Damit ist bewiesen, daß, wenn man aus der speziellen

Relativitätstheorie nach der ~Einstein~schen Forderung c durch

Extrapolation zu einer allgemeinen Relativitätstheorie übergeht, der

euklidische Charakter des Raumes aufgegeben werden muß. Es ist danach

in einem beliebigen Gravitationsfeld durch keine Koordinatenwahl

möglich, dem Linienelement in allen Punkten zugleich die euklidische

Form zu geben; das Krümmungsmaß des massenerfüllten Raumes ist von Null

verschieden.

Die Forderung c beruht einerseits, wie wir bereits sagten, auf der

Stetigkeit des Gravitationsfeldes. Da die Stetigkeit nicht bloß eine

Eigenschaft der Gravitation ist, sondern allgemein für physikalische

Größen vorausgesetzt wird, können wir von einem Prinzip der Stetigkeit

physikalischer Größen sprechen. Andererseits beruht die Forderung

c auf der Tatsache, daß der Raum für kleine Gebiete keine anderen

Eigenschaften zeigt als für große, daß also der ~Raum homogen~ ist;

denn nur unter dieser Voraussetzung dürfen wir fordern, daß für

beliebig kleine Raumgebiete die spezielle Relativitätstheorie gilt,

wenn nur die Feldstärke der Gravitation nahezu konstant wird. Würden

wir die Homogenität des Raums nicht voraussetzen, so könnte der

Fehler, der durch die Verkleinerung des Raumgebiets entsteht, den

Einfluß der herabgesetzten Schwankung der Feldstärke in dem Gebiet

gerade kompensieren, so daß doch keine Annäherung an die spezielle

Relativitätstheorie zustande käme; dann dürften wir den Grenzübergang

nur nach Forderung a vollziehen. Drittens beruht die Forderung c

auf dem ~Einstein~schen Äquivalenzprinzip, denn sie besagt, daß

~jedes~ homogene Gravitationsfeld, das Schwerefeld ebenso wie das

Trägheitsfeld, sich in ein kräftefreies Feld transformieren läßt.

Hier liegt eine rein empirische Grundlage der Forderung c. Denn das

Äquivalenzprinzip besagt weiter nichts als die Gleichheit von schwerer

und träger Masse für ~jedes~ Gravitationsfeld, und diese Tatsache

läßt sich nur durch das Experiment feststellen. Allerdings konnte das

Experiment bisher nur im Erdfeld vorgenommen werden. Aber es ist eine

normale Induktion, von diesem Versuche auf die allgemeine Äquivalenz zu

schließen.

Man wird die Stetigkeit physikalischer Größen und die Homogenität

des Raums evidente apriore Prinzipien im ~Kant~ischen Sinne nennen

können. Dann dürfen wir, den Zusammenhang umkehrend, sagen, daß diese

beiden aprioren Prinzipien einen Verzicht auf die Forderung c nur

dann zulassen, wenn die träge und die schwere Masse im allgemeinen

nicht gleich sind; das würde verlangen, daß man in der Deutung

der bisherigen Beobachtungen auf diesem Gebiete von der normalen

Induktion abweicht. Da nun die Forderung c zum Widerspruch gegen die

Euklidizität des Raumes führt, so verlangt die Euklidizität umgekehrt,

im Verein mit den anderen Prinzipien, den Verzicht auf die normale

Induktion in der Äquivalenzfrage. Nennen wir noch die Forderung,

daß die allgemeine Theorie für den speziellen Fall in die spezielle

übergeht, die ~Stetigkeit der Gesetze~, und verstehen wir unter dem

Prinzip der speziellen Relativität den Gesamtinhalt der speziellen

Relativitätstheorie als einer Theorie des kräftefreien Feldes, so

dürfen wir jetzt behaupten, daß die allgemeine Relativitätstheorie

folgende Prinzipien als ~gemeinsam unvereinbar mit der Erfahrung~

nachgewiesen hat.

