Bei der Generalversammlung fanden sich nahe an zweitausend Personen ein,

die alle durch ihr bloßes Erscheinen Stimmrecht in derselben besaßen.

Während aber bei allen andern Arten von Generalversammlungen keinerlei

Unterschied zwischen den Teilnehmern gemacht wird, ist es bei den

Gründerversammlungen Grundsatz, daß diejenigen, welche die Gefahr der

Gründung auf sich nehmen wollen, dies ausdrücklich erklären; ihre Stimme

hat deshalb nicht größeres Gewicht als die der andern Mitglieder der

Generalversammlung, diese Bestimmung aber ist nötig, damit das

Gemeinwesen sowohl als die sich für den Gegenstand interessierende und

durch die andern Mitglieder der Generalversammlung vertretene

öffentliche Meinung sich ein Urteil darüber bilde, welche Deckung das

Gemeinwesen für die geforderten Kredite unter allen Umständen finden

werde, falls das Unternehmen zu Grunde gehen sollte, noch bevor es zu

arbeiten begonnen oder genügend zahlreiche Genossen seiner Arbeit

gefunden, um den Schaden der Auflösung decken zu können. Denn im Sinne

des § 6 der freiländischen Gesellschaftsstatuten wird bekanntlich der

Schaden unter die Mitglieder jeder Association nach Maßgabe des auf ein

jedes entfallenden Gewinnes verteilt. Wenn nun ein Unternehmen zu Grunde

geht, bevor es überhaupt Gewinne zur Verteilung gebracht hat, oder wenn

diese Gewinnverteilung unter einer so geringen Anzahl von Personen

stattgefunden haben sollte, daß die vom Schaden Betroffenen außer stande

wären, Ersatz zu leisten, so hätte das Gemeinwesen das Nachsehen, das

Unternehmen wäre thatsächlich nicht auf Kosten der Unternehmer, sondern

auf Kosten der Gesamtheit ins Werk gesetzt. Eine solche Vorsorge ist

umso notwendiger, als es Grundsatz der freiländischen Kreditgebarung

ist, daß niemand wegen welcher Kapitalverluste immer zu einer höheren

jährlichen Abzahlung an das Gemeinwesen verpflichtet werden könne, als

dem Werte einer »Jahresstunde« entspricht. Das heißt mit anderen Worten:

es darf niemand wegen Verschuldung an das Gemeinwesen eine Last

aufgebürdet werden, welche dem Werte nach die tägliche Mehrarbeit einer

Stunde übersteigt. Da nun der durchschnittliche Stundenwert derzeit fünf

Mark beträgt und auf das Jahr zweihundertundfünfzig Arbeitstage

gerechnet werden -- es kommen nämlich von den dreihundertfünfundsechzig

Tagen des Jahres die zwei Ferienmonate und die Feiertage in Abzug -- so

stellt sich das Maximum der Abschlagszahlungen, zu denen ein Freiländer

wegen Verlustes von ihm beanspruchter Kapitalien angehalten werden kann,

derzeit auf zwölfhundertundfünfzig Mark im Jahre.

Bei Neugründungen ist es also notwendig, daß sich eine dem geforderten

Kapitale entsprechende Menge von Teilnehmern finde, die von vornherein

erklären, daß sie ohne Rücksicht darauf, ob ein späterhin entstehender

Verlust durch die Gewinnanteile der Beteiligten Deckung fände oder

nicht, dem Gemeinwesen für die Abtragung der geforderten Summe haften --

welche Haftpflicht natürlich erlischt, sowie die Verteilung

des Verlustes im Sinne des Absatzes 6 des freiländischen

Gesellschaftsstatuts möglich wird, ohne irgend einen der Betroffenen mit

mehr als dem Werte einer Jahresstunde zu belasten.

Da es sich im vorliegenden Falle um zwölf Millionen Mark handelte, die

nach der Beschaffenheit der geplanten Anlagen in zwanzig Jahren

amortisiert werden sollten, so hätten sich 240 gründende Mitglieder

melden müssen, damit die geforderte Summe von vornherein Deckung finde.

