Aber die Freiländer haben sich des ferneren nicht begnügt, dieses Recht

auf das Leben im Prinzipe zu verkünden; sie sind weiter gegangen und

haben jedermann auch jene Mittel gesichert, die notwendig sind, um

dieses gute angeborene Menschenrecht praktisch auszuüben. Nicht etwa in

der Weise, daß jedermann von Gesamtheitswegen mit dem, was er zur

Fristung seines Lebens braucht, versehen würde; sie denken nicht daran,

die Gesamtheit für den einzelnen sorgen zu lassen, meinen vielmehr, daß

es jedermanns Sache sei, für sich selber zu sorgen. »Jedem das Seine«,

ist ihr Wahlspruch, ganz ähnlich dem Wahlspruche der bürgerlichen Welt,

mit dem Unterschiede aber, daß dieses jedermann gebührende Seinige nach

freiländischer Auffassung das ist, was jedermann selber hervorbringt,

während es nach bürgerlicher Auffassung dasjenige ist, was sich

jedermann auf welche Weise immer anzueignen vermag, sofern er nur dabei

die über Mord, Raub, Diebstahl und Betrug geltenden Satzungen nicht

verletzt.

Des ferneren aber glauben die Freiländer beileibe nicht, daß zur

Einrichtung der menschlichen Wirtschaft auf diesen soeben entwickelten

Grundsätzen eine besonders künstliche Organisation vonnöten sei. Auch in

diesem entscheidenden Punkte haben sie mit den früheren Socialisten oder

Kommunisten nichts gemein, halten sich vielmehr an den Grundsatz der

bürgerlichen Welt, daß sich durch das freie Spiel der wirtschaftlichen

Kräfte die möglichste Harmonie aller wirtschaftlichen Interessen ganz

von selber einstelle. Um Vorsorge dafür zu treffen, daß alle Bedürfnisse

der Gesamtheit in der denkbar vollkommensten Weise befriedigt werden,

sei nichts anderes notwendig -- so sagen sie -- als jeden einzelnen

möglichst ungestört unter der Triebfeder der ihm angeborenen natürlichen

wirtschaftlichen Beweggründe handeln zu lassen. Die Meinung, es könne

irgendwie notwendig sein, von Staatswegen dafür zu sorgen, daß jene

Dinge erzeugt werden, deren man gerade bedürfe, laufe auf dasselbe

hinaus, als ob man es für notwendig hielte, das Wasser eines Flusses in

Fässern und Tonnen thalab zu befördern, aus Angst, daß es andernfalls

bergauf fließen würde. Wo jedem gehöre, was er erzeuge, und wo ein

freier Markt bestehe, auf welchem die eigenen Erzeugnisse gegen die

Güter des eigenen Bedarfs umgetauscht werden, dort verstehe es sich ganz

von selbst, daß jedermann erzeugen werde, was dem allgemeinen Bedarfe

entspricht, weil er ja nur unter dieser Voraussetzung den eigentlichen

Zweck seiner Thätigkeit erreichen könne, der in nichts anderem besteht

als in der Absicht, bei möglichst geringer Plage die eigenen Bedürfnisse

möglichst reichlich zu befriedigen. Das könne aber jedermann nur, wenn

er solche Dinge verfertige, wie sie dem Bedarfe entsprechen, und den

Eigennutz der Arbeitenden frei gewähren lassen, sei daher die beste

Methode, die Produktion in einer dem allgemeinen Wohle entsprechenden

Weise zu organisieren.

