»Das ist jedes einzelnen Sache; wer mehr erzeugt, als er gebrauchen will

oder kann, der mag selber zusehen, was er mit dem Überschusse anfängt.

Er wird ihn verschenken, in welchem Falle ihn eben ein anderer, der

Beschenkte, verzehren dürfte, oder aufstapeln, in welchem Falle er für

zukünftigen Verzehr bereitliegen wird, ja, er kann ihn, wenn er will,

auch zu Kapitalanlagen im Auslande benutzen, so lange es ein solches

Ausland giebt, d. h. so lange nicht alle Welt unsere Einrichtungen

angenommen hat. Mit _unserm_ Kapitalmarkte haben die Privatersparnisse

unter keinen Umständen etwas zu thun, denn da hier der Kapitalbedarf,

soweit er nur überhaupt vorhanden ist, durch die Gesamtheit zinslos

gedeckt wird, so giebt es hierzulande niemand, der dem Kapitaldarleiher

irgend einen Vorteil einräumen würde, und ohne einen solchen entäußert

sich doch niemand seines Besitzes. Es giebt zwar auch hier eine Art von

Privatersparnissen, die dem Kapitalmarkte in der nämlichen Weise

zugeführt werden, wie das Erträgnis der allgemeinen Steuer; es sind das

die Einzahlungen bei unserer Versicherungsanstalt, die du ja kennen

lernen wirst. Aber gerade weil dieses vom Staate verwaltete Institut

seine Prämieneinnahmen dazu verwendet, um einen Teil des Kapitalbedarfs

zu decken, werden diese Prämieneingänge bei Zusammenstellung unserer

staatlichen Voranschläge ebenso berücksichtigt wie die Steuereingänge,

d. h. ihr voraussichtlicher Betrag wird vorweg beim Steuersatze in Abzug

gebracht. Also auf unserm Kapitalmarkte kann unter keinen Umständen das

Angebot größer sein als die Nachfrage. Damit ist aber der Hauptsache

nach auch die Frage beantwortet, warum bei uns jener Kapital_mangel_

nicht eintreten kann, der sich zeitweilig in der bürgerlichen Welt

zeigt. Denn beachte wohl, auch dort ist der Kapitalmangel eine bloß

zeitweilige Erscheinung, hervorgerufen durch den Umstand, daß die dem

Zufall überlassene Kapitalbildung der Zeit nach nicht immer genau

Schritt hält mit dem Bedarfe, zu dessen Deckung sie bestimmt ist. Wir

überlassen die Kapitalbildung nicht dem Zufall, und wenn daher der

Bedarf steigt, so bilden wir eben mehr Kapital, d. h. wir erhöhen den

Steuersatz in entsprechender Weise.

