Palaestina das unmittelbare Regiment geordnet ward, war es auch administrativ

ein arger Rueckschritt gegen das Herodische; vor allem aber lagen hier die

Verhaeltnisse so eigenartig und so schwierig, dass die allerdings von der

Priesterpartei selbst hartnaeckig erstrebte und schliesslich erlangte

unmittelbare Beruehrung der regierenden Roemer und der regierten Juden weder

diesen noch jenen zum Segen gereichte.

Judaea wurde somit im Jahre 6 n. Chr. eine roemische Provinz zweiten Ranges

^11 und ist, abgesehen von der ephemeren Restauration des jerusalemischen

Koenigreichs unter Claudius in den Jahren 41-44, seitdem roemische Provinz

geblieben. An die Stelle des bisherigen lebenslaenglichen und, unter Vorbehalt

der Bestaetigung durch die roemische Regierung, erblichen Landesfuersten trat

ein vom Kaiser auf Widerruf ernannter Beamter aus dem Ritterstand. Der Sitz der

roemischen Verwaltung wurde, wahrscheinlich sofort, die von Herodes nach

hellenischem Muster umgebaute Hafenstadt Caesarea. Die Befreiung des Landes von

roemischer Besatzung fiel selbstverstaendlich weg, aber, wie durchgaengig in den

Provinzen zweiten Ranges, bestand die roemische Truppenmacht nur aus einer

maessigen Zahl von Reiter- und Fussabteilungen der geringeren Kategorie;

spaeterhin lagen dort eine Ala und fuenf Kohorten, etwa 3000 Mann. Diese Truppen

wurden vielleicht von dem frueheren Regiment uebernommen, wenigstens zum grossen

Teil im Lande selbst, jedoch meist aus Samaritanern und syrischen Griechen

gebildet ^12. Legionarbesatzung erhielt die Provinz nicht, und auch in den

Judaea benachbarten Gebieten stand hoechstens eine von den vier syrischen

Legionen. Nach Jerusalem kam ein staendiger roemischer Kommandant, der in der

Koenigsburg seinen Sitz nahm, mit einer schwachen staendigen Besatzung; nur

waehrend der Passahzeit, wo das ganze Land und unzaehlige Fremde nach dem Tempel

stroemten, lag eine staerkere Abteilung roemischer Soldaten in einer zum Tempel

gehoerigen Halle. Dass mit der Einrichtung der Provinz die Steuerpflichtigkeit

Rom gegenueber eintrat, folgt schon daraus, dass die Kosten der

Landesverteidigung damit auf die Reichsregierung uebergingen. Nachdem diese bei

der Einsetzung des Archelaos eine Herabsetzung der Abgaben veranlasst hatte, ist

es wenig wahrscheinlich, dass sie bei der Einziehung des Landes eine sofortige

Erhoehung derselben in Aussicht nahm; wohl aber wurde, wie in jedem neu

erworbenen Gebiet, zu einer Revision der bisherigen Katastrierung geschritten

^13.

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^11 Die Angabe des Josephus, dass Judaea zur Provinz Syrien gezogen und

dessen Statthalter unterstellt worden sei (ant. Iud. 17 fin.: to? de Archelaoy

ch/o/ras ypotelo?s prosnem/e/theis/e/s t/e/ S?r/o/n; 18, 1, 1 : eis t/e/n

Ioydai/o/n prosth/e/k/e/n t/e/s Syrias; 4, 6) scheint unrichtig zu sein;

vielmehr bildete Judaea wahrscheinlich seitdem eine eigene prokuratorische

Provinz. Genaue Unterscheidung zwischen dem rechtlichen und dem faktischen

Eingreifen des syrischen Statthalters darf man bei Josephus nicht erwarten. Dass

derselbe die neue Provinz ordnete und die erste Schatzung leitete, entscheidet

nicht ueber die Frage, welche Einrichtung ihr gegeben ward. Wo die Juden sich

ueber ihren Prokurator bei dem Statthalter von Syrien beschweren und dieser

gegen denselben einschreitet, ist allerdings der Prokurator von dem Legaten

abhaengig; aber wenn L. Vitellius dies tat (Ios. ant. Iud. 18, 4, 2), so griff

dessen Macht eben ausserordentlicherweise hinaus ueber die Provinz (Tac. ann. 6,

32; Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 822), und in dem andern Fall zeigen die

