Dass diese Judenerhebung zum Teil zusammenfiel mit dem frueher erzaehlten

Befreiungsversuch der kurz vorher von Kaiser Traianus unterworfenen

Voelkerschaften, waehrend dieser im fernen Osten an der Euphratmuendung stand,

gab ihr sogar eine politische Bedeutung; wenn die Erfolge dieses Herrschers ihm

am Schluss seiner Laufbahn unter den Haenden zerrannen, so hat die juedische

Insurrektion namentlich in Palaestina und Mesopotamien dazu das ihrige

beigetragen. Um den Aufstand niederzuschlagen, mussten ueberall die Truppen

marschieren; gegen den "Koenig" der kyrenaeischen Juden Andreas oder Lukuas und

die Insurgenten in Aegypten sandte Traianus den Quintus Marcius Turbo mit Heer

und Flotte, gegen die Aufstaendischen in Mesopotamien, wie schon gesagt ward,

den Lusius Quietus, zwei seiner erprobtesten Feldherrn. Den geschlossenen

Truppen Widerstand zu leisten, vermochten die Aufstaendischen nirgends,

wenngleich der Kampf in Afrika wie in Palaestina sich bis in die erste Zeit

Hadrians fortspann, und es ergingen ueber diese Diaspora aehnliche Strafgerichte

wie frueher ueber die Juden Palaestinas. Dass Traianus die Juden in Alexandreia

vernichtet hat, wie Appian sagt, ist schwerlich ein unrichtiger, wenn auch

vielleicht ein allzu schroffer Ausdruck dessen, was dort geschah; fuer Kypros

ist es bezeugt, dass seitdem kein Jude die Insel auch nur betreten durfte und

selbst den schiffbruechigen Israeliten dort der Tod erwartete. Waere ueber diese

Katastrophe unsere Ueberlieferung so ausgiebig wie ueber die jerusalemische, so

wuerde sie wohl als deren Fortsetzung und Vollendung erscheinen und

gewissermassen auch als ihre Erklaerung; dieser Aufstand zeigt das Verhaeltnis

der Diaspora zu dem Heimatland und den Staat im Staate, zu dem das Judentum sich

entwickelt hatte.

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^30 Eusebius (hist. eccl. 4, 2) setzt den Ausbruch in das 18., also nach

seiner Rechnung (in der Chronik) das vorletzte Jahr Traians, und damit stimmt

auch Dio 68, 32.

^31 Eusebius selbst (bei Synkellos) sagt nur: Adrianos Ioydaioyskata

Alexandre/o/n stasiazontas ekolasen. Die armenische und die lateinische

Uebersetzung scheinen daraus irrig eine Wiederherstellung des von den Juden

zerstoerten Alexandreia gemacht zu haben, von welcher auch Eusebius in der

Kirchengeschichte 4, 2 und Dio 68. 32 nichts wissen.

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Zu Ende war auch mit dieser zweiten Niederwerfung die Auflehnung des

