadet wurde. ~Fabricius~ sah dabei

Krämpfe, Schlaganfälle auftreten und führt diese bösen Zufälle darauf

zurück, daß die Leute meinten, die zur Badekur nötige Reinigung des

Leibes, vorzüglich die durch Purgieren, nicht nötig zu haben. Ganz

besonders sei sie gerade beim Baden im süßen (gewöhnlichen) Wasser

erforderlich, weil das den Leib schlüpfrig und glatt mache. Auch die

mineralischen Bäder, die durch die Kunst der Chemie zubereitet würden,

seien, wie die aus süßem Wasser, unserer Natur zuwider. Die Nachbildung

einiger natürlicher Mineralbäder durch Schwefel, Alaun und Salz

erkennt er für Notfälle an, erklärt es aber für Eitelkeit, Frechheit

und Aufschneiderei, natürliche Bäder durch die Kunst der Chemie zu

machen[101]. Es gab schon im 16. Jahrhundert z.❆B. von ~Thurneisser~

Rezepte, Mineralbäder nachzuahmen[390], und ~Paracelsus~ ergänzte die

Mineralbäder für bestimmte Krankheiten durch Zusätze von Kräutern[374].

Meister ~Burckhart~ von Reytlingen gab ein „bewert wiltbad“ an[47].

~Johann Wilhelm Simler~, ein großer Verehrer der Mineralbäder, singt

„vonwegen des Podagrams, im Meyen, 1668 und 69“:

„Gewärmtes Kräuterbad in meinem Ofenkessel;

nächst Gott; entbande mich von Podagrames Fessel“[27].

[Sidenote: _Kräuterbäder im Hause gegen Krankheiten_]

Ja man nahm regelrechte Badekuren im Hausbade vor. 1528 schreibt

~Hans Stockar~ in Schaffhausen: „Uff dye Zitt hain jch 33 Dag Wasser

badett jn mim Hus, und schlug heffdyg us“[597]. Felix Platter ließ

Kuren mit Kräuterbädern im Hause gegen Aussatz vornehmen[488]. Nach

~Brunssfels~ sollte man nicht über vierundzwanzig Tage lang baden und

bis auf acht Stunden täglich steigen, dazwischen schweißbaden. Man

saß dabei auf dem Kräutersack, dessen Abkochung sich im Badewasser

befand[47], nach ~Dryander~ 1547 täglich eine Stunde lang[233]. Es

gab also zweierlei Kräuterbäder, Dampf- und Wasserbäder. Der Kosten

wegen wurde das Kräuterbad mehrmals benutzt. Infolgedessen machte

das Wärmen eine besondere, in Abb. 55c wiedergegebene Vorrichtung

nötig, die auch ~Thurneisser~ 1572 etwas abgeändert bringt[390]. Nach

ihm und ~Brunssfels~ sollte das Bad alle drei Tage erneuert werden.

Die Badebütte war zuzudecken, damit die Kraft darin bleibe[47].

~Guarinonius~ sagt 1610:

„Die Badwann laß offen, oder schleuß nur vor dir,

Den Dampff laß vnten beyn Füssen riechen herfür“[134].

1647 schlug ~Sebiz~[65] vor, die Badebütte mit hölzernen Deckeln oder

dicken groben Tüchern, „Kutern oder Sergen“, ~Gessner~[335] 1745,

mit einem Tuch, Teppich oder einem Brett mit einem Ausschnitt für

den Hals zuzudecken. Für Kräuterbäder einzelner Teile dienten der

„Lendenzuber“ (Abb. 55a), dessen Sitzbrett nach hinten abfallen sollte,

und eine besondere Schenkelbadewanne (Abb. 55b)[48. 221], die auch zu

Dampfbädern verwendet werden konnte.

[Illustration: Abb. 55. Apparate für Wasser- und Kräuterbäder im 16.