Das war nun thatsächlich nicht der Fall; es meldeten sich nur 85

Personen, die so viel Vertrauen in die Durchführbarkeit des Planes oder

so viel Enthusiasmus für die ihm zu Grunde liegende Idee besaßen, um

sich der Gefahr auszusetzen, zwanzig Jahre hindurch mit einer 1250 Mark

erreichenden Ersatzpflicht belastet zu werden. Auch hatte das

Unternehmen in der Versammlung zahlreiche energische Gegner, die

haarscharf bewiesen, daß der ganze Plan theoretisch und praktisch

unsinnig sei und daß es thörichte Vergeudung der öffentlichen Mittel

wäre, sie an die Verwirklichung eines derartigen Hirngespinstes zu

setzen. Wenn sich -- erklärten diese Gegner -- 240 Thoren gefunden

hätten, um ihre eigenen Kräfte für die Sache einzusetzen, so müßte man

sie zwar bedauern, könnte aber nichts dagegen vorkehren, da es natürlich

jedermanns Recht sei, mit seinen eigenen Mitteln anzufangen, was ihm

beliebt; da dies jedoch glücklicherweise nicht geschehen, so möge der

Erfinder das Publikum fernerhin mit seinen Chimären nicht in Versuchung

führen. Ich konnte dieser Beweisführung, trotzdem sehr tüchtige

Fachmänner sie vertraten, nicht in allen Stücken beipflichten. Wie

bereits zugegeben, bezweifelte ich einigermaßen die Richtigkeit aller

Voraussetzungen des Erfinders, aber zwingende Beweiskraft vermochte ich

auch den Argumenten der Gegner nicht zuzuerkennen, und ich erinnerte

mich daran, daß es Fachmänner waren, die Galilei zum Widerruf gezwungen

und den Erfinder des Dampfschiffes, Foulton, für einen Narren erklärt

hatten. Ich war der Ansicht, daß die Großartigkeit der Idee in einem so

reichen Gemeinwesen, wie es Freiland ist, eines Versuches wohl wert sei

und fühlte mich in dieser Ansicht umsomehr bestärkt, als ich sah, daß

unter den fünfundachtzig Genossen des Erfinders sich einige Männer

befanden, deren Urteil in Sachen der Flugtechnik mir denn doch zum

mindesten beachtenswert erschien. Ich trat also nicht bloß den Gründern

bei, sondern schloß mich, als es zur Abstimmung kam, denjenigen an, die

trotz der mangelnden Kapitaldeckung doch dafür waren, daß die geplante

Gesellschaft den geforderten Kredit erhalte; es war die Majorität, die

sich in diesem Sinne aussprach.

Die Folge eines solchen Beschlusses ist nach freiländischem Rechte, daß

die Sache zunächst vor die Verwaltungsbehörde und den Vertretungskörper

für gemeinnützige Angelegenheiten kommt, d. h. wohlverstanden nur, wenn

es sich, wie im vorliegenden Falle, um eine Gründung handelt, deren

Kapitalbedarf nicht volle Deckung gefunden hat. Andernfalls wäre die

Sache mit dem Beschlusse der Generalversammlung erledigt gewesen, die

Verpflichtung der Centralbank zur Gewährung der erforderlichen Kredite

unmittelbar in Kraft getreten. So aber, wie die Dinge hier lagen, mußten

die gewählten Vertreter des Gemeinwesens sich über den von der

Generalversammlung gefaßten Beschluß aussprechen. Stimmen sie ihm zu, so

ist die Gründung vollzogen; lehnen sie ihn ab, so haben die Gründer das

Recht, eine neuerliche Generalversammlung zu fordern, in welcher dann

die öffentliche Meinung endgültig ihr Urteil abgiebt. Im vorliegenden

Falle geschah das letztere. Der Vertretungskörper für gemeinnützige

Angelegenheiten sprach sich infolge des ihm von der Verwaltungsbehörde

unterbreiteten Gutachtens gegen die Gewährung des geforderten Kredites

aus und es kam thatsächlich zu einer neuen Generalversammlung.

