oder kann, der mag selber zusehen, was er mit dem Überschusse anfängt.
Er wird ihn verschenken, in welchem Falle ihn eben ein anderer, der
Beschenkte, verzehren dürfte, oder aufstapeln, in welchem Falle er für
zukünftigen Verzehr bereitliegen wird, ja, er kann ihn, wenn er will,
auch zu Kapitalanlagen im Auslande benutzen, so lange es ein solches
Ausland giebt, d. h. so lange nicht alle Welt unsere Einrichtungen
angenommen hat. Mit _unserm_ Kapitalmarkte haben die Privatersparnisse
unter keinen Umständen etwas zu thun, denn da hier der Kapitalbedarf,
soweit er nur überhaupt vorhanden ist, durch die Gesamtheit zinslos
gedeckt wird, so giebt es hierzulande niemand, der dem Kapitaldarleiher
irgend einen Vorteil einräumen würde, und ohne einen solchen entäußert
sich doch niemand seines Besitzes. Es giebt zwar auch hier eine Art von
Privatersparnissen, die dem Kapitalmarkte in der nämlichen Weise
zugeführt werden, wie das Erträgnis der allgemeinen Steuer; es sind das
die Einzahlungen bei unserer Versicherungsanstalt, die du ja kennen
lernen wirst. Aber gerade weil dieses vom Staate verwaltete Institut
seine Prämieneinnahmen dazu verwendet, um einen Teil des Kapitalbedarfs
zu decken, werden diese Prämieneingänge bei Zusammenstellung unserer
staatlichen Voranschläge ebenso berücksichtigt wie die Steuereingänge,
d. h. ihr voraussichtlicher Betrag wird vorweg beim Steuersatze in Abzug
gebracht. Also auf unserm Kapitalmarkte kann unter keinen Umständen das
Angebot größer sein als die Nachfrage. Damit ist aber der Hauptsache
nach auch die Frage beantwortet, warum bei uns jener Kapital_mangel_
nicht eintreten kann, der sich zeitweilig in der bürgerlichen Welt
zeigt. Denn beachte wohl, auch dort ist der Kapitalmangel eine bloß
zeitweilige Erscheinung, hervorgerufen durch den Umstand, daß die dem
Zufall überlassene Kapitalbildung der Zeit nach nicht immer genau
Schritt hält mit dem Bedarfe, zu dessen Deckung sie bestimmt ist. Wir
überlassen die Kapitalbildung nicht dem Zufall, und wenn daher der
Bedarf steigt, so bilden wir eben mehr Kapital, d. h. wir erhöhen den
Steuersatz in entsprechender Weise.
»Schließlich aber möchte ich mich dagegen verwahren, als ob der Sinn
meiner Behauptungen dahin ginge, es sei ganz und gar und unter allen
Umständen undenkbar, daß bei uns mehr Kapital gebraucht werden könnte
als das Gemeinwesen beizusteuern vermag. Es ist allerdings richtig, daß
Arbeitsinstrumente, für deren Ergebnisse keine Abnehmer vorhanden wären,
unrentabel sind und daher gar nicht gefordert werden; ebenso richtig
aber ist es, daß auch die Herstellung solcher Arbeitsinstrumente, für
deren Erzeugnisse die Abnehmer gegeben wären, das Vorhandensein eines
gewissen Ausmaßes von Reichtum zur Voraussetzung hat. Und es fragt sich
daher immer, ob die erste oder die zweite Grenze der Kapitalbeschaffung
praktisch zu berücksichtigen ist. Wenn ich eine Fabrik bauen will, so
handelt es sich auf der einen Seite für mich darum, ob ich darauf
rechnen darf, Abnehmer für meine Erzeugnisse zu finden, und ich werde
gewiß nicht bauen, wenn diese Abnehmer fehlen; ebenso aber handelt es
sich auf der andern Seite für mich darum, woher ich das Kapital für
meine Fabrik nehmen soll, auch wenn die Abnehmer für deren
Erzeugnisse vorhanden wären. Welche Frage ist nun die praktisch zu
berücksichtigende? Für den reichen Mann die erste, für den armen die
zweite. Wir sind jetzt so reich, daß uns die Beschaffung aller wirklich
