ein arger Rueckschritt gegen das Herodische; vor allem aber lagen hier die
Verhaeltnisse so eigenartig und so schwierig, dass die allerdings von der
Priesterpartei selbst hartnaeckig erstrebte und schliesslich erlangte
unmittelbare Beruehrung der regierenden Roemer und der regierten Juden weder
diesen noch jenen zum Segen gereichte.
Judaea wurde somit im Jahre 6 n. Chr. eine roemische Provinz zweiten Ranges
^11 und ist, abgesehen von der ephemeren Restauration des jerusalemischen
Koenigreichs unter Claudius in den Jahren 41-44, seitdem roemische Provinz
geblieben. An die Stelle des bisherigen lebenslaenglichen und, unter Vorbehalt
der Bestaetigung durch die roemische Regierung, erblichen Landesfuersten trat
ein vom Kaiser auf Widerruf ernannter Beamter aus dem Ritterstand. Der Sitz der
roemischen Verwaltung wurde, wahrscheinlich sofort, die von Herodes nach
hellenischem Muster umgebaute Hafenstadt Caesarea. Die Befreiung des Landes von
roemischer Besatzung fiel selbstverstaendlich weg, aber, wie durchgaengig in den
Provinzen zweiten Ranges, bestand die roemische Truppenmacht nur aus einer
maessigen Zahl von Reiter- und Fussabteilungen der geringeren Kategorie;
spaeterhin lagen dort eine Ala und fuenf Kohorten, etwa 3000 Mann. Diese Truppen
wurden vielleicht von dem frueheren Regiment uebernommen, wenigstens zum grossen
Teil im Lande selbst, jedoch meist aus Samaritanern und syrischen Griechen
gebildet ^12. Legionarbesatzung erhielt die Provinz nicht, und auch in den
Judaea benachbarten Gebieten stand hoechstens eine von den vier syrischen
Legionen. Nach Jerusalem kam ein staendiger roemischer Kommandant, der in der
Koenigsburg seinen Sitz nahm, mit einer schwachen staendigen Besatzung; nur
waehrend der Passahzeit, wo das ganze Land und unzaehlige Fremde nach dem Tempel
stroemten, lag eine staerkere Abteilung roemischer Soldaten in einer zum Tempel
gehoerigen Halle. Dass mit der Einrichtung der Provinz die Steuerpflichtigkeit
Rom gegenueber eintrat, folgt schon daraus, dass die Kosten der
Landesverteidigung damit auf die Reichsregierung uebergingen. Nachdem diese bei
der Einsetzung des Archelaos eine Herabsetzung der Abgaben veranlasst hatte, ist
es wenig wahrscheinlich, dass sie bei der Einziehung des Landes eine sofortige
Erhoehung derselben in Aussicht nahm; wohl aber wurde, wie in jedem neu
erworbenen Gebiet, zu einer Revision der bisherigen Katastrierung geschritten
^13.
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^11 Die Angabe des Josephus, dass Judaea zur Provinz Syrien gezogen und
dessen Statthalter unterstellt worden sei (ant. Iud. 17 fin.: to? de Archelaoy
ch/o/ras ypotelo?s prosnem/e/theis/e/s t/e/ S?r/o/n; 18, 1, 1 : eis t/e/n
Ioydai/o/n prosth/e/k/e/n t/e/s Syrias; 4, 6) scheint unrichtig zu sein;
vielmehr bildete Judaea wahrscheinlich seitdem eine eigene prokuratorische
Provinz. Genaue Unterscheidung zwischen dem rechtlichen und dem faktischen
Eingreifen des syrischen Statthalters darf man bei Josephus nicht erwarten. Dass
derselbe die neue Provinz ordnete und die erste Schatzung leitete, entscheidet
nicht ueber die Frage, welche Einrichtung ihr gegeben ward. Wo die Juden sich
ueber ihren Prokurator bei dem Statthalter von Syrien beschweren und dieser
gegen denselben einschreitet, ist allerdings der Prokurator von dem Legaten
abhaengig; aber wenn L. Vitellius dies tat (Ios. ant. Iud. 18, 4, 2), so griff
dessen Macht eben ausserordentlicherweise hinaus ueber die Provinz (Tac. ann. 6,
32; Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 822), und in dem andern Fall zeigen die
Worte des Tacitus (12, 54): quia Claudius ius statuendi etiam de procuratoribus
dederat, dass der Statthalter von Syrien kraft seiner allgemeinen Kompetenz ein
solches Urteil nicht haette faellen koennen. Sowohl das ius gladii dieser
Prokuratoren (Ios. bel. Iud. 2, 8, 1: mechri to? kteinein lab/o/n para to?
