Ich habe im Vorhergehenden das Schröpfen als Blutentziehung bezeichnet.

Das muß ich teilweise zurücknehmen. Aus den Schriften von ~Ryff~ und

~Pictorius~ geht hervor, daß man im 16. Jahrhundert, wie heute noch,

Schröpfköpfe auch ohne „Hauen und Bicken“ setzte, ~Ryff~ nennt das

trocken[221], auch blind[250] schröpfen. Im Schröpfkopf (Kopf = Gefäß),

der auch Laß-, Baderkopf, Ventose, Ventuse, Vintuse, Fintusze hieß,

wurde die Luft durch Erwärmen an einer Flamme verdünnt (Abb. 36) und

dadurch nach dem Ansetzen eine Beule auf der Haut gezogen. ~Rueff~[251]

schlägt in seinem Hebammenbuche 1554 für den Notfall als Ersatz ein

„dickes gloß (wie ein fintusen)“ vor, das man über ein brennendes Licht

stülpen soll. Nach ~Pictorius~ (1560) wurde das Trockenschröpfen von

den Badenden nicht gebraucht[152]. Beim blutigen Schröpfen wurden die

gezogenen Beulen aufgehauen[250]. Öfters geschah es allerdings, daß

die „Scarification“ dem Aufsetzen der Schröpfköpfe voranging[221][246].

[Illustration: Abb. 33. Schröpfen mit dem Horn im Mineralbad zu Baden

im Aargau. Kpfr. aus: ~Hess~, Badenfahrt. Zürich 1818.]

In der Gestalt glich der Schröpfkopf dem heutigen. Man verwendete

verschiedene Größen, die größten im Land zu Sachsen, weil dort die

Leute angeblich am vollblütigsten waren[221]. Neben dem Schröpfkopf

wird häufig das Schröpfhorn oder Schröpfhörnli erwähnt (Abb. 33/34).

Nach ~Ryff~ stellt es das ältere Instrument dar und fand namentlich

in einigen Mineralbädern Verwendung. Bilder zeigen es noch im 19.

Jahrhundert in Tätigkeit. Auch ~Murner~ bildet es in seiner Badenfahrt

ab. Dort ist es schlüsselförmig. Die früheste Erwähnung findet es zu

Anfang des 14. Jahrhunderts beim König vom Odenwalde[228], welcher der

Kuh ein Loblied singt und dabei auf das Schröpfen mit ihrem Horn gegen

Rückenweh hinweist. In einer Züricher Teilrödel des 16. Jahrhunderts

kommen aber auch acht „möschin Schräpf-Hörnle“ (aus Messing) vor[252].

Die Verdünnung der Luft geschah durch Ansaugen mit dem Munde; ein

kleines Leder verhinderte das Wiedereinströmen derselben. Bei vielen

Naturvölkern finden wir das Schröpfen mit dem Horne heute noch[232].

Ich sah es jüngst auf einer aus dem Togo stammenden Photographie bei

Dr. ~Hans Gruner~. Es liegt deshalb kein Grund vor, anzunehmen, die

Deutschen hätten es von den Römern übernommen. Die erste Kunde vom

Schröpfen in fränkischen Landen gibt ~Gregor von Tour~, indem er

erzählt, daß Eberulf, der Oberkämmerer des Königs Chilperich, einen

Priester mit Faustschlägen fast bis zu Tode mißhandelt habe, der auch

gestorben sein würde, wenn ihn die Ärzte nicht durch Schröpfen gerettet

hätten[3]. In ~Wolfram~s Willehalm kommt jemand vor, der „wolde phlegn

vintûsen an sich setzen“[254].

[Illustration: Abb. 34. Schröpfhörner und Schnepper. Kpfr. aus: ~Hess~,

Badenfahrt. Zürich 1818.]

[Sidenote: _Laßeisen und Schnepper_]

Den Schröpfschnepper kannte man in früheren Zeiten noch nicht.

