Ärzten als Recht zugestanden wurde, verbot man überall den Badern,
auch Scherern und Chirurgen, Abführmittel anzuwenden, oder gestattete
ihnen nur, sie auf ärztliche Verordnung zu reichen. Wundtränke
waren erlaubt. Anders verhielt es sich mit der höheren Chirurgie.
Als diese den Marktschreiern entrissen wurde, verblieb sie in
einem Teile Deutschlands Badern und Scherern gemeinsam, ebenso die
Behandlung frischer Wunden. In Konstanz[219], Breslau[210] waren im
15. Jahrhundert, in Wien, Berlin, Köln an der Spree[291], Augsburg,
Nürnberg im 16., in Ulm 1653[235], in Württemberg 1651[292] die Bader
den Scherern vollkommen gleichberechtigt. Meist wurde zur Ausübung
der Chirurgie die Ablegung einer Prüfung neben einem Meisterstück,
das in der Regel in Anfertigung von Salben und Pflastern bestand,
gefordert. Aus beiden Handwerken konnten die Amtschirurgen gewählt
werden. Schon 1400 behandelte in Nürnberg der Bader am Zottenberg einen
vom Scharfrichter Geblendeten auf Ratskosten[207]. Freiberg in Sachsen
hatte im 16. Jahrhundert einen Bader pestilentialis[293].
In anderen Städten wurde den Badern das Recht zur Ausübung der
Chirurgie von den Scherern bestritten, obwohl sie fast überall
behaupteten, es von alters her zu besitzen. In den Streitigkeiten
gingen die Scherer mit großer Leidenschaft und nicht immer allzu
ehrlich vor. Als Halberstadt 1694 einen Bader zum beeidigten
Stadtchirurgen machen wollte, erklärten die Balbierer, daß im ganzen
römischen Reiche „nicht erhöret worden, daß ein Bader Chirurgiam
exercieren, vielweniger ein beeydigter Stadt-Chirurgus seyn könte“.
Die Bader wandten sich aber an den Rat von Dresden, und der bezeugte,
daß dort den Badern Chirurgie zu üben freistehe wie den Balbierern,
der Stadtbader die im Dienste der Stadt Verunglückten und die Kinder
des Waisenhauses behandele, „zu geschweigen, daß bey Chur-Fürstens
Joh. Georgen des II. höchstseel. Andenckens Zeiten, aus dessen
officin unterschiedliche Compagnien der am Hofe stehenden Garde mit
Feldscherern versehen gewesen“. Im gleichen Jahre hatte der Kurfürst
von Brandenburg schon einige Monate vor jenem Briefe Halberstadt
freigegeben, einen Bader als Stadtchirurg anzustellen, und 1696 tat es
dies auch. 1701 geschah das nämliche zu Holzthaleben für das Amt Keula
vom Grafen von Schwarzburg aus[242].
[Illustration: Abb. 44. Joß Lindouwer, Bürger von Zürich, Okulist,
Stein- und Bruchschneider und gewesener Feldscherer in Frankreich.
Scheibenriß von ~Hans Jäggli~ in Winterthur. 1607. Aus der Statistik
Schweizerischer Glasgemälde und Handzeichnungen. Jg. 1900. Landesmuseum
Zürich.]
[Sidenote: _Die Bader und das Barbierhandwerk_]
Daß es ein Militärarzt im 17. Jahrhundert nicht unter seiner Würde
hielt, im Bad als Bader nackt seines Amtes zu walten, zeigt Abb. 44. In
Würzburg war 1604 ein Dr. Stengel zugleich Barbier und Bader. Er ließ
im dortigen Franziskanerkloster zur Ader, schröpfte und badete[294].
Der eigentliche Baderberuf trat aber trotzdem immer mehr in den
Hintergrund. Die Wiener Bader, die einst mit ihren Wasserkübeln zum
Feuer laufen mußten, erschienen von 1759 an mit Verbandszeug auf der
Brandstelle[16].