Worte des Tacitus (12, 54): quia Claudius ius statuendi etiam de procuratoribus

dederat, dass der Statthalter von Syrien kraft seiner allgemeinen Kompetenz ein

solches Urteil nicht haette faellen koennen. Sowohl das ius gladii dieser

Prokuratoren (Ios. bel. Iud. 2, 8, 1: mechri to? kteinein lab/o/n para to?

Kaisaros exoysian, ant. Iud. 18, 1, 1; /e/g/e/somenos Ioydai/o/n t/e/ epi pasin

exoysia) wie ihr ganzes Auftreten beweisen, dass sie nicht zu denen gehoerten,

die unter einem kaiserlichen Legaten stehend nur finanzielle Geschaefte

besorgten, sondern vielmehr wie die Prokuratoren von Noricum und Raetia auch

fuer Rechtspflege und Heerbefehl die hoechste Instanz bildeten. Also hatten die

Legaten von Syrien dort nur die Stellung wie die von Pannonien in Noricum und

der obergermanische in Raetien. Dies entspricht auch der allgemeinen Entwicklung

der Verhaeltnisse: alle groesseren Koenigreiche sind bei der Einziehung nicht

den benachbarten grossen Statthalterschaften zugelegt worden, deren Machtfuelle

zu steigern nicht in der Tendenz dieser Epoche liegt, sondern zu

selbststaendigen, meist zuerst ritterlichen Statthalterschaften gemacht worden.

^12 Nach Josephus (ant. Iud. 20, 8, 7, genauer als bel. Iud. 2, 13, 7)

bestand der groesste Teil der roemischen Truppen in Palaestina aus Caesareern

und Sebastenern. Die ala Sebastenorum focht im Juedischen Kriege unter Vespasian

(Ios. bel. Iud. 2, 12, 5). Vgl. Eph. epigr. V, p. 194. Alae und cohortes

Iudaeorum gibt es nicht.

^13 Die Einkuenfte des Herodes beliefen sich nach Josephus (ant. Iud. 17,

11, 4) auf etwa 1200 Talente, wovon auf Batanaea mit den Nebenlaendern etwa 100,

auf Galilaea und Peraea 200, das uebrige auf den Anteil des Archelaos entfallen;

dabei ist wohl das aeltere hebraeische Talent (zu etwa 7830 Mark) gemeint,

nicht, wie F. Hultsch (Griechische und roemische Metrologie. z. Aufl. Berlin

1882, S. 605) annimmt, das Denartalent (zu etwa 5220 Mark), da die Einkuenfte

desselben Gebiets unter Claudius bei demselben Josephus (ant. Iud. 19, 8, 2) auf

12 Mill. Denare (etwa 10 Mill. Mark) angesetzt werden. Den Hauptposten darin

bildete die Bodenabgabe, deren Hoehe wir nicht kennen; in syrischer Zeit betrug

sie wenigstens zeitweilig den dritten Teil vom Getreide und die Haelfte von Wein

und Oel (1. Makk. 10, 30), zu Caesars Zeit fuer Joppe ein Viertel der Frucht

(Anm. 8), woneben dann noch der Tempelzehnte stand. Dazu kamen eine Anzahl

anderer Steuern und Zoelle, Auktionsabgaben, Salzsteuer, Wege- und

Brueckengelder u. dgl. m.; diese sind es, auf welche die Zoellner der Evangelien

sich beziehen.

