Wir hatten aber festgestellt, daß die Zuordnungsprinzipien dadurch

ausgezeichnet sein müssen, daß sie die eindeutige Zuordnung möglich

machen; dahin hatte sich uns der Sinn der kritischen Frage dargestellt.

Es ist aber nicht gesagt, daß diejenigen Prinzipien, die in der

Vernunft veranlagt sind, auch diese Eigenschaft besitzen, denn das

Kriterium der Eindeutigkeit, die Wahrnehmung, ist von der Vernunft ganz

unabhängig. Es müßte vielmehr ein großer Zufall der Natur sein, wenn

gerade die vernünftigen Prinzipien auch die eindeutig bestimmenden

wären. Nur eine Möglichkeit gibt es, dieses Zusammentreffen

verständlich zu machen: wenn es für die Forderung der Eindeutigkeit auf

die Prinzipien der Zuordnung gar nicht ankommt, wenn also für jedes

beliebige System von Zuordnungsprinzipien eine eindeutige Zuordnung

immer möglich ist.

In den von uns bisher angezogenen Beispielen einer Zuordnung war

diese Forderung keineswegs erfüllt. Es gibt dort nur eine Klasse

von Bedingungssystemen, die eine eindeutige Zuordnung definieren.

So führten wir an, daß die rationalen Brüche sich auf verschiedene

Weise Punkten einer geraden Linie zuordnen lassen, je nach der Wahl

der Nebenbedingungen. Allerdings führen nicht alle verschiedenen

Systeme von Nebenbedingungen auf eine verschiedene Zuordnung; vielmehr

gibt es Systeme, die gegeneinander substituiert werden können, weil

sie doch nur dieselbe Zuordnung definieren. Solche Systeme sollen

schlechthin dieselben heißen; verschieden sollen nur solche Systeme

heißen, die auch auf verschiedene Zuordnungen führen. Andererseits

gibt es Systeme, die sich in ihren Forderungen direkt widersprechen.

Man braucht dazu nur ein Prinzip und sein Gegenteil in einem System

zu vereinigen. Solche explizit widerspruchsvollen Systeme sollen von

vornherein ausgeschlossen sein. Für das Beispiel der rationalen Brüche

können wir sagen, daß deren Zuordnung zu Punkten der geraden Linie

durch verschiedene Systeme von Nebenbedingungen eindeutig gemacht wird.

Aber es lassen sich natürlich leicht Systeme angeben, die das nicht

erreichen. Man braucht nur in einem System der genannten Klasse ein

wesentliches Prinzip wegzulassen, dann hat man ein unvollständiges

System, das sicherlich die Eindeutigkeit nicht mehr erreicht.

Für die Erkenntniszuordnung kann man das aber nicht so einfach

schließen. Wäre z. B. das Prinzipiensystem ein unvollständiges, so

wäre es leicht durch einige Erfahrungssätze so zu ergänzen, daß ein

eindeutiges System entsteht. Vielleicht darf man dahin die Meinung

der bisherigen Aprioritätsphilosophie (allerdings kaum die Meinung

~Kants~) deuten, daß es sich in dem evidenten Prinzipiensystem um ein

unvollständiges System handelt. Es ist aber bisher nicht der Versuch

gemacht worden, das zu beweisen. Zwar steht fest, daß in diesem System

keine expliziten Widersprüche enthalten sind. Aber dann kann das System

immer noch zu der großen Klasse derjenigen Systeme gehören, die einen

impliziten Widerspruch für die Zuordnung ergeben. Da das Kriterium der

Eindeutigkeit, die Wahrnehmung, von dem System ganz unabhängig von

außen bestimmt ist, so ist es sehr wohl möglich, daß die Widersprüche

erst bemerkt werden, wenn das System bis zu einigem Umfang ausgebaut

ist. Wir dürfen hier an die nichteuklidischen Geometrieen erinnern, in

denen das Parallelenaxiom geändert wird, aber sonst das euklidische

System übernommen wird; daß durch das so gewonnene System kein

Widerspruch entsteht, läßt sich erst durch den ~konsequenten Ausbau

dieser Geometrie~ feststellen. Freilich ist gerade das System der

Erkenntnis kein mathematisches, und darum kann hier nur der ~Ausbau

einer experimentellen Physik~ entscheiden. Hier liegt der Grund, warum

die Relativitätstheorie, die als rein physikalische Theorie entstanden

ist, der Erkenntnistheorie so wichtig wird.

