unter der Voraussetzung gilt, daß der Baugrund eben nur zur Errichtung
der eigenen Wohnstätte benutzt werde. Wer sich etwa ein Geschäft aus dem
Bauen und Vermieten von Häusern machen wollte, den würde niemand daran
hindern, aber der von ihm zu solchem Zwecke benutzte Boden fiele damit
ganz von selber wieder der allgemeinen Benutzung anheim, ja, da er zu
derartigen Bauzwecken die Zustimmung der Baubehörden nicht erhalten
hätte, so besäße er auch gar keinen Ersatzanspruch für den von ihm
gemachten Bauaufwand, wenn andere Leute sothanen Boden benutzen wollten.
Natürlich giebt es in Freiland keine Miethäuser im Privatbesitz.
Gesellschaften, welche das Vermieten von Wohnräumen zu ihrem Geschäfte
gemacht haben, sind allerdings vorhanden; da aber jedermann jederzeit
das Recht hat, diesen wie allen anderen freiländischen Gesellschaften
beizutreten, so gilt für den von diesen bebauten Boden genau dasselbe,
wie von anderem Boden in Freiland: er kann von jedem benutzt werden, der
dazu Lust hat.
Doch darüber näheres später. Hervorheben will ich hier nur noch, daß es
keinem Freiländer einfällt, sein Wohnhaus, etwa in der Weise der
Hinterwäldler in Nordamerika, selber zu bauen. Das läßt er durch
Baugesellschaften besorgen, die er dafür und zwar je auf Wunsch entweder
auf einmal oder in Jahresraten bezahlt, welch letztere aber -- nebenbei
bemerkt -- in diesem Falle vom Käufer nicht den Baugesellschaften,
sondern dem Staate geschuldet sind, indem die Baugesellschaften, wie
alle freiländischen Associationen, ihr Betriebskapital vom Staate
vorgestreckt erhalten. Natürlich gehören die käuflich erworbenen
Häuschen jedem zu freiem Eigentum. Er kann sie verkaufen, verschenken,
vertauschen, vererben, ganz nach seinem Belieben.
Die Edenthaler Häuschen zeigen, entsprechend der Verschiedenheit in den
Ansprüchen der Eigentümer, mannigfaltige Unterschiede hinsichtlich ihrer
Größe und Ausstattung. Es giebt welche, die nicht mehr als fünf
Wohnräume aufweisen, und welche, die bis an zwanzig Wohnräume zählen.
Einige sind sehr einfach, andere mit viel Geschmack und Luxus
ausgestattet. Ihr Alter kann man hier allen Häusern ziemlich genau am
Äußern ablesen. Die ältesten, aus den zwei ersten Jahren der Gründung
von Freiland herrührenden sind Holzbaracken; doch giebt es deren nur
noch sehr wenige, wie mir mitgeteilt wurde, in ganz Edenthal bloß sechs,
während alle anderen Bauten aus jener Epoche längst schon durch neuere,
schönere und behaglichere ersetzt worden sind, denn der Reichtum der
Freiländer ist in ununterbrochenem rapidem Aufschwunge begriffen, und
derzeit besitzt der einfachste Arbeiter des Landes ein Einkommen,
genügend groß, um ihm den Luxus eines geschmackvollen, schönen
Wohnhauses zu gestatten. Seit fünf Jahren baut man in Edenthal nur noch
aus Backsteinen, Stein und Eisen; die Ausführung wird von Jahr zu Jahr
vollendeter und reicher. Wie es im Innern der Edenthaler Privathäuser
aussieht, darüber werde ich wohl noch zu sprechen haben.
Von öffentlichen Gebäuden giebt es in Edenthal eine große Menge. Die
hervorragendsten sind: der Volks- und Regierungspalast, die Centralbank,
die Universität, die Akademie der bildenden Künste, drei öffentliche
Bibliotheken, vier Theater, die große Centralwarenhalle -- ein vier
Hektare deckender Riesenbau -- eine große Anzahl von Schulen u. s. w.
