Das Wasser galt als heiliges Element, das nichts Unreines duldete.

Diese Ansicht macht sich noch heute im Aberglauben geltend, nach

dem Leichen am neunten Tage vom Wasser ausgestoßen werden[68]. Im

Mittelalter beruhte darauf ein Gottesurteil, das Wasserurteil, und

zwar das kalte. Es wurde auffallenderweise nicht im fließenden Wasser,

sondern nach den Bildern des Heidelberger und Dresdener Sachsenspiegels

in großen, viereckigen, walzenförmigen und schalenartigen, mit Wasser

gefüllten Gefäßen vorgenommen (Abb. 14)[F]; vielleicht stand dies mit

der Weihung des Wassers durch den Priester in Zusammenhang[18]. Der

Angeschuldigte wurde mit einem Strick umwunden ins Wasser geworfen.

Ging er unter, war er unschuldig, im umgekehrten Falle schwamm er,

d.❆h. das Wasser stieß ihn aus. Das war die alte Auffassung.

[Illustration: Abb. 14. Wasserurteil. Zeichnung aus dem Heidelberger

Sachsenspiegel. Handschrift. 13. Jahrh. Nach ~Batt~, von ~Babo~.]

In einem rheinischen Weistume von 1338 (des Dreieicher Wildbanns in

der Nähe von Frankfurt) wird Knebelung an Händen und Füßen verlangt.

Hier dient als Gefäß „eine meieschebodin (Bütte) von dren fudir

wassirs“[535]. Ähnlich ist die Vorschrift in einem Pfälzer Weistum

von 1423. Aber in beiden wird der Untersinkende für schuldig erklärt.

Die alte Auffassung findet sich hier gerade umgekehrt, woraus ~Grimm~

folgert, daß die Ausübung längst unbekannt war[106]. Schon Ludwig der

Fromme erließ 823 ein strenges Verbot des Wasserurteils. Es scheint

mehr bei den gemeinen Leuten beiderlei Geschlechts zur Anwendung

gekommen zu sein, wie dies auch in einer Verordnung Kaiser Heinrichs

III. ausdrücklich hervorgehoben wird[18].

Ein Anklang an das alte Wasserurteil in großen Gefäßen fand sich zu

Eßlingen noch im 16. Jahrhundert. Dort hatte 1546 eine Jungfrau, Anna

Ulmerin genannt, ihre Mitbürger vier Jahre lang mit einem künstlich

gemachten Bauch genarrt. Als man der Sache überdrüssig war, da hat der

Rat „die tochter in einem Badzuber, wie man böse leut, so mit zauberey

befleckt, zů halten pflegt, durch zwen statkneckt zum gefencknuß tragen

lassen“[107] (Abb. 15).

Im 16. und 17. Jahrhundert fand bei den Hexenprozessen die Wasserprobe

wieder reichliche Anwendung[18]. 1584 empfahl sie ~Wilhelm Adolf

Scribonius~, ein berühmter Marburger Arzt, bei Verdacht auf

Hexerei[108]. Luther wollte sogar einen mit Kropf behafteten

blödsinnigen Knaben (Wechselbalg, Kilkropf) zu Dessau in der Mulde

ertränken lassen, womit aber der Kurfürst zu Sachsen und die Fürsten

von Anhalt nicht einverstanden waren[109]. Wir finden aber auch etwas

mildere Verfahren, den Teufel auszutreiben. So führten Mönche einen

vermeintlich besessenen Knaben in ein Kloster zu Konstanz

„Vnd namen in darnach gar pald

Vnd satzten in in ain wasser kaltt.“

Einer

„Der sprach: bist von synnen kommen,

So must in disem wasser baden,

Biß du vergissest deines schadens“[110].

In einem anderen Falle, den der Pfaffe ~Amis~ erzählt, wurde der

angeblich Geisteskranke im Schweißbade behandelt, allerdings so

energisch, „daz er vil nâch verbrunnen was“[3].

[Illustration: Abb. 15. Anna Ulmerin wird als Hexe im Badzuber von den

Stadtknechten ins Gefängnis zu Eßlingen getragen. Bilderbogen von 1551.]