Inzwischen hatte sich die Zahl der haftenden Genossen des Erfinders

auf 152 erhöht und die von nahezu 8000 Personen beschickte

Generalversammlung bestätigte mit überwältigender Mehrheit den Beschluß

ihrer Vorgängerin. Es war offenbar, das freiländische Volk wollte etwas

daran wagen, um eine so großartige Erfindung zu erproben, und ich will

hier nur nebenbei erwähnen, daß der Erfolg der Volksstimme nachträglich

Recht gab. Der Gedanke des Erfinders bewährte sich zwar nicht vollkommen

in der von ihm vorausgesehenen Weise, sein Unternehmen mißlang, aber die

bei den angestellten Versuchen gemachten Erfahrungen waren so wichtiger

und so einschneidender Art, daß der nämliche Vertretungskörper, der

wenige Monate zuvor den Versuch hindern wollte, einstimmig einen Antrag

annahm, der darauf hinauslief, den Gründern das ganze Unternehmen

verlustlos abzulösen und die begonnenen Experimente auf Kosten des

Gemeinwesens fortzuführen; der von der Majorität seiner Fachkollegen

noch kürzlich als unzurechnungsfähiger Querkopf behandelte Erfinder

wurde von diesen nämlichen Fachkollegen zum obersten Leiter dieser

wichtigen Versuchsanstalt ernannt.

Unser Freund Tenax, der sich mehr und mehr als Freiländer zu fühlen

begann und auch nach Möglichkeit an allen öffentlichen Angelegenheiten

teilnahm, dabei aber sein Räsonnieren den sämtlichen freiländischen

Einrichtungen gegenüber noch nicht lassen konnte, war bei den zwei

Generalversammlungen mit dabei gewesen, hatte in der ersten eifrig gegen

den Erfinder gesprochen und gestimmt, in der zweiten dagegen sein Votum

für ihn abgegeben. Als ich mich damals nach den Beweggründen seiner

Handlungsweise bei ihm erkundigte, meinte er, er habe den Mann

ursprünglich für einen Gauner gehalten, der bloß darauf ausginge, der

freiländischen Centralbank 600000 Pfund Sterling zu entlocken und sich

dann aus dem Staube zu machen. »Denn das« -- so rief er triumphierend --

»ist einer der wunden Punkte Eueres Kreditsystems. Ihr habt an alles

gedacht, nur daran nicht, daß es auch Spitzbuben in der Welt giebt, und

da wollte ich denn nach Möglichkeit vorbeugen.«

»Seien Sie ruhig, Professor,« tröstete ich den alten Herrn, »Spitzbuben

vermögen unserer Bank nichts anzuhaben.«

»Oho!« rief Professor Tenax, »bekommt hier nicht jedermann Geld, soviel

er will und zu welchem Zwecke immer, ohne das Euere Centralbank auch nur

das Recht hat, bei der Verwendung des Geldes dem Schuldner auf die

Finger zu sehen?«

»Vor allem, verehrter Freund, bekommt jedermann, wie Sie soeben zu sehen

Gelegenheit hatten, für eigene Rechnung unbedingt nur soviel, als er

vernünftigerweise abzuzahlen in der Lage ist; fordert er mehr, so hat

unsere Centralbehörde bereits das Recht, sich seine Zwecke etwas näher

anzusehen, und der Betreffende müßte es besonders schlau anstellen, wenn

er diese Behörde mitsamt der öffentlichen Meinung so gründlich hinters

Licht zu führen vermöchte. Will jemand eine größere Summe haben, so muß

er sich Genossen suchen und es hat außerdem für alle Fälle jedermann das

Recht, sich ihm sowohl als seinen Genossen jederzeit anzuschließen.