Jahrhundert. Holzschnitt aus ~Dryander~s Arzneispiegel. Frankfurt a.❆M.

1547.]

[Sidenote: _Andere Bäder zu Heilzwecken_]

1684 machte ~Lamzweerde~ neue Badeapparate bekannt, darunter einen Sack

aus Leder in dem sehr schwache Kranke das Bad im Bett nehmen konnten

(Abb. 56). Er beschrieb auch einen, erst in der modernen Hydrotherapie

zur Geltung gelangten Rückenschlauch (Abb. 57) und mit Wasser

gefüllte Ledersäcke, die über einzelne Gliedmaßen gezogen wurden[574].

Sein geistiges Eigentum scheinen diese Apparate aber nicht zu sein,

denn einzelne sind schon in einem Werke des aus Illyrien stammenden

Arztes ~Santorio~ abgebildet, der 1636 zu Venedig starb und sich auf

technisch-medizinischem Gebiete, unter anderem auch durch Herstellung

von Instrumenten zur Ermittelung der Körpertemperatur und des Pulses

auszeichnete[235].

[Illustration: Abb. 56. Sack aus Leder zum Dauerbad im Bett für sehr

schwache Kranke v. Lamzweerde. Kfpr. 1684.]

~Pictorius~ erwähnt 1560 Bäder von Baumöl, Milch, Molken, Wein und

Öl, in dem ein Fuchs oder Dachs zuvor gesotten wurde, sagt aber, „man

schreibt von ihnen“; sie waren also nicht in Gebrauch[152]. Nach ~Ryff~

war bei den Deutschen in Milch zu baden ebenso ungewohnt, als in Wein

und Öl[48]. 1793 benutzte man aber Milch- und Molkenbäder[160], wobei

man glaubte, die Kranken dadurch zu ernähren. Von dieser Vorstellung

ging wohl auch ~Pantaleon~ aus, als er den Lungensüchtigen und denen,

so das Abnehmen am Leib haben, den Besuch der Thermen verbot, dafür

aber Wasserbäder „so ab Kalbsköpfen und füssen gesotten“ empfahl[35].

Trotz mancher Kuren im Hause gingen Leute, denen eigene Badestuben

zur Verfügung standen, in die öffentliche Badestube zum Schröpfen,

Aderlassen oder um Heilbäder zu nehmen. Nach der Pfründeordnung

des Klosters Geisenfeld in Bayern aus dem 13. Jahrhundert hatten

die Frauen aller vierzehn Tage ein Anrecht auf ein Bad, das zwei

„lantnaer“ bereiteten. War eine Frau „siech“ (krank), oder wollte sie

„us einer aderlazz baden“, ging sie zum „veilen pade“. Wer das nicht

wollte und das Bad lieber im Kloster nahm, hatte es zu bezahlen[548].

Bürgermeister Gentzkow war am 3. April 1559 „mit vruw vnd kindern jm

steinstauen vnd leth wohl 7 koppe setten“, am 24. November badete er

„jm gemeinen stauen und leth 3 koppe setten“[542].

[Illustration: Abb. 57. Rückenschlauch von Lamzweerde. Kpfr. 1684.]

[Sidenote: _Einladungen in die Hausbadestuben zum Schmausen und Zechen_]

Wir sahen schon im nackten Boten, daß die Badestube zur kühlen

Jahreszeit als Wohnraum benutzt wurde. Sie diente aber auch als

Speise- und Trinkzimmer, in das man gern Freunde und Bekannte lud.

