Befreiungsversuch der kurz vorher von Kaiser Traianus unterworfenen
Voelkerschaften, waehrend dieser im fernen Osten an der Euphratmuendung stand,
gab ihr sogar eine politische Bedeutung; wenn die Erfolge dieses Herrschers ihm
am Schluss seiner Laufbahn unter den Haenden zerrannen, so hat die juedische
Insurrektion namentlich in Palaestina und Mesopotamien dazu das ihrige
beigetragen. Um den Aufstand niederzuschlagen, mussten ueberall die Truppen
marschieren; gegen den "Koenig" der kyrenaeischen Juden Andreas oder Lukuas und
die Insurgenten in Aegypten sandte Traianus den Quintus Marcius Turbo mit Heer
und Flotte, gegen die Aufstaendischen in Mesopotamien, wie schon gesagt ward,
den Lusius Quietus, zwei seiner erprobtesten Feldherrn. Den geschlossenen
Truppen Widerstand zu leisten, vermochten die Aufstaendischen nirgends,
wenngleich der Kampf in Afrika wie in Palaestina sich bis in die erste Zeit
Hadrians fortspann, und es ergingen ueber diese Diaspora aehnliche Strafgerichte
wie frueher ueber die Juden Palaestinas. Dass Traianus die Juden in Alexandreia
vernichtet hat, wie Appian sagt, ist schwerlich ein unrichtiger, wenn auch
vielleicht ein allzu schroffer Ausdruck dessen, was dort geschah; fuer Kypros
ist es bezeugt, dass seitdem kein Jude die Insel auch nur betreten durfte und
selbst den schiffbruechigen Israeliten dort der Tod erwartete. Waere ueber diese
Katastrophe unsere Ueberlieferung so ausgiebig wie ueber die jerusalemische, so
wuerde sie wohl als deren Fortsetzung und Vollendung erscheinen und
gewissermassen auch als ihre Erklaerung; dieser Aufstand zeigt das Verhaeltnis
der Diaspora zu dem Heimatland und den Staat im Staate, zu dem das Judentum sich
entwickelt hatte.
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^30 Eusebius (hist. eccl. 4, 2) setzt den Ausbruch in das 18., also nach
seiner Rechnung (in der Chronik) das vorletzte Jahr Traians, und damit stimmt
auch Dio 68, 32.
^31 Eusebius selbst (bei Synkellos) sagt nur: Adrianos Ioydaioyskata
Alexandre/o/n stasiazontas ekolasen. Die armenische und die lateinische
Uebersetzung scheinen daraus irrig eine Wiederherstellung des von den Juden
zerstoerten Alexandreia gemacht zu haben, von welcher auch Eusebius in der
Kirchengeschichte 4, 2 und Dio 68. 32 nichts wissen.
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Zu Ende war auch mit dieser zweiten Niederwerfung die Auflehnung des
Judentums gegen die Reichsgewalt nicht. Man kann nicht sagen, dass diese
dasselbe weiter provoziert hat; gewoehnliche Verwaltungsakte, wie sie im ganzen
Reiche unweigerlich hingenommen wurden, trafen die Hebraeer da, wo die volle
Widerstandskraft des nationalen Glaubens ihren Sitz hatte, und riefen dadurch,
wahrscheinlich zur Ueberraschung der Regieren den selbst, eine Insurrektion
hervor, die in der Tat ein Krieg war. Wenn Kaiser Hadrianus, als seine Rundreise
durch das Reich ihn auch nach Palaestina fuehrte, im Jahre 130 die zerstoerte
heilige Stadt der Juden als roemische Kolonie wieder aufzurichten beschloss, tat
er sicher diesen nicht die Ehre an, sie zu fuerchten, und dachte nicht an
religioese-politische Propaganda, sondern er verfuegte fuer dies Legionslager,
