Endlich ist zu bemerken, daß das ausschließliche Benutzungsrecht bloß

unter der Voraussetzung gilt, daß der Baugrund eben nur zur Errichtung

der eigenen Wohnstätte benutzt werde. Wer sich etwa ein Geschäft aus dem

Bauen und Vermieten von Häusern machen wollte, den würde niemand daran

hindern, aber der von ihm zu solchem Zwecke benutzte Boden fiele damit

ganz von selber wieder der allgemeinen Benutzung anheim, ja, da er zu

derartigen Bauzwecken die Zustimmung der Baubehörden nicht erhalten

hätte, so besäße er auch gar keinen Ersatzanspruch für den von ihm

gemachten Bauaufwand, wenn andere Leute sothanen Boden benutzen wollten.

Natürlich giebt es in Freiland keine Miethäuser im Privatbesitz.

Gesellschaften, welche das Vermieten von Wohnräumen zu ihrem Geschäfte

gemacht haben, sind allerdings vorhanden; da aber jedermann jederzeit

das Recht hat, diesen wie allen anderen freiländischen Gesellschaften

beizutreten, so gilt für den von diesen bebauten Boden genau dasselbe,

wie von anderem Boden in Freiland: er kann von jedem benutzt werden, der

dazu Lust hat.

Doch darüber näheres später. Hervorheben will ich hier nur noch, daß es

keinem Freiländer einfällt, sein Wohnhaus, etwa in der Weise der

Hinterwäldler in Nordamerika, selber zu bauen. Das läßt er durch

Baugesellschaften besorgen, die er dafür und zwar je auf Wunsch entweder

auf einmal oder in Jahresraten bezahlt, welch letztere aber -- nebenbei

bemerkt -- in diesem Falle vom Käufer nicht den Baugesellschaften,

sondern dem Staate geschuldet sind, indem die Baugesellschaften, wie

alle freiländischen Associationen, ihr Betriebskapital vom Staate

vorgestreckt erhalten. Natürlich gehören die käuflich erworbenen

Häuschen jedem zu freiem Eigentum. Er kann sie verkaufen, verschenken,

vertauschen, vererben, ganz nach seinem Belieben.

Die Edenthaler Häuschen zeigen, entsprechend der Verschiedenheit in den

Ansprüchen der Eigentümer, mannigfaltige Unterschiede hinsichtlich ihrer

Größe und Ausstattung. Es giebt welche, die nicht mehr als fünf

Wohnräume aufweisen, und welche, die bis an zwanzig Wohnräume zählen.

Einige sind sehr einfach, andere mit viel Geschmack und Luxus

ausgestattet. Ihr Alter kann man hier allen Häusern ziemlich genau am

Äußern ablesen. Die ältesten, aus den zwei ersten Jahren der Gründung

von Freiland herrührenden sind Holzbaracken; doch giebt es deren nur

noch sehr wenige, wie mir mitgeteilt wurde, in ganz Edenthal bloß sechs,

während alle anderen Bauten aus jener Epoche längst schon durch neuere,

schönere und behaglichere ersetzt worden sind, denn der Reichtum der

Freiländer ist in ununterbrochenem rapidem Aufschwunge begriffen, und

derzeit besitzt der einfachste Arbeiter des Landes ein Einkommen,

genügend groß, um ihm den Luxus eines geschmackvollen, schönen

Wohnhauses zu gestatten. Seit fünf Jahren baut man in Edenthal nur noch

aus Backsteinen, Stein und Eisen; die Ausführung wird von Jahr zu Jahr

vollendeter und reicher. Wie es im Innern der Edenthaler Privathäuser

aussieht, darüber werde ich wohl noch zu sprechen haben.

Von öffentlichen Gebäuden giebt es in Edenthal eine große Menge. Die

hervorragendsten sind: der Volks- und Regierungspalast, die Centralbank,

die Universität, die Akademie der bildenden Künste, drei öffentliche

Bibliotheken, vier Theater, die große Centralwarenhalle -- ein vier

Hektare deckender Riesenbau -- eine große Anzahl von Schulen u. s. w.