Diese Genossen überwachen ihn, nehmen Einblick in alle seine Schritte,

setzen ihm Kollegen in der Leitung an die Seite, was an sich schon

genügt, um verbrecherische Pläne eines einzelnen zu durchkreuzen. Aber

setzen wir selbst den Fall, daß jemand ein ganzes Konsortium von Gaunern

auf die Beine bringt. Nehmen wir beispielsweise an, daß alle die

hundertzweiundfünfzig, die sich dem Erfinder da angeschlossen haben,

geriebene, abgefeimte Schurken wären; was nützt das den Leuten? Sie

haben jetzt einen Kredit von 600000 Pfund, aber zu welchem Zwecke und in

welcher Weise? Glauben Sie, daß die Centralbank den Herren 600000

Pfund Sterling auf den Tisch zählt? Die Centralbank wird

den Baugesellschaften, welche die Fabriksanlagen der neuen

Luftschiffahrtsgesellschaft errichten, den Maschinenwerkstätten, die ihr

die Einrichtungen liefern, Zahlung leisten; wo ist da Raum für Betrug?

Ich gebe Ihnen zu, daß die Leute vielleicht Maschinen im Auslande

bestellen und bei dieser Gelegenheit durch betrügerische Machenschaften

mit betrügerischen Fabrikanten irgend etwas auf die Seite bringen

könnten; im großen Stile dürften sie das schwerlich betreiben, ohne den

öffentlichen Verdacht auf sich zu lenken, womit dann natürlich -- immer

ohne die geringste Einmischung der Centralverwaltung -- ihr Spiel rasch

ein Ende hätte. Doch sehen wir selbst davon ganz ab, nehmen wir an, die

Herren stellten es so schlau an, daß niemand ihnen hinter ihre Schliche

käme, trotzdem sie einen recht namhaften Teil des ihnen eröffneten

Kredits unterschlagen hätten -- _wem_ unterschlagen sie das? Doch nur

sich selbst; mehr, als wofür sie haften, wird ihnen zu stehlen gewiß

nicht gelingen. Oder meinen Sie vielleicht, daß die Gauner, wenn sie

einen Fischzug gemacht haben, das Weite suchen könnten, in welchem Falle

dann das Gemeinwesen trotz der Haftpflicht der Unternehmer das leere

Nachsehen hätte? Halten Sie es für möglich, daß es zurechnungsfähige

Menschen giebt, die, um eines solchen Gewinnes willen Freiland den

Rücken kehren und sich der bürgerlichen Welt überantworten? Die Sache

löst sich in ein ganz einfaches Rechenexempel auf. Was können die Leute

hier stehlen? Äußerstenfalls den Wert _einer_ Stunde; und dafür sollten

sie auf die fünf, sechs andern Stunden ihres Arbeitswertes verzichten?

