Diese Ansicht macht sich noch heute im Aberglauben geltend, nach
dem Leichen am neunten Tage vom Wasser ausgestoßen werden[68]. Im
Mittelalter beruhte darauf ein Gottesurteil, das Wasserurteil, und
zwar das kalte. Es wurde auffallenderweise nicht im fließenden Wasser,
sondern nach den Bildern des Heidelberger und Dresdener Sachsenspiegels
in großen, viereckigen, walzenförmigen und schalenartigen, mit Wasser
gefüllten Gefäßen vorgenommen (Abb. 14)[F]; vielleicht stand dies mit
der Weihung des Wassers durch den Priester in Zusammenhang[18]. Der
Angeschuldigte wurde mit einem Strick umwunden ins Wasser geworfen.
Ging er unter, war er unschuldig, im umgekehrten Falle schwamm er,
d.❆h. das Wasser stieß ihn aus. Das war die alte Auffassung.
[Illustration: Abb. 14. Wasserurteil. Zeichnung aus dem Heidelberger
Sachsenspiegel. Handschrift. 13. Jahrh. Nach ~Batt~, von ~Babo~.]
In einem rheinischen Weistume von 1338 (des Dreieicher Wildbanns in
der Nähe von Frankfurt) wird Knebelung an Händen und Füßen verlangt.
Hier dient als Gefäß „eine meieschebodin (Bütte) von dren fudir
wassirs“[535]. Ähnlich ist die Vorschrift in einem Pfälzer Weistum
von 1423. Aber in beiden wird der Untersinkende für schuldig erklärt.
Die alte Auffassung findet sich hier gerade umgekehrt, woraus ~Grimm~
folgert, daß die Ausübung längst unbekannt war[106]. Schon Ludwig der
Fromme erließ 823 ein strenges Verbot des Wasserurteils. Es scheint
mehr bei den gemeinen Leuten beiderlei Geschlechts zur Anwendung
gekommen zu sein, wie dies auch in einer Verordnung Kaiser Heinrichs
III. ausdrücklich hervorgehoben wird[18].
Ein Anklang an das alte Wasserurteil in großen Gefäßen fand sich zu
Eßlingen noch im 16. Jahrhundert. Dort hatte 1546 eine Jungfrau, Anna
Ulmerin genannt, ihre Mitbürger vier Jahre lang mit einem künstlich
gemachten Bauch genarrt. Als man der Sache überdrüssig war, da hat der
Rat „die tochter in einem Badzuber, wie man böse leut, so mit zauberey
befleckt, zů halten pflegt, durch zwen statkneckt zum gefencknuß tragen
lassen“[107] (Abb. 15).
Im 16. und 17. Jahrhundert fand bei den Hexenprozessen die Wasserprobe
wieder reichliche Anwendung[18]. 1584 empfahl sie ~Wilhelm Adolf
Scribonius~, ein berühmter Marburger Arzt, bei Verdacht auf
Hexerei[108]. Luther wollte sogar einen mit Kropf behafteten
blödsinnigen Knaben (Wechselbalg, Kilkropf) zu Dessau in der Mulde
ertränken lassen, womit aber der Kurfürst zu Sachsen und die Fürsten
von Anhalt nicht einverstanden waren[109]. Wir finden aber auch etwas
mildere Verfahren, den Teufel auszutreiben. So führten Mönche einen
vermeintlich besessenen Knaben in ein Kloster zu Konstanz
„Vnd namen in darnach gar pald
Vnd satzten in in ain wasser kaltt.“
Einer
„Der sprach: bist von synnen kommen,
So must in disem wasser baden,
Biß du vergissest deines schadens“[110].
In einem anderen Falle, den der Pfaffe ~Amis~ erzählt, wurde der
angeblich Geisteskranke im Schweißbade behandelt, allerdings so
energisch, „daz er vil nâch verbrunnen was“[3].
[Illustration: Abb. 15. Anna Ulmerin wird als Hexe im Badzuber von den
Stadtknechten ins Gefängnis zu Eßlingen getragen. Bilderbogen von 1551.]