Was bei den meisten dieser öffentlichen Gebäude auffällt, ist der ganz

außerordentliche Luxus, der an ihre Ausschmückung gewendet wird; es ist

klar, daß die Freiländer großen Kunstsinn haben und diesen in erster

Reihe bei ihren öffentlichen Einrichtungen bethätigen; sie gleichen in

diesem Punkte den alten Athenern, deren Häuslichkeiten ja auch

verhältnismäßig bescheiden eingerichtet waren, während für die schöne

Ausstattung öffentlicher Bauten kein Aufwand als zu groß erachtet wurde.

Wie ich späterhin erfahren habe, beschäftigt die freiländische

Verwaltung nicht bloß eine große Anzahl von Künstlern, die auf

Bestellung arbeiten, sondern kauft auch jedes Kunstwerk, das ihr

angeboten und von den Kennern als geeignet zur Ausschmückung irgend

eines öffentlichen Gebäudes oder Platzes erachtet wird. Welchen

Aufschwung unter solchen Verhältnissen die große Kunst nehmen muß, wird

der Leser erst dann voll zu ermessen in der Lage sein, wenn ich auf die

ungeheueren Mittel zu sprechen kommen werde, welche der Verwaltung von

Freiland zur Verfügung stehen.

Ganz außerordentliches geschieht auch für die Pflege der öffentlichen

Reinlichkeit und Gesundheit. Die Edenthaler Wasserleitungen dürften

heute schon kaum irgend wo in der Welt ihresgleichen haben und immer

noch wird an ihrer Erweiterung gearbeitet; die Abfuhr des Unrats erfolgt

mittels eines Systems pneumatischer Aufsaugung; die Straßen sind

durchweg makadamisiert, von Schmutz oder Staub ist auf ihnen keine Spur

zu sehen; sie sind nach allen Richtungen von einem Netze elektrischer

Bahnen durchzogen, die auch alle Vororte mit der Stadt in Verbindung

setzen. Sämtliche Fabriken Edenthals sind in diesen Vororten

untergebracht, so daß in der Stadt nirgends lästiges Geräusch die nur

durch Vogelgesang und Kinderlachen unterbrochene idyllische Ruhe stört.

Auch Pferdegetrappel ist nirgends zu hören; es werden zwar Wagen

benutzt, doch nicht durch Tiere, sondern durch mechanische Kraft --

meist Elektrizität -- in Bewegung gesetzt. Im übrigen fehlt es in

Edenthal, wie überhaupt in Freiland, keineswegs an Pferden; die

Freiländer sind sogar leidenschaftliche Reiter, doch werden Pferde nur

zu Ausflügen außerhalb des Weichbildes der Stadt benutzt und die

Stallungen befinden sich nicht in den Privathäusern, sondern in Händen

von großen Transportgesellschaften, deren Stall- und Wartepersonale

seinen Dienst nicht in der bei uns üblichen Weise, sondern -- wie fast

alles in Freiland -- beinahe durchwegs mit Hilfe von Maschinen

verrichtet, so daß ein Arbeiter im Durchschnitt für die Wartung von

fünfzig Pferden genügt. Das Halten dieser Tiere ist dementsprechend ein

Luxus, den sich jeder freiländische Arbeiter gönnen kann, wenn es seinem

Geschmacke zusagt, trotzdem selbstverständlich die »Stallknechte«

denselben Arbeitslohn beanspruchen und finden, wie durchschnittlich

jeder andere freiländische Arbeiter.

Fünftes Kapitel.

Wie ich in Freiland einen Beruf wählte und im Speisehause mein

Mittagessen bezahlte.

Nachdem ich meiner Neugierde durch Besichtigung der hervorstechendsten

Sehenswürdigkeiten von Edenthal einige Stunden lang Genüge gethan hatte,

wobei die mir begegnenden Freiländer bereitwilligst das Amt der Führer

und Erklärer übernahmen, entschloß ich mich, vorläufige Orientierung

über jene Schritte einzuholen, die ich behufs meiner zukünftigen

Beschäftigung in Freiland für notwendig erachtete. Daß hier alle Arbeit,

soweit sie nicht, wie z. B. Post, Telegraph, Eisenbahn, Staatssache ist,

in Händen großer Produktivgesellschaften ruht, die ihre Erträge an ihre

Mitglieder verteilen, und das jedermann das Recht hat, sich einer

solchen Gesellschaft anzuschließen, wußte ich, und es galt daher nur,

eine meinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Wahl zu treffen.