»Schließlich aber möchte ich mich dagegen verwahren, als ob der Sinn

meiner Behauptungen dahin ginge, es sei ganz und gar und unter allen

Umständen undenkbar, daß bei uns mehr Kapital gebraucht werden könnte

als das Gemeinwesen beizusteuern vermag. Es ist allerdings richtig, daß

Arbeitsinstrumente, für deren Ergebnisse keine Abnehmer vorhanden wären,

unrentabel sind und daher gar nicht gefordert werden; ebenso richtig

aber ist es, daß auch die Herstellung solcher Arbeitsinstrumente, für

deren Erzeugnisse die Abnehmer gegeben wären, das Vorhandensein eines

gewissen Ausmaßes von Reichtum zur Voraussetzung hat. Und es fragt sich

daher immer, ob die erste oder die zweite Grenze der Kapitalbeschaffung

praktisch zu berücksichtigen ist. Wenn ich eine Fabrik bauen will, so

handelt es sich auf der einen Seite für mich darum, ob ich darauf

rechnen darf, Abnehmer für meine Erzeugnisse zu finden, und ich werde

gewiß nicht bauen, wenn diese Abnehmer fehlen; ebenso aber handelt es

sich auf der andern Seite für mich darum, woher ich das Kapital für

meine Fabrik nehmen soll, auch wenn die Abnehmer für deren

Erzeugnisse vorhanden wären. Welche Frage ist nun die praktisch zu

berücksichtigende? Für den reichen Mann die erste, für den armen die

zweite. Wir sind jetzt so reich, daß uns die Beschaffung aller wirklich

rentablen Arbeitsinstrumente keinerlei Sorge mehr machen kann; das

äußerste, wozu eine größere Anspannung unserer Unternehmerthätigkeit

führen mag, ist eine vorübergehende Erhöhung des Steuersatzes; und unter

allen Umständen gilt jetzt für uns der Grundsatz, daß die Steuer sich

nach dem Kapitalbedarfe zu richten hat. Für den Anfang, als wir noch arm

waren, verhielt es sich aber thatsächlich umgekehrt; damals war unsere

Leistungsfähigkeit so gering, daß wir selbst bei höchster Anspannung

unserer Sparkraft nicht alles mit einem Schlage herstellen konnten, was

damals schon rentabel gewesen wäre; wir mußten uns folglich damals an

den entgegengesetzten Grundsatz halten, die Anlagen nach unserer

Leistungsfähigkeit einrichten.«

»Und wie thatet ihr das?«

»Indem wir für die Zeit des Überganges, nämlich bis zu dem Zeitpunkte,

wo unsere Leistungsfähigkeit die Höhe jedes irgend zu erwartenden

Bedarfes nach rentablen Kapitalanlagen erreicht haben würde, unseren

Behörden das Recht einräumten, unter den von den Associationen

geforderten Krediten eine Auswahl zu treffen.«

»Und führte das nicht zu Reibungen zwischen den durch Kapitalbewilligung

begünstigten und den durch Kapitalverweigerung benachteiligten

Gesellschaften?«

»Nein. Unsere freiländische Freizügigkeit trägt in ihrem Schoße das

Heilmittel selbst für solche scheinbare Abweichungen von dem allgemeinen

Grundsatze der Gleichberechtigung. Da jedermann das Recht hat, jeder

beliebigen Gesellschaft beizutreten, so war es den durch die

Kapitalbewilligungen scheinbar begünstigten Gesellschaften unmöglich,

den daraus erwachsenden Vorteil für ihre zufälligen Mitglieder allein zu

behalten. Zunächst sorgte schon unsere Centralverwaltung dafür, die

Auswahl der bewilligten Kredite derart zu treffen, daß die Ausgleichung

der dadurch bewirkten einseitigen Produktionssteigerungen möglichst

glatt vor sich gehen könne. Es wurde z. B., wenn nur irgend möglich,

darauf gesehen, daß stets die Gesellschaften des gleichen Arbeitszweiges

gleichmäßig behandelt wurden. Das heißt z. B., da es nicht möglich war,

die Landwirtschaft und die Industrie gleichzeitig mit verbesserten

Maschinen auszustatten, so bewilligte man die zur Anschaffung dieser

verbesserten Maschinen erforderlichen Kredite nicht einzelnen Landwirten

und einzelnen Industriellen, sondern in erster Linie bloß den Landwirten

und zwar auch diesen nicht in der Weise, daß zuerst die eine

landwirtschaftliche Gesellschaft vollkommen mit allem ausgestattet

wurde, was sie verlangte, und dann erst die anderen an die Reihe kamen,

sondern derart, daß man beispielsweise zuerst allen die Mittel zur

Anschaffung des gleichen verbesserten Pfluges, dann die Mittel zur

Anschaffung verbesserter Dreschmaschinen u. s. f. bewilligte. Das hatte

zur Folge, daß die Produkte der begünstigten Gesellschaften, also sagen