~Guarinonius~ sagt 1610: „Wann manicher, der sonsten nichts zu thun

hat, nicht weiß was er anfangen solle, läßt er jhm ein Schweiß- Dempff-

oder auch Vollbad zurichten, darin er etwan mit seinem Weib, oder

sonsten einem guten Freund sitzet, und ein Kändele drey, vier Wein,

neben guten Sträublen außleeret, damit in seinem Leib innen nicht

etwan das Vacuum rusticum entstehe“[134] (Abb. 58). 1584 wurde, wie

erwähnt, Magdalena Paumgartner in Nürnberg zu einer Bekannten ins

Bad geladen[248]. Der Bürgermeister Gentzkow berichtet uns in seinem

Tagebuche des öfteren von solchen Einladungen[542]. Am 13. Mai 1559

hat er verzeichnet: „badede ick in minem eigen stauen mit D. Khetell“,

am 3. Oktober 1562: „do badede ick in minem stauen. D. Kehtel vnd sine

vruw badeden mit mj. eethen darna mit mj vnd toueden bet nha negen“,

am 9. Juni 1563 „badede ick in minem stauen vnd beheld min volck by

mi to gast“. Unter Volk sind die Angestellten des Bürgermeisters zu

verstehen. Aus den Angaben scheint hervorzugehen, daß die Gasterei erst

nach dem Bade stattfand. Ferner hat Gentzkow verzeichnet am 13. Januar

1558: „leht ick minen batstauen heiten vnd badede mit minem volcke“,

am 21. April 1559: „badede ick mit all minem volck, vnd worden dorch

den roden wyn so vrolick darna, dat alle jungen vnd knecht dantzen

vnd singen musten bet in die nacht, dat die glock ein schlug“, am

30. Juni desselben Jahres: „badede ick mit minem volck vnd zechten

darna wol“, am 3. Januar 1560: „badede ick mit alle minem volck noch

jm suluen minem stauen. Ick leth ock minen naber Christoff Lafferde

mit siner vruwen vnd all sinem volck darinn baden“, am 10. Februar

desselben Jahres: „leth ick den stauen in minem haue (Hause) anheiten

vnd badede mit minem volcke drinn“ und am 15. April: „hadde ick mien

volck togaste vnd was mit en guder dinge“. Gentzkow lud sein Volk auch

sonst zu Gaste, z.❆B. in seinen Garten zum Tanz oder am 10. November

1560 zum Martinsabend, wobei der Exzeß, wie Gentzkow selbst schreibt,

so groß war, daß er am anderen Tag auf der Bank liegen mußte. Das sind

aber Seltenheiten gegenüber den Einladungen ins Bad, die wir unseren

heutigen Gesellschaften gleichstellen müssen.

[Illustration: Abb. 58. Mann und Frau beim Schmause im

Hausbadestübchen. (Der Mai). Kpfr. von ~Franz Brun~ 16. Jhdt.]

[Sidenote: _Die Hausbadestube als Speisezimmer_]

Daß es auch in Nonnenklöstern bei den Einladungen ins Bad fröhlicher,

als es die Sitte erheischte, zuging, zeigt folgender Züricher

Ratsbeschluß von 1523: „Abrednuss miner Herren von Zürich verordnoten

ratsboten mit frow priorin und den ratsfrowen zuo Töss, etlicher bösen

missbrüchen halb beschechen. Zum ersten: als dann ein badstuben zuo

Töss im gottshus ist, darin dann unzhar etlich ander frowen von den

klosterfrowen geladen gewesen, mit inen zuo baden, die syent von der

Töss ab der strass, von Winterthur oder anderschwohar; das aber vil

geschreis und nüt anders dann ein liechtfertigkeit und zerstörung

guots wesens mag bringen; ist von minen Herren mit verwilligung der

frowen abgeredt und beschlossen, daß hinfür gar niemas in solich bad

sölle kommen oder gan, dann allein die kloster- und ordensfrowen. Es

soll ouch endheine under inen, jung oder alt, nit gewalt oder macht

haben, dhein andere usserthalb dem kloster, wer joch die syg, in das

gemeldt bad zuo laden, ane gunst und willen (der) frow priorin und der

ratsfrowen“[172].

