die alle durch ihr bloßes Erscheinen Stimmrecht in derselben besaßen.
Während aber bei allen andern Arten von Generalversammlungen keinerlei
Unterschied zwischen den Teilnehmern gemacht wird, ist es bei den
Gründerversammlungen Grundsatz, daß diejenigen, welche die Gefahr der
Gründung auf sich nehmen wollen, dies ausdrücklich erklären; ihre Stimme
hat deshalb nicht größeres Gewicht als die der andern Mitglieder der
Generalversammlung, diese Bestimmung aber ist nötig, damit das
Gemeinwesen sowohl als die sich für den Gegenstand interessierende und
durch die andern Mitglieder der Generalversammlung vertretene
öffentliche Meinung sich ein Urteil darüber bilde, welche Deckung das
Gemeinwesen für die geforderten Kredite unter allen Umständen finden
werde, falls das Unternehmen zu Grunde gehen sollte, noch bevor es zu
arbeiten begonnen oder genügend zahlreiche Genossen seiner Arbeit
gefunden, um den Schaden der Auflösung decken zu können. Denn im Sinne
des § 6 der freiländischen Gesellschaftsstatuten wird bekanntlich der
Schaden unter die Mitglieder jeder Association nach Maßgabe des auf ein
jedes entfallenden Gewinnes verteilt. Wenn nun ein Unternehmen zu Grunde
geht, bevor es überhaupt Gewinne zur Verteilung gebracht hat, oder wenn
diese Gewinnverteilung unter einer so geringen Anzahl von Personen
stattgefunden haben sollte, daß die vom Schaden Betroffenen außer stande
wären, Ersatz zu leisten, so hätte das Gemeinwesen das Nachsehen, das
Unternehmen wäre thatsächlich nicht auf Kosten der Unternehmer, sondern
auf Kosten der Gesamtheit ins Werk gesetzt. Eine solche Vorsorge ist
umso notwendiger, als es Grundsatz der freiländischen Kreditgebarung
ist, daß niemand wegen welcher Kapitalverluste immer zu einer höheren
jährlichen Abzahlung an das Gemeinwesen verpflichtet werden könne, als
dem Werte einer »Jahresstunde« entspricht. Das heißt mit anderen Worten:
es darf niemand wegen Verschuldung an das Gemeinwesen eine Last
aufgebürdet werden, welche dem Werte nach die tägliche Mehrarbeit einer
Stunde übersteigt. Da nun der durchschnittliche Stundenwert derzeit fünf
Mark beträgt und auf das Jahr zweihundertundfünfzig Arbeitstage
gerechnet werden -- es kommen nämlich von den dreihundertfünfundsechzig
Tagen des Jahres die zwei Ferienmonate und die Feiertage in Abzug -- so
stellt sich das Maximum der Abschlagszahlungen, zu denen ein Freiländer
wegen Verlustes von ihm beanspruchter Kapitalien angehalten werden kann,
derzeit auf zwölfhundertundfünfzig Mark im Jahre.
Bei Neugründungen ist es also notwendig, daß sich eine dem geforderten
Kapitale entsprechende Menge von Teilnehmern finde, die von vornherein
erklären, daß sie ohne Rücksicht darauf, ob ein späterhin entstehender
Verlust durch die Gewinnanteile der Beteiligten Deckung fände oder
nicht, dem Gemeinwesen für die Abtragung der geforderten Summe haften --
welche Haftpflicht natürlich erlischt, sowie die Verteilung
des Verlustes im Sinne des Absatzes 6 des freiländischen
Gesellschaftsstatuts möglich wird, ohne irgend einen der Betroffenen mit
mehr als dem Werte einer Jahresstunde zu belasten.
Da es sich im vorliegenden Falle um zwölf Millionen Mark handelte, die
nach der Beschaffenheit der geplanten Anlagen in zwanzig Jahren
amortisiert werden sollten, so hätten sich 240 gründende Mitglieder
melden müssen, damit die geforderte Summe von vornherein Deckung finde.
