p. 674 vorliegende) entscheiden nicht einmal die Frage, wer in diesen Kaempfen

Sieger blieb. Waehrend Herodian von einer beispiellosen Niederlage der Roemer

spricht, feiern die lateinischen Quellen, die Biographie sowohl wie Victor,

Eutrop und Rufius Festus, den Alexander als den Besieger des Artaxerxes oder

Xerxes, und nach diesen letzteren ist auch der weitere Verlauf der Dinge

guenstig. Die Vermittlung gibt Herodian (6, 6, 5) an die Hand. Nach den

armenischen Berichten (Gutschmid, ZDMG 31, 1877, S. 47) haben die Arsakiden mit

Unterstuetzung der Kaukasusvoelker sich in Armenien noch bis zum Jahre 237 gegen

Ardaschir behauptet; diese Diversion mag richtig und auch den Roemern zugute

gekommen sein.

^81 Den besten Bericht geben, aus derselben Quelle schoepfend, Synkellos

(p. 683) und Zonaras (12, 18). Damit stimmen die Einzelangaben Ammians (23, 5;

7, 17) und so ziemlich der gefaelschte Brief Gordians an den Senat in der

Biographie c. 27, aus dem die Erzaehlung c. 26 unkundig hergestellt ist;

Antiocheia war in Gefahr, aber nicht in den Haenden der Perser.

^82 So stellt Zon. 12, 19 den Hergang dar; damit stimmt Zos. hist. 3, 32,

und auch der spaetere Verlauf der Dinge zeigt Armenien nicht geradezu im

persischen Besitz. Wenn nach Euagr. 5, 7 damals bloss Klein-Armenien roemisch

blieb, so mag das insofern nicht unrichtig sein, als die Abhaengigkeit des

Lehnskoenigs von Gross-Armenien nach dem Frieden wohl nur eine nominelle war.

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Es wird hier, wo der roemische Orient im Ringen mit dem persischen auf sich

selber angewiesen ist, am Platz sein, eines merkwuerdigen Staates zu gedenken,

der, durch und fuer den Wuestenhandel geschaffen, jetzt fuer kurze Zeit in der

politischen Geschichte eine fuehrende Rolle uebernimmt. Die Oase Palmyra, in der

einheimischen Sprache Thadmor, liegt auf halbem Wege zwischen Damaskos und dem

Euphrat. Von Bedeutung ist sie lediglich als Zwischenstation zwischen dem

Euphratgebiet und dem Mittelmeer und hat auch diese Bedeutung erst spaet

gewonnen und frueh wieder verloren, so dass Palmyras Bluetezeit ungefaehr mit

derjenigen Periode zusammenfaellt, die wir hier schildern. Ueber das Emporkommen

der Stadt fehlt es an jeder Ueberlieferung ^83. Erwaehnt wird sie zuerst bei

Gelegenheit des Aufenthaltes des Antonius in Syrien im Jahre 713 (41), wo dieser

einen vergeblichen Versuch machte, sich ihrer Reichtuemer zu bemaechtigen; auch

die dort gefundenen Denkmaeler - die aelteste datierte palmyrenische Inschrift

ist vom Jahre 745 (9) - reichen schwerlich viel weiter zurueck. Es ist nicht

unwahrscheinlich, dass ihr Aufbluehen mit der Festsetzung der Roemer im

syrischen Kuestenland zusammenhaengt. So lange die Nabataeer und die Staedte der

Osrhoene nicht unmittelbar roemisch waren, hatten die Roemer ein Interesse

daran, eine andere direkte Verbindung mit dem Euphrat herzustellen, und diese

fuehrte dann notwendig ueber Palmyra. Eine roemische Gruendung ist Palmyra

nicht; als Veranlassung fuer jenen Raubzug nahm Antonius die Neutralitaet der

zwischen den beiden Grossstaaten den Verkehr vermittelnden Kaufleute, und die

roemischen Reiter kehrten unverrichteter Sache um vor der Schuetzenkette, die

die Palmyrener dem Angriff entgegenstellten. Aber schon in der ersten Kaiserzeit

muss die Stadt zum Reiche gerechnet worden sein, da die fuer Syrien ergangenen

Steuerverordnungen des Germanicus und des Corbulo auch fuer Palmyra zur

Anwendung kamen; in einer Inschrift vom Jahre 80 begegnet eine claudische Phyle

daselbst; seit Hadrian nennt sich die Stadt Hadriana Palmyra, und im dritten

Jahrhundert bezeichnet sie sich sogar als Kolonie.

