anderer Geissel gezuechtigt und von anderen, die Alexandriner aber mit Stoecken

(spathais; spath/e/ ist die Rispe des Palmblatts) und von den alexandrinischen

Stocktraegern" (spath/e/phoroi, etwa bacillarius). Er beklagt sich nachher

bitter, dass die Aeltesten seiner Gemeinde, wenn sie einmal gehauen werden

sollten, nicht wenigstens mit den anstaendigen Buergerpruegeln (tais

eleytheri/o/terais kai politik/o/terais mastixin) bedacht worden seien.

^14 Ios. c. Ap. 2, 4: monois Aigyptiois oi k?rioi n?n R/o/maioi t/e/s

oikoymen/e/s metalambanein /e/stinoso?n politeias apeir/e/kasin. 6: Aegyptiis

neque regum quisquam videtur ius civitatis fuisse largitus neque nunc quilibet

imperatorum (vgl. Eph. epigr. V, p. 13). Derselbe rueckt seinem Widersacher vor

(2, 3, 4), dass er, ein geborener Aegypter, seine Heimat verleugnet und sich

fuer einen Alexandriner ausgegeben habe. Einzelausnahmen werden dadurch nicht

ausgeschlossen.

^15 Auch die alexandrinische Wissenschaft hat im Sinne des Koenigs gegen

diesen Satz (Plut. de fort. Alex. 1, 6) protestiert; Eratosthenes bezeichnete

die Zivilisation als nicht den Hellenen allein eigen und nicht allen Barbaren

abzusprechen, zum Beispiel nicht den Indern, den Arianern, den Roemern, den

Karthagern; die Menschen seien vielmehr zu teilen in "gute" und "schlechte"

(Strabon 1. fin. p. 66). Aber von dieser Theorie ist auf die aegyptische Rasse

auch unter den Lagiden keine praktische Anwendung gemacht worden.

------------------------------------------

Wie die Roemer im Orient ueberhaupt das Werk der Griechen fortsetzten, so

blieb auch die Ausschliessung der einheimischen Aegypter von der Gewinnung des

griechischen Buergerrechts nicht bloss bestehen, sondern wurde auf das roemische

Buergerrecht ausgedehnt. Der aegyptische Grieche dagegen konnte das letztere

ebenso wie jeder andere Nichtbuerger gewinnen. Der Eintritt freilich in den

Senat wurde ihm so wenig gestattet wie dem roemischen Buerger aus Gallien, und

diese Beschraenkung ist viel laenger fuer Aegypten als fuer Gallien in Kraft

geblieben ^16; erst im Anfang des dritten Jahrhunderts wurde in einzelnen

Faellen davon abgesehen, und als Regel hat sie noch im fuenften gegolten. In

Aegypten selbst wurden die Stellungen der Oberbeamten, das heisst der fuer die

ganze Provinz fungierenden, und ebenso die Offizierstellen den roemischen

Buergern in der Form vorbehalten, dass als Qualifikation dafuer das Ritterpferd

verlangt ward; es war dies durch die allgemeine Reichsordnung gegeben, und

aehnliche Privilegien hatten ja in Aegypten unter den frueheren Lagiden die

Makedonier gegenueber den sonstigen Griechen besessen. Die Aemter zweiten Ranges

blieben unter roemischer Herrschaft wie bisher den aegyptischen Aegyptern

verschlossen und wurden mit Griechen besetzt, zunaechst den Buergern von

Alexandreia und Ptolemais. Wenn im Reichskriegsdienst fuer die erste Klasse das

roemische Buergerrecht gefordert wurde, so liess man doch bei den in Aegypten

selbst stationierten Legionen auch den aegyptischen Griechen nicht selten in der

Weise zu, dass ihm bei der Aushebung das roemische Buergerrecht verliehen ward.