Kaisaros exoysian, ant. Iud. 18, 1, 1; /e/g/e/somenos Ioydai/o/n t/e/ epi pasin
exoysia) wie ihr ganzes Auftreten beweisen, dass sie nicht zu denen gehoerten,
die unter einem kaiserlichen Legaten stehend nur finanzielle Geschaefte
besorgten, sondern vielmehr wie die Prokuratoren von Noricum und Raetia auch
fuer Rechtspflege und Heerbefehl die hoechste Instanz bildeten. Also hatten die
Legaten von Syrien dort nur die Stellung wie die von Pannonien in Noricum und
der obergermanische in Raetien. Dies entspricht auch der allgemeinen Entwicklung
der Verhaeltnisse: alle groesseren Koenigreiche sind bei der Einziehung nicht
den benachbarten grossen Statthalterschaften zugelegt worden, deren Machtfuelle
zu steigern nicht in der Tendenz dieser Epoche liegt, sondern zu
selbststaendigen, meist zuerst ritterlichen Statthalterschaften gemacht worden.
^12 Nach Josephus (ant. Iud. 20, 8, 7, genauer als bel. Iud. 2, 13, 7)
bestand der groesste Teil der roemischen Truppen in Palaestina aus Caesareern
und Sebastenern. Die ala Sebastenorum focht im Juedischen Kriege unter Vespasian
(Ios. bel. Iud. 2, 12, 5). Vgl. Eph. epigr. V, p. 194. Alae und cohortes
Iudaeorum gibt es nicht.
^13 Die Einkuenfte des Herodes beliefen sich nach Josephus (ant. Iud. 17,
11, 4) auf etwa 1200 Talente, wovon auf Batanaea mit den Nebenlaendern etwa 100,
auf Galilaea und Peraea 200, das uebrige auf den Anteil des Archelaos entfallen;
dabei ist wohl das aeltere hebraeische Talent (zu etwa 7830 Mark) gemeint,
nicht, wie F. Hultsch (Griechische und roemische Metrologie. z. Aufl. Berlin
1882, S. 605) annimmt, das Denartalent (zu etwa 5220 Mark), da die Einkuenfte
desselben Gebiets unter Claudius bei demselben Josephus (ant. Iud. 19, 8, 2) auf
12 Mill. Denare (etwa 10 Mill. Mark) angesetzt werden. Den Hauptposten darin
bildete die Bodenabgabe, deren Hoehe wir nicht kennen; in syrischer Zeit betrug
sie wenigstens zeitweilig den dritten Teil vom Getreide und die Haelfte von Wein
und Oel (1. Makk. 10, 30), zu Caesars Zeit fuer Joppe ein Viertel der Frucht
(Anm. 8), woneben dann noch der Tempelzehnte stand. Dazu kamen eine Anzahl
anderer Steuern und Zoelle, Auktionsabgaben, Salzsteuer, Wege- und
Brueckengelder u. dgl. m.; diese sind es, auf welche die Zoellner der Evangelien
sich beziehen.
