der „richtigen“ Zuordnung? Wodurch unterscheidet sie sich von der
„unrichtigen“? Nun, dadurch, daß keine Widersprüche entstehen.
Widersprüche werden aber erst konstatiert durch die experimentelle
Beobachtung. Berechnet man etwa aus der ~Einstein~schen Theorie eine
Lichtablenkung von 1,7″ an der Sonne, und würde man an Stelle dessen
10″ finden, so ist das ein Widerspruch, und solche Widersprüche
sind es allemal, die über die Geltung einer physikalischen Theorie
entscheiden. Nun ist die Zahl 1,7″ auf Grund von Gleichungen und
Erfahrungen an anderem Material gewonnen; die Zahl 10″ aber im Prinzip
nicht anders, denn sie wird keineswegs direkt abgelesen, sondern
aus Ablesungsdaten mit Hilfe ziemlich komplizierter Theorien über
die Meßinstrumente konstruiert. Man kann also sagen, daß die eine
Überlegungs- und Erfahrungskette dem Wirklichkeitsereignis die Zahl
1,7 zuordnet, die andere die Zahl 10, und dies ist der Widerspruch.
Diejenige Theorie, welche fortwährend zu widerspruchsfreien Zuordnungen
führt, nennen wir ~wahr~. ~Schlick~ hat deshalb ganz recht, wenn er
~Wahrheit als Eindeutigkeit der Zuordnung definiert~[11]. Immer wenn
alle Überlegungsketten auf dieselbe Zahl für dieselbe Sache führen,
nennen wir eine Theorie wahr. Dies ist unser einziges Kriterium der
Wahrheit; es ist dasjenige, was seit der Entdeckung einer exakten
Erfahrungswissenschaft durch ~Galilei~ und ~Newton~ und ihrer
philosophischen Rechtfertigung durch ~Kant~ als unbedingter Richter
gegolten hat. Und wir bemerken, daß hier die Stellung gezeigt ist, die
der Wahrnehmung im Erkenntnisprozeß zukommt. ~Die Wahrnehmung liefert
das Kriterium für die Eindeutigkeit der Zuordnung~. Wir hatten vorher
gesehen, daß sie nicht imstande ist, die Elemente der Wirklichkeit
zu definieren. Aber die Entscheidung über Eindeutigkeit vermag sie
immer zu leisten. Darin stehen die sogenannten Sinnestäuschungen
nicht hinter der normalen Wahrnehmung zurück. Sie sind nämlich gar
keine Täuschung der ~Sinne~, sondern der ~Interpretation~; daß auch
in der Halluzination die empfundenen Eindrücke vorliegen, ist nicht
zu bezweifeln, falsch ist nur der Schluß von diesen Eindrücken auf
die äußeren Ursachen. Wenn ich mit dem Finger auf meinen Augennerv
drücke, so sehe ich einen Lichtblitz; das ist ein Faktum, und falsch
ist nur der Schluß, daß deshalb auch im Zimmer ein Lichtblitz
stattgefunden hätte. Würde ich die Wahrnehmung mit anderen zusammen
ordnen, etwa mit der Beobachtung einer gleichzeitig im Zimmer
aufgestellten photographischen Platte, so entsteht ein Widerspruch,
wenn ich die Wahrnehmung auf einen Lichtvorgang zurückführen will,
denn ich beobachte auf der Platte keine Schwärzung. Ordne ich die
Wahrnehmung aber in einen anderen Begriffszusammenhang, etwa in den
einer physiologischen Theorie, so entsteht ~kein~ Widerspruch, die
Wahrnehmung des Lichtblitzes bedeutet vielmehr eine Bestätigung für die
Annahmen über die Lage des Sehnerven. Man erkennt, daß die sogenannte
Sinnestäuschung genau so gut wie jede normale Wahrnehmung ein Kriterium
für die Eindeutigkeit der Zuordnung, also ein Wahrheitskriterium
darstellt. Diese Eigenschaft kommt schlechthin jeder Wahrnehmung zu,
und dies ist auch ihre einzige erkenntnistheoretische Bedeutung.
