was gar nicht überrascht, da man wahrscheinlich den Seifenschaum beim
Rasieren noch nicht verwendete. Ich fand die älteste Darstellung des
Schaumschlagens auf der in Abb. 39 wiedergegebenen Züricher Scheibe von
1524. Im Bad ging das Rasieren schmerzlos vonstatten, weil durch das
Wasser oder die Dämpfe das Barthaar erweicht war. Heute noch rasieren
sich die Finnen im Dampfbad, und ~Retzius~ sagt, daß das stumpfeste
Messer den Bart ohne Beschwerden abnimmt (Abb. 2)[5a]. Kein Wunder,
wenn man in älteren Zeiten dem Putzen auf nassen Bänken den Vorzug
gab. Zudem war es billiger. In Bräunlingen bei Donaueschingen kostete
es „1 Haller, trucken scheren 1 Pfennig“, also das Doppelte[219]. Für
das häufigere Scheren in der Badestube als im Schergaden spricht auch
die ehemals größere Anzahl der Bader gegenüber den Scherern, während
in späterer Zeit das Verhältnis umgekehrt wurde. Schon 1375 bildeten
die Hamburger Bader eine anerkannte und bestätigte Zunft, während
sich die Bartscherer erst 1452 zu einer geistlichen Brüderschaft
vereinigten[220], in Frankfurt am Main hatten erstere um 1400 Artikel
ihrer Zunft und einer Brüderschaft, die Scherer waren aber 1406 noch
mit Sattlern, Schildnern, Malern, Glasern und Kummetern in einer
gemeinsamen Zunft untergebracht. In einer dortigen Ratsverordnung
von 1454 heißt es: „Die beder lassen baden vnd im bade czu scheren
als +von alder+“[127]. Als weiterer Beweis möge dienen, daß die
Scherer an zahlreichen Orten den Badern das Scheren beim Bade zu
entreißen suchten; aber nirgends gelang es ihnen. Die Bader hatten
alte verbriefte Rechte. Wie bittend klingt es, wenn der Frankfurter
Rat auf Klage der Scherer hin den Badern 1491 sagen ließ, „das scheren
nit so strenglich in der batstoben zu vben“[127]. Die erste Scherstube
entstand zu Nürnberg im Jahre 1565, während die Bader in ihren
Streitigkeiten mit den Scherern nachwiesen, daß das sogenannte Rosenbad
schon vor siebenhundert Jahren unter dem Namen Burgbad bestand, wie
~Roth~ 1792 berichtet[195].
Im eigenen Hause ließ man sich, falls mans nicht selbst besorgte,
im Badestübchen vom Bader scheren, so daß für den Trockenscherer
kein großes Feld seiner Rasiertätigkeit übrig blieb. Darum suchte er
wenigstens der Bürger Badstübchen für sein Schermesser zu erobern. Wie
weit ihm dies gelang, soll bei den Streitigkeiten der beiden Handwerke
untereinander erörtert werden.
[Sidenote: _Rasiermesser / Scheren / Kämme_]
Bemerkt soll hier werden, daß die Klinge des Rasiermessers, für
das noch im 16. Jahrhundert neben Schermesser Scharsach gebraucht
wird[221], bis ungefähr 1500 unbeweglich mit dem Griffe verbunden
war. Das zeigen die Bilder zum Sachsenspiegel aus dem 13. und 14.
Jahrhundert (Abb. 67 u. 68) und der Holzschnitt von 1498 (Abb. 27).
Im 16. Jahrhundert finden sich nur noch zusammenlegbare Messer; als
Ausnahme kommt ein solches schon in einem Reichenhaller Gräberfeld
vor[3]. ~Ryffs~ große Chirurgie[221] zeigt spitz auslaufende und
ein dem heutigen ähnliches, vorn abgerundetes, das als Badermesser
bezeichnet wird. Die Scheren waren in alter Zeit und bis ins 16.
Jahrhundert hinein pinzettenartig, die beiden Blätter kreuzten
sich nicht. Diese Form ist auf den Sachsenspiegelbildern und in
den Darstellungen ~Simsons~, z.❆B. am Züricher Großmünster (12.
Jahrhundert) und auf einem Holzschnitte von ~Lucas van Leyden~[222]
wiedergegeben.
