Der staedtischen Konfoederation hatte die roemische Regierung in Kleinasien
keine Veranlassung, besondere Hindernisse entgegenzustellen. In roemischer wie
in vorroemischer Zeit haben neun Staedte der Troas gemeinschaftlich religioese
Verrichtungen vollzogen und gemeinschaftliche Feste gefeiert ^16. Die Landtage
der verschiedenen kleinasiatischen Provinzen, welche hier wie in dem gesamten
Reich als feste Einrichtung von Augustus ins Leben gerufen sein werden, sind von
denen der uebrigen Provinzen an sich nicht verschieden. Doch hat diese
Institution sich hier in eigenartiger Weise entwickelt oder vielmehr
denaturiert. Mit dem naechsten Zweck dieser Jahresversammlungen der staedtischen
Deputierten einer jeden Provinz ^17, die Wuensche derselben dem Statthalter oder
der Regierung zur Kenntnis zu bringen und ueberhaupt als Organ dieser Provinz zu
dienen, verband sich hier zuerst die jaehrliche Festfeier fuer den regierenden
Kaiser und das Kaisertum ueberhaupt: Augustus gestattete im Jahre 725 (29) den
Landtagen von Asia und Bithynien an ihren Versammlungsorten Pergamon und
Nikomedeia, ihm Tempel zu errichten und goettliche Ehre zu erweisen. Diese neue
Einrichtung dehnte sich bald auf das ganze Reich aus, und die Verschmelzung der
sakralen Institution mit der administrativen wurde ein leitender Gedanke der
provinzialen Organisation der Kaiserzeit. Aber in Priester- und Festpomp und
staedtischen Rivalitaeten hat diese Einrichtung doch nirgends sich so entwickelt
wie in der Provinz Asia und analog in den uebrigen kleinasiatischen Provinzen
und nirgends also neben und ueber die munizipale sich eine provinziale Ambition
mehr noch der Staedte als der Individuen gestellt, wie sie in Kleinasien das
gesamte oeffentliche Leben beherrscht. Der von Jahr zu Jahr in der Provinz
bestellte Hohepriester (archiere?s) des neuen Tempels ist nicht bloss der
vornehmste Wuerdentraeger der Provinz, sondern es wird auch in der ganzen
Provinz das Jahr nach ihm bezeichnet ^18. Das Fest- und Spielwesen nach dem
Muster der olympischen Feier, welches bei den Hellenen allen, wie wir sahen,
mehr und mehr um sich griff, knuepfte in Kleinasien ueberwiegend an die Feste
und Spiele des provinzialen Kaiserkultus an. Die Leitung derselben fiel dem
Landtagspraesidenten, in Asia dem Asiarchen, in Bithynien dem Bithyniarchen und
so weiter zu, und nicht minder trug er hauptsaechlich die Kosten des Jahrfestes,
obwohl ein Teil derselben, wie die uebrigen dieses so glaenzenden wie loyalen
Gottesdienstes, durch freiwillige Gaben und Stiftungen gedeckt oder auch auf die
einzelnen Staedte repartiert wurden. Daher waren diese Praesidenturen nur
reichen Leuten zugaenglich; die Wohlhabenheit der Stadt Tralleis wird dadurch
bezeichnet, dass an Asiarchen - der Titel blieb auch nach Ablauf des Amtsjahrs -
es nie daselbst fehle, die Geltung des Apostels Paulus in Ephesos durch seine
Verbindung mit verschiedenen dortigen Asiarchen. Trotz der Kosten war dies eine
viel umworbene Ehrenstellung, nicht wegen der daran geknuepften Privilegien, zum
Beispiel der Befreiung von der Vormundschaft, sondern wegen ihres aeusseren
Glanzes; der festliche Einzug in die Stadt, im Purpurgewand und den Kranz auf
dem Haupt, unter Vortritt der das Rauchfass schwingenden Prozessionsknaben, war
im Horizont der Kleinasiaten, was bei den Hellenen der Oelzweig von Olympia.