Es muß jedoch beachtet werden, daß der hier benutzte Begriff der
Eindeutigkeit durchaus verschieden ist von dem, was wir in den
genannten mengentheoretischen Beispielen unter Eindeutigkeit
verstanden. Wir nannten dort eine Zuordnung eindeutig, wenn sie jedem
Element der einen Menge unabhängig von der Art, wie die verlangte
Zuordnung ausgeführt wird, immer nur ein und dasselbe identische
Element der anderen Menge zuordnet. Dazu müssen aber die Elemente
der anderen Menge ebenfalls definiert sein, es muß sich feststellen
lassen, ob das getroffene Element dasselbe ist wie vorher oder nicht.
Für die Wirklichkeit ist das keineswegs möglich. Das einzige, was
wir konstatieren können, ist, ob zwei aus verschiedenen Messungen
abgeleitete Zahlen gleich sind. Ob eine Zuordnung, die dies leistet,
immer dieselben Elemente der Wirklichkeit trifft, darüber können wir
nichts entscheiden. Diese Frage ist deshalb sinnlos; denn wenn nur die
Gleichheit der Messungszahlen durchgängig erreicht wird, besitzt die
Zuordnung diejenige Eigenschaft, die wir als Wahrheit oder objektive
Geltung bezeichnen. Und wir definieren deshalb: ~Eindeutigkeit~ heißt
für die Erkenntniszuordnung, daß eine physikalische Zustandsgröße bei
ihrer Bestimmung aus ~verschiedenen Erfahrungsdaten~ durch ~dieselbe
Messungszahl~ wiedergegeben wird.
Diese Definition behauptet nicht, daß die Zustandsgröße bei Gleichheit
aller physikalischen Faktoren an jedem Raumzeitpunkt denselben
Wert haben müßte. Die Annahme, daß die vier Koordinaten in den
physikalischen Gleichungen nicht explizit auftreten, ist vielmehr
erst eine Behauptung der Kausalität[C]. Auch wenn sie nicht erfüllt
wäre, wäre immer noch Eindeutigkeit vorhanden; denn Eindeutigkeit
besagt nichts über die Wiederholung von Vorgängen, sondern fordert
nur, daß bei einem einmaligen Vorgang der Wert der Konstanten durch
sämtliche Faktoren, gegebenenfalls einschließlich der Koordinaten,
völlig bestimmt ist. Diese Bestimmtheit muß allerdings vorhanden
sein, denn sonst läßt sich der Zahlwert der Zustandsgröße nicht durch
eine Überlegungs- und Erfahrungskette berechnen. Aber ihren Ausdruck
findet diese Bestimmtheit nicht nur in dem Vergleich zweier gleicher
Ereignisse an verschiedenen Raumzeitpunkten, sondern ebensogut in
der Beziehung ganz verschiedener Ereignisse aufeinander durch die
verbindenden Gleichungen.
[C] Die Kausalität, die so oft als ein apriores Prinzip der
Naturwissenschaft genannt wird, läßt sich bei genauerer Analyse
nicht mehr als ein Prinzip, sondern nur noch als ein Komplex von
Prinzipien auffassen, die einzeln bisher nicht scharf formuliert
wurden. Eins von diesen scheint mir die Annahme zu sein, daß die
Koordinaten in den Gleichungen nicht explizit auftreten, daß also
gleiche Ursachen an einem anderen Raumzeitpunkt dieselbe Wirkung
haben; ein anderes ist der oben erwähnte Satz von der Existenz
zeitlich nicht umkehrbarer physikalischer Abläufe. Andererseits
gehört auch die Eindeutigkeit der physikalischen Relation in
diesen Komplex hinein. Es wäre besser, den Sammelnamen Kausalität
überhaupt auszuschalten und durch die Einzelprinzipien zu ersetzen.
Aber wie ist es möglich, solche Zuordnung durchgängig zu erreichen?
