Das muß ich teilweise zurücknehmen. Aus den Schriften von ~Ryff~ und
~Pictorius~ geht hervor, daß man im 16. Jahrhundert, wie heute noch,
Schröpfköpfe auch ohne „Hauen und Bicken“ setzte, ~Ryff~ nennt das
trocken[221], auch blind[250] schröpfen. Im Schröpfkopf (Kopf = Gefäß),
der auch Laß-, Baderkopf, Ventose, Ventuse, Vintuse, Fintusze hieß,
wurde die Luft durch Erwärmen an einer Flamme verdünnt (Abb. 36) und
dadurch nach dem Ansetzen eine Beule auf der Haut gezogen. ~Rueff~[251]
schlägt in seinem Hebammenbuche 1554 für den Notfall als Ersatz ein
„dickes gloß (wie ein fintusen)“ vor, das man über ein brennendes Licht
stülpen soll. Nach ~Pictorius~ (1560) wurde das Trockenschröpfen von
den Badenden nicht gebraucht[152]. Beim blutigen Schröpfen wurden die
gezogenen Beulen aufgehauen[250]. Öfters geschah es allerdings, daß
die „Scarification“ dem Aufsetzen der Schröpfköpfe voranging[221][246].
[Illustration: Abb. 33. Schröpfen mit dem Horn im Mineralbad zu Baden
im Aargau. Kpfr. aus: ~Hess~, Badenfahrt. Zürich 1818.]
In der Gestalt glich der Schröpfkopf dem heutigen. Man verwendete
verschiedene Größen, die größten im Land zu Sachsen, weil dort die
Leute angeblich am vollblütigsten waren[221]. Neben dem Schröpfkopf
wird häufig das Schröpfhorn oder Schröpfhörnli erwähnt (Abb. 33/34).
Nach ~Ryff~ stellt es das ältere Instrument dar und fand namentlich
in einigen Mineralbädern Verwendung. Bilder zeigen es noch im 19.
Jahrhundert in Tätigkeit. Auch ~Murner~ bildet es in seiner Badenfahrt
ab. Dort ist es schlüsselförmig. Die früheste Erwähnung findet es zu
Anfang des 14. Jahrhunderts beim König vom Odenwalde[228], welcher der
Kuh ein Loblied singt und dabei auf das Schröpfen mit ihrem Horn gegen
Rückenweh hinweist. In einer Züricher Teilrödel des 16. Jahrhunderts
kommen aber auch acht „möschin Schräpf-Hörnle“ (aus Messing) vor[252].
Die Verdünnung der Luft geschah durch Ansaugen mit dem Munde; ein
kleines Leder verhinderte das Wiedereinströmen derselben. Bei vielen
Naturvölkern finden wir das Schröpfen mit dem Horne heute noch[232].
Ich sah es jüngst auf einer aus dem Togo stammenden Photographie bei
Dr. ~Hans Gruner~. Es liegt deshalb kein Grund vor, anzunehmen, die
Deutschen hätten es von den Römern übernommen. Die erste Kunde vom
Schröpfen in fränkischen Landen gibt ~Gregor von Tour~, indem er
erzählt, daß Eberulf, der Oberkämmerer des Königs Chilperich, einen
Priester mit Faustschlägen fast bis zu Tode mißhandelt habe, der auch
gestorben sein würde, wenn ihn die Ärzte nicht durch Schröpfen gerettet
hätten[3]. In ~Wolfram~s Willehalm kommt jemand vor, der „wolde phlegn
vintûsen an sich setzen“[254].
[Illustration: Abb. 34. Schröpfhörner und Schnepper. Kpfr. aus: ~Hess~,
Badenfahrt. Zürich 1818.]
[Sidenote: _Laßeisen und Schnepper_]
Den Schröpfschnepper kannte man in früheren Zeiten noch nicht.
In seiner heutigen Gestalt finden wir ihn zuerst bei ~Ambroise
Paré~[235]. Bei älteren Instrumenten liegt das ganze Räderwerk
frei. Ein Schnepper mit einer Klinge scheint auf einem Holzschnitt
~Jost Amman~s dargestellt zu sein (Abb. 36). Gewöhnlich geschah die
Skarifikation durch sog. Schröpfeisen, die ~Ryff~ im Gegensatz zum
Laß-(Aderlaß)eisen von runder Schneide sein läßt (Abb. 35). Doch
scheint man praktisch den Unterschied nicht gemacht zu haben. Die
Züricher Bader, die nichts mit Aderlassen zu tun hatten, führten im
19. Jahrhundert neben dem Rasiermesser das spitze Eisen im Siegel.
Dies Wappen findet sich außerdem auf einem Lafettenschild des 17.