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^83 Der biblische Bericht (1. Koen. 9, 18) ueber die Erbauung der Stadt

Thamar in Idumaea durch Koenig Salomo ist nur durch ein freilich altes

Missverstaendnis auf Thadmor uebertragen worden; immer enthaelt die irrige

Beziehung desselben auf diese Stadt bei den spaeteren Juden (Chron. 2, 8, 4 und

die griechische Uebersetzung von 1. Koen. 9, 4) das aelteste Zeugnis fuer deren

Existenz (Hitzig, ZDMG 8, 1854, S. 222).

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Indes war die Reichsuntertaenigkeit der Palmyrener anderer Art als die

gewoehnliche und einigermassen dem Klientelverhaeltnis der abhaengigen

Koenigreiche aehnlich. Noch in Vespasians Zeit heisst Palmyra ein Zwischengebiet

zwischen den beiden Grossmaechten und wurde bei jedem Zusammenstoss der Roemer

und der Parther gefragt, welche Politik die Palmyrener einhalten wuerden. Den

Schluessel fuer die Sonderstellung muessen wir in den Grenzverhaeltnissen und

den fuer den Grenzschutz getroffenen Ordnungen suchen. Die syrischen Truppen,

soweit sie am Euphrat selbst standen, haben ihre Hauptstellung bei Zeugma,

Biredjik gegenueber an der grossen Euphratpassage, gehabt. Weiter stromabwaerts

schiebt sich zwischen das unmittelbar roemische und das parthische Gebiet das

von Palmyra, das bis zum Euphrat reicht und die naechste bedeutende

Uebergangsstelle bei Sura gegenueber der mesopotamischen Stadt Nikephorion

(spaeter Kallinikon, heute er-Rakka) einschliesst. Es ist mehr als

wahrscheinlich, dass die Hut dieser wichtigen Grenzfestung sowie die Sicherung

der Wuestenstrasse zwischen dem Euphrat und Palmyra, auch wohl eines Teils der

Strasse von Palmyra nach Damaskos, der Gemeinde Palmyra ueberlassen ward und

dass sie also berechtigt und verpflichtet war, die fuer diese nicht geringe

Aufgabe erforderlichen militaerischen Einrichtungen zu treffen ^84. Spaeterhin

sind wohl die Reichstruppen naeher an Palmyra herangezogen und ist eine der

syrischen Legionen nach Danava zwischen Palmyra und Damaskos, die arabische nach

Bostra gelegt worden; seit Severus Mesopotamien mit dem Reich vereinigt hatte,

waren sogar hier beide Ufer des Euphrat in roemischer Gewalt und endigte das

roemische Gebiet am Euphrat nicht mehr bei Sura, sondern bei Kirkesion an der

Muendung des Chaboras in den Euphrat oberhalb Mejadin. Auch wurde damals

Mesopotamien stark mit Reichstruppen belegt. Aber die mesopotamischen Legionen

standen an der grossen Strasse im Norden bei Resaina und Nisibis, und auch die

syrischen und die arabischen Truppen machten die Mitwirkung der palmyrenischen

nicht entbehrlich. Es mag sogar die Hut von Kirkesion und dieses Teils des

Euphratufers eben den Palmyrenern anvertraut worden sein. Erst nach dem

Untergang Palmyras und vielleicht in Ersatz desselben ist Kirkesion ^85 von

Diocletian zu der starken Festung gemacht worden, die seitdem hier der

Stuetzpunkt der Grenzverteidigung gewesen ist.