Prinzip der speziellen Relativität

Prinzip der normalen Induktion

Prinzip der allgemeinen Kovarianz

Prinzip der Stetigkeit der Gesetze

Prinzip der Stetigkeit physikalischer Größen

Prinzip der Homogenität des Raumes

Prinzip der Euklidizität des Raumes.

Denn die Gesamtheit dieser Prinzipien ist unvereinbar mit der

Erfahrungstatsache, daß im Erdfeld die träge und die schwere Masse

gleich sind. Dabei sind alle diese Prinzipien, mit Ausnahme des ersten,

apriori im ~Kant~ischen Sinne; das erste aber ist gerade dasjenige

Prinzip, welches den in der entsprechenden Zusammenstellung des

vorhergehenden Abschnitts dargestellten Widerspruch löst.

Wir haben damit die grundlegenden Gedanken für das Verlassen der

euklidischen Raumanschauung aufgedeckt. Ehe wir jedoch diese Darlegung

beschließen, müssen wir noch etwas über den speziellen Charakter sagen,

den auch der ~Einstein~sche Raum noch besitzt.

Es ist nicht richtig zu sagen, daß in der ~Einstein~schen Lehre

der euklidische Raum keine Vorzugsstellung mehr inne hätte. Eine

Bevorzugung liegt immer noch darin, daß das unendlich kleine Raumgebiet

als euklidisch angenommen wird. ~Riemann~ nennt diese Eigenschaft:

„Ebenheit in den kleinsten Teilen“. Sie drückt sich analytisch in

der gemischt quadratischen Form des Linienelements aus; aus dieser

folgt, daß stets eine solche Koordinatenwahl möglich ist, daß in einem

einzigen Punkt das Linienelement sich gerade als reine Quadratsumme

darstellt. Man kann also ein Koordinatensystem immer so wählen, daß

es für ein beliebig vorgegebenes Punktgebiet gerade euklidisch wird.

Physikalisch bedeutet dies, daß man für ein unendlich kleines Gebiet

das Gravitationsfeld immer „wegtransformieren“ kann, wie auch das

Feld sonst beschaffen sein möge, daß also kein Wesensunterschied

zwischen den durch Transformation erzeugten und den statischen

Gravitationsfeldern besteht. Das ist der Inhalt der ~Einstein~schen

Äquivalenzhypothese für die träge und die schwere Masse. Umgekehrt

ist auch diese Hypothese der Grund für die quadratische Form des

Linienelements, und die Ebenheit in den kleinsten Teilen hat

danach ihren ~physikalischen~ Grund. Würden die physikalischen

Verhältnisse anders liegen, so müßte für das Linienelement ein anderer

Differentialausdruck, etwa vom vierten Grade, gewählt werden, und

damit würde auch die letzte Vorzugsstellung des euklidischen Raumes

verschwinden.

Man kann die Sonderstellung der gemischt quadratischen Form für

das Linienelement auch folgendermaßen darstellen. Die die Metrik

bestimmenden zehn Funktionen g_{μν} sind nicht absolut festgelegt,

sondern hängen von der Koordinatenwahl ab. Allerdings sind sie

nicht unabhängig voneinander, und wenn vier von ihnen vorgegeben

sind, sind die Koordinaten und auch die anderen sechs Funktionen

bestimmt. In dieser Abhängigkeit drückt sich der absolute Charakter

der Raumkrümmung aus. Für die metrischen Funktionen g_{μν} gilt also

~keine~ Relativität, d. h. Beliebigkeit ihrer Wahl. Wohl aber kann

man eine andere Relativität behaupten. Es seien beliebige zehn Zahlen

vorgegeben, dann läßt sich ein Koordinatensystem immer so wählen, daß

die metrischen Koeffizienten in einem beliebig vorgegebenen Punkt

gerade gleich diesen zehn Zahlen werden. (In den anderen Punkten sind

sie dann natürlich nicht mehr beliebig.) Man kann diese Eigenschaft

„Relativität der metrischen Koeffizienten“ nennen; sie besagt, daß

für einen gegebenen Punkt die metrischen Koeffizienten keine absolute

Bedeutung haben. Es läßt sich leicht zeigen, daß diese Relativität nur

für das gemischt quadratische Linienelement gilt; für andere Formen, z.

