regierte unter dem Namen des Hasmonaeerfuersten ein Halbfremder - denn die
Idumaeer standen zu den eigentlichen, von Babylon zurueckgewanderten Juden
ungefaehr wie die Samariter - den Judenstaat unter dem Schutz und nach dem
Willen Roms. Die nationalgesinnten Juden waren dem neuen Regiment nichts weniger
als geneigt. Die alten Geschlechter, die im Rat von Jerusalem fuehrten, hielten
im Herzen zu Aristobulos und nach dessen Tode zu seinem Sohn Antigonos. In den
Bergen Galilaeas fochten die Fanatiker ebenso gegen die Roemer wie gegen die
eigene Regierung; als Antipatros' Sohn Herodes den Fuehrer dieser wilden Schar,
Ezekias, gefangengenommen und hatte hinrichten lassen, zwang der Priesterrat von
Jerusalem unter dem Vorwand verletzter Religionsvorschriften den schwachen
Hyrkanos, den Herodes zu verbannen. Dieser trat darauf in das roemische Heer ein
und leistete dem Caesarischen Statthalter von Syrien gegen die Insurrektion der
letzten Pompeianer gute Dienste. Aber als nach der Ermordung Caesars die
Republikaner im Osten die Oberhand gewannen, war Antipatros wieder der erste,
der dem Staerkeren nicht bloss sich fuegte, sondern sich die neuen Machthaber
verpflichtete durch rasche Beitreibung der von ihnen auferlegten Kontribution.
So kam es, dass der Fuehrer der Republikaner, als er aus Syrien abzog, den
Antipatros in seiner Stellung beliess und dem Sohne desselben, Herodes, sogar
ein Kommando in Syrien anvertraute. Als dann Antipatros starb, wie man sagt, von
einem seiner Offiziere vergiftet, glaubte Antigonos, der bei seinem Schwager,
dem Fuersten Ptolemaeos von Chalkis, Aufnahme gefunden hatte, den Augenblick
gekommen, um den schwachen Oheim zu beseitigen. Aber die Soehne des Antipatros,
Phasael und Herodes, schlugen seine Schar aufs Haupt, und Hyrkanos verstand sich
dazu, ihnen die Stellung des Vaters zu gewaehren, ja sogar den Herodes, indem er
ihm seine Enkelin Mariamme verlobte, gewissermassen in das regierende Haus
aufzunehmen. Inzwischen unterlagen die Fuehrer der republikanischen Partei bei
Philippi. Die Opposition in Jerusalem hoffte nun den Sturz der verhassten
Antipatriden bei den Siegern zu erwirken; aber Antonius, dem das Schiedsgericht
zufiel, wies deren Deputationen erst in Ephesos, dann in Antiocheia, zuletzt in
Tyros entschieden ab, ja liess die letzten Gesandten hinrichten, und bestaetigte
Phasael und Herodes foermlich als "Vierfuersten" ^10 - der Juden (723 41).
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^7 Antipatros begann seine Laufbahn als Statthalter (strat/e/gos) von
Idumaea (Ios. ant. Iud. 14, 1, 3), und heisst dann Verwalter des Juedischen
Reiches (o t/o/n Ioydai/o/n epimel/e/t/e/s daselbst 14, 8, 1), das heisst etwa
erster Minister. Mehr liegt auch nicht in der gegen Rom wie gegen Herodes
adulatorisch gefaerbten Erzaehlung des Josephus (ant. Iud. 14, 8, 5; bel. Iud.