Das war nun thatsächlich nicht der Fall; es meldeten sich nur 85
Personen, die so viel Vertrauen in die Durchführbarkeit des Planes oder
so viel Enthusiasmus für die ihm zu Grunde liegende Idee besaßen, um
sich der Gefahr auszusetzen, zwanzig Jahre hindurch mit einer 1250 Mark
erreichenden Ersatzpflicht belastet zu werden. Auch hatte das
Unternehmen in der Versammlung zahlreiche energische Gegner, die
haarscharf bewiesen, daß der ganze Plan theoretisch und praktisch
unsinnig sei und daß es thörichte Vergeudung der öffentlichen Mittel
wäre, sie an die Verwirklichung eines derartigen Hirngespinstes zu
setzen. Wenn sich -- erklärten diese Gegner -- 240 Thoren gefunden
hätten, um ihre eigenen Kräfte für die Sache einzusetzen, so müßte man
sie zwar bedauern, könnte aber nichts dagegen vorkehren, da es natürlich
jedermanns Recht sei, mit seinen eigenen Mitteln anzufangen, was ihm
beliebt; da dies jedoch glücklicherweise nicht geschehen, so möge der
Erfinder das Publikum fernerhin mit seinen Chimären nicht in Versuchung
führen. Ich konnte dieser Beweisführung, trotzdem sehr tüchtige
Fachmänner sie vertraten, nicht in allen Stücken beipflichten. Wie
bereits zugegeben, bezweifelte ich einigermaßen die Richtigkeit aller
Voraussetzungen des Erfinders, aber zwingende Beweiskraft vermochte ich
auch den Argumenten der Gegner nicht zuzuerkennen, und ich erinnerte
mich daran, daß es Fachmänner waren, die Galilei zum Widerruf gezwungen
und den Erfinder des Dampfschiffes, Foulton, für einen Narren erklärt
hatten. Ich war der Ansicht, daß die Großartigkeit der Idee in einem so
reichen Gemeinwesen, wie es Freiland ist, eines Versuches wohl wert sei
und fühlte mich in dieser Ansicht umsomehr bestärkt, als ich sah, daß
unter den fünfundachtzig Genossen des Erfinders sich einige Männer
befanden, deren Urteil in Sachen der Flugtechnik mir denn doch zum
mindesten beachtenswert erschien. Ich trat also nicht bloß den Gründern
bei, sondern schloß mich, als es zur Abstimmung kam, denjenigen an, die
trotz der mangelnden Kapitaldeckung doch dafür waren, daß die geplante
Gesellschaft den geforderten Kredit erhalte; es war die Majorität, die
sich in diesem Sinne aussprach.
Die Folge eines solchen Beschlusses ist nach freiländischem Rechte, daß
die Sache zunächst vor die Verwaltungsbehörde und den Vertretungskörper
für gemeinnützige Angelegenheiten kommt, d. h. wohlverstanden nur, wenn
es sich, wie im vorliegenden Falle, um eine Gründung handelt, deren
Kapitalbedarf nicht volle Deckung gefunden hat. Andernfalls wäre die
Sache mit dem Beschlusse der Generalversammlung erledigt gewesen, die
Verpflichtung der Centralbank zur Gewährung der erforderlichen Kredite
unmittelbar in Kraft getreten. So aber, wie die Dinge hier lagen, mußten
die gewählten Vertreter des Gemeinwesens sich über den von der
Generalversammlung gefaßten Beschluß aussprechen. Stimmen sie ihm zu, so
ist die Gründung vollzogen; lehnen sie ihn ab, so haben die Gründer das
Recht, eine neuerliche Generalversammlung zu fordern, in welcher dann
die öffentliche Meinung endgültig ihr Urteil abgiebt. Im vorliegenden
Falle geschah das letztere. Der Vertretungskörper für gemeinnützige
Angelegenheiten sprach sich infolge des ihm von der Verwaltungsbehörde
unterbreiteten Gutachtens gegen die Gewährung des geforderten Kredites
aus und es kam thatsächlich zu einer neuen Generalversammlung.
