ausgezeichnet sein müssen, daß sie die eindeutige Zuordnung möglich
machen; dahin hatte sich uns der Sinn der kritischen Frage dargestellt.
Es ist aber nicht gesagt, daß diejenigen Prinzipien, die in der
Vernunft veranlagt sind, auch diese Eigenschaft besitzen, denn das
Kriterium der Eindeutigkeit, die Wahrnehmung, ist von der Vernunft ganz
unabhängig. Es müßte vielmehr ein großer Zufall der Natur sein, wenn
gerade die vernünftigen Prinzipien auch die eindeutig bestimmenden
wären. Nur eine Möglichkeit gibt es, dieses Zusammentreffen
verständlich zu machen: wenn es für die Forderung der Eindeutigkeit auf
die Prinzipien der Zuordnung gar nicht ankommt, wenn also für jedes
beliebige System von Zuordnungsprinzipien eine eindeutige Zuordnung
immer möglich ist.
In den von uns bisher angezogenen Beispielen einer Zuordnung war
diese Forderung keineswegs erfüllt. Es gibt dort nur eine Klasse
von Bedingungssystemen, die eine eindeutige Zuordnung definieren.
So führten wir an, daß die rationalen Brüche sich auf verschiedene
Weise Punkten einer geraden Linie zuordnen lassen, je nach der Wahl
der Nebenbedingungen. Allerdings führen nicht alle verschiedenen
Systeme von Nebenbedingungen auf eine verschiedene Zuordnung; vielmehr
gibt es Systeme, die gegeneinander substituiert werden können, weil
sie doch nur dieselbe Zuordnung definieren. Solche Systeme sollen
schlechthin dieselben heißen; verschieden sollen nur solche Systeme
heißen, die auch auf verschiedene Zuordnungen führen. Andererseits
gibt es Systeme, die sich in ihren Forderungen direkt widersprechen.
Man braucht dazu nur ein Prinzip und sein Gegenteil in einem System
zu vereinigen. Solche explizit widerspruchsvollen Systeme sollen von
vornherein ausgeschlossen sein. Für das Beispiel der rationalen Brüche
können wir sagen, daß deren Zuordnung zu Punkten der geraden Linie
durch verschiedene Systeme von Nebenbedingungen eindeutig gemacht wird.
Aber es lassen sich natürlich leicht Systeme angeben, die das nicht
erreichen. Man braucht nur in einem System der genannten Klasse ein
wesentliches Prinzip wegzulassen, dann hat man ein unvollständiges
System, das sicherlich die Eindeutigkeit nicht mehr erreicht.
Für die Erkenntniszuordnung kann man das aber nicht so einfach
schließen. Wäre z. B. das Prinzipiensystem ein unvollständiges, so
wäre es leicht durch einige Erfahrungssätze so zu ergänzen, daß ein
eindeutiges System entsteht. Vielleicht darf man dahin die Meinung
der bisherigen Aprioritätsphilosophie (allerdings kaum die Meinung
~Kants~) deuten, daß es sich in dem evidenten Prinzipiensystem um ein
unvollständiges System handelt. Es ist aber bisher nicht der Versuch
gemacht worden, das zu beweisen. Zwar steht fest, daß in diesem System
keine expliziten Widersprüche enthalten sind. Aber dann kann das System
immer noch zu der großen Klasse derjenigen Systeme gehören, die einen
impliziten Widerspruch für die Zuordnung ergeben. Da das Kriterium der
Eindeutigkeit, die Wahrnehmung, von dem System ganz unabhängig von
außen bestimmt ist, so ist es sehr wohl möglich, daß die Widersprüche
erst bemerkt werden, wenn das System bis zu einigem Umfang ausgebaut
ist. Wir dürfen hier an die nichteuklidischen Geometrieen erinnern, in
denen das Parallelenaxiom geändert wird, aber sonst das euklidische
System übernommen wird; daß durch das so gewonnene System kein
Widerspruch entsteht, läßt sich erst durch den ~konsequenten Ausbau
dieser Geometrie~ feststellen. Freilich ist gerade das System der
Erkenntnis kein mathematisches, und darum kann hier nur der ~Ausbau
einer experimentellen Physik~ entscheiden. Hier liegt der Grund, warum
die Relativitätstheorie, die als rein physikalische Theorie entstanden
ist, der Erkenntnistheorie so wichtig wird.