1, 10, 3), dass Caesar dem Antipatros die Wahl ueberlassen habe, seine
Machtstellung (dynasteia) selbst zu bestimmen und, da dieser ihm die
Entscheidung anheimstellt, ihn zum Verwalter (epitropos) von Judaea bestellt
habe. Dies ist nicht, wie Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 will, die
(damals noch gar nicht bestehende) roemische Prokuratur der Kaiserzeit, sondern
ein formell von dem juedischen Ethnarchen verliehenes Amt, eine epitrop/e/, wie
die bei Ios. bel. Iud. 2, 18, 6 erwaehnte. In den Aktenstuecken aus Caesars Zeit
vertritt die Juden allein der Erzpriester und Ethnarch Hyrkanos; Caesar gab dem
Antipatros, was dem Untertanen eines abhaengigen Staats gewaehrt werden konnte,
das roemische Buergerrecht und die personale Immunitaet (Ios. ant. Iud. 14, 8,
3; bel. Iud. 1, 9, 5), aber er machte ihn nicht zum Beamten Roms. Dass Herodes,
aus Judaea vertrieben, von dem Roemern eine roemische Offizierstellung etwa in
Samaria erhalten hat, ist glaublich; aber die Bezeichnungen strat/e/gos t/e/s
Koil/e/s Syrias; (Ios. ant. Iud. 14 9, 5 c. 11, 4) oder strat/e/gos Koil/e/s
Syrias kai Samarias; (bel. Iud. 1, 10, 8) sind mindestens irrefuehrend, und
ebenso inkorrekt nennt derselbe Schriftsteller den Herodes spaeter deswegen,
weil er tois epitrpe?oysi t/e/s Syrias; als Ratgeber dienen soll (ant. Iud. 15,
10, 3), sogar Syrias ol/e/s epitropon (bel. Iud. 1, 20, 4, wo Marquardts
Aenderung [Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 Koil/e/s den Sinn zerstoert).
^8 In dem Dekret Caesars bei Josephus (ant. Iud. 14, 10, 5 u. 6) ist die
aus Epiphanius sich ergebende Lesung die einzig moegliche: danach wird das Land
von der (durch Pompeius auferlegten: Ios. ant. Iud. 14, 4, 4) Steuer, vom
zweiten Jahr der laufenden Verpachtung an, befreit und weiter verordnet, dass
die Stadt Joppe, die damals aus roemischem Besitz in juedischen ueberging, zwar
auch ferner den vierten Teil der Feldfruechte in Sidon an die Roemer abliefern,
aber dafuer dem Hyrkanos ebenfalls in Sidon als Aequivalent jaehrlich 20675
Scheffel Getreide gewaehrt werden sollen, woneben die Joppenser auch noch den
Zehnten an Hyrkanos entrichten. Auch zeigt die ganze sonstige Erzaehlung, dass
der juedische Staat seitdem von Tributzahlung frei ist; dass Herodes von den der
Kleopatra zugewiesenen Distrikten, die er ihr abpachtet, phoros zahlt (ant. Iud.
15, 4, 2 u. 4. c. 5, 3), bestaetigt nur die Regel. Wenn App. civ. 5, 75 unter
den von Antonius mit Tribut belegten Koenigen den Herodes fuer Idumaea und
Samaria auffuehrt, so fehlt Judaea auch hier nicht ohne guten Grund; und auch
fuer diese Nebenlaender kann ihm der Tribut von Augustus erlassen sein. Der
detaillierte und zuverlaessige Bericht ueber die Schatzung, die Quirinius
anordnet, zeigt mit voelliger Klarheit, dass das Land bis dahin von roemischer
Steuer frei war.
^9 In demselben Dekret heisst es: kai op/o/s m/e/deis m/e/te arch/o/n
m/e/te strat/e/gos /e/ presbeyt/e/s en tois orois t/o/n Ioydai/o/n anista
('vielleicht synista Wilamowitz) symmapsian kai strati/o/tas exi/e/ (so
Wilamowitz fuer exei), /e/ ta chr/e/mata to?t/o/n anep/e/reastoys (vgl. 14, 10,
2: paracheimasian de kai chr/e/mata prattesthai oth dokimaz/o/). Dies entspricht
im wesentlichen der Formel des wenig aelteren Freibriefs fuer Termessos (CIL I,
204): nei quis magistratu prove magistratu legatus ne[ive] quis alius meilites
in oppidum Thermesum . . . agrumve . . . hiemandi caussa introducito . . . nisei
senatus nominatim utei Thermesum . . . in hibernacula meilites deducantur
decreverit. Der Durchmarsch ist demnach gestattet. In dem Privilegium fuer
Judaea scheint ausserdem noch die Aushebung untersagt gewesen zu sein.