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Fuer die einheimischen Behoerden wurden in Judaea, wie ueberall, soweit

moeglich die Stadtgemeinden zum Fundament genommen. Samaria oder, wie die Stadt

jetzt heisst, Sebaste, das neu angelegte Caesarea und die sonstigen in dem

ehemaligen Reich des Archelaos enthaltenen staedtischen Gemeinden verwalteten

unter Aufsicht der roemischen Behoerde sich selbst. Auch das Regiment der

Hauptstadt mit dem grossen dazugehoerigen Gebiet wurde in aehnlicher Weise

geordnet. Schon in vorroemischer Zeit unter den Seleukiden hatte sich, wie wir

sahen, in Jerusalem ein Rat der Aeltesten gebildet, das Synhedrion oder

judaisiert der Sanhedrin. Den Vorsitz darin fuehrte der Hochpriester, welchen

der jedesmalige Herr des Landes, wenn er nicht etwa selber Hochpriester war, auf

Zeit bestellte. Dem Kollegium gehoerten die gewesenen Hochpriester und

angesehene Gesetzkundige an. Diese Versammlung, in der das aristokratische

Element ueberwog, funktionierte als hoechste geistliche Vertretung der gesamten

Judenschaft, und, soweit diese davon nicht zu trennen war, auch als die

weltliche Vertretung insbesondere der Gemeinde von Jerusalem. Zu einer

geistlichen Institution mosaischer Satzung hat das Synhedrion von Jerusalem erst

der spaetere Rabbinismus durch fromme Fiktion umgestempelt. Er entsprach

wesentlich dem Rat der griechischen Stadtverfassung, trug aber allerdings seiner

Zusammensetzung wie seinem Wirkungskreise nach einen mehr geistlichen Charakter,

als er den griechischen Gemeindevertretungen zukommt. Diesem Synhedrion und

seinem Hochpriester, den jetzt als Vertreter des kaiserlichen Landesherrn der

Prokurator ernannte, liess oder uebertrug die roemische Regierung diejenige

Kompetenz, welche in den hellenischen Untertanengemeinden den staedtischen

Behoerden und den Gemeinderaeten zukam. Sie liess mit gleichgueltiger

Kurzsichtigkeit dem transzendentalen Messianismus der Pharisaeer freien Lauf und

dem bis zum Eintreffen des Messias fungierenden, keineswegs transzendentalen

Landeskonsistorium ziemlich freies Schalten in Angelegenheiten des Glaubens, der

Sitte und des Rechts, wo die roemischen Interessen dadurch nicht geradezu

beruehrt wurden. Insbesondere betraf dies die Rechtspflege. Zwar soweit es sich

dabei um roemische Buerger handelte, wird die Justiz in Zivil- wie in

Kriminalsachen den roemischen Gerichten sogar schon vor der Einziehung des

Landes vorbehalten gewesen sein. Aber die Ziviljustiz ueber die Juden blieb auch

nach derselben hauptsaechlich der oertlichen Behoerde. Die Kriminaljustiz ueber

dieselben uebte diese wahrscheinlich im allgemeinen konkurrierend mit dem

roemischen Prokurator; nur Todesurteile konnte sie nicht anders vollstrecken

lassen als nach Bestaetigung durch den kaiserlichen Beamten.

Im wesentlichen waren diese Anordnungen die unabweisbaren Konsequenzen der

Abschaffung des Fuerstentums, und indem die Juden diese erbaten, erbaten sie in

der Tat jene mit. Gewiss war es auch die Absicht der Regierung, Haerte und

Schroffheit bei der Durchfuehrung soweit moeglich zu vermeiden. Publius

Sulpicius Quirinius, dem als Statthalter von Syrien die Einrichtung der neuen

Provinz uebertragen ward, war ein angesehener und mit den Verhaeltnissen des

Orients genau vertrauter Beamter, und alle Einzelberichte bestaetigen redend

oder schweigend, dass man die Schwierigkeiten der Verhaeltnisse kannte und

darauf Ruecksicht nahm. Die oertliche Praegung der Kleinmuenze, wie sie frueher

die Koenige geuebt hatten, ging jetzt auf den Namen des roemischen Herrschers;