Indem man diese Frage aufwirft, stellt man sich auf den Boden der
kritischen Philosophie; denn sie bedeutet nichts anderes als die
~Kant~ische Frage: Wie ist Erkenntnis der Natur möglich? Es wird unsere
Aufgabe sein, die Antwort, die ~Kant~ auf diese Frage gab, mit den
Resultaten der Relativitätstheorie zu vergleichen, und zu untersuchen,
ob die ~Kant~ische Antwort sich heute noch verteidigen läßt. Aber
wir wollen hier sogleich betonen, daß die Frage auch unabhängig
von jeder gegebenen Antwort ihren guten Sinn hat, und daß es keine
Erkenntnistheorie geben kann, die an ihr vorbeigeht.
Was bedeutet das Wort „möglich“ in dieser Frage? Sicherlich soll
es nicht bedeuten, daß der Einzelmensch eine solche Zuordnung
zustande bringt. Denn das kann er gewiß nicht, und man darf den
Erkenntnisbegriff nicht so definieren, daß er von der geistigen Potenz
eines beliebigen Durchschnittsmenschen abhängt. Möglich ist hier
nicht psycho-physisch gemeint, sondern logisch: es bedeutet die Frage
nach den logischen Bedingungen der Zuordnung. Wir haben an unserem
Beispiel gesehen, daß Bedingungen da sein müssen, die die Zuordnung
erst bestimmen; es sind Prinzipien allgemeiner Art, etwa über den
Ordnungssinn, über metrische Verhältnisse usw. Analoge Prinzipien
müssen auch für die Erkenntniszuordnung existieren; sie müssen nur
die eine Eigenschaft besitzen, daß die durch sie definierte Zuordnung
eindeutig im Sinne unseres Kriteriums wird. Darum dürfen wir der
kritischen Frage diese Form geben: ~Mit welchen Prinzipien wird die
Zuordnung von Gleichungen zur Wirklichkeit eindeutig?~
Ehe wir auf die Beantwortung dieser Frage eingehen, müssen wir
die erkenntnistheoretische Stellung der Zuordnungsprinzipien
charakterisieren. Denn sie bedeuten nichts anderes als die
synthetischen Urteile apriori ~Kants~.
V. Zwei Bedeutungen des Apriori und die implizite Voraussetzung Kants.
Der Begriff des Apriori hat bei ~Kant~ zwei verschiedene Bedeutungen.
Einmal heißt er soviel wie „apodiktisch gültig“, „für alle
Zeiten gültig“, und zweitens bedeutet er „den Gegenstandsbegriff
konstituierend“.
Wir müssen die zweite Bedeutung noch näher erläutern. Der Gegenstand
der Erkenntnis, das Ding der Erscheinung, ist nach ~Kant~ nicht
unmittelbar gegeben. Die Wahrnehmung gibt nicht den Gegenstand,
sondern nur den Stoff, aus dem er geformt wird; diese Formung wird
durch den Urteilsakt vollzogen. Das Urteil ist die Synthesis, die das
Mannigfaltige der Wahrnehmung zum Objekt zusammenfaßt. Dazu muß im
Urteil eine Einordnung in ein bestimmtes Schema vollzogen werden; je
nach der Wahl des Schemas entsteht ein Ding oder ein bestimmter Typus
von Relation. Die Anschauung ist die Form, in der die Wahrnehmung
den Stoff darbietet, also gleichfalls ein synthetisches Moment. Aber
erst das begriffliche Schema, die Kategorie, schafft das Objekt;
der Gegenstand der Wissenschaft ist also nicht ein „Ding an sich“,
sondern ein durch Kategorien konstituiertes, auf Anschauung basiertes
Bezugsgebilde.
Unsere vorangegangenen Überlegungen können den Grundgedanken dieser
Theorie nur bestätigen. Wir sahen, daß die Wahrnehmung das Wirkliche
nicht definiert, daß erst die Zuordnung zu mathematischen Begriffen
das Element der Wirklichkeit, den wirklichen Gegenstand, bestimmt.