~Rudolf Collin~ erzählt in seiner Lebensbeschreibung: „Im Jahr 1524

den 14. Hornung verliesse ich mein Vaterland (Lucern), kame um den

Abend gen Zürich, und nahme meine Einkehr in Herrn Oßwald Myconius

Hause, wo mir eine lustige Begebenheit aufstieße: Es war namlich an

der alten Faßnacht, da stuhnde (wie um diese Zeit gewohnt) ein Tisch

mit den niedlichsten Speisen, und vollen Bechern versehen in einer

Schweißstube (vaporario).“ Kein Mensch war zugegen, weil alle Gäste auf

die Ringmauer hinausgegangen waren, dem Fastnachts- oder Märzenfeuer

zuzusehen[551]. Das Baden ist garnicht erwähnt, und die Gäste müssen in

Kleidern gewesen sein, um das Haus zu jener Jahreszeit vorübergehend zu

verlassen. Die Schweißstube war hier das Speisezimmer des Hauses.

[Illustration: Abb. 59. Doktor Moser in Konstanz wird in der

Hausbadestube mit seiner Geliebten vom Ehemanne derselben überrascht

und zu Tode gestriegelt. 16. Jahrh. Wyckiana. Zürich, Stadtbibliothek.]

[Sidenote: _Liebesabenteuer im Bad_]

Im Hausbadestübchen empfing auch die ungetreue Ehefrau ihren Liebhaber.

Das schien so selbstverständlich, daß z.❆B. in einem Volksliede des

16. Jahrhunderts die Badestube garnicht erwähnt ist, wohl aber auf dem

Titelbilde dargestellt wird[310]. Manche dieser Stelldicheins endigten

mit Mord und Totschlag durch den betrogenen Ehemann. Von einem solchen

Fall, der sich zu Zofingen 1559 zutrug, berichtet der Züricher Chorherr

~Wyck~[308]. 1530 wurde in Zürich bei Augustin Fries ein fliegendes

Blatt gedruckt „Ein hübsch Lied, genannt der Striegel“, das in des

Knaben Wunderhorn[309] aufgenommen ist. Das Gedicht war ein seinerzeit

weit bekanntes Volkslied. Eine Kaufmannsfrau in Konstanz empfing in

Abwesenheit ihres Mannes den Geliebten, einen Doktor, im Bad. Der

Ehemann, dem die Sache zu Ohren kam, gab eines Tages vor, eine weite

Reise zu unternehmen, ließ aber einen Striegel anfertigen, mit dem er

unerwartet in die Badestube trat und den Doktor zu Tode striegelte.

~Wyck~ klebte in seine Sammlung einen kolorierten Holzschnitt (Abb.

59) ein, der wahrscheinlich dem genannten fliegenden Blatt entnommen

ist, und fügte, ohne das Gedicht anzuführen, hinzu, dieser Doktor

(auf dem Bild durch die Kopfbedeckung als solcher gekennzeichnet)

sei ein Sohn des Organisten Moser vom Großmünster in Zürich gewesen

und der Bruder einer Nonne im Ötenbach, die fromme Moserin genannt,

die 1554 starb[308]. Etwas abgeändert wurde das Gedicht zu Augsburg

„durch Valentin Schönigk, auff vnser Frawen Thor“ (auf der Abbildung

tragen Mann und Frau den Badehut von Stroh) und 1606 zu Basel bei

Johann Schröter gedruckt. Auch ~Fischart~ sagt in der Gargantua: „o bad

gestrigelter doctor von Costenz!“[151]. Noch 1624 wurden Szenen aus

dem Gedicht auf einer Glasscheibe dargestellt, die das Landesmuseum

zu Zürich besitzt, wo die Liebenden entgegen der sonstigen Auffassung

nebeneinander auf der Schröpfbank in der Schweißbadestube sitzen. Die

Hausbadestuben scheinen demnach, wenigstens in dieser Beziehung, ihre

frühere Bedeutung nicht mehr besessen zu haben[G].

