Persischen Reiches zurueckgeht, scheint der gleiche Titel auch persoenlich

verliehen worden zu sein (Franz, CIG III S. 270). Dass bei den Arsakiden das

gleiche vorkam ist moeglich. Bei den griechisch redenden Untertanen des

Arsakidenstaats scheint die Benennung megistanes, in dem urspruenglichen

strengeren Gebrauch die Glieder der sieben Haeuser zu bezeichnen; es ist

beachtenswert, dass megistanes und satrapae zusammengestellt werden (Sen. epist.

21; Ios. ant. Iud. 11, 3, 2; 20, 2, 3). Dass bei Hoftrauer der Perserkoenig die

Megistanen nicht zur Tafel zieht (Suet. Gai. 5), legt die Vermutung nahe, dass

sie das Vorrecht hatten, mit ihm zu speisen. Auch der Titel t/o/n pr/o/t/o/n

phil/o/n findet sich bei den Arsakiden aehnlich wie am aegyptischen und am

pontischen Hofe (BCH 7, 1883, S. 349).

^6 Ein koeniglicher Mundschenk der zugleich Feldherr ist, wird genannt bei

Josephus (ant. Iud. 14, 13, 7 = bel. Iud. 1, 13, 1). Aehnliche Hofaemter kommen

in den Diadochenstaaten haeufig vor.

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Die Verwaltung liegt in den Haenden der Unterkoenige oder der Satrapen;

nach den roemischen Geographen der vespasianischen Zeit besteht der Staat der

Parther aus achtzehn "Koenigreichen". Einige dieser Satrapien sind

Sekundogenituren des Herrscherhauses; insbesondere scheinen die beiden

nordwestlichen Provinzen, das atropatenische Medien (Aserbeidschan) und, sofern

es in der Gewalt der Parther stand, Armenien, den dem zeitigen Herrscher

naechststehenden Prinzen zur Verwaltung uebertragen worden zu sein ^7. Im

uebrigen ragen unter den Satrapen hervor der Koenig der Landschaft Elymais oder

von Susa, dem eine besondere Macht- und Ausnahmestellung eingeraeumt war,

demnaechst derjenige der Persis, des Stammlandes der Achaemeniden. Die wenn

nicht ausschliessliche, so doch ueberwiegende und den Titel bedingende

Verwaltungsform war im Partherreich, anders als in dem der Caesaren, das

Lehnskoenigtum, so dass die Satrapen nach Erbrecht eintraten, aber der

grossherrlichen Bestaetigung unterlagen ^8. Allem Anschein nach hat sich dies

nach unten hin fortgesetzt, so dass kleinere Dynasten und Stammhaeupter zu dem

Unterkoenig in demselben Verhaeltnis standen, wie dieser zu dem Grosskoenig ^9.

Somit war das Grosskoenigtum der Parther aeusserst beschraenkt zu Gunsten der

hohen Aristokratie durch die ihm anhaftende Gliederung der erblichen

Landesverwaltung. Dazu passt recht wohl, dass die Masse der Bevoelkerung aus

halb oder ganz unfreien Leuten bestand ^10 und Freilassung nicht statthaft war.

In dem Heer, das gegen Antonius focht, sollen unter 50000 nur 400 Freie gewesen

sein. Der vornehmste unter den Vasallen des Orodes, welcher als Feldherr

desselben den Crassus schlug, zog ins Feld mit einem Harem von 200 Weibern und

einer von 1000 Lastkamelen getragenen Bagage; er selber stellte 10000 Reiter zum

Heer aus seinen Klienten und Sklaven. Ein stehendes Heer haben die Parther

niemals gehabt, sondern zu allen Zeiten blieb hier die Kriegfuehrung angewiesen

auf das Aufgebot der Lehnsfuersten und der ihnen untergeordneten Lehnstraeger

sowie der grossen Masse der Unfreien, ueber welche diese geboten.