aber der juedischen Bilderscheu wegen wurde nicht einmal der Kopf des Kaisers

auf die Muenze gesetzt. Das Betreten des inneren Tempelraumes blieb jedem

Nichtjuden untersagt bei Todesstrafe ^14. Wie ablehnend Augustus sich

persoenlich gegen die orientalischen Kulte verhielt, er verschmaehte es hier

sowenig wie in Aegypten, sie in ihrer Heimat mit dem Kaiserregiment zu

verknuepfen; prachtvolle Geschenke des Augustus, der Livia und anderer Glieder

des kaiserlichen Hauses schmueckten das Heiligtum der Juden, und nach

kaiserlicher Stiftung rauchte taeglich dort dem "hoechsten Gott" das Opfer eines

Stiers und zweier Laemmer. Die roemischen Soldaten wurden angewiesen, wenn sie

in Jerusalem Dienst hatten, die Feldzeichen mit den Kaiserbildern in Caesarea zu

lassen, und als ein Statthalter unter Tiberius davon abging, entsprach die

Regierung schliesslich den flehenden Bitten der Frommen und liess es bei dem

alten. Ja als auf einer Expedition gegen die Araber die roemischen Truppen durch

Jerusalem marschieren sollten, erhielten sie infolge der Bedenken der Priester

gegen die Bilder an den Feldzeichen eine andere Marschroute. Als ebenjener

Statthalter dem Kaiser an der Koenigsburg in Jerusalem Schilde ohne Bildwerke

weihte und die Frommen auch daran Aergernis nahmen, befahl Tiberius dieselben

abzunehmen und an dem Augustustempel in Caesarea aufzuhaengen. Das Festgewand

des Hohenpriesters, das sich auf der Burg in roemischem Gewahrsam befand und

daher vor der Anlegung erst sieben Tage lang von solcher Entweihung gereinigt

werden musste, wurde den Glaeubigen auf ihre Beschwerde ausgeliefert und der

Kommandant der Burg angewiesen, sich nicht weiter um dasselbe zu bekuemmern.

Allerdings konnte von der Menge nicht verlangt werden, dass sie darum die Folgen

der Einverleibung weniger schwer empfand, weil sie selbst dieselbe

herbeigefuehrt hatte. Auch soll nicht behauptet werden, dass die Einziehung des

Landes fuer die Bewohner ohne Bedrueckung abging und dass sie keinen Grund

hatten, sich zu beschweren; diese Einrichtungen sind nirgends ohne

Schwierigkeiten und Ruhestoerungen durchgefuehrt worden. Ebenso wird die Anzahl

der Unrechtfertigkeiten und Gewalttaetigkeiten, welche einzelne Statthalter

begingen, in Judaea nicht geringer gewesen sein als anderswo. Schon im Anfang

der Regierung des Tiberius klagten die Juden wie die Syrer ueber Steuerdruck;

insbesondere der langjaehrigen Verwaltung des Pontius Pilatus werden von einem

nicht unbilligen Beurteiler alle ueblichen Beamtenfrevel zur Last gelegt. Aber

Tiberius hat, wie derselbe Jude sagt, in den dreiundzwanzig Jahren seiner

Regierung die althergebrachten heiligen Gebraeuche aufrecht gehalten und in

keinem Teil sie beseitigt oder verletzt. Es ist dies um so mehr anzuerkennen,

als derselbe Kaiser im Okzident so nachdruecklich wie kein anderer gegen die

Juden einschritt und also die in Judaea von ihm bewiesene Langmut und

Zurueckhaltung nicht auf persoenliche Beguenstigung des Judentums

zurueckgefuehrt werden kann.

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^14 An der Marmorschranke (dr?phaktos), welche den inneren Tempelraum

abgrenzte, standen deswegen Warnungstafeln in lateinischer und griechischer

Sprache (Ios. bel. Iud. 5, 5, 2; 6, 2, 4; ant. Iud. 15, 11, 5). Eine der

letzteren, die kuerzlich wiedergefunden ist (Revue archeologique 23, 1872, S.