In seiner heutigen Gestalt finden wir ihn zuerst bei ~Ambroise

Paré~[235]. Bei älteren Instrumenten liegt das ganze Räderwerk

frei. Ein Schnepper mit einer Klinge scheint auf einem Holzschnitt

~Jost Amman~s dargestellt zu sein (Abb. 36). Gewöhnlich geschah die

Skarifikation durch sog. Schröpfeisen, die ~Ryff~ im Gegensatz zum

Laß-(Aderlaß)eisen von runder Schneide sein läßt (Abb. 35). Doch

scheint man praktisch den Unterschied nicht gemacht zu haben. Die

Züricher Bader, die nichts mit Aderlassen zu tun hatten, führten im

19. Jahrhundert neben dem Rasiermesser das spitze Eisen im Siegel.

Dies Wappen findet sich außerdem auf einem Lafettenschild des 17.

Jahrhunderts im schweizerischen Landesmuseum (vergl. das Wappen in Abb.

39). Zu ~Ryff~s Zeiten verwendete man auch das Rasiermesser, in Aachen

sogar noch im 18. Jahrhundert (Abb. 37). Bei diesen Instrumenten wurde

die Klinge mit der Schneide auf die Haut gesetzt und mit dem Finger

in diese eingedrückt. Genau so verfuhr man beim Aderlaß. Auch hier

traten erst später einklingige Schnepper auf. Auf dem ältesten mir

bekannten Aderlaßbilde in Codex 306 der Einsiedeler Stiftsbibliothek

aus dem 12. Jahrhundert oder aus noch älterer Zeit[538] ist das Messer

lanzettförmig.

Nicht immer lassen sich in den Schriften Aderlassen und Schröpfen

auseinanderhalten. Wird gewöhnlich unter Lassen Aderlassen verstanden,

so bezeichnet es auch Schröpfen, z.❆B. im Augsburger Kalender von 1488

und 1511[261]. Das ist auch in dem Wort Laßkopf ausgedrückt. Im Gedicht

auf die Bergtheimer Schlacht wird mit dem „Laßisen“ geschröpft[49].

Nach ~Hans Sachs~ kam es vor, daß man auf der „laspanck“ vom „Lasser“

verbrannt wurde[337]. Das konnte nur beim Schröpfen geschehen. Das

sanguinem minuere könnte beides bedeuten, ja ~Diefenbach~ übersetzt

sogar flebotomare mit aderlassen und schröpfen[151]. Im Bauriß des

Klosters St. Gallen findet sich ein „Fleotomatis hic gustandum vel

potionarius“ benanntes Haus neben dem Krankenhause, das eher für eine

Verwendung zum Aderlassen sprechen würde. Der in der Nähe gelegene,

„sanguinem minuentium“ bezeichnete, mit dem Bad unter einem Dach

liegende Raum dürfte vielleicht zum Schröpfen benutzt worden sein (Abb.

5 _b_).

Sehr oft sehen wir dargestellt, daß die Person, welche sich auf

der Schröpfbank im Schweißbade schröpfen läßt, zugleich ein Fußbad

nimmt (Abb. 36), oder wenigstens steht dieses daneben bereit. Die

Schriftsteller geben an, man soll den Leib vor dem Schröpfen im Bad

reinigen und darauf die Füße bis ans Knie in warmes Wasser setzen,

das mache das Blut dünn[41. 47. 262]. Im Züricher Kalender von 1508

wird als Grund angegeben, es mache das Gesicht lauter[26]. Nur einmal

finde ich ein besonderes Schröpfstüblein bei ~Geiler von Kaisersberg~

erwähnt. Es lag neben der Badestube und hatte niedrigere Temperatur als

diese[151].

[Illustration: Abb. 35. _a_ Schröpf-, _b_ Laßeisen. Holzschnitt aus

~Dryander~s Arzneispiegel. Frankfurt 1547.]