Man hat in der bisherigen Diskussion die Frage gewöhnlich nur für
einzelne Prinzipien gestellt. So glaubte man, daß das Kausalprinzip
nie auf Widersprüche stoßen könnte, daß die Interpretation der
Erfahrungen immer noch genügend Willkür enthielte, um dieses Prinzip
festzuhalten. Aber so ist die Frage falsch gestellt. Es handelt sich
nicht darum, ob ein einzelnes Prinzip festgehalten werden kann, sondern
ob das ganze System der Prinzipien sich immer festhalten läßt. Denn
die Erkenntnis fordert ein ~System~, und kann mit einem einzelnen
Prinzip nicht auskommen; und auch die ~Kant~ische Philosophie hat
ein System aufgestellt. Daß man mit einem einzelnen Prinzip immer
durchkommen kann, erscheint wahrscheinlich, wenn auch noch keineswegs
sicher. Denn ein Prinzip enthält unter Umständen einen ~Komplex~ von
Gedanken, und ist dann bereits einem System gleichwertig; es ließe sich
schwer beweisen, daß ein Prinzip immer einem ~unvollständigen~ System
äquivalent ist.
Auf jeden Fall müssen wir aber den Zufall ausschließen; denn daß
zwischen Wirklichkeit und Vernunft eine prästabilierte Harmonie
besteht, darf nicht Voraussetzung einer wissenschaftlichen
Erkenntnistheorie werden. Wenn deshalb das Prinzipiensystem der
Vernunft zur Klasse der eindeutig bestimmenden Systeme oder zu der
der unvollständigen Systeme gehören soll, so darf es keine implizit
widerspruchsvollen (überbestimmenden) Systeme für die Erkenntnis geben.
Wir sind damit zu dem Resultat gekommen, daß wir die Geltung der
~Kant~ischen Erkenntnislehre von der Geltung einer klar formulierten
Hypothese abhängig machen können. Kants Theorie enthält die
Hypothese, daß es ~keine implizit widerspruchsvollen Systeme von
Zuordnungsprinzipien für die Erkenntnis der Wirklichkeit gibt~. Da
diese Hypothese gleichbedeutend ist mit der Aussage, daß man mit jedem
beliebigen, explizit widerspruchsfreien System von Zuordnungsprinzipien
zu einer eindeutigen Zuordnung von Gleichungen zur Wirklichkeit
kommen kann, wollen wir sie als ~Hypothese der Zuordnungswillkür~
bezeichnen. Nur wenn sie richtig ist, sind die beiden Bedeutungen
des Apriori-Begriffes miteinander vereinbar; denn nur dann sind die
konstitutiven Prinzipien unabhängig von der Erfahrung und dürfen
apodiktisch, für alle Zeiten gültig, genannt werden. Wir wollen
untersuchen, welche Antwort die Relativitätstheorie auf diese Frage
gibt.
VI. Widerlegung der Kantischen Voraussetzung durch die
Relativitätstheorie.
Wir greifen auf die Resultate der Abschnitte II und III zurück. Dort
wurde behauptet, daß die Relativitätstheorie einen Widerspruch bisher
apriorer Sätze mit der Erfahrung festgestellt hätte. In welchem Sinne
ist dies möglich? Schließt nicht der ~Kant~ische Beweis für die
unbeschränkte Gültigkeit konstitutiver Prinzipien solchen Widerspruch
aus?
Wir haben die Prinzipien, deren Unvereinbarkeit mit der Erfahrung
durch die spezielle Relativitätstheorie behauptet wird, auf S. 15
zusammengestellt. Wir haben dort auch bereits ausgeführt, in welchem
Sinne die Unvereinbarkeit zu verstehen ist. Hält man an der absoluten
Zeit fest, so muß man bei der Extrapolation des Erfahrungsmaterials
von dem normalen Verfahren abweichen. Wegen der Dehnbarkeit des
Begriffs „normal“ ist das in gewissen Grenzen immer möglich; aber
es gibt Fälle -- und solch einer ist hier verwirklicht -- wo die
Extrapolation dadurch entschieden anomal wird. Man hat also die
Wahl: Hält man an der absoluten Zeit fest, so muß man die normale
Induktion verlassen, und umgekehrt. Nur in diesem Sinne kann ein
Widerspruch mit der Erfahrung behauptet werden. Aber alle genannten
Prinzipien sind apriori im Sinne ~Kants~. Wir dürfen deshalb behaupten,
daß die spezielle Relativitätstheorie die Unvereinbarkeit eines
Systems apriorer Prinzipien mit der normalen induktiven Deutung des
Beobachtungsmaterials nachgewiesen hat.