Bekanntlich forderte der Landvogt Wolfenschießen 1307 zu Alzellen von

Baumgartens Weib, mit ihm im Bad zu sitzen. Sie rief aber ihren Mann

herbei, der den Landvogt mit der Axt erschlug (Abb. 53). In den um 1400

verfaßten Gedichten ~Heinrich Kaufringer~s ladet einmal eine Augsburger

Schustersfrau ihren Geliebten, einen Chorherrn ins Haus zum Bad, ein

ander Mal die Frau des Bürgermeisters von Erfurt den Sohn des Königs

von Frankreich, der dorthin „gen schuole“ gesandt war[256].

[Sidenote: _Badestuben in den Amtswohnungen_]

Wir finden häufig das Hausbadestübchen in Amtswohnungen auf Kosten

der Behörde errichtet. Zu Frankfurt am Main kommt 1436 die Badestube

in der Bonameser, 1470 die in der Erlenbacher Burg für die Amtmänner

beider Orte vor, sowie 1499 die Badestube für den Marstaller. Auch im

Römer befand sich ein Badstübchen, offenbar für den Stadtschreiber,

welcher dort seine Amtswohnung hatte. In Hamburg finden wir sie im 16.

Jahrhundert in den Wohnungen des Physikus und des Stadtschreibers.

1477 wurde das „batstobelin im Rathuse“ in- und auswendig geweißt

und das „batstobechin“ mit Fenstern (638 Scheiben) versehen[127].

Berlin und Cöln an der Spree hatten im 16. Jahrhundert in den

Kaplan- und Predigerhäusern Badestuben[191], 1610 das evangelische

Pfarrhaus zu Aadorf. 1640 schaffte hier das Amt Winterthur ein neues

„Badestubenöfeli“ an. Auch im Pfarrhaus zu Aawangen war schon vor 1597

ein Badstübli eingerichtet, und 1619 fehlte es nicht im neuerbauten

Pfarrhaus[187]. 1557 wurde zu Waldulm im Pfarrhaus der Ofen in dem

„badstublin“ errichtet[460]. In Frankfurt am Main war die Fahrbadstube,

auch die Badstube am Fahr genannt, die 1337 zuerst erwähnt wird,

gemeinschaftliches Eigentum der Stadt und des Leonhard-Stiftes.

Die Herren des Rates und wohl auch die Mitglieder des erwähnten

Stiftes bedienten sich ihrer, dem großen Publikum war sie aber

verschlossen[127].

[Sidenote: _Verbote der Hausbadestuben zur Förderung der ehehaften_]

Aus verschiedenen Gründen finden wir hie und da die

Privatbäder eingeschränkt oder verboten. Nach der bayerischen

Landesordnungerklärung von 1578[16] und der Forstordnung von 1616[46]

wurde den Bauern mit Ausnahme der in den Einöden wohnenden untersagt,

eigene Badestuben zu bauen, nach der zweiten Ordnung auch der

Gebrauch transportabler und dieser nicht nur den Bauern, sondern auch

den Bürgern in den Städten und Märkten, dafür diesen aber erlaubt,

ordentliche gemauerte Badestuben in den Häusern zu haben.

Die Gründe zu diesem Verbot lagen in dem zu reichlichen Holzverbrauche

und der Feuergefährlichkeit der kleinen Badestuben. Daneben sollten

durch dieselben die Einkünfte der ehehaften nicht geschmälert werden.