In einzelnen Gegenden, namentlich im nordwestlichen Deutschland, aber
auch teilweise in der Schweiz, war den Badern nur die Behandlung alter
Schäden und Geschwüre, nicht die frischer Wunden erlaubt. In Zerbst
und Gotha wurde ihnen im 17. Jahrhundert wenigstens das Anlegen eines
Notverbandes gestattet. Große, Jahrzehnte dauernde Prozesse wurden
in mehreren Städten bis zu den höchsten Instanzen zwischen Badern
und Scherern wegen des Rechts der Wundbehandlung geführt[242]. Die
Behandlung von Knochenbrüchen und Verrenkungen ist nirgends Gegenstand
des Streites, sie war 1653 in Naumburg, 1699 im schwarzburgischen
Amte Keula auch dem Scharfrichter erlaubt[242]. Eine Züricher
Ratsverordnung von 1431 gestattete den Schuhmachern, Schmieden und
Wagnern, bei Einrichtung der Arm- und Beinglieder einander zu helfen
ohne Widerspruch der Scherer[551]. Zur Ader zu lassen, war den Badern
bald verboten, bald erlaubt, mancherorts nur in der Badestube, ebenso
das Aushängen der Aderlaßbinde (Abb. 28) an den zum Aderlaß günstigen
Tagen. 1792 war die Sitte in Nürnberg abgekommen, obwohl Bader und
Scherer noch auf das rechtzeitige Aushängen schwören mußten[195].
Am heftigsten umstritten war das Scheren. Im allgemeinen kam es
den Badern da zu, wo sie Chirurgen waren und gleiche Rechte wie
die Scherer besaßen. Obwohl letzteres in Nürnberg der Fall war,
verlangten die Scherer, daß die Bader nur dann scheren sollten, wenn
die Leute wirklich bei ihnen badeten, folglich ausgezogen und naß
waren. Der Streit wurde anfangs vor dem Rate geführt, kam nachher
an den kaiserlichen Reichshofrat und endlich an das Kammergericht,
kostete beiden Parteien mehrere tausend Gulden und wurde 1704 durch
einen Vergleich beendet. Das Verhältnis zwischen beiden Handwerken
war um diese Zeit ein derart gespanntes, daß die gegen Ende des
17. Jahrhunderts gegründete Anatomie einging, weil die Scherer
den Badergesellen den Zutritt erschwerten. Auch 1773 mußte in
einer Anatomieordnung geboten werden, Haß und Neid und Feindschaft
gegeneinander solle abgelegt werden, Bader und Barbierer seien
Chirurgen, und keiner habe vor dem anderen einen Vorzug[195].
In Basel war 1340 den Badern erlaubt, in den Badestuben zu
scheren[255], 1582 in Lübeck (1672 aber nur an den Badetagen), 1701 in
Jena[242], 1454 in Frankfurt a.❆M., 1455 wurde aber hier verordnet,
daß nur das Naß-, nicht das Trockenscheren in der Badestube gestattet
sei, 1470 das Scheren außerhalb derselben verboten[127], was auch
in Jena der Fall war[242]. In Zürich durften 1490[243] und in Ulm
1470[215] die Bader in ihren Stuben scheren, wenn sie dazu aufgefordert
wurden, in Zürich 1529 aber nicht in der Hütstube (Abziehstube). In den
Bürgerhäusern zu scheren, war ihnen gestattet, wenn sie dahin gerufen
wurden, und nur im Bad, 1603 in Lübeck[242], wenn der zu Scherende
tatsächlich unangekleidet war.