Inzwischen hatte sich die Zahl der haftenden Genossen des Erfinders
auf 152 erhöht und die von nahezu 8000 Personen beschickte
Generalversammlung bestätigte mit überwältigender Mehrheit den Beschluß
ihrer Vorgängerin. Es war offenbar, das freiländische Volk wollte etwas
daran wagen, um eine so großartige Erfindung zu erproben, und ich will
hier nur nebenbei erwähnen, daß der Erfolg der Volksstimme nachträglich
Recht gab. Der Gedanke des Erfinders bewährte sich zwar nicht vollkommen
in der von ihm vorausgesehenen Weise, sein Unternehmen mißlang, aber die
bei den angestellten Versuchen gemachten Erfahrungen waren so wichtiger
und so einschneidender Art, daß der nämliche Vertretungskörper, der
wenige Monate zuvor den Versuch hindern wollte, einstimmig einen Antrag
annahm, der darauf hinauslief, den Gründern das ganze Unternehmen
verlustlos abzulösen und die begonnenen Experimente auf Kosten des
Gemeinwesens fortzuführen; der von der Majorität seiner Fachkollegen
noch kürzlich als unzurechnungsfähiger Querkopf behandelte Erfinder
wurde von diesen nämlichen Fachkollegen zum obersten Leiter dieser
wichtigen Versuchsanstalt ernannt.
Unser Freund Tenax, der sich mehr und mehr als Freiländer zu fühlen
begann und auch nach Möglichkeit an allen öffentlichen Angelegenheiten
teilnahm, dabei aber sein Räsonnieren den sämtlichen freiländischen
Einrichtungen gegenüber noch nicht lassen konnte, war bei den zwei
Generalversammlungen mit dabei gewesen, hatte in der ersten eifrig gegen
den Erfinder gesprochen und gestimmt, in der zweiten dagegen sein Votum
für ihn abgegeben. Als ich mich damals nach den Beweggründen seiner
Handlungsweise bei ihm erkundigte, meinte er, er habe den Mann
ursprünglich für einen Gauner gehalten, der bloß darauf ausginge, der
freiländischen Centralbank 600000 Pfund Sterling zu entlocken und sich
dann aus dem Staube zu machen. »Denn das« -- so rief er triumphierend --
»ist einer der wunden Punkte Eueres Kreditsystems. Ihr habt an alles
gedacht, nur daran nicht, daß es auch Spitzbuben in der Welt giebt, und
da wollte ich denn nach Möglichkeit vorbeugen.«
»Seien Sie ruhig, Professor,« tröstete ich den alten Herrn, »Spitzbuben
vermögen unserer Bank nichts anzuhaben.«
»Oho!« rief Professor Tenax, »bekommt hier nicht jedermann Geld, soviel
er will und zu welchem Zwecke immer, ohne das Euere Centralbank auch nur
das Recht hat, bei der Verwendung des Geldes dem Schuldner auf die
Finger zu sehen?«
»Vor allem, verehrter Freund, bekommt jedermann, wie Sie soeben zu sehen
Gelegenheit hatten, für eigene Rechnung unbedingt nur soviel, als er
vernünftigerweise abzuzahlen in der Lage ist; fordert er mehr, so hat
unsere Centralbehörde bereits das Recht, sich seine Zwecke etwas näher
anzusehen, und der Betreffende müßte es besonders schlau anstellen, wenn
er diese Behörde mitsamt der öffentlichen Meinung so gründlich hinters
Licht zu führen vermöchte. Will jemand eine größere Summe haben, so muß
er sich Genossen suchen und es hat außerdem für alle Fälle jedermann das
Recht, sich ihm sowohl als seinen Genossen jederzeit anzuschließen.