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Fuer die einheimischen Behoerden wurden in Judaea, wie ueberall, soweit
moeglich die Stadtgemeinden zum Fundament genommen. Samaria oder, wie die Stadt
jetzt heisst, Sebaste, das neu angelegte Caesarea und die sonstigen in dem
ehemaligen Reich des Archelaos enthaltenen staedtischen Gemeinden verwalteten
unter Aufsicht der roemischen Behoerde sich selbst. Auch das Regiment der
Hauptstadt mit dem grossen dazugehoerigen Gebiet wurde in aehnlicher Weise
geordnet. Schon in vorroemischer Zeit unter den Seleukiden hatte sich, wie wir
sahen, in Jerusalem ein Rat der Aeltesten gebildet, das Synhedrion oder
judaisiert der Sanhedrin. Den Vorsitz darin fuehrte der Hochpriester, welchen
der jedesmalige Herr des Landes, wenn er nicht etwa selber Hochpriester war, auf
Zeit bestellte. Dem Kollegium gehoerten die gewesenen Hochpriester und
angesehene Gesetzkundige an. Diese Versammlung, in der das aristokratische
Element ueberwog, funktionierte als hoechste geistliche Vertretung der gesamten
Judenschaft, und, soweit diese davon nicht zu trennen war, auch als die
weltliche Vertretung insbesondere der Gemeinde von Jerusalem. Zu einer
geistlichen Institution mosaischer Satzung hat das Synhedrion von Jerusalem erst
der spaetere Rabbinismus durch fromme Fiktion umgestempelt. Er entsprach
wesentlich dem Rat der griechischen Stadtverfassung, trug aber allerdings seiner
Zusammensetzung wie seinem Wirkungskreise nach einen mehr geistlichen Charakter,
als er den griechischen Gemeindevertretungen zukommt. Diesem Synhedrion und
seinem Hochpriester, den jetzt als Vertreter des kaiserlichen Landesherrn der
Prokurator ernannte, liess oder uebertrug die roemische Regierung diejenige
Kompetenz, welche in den hellenischen Untertanengemeinden den staedtischen
Behoerden und den Gemeinderaeten zukam. Sie liess mit gleichgueltiger
Kurzsichtigkeit dem transzendentalen Messianismus der Pharisaeer freien Lauf und
dem bis zum Eintreffen des Messias fungierenden, keineswegs transzendentalen
Landeskonsistorium ziemlich freies Schalten in Angelegenheiten des Glaubens, der
Sitte und des Rechts, wo die roemischen Interessen dadurch nicht geradezu
beruehrt wurden. Insbesondere betraf dies die Rechtspflege. Zwar soweit es sich
dabei um roemische Buerger handelte, wird die Justiz in Zivil- wie in
Kriminalsachen den roemischen Gerichten sogar schon vor der Einziehung des
Landes vorbehalten gewesen sein. Aber die Ziviljustiz ueber die Juden blieb auch
nach derselben hauptsaechlich der oertlichen Behoerde. Die Kriminaljustiz ueber
dieselben uebte diese wahrscheinlich im allgemeinen konkurrierend mit dem
roemischen Prokurator; nur Todesurteile konnte sie nicht anders vollstrecken
lassen als nach Bestaetigung durch den kaiserlichen Beamten.