was kurz vorher oder bald nachher auch am Rhein, an der Donau, in Afrika
geschah, die Verknuepfung desselben mit einer zunaechst aus den Veteranen sich
rekrutierenden Stadtgemeinde, welche ihren Namen Aelia Capitolina teils von
ihrem Stifter, teils von dem Gott empfing, welchem damals statt des Jehova die
Juden zinsten. Aehnlich verhaelt es sich mit dem Verbot der Beschneidung; es
erging, wie spaeter bemerkt werden wird, wahrscheinlich gar nicht in der
Absicht, damit dem Judentum als solchem den Krieg zu machen. Begreiflicherweise
fragten die Juden nicht nach den Motiven jener Stadtgruendung und dieses
Verbots, sondern empfanden beides als einen Angriff auf ihren Glauben und ihr
Volktum, und antworteten darauf mit einem Aufstand, der, anfangs von den Roemern
vernachlaessigt, dann durch Intensitaet und Dauer in der Geschichte der
roemischen Kaiserzeit seinesgleichen nicht hat. Die gesamte Judenschaft des In-
und des Auslandes geriet in Bewegung und unter stuetzte mehr oder minder offen
die Insurgenten am Jordan ^32, sogar Jerusalem fiel ihnen in die Haende ^33 und
der Statthalter Syriens, ja Kaiser Hadrianus selbst erschienen auf dem
Kampfplatz. Den Krieg leiteten, bezeichnend genug, der Priester Eleazar ^34 und
der Raeuberhauptmann Simon, zugenannt Bar-Kokheba, das ist der Sternensohn, als
der Bringer himmlischer Hilfe, vielleicht als Messias. Von der finanziellen
Macht und der Organisation der Insurgenten zeugen die durch mehrere Jahre auf
den Namen dieser beiden geschlagenen Silber- und Kupfermuenzen. Nachdem eine
genuegende Truppenzahl zusammengezogen war, gewann der erprobte Feldherr Sextus
Iulius Severus die Oberhand, aber nur in allmaehlichem und langsamem
Vorschreiten; ganz wie in dem Vespasianischen Krieg kam es zu keiner
Feldschlacht, aber ein Platz nach dem andern kostete Zeit und Blut, bis endlich
nach dreijaehriger Kriegfuehrung ^35 die letzte Burg der Insurgenten, das feste
Bether unweit Jerusalem, von den Roemern erstuermt ward. Die in guten Berichten
ueberlieferten Zahlen von 50 genommenen Festungen, 985 besetzten Doerfern,
580000 Gefallenen sind nicht unglaublich, da der Krieg mit unerbittlicher
Grausamkeit gefuehrt und die maennliche Bevoelkerung wohl ueberall niedergemacht
ward.
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^32 Dies zeigen die Ausdruecke Dios 69, 13: oi apantachoy g/e/s Ioydaioi
und pas/e/s /o/s eipein kinoymen/e/s epi to?t/o/ t/e/s oikoymen/e/s.
^33 Wenn nach dem Zeitgenossen Appian (Syr. 50) Hadrian abermals die Stadt
zerstoerte (kateskapse), so beweist das sowohl die vorhergehende wenigstens
einigermassen vollendete Anlage der Kolonie wie auch deren Einnahme durch die
Insurgenten. Nur dadurch auch erklaert sich der grosse Verlust, den die Roemer
erlitten (Fronto Parth. p. 218 Nab.: Hadriano Imperium obtinente quantum militum
a Iudaeis . . . caesum; Dio 69, 14); und es passt wenigstens gut dazu, dass der
Statthalter von Syrien, Publicius Marcellus, seine Provinz verliess, um seinem
Kollegen Tineius Rufus (Eus. hist. eccl. 4, 6; B. Borghesi, Oeuvres completes.
Bd. 3, S. 64) in Palaestina Hilfe zu bringen (CIG 4033, 4C34).
