auf das Leben im Prinzipe zu verkünden; sie sind weiter gegangen und
haben jedermann auch jene Mittel gesichert, die notwendig sind, um
dieses gute angeborene Menschenrecht praktisch auszuüben. Nicht etwa in
der Weise, daß jedermann von Gesamtheitswegen mit dem, was er zur
Fristung seines Lebens braucht, versehen würde; sie denken nicht daran,
die Gesamtheit für den einzelnen sorgen zu lassen, meinen vielmehr, daß
es jedermanns Sache sei, für sich selber zu sorgen. »Jedem das Seine«,
ist ihr Wahlspruch, ganz ähnlich dem Wahlspruche der bürgerlichen Welt,
mit dem Unterschiede aber, daß dieses jedermann gebührende Seinige nach
freiländischer Auffassung das ist, was jedermann selber hervorbringt,
während es nach bürgerlicher Auffassung dasjenige ist, was sich
jedermann auf welche Weise immer anzueignen vermag, sofern er nur dabei
die über Mord, Raub, Diebstahl und Betrug geltenden Satzungen nicht
verletzt.
Des ferneren aber glauben die Freiländer beileibe nicht, daß zur
Einrichtung der menschlichen Wirtschaft auf diesen soeben entwickelten
Grundsätzen eine besonders künstliche Organisation vonnöten sei. Auch in
diesem entscheidenden Punkte haben sie mit den früheren Socialisten oder
Kommunisten nichts gemein, halten sich vielmehr an den Grundsatz der
bürgerlichen Welt, daß sich durch das freie Spiel der wirtschaftlichen
Kräfte die möglichste Harmonie aller wirtschaftlichen Interessen ganz
von selber einstelle. Um Vorsorge dafür zu treffen, daß alle Bedürfnisse
der Gesamtheit in der denkbar vollkommensten Weise befriedigt werden,
sei nichts anderes notwendig -- so sagen sie -- als jeden einzelnen
möglichst ungestört unter der Triebfeder der ihm angeborenen natürlichen
wirtschaftlichen Beweggründe handeln zu lassen. Die Meinung, es könne
irgendwie notwendig sein, von Staatswegen dafür zu sorgen, daß jene
Dinge erzeugt werden, deren man gerade bedürfe, laufe auf dasselbe
hinaus, als ob man es für notwendig hielte, das Wasser eines Flusses in
Fässern und Tonnen thalab zu befördern, aus Angst, daß es andernfalls
bergauf fließen würde. Wo jedem gehöre, was er erzeuge, und wo ein
freier Markt bestehe, auf welchem die eigenen Erzeugnisse gegen die
Güter des eigenen Bedarfs umgetauscht werden, dort verstehe es sich ganz
von selbst, daß jedermann erzeugen werde, was dem allgemeinen Bedarfe
entspricht, weil er ja nur unter dieser Voraussetzung den eigentlichen
Zweck seiner Thätigkeit erreichen könne, der in nichts anderem besteht
als in der Absicht, bei möglichst geringer Plage die eigenen Bedürfnisse
möglichst reichlich zu befriedigen. Das könne aber jedermann nur, wenn
er solche Dinge verfertige, wie sie dem Bedarfe entsprechen, und den
Eigennutz der Arbeitenden frei gewähren lassen, sei daher die beste
Methode, die Produktion in einer dem allgemeinen Wohle entsprechenden
Weise zu organisieren.
Man sieht, das ist Punkt für Punkt die Lehre, welche schon vor
anderthalb Jahrhunderten Adam Smith verkündet hat und deren Richtigkeit
nicht erst bewiesen zu werden braucht. Seltsam ist nur, daß man bisher
von der Meinung ausging, diese zur höchsten wirtschaftlichen Harmonie
führende Wirkung des freiwaltenden Eigennutzes habe zur Voraussetzung,
daß nicht alle, sondern bloß einige wenige Menschen thun und lassen
können, was ihnen ihr Eigeninteresse vorschreibt. Die große Mehrzahl --
so glaubte man -- müsse gezwungen sein zu thun, nicht was ihr selbst,
sondern was anderen nützt, dann erst sei sicher, daß geschehen werde,
was allen nützlich ist. In Freiland nimmt man die Lehre Smiths
buchstäblich; man räumt die der freien Bethätigung des Eigeninteresses
entgegenstehenden Hindernisse für alle hinweg und hält sich daraufhin
erst recht überzeugt, daß der Erfolg dem Interesse aller entsprechen
werde.