[Sidenote: _Schwemmen_]

Vom Wasserurteil ist das Hineinwerfen ins Wasser als Strafe ohne

Tötung, das Schwemmen, zu unterscheiden. Daß es sich nicht um ein

Gottesurteil handelt, geht aus einer, wahrscheinlich 1320 gegebenen

Luzerner Verordnung hervor. Gotteslästerer sollten mit Geld gebüßt

werden. Wer die Strafe nicht bezahlen konnte, wurde geschwemmt[111]. Es

war gleichsam eine Vorstufe des Ertränkens:

„Man hat dich ouch z Straßburg geschwemmt

Und bist ouch fast kum worden erbätten;

Und wo sy dich noch möchtend beträtten,

So wurdest du von inen ertrenkt“[12].

In Luzern (Abb. 16) und Zürich nahm man das Schwemmen wörtlich. Man zog

den Verbrecher an einem Seile eine vorgeschriebene Strecke den Fluß

hinab[112]. Anderorts hatte man Badekörbe (Mülhausen), Wippen, Geigen

und Fiedeln, mit welchen der Frevler ins Wasser gelassen und wieder

herausgezogen (geschnellt) wurde[113].

Hierher gehört die Wassertauche, ein Verbrechen, das im Altertum

häufig, späterhin selten war und darin bestand, daß einer unversehens

in Wasser gestürzt wurde, aber mit dem Leben davon kam[106]. Man ging

wohl von der Vorstellung aus, dem Gegner damit etwas Schimpfliches

anzutun. ~Jeckel More~ von Kederich warf seinen ungezogenen Sohn an ein

Seil gebunden in den Bach. Einem herzugeeilten Manne erklärte er, „daz

tede er, vmb daz er sich vur Ime deste mehr schemete“[114].

[Illustration: Abb. 16. Schwemmen des Hans Hegenheim in Luzern 1473.

Holzschnitt nach der Miniatur aus Diebold Schilling, Schweizerchronik.

1484. Nach ~von Liebenau~.]

[Sidenote: _Unfreiwilliges Hineinstürzen ins Wasser_]

Mehr scherzhaften Charakter haben ähnliche Gebräuche aus späterer

Zeit. 1480 erwähnt ~Anshelm~ in seiner Berner Chronik Mißbräuche in

der Fastenzeit. Neben anderem gebietet der Rat, „daß fürohin sollte

abgestellt syn das Werfen der Jungfrouwen in die Bäch“[104]. Im

Erfurter Zuchtbrief von 1351 heißt es: „Vnser hern verbieten auch,

das niemant zu Ostern, zu Pfingsten, noch zu keiner andern Zeit den

andern in das Wasser tragen oder werffen sal“[115]. ~Grimm~ erwähnt

einen ähnlichen Brauch in Polen und Schlesien. Dort werden am

zweiten Ostertage Mädchen, welche die Frühmette verschlafen haben,

von den Burschen gewaltsam begossen und mit Birkenruten geschlagen,

oder man reißt sie nackt aus den Betten, schleppt sie in einen Fluß

oder Röhrentrog, in eine wassergefüllte Krippe und läßt sie das Bad

aushalten. In Schlesien nennen sie das „schmagostern“. Der Name kommt

auch in Oberhessen vor und heißt, auf Ostern die Rute geben[19].

[Sidenote: _Aufnahme in die Brunnengemeinde_]

Anderen Ursprungs ist das Bräuteln in Sigmaringen, d.❆h. das

Inswasserwerfen der Neuvermählten. Man nahm es so streng damit, daß

sich sogar der Erbprinz Leopold von Hohenzollern und der König von

Rumänien vertreten ließen. Es wurde dabei der Neuvermählte um den

Brunnen getragen, ihm eine Fußspitze gewaschen. Dann mußte er auf einer

Stange reiten und scheint ins Wasser gestürzt worden zu sein[51]. Ich

glaube, daß der Brauch eine feierliche Aufnahme in die zum Brunnen

gehörige Gemeinde bedeutet. So wird heute noch in Blankenhain in

Thüringen am Tage der Brunnenfege jede Familie, die während des

verflossenen Jahres in das um den Hütersbrunnen gelegene Stadtgebiet,

in die sogenannte Nonnengemeinde zog, von den übrigen Mitgliedern durch

Musik feierlich bewillkommnet[72].

[A] Die Nachrichten darüber verdanke ich Herrn Alt-Schulinspektor

Dr. ~J. W. Hess~ in Basel. Sie sind Ergänzungen zu dessen Aufsatz im

Basler Jahrbuch[39].