Wir sahen auch, daß es gewisse Prinzipien der Zuordnung geben muß,
weil sonst die Zuordnung nicht definiert ist. In der Tat müssen diese
Prinzipien derart sein, daß sie bestimmen, wie die zugeordneten
Begriffe sich zu Gebilden und Abläufen zusammenfügen; sie definieren
also erst das wirkliche Ding und das wirkliche Geschehen. Wir dürfen
sie als konstitutive Prinzipien der Erfahrung bezeichnen. ~Kant~
nennt als solche Schemata Raum, Zeit und die Kategorien; wir werden
zu untersuchen haben, ob dies die geeigneten Nebenbedingungen für die
eindeutige Zuordnung sind.
Die zweite Bedeutung des Apriori-Begriffs ist jedenfalls die
wichtigere. Denn sie verleiht diesem Begriff die zentrale Stellung,
die er seit ~Kant~ in der Erkenntnistheorie inne hat. Es war die große
Entdeckung ~Kants~, daß der Gegenstand der Erkenntnis nicht schlechthin
gegeben, sondern konstruiert ist, daß er begriffliche Elemente enthält,
die in der reinen Wahrnehmung nicht enthalten sind. Zwar ist dieser
konstruierte Bezugspunkt nicht eine bloße Fiktion, denn sonst könnte
seine Struktur nicht in so enger Form von außen, durch die wiederholte
Wahrnehmung, vorgeschrieben werden; darum bezieht ~Kant~ ihn auf ein
Ding an sich, das selbst nicht erkennbar doch darin zutage tritt, daß
es das leere Schema der Kategorien mit positivem Inhalt füllt.
Das ist natürlich alles sehr bildhaft gesprochen, und wir müssen,
wollen wir gültige Resultate finden, zu exakteren Formulierungen
zurückkehren; aber es ist nicht unzweckmäßig, sich die ~Kant~ische
Lehre in mehr anschaulicher Form zu vergegenwärtigen, weil man damit
zu einer raschen Übersicht ihrer wesentlichen Gedanken kommt. Zum Teil
liegt es auch darin begründet, daß die ~Kant~ischen Begriffsbildungen
einer mehr von grammatischer als von mathematischer Präzision
durchtränkten Zeit angehören, und daher nur der formale Aufbau dieser
Begriffe, nicht ihr sachlicher Kern, sprachlich faßbar ist. Vielleicht
wird einmal eine spätere Zeit auch unsere Begriffe bildhaft nennen.
Die zugeordneten Kategorien sind natürlich nicht in dem Sinne
Bestandteile des Gegenstands wie seine materiellen Teile. Der wirkliche
Gegenstand ist das Ding, wie es vor uns steht; es hat keinen Sinn,
dieses Sein noch näher definieren zu wollen, denn was „wirklich“
bedeutet, kann nur erlebt werden, und alle Versuche der Schilderung
bleiben Analogien oder sind Darstellungen für den ~begrifflichen
Ausdruck~ dieses Erlebnisses. Die Wirklichkeit der Dinge ist zu
trennen von der Wirklichkeit der Begriffe, die, insofern man sie real
nennen will, nur psychologische Existenz haben. Aber es bleibt eine
eigentümliche Relation zwischen dem wirklichen Ding und dem Begriff,
weil erst durch die Zuordnung des Begriffs definiert wird, was in dem
„Kontinuum“ der Wirklichkeit ein Einzelding ist, und weil auch erst der
begriffliche Zusammenhang auf Grund von Wahrnehmungen entscheidet, ob
ein gedachtes Einzelding „in Wirklichkeit da ist“.