wir die landwirtschaftlichen Produkte, im Preise entsprechend

zurückgingen, derart, daß die scheinbar Hintangesetzten zwar ihre

Produktion nicht zu steigern vermochten, während dies bei den

Begünstigten der Fall war, daß aber die Tauschkraft des da und dort

erzielten Tagesproduktes doch die nämliche blieb. Hatte z. B. früher ein

Paar Schuhe den Wert eines Metercentners Getreide gehabt, weil beide zu

ihrer Erzeugung je einer Tagesarbeit bedurften, so erhielt nun der

Schuster für sein Paar Schuhe zwei Metercentner, weil die Schuhe noch

immer einer Tagesarbeit für das Paar bedurften, während in der

Landwirtschaft auf das Tagwerk zwei Metercentner entfielen. Aber

durchweg ließ sich natürlich mit dieser Form der Ausgleichung nicht das

Auslangen finden. Störungen derselben durch den Einfluß des Außenhandels

auf die Preise waren nicht zu vermeiden und ebensowenig konnte der

Grundsatz streng eingehalten werden, die Gesellschaften des gleichen

Arbeitszweiges in allen Stücken gleichmäßig zu behandeln. Hier half nun

zunächst das Zu- und Abströmen von Arbeitskraft. Aber auch dieses Mittel

hätte unter Umständen nicht volle Abhilfe geschaffen, zum mindesten

nicht, ohne den Nutzen aus den ins Werk gesetzten Anlagen mitunter recht

empfindlich zu beeinträchtigen. Wir konnten z. B., als im dritten Jahre

des Bestehens von Freiland die Anlage elektrischer Kraftleitungen

beschlossen wurde, diese unmöglich auch nur für die ganze Landwirtschaft

gleichzeitig vornehmen, sondern es mußte notwendigerweise eine

Reihenfolge auch unter den Landwirtschaftsgesellschaften eingehalten

werden. Wenn ich mich recht erinnere, war die Gesellschaft von Obertana

diejenige, die zuerst die elektrische Leitung, gespeist vom großen

Kilolumifall, erhielt. Das setzte sie in den Stand, auf ihrem Gebiete

mit zweitausend Arbeitern soviel zu erzeugen, als zuvor mit viertausend

Arbeitern erzeugt worden war. Um jedoch diesen Vorteil voll auszunutzen,

mußte sie ein Mittel finden, die bei ihr überschüssig gewordenen

zweitausend Arbeiter zum Wegziehen zu veranlassen. Zwingen konnte sie

die Leute dazu nicht; sie hätten, wenn sie geblieben wären, allerdings

nicht unbeschäftigt bleiben müssen, man hätte die überschüssige Kraft

dazu benutzt, um viermal zu pflügen, wo früher zweimal gepflügt wurde,

die Felder sorgfältiger einzuhegen, zu bewässern u. s. w.; aber es ist

natürlich, daß damit nicht sonderlich viel zu gewinnen gewesen wäre.

Doch nicht genug daran; da die viertausend landwirtschaftlichen Arbeiter

von Obertana infolge der elektrischen Kraftleitung immer noch mehr

verdient oder sich weniger geplagt hätten als landwirtschaftliche

Arbeiter in den anderen Gesellschaften des Landes, so hätte das sogar

einen neuen Zuzug von Arbeitskraft dorthin gelockt, bis durch diesen

neuen Zuzug der Arbeitsertrag auf das in Freiland dazumal, d. h. also

ohne elektrische Kraftleitung erzielbare Maß gesunken wäre. Dieser

allgemeine Durchschnitt hätte sich zwar höher gestaltet, da ja die in

den anderen Associationen zurückgebliebenen Arbeiter dort pro Mann und

Stunde etwas mehr hätten erzeugen können als zuvor; aber dieser Zuwachs

wäre keineswegs so groß gewesen, wie die auf der andern Seite

hervorgerufene Kraftvergeudung. Um dem vorzubeugen, gab es kein anderes

Mittel, als daß die Leute von Obertana ganz aus freien Stücken dazu

schritten, die aus der elektrischen Kraftleitung für sie erwachsenden

Gewinne zwischen sich und den anderen landwirtschaftlichen

Gesellschaften zur Aufteilung zu bringen. Demselben Beispiele folgten

die anderen begünstigten Gesellschaften in der Reihenfolge der

Begünstigung, die sie erfuhren, insolange, bis diese Begünstigung

aufhörte, eine einseitige zu sein. Einige Industrien zogen es vor, die

in ähnlicher Weise erzielten Überschüsse an die Kasse des Gemeinwesens

abzuführen, aber nirgends hatte das Gemeinwesen den geringsten Anlaß,

sich in diesen Ausgleichungsprozeß einzumischen, da es im ureigensten

Interesse der Beteiligten selber lag, von dem ihnen zuteil gewordenen

Vorteil nicht mehr zurückzuhalten, als ohne Heraufbeschwörung störender

Arbeiterzuflüsse möglich war.