rentablen Arbeitsinstrumente keinerlei Sorge mehr machen kann; das
äußerste, wozu eine größere Anspannung unserer Unternehmerthätigkeit
führen mag, ist eine vorübergehende Erhöhung des Steuersatzes; und unter
allen Umständen gilt jetzt für uns der Grundsatz, daß die Steuer sich
nach dem Kapitalbedarfe zu richten hat. Für den Anfang, als wir noch arm
waren, verhielt es sich aber thatsächlich umgekehrt; damals war unsere
Leistungsfähigkeit so gering, daß wir selbst bei höchster Anspannung
unserer Sparkraft nicht alles mit einem Schlage herstellen konnten, was
damals schon rentabel gewesen wäre; wir mußten uns folglich damals an
den entgegengesetzten Grundsatz halten, die Anlagen nach unserer
Leistungsfähigkeit einrichten.«
»Und wie thatet ihr das?«
»Indem wir für die Zeit des Überganges, nämlich bis zu dem Zeitpunkte,
wo unsere Leistungsfähigkeit die Höhe jedes irgend zu erwartenden
Bedarfes nach rentablen Kapitalanlagen erreicht haben würde, unseren
Behörden das Recht einräumten, unter den von den Associationen
geforderten Krediten eine Auswahl zu treffen.«
»Und führte das nicht zu Reibungen zwischen den durch Kapitalbewilligung
begünstigten und den durch Kapitalverweigerung benachteiligten
Gesellschaften?«
»Nein. Unsere freiländische Freizügigkeit trägt in ihrem Schoße das
Heilmittel selbst für solche scheinbare Abweichungen von dem allgemeinen
Grundsatze der Gleichberechtigung. Da jedermann das Recht hat, jeder
beliebigen Gesellschaft beizutreten, so war es den durch die
Kapitalbewilligungen scheinbar begünstigten Gesellschaften unmöglich,
den daraus erwachsenden Vorteil für ihre zufälligen Mitglieder allein zu
behalten. Zunächst sorgte schon unsere Centralverwaltung dafür, die
Auswahl der bewilligten Kredite derart zu treffen, daß die Ausgleichung
der dadurch bewirkten einseitigen Produktionssteigerungen möglichst
glatt vor sich gehen könne. Es wurde z. B., wenn nur irgend möglich,
darauf gesehen, daß stets die Gesellschaften des gleichen Arbeitszweiges
gleichmäßig behandelt wurden. Das heißt z. B., da es nicht möglich war,
die Landwirtschaft und die Industrie gleichzeitig mit verbesserten
Maschinen auszustatten, so bewilligte man die zur Anschaffung dieser
verbesserten Maschinen erforderlichen Kredite nicht einzelnen Landwirten
und einzelnen Industriellen, sondern in erster Linie bloß den Landwirten
und zwar auch diesen nicht in der Weise, daß zuerst die eine
landwirtschaftliche Gesellschaft vollkommen mit allem ausgestattet
wurde, was sie verlangte, und dann erst die anderen an die Reihe kamen,
sondern derart, daß man beispielsweise zuerst allen die Mittel zur
Anschaffung des gleichen verbesserten Pfluges, dann die Mittel zur
Anschaffung verbesserter Dreschmaschinen u. s. f. bewilligte. Das hatte
zur Folge, daß die Produkte der begünstigten Gesellschaften, also sagen
wir die landwirtschaftlichen Produkte, im Preise entsprechend
zurückgingen, derart, daß die scheinbar Hintangesetzten zwar ihre
Produktion nicht zu steigern vermochten, während dies bei den
Begünstigten der Fall war, daß aber die Tauschkraft des da und dort
erzielten Tagesproduktes doch die nämliche blieb. Hatte z. B. früher ein
Paar Schuhe den Wert eines Metercentners Getreide gehabt, weil beide zu
ihrer Erzeugung je einer Tagesarbeit bedurften, so erhielt nun der
Schuster für sein Paar Schuhe zwei Metercentner, weil die Schuhe noch
immer einer Tagesarbeit für das Paar bedurften, während in der
Landwirtschaft auf das Tagwerk zwei Metercentner entfielen. Aber
