Als die Verabreichung innerer Mittel ausschließlich den studierten

Ärzten als Recht zugestanden wurde, verbot man überall den Badern,

auch Scherern und Chirurgen, Abführmittel anzuwenden, oder gestattete

ihnen nur, sie auf ärztliche Verordnung zu reichen. Wundtränke

waren erlaubt. Anders verhielt es sich mit der höheren Chirurgie.

Als diese den Marktschreiern entrissen wurde, verblieb sie in

einem Teile Deutschlands Badern und Scherern gemeinsam, ebenso die

Behandlung frischer Wunden. In Konstanz[219], Breslau[210] waren im

15. Jahrhundert, in Wien, Berlin, Köln an der Spree[291], Augsburg,

Nürnberg im 16., in Ulm 1653[235], in Württemberg 1651[292] die Bader

den Scherern vollkommen gleichberechtigt. Meist wurde zur Ausübung

der Chirurgie die Ablegung einer Prüfung neben einem Meisterstück,

das in der Regel in Anfertigung von Salben und Pflastern bestand,

gefordert. Aus beiden Handwerken konnten die Amtschirurgen gewählt

werden. Schon 1400 behandelte in Nürnberg der Bader am Zottenberg einen

vom Scharfrichter Geblendeten auf Ratskosten[207]. Freiberg in Sachsen

hatte im 16. Jahrhundert einen Bader pestilentialis[293].

In anderen Städten wurde den Badern das Recht zur Ausübung der

Chirurgie von den Scherern bestritten, obwohl sie fast überall

behaupteten, es von alters her zu besitzen. In den Streitigkeiten

gingen die Scherer mit großer Leidenschaft und nicht immer allzu

ehrlich vor. Als Halberstadt 1694 einen Bader zum beeidigten

Stadtchirurgen machen wollte, erklärten die Balbierer, daß im ganzen

römischen Reiche „nicht erhöret worden, daß ein Bader Chirurgiam

exercieren, vielweniger ein beeydigter Stadt-Chirurgus seyn könte“.

Die Bader wandten sich aber an den Rat von Dresden, und der bezeugte,

daß dort den Badern Chirurgie zu üben freistehe wie den Balbierern,

der Stadtbader die im Dienste der Stadt Verunglückten und die Kinder

des Waisenhauses behandele, „zu geschweigen, daß bey Chur-Fürstens

Joh. Georgen des II. höchstseel. Andenckens Zeiten, aus dessen

officin unterschiedliche Compagnien der am Hofe stehenden Garde mit

Feldscherern versehen gewesen“. Im gleichen Jahre hatte der Kurfürst

von Brandenburg schon einige Monate vor jenem Briefe Halberstadt

freigegeben, einen Bader als Stadtchirurg anzustellen, und 1696 tat es

dies auch. 1701 geschah das nämliche zu Holzthaleben für das Amt Keula

vom Grafen von Schwarzburg aus[242].

[Illustration: Abb. 44. Joß Lindouwer, Bürger von Zürich, Okulist,

Stein- und Bruchschneider und gewesener Feldscherer in Frankreich.

Scheibenriß von ~Hans Jäggli~ in Winterthur. 1607. Aus der Statistik

Schweizerischer Glasgemälde und Handzeichnungen. Jg. 1900. Landesmuseum

Zürich.]

[Sidenote: _Die Bader und das Barbierhandwerk_]

Daß es ein Militärarzt im 17. Jahrhundert nicht unter seiner Würde

hielt, im Bad als Bader nackt seines Amtes zu walten, zeigt Abb. 44. In

Würzburg war 1604 ein Dr. Stengel zugleich Barbier und Bader. Er ließ

im dortigen Franziskanerkloster zur Ader, schröpfte und badete[294].

Der eigentliche Baderberuf trat aber trotzdem immer mehr in den

Hintergrund. Die Wiener Bader, die einst mit ihren Wasserkübeln zum

Feuer laufen mußten, erschienen von 1759 an mit Verbandszeug auf der

Brandstelle[16].

