Hier erhebt sich die Frage: Worin besteht denn die Auszeichnung

der „richtigen“ Zuordnung? Wodurch unterscheidet sie sich von der

„unrichtigen“? Nun, dadurch, daß keine Widersprüche entstehen.

Widersprüche werden aber erst konstatiert durch die experimentelle

Beobachtung. Berechnet man etwa aus der ~Einstein~schen Theorie eine

Lichtablenkung von 1,7″ an der Sonne, und würde man an Stelle dessen

10″ finden, so ist das ein Widerspruch, und solche Widersprüche

sind es allemal, die über die Geltung einer physikalischen Theorie

entscheiden. Nun ist die Zahl 1,7″ auf Grund von Gleichungen und

Erfahrungen an anderem Material gewonnen; die Zahl 10″ aber im Prinzip

nicht anders, denn sie wird keineswegs direkt abgelesen, sondern

aus Ablesungsdaten mit Hilfe ziemlich komplizierter Theorien über

die Meßinstrumente konstruiert. Man kann also sagen, daß die eine

Überlegungs- und Erfahrungskette dem Wirklichkeitsereignis die Zahl

1,7 zuordnet, die andere die Zahl 10, und dies ist der Widerspruch.

Diejenige Theorie, welche fortwährend zu widerspruchsfreien Zuordnungen

führt, nennen wir ~wahr~. ~Schlick~ hat deshalb ganz recht, wenn er

~Wahrheit als Eindeutigkeit der Zuordnung definiert~[11]. Immer wenn

alle Überlegungsketten auf dieselbe Zahl für dieselbe Sache führen,

nennen wir eine Theorie wahr. Dies ist unser einziges Kriterium der

Wahrheit; es ist dasjenige, was seit der Entdeckung einer exakten

Erfahrungswissenschaft durch ~Galilei~ und ~Newton~ und ihrer

philosophischen Rechtfertigung durch ~Kant~ als unbedingter Richter

gegolten hat. Und wir bemerken, daß hier die Stellung gezeigt ist, die

der Wahrnehmung im Erkenntnisprozeß zukommt. ~Die Wahrnehmung liefert

das Kriterium für die Eindeutigkeit der Zuordnung~. Wir hatten vorher

gesehen, daß sie nicht imstande ist, die Elemente der Wirklichkeit

zu definieren. Aber die Entscheidung über Eindeutigkeit vermag sie

immer zu leisten. Darin stehen die sogenannten Sinnestäuschungen

nicht hinter der normalen Wahrnehmung zurück. Sie sind nämlich gar

keine Täuschung der ~Sinne~, sondern der ~Interpretation~; daß auch

in der Halluzination die empfundenen Eindrücke vorliegen, ist nicht

zu bezweifeln, falsch ist nur der Schluß von diesen Eindrücken auf

die äußeren Ursachen. Wenn ich mit dem Finger auf meinen Augennerv

drücke, so sehe ich einen Lichtblitz; das ist ein Faktum, und falsch

ist nur der Schluß, daß deshalb auch im Zimmer ein Lichtblitz

stattgefunden hätte. Würde ich die Wahrnehmung mit anderen zusammen

ordnen, etwa mit der Beobachtung einer gleichzeitig im Zimmer

aufgestellten photographischen Platte, so entsteht ein Widerspruch,

wenn ich die Wahrnehmung auf einen Lichtvorgang zurückführen will,

denn ich beobachte auf der Platte keine Schwärzung. Ordne ich die

Wahrnehmung aber in einen anderen Begriffszusammenhang, etwa in den

einer physiologischen Theorie, so entsteht ~kein~ Widerspruch, die

Wahrnehmung des Lichtblitzes bedeutet vielmehr eine Bestätigung für die

Annahmen über die Lage des Sehnerven. Man erkennt, daß die sogenannte

Sinnestäuschung genau so gut wie jede normale Wahrnehmung ein Kriterium

für die Eindeutigkeit der Zuordnung, also ein Wahrheitskriterium

darstellt. Diese Eigenschaft kommt schlechthin jeder Wahrnehmung zu,

und dies ist auch ihre einzige erkenntnistheoretische Bedeutung.