Denn sowie sie Freiland den Rücken kehren, haben sie diesen Wert selbst

vernichtet oder doch zum mindesten auf jenes Ausmaß des Elends

herabgedrückt, wie es in der bürgerlichen Welt der Anteil des

Arbeitenden ist. Menschen, die dessen fähig wären, könnten keine

Schlauköpfe, sondern nur Tölpel sein, die nicht einmal über das

Einmaleins hinaus sind, und solche sind -- als Betrüger zum mindesten --

nicht gefährlich. Aber ich bestreite, daß selbst der ärgste Tölpel,

sofern nur ein Rest von Menschentum in ihm steckt, um welchen Preis

immer dazu zu haben wäre, die freie Atmosphäre dieses Landes mit der

Kerkerluft der bürgerlichen Welt zu vertauschen.«

»Nun ereifern Sie sich nur nicht wieder,« begütigte mich Professor

Tenax. »Wenn es Ihnen Vergnügen macht, gebe ich zu, daß meine

Besorgnisse nach dieser Richtung überflüssig gewesen. Betrüger sind die

Herren von der Luftschiffahrtgesellschaft nicht, dafür aber sind es

herzlich unpraktische Leute. Sehen Sie, ich bin doch ein Kathedermensch

und habe mit Geschäften eigentlich niemals etwas zu thun gehabt; aber

eine solche Gefahr einzugehen, wie das die hundertundzweifünfzig thun,

und dabei nicht den geringsten Vorteil für sich auszubedingen, aller

Welt das Recht offen halten, am Gewinne, den ich unter Einsatz meiner

Mittel ermöglicht habe auf gleichem Fuße teilzunehmen, das wäre doch

nicht nach meinem Geschmack. Nebenbei will ich auch bemerken, daß es in

meinen Augen gerade kein Zeugnis für die hier herrschende

Gerechtigkeitsliebe ist, daß man eine solche Verteilung von Gefahr und

Gewinn als etwas Selbstverständliches betrachtet.«

»Ich kann Sie auch in diesem Punkte beruhigen,« entgegnete ich. »Haben

Sie nicht bemerkt, daß jener Absatz des Gesellschaftsstatuts, in welchem

vom Alterszuschlage der Genossen die Rede zu sein pflegt, in dem soeben

zur Annahme gelangten Statut der Luftschiffahrtsgesellschaft offen

gelassen wurde?«

»Allerdings, und das ist es gerade, was ich so überaus thöricht finde;

die Leute verzichten selbst auf jenen geringfügigen Zuschlag, den

überall die älteren Teilnehmer einer Gesellschaft genießen, während ich

in der Ordnung finden würde, daß hier, wo mit der Gründung so große

Gefahr verknüpft ist, der Vorzug der ersten Teilnehmer größer sei als

sonst der Alterszuschlag.«

»Das finden wir hundertzweiundfünfzig ersten Teilnehmer der

Luftschiffahrtgesellschaft auch und gerade deshalb haben wir diesen

Punkt einstweilen offen gelassen; wir wissen noch nicht, was wir fordern

sollen, und haben es daher für das Beste gehalten, darüber einstweilen

zu schweigen. Gelingt das Unternehmen, läßt sich über Bedeutung und

Tragweite eines in die Statuten aufgenommenen Zuschlagrechtes ein Urteil

bilden, dann werden wir Gründer mit unseren Forderungen hervortreten.«

»Und das nennen Sie praktisch, das nennen Sie vernünftig? Diese heutige

Generalversammlung, bei welcher außer den Gründern niemand zugegen war,

der sich am Unternehmen thätig beteiligen würde, wäre geneigt gewesen,

jeden beliebigen Alterszuschlag zu votieren; nach Jahresfrist, wenn das

Unternehmen dann gelungen sein sollte, wenn es sich herausstellt, daß

hier Tausende von Arbeitern lohnende Beschäftigung finden, dann mit

diesen Arbeitern, die auf ihre Kosten euch ersten hundertzweiundfünfzig

etwas bewilligen sollen, über das Ausmaß dieser Bewilligung verhandeln,

ist doch jedenfalls sehr unklug.«

»Diese Frage hat auch mir einen Moment lang zu denken gegeben, aber die

Antwort liegt ziemlich nahe. Uns Gründern hätte es auf der einen Seite

nichts genützt, wenn uns diese erste gründende Versammlung welchen

Zuschlag immer bewilligt hätte, weil jede folgende ihn widerrufen kann;