[Sidenote: _Schröpfen in den Mineralbädern_]

Im Mineralbade wurde, wie es in einer Aachener Schrift von 1737[263]

heißt, ordentlicherweise während des Badens geschröpft (Abb. 33 u.

37), wenigstens in den kleinen Privatbädern. Nur in Baden in der

Schweiz fand es in einem öffentlichen Bade, das von mehreren Personen

gemeinschaftlich benutzt wurde, statt. Es durfte jedoch nur in dem

einen der beiden freien Bäder, dem sog. Freibade, geschehen. Schon

1339 besaß es Schröpfrecht[32]. Es wurde namentlich am Samstag von den

Landleuten der Umgebung viel besucht, und ~Pantaleon~[35] sagt 1578,

die Leute vermeinen, „sie haben nit gebadet wann sie nit voll hörnlin

wie ein Igel hangen“. Es schien oft, als wenn man im Blute badete (Abb.

46). Das bezeugen auch andere Schriftsteller bis ins 19. Jahrhundert.

In Baden-Baden hatte dagegen 1488 das eine Freibad eine Badestube, die

täglich erwärmt werden mußte (trotz der Therme!), in der gebadet und

geschröpft wurde[40]. Von Warmbrunn in Schlesien wird 1607 berichtet:

„an das Bad stößet gegen Mitternacht eine gemeine Badestube, in welcher

alle 14 Tage ein Schweiß vnd Köpffe Bad gehalten wird, welches der

Bader von Friedeberg pfleget zu versorgen, vnd müssen die Bad Gäste

denselben Tag nach Mittage mit dem Bade inne halten“[69]. Auch in

Töplitz war 1607 ein Arm der Mineralquelle durch Röhren in das Haus

des Baders vor dem Tor geleitet[264]. Nach einer Notiz von 1706 fand

hier das Schröpfen statt[81]. In Leuk war das Schröpfen nur in den dazu

bestimmten Bädern gestattet. 1832 war ein sehr unheimlich aussehendes

doppeltes Schröpfbad dem Armenbad angebaut. Enatbühl bei St. Johann

hatte im selben Jahre eine Schröpfstube mit zwei Wannen[88].

[Illustration: Abb. 36. Badestube. Holzschnitt von ~Jost Amman~

aus: ~Paracelsus~, Wund- vnd Artzney Buch. (Titelholzschnitt zum

Baderbüchlin.) Frankfurt a.❆M. 1565.]

Der Augsburger Großkaufmann Lukas Rem hielt sich 1521, 1525 und 1529,

jedesmal achtundzwanzig Tage, im württembergischen Wildbad auf. 1521

hat er in seinem Tagebuch am 3. Oktober 5½ Stunde Thermalbad und

„Schwaisbattet und koplett“ (geschröpft) verzeichnet, 1525 am 23.

August bei 7 Stunden Mineralbad „schwaisbatt“ und 1530 am 24. und 31.

März bei 8 und 7 Stunden Mineralbad „gebatt im Schwais, kopflet“[265].

Dadurch wird auch verständlich, daß Markgraf Christoph von Baden 1507

für sein, also das herrschaftliche Badehaus in Baden-Baden trotz der

Therme Lieferung von Holz durch die Stadt verlangte, das übrigens

fremde Fürsten, wenn sie zur Kur anwesend waren, auf eigene Kosten

besorgen mußten[266].

[Sidenote: _Streichen und Verbinden im Bad_]

Über den Ort chirurgischer Tätigkeit in der älteren Zeit ist uns nur

wenig bekannt. Quetschungen wurden auf den Burgen im Wasserbade

massiert. Den jungen Parzival behandelten Jungfrauen (Anfang des 13.

Jahrhunderts):

„Si twuogn und strichen schiere

Von im sîn amesiere (Quetschung)

Mit blanken linden henden“[254].