^10 Dieser Titel, der zunaechst das kollegialische Vierfuerstentum
bezeichnet, wie es bei den Galatern herkoemmlich war, ist dann allgemeiner fuer
die Samt-, ja auch fuer die Einherrschaft, immer aber als im Rang dem
koeniglichen nachstehend verwendet worden. In dieser Weise erscheint er ausser
in Galanen auch in Syrien vielleicht seit Pompeius, sicher seit Augustus. Die
Nebeneinanderstellung eines Ethnarchen und zweier Tetrarchen, wie sie im Jahre
713 (41) fuer Judaea nach Josephus (ant. Iud. 14, 13, 1; bel. Iud. 1, 12, 5)
angeordnet ward, begegnet sonst nicht wieder; analog ist Pheroras Tetrarch der
Peraea unter seinem Bruder Herodes (bel. Iud. 1, 24, 5).
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Bald rissen die Wendungen der grossen Politik den juedischen Staat noch
einmal in ihre Wogen. Der Herrschaft der Antipatriden machte im folgenden Jahre
(714 40) die Invasion der Parther zunaechst ein Ende. Der Praetendent Antigonos
schlug sich zu ihnen und bemaechtigte sich Jerusalems und fast des ganzen
Gebiets. Hyrkanos ging als Gefangener zu den Parthern, Phasael, Antipatros'
aeltester Sohn, gleichfalls gefangen, gab sich im Kerker den Tod. Mit genauer
Not barg Herodes die Seinigen in einem Felsenschloss am Saume Judaeas und ging
selbst fluechtig und Hilfe bittend zuerst nach Aegypten und, da er hier Antonius
nicht mehr fand, zu den beiden eben damals in neuer Eintracht schaltenden
Machthabern (724 40) nach Rom. Bereitwillig gestattete man ihm, was ja nur im
roemischen Interesse lag, das Juedische Reich fuer sich zurueckzugewinnen; er
kam nach Syrien zurueck, soweit es auf die Roemer ankam, als anerkannter
Herrscher und sogar ausgestattet mit dem koeniglichen Titel. Aber gleich wie ein
Praetendent hatte er das Land nicht so sehr den Parthern als den Patrioten zu
entreissen. Vorzugsweise mit Samaritern und Idumaeern und gedungenen Soldaten
schlug er seine Schlachten und gelangte endlich durch die Unterstuetzung der
roemischen Legionen auch in den Besitz der lange verteidigten Hauptstadt. Die
roemischen Henker befreiten ihn gleichfalls von seinem langjaehrigen Nebenbuhler
Antigonos, seine eigenen raeumten auf unter den vornehmen Geschlechtern des Rats
von Jerusalem.
Aber die Tage der Bedraengnis waren mit seiner Installation noch keineswegs
vorueber. Antonius' unglueckliche Expedition gegen die Parther blieb fuer
Herodes ohne Folgen, da die Sieger es nicht wagten, in Syrien einzuruecken; aber
schwer litt er unter den immer sich steigernden Anspruechen der aegyptischen
Koenigin, die damals mehr als Antonius den Osten beherrschte; ihre frauenhafte
Politik, zunaechst gerichtet auf die Erweiterung ihrer Hausmacht und vor allem
ihrer Einkuenfte, erreichte zwar bei Antonius bei weitem nicht alles, was sie
begehrte, aber sie entriss dem Koenig der Juden doch einen Teil seiner
wertvollsten Besitzungen an der syrischen Kueste und in dem aegyptisch-syrischen
Zwischengebiet, ja selbst die reichen Balsampflanzungen und Palmenhaine von
Jericho und legte ihm schwere finanzielle Lasten auf. Um den Rest seiner
Herrschaft zu behaupten, musste er die neuen syrischen Besitzungen der Koenigin
entweder selber abpackten oder fuer andere minder zahlungsfaehige Paechter
garantieren. Nach all diesen Bedraengnissen und in Erwartung noch aergerer und
ebensowenig abweisbarer Anforderungen war der Ausbruch des Krieges zwischen
Antonius und Caesar fuer ihn eine Hoffnung, und dass Kleopatra in ihrer
egoistischen Verkehrtheit ihm die taetige Teilnahme an dem Kriege erliess, weil
er seine Truppen brauche, um ihre syrischen Einkuenfte beizutreiben, ein
weiterer Gluecksfall, da dies ihm die Unterwerfung unter den Sieger
erleichterte. Das Glueck kam ihm noch weiter bei dem Parteiwechsel entgegen: er
konnte eine Schar getreuer Gladiatoren des Antonius abfangen, die aus Kleinasien
durch Syrien nach Aegypten marschierten, um ihrem Herrn Beistand zu leisten.