Im wesentlichen waren diese Anordnungen die unabweisbaren Konsequenzen der
Abschaffung des Fuerstentums, und indem die Juden diese erbaten, erbaten sie in
der Tat jene mit. Gewiss war es auch die Absicht der Regierung, Haerte und
Schroffheit bei der Durchfuehrung soweit moeglich zu vermeiden. Publius
Sulpicius Quirinius, dem als Statthalter von Syrien die Einrichtung der neuen
Provinz uebertragen ward, war ein angesehener und mit den Verhaeltnissen des
Orients genau vertrauter Beamter, und alle Einzelberichte bestaetigen redend
oder schweigend, dass man die Schwierigkeiten der Verhaeltnisse kannte und
darauf Ruecksicht nahm. Die oertliche Praegung der Kleinmuenze, wie sie frueher
die Koenige geuebt hatten, ging jetzt auf den Namen des roemischen Herrschers;
aber der juedischen Bilderscheu wegen wurde nicht einmal der Kopf des Kaisers
auf die Muenze gesetzt. Das Betreten des inneren Tempelraumes blieb jedem
Nichtjuden untersagt bei Todesstrafe ^14. Wie ablehnend Augustus sich
persoenlich gegen die orientalischen Kulte verhielt, er verschmaehte es hier
sowenig wie in Aegypten, sie in ihrer Heimat mit dem Kaiserregiment zu
verknuepfen; prachtvolle Geschenke des Augustus, der Livia und anderer Glieder
des kaiserlichen Hauses schmueckten das Heiligtum der Juden, und nach
kaiserlicher Stiftung rauchte taeglich dort dem "hoechsten Gott" das Opfer eines
Stiers und zweier Laemmer. Die roemischen Soldaten wurden angewiesen, wenn sie
in Jerusalem Dienst hatten, die Feldzeichen mit den Kaiserbildern in Caesarea zu
lassen, und als ein Statthalter unter Tiberius davon abging, entsprach die
Regierung schliesslich den flehenden Bitten der Frommen und liess es bei dem
alten. Ja als auf einer Expedition gegen die Araber die roemischen Truppen durch
Jerusalem marschieren sollten, erhielten sie infolge der Bedenken der Priester
gegen die Bilder an den Feldzeichen eine andere Marschroute. Als ebenjener
Statthalter dem Kaiser an der Koenigsburg in Jerusalem Schilde ohne Bildwerke
weihte und die Frommen auch daran Aergernis nahmen, befahl Tiberius dieselben
abzunehmen und an dem Augustustempel in Caesarea aufzuhaengen. Das Festgewand
des Hohenpriesters, das sich auf der Burg in roemischem Gewahrsam befand und
daher vor der Anlegung erst sieben Tage lang von solcher Entweihung gereinigt
werden musste, wurde den Glaeubigen auf ihre Beschwerde ausgeliefert und der
Kommandant der Burg angewiesen, sich nicht weiter um dasselbe zu bekuemmern.
Allerdings konnte von der Menge nicht verlangt werden, dass sie darum die Folgen
der Einverleibung weniger schwer empfand, weil sie selbst dieselbe
herbeigefuehrt hatte. Auch soll nicht behauptet werden, dass die Einziehung des
Landes fuer die Bewohner ohne Bedrueckung abging und dass sie keinen Grund
hatten, sich zu beschweren; diese Einrichtungen sind nirgends ohne
Schwierigkeiten und Ruhestoerungen durchgefuehrt worden. Ebenso wird die Anzahl
der Unrechtfertigkeiten und Gewalttaetigkeiten, welche einzelne Statthalter
begingen, in Judaea nicht geringer gewesen sein als anderswo. Schon im Anfang
der Regierung des Tiberius klagten die Juden wie die Syrer ueber Steuerdruck;
insbesondere der langjaehrigen Verwaltung des Pontius Pilatus werden von einem
nicht unbilligen Beurteiler alle ueblichen Beamtenfrevel zur Last gelegt. Aber
Tiberius hat, wie derselbe Jude sagt, in den dreiundzwanzig Jahren seiner
Regierung die althergebrachten heiligen Gebraeuche aufrecht gehalten und in
keinem Teil sie beseitigt oder verletzt. Es ist dies um so mehr anzuerkennen,
als derselbe Kaiser im Okzident so nachdruecklich wie kein anderer gegen die
Juden einschritt und also die in Judaea von ihm bewiesene Langmut und
Zurueckhaltung nicht auf persoenliche Beguenstigung des Judentums
zurueckgefuehrt werden kann.
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^14 An der Marmorschranke (dr?phaktos), welche den inneren Tempelraum
abgrenzte, standen deswegen Warnungstafeln in lateinischer und griechischer
Sprache (Ios. bel. Iud. 5, 5, 2; 6, 2, 4; ant. Iud. 15, 11, 5). Eine der
letzteren, die kuerzlich wiedergefunden ist (Revue archeologique 23, 1872, S.