Für die allgemeine Relativitätstheorie liegen die Verhältnisse
im wesentlichen ebenso. Die Prinzipien, die nach ihrer Aussage
einen Widerspruch ergeben, sind auf S. 29 zusammengestellt. Diese
Zusammenstellung unterscheidet sich nur dadurch von der soeben
genannten, daß in ihr außer aprioren Prinzipien noch ein nicht
evidentes Prinzip auftritt, das Prinzip der speziellen Relativität.
Aber dieses Prinzip ist in sich widerspruchsfrei, und auch ohne
expliziten Widerspruch zu den danebengestellten Prinzipien, so daß
damit ein explizit widerspruchsfreies System aufgestellt ist, welches
mit der normalen induktiven Deutung des Beobachtungsmaterials nicht
vereinbar ist. Es kommt aber noch eine Besonderheit hinzu. Das nicht
evidente Prinzip ist gerade dasjenige, welches den Vorzug hat, den
Widerspruch der genannten ersten Zusammenstellung zu lösen. Es ist also
ebenfalls ein ausgezeichnetes System, dessen Widerspruch zur Erfahrung
behauptet wird.
Mit diesen Zusammenstellungen ist die Antwort auf die Hypothese
der Zuordnungswillkür, von der wir die Geltung der ~Kant~ischen
Erkenntnislehre abhängig machten, zurückgeschoben auf das Problem der
normalen Induktion. Es muß deshalb die Bedeutung dieses Prinzips für
die Erkenntnis untersucht werden.
Es ist auch sehr verständlich, daß hier das Induktionsproblem
hineinkommen muß. Denn der induktive Schluß ist vor allen anderen
durch die Unsicherheit und Dehnbarkeit seiner Resultate ausgezeichnet.
Die Hypothese der Zuordnungswillkür erscheint von vornherein sehr
unwahrscheinlich; und wenn sie gerechtfertigt werden soll, muß sie
auf die Unbestimmtheit in der Wirklichkeitsseite der Zuordnung
zurückgehen. Aber diese Unbestimmtheit ist ja gerade der Kernpunkt des
Induktionsproblems. Im Induktionsschluß wird eine Aussage gemacht,
die über die unmittelbaren Daten der Erfahrung hinausgeht; sie muß
gemacht werden, weil die Erfahrung immer nur Daten gibt, und keine
Relationen, weil sie nur ein Kriterium für die Eindeutigkeit der
Zuordnung liefert, und nicht die Zuordnung selbst. Wir sprachen von
der normalen Induktion. Aber ist nicht eine Induktion erst dann
normal, wenn sie solche Deutungen von vornherein ausschließt, die den
Zuordnungsprinzipien widersprechen? Auf diesem Gedanken beruht der
~Kant~ische Beweis für die Unabhängigkeit der Zuordnungsprinzipien von
der Erfahrung. Wir halten uns deshalb für die Untersuchung dieser Frage
unmittelbar an diesen Beweis.
~Kants~ Beweisgang verläuft folgendermaßen. Jede Erfahrung setzt
die Geltung der konstitutiven Prinzipien voraus. Wenn deshalb von
Erfahrungsdaten auf Gesetze geschlossen werden soll, so müssen
solche Deutungen der Erfahrungsdaten, die den vorausgesetzten
Prinzipien widersprechen, von vornherein ausgeschlossen werden.
Eine Induktion kann nur dann als normal gelten, wenn ihr dieser
Ausschluß vorausgegangen ist. Darum kann kein Erfahrungsresultat die
konstitutiven Prinzipien widerlegen.
Die Analyse dieses Beweises läßt sich auf die Beantwortung zweier
Fragen zurückführen.
Ist es logisch ~widersinnig~, solche induktiven Deutungen des
Erfahrungsmaterials vorzunehmen, die einen Widerspruch zu den
Zuordnungsprinzipien darstellen?
Ist es logisch ~zulässig~, vor der induktiven Deutung des
Erfahrungsmaterials solche Deutungen auszuschließen, die einem
Zuordnungsprinzip widersprechen?