Künstliche Maßnahmen und Einrichtungen welcher Art immer zu gedeihlicher
Fortführung der Arbeit erachten die Freiländer schon aus dem Grunde für
überflüssig, weil sie behaupten, daß die bei ihnen geltenden
wirtschaftlichen und socialen Satzungen durchaus der menschlichen Natur
entsprechen, ein vollkommen natürlicher Zustand der Dinge sich aber am
besten aus sich selber heraus erhalte und fortentwickle. Bekanntlich
sagt das nämliche auch der bürgerliche Liberalismus; auch er erklärt,
der wirtschaftliche und sociale Zustand, wie er ihn aufrecht erhalten
wolle, entspreche der menschlichen Natur. Und auch er zieht daraus die
Schlußfolgerung, daß seine Wirtschaft am besten gedeihen und sich
entwickeln würde, wenn man sie ohne jeden gewaltsamen Eingriff sich
selber überließe. Auf welcher Seite die Wahrheit liegt, ist -- für mich
zum mindesten -- klar wie das Sonnenlicht. Ich glaube, es entspricht der
menschlichen Natur, zu arbeiten, damit man selber, nicht aber damit
andere genießen, was man hervorgebracht hat, und nicht dem geringsten
Zweifel unterliegt es in meinen Augen, daß die bürgerliche Wirtschaft
sich auch nicht einen Tag lang erhalten könnte, überließe man sie sich
selber, d. h. entzöge man ihr den Schutz der Staatsgewalt. Sich den in
der bürgerlichen Welt geltenden socialen Satzungen zu fügen, dazu müssen
neun Zehnteile aller Menschen gewaltsam gezwungen werden, denn diese
Satzungen widersprechen ihren wichtigsten, ureigensten Interessen. Die
freiländische Wirtschaft dagegen bedarf eines solchen Schutzes zu ihrem
Fortbestande wirklich nicht, weil in ihr die Interessen aller
gleichmäßig gewahrt sind. Um hier die Ordnung zu stören, müßten einzelne
die Macht besitzen, ihren Willen den anderen aufzuerlegen; diese Macht
aber besitzen sie eben infolge der vorweg hergestellten wirklichen
Gleichberechtigung aller, nicht, sie kann ihnen niemals zuteil werden,
so lange die freiländischen Einrichtungen fortbestehen, denn niemals, so
lange dies der Fall ist, kann es geschehen, daß irgend ein Freiländer
abhängig wird vom guten Willen oder von der Laune eines Nebenmenschen.
Es kann geschehen und geschieht auch in Freiland jederzeit, daß der
eine, weil er geschickter, fleißiger oder sparsamer ist als der andere,
reicher wird als dieser; aber diesen seinen höheren Reichtum kann er
stets bloß dazu benutzen, mehr zu genießen als dieser, niemals aber
dazu, sich dessen Kräfte dienstbar zu machen. Denn auch der
ungeschickteste, nachlässigste, sorgloseste Freiländer ist in der
Verwertung seiner Arbeitskraft auf die Mittel anderer nicht angewiesen,
da alles, wessen er zu diesem Behufe bedarf -- nämlich Boden und Kapital
-- ihm unter _allen_ Bedingungen zu uneingeschränkter, freier Verfügung
steht.
Dies die Grundzüge der freiländischen Einrichtungen. Man sieht,
dieselben laufen dem Wesen nach auf nichts anderes hinaus, als auf die
Verwirklichung gerade jener Prinzipien, welche die bürgerliche
Gesellschaft stets als die ihrigen verkündet, niemals aber befolgt hat.