Aus letzterem Grunde erfolgte das erwähnte Verbot im Altenmarkt

(Bayern) 1439[535], ein solches zu Kuppenheim bei Rastatt 1484: „und

daruff so sollent alle kleine badtstuben, die bißheer zu Cupenheim

gewesen sind, abgetan und nyemandt mee, er sy geistlich oder weltlich,

gestattet werden, in den hüsern badtstuben zu haben oder fürter zu

machen, damit Diethrichs Hans und sine erben unser badtstube dester

baß gehalten und den zinß jerlich daruß geben mögend; es were dann,

das ein amptmann zu Cupenheim in sinem huse ein badtstüblin haben

wölt, des solt er macht han allein fur sich und sin gesinde und sust

fur nyemandt mee zu gebruchen ungeverlich“[61]. Ebenso wurde 1440 und

1476 in Görlitz die Badestube nur zum eigenen Gebrauch erlaubt. „Vnd

forder sal nymandis ander lüte weder vor der Stat noch in der Stat

baden denn alleine sich sine kinder vnd gesinde“[202]. 1547 führten die

Lübecker Bader Klage darüber, daß nicht nur der Hausvater und Familie

nebst Gesinde, sondern auch dessen Bekannte bei ihm badeten[16]. Bei

der Verleihung des Bades zu Liebenzell 1498 behielt sich der Lehnsherr

das Recht vor, die „badstüblin“ im Hause nach eigenem Gefallen jemandem

zu gestatten, jedoch sollte es der Betreffende nur für sich selber

brauchen. Im sog. Ried, der Niederung an der Mündung der Murg bei

Rastatt, lagen im 15. Jahrhundert fünf Dörfer (heute noch drei). Diese

hatten zusammen ein „badstublin“. Als 1487 das nahe Iffezheim auf

Bitten der Gemeinde vom Markgrafen Christoph zu Baden ein ehehaftes Bad

erhielt, wurde denen im Ried befohlen, ihr Badstüblein durch den Bader

von Iffezheim wärmen zu lassen oder nach dort zum Bad zu gehen[61].

[Sidenote: _Verbote der Hausbadestuben wegen Feuersgefahr_]

Die Feuergefährlichkeit der Badestübchen tritt häufiger als Grund ihrer

Einschränkung auf. Nach dem klugen und rechtsverständigen Hausvater

war es 1705 jedermann freigegeben, ein Badhäuschen oder Badstübchen

zu erbauen, es durfte jedoch keine Feuersgefahr bringen[567],

weswegen es von der Obrigkeit besichtigt wurde. Dies geschah z.❆B. in

Frankfurt 1478. Trotzdem entstand 1556 von einer „clein batstoben“

aus eine Feuersbrunst[127]. In der Bergstadt S. Marienberg verordnete

man 1540, die Badstüblein jährlich zweimal zu besichtigen, nach der

Stuttgarter Feuerordnung von 1607 sollten sie nur geduldet werden,

wenn der Schornstein gut gebaut und bis übers Dach hinausgeführt

wäre[16]. 1484 veranstalteten Kellner und Rat zu Butzbach in Hessen

einen besonderen Umgang durch die Stadt, um festzustellen, welche

von den Badestuben zu leiden oder nicht zu leiden seien. Im Herbst

1489 sah sich der Rat veranlaßt, eine Anzahl Öfen in den Badestuben

gewaltsam abbrechen zu lassen. 1494 erging an verschiedene, bei einem

vorherigen Umgange aufgezeichnete Bürger der gemessene Ratsbefehl, „die

sorglichen Badstuben abzuthun“. In demselben Jahre hatte aber auch der

Rat eine Badestube in eigenen Betrieb übernommen[194]. Die Görlitzer

Statuten verlangten die „badestoben“ wegen Feuersgefahr zur ebenen

Erde gelegen. 1440 und 1476 wurde verordnet: „Alle badestobin uff den

Estrichin vnd sust empor stehende, sullin gantz abgethon werdin vnd

was sust badestobin sindt ouch wol bewart“[202]. In der Stadt Brieg

wurde 1550 sogar verlangt, daß „alle Badebutten In der Stadt bay den

gemeinen Manne abgestalt werden, welcher aber daruber inn seinem Hause

baden wirt, sol so offte solchs geschicht zur pehn ein margk vorfallen

sein“[16]. 1748 wurde in der Instruktion für bürgerliche Obrigkeit

(Bayern) verboten, „in den Stuben gefährliche Baadel (am Ofen) zu

halten“[46]. Würzburg gestattete 1564 die Privatbäder, doch durfte

niemand Stroh, Heu, Reben, Pfähle, Wolle u.❆s.❆w. in engen Häusern,

auf den Boden und an Orte, wo man feuert, „Bäder machet oder waschet“,

hinlegen[575].