220) und jetzt in dem oeffentlichen Museum von Konstantinopel sich befindet,

lautet: m/e/th? ena allogen/e/ eispore?esthai entos to? peri to ieron tryphaktoy

kai periboloy. os d'an l/e/phd/e/, eayt/o/ aitios estai dia to exakoloythein

thanaton. Das Iota im Dativ ist vorhanden, die Schrift gut und passend fuer

fruehe Kaiserzeit. Diese Tafeln sind schwerlich von den juedischen Koenigen

gesetzt, die kaum einen lateinischen Text hinzugefuegt haben wuerden und auch

keine Ursache hatten, mit dieser sonderbaren Anonymitaet den Tod in Aussicht zu

stellen. Wenn sie von der roemischen Regierung aufgestellt wurden, erklaert sich

beides; auch sagt Titus bei Ios. bel. Iud. 6, 2, 4 in einer Ansprache an die

Juden: oych /e/meis to?s yperbantas ymin anairein epetrepsamen, kan R/o/maios

tis /e/; - Traegt die Tafel wirklich Spuren von Axthieben, so stammen diese von

den Soldaten des Titus.

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Trotz allem dem entwickelten sich gegen die roemische Regierung die

prinzipielle Opposition wie die gewaltsame Selbsthilfe der Glaeubigen beide

schon in dieser Zeit des Friedens. Die Steuerzahlung ward nicht etwa bloss, weil

sie drueckte, sondern als gottlos angefochten. "Ist es erlaubt", fragt der Rabbi

im Evangelium, "dem Caesar den Zensus zu zahlen?" Die ironische Antwort, die er

empfing, genuegte doch nicht allen; es gab Heilige, wenn auch wohl nicht in

grosser Zahl, welche sich verunreinigt meinten, wenn sie eine Muenze mit dem

Kaiserbild anruehrten. Dies war etwas Neues, ein Fortschritt der

Oppositionstheologie; die Koenige Seleukos und Antiochos waren doch auch nicht

beschnitten gewesen und hatten ebenfalls Tribut empfangen in Silberstuecken

ihres Bildnisses. Also war die Theorie; die praktische Anwendung davon machte

allerdings nicht der hohe Rat von Jerusalem, in welchem unter dem Einfluss der

Reichsregierung die gefuegigeren Vornehmen des Landes stimmfuehrend waren, aber

Judas der Galilaeer aus Gamala am See von Genezareth, welcher, wie Gamaliel

diesem hohen Rat spaeter in Erinnerung brachte, "in den Tagen der Schatzung

aufstand, und hinter ihm erhob sich das Volk zum Abfall". Er sprach es aus, was

alle dachten, dass die sogenannte Schatzung die Knechtschaft und es eine Schande

sei fuer den Juden, einen anderen Herrn ueber sich zu erkennen als den Herrn

Zebaoth; dieser aber helfe nur denen, die sich selber huelfen. Wenn nicht viele

seinem Ruf zu den Waffen folgten, und er nach wenigen Monaten auf dem

Blutgeruest endigte, so war der heilige Tote den unheiligen Siegern

gefaehrlicher als der Lebende. Er und die Seinigen gelten den spaeteren Juden

neben den Sadduzaeern, Pharisaeern und Essaeern als die vierte "Schule"; damals

hiessen sie die Eiferer, spaeter nennen sie sich die Sicarier, die

Messermaenner. Ihre Lehre ist einfach: Gott allein ist Herr, der Tod

gleichgueltig, die Freiheit eines und alles. Diese Lehre blieb, und des Judas

Kinder und Enkel wurden die Fuehrer der spaeteren Insurrektionen.