Fuer die Kategorie der Auxiliartruppen unterlag die Zulassung der Griechen

keiner Beschraenkung; die Aegypter aber sind auch hierfuer wenig oder gar nicht,

dagegen fuer die unterste Klasse, die in der ersten Kaiserzeit noch aus Sklaven

gebildete Flottenmannschaft, spaeterhin in betraechtlicher Zahl verwendet

worden. Im Lauf der Zeit hat die Zuruecksetzung der eingeborenen Aegypter wohl

in ihrer Strenge nachgelassen und sind dieselben oefter zum griechischen und

mittels dessen auch zum roemischen Buergerrecht gelangt; im ganzen aber ist das

roemische Regiment einfach die Fortsetzung wie der griechischen Herrschaft so

auch der griechischen Exklusivitaet gewesen. Wie das makedonische Regiment sich

mit Alexandreia und Ptolemais begnuegt hatte, so hat auch das roemische einzig

in dieser Provinz nicht eine einzige Kolonie gegruendet ^17.

---------------------------------------------

^16 Auch die Zulassung zu den ritterlichen Stellungen war wenigstens

erschwert: non est ex albo iudex patre Aegyptio (CIL IV, 1943; vgl. Roemisches

Staatsrecht, Bd. 2, S. 919, A. 2; Eph. epigr. V, p. 13 n. 2). Doch begegnen

frueh einzelne Alexandriner in ritterlichen Aemtern wie Tiberius Julius

Alexander (Anm. 21).

^17 Wenn die Worte des Plinius (nat. 5, 31, 128) genau sind, dass die

Pharos-Insel vor dem Hafen von Alexandreia eine colonia Caesaris dictatoris sei

(vgl. 5, 221), so hat der Diktator auch hier ueber Aristoteles hinaus wie

Alexander gedacht. Darueber aber kann kein Zweifel sein, dass nach der

Einziehung Aegyptens es dort nie eine roemische Kolonie gegeben hat.

---------------------------------------------

Auch die Sprachordnung ist in Aegypten wesentlich unter den Roemern

geblieben, wie die Ptolemaeer sie festgestellt hatten. Abgesehen von dem

Militaer, bei dem das Lateinische allein herrschte, ist fuer den Verkehr der

oberen Stellen die Geschaeftssprache die griechische. Der einheimischen Sprache,

die von den semitischen wie von den arischen Sprachen radikal verschieden, am

naechsten vielleicht derjenigen der Berber in Nordafrika verwandt ist, und der

einheimischen Schrift haben die roemischen Herrscher und ihre Statthalter sich

nie bedient, und wenn schon unter den Ptolemaeern den aegyptisch geschriebenen

Aktenstuecken griechische Uebersetzung beigefuegt werden musste, so gilt fuer

diese ihre Nachfolger mindestens dasselbe. Allerdings blieb es den Aegyptern

unverwehrt, soweit es ihnen nach dem Ritual erforderlich oder sonst zweckmaessig

erschien, sich der Landessprache und ihrer altgeheiligten Schriftzeichen zu

bedienen; es musste auch in diesem alten Heim des Schriftgebrauchs im

gewoehnlichen Verkehr nicht bloss bei Privatkontrakten, sondern selbst bei

Steuerquittungen und aehnlichen Schriftstuecken die dem grossen Publikum allein

gelaeufige Landessprache und die uebliche Schrift zugelassen werden. Aber es war

dies eine Konzession und der herrschende Hellenismus bemueht, sein Reich zu

erweitern. Das Bestreben, den im Lande herrschenden Anschauungen und

Ueberlieferungen auch im Griechischen einen allgemein gueltigen Ausdruck zu

schaffen, hat der Doppelnamigkeit in Aegypten eine Ausdehnung gegeben wie

nirgend sonst. Alle aegyptischen Goetter, deren Namen nicht selbst den Griechen

gelaeufig wurden, wie der der Isis, wurden mit entsprechenden oder auch nicht

entsprechenden griechischen geglichen; vielleicht die Haelfte der Ortschaften,

eine Menge von Personen fuehren sowohl eine einheimische wie eine griechische

Benennung. Allmaehlich drang hierin die Hellenisierung durch. Die alte heilige

Schrift begegnet auf den erhaltenen Denkmaelern zuletzt unter Kaiser Decius um

die Mitte des 3., ihre gelaeufigere Abart zuletzt um die Mitte des 5.