Judentums gegen die Reichsgewalt nicht. Man kann nicht sagen, dass diese

dasselbe weiter provoziert hat; gewoehnliche Verwaltungsakte, wie sie im ganzen

Reiche unweigerlich hingenommen wurden, trafen die Hebraeer da, wo die volle

Widerstandskraft des nationalen Glaubens ihren Sitz hatte, und riefen dadurch,

wahrscheinlich zur Ueberraschung der Regieren den selbst, eine Insurrektion

hervor, die in der Tat ein Krieg war. Wenn Kaiser Hadrianus, als seine Rundreise

durch das Reich ihn auch nach Palaestina fuehrte, im Jahre 130 die zerstoerte

heilige Stadt der Juden als roemische Kolonie wieder aufzurichten beschloss, tat

er sicher diesen nicht die Ehre an, sie zu fuerchten, und dachte nicht an

religioese-politische Propaganda, sondern er verfuegte fuer dies Legionslager,

was kurz vorher oder bald nachher auch am Rhein, an der Donau, in Afrika

geschah, die Verknuepfung desselben mit einer zunaechst aus den Veteranen sich

rekrutierenden Stadtgemeinde, welche ihren Namen Aelia Capitolina teils von

ihrem Stifter, teils von dem Gott empfing, welchem damals statt des Jehova die

Juden zinsten. Aehnlich verhaelt es sich mit dem Verbot der Beschneidung; es

erging, wie spaeter bemerkt werden wird, wahrscheinlich gar nicht in der

Absicht, damit dem Judentum als solchem den Krieg zu machen. Begreiflicherweise

fragten die Juden nicht nach den Motiven jener Stadtgruendung und dieses

Verbots, sondern empfanden beides als einen Angriff auf ihren Glauben und ihr

Volktum, und antworteten darauf mit einem Aufstand, der, anfangs von den Roemern

vernachlaessigt, dann durch Intensitaet und Dauer in der Geschichte der

roemischen Kaiserzeit seinesgleichen nicht hat. Die gesamte Judenschaft des In-

und des Auslandes geriet in Bewegung und unter stuetzte mehr oder minder offen

die Insurgenten am Jordan ^32, sogar Jerusalem fiel ihnen in die Haende ^33 und

der Statthalter Syriens, ja Kaiser Hadrianus selbst erschienen auf dem

Kampfplatz. Den Krieg leiteten, bezeichnend genug, der Priester Eleazar ^34 und

der Raeuberhauptmann Simon, zugenannt Bar-Kokheba, das ist der Sternensohn, als

der Bringer himmlischer Hilfe, vielleicht als Messias. Von der finanziellen

Macht und der Organisation der Insurgenten zeugen die durch mehrere Jahre auf

den Namen dieser beiden geschlagenen Silber- und Kupfermuenzen. Nachdem eine

genuegende Truppenzahl zusammengezogen war, gewann der erprobte Feldherr Sextus

Iulius Severus die Oberhand, aber nur in allmaehlichem und langsamem

Vorschreiten; ganz wie in dem Vespasianischen Krieg kam es zu keiner

Feldschlacht, aber ein Platz nach dem andern kostete Zeit und Blut, bis endlich

nach dreijaehriger Kriegfuehrung ^35 die letzte Burg der Insurgenten, das feste

Bether unweit Jerusalem, von den Roemern erstuermt ward. Die in guten Berichten

ueberlieferten Zahlen von 50 genommenen Festungen, 985 besetzten Doerfern,

580000 Gefallenen sind nicht unglaublich, da der Krieg mit unerbittlicher

Grausamkeit gefuehrt und die maennliche Bevoelkerung wohl ueberall niedergemacht

ward.

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^32 Dies zeigen die Ausdruecke Dios 69, 13: oi apantachoy g/e/s Ioydaioi

und pas/e/s /o/s eipein kinoymen/e/s epi to?t/o/ t/e/s oikoymen/e/s.

^33 Wenn nach dem Zeitgenossen Appian (Syr. 50) Hadrian abermals die Stadt

zerstoerte (kateskapse), so beweist das sowohl die vorhergehende wenigstens

einigermassen vollendete Anlage der Kolonie wie auch deren Einnahme durch die

Insurgenten. Nur dadurch auch erklaert sich der grosse Verlust, den die Roemer

erlitten (Fronto Parth. p. 218 Nab.: Hadriano Imperium obtinente quantum militum

a Iudaeis . . . caesum; Dio 69, 14); und es passt wenigstens gut dazu, dass der

Statthalter von Syrien, Publicius Marcellus, seine Provinz verliess, um seinem

Kollegen Tineius Rufus (Eus. hist. eccl. 4, 6; B. Borghesi, Oeuvres completes.

Bd. 3, S. 64) in Palaestina Hilfe zu bringen (CIG 4033, 4C34).