Man sieht, das ist Punkt für Punkt die Lehre, welche schon vor

anderthalb Jahrhunderten Adam Smith verkündet hat und deren Richtigkeit

nicht erst bewiesen zu werden braucht. Seltsam ist nur, daß man bisher

von der Meinung ausging, diese zur höchsten wirtschaftlichen Harmonie

führende Wirkung des freiwaltenden Eigennutzes habe zur Voraussetzung,

daß nicht alle, sondern bloß einige wenige Menschen thun und lassen

können, was ihnen ihr Eigeninteresse vorschreibt. Die große Mehrzahl --

so glaubte man -- müsse gezwungen sein zu thun, nicht was ihr selbst,

sondern was anderen nützt, dann erst sei sicher, daß geschehen werde,

was allen nützlich ist. In Freiland nimmt man die Lehre Smiths

buchstäblich; man räumt die der freien Bethätigung des Eigeninteresses

entgegenstehenden Hindernisse für alle hinweg und hält sich daraufhin

erst recht überzeugt, daß der Erfolg dem Interesse aller entsprechen

werde.

Künstliche Maßnahmen und Einrichtungen welcher Art immer zu gedeihlicher

Fortführung der Arbeit erachten die Freiländer schon aus dem Grunde für

überflüssig, weil sie behaupten, daß die bei ihnen geltenden

wirtschaftlichen und socialen Satzungen durchaus der menschlichen Natur

entsprechen, ein vollkommen natürlicher Zustand der Dinge sich aber am

besten aus sich selber heraus erhalte und fortentwickle. Bekanntlich

sagt das nämliche auch der bürgerliche Liberalismus; auch er erklärt,

der wirtschaftliche und sociale Zustand, wie er ihn aufrecht erhalten

wolle, entspreche der menschlichen Natur. Und auch er zieht daraus die

Schlußfolgerung, daß seine Wirtschaft am besten gedeihen und sich

entwickeln würde, wenn man sie ohne jeden gewaltsamen Eingriff sich

selber überließe. Auf welcher Seite die Wahrheit liegt, ist -- für mich

zum mindesten -- klar wie das Sonnenlicht. Ich glaube, es entspricht der

menschlichen Natur, zu arbeiten, damit man selber, nicht aber damit

andere genießen, was man hervorgebracht hat, und nicht dem geringsten

Zweifel unterliegt es in meinen Augen, daß die bürgerliche Wirtschaft

sich auch nicht einen Tag lang erhalten könnte, überließe man sie sich

selber, d. h. entzöge man ihr den Schutz der Staatsgewalt. Sich den in

der bürgerlichen Welt geltenden socialen Satzungen zu fügen, dazu müssen

neun Zehnteile aller Menschen gewaltsam gezwungen werden, denn diese

Satzungen widersprechen ihren wichtigsten, ureigensten Interessen. Die

freiländische Wirtschaft dagegen bedarf eines solchen Schutzes zu ihrem

Fortbestande wirklich nicht, weil in ihr die Interessen aller

gleichmäßig gewahrt sind. Um hier die Ordnung zu stören, müßten einzelne

die Macht besitzen, ihren Willen den anderen aufzuerlegen; diese Macht

aber besitzen sie eben infolge der vorweg hergestellten wirklichen

Gleichberechtigung aller, nicht, sie kann ihnen niemals zuteil werden,

so lange die freiländischen Einrichtungen fortbestehen, denn niemals, so

lange dies der Fall ist, kann es geschehen, daß irgend ein Freiländer

abhängig wird vom guten Willen oder von der Laune eines Nebenmenschen.

Es kann geschehen und geschieht auch in Freiland jederzeit, daß der

eine, weil er geschickter, fleißiger oder sparsamer ist als der andere,

reicher wird als dieser; aber diesen seinen höheren Reichtum kann er

stets bloß dazu benutzen, mehr zu genießen als dieser, niemals aber

dazu, sich dessen Kräfte dienstbar zu machen. Denn auch der

ungeschickteste, nachlässigste, sorgloseste Freiländer ist in der

Verwertung seiner Arbeitskraft auf die Mittel anderer nicht angewiesen,

da alles, wessen er zu diesem Behufe bedarf -- nämlich Boden und Kapital

-- ihm unter _allen_ Bedingungen zu uneingeschränkter, freier Verfügung

steht.

Dies die Grundzüge der freiländischen Einrichtungen. Man sieht,

dieselben laufen dem Wesen nach auf nichts anderes hinaus, als auf die

Verwirklichung gerade jener Prinzipien, welche die bürgerliche

Gesellschaft stets als die ihrigen verkündet, niemals aber befolgt hat.