Wenn die roemische Regierung der Aufgabe, diese explosiven Elemente nach

Moeglichkeit niederzuhalten, unter den ersten beiden Regenten im ganzen genommen

geschickt und geduldig genuegt hatte, so fuehrte der zweite Thronwechsel hart an

die Katastrophe. Derselbe ward wie im ganzen Reich, so auch von den Juden in

Jerusalem wie in Alexandreia mit Jubel begruesst und nach dem menschenscheuen

und unbeliebten Greise der neue jugendliche Herrscher Gaius dort wie hier in

ueberschwenglicher Weise gefeiert. Aber rasch entwickelte sich aus

nichtswuerdigen Anlaessen ein furchtbares Zerwuerfnis. Ein Enkel des ersten

Herodes und der schoenen Mariamne, nach dem Beschuetzer und Freunde seines

Grossvaters Herodes Agrippa genannt, unter den zahlreichen in Rom lebenden

orientalischen Fuerstensoehnen ungefaehr der geringfuegigste und

heruntergekommenste, aber dennoch oder eben darum der Guenstling und der

Jugendfreund des neuen Kaisers, bis dahin lediglich bekannt durch seine

Liederlichkeit und seine Schulden, hatte von seinem Beschuetzer, dem er zuerst

die Nachricht von dem Tode des Tiberius hatte ueberbringen koennen, eines der

vakanten juedischen Kleinfuerstentuemer zum Geschenk und dazu den Koenigstitel

erhalten. Dieser kam im Jahre 38 auf der Reise in sein neues Reich nach der

Stadt Alexandreia, wo er wenige Monate vorher als ausgerissener Wechselschuldner

versucht hatte, bei den juedischen Bankiers zu borgen. Als er im Koenigsgewand

mit seinen praechtig staffierten Trabanten sich dort oeffentlich zeigte, regte

dies begreiflicherweise die nichtjuedische und den Juden nichts weniger als

wohlwollende Bewohnerschaft der grossen spott- und skandallustigen Stadt zu

einer entsprechenden Parodie an, und bei dieser blieb es nicht. Es kam zu einer

grimmigen Judenhetze. Die zerstreut liegenden Judenhaeuser wurden ausgeraubt und

verbrannt, die im Hafen liegenden juedischen Schiffe gepluendert, die in den

nicht juedischen Quartieren betroffenen Juden misshandelt und erschlagen. Aber

gegen die rein juedischen Quartiere vermochte man mit Gewalt nichts

auszurichten. Da gerieten die Fuehrer auf den Einfall, die Synagogen, auf die es

vor allem abgesehen war, soweit sie noch standen, saemtlich zu Tempeln des neuen

Herrschers zu weihen und Bildsaeulen desselben in allen, in der Hauptsynagoge

eine solche auf einem Viergespann, aufzustellen. Dass Kaiser Gaius so ernsthaft,

wie sein verwirrter Geist es vermochte, sich fuer einen wirklichen und

leibhaftigen Gott hielt, wusste alle Welt, und die Juden und der Statthalter

auch. Dieser, Avillius Flaccus, ein tuechtiger Mann und unter Tiberius ein

vortrefflicher Verwalter, aber jetzt gelaehmt durch die Ungnade, in welcher er

bei dem neuen Kaiser stand und jeden Augenblick der Abberufung und der Anklage

gewaertig, verschmaehte es nicht, die Gelegenheit zu seiner Rehabilitierung zu

benutzen ^15. Er befahl nicht bloss durch Edikt, der Aufstellung der Statuen in

den Synagogen kein Hindernis in den Weg zu legen, sondern er ging geradezu auf

die Judenhetze ein. Er verordnete die Abschaffung des Sabbaths. Er erklaerte

weiter in seinen Erlassen, dass diese geduldeten Fremden sich unerlaubter Weise

des besten Teils der Stadt bemaechtigt haetten; sie wurden auf ein einziges der

fuenf Quartiere beschraenkt und alle uebrigen Judenhaeuser dem Poebel

preisgegeben, waehrend die ausgetriebenen Bewohner massenweise obdachlos am

Strande lagen. Kein Widerspruch wurde auch nur angehoert; achtunddreissig

Mitglieder des Rats der Aeltesten, welcher damals anstatt des Ethnarchen der

Judenschaft vorstand ^16, wurden im offenen Circus vor allem Volke gestaeupt.