Es muß jedoch beachtet werden, daß der hier benutzte Begriff der

Eindeutigkeit durchaus verschieden ist von dem, was wir in den

genannten mengentheoretischen Beispielen unter Eindeutigkeit

verstanden. Wir nannten dort eine Zuordnung eindeutig, wenn sie jedem

Element der einen Menge unabhängig von der Art, wie die verlangte

Zuordnung ausgeführt wird, immer nur ein und dasselbe identische

Element der anderen Menge zuordnet. Dazu müssen aber die Elemente

der anderen Menge ebenfalls definiert sein, es muß sich feststellen

lassen, ob das getroffene Element dasselbe ist wie vorher oder nicht.

Für die Wirklichkeit ist das keineswegs möglich. Das einzige, was

wir konstatieren können, ist, ob zwei aus verschiedenen Messungen

abgeleitete Zahlen gleich sind. Ob eine Zuordnung, die dies leistet,

immer dieselben Elemente der Wirklichkeit trifft, darüber können wir

nichts entscheiden. Diese Frage ist deshalb sinnlos; denn wenn nur die

Gleichheit der Messungszahlen durchgängig erreicht wird, besitzt die

Zuordnung diejenige Eigenschaft, die wir als Wahrheit oder objektive

Geltung bezeichnen. Und wir definieren deshalb: ~Eindeutigkeit~ heißt

für die Erkenntniszuordnung, daß eine physikalische Zustandsgröße bei

ihrer Bestimmung aus ~verschiedenen Erfahrungsdaten~ durch ~dieselbe

Messungszahl~ wiedergegeben wird.

Diese Definition behauptet nicht, daß die Zustandsgröße bei Gleichheit

aller physikalischen Faktoren an jedem Raumzeitpunkt denselben

Wert haben müßte. Die Annahme, daß die vier Koordinaten in den

physikalischen Gleichungen nicht explizit auftreten, ist vielmehr

erst eine Behauptung der Kausalität[C]. Auch wenn sie nicht erfüllt

wäre, wäre immer noch Eindeutigkeit vorhanden; denn Eindeutigkeit

besagt nichts über die Wiederholung von Vorgängen, sondern fordert

nur, daß bei einem einmaligen Vorgang der Wert der Konstanten durch

sämtliche Faktoren, gegebenenfalls einschließlich der Koordinaten,

völlig bestimmt ist. Diese Bestimmtheit muß allerdings vorhanden

sein, denn sonst läßt sich der Zahlwert der Zustandsgröße nicht durch

eine Überlegungs- und Erfahrungskette berechnen. Aber ihren Ausdruck

findet diese Bestimmtheit nicht nur in dem Vergleich zweier gleicher

Ereignisse an verschiedenen Raumzeitpunkten, sondern ebensogut in

der Beziehung ganz verschiedener Ereignisse aufeinander durch die

verbindenden Gleichungen.

[C] Die Kausalität, die so oft als ein apriores Prinzip der

Naturwissenschaft genannt wird, läßt sich bei genauerer Analyse

nicht mehr als ein Prinzip, sondern nur noch als ein Komplex von

Prinzipien auffassen, die einzeln bisher nicht scharf formuliert

wurden. Eins von diesen scheint mir die Annahme zu sein, daß die

Koordinaten in den Gleichungen nicht explizit auftreten, daß also

gleiche Ursachen an einem anderen Raumzeitpunkt dieselbe Wirkung

haben; ein anderes ist der oben erwähnte Satz von der Existenz

zeitlich nicht umkehrbarer physikalischer Abläufe. Andererseits

gehört auch die Eindeutigkeit der physikalischen Relation in

diesen Komplex hinein. Es wäre besser, den Sammelnamen Kausalität

überhaupt auszuschalten und durch die Einzelprinzipien zu ersetzen.

Aber wie ist es möglich, solche Zuordnung durchgängig zu erreichen?