Man hat in der bisherigen Diskussion die Frage gewöhnlich nur für

einzelne Prinzipien gestellt. So glaubte man, daß das Kausalprinzip

nie auf Widersprüche stoßen könnte, daß die Interpretation der

Erfahrungen immer noch genügend Willkür enthielte, um dieses Prinzip

festzuhalten. Aber so ist die Frage falsch gestellt. Es handelt sich

nicht darum, ob ein einzelnes Prinzip festgehalten werden kann, sondern

ob das ganze System der Prinzipien sich immer festhalten läßt. Denn

die Erkenntnis fordert ein ~System~, und kann mit einem einzelnen

Prinzip nicht auskommen; und auch die ~Kant~ische Philosophie hat

ein System aufgestellt. Daß man mit einem einzelnen Prinzip immer

durchkommen kann, erscheint wahrscheinlich, wenn auch noch keineswegs

sicher. Denn ein Prinzip enthält unter Umständen einen ~Komplex~ von

Gedanken, und ist dann bereits einem System gleichwertig; es ließe sich

schwer beweisen, daß ein Prinzip immer einem ~unvollständigen~ System

äquivalent ist.

Auf jeden Fall müssen wir aber den Zufall ausschließen; denn daß

zwischen Wirklichkeit und Vernunft eine prästabilierte Harmonie

besteht, darf nicht Voraussetzung einer wissenschaftlichen

Erkenntnistheorie werden. Wenn deshalb das Prinzipiensystem der

Vernunft zur Klasse der eindeutig bestimmenden Systeme oder zu der

der unvollständigen Systeme gehören soll, so darf es keine implizit

widerspruchsvollen (überbestimmenden) Systeme für die Erkenntnis geben.

Wir sind damit zu dem Resultat gekommen, daß wir die Geltung der

~Kant~ischen Erkenntnislehre von der Geltung einer klar formulierten

Hypothese abhängig machen können. Kants Theorie enthält die

Hypothese, daß es ~keine implizit widerspruchsvollen Systeme von

Zuordnungsprinzipien für die Erkenntnis der Wirklichkeit gibt~. Da

diese Hypothese gleichbedeutend ist mit der Aussage, daß man mit jedem

beliebigen, explizit widerspruchsfreien System von Zuordnungsprinzipien

zu einer eindeutigen Zuordnung von Gleichungen zur Wirklichkeit

kommen kann, wollen wir sie als ~Hypothese der Zuordnungswillkür~

bezeichnen. Nur wenn sie richtig ist, sind die beiden Bedeutungen

des Apriori-Begriffes miteinander vereinbar; denn nur dann sind die

konstitutiven Prinzipien unabhängig von der Erfahrung und dürfen

apodiktisch, für alle Zeiten gültig, genannt werden. Wir wollen

untersuchen, welche Antwort die Relativitätstheorie auf diese Frage

gibt.

VI. Widerlegung der Kantischen Voraussetzung durch die

Relativitätstheorie.

Wir greifen auf die Resultate der Abschnitte II und III zurück. Dort

wurde behauptet, daß die Relativitätstheorie einen Widerspruch bisher

apriorer Sätze mit der Erfahrung festgestellt hätte. In welchem Sinne

ist dies möglich? Schließt nicht der ~Kant~ische Beweis für die

unbeschränkte Gültigkeit konstitutiver Prinzipien solchen Widerspruch

aus?

Wir haben die Prinzipien, deren Unvereinbarkeit mit der Erfahrung

durch die spezielle Relativitätstheorie behauptet wird, auf S. 15

zusammengestellt. Wir haben dort auch bereits ausgeführt, in welchem

Sinne die Unvereinbarkeit zu verstehen ist. Hält man an der absoluten

Zeit fest, so muß man bei der Extrapolation des Erfahrungsmaterials

von dem normalen Verfahren abweichen. Wegen der Dehnbarkeit des

Begriffs „normal“ ist das in gewissen Grenzen immer möglich; aber

es gibt Fälle -- und solch einer ist hier verwirklicht -- wo die

Extrapolation dadurch entschieden anomal wird. Man hat also die

Wahl: Hält man an der absoluten Zeit fest, so muß man die normale

Induktion verlassen, und umgekehrt. Nur in diesem Sinne kann ein

Widerspruch mit der Erfahrung behauptet werden. Aber alle genannten

Prinzipien sind apriori im Sinne ~Kants~. Wir dürfen deshalb behaupten,

daß die spezielle Relativitätstheorie die Unvereinbarkeit eines

Systems apriorer Prinzipien mit der normalen induktiven Deutung des

Beobachtungsmaterials nachgewiesen hat.