^34 Dass die Muenzen mit diesem Namen dem hadrianischen Aufstand
angehoeren, ist jetzt erwiesen (v. Sallet, Zeitschrift fuer Numismatik 5, 1878,
S. 110); dies ist also der Rabbi Eleazar aus Modein der juedischen Berichte
(Ewald, Geschichte des Volkes Israel, Bd. 7, S. 418; E. Schuerer, Lehrbuch der
neutestamentlichen Zeitgeschichte. Jena 1874, S. 357). Dass der Simon, den
dieselben Muenzen teils mit Eleazar zusammen, teils allein nennen, der Bar-
Kokheba des Justinus Martyr und des Eusebius sei ist mindestens sehr
wahrscheinlich.
^35 Dio (69, 12) nennt den Krieg langwierig (o?t' oligochronios); Eusebius
setzt in der Chronik den Anfang auf das 16., das Ende auf das 18. oder 19. Jahr
Hadrians; die Insurgentenmuenzen sind datiert vom ersten oder vom zweiten Jahr
"der Befreiung Israels". Zuverlaessige Daten haben wir nicht; die rabbinische
Tradition (Schaerer, Lehrbuch, S. 361) ist dafuer nicht brauchbar.
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Infolge dieses Aufstandes ward selbst der Name des besiegten Volkes
beseitigt: die Provinz hiess fortan nicht mehr wie frueher Judaea, sondern mit
dem alten Herodotischen Namen das Syrien der Philistaeer oder Syria Palaestina.
Das Land blieb veroedet; die neue Hadriansstadt bestand, aber gedieh nicht. Den
Juden wurde bei Todesstrafe untersagt, Jerusalem auch nur zu betreten, die
Besatzung verdoppelt; das beschraenkte Gebiet zwischen Aegypten und Syrien, zu
dem von dem transjordanischen nur ein kleiner Streifen am Toten Meer gehoerte
und das nirgends die Reichsgrenze beruehrte, war seitdem mit zwei Legionen
belegt. Trotz aller dieser Gewaltmassregeln blieb die Landschaft unruhig,
zunaechst wohl infolge des mit der Nationalsache laengst verflochtenen
Raeuberwesens; Pius liess gegen die Juden marschieren und auch unter Severus ist
die Rede von einem Krieg gegen Juden und Samariter. Aber zu groesseren
Bewegungen unter den Juden ist es nach dem Hadrianischen Krieg nicht wieder
gekommen.
Es muss anerkannt werden, dass diese wiederholten Ausbrueche des in den
Gemuetern der Juden gaerenden Grolls gegen die gesamte nicht juedische
Mitbuergerschaft die allgemeine Politik der Regierung nicht aenderten. Wie
Vespasian so hielten auch die folgenden Kaiser den Juden gegenueber nicht bloss
im wesentlichen den allgemeinen Standpunkt der politischen und religioesen
Toleranz fest, sondern die fuer die Juden erlassenen Ausnahmegesetze waren und
blieben hauptsaechlich darauf gerichtet, sie von denjenigen allgemeinen
Buergerpflichten, welche mit ihrer Sitte und ihrem Glauben sich nicht vertrugen,
zu entbinden und werden darum auch geradezu als Privilegien bezeichnet ^36.
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^36 Biographie Alexanders c. 22: Iudaeis privilegia reservavit, Christianos
esse passus est. Deutlich tritt hier die bevorzugte Stellung der Juden vor den
Christen zutage, welche allerdings wieder darauf beruht, dass jene eine Nation
darstellen, diese nicht.