Freiland ist die endliche Bewahrheitung all dessen, was die Kulturwelt

sich bisher selber vorgelogen; es thut gar nichts anderes, als was stets

gethan zu haben, der moderne Liberalismus von sich selbst behauptet.

Es verkündet die Gleichberechtigung -- das thut die bürgerliche Welt

auch; aber Freiland macht die Gleichberechtigung zur Wahrheit, die

bürgerliche Welt lügt sie bloß; was sie verwirklicht, ist die

Ausbeutung.

Es verkündet die Freiheit -- die bürgerliche Welt desgleichen; aber die

Freiheit Freilands ist Wahrheit, die der bürgerlichen Welt eine Lüge mit

dem richtigen Namen »Knechtschaft«.

Es verkündet den Eigennutz als Triebfeder der Arbeit -- genau so die

bürgerliche Welt; aber in Wahrheit kennt bloß Freiland Arbeit zu eigenem

Nutzen des Arbeitenden, während die bürgerliche Welt den Eigennutz als

Triebfeder ihrer Arbeit erlügt; was _sie_ kennt, ist Arbeit zu fremdem

Nutzen, oder Nutzen aus fremder Arbeit.

Die Art und Weise, wie alle diese Prinzipien in Freiland ihre praktische

Durchführung finden, wird sich aus dem nachfolgenden ergeben; schaden

jedoch kann es nicht, wenn ich zu vorläufiger Orientierung das

freiländische Grundgesetz hier im Wortlaute wiedergebe. Dasselbe besteht

bloß aus fünf Absätzen, welche lauten:

1. Jeder Bewohner Freilands hat das gleiche unveräußerliche Anrecht auf

den gesamten Boden und auf die von der Gesamtheit beigestellten

Produktionsmittel.

2. Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf

auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden

Unterhalt.

3. Niemand kann, sofern er nicht in die Rechtssphäre eines andern

greift, in der Bethätigung seines freien individuellen Willens gehindert

werden.

4. Die öffentlichen Angelegenheiten werden nach den Entschließungen

aller volljährigen (mehr als zwanzigjährigen) Bewohner Freilands ohne

Unterschied des Geschlechts verwaltet, die sämtlich in allen, das

gemeine Wesen betreffenden Angelegenheiten das gleiche aktive und

passive Stimm- und Wahlrecht besitzen.

5. Die beschließende sowohl als die ausübende Gewalt ist nach

Geschäftszweigen geteilt und zwar in der Weise, daß die Gesamtheit der

Stimmberechtigten für die hauptsächlichen öffentlichen Geschäftszweige

gesonderte Vertreter wählt, die gesondert ihre Beschlüsse fassen und das

Gebaren der den fraglichen Geschäftszweigen vorstehenden

Verwaltungsorgane überwachen.

Viertes Kapitel.

Wer mir in Freiland die Stiefel putzte und wie es dort in den

Straßen aussieht. Das Eigentum an Wohnhäusern.

Die Sonne stand schon ziemlich hoch, als ich am ersten Morgen meines

Aufenthaltes in Edenthal erwachte. Trotzdem war es noch recht kühl, und

erfrischend wehte die balsamische Luft zum offenen Fenster herein, so

daß ich die behagliche Wärme der mir am Abend durch ihre Dichte und

Schwere aufgefallenen Bettdecken wohlig empfand. Edenthal liegt gerade

unter dem Äquator, es sollte mich nicht wundern, wenn derselbe

mathematisch genau just durch mein Zimmer hindurchzieht; man wäre also

versucht zu meinen, daß es hier stets gleichförmig heiß sein müsse und

daß besondere Verwahrungen gegen die Nachtkühle zu den denkbar

überflüssigsten Dingen gehören. Dem ist jedoch nicht so; ein in der Nähe

des Bettes angebrachtes Minimal- und Maximalthermometer zeigte, daß die

Temperatur des Nachts bis auf 9 Grad Celsius gesunken war und auch jetzt

-- es war bereits acht Uhr morgens -- erst 16 Grad Celsius erreicht

hatte.