durchweg ließ sich natürlich mit dieser Form der Ausgleichung nicht das
Auslangen finden. Störungen derselben durch den Einfluß des Außenhandels
auf die Preise waren nicht zu vermeiden und ebensowenig konnte der
Grundsatz streng eingehalten werden, die Gesellschaften des gleichen
Arbeitszweiges in allen Stücken gleichmäßig zu behandeln. Hier half nun
zunächst das Zu- und Abströmen von Arbeitskraft. Aber auch dieses Mittel
hätte unter Umständen nicht volle Abhilfe geschaffen, zum mindesten
nicht, ohne den Nutzen aus den ins Werk gesetzten Anlagen mitunter recht
empfindlich zu beeinträchtigen. Wir konnten z. B., als im dritten Jahre
des Bestehens von Freiland die Anlage elektrischer Kraftleitungen
beschlossen wurde, diese unmöglich auch nur für die ganze Landwirtschaft
gleichzeitig vornehmen, sondern es mußte notwendigerweise eine
Reihenfolge auch unter den Landwirtschaftsgesellschaften eingehalten
werden. Wenn ich mich recht erinnere, war die Gesellschaft von Obertana
diejenige, die zuerst die elektrische Leitung, gespeist vom großen
Kilolumifall, erhielt. Das setzte sie in den Stand, auf ihrem Gebiete
mit zweitausend Arbeitern soviel zu erzeugen, als zuvor mit viertausend
Arbeitern erzeugt worden war. Um jedoch diesen Vorteil voll auszunutzen,
mußte sie ein Mittel finden, die bei ihr überschüssig gewordenen
zweitausend Arbeiter zum Wegziehen zu veranlassen. Zwingen konnte sie
die Leute dazu nicht; sie hätten, wenn sie geblieben wären, allerdings
nicht unbeschäftigt bleiben müssen, man hätte die überschüssige Kraft
dazu benutzt, um viermal zu pflügen, wo früher zweimal gepflügt wurde,
die Felder sorgfältiger einzuhegen, zu bewässern u. s. w.; aber es ist
natürlich, daß damit nicht sonderlich viel zu gewinnen gewesen wäre.
Doch nicht genug daran; da die viertausend landwirtschaftlichen Arbeiter
von Obertana infolge der elektrischen Kraftleitung immer noch mehr
verdient oder sich weniger geplagt hätten als landwirtschaftliche
Arbeiter in den anderen Gesellschaften des Landes, so hätte das sogar
einen neuen Zuzug von Arbeitskraft dorthin gelockt, bis durch diesen
neuen Zuzug der Arbeitsertrag auf das in Freiland dazumal, d. h. also
ohne elektrische Kraftleitung erzielbare Maß gesunken wäre. Dieser
allgemeine Durchschnitt hätte sich zwar höher gestaltet, da ja die in
den anderen Associationen zurückgebliebenen Arbeiter dort pro Mann und
Stunde etwas mehr hätten erzeugen können als zuvor; aber dieser Zuwachs
wäre keineswegs so groß gewesen, wie die auf der andern Seite
hervorgerufene Kraftvergeudung. Um dem vorzubeugen, gab es kein anderes
Mittel, als daß die Leute von Obertana ganz aus freien Stücken dazu
schritten, die aus der elektrischen Kraftleitung für sie erwachsenden
Gewinne zwischen sich und den anderen landwirtschaftlichen
Gesellschaften zur Aufteilung zu bringen. Demselben Beispiele folgten
die anderen begünstigten Gesellschaften in der Reihenfolge der
Begünstigung, die sie erfuhren, insolange, bis diese Begünstigung
aufhörte, eine einseitige zu sein. Einige Industrien zogen es vor, die
in ähnlicher Weise erzielten Überschüsse an die Kasse des Gemeinwesens
abzuführen, aber nirgends hatte das Gemeinwesen den geringsten Anlaß,
sich in diesen Ausgleichungsprozeß einzumischen, da es im ureigensten
Interesse der Beteiligten selber lag, von dem ihnen zuteil gewordenen
Vorteil nicht mehr zurückzuhalten, als ohne Heraufbeschwörung störender
Arbeiterzuflüsse möglich war.