220) und jetzt in dem oeffentlichen Museum von Konstantinopel sich befindet,
lautet: m/e/th? ena allogen/e/ eispore?esthai entos to? peri to ieron tryphaktoy
kai periboloy. os d'an l/e/phd/e/, eayt/o/ aitios estai dia to exakoloythein
thanaton. Das Iota im Dativ ist vorhanden, die Schrift gut und passend fuer
fruehe Kaiserzeit. Diese Tafeln sind schwerlich von den juedischen Koenigen
gesetzt, die kaum einen lateinischen Text hinzugefuegt haben wuerden und auch
keine Ursache hatten, mit dieser sonderbaren Anonymitaet den Tod in Aussicht zu
stellen. Wenn sie von der roemischen Regierung aufgestellt wurden, erklaert sich
beides; auch sagt Titus bei Ios. bel. Iud. 6, 2, 4 in einer Ansprache an die
Juden: oych /e/meis to?s yperbantas ymin anairein epetrepsamen, kan R/o/maios
tis /e/; - Traegt die Tafel wirklich Spuren von Axthieben, so stammen diese von
den Soldaten des Titus.
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Trotz allem dem entwickelten sich gegen die roemische Regierung die
prinzipielle Opposition wie die gewaltsame Selbsthilfe der Glaeubigen beide
schon in dieser Zeit des Friedens. Die Steuerzahlung ward nicht etwa bloss, weil
sie drueckte, sondern als gottlos angefochten. "Ist es erlaubt", fragt der Rabbi
im Evangelium, "dem Caesar den Zensus zu zahlen?" Die ironische Antwort, die er
empfing, genuegte doch nicht allen; es gab Heilige, wenn auch wohl nicht in
grosser Zahl, welche sich verunreinigt meinten, wenn sie eine Muenze mit dem
Kaiserbild anruehrten. Dies war etwas Neues, ein Fortschritt der
Oppositionstheologie; die Koenige Seleukos und Antiochos waren doch auch nicht
beschnitten gewesen und hatten ebenfalls Tribut empfangen in Silberstuecken
ihres Bildnisses. Also war die Theorie; die praktische Anwendung davon machte
allerdings nicht der hohe Rat von Jerusalem, in welchem unter dem Einfluss der
Reichsregierung die gefuegigeren Vornehmen des Landes stimmfuehrend waren, aber
Judas der Galilaeer aus Gamala am See von Genezareth, welcher, wie Gamaliel
diesem hohen Rat spaeter in Erinnerung brachte, "in den Tagen der Schatzung
aufstand, und hinter ihm erhob sich das Volk zum Abfall". Er sprach es aus, was
alle dachten, dass die sogenannte Schatzung die Knechtschaft und es eine Schande
sei fuer den Juden, einen anderen Herrn ueber sich zu erkennen als den Herrn
Zebaoth; dieser aber helfe nur denen, die sich selber huelfen. Wenn nicht viele
seinem Ruf zu den Waffen folgten, und er nach wenigen Monaten auf dem
Blutgeruest endigte, so war der heilige Tote den unheiligen Siegern
gefaehrlicher als der Lebende. Er und die Seinigen gelten den spaeteren Juden
neben den Sadduzaeern, Pharisaeern und Essaeern als die vierte "Schule"; damals
hiessen sie die Eiferer, spaeter nennen sie sich die Sicarier, die
Messermaenner. Ihre Lehre ist einfach: Gott allein ist Herr, der Tod
gleichgueltig, die Freiheit eines und alles. Diese Lehre blieb, und des Judas
Kinder und Enkel wurden die Fuehrer der spaeteren Insurrektionen.