[Sidenote: _Kampf der Bader mit den Scherern wegen des Rasierens_]
An manchen Orten war den Badern gestattet, Barbierbecken gleich den
Scherern auszuhängen, zuweilen zum Unterschied von diesen in einer
geringeren Anzahl (Abb. 38). Doch wurde ihnen zuweilen trotz des
Scherrechts in der Stube kein Becken zugebilligt. Der Rat zu Zerbst
ließ 1620 durch seine Diener die ausgehängten Becken der Bader
entfernen und schrieb vor, nach früherem Brauch ein weißes Laken über
der Tür anzubringen[242]. In Hamburg suchte 1674 der kaiserliche
Friedens-Kommissarius Graf Windischgrätz den Badern das sehnlichst
gewünschte Recht zum Aushängen mehrerer Becken zu verschaffen, doch
ohne Erfolg. Im Anfang des 18. Jahrhunderts nahm der Streit zwischen
Badern und Scherern in Hamburg mehr einen komischen als ernsten
Charakter an. Die zum Rasieren ausgehenden Badergesellen wurden von
den Barbiergesellen überfallen, geschlagen und ihrer Scherbeutel
beraubt. 1705 erschien bei einem ähnlichen Vorfall „die notleidende
Gerechtigkeit der Barbierer und der daran hangenden bürgerlichen
Freiheit u.❆s.❆w.“, worin die Barbierer über namhafte Ratsherren und
Graduierte sich beschwerten, daß diese sich von Badern und anderen
Pfuschern rasieren ließen. Die Bader entgegneten in einer gedruckten
Vorstellung, daß die Barbierer wider Wahrheit, Recht und Tugend,
wider Gott und Menschen sich versündigten, wenn sie die Bader zu den
Pfuschern zählten. Sie beriefen sich auf Kaiser Wenzels Freiheitsbrief
und nannten die Barbierer „Böhnhasen des Baderamts“, was diese eine
„beispiellose Ausverschamtheit“ nannten. Sie ließen eine Schmähschrift
drucken: „Die durch bessere Gegenvorstellung entblößten Bader, ihrer
mit Feigenblättern beschmückten Vorstellung entgegengesetzet“[220].
Man versteht den Kampf der Bader, wenn man bedenkt, daß im 18.
Jahrhundert mit der eigentlichen Baderei nicht mehr viel zu verdienen
war. Wo ihnen Chirurgie und Barbierhandwerk verschlossen war, fristeten
sie von den geringen Einkünften des Schröpfens ihr Leben. Als in
Zürich im 19. Jahrhundert nach der Auflösung der alten politischen
Zunft die Gesellschaft zum schwarzen Garten als eine Privatvereinigung
wieder erstand, fügte man dem früheren Namen noch „der Chirurgen“
hinzu, wodurch der Ausschluß der schon längst lästigen Bader für immer
erfolgte[243].
[A] Mitteilung von Herrn Professor ~Dändliker~ in Zürich. Siehe auch
dessen Aufsatz im Züricher Taschenbuch[188].
[B] Nach dem Nürnberger Planetenbuch von 1515 werden die, welche
unter dem Zeichen Saturns geboren sind, „klayber, badreyber, Schlot-
und Winkelfeger[16].
[C] Von ~Hans Sachs~[208] erfahren wir, was unter großem und schwerem
Geschirr zu verstehen ist und warum dessen Schleifen die Schmiede
anging. Er sagt vom Schleifer:
„Ich schleiff sehr scharff auff meim schleyffstein
Messerklingen, mittl, groß vnd klein,
Feyln, Schlösser, bender allewegen,
Helleparten, Dolch, Schwert vnd Degn,
Allen Harnisch zu Fuß und Roß,
Halb vnd gantz Hacken (Hakenbüchsen), zum geschoß,
Reit Hämmer, Partisan, ich zier,
Auch auff der Scheiben ich palier.“
[D] Die Zeichner des mittelalterlichen Hausbuches und des
Holzschnittes zum Züricher Codex haben Bader entsprechend den
Eigenschaften Lunas „naß und kalt“ als im kalten Wasser Badende
aufgefaßt. In einer Planetendarstellung ~Beham~s findet sich dagegen
die Badestube abgebildet (Abb. 38).
[E] Den Ausdruck „welben“ erklärt eine Ratsverordnung von 1530[275]:
„Kupplerin. Der Kuppleren halb, so da werdend erfundenn, das sy
eins bidermans tochter oder Eemenschen verkupplend, vffenthaltend,
ynfürend vnnd gwelbt habend, .... der (Burgermeyster) sol sy dann
in Wellenberg lassen legen, vnd morndes ein stund in das Halßysen
stellen, vnd jren dann den Eyd vß vnserer Herren Statt, Gericht vnnd
Gebiet geben.“
[F] Fugger, augsburgisches Handelsgeschlecht.