»Also es gab auch für uns eine Zeit, wo wir nicht jedem Kapitalbedarfe
entsprechen konnten; das war damals, als die Ausrüstung mit
arbeitsparenden Maschinen erst noch zu vollbringen und gerade deshalb
unsere Leistungsfähigkeit noch sehr beschränkt war. Jetzt ist unsere
Ausrüstung mit kraftersparenden Maschinen der Hauptsache nach
durchgeführt, es kann sich nun bloß darum handeln, diese Maschinen zu
verbessern und zu ergänzen; unsere Leistungsfähigkeit aber ist gerade
dadurch unermeßlich groß geworden.
»Wenn du also siehst, daß wir von der >Ersten Edenthaler Maschinen- und
Transportmittel-Baugesellschaft< im Begriffe sind, neuerlich dreiviertel
Millionen Pfund Sterling in Gebäuden, Maschinen und Werkzeugen
anzulegen, so verlasse dich darauf, das geschieht nicht deshalb, weil
wir diese dreiviertel Million wie unser übriges Anlagekapital zinslos
vorgestreckt erhalten, sondern weil die Aufträge, die uns teils schon
zugegangen, teils nach dem Aufschwunge des freiländischen Verkehrswesen
mit Sicherheit zu erwarten sind, dringend nach solchen Neubauten
verlangen.
»Doch jetzt trachten wir heimzukommen!«
Achtes Kapitel.
Ein freiländisches Hauswesen und das freiländische
Versorgungsrecht.
Die elektrische Bahn beförderte uns mit Blitzesschnelle nach Edenthal
und da Freund Karl sein Häuschen mit Rücksicht auf möglichste
Bequemlichkeit der Verbindung gewählt hatte, setzte uns unser Waggon
unmittelbar vor demselben ab. Wenige Sekunden später eilte uns die
Hausfrau entgegen, die offenbar durch das Anhalten des elektrischen
Wagens auf die Ankunft ihres Mannes aufmerksam gemacht worden war. Die
Vorstellung erforderte nicht viel Zeit und da mich Karl in der That
seiner Gattin gegenüber sehr oft erwähnt hatte, so waren wir bald gute
Freunde.
Wir betraten das Haus, wo mir dessen verschiedene Räume gezeigt und die
für mich bestimmten angewiesen wurden. »Ich habe,« so erklärte mir Karl,
»gleich bei Anlage des Baues für etwas Nachwuchs vorgesorgt, und wir
haben daher jetzt, wo sich dieser Nachwuchs auf einen Knaben von
vierzehn Monaten beschränkt, noch überflüssigen Raum. Du erhältst also
ein Schlafgemach nebst Badezimmer, einen Empfangssaal und eine
Gartenterrasse zu deinem ausschließlichen Gebrauch.«
Nun fiel mir plötzlich ein, daß es in Edenthal keine Dienstboten gäbe,
und es tauchten in mir Skrupeln auf, ob ich nicht vielleicht meine
Gastgeber gewaltig belästigen würde. Doch meine über diesen Punkt Frau
Wera gegenüber vorgebrachten Entschuldigungen hatten das Mißgeschick,
von ihr nicht verstanden zu werden.