Wenn man die Menge der reellen Funktionen von zwei Variablen durch ein
Koordinatenkreuz der Ebene zuordnet, so bestimmt jede Funktion eine
Figur in dem Kontinuum der Ebene. Die einzelne Figur ist also erst
durch die Funktion definiert. Allerdings läßt sie sich auch anders
definieren, indem man etwa eine Kurve anschaulich zeichnet. Aber welche
anschauliche Kurve der Ebene in dem genannten Beispiel gerade einer
bestimmten Funktion zugeordnet wird, hängt von der Art ab, wie man das
Koordinatenkreuz in die Ebene hineinlegt, wie man die Maßverhältnisse
wählt usw. Wir müssen dabei zwei Arten von Zuordnungsprinzipien
unterscheiden: solche, die von der Definiertheit der Elemente auf
~beiden~ Seiten Gebrauch machen, und solche, die nur die Elemente
einer Seite benutzen. Die Festlegung des Koordinatenkreuzes ist von
der ersten Art, denn sie vollzieht sich dadurch, daß man bestimmte
anschaulich definierte Punkte den Koordinatenzahlen zuordnet; sie
ist also selbst wieder eine Zuordnung. Eine Bedingung der zweiten
Art wäre z. B. die folgende. Wollen wir eine Funktion f (x, y, z) = 0
von drei Variablen der Ebene zuordnen, so geschieht dies durch
eine einparametrige Kurvenschar. Welche Variablen dabei den Achsen
entsprechen, ist durch die Festlegung des Koordinatenkreuzes bestimmt;
denn diese sagt ja, daß die und die Punkte der Ebene den Werten x,
und jene anderen Punkte der Ebene den Werten y entsprechen. So ist
also auch festgelegt, welche Variable als Parameter auftritt. Trotzdem
ist immer noch eine Willkür vorhanden. Im allgemeinen erhält man die
Kurvenschar dadurch, daß man für jeden Wert z = p = konst. eine Kurve
f (x, y, p) = 0 konstruiert. Man kann aber auch eine beliebige Funktion
φ (x, z) p′ = konst. annehmen und p′ als Parameter wählen, dann erhält
man eine Kurvenschar von ganz anderer Gestalt. Aber diese Kurvenschar
ist ebensogut ein Bild der Funktion f (x, y, z) wie die erste. Man
kann nicht sagen, daß die eine Schar der Funktion besser angepaßt
sei als die andere; die erste ist nur für unser Anschauungsvermögen
durchsichtiger, unseren psychologischen Fähigkeiten besser angepaßt.
Es hängt also ganz von der Wahl des Parameters ab, welche Menge der
anschaulichen Kurven durch die Zuordnung zu f (x, y, z) ausgewählt
wird. Trotzdem ist die Bestimmung des Parameters nur für die
analytische Seite der Zuordnung eine Vorschrift, und benutzt zu ihrer
Formulierung keinerlei Eigenschaften der geometrischen Seite. Und wir
bemerken, daß es Zuordnungsprinzipien gibt, die sich nur auf die ~eine~
Seite der Zuordnung beziehen, und trotzdem auf die Auswahl der anderen
Seite von entscheidendem Einfluß sind.
Wir haben gesehen, daß die Definiertheit der Elemente auf der einen
Seite der Erkenntniszuordnung fehlt; und darum kann es für die
Erkenntnis keine Zuordnungsprinzipien der ersten Art geben, sondern
nur solche, die sich auf die begriffliche Seite der Zuordnung beziehen
und daher mit gleichem Recht Ordnungsprinzipien heißen können. Daß
es möglich ist, allein mit der zweiten Art von Zuordnungsprinzipien
auszukommen, ist eine große Merkwürdigkeit, und ich wüßte gar keine
andern solchen Fälle neben dem Erkenntnisphänomen zu nennen. Aber sie
ist nicht merkwürdiger als die Tatsache des Wirklichkeitserlebnisses
überhaupt, und hängt damit zusammen, daß Eindeutigkeit für diese
Zuordnung etwas anderes bedeutet als eine Beziehung auf „dasselbe“
Element der Wirklichkeitsseite, daß sie durch ein von der Zuordnung
unabhängiges Kriterium, die Wahrnehmung, konstatiert wird. Gerade
deshalb haben die Zuordnungsprinzipien für den Erkenntnisprozeß eine
viel tiefere Bedeutung als für jede andere Zuordnung. Denn indem sie
die Zuordnung bestimmen, werden durch sie erst die Einzelelemente der
Wirklichkeit definiert, und in diesem Sinne sind sie ~konstitutiv~ für
den wirklichen Gegenstand; in ~Kants~ Worten: „weil nur vermittelst
ihrer überhaupt irgendein Gegenstand der Erfahrung gedacht werden
kann“[12].