[B] Die Sommersonnenwende findet um den 21. Juni herum statt, fällt

also nicht mit dem Johannistag zusammen. Man hielt auch beide

auseinander. Bei ~Jos. Simler~ findet sich 1576 die Stelle: „Es wirdt

aber järlich +vor+ Sant Johans tag zu Sonnwenden ein Eydgnössischer

Tag zu Baden gehalten“[60]. Häufiger aber decken sich beide Tage. So

machte Seifrit der Futraer 1333 den Armen im Wiener Bürgerspitale

eine Schenkung, die sie „an sand Johans tage zu sunniwenden“ zu

genießen hatten[16]. Der Inhaber des unteren Bades zu Liebenzell

hatte 1403 die Hälfte des jährlichen Zinses „uff s. Johanns tag zu

sungethen“ zu zahlen[61], und die Regensburger Bader durften nach

einer Verordnung aus dem 15. Jahrhundert ihr Gesinde nicht vor „Sannt

johannstag Sunwenden“ dingen[62].

[C] 1580 wurde im Dorf Klein-Engstingen bei Aurach in Württemberg ein

Brunnen von saurem Wasser gefunden. Als Merkwürdigkeit wird angegeben

(1655), er lasse sich nicht einschließen (wohl wegen der Kohlensäure)

und sei doch gesund zum Trinken[83].

[D] St. Winfreds oder Wienfrieds Brunnen, jetzt Holywell genannt,

liegt bei dem gleichnamigen Ort in der Grafschaft Flint in Wales.

Nach einer älteren Angabe von 1748 gibt die Quelle in der Minute

hundert Tonnen Wasser. Ihre Verehrung knüpft an die Enthauptung

der heiligen Winefrida an. An der Quelle wächst grünes Moos, das

„Winefrids Haar“, das angenehm riechen und mit Erfolg auf eiternde

Wunden gelegt werden soll. Nach authentischen Nachrichten wird die

Heilung eines Ritters von Bath, der an Aussatz litt (1606), erzählt,

ferner die eines Geschwürs nach dreimaligem Baden, die Genesung eines

gelähmten Quäkers, sogar die auf einmaliges Baden erfolgte Heilung

einer Abgezehrten, die in England, Frankreich und Portugal vergebens

Hilfe gesucht hatte. Man trank das Wasser nicht. 1863 wurde es noch

meist äußerlich und namentlich bei Schnupfen und Unfruchtbarkeit

gebraucht. 1360 wurde die Quelle von Ranulf Hidgen in seinem

Polychronikon besungen[70].

[E] ~Floyer~ hatte übrigens in ~Robert Wittie~ einen Vorläufer. In

seinem „Fons Scarburgensis“ beschrieb er 1678 die zu Scarborough

in der Grafschaft York an der Nordsee gelegene sehr kalte Quelle.

Dort tauchten nach ihm die Mütter ihre rachitischen Kinder fünf-

bis neunmal mehrere Tage nacheinander ein und ließen sie danach in

warmen Betten schwitzen. Krampfkranke sollen eine halbe Stunde darin

ausgehalten haben. ~Wittie~ gebrauchte auch Seebäder gegen Gicht mit

Nutzen[97]. Auch ~Erasmus~ von Rotterdam berichtet von zwei Brunnen

vor einer Kapelle im Weichselland, die der Jungfrau heilig waren

und von wunderlicher, sehr großer Kälte und heilsam den Schmerzen

des Hauptes und des Magens sein sollten. Er schreibt diese Wirkung

aber jedem kalten Wasser zu. Die Hilfe der Jungfrau würde von den

Weichselleuten nur zur Ausbeutung der Fremden vorgeschoben[98].

[F] In einer Wessobrunner Pergamenthandschrift von 814 oder 815

findet sich neben dem bekannten Wessobrunner Gebete eine Beschreibung

der Begebenheiten bei und nach Auffindung des heiligen Kreuzes und

dessen Bewährung. Auf einer der Illustrationen zieht ein Mann einen

zweiten an einem Strick aus einem viereckigen Gefäße. (Abbildung

bei ~Kugler~)[625]. Ich würde die Darstellung für ein Wasserurteil

halten, wenn nicht die Überschrift „ubi ascendit iudas a lacu“

bestände, über die ich auch bei Fachleuten keine Auskunft erhalten

konnte.