»Robert« -- so erläuterte Karl ironisch -- »scheint zu besorgen, daß ich
oder du ihm die Kleider werden putzen müssen.«
Gegen diese Auslegung meiner Bedenken protestierte ich denn doch
energisch, nicht ohne Genugthuung auf meine diesfalls schon im Hotel
gewonnenen Erfahrungen mich stützend. »Ich kann mir wohl denken,« meinte
ich, »daß das Kleiderreinigen auch in den Privathäusern von Angestellten
der Gesellschaft für persönliche Dienstleistungen besorgt wird; aber es
mag vorkommen, daß man anderer Dienste bedarf; was thut man, um sich
solche zu verschaffen?«
»Dasselbe, was du in diesem Falle im Hotel gethan hättest. Man klingelt
und binnen längstens zwei Minuten steht ein dienstbeflissener Geist zur
Verfügung.«
»Und wo hält sich dieser dienstbeflissene Geist vor dem Klingeln auf, um
so rasch zur Hand zu sein?«
»In einer der Wachtstuben, welche die soeben von dir genannte
Gesellschaft in allen Stadtteilen unterhält und mit deren einer alle
Schellen eines jeden Edenthaler Hauses in Verbindung stehen. Jedes
Gemach hat sein elektrisches Läutewerk, und wenn irgendwo geläutet wird,
zeigt ein in der Wachtstube befindlicher Apparat die Hausnummer, ein
anderer im Vorraum jedes Hauses die Nummer des Zimmers an, in welchem
geläutet worden ist. Dein Klingeln wird uns also gar nicht stören, ja
von uns nicht einmal gehört werden. Einer der wachthabenden Angestellten
der Gesellschaft eilt auf dem Velocipede herbei, sieht im Vorraume deine
Zimmernummer und begiebt sich dann direkt zu dir. Im übrigen wirst du,
wenn du nicht sehr bequem bist, diese Klingel wenig gebrauchen. Denn die
meisten regelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisse, wie Säuberung der
Kleider und Zimmer, Bereitung des Bades (das wir Freiländer nebenbei
bemerkt täglich zu nehmen pflegen), Herrichten des Frühstücks-, Mittags-
und Abendtisches u. dgl. werden von dieser Gesellschaft, ohne daß wir
uns darum zu kümmern brauchen, mit größter Pünktlichkeit besorgt. Ich
habe die Direktion schon davon verständigt, daß ein neuer Gast in mein
Haus gezogen ist; binnen kurzem wird einer ihrer Beamten bei dir
erscheinen und dich einem eingehenden Kreuzverhör über alle deine
Gewohnheiten, Bedürfnisse und Wünsche unterziehen; hast du dem Manne
einmal Rede und Antwort gestanden, so kannst du dich darauf verlassen,
hier besser bedient zu werden als in irgend einem europäischen
Gasthause.«
»Das ist ja wunderbar,« mußte ich gestehn. »Ihr habt solcherart die
vortrefflichste Bedienung ohne unsere europäische Domestikenmisere. Aber
teuer muß die Sache sein, denn natürlich verlangen alle diese
Angestellten und Arbeiter der Gesellschaft für persönliche
Dienstleistungen jene Bezahlung, wie sie in Freiland allgemein üblich
ist?«
»Das ist natürlich,« erklärte Frau Wera. »Aber teuer finde ich diese
Dienstleistungen trotzdem nicht; wir haben im Vorjahre alles in allem
zweiunddreißig Pfund Sterling für Bedienung gezahlt.«
»Wie ist das möglich?« fragte ich. »So hoch kommt ja in Europa trotz der
miserablen Löhne der letzte Diener zu stehen.«
»Weil ein europäischer Diener« -- erklärte Karl -- »alles mit seinen
Händen verrichtet, während unsere Leute alles durch Maschinen besorgen.
Diese Maschinen gehören teilweise zur Einrichtung des Hauses, teilweise
werden sie von den Angestellten der Gesellschaft mitgebracht, teilweise
nehmen diese die Gegenstände mit sich und vollbringen deren Reinigung in
ihrer Anstalt vermittelst der dort vorhandenen Apparate.«
»Ich bin jetzt ganz darauf gefaßt, zu hören,« sagte ich, »daß diese
allgegenwärtige Gesellschaft für Dienstleistungen Ihnen, verehrte Frau,
auch die Last der Wartung und Pflege Ihres Kindes von den Schultern
nimmt.«
»Mit Verlaub, das besorge ich in der Regel doch selbst,« war die
Antwort. »Aber völlig auf mich angewiesen bin ich dabei keineswegs, und
wenn ich wollte, könnte ich die ganze Mühe von mir abwälzen. Es besteht
nämlich auch eine Gesellschaft weiblicher Pflegerinnen eigens zu dem
Zwecke, um Frauen, die infolge von Krankheit oder Schwäche auf weibliche
Unterstützung angewiesen sind, solche jederzeit bieten zu können. Diese
Gesellschaft ist der Hauptsache nach geradeso organisiert, wie die
Association für persönliche Dienstleistungen; sie hat ebenfalls ihre
Wachtstuben, man kann sich auch mit ihr wegen regelmäßiger
Dienstleistungen in Verbindung setzen, und ich brauchte mich daher um
mein Kind nicht mehr zu kümmern, als dies, wie ich aus meiner Kindheit
weiß, europäische Damen zu thun pflegen. Dies widerspräche jedoch meinen
Neigungen. Bis vor wenigen Monaten hatte die Frauengesellschaft
allerdings ziemlich viel auch in unserem Hause zu thun, und wenn es Sie
interessiert, kann ich Ihnen mitteilen, daß mich die zur Wartung meines
Knaben in dessen erstem Lebensjahre in Anspruch genommene Hilfe
siebenundzwanzig Pfund Sterling kostete; jetzt aber haben diese
Helferinnen so gut als nichts bei mir zu thun; das Pflegen und Warten
meines Kindes ist _mein_ Geschäft.«
»Also tragen Sie Ihr Kind, das ja mit vierzehn Monaten noch schwerlich
weite Ausflüge machen kann, bei Ihren Ausgängen, oder schieben Sie es im
Rollwägelchen vor sich her?« fragte ich.