Ebenso erging es dem Tandareis.

„Den wolde man das niht erlân,

Er muoste sitzen in daz bat;

Sit man in des niht erlât

Dô tet erz, wan ez muoste sîn.

Vier klâriu juncvröwelin

Erstrichen von im sîn amasier,

Sîn lîp was klâr unde fier“[267].

(Vgl. Abb. 45.)

Ulrich von Liechtenstein erzählt uns, daß die Ritter nach dem Turnier

von Friesach im Jahre 1224 in die Stadt zogen und während der Nacht

noch badeten, wobei mancher vor Müdigkeit ohnmächtig wurde. Im Bade

fand zugleich die Behandlung der im Turnier erhaltenen Wunden statt.

„Man pant den dort, man salbet den hie,

dem dort die arme, dem hie diu knie“[268].

1397 behandelten Stover (Bader) kranke Beine bei einigen Personen

des Hofgesindes der Witwe des Herzogs Otto des Quaden[269], und die

„Bayrische Landesordnung erclärung“ von 1578 klagte, daß „die alten

Ehehafft Pader vnnd Padstuben, dabei hieuon guete wundärtzt gefunden

worden“, in Verfall gerieten[16].

Die Bader, welche hier Wundarznei ausübten, waren gewiß nicht

vom Badestubenbesitzer angestellte Gesellen oder Knechte des

Schererhandwerks. In den Reiserechnungen des Patriarchen Wolfger von

Ellenbrechtskirchen aus den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts

ist bei Passau ein Posten für den Minuter (Aderlasser) in estuario

verzeichnet, und eine Ausgabe ist „aliis balneatoribus“ bestimmt[270].

Der Minutor war also ein Bader. In dem schon erwähnten Gedichte

Kaufringers heißt es vom Badereiber:

„Wann er auch wol scheren kan,

er hett mir geschoren ungenetzt“[256].

[Illustration: Abb. 37. Schröpfen mit dem Rasiermesser und

Schröpfköpfen in einer Badezelle zu Aachen. („Wie man die Schröpff

Köpfe im Bade gebrauchet“.) Kpfr. aus: Amusements des eaux

d’Aix-la-Chapelle. Amsterdam 1736.]

[Sidenote: _Verschiedenheit der Badangestellten_]

Daraus geht hervor, daß nicht alle Bader scheren konnten. Auch sagt

eine Baseler Ratsverordnung von 1360, daß die Bader und ihre Knechte,

die scheren, Scherer sollen heißen und Scherer sein und auch alle die

Rechte haben, so die Scherer in der Zunft zu unserer Stadt haben[255].

Die Bader, welche nicht scheren konnten, hatten also weniger Rechte.

Der Badermeister hatte demnach zweierlei Personal angestellt, einmal

Knechte, die sich auf Scheren, Schröpfen, Aderlassen und Wundarznei

verstanden und dementsprechende Namen führten, und zweitens männliche

und, wie ich hier schon erwähnen möchte, weibliche Personen, die

das eigentliche Bad besorgten, Wasser herbeitrugen, das Bad und

die Holzgeräte scheuerten und dergleichen mehr verrichteten. Beide

unterschieden sich auch durch ihr Einkommen. Alle Badhüter und Reiber

in den Badestuben mußten nach einer Ordnung des Rates zu Ulm vom Jahre

1346 wöchentlich einen halben Heller in die Handwerksbüchse legen, die

Schröpfer aber, die mehr verdienten, einen ganzen Heller[50].

Zur Ausübung des niederen Dienstes in den Badestuben war eine

besondere Geschicklichkeit und Intelligenz nicht erforderlich, auch

ein eigentliches Erlernen nicht nötig. So kam es denn, daß im Bad

allerlei Gesindel Beschäftigung fand. Nach einem gegen 1420 in der

Nähe des Bodensees entstandenen Gedicht[241] gehen dem Teufel ins

Netz: „Schellenslaher, gogler (Gaukler) und affer, Varend schuoler und

buoban“. Für „buoban“ setzt eine der Handschriften „badstuben buoben“.