[Sidenote: _Schwemmen_]
Vom Wasserurteil ist das Hineinwerfen ins Wasser als Strafe ohne
Tötung, das Schwemmen, zu unterscheiden. Daß es sich nicht um ein
Gottesurteil handelt, geht aus einer, wahrscheinlich 1320 gegebenen
Luzerner Verordnung hervor. Gotteslästerer sollten mit Geld gebüßt
werden. Wer die Strafe nicht bezahlen konnte, wurde geschwemmt[111]. Es
war gleichsam eine Vorstufe des Ertränkens:
„Man hat dich ouch z Straßburg geschwemmt
Und bist ouch fast kum worden erbätten;
Und wo sy dich noch möchtend beträtten,
So wurdest du von inen ertrenkt“[12].
In Luzern (Abb. 16) und Zürich nahm man das Schwemmen wörtlich. Man zog
den Verbrecher an einem Seile eine vorgeschriebene Strecke den Fluß
hinab[112]. Anderorts hatte man Badekörbe (Mülhausen), Wippen, Geigen
und Fiedeln, mit welchen der Frevler ins Wasser gelassen und wieder
herausgezogen (geschnellt) wurde[113].
Hierher gehört die Wassertauche, ein Verbrechen, das im Altertum
häufig, späterhin selten war und darin bestand, daß einer unversehens
in Wasser gestürzt wurde, aber mit dem Leben davon kam[106]. Man ging
wohl von der Vorstellung aus, dem Gegner damit etwas Schimpfliches
anzutun. ~Jeckel More~ von Kederich warf seinen ungezogenen Sohn an ein
Seil gebunden in den Bach. Einem herzugeeilten Manne erklärte er, „daz
tede er, vmb daz er sich vur Ime deste mehr schemete“[114].
[Illustration: Abb. 16. Schwemmen des Hans Hegenheim in Luzern 1473.
Holzschnitt nach der Miniatur aus Diebold Schilling, Schweizerchronik.
1484. Nach ~von Liebenau~.]
[Sidenote: _Unfreiwilliges Hineinstürzen ins Wasser_]
Mehr scherzhaften Charakter haben ähnliche Gebräuche aus späterer
Zeit. 1480 erwähnt ~Anshelm~ in seiner Berner Chronik Mißbräuche in
der Fastenzeit. Neben anderem gebietet der Rat, „daß fürohin sollte
abgestellt syn das Werfen der Jungfrouwen in die Bäch“[104]. Im
Erfurter Zuchtbrief von 1351 heißt es: „Vnser hern verbieten auch,
das niemant zu Ostern, zu Pfingsten, noch zu keiner andern Zeit den
andern in das Wasser tragen oder werffen sal“[115]. ~Grimm~ erwähnt
einen ähnlichen Brauch in Polen und Schlesien. Dort werden am
zweiten Ostertage Mädchen, welche die Frühmette verschlafen haben,
von den Burschen gewaltsam begossen und mit Birkenruten geschlagen,
oder man reißt sie nackt aus den Betten, schleppt sie in einen Fluß
oder Röhrentrog, in eine wassergefüllte Krippe und läßt sie das Bad
aushalten. In Schlesien nennen sie das „schmagostern“. Der Name kommt
auch in Oberhessen vor und heißt, auf Ostern die Rute geben[19].
[Sidenote: _Aufnahme in die Brunnengemeinde_]
Anderen Ursprungs ist das Bräuteln in Sigmaringen, d.❆h. das
Inswasserwerfen der Neuvermählten. Man nahm es so streng damit, daß
sich sogar der Erbprinz Leopold von Hohenzollern und der König von
Rumänien vertreten ließen. Es wurde dabei der Neuvermählte um den
Brunnen getragen, ihm eine Fußspitze gewaschen. Dann mußte er auf einer
Stange reiten und scheint ins Wasser gestürzt worden zu sein[51]. Ich
glaube, daß der Brauch eine feierliche Aufnahme in die zum Brunnen
gehörige Gemeinde bedeutet. So wird heute noch in Blankenhain in
Thüringen am Tage der Brunnenfege jede Familie, die während des
verflossenen Jahres in das um den Hütersbrunnen gelegene Stadtgebiet,
in die sogenannte Nonnengemeinde zog, von den übrigen Mitgliedern durch
Musik feierlich bewillkommnet[72].
[A] Die Nachrichten darüber verdanke ich Herrn Alt-Schulinspektor
Dr. ~J. W. Hess~ in Basel. Sie sind Ergänzungen zu dessen Aufsatz im
Basler Jahrbuch[39].