Ebenso war mir bekannt, daß dafür Sorge getragen ist, dem Publikum alle

Behelfe zugänglich zu machen, die behufs richtiger Berufswahl nur immer

erforderlich sein mögen. Man hatte mir jedoch den Rat gegeben, mich der

Bequemlichkeit halber zunächst an das Auskunftsbureau des statistischen

Centralamtes zu wenden, und so lenkte ich denn meine Schritte diesem zu.

Der Beamte, der mich empfing, fragte, welchem Arbeitszweige ich mich

zuzuwenden gedächte. Meine eigentliche Spezialität war bisher das

Maschinenwesen, soweit es in das Bereich des Eisenbahnbetriebes gehörte.

In diesem Fache, so erfuhr ich, sei der den Ingenieuren eingeräumte

Verdienst derzeit um ein Kleines geringer als in den anderen

Maschinenwerkstätten. »Das soll Sie natürlich nicht abhalten,« fügte der

Beamte hinzu, »sich trotzdem dieser Branche zuzuwenden, wenn Sie

glauben, gerade in ihr besonders Tüchtiges leisten zu können, denn in

diesem Falle können Sie darauf rechnen, durch raschere Beförderung den

anfänglichen Minderertrag Ihrer Arbeit sehr schnell auszugleichen.«

»Darauf möchte ich mich denn doch nicht verlassen,« entgegnete ich in

unbewußter Nachwirkung meiner europäischen Erfahrungen. »Wer weiß, ob es

mir so sicher gelingen würde, meine Fähigkeiten zur entsprechenden

Geltung zu bringen?«

»Sie scheinen zu vergessen, daß es für alle Fälle eine _freiländische_

Gesellschaft ist, in welche Sie hier eintreten wollen,« entgegnete

lächelnd der Beamte. »Damit hier Ihre Fähigkeiten -- vorausgesetzt

natürlich, daß Sie wirklich solche in höherem Maße besitzen -- nicht zur

Geltung gelangen, müßten Sie dieselben absichtlich geheim halten. Daß

hervorragende Fähigkeiten unbeachtet bleiben, ist hier ganz und gar

ausgeschlossen. Zwar wird es von den Vorgesetzten abhängen, ob Sie an

die Ihnen gebührende Stelle befördert werden, aber diese Ihre

Vorgesetzten selber sind insofern abhängig von ihren Untergebenen, als

sie ihre Stellung einer jederzeit widerruflichen Wahl verdanken und

dieser Widerruf ganz gewiß stattfinden würde, bemerkte man, daß die

Direktoren sich bei ihren Entscheidungen durch andere als rein sachliche

Beweggründe leiten lassen.«

»Und wer bürgt dafür,« so fragte ich, »daß diese Untergebenen sich

meiner annehmen, für den Fall, daß mir Unrecht geschieht?«

»Nun, zunächst deren eigenes Interesse. Diese Untergebenen sind ja keine

mit festem Lohn abgefundenen Söldlinge, sondern gleichberechtigte

Teilnehmer des Geschäftes, und die Höhe des Anteils, welchen sie aus dem

Unternehmen ziehen, hängt stets von der größeren oder geringeren

Geschicklichkeit ab, mit welcher diese Geschäfte besorgt werden. Können

Sie nicht auch in Europa überall dort, wo der Eigentümer des Geschäftes

der oberste Leiter desselben ist, darauf rechnen, an die richtige Stelle

gesetzt zu werden, sowie nur der Herr erkannt hat, wo er Sie am besten

für sich verwerten kann? Nun denn, in Freiland werden Ihre Kollegen, Sie

mögen wo immer eintreten, eben diese Herren des Geschäftes sein.«

Es versteht sich von selbst, daß mich diese Auseinandersetzung sehr

wesentlich beruhigte; indessen stellte ich doch -- wenn auch nur zu

meiner Belehrung -- die Frage, ob denn auch Sicherheit dagegen vorhanden

wäre, daß nicht etwa meine zukünftigen Vorgesetzten in Übereinstimmung

mit meinen zukünftigen Kollegen, ja vielleicht sogar in deren

ausdrücklichem Auftrage mich chikanieren würden, um mir die

Teilhaberschaft an ihrem Geschäfte zu verleiden.