und wir brauchen auf der andern Seite nicht zu fürchten, daß spätere

Generalversammlungen, in denen die Genossen den Ausschlag geben, uns in

dem, was die öffentliche Meinung dazumal für billig halten wird,

verkürzen werden, weil die Freizügigkeit uns in solchem Falle Hilfe

schüfe. So gut sich hier bei dieser ersten Gelegenheit Tausende

eingefunden haben, um eine Gesellschaft, welche sie interessiert,

begründen zu helfen, ebenso würden späterhin sicherlich Tausende sich

bereit finden, helfend in eine Generalversammlung einzutreten, wo man

billige Ansprüche von Personen mißachten wollte, die unter dem Einsatz

ihrer Mittel die Verwirklichung einer gemeinnützigen Idee ermöglicht

haben. Nehmen Sie an, daß die zukünftigen Flugmaschinen zwar im Prinzipe

gelungen, aber doch so geartet sind, daß sie praktisch nicht sehr große

Verwendung finden können, so wird der Absatz des Unternehmens ein

geringfügiger bleiben und selbst ein verhältnismäßig hoher Zuschlag

nicht viel tragen; stellen Sie sich umgekehrt vor, daß Zehntausende von

Arbeitern notwendig werden, um dem Bedarfe nicht nur von Freiland,

sondern der ganzen Welt nach diesem zukünftigen Flugapparate zu genügen,

dann hätte auch ein geringfügiger Gründerzuschlag enormen Wert. Setzen

wir nun den Fall, daß man, auf einen mäßigen Absatz rechnend, einen

zehnprozentigen Gründerzuschlag durch -- sagen wir -- zwanzig Jahre

heute für billig halten würde und es stellte sich dann heraus, daß

dieser zehnprozentige Zuschlag, statt wenige Tausende Mark im Jahre zu

tragen, Hunderttausende von Mark jährlich erreicht, glauben Sie dann,

daß es billig wäre, diese hundertzweiundfünfzig Personen dafür, daß sie

schlimmsten Falls 1250 Mark im Jahre aufs Spiel setzten, mit je 100000

Mark jährlich zu belohnen? -- Ebenso unbillig, als es umgekehrt wäre,

wenn man unter der Voraussetzung, daß der Absatz sehr groß sein werde,

einen sehr mäßigen Gründerzuschlag festgestellt hätte und sich dann

herausstellte, daß dieser Zuschlag in Wahrheit ein Bettel sei, der nach

unten zu außer Verhältnis steht mit der übernommenen Gefahr. Wir Gründer

thun also ganz wohl daran, uns auf die öffentliche Meinung zu verlassen;

wir werden unter allen Umständen erhalten, was diese als billig

erachtet.«

Dreizehntes Kapitel.

Die Verfassung von Freiland; die freiländische Steuer.

Im Monat September finden hier die Wahlen für die verschiedenen

Vertretungskörper statt. Die freiländische Verwaltung ist nämlich in der

Weise eingerichtet, daß jeder Zweig des öffentlichen Dienstes für das

ganze Land in je _einer_ obersten Centralstelle zusammengefaßt ist, die

verschiedenartigen Verwaltungszweige dagegen durchaus unabhängig

voneinander arbeiten und auch deren Überwachung nicht durch einen

einheitlichen, sondern durch gesonderte Vertretungskörper vor sich geht.

Es giebt zwölf solcher unabhängiger Verwaltungszweige, nämlich:

1. Präsidium.

2. Versorgungswesen.

3. Unterricht.

4. Kunst und Wissenschaft.

5. Statistik.

6. Straßenbau und Verkehrswesen.

7. Post und Telegraph.

8. Auswärtige Angelegenheiten.

9. Lagerhaus.

10. Centralbank.

11. Gemeinnützige Unternehmungen.

12. Gesundheitspflege und Justiz.

Dementsprechend bestehen zwölf oberste Verwaltungsbehörden, mit je einem

Vorstande an der Spitze, und zwölf Vertretungskörper, aus deren Mitte

die Verwaltungsvorstände gewählt werden, die dann ihrerseits ihre

Unterbeamten ernennen.

Jeder volljährige Freiländer -- Mann oder Weib -- hat das Wahlrecht für

sämtliche Vertretungskörper; nur üben die wenigsten dieses ihnen

zustehende Recht für alle zwölf Vertretungen aus, vielmehr giebt

jedermann seine Stimme nur in jenen Wahlkörpern ab, für deren

Angelegenheiten er sich interessiert und Verständnis zu besitzen glaubt.

Die Frauen z. B. kümmern sich zumeist um die Wahlen für die

Lagerhausverwaltung oder für die Centralbank nicht, stimmen auch für

Straßenbau und Verkehrswesen, Post und Telegraph nur in geringer Zahl,

während z. B. bei Wahlen für das Unterrichtswesen ihre Stimmen in der

Regel den Ausschlag geben. Man geht hier nämlich von dem Grundsatze aus,

daß es zwar jedermanns Pflicht sei, sich um die öffentlichen

Angelegenheiten zu kümmern, aber eben nur um diejenigen, für welche man

Interesse und Verständnis besitzt; es gilt für unehrenhaft, sich dem

öffentlichen Leben fernzuhalten, aber für ebenso unehrenhaft, sich in

Angelegenheiten zu mengen, von denen man nichts versteht. Die Folge

davon ist, daß alle öffentlichen Angelegenheiten in den Händen

Sachverständiger ruhen und daß beinahe überall diejenigen den Ausschlag

geben, die bei den Entscheidungen, um die es sich jeweilig handelt,

zunächst interessiert sind.