»Also es gab auch für uns eine Zeit, wo wir nicht jedem Kapitalbedarfe

entsprechen konnten; das war damals, als die Ausrüstung mit

arbeitsparenden Maschinen erst noch zu vollbringen und gerade deshalb

unsere Leistungsfähigkeit noch sehr beschränkt war. Jetzt ist unsere

Ausrüstung mit kraftersparenden Maschinen der Hauptsache nach

durchgeführt, es kann sich nun bloß darum handeln, diese Maschinen zu

verbessern und zu ergänzen; unsere Leistungsfähigkeit aber ist gerade

dadurch unermeßlich groß geworden.

»Wenn du also siehst, daß wir von der >Ersten Edenthaler Maschinen- und

Transportmittel-Baugesellschaft< im Begriffe sind, neuerlich dreiviertel

Millionen Pfund Sterling in Gebäuden, Maschinen und Werkzeugen

anzulegen, so verlasse dich darauf, das geschieht nicht deshalb, weil

wir diese dreiviertel Million wie unser übriges Anlagekapital zinslos

vorgestreckt erhalten, sondern weil die Aufträge, die uns teils schon

zugegangen, teils nach dem Aufschwunge des freiländischen Verkehrswesen

mit Sicherheit zu erwarten sind, dringend nach solchen Neubauten

verlangen.

»Doch jetzt trachten wir heimzukommen!«

Achtes Kapitel.

Ein freiländisches Hauswesen und das freiländische

Versorgungsrecht.

Die elektrische Bahn beförderte uns mit Blitzesschnelle nach Edenthal

und da Freund Karl sein Häuschen mit Rücksicht auf möglichste

Bequemlichkeit der Verbindung gewählt hatte, setzte uns unser Waggon

unmittelbar vor demselben ab. Wenige Sekunden später eilte uns die

Hausfrau entgegen, die offenbar durch das Anhalten des elektrischen

Wagens auf die Ankunft ihres Mannes aufmerksam gemacht worden war. Die

Vorstellung erforderte nicht viel Zeit und da mich Karl in der That

seiner Gattin gegenüber sehr oft erwähnt hatte, so waren wir bald gute

Freunde.

Wir betraten das Haus, wo mir dessen verschiedene Räume gezeigt und die

für mich bestimmten angewiesen wurden. »Ich habe,« so erklärte mir Karl,

»gleich bei Anlage des Baues für etwas Nachwuchs vorgesorgt, und wir

haben daher jetzt, wo sich dieser Nachwuchs auf einen Knaben von

vierzehn Monaten beschränkt, noch überflüssigen Raum. Du erhältst also

ein Schlafgemach nebst Badezimmer, einen Empfangssaal und eine

Gartenterrasse zu deinem ausschließlichen Gebrauch.«

Nun fiel mir plötzlich ein, daß es in Edenthal keine Dienstboten gäbe,

und es tauchten in mir Skrupeln auf, ob ich nicht vielleicht meine

Gastgeber gewaltig belästigen würde. Doch meine über diesen Punkt Frau

Wera gegenüber vorgebrachten Entschuldigungen hatten das Mißgeschick,

von ihr nicht verstanden zu werden.