Indem er, bevor er sich zu Caesar nach Rhodos begab, um seine Begnadigung zu
erwirken, den letzten maennlichen Spross des Makkabaeerhauses, den
achtzigjaehrigen Hyrkanos, dem das Haus des Antipatros seine Stellung verdankte,
fuer alle Faelle hinrichten liess, uebertrieb er in der Tat die notwendige
Vorsicht. Caesar tat, was die Politik ihn tun hiess, zumal da fuer die
beabsichtigte aegyptische Expedition die Unterstuetzung des Herodes von
Wichtigkeit war; er bestaetigte den gern Besiegten in seiner Herrschaft und
erweiterte sie teils durch die Rueckgabe der von Kleopatra ihm entrissenen
Besitzungen, teils durch weitere Gaben: die ganze Kueste von Gaza bis zum
Stratonsturm, dem spaeteren Caesarea, die zwischen Judaea und Galilaea sich
einschiebende samaritanische Landschaft und eine Anzahl von Staedten oestlich
vom Jordan gehorchten seitdem dem Herodes. Mit der Konsolidierung der roemischen
Monarchie war auch das juedische Fuerstentum weiteren aeusseren Krisen entzogen.
Vom roemischen Standpunkt aus erscheint das Verhalten der neuen Dynastie in
einer Weise korrekt, dass dem Betrachtenden dabei die Augen uebergehen. Sie
tritt ein zuerst fuer Pompeius, dann fuer Caesar den Vater, dann fuer Cassius
und Brutus, dann fuer die Triumvirn, dann fuer Antonius, endlich fuer Caesar den
Sohn; die Treue wechselt wie die Parole. Dennoch ist diesem Verhalten die
Folgerichtigkeit und Festigkeit nicht abzusprechen. Die Parteiungen, die die
herrschende Buergerschaft zerrissen, ob Republik oder Monarchie, ob Caesar oder
Antonius, gingen die abhaengigen Landschaften, vor allem die des griechischen
Ostens, in der Tat nichts an. Die Entsittlichung, die mit allem revolutionaeren
Regimentswechsel verbunden ist, die entweihende Vermengung der inneren Treue und
des aeusseren Gehorsams, kam in diesem Fall in grellster Weise zum Vorschein;
aber der Pflichterfuellung, wie sie das roemische Gemeinwesen von seinen
Untertanen beanspruchte, hatte Koenig Herodes in einer Ausdehnung genuegt,
welcher edlere und grossartigere Naturen allerdings nicht faehig gewesen sein
wuerden. Den Parthern gegenueber hat er stets, auch in bedenklichen Lagen, fest
zu den einmal erkorenen Schutzherren gehalten.
Vom Standpunkt der inneren juedischen Politik aus ist das Regiment des
Herodes die Beseitigung der Theokratie und insofern eine Fortsetzung, ja eine
Steigerung des Regiments der Makkabaeer, als die Trennung des staatlichen und
des Kirchenregiments in schneidendster Schaerfe durchgefuehrt wird in dem
Gegensatz zwischen dem allmaechtigen, aber fremdgeborenen Koenig, und dem
machtlosen, oft und willkuerlich gewechselten Erzpriester. Freilich wurde dem
juedischen Hochpriester die koenigliche Stellung eher verziehen als dem fremden
und priesterlicher Weihe unfaehigen Mann; und wenn die Hasmonaeer die
Unabhaengigkeit des Judentums nach aussen hin vertraten, trug der Idumaeer seine
koenigliche Macht ueber die Juden von dem Schirmherrn zu Lehen. Die Rueckwirkung
dieses unloesbaren Konflikts auf eine tief leidenschaftliche Natur tritt in dem
ganzen Lebenslauf des Mannes uns entgegen, der viel Leid bereitet, aber
vielleicht nicht weniger empfunden hat. Immer sichern die Energie, die
Stetigkeit, die Fuegsamkeit in das Unvermeidliche, die militaerische und
politische Geschicklichkeit, wo dafuer Raum war, dem Judenkoenig einen gewissen
Platz in dem Gesamtbild einer merkwuerdigen Epoche.