Jahrhunderts im schweizerischen Landesmuseum (vergl. das Wappen in Abb.
39). Zu ~Ryff~s Zeiten verwendete man auch das Rasiermesser, in Aachen
sogar noch im 18. Jahrhundert (Abb. 37). Bei diesen Instrumenten wurde
die Klinge mit der Schneide auf die Haut gesetzt und mit dem Finger
in diese eingedrückt. Genau so verfuhr man beim Aderlaß. Auch hier
traten erst später einklingige Schnepper auf. Auf dem ältesten mir
bekannten Aderlaßbilde in Codex 306 der Einsiedeler Stiftsbibliothek
aus dem 12. Jahrhundert oder aus noch älterer Zeit[538] ist das Messer
lanzettförmig.
Nicht immer lassen sich in den Schriften Aderlassen und Schröpfen
auseinanderhalten. Wird gewöhnlich unter Lassen Aderlassen verstanden,
so bezeichnet es auch Schröpfen, z.❆B. im Augsburger Kalender von 1488
und 1511[261]. Das ist auch in dem Wort Laßkopf ausgedrückt. Im Gedicht
auf die Bergtheimer Schlacht wird mit dem „Laßisen“ geschröpft[49].
Nach ~Hans Sachs~ kam es vor, daß man auf der „laspanck“ vom „Lasser“
verbrannt wurde[337]. Das konnte nur beim Schröpfen geschehen. Das
sanguinem minuere könnte beides bedeuten, ja ~Diefenbach~ übersetzt
sogar flebotomare mit aderlassen und schröpfen[151]. Im Bauriß des
Klosters St. Gallen findet sich ein „Fleotomatis hic gustandum vel
potionarius“ benanntes Haus neben dem Krankenhause, das eher für eine
Verwendung zum Aderlassen sprechen würde. Der in der Nähe gelegene,
„sanguinem minuentium“ bezeichnete, mit dem Bad unter einem Dach
liegende Raum dürfte vielleicht zum Schröpfen benutzt worden sein (Abb.
5 _b_).
Sehr oft sehen wir dargestellt, daß die Person, welche sich auf
der Schröpfbank im Schweißbade schröpfen läßt, zugleich ein Fußbad
nimmt (Abb. 36), oder wenigstens steht dieses daneben bereit. Die
Schriftsteller geben an, man soll den Leib vor dem Schröpfen im Bad
reinigen und darauf die Füße bis ans Knie in warmes Wasser setzen,
das mache das Blut dünn[41. 47. 262]. Im Züricher Kalender von 1508
wird als Grund angegeben, es mache das Gesicht lauter[26]. Nur einmal
finde ich ein besonderes Schröpfstüblein bei ~Geiler von Kaisersberg~
erwähnt. Es lag neben der Badestube und hatte niedrigere Temperatur als
diese[151].
[Illustration: Abb. 35. _a_ Schröpf-, _b_ Laßeisen. Holzschnitt aus
~Dryander~s Arzneispiegel. Frankfurt 1547.]
[Sidenote: _Schröpfen in den Mineralbädern_]
Im Mineralbade wurde, wie es in einer Aachener Schrift von 1737[263]
heißt, ordentlicherweise während des Badens geschröpft (Abb. 33 u.
37), wenigstens in den kleinen Privatbädern. Nur in Baden in der
Schweiz fand es in einem öffentlichen Bade, das von mehreren Personen
gemeinschaftlich benutzt wurde, statt. Es durfte jedoch nur in dem
einen der beiden freien Bäder, dem sog. Freibade, geschehen. Schon
1339 besaß es Schröpfrecht[32]. Es wurde namentlich am Samstag von den
Landleuten der Umgebung viel besucht, und ~Pantaleon~[35] sagt 1578,
die Leute vermeinen, „sie haben nit gebadet wann sie nit voll hörnlin
wie ein Igel hangen“. Es schien oft, als wenn man im Blute badete (Abb.
46). Das bezeugen auch andere Schriftsteller bis ins 19. Jahrhundert.