Vierhundert Haeuser lagen in Truemmern; Handel und Wandel stockte; die Fabriken

standen still. Es blieb keine Hilfe als bei dem Kaiser. Vor ihm erschienen die

beiden alexandrinischen Deputationen, die der Juden gefuehrt von dem frueher

erwaehnten Philon, einem Gelehrten der neujuedischen Richtung und mehr

sanftmuetigen als tapferen Herzens, der aber doch fuer die Seinen in dieser

Bedraengnis getreulich eintrat; die der Judenfeinde gefuehrt von Apion, auch

einem alexandrinischen Gelehrten und Schriftsteller, der "Weltschelle", wie

Kaiser Tiberius ihn nannte, voll grosser Worte und noch groesserer Luegen, von

dreistester Allwissenheit ^17 und unbedingtem Glauben an sich selbst, wenn nicht

der Menschen, doch ihrer Nichtswuerdigkeit kundig, ein gefeierter Meister der

Rede wie der Volksverfuehrung, schlagfertig, witzig, unverschaemt und unbedingt

loyal. Das Ergebnis der Verhandlung stand von vornherein fest; der Kaiser liess

die Parteien vor, waehrend er die Anlagen in seinen Gaerten besichtigte, aber

statt den Flehenden Gehoer zu geben, legte er ihnen spoettische Fragen vor, die

die Judenfeinde, aller Etikette zum Trotz, mit lautem Gelaechter begleiteten,

und da er bei guter Laune war, beschraenkte er sich darauf, sein Bedauern

auszusprechen, dass diese im uebrigen guten Leute so ungluecklich organisiert

seien, seine angeborene Gottesnatur nicht begreifen zu koennen, womit es ihm

ohne Zweifel ernst war. Apion also bekam Recht, und ueberall, wo es den

Judenfeinden beliebte, wandelten die Synagogen sich um in Tempel des Gaius.

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^15 Der besondere Hass des Gaius gegen die Juden (Philo leg. 20) ist nicht

die Ursache, sondern die Folge der alexandrinischen Judenhetze gewesen. Da also

auch das Einverstaendnis der Fuehrer der Judenhetze mit dem Statthalter (Philo

in Flacc. 4) so, wie die Juden meinten, nicht bestanden haben kann, weil der

Statthalter nicht fueglich glauben konnte, durch Preisgebung der Juden sich dem

neuen Kaiser zu empfehlen, so entsteht allerdings die Frage, warum die Fuehrer

der Judenfeinde eben diesen Moment fuer die Judenhetze waehlten und vor allem,

warum der Statthalter, dessen Trefflichkeit Philo so nachdruecklich anerkennt,

dieselbe zuliess und wenigstens in ihrem weiteren Verlauf sich an ihr

beteiligte. Wahrscheinlich sind die Dinge so hergegangen, wie sie oben erzaehlt

sind: der Judenhass und Judenneid gaerten seit langem in Alexandreia (Ios. bel.

Iud. 2, 18, 9; Philo leg. 18); der Wegfall des alten strengen Regiments und die

augenscheinliche Ungnade, in welcher der Praefekt bei Gaius stand, gaben Raum

fuer den Krawall; die Ankunft Agrippas gab den Anlass; die geschickte

Verwandlung der Synagogen in Tempel des Gaius stempelte die Juden zu

Kaiserfeinden, und nachdem dies geschehen war, wird Flaccus allerdings die

Verfolgung aufgegriffen haben, um sich dadurch bei dem Kaiser zu rehabilitieren.

^16 Als Strabon in Aegypten war in der frueheren augusteischen Zeit,

standen die Juden in Alexandreia unter einem Ethnarchen (geogr. 17, 1, 13 p. 798

und bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2). Als dann unter Augustus der Ethnarchos oder

Genarchos, wie er auch heisst, starb, trat an seine Stelle ein Rat der Aeltesten

(Philo leg. 10); doch "untersagte Augustus", wie Claudius angibt (Ios. ant. Iud.

19, S, 2), "den Juden nicht die Bestellung von Ethnarchen", was wohl heissen

soll, dass die Wahl eines Einzelvorstehers nur fuer diesmal unterlassen, nicht

ein fuer allemal abgeschafft ward. Unter Gaius gab es offenbar nur Aelteste der

Judenschaft; und auch unter Vespasian begegnen diese (Ios. bel. Iud. 7, 10, 1).

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 57 / 73 段