»Damit das möglich sei,« lautete die Auskunft, »müßte ein solcher

Auftrag ganz im geheimen nicht bloß erteilt, sondern auch ausgeführt

werden, d. h. es dürfte niemand in ganz Freiland merken, daß in der

fraglichen Gesellschaft derlei Absperrungsgelüste vorwalten. Denn unser

Grundgesetz gebietet, daß der Eintritt in jede Association jedem

freistehen müsse, der dazu geeignet sei. Die Direktoren oder wen sonst

die Generalversammlung der Genossen mit diesem Amte betraut, haben

allerdings das Recht, über die thatsächliche Verwendung der sich

Anmeldenden zu entscheiden; sie können ihres Erachtens ganz Unfähige

auch gänzlich unverwendet lassen oder allenfalls zu bloßen

Handlangerdiensten gebrauchen. Gewinn aus dem Unternehmen zieht nun

jedermann bloß nach Maßgabe seiner thatsächlich geleisteten Dienste, und

wen man daher nicht dazu gelangen ließe, etwas zu leisten, der hätte

wenig oder nichts von seinen Fähigkeiten. Sowie aber die öffentliche

Meinung dahinter käme, daß man fähige Bewerber planmäßig fernhalte,

würde sie derartigen Umtrieben sehr rasch ein Ende machen.«

»Wieso?« -- fragte ich. »Die Gesellschaften sind doch ganz unabhängig,

der Staat enthält sich jeder Einmischung und es bleibt, wenn ich recht

unterrichtet bin, den Genossen anheimgegeben, über alle Angelegenheiten

des eigenen Betriebes zu entscheiden?«

»Da sind Sie ganz recht berichtet. Aber Sie vergessen, daß jeder

Freiländer das Recht hat, Genosse jeder beliebigen freiländischen

Gesellschaft zu werden; es bedarf zu diesem Behufe bloß einer einfachen

Anmeldung, denn die Direktoren entscheiden bloß über die Verwendung der

Mitglieder, nicht aber über die Mitgliedschaft selber. Nun werden Sie

einsehen, daß es niemand in Freiland gleichgültig mit ansehen könnte,

wenn irgend eine freiländische Gesellschaft sich gegen die Grundlage

aller unserer socialen Einrichtungen, die volle Freizügigkeit der

Arbeitskräfte, versündigte. Jedermann muß jederzeit die Möglichkeit

haben, jede seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu ergreifen; ganz

Freiland weiß, daß die gewissenhafte Beachtung dieses Grundsatzes die

Voraussetzung ist, auf welcher sich unsere Freiheit wie unser Wohlstand

aufbauen. Wenn man also merken würde, daß irgendwo dieser Grundsatz

verletzt wird, so würde sich sofort die halbe Arbeiterschaft von

Freiland in einer solchen Gesellschaft anmelden, bloß zu dem Zwecke, um

durch ihr Votum in der Generalversammlung die Direktion zu beseitigen.

Das alles ist so selbstverständlich, daß nur Thoren auf den Gedanken

geraten könnten, derartige Experimente zu versuchen, und am

allerwenigsten giebt es einen Direktor, der sich dazu bereit finden

ließe.«

»Ich bin vollkommen beruhigt,« antwortete ich. »Aber Sie gestatten wohl,

daß ich nun das entgegengesetzte Bedenken äußere. Da es so gefährlich

ist, fähige Bewerber abzuweisen und die Meinungen über Fähigkeit und

Unfähigkeit doch sehr weit auseinandergehen können, so meine ich, daß

unsere Direktoren um ihrer eigenen Sicherheit willen Krethi und Plethi

anstellen werden. Das kann doch unmöglich für die Tüchtigkeit des

Betriebes förderlich sein?«

»Richtig,« schmunzelte der Beamte. »Dabei könnte kein vernünftiger

Betrieb bestehen; aber gerade weil es so ist, versteht sich ganz von

selbst, daß die Direktoren die öffentliche Meinung nicht zu fürchten

brauchen, sofern sie nur ihre Entscheidungen vor dem eigenen Gewissen zu

verantworten vermögen. Denn gerade so, wie jeder Freiländer weiß, daß

die Freizügigkeit die Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung ist,