Jahrhunderts; aus dem gemeinen Gebrauch sind beide betraechtlich frueher

verschwunden. Die Vernachlaessigung und der Verfall der einheimischen Elemente

der Zivilisation drueckt sich darin aus. Die Landessprache selbst behauptete

sich noch lange nachher in den abgelegenen Orten und den niederen Schichten und

ist erst im 17. Jahrhundert voellig erloschen, nachdem sie, die Sprache der

Kopten, gleich wie die syrische, infolge der Einfuehrung des Christentums und

der auf die Hervorrufung einer volkstuemlich-christlichen Literatur gerichteten

Bemuehungen, in der spaeteren Kaiserzeit eine beschraenkte Regeneration erfahren

hatte.

In dem Regiment kommt vor allem in Betracht die Unterdrueckung des Hofes

und der Residenz, die notwendige Folge der Einziehung des Landes durch Augustus.

Es blieb wohl, was bleiben konnte. Auf den in der Landessprache, also bloss fuer

Aegypter geschriebenen Inschriften heissen die Kaiser wie die Ptolemaeer Koenige

von Ober- und Unteraegypten und die Auserwaehlten der aegyptischen

Landesgoetter, daneben freilich auch, was bei den Ptolemaeern nicht geschehen

war, Grosskoenige ^18. Die Zeiten zaehlte man in Aegypten wie bisher nach dem

landueblichen Kalender und seinem auf die roemischen Herrscher uebergehenden

Koenigsjahr; den goldenen Becher, den in jedem Juni der Koenig in den

schwellenden Nil warf, warf jetzt der roemische Vizekoenig. Aber damit reichte

man nicht weit. Der roemische Herrscher konnte die mit seiner Reichsstellung

unvereinbare Rolle des aegyptischen Koenigs nicht durchfuehren. Mit der

Vertretung durch einen Untergebenen machte der neue Landesherr gleich bei dem

ersten nach Aegypten gesandten Statthalter unbequeme Erfahrungen; der tuechtige

Offizier und talentvolle Poet, der es nicht hatte lassen koennen, auch seinen

Namen den Pyramiden einzuschreiben, wurde deswegen abgesetzt und ging daran

zugrunde. Es war unvermeidlich, hier Schranken zu setzen. Die Geschaefte, deren

Erledigung nach dem Alexandersystem nicht minder dem Fuersten persoenlich oblag

^19 wie nach der Ordnung des roemischen Prinzipats, mochte der roemische

Statthalter fuehren wie der einheimische Koenig; Koenig durfte er weder sein

noch scheinen ^20. Es ward das in der zweiten Stadt der Welt sicher tief und

schwer empfunden. Der blosse Wechsel der Dynastie waere nicht allzu sehr ins

Gewicht gefallen. Aber ein Hof wie der der Ptolemaeer, geordnet nach dem

Zeremoniell der Pharaonen, Koenig und Koenigin in ihrer Goettertracht, der Pomp

der Festzuege, der Empfang der Priesterschaften und der Gesandten, die

Hofbankette, die grossen Zeremonien der Kroenung, der Eidesleistung, der

Vermaehlung, der Bestattung, die Hofaemter der Leibwaechter und des

Oberleibwaechters (archis/o/matoph?lax), des einfuehrenden Kammerherrn

(eisanggele?s), des Obertafelmeisters (archedeatros), des Oberjaegermeisters

(archikyn/e/gos), die Vettern und Freunde des Koenigs, die Dekorierten - das

alles ging fuer die Alexandriner ein fuer alle Mal unter mit der Verlegung des

Herrschersitzes vom Nil an den Tiber. Nur die beiden beruehmten alexandrinischen

Bibliotheken blieben dort mit allem ihrem Zubehoer und Personal als Rest der

alten koeniglichen Herrlichkeit. Ohne Frage buesste Aegypten bei der

Depossedierung seiner Regenten sehr viel mehr ein als Syrien; freilich waren

beide Voelkerschaften in der machtlosen Lage, dass sie hinnehmen mussten, was

ihnen angesonnen ward, und an eine Auflehnung fuer die verlorene

Weltmachtstellung ist hier so wenig wie dort auch nur gedacht worden.