B. den Differentialausdruck vierten Grades, ist die beliebige Wahl der

Zahlen nicht möglich. Mit der Relativität der metrischen Koeffizienten

hat also die ~Einstein~sche Theorie ein weiteres willkürliches Element

in die Naturbeschreibung eingeführt; wir heben dies deshalb hervor,

weil an diesem Relativitätsprinzip die empirische Grundlage, nämlich

die Gleichheit von träger und schwerer Masse, besonders deutlich zu

erkennen ist.

IV. Erkenntnis als Zuordnung.

Ehe wir an eine Kritik der von der Relativitätstheorie aufgezeigten

Widersprüche gehen, müssen wir eine Theorie des physikalischen

Erkenntnisbegriffs entwickeln und versuchen, den Sinn des Apriori zu

formulieren.

Es ist das Kennzeichen der modernen ~Physik,~ daß sie alle Vorgänge

durch ~mathematische~ Gleichungen darstellt; aber diese Berührung

zweier Wissenschaften darf über deren grundsätzlichen Unterschied nicht

hinwegtäuschen. Für den mathematischen Satz bedeutet ~Wahrheit~ eine

innere Beziehung seiner Glieder, für den physikalischen Satz aber heißt

Wahrheit eine Beziehung auf etwas Äußeres, ein bestimmter Zusammenhang

mit der Erfahrung. Man drückt diese Tatsache gewöhnlich in der Form

aus, daß man dem mathematischen Satz eine absolute Geltung zuschreibt,

dem physikalischen aber nur eine wahrscheinliche. Ihren inneren Grund

hat diese Eigentümlichkeit in der Verschiedenheit des Objekts der

beiden Wissenschaften.