Freiland ist die endliche Bewahrheitung all dessen, was die Kulturwelt
sich bisher selber vorgelogen; es thut gar nichts anderes, als was stets
gethan zu haben, der moderne Liberalismus von sich selbst behauptet.
Es verkündet die Gleichberechtigung -- das thut die bürgerliche Welt
auch; aber Freiland macht die Gleichberechtigung zur Wahrheit, die
bürgerliche Welt lügt sie bloß; was sie verwirklicht, ist die
Ausbeutung.
Es verkündet die Freiheit -- die bürgerliche Welt desgleichen; aber die
Freiheit Freilands ist Wahrheit, die der bürgerlichen Welt eine Lüge mit
dem richtigen Namen »Knechtschaft«.
Es verkündet den Eigennutz als Triebfeder der Arbeit -- genau so die
bürgerliche Welt; aber in Wahrheit kennt bloß Freiland Arbeit zu eigenem
Nutzen des Arbeitenden, während die bürgerliche Welt den Eigennutz als
Triebfeder ihrer Arbeit erlügt; was _sie_ kennt, ist Arbeit zu fremdem
Nutzen, oder Nutzen aus fremder Arbeit.
Die Art und Weise, wie alle diese Prinzipien in Freiland ihre praktische
Durchführung finden, wird sich aus dem nachfolgenden ergeben; schaden
jedoch kann es nicht, wenn ich zu vorläufiger Orientierung das
freiländische Grundgesetz hier im Wortlaute wiedergebe. Dasselbe besteht
bloß aus fünf Absätzen, welche lauten:
1. Jeder Bewohner Freilands hat das gleiche unveräußerliche Anrecht auf
den gesamten Boden und auf die von der Gesamtheit beigestellten
Produktionsmittel.
2. Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf
auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden
Unterhalt.
3. Niemand kann, sofern er nicht in die Rechtssphäre eines andern
greift, in der Bethätigung seines freien individuellen Willens gehindert
werden.
4. Die öffentlichen Angelegenheiten werden nach den Entschließungen
aller volljährigen (mehr als zwanzigjährigen) Bewohner Freilands ohne
Unterschied des Geschlechts verwaltet, die sämtlich in allen, das
gemeine Wesen betreffenden Angelegenheiten das gleiche aktive und
passive Stimm- und Wahlrecht besitzen.
5. Die beschließende sowohl als die ausübende Gewalt ist nach
Geschäftszweigen geteilt und zwar in der Weise, daß die Gesamtheit der
Stimmberechtigten für die hauptsächlichen öffentlichen Geschäftszweige
gesonderte Vertreter wählt, die gesondert ihre Beschlüsse fassen und das
Gebaren der den fraglichen Geschäftszweigen vorstehenden
Verwaltungsorgane überwachen.
Viertes Kapitel.
Wer mir in Freiland die Stiefel putzte und wie es dort in den
Straßen aussieht. Das Eigentum an Wohnhäusern.
Die Sonne stand schon ziemlich hoch, als ich am ersten Morgen meines
Aufenthaltes in Edenthal erwachte. Trotzdem war es noch recht kühl, und
erfrischend wehte die balsamische Luft zum offenen Fenster herein, so
daß ich die behagliche Wärme der mir am Abend durch ihre Dichte und
Schwere aufgefallenen Bettdecken wohlig empfand. Edenthal liegt gerade
unter dem Äquator, es sollte mich nicht wundern, wenn derselbe
mathematisch genau just durch mein Zimmer hindurchzieht; man wäre also
versucht zu meinen, daß es hier stets gleichförmig heiß sein müsse und
daß besondere Verwahrungen gegen die Nachtkühle zu den denkbar
überflüssigsten Dingen gehören. Dem ist jedoch nicht so; ein in der Nähe
des Bettes angebrachtes Minimal- und Maximalthermometer zeigte, daß die
Temperatur des Nachts bis auf 9 Grad Celsius gesunken war und auch jetzt
-- es war bereits acht Uhr morgens -- erst 16 Grad Celsius erreicht
hatte.