------------------------------------------

^18 Augustus' Titulatur lautet bei den aegyptischen Priestern

folgendermassen: "Der schoene Knabe, lieblich durch Liebenswuerdigkeit, der

Fuerst der Fuersten, auserwaehlt von Ptah und Nun dem Vater der Goetter, Koenig

von Oberaegypten und Koenig von Unteraegypten, Herr der beiden Laender,

Autokrator, Sohn der Sonne, Herr der Diademe, Kaisar, ewig lebend, geliebt von

Ptah und Isis"; wobei die beiden Eigennamen Autokrator Kaisar aus dem

Griechischen beibehalten sind. Der Augustustitel kommt zuerst bei Tiberius in

aegyptischer Uebersetzung (ntixu), mit beibehaltenem griechischem Sebastos

zuerst unter Domitian vor. Die Titulatur des schoenen lieblichen Knaben, welche

in besserer Zeit nur den zu Mitregenten erklaerten Kindern gegeben zu werden

pflegt, ist spaeterhin stereotyp geworden und findet sich wie fuer Caesarion und

Augustus, so auch fuer Tiberius, Claudius, Titus, Domitian verwendet. Wichtiger

ist es, dass abweichend von der aelteren Titulatur, wie sie zum Beispiel

griechisch auf der Inschrift von Rosette sich findet (CIG 4697), bei den

Caesaren von Augustus an der Titel hinzutritt "Fuerst der Fuersten", womit ohne

Zweifel deren, den frueheren Koenigen fehlende Grosskoenigstellung ausgedrueckt

werden soll.

^19 Wenn die Leute wuessten, pflegte Koenig Seleukos zu sagen (Plus. an

seni 11), was es fuer eine Last ist, so viele Briefe zu schreiben und zu lesen,

so wuerden sie das Diadem, wenn es zu ihren Fuessen laege, nicht aufheben.

^20 Dass derselbe andere Abzeichen trug als die Offiziere ueberhaupt

(Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 271), wird aus vita Hadr. 4 schwerlich

gefolgert werden duerfen.

------------------------------------------

Die Verwaltung des Landes liegt, wie schon gesagt ward, in den Haenden des

"Stellvertreters", das heisst des Vizekoenigs; denn obwohl der neue Landesherr,

mit Ruecksicht auf seine Stellung im Reiche, sowohl fuer sich wie fuer seine

hoeher gestellten Vertreter der koeniglichen Benennungen auch in Aegypten sich

enthielt, so hat er doch der Sache nach durchaus als Nachfolger der Ptolemaeer

die Herrschaft gefuehrt, und die gesamte zivile wie militaerische Obergewalt ist

in seiner und seines Vertreters Hand vereinigt. Dass weder Nichtbuerger noch

Senatoren diese Stellung bekleiden durften, ist schon bemerkt worden;

Alexandrinern, wenn sie zum Buergerrecht und ausnahmsweise zum Ritterpferd

gelangt waren, ist sie zuweilen uebertragen worden ^21. Im uebrigen stand dieses

Amt unter den nicht senatorischen an Rang und Einfluss anfaenglich allen

uebrigen voran und spaeterhin einzig der Kommandantur der kaiserlichen Garde

nach. Ausser den eigentlichen Offizieren, wobei nur der Ausschluss des Senators

und die dadurch bedingte niedrigere Titulatur des Legionskommandanten

(praefectus statt legatus) von der allgemeinen Ordnung sich entfernt, fungieren

neben und unter dem Statthalter und gleichfalls fuer ganz Aegypten ein oberster

Beamter fuer die Justiz und ein oberster Finanzverwalter, beide ebenfalls

roemische Buerger vom Ritterrang und, wie es scheint, nicht dem

Verwaltungsschema der Ptolemaeer entlehnt, sondern nach einem auch in anderen

kaiserlichen Provinzen angewandten Verfahren dem Statthalter zu- und

untergeordnet ^22.