Diese Genossen überwachen ihn, nehmen Einblick in alle seine Schritte,
setzen ihm Kollegen in der Leitung an die Seite, was an sich schon
genügt, um verbrecherische Pläne eines einzelnen zu durchkreuzen. Aber
setzen wir selbst den Fall, daß jemand ein ganzes Konsortium von Gaunern
auf die Beine bringt. Nehmen wir beispielsweise an, daß alle die
hundertzweiundfünfzig, die sich dem Erfinder da angeschlossen haben,
geriebene, abgefeimte Schurken wären; was nützt das den Leuten? Sie
haben jetzt einen Kredit von 600000 Pfund, aber zu welchem Zwecke und in
welcher Weise? Glauben Sie, daß die Centralbank den Herren 600000
Pfund Sterling auf den Tisch zählt? Die Centralbank wird
den Baugesellschaften, welche die Fabriksanlagen der neuen
Luftschiffahrtsgesellschaft errichten, den Maschinenwerkstätten, die ihr
die Einrichtungen liefern, Zahlung leisten; wo ist da Raum für Betrug?
Ich gebe Ihnen zu, daß die Leute vielleicht Maschinen im Auslande
bestellen und bei dieser Gelegenheit durch betrügerische Machenschaften
mit betrügerischen Fabrikanten irgend etwas auf die Seite bringen
könnten; im großen Stile dürften sie das schwerlich betreiben, ohne den
öffentlichen Verdacht auf sich zu lenken, womit dann natürlich -- immer
ohne die geringste Einmischung der Centralverwaltung -- ihr Spiel rasch
ein Ende hätte. Doch sehen wir selbst davon ganz ab, nehmen wir an, die
Herren stellten es so schlau an, daß niemand ihnen hinter ihre Schliche
käme, trotzdem sie einen recht namhaften Teil des ihnen eröffneten
Kredits unterschlagen hätten -- _wem_ unterschlagen sie das? Doch nur
sich selbst; mehr, als wofür sie haften, wird ihnen zu stehlen gewiß
nicht gelingen. Oder meinen Sie vielleicht, daß die Gauner, wenn sie
einen Fischzug gemacht haben, das Weite suchen könnten, in welchem Falle
dann das Gemeinwesen trotz der Haftpflicht der Unternehmer das leere
Nachsehen hätte? Halten Sie es für möglich, daß es zurechnungsfähige
Menschen giebt, die, um eines solchen Gewinnes willen Freiland den
Rücken kehren und sich der bürgerlichen Welt überantworten? Die Sache
löst sich in ein ganz einfaches Rechenexempel auf. Was können die Leute
hier stehlen? Äußerstenfalls den Wert _einer_ Stunde; und dafür sollten
sie auf die fünf, sechs andern Stunden ihres Arbeitswertes verzichten?
Denn sowie sie Freiland den Rücken kehren, haben sie diesen Wert selbst
vernichtet oder doch zum mindesten auf jenes Ausmaß des Elends
herabgedrückt, wie es in der bürgerlichen Welt der Anteil des
Arbeitenden ist. Menschen, die dessen fähig wären, könnten keine
Schlauköpfe, sondern nur Tölpel sein, die nicht einmal über das
Einmaleins hinaus sind, und solche sind -- als Betrüger zum mindesten --
nicht gefährlich. Aber ich bestreite, daß selbst der ärgste Tölpel,
sofern nur ein Rest von Menschentum in ihm steckt, um welchen Preis
immer dazu zu haben wäre, die freie Atmosphäre dieses Landes mit der
Kerkerluft der bürgerlichen Welt zu vertauschen.«
»Nun ereifern Sie sich nur nicht wieder,« begütigte mich Professor
Tenax. »Wenn es Ihnen Vergnügen macht, gebe ich zu, daß meine
Besorgnisse nach dieser Richtung überflüssig gewesen. Betrüger sind die
Herren von der Luftschiffahrtgesellschaft nicht, dafür aber sind es
herzlich unpraktische Leute. Sehen Sie, ich bin doch ein Kathedermensch
und habe mit Geschäften eigentlich niemals etwas zu thun gehabt; aber
eine solche Gefahr einzugehen, wie das die hundertundzweifünfzig thun,
und dabei nicht den geringsten Vorteil für sich auszubedingen, aller