In einzelnen Gegenden, namentlich im nordwestlichen Deutschland, aber

auch teilweise in der Schweiz, war den Badern nur die Behandlung alter

Schäden und Geschwüre, nicht die frischer Wunden erlaubt. In Zerbst

und Gotha wurde ihnen im 17. Jahrhundert wenigstens das Anlegen eines

Notverbandes gestattet. Große, Jahrzehnte dauernde Prozesse wurden

in mehreren Städten bis zu den höchsten Instanzen zwischen Badern

und Scherern wegen des Rechts der Wundbehandlung geführt[242]. Die

Behandlung von Knochenbrüchen und Verrenkungen ist nirgends Gegenstand

des Streites, sie war 1653 in Naumburg, 1699 im schwarzburgischen

Amte Keula auch dem Scharfrichter erlaubt[242]. Eine Züricher

Ratsverordnung von 1431 gestattete den Schuhmachern, Schmieden und

Wagnern, bei Einrichtung der Arm- und Beinglieder einander zu helfen

ohne Widerspruch der Scherer[551]. Zur Ader zu lassen, war den Badern

bald verboten, bald erlaubt, mancherorts nur in der Badestube, ebenso

das Aushängen der Aderlaßbinde (Abb. 28) an den zum Aderlaß günstigen

Tagen. 1792 war die Sitte in Nürnberg abgekommen, obwohl Bader und

Scherer noch auf das rechtzeitige Aushängen schwören mußten[195].

Am heftigsten umstritten war das Scheren. Im allgemeinen kam es

den Badern da zu, wo sie Chirurgen waren und gleiche Rechte wie

die Scherer besaßen. Obwohl letzteres in Nürnberg der Fall war,

verlangten die Scherer, daß die Bader nur dann scheren sollten, wenn

die Leute wirklich bei ihnen badeten, folglich ausgezogen und naß

waren. Der Streit wurde anfangs vor dem Rate geführt, kam nachher

an den kaiserlichen Reichshofrat und endlich an das Kammergericht,

kostete beiden Parteien mehrere tausend Gulden und wurde 1704 durch

einen Vergleich beendet. Das Verhältnis zwischen beiden Handwerken

war um diese Zeit ein derart gespanntes, daß die gegen Ende des

17. Jahrhunderts gegründete Anatomie einging, weil die Scherer

den Badergesellen den Zutritt erschwerten. Auch 1773 mußte in

einer Anatomieordnung geboten werden, Haß und Neid und Feindschaft

gegeneinander solle abgelegt werden, Bader und Barbierer seien

Chirurgen, und keiner habe vor dem anderen einen Vorzug[195].

In Basel war 1340 den Badern erlaubt, in den Badestuben zu

scheren[255], 1582 in Lübeck (1672 aber nur an den Badetagen), 1701 in

Jena[242], 1454 in Frankfurt a.❆M., 1455 wurde aber hier verordnet,

daß nur das Naß-, nicht das Trockenscheren in der Badestube gestattet

sei, 1470 das Scheren außerhalb derselben verboten[127], was auch

in Jena der Fall war[242]. In Zürich durften 1490[243] und in Ulm

1470[215] die Bader in ihren Stuben scheren, wenn sie dazu aufgefordert

wurden, in Zürich 1529 aber nicht in der Hütstube (Abziehstube). In den

Bürgerhäusern zu scheren, war ihnen gestattet, wenn sie dahin gerufen

wurden, und nur im Bad, 1603 in Lübeck[242], wenn der zu Scherende

tatsächlich unangekleidet war.

[Sidenote: _Kampf der Bader mit den Scherern wegen des Rasierens_]