Das wäre in den Staaten der bürgerlichen Welt ein ungeheueres Unglück.

Denn da dort jedermann bestrebt ist und bestrebt sein muß, seinen

Vorteil auf Kosten anderer zu suchen, so hätte eine derartige

Machtverteilung zu bedeuten, daß das Publikum wehrlos den

Ausbeutungsgelüsten derjenigen überantwortet wäre, die irgendwie in der

Lage sind, sich auf seine Kosten zu bereichern. Man stelle sich einmal

ein europäisches Land vor, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation,

die Landwirte über Landwirtschaft, die Bankleute über Bankwesen Gesetze

zu machen und deren Ausübung zu überwachen die Macht besäßen, ohne daß

sie den Widerstand der nicht direkt Beteiligten zu fürchten

brauchten! Hier in Freiland sind ähnliche Ausbeutungsgelüste ganz

undenkbar. Was würde es z. B. freiländischen Fabriks- oder

Landwirtschaftsgesellschaften nützen, ihre Erzeugnisse durch Schutzzölle

zu verteuern? Sie hätten damit den anderen das Produzieren erschwert,

die Arbeit von den von Natur aus ertragreichsten auf minder ertragreiche

Arbeitszweige gelenkt, ohne die Sondervorteile aus den geschützten

Produktionen für sich behalten zu können. Da hier jedermanns Nutzen mit

dem aller Welt notwendigerweise in Übereinstimmung bleiben muß, so kann

man in allen Stücken die Wahrung des allgemeinen Nutzens denjenigen

überlassen, die sich auf ihren Nutzen aus einer gerade in Frage

stehenden Angelegenheit am besten verstehen, und das sind natürlich

allemal diejenigen, welche bei der fraglichen Sache am unmittelbarsten

interessiert sind. Setzen wir z. B. den Fall, daß es sich in Europa um

den Bau einer neuen Eisenbahn handle; wäre es dort möglich, diesen Bau

von der Meinung derjenigen abhängig zu machen, deren Ländereien und

Gewerke von der neuen Linie berührt werden sollen? Sie würden für den

Bau stimmen, auch wenn die Vorteile desselben für die Gesamtheit in gar

keinem Verhältnisse zu den Lasten stünden, sofern nur die für sie selbst

aus diesem Bau erwachsende Last durch den für sie selbst daraus

erwachsenden Vorteil übertroffen wird. In Freiland dagegen können auch

die unmittelbar Beteiligten nicht wünschen, daß eine Bahn gebaut werde,

die der Gesamtheit weniger nützt als sie kostet, weil sich hier Nutzen

wie Kosten unter allen Umständen gleichmäßig auf alle Mitglieder des

Gemeinwesens, auf ein jedes nach Maßgabe seiner Arbeitsleistung,

verteilen, und der einzige Unterschied zwischen den zunächst Beteiligten

und allen anderen Bewohnern von Freiland besteht in diesem Punkte bloß

darin, daß die ersteren am besten in der Lage sind, den Nutzen der in

Frage stehenden Anlage richtig zu beurteilen und abzuwägen.

Daraus geht aber des ferneren hervor, daß es sich hierzulande bei allen

Wahlen niemals darum handeln kann, einer bestimmten politischen Richtung

zum Siege zu verhelfen, sondern immer nur darum, sachverständige Männer

zu wählen. Es kann daher wohl Meinungsverschiedenheiten über die Eignung

verschiedener Bewerber um eine zu vergebende Stelle, niemals aber

Interessengegensätze und Parteikämpfe geben. Auch in Freiland geschieht

es, daß der eine für nützlich hält, was der andere für schädlich

erachtet, aber es ist immer der nämliche Nutzen beider, über welchen

diese Meinungsverschiedenheiten entstehen mögen und beide Teile müssen

daher stets in dem Wunsche übereinstimmen, die Entscheidung den

Klügsten, Bestunterrichteten, Sachverständigsten in die Hände zu geben.

Eine Reise nach Freiland · 第 11 / 15 段