Welt das Recht offen halten, am Gewinne, den ich unter Einsatz meiner
Mittel ermöglicht habe auf gleichem Fuße teilzunehmen, das wäre doch
nicht nach meinem Geschmack. Nebenbei will ich auch bemerken, daß es in
meinen Augen gerade kein Zeugnis für die hier herrschende
Gerechtigkeitsliebe ist, daß man eine solche Verteilung von Gefahr und
Gewinn als etwas Selbstverständliches betrachtet.«
»Ich kann Sie auch in diesem Punkte beruhigen,« entgegnete ich. »Haben
Sie nicht bemerkt, daß jener Absatz des Gesellschaftsstatuts, in welchem
vom Alterszuschlage der Genossen die Rede zu sein pflegt, in dem soeben
zur Annahme gelangten Statut der Luftschiffahrtsgesellschaft offen
gelassen wurde?«
»Allerdings, und das ist es gerade, was ich so überaus thöricht finde;
die Leute verzichten selbst auf jenen geringfügigen Zuschlag, den
überall die älteren Teilnehmer einer Gesellschaft genießen, während ich
in der Ordnung finden würde, daß hier, wo mit der Gründung so große
Gefahr verknüpft ist, der Vorzug der ersten Teilnehmer größer sei als
sonst der Alterszuschlag.«
»Das finden wir hundertzweiundfünfzig ersten Teilnehmer der
Luftschiffahrtgesellschaft auch und gerade deshalb haben wir diesen
Punkt einstweilen offen gelassen; wir wissen noch nicht, was wir fordern
sollen, und haben es daher für das Beste gehalten, darüber einstweilen
zu schweigen. Gelingt das Unternehmen, läßt sich über Bedeutung und
Tragweite eines in die Statuten aufgenommenen Zuschlagrechtes ein Urteil
bilden, dann werden wir Gründer mit unseren Forderungen hervortreten.«
»Und das nennen Sie praktisch, das nennen Sie vernünftig? Diese heutige
Generalversammlung, bei welcher außer den Gründern niemand zugegen war,
der sich am Unternehmen thätig beteiligen würde, wäre geneigt gewesen,
jeden beliebigen Alterszuschlag zu votieren; nach Jahresfrist, wenn das
Unternehmen dann gelungen sein sollte, wenn es sich herausstellt, daß
hier Tausende von Arbeitern lohnende Beschäftigung finden, dann mit
diesen Arbeitern, die auf ihre Kosten euch ersten hundertzweiundfünfzig
etwas bewilligen sollen, über das Ausmaß dieser Bewilligung verhandeln,
ist doch jedenfalls sehr unklug.«
»Diese Frage hat auch mir einen Moment lang zu denken gegeben, aber die
Antwort liegt ziemlich nahe. Uns Gründern hätte es auf der einen Seite
nichts genützt, wenn uns diese erste gründende Versammlung welchen
Zuschlag immer bewilligt hätte, weil jede folgende ihn widerrufen kann;
und wir brauchen auf der andern Seite nicht zu fürchten, daß spätere
Generalversammlungen, in denen die Genossen den Ausschlag geben, uns in
dem, was die öffentliche Meinung dazumal für billig halten wird,
verkürzen werden, weil die Freizügigkeit uns in solchem Falle Hilfe
schüfe. So gut sich hier bei dieser ersten Gelegenheit Tausende
eingefunden haben, um eine Gesellschaft, welche sie interessiert,
begründen zu helfen, ebenso würden späterhin sicherlich Tausende sich
bereit finden, helfend in eine Generalversammlung einzutreten, wo man
billige Ansprüche von Personen mißachten wollte, die unter dem Einsatz
ihrer Mittel die Verwirklichung einer gemeinnützigen Idee ermöglicht
haben. Nehmen Sie an, daß die zukünftigen Flugmaschinen zwar im Prinzipe
gelungen, aber doch so geartet sind, daß sie praktisch nicht sehr große
Verwendung finden können, so wird der Absatz des Unternehmens ein
geringfügiger bleiben und selbst ein verhältnismäßig hoher Zuschlag
nicht viel tragen; stellen Sie sich umgekehrt vor, daß Zehntausende von
Arbeitern notwendig werden, um dem Bedarfe nicht nur von Freiland,