In einer der Predigten, die ~Geiler von Kaisersberg~ 1498 in Straßburg

hielt, heißt es von den verunglückten Studenten: „Diese ziehen nachmals

(wann sie der füllerey gewohnet haben) inn dem land herumb, der eine

wirdt ein Gauckler, oder spilmann, der ander ein thellerschlecker, der

dritt ein Teryackskremer, der viert ein bader, der fünfft ein Henselin

oder sonst ein lotterbub“[271].

Codex C 101 der Züricher Stadtbibliothek, 1453–67 von einem St. Galler

Mönch geschrieben, sagt vom Planeten Luna:

„mine kind man keines gezeymen kan

Nieman sy gerne sind vndertan

jr angesicht ist bleich vnd runt“,

und als Kinder Lunas werden angeführt:

„leufer, geugler, fischer marner (Schiffer)

farenschuler fögler müller bader

vnd was sich mitt wasser erneret

Den ist diß mons schin bescheret“ (Abb. 38).

[Sidenote: _Badestube und Frauenhaus_]

Fast wörtlich lautet die Stelle in dem von der Bodenseegegend

stammenden mittelalterlichen Hausbuch aus dem 15. Jahrhundert[150][D].

Wir finden hier die Bader in Gemeinschaft mit zumeist fahrendem

Gesindel. Einen hohen Grad von Sittlichkeit konnte man bei diesen

Leuten nicht erwarten. Kein Wunder, wenn manche Bäder bis ins

15. Jahrhundert Frauenhäuser, wenn auch wohl selten öffentliche,

darstellten, mancherorts bis in neuere Zeiten. Die eigene Badestube,

welche nach ~Felix Faber~s Bericht die gemeinen Frauen zu Ulm in der

Nähe des Münsters hatten, dürfte wohl ein offenes Frauenhaus gewesen

sein[50]. Auch fanden sie Unterkunft in den Bädern. ~Johannes Stumpf~

erzählt, daß sich 700 zum Konzil in Konstanz einfanden, die „durch die

gantz statt hinweg“ in Frauenhäusern, Ställen und Winkeln wohnten[336].

Nach einer anderen Nachricht waren es zweimal 700, und viele hatten

Herberge in den Badestuben genommen[626]. Es klingt demnach gar nicht

unwahrscheinlich, wenn in der „Wiletzkinder Vasnacht“ ein Sohn seinem

Vater erklärt:

„Ich wil wern ein frauenwirt

Und ain padkneht, der lest (zur Ader) und schirt,

So mag ich paiderseit gewin haben“[12].

[Illustration: Abb. 38. Darstellung des Planeten Luna. Oben links die

Badestube mit einem Bader und Baderinnen. Holzschnitt von ~Hans Sebald

Beham~. (1500–1550)]

Nicht ohne Grund schrieb Breslau 1486 seinen Badern vor, keinen Dirnen

Aufenthalt zu gewähren[210].

[Sidenote: _Ruf der Bader und Baderinnen im 13. und 14. Jahrhundert_]

Aber auch das weibliche Badepersonal selbst stellte die Dirnen, das

männliche machte die Kuppler und nicht nur zwischen jenen, sondern

auch sonst nicht gerade ehrbaren Frauen, die zum Bade kamen, und ihren

Liebhabern. Rîberîn (Badereiberin) war gleichbedeutend mit Hure[258]

(siehe S. 179 Zwagerin), und Quostenbinderin (Person, welche die zum

Schweißbade nötigen Laubbüschel anfertigt) galt als Schimpfwort[259].