»Robert« -- so erläuterte Karl ironisch -- »scheint zu besorgen, daß ich

oder du ihm die Kleider werden putzen müssen.«

Gegen diese Auslegung meiner Bedenken protestierte ich denn doch

energisch, nicht ohne Genugthuung auf meine diesfalls schon im Hotel

gewonnenen Erfahrungen mich stützend. »Ich kann mir wohl denken,« meinte

ich, »daß das Kleiderreinigen auch in den Privathäusern von Angestellten

der Gesellschaft für persönliche Dienstleistungen besorgt wird; aber es

mag vorkommen, daß man anderer Dienste bedarf; was thut man, um sich

solche zu verschaffen?«

»Dasselbe, was du in diesem Falle im Hotel gethan hättest. Man klingelt

und binnen längstens zwei Minuten steht ein dienstbeflissener Geist zur

Verfügung.«

»Und wo hält sich dieser dienstbeflissene Geist vor dem Klingeln auf, um

so rasch zur Hand zu sein?«

»In einer der Wachtstuben, welche die soeben von dir genannte

Gesellschaft in allen Stadtteilen unterhält und mit deren einer alle

Schellen eines jeden Edenthaler Hauses in Verbindung stehen. Jedes

Gemach hat sein elektrisches Läutewerk, und wenn irgendwo geläutet wird,

zeigt ein in der Wachtstube befindlicher Apparat die Hausnummer, ein

anderer im Vorraum jedes Hauses die Nummer des Zimmers an, in welchem

geläutet worden ist. Dein Klingeln wird uns also gar nicht stören, ja

von uns nicht einmal gehört werden. Einer der wachthabenden Angestellten

der Gesellschaft eilt auf dem Velocipede herbei, sieht im Vorraume deine

Zimmernummer und begiebt sich dann direkt zu dir. Im übrigen wirst du,

wenn du nicht sehr bequem bist, diese Klingel wenig gebrauchen. Denn die

meisten regelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisse, wie Säuberung der

Kleider und Zimmer, Bereitung des Bades (das wir Freiländer nebenbei

bemerkt täglich zu nehmen pflegen), Herrichten des Frühstücks-, Mittags-

und Abendtisches u. dgl. werden von dieser Gesellschaft, ohne daß wir

uns darum zu kümmern brauchen, mit größter Pünktlichkeit besorgt. Ich

habe die Direktion schon davon verständigt, daß ein neuer Gast in mein

Haus gezogen ist; binnen kurzem wird einer ihrer Beamten bei dir

erscheinen und dich einem eingehenden Kreuzverhör über alle deine

Gewohnheiten, Bedürfnisse und Wünsche unterziehen; hast du dem Manne

einmal Rede und Antwort gestanden, so kannst du dich darauf verlassen,

hier besser bedient zu werden als in irgend einem europäischen

Gasthause.«

»Das ist ja wunderbar,« mußte ich gestehn. »Ihr habt solcherart die

vortrefflichste Bedienung ohne unsere europäische Domestikenmisere. Aber

teuer muß die Sache sein, denn natürlich verlangen alle diese

Angestellten und Arbeiter der Gesellschaft für persönliche

Dienstleistungen jene Bezahlung, wie sie in Freiland allgemein üblich

ist?«

»Das ist natürlich,« erklärte Frau Wera. »Aber teuer finde ich diese

Dienstleistungen trotzdem nicht; wir haben im Vorjahre alles in allem

zweiunddreißig Pfund Sterling für Bedienung gezahlt.«

»Wie ist das möglich?« fragte ich. »So hoch kommt ja in Europa trotz der

miserablen Löhne der letzte Diener zu stehen.«

»Weil ein europäischer Diener« -- erklärte Karl -- »alles mit seinen

Händen verrichtet, während unsere Leute alles durch Maschinen besorgen.