Was bei den meisten dieser öffentlichen Gebäude auffällt, ist der ganz
außerordentliche Luxus, der an ihre Ausschmückung gewendet wird; es ist
klar, daß die Freiländer großen Kunstsinn haben und diesen in erster
Reihe bei ihren öffentlichen Einrichtungen bethätigen; sie gleichen in
diesem Punkte den alten Athenern, deren Häuslichkeiten ja auch
verhältnismäßig bescheiden eingerichtet waren, während für die schöne
Ausstattung öffentlicher Bauten kein Aufwand als zu groß erachtet wurde.
Wie ich späterhin erfahren habe, beschäftigt die freiländische
Verwaltung nicht bloß eine große Anzahl von Künstlern, die auf
Bestellung arbeiten, sondern kauft auch jedes Kunstwerk, das ihr
angeboten und von den Kennern als geeignet zur Ausschmückung irgend
eines öffentlichen Gebäudes oder Platzes erachtet wird. Welchen
Aufschwung unter solchen Verhältnissen die große Kunst nehmen muß, wird
der Leser erst dann voll zu ermessen in der Lage sein, wenn ich auf die
ungeheueren Mittel zu sprechen kommen werde, welche der Verwaltung von
Freiland zur Verfügung stehen.
Ganz außerordentliches geschieht auch für die Pflege der öffentlichen
Reinlichkeit und Gesundheit. Die Edenthaler Wasserleitungen dürften
heute schon kaum irgend wo in der Welt ihresgleichen haben und immer
noch wird an ihrer Erweiterung gearbeitet; die Abfuhr des Unrats erfolgt
mittels eines Systems pneumatischer Aufsaugung; die Straßen sind
durchweg makadamisiert, von Schmutz oder Staub ist auf ihnen keine Spur
zu sehen; sie sind nach allen Richtungen von einem Netze elektrischer
Bahnen durchzogen, die auch alle Vororte mit der Stadt in Verbindung
setzen. Sämtliche Fabriken Edenthals sind in diesen Vororten
untergebracht, so daß in der Stadt nirgends lästiges Geräusch die nur
durch Vogelgesang und Kinderlachen unterbrochene idyllische Ruhe stört.
Auch Pferdegetrappel ist nirgends zu hören; es werden zwar Wagen
benutzt, doch nicht durch Tiere, sondern durch mechanische Kraft --
meist Elektrizität -- in Bewegung gesetzt. Im übrigen fehlt es in
Edenthal, wie überhaupt in Freiland, keineswegs an Pferden; die
Freiländer sind sogar leidenschaftliche Reiter, doch werden Pferde nur
zu Ausflügen außerhalb des Weichbildes der Stadt benutzt und die
Stallungen befinden sich nicht in den Privathäusern, sondern in Händen
von großen Transportgesellschaften, deren Stall- und Wartepersonale
seinen Dienst nicht in der bei uns üblichen Weise, sondern -- wie fast
alles in Freiland -- beinahe durchwegs mit Hilfe von Maschinen
verrichtet, so daß ein Arbeiter im Durchschnitt für die Wartung von
fünfzig Pferden genügt. Das Halten dieser Tiere ist dementsprechend ein
Luxus, den sich jeder freiländische Arbeiter gönnen kann, wenn es seinem
Geschmacke zusagt, trotzdem selbstverständlich die »Stallknechte«
denselben Arbeitslohn beanspruchen und finden, wie durchschnittlich
jeder andere freiländische Arbeiter.
Fünftes Kapitel.
Wie ich in Freiland einen Beruf wählte und im Speisehause mein
Mittagessen bezahlte.
Nachdem ich meiner Neugierde durch Besichtigung der hervorstechendsten
Sehenswürdigkeiten von Edenthal einige Stunden lang Genüge gethan hatte,
wobei die mir begegnenden Freiländer bereitwilligst das Amt der Führer
und Erklärer übernahmen, entschloß ich mich, vorläufige Orientierung
über jene Schritte einzuholen, die ich behufs meiner zukünftigen
Beschäftigung in Freiland für notwendig erachtete. Daß hier alle Arbeit,
soweit sie nicht, wie z. B. Post, Telegraph, Eisenbahn, Staatssache ist,
in Händen großer Produktivgesellschaften ruht, die ihre Erträge an ihre
Mitglieder verteilen, und das jedermann das Recht hat, sich einer
solchen Gesellschaft anzuschließen, wußte ich, und es galt daher nur,
eine meinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Wahl zu treffen.