An manchen Orten war den Badern gestattet, Barbierbecken gleich den

Scherern auszuhängen, zuweilen zum Unterschied von diesen in einer

geringeren Anzahl (Abb. 38). Doch wurde ihnen zuweilen trotz des

Scherrechts in der Stube kein Becken zugebilligt. Der Rat zu Zerbst

ließ 1620 durch seine Diener die ausgehängten Becken der Bader

entfernen und schrieb vor, nach früherem Brauch ein weißes Laken über

der Tür anzubringen[242]. In Hamburg suchte 1674 der kaiserliche

Friedens-Kommissarius Graf Windischgrätz den Badern das sehnlichst

gewünschte Recht zum Aushängen mehrerer Becken zu verschaffen, doch

ohne Erfolg. Im Anfang des 18. Jahrhunderts nahm der Streit zwischen

Badern und Scherern in Hamburg mehr einen komischen als ernsten

Charakter an. Die zum Rasieren ausgehenden Badergesellen wurden von

den Barbiergesellen überfallen, geschlagen und ihrer Scherbeutel

beraubt. 1705 erschien bei einem ähnlichen Vorfall „die notleidende

Gerechtigkeit der Barbierer und der daran hangenden bürgerlichen

Freiheit u.❆s.❆w.“, worin die Barbierer über namhafte Ratsherren und

Graduierte sich beschwerten, daß diese sich von Badern und anderen

Pfuschern rasieren ließen. Die Bader entgegneten in einer gedruckten

Vorstellung, daß die Barbierer wider Wahrheit, Recht und Tugend,

wider Gott und Menschen sich versündigten, wenn sie die Bader zu den

Pfuschern zählten. Sie beriefen sich auf Kaiser Wenzels Freiheitsbrief

und nannten die Barbierer „Böhnhasen des Baderamts“, was diese eine

„beispiellose Ausverschamtheit“ nannten. Sie ließen eine Schmähschrift

drucken: „Die durch bessere Gegenvorstellung entblößten Bader, ihrer

mit Feigenblättern beschmückten Vorstellung entgegengesetzet“[220].

Man versteht den Kampf der Bader, wenn man bedenkt, daß im 18.

Jahrhundert mit der eigentlichen Baderei nicht mehr viel zu verdienen

war. Wo ihnen Chirurgie und Barbierhandwerk verschlossen war, fristeten

sie von den geringen Einkünften des Schröpfens ihr Leben. Als in

Zürich im 19. Jahrhundert nach der Auflösung der alten politischen

Zunft die Gesellschaft zum schwarzen Garten als eine Privatvereinigung

wieder erstand, fügte man dem früheren Namen noch „der Chirurgen“

hinzu, wodurch der Ausschluß der schon längst lästigen Bader für immer

erfolgte[243].

[A] Mitteilung von Herrn Professor ~Dändliker~ in Zürich. Siehe auch

dessen Aufsatz im Züricher Taschenbuch[188].

[B] Nach dem Nürnberger Planetenbuch von 1515 werden die, welche

unter dem Zeichen Saturns geboren sind, „klayber, badreyber, Schlot-

und Winkelfeger[16].

[C] Von ~Hans Sachs~[208] erfahren wir, was unter großem und schwerem

Geschirr zu verstehen ist und warum dessen Schleifen die Schmiede

anging. Er sagt vom Schleifer:

„Ich schleiff sehr scharff auff meim schleyffstein

Messerklingen, mittl, groß vnd klein,

Feyln, Schlösser, bender allewegen,

Helleparten, Dolch, Schwert vnd Degn,

Allen Harnisch zu Fuß und Roß,

Halb vnd gantz Hacken (Hakenbüchsen), zum geschoß,

Reit Hämmer, Partisan, ich zier,

Auch auff der Scheiben ich palier.“

[D] Die Zeichner des mittelalterlichen Hausbuches und des

Holzschnittes zum Züricher Codex haben Bader entsprechend den

Eigenschaften Lunas „naß und kalt“ als im kalten Wasser Badende

aufgefaßt. In einer Planetendarstellung ~Beham~s findet sich dagegen

die Badestube abgebildet (Abb. 38).

[E] Den Ausdruck „welben“ erklärt eine Ratsverordnung von 1530[275]:

„Kupplerin. Der Kuppleren halb, so da werdend erfundenn, das sy

eins bidermans tochter oder Eemenschen verkupplend, vffenthaltend,

ynfürend vnnd gwelbt habend, .... der (Burgermeyster) sol sy dann

in Wellenberg lassen legen, vnd morndes ein stund in das Halßysen

stellen, vnd jren dann den Eyd vß vnserer Herren Statt, Gericht vnnd

Gebiet geben.“

[F] Fugger, augsburgisches Handelsgeschlecht.