Es sei, um die Terminologie zu fixieren, vorausgeschickt, daß wir in
den folgenden Ausführungen unter dem normalen Induktionsverfahren nicht
das in jenem Beweisgang entwickelte Verfahren, sondern das allgemein
übliche Verfahren der Physik, wie wir es im Abschnitt II geschildert
haben, verstehen werden.
Wir beantworten die erste Frage. Warum soll denn solch ein Verfahren
logisch widersinnig sein? Indem man feststellt, ob man mit der
fortgesetzten Anwendung eines Prinzips und normalem Induktionsverfahren
zu einer eindeutigen Zuordnung kommt oder nicht, prüft man das
implizierte Prinzip. Das ist ein vielbenutztes Verfahren der Physik:
man entwirft eine Theorie, deutet nach ihr die Erfahrungsresultate,
und sieht nach, ob man zur Eindeutigkeit kommt. Ist das nicht der
Fall, so gibt man die Theorie auf. Dieses Verfahren läßt sich für
Zuordnungsprinzipien genau so durchführen. Es schadet gar nichts,
daß das zu prüfende Prinzip bereits in ~sämtlichen~ zur Induktion
verwandten Erfahrungen vorausgesetzt wird. Es ist keineswegs
widersinnig, einen Widerspruch des Zuordnungssystems mit der Erfahrung
zu behaupten.
Die zweite Frage beantwortet sich schwieriger. Wir wollen aber
beweisen, daß ihre Bejahung zum Verzicht auf die Eindeutigkeit der
Zuordnung führt.
Wir wollen zunächst zeigen, daß das in der Frage charakterisierte
Verfahren, angewandt auf irgend ein Einzelgesetz, der Zuordnung
die Eindeutigkeit nimmt. Es seien etwa Messungen zum ~Boile~schen
Gesetz ausgeführt, und für das Produkt von Druck und Volumen eine
Reihe von Messungsdaten gegeben, die für verschiedene Werte der
beiden Veränderlichen aufgenommen sind. Wir wollen fordern, daß eine
solche Beurteilung der Messungszahlen stattfindet, die mit einer
fingierten Formel pV^2 = konst. nicht in Widerspruch kommt, und
gleichzeitig auch die für die Aufstellung der Messungsdaten benutzten
speziellen physikalischen Gesetze nicht verletzt, also z. B. die
Relationen zwischen Druck und Quecksilberhöhe nicht zerstört[E]. Diese
Interpretation der Messungszahlen ist deshalb möglich, weil die Zahlen
wegen der Messungsfehler nicht genau gleich sind, und weil sie aus den
unendlich vielen verschiedenen möglichen Werten der Variablen immer
nur eine Auswahl bedeuten. Das normale Verfahren ist dabei derart,
daß man die Zahlen, wenn ihre Abweichungen gering sind, als die durch
Messungsfehler leicht variierten Werte einer Konstanten deutet, und
daß man für die nicht gemessenen Zwischenwerte und auch noch für ein
Stück über die Enden der Messungsreihe hinaus denselben Wert der
Konstanten annimmt. Das ist die normale Induktion. Hält man aber an der
Formel pV^2 = konst. dogmatisch fest und schließt jede widersprechende
Induktion aus, so wird man die Messungszahlen anders deuten. Man nimmt
etwa an, daß für die gemessenen Werte gerade Störungen in der Apparatur
eingetreten sind, und indem man besonders widersprechende Werte einfach
wegläßt, interpoliert und extrapoliert man die übrigen derart, daß eine
mit steigendem Volumen fallende Kurve entsteht. Ein solches Verfahren
ist allerdings ~möglich~, wenn es auch der üblichen wissenschaftlichen
Methode widerspricht. Es führt nur nicht zu einer eindeutigen
Zuordnung. Denn um eine Zuordnung als eindeutig zu konstatieren, muß
wegen der stets auftretenden Messungsfehler eine Hypothese über die
Streuung der Zahlwerte gemacht werden, und diese Hypothese fordert,
daß man eine mittlere stetige Kurve durch die Messungszahlen legt.
Wenn also von einer eindeutigen Zuordnung bei der Ungenauigkeit jeder
Meßapparatur überhaupt die Rede sein soll, muß an dem Prinzip der
normalen Induktion festgehalten werden[18].