[B] Die Sommersonnenwende findet um den 21. Juni herum statt, fällt
also nicht mit dem Johannistag zusammen. Man hielt auch beide
auseinander. Bei ~Jos. Simler~ findet sich 1576 die Stelle: „Es wirdt
aber järlich +vor+ Sant Johans tag zu Sonnwenden ein Eydgnössischer
Tag zu Baden gehalten“[60]. Häufiger aber decken sich beide Tage. So
machte Seifrit der Futraer 1333 den Armen im Wiener Bürgerspitale
eine Schenkung, die sie „an sand Johans tage zu sunniwenden“ zu
genießen hatten[16]. Der Inhaber des unteren Bades zu Liebenzell
hatte 1403 die Hälfte des jährlichen Zinses „uff s. Johanns tag zu
sungethen“ zu zahlen[61], und die Regensburger Bader durften nach
einer Verordnung aus dem 15. Jahrhundert ihr Gesinde nicht vor „Sannt
johannstag Sunwenden“ dingen[62].
[C] 1580 wurde im Dorf Klein-Engstingen bei Aurach in Württemberg ein
Brunnen von saurem Wasser gefunden. Als Merkwürdigkeit wird angegeben
(1655), er lasse sich nicht einschließen (wohl wegen der Kohlensäure)
und sei doch gesund zum Trinken[83].
[D] St. Winfreds oder Wienfrieds Brunnen, jetzt Holywell genannt,
liegt bei dem gleichnamigen Ort in der Grafschaft Flint in Wales.
Nach einer älteren Angabe von 1748 gibt die Quelle in der Minute
hundert Tonnen Wasser. Ihre Verehrung knüpft an die Enthauptung
der heiligen Winefrida an. An der Quelle wächst grünes Moos, das
„Winefrids Haar“, das angenehm riechen und mit Erfolg auf eiternde
Wunden gelegt werden soll. Nach authentischen Nachrichten wird die
Heilung eines Ritters von Bath, der an Aussatz litt (1606), erzählt,
ferner die eines Geschwürs nach dreimaligem Baden, die Genesung eines
gelähmten Quäkers, sogar die auf einmaliges Baden erfolgte Heilung
einer Abgezehrten, die in England, Frankreich und Portugal vergebens
Hilfe gesucht hatte. Man trank das Wasser nicht. 1863 wurde es noch
meist äußerlich und namentlich bei Schnupfen und Unfruchtbarkeit
gebraucht. 1360 wurde die Quelle von Ranulf Hidgen in seinem
Polychronikon besungen[70].
[E] ~Floyer~ hatte übrigens in ~Robert Wittie~ einen Vorläufer. In
seinem „Fons Scarburgensis“ beschrieb er 1678 die zu Scarborough
in der Grafschaft York an der Nordsee gelegene sehr kalte Quelle.
Dort tauchten nach ihm die Mütter ihre rachitischen Kinder fünf-
bis neunmal mehrere Tage nacheinander ein und ließen sie danach in
warmen Betten schwitzen. Krampfkranke sollen eine halbe Stunde darin
ausgehalten haben. ~Wittie~ gebrauchte auch Seebäder gegen Gicht mit
Nutzen[97]. Auch ~Erasmus~ von Rotterdam berichtet von zwei Brunnen
vor einer Kapelle im Weichselland, die der Jungfrau heilig waren
und von wunderlicher, sehr großer Kälte und heilsam den Schmerzen
des Hauptes und des Magens sein sollten. Er schreibt diese Wirkung
aber jedem kalten Wasser zu. Die Hilfe der Jungfrau würde von den
Weichselleuten nur zur Ausbeutung der Fremden vorgeschoben[98].
[F] In einer Wessobrunner Pergamenthandschrift von 814 oder 815
findet sich neben dem bekannten Wessobrunner Gebete eine Beschreibung
der Begebenheiten bei und nach Auffindung des heiligen Kreuzes und
dessen Bewährung. Auf einer der Illustrationen zieht ein Mann einen
zweiten an einem Strick aus einem viereckigen Gefäße. (Abbildung
bei ~Kugler~)[625]. Ich würde die Darstellung für ein Wasserurteil
halten, wenn nicht die Überschrift „ubi ascendit iudas a lacu“
bestände, über die ich auch bei Fachleuten keine Auskunft erhalten
konnte.