ebenso weiß er, daß vernünftiger, geordneter Betrieb aller

Gesellschaften die Grundlage unseres Reichtums ist. Und da gerade wegen

unserer Freizügigkeit, die es jedermann ermöglicht, die Stätte des

höchsten Verdienstes aufzusuchen, das Gedeihen jeder einzelnen

Gesellschaft in jedermanns unmittelbarem Interesse liegt, so hat auch

jedermann ein unmittelbares Interesse, alles zu vermeiden, was diesen

gedeihlichen Betrieb stören könnte. Man hütet sich also vor

leichtfertigen Eingriffen in das Verfügungsrecht der Betriebsleitungen.

Es wird keinem Freiländer beifallen, für Sie Partei zu ergreifen gegen

einen Direktor, der Sie nicht Ihren Wünschen entsprechend verwendet, Sie

mögen noch so großen Lärm in den Zeitungen darüber schlagen, ja es mag

Ihnen sogar gelingen, zahlreichen Personen glaubhaft zu machen, daß Ihr

Direktor es an richtigem Verständnisse für Ihre Talente habe fehlen

lassen. Auch diejenigen, die Ihnen das glauben, werden sich doch sagen,

daß es nicht angehe, sich in solchen Fragen zum Richter über die

Betriebsleitung aufzuwerfen. Ja selbst, wenn sich die Meinung verbreiten

sollte, daß der fragliche Direktor ganz unfähig sei, die Eigenschaften

seiner Untergebenen richtig zu beurteilen, wird noch immer kein

außerhalb der fraglichen Gesellschaft stehender freiländischer Arbeiter

sich anmaßen, helfen zu wollen, da er sich sagen wird, über die

_Tüchtigkeit_ der Direktoren zu wachen, sei ausschließlich Sache der in

der fraglichen Gesellschaft thatsächlich beschäftigten Arbeiter. Kurzum,

damit sich die öffentliche Meinung Freilands für Sie interessiere, dazu

ist nicht bloß notwendig, daß Sie einen Irrtum, sondern daß Sie bösen

Willen der Betriebsleitung nachweisen und daß überdies die Meinung

entstehe, die Majorität Ihrer Genossen sei mitschuldig an diesem bösen

Willen. Erst in einem solchen Falle bemächtigt sich die öffentliche

Meinung der Frage und die Entscheidung erfolgt dann in einer

Generalversammlung der solcherart angeklagten Gesellschaft, an welcher

Generalversammlung jedermann teilnimmt, der sich für die Sache

interessiert.«

Der Beamte sagte mir hierauf noch, daß ich nähere Anhaltspunkte über

alles, was mir für die Wahl meiner zukünftigen Arbeitsstätte nützlich

wäre, aus den überall erhältlichen und insbesondere auch in den

öffentlichen Leseanstalten und Bibliotheken aufliegenden Ausweisen des

statistischen Centralamtes, sowie in den auf Grund dieser Ausweise

gemachten Auszügen und Erläuterungen der unterschiedlichen Fachblätter

ersehen könne. Ich verabschiedete mich daher und begab mich zunächst, da

die Speisestunde herangenaht war, in eine jener großen Speiseanstalten,

in denen alle Freiländer, welche nicht eine eigene Haushaltung führen

oder es aus irgend welchem Grunde vorziehen, einmal außer Hause zu

speisen, ihre Mahlzeiten zu halten pflegen. Diese Restaurants werden --

durchaus fabrikmäßig -- von großen Gesellschaften betrieben, und auch

die Haushaltungen beziehen ihren Bedarf beinahe vollständig aus dieser

Quelle. Die Speisekarte wird täglich in den Zeitungen veröffentlicht und

jede Hausfrau bestellt per Telephon die ihr zusagenden Gerichte. Zu

diesem Zwecke eigens eingerichtete Wagen befördern die Speisen von Haus

zu Haus und man versichert mich, daß dies nicht bloß wesentlich

wohlfeiler, sondern auch weitaus besser sei, als wenn jede Familie

daheim kochen würde.