sondern der ganzen Welt nach diesem zukünftigen Flugapparate zu genügen,
dann hätte auch ein geringfügiger Gründerzuschlag enormen Wert. Setzen
wir nun den Fall, daß man, auf einen mäßigen Absatz rechnend, einen
zehnprozentigen Gründerzuschlag durch -- sagen wir -- zwanzig Jahre
heute für billig halten würde und es stellte sich dann heraus, daß
dieser zehnprozentige Zuschlag, statt wenige Tausende Mark im Jahre zu
tragen, Hunderttausende von Mark jährlich erreicht, glauben Sie dann,
daß es billig wäre, diese hundertzweiundfünfzig Personen dafür, daß sie
schlimmsten Falls 1250 Mark im Jahre aufs Spiel setzten, mit je 100000
Mark jährlich zu belohnen? -- Ebenso unbillig, als es umgekehrt wäre,
wenn man unter der Voraussetzung, daß der Absatz sehr groß sein werde,
einen sehr mäßigen Gründerzuschlag festgestellt hätte und sich dann
herausstellte, daß dieser Zuschlag in Wahrheit ein Bettel sei, der nach
unten zu außer Verhältnis steht mit der übernommenen Gefahr. Wir Gründer
thun also ganz wohl daran, uns auf die öffentliche Meinung zu verlassen;
wir werden unter allen Umständen erhalten, was diese als billig
erachtet.«
Dreizehntes Kapitel.
Die Verfassung von Freiland; die freiländische Steuer.
Im Monat September finden hier die Wahlen für die verschiedenen
Vertretungskörper statt. Die freiländische Verwaltung ist nämlich in der
Weise eingerichtet, daß jeder Zweig des öffentlichen Dienstes für das
ganze Land in je _einer_ obersten Centralstelle zusammengefaßt ist, die
verschiedenartigen Verwaltungszweige dagegen durchaus unabhängig
voneinander arbeiten und auch deren Überwachung nicht durch einen
einheitlichen, sondern durch gesonderte Vertretungskörper vor sich geht.
Es giebt zwölf solcher unabhängiger Verwaltungszweige, nämlich:
1. Präsidium.
2. Versorgungswesen.
3. Unterricht.
4. Kunst und Wissenschaft.
5. Statistik.
6. Straßenbau und Verkehrswesen.
7. Post und Telegraph.
8. Auswärtige Angelegenheiten.
9. Lagerhaus.
10. Centralbank.
11. Gemeinnützige Unternehmungen.
12. Gesundheitspflege und Justiz.
Dementsprechend bestehen zwölf oberste Verwaltungsbehörden, mit je einem
Vorstande an der Spitze, und zwölf Vertretungskörper, aus deren Mitte
die Verwaltungsvorstände gewählt werden, die dann ihrerseits ihre
Unterbeamten ernennen.
Jeder volljährige Freiländer -- Mann oder Weib -- hat das Wahlrecht für
sämtliche Vertretungskörper; nur üben die wenigsten dieses ihnen
zustehende Recht für alle zwölf Vertretungen aus, vielmehr giebt
jedermann seine Stimme nur in jenen Wahlkörpern ab, für deren
Angelegenheiten er sich interessiert und Verständnis zu besitzen glaubt.
Die Frauen z. B. kümmern sich zumeist um die Wahlen für die
Lagerhausverwaltung oder für die Centralbank nicht, stimmen auch für
Straßenbau und Verkehrswesen, Post und Telegraph nur in geringer Zahl,
während z. B. bei Wahlen für das Unterrichtswesen ihre Stimmen in der
Regel den Ausschlag geben. Man geht hier nämlich von dem Grundsatze aus,
daß es zwar jedermanns Pflicht sei, sich um die öffentlichen
Angelegenheiten zu kümmern, aber eben nur um diejenigen, für welche man
Interesse und Verständnis besitzt; es gilt für unehrenhaft, sich dem
öffentlichen Leben fernzuhalten, aber für ebenso unehrenhaft, sich in
Angelegenheiten zu mengen, von denen man nichts versteht. Die Folge
davon ist, daß alle öffentlichen Angelegenheiten in den Händen
Sachverständiger ruhen und daß beinahe überall diejenigen den Ausschlag
geben, die bei den Entscheidungen, um die es sich jeweilig handelt,
zunächst interessiert sind.