Indem man diese Frage aufwirft, stellt man sich auf den Boden der

kritischen Philosophie; denn sie bedeutet nichts anderes als die

~Kant~ische Frage: Wie ist Erkenntnis der Natur möglich? Es wird unsere

Aufgabe sein, die Antwort, die ~Kant~ auf diese Frage gab, mit den

Resultaten der Relativitätstheorie zu vergleichen, und zu untersuchen,

ob die ~Kant~ische Antwort sich heute noch verteidigen läßt. Aber

wir wollen hier sogleich betonen, daß die Frage auch unabhängig

von jeder gegebenen Antwort ihren guten Sinn hat, und daß es keine

Erkenntnistheorie geben kann, die an ihr vorbeigeht.

Was bedeutet das Wort „möglich“ in dieser Frage? Sicherlich soll

es nicht bedeuten, daß der Einzelmensch eine solche Zuordnung

zustande bringt. Denn das kann er gewiß nicht, und man darf den

Erkenntnisbegriff nicht so definieren, daß er von der geistigen Potenz

eines beliebigen Durchschnittsmenschen abhängt. Möglich ist hier

nicht psycho-physisch gemeint, sondern logisch: es bedeutet die Frage

nach den logischen Bedingungen der Zuordnung. Wir haben an unserem

Beispiel gesehen, daß Bedingungen da sein müssen, die die Zuordnung

erst bestimmen; es sind Prinzipien allgemeiner Art, etwa über den

Ordnungssinn, über metrische Verhältnisse usw. Analoge Prinzipien

müssen auch für die Erkenntniszuordnung existieren; sie müssen nur

die eine Eigenschaft besitzen, daß die durch sie definierte Zuordnung

eindeutig im Sinne unseres Kriteriums wird. Darum dürfen wir der

kritischen Frage diese Form geben: ~Mit welchen Prinzipien wird die

Zuordnung von Gleichungen zur Wirklichkeit eindeutig?~

Ehe wir auf die Beantwortung dieser Frage eingehen, müssen wir

die erkenntnistheoretische Stellung der Zuordnungsprinzipien

charakterisieren. Denn sie bedeuten nichts anderes als die

synthetischen Urteile apriori ~Kants~.

V. Zwei Bedeutungen des Apriori und die implizite Voraussetzung Kants.

Der Begriff des Apriori hat bei ~Kant~ zwei verschiedene Bedeutungen.

Einmal heißt er soviel wie „apodiktisch gültig“, „für alle

Zeiten gültig“, und zweitens bedeutet er „den Gegenstandsbegriff

konstituierend“.

Wir müssen die zweite Bedeutung noch näher erläutern. Der Gegenstand

der Erkenntnis, das Ding der Erscheinung, ist nach ~Kant~ nicht

unmittelbar gegeben. Die Wahrnehmung gibt nicht den Gegenstand,

sondern nur den Stoff, aus dem er geformt wird; diese Formung wird

durch den Urteilsakt vollzogen. Das Urteil ist die Synthesis, die das

Mannigfaltige der Wahrnehmung zum Objekt zusammenfaßt. Dazu muß im

Urteil eine Einordnung in ein bestimmtes Schema vollzogen werden; je

nach der Wahl des Schemas entsteht ein Ding oder ein bestimmter Typus

von Relation. Die Anschauung ist die Form, in der die Wahrnehmung

den Stoff darbietet, also gleichfalls ein synthetisches Moment. Aber

erst das begriffliche Schema, die Kategorie, schafft das Objekt;

der Gegenstand der Wissenschaft ist also nicht ein „Ding an sich“,

sondern ein durch Kategorien konstituiertes, auf Anschauung basiertes

Bezugsgebilde.

Unsere vorangegangenen Überlegungen können den Grundgedanken dieser

Theorie nur bestätigen. Wir sahen, daß die Wahrnehmung das Wirkliche

nicht definiert, daß erst die Zuordnung zu mathematischen Begriffen

das Element der Wirklichkeit, den wirklichen Gegenstand, bestimmt.