Wenn die roemische Regierung der Aufgabe, diese explosiven Elemente nach
Moeglichkeit niederzuhalten, unter den ersten beiden Regenten im ganzen genommen
geschickt und geduldig genuegt hatte, so fuehrte der zweite Thronwechsel hart an
die Katastrophe. Derselbe ward wie im ganzen Reich, so auch von den Juden in
Jerusalem wie in Alexandreia mit Jubel begruesst und nach dem menschenscheuen
und unbeliebten Greise der neue jugendliche Herrscher Gaius dort wie hier in
ueberschwenglicher Weise gefeiert. Aber rasch entwickelte sich aus
nichtswuerdigen Anlaessen ein furchtbares Zerwuerfnis. Ein Enkel des ersten
Herodes und der schoenen Mariamne, nach dem Beschuetzer und Freunde seines
Grossvaters Herodes Agrippa genannt, unter den zahlreichen in Rom lebenden
orientalischen Fuerstensoehnen ungefaehr der geringfuegigste und
heruntergekommenste, aber dennoch oder eben darum der Guenstling und der
Jugendfreund des neuen Kaisers, bis dahin lediglich bekannt durch seine
Liederlichkeit und seine Schulden, hatte von seinem Beschuetzer, dem er zuerst
die Nachricht von dem Tode des Tiberius hatte ueberbringen koennen, eines der
vakanten juedischen Kleinfuerstentuemer zum Geschenk und dazu den Koenigstitel
erhalten. Dieser kam im Jahre 38 auf der Reise in sein neues Reich nach der
Stadt Alexandreia, wo er wenige Monate vorher als ausgerissener Wechselschuldner
versucht hatte, bei den juedischen Bankiers zu borgen. Als er im Koenigsgewand
mit seinen praechtig staffierten Trabanten sich dort oeffentlich zeigte, regte
dies begreiflicherweise die nichtjuedische und den Juden nichts weniger als
wohlwollende Bewohnerschaft der grossen spott- und skandallustigen Stadt zu
einer entsprechenden Parodie an, und bei dieser blieb es nicht. Es kam zu einer
grimmigen Judenhetze. Die zerstreut liegenden Judenhaeuser wurden ausgeraubt und
verbrannt, die im Hafen liegenden juedischen Schiffe gepluendert, die in den
nicht juedischen Quartieren betroffenen Juden misshandelt und erschlagen. Aber
gegen die rein juedischen Quartiere vermochte man mit Gewalt nichts
auszurichten. Da gerieten die Fuehrer auf den Einfall, die Synagogen, auf die es
vor allem abgesehen war, soweit sie noch standen, saemtlich zu Tempeln des neuen
Herrschers zu weihen und Bildsaeulen desselben in allen, in der Hauptsynagoge
eine solche auf einem Viergespann, aufzustellen. Dass Kaiser Gaius so ernsthaft,
wie sein verwirrter Geist es vermochte, sich fuer einen wirklichen und
leibhaftigen Gott hielt, wusste alle Welt, und die Juden und der Statthalter
auch. Dieser, Avillius Flaccus, ein tuechtiger Mann und unter Tiberius ein
vortrefflicher Verwalter, aber jetzt gelaehmt durch die Ungnade, in welcher er
bei dem neuen Kaiser stand und jeden Augenblick der Abberufung und der Anklage
gewaertig, verschmaehte es nicht, die Gelegenheit zu seiner Rehabilitierung zu
benutzen ^15. Er befahl nicht bloss durch Edikt, der Aufstellung der Statuen in
den Synagogen kein Hindernis in den Weg zu legen, sondern er ging geradezu auf
die Judenhetze ein. Er verordnete die Abschaffung des Sabbaths. Er erklaerte
weiter in seinen Erlassen, dass diese geduldeten Fremden sich unerlaubter Weise
des besten Teils der Stadt bemaechtigt haetten; sie wurden auf ein einziges der
fuenf Quartiere beschraenkt und alle uebrigen Judenhaeuser dem Poebel
preisgegeben, waehrend die ausgetriebenen Bewohner massenweise obdachlos am
Strande lagen. Kein Widerspruch wurde auch nur angehoert; achtunddreissig
Mitglieder des Rats der Aeltesten, welcher damals anstatt des Ethnarchen der
Judenschaft vorstand ^16, wurden im offenen Circus vor allem Volke gestaeupt.