[Illustration: Abb. 27. Badknecht gegen Ende des 15. Jahrhunderts.
Holzschnitt aus: Hortus sanitatis. Straßburg, Joh. Pryss, ca. 1498.]
Kämme, ein- und zweireihige, waren seit den ältesten Zeiten in
Gebrauch. Auch die Verwendung von Bürsten ist alt. Von den Seligen im
Himmelreich heißt es: „ane straelaere unde bursten wirdit in daz har
geslihtet“[223], und ~Seifried Helbling~ sieht sonderbarerweise die
Nachbarn mit „niugebürsten hâr“ zur Badestube gehen. Codex 760 der St.
Galler Stiftsbibliothek aus dem 15. Jahrhundert empfiehlt zur Erhaltung
der Gesundheit tägliches „Har erpürsten vnd kempten“. Im 13. bis 16.
Jahrhundert hatten die Bürsten Pinselform (Abb. 40).
[Sidenote: _Kopfwaschen_]
Dem Scheren folgte das Kopfwaschen, kurz zwahen, waschen genannt.
~Zappert~ glaubt, daß die häufige Anwendung desselben durch die
Kreuzzüge aus dem Orient über Italien nach Deutschland kam, doch führt
er selbst eine Quelle aus dem 10. Jahrhundert an, nach der sich in der
Abtei Farfa die Mönche nach der Rasur die Köpfe waschen mußten. Die
heilige Elisabeth schor einem siechen (aussätzigen) Bettelmann das
Haar. Darauf
„Di frouwe selic unde clůg
Ime ouch daz sieche houbet twůg
Mit einer scharpen laugen“[224].
Auch bei den Frauen des 13. Jahrhunderts war es üblich.
„sie hiezen, daz ist wâr,
ir houbet twahen und ir hâr
straelen unde slihten
und ir scheiteln rihten,“
heißt es von den Frauen, die sich Eraclius zur Brautschau für Kaiser
Focas vorstellten[225]. Eine Äbtissin ordnete in der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts an:
„rôswazzer sol man balde haben,
dâ mit sol man mîn houbet laben;
daz ziucht ûz boese hitze“[226].
Die Nonnen des Klosters zu St. Verena in Zürich, die anfangs nach der
Regel des heiligen Augustin lebten, später aber zu Dominikanerinnen
wurden, hatten siebenmal jährlich den Kopf zu waschen und die Haare zu
schneiden, obschon in ihrer Regel die vom heiligen Augustin gegebene
Vorschrift des monatlichen Bades fehlt[227].
Der Mann ging nach dem König vom Odenwalde (Anfang des 14.
Jahrhunderts) ins Bad, „daz man imez haubet twahe“[228]. Daheim
besorgte ihm die Frau das Haar. In ~Paulis~ Schimpf und Ernst (16.
Jahrhundert) wird einer Frau vorgeworfen, sie habe in dreißig Jahren
ihrem Manne nie das Haar gestrehlt[16]. ~Hermann Fressant~ von Augsburg
schrieb 1447 ein Gedicht „Ehefrau und Bulerin“. Der Mann kehrt nach
weiter Reise beraubt in die Heimat zurück. Zwei Buhlerinnen empfangen
den Armen schlecht, seine Frau aber hieß ihm
„ein guot bad bereiten
si zwuog im wol daz houbet,
Wan si was aller tugend vol“[212].
Die Arbeiter des Klosters Denkendorf nahmen jedoch, wenn sie nicht
verheiratet waren, ihre „Zwagerin“ mit ins Bad[73]. Als Kaiser Wenzel
1375 bei Nikolaus Muffel, einem vornehmen Bürger in Nürnberg, zu Gaste
war, bat er dessen Ehefrau, „das si im das haubt twige“. Sie tat es und
erhielt dafür von ihm ein Stück von einem Span des Kreuzes Christi, den
Wenzel am Halse trug[207].
Das regelmäßige Kopfwaschen war ein unentbehrliches Bedürfnis. Auch
im Kriege vergaß man es nicht. Der Baseler Hauptmann Meltinger hat
auf dem Zuge in die Lombardei, der 1513 zur Entsetzung des Herzogtums
Mailand unternommen wurde, für Zwahen seiner Person und der Überritter
einen Posten in den Ausgaben für den Scherer verzeichnet[229]. Neben
dem Sinn für Reinlichkeit, und vielleicht mehr als dieser, war die
Sorge um das Wohlergehen des Gehirns die Triebfeder der Kopfreinigung.