Den Sonnenaufgang, der in diesen Breiten jahraus jahrein pünktlich um
sechs Uhr stattfindet, hatte ich also um zwei Stunden verschlafen. Das
ärgerte mich, denn ich war ungeduldig, die Stadt und mehr noch die
Einrichtungen Freilands kennen zu lernen, und so beschloß ich denn,
rasch aufzustehen.
Der Drücker einer elektrischen Klingel zu meinen Häupten deutete darauf
hin, daß hier -- was mich allerdings Wunder nahm -- auf Wunsch Bedienung
zu haben sei. Wenige Sekunden, nachdem ich geklingelt hatte, betrat ein
Mann das Gemach, der sich in seiner Kleidung sowohl als in seinem
übrigen Auftreten in nichts von jenen anderen Freiländern unterschied,
die ich auf der Reise bis dahin zu sehen Gelegenheit hatte. Er fragte in
höflichem, aber sichergeschäftlichem Tone nach meinem Begehren.
»Sie entschuldigen« -- so leitete ich die Konversation ein -- »daß ich
Sie zu mir bemüht habe. Ich weiß sehr wohl, daß hier in Freiland
Gleichheit herrscht, daß es keine Herren und Diener giebt; aber diese
Klingel hier verlockte mich, von ihr Gebrauch zu machen, und so bitte
ich Sie denn, mir unerfahrenem Fremdling zu erklären, erstens, wozu es
in freiländischen Hotelzimmern Klingeln giebt, und zweitens, wo ich die
zum Reinigen meiner Kleider erforderlichen Utensilien erhalten kann.«
»Ihre Vermutung bezüglich der Klingel hat Sie nicht getäuscht,« war die
lächelnd abgegebene Entgegnung. »Ich bin einer der sechs Hoteldiener,
die abwechselnd hier Tag und Nacht zur Verfügung unserer Gäste stehen.
Dagegen mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie, um die Kleider
gereinigt zu erhalten, hinkünftig besser thun werden, dieselben schon am
Abend an den zu diesem Behufe vor Ihrer Thür angebrachten Haken zu
hängen. Denn jedes Läuten kostet Geld, nebenbei bemerkt, genau halb so
viel, als die Benutzung des Zimmers für einen ganzen Tag, d. i.
fünfundzwanzig Pfennig, während, wenn Sie die soeben angedeutete
Vorsicht gebrauchen, Ihre Kleider und Ihr Schuhwerk ohne weiteres von
den Kleiderreinigern abgeholt und zeitig morgens an der gleichen Stelle
hinterlegt werden. Auch das kostet fünfundzwanzig Pfennig täglich, aber
Sie ersparen doch die unnütze Ausgabe für mich.«
»Also Sie sind eine Art Kellner und es giebt hier außerdem noch
Hausknechte zum Putzen der Kleider und Stiefel? Wie vereinbart sich das
mit der freiländischen Gleichheit? Und warum kostet das einmalige
citieren Ihrer Person so viel, wie der doch jedenfalls anstrengendere
Dienst des Hausknechtes, und beides zusammen so viel wie der Tagespreis
dieses ganzen so nett eingerichteten Zimmers?« konnte ich mich nun nicht
enthalten zu fragen.