Für die allgemeine Relativitätstheorie liegen die Verhältnisse

im wesentlichen ebenso. Die Prinzipien, die nach ihrer Aussage

einen Widerspruch ergeben, sind auf S. 29 zusammengestellt. Diese

Zusammenstellung unterscheidet sich nur dadurch von der soeben

genannten, daß in ihr außer aprioren Prinzipien noch ein nicht

evidentes Prinzip auftritt, das Prinzip der speziellen Relativität.

Aber dieses Prinzip ist in sich widerspruchsfrei, und auch ohne

expliziten Widerspruch zu den danebengestellten Prinzipien, so daß

damit ein explizit widerspruchsfreies System aufgestellt ist, welches

mit der normalen induktiven Deutung des Beobachtungsmaterials nicht

vereinbar ist. Es kommt aber noch eine Besonderheit hinzu. Das nicht

evidente Prinzip ist gerade dasjenige, welches den Vorzug hat, den

Widerspruch der genannten ersten Zusammenstellung zu lösen. Es ist also

ebenfalls ein ausgezeichnetes System, dessen Widerspruch zur Erfahrung

behauptet wird.

Mit diesen Zusammenstellungen ist die Antwort auf die Hypothese

der Zuordnungswillkür, von der wir die Geltung der ~Kant~ischen

Erkenntnislehre abhängig machten, zurückgeschoben auf das Problem der

normalen Induktion. Es muß deshalb die Bedeutung dieses Prinzips für

die Erkenntnis untersucht werden.

Es ist auch sehr verständlich, daß hier das Induktionsproblem

hineinkommen muß. Denn der induktive Schluß ist vor allen anderen

durch die Unsicherheit und Dehnbarkeit seiner Resultate ausgezeichnet.

Die Hypothese der Zuordnungswillkür erscheint von vornherein sehr

unwahrscheinlich; und wenn sie gerechtfertigt werden soll, muß sie

auf die Unbestimmtheit in der Wirklichkeitsseite der Zuordnung

zurückgehen. Aber diese Unbestimmtheit ist ja gerade der Kernpunkt des

Induktionsproblems. Im Induktionsschluß wird eine Aussage gemacht,

die über die unmittelbaren Daten der Erfahrung hinausgeht; sie muß

gemacht werden, weil die Erfahrung immer nur Daten gibt, und keine

Relationen, weil sie nur ein Kriterium für die Eindeutigkeit der

Zuordnung liefert, und nicht die Zuordnung selbst. Wir sprachen von

der normalen Induktion. Aber ist nicht eine Induktion erst dann

normal, wenn sie solche Deutungen von vornherein ausschließt, die den

Zuordnungsprinzipien widersprechen? Auf diesem Gedanken beruht der

~Kant~ische Beweis für die Unabhängigkeit der Zuordnungsprinzipien von

der Erfahrung. Wir halten uns deshalb für die Untersuchung dieser Frage

unmittelbar an diesen Beweis.

~Kants~ Beweisgang verläuft folgendermaßen. Jede Erfahrung setzt

die Geltung der konstitutiven Prinzipien voraus. Wenn deshalb von

Erfahrungsdaten auf Gesetze geschlossen werden soll, so müssen

solche Deutungen der Erfahrungsdaten, die den vorausgesetzten

Prinzipien widersprechen, von vornherein ausgeschlossen werden.

Eine Induktion kann nur dann als normal gelten, wenn ihr dieser

Ausschluß vorausgegangen ist. Darum kann kein Erfahrungsresultat die

konstitutiven Prinzipien widerlegen.

Die Analyse dieses Beweises läßt sich auf die Beantwortung zweier

Fragen zurückführen.

Ist es logisch ~widersinnig~, solche induktiven Deutungen des

Erfahrungsmaterials vorzunehmen, die einen Widerspruch zu den

Zuordnungsprinzipien darstellen?

Ist es logisch ~zulässig~, vor der induktiven Deutung des

Erfahrungsmaterials solche Deutungen auszuschließen, die einem

Zuordnungsprinzip widersprechen?