Der ~mathematische Gegenstand~ ist durch die Axiome und die

Definitionen der Mathematik vollständig definiert. Durch die

Definitionen: denn sie geben an, wie sich der Gegenstand zu den bereits

vorher definierten Gegenständen in Beziehung setzt; indem seine

Unterschiede und Gleichheiten aufgedeckt werden, erhält er selbst

erst seinen Sinn und Inhalt als Inbegriff dieser Abgrenzungen. Und

durch die Axiome: denn sie geben die Rechenregeln, nach denen die

Abgrenzungen zu vollziehen sind. Auch die in den Axiomen auftretenden

Grundbegriffe sind erst durch die damit aufgestellten Relationen

definiert. Wenn ~Hilbert~[9] unter seine Axiome der Geometrie den Satz

aufnimmt: „unter irgend drei Punkten einer Geraden gibt es stets einen

und nur einen, der zwischen den beiden andern liegt“, so ist dies

ebensowohl eine Definition für die Eigenschaften der Punkte wie für

die Natur der Geraden oder wie für die Relation „zwischen“. Zwar ist

dieser Satz noch keine ~erschöpfende~ Definition. Aber die Definition

wird vollständig durch die Gesamtheit der Axiome. Der ~Hilbert~sche

Punkt oder die Gerade ist nichts anderes, als etwas, was die in den

Axiomen ausgesagten Eigenschaften besitzt. Man könnte genau so gut

die Zeichen a, b, c... an Stelle der Wortzeichen Punkt, Gerade,

zwischen usw. setzen, die Geometrie würde dadurch nicht geändert. Am

deutlichsten drückt sich das in der projektiven Geometrie aus, deren

Sätze für die Ebene richtig bleiben, wenn man die Begriffe Punkt und

Gerade vertauscht. Ihre axiomatisch definierten Relationen sind für

diese beiden Begriffe symmetrisch, und obgleich unsere Anschauung

mit beiden Begriffen einen ganz verschiedenen Inhalt verbindet und

entsprechend auch die Axiome inhaltlich verschieden auffaßt, drückt

sich die begriffliche Symmetrie in der Tatsache aus, daß der durch

Vertauschung entstandene Satz ebenfalls richtig ist, auch für unsere

Anschauung, obgleich sein anschaulicher Sinn geändert worden ist. Diese

eigentümliche Wechselseitigkeit der mathematischen Definition, in der

immer ein Begriff den anderen definiert, ohne daß eine Beziehung auf

„absolute Definitionen“ nötig wäre, ist von ~Schlick~[10] in der Lehre

von den impliziten Definitionen sehr klar ausgeführt worden. Wir müssen

diese moderne Art der Definition der alten scholastischen mit ihrer

Angabe von Klasse und Merkmal gegenüberstellen.

Es ist unter diesen Umständen nicht weiter verwunderlich, daß der

mathematische Satz absolute Geltung besitzt. Denn er bedeutet nichts

als eine neue Art von Verflechtung der bekannten Begriffe nach den

bekannten Regeln. Verwunderlich ist es höchstens, daß der menschliche

Verstand, dieses sehr unvollkommene Werkzeug, die Schlußketten

vollziehen kann. Aber das ist ein anderes Problem. ~Schlick~ hat dafür

das schöne Beispiel von der Rechenmaschine erfunden, die auch logische

Schlüsse vollzieht und selbst doch nur ein materieller Apparat mit

allen empirischen Ungenauigkeiten ist.

Für den ~physikalischen Gegenstand~ aber ist eine derartige Definition

unmöglich. Denn er ist ein Ding der Wirklichkeit, nicht jener

konstruierten Welt der Mathematik. Zwar sieht es so aus, als ob die

Darstellung des Geschehens durch Gleichungen einen Weg in der gleichen

Richtung bedeute. Es ist Methode der Physik geworden, eine Größe durch

andere zu definieren, indem man sie zu immer weiter zurückliegenden

Größen in Beziehung setzt und schließlich ein System von Axiomen,

Grundgleichungen der Physik, an die Spitze stellt. Aber was wir auf

diese Weise erreichen, ist immer nur ein System von verflochtenen

mathematischen Sätzen, und es fehlt innerhalb dieses Systems gerade

diejenige Behauptung, die den Sinn der Physik ausmacht, die Behauptung,

daß dies System von Gleichungen ~Geltung für die Wirklichkeit~ hat. Das

ist eine ganz andere Beziehung als die immanente Wahrheitsrelation der

Mathematik. Wir können sie als eine Zuordnung auffassen: die wirklichen

Dinge werden Gleichungen zugeordnet. Nicht nur die Gesamtheit der

wirklichen Dinge ist der Gesamtheit des Gleichungssystems zugeordnet,

sondern auch die ~einzelnen~ Dinge den ~einzelnen~ Gleichungen.

Dabei ist das Wirkliche immer nur durch irgendeine Wahrnehmung als

gegeben zu betrachten. Nennen wir die Erde eine Kugel, so ist das eine

Zuordnung der mathematischen Figur „Kugel“ zu gewissen Wahrnehmungen

unserer Augen und unseres Tastsinns, die wir, bereits eine primitivere

Stufe der Zuordnung vollziehend, als „Wahrnehmungsbilder der Erde“

bezeichnen. Sprechen wir von dem ~Boile~schen Gasgesetz, so ordnen

wir damit die Formel p·V = R·T gewissen Wahrnehmungen zu, die wir

teils als direkte (z. B. das Hautgefühl bei bewegter Luft), teils als

indirekte (z. B. Stand des Zeigers im Manometer) Wahrnehmungen der Gase

bezeichnen. Daß die Sinnesorgane die Vermittlung der Begriffe mit der

Wirklichkeit übernehmen, ist in der Natur des Menschen begründet und

durch gar keine Metaphysik hinweg zu interpretieren.