Ebenso war mir bekannt, daß dafür Sorge getragen ist, dem Publikum alle
Behelfe zugänglich zu machen, die behufs richtiger Berufswahl nur immer
erforderlich sein mögen. Man hatte mir jedoch den Rat gegeben, mich der
Bequemlichkeit halber zunächst an das Auskunftsbureau des statistischen
Centralamtes zu wenden, und so lenkte ich denn meine Schritte diesem zu.
Der Beamte, der mich empfing, fragte, welchem Arbeitszweige ich mich
zuzuwenden gedächte. Meine eigentliche Spezialität war bisher das
Maschinenwesen, soweit es in das Bereich des Eisenbahnbetriebes gehörte.
In diesem Fache, so erfuhr ich, sei der den Ingenieuren eingeräumte
Verdienst derzeit um ein Kleines geringer als in den anderen
Maschinenwerkstätten. »Das soll Sie natürlich nicht abhalten,« fügte der
Beamte hinzu, »sich trotzdem dieser Branche zuzuwenden, wenn Sie
glauben, gerade in ihr besonders Tüchtiges leisten zu können, denn in
diesem Falle können Sie darauf rechnen, durch raschere Beförderung den
anfänglichen Minderertrag Ihrer Arbeit sehr schnell auszugleichen.«
»Darauf möchte ich mich denn doch nicht verlassen,« entgegnete ich in
unbewußter Nachwirkung meiner europäischen Erfahrungen. »Wer weiß, ob es
mir so sicher gelingen würde, meine Fähigkeiten zur entsprechenden
Geltung zu bringen?«
»Sie scheinen zu vergessen, daß es für alle Fälle eine _freiländische_
Gesellschaft ist, in welche Sie hier eintreten wollen,« entgegnete
lächelnd der Beamte. »Damit hier Ihre Fähigkeiten -- vorausgesetzt
natürlich, daß Sie wirklich solche in höherem Maße besitzen -- nicht zur
Geltung gelangen, müßten Sie dieselben absichtlich geheim halten. Daß
hervorragende Fähigkeiten unbeachtet bleiben, ist hier ganz und gar
ausgeschlossen. Zwar wird es von den Vorgesetzten abhängen, ob Sie an
die Ihnen gebührende Stelle befördert werden, aber diese Ihre
Vorgesetzten selber sind insofern abhängig von ihren Untergebenen, als
sie ihre Stellung einer jederzeit widerruflichen Wahl verdanken und
dieser Widerruf ganz gewiß stattfinden würde, bemerkte man, daß die
Direktoren sich bei ihren Entscheidungen durch andere als rein sachliche
Beweggründe leiten lassen.«
»Und wer bürgt dafür,« so fragte ich, »daß diese Untergebenen sich
meiner annehmen, für den Fall, daß mir Unrecht geschieht?«
»Nun, zunächst deren eigenes Interesse. Diese Untergebenen sind ja keine
mit festem Lohn abgefundenen Söldlinge, sondern gleichberechtigte
Teilnehmer des Geschäftes, und die Höhe des Anteils, welchen sie aus dem
Unternehmen ziehen, hängt stets von der größeren oder geringeren
Geschicklichkeit ab, mit welcher diese Geschäfte besorgt werden. Können
Sie nicht auch in Europa überall dort, wo der Eigentümer des Geschäftes
der oberste Leiter desselben ist, darauf rechnen, an die richtige Stelle
gesetzt zu werden, sowie nur der Herr erkannt hat, wo er Sie am besten
für sich verwerten kann? Nun denn, in Freiland werden Ihre Kollegen, Sie
mögen wo immer eintreten, eben diese Herren des Geschäftes sein.«
Es versteht sich von selbst, daß mich diese Auseinandersetzung sehr
wesentlich beruhigte; indessen stellte ich doch -- wenn auch nur zu
meiner Belehrung -- die Frage, ob denn auch Sicherheit dagegen vorhanden
wäre, daß nicht etwa meine zukünftigen Vorgesetzten in Übereinstimmung
mit meinen zukünftigen Kollegen, ja vielleicht sogar in deren
ausdrücklichem Auftrage mich chikanieren würden, um mir die
Teilhaberschaft an ihrem Geschäfte zu verleiden.