Es sei, um die Terminologie zu fixieren, vorausgeschickt, daß wir in

den folgenden Ausführungen unter dem normalen Induktionsverfahren nicht

das in jenem Beweisgang entwickelte Verfahren, sondern das allgemein

übliche Verfahren der Physik, wie wir es im Abschnitt II geschildert

haben, verstehen werden.

Wir beantworten die erste Frage. Warum soll denn solch ein Verfahren

logisch widersinnig sein? Indem man feststellt, ob man mit der

fortgesetzten Anwendung eines Prinzips und normalem Induktionsverfahren

zu einer eindeutigen Zuordnung kommt oder nicht, prüft man das

implizierte Prinzip. Das ist ein vielbenutztes Verfahren der Physik:

man entwirft eine Theorie, deutet nach ihr die Erfahrungsresultate,

und sieht nach, ob man zur Eindeutigkeit kommt. Ist das nicht der

Fall, so gibt man die Theorie auf. Dieses Verfahren läßt sich für

Zuordnungsprinzipien genau so durchführen. Es schadet gar nichts,

daß das zu prüfende Prinzip bereits in ~sämtlichen~ zur Induktion

verwandten Erfahrungen vorausgesetzt wird. Es ist keineswegs

widersinnig, einen Widerspruch des Zuordnungssystems mit der Erfahrung

zu behaupten.

Die zweite Frage beantwortet sich schwieriger. Wir wollen aber

beweisen, daß ihre Bejahung zum Verzicht auf die Eindeutigkeit der

Zuordnung führt.

Wir wollen zunächst zeigen, daß das in der Frage charakterisierte

Verfahren, angewandt auf irgend ein Einzelgesetz, der Zuordnung

die Eindeutigkeit nimmt. Es seien etwa Messungen zum ~Boile~schen

Gesetz ausgeführt, und für das Produkt von Druck und Volumen eine

Reihe von Messungsdaten gegeben, die für verschiedene Werte der

beiden Veränderlichen aufgenommen sind. Wir wollen fordern, daß eine

solche Beurteilung der Messungszahlen stattfindet, die mit einer

fingierten Formel pV^2 = konst. nicht in Widerspruch kommt, und

gleichzeitig auch die für die Aufstellung der Messungsdaten benutzten

speziellen physikalischen Gesetze nicht verletzt, also z. B. die

Relationen zwischen Druck und Quecksilberhöhe nicht zerstört[E]. Diese

Interpretation der Messungszahlen ist deshalb möglich, weil die Zahlen

wegen der Messungsfehler nicht genau gleich sind, und weil sie aus den

unendlich vielen verschiedenen möglichen Werten der Variablen immer

nur eine Auswahl bedeuten. Das normale Verfahren ist dabei derart,

daß man die Zahlen, wenn ihre Abweichungen gering sind, als die durch

Messungsfehler leicht variierten Werte einer Konstanten deutet, und

daß man für die nicht gemessenen Zwischenwerte und auch noch für ein

Stück über die Enden der Messungsreihe hinaus denselben Wert der

Konstanten annimmt. Das ist die normale Induktion. Hält man aber an der

Formel pV^2 = konst. dogmatisch fest und schließt jede widersprechende

Induktion aus, so wird man die Messungszahlen anders deuten. Man nimmt

etwa an, daß für die gemessenen Werte gerade Störungen in der Apparatur

eingetreten sind, und indem man besonders widersprechende Werte einfach

wegläßt, interpoliert und extrapoliert man die übrigen derart, daß eine

mit steigendem Volumen fallende Kurve entsteht. Ein solches Verfahren

ist allerdings ~möglich~, wenn es auch der üblichen wissenschaftlichen

Methode widerspricht. Es führt nur nicht zu einer eindeutigen

Zuordnung. Denn um eine Zuordnung als eindeutig zu konstatieren, muß

wegen der stets auftretenden Messungsfehler eine Hypothese über die

Streuung der Zahlwerte gemacht werden, und diese Hypothese fordert,

daß man eine mittlere stetige Kurve durch die Messungszahlen legt.

Wenn also von einer eindeutigen Zuordnung bei der Ungenauigkeit jeder

Meßapparatur überhaupt die Rede sein soll, muß an dem Prinzip der

normalen Induktion festgehalten werden[18].