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^7 Tac. ann. 15, 2 u. 31. Wenn nach der Vorrede des Agathangelos (p. 109

Langlois) zur Zeit der Arsakiden der aelteste und tuechtigste Prinz die

Landesherrschaft fuehrte, die drei ihm naechststehenden aber Koenige der

Armenier, der Inder und der Massageten waren, so liegt hier vielleicht dieselbe

Ordnung zu Grunde. Dass das parthisch-indische Reich, wenn es mit dem Hauptland

verbunden war, ebenfalls als Sekundogenitur galt, ist sehr wahrscheinlich.

^8 Diese meint wohl Justinus (41, 2, 2): proximus maiestati regum

praepositorum ordo est; ex hoc duces in bello, ex hoc in pace rectores habent.

Den einheimischen Namen bewahrt die Glosse bei Hesychios: bistax o basile?s para

Persais. Wenn bei Amm. 23, 6,14 die Vorsteher der persischen regiones vitaxae

(schr. vistaxae), id est magistri equitum et reges et satrapae heissen, so hat

er ungeschickt Persisches auf ganz Innerasien bezogen (vgl. Hermes 16, 1881, S.

613); uebrigens kann die Bezeichnung "Reiterfuehrer" fuer diese Unterkoenige

darauf gehen, dass sie, wie die roemischen Statthalter, die hoechste Zivil- und

die hoechste Militaergewalt in sich vereinigten und die Armee der Parther

ueberwiegend aus Reiterei bestand.

^9 Das lehrt die einem Gotarzes in der Inschrift von Kermanschahaen in

Kurdistan (CIG 4674) beigelegte Titulatur satrap/e/s t/o/n satrap/o/n. Dem

Arsakidenkoenig dieses Namens kann sie als solchem nicht beigelegt werden; wohl

aber mag, wie Olshausen (Monatsbericht der Berliner Akademie 1878, S. 179)

vermutet, damit diejenige Stellung bezeichnet werden, die ihm nach seinem

Verzicht auf das Grosskoenigtum (Tac. ann. 11, 9) zukam.

^10 Noch spaeter heisst eine Reitertruppe im parthischen Heer die "der

Freien" Ios. ant. Iud. 14, 13, 5 = bel. Iud. 1, 13, 3).

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Allerdings fehlte das staedtische Element in der politischen Ordnung des

Partherreichs nicht ganz. Zwar die aus der eigenen Entwicklung des Ostens

hervorgegangenen groesseren Ortschaften sind keine staedtischen Gemeinwesen, wie

denn selbst die parthische Residenz Ktesiphon im Gegensatz zu der benachbarten

griechischen Gruendung Seleukeia ein Flecken genannt wird; sie hatten keine

eigenen Vorsteher und keinen Gemeinderat, und die Verwaltung lag hier wie in den

Landbezirken ausschliesslich bei den koeniglichen Beamten. Aber von den

Gruendungen der griechischen Herrscher war ein freilich verhaeltnismaessig

geringer Teil unter parthische Herrschaft gekommen. In den ihrer Nationalitaet

nach aramaeischen Provinzen Mesopotamien und Babylonien hatte das griechische

Staedtewesen unter Alexander und seinen Nachfolgern festen Fuss gefasst.