»Die Gleichheit, wie wir sie in Freiland verstehen, leidet nicht im
geringsten darunter, wenn ich und meine Kollegen von der >Gesellschaft
für persönliche Dienstleistungen< uns zur Befriedigung Ihrer Wünsche zur
Verfügung halten und wenn andere Kollegen von derselben Gesellschaft
Ihre Kleider reinigen. Wir sind eben Geschäftsleute, Arbeiter, die in
solcher Weise ihren Erwerb suchen. Wird Ihre persönliche Würde Schaden
nehmen, wenn Sie morgen für uns Kleider oder Stiefel verfertigen, Häuser
bauen oder Bücher schreiben? Jeder leistet eben, was er kann und was am
besten seinem Nutzen entspricht, und einen Unterschied kennen wir nur
insoweit, als schwierige, unangenehme oder besondere Fähigkeiten
erfordernde Arbeiten besser entschädigt werden müssen als leichte,
angenehmere, alltägliche. Ich z. B. könnte ebensogut auch als Gärtner
oder als Schreiber in irgend einem Bureau meinen Verdienst suchen; aber
in der Gärtnerei würde ich, weil dort die Arbeit leicht und angenehm
zugleich ist, bloß dreieinhalb Mark stündlich erwerben, die sitzende
Lebensweise in einem Bureau gefällt mir nicht, und so habe ich denn mein
derzeitiges Geschäft gewählt, wo ich nahezu fünf Mark stündlich
verdiene, ausreichende Bewegung mache, was mir sehr dienlich ist und
mitunter recht interessante Bekanntschaften anknüpfen kann, was meinen
Neigungen gleichfalls in hohem Grade zusagt. Dabei halte ich mich für
einen Gentleman und alle meine Mitbürger halten mich dafür; hätte
ich nur sonst das Zeug dazu, so würde sich wegen meiner
Beschäftigung niemand in Freiland besinnen, mir seine Stimme für ein
Abgeordnetenmandat zu geben, wenn ich mich darum bewürbe. Genau
das nämliche gilt natürlich von meinen Kollegen aus der
Kleiderreinigungsbranche; niemand fällt es auch nur im Traume ein,
zwischen ihrer Arbeit und derjenigen eines beliebigen anderen irgend
welchen Unterschied zu machen. Wohin kämen wir auch, wenn dies geschähe?
Gezwungen kann man hier zu keiner Arbeit werden, es steht einem jeden
von uns die Wahl zwischen allen Berufen frei, insofern man zu deren
Ausübung geeignet ist; würde nun irgend welchen besonderen
Dienstleistungen auch nur der geringste Makel in der öffentlichen
Meinung anhaften, so würde sich natürlich niemand finden, sie auszuüben.
Dann wären z. B. Sie genötigt, Ihre Kleider selber zu reinigen, Ihr
Zimmer selber aufzuräumen u. s. w., während Sie vielleicht ein Gelehrter
sind, dessen Zeit weit ersprießlicher mit anderen Gedanken, oder ein
Geschäftsmann, dessen Zeit weit nützlicher mit anderen Verrichtungen
ausgefüllt ist.
»Was aber die Preise unserer Dienstleistungen anlangt, so richten sich
diese, wie die Preise aller Dinge in Freiland, nach dem erforderlichen
Arbeitsaufwande. Es ist wahr, die Erledigung eines kleinen Auftrages,
den Sie mir etwa erteilen mögen, kostet scheinbar weniger Zeit als das
umständliche und gewissenhafte Reinigen Ihrer Kleider, aber das ist eben
nur scheinbar so. Ich mit meinen engeren Kollegen muß mich für jeden
Ihrer zufälligen Wünsche jederzeit bereit halten, selbst nachtsüber, da
es ja immerhin möglich ist, daß Sie aus irgend einem Grunde, z. B. wegen
eines plötzlichen Unwohlseins, auch des Nachts unser dringend bedürfen;
deshalb sind für dieses Hotel sechs Aufwärter angestellt, die
abwechselnd Tag und Nacht Dienst haben, und Sie werden es nur gerecht
finden, daß uns auch die Wartezeit vergütet werden muß. Das
Kleiderreinigen dagegen kann zu bestimmten Stunden für alle
Hotelbesucher gleichzeitig vollbracht werden, und da dabei sehr
sinnreiche Maschinen Verwendung finden, so ist der Zeitaufwand für die
damit beschäftigten Arbeiter verhältnismäßig gering. Und die Zimmermiete