^34 Dass die Muenzen mit diesem Namen dem hadrianischen Aufstand

angehoeren, ist jetzt erwiesen (v. Sallet, Zeitschrift fuer Numismatik 5, 1878,

S. 110); dies ist also der Rabbi Eleazar aus Modein der juedischen Berichte

(Ewald, Geschichte des Volkes Israel, Bd. 7, S. 418; E. Schuerer, Lehrbuch der

neutestamentlichen Zeitgeschichte. Jena 1874, S. 357). Dass der Simon, den

dieselben Muenzen teils mit Eleazar zusammen, teils allein nennen, der Bar-

Kokheba des Justinus Martyr und des Eusebius sei ist mindestens sehr

wahrscheinlich.

^35 Dio (69, 12) nennt den Krieg langwierig (o?t' oligochronios); Eusebius

setzt in der Chronik den Anfang auf das 16., das Ende auf das 18. oder 19. Jahr

Hadrians; die Insurgentenmuenzen sind datiert vom ersten oder vom zweiten Jahr

"der Befreiung Israels". Zuverlaessige Daten haben wir nicht; die rabbinische

Tradition (Schaerer, Lehrbuch, S. 361) ist dafuer nicht brauchbar.

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Infolge dieses Aufstandes ward selbst der Name des besiegten Volkes

beseitigt: die Provinz hiess fortan nicht mehr wie frueher Judaea, sondern mit

dem alten Herodotischen Namen das Syrien der Philistaeer oder Syria Palaestina.

Das Land blieb veroedet; die neue Hadriansstadt bestand, aber gedieh nicht. Den

Juden wurde bei Todesstrafe untersagt, Jerusalem auch nur zu betreten, die

Besatzung verdoppelt; das beschraenkte Gebiet zwischen Aegypten und Syrien, zu

dem von dem transjordanischen nur ein kleiner Streifen am Toten Meer gehoerte

und das nirgends die Reichsgrenze beruehrte, war seitdem mit zwei Legionen

belegt. Trotz aller dieser Gewaltmassregeln blieb die Landschaft unruhig,

zunaechst wohl infolge des mit der Nationalsache laengst verflochtenen

Raeuberwesens; Pius liess gegen die Juden marschieren und auch unter Severus ist

die Rede von einem Krieg gegen Juden und Samariter. Aber zu groesseren

Bewegungen unter den Juden ist es nach dem Hadrianischen Krieg nicht wieder

gekommen.

Es muss anerkannt werden, dass diese wiederholten Ausbrueche des in den

Gemuetern der Juden gaerenden Grolls gegen die gesamte nicht juedische

Mitbuergerschaft die allgemeine Politik der Regierung nicht aenderten. Wie

Vespasian so hielten auch die folgenden Kaiser den Juden gegenueber nicht bloss

im wesentlichen den allgemeinen Standpunkt der politischen und religioesen

Toleranz fest, sondern die fuer die Juden erlassenen Ausnahmegesetze waren und

blieben hauptsaechlich darauf gerichtet, sie von denjenigen allgemeinen

Buergerpflichten, welche mit ihrer Sitte und ihrem Glauben sich nicht vertrugen,

zu entbinden und werden darum auch geradezu als Privilegien bezeichnet ^36.

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^36 Biographie Alexanders c. 22: Iudaeis privilegia reservavit, Christianos

esse passus est. Deutlich tritt hier die bevorzugte Stellung der Juden vor den

Christen zutage, welche allerdings wieder darauf beruht, dass jene eine Nation

darstellen, diese nicht.