Das fast vierzigjaehrige Regiment des Herodes - er starb im Jahre 750 (4) -
im einzelnen zu schildern, wie es die dafuer in grosser Ausfuehrlichkeit
erhaltenen Berichte gestatten, ist nicht die Aufgabe des Geschichtschreibers von
Rom. Es gibt wohl kein Koenigshaus irgendeiner Zeit, in welchem die Blutfehde
zwischen Eltern und Kindern, zwischen Gatten und Geschwistern in gleicher Weise
gewuetet hat; Kaiser Augustus und seine Statthalter in Syrien wandten schaudernd
sich ab von dem Anteil an dem Mordwerk, der ihnen angesonnen ward; nicht der
mindest entsetzliche Zug in diesem Greuelbild ist die voellige Zwecklosigkeit
der meisten, in der Regel auf grundlosen Verdacht verfuegten Exekutionen und die
stetig nachfolgende verzweifelnde Reue des Urhebers. Wie kraeftig und
verstaendig der Koenig das Interesse seines Landes, soweit er konnte und durfte,
wahrnahm, wie energisch er nicht bloss in Palaestina, sondern im ganzen Reich
mit seinen Schaetzen und mit seinem nicht geringen Einfluss fuer die Juden
eintrat -die den Juden guenstige Entscheidung Agrippas in dem grossen
kleinasiatischen Reichshandel hatten sie wesentlich ihm zu verdanken -, Liebe
und Treue fand er wohl in Idumaea und Samaria, aber nicht bei dem Volke Israel;
hier war und blieb er nicht so sehr der mit vielfacher Blutschuld beladene, als
vor allem der fremde Mann. Wie es eine der Haupttriebfedern jenes Hauskrieges
ist, dass er in seiner Gattin aus hasmonaeischem Geschlecht, der schoenen
Mariamne, und in deren Kindern mehr die Juden als die Seinen sah und fuerchtete,
so hat er es selbst ausgesprochen, dass er sich zu den Griechen ebenso
hingezogen fuehle, wie von den Juden abgestossen. Es ist bezeichnend, dass er
die Soehne, denen er zunaechst die Nachfolge zudachte, in Rom erziehen liess.
Waehrend er aus seinen unerschoepflichen Reichtuemern die Griechenstaedte des
Auslandes mit Gaben ueberhaeufte und mit Tempeln schmueckte, baute er fuer die
Juden wohl auch, aber nicht im juedischen Sinne. Die Circus- und Theaterbauten
in Jerusalem selbst wie die Tempel fuer den Kaiserkultus in den juedischen
Staedten galten dem frommen Israeliten als Aufforderung zur Gotteslaesterung.