Mesopotamien war mit griechischen Gemeinwesen bedeckt, und in Babylonien war die

Nachfolgerin des alten Babylon, die Vorlaeuferin Bagdads, eine Zeit lang die

Residenz der griechischen Koenige Asiens, Seleukeia am Tigris, durch ihre

guenstige Handelslage und ihre Fabriken emporgeblueht zu der ersten Kaufstadt

ausserhalb der roemischen Grenzen, angeblich von mehr als einer halben Million

Einwohner. Ihre freie hellenische Ordnung, auf der ohne Zweifel ihr Gedeihen vor

allem beruhte, wurde im eigenen Interesse auch von den parthischen Herrschern

nicht angetastet, und die Stadt bewahrte sich nicht bloss ihren Stadtrat von 300

erwaehlten Mitgliedern, sondern auch griechische Sprache und griechische Sitte

mitten im ungriechischen Osten. Freilich bildeten in diesen Staedten die

Hellenen nur das herrschende Element; neben ihnen lebten zahlreiche Syrer, und

als dritter Bestandteil gesellten sich dazu die nicht viel weniger zahlreichen

Juden, so dass die Bevoelkerung dieser Griechenstaedte des Partherreichs,

aehnlich wie die von Alexandreia, sich aus drei gesondert nebeneinander

stehenden Nationalitaeten zusammensetzte. Zwischen diesen kam es, eben wie in

Alexandreia, nicht selten zu Konflikten, wie zum Beispiel zur Zeit der Regierung

des Gaius unter den Augen der parthischen Regierung die drei Nationen

miteinander handgemein und schliesslich die Juden aus den groesseren Staedten

ausgetrieben wurden.

Insofern ist das Parthische Reich zu dem Roemischen das rechte Gegenstueck.

Wie in diesem das orientalische Unterkoenigtum ausnahmsweise vorkommt, so in

jenem die griechische Stadt; dem allgemeinen orientalisch-aristokratischen

Charakter des Partherregiments tun die griechischen Kaufstaedte an der

Westgrenze so wenig Eintrag wie die Lehnskoenigtuemer Kappadokien und Armenien

dem staedtisch gegliederten Roemerstaat. Waehrend in dem Staat der Caesaren das

roemisch-griechische staedtische Gemeinwesen weiter und weiter um sich greift

und allmaehlich zur allgemeinen Verwaltungsform wird, so reisst die

Staedtegruendung, das rechte Merkzeichen der hellenisch-roemischen Zivilisation,

welche die griechischen Kaufstaedte und die Militaerkolonien Roms ebenso

umspannt wie die grossartigen Ansiedlungen Alexanders und der Alexandriden, mit

dem Eintreten des Partherregiments im Osten ploetzlich ab, und auch die

bestehenden Griechenstaedte des Partherreichs verkuemmern im weiteren Lauf der

Entwicklung. Dort wie hier draengt die Regel mehr und mehr die Ausnahmen

zurueck.