Diese Maschinen gehören teilweise zur Einrichtung des Hauses, teilweise

werden sie von den Angestellten der Gesellschaft mitgebracht, teilweise

nehmen diese die Gegenstände mit sich und vollbringen deren Reinigung in

ihrer Anstalt vermittelst der dort vorhandenen Apparate.«

»Ich bin jetzt ganz darauf gefaßt, zu hören,« sagte ich, »daß diese

allgegenwärtige Gesellschaft für Dienstleistungen Ihnen, verehrte Frau,

auch die Last der Wartung und Pflege Ihres Kindes von den Schultern

nimmt.«

»Mit Verlaub, das besorge ich in der Regel doch selbst,« war die

Antwort. »Aber völlig auf mich angewiesen bin ich dabei keineswegs, und

wenn ich wollte, könnte ich die ganze Mühe von mir abwälzen. Es besteht

nämlich auch eine Gesellschaft weiblicher Pflegerinnen eigens zu dem

Zwecke, um Frauen, die infolge von Krankheit oder Schwäche auf weibliche

Unterstützung angewiesen sind, solche jederzeit bieten zu können. Diese

Gesellschaft ist der Hauptsache nach geradeso organisiert, wie die

Association für persönliche Dienstleistungen; sie hat ebenfalls ihre

Wachtstuben, man kann sich auch mit ihr wegen regelmäßiger

Dienstleistungen in Verbindung setzen, und ich brauchte mich daher um

mein Kind nicht mehr zu kümmern, als dies, wie ich aus meiner Kindheit

weiß, europäische Damen zu thun pflegen. Dies widerspräche jedoch meinen

Neigungen. Bis vor wenigen Monaten hatte die Frauengesellschaft

allerdings ziemlich viel auch in unserem Hause zu thun, und wenn es Sie

interessiert, kann ich Ihnen mitteilen, daß mich die zur Wartung meines

Knaben in dessen erstem Lebensjahre in Anspruch genommene Hilfe

siebenundzwanzig Pfund Sterling kostete; jetzt aber haben diese

Helferinnen so gut als nichts bei mir zu thun; das Pflegen und Warten

meines Kindes ist _mein_ Geschäft.«

»Also tragen Sie Ihr Kind, das ja mit vierzehn Monaten noch schwerlich

weite Ausflüge machen kann, bei Ihren Ausgängen, oder schieben Sie es im

Rollwägelchen vor sich her?« fragte ich.

»Bewahre! Wozu hätten wir denn die Krippe und den Kindergarten in der

Nachbarschaft? Wenn ich ausgehe, gebe ich meinen Kleinen dorthin, wo er

unter vortrefflicher Pflege und Aufsicht steht. Doch auch, wenn ich zu

Hause bin, lasse ich Paulchen tagsüber sehr viel dort, denn man will,

man sei noch so zärtliche Mutter, etwas für sich selber thun, lesen,

sich unterhalten, am öffentlichen Leben teilnehmen u. s. w., wobei

Kinder stören; aber den größten Teil der Zeit behalte ich ihn unter

meinen eigenen Augen.«

»Sie sprachen vorher von den Mitgliedern der Frauengesellschaft, die

solcherart Geld verdienen; wie ich zu wissen glaube, haben alle Frauen

Freilands Anspruch auf Versorgung durch das Gemeinwesen -- wozu brauchen

also die fraglichen Frauen derartigen Verdienst?«

»Freilich besitzt jede freiländische Frau Versorgungsrecht; aber unter

diesem Titel wird nicht mehr gezahlt, als drei Zehntel des

Durchschnittsverdienstes eines freiländischen Arbeiters und es giebt

eben Frauen, die mehr haben wollen; außerdem mag bei vielen der Wunsch

ausschlaggebend sein, sich irgendwie außer Hause zu beschäftigen, und da

es nicht jedem gegeben ist, dies auf dem Gebiete geistiger Thätigkeit zu

thun, so liegt den meisten Frauen nichts näher, als die Pflege

hilfsbedürftiger Mitschwestern und Kinder. Jene Frauen, die das Zeug zu

geistiger Thätigkeit in sich verspüren, wählen mit Vorliebe den Beruf

der Lehrerin, was natürlich nicht ausschließt, daß alle anderen Berufe

ihnen eben so offen stehen.«

Unter diesen Gesprächen war es sieben Uhr abends geworden und es

erschien ein Angestellter der Speisegesellschaft mit der Meldung, daß

das Abendmahl angelangt sei.

Wir begaben uns auf eine in den Garten hinausführende Terrasse, wo der

Tisch gedeckt war, und nahmen an der Tafel Platz. Von Speisen war nichts

zu sehen, bis Frau Wera einen Wandschrank öffnete, der sich im Bereiche

ihrer Hände befand, und demselben eine dampfende Suppe, dann einen

kalten Fisch entnahm; diesem folgte ein Gemüse, hierauf ein Braten und

den Schluß bildete ein Dessert, bestehend aus Käse und mannigfachen

Obstsorten. Die Hausfrau erklärte mir, daß dieser Wandschrank auch von

der andern Seite, nämlich vom Vorraume aus, zu öffnen sei und daß in ihm

die von der Speisegesellschaft gebrachten Gerichte hinterlegt würden;

diese gebrauche dabei besondere Apparate zum kühl- oder warmerhalten der

Speisen; auf Wunsch der Kunden würden einzelne Gerichte, die den

Transport schlecht vertragen, von den Angestellten der Gesellschaft an

Ort und Stelle gargekocht. Es befänden sich zu diesem Behufe in den

meisten Häusern kleine Küchen mit elektrischen Öfen, die im Bedarfsfalle

augenblicklich in Glut gebracht werden können. Ebenso besorgen, wenn es

gefordert wird, die Angestellten der Gesellschaft das Aufwarten bei

Tisch, was jedoch sehr teuer, und mit Ausnahme besonders festlicher

Gelegenheiten, in Freiland nicht üblich sei. Sie zum mindesten empfinde

die Anwesenheit fremder Personen in traulichem Kreise stets als eine

Störung.