Den Sonnenaufgang, der in diesen Breiten jahraus jahrein pünktlich um

sechs Uhr stattfindet, hatte ich also um zwei Stunden verschlafen. Das

ärgerte mich, denn ich war ungeduldig, die Stadt und mehr noch die

Einrichtungen Freilands kennen zu lernen, und so beschloß ich denn,

rasch aufzustehen.

Der Drücker einer elektrischen Klingel zu meinen Häupten deutete darauf

hin, daß hier -- was mich allerdings Wunder nahm -- auf Wunsch Bedienung

zu haben sei. Wenige Sekunden, nachdem ich geklingelt hatte, betrat ein

Mann das Gemach, der sich in seiner Kleidung sowohl als in seinem

übrigen Auftreten in nichts von jenen anderen Freiländern unterschied,

die ich auf der Reise bis dahin zu sehen Gelegenheit hatte. Er fragte in

höflichem, aber sichergeschäftlichem Tone nach meinem Begehren.

»Sie entschuldigen« -- so leitete ich die Konversation ein -- »daß ich

Sie zu mir bemüht habe. Ich weiß sehr wohl, daß hier in Freiland

Gleichheit herrscht, daß es keine Herren und Diener giebt; aber diese

Klingel hier verlockte mich, von ihr Gebrauch zu machen, und so bitte

ich Sie denn, mir unerfahrenem Fremdling zu erklären, erstens, wozu es

in freiländischen Hotelzimmern Klingeln giebt, und zweitens, wo ich die

zum Reinigen meiner Kleider erforderlichen Utensilien erhalten kann.«

»Ihre Vermutung bezüglich der Klingel hat Sie nicht getäuscht,« war die

lächelnd abgegebene Entgegnung. »Ich bin einer der sechs Hoteldiener,

die abwechselnd hier Tag und Nacht zur Verfügung unserer Gäste stehen.

Dagegen mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie, um die Kleider

gereinigt zu erhalten, hinkünftig besser thun werden, dieselben schon am

Abend an den zu diesem Behufe vor Ihrer Thür angebrachten Haken zu

hängen. Denn jedes Läuten kostet Geld, nebenbei bemerkt, genau halb so

viel, als die Benutzung des Zimmers für einen ganzen Tag, d. i.

fünfundzwanzig Pfennig, während, wenn Sie die soeben angedeutete

Vorsicht gebrauchen, Ihre Kleider und Ihr Schuhwerk ohne weiteres von

den Kleiderreinigern abgeholt und zeitig morgens an der gleichen Stelle

hinterlegt werden. Auch das kostet fünfundzwanzig Pfennig täglich, aber

Sie ersparen doch die unnütze Ausgabe für mich.«

»Also Sie sind eine Art Kellner und es giebt hier außerdem noch

Hausknechte zum Putzen der Kleider und Stiefel? Wie vereinbart sich das

mit der freiländischen Gleichheit? Und warum kostet das einmalige

citieren Ihrer Person so viel, wie der doch jedenfalls anstrengendere

Dienst des Hausknechtes, und beides zusammen so viel wie der Tagespreis

dieses ganzen so nett eingerichteten Zimmers?« konnte ich mich nun nicht

enthalten zu fragen.