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Rechtlich scheint seit Claudius' Zeit, dessen Unterdrueckung des juedischen

Kultus in Italien wenigstens die letzte derartige Massregel ist, von der wir

wissen, den Juden der Aufenthalt und die freie Religionsuebung in dem gesamten

Reich zugestanden zu haben. Es waere kein Wunder gewesen, wenn jene Aufstaende

in den afrikanischen und syrischen Landschaften zur Austreibung der dort

ansaessigen Juden ueberhaupt gefuehrt haetten; aber dergleichen Beschraenkungen

sind, wie wir sahen, nur lokal, zum Beispiel fuer Kypros verfuegt worden. Der

Hauptsitz der Juden blieben immer die griechischen Provinzen; auch in der

einigermassen zweisprachigen Hauptstadt, deren zahlreiche Judenschaft eine Reihe

von Synagogen umfasste, bildete diese einen Teil der griechischen Bevoelkerung

Roms. Ihre Grabschriften in Rom sind ausschliesslich griechisch; in der aus

dieser Judenschaft entwickelten roemischen Christengemeinde ist das

Taufbekenntnis bis in spaete Zeit hinab griechisch gesprochen worden und die

ersten drei Jahrhunderte hindurch die Schriftstellerei ausschliesslich

griechisch gewesen. Aber restriktive Massregeln gegen die Juden scheinen auch in

den lateinischen Provinzen nicht getroffen worden zu sein; durch und mit dem

Hellenismus ist das juedische Wesen in den Okzident eingedrungen, und es fanden

auch in diesem sich Judengemeinden, obwohl sie an Zahl und Bedeutung selbst

jetzt noch, wo die gegen die Diaspora gerichteten Schlaege die Judengemeinden

des Ostens schwer beschaedigt hatten, weit hinter diesen zurueckstanden.

Politische Privilegien folgten aus der Tolerierung des Kultus an sich

nicht. An der Anlegung ihrer Synagogen und Proseuchen wurden die Juden nicht

gehindert, ebensowenig an der Bestellung eines Vorstehers fuer dieselbe

(archisynag/o/gos) sowie eines Kollegiums der Aeltesten (archontes) mit einem

Oberaeltesten (geroysiarch/e/s) an der Spitze. Obrigkeitliche Befugnisse sollten

mit diesen Stellungen nicht verknuepft sein; aber bei der Untrennbarkeit der

juedischen Kirchenordnung und der juedischen Rechtspflege uebten die Vorsteher,

wie im Mittelalter die Bischoefe, wohl ueberall eine wenn auch nur faktische

Jurisdiktion. Auch waren die Judenschaften der einzelnen Staedte nicht allgemein

als Koerperschaften anerkannt, sicher zum Beispiel die roemische nicht; doch

bestanden an vielen Orten auf Grund lokaler Privilegien dergleichen korporative

Verbaende mit Ethnarchen oder, wie sie jetzt meistens heissen, Patriarchen an

der Spitze. Ja in Palaestina finden wir im Anfang des dritten Jahrhunderts

wiederum einen Vorsteher der gesamten Judenschaft, der kraft erblichen

Priesterrechts ueber seine Glaubensgenossen fast wie ein Herrscher schaltet und

selbst ueber Leib und Leben Gewalt hat und welchen die Regierung wenigstens

toleriert ^37. Ohne Frage war dieser Patriarch fuer die Juden der alte

Hohepriester, und es hatte also unter den Augen und unter dem Druck der

Fremdherrschaft das hartnaeckige Volk Gottes sich abermals rekonstituiert und

insoweit Vespasians Werk zuschanden gemacht.

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^37 Um zu erklaeren, dass auch in der Knechtschaft die Juden eine gewisse

Selbstverwaltung haben fuehren koennen, schreibt Origenes (um das Jahr 226) an

Africanus c. 14: "Wieviel vermag auch jetzt, wo die Roemer herrschen und die

Juden ihnen den Zins (to didrachmon) zahlen, der Volksvorsteher (o ethnarch/e/s)

bei ihnen mit Zulassung des Kaisers (sthgch/o/ro?ntos Kaisaros). Auch Gerichte

finden heimlich statt nach dem Gesetze, und es wird sogar manchmal auf den Tod

erkannt. Das habe ich, der ich lange im Lande dieses Volkes gelebt, selber

erfahren und erkundet." Der Patriarch von Judaea tritt schon in dem auf Hadrians

Namen gefaelschten Briefe in der Biographie des Tyrannen Saturninus auf (c. 8),

in den Verordnungen zuerst im Jahre 392 (Cod. Theod. 16, 8, 8). Patriarchen als

Vorsteher einzelner juedischer Gemeinden, wofuer das Wort seiner Bedeutung nach

besser passt, begegnen schon in den Verordnungen Konstantins des Ersten (Cod.