»Damit das möglich sei,« lautete die Auskunft, »müßte ein solcher
Auftrag ganz im geheimen nicht bloß erteilt, sondern auch ausgeführt
werden, d. h. es dürfte niemand in ganz Freiland merken, daß in der
fraglichen Gesellschaft derlei Absperrungsgelüste vorwalten. Denn unser
Grundgesetz gebietet, daß der Eintritt in jede Association jedem
freistehen müsse, der dazu geeignet sei. Die Direktoren oder wen sonst
die Generalversammlung der Genossen mit diesem Amte betraut, haben
allerdings das Recht, über die thatsächliche Verwendung der sich
Anmeldenden zu entscheiden; sie können ihres Erachtens ganz Unfähige
auch gänzlich unverwendet lassen oder allenfalls zu bloßen
Handlangerdiensten gebrauchen. Gewinn aus dem Unternehmen zieht nun
jedermann bloß nach Maßgabe seiner thatsächlich geleisteten Dienste, und
wen man daher nicht dazu gelangen ließe, etwas zu leisten, der hätte
wenig oder nichts von seinen Fähigkeiten. Sowie aber die öffentliche
Meinung dahinter käme, daß man fähige Bewerber planmäßig fernhalte,
würde sie derartigen Umtrieben sehr rasch ein Ende machen.«
»Wieso?« -- fragte ich. »Die Gesellschaften sind doch ganz unabhängig,
der Staat enthält sich jeder Einmischung und es bleibt, wenn ich recht
unterrichtet bin, den Genossen anheimgegeben, über alle Angelegenheiten
des eigenen Betriebes zu entscheiden?«
»Da sind Sie ganz recht berichtet. Aber Sie vergessen, daß jeder
Freiländer das Recht hat, Genosse jeder beliebigen freiländischen
Gesellschaft zu werden; es bedarf zu diesem Behufe bloß einer einfachen
Anmeldung, denn die Direktoren entscheiden bloß über die Verwendung der
Mitglieder, nicht aber über die Mitgliedschaft selber. Nun werden Sie
einsehen, daß es niemand in Freiland gleichgültig mit ansehen könnte,
wenn irgend eine freiländische Gesellschaft sich gegen die Grundlage
aller unserer socialen Einrichtungen, die volle Freizügigkeit der
Arbeitskräfte, versündigte. Jedermann muß jederzeit die Möglichkeit
haben, jede seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu ergreifen; ganz
Freiland weiß, daß die gewissenhafte Beachtung dieses Grundsatzes die
Voraussetzung ist, auf welcher sich unsere Freiheit wie unser Wohlstand
aufbauen. Wenn man also merken würde, daß irgendwo dieser Grundsatz
verletzt wird, so würde sich sofort die halbe Arbeiterschaft von
Freiland in einer solchen Gesellschaft anmelden, bloß zu dem Zwecke, um
durch ihr Votum in der Generalversammlung die Direktion zu beseitigen.