In Baden-Baden hatte dagegen 1488 das eine Freibad eine Badestube, die
täglich erwärmt werden mußte (trotz der Therme!), in der gebadet und
geschröpft wurde[40]. Von Warmbrunn in Schlesien wird 1607 berichtet:
„an das Bad stößet gegen Mitternacht eine gemeine Badestube, in welcher
alle 14 Tage ein Schweiß vnd Köpffe Bad gehalten wird, welches der
Bader von Friedeberg pfleget zu versorgen, vnd müssen die Bad Gäste
denselben Tag nach Mittage mit dem Bade inne halten“[69]. Auch in
Töplitz war 1607 ein Arm der Mineralquelle durch Röhren in das Haus
des Baders vor dem Tor geleitet[264]. Nach einer Notiz von 1706 fand
hier das Schröpfen statt[81]. In Leuk war das Schröpfen nur in den dazu
bestimmten Bädern gestattet. 1832 war ein sehr unheimlich aussehendes
doppeltes Schröpfbad dem Armenbad angebaut. Enatbühl bei St. Johann
hatte im selben Jahre eine Schröpfstube mit zwei Wannen[88].
[Illustration: Abb. 36. Badestube. Holzschnitt von ~Jost Amman~
aus: ~Paracelsus~, Wund- vnd Artzney Buch. (Titelholzschnitt zum
Baderbüchlin.) Frankfurt a.❆M. 1565.]
Der Augsburger Großkaufmann Lukas Rem hielt sich 1521, 1525 und 1529,
jedesmal achtundzwanzig Tage, im württembergischen Wildbad auf. 1521
hat er in seinem Tagebuch am 3. Oktober 5½ Stunde Thermalbad und
„Schwaisbattet und koplett“ (geschröpft) verzeichnet, 1525 am 23.
August bei 7 Stunden Mineralbad „schwaisbatt“ und 1530 am 24. und 31.
März bei 8 und 7 Stunden Mineralbad „gebatt im Schwais, kopflet“[265].
Dadurch wird auch verständlich, daß Markgraf Christoph von Baden 1507
für sein, also das herrschaftliche Badehaus in Baden-Baden trotz der
Therme Lieferung von Holz durch die Stadt verlangte, das übrigens
fremde Fürsten, wenn sie zur Kur anwesend waren, auf eigene Kosten
besorgen mußten[266].
[Sidenote: _Streichen und Verbinden im Bad_]
Über den Ort chirurgischer Tätigkeit in der älteren Zeit ist uns nur
wenig bekannt. Quetschungen wurden auf den Burgen im Wasserbade
massiert. Den jungen Parzival behandelten Jungfrauen (Anfang des 13.
Jahrhunderts):
„Si twuogn und strichen schiere
Von im sîn amesiere (Quetschung)
Mit blanken linden henden“[254].
Ebenso erging es dem Tandareis.
„Den wolde man das niht erlân,
Er muoste sitzen in daz bat;
Sit man in des niht erlât
Dô tet erz, wan ez muoste sîn.
Vier klâriu juncvröwelin
Erstrichen von im sîn amasier,
Sîn lîp was klâr unde fier“[267].
(Vgl. Abb. 45.)
Ulrich von Liechtenstein erzählt uns, daß die Ritter nach dem Turnier
von Friesach im Jahre 1224 in die Stadt zogen und während der Nacht
noch badeten, wobei mancher vor Müdigkeit ohnmächtig wurde. Im Bade
fand zugleich die Behandlung der im Turnier erhaltenen Wunden statt.
„Man pant den dort, man salbet den hie,
dem dort die arme, dem hie diu knie“[268].
1397 behandelten Stover (Bader) kranke Beine bei einigen Personen
des Hofgesindes der Witwe des Herzogs Otto des Quaden[269], und die
„Bayrische Landesordnung erclärung“ von 1578 klagte, daß „die alten
Ehehafft Pader vnnd Padstuben, dabei hieuon guete wundärtzt gefunden
worden“, in Verfall gerieten[16].
Die Bader, welche hier Wundarznei ausübten, waren gewiß nicht
vom Badestubenbesitzer angestellte Gesellen oder Knechte des
Schererhandwerks. In den Reiserechnungen des Patriarchen Wolfger von
Ellenbrechtskirchen aus den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts
ist bei Passau ein Posten für den Minuter (Aderlasser) in estuario
verzeichnet, und eine Ausgabe ist „aliis balneatoribus“ bestimmt[270].