Auch in ~Luther~s Schriften tritt die tiefe Verachtung der Baderinnen

zutage: „Er heißt mich einen Wechselbalg und Bademagds Sohn“ und „es

würden zuletzt auch die Bademeid wider mich schreiben“[151]. Der

Barfüßermönch Michael Eisenhart in Rotenburg ob der Tauber sagt 1526,

die Deutschen hätten um Luthers willen

„Die mutter gots und zart junckfrawen

Gotslesterlich und unbeschayden

Vergleicht den alten badmayden“[627].

Fürs 13. Jahrhundert hat uns ~Neithart~ eine diesbezügliche Schilderung

hinterlassen:

„Von dem vruestük süln wir gan

san dan hinne zuo dem bade;

lade wir die finen vröulin dar,

z’war, die uns riben,

unt vertriben

unser wile;

keiner ile

dar uz vaste,

e er raste

drinnen, sam ein vürste.

Sich, baderinne,

du besinne

unser gewinne,

zuo der minne

bereite (ie) dem manne ein (weichez) bette;

du darft niht sorgen

umb daz borgen,

ane kargen,

sich, uf morgen

so schaffen wir, daz es wirt eben wette“[103].

Auch ~Herrand von Wildonie~ läßt bei dem Kaiser im Bad

„solher wîbelîn ein teil,

diu man dâ vindet ringe veil“

verweilen[438].

[Sidenote: _Die ersten Gesetze gegen die Unsittlichkeit in den

Badestuben_]

Zu Anfang des 14. Jahrhunderts führt der König vom Odenwalde unter

den dreißig Ursachen, welche die Leute ins Bad treiben, auch das

Bedürfnis zu minnen an. Besonders berüchtigt war in dieser Beziehung

die Badestube zu St. Leonhard in Basel[260]. In diese Zeit fällt die

erste bekannte Verordnung gegen die Unsittlichkeit in den Badestuben.

Im ältesten Stadtbuch Luzerns, das vor 1320 abgefaßt ist, verbietet

der Rat das Spielen und Übernachten von Fremden in den offenen

Frauenhäusern und Badestuben. Es durfte keine Frau bei zehn Schilling

Buße in einer Badestube baden; am Mittwoch konnten dagegen zwei, die

Ritzmanns und Stecken, nur von Frauen besucht werden. Überschritt ein

Mann das Verbot, so büßte er es mit einem Pfund und mußte einen Monat

von der Stadt sein. Wußte der Bader darum, zahlte er die Buße[111].

Ähnliche Verordnungen treffen wir in Norddeutschland an. Hamburg

schrieb 1375 vor: „De vrowen scholen baden alle werkeldage van des

morgens beth to seven tyd dages sunder man unde nicht lenger. Van

twen tyd dages scholen de man baden beth dat men tho deme dome vesper

luedet, sunder frowen unde nicht lenger. Van vespertyd scholen

de vrowen baden beth des avendes sunder man, mer des sunnavendes

scholen de vrowen nicht mer baden den van des morgens beth tho twen

tyd dages unde nicht lenger. Unde denne scholen de man allen dagh

vortom uthbaden.“ Wer zur Mannszeit Frauen oder umgekehrt oder beide

Geschlechter zusammen baden ließ, hatte zehn Schilling dem Rate und

fünf dem Handwerk zu geben. „Und were dat welk badstover (stove =

stube, Badstover = Badstubenhalter) ver werve hir ane breke binnen

eneme jare, de schall jar unde dagh uth dem ampte wesen, id en were,

dat en de rad begnaden wolde“[217]. „De olden gelofte der Stad“

Wernigerode enthalten folgende diesbezügliche Stelle: „Ok umme dat

stowen bad schulle gy wetten. dat de mane mege baden van dem morgen

we to XII. slegen unde de frawen van XII. wete to twey; so moget de

manne auch baden. Unde de manne unde frawe schulle nicht to samende

baden“[272].

Speier hatte 1357 zwei Badestuben vor dem „Rinburgetor“, „die manne

bastube vnde die vrouwen bastube dabi gelegen“[273].