vollends ist ja nichts anderes als jene Summe, die erforderlich ist, um
die Herstellungskosten des Zimmers während der ganzen Dauer seiner
Benutzbarkeit abzutragen. Fünfzig Pfennig täglich machen, wenn man
dreihundert Miettage im Jahre rechnet, einhundertundfünfzig Mark
jährlich: das genügt reichlich, um das hineingesteckte Kapital bis zum
Zeitpunkt seiner Abnutzung abzutragen und etwa erforderliche Reparaturen
und Neuanschaffungen zu decken.«
Ich kann nicht verschweigen, daß mir die Sicherheit, auch in Freiland
meine Stiefel nicht selber putzen zu müssen, trotz aller meiner
Begeisterung für Gleichberechtigung einen kleinen Stein vom Herzen
wälzte. Zwar hatte ich das auch während der ganzen Reise nicht nötig
gehabt, auf dem Schiffe so wenig als in Lamu und in Hargazzo; aber ich
hatte mir das eben damit erklärt, daß außerhalb Freilands das
freiländische Wesen auch von der freiländischen Verwaltung selber noch
nicht in aller Reinheit gehandhabt werde. Diese Meinung wurde
insbesondere dadurch bestärkt, daß es in Lamu und Hargazzo Neger waren,
die ich mit der Bedienung der Reisenden beschäftigt fand. Und ich hatte
mir eingebildet, daß diese Neger von den Freiländern zu Hantierungen
benutzt oder doch zugelassen würden, denen sie sich selber nicht
unterziehen wollen. Dies erwies sich nun als Irrtum und ich will
nebenbei bemerken, daß die schwarzen Diener in Lamu und Hargazzo ebenso
zu einer Association vereinigt und ganz nach denselben Grundsätzen
organisiert sind, wie ihre kaukasischen Berufsgenossen in Freiland.
Nachdem ich mich angekleidet und im Hotelsaale mein Frühstück
eingenommen hatte, welches aber nicht von der Hotelgesellschaft selber,
sondern von der Edenthaler Speisenassociation hergestellt wird -- die
Hotelgesellschaft besorgt bloß Bau und Einrichtung der Gebäude und
beschränkt sich im übrigen auf die Beaufsichtigung des ganzen Betriebes
-- betrat ich die Straßen der Stadt.
Es war jetzt -- die Uhr zeigte nahezu die zehnte Stunde -- schon
ziemlich warm, 22 Grad Celsius im Schatten. Ich will hier gleich
bemerken, daß die Hitze in der Regel um ein Uhr ihren Höhepunkt
erreicht; an diesem ersten Tage, gegen Ende des zu den minder heißen
Monaten des Jahres zählenden Mai, betrug das Temperaturmaximum 28 Grad
Celsius; das überhaupt vorkommende Jahresmaximum ist 33 Grad Celsius,
also eine ganz respektable Hitze, die jedoch nur selten eintritt,
keineswegs häufiger, wie in Europa mit vielleicht alleiniger Ausnahme
von England, Norwegen und des nördlichen Rußland. Von jener Qual für
Mensch und Tier, die im gemäßigten Europa heiße Sommertage in der Regel
mit sich bringen, weiß man jedoch hier unter dem Äquator in 1700 Meter
Seehöhe nichts, und zwar aus verschiedenen Gründen. Erstens ist die Luft
so rein und dünn, daß jenes Gefühl des beängstigenden Druckes, welches
in unseren Breiten große Hitze zumeist hervorbringt, gar nicht entstehen
kann; zum zweiten wehen hier in Edenthal gerade während der heißen
Tagesstunden stets die erfrischenden Brisen vom Kenia herab; drittens
aber und hauptsächlich weiß man sich hier vortrefflich gegen die
Sonnenhitze zu schützen. In den Mittagsstunden arbeitet niemand im
Freien und auch in den gedeckten, kühlen und luftigen Werkstätten werden
um diese Tageszeit nur wenige Betriebe im Gang erhalten. Von zwölf Uhr
vormittags bis drei Uhr nachmittags speisen, baden, lesen und ruhen die
Freiländer. Auch die Straßen sind in diesen Stunden minder lebhaft
besucht, trotzdem hier die überall vorhandenen mehrfachen Palmenreihen
mit ihren tiefen, kühlen Schatten jede wirkliche Belästigung durch die
Hitze fernhalten.