BADEN UND SCHWIMMEN / UNTER FREIEM HIMMEL

Das einfache Bad im kalten Wasser war mit Ausnahme der wenigen

angeführten Beispiele zu Heilzwecken nicht in Gebrauch. Die

Schriftsteller erwähnen das kalte Bad, um es in der systematischen

Einteilung der Bäder nicht fehlen zu lassen, und kommen dann zu dem

Schluß, daß, wie ~Ryff~ sagt, „solchs baden diser zeit gentzlichen

aus der gewonheit kommen, .... dann sich diser zeit niemandts mehr

deß kalten badens oder begießens mit kaltem wasser gebraucht, dann

die vnerzogen mutwillig jugent zu Sommers zeit mehr der kurtzweil vnd

lusts halben, auch etwan schwimmen zu lernen, dann auß notturft“[48].

So schreibt auch der dänische Statthalter Heinrich Rantzau in

Schleswig vom kalten Bade im 16. Jahrhundert: „Die jungen leute und

handwerckspersonen solche bade im Sommer allermeist gebrauchen, sonsten

aber nicht gebreuchlichen“[459].

Ich stimme mit ~Zappert~ überein, daß sich die Jugend zu keiner Zeit

den Flußbädern entfremdete und es ihr vom Rhein bis zur Donau stets

als Hochgenuß galt, sich während der warmen Jahreszeit im kühlenden

Wogengischt tummeln zu dürfen[16].

Die Markomannen und Quaden wollten nicht in Städten wohnen, weil sie

dort des Flußbades hätten entbehren müssen[3]. Schon ~Cäsar~ berichtet

von dem Baden der Sueben im Flusse und wiederholt es von den Germanen

insgesamt, wobei er hervorhebt, daß die ganze Jugend, Mädchen und

Knaben, miteinander badete[116].

Die Schwimmkunst war in hervorragendem Maße ausgebildet. Nach ~Tacitus~

waren die Bataver so eifrig im Schwimmen, daß sie mit Pferd und Waffen

in geordneten Scharen über den Rhein dringen konnten[117]. Die Franken

durchquerten auf ihren Schilden die Rhone; denselben Brauch hatten

die Alamannen[3]. Die Fertigkeit im Schwimmen wußten die Römer an den

in ihren Diensten stehenden Germanen wohl zu schätzen, nachdem sie

dieselbe in den Jahren 69 und 70 zu ihrem Nachteil genügend kennen

gelernt hatten[118]. So wurden die Germanen ausgewählt, den anderen

Soldaten voran über den Tigris zu schwimmen. Einen Bataver Soranus

rühmte Kaiser Hadrian, weil er vor seinen Augen, mit allen Waffen

angetan, die Fluten der Donau durchschwamm[116].

[Sidenote: _Schwimmen im Mittelalter_]

Seinen Helden schrieb das Volk übermenschliche Geschicklichkeit und

Kraft darin zu. Beowulf gewann ein Wettschwimmen, in dem er sieben Tage

aushielt und von der Küste seiner Heimat bis nach dem hohen Norden

hinaufschwamm. Auch entrann er dem Feinde durch Schwimmen übers Meer

und führte dabei noch dreißig erbeutete Rüstungen mit sich[116].

Von Fürsten werden Kaiser Karl der Große und Otto II. als Schwimmer

gerühmt. Karls Biograph ~Einhard~ sagt von ihm, er habe seinen Leib

fleißig im Schwimmen geübt und verstand es so vortrefflich, daß es

ihm keiner darin zuvor tat[119]. Als Otto II. 982 bei Cotrone von den

Sarazenen geschlagen war, stürzte er sich zu Roß ins Meer und erreichte

nach einem erst gescheiterten Versuche zu Roß ein bekanntes Schiff,

das ihn aufnahm[120]. Barbarossa ertrank 1190 beim Baden im Flusse

Kalykadnos in Kleinasien.

In einzelnen Fällen wurden badende Krieger vom Feinde überrascht, so

die Alamannen 367 von den Römern[314], 976 die Bayern bei Pilsen unter

ihrem Herzog Heinrich von Kaiser Otto II.[120], und auch 1499 in der

Schlacht bei Dorneck griffen die Eidgenossen das Heer des schwäbischen

Bundes unerwartet an, als ein Teil in der Birs badete[121].

Im Mittelalter gehörte das Schwimmen zu den sieben ritterlichen Künsten.

„Di ander daz her kan geswumme

Und in dem wazzir getuche,

Sich gewende und gekrumme

Uf dem rucke und uf dem buche.“

So die Vorschrift in dem zu Kassel befindlichen Ritterspiegel des 15.