Die Zuordnung, die im physikalischen Satz vollzogen wird, ist aber von

sehr merkwürdiger Natur. Sie unterscheidet sich durchaus von anderen

Arten der Zuordnung. Sind etwa zwei Punktmengen gegeben, so ordnen

wir sie einander dadurch zu, daß wir zu jedem Punkt der einen Menge

einen Punkt der anderen Menge als zugehörig bestimmen. Dazu müssen

aber die Elemente jeder der Mengen ~definiert~ sein; d. h. es muß für

jedes Element noch eine andere Bestimmung geben als die, welche die

Zuordnung zur anderen Menge vollzieht. Gerade diese Definiertheit

fehlt auf der einen Seite der erkenntnistheoretischen Zuordnung. Zwar

sind die Gleichungen, die begriffliche Seite, hinreichend definierte

Gebilde. Aber für das „Wirkliche“ kann man das keineswegs behaupten.

Im Gegenteil erhält es seine Definition im einzelnen erst durch die

Zuordnung zu Gleichungen.

Man könnte diese Zuordnung dem mathematischen Fall vergleichen, wo

eine diskrete Menge einer Untermenge des Kontinuums zugeordnet wird.

Betrachten wir etwa als Beispiel die Zuordnung der rationalen Brüche

zu Punkten einer geraden Linie. Wir bemerken zunächst auch hier, daß

die Punkte der geraden Linie alle wohl definiert sind; wir können

durchaus von jedem Punkt der Ebene angeben, ob er zu der Geraden

gehört oder nicht. Mehr als das: die Punkte der Geraden sind außerdem

geordnet; wir können von je zwei Punkten angeben, welcher von ihnen

„rechts“, welcher „links“ liegt. Aber es werden bei der Zuordnung

nicht alle Punkte der Geraden getroffen. Eine unendliche Menge, die

den irrationalen Zahlen entspricht, bleibt unberührt, und die Auswahl

der den rationalen Brüchen entsprechenden Punkte wird erst durch die

Zuordnung vollzogen. Wir können von einem Punkte der Geraden nicht

ohne weiteres angeben, ob er zu der zugeordneten Untermenge gehört;

um das festzustellen, müssen wir erst nach einer Methode, die durch

die Konstruktion der rationalen Brüche gegeben ist, eine Untersuchung

anstellen. Insofern vollzieht die Zuordnung zu der andern Menge erst

die Auswahl der Untermenge des Kontinuums. Aber wir bemerken auch, daß

das Problem so noch nicht hinreichend definiert ist. Denn wir können

die Zuordnung noch auf unendlich viel verschiedene Weisen vollziehen.

Vergrößern wir etwa die als Einheit gewählte Strecke, so findet die

geforderte Zuordnung ebensogut statt, aber einem bestimmten rationalen

Bruch entspricht jetzt ein anderer Punkt der Geraden. Und mehr als

das: Punkte, die vorher einer Irrationalzahl entsprachen, werden jetzt

vielleicht einem rationalen Bruch zugeordnet, so daß die ausgewählte

Untermenge sich jetzt aus ganz anderen Elementen zusammensetzt. Noch

ganz andere Zuordnungen ergeben sich, wenn man etwa die Gerade in

Strecken einteilt, die den ganzen Zahlen entsprechen, und die Zuordnung

innerhalb jedes Abschnitts von rückwärts vornimmt; man könnte auch

beliebige endliche Stücke überhaupt von der Zuordnung ausschalten

-- derartiger Möglichkeiten gibt es unbegrenzt viel. Man erkennt:

die auszuwählende Untermenge ist erst definiert, wenn noch gewisse

Nebenbedingungen angegeben sind. So kann man fordern, daß von zwei

beliebigen Brüchen der größere immer dem weiter rechts gelegenen Punkt

zugeordnet wird, daß ein doppelt so großer Bruch einem doppelt so weit

rechts gelegenen Punkt zugeordnet wird usw. Man kann fragen, wann

die Nebenbedingungen hinreichend sind, um die Zuordnung eindeutig zu

machen. Erst wenn solche Bedingungen gefunden worden sind, ist durch

die diskrete Menge und die Nebenbedingungen eine eindeutige Auswahl

unter den Punkten des Kontinuums vollzogen. Ihre Durchführung ist dann

immer noch ein mathematisches Problem, aber ein eindeutig lösbares: es

lösen, heißt andere Relationen zu finden, die dann ebenfalls zwischen

den Punkten bestehen und in den Nebenbedingungen nicht explizit gegeben

sind.

Aber auch dieses Beispiel unterscheidet sich immer noch von der

Zuordnung, die im ~Erkenntnisprozeß~ vollzogen wird. In dem Beispiel

war für die ~Obermenge~ jedes Element definiert, sogar noch ein

Ordnungssinn gegeben. Die Nebenbedingungen mußten von dieser

Eigenschaft Gebrauch machen, nicht nur von dem Ordnungssinn, sondern

auch von der Definiertheit der Einzelelemente; von letzterer z. B. in

der Forderung, daß dem doppelten Bruch die doppelte Strecke auf der

Geraden entsprechen soll, denn das setzt voraus, daß man für jeden

Punkt eine Entfernung vom Nullpunkt angeben kann. Für die Zuordnung des

Erkenntnisvorgangs aber versagen alle solche Bestimmungen. Die eine

Seite ist völlig undefiniert. Sie ist nicht in Grenzen eingeschlossen,

sie hat keinen Ordnungssinn, ja, es läßt sich nicht einmal angeben,

was ein Einzelelement dieser Menge ist. Was ist die Länge eines

physikalischen Stabes? Sie wird erst definiert durch eine Fülle von

physikalischen Gleichungen, die aus den Ablesungen an den geodätischen

Instrumenten eine Größe „Länge“ herausinterpretieren. Wieder vollzieht

erst die Zuordnung zu den Gleichungen die Definition. Und wir stehen

vor der merkwürdigen Tatsache, daß wir in der Erkenntnis eine Zuordnung

zweier Mengen vollziehen, deren eine durch die Zuordnung nicht bloß

ihre Ordnung erhält, sondern ~in ihren Elementen erst durch die

Zuordnung definiert wird~.

Auch wenn man versucht, die einzelne Wahrnehmung als definiertes

Element der Wirklichkeit zu betrachten, kommt man nicht durch. Denn

der Inhalt jeder Wahrnehmung ist viel zu komplex, um als zuzuordnendes

Element gelten zu können. Fassen wir etwa in dem oben erwähnten

Beispiel die Wahrnehmung des Manometerzeigers als solches Element auf,

so geraten wir deshalb in Schwierigkeiten, weil diese Wahrnehmung

viel mehr enthält als die Zeigerstellung. Ist z. B. auf dem Manometer

das Firmenschild des Fabrikanten befestigt, so geht dies ebenfalls in

die Wahrnehmung ein. Zwei Wahrnehmungen, die sich in bezug auf das

Firmenschild unterscheiden, können für die Zuordnung zur Boileschen

Gleichung trotzdem äquivalent sein. Ehe wir die Wahrnehmung zuordnen,

müssen wir in ihr eine Ordnung vollziehen, „das Wesentliche vom

Unwesentlichen scheiden“; aber das ist bereits eine Zuordnung unter

Zugrundelegung der Gleichungen oder der in ihnen ausgedrückten

Gesetze. Auch ein Ordnungssinn ist durch die Wahrnehmung nicht gegeben.