»Die Gleichheit, wie wir sie in Freiland verstehen, leidet nicht im

geringsten darunter, wenn ich und meine Kollegen von der >Gesellschaft

für persönliche Dienstleistungen< uns zur Befriedigung Ihrer Wünsche zur

Verfügung halten und wenn andere Kollegen von derselben Gesellschaft

Ihre Kleider reinigen. Wir sind eben Geschäftsleute, Arbeiter, die in

solcher Weise ihren Erwerb suchen. Wird Ihre persönliche Würde Schaden

nehmen, wenn Sie morgen für uns Kleider oder Stiefel verfertigen, Häuser

bauen oder Bücher schreiben? Jeder leistet eben, was er kann und was am

besten seinem Nutzen entspricht, und einen Unterschied kennen wir nur

insoweit, als schwierige, unangenehme oder besondere Fähigkeiten

erfordernde Arbeiten besser entschädigt werden müssen als leichte,

angenehmere, alltägliche. Ich z. B. könnte ebensogut auch als Gärtner

oder als Schreiber in irgend einem Bureau meinen Verdienst suchen; aber

in der Gärtnerei würde ich, weil dort die Arbeit leicht und angenehm

zugleich ist, bloß dreieinhalb Mark stündlich erwerben, die sitzende

Lebensweise in einem Bureau gefällt mir nicht, und so habe ich denn mein

derzeitiges Geschäft gewählt, wo ich nahezu fünf Mark stündlich

verdiene, ausreichende Bewegung mache, was mir sehr dienlich ist und

mitunter recht interessante Bekanntschaften anknüpfen kann, was meinen

Neigungen gleichfalls in hohem Grade zusagt. Dabei halte ich mich für

einen Gentleman und alle meine Mitbürger halten mich dafür; hätte

ich nur sonst das Zeug dazu, so würde sich wegen meiner

Beschäftigung niemand in Freiland besinnen, mir seine Stimme für ein

Abgeordnetenmandat zu geben, wenn ich mich darum bewürbe. Genau

das nämliche gilt natürlich von meinen Kollegen aus der

Kleiderreinigungsbranche; niemand fällt es auch nur im Traume ein,

zwischen ihrer Arbeit und derjenigen eines beliebigen anderen irgend

welchen Unterschied zu machen. Wohin kämen wir auch, wenn dies geschähe?

Gezwungen kann man hier zu keiner Arbeit werden, es steht einem jeden

von uns die Wahl zwischen allen Berufen frei, insofern man zu deren

Ausübung geeignet ist; würde nun irgend welchen besonderen

Dienstleistungen auch nur der geringste Makel in der öffentlichen

Meinung anhaften, so würde sich natürlich niemand finden, sie auszuüben.

Dann wären z. B. Sie genötigt, Ihre Kleider selber zu reinigen, Ihr

Zimmer selber aufzuräumen u. s. w., während Sie vielleicht ein Gelehrter

sind, dessen Zeit weit ersprießlicher mit anderen Gedanken, oder ein

Geschäftsmann, dessen Zeit weit nützlicher mit anderen Verrichtungen

ausgefüllt ist.

»Was aber die Preise unserer Dienstleistungen anlangt, so richten sich

diese, wie die Preise aller Dinge in Freiland, nach dem erforderlichen

Arbeitsaufwande. Es ist wahr, die Erledigung eines kleinen Auftrages,

den Sie mir etwa erteilen mögen, kostet scheinbar weniger Zeit als das

umständliche und gewissenhafte Reinigen Ihrer Kleider, aber das ist eben

nur scheinbar so. Ich mit meinen engeren Kollegen muß mich für jeden

Ihrer zufälligen Wünsche jederzeit bereit halten, selbst nachtsüber, da

es ja immerhin möglich ist, daß Sie aus irgend einem Grunde, z. B. wegen

eines plötzlichen Unwohlseins, auch des Nachts unser dringend bedürfen;