»Bewahre! Wozu hätten wir denn die Krippe und den Kindergarten in der
Nachbarschaft? Wenn ich ausgehe, gebe ich meinen Kleinen dorthin, wo er
unter vortrefflicher Pflege und Aufsicht steht. Doch auch, wenn ich zu
Hause bin, lasse ich Paulchen tagsüber sehr viel dort, denn man will,
man sei noch so zärtliche Mutter, etwas für sich selber thun, lesen,
sich unterhalten, am öffentlichen Leben teilnehmen u. s. w., wobei
Kinder stören; aber den größten Teil der Zeit behalte ich ihn unter
meinen eigenen Augen.«
»Sie sprachen vorher von den Mitgliedern der Frauengesellschaft, die
solcherart Geld verdienen; wie ich zu wissen glaube, haben alle Frauen
Freilands Anspruch auf Versorgung durch das Gemeinwesen -- wozu brauchen
also die fraglichen Frauen derartigen Verdienst?«
»Freilich besitzt jede freiländische Frau Versorgungsrecht; aber unter
diesem Titel wird nicht mehr gezahlt, als drei Zehntel des
Durchschnittsverdienstes eines freiländischen Arbeiters und es giebt
eben Frauen, die mehr haben wollen; außerdem mag bei vielen der Wunsch
ausschlaggebend sein, sich irgendwie außer Hause zu beschäftigen, und da
es nicht jedem gegeben ist, dies auf dem Gebiete geistiger Thätigkeit zu
thun, so liegt den meisten Frauen nichts näher, als die Pflege
hilfsbedürftiger Mitschwestern und Kinder. Jene Frauen, die das Zeug zu
geistiger Thätigkeit in sich verspüren, wählen mit Vorliebe den Beruf
der Lehrerin, was natürlich nicht ausschließt, daß alle anderen Berufe
ihnen eben so offen stehen.«
Unter diesen Gesprächen war es sieben Uhr abends geworden und es
erschien ein Angestellter der Speisegesellschaft mit der Meldung, daß
das Abendmahl angelangt sei.
Wir begaben uns auf eine in den Garten hinausführende Terrasse, wo der
Tisch gedeckt war, und nahmen an der Tafel Platz. Von Speisen war nichts
zu sehen, bis Frau Wera einen Wandschrank öffnete, der sich im Bereiche
ihrer Hände befand, und demselben eine dampfende Suppe, dann einen
kalten Fisch entnahm; diesem folgte ein Gemüse, hierauf ein Braten und
den Schluß bildete ein Dessert, bestehend aus Käse und mannigfachen
Obstsorten. Die Hausfrau erklärte mir, daß dieser Wandschrank auch von
der andern Seite, nämlich vom Vorraume aus, zu öffnen sei und daß in ihm
die von der Speisegesellschaft gebrachten Gerichte hinterlegt würden;
diese gebrauche dabei besondere Apparate zum kühl- oder warmerhalten der
Speisen; auf Wunsch der Kunden würden einzelne Gerichte, die den
Transport schlecht vertragen, von den Angestellten der Gesellschaft an
Ort und Stelle gargekocht. Es befänden sich zu diesem Behufe in den
meisten Häusern kleine Küchen mit elektrischen Öfen, die im Bedarfsfalle
augenblicklich in Glut gebracht werden können. Ebenso besorgen, wenn es
gefordert wird, die Angestellten der Gesellschaft das Aufwarten bei
Tisch, was jedoch sehr teuer, und mit Ausnahme besonders festlicher
Gelegenheiten, in Freiland nicht üblich sei. Sie zum mindesten empfinde
die Anwesenheit fremder Personen in traulichem Kreise stets als eine
Störung.