Das alles ist so selbstverständlich, daß nur Thoren auf den Gedanken
geraten könnten, derartige Experimente zu versuchen, und am
allerwenigsten giebt es einen Direktor, der sich dazu bereit finden
ließe.«
»Ich bin vollkommen beruhigt,« antwortete ich. »Aber Sie gestatten wohl,
daß ich nun das entgegengesetzte Bedenken äußere. Da es so gefährlich
ist, fähige Bewerber abzuweisen und die Meinungen über Fähigkeit und
Unfähigkeit doch sehr weit auseinandergehen können, so meine ich, daß
unsere Direktoren um ihrer eigenen Sicherheit willen Krethi und Plethi
anstellen werden. Das kann doch unmöglich für die Tüchtigkeit des
Betriebes förderlich sein?«
»Richtig,« schmunzelte der Beamte. »Dabei könnte kein vernünftiger
Betrieb bestehen; aber gerade weil es so ist, versteht sich ganz von
selbst, daß die Direktoren die öffentliche Meinung nicht zu fürchten
brauchen, sofern sie nur ihre Entscheidungen vor dem eigenen Gewissen zu
verantworten vermögen. Denn gerade so, wie jeder Freiländer weiß, daß
die Freizügigkeit die Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung ist,
ebenso weiß er, daß vernünftiger, geordneter Betrieb aller
Gesellschaften die Grundlage unseres Reichtums ist. Und da gerade wegen
unserer Freizügigkeit, die es jedermann ermöglicht, die Stätte des
höchsten Verdienstes aufzusuchen, das Gedeihen jeder einzelnen
Gesellschaft in jedermanns unmittelbarem Interesse liegt, so hat auch
jedermann ein unmittelbares Interesse, alles zu vermeiden, was diesen
gedeihlichen Betrieb stören könnte. Man hütet sich also vor
leichtfertigen Eingriffen in das Verfügungsrecht der Betriebsleitungen.
Es wird keinem Freiländer beifallen, für Sie Partei zu ergreifen gegen
einen Direktor, der Sie nicht Ihren Wünschen entsprechend verwendet, Sie
mögen noch so großen Lärm in den Zeitungen darüber schlagen, ja es mag
Ihnen sogar gelingen, zahlreichen Personen glaubhaft zu machen, daß Ihr
Direktor es an richtigem Verständnisse für Ihre Talente habe fehlen
lassen. Auch diejenigen, die Ihnen das glauben, werden sich doch sagen,
daß es nicht angehe, sich in solchen Fragen zum Richter über die
Betriebsleitung aufzuwerfen. Ja selbst, wenn sich die Meinung verbreiten
sollte, daß der fragliche Direktor ganz unfähig sei, die Eigenschaften
seiner Untergebenen richtig zu beurteilen, wird noch immer kein
außerhalb der fraglichen Gesellschaft stehender freiländischer Arbeiter
sich anmaßen, helfen zu wollen, da er sich sagen wird, über die
_Tüchtigkeit_ der Direktoren zu wachen, sei ausschließlich Sache der in
der fraglichen Gesellschaft thatsächlich beschäftigten Arbeiter. Kurzum,
damit sich die öffentliche Meinung Freilands für Sie interessiere, dazu
ist nicht bloß notwendig, daß Sie einen Irrtum, sondern daß Sie bösen
Willen der Betriebsleitung nachweisen und daß überdies die Meinung
entstehe, die Majorität Ihrer Genossen sei mitschuldig an diesem bösen
Willen. Erst in einem solchen Falle bemächtigt sich die öffentliche
Meinung der Frage und die Entscheidung erfolgt dann in einer
Generalversammlung der solcherart angeklagten Gesellschaft, an welcher
Generalversammlung jedermann teilnimmt, der sich für die Sache
interessiert.«
Der Beamte sagte mir hierauf noch, daß ich nähere Anhaltspunkte über
alles, was mir für die Wahl meiner zukünftigen Arbeitsstätte nützlich
wäre, aus den überall erhältlichen und insbesondere auch in den
öffentlichen Leseanstalten und Bibliotheken aufliegenden Ausweisen des
statistischen Centralamtes, sowie in den auf Grund dieser Ausweise
gemachten Auszügen und Erläuterungen der unterschiedlichen Fachblätter
ersehen könne. Ich verabschiedete mich daher und begab mich zunächst, da
die Speisestunde herangenaht war, in eine jener großen Speiseanstalten,
in denen alle Freiländer, welche nicht eine eigene Haushaltung führen
oder es aus irgend welchem Grunde vorziehen, einmal außer Hause zu
speisen, ihre Mahlzeiten zu halten pflegen. Diese Restaurants werden --
durchaus fabrikmäßig -- von großen Gesellschaften betrieben, und auch
die Haushaltungen beziehen ihren Bedarf beinahe vollständig aus dieser
Quelle. Die Speisekarte wird täglich in den Zeitungen veröffentlicht und
jede Hausfrau bestellt per Telephon die ihr zusagenden Gerichte. Zu
diesem Zwecke eigens eingerichtete Wagen befördern die Speisen von Haus
zu Haus und man versichert mich, daß dies nicht bloß wesentlich
wohlfeiler, sondern auch weitaus besser sei, als wenn jede Familie
daheim kochen würde.