deshalb sind für dieses Hotel sechs Aufwärter angestellt, die

abwechselnd Tag und Nacht Dienst haben, und Sie werden es nur gerecht

finden, daß uns auch die Wartezeit vergütet werden muß. Das

Kleiderreinigen dagegen kann zu bestimmten Stunden für alle

Hotelbesucher gleichzeitig vollbracht werden, und da dabei sehr

sinnreiche Maschinen Verwendung finden, so ist der Zeitaufwand für die

damit beschäftigten Arbeiter verhältnismäßig gering. Und die Zimmermiete

vollends ist ja nichts anderes als jene Summe, die erforderlich ist, um

die Herstellungskosten des Zimmers während der ganzen Dauer seiner

Benutzbarkeit abzutragen. Fünfzig Pfennig täglich machen, wenn man

dreihundert Miettage im Jahre rechnet, einhundertundfünfzig Mark

jährlich: das genügt reichlich, um das hineingesteckte Kapital bis zum

Zeitpunkt seiner Abnutzung abzutragen und etwa erforderliche Reparaturen

und Neuanschaffungen zu decken.«

Ich kann nicht verschweigen, daß mir die Sicherheit, auch in Freiland

meine Stiefel nicht selber putzen zu müssen, trotz aller meiner

Begeisterung für Gleichberechtigung einen kleinen Stein vom Herzen

wälzte. Zwar hatte ich das auch während der ganzen Reise nicht nötig

gehabt, auf dem Schiffe so wenig als in Lamu und in Hargazzo; aber ich

hatte mir das eben damit erklärt, daß außerhalb Freilands das

freiländische Wesen auch von der freiländischen Verwaltung selber noch

nicht in aller Reinheit gehandhabt werde. Diese Meinung wurde

insbesondere dadurch bestärkt, daß es in Lamu und Hargazzo Neger waren,

die ich mit der Bedienung der Reisenden beschäftigt fand. Und ich hatte

mir eingebildet, daß diese Neger von den Freiländern zu Hantierungen

benutzt oder doch zugelassen würden, denen sie sich selber nicht

unterziehen wollen. Dies erwies sich nun als Irrtum und ich will

nebenbei bemerken, daß die schwarzen Diener in Lamu und Hargazzo ebenso

zu einer Association vereinigt und ganz nach denselben Grundsätzen

organisiert sind, wie ihre kaukasischen Berufsgenossen in Freiland.

Nachdem ich mich angekleidet und im Hotelsaale mein Frühstück

eingenommen hatte, welches aber nicht von der Hotelgesellschaft selber,

sondern von der Edenthaler Speisenassociation hergestellt wird -- die

Hotelgesellschaft besorgt bloß Bau und Einrichtung der Gebäude und

beschränkt sich im übrigen auf die Beaufsichtigung des ganzen Betriebes

-- betrat ich die Straßen der Stadt.

Es war jetzt -- die Uhr zeigte nahezu die zehnte Stunde -- schon

ziemlich warm, 22 Grad Celsius im Schatten. Ich will hier gleich

bemerken, daß die Hitze in der Regel um ein Uhr ihren Höhepunkt

erreicht; an diesem ersten Tage, gegen Ende des zu den minder heißen

Monaten des Jahres zählenden Mai, betrug das Temperaturmaximum 28 Grad

Celsius; das überhaupt vorkommende Jahresmaximum ist 33 Grad Celsius,

also eine ganz respektable Hitze, die jedoch nur selten eintritt,

keineswegs häufiger, wie in Europa mit vielleicht alleiniger Ausnahme

von England, Norwegen und des nördlichen Rußland. Von jener Qual für

Mensch und Tier, die im gemäßigten Europa heiße Sommertage in der Regel

mit sich bringen, weiß man jedoch hier unter dem Äquator in 1700 Meter

Seehöhe nichts, und zwar aus verschiedenen Gründen. Erstens ist die Luft

so rein und dünn, daß jenes Gefühl des beängstigenden Druckes, welches

in unseren Breiten große Hitze zumeist hervorbringt, gar nicht entstehen

kann; zum zweiten wehen hier in Edenthal gerade während der heißen

Tagesstunden stets die erfrischenden Brisen vom Kenia herab; drittens

aber und hauptsächlich weiß man sich hier vortrefflich gegen die

Sonnenhitze zu schützen. In den Mittagsstunden arbeitet niemand im

Freien und auch in den gedeckten, kühlen und luftigen Werkstätten werden

um diese Tageszeit nur wenige Betriebe im Gang erhalten. Von zwölf Uhr

vormittags bis drei Uhr nachmittags speisen, baden, lesen und ruhen die

Freiländer. Auch die Straßen sind in diesen Stunden minder lebhaft

besucht, trotzdem hier die überall vorhandenen mehrfachen Palmenreihen

mit ihren tiefen, kühlen Schatten jede wirkliche Belästigung durch die

Hitze fernhalten.