Die zahlreichen Anweisungen zur Körperpflege, welche für sich allein
und in den Volkskalendern erschienen und bei ihrem Befolgen dauernde
Gesundheit garantieren, berufen sich mit ihren Ratschlägen auf Meister
~Avicenna~, welcher spricht, man soll ein- oder zweimal in vierzehn
Tagen das Haupt waschen oder so oft des Menschen Gewohnheit ist, wie
es in Wiener Handschriften des 14. und 15. Jahrhunderts heißt[16]. Im
Ring läßt ~Wittenweiler~ (erste Hälfte des 15. Jahrhunderts) den Bauern
Bertschi Triefnas vom Dorfarzt Straub folgende Belehrung zuteil werden:
„In der wuchen ze dem mäysten (höchstens)
Einest (einmal) scholt daz twahen läysten
Deinem haubt, so tuost du wol,
Und ze dem minsten (mindestens) tzwahen schol
Der mensch sein haubt an widersprecht
In einem mänat (Monat), daz ist recht“[230].
[Sidenote: _Häufigkeit des Kopfwaschens_]
Die Kalender nach Dr. ~Küngsberger~ verlangen es aller fünfzehn Tage,
der Züricher vom Jahre 1507 setzt hinzu, es nicht über zwanzig Tage
zu unterlassen. Die Instruktion für den Hofmeister des Herzogs Ludwig
zu Württemberg vom Jahre 1562 schrieb es aller acht Tage vor[16],
ebenso ~Hero~ in den Schachtafeln zur Gesundheit 1533 jede Woche mit
der sonderbaren Begründung, „vff das dir der bart nit vssfall“[231],
und ~Brunssfels~ (erste Hälfte des 16. Jahrhunderts) aller sieben
Tage[47], ~Dryander~ 1547 aller fünfundzwanzig Tage[233], ~Wittich~
1590 den Monat ein- oder zweimal[16], der erwähnte Codex der St. Galler
Stiftsbibliothek aus dem 15. Jahrhundert nur im Sommer und zwar oft mit
kaltem Wasser. Im allgemeinen aber verwendete man Lauge.
„Wer baden wel, muoß sich besachen
Das er auch künd ein laugen machen,
Die vnser haubt vnd alle sinn
Wesch, vnd alles das ist din....
Zuo laugen muoß man eschen (Asche) han,
Durch einen sack abrinnen lan
Das wasser, so wirt laugen dan,“
heißt es bei ~Murner~[6].
[Illustration: Abb. 28. Der Barbier. Holzschnitt von ~Jost Amman~ aus:
~Hans Sachs~, Beschreibung aller Stände. Frankfurt 1568.]
Zur Verwendung kam nach ~Brunssfels~ Rebenasche, doch war auch andere
gute brauchbar, nach ~Wittich~ neben Reben- auch Weidenasche. In
der Regel begnügte man sich mit gewöhnlicher Lauge. Die erwähnte
Instruktion für den Hofmeister des Herzogs Ludwig in Württemberg
schrieb nur diese vor. Beim armen Mann wird der Bader gewiß nicht die
beste Qualität verwendet haben. In einem satirischen Gedicht von 1535,
„Der Judenn Badstub“, heißt es vom „Zwagen“:
„Wär nur die laugen nit so scharff,
So wolt ich lassen zwagen mich,
Dweils doch můß sein, gedultiglich....
Nun her die laug ist schon gemacht,
Gezwagen das die schwarten kracht.“
Vornehme Leute wurden besser behandelt:
„Man zwegt sie mit kamillen blůmen.
Dieweil es die nit schmirtzen thůt“[234].
[Sidenote: _Mittel zum Kopfwaschen_]
Unter den zahlreichen Rezepten zum Kopfwaschen spielen die
Kamillenblüten neben vielerlei anderen Kräutern eine Hauptrolle. Sie
wurden entweder in der Lauge gesotten (nach den Wiener Handschriften
in einer „ring laug, die nit zu stark sei“) oder fein geschnitten in
Säckchen genäht und in die heiße Lauge geworfen. ~Hero~ schlägt zur
Entfernung des Schweißes aus dem Haar auch das Reinigen mit Salz vor,
und nötigenfalls setzt er der Kräuterlauge „leüß samen safft“ hinzu,
„das tödtet die leüß vnd nyßz“[231].