Von beidem konnte ich mich sofort überzeugen: die Speisen waren
durchwegs aus dem auserlesensten Materiale mit -- ich möchte beinahe
sagen -- künstlerischer Vollendung bereitet und der Preis stellte sich
auf ungefähr die Hälfte dessen, was ich im letzten europäischen
Restaurant für eine gleich reichliche Mahlzeit hätte zahlen müssen.
Diese Wohlfeilheit ist allerdings zum Teil die Folge davon, daß die
Preise aller Rohmaterialien hier am Kenia infolge der unbeschreiblichen
Üppigkeit der Natur fabelhaft billig sind; aber sie erklärt sich wohl
auch dadurch, daß sich durch die Fabrikation im großen die
Zubereitungskosten, trotz aller Sorgfalt, die darauf verwendet wird,
unverhältnismäßig niedrig gestalten. Ein Küchendirektor, fünf Aufseher
und zwanzig Arbeiter -- so erfuhr ich -- kochen im Tagesdurchschnitt für
27000 Personen. Allerdings stehen ihnen dabei Apparate und Maschinen zur
Verfügung, von denen man selbst in den größten europäischen oder
amerikanischen Gasthöfen keine Vorstellung besitzt und die daher sehr
viel kosten; aber was hat das gegen die außerordentliche
Arbeitsersparnis zu bedeuten, insbesondere hier, wo menschliche
Arbeitskraft das Wertvollste unter allen Dingen ist!
Nachdem ich gespeist hatte, brachte mir einer der Aufwärter die
Rechnung, und da er bemerkte, daß ich ein neuer Ankömmling sei, der über
die hiesigen Gepflogenheiten noch nicht vollkommen unterrichtet sein
dürfte, so bedeutete er mich, ich möge meinen Namenszug darunter setzen.
»Wozu das?« fragte ich.
»Nun, als Beleg für die Centralbank.«
»Speist man denn hier auf Generalunkosten? Was hat die Bank mit meinen
Tischrechnungen zu thun?«
»Die Bank wird natürlich den Betrag auf Ihr Konto setzen.«
»Aber ich habe kein Konto bei der Bank.«
»Nun, dann werden Sie es sich eröffnen lassen, denn hier hat jedermann
sein Bankkonto, wo ihm alles gutgeschrieben wird, was er verdient, und
alles zu Lasten geschrieben, was er ausgiebt.«
»Und wenn ich nun beispielsweise mich hier bloß auf der Durchreise
aufhalte und mir gar kein Konto eröffnen lassen will, oder wenn ich hier
zu bleiben und trotzdem nichts zu arbeiten beabsichtige? Wer zahlt dann
für mich?«
»Darauf lassen wir es getrost ankommen. Im übrigen habe ich noch nichts
davon gehört, daß jemand, der einmal in Freiland war, wieder fortgezogen
wäre, oder daß ein kräftiger Mann hier nicht arbeiten wollte; und wer
wirklich nichts arbeiten will, mit dem haben wir allzuviel Mitleid, als
daß wir ihn verhungern ließen. Doch gleichviel, wenn Sie aus irgend
welchem Grunde Ihr Konto nicht begleichen, so wird das ein Verlust sein,
den wir verschmerzen. Wegen solcher Kleinigkeiten belästigt sich niemand
in Freiland mit dem Einnehmen und Ausgeben von Bargeld. Ebensowenig, als
Sie irgendwo hier bare Zahlung erhalten werden, ebensowenig wird irgend
jemand bare Zahlung von Ihnen verlangen.«
Ich dankte dem Mann für die Belehrung, unterfertigte die Rechnung und
verabschiedete mich.