Diese prachtvollen Alleen und die wunderlieblichen Gärten, welche sie

auf beiden Seiten einsäumen, verleihen ganz Edenthal sein

charakteristisches Gepräge. Jede freiländische Familie bewohnt ihr

eigenes Wohnhaus und jedes derselben ist von einem 1000 Quadratmeter

großen Garten umgeben. Diese Häuschen sind Privateigentum der Bewohner

und dienen, gleich den dazu gehörigen Gärtchen, zu deren Privatgebrauch.

Die Freiländer anerkennen zwar im allgemeinen keinerlei Grundeigentum,

gehen vielmehr von der Anschauung aus, daß der Boden jedermann zur

beliebigen Verfügung anheimgegeben sein müsse, was im buchstäblichsten

und weitesten Sinne des Wortes so zu verstehen ist, daß jeder Freiländer

jeden ihm beliebigen Boden jederzeit bearbeiten dürfe. Aber das bezieht

sich eben nur auf Boden, der zur Bearbeitung, nicht aber auf jenen, der

zum Bewohnen bestimmt ist. Daß es jedermann gestattet ist, seine

Arbeitskraft wo immer zu verwerten, schließt nach freiländischer

Auffassung nicht aus, daß jedermann das Recht beanspruchen dürfe, ein

Stückchen Erde, wo er ungestört von anderen seinen Wohnsitz aufschlagen

könne, für sich allein zu beanspruchen. Auch die Tiere besitzen ja ihre

Höhlen und Nester für sich, teilen diese mit niemand und wissen trotzdem

nichts von Grundeigentum. Der Unterschied zwischen ursprünglichem

Naturrecht und freiländischem Recht in dieser Beziehung besteht bloß

darin, daß sich die Tiere nach Laune und Zufall ihre Wohnstätten wählen,

während die Freiländer übereingekommen sind, hinsichtlich des Ausmaßes

und der Anordnung der zur Anlage ihrer Wohnsitze dienenden Bodenflächen

eine feste Ordnung aufzustellen, eine Art Baupolizei, deren Handhabung

Sache ihrer Behörden ist. Die Baubehörde hat zu bestimmen, welcher Boden

zu bebauen sei und welcher nicht, sie parzelliert die Bauflächen, sorgt

für Anlegung von Straßen, Kanälen u. dergl. und überwacht insbesondere,

daß auf keiner Bauparzelle mehr als ein Wohnhaus entstehe. Es ist zwar

niemand verboten, auf brachliegendem Boden auch ohne ausdrückliche

Zustimmung der Baubehörde sein Wohnhaus zu errichten, aber er hat es

sich dann nur selber zuzuschreiben, wenn vielleicht späterhin andere

Leute denselben Boden zu anderen Zwecken benutzen wollen, woran sie zu

hindern er, auf sich allein angewiesen -- und das wäre er natürlich in

diesem Falle -- weder das Recht noch die Macht besitzt. Um sich dagegen

zu schützen und um Anspruch auf volle Entschädigung für den Fall zu

erlangen, daß der zu einem Wohnhause ausersehene Boden vielleicht

nachträglich zu anderen Zwecken in Anspruch genommen wird, muß die

Zustimmung der in dieser Frage durch die Baubehörde vertretenen

Gesamtheit eingeholt werden, d. h. man muß zu seinen Bauzwecken entweder

solche Grundflächen benutzen, die von vornherein durch die Baubehörde zu

diesem Behufe vermessen und angewiesen sind, oder man muß doch die

Genehmigung dieser Behörde einholen, wenn man irgendwo bauen will. Eine

Abgabe für die Benutzung des Baugrundes wird nicht erhoben.

Eine Reise nach Freiland · 第 2 / 15 段