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Rechtlich scheint seit Claudius' Zeit, dessen Unterdrueckung des juedischen
Kultus in Italien wenigstens die letzte derartige Massregel ist, von der wir
wissen, den Juden der Aufenthalt und die freie Religionsuebung in dem gesamten
Reich zugestanden zu haben. Es waere kein Wunder gewesen, wenn jene Aufstaende
in den afrikanischen und syrischen Landschaften zur Austreibung der dort
ansaessigen Juden ueberhaupt gefuehrt haetten; aber dergleichen Beschraenkungen
sind, wie wir sahen, nur lokal, zum Beispiel fuer Kypros verfuegt worden. Der
Hauptsitz der Juden blieben immer die griechischen Provinzen; auch in der
einigermassen zweisprachigen Hauptstadt, deren zahlreiche Judenschaft eine Reihe
von Synagogen umfasste, bildete diese einen Teil der griechischen Bevoelkerung
Roms. Ihre Grabschriften in Rom sind ausschliesslich griechisch; in der aus
dieser Judenschaft entwickelten roemischen Christengemeinde ist das
Taufbekenntnis bis in spaete Zeit hinab griechisch gesprochen worden und die
ersten drei Jahrhunderte hindurch die Schriftstellerei ausschliesslich
griechisch gewesen. Aber restriktive Massregeln gegen die Juden scheinen auch in
den lateinischen Provinzen nicht getroffen worden zu sein; durch und mit dem
Hellenismus ist das juedische Wesen in den Okzident eingedrungen, und es fanden
auch in diesem sich Judengemeinden, obwohl sie an Zahl und Bedeutung selbst
jetzt noch, wo die gegen die Diaspora gerichteten Schlaege die Judengemeinden
des Ostens schwer beschaedigt hatten, weit hinter diesen zurueckstanden.
Politische Privilegien folgten aus der Tolerierung des Kultus an sich
nicht. An der Anlegung ihrer Synagogen und Proseuchen wurden die Juden nicht
gehindert, ebensowenig an der Bestellung eines Vorstehers fuer dieselbe
(archisynag/o/gos) sowie eines Kollegiums der Aeltesten (archontes) mit einem
Oberaeltesten (geroysiarch/e/s) an der Spitze. Obrigkeitliche Befugnisse sollten
mit diesen Stellungen nicht verknuepft sein; aber bei der Untrennbarkeit der
juedischen Kirchenordnung und der juedischen Rechtspflege uebten die Vorsteher,
wie im Mittelalter die Bischoefe, wohl ueberall eine wenn auch nur faktische
Jurisdiktion. Auch waren die Judenschaften der einzelnen Staedte nicht allgemein
als Koerperschaften anerkannt, sicher zum Beispiel die roemische nicht; doch
bestanden an vielen Orten auf Grund lokaler Privilegien dergleichen korporative
Verbaende mit Ethnarchen oder, wie sie jetzt meistens heissen, Patriarchen an
der Spitze. Ja in Palaestina finden wir im Anfang des dritten Jahrhunderts
wiederum einen Vorsteher der gesamten Judenschaft, der kraft erblichen
Priesterrechts ueber seine Glaubensgenossen fast wie ein Herrscher schaltet und
selbst ueber Leib und Leben Gewalt hat und welchen die Regierung wenigstens
toleriert ^37. Ohne Frage war dieser Patriarch fuer die Juden der alte
Hohepriester, und es hatte also unter den Augen und unter dem Druck der
Fremdherrschaft das hartnaeckige Volk Gottes sich abermals rekonstituiert und
insoweit Vespasians Werk zuschanden gemacht.
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^37 Um zu erklaeren, dass auch in der Knechtschaft die Juden eine gewisse
Selbstverwaltung haben fuehren koennen, schreibt Origenes (um das Jahr 226) an
Africanus c. 14: "Wieviel vermag auch jetzt, wo die Roemer herrschen und die
Juden ihnen den Zins (to didrachmon) zahlen, der Volksvorsteher (o ethnarch/e/s)
bei ihnen mit Zulassung des Kaisers (sthgch/o/ro?ntos Kaisaros). Auch Gerichte
finden heimlich statt nach dem Gesetze, und es wird sogar manchmal auf den Tod
erkannt. Das habe ich, der ich lange im Lande dieses Volkes gelebt, selber
erfahren und erkundet." Der Patriarch von Judaea tritt schon in dem auf Hadrians
Namen gefaelschten Briefe in der Biographie des Tyrannen Saturninus auf (c. 8),
in den Verordnungen zuerst im Jahre 392 (Cod. Theod. 16, 8, 8). Patriarchen als
Vorsteher einzelner juedischer Gemeinden, wofuer das Wort seiner Bedeutung nach
besser passt, begegnen schon in den Verordnungen Konstantins des Ersten (Cod.