Während des Tafelns kam das Gespräch abermals auf die Frauenfrage,
insbesondere auf das den Frauen durchwegs eingeräumte Versorgungsrecht.
Man muß nämlich wissen, daß der bereits mitgeteilte zweite Punkt des
Grundgesetzes: »Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben
Anspruch auf auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig
entsprechenden Unterhalt,« derart gehandhabt wird, daß ein wegen Alter
oder Gebrechen arbeitsunfähig gewordener Mann vier, jede Frau
drei Zehntel des vom statistischen Amte jeweilig erhobenen
Durchschnittswertes der freiländischen Arbeit vom Gemeinwesen ausgezahlt
erhält; mit Kindern gesegnete Familien beziehen während der Unmündigkeit
der Sprößlinge einen Zuschlag von einem Zwanzigstel des jeweiligen
Arbeitswertes für jedes Kind; dieser Zuschlag erfährt für den Todesfall
des einen der Eltern eine Verdoppelung, und Waisen werden gänzlich in
Verpflegung des Gemeinwesens genommen, wo sie eine Wartung und Erziehung
erhalten, die in allen Stücken der in freiländischen Familien üblichen
ebenbürtig ist. Da im Vorjahre der durchschnittliche Arbeitsverdienst in
Freiland sich mit 360 Pfund Sterling berechnete, so entfielen als
Versorgungsanspruch auf einen arbeitsunfähigen Mann 144 Pfund Sterling,
auf jede Frau 108 Pfund Sterling, der Kinderzuschlag betrug 18 Pfund
Sterling für das Kind, wenn beide Eltern lebten, und sechsunddreißig
Pfund Sterling für das Kind einer Witwe oder eines Witwers. Da die
Preise aller wichtigeren Lebensbedürfnisse in Freiland außerordentlich
wohlfeil sind, so ist der wirkliche Wert dieser Versorgungen wesentlich
höher als der jener Pensionen, welche europäische Staaten ihren
bestgezahlten Beamten oder deren Witwen und Waisen gewähren; sie genügen
nicht bloß, um die also Bedachten vor Not zu schützen, sondern
ermöglichen ihnen auch, an allen jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen
teilzunehmen, die jeweilig in Freiland, dem allgemeinen Stande des
Reichtums entsprechend, üblich sind. Da die Bezüge nicht in festen
Summen, sondern in Bestandteilen des Arbeitsverdienstes bemessen werden,
so erhöhen sie sich mit jedem Wachstume der durchschnittlichen
Arbeitsergiebigkeit, und es ist solcherart dafür gesorgt, daß auch der
Nichtarbeitende teilnehme an allen Fortschritten des allgemeinen
Wohlstandes.
Als ich mich anschickte, die in diesen Bestimmungen zum Ausdruck
gebrachte Großmut zu loben, unterbrach mich Freund Karl mit der
Bemerkung, daß hierzulande niemand Großmut in einer Handlungsweise sehe,
die nichts anderes sei, als einfache Erfüllung einer Pflicht, die
Anerkennung eines Rechtes, welches auch die Arbeitsunfähigen an dem
allgemeinen Reichtum haben.
»Das scheint mir denn doch etwas zu weit zu gehen,« meinte ich. »Ich
billige es, wie gesagt, durchaus, daß auch den Hilflosen möglichst
ausgiebige Unterstützung zu teil wird; aber daß die Gesamtheit der
Arbeitenden zu sothaner Hilfeleistung verpflichtet sei und daß die in
solchem Umfange Versorgten ein _Recht_ auf ihre Bezüge besäßen, vermag
ich nicht einzusehen. Was ihnen zu teil wird, ist ja doch das Ergebnis
der Arbeit anderer, die Arbeitsfähigen haben es aus eigenen Kräften
hervorgebracht und könnten es also, wenn sie nur das strenge Recht üben
wollten, ausschließlich für sich behalten.«