Gegen Läuse und Nisse (Lauseeier) hat man häufiger als heute kämpfen
müssen. Schon der Sachsenspiegel rechnet „nizkemme“ zur Gerade der
Frau[213], und bei ~Helbling~ wird neben dem „strêler“ auch der
„nizkamp“ genannt[214], wie ja heute noch im Volke der engzahnige
Staubkamm Lausekamm heißt.
„Ein Bürsle eym zwaghub vnd ouch ein Strel Do mit reyn dyn houbt vnd
der Lüse nit fel“,
heißt es 1514 im Straßburger Gedicht vom „Hußrat“[257]. Es ist nicht
richtig, wenn die heutigen Ärzte das mit Nissen und Läusen durchsetzte,
verfilzte Kopfhaar als Plica polonica oder Weichselzopf bezeichnen.
Der deutsche Ausdruck stammt aus einer Zeit, wo der berüchtigte, vom
Aberglauben beschützte Zopf nicht nur auf die Weichselgegend beschränkt
war, und lautete Wichtelzopf, weil man den Wichtelmännchen das
Zustandekommen der Haarverwirrung zuschob.
Kehren wir zum Kopfwaschen zurück. In der einfachsten Form vollzog man
es an sich selber, so eine Frau auf dem ~Dürer~schen und auf dem diesem
nachgebildeten ~Beham~schen Holzschnitte (Abb. 40). Die Abbildungen
zeigen häufig Schwämme, vermittels derer gewiß das Haar mit Lauge
durchtränkt wurde. Fast nie fehlt ein Gefäß, in das die abrinnende
Lauge aufgefangen wird. Möglicherweise ist dies das öfters, so von den
Meistersingern ~Hans Foltz~[12], ~Hans Sachs~ und in dem Straßburger
Gedichte von allem Hausrat[257] erwähnte „badbeck“. Das Kopfwaschen der
Kinder besorgte die Mutter in der Badestube, so in ~Amman~s Holzschnitt
zu ~Hans Sachs~’ Ständen[208] und in einer Darstellung der vier
Elemente aus dem 15. Jahrhundert[123].
[Illustration: Abb. 29. Kopfwäsche des Königs Wenzel von Böhmen durch
eine Bademagd. Miniatur aus der deutschen Wenzelbibel. Anfang des 15.
Jahrhunderts. Nach ~von Schlosser~.]
[Sidenote: _Der Zwagstuhl / Der Trockenofen_]
Häufig fließt die Lauge aus einem halbkugeligen, seltener
walzenförmigen Gefäß, das von der Decke oder von einem an der Wand
befestigten Stabe herabhängt, dem Laugenkessel (Abb. 28 u. 71).
Am Erwachsenen vollzog der Bader die Kopfwäsche. Im Dresdener und
Wolfenbüttler Sachsenspiegel (14. Jahrhundert) liegt der Badende auf
einer Bank, und der Bader tritt von hinten an ihn heran (Abb. 68),
ebenso die Bademagd, die dem am Boden sitzenden König Wenzel den Kopf
wäscht (Abb. 29, s. auch Abb. 66). Doch kommt in der Wenzelbibel
(14. Jahrhundert) eine zweite Abbildung vor, auf der Wenzel am Boden
kniet und den Kopf mit nach unten gewandtem Gesicht auf eine Bank
stützt. Ähnlich ist das Kopfwaschen in einem Manuskript der Züricher
Kantonsbibliothek aus dem 15. Jahrhundert dargestellt (Abb. 30). Aus
der einfachen Bank wurde schließlich ein besonderes Instrument, der
Zwagstuhl. Er hatte wohl den Zweck, die Kleider beim Kopfwaschen zu
schützen, weswegen ihn die Abbildungen von Badestuben nicht zeigen,
wohl aber die der Scherstuben. Auf einer im Musée de Cluny zu Paris
befindlichen Schweizerscheibe von 1559[235] kniet der Kunde des
Scherers auf der nur wenig über dem Boden erhabenen Stufe und stützt
die Arme auf die hohe Lehne, über die der Kopf hinausragt. Eine
ähnliche Darstellung zeigt ein ~Lucas Cranach~ zugeschriebenes Bild
im Dresdener Kupferstichkabinett[236]. Der ~Amman~sche Holzschnitt zu
~Hans Sachs~’ Balbierer bringt den Stuhl noch mehr entwickelt (Abb.