Theod. 16, 8, 1 u. 2).
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In Betreff der Heranziehung der Juden zu den oeffentlichen Leistungen war
die Befreiung vom Kriegsdienst als unvereinbar mit ihren religioesen
Grundsaetzen laengst anerkannt und blieb es. Die besondere Kopfsteuer, welcher
sie unterlagen, die alte Tempelabgabe, konnte als Kompensation fuer diese
Befreiung angesehen werden, wenn sie auch nicht in diesem Sinn auferlegt worden
war. Fuer andere Leistungen, wie zum Beispiel fuer Uebernahme von
Vormundschaften und Gemeindeaemtern, werden sie wenigstens seit Severus' Zeit im
allgemeinen als faehig und pflichtig betrachtet, diejenigen aber, welche ihrem
"Aberglauben" zuwiderlaufen, ihnen erlassen ^38, wobei in Betracht kommt, dass
der Ausschluss von den Gemeindeaemtern mehr und mehr aus einer Zuruecksetzung zu
einem Privilegium ward. Selbst bei Staatsaemtern mag in spaeterer Zeit aehnlich
verfahren worden sein.
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^38 Diese Regel stellen mit Berufung auf einen Erlass des Severus die
Juristen des dritten Jahrhunderts auf (Dig. 27, 1, 15, 6; 50, 2, 3, 3). Nach der
Verordnung vom Jahre 321 (Cod. Theod. 16, 8, 3) erscheint dies sogar als ein
Recht, nicht als eine Pflicht der Juden, so dass es von ihnen abhing, das Amt zu
uebernehmen oder abzulehnen.
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Der einzige ernstliche Eingriff der Staatsgewalt in die juedischen
Gebraeuche betrifft die Zeremonie der Beschneidung; indes ist gegen diese
wahrscheinlich nicht vom religioes-politischen Standpunkt aus eingeschritten
worden, sondern es sind diese Massnahmen mit dem Verbot der Kastrierung
verknuepft gewesen und zum Teil wohl aus Missverstaendnis der juedischen Weise
hervorgegangen. Die immer mehr um sich greifende Unsitte der Verstuemmelung zog
zuerst Domitian in den Kreis der strafbaren Verbrechen; als Hadrian die
Vorschrift schaerfend die Kastrierung unter das Mordgesetz stellte, scheint auch
die Beschneidung als Kastrierung aufgefasst worden zu sein ^39, was allerdings
von den Juden als ein Angriff auf ihre Existenz empfunden werden musste und
empfunden ward, obwohl dies vielleicht nicht damit beabsichtigt war. Bald
nachher, wahrscheinlich infolge des dadurch mitveranlassten Aufstandes,
gestattete Pius die Beschneidung fuer Kinder juedischer Herkunft, waehrend
uebrigens selbst die des unfreien Nichtjuden und des Proselyten nach wie vor
fuer alle dabei Beteiligten die Strafe der Kastration nach sich ziehen sollte.
Dies war insofern auch von politischer Wichtigkeit, als dadurch der foermliche
Uebertritt zum Judentum ein strafbares Verbrechen wurde; und wahrscheinlich ist
das Verbot eben in diesem Sinne nicht erlassen, aber aufrecht erhalten worden
^40. Zu dem schroffen Abschliessen der Judenschaft gegen die Nichtjuden wird
dasselbe das seinige beigetragen haben.
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^39 Die analoge Behandlung der Kastration in dem Hadrianischen Erlass Dig.
48, 8, 4, 2 und der Beschneidung bei Paulus sent. 5, 22, 3; 4 und Mod. dig. 48,
8, 11 pr. legen diese Auffassung nahe. Auch dass Severus ludaeos fieri sub gravi
poena vetuit (vita 17), wird wohl nichts sein als die Einschaerfung dieses
Verbots.