BADEN UND SCHWIMMEN / UNTER FREIEM HIMMEL
Das einfache Bad im kalten Wasser war mit Ausnahme der wenigen
angeführten Beispiele zu Heilzwecken nicht in Gebrauch. Die
Schriftsteller erwähnen das kalte Bad, um es in der systematischen
Einteilung der Bäder nicht fehlen zu lassen, und kommen dann zu dem
Schluß, daß, wie ~Ryff~ sagt, „solchs baden diser zeit gentzlichen
aus der gewonheit kommen, .... dann sich diser zeit niemandts mehr
deß kalten badens oder begießens mit kaltem wasser gebraucht, dann
die vnerzogen mutwillig jugent zu Sommers zeit mehr der kurtzweil vnd
lusts halben, auch etwan schwimmen zu lernen, dann auß notturft“[48].
So schreibt auch der dänische Statthalter Heinrich Rantzau in
Schleswig vom kalten Bade im 16. Jahrhundert: „Die jungen leute und
handwerckspersonen solche bade im Sommer allermeist gebrauchen, sonsten
aber nicht gebreuchlichen“[459].
Ich stimme mit ~Zappert~ überein, daß sich die Jugend zu keiner Zeit
den Flußbädern entfremdete und es ihr vom Rhein bis zur Donau stets
als Hochgenuß galt, sich während der warmen Jahreszeit im kühlenden
Wogengischt tummeln zu dürfen[16].
Die Markomannen und Quaden wollten nicht in Städten wohnen, weil sie
dort des Flußbades hätten entbehren müssen[3]. Schon ~Cäsar~ berichtet
von dem Baden der Sueben im Flusse und wiederholt es von den Germanen
insgesamt, wobei er hervorhebt, daß die ganze Jugend, Mädchen und
Knaben, miteinander badete[116].
Die Schwimmkunst war in hervorragendem Maße ausgebildet. Nach ~Tacitus~
waren die Bataver so eifrig im Schwimmen, daß sie mit Pferd und Waffen
in geordneten Scharen über den Rhein dringen konnten[117]. Die Franken
durchquerten auf ihren Schilden die Rhone; denselben Brauch hatten
die Alamannen[3]. Die Fertigkeit im Schwimmen wußten die Römer an den
in ihren Diensten stehenden Germanen wohl zu schätzen, nachdem sie
dieselbe in den Jahren 69 und 70 zu ihrem Nachteil genügend kennen
gelernt hatten[118]. So wurden die Germanen ausgewählt, den anderen
Soldaten voran über den Tigris zu schwimmen. Einen Bataver Soranus
rühmte Kaiser Hadrian, weil er vor seinen Augen, mit allen Waffen
angetan, die Fluten der Donau durchschwamm[116].
[Sidenote: _Schwimmen im Mittelalter_]
Seinen Helden schrieb das Volk übermenschliche Geschicklichkeit und
Kraft darin zu. Beowulf gewann ein Wettschwimmen, in dem er sieben Tage
aushielt und von der Küste seiner Heimat bis nach dem hohen Norden
hinaufschwamm. Auch entrann er dem Feinde durch Schwimmen übers Meer
und führte dabei noch dreißig erbeutete Rüstungen mit sich[116].
Von Fürsten werden Kaiser Karl der Große und Otto II. als Schwimmer
gerühmt. Karls Biograph ~Einhard~ sagt von ihm, er habe seinen Leib
fleißig im Schwimmen geübt und verstand es so vortrefflich, daß es
ihm keiner darin zuvor tat[119]. Als Otto II. 982 bei Cotrone von den
Sarazenen geschlagen war, stürzte er sich zu Roß ins Meer und erreichte
nach einem erst gescheiterten Versuche zu Roß ein bekanntes Schiff,
das ihn aufnahm[120]. Barbarossa ertrank 1190 beim Baden im Flusse
Kalykadnos in Kleinasien.
In einzelnen Fällen wurden badende Krieger vom Feinde überrascht, so
die Alamannen 367 von den Römern[314], 976 die Bayern bei Pilsen unter
ihrem Herzog Heinrich von Kaiser Otto II.[120], und auch 1499 in der
Schlacht bei Dorneck griffen die Eidgenossen das Heer des schwäbischen
Bundes unerwartet an, als ein Teil in der Birs badete[121].
Im Mittelalter gehörte das Schwimmen zu den sieben ritterlichen Künsten.
„Di ander daz her kan geswumme
Und in dem wazzir getuche,
Sich gewende und gekrumme
Uf dem rucke und uf dem buche.“
So die Vorschrift in dem zu Kassel befindlichen Ritterspiegel des 15.