[G] Mir scheint unter Berücksichtigung des Obigen folgende Angabe bei
~Jäger~ über die Ulmer Verhältnisse auf einem Irrtum zu beruhen. 1513
gab der Rat das Tragen der langen Wehren gänzlich frei. Ein späterer
Versuch, dies Gesetz zurückzunehmen, mißlang, weil man die Apotheker
und Bader ausnehmen wollte und die übrigen Bürger sich diese
Bevorzugung nicht erklären konnten (Chron. ~Veit Martaller~)[50].
DIE PRIVATEN BÄDER
Neben den ehehaften Badestuben bestanden die privaten weiter.
Ihre Errichtung war, wenn auch nicht immer, unabhängig von einer
obrigkeitlichen Bewilligung.
Auf den Burgen wurde ausgiebig vom Bade Gebrauch gemacht, obwohl der
Ritterspiegel von den abgehärteten Rittern sagt: „und wizzin von
badin nicht zu segin“, nur dem „Zertelinge“ sind die „badehemede
wol bekant“[122]. Aber Heinrich von Kempten nahm auf der Heerfahrt
in seinem Zelte ein Bad und ließ dazu aus einem Dorfe einen Zuber
herbeischaffen[295].
Man badete nicht täglich. Ulrich von Liechtenstein ließ eines Tags im
Jahr 1248 die Falkenbeize ausfallen. „Ich wil ez durch mîn bât hînt
lân“, sagt er[268]. Tannhäuser badete zweimal in der Woche, was neben
schönen Weibern, gutem Wein und Morchelfrühstück den Geldbeutel nach
eigenem Geständnis sehr erleichterte[103]. Das geschah aber wohl in
einer öffentlichen Badestube.
Vor der Aufnahme in den Ritterstand hatte der Knappe ein Bad zu
nehmen. Es handelte sich nicht nur um ein einfaches Reinigungsbad vor
dem Feste, sondern um einen Teil der Zeremonien, die eine geistige
Reinigung darstellten. Nach dem Bade wurden ganz neue Kleider angelegt.
Der Knappe brachte darauf die Nacht mit dem Priester und den Taufpaten
unter Fasten und Beten in der Kirche zu. Der Brauch bestand nur
an manchen Orten. Der wahrscheinlich über ganz Europa verbreitete
Bathorden erhielt von den genannten Zeremonien seinen Namen[307]. Ich
möchte einen Rest derselben, allerdings als Karikatur, in späteren
Gebräuchen der Handwerksgesellen, der Studenten und einiger sogenannten
Burschengesellschaften in den Dörfern Thüringens sehen, wo auch bei der
festlichen Aufnahme Bader oder Barbierer neben den Paten auftraten,
ohne daß eigentlich gebadet wurde.
[Sidenote: _Baden auf den Burgen_]
Dem Gaste wurde nach seiner Ankunft auf der Burg „nâch hübschen
siten“[296] ein Bad bereitet (Erec[297], Bieterolf[298], trojanischer
Krieg[296], Alpharts Tod[299]). Der Knappe geht im nackten Boten sogar
uneingeladen ins Bad[212]. Im Wigalois[300] wird der Empfang zu Anfang
des 13. Jahrhunderts, wie folgt, geschildert:
„er nam geselleclîche
hern Gâwein bî der hant.
den helm man im abe bant
und fuorte in an guot gemach.
zuo sînen knappen er dô sprach
‚nu badet den rîter schône,
daz ichs iu iemer lône‘.
abe schutter sîn îsengewant.
si fuorten in enwec zehant
und batten in rîterlîche.“
[Illustration: Abb. 45. Herr Jakob von Warte im Wasserbad. Miniatur aus
der Manesseschen Handschrift. 14. Jahrhundert. Nach ~Kraus~.]
Das Baden geschah im „wazzerbad“[301], der Zweck desselben war, den
„râm“ oder den „harnaschrâm“ (Bieterolf) abzuwaschen.
„Ein bat hiez er (Erec) bereiten:
wand’ er von arbeiten
von dem gewaefen ûf der vart
sweizic unde râmic wart“[297].