Theod. 16, 8, 1 u. 2).

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In Betreff der Heranziehung der Juden zu den oeffentlichen Leistungen war

die Befreiung vom Kriegsdienst als unvereinbar mit ihren religioesen

Grundsaetzen laengst anerkannt und blieb es. Die besondere Kopfsteuer, welcher

sie unterlagen, die alte Tempelabgabe, konnte als Kompensation fuer diese

Befreiung angesehen werden, wenn sie auch nicht in diesem Sinn auferlegt worden

war. Fuer andere Leistungen, wie zum Beispiel fuer Uebernahme von

Vormundschaften und Gemeindeaemtern, werden sie wenigstens seit Severus' Zeit im

allgemeinen als faehig und pflichtig betrachtet, diejenigen aber, welche ihrem

"Aberglauben" zuwiderlaufen, ihnen erlassen ^38, wobei in Betracht kommt, dass

der Ausschluss von den Gemeindeaemtern mehr und mehr aus einer Zuruecksetzung zu

einem Privilegium ward. Selbst bei Staatsaemtern mag in spaeterer Zeit aehnlich

verfahren worden sein.

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^38 Diese Regel stellen mit Berufung auf einen Erlass des Severus die

Juristen des dritten Jahrhunderts auf (Dig. 27, 1, 15, 6; 50, 2, 3, 3). Nach der

Verordnung vom Jahre 321 (Cod. Theod. 16, 8, 3) erscheint dies sogar als ein

Recht, nicht als eine Pflicht der Juden, so dass es von ihnen abhing, das Amt zu

uebernehmen oder abzulehnen.

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Der einzige ernstliche Eingriff der Staatsgewalt in die juedischen

Gebraeuche betrifft die Zeremonie der Beschneidung; indes ist gegen diese

wahrscheinlich nicht vom religioes-politischen Standpunkt aus eingeschritten

worden, sondern es sind diese Massnahmen mit dem Verbot der Kastrierung

verknuepft gewesen und zum Teil wohl aus Missverstaendnis der juedischen Weise

hervorgegangen. Die immer mehr um sich greifende Unsitte der Verstuemmelung zog

zuerst Domitian in den Kreis der strafbaren Verbrechen; als Hadrian die

Vorschrift schaerfend die Kastrierung unter das Mordgesetz stellte, scheint auch

die Beschneidung als Kastrierung aufgefasst worden zu sein ^39, was allerdings

von den Juden als ein Angriff auf ihre Existenz empfunden werden musste und

empfunden ward, obwohl dies vielleicht nicht damit beabsichtigt war. Bald

nachher, wahrscheinlich infolge des dadurch mitveranlassten Aufstandes,

gestattete Pius die Beschneidung fuer Kinder juedischer Herkunft, waehrend

uebrigens selbst die des unfreien Nichtjuden und des Proselyten nach wie vor

fuer alle dabei Beteiligten die Strafe der Kastration nach sich ziehen sollte.

Dies war insofern auch von politischer Wichtigkeit, als dadurch der foermliche

Uebertritt zum Judentum ein strafbares Verbrechen wurde; und wahrscheinlich ist

das Verbot eben in diesem Sinne nicht erlassen, aber aufrecht erhalten worden

^40. Zu dem schroffen Abschliessen der Judenschaft gegen die Nichtjuden wird

dasselbe das seinige beigetragen haben.

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^39 Die analoge Behandlung der Kastration in dem Hadrianischen Erlass Dig.

48, 8, 4, 2 und der Beschneidung bei Paulus sent. 5, 22, 3; 4 und Mod. dig. 48,

8, 11 pr. legen diese Auffassung nahe. Auch dass Severus ludaeos fieri sub gravi

poena vetuit (vita 17), wird wohl nichts sein als die Einschaerfung dieses

Verbots.