28) und ebenso ein von diesem beeinflußter Berner Scheibenriß mit dem
Monogramm H P vom Jahre 1575[199].
[Illustration: Abb. 30. Kopfwaschen im 15. Jahrhundert.
Papierhandschrift. Kantonsbibliothek Zürich.]
Nach dem Waschen wurde der Kopf mit einem Tuche abgetrocknet, das
auf dem ~Cranach~schen Bilde von einer Frau bereitgehalten wird. Die
~Amman~sche und die Berner Scherstube, auch der Züricher Kalender von
1585, zeigen auf einer senkrecht stehenden Stange einen kugeligen,
durchlöcherten Apparat, auf dem ein Tuch liegt (Abb. 28). Die Erklärung
desselben gibt die Ausgabe des ~Dryander~schen Arzneispiegels vom Jahre
1547, die den Apparat auch im Bilde bringt. Er dient zum Erwärmen der
zum Haarabtrocknen benutzten Leintücher und wird „balbierer Trückenofen
oder pfann“ genannt. „Soliche sind küpffern oben mit einem gelöcherten
deckel, der ob den kolen, so in der pfann gethon werden sollen, geheb
zuschließe. Etliche machen auch jrden Trücken hüt daruff wärmet man
die leinen tücher, damit das haar, haupt vnd glider zu trücknen vnd
bereiben“[233].
Noch im 17. Jahrhundert treffen wir in der Badestube das Waschen des
Kopfes an. Im Privileg der Wiener Barbiere von 1662 ist vorgeschrieben,
daß die Mittler (junge Gesellen) alle Abend den „Zwagtuell“ zu
reiben haben[16]. Dagegen scheint es im 18. Jahrhundert nicht mehr
üblich gewesen zu sein. Der erwähnte Berner Scheibenriß hat einem
satirischen Kupferstich auf den 1712 geführten Toggenburger Krieg zum
Vorbilde gedient (Stadtbibliothek Zürich). Der Zwagstuhl ist jedoch
verschwunden, und an Stelle des „balbierer Trückenofens“ steht wohl auf
einer Stange ein nahezu kugeliger Körper, der aber als Perückenständer
dient[237].
[Sidenote: _Schröpfen_]
Eng mit dem Baden war das Schröpfen verbunden (Abb. 31). Die Kalender
handeln beides in einem Kapitel ab. Es wurde nicht nur bei bestehenden
Krankheiten vorgenommen, sondern auch, wie man glaubte, um den Körper
bei Gesundheit zu erhalten. Wo wegen Ansteckungsgefahr bei Epidemien
vor Besuch der öffentlichen Badestuben gewarnt wird, ist stets auf
die ans Schröpfen gewöhnten Leute Rücksicht genommen. „Schräpffen,
sonderlich wer sich daran gewänt hatt, soll man nicht unterlassen“,
sagt ~Huggelin~[80] 1559, und ~Ellenborg~[16] empfiehlt es 1484 alle
Monate oder so oft man meint, wenn man daran gewöhnt ist, ebenso ein
anonymer Druck aus dem 15. Jahrhundert[238].
Das Schröpfen war wegen seines innigen Zusammenhangs mit dem Baden
mancherorts in den Badepreis inbegriffen. In der Stadt Gerolzhofen
mußte 1557 „yedes alts mensch, Weip oder Mansperson, es las schrepfen
oder nit“, zwei neue Pfennige fürs Bad bezahlen[239]. In Zürich hatte
man es 1604 für einen halben Batzen samt zehn Hörnli; wer noch mehr
verlangte, zahlte für jedes darüber einen Haller[240].
[Illustration: Abb. 31. Schröpfen im Bad. Holzschnitt aus dem Kalender
von 1481. Augsburg. Johannes Blaubirer.]