Jahrhunderts, und weiter heißt es dort:
„Schizin swummen stigin,
Sal ein ritter wole lerne,
Dese dri stucke in grozin krigin
Mag man werlichin kunnen gerne“[122].
Auch die Kirche stand dem Flußbad im Mittelalter und auch später nicht
so unfreundlich gegenüber, als gewöhnlich angenommen wird. Zwar finden
sich in mittelalterlichen Beichtspiegeln besondere Fragen für Kinder,
ob sie sich durch Schwimmen einer Todesgefahr ausgesetzt hätten[123].
Doch badeten die Nonnen von Rathhausen (Cistercienserinnen) im
Kanton Luzern noch um das Jahr 1470 in der Reuß und im Rothsee. Sie
mußten jedoch ihr Habit anbehalten und durften nur soweit in den
See hinausgehen, als es ohne die Schicklichkeit zu verletzen mit
emporgehobenem Kleide möglich war. Später wurde ihnen dieses Baden
allerdings verboten[124]. Im Nekrologium des Klosters Wettingen ist von
1385–1691 mancher Todesfall von Mönchen verzeichnet, der sich in der am
Kloster vorbeifließenden Aare beim Baden ereignete[125].
Der Froschmäusler rechnet neben Fechten, Ballschlagen und anderen
Unterhaltungen Gewandtheit im Schwimmen zu den Gepflogenheiten der
Studenten:
„Wie Jung Geselln zu Sommers zeit,
Am Wassr vnd Wiesen suchen freud.
Wie auff den Schulen die Studenten,
Baden, vnd tauchen gleich den Enten.
Schwemmen künstlich, wie Genß vnd Schwanen,
Fischen, fahren in Schiff vnd Kanen“[126].
[Sidenote: _Schwimmen der Jugend_]
1548 badeten in Frankfurt auch die Handwerksgesellen täglich im Main,
1484 die Barchentweberknechte sogar noch am Allerseelentage (2.
November), was wegen der Jahreszeit vom Chronisten als unvernünftig
bezeichnet wird[127]. 1521 wurde von etlichen zu Weißenhorn in
Schwaben am heiligen Tag zu Weihnachten in der Rot „von wunders wegen“
gebadet[128]. Offenbar verlief der Winter sehr gelinde. 1660 war der
Herbst so warm, daß in Allensbach die „junge Burst“ vielfältig im See
badete[129].
[Illustration: Abb. 17. Kinder in Ihren Spielen. Nach Dem Gemälde Von
~Pieter Brueghel~ (ca. 1520–1569).]
[Illustration: Abb. 18. Schwimmen der Kinder mit luftgefüllten
Tierblasen. Kupfer von ~Conrad Meyer~. Zürich. 1657.]
Schon im 13. Jahrhundert wird das Baden unter den Kinderspielen
aufgezählt und ein alter Mann, der daran teilnimmt, für dumm erklärt:
„Rite ein gra man vf vnd ab
Mit cleinen kinden vf einem stab,
vnd spilte gerade vnd vngerade
vnd ging mit in zewasser pade“[130].
~Pieter Brueghel~ hat es auf seinem in Wien befindlichen Gemälde
der Kinderbelustigungen nicht vergessen (Abb. 17), und der Züricher
Kupferstecher ~Conrad Meyer~ bildet es in der Mitte des 17.
Jahrhunderts unter den 26 Kinderspielen ab (Abb. 18)[132].
~Georg Pictorius~, Stadtarzt zu Ensisheim im Elsaß, berichtet 1553,
seine Landsleute, hauptsächlich die adeligen, führten zur heißen
Sommerzeit ihre Knaben zum Bad nach dem nächsten Flusse[16], im
Baderbüchlein (1560) hält er jedoch für seine Pflicht, den Eltern zu
eröffnen, „das nit hochuerstendig, so im summer die jugent im kalten
wasser badet. Dann ye so find ich geschriben, vnd zeigt es auch
gemeiner verstand an, dz actualis frigidatis, das ist des wassers kalte
wäsentlichkeit, die poros verschließet“. Die Komplexion des Menschen
sei, wie sie wolle, sie ist allweg vor dem Wasser, das vom Sonnenschein
erwärmt wird, zu hüten[152]. ~Conrad Heresbach~ (gest. 1576) und
~Johannes Sturm~ empfahlen, daß man Prinzen im Schwimmen übe[16].