Dass er den Tempel in Jerusalem in einen Prachtbau verwandelte, geschah halb
gegen den Willen der Frommen; wie sehr sie den Bau bewunderten, dass er an
demselben einen goldenen Adler anbrachte, wurde ihm mehr veruebelt als alle von
ihm verfuegten Todesurteile und fuehrte zu einem Volksaufstand, dem der Adler
zum Opfer fiel und dann freilich auch die Frommen, die ihn abrissen. Herodes
kannte das Land genug, um es nicht auf das aeusserste kommen zu lassen; wenn es
moeglich gewesen waere, dasselbe zu hellenisieren, der Wille dazu haette ihm
nicht gefehlt. An Tatkraft stand der Idumaeer hinter den besten Hasmonaeern
nicht zurueck. Der grosse Hafenbau beim Stratonsturm oder, wie die von Herodes
voellig umgebaute Stadt seitdem heisst, bei Caesarea, gab der hafenarmen Kueste
zuerst das, was sie brauchte, und die ganze Kaiserzeit hindurch ist die Stadt
ein Hauptemporium des suedlichen Syriens geblieben. Was sonst die Regierung zu
leisten vermag, Entwicklung der natuerlichen Hilfsquellen, Eintreten bei
Hungersnot und anderen Kalamitaeten, vor allen Dingen Sicherheit des Landes nach
innen und aussen, das hat Herodes geleistet. Der Raeuberunfug wurde abgestellt
und die in diesen Gegenden so ungemein schwierige Verteidigung der Grenze gegen
die streifenden Staemme der Wueste mit Strenge und Folgerichtigkeit
durchgefuehrt. Dadurch wurde die roemische Regierung bewogen, ihm noch weitere
Gebiete zu unterstellen, Ituraea, Trachonitis, Auranitis, Batanaea. Seitdem
erstreckte sich seine Herrschaft, wie dies schon erwaehnt ward, geschlossen
ueber das transjordanische Land bis gegen Damaskos und zum Hermongebirge; soviel
wir erkennen koennen, hat es nach jenen weiteren Zuweisungen in dem ganzen
bezeichneten Gebiet keine Freistadt und keine von Herodes unabhaengige
Herrschaft mehr gegeben. Die Grenzverteidigung selbst traf mehr den arabischen
Koenig als den der Juden; aber soweit sie ihm oblag, bewirkte die Reihe
wohlversehener Grenzkastelle auch hier einen Landfrieden, wie man ihn bisher in
diesen Gegenden nicht gekannt hatte. Man begreift es, dass Agrippa, nachdem er
die Hafen- und die Kriegsbauten des Herodes besichtigt hatte, in ihm einen
gleichstrebenden Gehilfen bei dem grossen Organisationswerk des Reiches erkannte
und ihn in diesem Sinne behandelte.
Dauernden Bestand hatte sein Reich nicht. Herodes selbst teilte es in
seinem Testament unter drei seiner Soehne, und Augustus bestaetigte die
Verfuegung im wesentlichen, indem er nur den wichtigen Hafen Gaza und die
transjordanischen Griechenstaedte unmittelbar unter den syrischen Statthalter
stellte. Die noerdlichen Reichsteile wurden von dem Hauptland abgetrennt; das
zuletzt von Herodes erworbene Gebiet suedlich von Damaskos, die Batanaea mit den
dazu gehoerigen Distrikten erhielt Philippos, Galilaea und die Peraea, das
heisst das transjordanische Gebiet, soweit es nicht griechisch war, Herodes
Antipas, beide als Tetrarchen; diese beiden Kleinfuerstentuemer haben anfangs
getrennt, dann unter Herodes des "Grossen" Urenkel Agrippa II. vereinigt, mit
geringen Unterbrechungen bis unter Traianus fortbestanden. Wir haben ihres
Regiments bei der Schilderung des oestlichen Syriens und Arabiens bereits
gedacht. Hier mag nur hinzugefuegt werden, dass diese Herodeer, wenn nicht mit
der Energie, doch im Sinn und Geist des Stifters der Dynastie weiterregierten.
Die von ihnen eingerichteten Staedte Caesarea, das alte Paneas, im noerdlichen
Gebiet und Tiberias in Galilaea sind ganz in der Art des Herodes hellenisch
geordnet; charakteristisch ist die Aechtung, welche die juedischen Rabbis wegen
eines bei der Anlage von Tiberias gefundenen Grabes ueber die unreine Stadt
verhaengten.
Das Hauptland, Judaea nebst Samaria noerdlich und Idumaea suedlich, bekam
nach dem Willen des Vaters Archelaos. Aber den Wuenschen der Nation entsprach
diese Erbfolge nicht. Die Orthodoxen, das heisst die Pharisaeer, beherrschten so
gut wie ausschliesslich die Masse, und wenn bisher die Furcht des Herrn
einigermassen niedergehalten war durch die Furcht vor dem ruecksichtslos
energischen Koenig, so stand doch der Sinn der grossen Majoritaet der Juden
darauf, unter der Schirmherrschaft Roms das reine gottselige Priesterregiment
wieder herzustellen, wie es einst die persischen Beamten eingerichtet hatten.