Wir sahen auch, daß es gewisse Prinzipien der Zuordnung geben muß,

weil sonst die Zuordnung nicht definiert ist. In der Tat müssen diese

Prinzipien derart sein, daß sie bestimmen, wie die zugeordneten

Begriffe sich zu Gebilden und Abläufen zusammenfügen; sie definieren

also erst das wirkliche Ding und das wirkliche Geschehen. Wir dürfen

sie als konstitutive Prinzipien der Erfahrung bezeichnen. ~Kant~

nennt als solche Schemata Raum, Zeit und die Kategorien; wir werden

zu untersuchen haben, ob dies die geeigneten Nebenbedingungen für die

eindeutige Zuordnung sind.

Die zweite Bedeutung des Apriori-Begriffs ist jedenfalls die

wichtigere. Denn sie verleiht diesem Begriff die zentrale Stellung,

die er seit ~Kant~ in der Erkenntnistheorie inne hat. Es war die große

Entdeckung ~Kants~, daß der Gegenstand der Erkenntnis nicht schlechthin

gegeben, sondern konstruiert ist, daß er begriffliche Elemente enthält,

die in der reinen Wahrnehmung nicht enthalten sind. Zwar ist dieser

konstruierte Bezugspunkt nicht eine bloße Fiktion, denn sonst könnte

seine Struktur nicht in so enger Form von außen, durch die wiederholte

Wahrnehmung, vorgeschrieben werden; darum bezieht ~Kant~ ihn auf ein

Ding an sich, das selbst nicht erkennbar doch darin zutage tritt, daß

es das leere Schema der Kategorien mit positivem Inhalt füllt.

Das ist natürlich alles sehr bildhaft gesprochen, und wir müssen,

wollen wir gültige Resultate finden, zu exakteren Formulierungen

zurückkehren; aber es ist nicht unzweckmäßig, sich die ~Kant~ische

Lehre in mehr anschaulicher Form zu vergegenwärtigen, weil man damit

zu einer raschen Übersicht ihrer wesentlichen Gedanken kommt. Zum Teil

liegt es auch darin begründet, daß die ~Kant~ischen Begriffsbildungen

einer mehr von grammatischer als von mathematischer Präzision

durchtränkten Zeit angehören, und daher nur der formale Aufbau dieser

Begriffe, nicht ihr sachlicher Kern, sprachlich faßbar ist. Vielleicht

wird einmal eine spätere Zeit auch unsere Begriffe bildhaft nennen.

Die zugeordneten Kategorien sind natürlich nicht in dem Sinne

Bestandteile des Gegenstands wie seine materiellen Teile. Der wirkliche

Gegenstand ist das Ding, wie es vor uns steht; es hat keinen Sinn,

dieses Sein noch näher definieren zu wollen, denn was „wirklich“

bedeutet, kann nur erlebt werden, und alle Versuche der Schilderung

bleiben Analogien oder sind Darstellungen für den ~begrifflichen

Ausdruck~ dieses Erlebnisses. Die Wirklichkeit der Dinge ist zu

trennen von der Wirklichkeit der Begriffe, die, insofern man sie real

nennen will, nur psychologische Existenz haben. Aber es bleibt eine

eigentümliche Relation zwischen dem wirklichen Ding und dem Begriff,

weil erst durch die Zuordnung des Begriffs definiert wird, was in dem

„Kontinuum“ der Wirklichkeit ein Einzelding ist, und weil auch erst der

begriffliche Zusammenhang auf Grund von Wahrnehmungen entscheidet, ob

ein gedachtes Einzelding „in Wirklichkeit da ist“.