Nach ~Ryff~ war das Baden im Flusse in der ersten Hälfte des 16.
Jahrhunderts im „hefftigen Gebrauch“[48], ~Lersner~ berichtet dasselbe
1706 von Frankfurt[133]. Hundert Jahre früher schreibt der nicht gerade
badefreundliche steirische Physikus ~Guarinonius~: „Kein Wunder,
daß alle Menschen Alter, so sonsten in jhrer Natur vnnd Begierden
vnterschiedlich, in diesem nicht anderst, als wir Teutschen im Wein
trincken, fast all zusammen stimmen, vnd nichts geliebters dann im
Wasser schwimmen, baden, schwemmen, waten vnnd waschen. Vnd gleich wie
die newgeborene Kindlein im Wasserbad alles jhres Leyds, Schmertzens
vnd Heulens vergessen, also ist der ersten Jugend nichts annemblichers,
als im Wasser herumb zu schwimmen, und zu baden“[134]. 1790 lesen wir
bei ~Ferro~ in Wien: „Alle unsere Landleute, die an Seen oder Flüssen
wohnen, üben sich von Jugend auf im Schwimmen, und man sieht oft
ganze Schwärme von Bauern an heißen Sommertagen zu ihrer Belustigung
und Abkühlung herumschwimmen. Nur unter den verfeinerten Menschen,
besonders in Städten, ist diese natürliche Geschicklichkeit zu einer
beschwerlichen Kunst geworden“[135].
Von einem Rückgang des Flußbadens kann höchstens — wenigstens für
Zürich — in den siebziger und achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts
unter der Stadtbevölkerung die Rede sein, bei der es für pöbelhaft
angesehen wurde. Doch finden wir um dieselbe Zeit schon die lebhafteste
Agitation für dessen Wiedereinführung. Sie nahm ihren Ausgang, wie
schon erwähnt wurde, von England. ~Flover~ als Arzt und ~Locke~ als
Erzieher traten zuerst in ihren Schriften dafür ein. „Ich werde nicht
nötig haben, es erst zu sagen, daß der Knabe schwimmen lernen muß“,
lautet ein Ausspruch ~Locke~s[136].
[Sidenote: _Schwimmen als körperliches Erziehungsmittel_]
Man hob besonders hervor, daß Baden im kalten Wasser nicht nur zum
Vergnügen, sondern vor allem als körperliches Erziehungsmittel zur
Verhütung der Weichlichkeit und Abhärtung der Jugend diene. Eines
weniger bekannten Verfechters dieser Ideen sei hier noch gedacht, des
Baseler Ratsschreibers (von 1756–1782) ~Isaac Isilin~[137].
Verfehlt muß ~Rousseau~s Vorschlag bezeichnet werden, nach dem die
Kinder durch Baden in möglichst kaltem und auch in möglichst heißem
Wasser gegen Temperaturschwankungen der Luft unempfindlich gemacht
werden sollen[100]. Am vernünftigsten war unter den Erziehern
~Guts-Muths~, dessen kleines Lehrbuch der Schwimmkunst 1798 erschien.
In der zweiten Auflage seiner Gymnastik für die Jugend[136] sagt
er: „Ich denke mir diese Art des Bades (des kühlen und kalten von
den warmen Tagen des Frühlings bis in den Herbst hinein), indem ich
als Pädagog schreibe, nie anders als mit Schwimmen verbunden, weil
dadurch der Nutzen desselben ungemein gesteigert wird. Ein solches
Bad hat seinen entschiedenen, großen Nutzen für gesunde Knaben und
Jünglinge. Für gesunde sage ich; denn nur diesen bestimme ich die
ganze Gymnastik.“ Im übrigen sagt er: „Bade, wie es dir wohl bekommt.“
Dadurch unterscheidet sich ~Guts-Muths~ vorteilhaft von ~Salzmann~,
der an den ihm anvertrauten Zöglingen als Lehrer Kaltwasserkuren
in Krankheitsfällen vornahm (Noch etwas über die Erziehung nebst
Ankündigung einer Erziehungsanstalt, Leipzig 1784)[138].