Während des Tafelns kam das Gespräch abermals auf die Frauenfrage,

insbesondere auf das den Frauen durchwegs eingeräumte Versorgungsrecht.

Man muß nämlich wissen, daß der bereits mitgeteilte zweite Punkt des

Grundgesetzes: »Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben

Anspruch auf auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig

entsprechenden Unterhalt,« derart gehandhabt wird, daß ein wegen Alter

oder Gebrechen arbeitsunfähig gewordener Mann vier, jede Frau

drei Zehntel des vom statistischen Amte jeweilig erhobenen

Durchschnittswertes der freiländischen Arbeit vom Gemeinwesen ausgezahlt

erhält; mit Kindern gesegnete Familien beziehen während der Unmündigkeit

der Sprößlinge einen Zuschlag von einem Zwanzigstel des jeweiligen

Arbeitswertes für jedes Kind; dieser Zuschlag erfährt für den Todesfall

des einen der Eltern eine Verdoppelung, und Waisen werden gänzlich in

Verpflegung des Gemeinwesens genommen, wo sie eine Wartung und Erziehung

erhalten, die in allen Stücken der in freiländischen Familien üblichen

ebenbürtig ist. Da im Vorjahre der durchschnittliche Arbeitsverdienst in

Freiland sich mit 360 Pfund Sterling berechnete, so entfielen als

Versorgungsanspruch auf einen arbeitsunfähigen Mann 144 Pfund Sterling,

auf jede Frau 108 Pfund Sterling, der Kinderzuschlag betrug 18 Pfund

Sterling für das Kind, wenn beide Eltern lebten, und sechsunddreißig

Pfund Sterling für das Kind einer Witwe oder eines Witwers. Da die

Preise aller wichtigeren Lebensbedürfnisse in Freiland außerordentlich

wohlfeil sind, so ist der wirkliche Wert dieser Versorgungen wesentlich

höher als der jener Pensionen, welche europäische Staaten ihren

bestgezahlten Beamten oder deren Witwen und Waisen gewähren; sie genügen

nicht bloß, um die also Bedachten vor Not zu schützen, sondern

ermöglichen ihnen auch, an allen jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen

teilzunehmen, die jeweilig in Freiland, dem allgemeinen Stande des

Reichtums entsprechend, üblich sind. Da die Bezüge nicht in festen

Summen, sondern in Bestandteilen des Arbeitsverdienstes bemessen werden,

so erhöhen sie sich mit jedem Wachstume der durchschnittlichen

Arbeitsergiebigkeit, und es ist solcherart dafür gesorgt, daß auch der

Nichtarbeitende teilnehme an allen Fortschritten des allgemeinen

Wohlstandes.

Als ich mich anschickte, die in diesen Bestimmungen zum Ausdruck

gebrachte Großmut zu loben, unterbrach mich Freund Karl mit der

Bemerkung, daß hierzulande niemand Großmut in einer Handlungsweise sehe,

die nichts anderes sei, als einfache Erfüllung einer Pflicht, die

Anerkennung eines Rechtes, welches auch die Arbeitsunfähigen an dem

allgemeinen Reichtum haben.

»Das scheint mir denn doch etwas zu weit zu gehen,« meinte ich. »Ich

billige es, wie gesagt, durchaus, daß auch den Hilflosen möglichst

ausgiebige Unterstützung zu teil wird; aber daß die Gesamtheit der

Arbeitenden zu sothaner Hilfeleistung verpflichtet sei und daß die in

solchem Umfange Versorgten ein _Recht_ auf ihre Bezüge besäßen, vermag

ich nicht einzusehen. Was ihnen zu teil wird, ist ja doch das Ergebnis

der Arbeit anderer, die Arbeitsfähigen haben es aus eigenen Kräften

hervorgebracht und könnten es also, wenn sie nur das strenge Recht üben

wollten, ausschließlich für sich behalten.«

Eine Reise nach Freiland · 第 6 / 15 段