[G] Mir scheint unter Berücksichtigung des Obigen folgende Angabe bei

~Jäger~ über die Ulmer Verhältnisse auf einem Irrtum zu beruhen. 1513

gab der Rat das Tragen der langen Wehren gänzlich frei. Ein späterer

Versuch, dies Gesetz zurückzunehmen, mißlang, weil man die Apotheker

und Bader ausnehmen wollte und die übrigen Bürger sich diese

Bevorzugung nicht erklären konnten (Chron. ~Veit Martaller~)[50].

DIE PRIVATEN BÄDER

Neben den ehehaften Badestuben bestanden die privaten weiter.

Ihre Errichtung war, wenn auch nicht immer, unabhängig von einer

obrigkeitlichen Bewilligung.

Auf den Burgen wurde ausgiebig vom Bade Gebrauch gemacht, obwohl der

Ritterspiegel von den abgehärteten Rittern sagt: „und wizzin von

badin nicht zu segin“, nur dem „Zertelinge“ sind die „badehemede

wol bekant“[122]. Aber Heinrich von Kempten nahm auf der Heerfahrt

in seinem Zelte ein Bad und ließ dazu aus einem Dorfe einen Zuber

herbeischaffen[295].

Man badete nicht täglich. Ulrich von Liechtenstein ließ eines Tags im

Jahr 1248 die Falkenbeize ausfallen. „Ich wil ez durch mîn bât hînt

lân“, sagt er[268]. Tannhäuser badete zweimal in der Woche, was neben

schönen Weibern, gutem Wein und Morchelfrühstück den Geldbeutel nach

eigenem Geständnis sehr erleichterte[103]. Das geschah aber wohl in

einer öffentlichen Badestube.

Vor der Aufnahme in den Ritterstand hatte der Knappe ein Bad zu

nehmen. Es handelte sich nicht nur um ein einfaches Reinigungsbad vor

dem Feste, sondern um einen Teil der Zeremonien, die eine geistige

Reinigung darstellten. Nach dem Bade wurden ganz neue Kleider angelegt.

Der Knappe brachte darauf die Nacht mit dem Priester und den Taufpaten

unter Fasten und Beten in der Kirche zu. Der Brauch bestand nur

an manchen Orten. Der wahrscheinlich über ganz Europa verbreitete

Bathorden erhielt von den genannten Zeremonien seinen Namen[307]. Ich

möchte einen Rest derselben, allerdings als Karikatur, in späteren

Gebräuchen der Handwerksgesellen, der Studenten und einiger sogenannten

Burschengesellschaften in den Dörfern Thüringens sehen, wo auch bei der

festlichen Aufnahme Bader oder Barbierer neben den Paten auftraten,

ohne daß eigentlich gebadet wurde.

[Sidenote: _Baden auf den Burgen_]

Dem Gaste wurde nach seiner Ankunft auf der Burg „nâch hübschen

siten“[296] ein Bad bereitet (Erec[297], Bieterolf[298], trojanischer

Krieg[296], Alpharts Tod[299]). Der Knappe geht im nackten Boten sogar

uneingeladen ins Bad[212]. Im Wigalois[300] wird der Empfang zu Anfang

des 13. Jahrhunderts, wie folgt, geschildert:

„er nam geselleclîche

hern Gâwein bî der hant.

den helm man im abe bant

und fuorte in an guot gemach.

zuo sînen knappen er dô sprach

‚nu badet den rîter schône,

daz ichs iu iemer lône‘.

abe schutter sîn îsengewant.

si fuorten in enwec zehant

und batten in rîterlîche.“

[Illustration: Abb. 45. Herr Jakob von Warte im Wasserbad. Miniatur aus

der Manesseschen Handschrift. 14. Jahrhundert. Nach ~Kraus~.]

Das Baden geschah im „wazzerbad“[301], der Zweck desselben war, den

„râm“ oder den „harnaschrâm“ (Bieterolf) abzuwaschen.

„Ein bat hiez er (Erec) bereiten:

wand’ er von arbeiten

von dem gewaefen ûf der vart

sweizic unde râmic wart“[297].