[Sidenote: _Das Bad der Neugeborenen_]

Die alten Germanen sollen ihre Kinder auf einem Schild im Rhein gebadet

haben[151]. Nach der „Kindheit Jesu“ von Kuonrât von Fuozesbrunnen aus

dem 12. Jahrhundert wurde Christus nach der Geburt in einem „vazze“

gebadet[520]. Die heilige Elisabeth (Ende des 13. Jahrhunderts) erhielt

zur Ausstattung eine silberne Badewanne. Die Mutter ließ anfertigen:

„Von silbere lodec wize

Mit druwelichem flize

Deme kinde ein zuberlin,

So es wehes kunde sin,

Da man iz inne mochte

Gebaden wan iz dochte“[224].

In einem „Vasnachtspil vom Münch Berchtolt“ aus dem 15. Jahrhundert

sagt der „Preut Vater“:

„Merk, tochter, was ich dir geben wil!

Ein padschaf und ain wiegen“[12].

[Sidenote: _Temperaturbestimmung des Badewassers mit dem Fuße_]

In der Regel war die Badewanne aus Holz, wie die meisten Abbildungen

zeigen.

„Ein Tennin zuberlin dar inn mans bad

Deck es zů das im der Lufft nit enschad

Vnnd mach ym das Wasser nit zů warme“,

heißt es im Straßburger Gedicht vom Hausrat (1514)[257]. Während

die deutsche Ausgabe von ~Rueff~s Hebammenbuch eine Holzbadewanne

zeigt[251], hat die holländische Übersetzung eine runde, flache

Metallschüssel[576], ebenso eine Darstellung der Geburt der Maria vom

Meister der ~Lyversberg~schen Passion (Abbildung bei ~Schultz~)[210].

Nach den von ~Schultz~ zusammengestellten Schriften aus dem 18.

Jahrhundert wurden die Kinder in einer hölzernen Badewanne oder in

einer kupfernen Bademolde gebadet[422], nach ~Zedler~s Lexikon 1733

Sechswochenkinder in einer kupfernen ovalen oder flach getriebenen

Bademolde. Dieses erwähnt auch den „Badewisch“, eine Decke aus zartem

Stroh, dessen sich die Weiber beim Baden kleiner Kinder bedienen[468].

Auffallend ist, daß die Badewanne stets auf dem Fußboden, nie

auf einer Bank oder einem Tische steht, was vielleicht mit der

Temperaturbestimmung des Wassers zusammenhängt. Auf dem erwähnten Bilde

vom Meister der ~Lyversberg~schen Passion und auf einem vergoldeten

Holzrelief, Geburt der Maria von einem Augsburger Meister (1510–20),

(Abbildung bei ~Bode~)[525], geschieht diese zwar mit der Hand, weit

häufiger aber mit dem Fuße, wie Abb. 60 zeigt. In der Chronica von

Josaphat und Baarlaam von 1477 (Abbildung bei ~Boesch~) hat die das

Königskind badende Frau einen Fuß in den Zuber gesteckt[123], ebenso

auf der Badeszene zu Wigamur in einer Wolfenbütteler Handschrift

von 1477 (Abbildung bei ~Hagen~ und ~Büsching~)[304], und auf dem

Titelbilde zu ~Rösslin~s Rosengarten von 1528 hält die Hebamme beide

Beine in die Wanne[505]. (Siehe auch ~Strigel~, Altarflügel von 1515

bei Janitschek[306]). Textlich wird diese Temperaturbestimmung nur

einmal und zwar von ~Brunssfels~ erwähnt: „So du baden wilt so solt du

das wasser versuchen darinn du baden wilt, vnd sollt die füß darein

setzen, ist es dann das dir die beyn schwitzen, so ist es dir gůt“[47].