Irans Religion, mit ihrer dem Monotheismus sich naehernden Verehrung des

"hoechsten der Goetter, der Himmel und Erde und die Menschen und fuer diese

alles Gute geschaffen hat", mit ihrer Bildlosigkeit und Geistigkeit, mit ihrer

strengen Sittlichkeit und Wahrhaftigkeit, ihrer Hinwirkung auf praktische

Taetigkeit und energische Lebensfuehrung, hat die Gemueter ihrer Bekenner in

ganz anderer und tieferer Weise gepackt, als die Religionen des Okzidents es je

vermochten, und wenn vor der entwickelten Zivilisation weder Zeus noch Jupiter

standgehalten haben, ist der Glaube bei den Parsen ewig jung geblieben, bis er

einem anderen Evangelium, dem der Bekenner des Mohammed erlag oder doch vor ihm

nach Indien entwich. Wie sich der alte Mazda-Glaube, zu dem die Achaemeniden

sich bekannten und dessen Entstehung in die vorgeschichtliche Zeit faellt, zu

demjenigen verhielt, den als Lehre des weisen Zarathustra die wahrscheinlich

unter den spaeteren Achaemeniden entstandenen heiligen Buecher der Perser, das

Awesta, verkuenden, ist nicht unsere Aufgabe darzustellen; fuer die Epoche, wo

der Okzident mit dem Orient in Beruehrung steht, kommt nur die spaetere

Religionsform in Betracht, wie sie, entstanden vielleicht im Osten Irans, in

Baktrien, insbesondere vom Westen her, von Medien aus dem Okzident

gegenuebertrat und in ihn eindrang. Enger aber als selbst bei den Kelten sind in

Iran die nationale Religion und der nationale Staat miteinander verwachsen. Es

ist schon hervorgehoben worden, dass das legitime Koenigtum im Iran zugleich

eine religioese Institution, der oberste Herrscher des Landes als durch die

oberste Landesgottheit besonders zum Regiment berufen und selbst gewissermassen

goettlich gedacht wird. Auf den Muenzen nationalen Gepraeges erscheint

regelmaessig der grosse Feueraltar und ueber ihm schwebend der gefluegelte Gott

Ahura Mazda, neben ihm in kleinerer Gestalt und in betender Stellung der Koenig

und dem Koenig gegenueber das Reichsbanner. Dem entsprechend geht auch die

Uebermacht des Adels im Partherreich Hand in Hand mit der privilegierten

Stellung des Klerus. Die Priester dieser Religion, die Magier, erscheinen schon

in den Urkunden der Achaemeniden und in den Erzaehlungen Herodots und haben,

wahrscheinlich mit Recht, den Okzidentalen immer als national persische

Institution gegolten. Das Priestertum ist erblich und wenigstens in Medien,

vermutlich auch in anderen Landschaften, galt die Gesamtheit der Priester, etwa

wie die Leviten in dem spaeteren Israel, als ein besonderer Volksteil. Auch

unter der Herrschaft der Griechen haben die alte Religion des Staates und das

nationale Priestertum ihren Platz behauptet. Als der erste Seleukos die neue

Hauptstadt seines Reiches, das schon erwaehnte Seleukeia gruenden wollte, liess

er die Magier Tag und Stunde dafuer bestimmen, und erst nachdem diese Perser,

nicht gern, das verlangte Horoskop gestellt hatten, vollzogen ihrer Anweisung

gemaess der Koenig und sein Heer die feierliche Grundsteinlegung der neuen

Griechenstadt. Also auch ihm standen beratend die Priester des Ahura Mazda zur

Seite und sie, nicht die des hellenischen Olymp, wurden bei den oeffentlichen

Angelegenheiten insoweit befragt, als diese goettliche Dinge betrafen.

Selbstverstaendlich gilt dies um so mehr von den Arsakiden. Dass bei der

Koenigswahl neben dem Adelsrat der der Priester mitwirkte, wurde schon bemerkt.

Koenig Tiridates von Armenien, aus dem Haus der Arsakiden, kam nach Rom unter

Geleit eines Gefolges von Magiern, und nach deren Vorschrift reiste und speiste

er, auch in Gemeinschaft mit dem Kaiser Nero, der gern sich von den fremden

Weisen ihre Lehre verkuenden und die Geister beschwoeren liess. Daraus folgt

allerdings noch nicht, dass der Priesterstand als solcher auf die Fuehrung des

Staats wesentlich bestimmend eingewirkt hat; aber keineswegs ist der Mazda-

Glaube erst durch die Sassaniden wiederhergestellt worden; vielmehr ist bei

allem Wechsel der Dynastien und bei aller eigenen Entwicklung die Landesreligion

im Iran in ihren Grundzuegen die gleiche geblieben.

Die Landessprache im Partherreich ist die einheimische Irans. Keine Spur

fuehrt darauf, dass unter den Arsakiden jemals eine Fremdsprache in

oeffentlichem Gebrauch gewesen ist. Vielmehr ist es der iranische Landesdialekt

Babyloniens und die diesem eigentuemliche Schrift, wie beide vor und in der

Arsakidenzeit unter dem Einfluss von Sprache und Schrift der aramaeischen

Nachbarn sich entwickelten, welche mit der Benennung Pahlavi, das heisst

Parthava, belegt und damit bezeichnet werden als die des Reiches der Parther.