[E] Eine solche Bestimmung muß hinzutreten, weil sonst die konsequente

Verfolgung der Forderung zu einer Definition des Volumens führen

würde, die unter Volumen die Quadratwurzel aus dem sonst benutzten

Wert versteht. Das wäre keine Änderung der Gesetze, sondern nur der

Bezeichnungsweise.

Diese Verhältnisse werden aber nicht anders, wenn man die Untersuchung

auf ein Zuordnungsprinzip erstreckt. Ist ein solches Erfahrungsmaterial

zusammengetragen, daß seine induktive Deutung einem Zuordnungsprinzip

widerspricht, so darf man deshalb nicht von der normalen Induktion

abweichen. Auch in diesem Falle würde man damit die Eindeutigkeit

der Zuordnung aufgeben, denn wenn diese Eindeutigkeit überhaupt

konstatierbar sein soll, muß die wahrscheinlichkeitstheoretische

Annahme über die Messungszahlen gemacht werden. Das Prinzip der

normalen Induktion ist vor allen anderen Zuordnungsprinzipien dadurch

ausgezeichnet, daß es selbst erst die Eindeutigkeit der Zuordnung

definiert. Wenn also an der Eindeutigkeit festgehalten werden soll,

so müssen eher alle anderen Zuordnungsprinzipien fallen als das

Induktionsprinzip.

Der ~Kant~ische Beweis ist also falsch. Es ist durchaus möglich,

einen Widerspruch der konstitutiven Prinzipien mit der Erfahrung

festzustellen. Und da die Relativitätstheorie diesen Widerspruch

mit aller Sicherheit der empirischen Physik nachgewiesen hat,

dürfen wir ihre Antwort auf die ~Kant~ische Hypothese der

Zuordnungswillkür in folgenden Satz zusammenfassen: ~Es gibt Systeme

von Zuordnungsprinzipien, die die Eindeutigkeit der Zuordnung unmöglich

machen, also implizit widerspruchsvolle Systeme.~ Wir bemerken

nochmals, daß dieses Resultat nicht selbstverständlich ist, sondern

erst durch den konsequenten Ausbau einer empirischen Physik möglich

wurde. Hat man kein solches Wissenschaftssystem, so ist die Willkür in

der Deutung der wenigen unmittelbaren Erfahrungsresultate viel zu groß,

als daß von einem Widerspruch zum Induktionsprinzip gesprochen werden

könnte.

Aber die Antwort der Relativitätstheorie hat noch eine ganz besondere

Bedeutung. Diese Theorie hat nämlich gezeigt, daß gerade dasjenige

Zuordnungssystem, welches durch ~Evidenz~ ausgezeichnet ist, einen

Widerspruch ergibt; und daß, wenn man diesen Widerspruch durch

Verzicht auf eines der evidenten Prinzipien löst, sogleich durch

Hinzutreten weiterer evidenter Prinzipien ein zweiter noch tieferer

Widerspruch entsteht. Und das hat eine sehr weitgehende Konsequenz.

Alle bisherigen Resultate der Physik sind mit dem evidenten System

gewonnen. Wir fanden, daß dies den Widerspruch nicht ausschließt, daß

er also mit Recht konstatiert werden kann -- aber wie sollen wir zu

einem neuen System gelangen? Bei Einzelgesetzen ist das sehr leicht,

denn man braucht dazu nur diejenigen Voraussetzungen zu ändern, in

denen dieses Einzelgesetz enthalten war. Aber wir haben gesehen, daß

Zuordnungsprinzipien in ~jedem~ Gesetz enthalten sind, und wenn wir

neue Zuordnungsprinzipien induktiv prüfen wollen, müßten wir also zuvor

jedes benutzte physikalische Gesetz ändern. Denn das wäre in der Tat

ein Widersinn, wenn wir neue Prinzipien mit Erfahrungen prüfen wollten,

in denen die alten Prinzipien noch vorausgesetzt sind. Wollte man z.

B. versuchsweise den Raum als vierdimensional annehmen, so müßte man

bei der Prüfung dieser Theorie alle bisher benutzten Methoden der

Längenmessung aufgeben, und sie durch eine mit der Vierdimensionalität

vereinbare Messung ersetzen. Auch alle Gesetze über das Verhalten des

benutzten Materials in der Meßapparatur, über die Geschwindigkeit des

Lichts usw. müßten aufgegeben werden. Ein solches Verfahren wäre aber

~technisch unmöglich~. Denn wir können die Physik heute nicht mehr von

vorn anfangen.