Das Bad wurde aber auch am Tage nach der Ankunft gereicht, so

Tandareis[267], Parzival[254]. Meleranz langte auf Burg Belfortemunt

an. Am anderen Morgen

„dô lac er niht langer dâ.

er stuont ûf, man fuort in sâ

in ein harte schoenez bat.

er wart an der selben stat

gebadet und erstrichen wol“[302] (vgl. Abb. 45).

Das Streichen geschah einmal zum Entfernen des Schmutzes, dann als

eine Art Massage besonders zur Behandlung von Beulen, die im Turnier

erhalten waren. Das Bad nach dem Turnier wird öfters erwähnt, z.❆B. im

Bieterolf[298], von Ulrich von Liechtenstein[268] und im Liederbuch der

Clara Hätzlerin[259].

„Gunthêr dô die helde bat

daz si sich ze hûse liezen laden

er wolt si schône heizen baden

unde in schenken sînen wîn“[298].

Man zechte also auch bei dieser Gelegenheit.

Im Parzival, in Liechtensteins Frauendienst, auf Jakob von Wartes

Bild in der ~Manesse~schen Handschrift (Abb. 45) wird das Bad als

besondere Ehrung mit Rosen bestreut. Noch im 18. Jahrhundert berichtet

~Marcard~[160] von einer derartigen Galanterie einer Dame gegenüber.

Der Verehrer hatte aber nicht mit dem Pyrmonter Wasser gerechnet,

das mit den ins Bad geworfenen wohlriechenden Kräutern unangenehme

Verbindungen einging, so daß die Dame mit pechschwarzen Fingerspitzen

und Nägeln an Händen und Füßen das Bad verließ.

[Sidenote: _Badehemd und Badelaken_]

Die Bedienung beim Bad geschah durch Jungfrauen, Mägde (Abb. 45) oder

Knappen. Auffallenderweise ist von einem Abtrocknen nach dem Bad

nicht die Rede. Nach fast allen Berichten wird dafür ein Badelaken

oder Badehemd gereicht, in dem man sich zur Erkühlung oder um Ruhe zu

pflegen aufs Bett legte, um darnach leinene, vom Hausherrn gestiftete

Gewänder anzulegen. Nach ~Conrad Clauser~ (Basel 1598) aber trocknete

man den Leib mit „der badlachen“[556], nach dem St. Galler Codex

Nr. 760 rieb man ihn mit warmen Tüchern trocken, die man nachdem um

sich schlug. Der Name „badtuch“ kommt schon in dem Gedicht auf die

Bergtheimer Schlacht vor (1400)[49].

Das Badelaken sollte Parzival „umbe nemen“, dem Vater in der halben

Decke (13. Jahrhundert) wurde es „angegeben“, um darauf im Bett zu

liegen[212], das mit Ärmeln versehene Badhemd zog Agamemnon über den

Kopf[296]. Beide Gegenstände sind aber dasselbe.

„ouch hienc ein badelachen dâ

an einem ast der linden.

ich waen ieman möht vinden

ein badehemde atsô rîch.

mit golde was vil meisterlîch

vil waehiu bilde dran genât“,

heißt es im Meleranz[302]. ~Hans Sachs~ läßt den Kaiser Julianus im

„badtmantel“ zum Bade gehen, an seiner Stelle kehrte der Engel im

„badlach“ zurück[29]. Murner legt sich nach dem Bad im „badmantel“

nieder[6]. Nach ~Hans Sachs~ gebrauchte ein Pfaffe einen schneeweißen

„badkittel“ nach dem Bad[151]. Ein anderer Ausdruck für dies

Kleidungsstück war „badekappe“. Die Ambraser Handschriften des

Schwabenspiegels aus dem 13. Jahrhundert, die des Klosters Einsiedeln

aus dem 14., die der juristischen Bibliothek zu Zürich aus dem 15.

haben „badelachen“, die drei Baseler und eine Züricher auch aus dem 15.