Das Bad wurde aber auch am Tage nach der Ankunft gereicht, so
Tandareis[267], Parzival[254]. Meleranz langte auf Burg Belfortemunt
an. Am anderen Morgen
„dô lac er niht langer dâ.
er stuont ûf, man fuort in sâ
in ein harte schoenez bat.
er wart an der selben stat
gebadet und erstrichen wol“[302] (vgl. Abb. 45).
Das Streichen geschah einmal zum Entfernen des Schmutzes, dann als
eine Art Massage besonders zur Behandlung von Beulen, die im Turnier
erhalten waren. Das Bad nach dem Turnier wird öfters erwähnt, z.❆B. im
Bieterolf[298], von Ulrich von Liechtenstein[268] und im Liederbuch der
Clara Hätzlerin[259].
„Gunthêr dô die helde bat
daz si sich ze hûse liezen laden
er wolt si schône heizen baden
unde in schenken sînen wîn“[298].
Man zechte also auch bei dieser Gelegenheit.
Im Parzival, in Liechtensteins Frauendienst, auf Jakob von Wartes
Bild in der ~Manesse~schen Handschrift (Abb. 45) wird das Bad als
besondere Ehrung mit Rosen bestreut. Noch im 18. Jahrhundert berichtet
~Marcard~[160] von einer derartigen Galanterie einer Dame gegenüber.
Der Verehrer hatte aber nicht mit dem Pyrmonter Wasser gerechnet,
das mit den ins Bad geworfenen wohlriechenden Kräutern unangenehme
Verbindungen einging, so daß die Dame mit pechschwarzen Fingerspitzen
und Nägeln an Händen und Füßen das Bad verließ.
[Sidenote: _Badehemd und Badelaken_]
Die Bedienung beim Bad geschah durch Jungfrauen, Mägde (Abb. 45) oder
Knappen. Auffallenderweise ist von einem Abtrocknen nach dem Bad
nicht die Rede. Nach fast allen Berichten wird dafür ein Badelaken
oder Badehemd gereicht, in dem man sich zur Erkühlung oder um Ruhe zu
pflegen aufs Bett legte, um darnach leinene, vom Hausherrn gestiftete
Gewänder anzulegen. Nach ~Conrad Clauser~ (Basel 1598) aber trocknete
man den Leib mit „der badlachen“[556], nach dem St. Galler Codex
Nr. 760 rieb man ihn mit warmen Tüchern trocken, die man nachdem um
sich schlug. Der Name „badtuch“ kommt schon in dem Gedicht auf die
Bergtheimer Schlacht vor (1400)[49].
Das Badelaken sollte Parzival „umbe nemen“, dem Vater in der halben
Decke (13. Jahrhundert) wurde es „angegeben“, um darauf im Bett zu
liegen[212], das mit Ärmeln versehene Badhemd zog Agamemnon über den
Kopf[296]. Beide Gegenstände sind aber dasselbe.
„ouch hienc ein badelachen dâ
an einem ast der linden.
ich waen ieman möht vinden
ein badehemde atsô rîch.
mit golde was vil meisterlîch
vil waehiu bilde dran genât“,
heißt es im Meleranz[302]. ~Hans Sachs~ läßt den Kaiser Julianus im
„badtmantel“ zum Bade gehen, an seiner Stelle kehrte der Engel im
„badlach“ zurück[29]. Murner legt sich nach dem Bad im „badmantel“
nieder[6]. Nach ~Hans Sachs~ gebrauchte ein Pfaffe einen schneeweißen
„badkittel“ nach dem Bad[151]. Ein anderer Ausdruck für dies
Kleidungsstück war „badekappe“. Die Ambraser Handschriften des
Schwabenspiegels aus dem 13. Jahrhundert, die des Klosters Einsiedeln
aus dem 14., die der juristischen Bibliothek zu Zürich aus dem 15.
haben „badelachen“, die drei Baseler und eine Züricher auch aus dem 15.