Wenn man die Menge der reellen Funktionen von zwei Variablen durch ein

Koordinatenkreuz der Ebene zuordnet, so bestimmt jede Funktion eine

Figur in dem Kontinuum der Ebene. Die einzelne Figur ist also erst

durch die Funktion definiert. Allerdings läßt sie sich auch anders

definieren, indem man etwa eine Kurve anschaulich zeichnet. Aber welche

anschauliche Kurve der Ebene in dem genannten Beispiel gerade einer

bestimmten Funktion zugeordnet wird, hängt von der Art ab, wie man das

Koordinatenkreuz in die Ebene hineinlegt, wie man die Maßverhältnisse

wählt usw. Wir müssen dabei zwei Arten von Zuordnungsprinzipien

unterscheiden: solche, die von der Definiertheit der Elemente auf

~beiden~ Seiten Gebrauch machen, und solche, die nur die Elemente

einer Seite benutzen. Die Festlegung des Koordinatenkreuzes ist von

der ersten Art, denn sie vollzieht sich dadurch, daß man bestimmte

anschaulich definierte Punkte den Koordinatenzahlen zuordnet; sie

ist also selbst wieder eine Zuordnung. Eine Bedingung der zweiten

Art wäre z. B. die folgende. Wollen wir eine Funktion f (x, y, z) = 0

von drei Variablen der Ebene zuordnen, so geschieht dies durch

eine einparametrige Kurvenschar. Welche Variablen dabei den Achsen

entsprechen, ist durch die Festlegung des Koordinatenkreuzes bestimmt;

denn diese sagt ja, daß die und die Punkte der Ebene den Werten x,

und jene anderen Punkte der Ebene den Werten y entsprechen. So ist

also auch festgelegt, welche Variable als Parameter auftritt. Trotzdem

ist immer noch eine Willkür vorhanden. Im allgemeinen erhält man die

Kurvenschar dadurch, daß man für jeden Wert z = p = konst. eine Kurve

f (x, y, p) = 0 konstruiert. Man kann aber auch eine beliebige Funktion

φ (x, z) p′ = konst. annehmen und p′ als Parameter wählen, dann erhält

man eine Kurvenschar von ganz anderer Gestalt. Aber diese Kurvenschar

ist ebensogut ein Bild der Funktion f (x, y, z) wie die erste. Man

kann nicht sagen, daß die eine Schar der Funktion besser angepaßt

sei als die andere; die erste ist nur für unser Anschauungsvermögen

durchsichtiger, unseren psychologischen Fähigkeiten besser angepaßt.

Es hängt also ganz von der Wahl des Parameters ab, welche Menge der

anschaulichen Kurven durch die Zuordnung zu f (x, y, z) ausgewählt

wird. Trotzdem ist die Bestimmung des Parameters nur für die

analytische Seite der Zuordnung eine Vorschrift, und benutzt zu ihrer

Formulierung keinerlei Eigenschaften der geometrischen Seite. Und wir

bemerken, daß es Zuordnungsprinzipien gibt, die sich nur auf die ~eine~

Seite der Zuordnung beziehen, und trotzdem auf die Auswahl der anderen

Seite von entscheidendem Einfluß sind.

Wir haben gesehen, daß die Definiertheit der Elemente auf der einen

Seite der Erkenntniszuordnung fehlt; und darum kann es für die

Erkenntnis keine Zuordnungsprinzipien der ersten Art geben, sondern

nur solche, die sich auf die begriffliche Seite der Zuordnung beziehen

und daher mit gleichem Recht Ordnungsprinzipien heißen können. Daß

es möglich ist, allein mit der zweiten Art von Zuordnungsprinzipien

auszukommen, ist eine große Merkwürdigkeit, und ich wüßte gar keine

andern solchen Fälle neben dem Erkenntnisphänomen zu nennen. Aber sie

ist nicht merkwürdiger als die Tatsache des Wirklichkeitserlebnisses

überhaupt, und hängt damit zusammen, daß Eindeutigkeit für diese

Zuordnung etwas anderes bedeutet als eine Beziehung auf „dasselbe“

Element der Wirklichkeitsseite, daß sie durch ein von der Zuordnung

unabhängiges Kriterium, die Wahrnehmung, konstatiert wird. Gerade

deshalb haben die Zuordnungsprinzipien für den Erkenntnisprozeß eine

viel tiefere Bedeutung als für jede andere Zuordnung. Denn indem sie

die Zuordnung bestimmen, werden durch sie erst die Einzelelemente der

Wirklichkeit definiert, und in diesem Sinne sind sie ~konstitutiv~ für

den wirklichen Gegenstand; in ~Kants~ Worten: „weil nur vermittelst

ihrer überhaupt irgendein Gegenstand der Erfahrung gedacht werden

kann“[12].