-------------------------------------------------

^21 So hat Tiberius Julius Alexander, ein alexandrinischer Jude, in den

letzten Jahren Neros diese Statthalterschaft gefuehrt; allerdings gehoerte er

einer sehr reichen und vornehmen, selbst mit dem kaiserlichen Hause

verschwaegerten Familie an und hatte im Partherkrieg sich als Generalstabschef

Corbulos ausgezeichnet, welche Stellung er bald nachher in dem Juedischen Krieg

des Titus abermals uebernahm. Er muss einer der tuechtigsten Offiziere dieser

Epoche gewesen sein. Ihm ist die pseudo-aristotelische, offenbar von einem

andern alexandrinischen Juden verfasste Schrift peri kosmo? gewidmet (J.

Bernays, Gesammelte Abhandlungen. Bd. 2, S. 278).

^22 Unverkennbar sind der iuridicus Aegypti (CIL X, 6976; auch missus in

Aegyptum ad iurisdictionem Bull. dell' Inst. 1856, S. 142; iuridicus Alexandreae

CIL VI, 1564; VIII, 8925, 8934; Dig. 1, 20, 2) und der idiologus ad Aegyptum

(CIL X, 4862; procurator ducenarius Alexandriae idiulogu Eph. epigr. V, p. 30

und CIG 3751; o gn/o/m/o/n to? idioy logoy CIG 4957 v. 44 vgl. v. 39) den neben

den Legaten der kaiserlichen Provinzen stehenden Hilfsbeamten fuer die

Rechtspflege (legati iuridici) und die Finanzen (procuratores provinciae)

nachgebildet (Roemisches Staatsrecht, Bd. 1, 2. Aufl., S. 223, A. 5). Dass sie

fuer das ganze Land bestellt und dem praefectus Aegypti untergeordnet waren,

sagt Strabon (17, 1, 12 p. 797) ausdruecklich und fordert auch die oeftere

Erwaehnung Aegyptens in der Titulatur sowie die Wendung in dem Edikt CIG 4957 v.

39. Ausschliesslich aber war ihre Kompetenz nicht; "viele Prozesse", sagt

Strabon, "entscheidet der rechtsprechende Beamte" (dass es Vormuender gab, lehrt

Dig. 1, 20, 2), und nach demselben liegt es dem Idiologos namentlich ob, die

bona vacantia et caduca fuer den Fiskus einzuziehen.

Dies schliesst nicht aus, dass der roemische iuridicus an die Stelle des

aelteren Dreissigergerichts mit dem archidikast/e/s an der Spitze (Diodor 1, 75)

getreten ist, welcher aegyptisch ist und nicht mit dem alexandrinischen

archidikast/e/s verwechselt werden darf, uebrigens vielleicht schon vor der

roemischen Zeit beseitigt worden ist, und dass der Idiologos hervorgegangen ist

aus einem in Aegypten bestehenden Anrecht des Koenigs auf die Erbschaften, wie

es im uebrigen Reiche in gleicher Ausdehnung nicht vorkam; welches letztere

Lumbroso (Recherchen, S. 285) sehr wahrscheinlich gemacht hat.

-------------------------------------------------

Alle uebrigen Beamten fungieren nur fuer einzelne Bezirke und sind in der

Hauptsache aus der ptolemaeischen Ordnung uebernommen. Dass die Vorsteher der

drei Provinzen Unter-, Mittel- und Oberaegypten, abgesehen vom Kommando mit dem

gleichen Geschaeftskreis, wie der Statthalter ausgestattet, in augustischer Zeit

aus den aegyptischen Griechen, spaeterhin wie die eigentlichen Oberbeamten aus

der roemischen Ritterschaft genommen wurden, ist bemerkenswert als ein Symptom

der im Verlauf der Kaiserzeit sich steigernden Zurueckdraengung des

einheimischen Elements in der Magistratur.