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^84 Ausdruecklich berichtet wird dies nirgends; aber alle Umstaende

sprechen dafuer. Dass die roemisch-parthische Grenze, bevor die Roemer auf dem

linken Euphratufer sich festsetzten, am rechten wenig unterhalb Sura war, sagt

am bestimmtesten Plinius (nat. 5, 26, 89: a Sura proxime est Philiscum - vgl.

Anm. 85 - oppidum Parthorum ad Euphratem; ab eo Seleuciam dierum decem

navigatio), und hier ist sie bis zur Einrichtung der Provinz Mesopotamien unter

Severus geblieben. Die Palmyrene des Ptolemaeos (5, 15, 24, 25) ist eine

Landschaft Koilesyriens, die einen guten Teil des Gebiets suedlich von Palmyra

zu umfassen scheint, sicher aber bis an den Euphrat reicht und Sura

einschliesst; andere staedtische Zentren ausser Palmyra scheinen nicht

aufgefuehrt zu werden und nichts im Wege zu stehen, diesen grossen Distrikt als

Stadtgebiet zu fassen. Namentlich solange Mesopotamien parthisch war, aber auch

nachher noch hat mit Ruecksicht auf die angrenzende Wueste ein dauernder

Grenzschutz hier nicht fehlen koennen; wie denn im 4. Jahrhundert nach Ausweis

der Notitia die Palmyrene stark besetzt war, die noerdliche von den Truppen des

Dux von Syrien, Palmyra selbst und die suedliche Haelfte von denen des Dux von

Phoenike. Dass in der frueheren Kaiserzeit hier keine roemischen Truppen

gestanden haben, ist durch das Schweigen der Schriftsteller und das Fehlen der

in Palmyra selbst zahlreichen Inschriften verbuergt. Wenn in der Peutingerschen

Tafel unter Sura vermerkt ist: "fines exercitus Syriatici et commercium

barbarorum", d. h. "hier endigen die roemischen Besatzungen, und hier ist der

Zwischenort fuer den Barbarenverkehr", so ist damit nur gesagt, was in spaeterer

Zeit Ammian (23, 3, 7: Callinicum mumimentum robustum et commercandi opimitate

gratissimum) und noch Kaiser Honorius (Cod. Iust. 4, 63, 4) wiederholen, dass

Kallinikon zu den wenigen, dem roemisch-barbarischen Grenzhandel freigegebenen

Entrepots gehoert; aber nicht einmal fuer die Entstehungszeit der Tafel folgt

daraus, dass damals Reichstruppen dort standen, da ja die Palmyrener im

allgemeinen auch zur syrischen Armee gehoerten und bei dem exercitus Syriaticus

an sie gedacht sein kann. Es muss die Stadt eine eigene Truppenmacht aufgestellt

haben, aehnlich wie die Fuersten von Numidien und von Pantikapaeon. Dadurch

allein wird auch sowohl das Abweisen der Truppen des Antonius wie das Verhalten

der Palmyrener in den Wirren des 3. Jahrhunderts verstaendlich, nicht minder das

Auftreten der numeri Palmyrenorum unter den militaerischen Neuerungen derselben

Epoche.

^85 Amm. 23, 5, 2: Cercusium .. . Diocletiaenus exiguum ante hoc et

suspectum muris turribusque circumdedit celsis, . . . ne vagarentur per Syriam

Persae ita ut paucis ante annis cum magnis provinciarum contigerat damnis. Vgl.

Prok. aed. 2, 6. Vielleicht ist dieser Ort nicht verschieden von dem PHalga oder

PHaliga des Isidorus von Charax (mans. Parth. 1; Stephanus v. Byzanz, Ethnika,

unter diesem Wort) und dem Plinianischen Philiscum (Anm. 84).

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Die Spuren dieser Sonderstellung Palmyras sind auch in den Institutionen

nachweisbar. Das Fehlen des Kaisernamens auf den palmyrenischen Muenzen ist wohl

nicht aus ihr zu erklaeren, sondern daraus, dass die Gemeinde fast nur kleine

Scheidemuenze ausgegeben hat. Deutlich aber spricht die Behandlung der Sprache.