Unmittelbar nach dem Tode des alten Koenigs hatten die Massen in Jerusalem sich
zusammengerottet, um die Beseitigung des von Herodes ernannten Hohenpriesters
und die Ausweisung der Unglaeubigen aus der heiligen Stadt zu verlangen, wo eben
das Passah gefeiert werden sollte; Archelaos hatte sein Regiment damit beginnen
muessen, auf diese Massen einhauen zu lassen; man zaehlte eine Menge Tote, und
die Festfeier unterblieb. Der roemische Statthalter von Syrien - derselbe Varus,
dessen Unverstand bald darauf den Roemern Germanien kostete -, dem es zunaechst
oblag, waehrend des Interregnums die Ordnung im Lande aufrecht zu halten, hatte
diesen in Jerusalem meuternden Haufen gestattet, nach Rom, wo eben ueber die
Besetzung des juedischen Thrones verhandelt ward, eine Deputation von fuenfzig
Personen zu entsenden, um die Abschaffung des Koenigtums zu erbitten, und als
Augustus diese vorliess, gaben achttausend hauptstaedtische Juden ihr das Geleit
zum Tempel des Apollo. Die fanatisierten Juden daheim fuhren inzwischen fort,
sich selber zu helfen; die roemische Besatzung, die in den Tempel gelegt war,
wurde mit stuermender Hand angegriffen, und fromme Raeuberscharen erfuellten das
Land; Varus musste die Legionen ausruecken lassen und mit dem Schwert die Ruhe
wieder herstellen. Es war eine Warnung fuer den Oberherrn, eine nachtraegliche
Rechtfertigung fuer Koenig Herodes' gewalttaetiges, aber wirksames Regiment.
Aber mit der ganzen Schwaechlichkeit, welche er namentlich in spaeteren Jahren
so oft bewies, wies Augustus allerdings die Vertreter jener fanatischen Massen
mit ihrem Begehren ab, uebergab aber, im wesentlichen das Testament des Herodes
ausfuehrend, die Herrschaft in Jerusalem dem Archelaos, gemindert um den
koeniglichen Titel, den Augustus dem unerprobten jungen Mann zur Zeit nicht
zugestehen mochte, ferner gemindert um die noerdlichen Gebiete und mit der
Abnahme der Grenzverteidigung auch in der militaerischen Stellung
herabgedrueckt. Dass auf Augustus' Veranlassung die unter Herodes hochgespannten
Steuern herabgesetzt wurden, konnte die Stellung des Vierfuersten wenig bessern.
Archelaos' persoenliche Unfaehigkeit und Unwuerdigkeit brauchten kaum noch
hinzuzutreten, um ihn unmoeglich zu machen; wenige Jahre darauf (6 n. Chr.) sah
Augustus selbst sich genoetigt, ihn abzusetzen. Nun tat er nachtraeglich jenen
Meuterern ihren Willen: das Koenigtum wurde abgeschafft und das Land einerseits
in unmittelbare roemische Verwaltung genommen, andererseits, soweit neben dieser
ein inneres Regiment zugelassen ward, dasselbe dem Senat von Jerusalem
uebergeben. Bei diesem Verfahren moegen allerdings teils frueher in Betreff der
Erbfolge von Augustus dem Herodes gegebene Zusicherungen mitbestimmend gewesen
sein, teils die mehr und mehr hervortretende und im allgemeinen wohl
gerechtfertigte Abneigung der Reichsregierung gegen groessere, einigermassen
selbstaendig sich bewegende Klientelstaaten. Was in Galatien, in Kappadokien, in
Mauretanien kurz vorher oder bald nachher geschah, erklaert, warum auch in
Palaestina das Reich des Herodes ihn selbst kaum ueberdauerte. Aber wie in