Unter diesen oberen und mittleren Behoerden stehen die Lokalbeamten, die

Vorsteher der aegyptischen wie der griechischen Staedte nebst den sehr

zahlreichen, bei dem Hebungswesen und den mannigfaltigen, auf den

Geschaeftsverkehr gelegten Abgaben beschaeftigten Subalternen und wieder in dem

einzelnen Bezirk die Vorsteher der Unterbezirke und der Doerfer, welche

Stellungen mehr als Lasten denn als Ehren angesehen und den Ortsangehoerigen

oder Ortsansaessigen, jedoch mit Ausschluss der Alexandriner, durch den

Oberbeamten auferlegt werden; die wichtigste darunter, die Vorstandschaft des

Nomos, wird auf je drei Jahre von dem Statthalter besetzt. Die oertlichen

Behoerden der griechischen Staedte waren der Anzahl wie der Titulatur nach

andere; in Alexandreia namentlich fungierten vier Oberbeamten, der Priester

Alexanders 23, der Stadtschreiber (thpomn/e/matographos) ^24, der Oberrichter

(archidikast/e/s) und der Nachtwaechtermeister (nykterinos strat/e/gos). Dass

sie angesehener waren als die Strategen der Nomen, versteht sich von selbst und

zeigt deutlich das dem ersten alexandrinischen Beamten zustehende Purpurgewand.

uebrigens ruehren sie ebenfalls aus der Ptolemaeerzeit her und werden wie die

Nomenvorsteher aus den Eingesessenen von der roemischen Regierung auf Zeit

ernannt. Roemische Beamte kaiserlicher Ernennung finden sich unter diesen

staedtischen Vorstehern nicht. Aber der Priester des Museion, der zugleich der

Praesident der alexandrinischen Akademie der Wissenschaften ist und auch ueber

die bedeutenden Geldmittel dieser Anstalt verfuegt, wird vom Kaiser ernannt;

ebenso werden die Aufsicht ueber das Alexandergrab und die damit verbundenen

Baulichkeiten und einige andere wichtige Stellungen in der Hauptstadt Aegyptens

von der Regierung in Rom mit Beamten von Ritterrang besetzt ^25.

---------------------------------------------------

^23 Der ek/e/g/e/t/e/s, nach Strabon (17, 1, 12 p. 797) der erste

staedtische Beamte in Alexandreia unter den Ptolemaeern wie unter den Roemern

und berechtigt, den Purpur zu tragen, ist sicher identisch mit dem Jahrpriester

in dem Testament Alexanders des in solchen Dingen sehr wohl unterrichteten

Alexanderromans (3, 33 p. 149 Mueller). Wie der Exegetes neben seiner wohl im

religioesen Sinn zu fassenden Titulatur die epimeleia t/o/n t/e/ polei

chr/e/sim/o/n hat, so ist jener Priester des Romans epimelist/e/s t/e/s

pole/o/s. So wenig wie den Purpur und den goldenen Kranz wird der Romanschreiber

auch die Besoldung von einem Talent und die Erblichkeit erfunden haben; die

letztere, bei welcher auch Lumbroso (L'Egitto al tempo dei Greci e Romani. 1882,

S. 152) an den ex/e/g/e/t/e/s enarchos der alexandrinischen Inschriften (CIG

4688, 4976 c) erinnert, ist vermutlich in der Weise zu denken, dass ein gewisser

Kreis von Personen durch Erbrecht berufen war und der Statthalter aus diesen den

Jahrpriester bestellte. Dieser Priester Alexanders (sowie der folgenden

aegyptischen Koenige, nach dem Stein von Kanopos und dem von Rosette CIG 4697)

war unter den frueheren Lagiden fuer die alexandrinischen Akte eponym, waehrend

spaeter wie unter den Roemern dafuer die Koenigsnamen eintreten. Nicht

verschieden von ihm ist wohl auch der "Oberpriester von Alexandreia und ganz

Aegypten" einer stadtroemischen Inschrift aus hadrianischer Zeit (CIG 5900:

archierei Alexandreias kai Aig?ptoy pas/e/s Deyki/o/ Ioyli/o/ Oy/e/stin/o/ kai

epistatei to? moyseioy kai epi t/o/n en R/o/m/e/ bibliosth/e/k/o/n R/o/maik/o/n

te kai Ell/e/nik/o/n kai epi t/e/s paideias Adriano?, epistolei toi ayto?