Von der sonst bei den Roemern fast ausnahmslos befolgten Regel, in dem

unmittelbaren Gebiet nur den Gebrauch der beiden Reichssprachen zu gestatten,

ist Palmyra ausgenommen. Hier hat diejenige Sprache, welche im uebrigen Syrien

und nicht minder seit dem Exil in Judaea die gewoehnliche im privaten Verkehr,

aber auf diesen beschraenkt war, sich im oeffentlichen Gebrauch behauptet,

solange die Stadt ueberhaupt bestanden hat. Wesentliche Verschiedenheiten des

palmyrenischen Syrisch von dem der uebrigen oben genannten Gegenden lassen sich

nicht nachweisen; die nicht selten arabisch oder juedisch, auch persisch

geformten Eigennamen zeigen die starke Voelkermischung, und zahlreiche

griechisch-roemische Lehnwoerter die Einwirkung der Okzidentalen. Es wird

spaeterhin Regel, dem syrischen Text einen griechischen beizufuegen, welcher in

einem Beschluss des palmyrenischen Gemeinderats vom Jahre 137 dem palmyrenischen

nach-, spaeter gewoehnlich voransteht; aber bloss griechische Inschriften

eingeborener Palmyrener sind seltene Ausnahmen. Sogar in Weihinschriften, welche

Palmyrener ihren heimischen Gottheiten in Rom gesetzt haben ^86, und in

Grabschriften der in Afrika oder Britannien verstorbenen palmyrenischen Soldaten

ist die palmyrenische Fassung zugefuegt. Ebenso wurde in Palmyra zwar das

roemische Jahr wie im uebrigen Reiche der Datierung zugrunde gelegt, aber die

Monatsnamen sind nicht die im roemischen Syrien offiziell rezipierten

makedonischen, sondern diejenigen, welche in demselben wenigstens bei den Juden

im gemeinen Verkehr galten und ausserdem bei den unter assyrischer und spaeter

persischer Herrschaft lebenden aramaeischen Staemmen in Gebrauch waren ^87.

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^86 Von den sieben bis jetzt ausserhalb Palmyra gefundenen Dedikationen an

den palmyrenischen Malach Belos haben die drei in Rom zum Vorschein gekommenen

(CIL VI, 51, 710; CIG 6015) neben griechischem oder lateinischem auch

palmyrenischen Text, zwei afrikanische (CIL VIII, 2497, 8795 add.) und zwei

dakische (Archaeologisch-epigraphische Mitteilungen aus Oesterreich 6, 1882,

109, 111) bloss lateinischen. Die eine der letzteren ist von einem offenbar aus

Palmyra gebuertigen Duoviralen von Sarmizegetusa, P. Aelius Theimes, gesetzt

diis patriis Malagbel et Bebellahamon et Benefal et Manavat.

^87 Woher diese Monatsnamen ruehren, ist dunkel; sie treten zuerst in der

assyrischen Keilschrift auf, sind aber nicht assyrischen Ursprungs. Infolge der

assyrischen Herrschaft sind sie dann in dem Bereich der syrischen Sprache in

Gebrauch geblieben. Abweichungen finden sich; der zweite Monat, der Dios der

griechisch redenden Syrer, unser November, heisst bei den Juden Markeschwan, bei

den Palmyrenern Kanun (Waddington 25746). Uebrigens sind diese Monatsnamen,

soweit sie innerhalb des Roemischen Reiches zur Anwendung kommen, wie die

makedonischen dem Julianischen Kalender angepasst, so dass nur die

Monatsbenennung differiert, der Jahranfang (1. Oktober) des syrisch-roemischen

Jahres auf die griechischen wie auf die aramaeischen Benennungen gleichmaessig

Anwendung findet.