[Sidenote: _Verordnungen gegen das Baden im offenen Wasser_]
Kehren wir zu vorhergehenden Jahrhunderten zurück, so finden wir unter
den Schulmännern durchaus andere Ansichten. Die Sorge um das leibliche
Wohlergehen ließ sie Baden in offenem Wasser, Wettlaufen, Springen,
zuweilen auch Schlittschuhlaufen verbieten. Solche Vorschriften wurden
1584 für die Hofmeister und Präzeptoren der jungen, elf und acht
Jahre alten Herzoge von Bayern, Maximilian und Philipp, gegeben[139].
~Valentin Friedland~ (genannt ~Trotzendorf~) erließ ähnliche für
seine berühmte Lateinschule zu Goldberg in Schlesien[140], und nach
seinem Tode wurden sie 1563 erneuert[141]. Sie finden sich um die
gleiche Zeit in Schulpforta und noch später unter ~Bertuch~, der von
1601–1621 Rektor war[141]. In der Schulordnung des Hamburger Johanneums
vom Jahre 1537 heißt es lateinisch: „Qui — se aquis committunt —
poenas graves dabunt“, deutsch übersetzt: „de an dat Water gehn unde
sick baden unde schwemmen gelyck alse de Göse edder de Entechen —
schälen schwehrlicken gestraffet werden“. Auch in Eßlingen ward in
der Schulordnung von 1548 das Baden im Neckar verboten; ebenso war an
der Fürstenschule zu Meißen nach der Schulordnung von 1580 das Baden
im Flusse der Gefährlichkeit wegen untersagt[118] und zu Bern, wie
~Wilhelm Lutz~, Deutschlehrmeister daselbst, berichtet, 1685 in der
Aare, aber in den umliegenden Bächen gestattet[142]. Noch 1736 wurde
in Baden durch obrigkeitlichen Erlaß sämtlichen Rektoren und Lehrern
befohlen, ihre Schüler „vor dem so gemeinen als höchst gefährlichen und
ärgerlichen Baden“ zu warnen und die Übertreter zu bestrafen[18].
Daneben treffen wir behördlicherseits angeordnete, wohl begründete
Verbote. Im Stadtrecht von Wiener-Neustadt (1221–1230) wird das
Baden im Stadtgraben untersagt, damit der Feind dessen Tiefe
nicht erspähe[143]. 1502 hatte in Würzburg der Viertelmeister
(Quartiervorstand) zu Haug von Haus zu Haus zu gehen und anzusagen, daß
niemand bei Strafe im Stadtgraben baden dürfe[144]. 1554 verordnete
ein kurfürstlich St. Ambergisches Gesetz die Abschaffung des Badens im
Stadtgraben[16]. Würzburg verbot auch und ließ es 1504 im Stadtteile zu
Haug und im Sande von der Kanzel verkünden, das Baden der Menschen des
in diesen Bezirken gelegenen Eichelsees. Dort wurde nämlich das Vieh
geschwemmt[144].
Wiener Verbote aus den Jahren 1633, 1643 und 1711 betreffen das Bad
in der Donau. Die Veranlassung dazu gab 1633 das Ertrinken einiger
bezechter jungen Leute[16]. Behördlicherseits wurde auch darauf
gesehen, daß die Grenzen des Anstandes nicht überschritten wurden und
die Badenden nicht ganz im Adamskostüm auftraten. ~Paulus Behaim~
kaufte 1559 sogar seinem Kinde eine Badehose[123], und ~Hans Sachs~
läßt den Kaiser Julianus nach dem Ablegen der Kleider im „badtmantel“
zum Flußbad gehen und an dessen Stelle den Engel im „badlach“
zurückkehren[29].
1541 hatten in Frankfurt auf den Eistag oder am Tag St. Petri acht
Mann, wie sie Gott geschaffen, ganz nackt und bloß im Main gebadet,
getanzt und gesprungen. Dafür wurden sie vier Wochen gefangen gelegt
und die Zeit über mit Wasser und Brot gespeist[133]. 1548 wird in
derselben Stadt in Anbetracht, daß die Handwerksgesellen, so täglich
im Main baden, viel Unzucht treiben, beschlossen, den Meistern in den
Handwerken zu befehlen, ihren Dienern anzuzeigen, daß sie hinfür „ir
nidercleider“ anziehen. 1550 muß wiederum auf allen Zünften, auch in
der Neustadt und in Sachsenhausen, eine Mahnung erlassen werden, daß
die Gesellen gedeckt und züchtig baden. Wo sich jemand ungebührlich
zeigen werde, solle er gestraft und zur Haft gezogen werden[127].