Auch das Griechische ist in demselben nicht Reichssprache geworden. Keiner der

Herrscher fuehrt auch nur als zweiten Namen einen griechischen; und haetten die

Arsakiden diese Sprache zu der ihrigen gemacht, so wuerden uns griechische

Inschriften in ihrem Reiche nicht fehlen. Allerdings zeigen ihre Muenzen bis auf

die Zeit des Claudius ausschliesslich ^11 und auch spaeter ueberwiegend

griechische Aufschrift, wie sie auch keine Spur der Landesreligion aufweisen und

im Fuss sich der oertlichen Praegung der roemischen Ostprovinzen anschliessen,

ebenso die Jahrteilung so wie die Jahrzaehlung so beibehalten haben, wie sie

unter den Seleukiden geregelt worden waren. Aber es wird dies vielmehr dahin

aufzufassen sein, dass die Grosskoenige selber ueberhaupt nicht praegten ^12 und

diese Muenzen, die ja wesentlich fuer den Verkehr mit den westlichen Nachbarn

dienten, von den griechischen Staedten des Reiches auf den Namen des Landesherrn

geschlagen worden sind. Die Bezeichnung des Koenigs auf diesen Muenzen als

"Griechenfreund" (philell/e/n), die schon frueh begegnet ^13 und seit

Mithradates I., das heisst seit der Ausdehnung des Staates bis an den Tigris,

stehend wird, hat einen Sinn nur, wenn auf diesen Muenzen die parthische

Griechenstadt redet. Vermutlich war der griechischen Sprache im Partherreich

neben der persischen eine aehnliche sekundaere Stellung im oeffentlichen

Gebrauch eingeraeumt, wie sie sie im Roemerstaat neben der lateinischen besass.

Das allmaehliche Schwinden des Griechentums unter der parthischen Herrschaft

laesst sich auf diesen staedtischen Muenzen deutlich verfolgen, sowohl in dem

Auftreten der einheimischen Sprache neben und statt der griechischen wie auch in

der mehr und mehr hervortretenden Sprachzerruettung ^14.

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^11 Die aelteste bekannte Muenze mit Pahlavischrift ist zu Claudius' Zeit

unter Volagasos I. geschlagen; sie ist zweisprachig und gibt dem Koenig

griechisch den vollen Titel, aber nur den Namen Arsakes, iranisch bloss den

einheimischen Individualnamen abgekuerzt (Vol.).

^12 Gewoehnlich beschraenkt man dies auf die Grosssilbermuenze und

betrachtet das Kleinsilber und das meiste Kupfer als koenigliche Praegung. Indes

damit wird dem Grosskoenig eine seltsame sekundaere Rolle in der Praegung

zugeteilt. Richtiger wird wohl jene Praegung aufgefasst als ueberwiegend fuer

das Ausland, diese als ueberwiegend fuer den inneren Verkehr bestimmt; die

zwischen beiden Gattungen bestehenden Verschiedenheiten erklaeren sich auf diese

Weise auch.

^13 Der erste Herrscher, der sie fuehrt, ist Phraapates um 188 v. Chr. (P.

Gardner, Parthian coinage, S. 27).

^14 So steht auf den Muenzen des Gotarzes (unter Claudius): G/o/terz/e/s

basile?s basile/o/n yos kekaloymenos Artabanoy. Auf den spaeteren ist die

griechische Aufschrift oft ganz unverstaendlich.

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Dem Umfang nach stand das Reich der Arsakiden weit zurueck nicht bloss

hinter dem Weltstaat der Achaemeniden, sondern auch hinter dem ihrer

unmittelbaren Vorgaenger, dem Seleukidenstaat. Von dessen urspruenglichem Gebiet

besassen sie nur die groessere oestliche Haelfte; nach der Schlacht, in welcher

Koenig Antiochos Sidetes, ein Zeitgenosse der Gracchen, gegen die Parther fiel,

haben die syrischen Koenige nicht wieder ernstlich versucht, ihre Herrschaft

jenseits des Euphrat geltend zu machen; aber das Land diesseits des Euphrat

blieb den Okzidentalen.

Von dem Persischen Meerbusen waren beide Kuesten, auch die arabische, im

Besitz der Parther, die Schiffahrt auf demselben also vollstaendig in ihrer

Gewalt; die uebrige arabische Halbinsel gehorchte weder den Parthern noch den

ueber Aegypten gebietenden Roemern.