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Die munizipale Ordnung ist im wesentlichen nach dem Muster der griechischen

des Roemerreichs gestaltet; die Beziehungen fuer Beamte und Rat ^88 und selbst

diejenige der Kolonie werden in den palmyrenischen Texten meistenteils aus den

Reichssprachen beibehalten. Aber auch in der Verwaltung behielt der Distrikt

eine groessere Selbstaendigkeit, als sie sonst den Stadtgemeinden zukommt. Neben

den staedtischen Beamten finden wir wenigstens im dritten Jahrhundert die Stadt

Palmyra mit ihrem Gebiet unter einem besonderen "Hauptmann" senatorischen Ranges

und roemischer Bestellung, aber gewaehlt aus dem angesehensten Geschlecht des

Ortes; Septimios Hairanes, des Odaenathos Sohn, ist der Sache nach ein Fuerst

der Palmyrener ^89, der von dem Legaten von Syrien wohl nicht anders abhaengig

war als die Klientelfuersten von den benachbarten Reichstatthaltern ueberhaupt.

Wenige Jahre spaeter begegnen wir seinem Sohn ^90 Septimios Odaenathos in der

gleichen, ja im Rang noch gesteigerten erbfuerstlichen Stellung ^91.

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^88 Zum Beispiel Archon, Grammateus, Proedros, Syndikos, Dekaprotoi.

^89 Dies lehrt die Inschrift von Palmyra CIG 4491, 4492 = Waddington 2600 =

Vogue 22, diesem Hairanes im Jahre 251 gesetzt von einem Soldaten der in Arabien

stehenden Legion. Sein Titel ist griechisch o lamprotatos synkl/e/tikos exarchos

(= princeps) Palmyr/e/n/o/n, palmyrenisch "erlauchter Senator, Haupt von

Thadmor". Die Grabschrift (CIG 4507 = Waddington 2621 = Vogue 21) des Vaters des

Hairanes, Septimios Odaenathos, Sohnes des Hairanes, Enkels des Vaballathos,

Urenkels des Nassoros, gibt auch ihm schon senatorischen Rang.

^90 Allerdings wird der Vater dieses Odaenathos nirgends genannt; aber es

ist so gut wie sicher, dass er der Sohn des eben genannten Hairanes ist und den

Namen von seinem Grossvater fuehrt. Auch Zosimus (hist. 1, 39) nennt ihn einen

von den Vorfahren her von der Regierung ausgezeichneten Palmyrener (andra

Palmyr/e/non kai ek progon/o/n t/e/s para t/o/n basile/o/n axi/o/thenta

tim/e/s).

^91 In der Inschrift Waddington 2603 = Vogue 23, die die Zunft der Gold-

und Silberarbeiter von Palmyra im Jahre 257 dem Odaenathos setzt, heisst es o

lamprotatos ypatikos, also vir consularis, und griechisch despot/e/s, syrisch

mbran. Die erstere Bezeichnung ist kein Amtstitel, sondern eine Angabe der

Rangklasse; so steht vir consularis nicht selten hinter dem Namen ganz wie vir

clarissimus (CIL X., p. 1117 und sonst) und findet sich o lamprotatos ypatikos

neben und vor verschiedenartigen Amtstiteln, zum Beispiel dem des Prokonsuls von

Afrika (CIG 2979 wo lamprotatos fehlt), des kaiserlichen Legaten von Pontus und

Bithynien (CIG 3747 3748, 3771) und von Palaestina (CIG 4151), des Statthalters

von Lykien und Pamphylien (CIG 4272); erst in nachkonstantinischer Zeit wird es

mit dem Namen der Provinz verbunden als Amtstitel verwendet (z. B. CIG 2596,

4266 e). Hieraus ist also fuer die Rechtsstellung des Odaenathos nichts zu

entnehmen. Ebenso darf in der syrischen Bezeichnung des Herrn nicht gerade der

Herrscher gefunden werden; sie wird auch einem Prokurator gegeben (Waddington

2606 = Vogue 25).

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Nicht minder bildete Palmyra einen abgeschlossenen Zollbezirk, in welchem

die Zoelle nicht von Staats-, sondern von Gemeindewegen verpachtet wurden ^92.