Als Beispiel für Zuordnungsprinzipien sei das
Wahrscheinlichkeitsprinzip genannt, welches definiert, wann eine
Reihe von Messungszahlen als Werte derselben Konstanten anzusehen
sind[13]. (Man denke etwa an eine Verteilung nach dem ~Gauß~schen
Fehlergesetz.) Dieses Prinzip bezieht sich allein auf die begriffliche
Seite der Zuordnung, und ist dennoch vor anderen Sätzen der Physik
dadurch ausgezeichnet, daß es unmittelbar der Definition des Wirklichen
dient; es definiert die physikalische Konstante. Ein anderes Beispiel
bildet das Genidentitätsprinzip[14], welches aussagt, wie physikalische
Begriffe zu Reihen zusammengefaßt werden müssen, damit sie dasselbe
in der Zeit sich identisch bleibende Ding definieren. Auch Raum
und Zeit sind solche Zuordnungsprinzipien, denn sie besagen z. B.,
daß vier Zahlen erst einen einzigen Wirklichkeitspunkt definieren.
Für die alte Physik war auch die euklidische Metrik ein solches
Zuordnungsprinzip, denn sie gab Relationen an, wie sich Raumpunkte ohne
Unterschied ihrer physikalischen Qualität zu ausgedehnten Gebilden
zusammenfügen; die Metrik definierte nicht, wie Temperatur oder
Druck, einen physikalischen Zustand, sondern bildete einen Teil des
Begriffs vom physikalischen Ding, das erst Träger aller Zustände ist.
Obgleich diese Prinzipien Vorschriften für die begriffliche Seite der
Zuordnung sind und ihr als ~Zuordnungsaxiome~ vorangestellt werden
können, unterscheiden sie sich von den sonst als Axiome der Physik
bezeichneten Sätzen. Man kann die Einzelgesetze der Physik unter sich
in ein deduktives System bringen, so daß sie alle als Folgerungen
einiger weniger Grundgleichungen erscheinen. Diese Grundgleichungen
enthalten aber immer noch spezielle mathematische Operationen; so geben
die ~Einstein~schen Gravitationsgleichungen an, in welcher speziellen
mathematischen Beziehung die physikalische Größe R_{ik} zu den
physikalischen Größen T_{ik} und g_{ik} steht. Wir wollen sie deshalb
~Verknüpfungsaxiome~ nennen[15]. Die Zuordnungsaxiome unterscheiden
sich von ihnen dadurch, daß sie nicht bestimmte Zustandsgrößen mit
andern verknüpfen, sondern allgemeine Regeln enthalten, nach denen
überhaupt verknüpft wird. So sind in den Gravitationsgleichungen die
Axiome der Arithmetik als Regeln der Verknüpfung vorausgesetzt, und
diese sind daher Zuordnungsprinzipien der Physik.
Obgleich die Zuordnung der Erkenntnis nur erlebnismäßig vollzogen
und nicht durch begriffliche Relationen hinreichend charakterisiert
werden kann, ist sie doch an die Anwendung jener Zuordnungsprinzipien
in eigentümlicher Weise gebunden. Wenn wir z. B. ein bestimmtes
mathematisches Symbol einer physikalischen Kraft zuordnen, so
müssen wir, um die Kraft als Gegenstand denken zu können, ihr die
Eigenschaften des mathematischen Vektors zuschreiben; hier sind
also die auf Vektoroperationen bezüglichen Axiome der Arithmetik
konstitutive Prinzipien, Kategorien eines physikalischen Begriffs[D].
Wenn wir von der Bahn eines Elektrons reden, so müssen wir das
Elektron als sich selbst identisch bleibendes Ding denken, also das
Genidentitätsprinzip als konstitutive Kategorie benutzen. Dieser
Zusammenhang der begrifflichen Kategorie mit dem Zuordnungserlebnis
bleibt als letzter, nicht analysierbarer Rest bestehen. Aber er
grenzt deutlich eine Klasse von Prinzipien dadurch ab, daß er sie,
die als begriffliche Formeln nur für die begriffliche Seite der
Zuordnung gelten können, als Formen der Erkenntnis den allgemeinsten
Verknüpfungsgesetzen noch voranstellt. Und diese Prinzipien
sind deshalb von so tiefer Bedeutung, weil sie das sonst völlig
undefinierte Problem der Erkenntniszuordnung erst zu einem definierten
machen.