Jahrhundert dafür „badekappe“ und der erste Druck „badhemet“[558]. In
Frankfurt sind beim Verkauf des Hausrats eines Metzgers „10 hel. vor
ein allten badkittel“ verzeichnet[127], die Markgräfin Margarete von
Brandenburg hatte, wie sie 1473 von Köln an ihren Oheim, den Kurfürsten
Albrecht schrieb, „grosen geprechen an hemden und padkitteln“[54]. Im
Loos- und Teilungsbuch der Kinder Konrads von Glauburg zu Frankfurt
kommen 1482 zwei „Badekappen“ vor[127]. Ulm hat 1346 in einer
Hüttenrechnung ein „Badhemd“ verzeichnet[50].
In der Regel werden die Badelaken bei den Minnesängern als weiß, häufig
als seidene, sonst als leinene bezeichnet. Sie wurden auf den Burgen
vom Wirt dem Gaste zur Verfügung gestellt. Im Bieterolf erhalten sie
die nach dem Turnier badenden Ritter von edlen Frauen zugesandt.
Markgräfin Anna von Brandenburg schickte 1470 ihrem Bruder, dem Herzog
Albrecht von Sachsen ein Badhemd und schrieb dazu von Ansbach aus:
„Uff das eur liebe vermerck, wir eur auß angeborner swesterlicher
treu in gedechtnus und unvergessen haben, schicken wir eur lieb
hiemit ein padhemd, guttlich pittend, ir wollet das von uns zu gut
uffnemen, das von unsern wegen uff den somer tragen unnd unser dapay
auch gedencken“[54]. Es fällt in dem Brief auf, daß der Herzog das
Badhemd den Sommer über tragen soll, das scheint doch fast, als ob das
Badhemd nicht nur beim Baden angelegt wurde. Dafür spricht eine Stelle
aus der Chronik des ~Clemens Sender~. 1490 zogen die Augsburger gegen
die Leute ihres Bischofs mit achtzehn Fahnen und ihren Zunftmeistern
viertausendundsechzig Mann stark unter Führung ihrer Bürgermeister. „Ir
etlich wassen fast wol mit harnisch angelegt, etlich ploß, ir etlich
giengen auch in langen badthemether, als ob sie in das bad wolten gan,
nun was aber diser tag überaus feindtlich hitzig und haiß.“ Zum Löschen
des Durstes führte man sogar etliche Faß Wein mit. Es kam nicht zur
Schlacht, der Friede wurde schon vorher verkündigt. Die, welche in
Badhemden ausgezogen waren, hatten nicht unpraktisch gehandelt; denn
als man wieder nach Augsburg kam, starb Wilhelm Artzat, der einen
schweren Harnisch angehabt hatte, „vor großer Hitz im Stüblein unterm
Rottenthor“[280]. Das Badhemd erscheint hier als eine Art Sommerkleid
und würde beim Soldaten unserem heutigen Drillichzeug entsprechen.
Tatsächlich rechnet auch das Stadtbuch von Verden 1330 das Badelaken
zur „Hergewede“[559], das in der Erbschaft vom Vater auf den Sohn
überging und im wesentlichen Waffen und Rüstung begriff, während es
sonst zur Gerade, dem Frauenerbteil, gehört.
1467 wurden in Frankfurt bei Faschingsmaskeraden der jungen Patrizier
lange weiße Badekittel angezogen[127]. Heinrich IV., Herzog in
Schlesien, verordnete (1396) letztwillig: „Ein Leilachen und eine
Bade-Kappe, de soll man uns inne begraben“[16]. Nach den Aufzeichnungen
des Luzerner Stadtschreibers ~Cysat~ über Kostüme bei den
Fastnachtsspielen hatten die Toten einen Bademantel umgeschlagen[423].
Im Inventar der Johanniterordenskomturei Wildenbruch fand sich
1560 eine Badekappe in des „Hern Compthers understen Gemach“. Eine
gleichzeitige Randbemerkung sagt aber: „Ist eine Khorkappe“, also ein
priesterliches Gewand[560].
[Sidenote: _Das Bad auf den Burgen_]
Man darf wohl annehmen, daß jede Burg ihr Badezimmer besaß, wenn man
auch Parzival die Kufe ins Schlafzimmer brachte und Enite in der
„heimlîche“ der Königin Ginover das Bad nahm[297]. Im Bieterolf werden
fünfhundert Ritter auf einmal gebadet. Das ist eine Übertreibung, wie
sie auch in Bezug auf die Badestuben und Badegerätschaften vorkommt.