Der Minutor war also ein Bader. In dem schon erwähnten Gedichte
Kaufringers heißt es vom Badereiber:
„Wann er auch wol scheren kan,
er hett mir geschoren ungenetzt“[256].
[Illustration: Abb. 37. Schröpfen mit dem Rasiermesser und
Schröpfköpfen in einer Badezelle zu Aachen. („Wie man die Schröpff
Köpfe im Bade gebrauchet“.) Kpfr. aus: Amusements des eaux
d’Aix-la-Chapelle. Amsterdam 1736.]
[Sidenote: _Verschiedenheit der Badangestellten_]
Daraus geht hervor, daß nicht alle Bader scheren konnten. Auch sagt
eine Baseler Ratsverordnung von 1360, daß die Bader und ihre Knechte,
die scheren, Scherer sollen heißen und Scherer sein und auch alle die
Rechte haben, so die Scherer in der Zunft zu unserer Stadt haben[255].
Die Bader, welche nicht scheren konnten, hatten also weniger Rechte.
Der Badermeister hatte demnach zweierlei Personal angestellt, einmal
Knechte, die sich auf Scheren, Schröpfen, Aderlassen und Wundarznei
verstanden und dementsprechende Namen führten, und zweitens männliche
und, wie ich hier schon erwähnen möchte, weibliche Personen, die
das eigentliche Bad besorgten, Wasser herbeitrugen, das Bad und
die Holzgeräte scheuerten und dergleichen mehr verrichteten. Beide
unterschieden sich auch durch ihr Einkommen. Alle Badhüter und Reiber
in den Badestuben mußten nach einer Ordnung des Rates zu Ulm vom Jahre
1346 wöchentlich einen halben Heller in die Handwerksbüchse legen, die
Schröpfer aber, die mehr verdienten, einen ganzen Heller[50].
Zur Ausübung des niederen Dienstes in den Badestuben war eine
besondere Geschicklichkeit und Intelligenz nicht erforderlich, auch
ein eigentliches Erlernen nicht nötig. So kam es denn, daß im Bad
allerlei Gesindel Beschäftigung fand. Nach einem gegen 1420 in der
Nähe des Bodensees entstandenen Gedicht[241] gehen dem Teufel ins
Netz: „Schellenslaher, gogler (Gaukler) und affer, Varend schuoler und
buoban“. Für „buoban“ setzt eine der Handschriften „badstuben buoben“.
In einer der Predigten, die ~Geiler von Kaisersberg~ 1498 in Straßburg
hielt, heißt es von den verunglückten Studenten: „Diese ziehen nachmals
(wann sie der füllerey gewohnet haben) inn dem land herumb, der eine
wirdt ein Gauckler, oder spilmann, der ander ein thellerschlecker, der
dritt ein Teryackskremer, der viert ein bader, der fünfft ein Henselin
oder sonst ein lotterbub“[271].
Codex C 101 der Züricher Stadtbibliothek, 1453–67 von einem St. Galler
Mönch geschrieben, sagt vom Planeten Luna:
„mine kind man keines gezeymen kan
Nieman sy gerne sind vndertan
jr angesicht ist bleich vnd runt“,
und als Kinder Lunas werden angeführt:
„leufer, geugler, fischer marner (Schiffer)
farenschuler fögler müller bader
vnd was sich mitt wasser erneret
Den ist diß mons schin bescheret“ (Abb. 38).
[Sidenote: _Badestube und Frauenhaus_]
Fast wörtlich lautet die Stelle in dem von der Bodenseegegend
stammenden mittelalterlichen Hausbuch aus dem 15. Jahrhundert[150][D].
Wir finden hier die Bader in Gemeinschaft mit zumeist fahrendem
Gesindel. Einen hohen Grad von Sittlichkeit konnte man bei diesen
Leuten nicht erwarten. Kein Wunder, wenn manche Bäder bis ins
15. Jahrhundert Frauenhäuser, wenn auch wohl selten öffentliche,
darstellten, mancherorts bis in neuere Zeiten. Die eigene Badestube,
welche nach ~Felix Faber~s Bericht die gemeinen Frauen zu Ulm in der
Nähe des Münsters hatten, dürfte wohl ein offenes Frauenhaus gewesen
sein[50]. Auch fanden sie Unterkunft in den Bädern. ~Johannes Stumpf~
erzählt, daß sich 700 zum Konzil in Konstanz einfanden, die „durch die
gantz statt hinweg“ in Frauenhäusern, Ställen und Winkeln wohnten[336].