Das Zusammenbaden von Männern und Frauen hatte schon eine unter dem

heiligen Bonifacius 745 abgehaltene Synode verboten, ebenso das

Merseburger Poenitiale aus dem 9. Jahrhundert[16]. 1451 erinnerten der

Züricher Chorherr ~Felix Hemmerlin~[274] und 1489 der Berner Chorherr

~Heinrich Gundelfinger~[334] wieder daran, daß verheiratete Männer

und Frauen, die mit Leuten anderen Geschlechts zusammen badeten, das

Heiratsgut verlieren müßten. Dringe aber ein Mann mit Gewalt in die

abgesonderten Frauenbäder, solle er mit dem Tode bestraft werden.

Der Meistersinger ~Hans Foltz~ gibt die strenge Durchführung dieser

Beschlüsse nur von einem Bad bei Avignon an:

„der bad eins für die frawen ist.

alein der man das ander wist.

welch man bat an der frawen schar

so bald vnd man des wirt gewar

sein haupt hat er on gnad verlorn“[12].

Schon im 14. Jahrhundert sollen nach ~Hingst~[183] in Freiberg in

Sachsen die beiden Badestuben gesonderte Männer- und Weiberbäder gehabt

haben. Aus der Taxordnung von 1447 geht jedenfalls hervor, daß die

Frauen von der Bademayd bedient wurden. Auch in Baden in der Schweiz

schrieb 1496 der Rat dem Bader vor, „darzu soll er denen frowen nun

fur hin ein frowen zuo einer riberin halten“[32]. In Basel badeten

bis 1431 Männer und Frauen zusammen, „das nit wol loblich und an

manchen Enden eine ungehörte Sach ist“. Darauf wurden Männer- und

Frauenbad voneinander abgeteilt[260]. 1480 durften nach einer Bamberger

Ordnung Eheleute zusammen baden[144]. In Butzbach in Hessen war im

städtischen Bad gegen Ende des Jahrhunderts das Männer- vom Frauenbad

getrennt[194]. Den Badern wird jedoch auch im 15. Jahrhundert kein

besseres Zeugnis als früher ausgestellt:

„Der bader und sin gesind

Gern huoren und buoben sind,

(Das sich wol dik enphind)

Dieb, lieger und kuppler,

Und wissend alle fremde maer.

Och kunnend sie wol schaffen

Mit laigen und och mit phaffen,

Die ir uppkait wend triben,

Und kunnend die fröwlin zuo in schiben“[241].

In Regensburg sollten die Bader im 15. Jahrhundert nach einer Ordnung,

die sie mit dem Rate machten, fürderhin niemanden auf ihrem Handwerk

arbeiten lassen, „es sey fraw oder man auf die Intzigk geen, oder

die von Rwf wegen verarckwaingt sint“. Doch wird 1509 von der Stadt

Frickenhausen oberhalb Ochsenfurt berichtet: „Erat puella in domo

balnearia lavari cupientibus ad serviendum conducta, cujus nomen

memoriae non occurit“[144].

[Sidenote: _Bestimmungen gegen Unsittlichkeit im 16. Jahrhundert_]

Die Badestube in der Borngasse zu Frankfurt a.❆M. hatte im Beginn

des 16. Jahrhunderts getrennte Bäder für Männer und Frauen[127], in

Braunschweig gab es eine besondere Frauenstove. Die Züricher Bader

haben auf ihrer Pergamentrolle im Jahre 1503 folgende hierher gehörige

Bestimmung verzeichnet: „Item man sol ouch kein üppiklich bad haben,

noch niemant den andern zůsamen welben[E] weder er, noch die sinen,

noch nieman von sinen wegen, es sol ouch niemant den andern in kein

standen zů samen lassen sitzen, sy sygent dann eelich personen, die

zůsamen gehörent, oder eelich natürlich geboren geschwisteryit. Es sol

ouch niemant in keinem wasserbad, in heimlichen wincklen baden, noch in

keine kamer verfüren, damit biderben lüten ire kind vnd ander die iren

nit geschmächt, oder geschentt werden“[243].