Jahrhunderts, und weiter heißt es dort:

„Schizin swummen stigin,

Sal ein ritter wole lerne,

Dese dri stucke in grozin krigin

Mag man werlichin kunnen gerne“[122].

Auch die Kirche stand dem Flußbad im Mittelalter und auch später nicht

so unfreundlich gegenüber, als gewöhnlich angenommen wird. Zwar finden

sich in mittelalterlichen Beichtspiegeln besondere Fragen für Kinder,

ob sie sich durch Schwimmen einer Todesgefahr ausgesetzt hätten[123].

Doch badeten die Nonnen von Rathhausen (Cistercienserinnen) im

Kanton Luzern noch um das Jahr 1470 in der Reuß und im Rothsee. Sie

mußten jedoch ihr Habit anbehalten und durften nur soweit in den

See hinausgehen, als es ohne die Schicklichkeit zu verletzen mit

emporgehobenem Kleide möglich war. Später wurde ihnen dieses Baden

allerdings verboten[124]. Im Nekrologium des Klosters Wettingen ist von

1385–1691 mancher Todesfall von Mönchen verzeichnet, der sich in der am

Kloster vorbeifließenden Aare beim Baden ereignete[125].

Der Froschmäusler rechnet neben Fechten, Ballschlagen und anderen

Unterhaltungen Gewandtheit im Schwimmen zu den Gepflogenheiten der

Studenten:

„Wie Jung Geselln zu Sommers zeit,

Am Wassr vnd Wiesen suchen freud.

Wie auff den Schulen die Studenten,

Baden, vnd tauchen gleich den Enten.

Schwemmen künstlich, wie Genß vnd Schwanen,

Fischen, fahren in Schiff vnd Kanen“[126].

[Sidenote: _Schwimmen der Jugend_]

1548 badeten in Frankfurt auch die Handwerksgesellen täglich im Main,

1484 die Barchentweberknechte sogar noch am Allerseelentage (2.

November), was wegen der Jahreszeit vom Chronisten als unvernünftig

bezeichnet wird[127]. 1521 wurde von etlichen zu Weißenhorn in

Schwaben am heiligen Tag zu Weihnachten in der Rot „von wunders wegen“

gebadet[128]. Offenbar verlief der Winter sehr gelinde. 1660 war der

Herbst so warm, daß in Allensbach die „junge Burst“ vielfältig im See

badete[129].

[Illustration: Abb. 17. Kinder in Ihren Spielen. Nach Dem Gemälde Von

~Pieter Brueghel~ (ca. 1520–1569).]

[Illustration: Abb. 18. Schwimmen der Kinder mit luftgefüllten

Tierblasen. Kupfer von ~Conrad Meyer~. Zürich. 1657.]

Schon im 13. Jahrhundert wird das Baden unter den Kinderspielen

aufgezählt und ein alter Mann, der daran teilnimmt, für dumm erklärt:

„Rite ein gra man vf vnd ab

Mit cleinen kinden vf einem stab,

vnd spilte gerade vnd vngerade

vnd ging mit in zewasser pade“[130].

~Pieter Brueghel~ hat es auf seinem in Wien befindlichen Gemälde

der Kinderbelustigungen nicht vergessen (Abb. 17), und der Züricher

Kupferstecher ~Conrad Meyer~ bildet es in der Mitte des 17.

Jahrhunderts unter den 26 Kinderspielen ab (Abb. 18)[132].

~Georg Pictorius~, Stadtarzt zu Ensisheim im Elsaß, berichtet 1553,

seine Landsleute, hauptsächlich die adeligen, führten zur heißen

Sommerzeit ihre Knaben zum Bad nach dem nächsten Flusse[16], im

Baderbüchlein (1560) hält er jedoch für seine Pflicht, den Eltern zu

eröffnen, „das nit hochuerstendig, so im summer die jugent im kalten

wasser badet. Dann ye so find ich geschriben, vnd zeigt es auch

gemeiner verstand an, dz actualis frigidatis, das ist des wassers kalte

wäsentlichkeit, die poros verschließet“. Die Komplexion des Menschen

sei, wie sie wolle, sie ist allweg vor dem Wasser, das vom Sonnenschein

erwärmt wird, zu hüten[152]. ~Conrad Heresbach~ (gest. 1576) und

~Johannes Sturm~ empfahlen, daß man Prinzen im Schwimmen übe[16].