Meines Wissens war ~Hufeland~ (1790) der erste, welcher die Bestimmung

der Temperatur mit dem +Bade+thermometer verlangte[518], aber schon

~Rousseau~ empfahl zur genauen Temperaturbestimmung beim Baden der

Kinder das Thermometer[100]. Im Salzburger Antiphonar aus dem 12.

Jahrhundert kommt für das neugeborene Jesuskind eine mit einem Fuß

versehene Badewanne vor, die dem heutigen Taufstein gleicht. Diese Form

ist wohl nicht deutschen Ursprungs; denn die gleiche Darstellung findet

sich auf den Bronzetüren zu St. Paul extra muros in Rom[532]. Das

Baden von mehreren Kindern geschah in der gewöhnlichen großen Badewanne

(Abb. 61).

[Illustration: Abb. 60. Bestimmung der Badetemperatur mit dem Fuße.

Geburt der Maria. Kupfer von Meckenem. 15. Jahrhundert.]

[Illustration: Abb. 61. Kinderwäsche in der Hausbadestube. Kupfer von

J. von Meckenem. 15. Jahrhundert.]

Der Züricher Kalender von 1508 gibt für die Behandlung des Kindes kurz

nach der Geburt folgende Vorschrift[H]:

„Die kind můß ich weschen vnd baden

Zart vnd rein für mengen schaden

Ich bad min kind alle tag

In lawen wasser als ich dir sag

Vnd lan es nit darin ein halb stund

Salb es mit roß öl das ist im gsund

Vnd kratz im alle sin glider

Das rügglin vff vnd nider

Den knaben ist es sunder gůt

Wann es die glider krefften thůt

Man sol trucken dem jungen kind

Sine glider die wil sy weich sind

Als sy sond sin so sy werden alt

Mit weschen rein vnd machen wol gstalt

Den mund, oren vnd nassen klein

Den ars můß man im machen rein“[26].

[Sidenote: _Baden der Kinder in Wein und Bier_]

~Ryff~ sagt, junge Kinder sollen in bequemen Fässern täglich einmal,

höchstens dreimal gebadet werden in süßem Wasser, das im Sommer lau,

im Winter ziemlich warm sei, und nicht länger, bis die Kinder anfangen

über den ganzen Leib „rottfarb“ zu werden[48], auch ~Etschenreutter~

erklärt mit dem Rotwerden der Haut das Bad für beendet[449].

~Metlinger~ in Augsburg empfiehlt 1476, das Kind ein halbes Jahr lang

alle Tage zu baden und zwar im Winter wärmer als im Sommer, die Tochter

wärmer als den Sohn[123]. Nach ~Ryff~ hatten etliche fürwitzige Weiber

in Brauch, die Neugeborenen in recht temperiertem Wein zu baden,

und hielten den dicken roten, rauhen Wein für den besten, was nach

ihm nicht befolgt werden sollte, ebenso die niederländische Sitte,

die Kinder in Bier zu baden[48]. In einem berühmten Hebammenbuche

von Frau ~Bourgeois~, das 1628 und 48 deutsch erschien, wird das

Baden der Kinder in Wasser und Wein empfohlen[577], auch ~Hirzel~

ließ 1784 dem lauen Bad ein wenig Wein zumischen. Er wollte aber die

späteren Bäder immer kälter bis ganz kalt haben[578]. Hier macht sich

schon der Einfluß ~Lockes~ geltend, der 1693 zur Abhärtung der Füße

das kalte Waschen vorschrieb und sagte, die kalten Bäder wirkten

bewunderungswürdig, besonders bei schwächlichen Personen[140].

[Sidenote: _Die Bademuhme_]

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 14 / 53 段