Diese prachtvollen Alleen und die wunderlieblichen Gärten, welche sie
auf beiden Seiten einsäumen, verleihen ganz Edenthal sein
charakteristisches Gepräge. Jede freiländische Familie bewohnt ihr
eigenes Wohnhaus und jedes derselben ist von einem 1000 Quadratmeter
großen Garten umgeben. Diese Häuschen sind Privateigentum der Bewohner
und dienen, gleich den dazu gehörigen Gärtchen, zu deren Privatgebrauch.
Die Freiländer anerkennen zwar im allgemeinen keinerlei Grundeigentum,
gehen vielmehr von der Anschauung aus, daß der Boden jedermann zur
beliebigen Verfügung anheimgegeben sein müsse, was im buchstäblichsten
und weitesten Sinne des Wortes so zu verstehen ist, daß jeder Freiländer
jeden ihm beliebigen Boden jederzeit bearbeiten dürfe. Aber das bezieht
sich eben nur auf Boden, der zur Bearbeitung, nicht aber auf jenen, der
zum Bewohnen bestimmt ist. Daß es jedermann gestattet ist, seine
Arbeitskraft wo immer zu verwerten, schließt nach freiländischer
Auffassung nicht aus, daß jedermann das Recht beanspruchen dürfe, ein
Stückchen Erde, wo er ungestört von anderen seinen Wohnsitz aufschlagen
könne, für sich allein zu beanspruchen. Auch die Tiere besitzen ja ihre
Höhlen und Nester für sich, teilen diese mit niemand und wissen trotzdem
nichts von Grundeigentum. Der Unterschied zwischen ursprünglichem
Naturrecht und freiländischem Recht in dieser Beziehung besteht bloß
darin, daß sich die Tiere nach Laune und Zufall ihre Wohnstätten wählen,
während die Freiländer übereingekommen sind, hinsichtlich des Ausmaßes
und der Anordnung der zur Anlage ihrer Wohnsitze dienenden Bodenflächen
eine feste Ordnung aufzustellen, eine Art Baupolizei, deren Handhabung
Sache ihrer Behörden ist. Die Baubehörde hat zu bestimmen, welcher Boden
zu bebauen sei und welcher nicht, sie parzelliert die Bauflächen, sorgt
für Anlegung von Straßen, Kanälen u. dergl. und überwacht insbesondere,
daß auf keiner Bauparzelle mehr als ein Wohnhaus entstehe. Es ist zwar
niemand verboten, auf brachliegendem Boden auch ohne ausdrückliche
Zustimmung der Baubehörde sein Wohnhaus zu errichten, aber er hat es
sich dann nur selber zuzuschreiben, wenn vielleicht späterhin andere
Leute denselben Boden zu anderen Zwecken benutzen wollen, woran sie zu
hindern er, auf sich allein angewiesen -- und das wäre er natürlich in
diesem Falle -- weder das Recht noch die Macht besitzt. Um sich dagegen
zu schützen und um Anspruch auf volle Entschädigung für den Fall zu
erlangen, daß der zu einem Wohnhause ausersehene Boden vielleicht
nachträglich zu anderen Zwecken in Anspruch genommen wird, muß die
Zustimmung der in dieser Frage durch die Baubehörde vertretenen
Gesamtheit eingeholt werden, d. h. man muß zu seinen Bauzwecken entweder
solche Grundflächen benutzen, die von vornherein durch die Baubehörde zu
diesem Behufe vermessen und angewiesen sind, oder man muß doch die
Genehmigung dieser Behörde einholen, wenn man irgendwo bauen will. Eine
Abgabe für die Benutzung des Baugrundes wird nicht erhoben.