Da es erst zwei Uhr nachmittags war und ich daher nicht erwarten konnte,
irgend eine Direktionskanzlei geöffnet zu finden, so suchte ich zunächst
eine der öffentlichen Bibliotheken auf. Es war das ein gewaltiges
Gebäude, in dessen Hofraum sich eine großartige Gartenanlage befindet,
nach welcher hin alle Leseräume münden. Man sitzt solcherart halb im
Freien, halb im gedeckten Raume, und an der großen Menschenmenge, welche
hier teils lesend, teils plaudernd versammelt war, ließ sich sofort
erkennen, daß die Freiländer ihre Bibliotheken mit Vorliebe als
öffentliche Versammlungsorte zum Gedankenaustausch und zu mannigfaltigen
Unterhaltungen benutzen. Auf der einen Seite des den Hofraum
einschließenden Rechtecks herrschte tiefe Stille, denn dort befinden
sich die Studiersäle für jenen Teil des Publikums, welcher nicht der
Unterhaltung, sondern der Belehrung wegen herkommt; im übrigen aber war
allenthalben in den luftigen hohen Sälen und in den bloß durch einen
Säulengang von diesen getrennten schattigen Gartenanlagen das
lebhafteste Treiben.
Ich erfragte den Saal, in welchem die technischen Fachschriften
aufliegen, und war bald in den mich zunächst interessierenden
Gegenstand, nämlich in die Vergleichung der letzten Erträgnisse der
verschiedenen Maschinenbauanstalten des Landes, vertieft. Dabei bemerkte
ich sofort, daß die Zeitschriften in ihren Artikeln sowohl die
Bedürfnisse der gelehrten technischen Fachwelt als die der
Arbeiterschaften berücksichtigen. Wer Lust und Verständnis dafür hat,
der kann, insbesondere wenn er das in den Ausweisen des statistischen
Centralamtes gebotene Urmaterial mit zu Rate zieht, sich über alles, was
auf dem Gebiete seines Produktionszweiges nur irgend vorgehen mag, bis
in die kleinste Einzelheit unterrichten. Oberster Grundsatz in Freiland
ist, daß jedermann, also auch jedes Institut, thun und lassen könne, was
ihm beliebt, daß aber die Öffentlichkeit über alles unterrichtet werden
müsse, was in der Produktion vorgeht. Die Gesellschaften sind daher
verpflichtet, ihre gesamte Buchhaltung öffentlich zu führen. Einkaufs-
und Verkaufspreise, Reingewinn und Arbeiterzahl müssen in bestimmten,
von der Centralstelle je nach deren Ermessen festgesetzten Zeiträumen
mitgeteilt werden, hierauf wird das einlangende Material gesichtet und
mit solcher Beschleunigung veröffentlicht, daß ich z. B. aus den mir
vorliegenden Tabellen ganz genau ersehen konnte, wie viel Stunden
während der abgelaufenen Woche von dem gesamten dort beschäftigten
Personale in jenem Institute gearbeitet worden war, auf welches der
Beamte des statistischen Centralamtes meine Aufmerksamkeit gelenkt
hatte, wie viel von diesen überhaupt geleisteten Arbeitsstunden auf die
Handlanger und auf die geschulten Arbeiter, wie viel auf das
Aufsichtspersonal und auf die Techniker entfielen und wie hoch sich der
auf jeden einzelnen entfallende Gewinnbetrag stelle. Täuschungen sind
ganz und gar ausgeschlossen, nicht bloß aus dem Grunde, weil jedermann
das Recht hat, in die Bücher jederzeit Einsicht zu nehmen, sondern weil
alle Ein- und Auszahlungen durch die Centralbank gehen, die mit dem
statistischen Amte in steter Verbindung steht, so daß die von diesem
letzteren geforderten Mitteilungen eigentlich mehr den Zweck haben, eine
doppelte Kontrolle der so überaus wichtigen, mit zu den Grundlagen der
freiländischen Arbeitsorganisation gehörigen Ausweisungen zu
ermöglichen.