Als Beispiel für Zuordnungsprinzipien sei das

Wahrscheinlichkeitsprinzip genannt, welches definiert, wann eine

Reihe von Messungszahlen als Werte derselben Konstanten anzusehen

sind[13]. (Man denke etwa an eine Verteilung nach dem ~Gauß~schen

Fehlergesetz.) Dieses Prinzip bezieht sich allein auf die begriffliche

Seite der Zuordnung, und ist dennoch vor anderen Sätzen der Physik

dadurch ausgezeichnet, daß es unmittelbar der Definition des Wirklichen

dient; es definiert die physikalische Konstante. Ein anderes Beispiel

bildet das Genidentitätsprinzip[14], welches aussagt, wie physikalische

Begriffe zu Reihen zusammengefaßt werden müssen, damit sie dasselbe

in der Zeit sich identisch bleibende Ding definieren. Auch Raum

und Zeit sind solche Zuordnungsprinzipien, denn sie besagen z. B.,

daß vier Zahlen erst einen einzigen Wirklichkeitspunkt definieren.

Für die alte Physik war auch die euklidische Metrik ein solches

Zuordnungsprinzip, denn sie gab Relationen an, wie sich Raumpunkte ohne

Unterschied ihrer physikalischen Qualität zu ausgedehnten Gebilden

zusammenfügen; die Metrik definierte nicht, wie Temperatur oder

Druck, einen physikalischen Zustand, sondern bildete einen Teil des

Begriffs vom physikalischen Ding, das erst Träger aller Zustände ist.

Obgleich diese Prinzipien Vorschriften für die begriffliche Seite der

Zuordnung sind und ihr als ~Zuordnungsaxiome~ vorangestellt werden

können, unterscheiden sie sich von den sonst als Axiome der Physik

bezeichneten Sätzen. Man kann die Einzelgesetze der Physik unter sich

in ein deduktives System bringen, so daß sie alle als Folgerungen

einiger weniger Grundgleichungen erscheinen. Diese Grundgleichungen

enthalten aber immer noch spezielle mathematische Operationen; so geben

die ~Einstein~schen Gravitationsgleichungen an, in welcher speziellen

mathematischen Beziehung die physikalische Größe R_{ik} zu den

physikalischen Größen T_{ik} und g_{ik} steht. Wir wollen sie deshalb

~Verknüpfungsaxiome~ nennen[15]. Die Zuordnungsaxiome unterscheiden

sich von ihnen dadurch, daß sie nicht bestimmte Zustandsgrößen mit

andern verknüpfen, sondern allgemeine Regeln enthalten, nach denen

überhaupt verknüpft wird. So sind in den Gravitationsgleichungen die

Axiome der Arithmetik als Regeln der Verknüpfung vorausgesetzt, und

diese sind daher Zuordnungsprinzipien der Physik.

Obgleich die Zuordnung der Erkenntnis nur erlebnismäßig vollzogen

und nicht durch begriffliche Relationen hinreichend charakterisiert

werden kann, ist sie doch an die Anwendung jener Zuordnungsprinzipien

in eigentümlicher Weise gebunden. Wenn wir z. B. ein bestimmtes

mathematisches Symbol einer physikalischen Kraft zuordnen, so

müssen wir, um die Kraft als Gegenstand denken zu können, ihr die

Eigenschaften des mathematischen Vektors zuschreiben; hier sind

also die auf Vektoroperationen bezüglichen Axiome der Arithmetik

konstitutive Prinzipien, Kategorien eines physikalischen Begriffs[D].

Wenn wir von der Bahn eines Elektrons reden, so müssen wir das

Elektron als sich selbst identisch bleibendes Ding denken, also das

Genidentitätsprinzip als konstitutive Kategorie benutzen. Dieser

Zusammenhang der begrifflichen Kategorie mit dem Zuordnungserlebnis

bleibt als letzter, nicht analysierbarer Rest bestehen. Aber er

grenzt deutlich eine Klasse von Prinzipien dadurch ab, daß er sie,

die als begriffliche Formeln nur für die begriffliche Seite der

Zuordnung gelten können, als Formen der Erkenntnis den allgemeinsten

Verknüpfungsgesetzen noch voranstellt. Und diese Prinzipien

sind deshalb von so tiefer Bedeutung, weil sie das sonst völlig

undefinierte Problem der Erkenntniszuordnung erst zu einem definierten

machen.