Nach einer anderen Nachricht waren es zweimal 700, und viele hatten
Herberge in den Badestuben genommen[626]. Es klingt demnach gar nicht
unwahrscheinlich, wenn in der „Wiletzkinder Vasnacht“ ein Sohn seinem
Vater erklärt:
„Ich wil wern ein frauenwirt
Und ain padkneht, der lest (zur Ader) und schirt,
So mag ich paiderseit gewin haben“[12].
[Illustration: Abb. 38. Darstellung des Planeten Luna. Oben links die
Badestube mit einem Bader und Baderinnen. Holzschnitt von ~Hans Sebald
Beham~. (1500–1550)]
Nicht ohne Grund schrieb Breslau 1486 seinen Badern vor, keinen Dirnen
Aufenthalt zu gewähren[210].
[Sidenote: _Ruf der Bader und Baderinnen im 13. und 14. Jahrhundert_]
Aber auch das weibliche Badepersonal selbst stellte die Dirnen, das
männliche machte die Kuppler und nicht nur zwischen jenen, sondern
auch sonst nicht gerade ehrbaren Frauen, die zum Bade kamen, und ihren
Liebhabern. Rîberîn (Badereiberin) war gleichbedeutend mit Hure[258]
(siehe S. 179 Zwagerin), und Quostenbinderin (Person, welche die zum
Schweißbade nötigen Laubbüschel anfertigt) galt als Schimpfwort[259].
Auch in ~Luther~s Schriften tritt die tiefe Verachtung der Baderinnen
zutage: „Er heißt mich einen Wechselbalg und Bademagds Sohn“ und „es
würden zuletzt auch die Bademeid wider mich schreiben“[151]. Der
Barfüßermönch Michael Eisenhart in Rotenburg ob der Tauber sagt 1526,
die Deutschen hätten um Luthers willen
„Die mutter gots und zart junckfrawen
Gotslesterlich und unbeschayden
Vergleicht den alten badmayden“[627].
Fürs 13. Jahrhundert hat uns ~Neithart~ eine diesbezügliche Schilderung
hinterlassen:
„Von dem vruestük süln wir gan
san dan hinne zuo dem bade;
lade wir die finen vröulin dar,
z’war, die uns riben,
unt vertriben
unser wile;
keiner ile
dar uz vaste,
e er raste
drinnen, sam ein vürste.
Sich, baderinne,
du besinne
unser gewinne,
zuo der minne
bereite (ie) dem manne ein (weichez) bette;
du darft niht sorgen
umb daz borgen,
ane kargen,
sich, uf morgen
so schaffen wir, daz es wirt eben wette“[103].
Auch ~Herrand von Wildonie~ läßt bei dem Kaiser im Bad
„solher wîbelîn ein teil,
diu man dâ vindet ringe veil“
verweilen[438].
[Sidenote: _Die ersten Gesetze gegen die Unsittlichkeit in den
Badestuben_]
Zu Anfang des 14. Jahrhunderts führt der König vom Odenwalde unter
den dreißig Ursachen, welche die Leute ins Bad treiben, auch das
Bedürfnis zu minnen an. Besonders berüchtigt war in dieser Beziehung
die Badestube zu St. Leonhard in Basel[260]. In diese Zeit fällt die
erste bekannte Verordnung gegen die Unsittlichkeit in den Badestuben.
Im ältesten Stadtbuch Luzerns, das vor 1320 abgefaßt ist, verbietet
der Rat das Spielen und Übernachten von Fremden in den offenen
Frauenhäusern und Badestuben. Es durfte keine Frau bei zehn Schilling
Buße in einer Badestube baden; am Mittwoch konnten dagegen zwei, die
Ritzmanns und Stecken, nur von Frauen besucht werden. Überschritt ein
Mann das Verbot, so büßte er es mit einem Pfund und mußte einen Monat
von der Stadt sein. Wußte der Bader darum, zahlte er die Buße[111].