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^92 Syrien bildete in der Kaiserzeit ein eigenes Reichszollgebiet und es

ward der Reichszoll nicht bloss an der Kueste, sondern auch an der

Euphratgrenze, insonderheit bei Zeugma erhoben. Daraus folgt mit Notwendigkeit,

dass auch weiter suedwaerts, wo der Euphrat nicht mehr in roemischer Gewalt war,

an der roemischen Ostgrenze aehnliche Zoelle eingerichtet waren. Nun hat ein

Beschluss des Rats von Palmyra vom Jahre 137 gelehrt, dass die Stadt und ihr

Gebiet einen eigenen Zollbezirk bildeten und von allen ein- oder ausgehenden

Waren zu Gunsten der Stadt der Zoll erhoben ward. Dass dies Gebiet ausserhalb

des Reichszolles stand, ist wahrscheinlich, einmal weil, wenn eine das

palmyrenische Gebiet einschliessende Reichszollinie bestanden haette, deren

Erwaehnung in jener ausfuehrlichen Verfuegung nicht wohl fehlen koennte:

zweitens weil eine von den Reichszollinien eingeschlossene Gemeinde des Reiches

schwerlich das Recht gehabt hat, an ihrer Gebietsgrenze in diesem Umfang Zoelle

zu erheben. Man wird also in der Zollerhebung der Gemeinde Palmyra dieselbe

Sonderstellung zu erkennen haben, welche ihr in militaerischer Hinsicht

beigelegt werden muss. Vielleicht ist ihr dagegen zu Gunsten der Reichskasse

eine Auflage gemacht worden, etwa die Ablieferung einer Quote des Zollertrages

oder auch ein erhoehter Tribut. Aehnliche Einrichtungen wie fuer Palmyra moegen

auch fuer Bostra und Petra bestanden haben; denn zollfrei sind die Waren sicher

auch hier nicht eingegangen und nach Plin. nat. 12, 14, 65 scheint von dem

arabischen, ueber Gaza ausgehenden Weihrauch Reichszoll nur in Gaza an der

Kueste erhoben zu sein. Die Traegheit der roemischen Verwaltung ist staerker als

die Fiskalitaet; sie mag die unbequemen Landgrenzzoelle oefter von sich auf die

Gemeinden abgewaelzt haben.

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Die Bedeutung Palmyras ruht auf dem Karawanenverkehr. Die Haeupter der

Karawanen (synodiarchai), welche von Palmyra nach den grossen Entrepots am

Euphrat gingen, nach Vologasias, der schon erwaehnten parthischen Gruendung

unweit der Staette des alten Babylon, und nach Forath oder Charax Spasinu,

Zwillingsstaedten an der Muendung nahe am Persischen Meerbusen, erscheinen in

den Inschriften als die angesehensten Stadtbuerger ^93 und bekleiden nicht bloss

die Aemter ihrer Heimat, sondern zum Teil Reichsaemter; auch die Grosshaendler

(archemporoi) und die Zunft der Gold- und Silberarbeiter zeugen von der

Bedeutung der Stadt fuer den Handel und die Fabrikation, nicht minder fuer ihren

Wohlstand die noch heute stehenden Tempel der Stadt und die langen Saeulenreihen

der staedtischen Hallen so wie die massenhaften reich verzierten Grabmaeler. Dem

Feldbau ist das Klima wenig guenstig - der Ort liegt nahe an der Nordgrenze der

Dattelpalme und fuehrt nicht von dieser seinen griechischen Namen; aber es

finden sich in der Umgegend die Reste grosser unterirdischer Wasserleitungen und

ungeheurer, kuenstlich aus Quadern angelegter Wasserreservoirs, mit deren Hilfe

der jetzt aller Vegetation bare Boden einst eine reiche Kultur kuenstlich

entwickelt haben muss. Dieser Reichtum und diese auch in der Roemerherrschaft

nicht ganz beseitigte nationale Eigenart und administrative Selbstaendigkeit

erklaeren einigermassen Palmyras Rolle um die Mitte des dritten Jahrhunderts in

der grossen Krise, zu deren Darlegung wir jetzt uns zurueckwenden.