Von beidem konnte ich mich sofort überzeugen: die Speisen waren

durchwegs aus dem auserlesensten Materiale mit -- ich möchte beinahe

sagen -- künstlerischer Vollendung bereitet und der Preis stellte sich

auf ungefähr die Hälfte dessen, was ich im letzten europäischen

Restaurant für eine gleich reichliche Mahlzeit hätte zahlen müssen.

Diese Wohlfeilheit ist allerdings zum Teil die Folge davon, daß die

Preise aller Rohmaterialien hier am Kenia infolge der unbeschreiblichen

Üppigkeit der Natur fabelhaft billig sind; aber sie erklärt sich wohl

auch dadurch, daß sich durch die Fabrikation im großen die

Zubereitungskosten, trotz aller Sorgfalt, die darauf verwendet wird,

unverhältnismäßig niedrig gestalten. Ein Küchendirektor, fünf Aufseher

und zwanzig Arbeiter -- so erfuhr ich -- kochen im Tagesdurchschnitt für

27000 Personen. Allerdings stehen ihnen dabei Apparate und Maschinen zur

Verfügung, von denen man selbst in den größten europäischen oder

amerikanischen Gasthöfen keine Vorstellung besitzt und die daher sehr

viel kosten; aber was hat das gegen die außerordentliche

Arbeitsersparnis zu bedeuten, insbesondere hier, wo menschliche

Arbeitskraft das Wertvollste unter allen Dingen ist!

Nachdem ich gespeist hatte, brachte mir einer der Aufwärter die

Rechnung, und da er bemerkte, daß ich ein neuer Ankömmling sei, der über

die hiesigen Gepflogenheiten noch nicht vollkommen unterrichtet sein

dürfte, so bedeutete er mich, ich möge meinen Namenszug darunter setzen.

»Wozu das?« fragte ich.

»Nun, als Beleg für die Centralbank.«

»Speist man denn hier auf Generalunkosten? Was hat die Bank mit meinen

Tischrechnungen zu thun?«

»Die Bank wird natürlich den Betrag auf Ihr Konto setzen.«

»Aber ich habe kein Konto bei der Bank.«

»Nun, dann werden Sie es sich eröffnen lassen, denn hier hat jedermann

sein Bankkonto, wo ihm alles gutgeschrieben wird, was er verdient, und

alles zu Lasten geschrieben, was er ausgiebt.«

»Und wenn ich nun beispielsweise mich hier bloß auf der Durchreise

aufhalte und mir gar kein Konto eröffnen lassen will, oder wenn ich hier

zu bleiben und trotzdem nichts zu arbeiten beabsichtige? Wer zahlt dann

für mich?«

»Darauf lassen wir es getrost ankommen. Im übrigen habe ich noch nichts

davon gehört, daß jemand, der einmal in Freiland war, wieder fortgezogen

wäre, oder daß ein kräftiger Mann hier nicht arbeiten wollte; und wer

wirklich nichts arbeiten will, mit dem haben wir allzuviel Mitleid, als

daß wir ihn verhungern ließen. Doch gleichviel, wenn Sie aus irgend

welchem Grunde Ihr Konto nicht begleichen, so wird das ein Verlust sein,

den wir verschmerzen. Wegen solcher Kleinigkeiten belästigt sich niemand

in Freiland mit dem Einnehmen und Ausgeben von Bargeld. Ebensowenig, als

Sie irgendwo hier bare Zahlung erhalten werden, ebensowenig wird irgend

jemand bare Zahlung von Ihnen verlangen.«

Ich dankte dem Mann für die Belehrung, unterfertigte die Rechnung und

verabschiedete mich.