[D] Daran liegt es auch, daß uns die Sätze vom Parallelogramm der
Kräfte so selbstverständlich vorkommen und wir ihren empirischen
Charakter gar nicht sehen. Sie sind auch selbstverständlich, wenn
die Kraft ein Vektor ist, aber das ist gerade das Problem.
Wir müssen jetzt die beiden Bedeutungen des Apriori-Begriffs, die wir
nannten, in einen Zusammenhang bringen. Definieren wir einmal „apriori“
im Sinne der zweiten Bedeutung als „Gegenstand konstituierend“. Wie
folgt daraus, daß die aprioren Prinzipien apodiktisch gelten, daß sie
von aller Erfahrung ewig unberührt bleiben?
~Kant~ begründet diesen Schluß folgendermaßen: Die menschliche
Vernunft, d. i. der Inbegriff von Verstand und Anschauung, trägt eine
bestimmte Struktur in sich. Diese Struktur schreibt die allgemeinen
Gesetze vor, nach denen das Wahrnehmungsmaterial geordnet wird, damit
Erkenntnisse entstehen. Jede Erfahrungserkenntnis ist als Erkenntnis
bereits durch eine solche Einordnung zustande gekommen, kann also
niemals einen Gegenbeweis für die Ordnungsprinzipien darstellen. Darum
haben diese apodiktische Gültigkeit.
Sie gelten, solange die menschliche Vernunft sich nicht ändert, und in
diesem Sinne ewig. Jedenfalls kann durch ~Erfahrungen~ eine Änderung
der menschlichen Vernunft nicht zustande kommen, weil Erfahrungen
die Vernunft voraussetzen. Ob sich aber die Vernunft aus inneren
Gründen einmal ändern wird, ist eine müßige Frage und für ~Kant~
irrelevant. Jedenfalls will er nicht bestreiten, daß andere Wesen
existieren könnten, die andere konstitutive Prinzipien benutzen als
wir[16]; damit ist natürlich auch die Möglichkeit offen gelassen, daß
es biologische Übergangsformen zwischen diesen Wesen und uns gibt,
und daß eine biologische Entwicklung unserer Vernunft zu derartigen
andersvernünftigen Wesen stattfindet. ~Kant~ spricht allerdings
niemals von dieser Möglichkeit, aber sie würde seiner Theorie nicht
widersprechen. Was seine Theorie ausschließt, ist nur die Veränderung
der Vernunft und ihrer Ordnungsprinzipien durch ~Erfahrungen~; in
diesem Sinne ist das „apodiktisch gültig“ zu verstehen.
Übertragen wir diesen Gedankengang auf unsere bisherigen
Formulierungen, so lautet er folgendermaßen: Wenn wir Wahrnehmungsdaten
zur Erkenntnis zusammenordnen, so müssen Prinzipien da sein, die diese
Zuordnung genauer definieren; wir nannten sie Zuordnungsprinzipien und
erkannten in ihnen diejenigen Prinzipien, welche den Gegenstand der
Erkenntnis erst definieren. Fragen wir, welches diese Prinzipien sind,
so brauchen wir nur die Vernunft zu fragen, und nicht die Erfahrung;
denn die Erfahrung wird ja erst durch sie konstituiert. ~Kants~
Verfahren zur Beantwortung der kritischen Frage besteht deshalb in der
Analyse der Vernunft. Wir haben in den Abschnitten II und III eine
Reihe von Prinzipien apriori genannt; wir wollen damit ausdrücken,
daß sie sich nach dem ~Kant~ischen Verfahren als Zuordnungsprinzipien
ergeben würden. Wir durften dafür das Kriterium der Evidenz benutzen,
denn dies wird auch von ~Kant~ als charakteristisch für seine
Prinzipien eingeführt. Auch erscheint es selbstverständlich, daß
diese Prinzipien, die ihren Grund nur in der Vernunft tragen, evident
erscheinen müssen[17].