[D] Daran liegt es auch, daß uns die Sätze vom Parallelogramm der

Kräfte so selbstverständlich vorkommen und wir ihren empirischen

Charakter gar nicht sehen. Sie sind auch selbstverständlich, wenn

die Kraft ein Vektor ist, aber das ist gerade das Problem.

Wir müssen jetzt die beiden Bedeutungen des Apriori-Begriffs, die wir

nannten, in einen Zusammenhang bringen. Definieren wir einmal „apriori“

im Sinne der zweiten Bedeutung als „Gegenstand konstituierend“. Wie

folgt daraus, daß die aprioren Prinzipien apodiktisch gelten, daß sie

von aller Erfahrung ewig unberührt bleiben?

~Kant~ begründet diesen Schluß folgendermaßen: Die menschliche

Vernunft, d. i. der Inbegriff von Verstand und Anschauung, trägt eine

bestimmte Struktur in sich. Diese Struktur schreibt die allgemeinen

Gesetze vor, nach denen das Wahrnehmungsmaterial geordnet wird, damit

Erkenntnisse entstehen. Jede Erfahrungserkenntnis ist als Erkenntnis

bereits durch eine solche Einordnung zustande gekommen, kann also

niemals einen Gegenbeweis für die Ordnungsprinzipien darstellen. Darum

haben diese apodiktische Gültigkeit.

Sie gelten, solange die menschliche Vernunft sich nicht ändert, und in

diesem Sinne ewig. Jedenfalls kann durch ~Erfahrungen~ eine Änderung

der menschlichen Vernunft nicht zustande kommen, weil Erfahrungen

die Vernunft voraussetzen. Ob sich aber die Vernunft aus inneren

Gründen einmal ändern wird, ist eine müßige Frage und für ~Kant~

irrelevant. Jedenfalls will er nicht bestreiten, daß andere Wesen

existieren könnten, die andere konstitutive Prinzipien benutzen als

wir[16]; damit ist natürlich auch die Möglichkeit offen gelassen, daß

es biologische Übergangsformen zwischen diesen Wesen und uns gibt,

und daß eine biologische Entwicklung unserer Vernunft zu derartigen

andersvernünftigen Wesen stattfindet. ~Kant~ spricht allerdings

niemals von dieser Möglichkeit, aber sie würde seiner Theorie nicht

widersprechen. Was seine Theorie ausschließt, ist nur die Veränderung

der Vernunft und ihrer Ordnungsprinzipien durch ~Erfahrungen~; in

diesem Sinne ist das „apodiktisch gültig“ zu verstehen.

Übertragen wir diesen Gedankengang auf unsere bisherigen

Formulierungen, so lautet er folgendermaßen: Wenn wir Wahrnehmungsdaten

zur Erkenntnis zusammenordnen, so müssen Prinzipien da sein, die diese

Zuordnung genauer definieren; wir nannten sie Zuordnungsprinzipien und

erkannten in ihnen diejenigen Prinzipien, welche den Gegenstand der

Erkenntnis erst definieren. Fragen wir, welches diese Prinzipien sind,

so brauchen wir nur die Vernunft zu fragen, und nicht die Erfahrung;

denn die Erfahrung wird ja erst durch sie konstituiert. ~Kants~

Verfahren zur Beantwortung der kritischen Frage besteht deshalb in der

Analyse der Vernunft. Wir haben in den Abschnitten II und III eine

Reihe von Prinzipien apriori genannt; wir wollen damit ausdrücken,

daß sie sich nach dem ~Kant~ischen Verfahren als Zuordnungsprinzipien

ergeben würden. Wir durften dafür das Kriterium der Evidenz benutzen,

denn dies wird auch von ~Kant~ als charakteristisch für seine

Prinzipien eingeführt. Auch erscheint es selbstverständlich, daß

diese Prinzipien, die ihren Grund nur in der Vernunft tragen, evident

erscheinen müssen[17].

Relativitätstheorie und Erkenntnis Apriori · 第 3 / 8 段