Das Schröpfen war Sache des Baders. Niemals wurde es ihm streitig
gemacht; ja es war den Scherern verboten, und wo diese es doch ausüben
durften, waren sie Bader zugleich, oder beide Berufe waren zu einem
verschmolzen. Auch die Frauen hatten sich vom Bader schröpfen zu
lassen. „Er tuot in dem bad howen, Man und och den frowen“, heißt
es in des Teufels Netz (Anfang des 15. Jahrhunderts)[241], und in
Darstellungen von Frauenbädern sehen wir als einzige männliche Person
den Schröpfer, während die übrigen Funktionen von weiblichem Personal
übernommen sind (Abb. 40 u. 72). Selbst in Nonnenklöster fand der
Schröpfer Eintritt, z.❆B. 1474 im Frauenkloster Urspringen und 1304
im Kloster der Benediktinerinnen zu Schönfeld in Rheinbayern[16].
In Zürich brachte 1542 eine Pfuscherin, die geschröpft hatte, als
Entschuldigung vor, sie wäre nicht nachgelaufen, sondern es sei zu
ihr geschickt worden, „etwann eine eeren frowen die nit gern einen
bader gehept“ zu schröpfen[209]. In den gerichtlichen Verhandlungen
vor der Züricher Baderlade und den höheren Instanzen habe ich öfter
Frauen als Angeklagte gefunden, die unbefugterweise geschröpft hatten.
Als männliche Schuldige kommen nur Baderknechte und Besitzer von
Mineralbädern vor. In letzteren beanspruchte selbstverständlich der
Inhaber der nächstgelegenen ehehaften Badestube das Schröpfrecht für
sich. Dies war in Zürich nach Verordnungen von 1593 und 1659 an den
Betrieb einer Badestube gebunden[209], ebenso in Sachsen-Weimar nach
der noch 1754 gültigen Baderordnung[242]. Nicht einmal der Besitz
einer Badestubengerechtigkeit, bei der der Inhaber die Badestube nicht
betreiben wollte, genügte 1774 in Zürich, wenigstens nach Ansicht der
Meister Bader, das Schröpfen in den Bürgerhäusern auszuüben[243].
Es brachte dem Bader gewiß mehr Gewinn als das Baden. Schon im 15.
Jahrhundert heißt es in einem Aderlaßzettel über einem beigefügten
Badestubenbild[244]: „Schröpfen fristet mir min leben.“ Das Ansetzen
der Schröpfköpfe und Hörner wurde meist stückweise bezahlt. Nach
der Bamberger Baderordnung von 1480 hatten Vermögende einen Pfennig
fürs Bad zu geben. Für zwei Pfennig erhielt man noch einen oder zwei
Schröpfköpfe; jeder darüber wurde mit einem Heller berechnet[144]. In
Bräunlingen bei Donaueschingen kostete das Bad für Erwachsene einen
Pfennig und zwei „winttusen seczen“ einen Haller, drei einen Pfennig,
vier ebensoviel[219]. ~Guarinonius~ tadelt 1610 die Habsucht der Bader
und wirft ihnen übertriebenes Schröpfen vor, weil jeder Köpfel um einen
Pfennig mehr trug, wodurch die Leute mit höchstem Schaden an Leib und
Säckel geschunden würden[134]. Zu Konstanz bestand jedoch 1483[219],
zu Böblingen vor 1554[198] ein Einheitspreis unabhängig von der Zahl
der Köpfe. Als im 18. Jahrhundert und im Anfang des 19. die Badestuben
selten und vielleicht nur noch des Schröpfens wegen benutzt wurden,
wird in den Züricher Protokollen Bader und Schröpfer für dieselbe
Person gebraucht. Der Baderberuf war also in dem des Schröpfers
aufgegangen, wenigstens an den Orten, wo er sich nicht zur Ausübung der
Chirurgie emporschwingen durfte.