Wir sind also in einer Zwangslage. Wir geben zu, daß die bisherigen

Prinzipien zu einem Widerspruch geführt haben, aber wir sehen uns nicht

in der Lage, sie durch neue zu ersetzen.

In dieser Zwangslage zeigt abermals die Relativitätstheorie den Weg.

Denn sie hat nicht nur das alte Zuordnungssystem widerlegt, sondern

auch ein neues aufgestellt; und das Verfahren, welches ~Einstein~ dabei

benutzt hat, ist in der Tat eine glänzende Lösung dieses Problems.

Der Widerspruch, der entsteht, wenn man mit dem alten Zuordnungsprinzip

Erfahrungen gewinnt und damit ein neues Zuordnungsprinzip beweisen

will, fällt unter einer Bedingung fort: wenn das alte Prinzip als

eine Näherung für gewisse einfache Fälle angesehen werden kann. Da

die Erfahrungen doch nur Näherungsgesetze sind, so dürfen sie mit

Hilfe der alten Prinzipien aufgestellt werden; dies schließt nicht

aus, daß die Gesamtheit der Erfahrungen induktiv ein allgemeineres

Prinzip beweist. ~Es ist also logisch zulässig und technisch möglich,

solche neuen Zuordnungsprinzipien auf induktivem Wege zu finden, die

eine stetige Erweiterung der bisher benutzten Prinzipien darstellen.~

Stetig nennen wir diese Verallgemeinerung, weil das neue Prinzip für

gewisse näherungsweise verwirklichte Fälle mit einer der Näherung

entsprechenden Genauigkeit in das alte Prinzip übergehen soll.

Wir wollen dieses induktive Verfahren als ~Verfahren der stetigen

Erweiterung bezeichnen~.

Wir bemerken, daß dies der Weg ist, den die Relativitätstheorie

ging. Als ~Eötvös~ die Gleichheit von träger und schwerer Masse

experimentell bestätigte, mußte er für die Auswertung seiner

Beobachtungen die Geltung der euklidischen Geometrie in den Dimensionen

seiner Drehwage voraussetzen. Trotzdem konnte das Resultat seiner

Induktionen ein Beweis für die Gültigkeit der ~Riemann~schen Geometrie

in den Dimensionen der Himmelskörper werden. Die Korrektionen der

Relativitätstheorie an der Längen- und Zeitmessung sind alle so

bemessen, daß sie für die gewöhnlichen Experimentierbedingungen

vernachlässigt werden können. Wenn z. B. der Astronom eine Uhr, mit der

er Sternbeobachtungen aufnimmt, von einem Tisch auf den anderen legt,

so braucht er deswegen noch nicht die ~Einstein~sche Zeitkorrektion

für bewegte Uhren einzuführen, und kann trotzdem mit dieser Uhr einen

Standort des Merkurs feststellen, der eine Verschiebung des Perihels

und damit einen Beweis für die Relativitätstheorie bedeutet. Wenn die

Relativitätstheorie eine Krümmung der Lichtstrahlen im Gravitationsfeld

der Sonne behauptet, so kann die Auswertung der Sternaufnahmen trotzdem

die Lichtstrecke innerhalb des Fernrohrs als geradlinig voraussetzen

und die Aberrationskorrektion nach der üblichen Methode berechnen. Und

das gilt nicht nur für den Schluß von kleinen auf große Dimensionen.

Wenn etwa die fortschreitende Theorie dazu kommt, für das Elektron

eine starke Raumkrümmung innerhalb seines Kraftfelds zu behaupten, so

ließe sich diese Krümmung indirekt mit Apparaten konstatieren, deren

Abmessungen innerhalb der gewöhnlichen Größenordnungen liegen und darum

als euklidisch angenommen werden können.

Mir scheint, daß dieses Verfahren der stetigen Erweiterung den

Kernpunkt für die Widerlegung der ~Kant~ischen Aprioritätslehre

darstellt. Denn es zeigt nicht nur einen Weg, die alten Prinzipien zu

widerlegen, sondern auch einen Weg, neue als berechtigt aufzustellen;

und darum ist dieses Verfahren geeignet, nicht nur alle theoretischen,

sondern auch alle praktischen Bedenken zu zerstreuen.

Relativitätstheorie und Erkenntnis Apriori · 第 4 / 8 段