[E] Eine solche Bestimmung muß hinzutreten, weil sonst die konsequente
Verfolgung der Forderung zu einer Definition des Volumens führen
würde, die unter Volumen die Quadratwurzel aus dem sonst benutzten
Wert versteht. Das wäre keine Änderung der Gesetze, sondern nur der
Bezeichnungsweise.
Diese Verhältnisse werden aber nicht anders, wenn man die Untersuchung
auf ein Zuordnungsprinzip erstreckt. Ist ein solches Erfahrungsmaterial
zusammengetragen, daß seine induktive Deutung einem Zuordnungsprinzip
widerspricht, so darf man deshalb nicht von der normalen Induktion
abweichen. Auch in diesem Falle würde man damit die Eindeutigkeit
der Zuordnung aufgeben, denn wenn diese Eindeutigkeit überhaupt
konstatierbar sein soll, muß die wahrscheinlichkeitstheoretische
Annahme über die Messungszahlen gemacht werden. Das Prinzip der
normalen Induktion ist vor allen anderen Zuordnungsprinzipien dadurch
ausgezeichnet, daß es selbst erst die Eindeutigkeit der Zuordnung
definiert. Wenn also an der Eindeutigkeit festgehalten werden soll,
so müssen eher alle anderen Zuordnungsprinzipien fallen als das
Induktionsprinzip.
Der ~Kant~ische Beweis ist also falsch. Es ist durchaus möglich,
einen Widerspruch der konstitutiven Prinzipien mit der Erfahrung
festzustellen. Und da die Relativitätstheorie diesen Widerspruch
mit aller Sicherheit der empirischen Physik nachgewiesen hat,
dürfen wir ihre Antwort auf die ~Kant~ische Hypothese der
Zuordnungswillkür in folgenden Satz zusammenfassen: ~Es gibt Systeme
von Zuordnungsprinzipien, die die Eindeutigkeit der Zuordnung unmöglich
machen, also implizit widerspruchsvolle Systeme.~ Wir bemerken
nochmals, daß dieses Resultat nicht selbstverständlich ist, sondern
erst durch den konsequenten Ausbau einer empirischen Physik möglich
wurde. Hat man kein solches Wissenschaftssystem, so ist die Willkür in
der Deutung der wenigen unmittelbaren Erfahrungsresultate viel zu groß,
als daß von einem Widerspruch zum Induktionsprinzip gesprochen werden
könnte.
Aber die Antwort der Relativitätstheorie hat noch eine ganz besondere
Bedeutung. Diese Theorie hat nämlich gezeigt, daß gerade dasjenige
Zuordnungssystem, welches durch ~Evidenz~ ausgezeichnet ist, einen
Widerspruch ergibt; und daß, wenn man diesen Widerspruch durch
Verzicht auf eines der evidenten Prinzipien löst, sogleich durch
Hinzutreten weiterer evidenter Prinzipien ein zweiter noch tieferer
Widerspruch entsteht. Und das hat eine sehr weitgehende Konsequenz.
Alle bisherigen Resultate der Physik sind mit dem evidenten System
gewonnen. Wir fanden, daß dies den Widerspruch nicht ausschließt, daß
er also mit Recht konstatiert werden kann -- aber wie sollen wir zu
einem neuen System gelangen? Bei Einzelgesetzen ist das sehr leicht,
denn man braucht dazu nur diejenigen Voraussetzungen zu ändern, in
denen dieses Einzelgesetz enthalten war. Aber wir haben gesehen, daß
Zuordnungsprinzipien in ~jedem~ Gesetz enthalten sind, und wenn wir
neue Zuordnungsprinzipien induktiv prüfen wollen, müßten wir also zuvor
jedes benutzte physikalische Gesetz ändern. Denn das wäre in der Tat
ein Widersinn, wenn wir neue Prinzipien mit Erfahrungen prüfen wollten,
in denen die alten Prinzipien noch vorausgesetzt sind. Wollte man z.
B. versuchsweise den Raum als vierdimensional annehmen, so müßte man
bei der Prüfung dieser Theorie alle bisher benutzten Methoden der
Längenmessung aufgeben, und sie durch eine mit der Vierdimensionalität
vereinbare Messung ersetzen. Auch alle Gesetze über das Verhalten des
benutzten Materials in der Meßapparatur, über die Geschwindigkeit des
Lichts usw. müßten aufgegeben werden. Ein solches Verfahren wäre aber
~technisch unmöglich~. Denn wir können die Physik heute nicht mehr von
vorn anfangen.