Vierhundert Haeuser lagen in Truemmern; Handel und Wandel stockte; die Fabriken
standen still. Es blieb keine Hilfe als bei dem Kaiser. Vor ihm erschienen die
beiden alexandrinischen Deputationen, die der Juden gefuehrt von dem frueher
erwaehnten Philon, einem Gelehrten der neujuedischen Richtung und mehr
sanftmuetigen als tapferen Herzens, der aber doch fuer die Seinen in dieser
Bedraengnis getreulich eintrat; die der Judenfeinde gefuehrt von Apion, auch
einem alexandrinischen Gelehrten und Schriftsteller, der "Weltschelle", wie
Kaiser Tiberius ihn nannte, voll grosser Worte und noch groesserer Luegen, von
dreistester Allwissenheit ^17 und unbedingtem Glauben an sich selbst, wenn nicht
der Menschen, doch ihrer Nichtswuerdigkeit kundig, ein gefeierter Meister der
Rede wie der Volksverfuehrung, schlagfertig, witzig, unverschaemt und unbedingt
loyal. Das Ergebnis der Verhandlung stand von vornherein fest; der Kaiser liess
die Parteien vor, waehrend er die Anlagen in seinen Gaerten besichtigte, aber
statt den Flehenden Gehoer zu geben, legte er ihnen spoettische Fragen vor, die
die Judenfeinde, aller Etikette zum Trotz, mit lautem Gelaechter begleiteten,
und da er bei guter Laune war, beschraenkte er sich darauf, sein Bedauern
auszusprechen, dass diese im uebrigen guten Leute so ungluecklich organisiert
seien, seine angeborene Gottesnatur nicht begreifen zu koennen, womit es ihm
ohne Zweifel ernst war. Apion also bekam Recht, und ueberall, wo es den
Judenfeinden beliebte, wandelten die Synagogen sich um in Tempel des Gaius.
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^15 Der besondere Hass des Gaius gegen die Juden (Philo leg. 20) ist nicht
die Ursache, sondern die Folge der alexandrinischen Judenhetze gewesen. Da also
auch das Einverstaendnis der Fuehrer der Judenhetze mit dem Statthalter (Philo
in Flacc. 4) so, wie die Juden meinten, nicht bestanden haben kann, weil der
Statthalter nicht fueglich glauben konnte, durch Preisgebung der Juden sich dem
neuen Kaiser zu empfehlen, so entsteht allerdings die Frage, warum die Fuehrer
der Judenfeinde eben diesen Moment fuer die Judenhetze waehlten und vor allem,
warum der Statthalter, dessen Trefflichkeit Philo so nachdruecklich anerkennt,
dieselbe zuliess und wenigstens in ihrem weiteren Verlauf sich an ihr
beteiligte. Wahrscheinlich sind die Dinge so hergegangen, wie sie oben erzaehlt
sind: der Judenhass und Judenneid gaerten seit langem in Alexandreia (Ios. bel.
Iud. 2, 18, 9; Philo leg. 18); der Wegfall des alten strengen Regiments und die
augenscheinliche Ungnade, in welcher der Praefekt bei Gaius stand, gaben Raum
fuer den Krawall; die Ankunft Agrippas gab den Anlass; die geschickte
Verwandlung der Synagogen in Tempel des Gaius stempelte die Juden zu
Kaiserfeinden, und nachdem dies geschehen war, wird Flaccus allerdings die
Verfolgung aufgegriffen haben, um sich dadurch bei dem Kaiser zu rehabilitieren.
^16 Als Strabon in Aegypten war in der frueheren augusteischen Zeit,
standen die Juden in Alexandreia unter einem Ethnarchen (geogr. 17, 1, 13 p. 798
und bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2). Als dann unter Augustus der Ethnarchos oder
Genarchos, wie er auch heisst, starb, trat an seine Stelle ein Rat der Aeltesten
(Philo leg. 10); doch "untersagte Augustus", wie Claudius angibt (Ios. ant. Iud.
19, S, 2), "den Juden nicht die Bestellung von Ethnarchen", was wohl heissen
soll, dass die Wahl eines Einzelvorstehers nur fuer diesmal unterlassen, nicht
ein fuer allemal abgeschafft ward. Unter Gaius gab es offenbar nur Aelteste der
Judenschaft; und auch unter Vespasian begegnen diese (Ios. bel. Iud. 7, 10, 1).