^40 Die merkwuerdige Nachricht bei Origenes (c. Cels. 2, 13; geschrieben um
250) zeigt, dass die Beschneidung des Nichtjuden von Rechts wegen die
Todesstrafe nach sich zog, obwohl es nicht klar ist, inwiefern dies auf
Samariter oder Sicarier Anwendung fand.
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Blicken wir zurueck auf die Geschichte des Judentums in der Epoche von
Augustus bis auf Diocletian, so erkennen wir eine durchgreifende Umgestaltung
seines Wesens wie seiner Stellung. Dasselbe tritt in diese Epoche ein als eine
um das beschraenkte Heimatland fest geschlossene nationale und religioese Macht,
welche selbst dem Reichsregiment in und ausserhalb Judaea mit der Waffe in der
Hand sich entgegenstellt und auf dem Gebiet des Glaubens eine gewaltige
propagandistische Macht entwickelt. Man kann es verstehen, dass die roemische
Regierung die Verehrung des Jahve und den Glauben des Moses nicht anders dulden
wollte, als wie auch der Kultus des Mithra und der Glaube des Zornaster Duldung
fand. Die Reaktion gegen dies geschlossene und auf sich selbst stehende Judentum
waren die von Vespasian und Hadrian gegen das juedische Land, von Traianus gegen
die Juden der Diaspora gefuehrten zerschmetternden Schlaege, deren Wirkung weit
hinaus reicht ueber die unmittelbare Zerstoerung der bestehenden Gemeinschaft
und die Herabdrueckung des Ansehens und der Macht der Judenschaft. In der Tat
sind das spaetere Christentum wie das spaetere Judentum die Konsequenzen dieser
Reaktion des Westens gegen den Osten. Die grosse propagandistische Bewegung,
welche die tiefere religioese Anschauung vom Osten in den Westen trug, ward auf
diese Weise, wie schon gesagt ward, aus den engen Schranken der juedischen
Nationalitaet befreit; wenn sie die Anlehnung an Moses und die Propheten
keineswegs aufgab, loeste sie sich doch notwendig von dem in Scherben gegangenen
Regiment der Pharisaeer. Die christlichen Zukunftsideale wurden universell, seit
es ein Jerusalem auf Erden nicht mehr gab. Aber wie der erweiterte und vertiefte
neue Glaube, der mit seinem Wesen auch den Namen wechselte, aus diesen
Katastrophen hervorging, so nicht minder die verengte und verstockte
Altglaeubigkeit, die sich, wenn nicht mehr in Jerusalem, so in dem Hass gegen
diejenigen zusammenfand, die dasselbe zerstoert hatten, und mehr noch in dem
gegen die freiere und hoehere aus dem Judentum das Christentum entwickelnde
geistige Bewegung. Die aeussere Macht der Judenschaft war gebrochen und
Erhebungen, wie sie in der mittleren Kaiserzeit stattgefunden haben, begegnen
spaeterhin nicht wieder; mit dem Staat im Staate waren die roemischen Kaiser
fertiggeworden, und indem das eigentlich gefaehrliche Moment, die
propagandistische Ausbreitung, auf das Christentum ueberging, waren die Bekenner
des alten Glaubens, die dem neuen Bunde sich verschlossen, fuer die weitere
allgemeine Entwicklung beseitigt. Aber wenn die Legionen Jerusalem zerstoeren
konnten, das Judentum selbst konnten sie nicht schleifen; und was nach der einen
Seite Heilmittel war, uebte nach der andern die Wirkung des Giftes. Das Judentum
blieb nicht bloss, sondern es ward auch ein anderes. Es liegt eine tiefe Kluft
zwischen dem Judentum der aelteren Zeit, das fuer seinen Glauben Propaganda
macht, dessen Tempelvorhof die Heiden erfuellen, dessen Priester taeglich fuer