Wir sind also in einer Zwangslage. Wir geben zu, daß die bisherigen
Prinzipien zu einem Widerspruch geführt haben, aber wir sehen uns nicht
in der Lage, sie durch neue zu ersetzen.
In dieser Zwangslage zeigt abermals die Relativitätstheorie den Weg.
Denn sie hat nicht nur das alte Zuordnungssystem widerlegt, sondern
auch ein neues aufgestellt; und das Verfahren, welches ~Einstein~ dabei
benutzt hat, ist in der Tat eine glänzende Lösung dieses Problems.
Der Widerspruch, der entsteht, wenn man mit dem alten Zuordnungsprinzip
Erfahrungen gewinnt und damit ein neues Zuordnungsprinzip beweisen
will, fällt unter einer Bedingung fort: wenn das alte Prinzip als
eine Näherung für gewisse einfache Fälle angesehen werden kann. Da
die Erfahrungen doch nur Näherungsgesetze sind, so dürfen sie mit
Hilfe der alten Prinzipien aufgestellt werden; dies schließt nicht
aus, daß die Gesamtheit der Erfahrungen induktiv ein allgemeineres
Prinzip beweist. ~Es ist also logisch zulässig und technisch möglich,
solche neuen Zuordnungsprinzipien auf induktivem Wege zu finden, die
eine stetige Erweiterung der bisher benutzten Prinzipien darstellen.~
Stetig nennen wir diese Verallgemeinerung, weil das neue Prinzip für
gewisse näherungsweise verwirklichte Fälle mit einer der Näherung
entsprechenden Genauigkeit in das alte Prinzip übergehen soll.
Wir wollen dieses induktive Verfahren als ~Verfahren der stetigen
Erweiterung bezeichnen~.
Wir bemerken, daß dies der Weg ist, den die Relativitätstheorie
ging. Als ~Eötvös~ die Gleichheit von träger und schwerer Masse
experimentell bestätigte, mußte er für die Auswertung seiner
Beobachtungen die Geltung der euklidischen Geometrie in den Dimensionen
seiner Drehwage voraussetzen. Trotzdem konnte das Resultat seiner
Induktionen ein Beweis für die Gültigkeit der ~Riemann~schen Geometrie
in den Dimensionen der Himmelskörper werden. Die Korrektionen der
Relativitätstheorie an der Längen- und Zeitmessung sind alle so
bemessen, daß sie für die gewöhnlichen Experimentierbedingungen
vernachlässigt werden können. Wenn z. B. der Astronom eine Uhr, mit der
er Sternbeobachtungen aufnimmt, von einem Tisch auf den anderen legt,
so braucht er deswegen noch nicht die ~Einstein~sche Zeitkorrektion
für bewegte Uhren einzuführen, und kann trotzdem mit dieser Uhr einen
Standort des Merkurs feststellen, der eine Verschiebung des Perihels
und damit einen Beweis für die Relativitätstheorie bedeutet. Wenn die
Relativitätstheorie eine Krümmung der Lichtstrahlen im Gravitationsfeld
der Sonne behauptet, so kann die Auswertung der Sternaufnahmen trotzdem
die Lichtstrecke innerhalb des Fernrohrs als geradlinig voraussetzen
und die Aberrationskorrektion nach der üblichen Methode berechnen. Und
das gilt nicht nur für den Schluß von kleinen auf große Dimensionen.
Wenn etwa die fortschreitende Theorie dazu kommt, für das Elektron
eine starke Raumkrümmung innerhalb seines Kraftfelds zu behaupten, so
ließe sich diese Krümmung indirekt mit Apparaten konstatieren, deren
Abmessungen innerhalb der gewöhnlichen Größenordnungen liegen und darum
als euklidisch angenommen werden können.
Mir scheint, daß dieses Verfahren der stetigen Erweiterung den
Kernpunkt für die Widerlegung der ~Kant~ischen Aprioritätslehre
darstellt. Denn es zeigt nicht nur einen Weg, die alten Prinzipien zu
widerlegen, sondern auch einen Weg, neue als berechtigt aufzustellen;
und darum ist dieses Verfahren geeignet, nicht nur alle theoretischen,
sondern auch alle praktischen Bedenken zu zerstreuen.