Das Ringen der Nationen um den Besitz des Industals und der westlich und

oestlich angrenzenden Landschaften zu schildern, soweit die gaenzlich zerrissene

Ueberlieferung ueberhaupt eine Schilderung zulaesst, ist die Aufgabe unserer

Darstellung nicht; aber die Hauptzuege dieses Kampfes, welcher dem um das

Euphrattal gefuehrten stetig zur Seite geht, duerfen auch in diesem Zusammenhang

um so weniger fehlen, als unsere Ueberlieferung uns nicht gestattet, die

Verhaeltnisse Irans nach Osten in ihrem Eingreifen in die westlichen Beziehungen

im einzelnen zu verfolgen und es daher notwendig erscheint, wenigstens die

Grundlinien derselben uns zu vergegenwaertigen. Bald nach dem Tode des grossen

Alexander wurde durch das Abkommen seines Marschalls und Teilerben Seleukos mit

dem Gruender des Inderreiches, Tschandragupta oder griechisch Sandrakottos, die

Grenze zwischen Iran und Indien gezogen. Danach herrschte der letztere nicht

bloss ueber das Gangestal in seiner ganzen Ausdehnung und das gesamte noerdliche

Vorderindien, sondern im Gebiet des Indus wenigstens ueber einen Teil des

Hochtals des heutigen Kabul, ferner ueber Arachosien oder Afghanistan,

vermutlich auch ueber das wueste und wasserarme Gedrosien, das heutige

Belutschistan, sowie ueber das Delta und die Muendungen des Indus; die in Stein

gehauenen Urkunden, durch welche Tschandraguptas Enkel, der glaeubige

Buddhaverehrer Asoka, das allgemeine Sittengesetz seinen Untertanen

einschaerfte, sind wie in diesem ganzen weit ausgedehnten Gebiet, so namentlich

noch in der Gegend von Peschawar gefunden worden ^15. Der Hindukusch, der

Parapanisos der Alten, und dessen Fortsetzung nach Osten und Westen schieden

also mit ihrer gewaltigen, nur von wenigen Paessen durchsetzten Kette Iran und

Indien. Aber langen Bestand hat dies Abkommen nicht gehabt.

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^15 Waehrend das Reich des Dareios, seinen Inschriften zufolge, die Gadara

(die Gandara der Inder, Gandarai der Griechen, am Kabulfluss) und die Hindu (die

Indusanwohner) in sich schliesst, werden die ersteren in einer der Inschriften

des Asoka unter seinen Untertanen aufgefuehrt, und ein Exemplar seines grossen

Edikts hat sich in Kapurdi Giri oder vielmehr in Schahbaz Garhi (Yusufzai-

Distrikt) gefunden, nahezu sechs deutsche Meilen nordwestlich von der Muendung

des Kabulflusses in den Indus bei Atak. Der Sitz der Regierung dieser

nordwestlichen Provinzen von Asokas Reich war (nach der Inschrift CI Indicar. I

p. 91) Takkhasi-la, Taxila der Griechen, etwa neun deutsche Meilen OSO von Atak,

der Regierungssitz fuer die suedwestlichen Landschaften Udjdjeni (Ox/e/n/e/).

Der oestliche Teil des Kabultals gehoerte also auf jeden Fall zu Asokas Reich.

Dass der Khaiberpass die Grenze gebildet habe, ist nicht geradezu unmoeglich;

wahrscheinlich aber gehoerte das ganze Kabultal zu Indien und machte die Grenze

suedlich von Kabul die scharfe Linie der Sulaiman-Kette und weiter suedwestlich

der Bolanpass. Von dem spaeteren indoskythischen Koenig Huvischka (Ooerke der

Muenzen), der an der Yamuna in Mathura residiert zu haben scheint, hat sich eine

Inschrift bei Wardak, nicht weit noerdlich von Kabul, gefunden (nach

Mitteilungen Oldenbergs).