Ähnliche Verordnungen treffen wir in Norddeutschland an. Hamburg
schrieb 1375 vor: „De vrowen scholen baden alle werkeldage van des
morgens beth to seven tyd dages sunder man unde nicht lenger. Van
twen tyd dages scholen de man baden beth dat men tho deme dome vesper
luedet, sunder frowen unde nicht lenger. Van vespertyd scholen
de vrowen baden beth des avendes sunder man, mer des sunnavendes
scholen de vrowen nicht mer baden den van des morgens beth tho twen
tyd dages unde nicht lenger. Unde denne scholen de man allen dagh
vortom uthbaden.“ Wer zur Mannszeit Frauen oder umgekehrt oder beide
Geschlechter zusammen baden ließ, hatte zehn Schilling dem Rate und
fünf dem Handwerk zu geben. „Und were dat welk badstover (stove =
stube, Badstover = Badstubenhalter) ver werve hir ane breke binnen
eneme jare, de schall jar unde dagh uth dem ampte wesen, id en were,
dat en de rad begnaden wolde“[217]. „De olden gelofte der Stad“
Wernigerode enthalten folgende diesbezügliche Stelle: „Ok umme dat
stowen bad schulle gy wetten. dat de mane mege baden van dem morgen
we to XII. slegen unde de frawen van XII. wete to twey; so moget de
manne auch baden. Unde de manne unde frawe schulle nicht to samende
baden“[272].
Speier hatte 1357 zwei Badestuben vor dem „Rinburgetor“, „die manne
bastube vnde die vrouwen bastube dabi gelegen“[273].
Das Zusammenbaden von Männern und Frauen hatte schon eine unter dem
heiligen Bonifacius 745 abgehaltene Synode verboten, ebenso das
Merseburger Poenitiale aus dem 9. Jahrhundert[16]. 1451 erinnerten der
Züricher Chorherr ~Felix Hemmerlin~[274] und 1489 der Berner Chorherr
~Heinrich Gundelfinger~[334] wieder daran, daß verheiratete Männer
und Frauen, die mit Leuten anderen Geschlechts zusammen badeten, das
Heiratsgut verlieren müßten. Dringe aber ein Mann mit Gewalt in die
abgesonderten Frauenbäder, solle er mit dem Tode bestraft werden.
Der Meistersinger ~Hans Foltz~ gibt die strenge Durchführung dieser
Beschlüsse nur von einem Bad bei Avignon an:
„der bad eins für die frawen ist.
alein der man das ander wist.
welch man bat an der frawen schar
so bald vnd man des wirt gewar
sein haupt hat er on gnad verlorn“[12].
Schon im 14. Jahrhundert sollen nach ~Hingst~[183] in Freiberg in
Sachsen die beiden Badestuben gesonderte Männer- und Weiberbäder gehabt
haben. Aus der Taxordnung von 1447 geht jedenfalls hervor, daß die
Frauen von der Bademayd bedient wurden. Auch in Baden in der Schweiz
schrieb 1496 der Rat dem Bader vor, „darzu soll er denen frowen nun
fur hin ein frowen zuo einer riberin halten“[32]. In Basel badeten
bis 1431 Männer und Frauen zusammen, „das nit wol loblich und an
manchen Enden eine ungehörte Sach ist“. Darauf wurden Männer- und
Frauenbad voneinander abgeteilt[260]. 1480 durften nach einer Bamberger
Ordnung Eheleute zusammen baden[144]. In Butzbach in Hessen war im
städtischen Bad gegen Ende des Jahrhunderts das Männer- vom Frauenbad
getrennt[194]. Den Badern wird jedoch auch im 15. Jahrhundert kein
besseres Zeugnis als früher ausgestellt:
„Der bader und sin gesind
Gern huoren und buoben sind,
(Das sich wol dik enphind)
Dieb, lieger und kuppler,
Und wissend alle fremde maer.
Och kunnend sie wol schaffen
Mit laigen und och mit phaffen,
Die ir uppkait wend triben,
Und kunnend die fröwlin zuo in schiben“[241].
In Regensburg sollten die Bader im 15. Jahrhundert nach einer Ordnung,
die sie mit dem Rate machten, fürderhin niemanden auf ihrem Handwerk
arbeiten lassen, „es sey fraw oder man auf die Intzigk geen, oder
die von Rwf wegen verarckwaingt sint“. Doch wird 1509 von der Stadt
Frickenhausen oberhalb Ochsenfurt berichtet: „Erat puella in domo
balnearia lavari cupientibus ad serviendum conducta, cujus nomen
memoriae non occurit“[144].