^40 Die merkwuerdige Nachricht bei Origenes (c. Cels. 2, 13; geschrieben um

250) zeigt, dass die Beschneidung des Nichtjuden von Rechts wegen die

Todesstrafe nach sich zog, obwohl es nicht klar ist, inwiefern dies auf

Samariter oder Sicarier Anwendung fand.

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Blicken wir zurueck auf die Geschichte des Judentums in der Epoche von

Augustus bis auf Diocletian, so erkennen wir eine durchgreifende Umgestaltung

seines Wesens wie seiner Stellung. Dasselbe tritt in diese Epoche ein als eine

um das beschraenkte Heimatland fest geschlossene nationale und religioese Macht,

welche selbst dem Reichsregiment in und ausserhalb Judaea mit der Waffe in der

Hand sich entgegenstellt und auf dem Gebiet des Glaubens eine gewaltige

propagandistische Macht entwickelt. Man kann es verstehen, dass die roemische

Regierung die Verehrung des Jahve und den Glauben des Moses nicht anders dulden

wollte, als wie auch der Kultus des Mithra und der Glaube des Zornaster Duldung

fand. Die Reaktion gegen dies geschlossene und auf sich selbst stehende Judentum

waren die von Vespasian und Hadrian gegen das juedische Land, von Traianus gegen

die Juden der Diaspora gefuehrten zerschmetternden Schlaege, deren Wirkung weit

hinaus reicht ueber die unmittelbare Zerstoerung der bestehenden Gemeinschaft

und die Herabdrueckung des Ansehens und der Macht der Judenschaft. In der Tat

sind das spaetere Christentum wie das spaetere Judentum die Konsequenzen dieser

Reaktion des Westens gegen den Osten. Die grosse propagandistische Bewegung,

welche die tiefere religioese Anschauung vom Osten in den Westen trug, ward auf

diese Weise, wie schon gesagt ward, aus den engen Schranken der juedischen

Nationalitaet befreit; wenn sie die Anlehnung an Moses und die Propheten

keineswegs aufgab, loeste sie sich doch notwendig von dem in Scherben gegangenen

Regiment der Pharisaeer. Die christlichen Zukunftsideale wurden universell, seit

es ein Jerusalem auf Erden nicht mehr gab. Aber wie der erweiterte und vertiefte

neue Glaube, der mit seinem Wesen auch den Namen wechselte, aus diesen

Katastrophen hervorging, so nicht minder die verengte und verstockte

Altglaeubigkeit, die sich, wenn nicht mehr in Jerusalem, so in dem Hass gegen

diejenigen zusammenfand, die dasselbe zerstoert hatten, und mehr noch in dem

gegen die freiere und hoehere aus dem Judentum das Christentum entwickelnde

geistige Bewegung. Die aeussere Macht der Judenschaft war gebrochen und

Erhebungen, wie sie in der mittleren Kaiserzeit stattgefunden haben, begegnen

spaeterhin nicht wieder; mit dem Staat im Staate waren die roemischen Kaiser

fertiggeworden, und indem das eigentlich gefaehrliche Moment, die

propagandistische Ausbreitung, auf das Christentum ueberging, waren die Bekenner

des alten Glaubens, die dem neuen Bunde sich verschlossen, fuer die weitere

allgemeine Entwicklung beseitigt. Aber wenn die Legionen Jerusalem zerstoeren

konnten, das Judentum selbst konnten sie nicht schleifen; und was nach der einen

Seite Heilmittel war, uebte nach der andern die Wirkung des Giftes. Das Judentum

blieb nicht bloss, sondern es ward auch ein anderes. Es liegt eine tiefe Kluft

zwischen dem Judentum der aelteren Zeit, das fuer seinen Glauben Propaganda

macht, dessen Tempelvorhof die Heiden erfuellen, dessen Priester taeglich fuer