Das wäre in den Staaten der bürgerlichen Welt ein ungeheueres Unglück.
Denn da dort jedermann bestrebt ist und bestrebt sein muß, seinen
Vorteil auf Kosten anderer zu suchen, so hätte eine derartige
Machtverteilung zu bedeuten, daß das Publikum wehrlos den
Ausbeutungsgelüsten derjenigen überantwortet wäre, die irgendwie in der
Lage sind, sich auf seine Kosten zu bereichern. Man stelle sich einmal
ein europäisches Land vor, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation,
die Landwirte über Landwirtschaft, die Bankleute über Bankwesen Gesetze
zu machen und deren Ausübung zu überwachen die Macht besäßen, ohne daß
sie den Widerstand der nicht direkt Beteiligten zu fürchten
brauchten! Hier in Freiland sind ähnliche Ausbeutungsgelüste ganz
undenkbar. Was würde es z. B. freiländischen Fabriks- oder
Landwirtschaftsgesellschaften nützen, ihre Erzeugnisse durch Schutzzölle
zu verteuern? Sie hätten damit den anderen das Produzieren erschwert,
die Arbeit von den von Natur aus ertragreichsten auf minder ertragreiche
Arbeitszweige gelenkt, ohne die Sondervorteile aus den geschützten
Produktionen für sich behalten zu können. Da hier jedermanns Nutzen mit
dem aller Welt notwendigerweise in Übereinstimmung bleiben muß, so kann
man in allen Stücken die Wahrung des allgemeinen Nutzens denjenigen
überlassen, die sich auf ihren Nutzen aus einer gerade in Frage
stehenden Angelegenheit am besten verstehen, und das sind natürlich
allemal diejenigen, welche bei der fraglichen Sache am unmittelbarsten
interessiert sind. Setzen wir z. B. den Fall, daß es sich in Europa um
den Bau einer neuen Eisenbahn handle; wäre es dort möglich, diesen Bau
von der Meinung derjenigen abhängig zu machen, deren Ländereien und
Gewerke von der neuen Linie berührt werden sollen? Sie würden für den
Bau stimmen, auch wenn die Vorteile desselben für die Gesamtheit in gar
keinem Verhältnisse zu den Lasten stünden, sofern nur die für sie selbst
aus diesem Bau erwachsende Last durch den für sie selbst daraus
erwachsenden Vorteil übertroffen wird. In Freiland dagegen können auch
die unmittelbar Beteiligten nicht wünschen, daß eine Bahn gebaut werde,
die der Gesamtheit weniger nützt als sie kostet, weil sich hier Nutzen
wie Kosten unter allen Umständen gleichmäßig auf alle Mitglieder des
Gemeinwesens, auf ein jedes nach Maßgabe seiner Arbeitsleistung,
verteilen, und der einzige Unterschied zwischen den zunächst Beteiligten
und allen anderen Bewohnern von Freiland besteht in diesem Punkte bloß
darin, daß die ersteren am besten in der Lage sind, den Nutzen der in
Frage stehenden Anlage richtig zu beurteilen und abzuwägen.
Daraus geht aber des ferneren hervor, daß es sich hierzulande bei allen
Wahlen niemals darum handeln kann, einer bestimmten politischen Richtung
zum Siege zu verhelfen, sondern immer nur darum, sachverständige Männer
zu wählen. Es kann daher wohl Meinungsverschiedenheiten über die Eignung
verschiedener Bewerber um eine zu vergebende Stelle, niemals aber
Interessengegensätze und Parteikämpfe geben. Auch in Freiland geschieht
es, daß der eine für nützlich hält, was der andere für schädlich
erachtet, aber es ist immer der nämliche Nutzen beider, über welchen
diese Meinungsverschiedenheiten entstehen mögen und beide Teile müssen
daher stets in dem Wunsche übereinstimmen, die Entscheidung den
Klügsten, Bestunterrichteten, Sachverständigsten in die Hände zu geben.