Da es erst zwei Uhr nachmittags war und ich daher nicht erwarten konnte,

irgend eine Direktionskanzlei geöffnet zu finden, so suchte ich zunächst

eine der öffentlichen Bibliotheken auf. Es war das ein gewaltiges

Gebäude, in dessen Hofraum sich eine großartige Gartenanlage befindet,

nach welcher hin alle Leseräume münden. Man sitzt solcherart halb im

Freien, halb im gedeckten Raume, und an der großen Menschenmenge, welche

hier teils lesend, teils plaudernd versammelt war, ließ sich sofort

erkennen, daß die Freiländer ihre Bibliotheken mit Vorliebe als

öffentliche Versammlungsorte zum Gedankenaustausch und zu mannigfaltigen

Unterhaltungen benutzen. Auf der einen Seite des den Hofraum

einschließenden Rechtecks herrschte tiefe Stille, denn dort befinden

sich die Studiersäle für jenen Teil des Publikums, welcher nicht der

Unterhaltung, sondern der Belehrung wegen herkommt; im übrigen aber war

allenthalben in den luftigen hohen Sälen und in den bloß durch einen

Säulengang von diesen getrennten schattigen Gartenanlagen das

lebhafteste Treiben.

Ich erfragte den Saal, in welchem die technischen Fachschriften

aufliegen, und war bald in den mich zunächst interessierenden

Gegenstand, nämlich in die Vergleichung der letzten Erträgnisse der

verschiedenen Maschinenbauanstalten des Landes, vertieft. Dabei bemerkte

ich sofort, daß die Zeitschriften in ihren Artikeln sowohl die

Bedürfnisse der gelehrten technischen Fachwelt als die der

Arbeiterschaften berücksichtigen. Wer Lust und Verständnis dafür hat,

der kann, insbesondere wenn er das in den Ausweisen des statistischen

Centralamtes gebotene Urmaterial mit zu Rate zieht, sich über alles, was

auf dem Gebiete seines Produktionszweiges nur irgend vorgehen mag, bis

in die kleinste Einzelheit unterrichten. Oberster Grundsatz in Freiland

ist, daß jedermann, also auch jedes Institut, thun und lassen könne, was

ihm beliebt, daß aber die Öffentlichkeit über alles unterrichtet werden

müsse, was in der Produktion vorgeht. Die Gesellschaften sind daher

verpflichtet, ihre gesamte Buchhaltung öffentlich zu führen. Einkaufs-

und Verkaufspreise, Reingewinn und Arbeiterzahl müssen in bestimmten,

von der Centralstelle je nach deren Ermessen festgesetzten Zeiträumen

mitgeteilt werden, hierauf wird das einlangende Material gesichtet und

mit solcher Beschleunigung veröffentlicht, daß ich z. B. aus den mir

vorliegenden Tabellen ganz genau ersehen konnte, wie viel Stunden

während der abgelaufenen Woche von dem gesamten dort beschäftigten

Personale in jenem Institute gearbeitet worden war, auf welches der

Beamte des statistischen Centralamtes meine Aufmerksamkeit gelenkt

hatte, wie viel von diesen überhaupt geleisteten Arbeitsstunden auf die

Handlanger und auf die geschulten Arbeiter, wie viel auf das

Aufsichtspersonal und auf die Techniker entfielen und wie hoch sich der

auf jeden einzelnen entfallende Gewinnbetrag stelle. Täuschungen sind

ganz und gar ausgeschlossen, nicht bloß aus dem Grunde, weil jedermann

das Recht hat, in die Bücher jederzeit Einsicht zu nehmen, sondern weil

alle Ein- und Auszahlungen durch die Centralbank gehen, die mit dem

statistischen Amte in steter Verbindung steht, so daß die von diesem

letzteren geforderten Mitteilungen eigentlich mehr den Zweck haben, eine

doppelte Kontrolle der so überaus wichtigen, mit zu den Grundlagen der

freiländischen Arbeitsorganisation gehörigen Ausweisungen zu

ermöglichen.

Eine Reise nach Freiland · 第 3 / 15 段