[Sidenote: _Bestimmungen gegen Unsittlichkeit im 16. Jahrhundert_]
Die Badestube in der Borngasse zu Frankfurt a.❆M. hatte im Beginn
des 16. Jahrhunderts getrennte Bäder für Männer und Frauen[127], in
Braunschweig gab es eine besondere Frauenstove. Die Züricher Bader
haben auf ihrer Pergamentrolle im Jahre 1503 folgende hierher gehörige
Bestimmung verzeichnet: „Item man sol ouch kein üppiklich bad haben,
noch niemant den andern zůsamen welben[E] weder er, noch die sinen,
noch nieman von sinen wegen, es sol ouch niemant den andern in kein
standen zů samen lassen sitzen, sy sygent dann eelich personen, die
zůsamen gehörent, oder eelich natürlich geboren geschwisteryit. Es sol
ouch niemant in keinem wasserbad, in heimlichen wincklen baden, noch in
keine kamer verfüren, damit biderben lüten ire kind vnd ander die iren
nit geschmächt, oder geschentt werden“[243].
[Illustration: Abb. 39. Farbige Glasscheibe von 1524. Im Besitz von
Prof. ~Rahn~ in Zürich.]
[Illustration: Abb. 40. Frauenbadstube. Holzschnitt von ~Hans Sebald
Beham~. (1500–1550)]
[Sidenote: _Wie weit diese Gesetze befolgt wurden_]
Wie weit solche Bestimmungen durchgeführt wurden, zeigen uns die Bilder
dieses Jahrhunderts, und der Züricher Prediger ~Lavater~ sagt 1583 in
seiner Auslegung des Buches Esther: „Wie auch das, wenn mann vnnd wyb
by einanderen in einer badstuben sitzend, darwider etliche alte canones
sind“[276]. Auffallend ist, daß wir nirgends die Darstellung weiblicher
Bedienung im Männerbad sehen. Wohl werden Frauen, und zwar vollständig
nackte Frauen, von Männern besorgt (Abb. 39), es gibt aber auch Bäder,
die nur von Frauen besucht sind, wo die Baderin das alleinige Personal
bildet (Abb. 40) oder als einzige männliche Person der Schröpfer sein
Amt ausübt (Abb. 72). Es wurde in diesem Jahrhundert im allgemeinen
auf strenge Zucht und Sitte im Bade gesehen. 1514 entfernten die Räte
und der Domdechant von Würzburg den Bader zum Becken, einer Badestube,
die mit dem Spital in Verbindung stand. Als der Fürstbischof sich des
Baders annahm, teilte man ihm die Gründe der Entfernung mit. Obgleich
dem Bader bei seiner Annahme eröffnet wurde, er solle die Tür an der
Frauenstube geschlossen halten, habe er dies nicht getan, vielmehr
einige Domherren und Edelleute gegen die Spitalpfleger unwillig
gemacht, so daß sie sogar den Pflegern einen Kübel an den Hals hängen
wollten. So sei es gekommen, daß viele Uneheliche und besonders
„verleumutte“ Frauen in das Bad gerne gingen und unziemliches Wesen
trieben, so daß fromme Frauen und anständige Jungfrauen gar nicht mehr
hingehen möchten[144]. Auch ~Ulrich von Hutten~ sagt 1521 von den
Domherrn: „so ligen sye gemeynlich am rücken, vnd haben ire kurtzweyl
im bad, vnd brassend stets, sitzen da vnder den schönen metzen, offt
die gantz nacht“, und weiter:
„Herr Curtisan ich wünsch eüch gruß.
In ewerm hauß ist überfluß.
Drumb kumm ich eüch zůwonen bey.
Tragt essen trincken auff, seyd frey.
Doch erst ein bad man wörmen sol.
Vnd vnser dorinn pflegen wol,
Mit reyben, iuken, warm, vnd kalt.
Darauß wir gehn zům essen bald.
Do werd ein schön pancket gemacht.
Mit großem kosten, reychem pracht.
Das were biß nach mitter nacht.
Do müssen vil gerichten sein,
Fisch, vögel, wiltpret, bir vnd wein.
Kein wurtz man spar, noch spetzerey.
Schadt nit, ob das schon tewer sey.
Obs sey geholt auß India,
Gewachsen in Arabia.
Kumm auß der newen Insel her.
Tragt auff, die fucker[F] bringens mer.
Mit essen drincken schafft ein můt.
Mit vollem bauch ist schlaffen gůt.
Ob dann schon ich bin auch im spil,
Hatt wol sein fug, ist nit zů vil.
Ein idas wesen hat sein zil.
Ich habs gewogt“[277].