Nach ~Ryff~ war das Baden im Flusse in der ersten Hälfte des 16.

Jahrhunderts im „hefftigen Gebrauch“[48], ~Lersner~ berichtet dasselbe

1706 von Frankfurt[133]. Hundert Jahre früher schreibt der nicht gerade

badefreundliche steirische Physikus ~Guarinonius~: „Kein Wunder,

daß alle Menschen Alter, so sonsten in jhrer Natur vnnd Begierden

vnterschiedlich, in diesem nicht anderst, als wir Teutschen im Wein

trincken, fast all zusammen stimmen, vnd nichts geliebters dann im

Wasser schwimmen, baden, schwemmen, waten vnnd waschen. Vnd gleich wie

die newgeborene Kindlein im Wasserbad alles jhres Leyds, Schmertzens

vnd Heulens vergessen, also ist der ersten Jugend nichts annemblichers,

als im Wasser herumb zu schwimmen, und zu baden“[134]. 1790 lesen wir

bei ~Ferro~ in Wien: „Alle unsere Landleute, die an Seen oder Flüssen

wohnen, üben sich von Jugend auf im Schwimmen, und man sieht oft

ganze Schwärme von Bauern an heißen Sommertagen zu ihrer Belustigung

und Abkühlung herumschwimmen. Nur unter den verfeinerten Menschen,

besonders in Städten, ist diese natürliche Geschicklichkeit zu einer

beschwerlichen Kunst geworden“[135].

Von einem Rückgang des Flußbadens kann höchstens — wenigstens für

Zürich — in den siebziger und achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts

unter der Stadtbevölkerung die Rede sein, bei der es für pöbelhaft

angesehen wurde. Doch finden wir um dieselbe Zeit schon die lebhafteste

Agitation für dessen Wiedereinführung. Sie nahm ihren Ausgang, wie

schon erwähnt wurde, von England. ~Flover~ als Arzt und ~Locke~ als

Erzieher traten zuerst in ihren Schriften dafür ein. „Ich werde nicht

nötig haben, es erst zu sagen, daß der Knabe schwimmen lernen muß“,

lautet ein Ausspruch ~Locke~s[136].

[Sidenote: _Schwimmen als körperliches Erziehungsmittel_]

Man hob besonders hervor, daß Baden im kalten Wasser nicht nur zum

Vergnügen, sondern vor allem als körperliches Erziehungsmittel zur

Verhütung der Weichlichkeit und Abhärtung der Jugend diene. Eines

weniger bekannten Verfechters dieser Ideen sei hier noch gedacht, des

Baseler Ratsschreibers (von 1756–1782) ~Isaac Isilin~[137].

Verfehlt muß ~Rousseau~s Vorschlag bezeichnet werden, nach dem die

Kinder durch Baden in möglichst kaltem und auch in möglichst heißem

Wasser gegen Temperaturschwankungen der Luft unempfindlich gemacht

werden sollen[100]. Am vernünftigsten war unter den Erziehern

~Guts-Muths~, dessen kleines Lehrbuch der Schwimmkunst 1798 erschien.

In der zweiten Auflage seiner Gymnastik für die Jugend[136] sagt

er: „Ich denke mir diese Art des Bades (des kühlen und kalten von

den warmen Tagen des Frühlings bis in den Herbst hinein), indem ich

als Pädagog schreibe, nie anders als mit Schwimmen verbunden, weil

dadurch der Nutzen desselben ungemein gesteigert wird. Ein solches

Bad hat seinen entschiedenen, großen Nutzen für gesunde Knaben und

Jünglinge. Für gesunde sage ich; denn nur diesen bestimme ich die

ganze Gymnastik.“ Im übrigen sagt er: „Bade, wie es dir wohl bekommt.“

Dadurch unterscheidet sich ~Guts-Muths~ vorteilhaft von ~Salzmann~,

der an den ihm anvertrauten Zöglingen als Lehrer Kaltwasserkuren

in Krankheitsfällen vornahm (Noch etwas über die Erziehung nebst

Ankündigung einer Erziehungsanstalt, Leipzig 1784)[138].