Man könnte vermuten, daß etwa die ~zeitliche Aufeinanderfolge~

der Wahrnehmungen für die Wirklichkeitsseite der Zuordnung einen

Ordnungssinn bedeutet. Aber das ist keinesfalls richtig. Denn die in

dem Erkenntnisurteil behauptete Zeitordnung kann der der Wahrnehmung

durchaus widersprechen. Liest man etwa bei zwei Koinzidenzbeobachtungen

die Stoppuhren in umgekehrter Reihenfolge ab, so bildet man unabhängig

davon ein Urteil über den „wirklichen“ Zeitverlauf. Dieses Urteil aber

basiert bereits auf physikalischen Erkenntnissen, also Zuordnungen, z.

B. muß die physikalische Natur der Uhren, etwa ihre Korrektion, bekannt

sein. Die Zeitordnung der Wahrnehmungen ist für die im Erkenntnisurteil

behauptete Zeitordnung irrelevant, sie liefert keinen für die Zuordnung

brauchbaren Ordnungssinn.

Die Wahrnehmung enthält nicht einmal ein hinreichendes Kriterium

dafür, ob ein gegebenes Etwas zur Menge der wirklichen Dinge gehört

oder nicht. Die Sinnestäuschungen und Halluzinationen beweisen

das. Erst ein Erkenntnisurteil, d. i. aber ein Zuordnungsprozeß,

kann die Entscheidung fällen, ob die Sinnesempfindung eines Baumes

einem wirklichen Baum entspricht, oder nur dem Durstfieber des

Wüstenwanderers ihr Dasein verdankt. Allerdings liegt in jeder

Wahrnehmung, auch in der halluzinierten, ein Hinweis auf etwas

Wirkliches -- die Halluzination läßt auf physiologische Veränderungen

schließen -- und wir werden noch anzugeben haben, was diese

Eigentümlichkeit bedeutet. Aber eine ~Definition~ des Wirklichen

leistet die Wahrnehmung nicht.

Vergleichen wir diese Tatsache mit dem geschilderten Beispiel einer

Zuordnung, so finden wir, da auch die Wahrnehmung keine Definition

für die Elemente der Obermenge darstellt, daß im Erkenntnisvorgang

eine völlig undefinierte Menge auf der einen Seite vorliegt. So kommt

es, daß erst das physikalische Gesetz die Einzeldinge und ihre Ordnung

definiert. Die Zuordnung selbst schafft sich erst die eine Reihe der

zuzuordnenden Elemente.

Man könnte geneigt sein, diese Schwierigkeit mit einem raschen

Entschluß aus dem Wege zu räumen: indem man erklärt, daß nur die

geordnete der beiden Reihen „wirklich“ sei, daß die undefinierte

andere Seite fingiert, ein hypostasiertes Ding an sich sei. Vielleicht

kann man so die Auffassung des ~Berkeley~schen Solipsismus und in

gewissem Sinne auch des modernen Positivismus interpretieren. Aber

diese Auffassung ist bestimmt falsch. Denn das Merkwürdige bleibt, daß

die definierte Seite ihre Rechtfertigung nicht in sich trägt, daß sie

sich ihre Struktur von außen her vorschreiben lassen muß. Trotzdem es

sich um eine Zuordnung zu undefinierten Elementen handelt, ist diese

Zuordnung nur in einer ganz bestimmten Weise möglich, keineswegs

beliebig; wir nennen das: Bestimmung der Erkenntnisse durch Erfahrung.

Und wir konstatieren die Merkwürdigkeit, daß die definierte Seite die

Einzeldinge der undefinierten Seite erst bestimmt, und daß umgekehrt

die undefinierte Seite die Ordnung der definierten Seite vorschreibt.

~In dieser Wechselseitigkeit der Zuordnung drückt sich die Existenz des

Wirklichen aus~. Es ist ganz gleichgültig, ob man dabei von einem Ding

an sich spricht, oder ob man ein solches bestreitet. Daß das Wirkliche

existiert, bedeutet jene Wechselseitigkeit der Zuordnung; dies ist

sein für uns begrifflich erfaßbarer Sinn, und so vermögen wir ihn zu

formulieren.

Relativitätstheorie und Erkenntnis Apriori · 第 2 / 8 段