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In der frueheren Diadochenzeit brachten die griechischen Herrscher des

Reiches von Baktra, das von dem Seleukidenstaat geloest einen maechtigen

Aufschwung nahm, das Grenzgebirge ueberschreitend einen grossen Teil des

Industals in ihre Gewalt und setzten vielleicht noch weiter hinein in

Vorderindien sich fest, so dass das Schwergewicht dieses Reiches sich aus dem

westlichen Iran nach dem oestlichen Indien verschob und der Hellenismus dem

Indertum wich. Die Koenige dieses Reiches heissen indische und fuehren

spaeterhin ungriechische Namen; auf den Muenzen erscheint neben und statt der

griechischen die einheimisch indische Sprache und Schrift, aehnlich wie in der

parthisch-persischen Praegung neben dem Griechischen das Pahlavi emporkommt.

Es trat dann eine Nation mehr in den Kampf ein: die Skythen oder, wie sie

in Iran und in Indien heissen, die Saker brachen aus ihren Stammsitzen am

Jaxartes ueber das Gebirge nach Sueden vor. Die baktrische Landschaft kam

wenigstens grossenteils in ihre Gewalt, und etwa im letzten Jahrhundert der

roemischen Republik muessen sie sich in dem heutigen Afghanistan und

Belutschistan festgesetzt haben. Darum heisst in der fruehen Kaiserzeit die

Kueste zu beiden Seiten der Indusmuendung um Minnagara Skythien und fuehrt im

Binnenlande die westlich von Kandahar gelegene Landschaft der Dranger spaeter

den Namen "Sakerland", Sakastane, das heutige Sedjistan. Diese Einwanderung der

Skythen in die Landschaften des baktro-indischen Reiches hat dasselbe wohl

eingeschraenkt und geschaedigt, etwa wie die ersten Wanderungen der Germanen das

roemische, aber es nicht zerstoert; noch unter Vespasian hat ein wahrscheinlich

selbstaendiger baktrischer Staat bestanden ^16.

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^16 Der Anm. 18 genannte aegyptische Kaufmann gedenkt c. 47 "des

streitbaren Volks der Baktrianer, die ihren eigenen Koenig haben". Damals also

war Baktrien von dem unter parthischen Fuersten stehenden Indusreich getrennt.

Auch Strabon (11, 11, 1 p. 516) behandelt das baktrisch-indische Reich als der

Vergangenheit angehoerig.

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Unter den Juliern und den Claudiern scheinen dann an der Indusmuendung die

Parther die Vormacht gewesen zu sein. Ein zuverlaessiger Berichterstatter aus

augustischer Zeit fuehrt eben jenes Sakastane unter den parthischen Provinzen

auf und nennt den Koenig der Saker-Skythen einen Unterkoenig der Arsakiden; als

letzte parthische Provinz gegen Osten bezeichnet er Arachosien mit der

Hauptstadt Alexandropolis, wahrscheinlich Kandahar. Ja, bald darauf, in

vespasianischer Zeit, herrschen in Minnagara parthische Fuersten. Indes war dies

fuer das Reich am Indusstrom mehr ein Wechsel der Dynastie als eine eigentliche

Annexion an den Staat von Ktesiphon. Der Partherfuerst Gondopharos, den die

christliche Legende mit dem Apostel der Parther und der Inder, dem heiligen

Thomas, verknuepft ^17, hat allerdings von Minnagara aus bis nach Peschawar und

Kabul hinauf geherrscht; aber diese Herrscher gebrauchen, wie ihre Vorherrscher

im indischen Reich, neben der griechischen die indische Sprache und nennen sich

Grosskoenige wie diejenigen von Ktesiphon; sie scheinen mit den Arsakiden darum

nicht weniger rivalisiert zu haben, weil sie demselben Fuerstengeschlecht

angehoerten ^18.

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^17 Wahrscheinlich ist er der Kaspar - in aelterer Tradition Gathaspar -,

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 38 / 73 段