[Sidenote: _Verordnungen gegen das Baden im offenen Wasser_]

Kehren wir zu vorhergehenden Jahrhunderten zurück, so finden wir unter

den Schulmännern durchaus andere Ansichten. Die Sorge um das leibliche

Wohlergehen ließ sie Baden in offenem Wasser, Wettlaufen, Springen,

zuweilen auch Schlittschuhlaufen verbieten. Solche Vorschriften wurden

1584 für die Hofmeister und Präzeptoren der jungen, elf und acht

Jahre alten Herzoge von Bayern, Maximilian und Philipp, gegeben[139].

~Valentin Friedland~ (genannt ~Trotzendorf~) erließ ähnliche für

seine berühmte Lateinschule zu Goldberg in Schlesien[140], und nach

seinem Tode wurden sie 1563 erneuert[141]. Sie finden sich um die

gleiche Zeit in Schulpforta und noch später unter ~Bertuch~, der von

1601–1621 Rektor war[141]. In der Schulordnung des Hamburger Johanneums

vom Jahre 1537 heißt es lateinisch: „Qui — se aquis committunt —

poenas graves dabunt“, deutsch übersetzt: „de an dat Water gehn unde

sick baden unde schwemmen gelyck alse de Göse edder de Entechen —

schälen schwehrlicken gestraffet werden“. Auch in Eßlingen ward in

der Schulordnung von 1548 das Baden im Neckar verboten; ebenso war an

der Fürstenschule zu Meißen nach der Schulordnung von 1580 das Baden

im Flusse der Gefährlichkeit wegen untersagt[118] und zu Bern, wie

~Wilhelm Lutz~, Deutschlehrmeister daselbst, berichtet, 1685 in der

Aare, aber in den umliegenden Bächen gestattet[142]. Noch 1736 wurde

in Baden durch obrigkeitlichen Erlaß sämtlichen Rektoren und Lehrern

befohlen, ihre Schüler „vor dem so gemeinen als höchst gefährlichen und

ärgerlichen Baden“ zu warnen und die Übertreter zu bestrafen[18].

Daneben treffen wir behördlicherseits angeordnete, wohl begründete

Verbote. Im Stadtrecht von Wiener-Neustadt (1221–1230) wird das

Baden im Stadtgraben untersagt, damit der Feind dessen Tiefe

nicht erspähe[143]. 1502 hatte in Würzburg der Viertelmeister

(Quartiervorstand) zu Haug von Haus zu Haus zu gehen und anzusagen, daß

niemand bei Strafe im Stadtgraben baden dürfe[144]. 1554 verordnete

ein kurfürstlich St. Ambergisches Gesetz die Abschaffung des Badens im

Stadtgraben[16]. Würzburg verbot auch und ließ es 1504 im Stadtteile zu

Haug und im Sande von der Kanzel verkünden, das Baden der Menschen des

in diesen Bezirken gelegenen Eichelsees. Dort wurde nämlich das Vieh

geschwemmt[144].

Wiener Verbote aus den Jahren 1633, 1643 und 1711 betreffen das Bad

in der Donau. Die Veranlassung dazu gab 1633 das Ertrinken einiger

bezechter jungen Leute[16]. Behördlicherseits wurde auch darauf

gesehen, daß die Grenzen des Anstandes nicht überschritten wurden und

die Badenden nicht ganz im Adamskostüm auftraten. ~Paulus Behaim~

kaufte 1559 sogar seinem Kinde eine Badehose[123], und ~Hans Sachs~

läßt den Kaiser Julianus nach dem Ablegen der Kleider im „badtmantel“

zum Flußbad gehen und an dessen Stelle den Engel im „badlach“

zurückkehren[29].

1541 hatten in Frankfurt auf den Eistag oder am Tag St. Petri acht

Mann, wie sie Gott geschaffen, ganz nackt und bloß im Main gebadet,

getanzt und gesprungen. Dafür wurden sie vier Wochen gefangen gelegt

und die Zeit über mit Wasser und Brot gespeist[133]. 1548 wird in

derselben Stadt in Anbetracht, daß die Handwerksgesellen, so täglich

im Main baden, viel Unzucht treiben, beschlossen, den Meistern in den

Handwerken zu befehlen, ihren Dienern anzuzeigen, daß sie hinfür „ir

nidercleider“ anziehen. 1550 muß wiederum auf allen Zünften, auch in

der Neustadt und in Sachsenhausen, eine Mahnung erlassen werden, daß

die Gesellen gedeckt und züchtig baden. Wo sich jemand ungebührlich

zeigen werde, solle er gestraft und zur Haft gezogen werden[127].

Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen · 第 4 / 53 段