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^93 Diese Karawanen (synodiai) erscheinen auf den palmyrenischen

Inschriften als feste Genossenschaften, die dieselben Fahrten ohne Zweifel in

bestimmten Intervallen unter ihrem Vormann (synodiarch/e/s, Waddington 2589,

2590, 2596) unternehmen; so setzen einem solchen eine Bildsaeule "die mit ihm

nach Vologesias hinab gegangenen Kaufleute" (oi s?n ayt/o/ katelthontes eis

Ologesiada enporoi, Waddington 2599 vom Jahre 247) oder "herauf von Forath (vgl.

Plin. nat. 6, 28, 145) und Vologasias" (oi synanabantes met' ayto? emporoi apo

PHorathoy ke Ologasiados, Waddington 2589 vom Jahre 142) oder "herauf von

Spasinu Charax" (oi s?n ayt/o/ anabantes apo Stasinoy CHarakos, Waddington 2596

vom Jahre 193; aehnlich 2590 vom Jahre 155). Alle diese Fuehrer sind vornehme,

mit Ahnenreihen ausgestattete Maenner; ihre Ehrendenkmaeler stehen in der

grossen Kolonnade neben denen der Koenigin Zenobia und ihrer Familie. Besonders

merkwuerdig ist einer derselben, Septimius Vorodes, von dem es eine Reihe von

Ehrenbasen aus den Jahren 2b2-267 gibt (Waddington 2606-2610); auch er war

Karawanenhaupt (anakomisanta t/e/s synodias ek t/o/n idi/o/n kai

marthyr/e/thenta ypo t/o/n archempor/o/n, Waddington 2606 a; also bestritt er

die Kosten der Rueckreise fuer die ganze Begleitung und wurde wegen dieser

Freigebigkeit von den Grosshaendlern oeffentlich belobt). Aber er bekleidete

auch nicht bloss die staedtischen Aemter des Strategen und Agoranomen, sondern

war sogar kaiserlicher Prokurator zweiter Klasse (ducenarius) und Argapetes

(Anm. 102).

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Nachdem Kaiser Decius im Jahre 251 gegen die Goten in Europa gefallen war,

ueberliess die Regierung des Reiches, wenn es ueberhaupt damals ein Reich und

eine Regierung noch gab, den Osten voellig seinem Schicksal. Waehrend die

Piraten vom Schwarzen Meer her weit und breit die Kuesten und selbst das

Binnenland verheerten, ging auch der Perserkoenig Sapor wieder angriffsweise

vor. Wenn sein Vater sich damit begnuegt hatte, sich den Herrn von Iran zu

nennen, so hat er zuerst wie nach ihm die folgenden Herrscher sich bezeichnet

als den Grosskoenig von Iran und Nicht-Iran und damit gleichsam das Programm

seiner Eroberungspolitik hingestellt. Im Jahre 252 oder 253 besetzte er

Armenien, oder es unterwarf sich ihm freiwillig, ohne Zweifel mitergriffen von

jenem Aufflammen des alten Perserglaubens und Perserwesens; der rechtmaessige

Koenig Tiridates suchte Zuflucht bei den Roemern, die uebrigen Glieder des

koeniglichen Hauses stellten sich unter die Fahnen des Persers ^94. Nachdem also

Armenien persisch geworden war, ueberschwemmten die Scharen der Orientalen

Mesopotamien, Syrien und Kappadokien; sie verwuesteten weit und breit das platte

Land, aber die Bewohner der groesseren Staedte wiesen den Angriff der auf

Belagerung wenig eingerichteten Feinde ab, voran die tapferen Edessener. Im

Okzident war inzwischen wenigstens eine anerkannte Regierung hergestellt worden.

Der Kaiser Publius Licinius Valerianus, ein rechtschaffener und wohlgesinnter

Herrscher, aber kein entschlossener und schwierigen Verhaeltnissen gewachsener

Charakter, erschien endlich im Osten und begab sich nach Antiocheia. Von da aus

ging er nach Kappadokien, das die persischen Streif scharen raeumten. Aber die

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 47 / 73 段