aytokratoros); die eigentliche Titulatur ex/e/g/e/t/e/s wurde, da sie

gewoehnlich den Kuester bezeichnet, ausserhalb Aegyptens vermieden. Sollte, was

die Fassung der Inschrift nahe legt, das Oberpriestertum damals dauernd gewesen

sein, so wiederholt sich bekanntlich der Uebergang von der Jaehrigkeit zu der

wenigstens titularen, nicht selten auch reellen Lebenslaenglichkeit ueberhaupt

bei den Sacerdotien der Provinzen, zu denen dieses alexandrinische zwar nicht

gehoert, aber deren Stelle es in Aegypten vertritt. Dass das Priestertum und die

Vorstandschaft des Museums zwei verschiedene Aemter sind, zeigt die Inschrift

selbst. Dasselbe lehrt die Inschrift eines koeniglichen Oberarztes aus guter

Lagidenzeit, der daneben sowohl Exeget ist wie Vorsteher des Museums (CHr?sermon

/E/rakleitoy Alexandrea ton sthggen/e/ basile/o/s Ptolemaioy kai ex/e/g/e/t/e/n

kai epi t/o/n iatr/o/n kai epistat/e/n to? Mo?seioy). Aber beide Denkmaeler

legen zugleich nahe, dass die Stellung des ersten Beamten von Alexandreia und

die Vorstandschaft des Museums haeufig demselben Manne uebertragen worden sind,

obwohl in roemischer Zeit jene vom Praefekten, diese vom Kaiser vergeben ward.

^24 Nicht zu verwechseln mit dem gleichartigen Amt, das Philon (in Flacc.

16) erwaehnt und Lukianos (apolog. 12) bekleidete; dies ist kein staedtisches,

sondern eine Subalternstelle bei der Praefektur von Aegypten, lateinisch a

commentariis oder ab actis.

^25 Dies ist der procurator Neaspoleos et mausolei Alexandriae (CIL VIII,

8934; Henzen 6929). Beamte gleicher Art und gleichen Ranges, deren Kompetenz

aber nicht klar erhellt, sind der procurator ad Mercurium Alexandreae (CIL X,

3847) und der procurator Alexandreae Pelusii (CIL VI, 1624). Auch der Pharus

steht unter einem kaiserlichen Freigelassenen (CIL VI, 8582).

---------------------------------------------------

Selbstverstaendlich sind Alexandriner und Aegypter in diejenigen

Praetendentenbewegungen hineingezogen worden, die vom Orient ausgingen, und

haben dabei regelmaessig mitgemacht; auf diese Weise sind hier Vespasian,

Cassius, Niger, Macrianus, Vaballathus, der Sohn der Zenobia, Probus zu

Herrschern ausgerufen worden. Die Initiative aber haben in allen diesen Faellen

weder die Buerger von Alexandreia ergriffen noch die wenig angesehenen

aegyptischen Truppen, und die meisten dieser Revolutionen, auch die

misslungenen, haben fuer Aegypten keine besonders empfindlichen Folgen gehabt.

Aber die an den Namen der Zenobia sich knuepfende Bewegung ist fuer Alexandreia

und fuer ganz Aegypten fast ebenso verhaengnisvoll geworden wie fuer Palmyra. In

Stadt und Land standen die palmyrenisch und roemisch Gesinnten mit den Waffen

und der Brandfackel in der Hand sich gegenueber. An der Suedgrenze rueckten die

barbarischen Blemyer ein, wie es scheint im Einverstaendnis mit dem palmyrenisch

gesinnten Teil der Bewohner Aegyptens, und bemaechtigten sich eines grossen

Teils von Oberaegypten ^26. In Alexandreia war der Verkehr zwischen den beiden

feindlichen Quartieren aufgehoben, selbst Briefe zu befoerdern, war schwierig

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 63 / 73 段