Herzog Ernst (12. Jahrhundert) stößt mit seinen Helden auf eine
verlassene Burg:
„Mer noch funden die jungen
Zcwey wesserlin ensprungen,
Die durch die burg flossen
Vnd nach willen sich ergossen,
Als der eyn meister het edacht,
Der das mit kunst hett tzubracht;
Die burg sie nyrgen funden arm;
Der eyne was kalt, der ander warm,
Als er wer gewermet, la;
Ein bat funden sie alda,
Gar lutter vnd reyne,
Von grunem mermelsteyne
Wol ußgemuret vnd obirtzogen
Mit funfftzig hoen swybogen;
Es enkunde nicht bas getziret sin;
Do stunden ynne tzwey bottelin,
Die waren rot guldin;
Die borne waren geleitet darin
Mit silberinen roren.
Hie mogit ir wunder horen:
Wie man in dem golde
Das wasser haben wolde,
Entweder kalt oder la,
Also mochte man es haben da.
Noch mer ich uch sagen wil:
Das wasser uß den butchen vil
In rynnen gut von silber gros,
Das es in der burg alumb flos,
Die recht vnd auch die krumme,
Jn all der burg alumme“[303].
Ähnlich ist die Schilderung im Wigamur[304]. Hier steht das aus dem
sonderbaren Stein Aptor gehauene Bad unter freiem Himmel.
„Auch stunden allvmb da
Rosenstöck vnd weinreben sa,
Die waren jn ain gulden rayff gepogen,
Vnd hoch über den stain gezogen,
Dick gleich ainem hag,
Das dardurch kum der tag
Mocht sein schein gehan:
Also stund es vmb den blan.“
Im Meleranz schützt das dichte Laubdach der Linde vor dem Sonnenschein.
Die Badebütte wird nicht weniger kostbar geschildert:
„daz holz was lign âlôê,
verre brâht über sê
von dem lant ze Kovesas.
mit golde si gebunden was“[302].
[Sidenote: _Bäder unter freiem Himmel_]
[Sidenote: _Badewannen mit Bedeckung_]
Bäder unter freiem Himmel sind nicht unwahrscheinlich. Wir finden sie
noch im 19. Jahrhundert in den Mineralbädern, besonders den Thermen
(Abb. 46). Nach ~Ryff~ soll die Badewanne im Sommer in einem grünen
Garten aufgestellt werden[48]. Man schützte das Wasser vor Abkühlung
durch eine Bedeckung, die auch den Körper des Badenden in sich hüllte.
Im Meleranz wird sie beschrieben:
„daz bat er verdecket sach
mit eines samîtes dach,
daz guot und riche waere“[302],
ebenso in einem Gedichte ~Kaufringers~ (c. 1400):
„Der zuber schon bedecket wart
Mit ainem golter seidein
Das niemant sehen mocht hinein“[256].
[Illustration: Abb. 46. Die großen Bäder zu Baden im Aargau mit den
unter freiem Himmel gelegenen „freien Bädern“, dem St. Verenabad
(links vorn) und dem freien Bade (im Hintergrund), in dem eine Reihe
Bauern geschröpft wird. Kupfer von ~F. Hegi~ nach ~Martin Usteri~.
Neujahrsgeschenk von der Gesellschaft zum schwarzen Garten. Zürich.
1808.]
[Illustration: Abb. 47. Wanne mit „Baderof“. Holzschnitt aus: Eyn nyge
Kalender recht hollende. Lübeck, Steffen Arndes. 1519.]
Im 15. und 16. Jahrhundert wird der „baderof“ als dachartiges Gestell
über der Badewanne (Abb. 47) mehrmals in niederdeutschen Quellen
erwähnt: „En kuuen (Kufe) vnde en roff, en badekuffen myt dem roue, en
halv wynvath myd eneme baderoue“[533]. C. 1474 kommen im Frauenkloster
Prez (Schleswig-Lauenburg) „Badeküven“ mit „Roven“ im Badehaus vor[16].