[Sidenote: _Schröpfen in der Badstube_]
Das Schröpfen in der Badestube hatte seine Gründe. Da durch die
Wärme die Hautgefäße erweitert werden, erfolgt unter ihrer Anwendung
eine reichliche Blutentleerung beim Schröpfen. Die als Ersatz des
Bades empfohlenen Mittel bezweckten dasselbe. Doch hatten die
Schriftsteller zu Ausgang des Mittelalters und zu Anfang der Neuzeit
unter Zugrundelegung der Lehren alter Meister eine andere Vorstellung
von der Mithilfe des Bades. Durch Schröpfen allein konnte man nur
„subtiles“ Blut aus dem Körper entfernen. Wer Überfluß an diesem zu
haben glaubte und ihn ablassen wollte, bedurfte nicht des Bades. Anders
bei Leuten von „grobem gepliet“! ~Arnoldus~ sagt „das einn jeder der
solch gepliet hat im selber schaden thät, so er nitt im bad schrepffte,
dann vmb gröbe willen gieng allein das subtil vnd gut gepliet haraus
vnd nitt das grob, welches durch das bad flüssig wirt vnd von stat
mag“ (~Pictorius~ 1555)[246]. ~Ryff~[221] empfiehlt in seiner großen
Chirurgie zu diesem Zweck innerlich geeignete Nahrung, äußerlich
„bereiben, baden vnnd dergleichen“, und der schon angeführte anonyme
Druck aus dem 15. Jahrhundert[238] neben Baden im Wasserbad oder in
der Badestube „anheim in deinem haws bey warmem ofen schrepfen“.
Dies letztere nennt ~Guarinonius~ (1610) „trucken schrepffen“ (siehe
da). Er tadelt die dadurch verursachte Überhitzung der Stuben, die
unverständige Balbierer und Bader herbeiführten, weil sie meinten, das
Blut könne sonst nicht rinnen, und will dafür reiben mit einem warmen
Tuch bis zur Hautröte haben. 1484 brach in Nürnberg ein großes Feuer
aus, weil einer im Juli ein „stibla“ geheizt, „er hat im weln vorn ofen
schrepfen lassen“[248].
[Illustration: Abb. 32. Anlegen der Aderlaßbinde. Holzschnitt aus dem
Kalender von 1481. Augsburg. Johannes Blaubirer.]
[Sidenote: _Aderlaß _]
Neben dem Schröpfen spielte im Mittelalter und bis in die neuere Zeit
eine andere Art der Blutentziehung eine große Rolle, ich meine den
Aderlaß, auch Lässe und Läse genannt. Der Gesunde ließ ihn viermal
im Jahr an sich vornehmen; in den Klöstern war dies Vorschrift[249].
Hier fand er im Calefaktorium, dem Warmraume, statt, nicht etwa, wie
~P. Gregor Müller~ meint, damit die Hand des Chirurgen nicht vor Kälte
zittere[249], sondern aus den schon beim Schröpfen erwähnten Gründen,
die wohl auch die Leute deshalb ins Bad gehen ließen. Die Operation war
einfach. Mit einer um den Oberarm gelegten Binde, der Aderlaß-, Laß-
oder Läserbinde wurde das Blut gestaut (Abb. 32) und die dadurch stark
hervortretende Vene angeschnitten. Der Aderlaß fand auch an anderen
Körperteilen statt, worüber das Aderlaßmännchen vom 15. bis ins 19.
Jahrhundert genaue Auskunft gab.
Das Volk zog das Schröpfen dem Aderlassen vor. Auch die Ärzte, so
~Pictorius~, tun es „by denenn so adelassen nit wol erleiden mögen,
diewil es nit so hart schwechet, spricht ~Rases~, als aderlassen,
welches gar einn starcke euacuation ist, wie ~Galenus~ bezeugt, darumb
auch fil das schrepffen setzent für aderlassen“[246]. Besonders tat
man dies bei schwachen und alten Leuten und Kindern. Doch scheint man
bei kleinen Kindern nicht geschröpft zu haben; Ryff sagt, die alten
Ärzte täten es und zwar vom zweiten Jahre an. Aus ~Guarinonius~’
Schimpfereien geht hervor, daß es an Sechsjährigen zu den Ausnahmen
gehörte. Er verwirft es aber auch bei älteren Kindern mit der
Begründung: „Die Kinder die treiben kein Mutwillen mit Vberfressen vnd
Vbersauffen, noch mit anderer Vnzucht, so ist nit billig, daß sie jhr
vnschuldiges Blut ... vergießen sollen“[134].
[Sidenote: _Trocken schröpfen_]
[Sidenote: _Schröpfen mit Kopf oder Horn_]