Jahrhundert dafür „badekappe“ und der erste Druck „badhemet“[558]. In

Frankfurt sind beim Verkauf des Hausrats eines Metzgers „10 hel. vor

ein allten badkittel“ verzeichnet[127], die Markgräfin Margarete von

Brandenburg hatte, wie sie 1473 von Köln an ihren Oheim, den Kurfürsten

Albrecht schrieb, „grosen geprechen an hemden und padkitteln“[54]. Im

Loos- und Teilungsbuch der Kinder Konrads von Glauburg zu Frankfurt

kommen 1482 zwei „Badekappen“ vor[127]. Ulm hat 1346 in einer

Hüttenrechnung ein „Badhemd“ verzeichnet[50].

In der Regel werden die Badelaken bei den Minnesängern als weiß, häufig

als seidene, sonst als leinene bezeichnet. Sie wurden auf den Burgen

vom Wirt dem Gaste zur Verfügung gestellt. Im Bieterolf erhalten sie

die nach dem Turnier badenden Ritter von edlen Frauen zugesandt.

Markgräfin Anna von Brandenburg schickte 1470 ihrem Bruder, dem Herzog

Albrecht von Sachsen ein Badhemd und schrieb dazu von Ansbach aus:

„Uff das eur liebe vermerck, wir eur auß angeborner swesterlicher

treu in gedechtnus und unvergessen haben, schicken wir eur lieb

hiemit ein padhemd, guttlich pittend, ir wollet das von uns zu gut

uffnemen, das von unsern wegen uff den somer tragen unnd unser dapay

auch gedencken“[54]. Es fällt in dem Brief auf, daß der Herzog das

Badhemd den Sommer über tragen soll, das scheint doch fast, als ob das

Badhemd nicht nur beim Baden angelegt wurde. Dafür spricht eine Stelle

aus der Chronik des ~Clemens Sender~. 1490 zogen die Augsburger gegen

die Leute ihres Bischofs mit achtzehn Fahnen und ihren Zunftmeistern

viertausendundsechzig Mann stark unter Führung ihrer Bürgermeister. „Ir

etlich wassen fast wol mit harnisch angelegt, etlich ploß, ir etlich

giengen auch in langen badthemether, als ob sie in das bad wolten gan,

nun was aber diser tag überaus feindtlich hitzig und haiß.“ Zum Löschen

des Durstes führte man sogar etliche Faß Wein mit. Es kam nicht zur

Schlacht, der Friede wurde schon vorher verkündigt. Die, welche in

Badhemden ausgezogen waren, hatten nicht unpraktisch gehandelt; denn

als man wieder nach Augsburg kam, starb Wilhelm Artzat, der einen

schweren Harnisch angehabt hatte, „vor großer Hitz im Stüblein unterm

Rottenthor“[280]. Das Badhemd erscheint hier als eine Art Sommerkleid

und würde beim Soldaten unserem heutigen Drillichzeug entsprechen.

Tatsächlich rechnet auch das Stadtbuch von Verden 1330 das Badelaken

zur „Hergewede“[559], das in der Erbschaft vom Vater auf den Sohn

überging und im wesentlichen Waffen und Rüstung begriff, während es

sonst zur Gerade, dem Frauenerbteil, gehört.

1467 wurden in Frankfurt bei Faschingsmaskeraden der jungen Patrizier

lange weiße Badekittel angezogen[127]. Heinrich IV., Herzog in

Schlesien, verordnete (1396) letztwillig: „Ein Leilachen und eine

Bade-Kappe, de soll man uns inne begraben“[16]. Nach den Aufzeichnungen

des Luzerner Stadtschreibers ~Cysat~ über Kostüme bei den

Fastnachtsspielen hatten die Toten einen Bademantel umgeschlagen[423].

Im Inventar der Johanniterordenskomturei Wildenbruch fand sich

1560 eine Badekappe in des „Hern Compthers understen Gemach“. Eine

gleichzeitige Randbemerkung sagt aber: „Ist eine Khorkappe“, also ein

priesterliches Gewand[560].

[Sidenote: _Das Bad auf den Burgen_]

Man darf wohl annehmen, daß jede Burg ihr Badezimmer besaß, wenn man

auch Parzival die Kufe ins Schlafzimmer brachte und Enite in der

„heimlîche“ der Königin Ginover das Bad nahm[297]. Im Bieterolf werden

fünfhundert Ritter auf einmal gebadet. Das ist eine Übertreibung, wie

sie auch in Bezug auf die Badestuben und Badegerätschaften vorkommt.