Kaiser Augustus opfern, und dem starren Rabbinismus, der ausser Abrahams Schoss

und dem mosaischen Gesetz von der Welt nichts weiss noch wissen will. Fremde

waren die Juden immer gewesen und hatten es sein wollen; aber das Gefuehl der

Entfremdung steigerte sich jetzt in ihnen selbst wie gegen sie in entsetzlicher

Weise, und schroff zog man nach beiden Seiten hin dessen gehaessige und

schaedliche Konsequenzen. Von dem geringschaetzigen Spott des Horatius gegen den

aufdringlichen Juden aus dem roemischen Ghetto ist ein weiter Schritt zu dem

feierlichen Groll, welchen Tacitus hegt gegen diesen Abschaum des

Menschengeschlechts, dem alles Reine unrein und alles Unreine rein ist;

dazwischen liegen jene Aufstaende des verachteten Volkes und die Notwendigkeit

dasselbe zu besiegen und fuer seine Niederhaltung fortwaehrend Geld und Menschen

aufzuwenden. Die in den kaiserlichen Verordnungen stets wiederkehrenden Verbote

der Misshandlung des Juden zeigen, dass jene Worte der Gebildeten, wie billig,

von den Niederen in Taten uebersetzt wurden. Die Juden ihrerseits machten es

nicht besser. Sie wendeten sich ab von der hellenischen Literatur, die jetzt als

befleckend galt, und lehnten sogar sich auf gegen den Gebrauch der griechischen

Bibeluebersetzung; die immer steigende Glaubensreinigung wandte sich nicht bloss

gegen die Griechen und die Roemer, sondern ebensosehr gegen die "halben Juden"

von Samaria und gegen die christlichen Ketzer; die Buchstabenglaeubigkeit

gegenueber den heiligen Schriften stieg bis in die schwindelnde Hoehe der

Absurditaet, und vor allem stellte ein womoeglich noch heiligeres Herkommen sich

fest, in dessen Fesseln alles Leben und Denken erstarrte. Die Kluft zwischen

jener Schrift vom Erhabenen, die den Land und Meer erschuetternden Poseidon

Homers und den die leuchtende Sonne erschaffenden Jehova nebeneinander zu

stellen wagt, und den Anfaengen des Talmud, welche dieser Epoche angehoeren,

bezeichnet den Gegensatz zwischen dem Judentum des ersten und dem des dritten

Jahrhunderts. Das Zusammenleben der Juden und Nichtjuden erwies sich mehr und

mehr als ebenso unvermeidlich wie unter den gegebenen Verhaeltnissen

unertraeglich; der Gegensatz in Glaube, Recht und Sitte verschaerfte sich, und

die gegenseitige Hoffart wie der gegenseitige Hass wirkten nach beiden Seiten

hin sittlich zerruettend. Die Ausgleichung wurde in diesen Jahrhunderten nicht

bloss nicht gefoerdert, sondern ihre Verwirklichung immer weiter in die Ferne

gerueckt, je mehr ihre Notwendigkeit sich herausstellte. Diese Erbitterung,

diese Hoffart, diese Verachtung, wie sie damals sich festsetzten, sind freilich

nur das unvermeidliche Aufgehen einer vielleicht nicht minder unvermeidlichen

Saat; aber die Erbschaft dieser Zeiten lastet auf der Menschheit noch heute.

12. Kapitel

Aegypten

Die beiden Reiche von Aegypten und Syrien, die so lange in jeder Hinsicht

miteinander gerungen und rivalisiert hatten, fielen ungefaehr um die gleiche

Zeit widerstandslos in die Gewalt der Roemer. Wenn dieselben auch von dem

angeblichen oder wirklichen Testament Alexanders II. (+ 673 81) keinen Gebrauch

machten und das Land damals nicht einzogen, so standen doch die letzten

Herrscher des Lagidenhauses anerkanntermassen in roemischer Klientel; bei

Thronstreitigkeiten entschied der Senat, und seit der roemische Statthalter von

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 61 / 73 段