[Illustration: Abb. 39. Farbige Glasscheibe von 1524. Im Besitz von

Prof. ~Rahn~ in Zürich.]

[Illustration: Abb. 40. Frauenbadstube. Holzschnitt von ~Hans Sebald

Beham~. (1500–1550)]

[Sidenote: _Wie weit diese Gesetze befolgt wurden_]

Wie weit solche Bestimmungen durchgeführt wurden, zeigen uns die Bilder

dieses Jahrhunderts, und der Züricher Prediger ~Lavater~ sagt 1583 in

seiner Auslegung des Buches Esther: „Wie auch das, wenn mann vnnd wyb

by einanderen in einer badstuben sitzend, darwider etliche alte canones

sind“[276]. Auffallend ist, daß wir nirgends die Darstellung weiblicher

Bedienung im Männerbad sehen. Wohl werden Frauen, und zwar vollständig

nackte Frauen, von Männern besorgt (Abb. 39), es gibt aber auch Bäder,

die nur von Frauen besucht sind, wo die Baderin das alleinige Personal

bildet (Abb. 40) oder als einzige männliche Person der Schröpfer sein

Amt ausübt (Abb. 72). Es wurde in diesem Jahrhundert im allgemeinen

auf strenge Zucht und Sitte im Bade gesehen. 1514 entfernten die Räte

und der Domdechant von Würzburg den Bader zum Becken, einer Badestube,

die mit dem Spital in Verbindung stand. Als der Fürstbischof sich des

Baders annahm, teilte man ihm die Gründe der Entfernung mit. Obgleich

dem Bader bei seiner Annahme eröffnet wurde, er solle die Tür an der

Frauenstube geschlossen halten, habe er dies nicht getan, vielmehr

einige Domherren und Edelleute gegen die Spitalpfleger unwillig

gemacht, so daß sie sogar den Pflegern einen Kübel an den Hals hängen

wollten. So sei es gekommen, daß viele Uneheliche und besonders

„verleumutte“ Frauen in das Bad gerne gingen und unziemliches Wesen

trieben, so daß fromme Frauen und anständige Jungfrauen gar nicht mehr

hingehen möchten[144]. Auch ~Ulrich von Hutten~ sagt 1521 von den

Domherrn: „so ligen sye gemeynlich am rücken, vnd haben ire kurtzweyl

im bad, vnd brassend stets, sitzen da vnder den schönen metzen, offt

die gantz nacht“, und weiter:

„Herr Curtisan ich wünsch eüch gruß.

In ewerm hauß ist überfluß.

Drumb kumm ich eüch zůwonen bey.

Tragt essen trincken auff, seyd frey.

Doch erst ein bad man wörmen sol.

Vnd vnser dorinn pflegen wol,

Mit reyben, iuken, warm, vnd kalt.

Darauß wir gehn zům essen bald.

Do werd ein schön pancket gemacht.

Mit großem kosten, reychem pracht.

Das were biß nach mitter nacht.

Do müssen vil gerichten sein,

Fisch, vögel, wiltpret, bir vnd wein.

Kein wurtz man spar, noch spetzerey.

Schadt nit, ob das schon tewer sey.

Obs sey geholt auß India,

Gewachsen in Arabia.

Kumm auß der newen Insel her.

Tragt auff, die fucker[F] bringens mer.

Mit essen drincken schafft ein můt.

Mit vollem bauch ist schlaffen gůt.

Ob dann schon ich bin auch im spil,

Hatt wol sein fug, ist nit zů vil.

Ein idas wesen hat sein zil.

Ich habs gewogt“[277].

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 9 / 53 段