Herzog Ernst (12. Jahrhundert) stößt mit seinen Helden auf eine

verlassene Burg:

„Mer noch funden die jungen

Zcwey wesserlin ensprungen,

Die durch die burg flossen

Vnd nach willen sich ergossen,

Als der eyn meister het edacht,

Der das mit kunst hett tzubracht;

Die burg sie nyrgen funden arm;

Der eyne was kalt, der ander warm,

Als er wer gewermet, la;

Ein bat funden sie alda,

Gar lutter vnd reyne,

Von grunem mermelsteyne

Wol ußgemuret vnd obirtzogen

Mit funfftzig hoen swybogen;

Es enkunde nicht bas getziret sin;

Do stunden ynne tzwey bottelin,

Die waren rot guldin;

Die borne waren geleitet darin

Mit silberinen roren.

Hie mogit ir wunder horen:

Wie man in dem golde

Das wasser haben wolde,

Entweder kalt oder la,

Also mochte man es haben da.

Noch mer ich uch sagen wil:

Das wasser uß den butchen vil

In rynnen gut von silber gros,

Das es in der burg alumb flos,

Die recht vnd auch die krumme,

Jn all der burg alumme“[303].

Ähnlich ist die Schilderung im Wigamur[304]. Hier steht das aus dem

sonderbaren Stein Aptor gehauene Bad unter freiem Himmel.

„Auch stunden allvmb da

Rosenstöck vnd weinreben sa,

Die waren jn ain gulden rayff gepogen,

Vnd hoch über den stain gezogen,

Dick gleich ainem hag,

Das dardurch kum der tag

Mocht sein schein gehan:

Also stund es vmb den blan.“

Im Meleranz schützt das dichte Laubdach der Linde vor dem Sonnenschein.

Die Badebütte wird nicht weniger kostbar geschildert:

„daz holz was lign âlôê,

verre brâht über sê

von dem lant ze Kovesas.

mit golde si gebunden was“[302].

[Sidenote: _Bäder unter freiem Himmel_]

[Sidenote: _Badewannen mit Bedeckung_]

Bäder unter freiem Himmel sind nicht unwahrscheinlich. Wir finden sie

noch im 19. Jahrhundert in den Mineralbädern, besonders den Thermen

(Abb. 46). Nach ~Ryff~ soll die Badewanne im Sommer in einem grünen

Garten aufgestellt werden[48]. Man schützte das Wasser vor Abkühlung

durch eine Bedeckung, die auch den Körper des Badenden in sich hüllte.

Im Meleranz wird sie beschrieben:

„daz bat er verdecket sach

mit eines samîtes dach,

daz guot und riche waere“[302],

ebenso in einem Gedichte ~Kaufringers~ (c. 1400):

„Der zuber schon bedecket wart

Mit ainem golter seidein

Das niemant sehen mocht hinein“[256].

[Illustration: Abb. 46. Die großen Bäder zu Baden im Aargau mit den

unter freiem Himmel gelegenen „freien Bädern“, dem St. Verenabad

(links vorn) und dem freien Bade (im Hintergrund), in dem eine Reihe

Bauern geschröpft wird. Kupfer von ~F. Hegi~ nach ~Martin Usteri~.

Neujahrsgeschenk von der Gesellschaft zum schwarzen Garten. Zürich.

1808.]

[Illustration: Abb. 47. Wanne mit „Baderof“. Holzschnitt aus: Eyn nyge

Kalender recht hollende. Lübeck, Steffen Arndes. 1519.]

Im 15. und 16. Jahrhundert wird der „baderof“ als dachartiges Gestell

über der Badewanne (Abb. 47) mehrmals in niederdeutschen Quellen

erwähnt: „En kuuen (Kufe) vnde en roff, en badekuffen myt dem roue, en

halv wynvath myd eneme baderoue“[533]. C. 1474 kommen im Frauenkloster

Prez (Schleswig-Lauenburg) „Badeküven“ mit „Roven“ im Badehaus vor[16].

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 11 / 53 段