Kaiser Augustus opfern, und dem starren Rabbinismus, der ausser Abrahams Schoss
und dem mosaischen Gesetz von der Welt nichts weiss noch wissen will. Fremde
waren die Juden immer gewesen und hatten es sein wollen; aber das Gefuehl der
Entfremdung steigerte sich jetzt in ihnen selbst wie gegen sie in entsetzlicher
Weise, und schroff zog man nach beiden Seiten hin dessen gehaessige und
schaedliche Konsequenzen. Von dem geringschaetzigen Spott des Horatius gegen den
aufdringlichen Juden aus dem roemischen Ghetto ist ein weiter Schritt zu dem
feierlichen Groll, welchen Tacitus hegt gegen diesen Abschaum des
Menschengeschlechts, dem alles Reine unrein und alles Unreine rein ist;
dazwischen liegen jene Aufstaende des verachteten Volkes und die Notwendigkeit
dasselbe zu besiegen und fuer seine Niederhaltung fortwaehrend Geld und Menschen
aufzuwenden. Die in den kaiserlichen Verordnungen stets wiederkehrenden Verbote
der Misshandlung des Juden zeigen, dass jene Worte der Gebildeten, wie billig,
von den Niederen in Taten uebersetzt wurden. Die Juden ihrerseits machten es
nicht besser. Sie wendeten sich ab von der hellenischen Literatur, die jetzt als
befleckend galt, und lehnten sogar sich auf gegen den Gebrauch der griechischen
Bibeluebersetzung; die immer steigende Glaubensreinigung wandte sich nicht bloss
gegen die Griechen und die Roemer, sondern ebensosehr gegen die "halben Juden"
von Samaria und gegen die christlichen Ketzer; die Buchstabenglaeubigkeit
gegenueber den heiligen Schriften stieg bis in die schwindelnde Hoehe der
Absurditaet, und vor allem stellte ein womoeglich noch heiligeres Herkommen sich
fest, in dessen Fesseln alles Leben und Denken erstarrte. Die Kluft zwischen
jener Schrift vom Erhabenen, die den Land und Meer erschuetternden Poseidon
Homers und den die leuchtende Sonne erschaffenden Jehova nebeneinander zu
stellen wagt, und den Anfaengen des Talmud, welche dieser Epoche angehoeren,
bezeichnet den Gegensatz zwischen dem Judentum des ersten und dem des dritten
Jahrhunderts. Das Zusammenleben der Juden und Nichtjuden erwies sich mehr und
mehr als ebenso unvermeidlich wie unter den gegebenen Verhaeltnissen
unertraeglich; der Gegensatz in Glaube, Recht und Sitte verschaerfte sich, und
die gegenseitige Hoffart wie der gegenseitige Hass wirkten nach beiden Seiten
hin sittlich zerruettend. Die Ausgleichung wurde in diesen Jahrhunderten nicht
bloss nicht gefoerdert, sondern ihre Verwirklichung immer weiter in die Ferne
gerueckt, je mehr ihre Notwendigkeit sich herausstellte. Diese Erbitterung,
diese Hoffart, diese Verachtung, wie sie damals sich festsetzten, sind freilich
nur das unvermeidliche Aufgehen einer vielleicht nicht minder unvermeidlichen
Saat; aber die Erbschaft dieser Zeiten lastet auf der Menschheit noch heute.
12. Kapitel
Aegypten
Die beiden Reiche von Aegypten und Syrien, die so lange in jeder Hinsicht
miteinander gerungen und rivalisiert hatten, fielen ungefaehr um die gleiche
Zeit widerstandslos in die Gewalt der Roemer. Wenn dieselben auch von dem
angeblichen oder wirklichen Testament Alexanders II. (+ 673 81) keinen Gebrauch
machten und das Land damals nicht einzogen, so standen doch die letzten
Herrscher des Lagidenhauses anerkanntermassen in roemischer Klientel; bei
Thronstreitigkeiten entschied der Senat, und seit der roemische Statthalter von