Mehrfach ruehmt sich dieser oder jener vornehme Asiate, nicht bloss selber
Asiarch gewesen zu sein, sondern auch von Asiarchen abzustammen. Wenn sich
dieser Kultus anfaenglich auf die Provinzialhauptstaedte beschraenkte, so
sprengte die munizipale Ambition, die namentlich in der Provinz Asia
unglaubliche Verhaeltnisse annahm, sehr bald diese Schranken. Hier wurde schon
im Jahre 23 dem damals regierenden Kaiser Tiberius sowie seiner Mutter und dem
Senat ein zweiter Tempel von der Provinz dekretiert und nach langem Hader der
Staedte durch Beschluss des Senats in Smyrna errichtet. Die anderen groesseren
Staedte folgten bei spaeteren Gelegenheiten nach ^19. Hatte bis dahin die
Provinz wie nur einen Tempel, so auch nur einen Vorsteher und einen Oberpriester
gehabt, so mussten jetzt nicht bloss so viele Oberpriester bestellt werden, als
es Provinzialtempel gab, sondern es wurden auch, da die Leitung des Tempelfestes
und die Ausrichtung der Spiele nicht dem Oberpriester, sondern dem
Landesvorsteher zustand und es den rivalisierenden Grossstaedten hauptsaechlich
um die Feste und Spiele zu tun war, saemtlichen Oberpriestern zugleich der Titel
und das Recht der Vorsteherschaft gegeben, so dass wenigstens in Asia die
Asiarchie und das Oberpriestertum der Provinzialtempel zusammenfielen ^20. Damit
traten der Landtag und die buergerlichen Geschaefte, von welchen die Institution
ihren Ausgang genommen hatte, in den Hintergrund; der Asiarch war bald nichts
mehr als der Ausrichter eines an die goettliche Verehrung der gewesenen und des
gegenwaertigen Kaisers angeknuepften Volksfestes, weshalb dann auch die Gemahlin
desselben, die Asiarchin, sich an der Feier beteiligen durfte und eifrig
beteiligte.
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^16 Das synedrion t/o/n ennea d/e/m/o/n (H. Schliemann, Troja. Leipzig
1883, S. 256) nennt sich anderswo Ilieis kai poleis ai koinono?sai t/e/s thysias
kai toi ag/o/nos kai t/e/s paneg?re/o/s (daselbst, S. 254). Ein anderes Dokument
desselben Bundes aus der Zeit des Antigonos bei J. G. Droysen, Geschichte des
Hellenismus. 2. Aufl. Gotha 1877. Bd. 2, S. 382ff. Ebenso werden andere koina zu
fassen sein, die auf einen engeren Kreis als die Provinz sich beziehen, wie das
alte der dreizehn ionischen Staedte, das der Lesbier (Marquardt,
Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 516), das der Phrygier auf den Muenzen von Apameia.
Ihre magistratischen Praesidenten haben auch diese gehabt, wie denn kuerzlich
sich ein Lesbiarch gefunden hat (Marquardt, a. a.O.) und ebenso die moesischen
Hellenen unter einem Pontarchen standen. Doch ist es nicht unwahrscheinlich,
dass, wo der Archontat genannt wird, der Bund mehr ist als eine blosse
Festgenossenschaft; die Lesbier sowohl wie die moesischen Fuenfstaedte moegen
einen besonderen Landtag gehabt haben, dem diese Beamten vorstanden. Dagegen ist
das koinon to? Yrgaleoy pedioy (W. M. Ramsay, Cities and bishoprics of Phrygia.
Oxford 1895, S. 10), das neben mehreren d/e/moi steht, eine des Stadtrechts
entbehrende Quasi-Gemeinde.
^17 Am deutlichsten tritt die Zusammensetzung der kleinasiatischen Landtage
hervor in Strabons (14, 3, 3 p. 664) Bericht ueber die Lykiarchie und bei
Aristeides' (or. 26 p. 344) Erzaehlung seiner Wahl zu einem der asiatischen
Provinzialpriestertuemer.
^18 Beispiele fuer Asia: CIG 3487; fuer Lykien: Benndorf, Reisen, Bd. 1, S.
71. Die lykische Bundesversammlung aber bezeichnet die Jahre nicht nach dem
Archiereus, sondern nach dem Lykiarchen.
^19 Tac. ann. 4, 15 u. 55. Die Stadt, welche einen von dem Landtag der
Provinz (dem koinon t/e/s Asias usw.) gewidmeten Tempel besitzt, fahrt deswegen
das Ehrenpraedikat der den (Kaiser-) Tempel huetenden" (ne/o/koros); und wenn
eine deren mehrere aufzuweisen hat, wird die Zahl beigesetzt. Man kann an diesem
Institut deutlich erkennen, wie der Kaiserkultus seine volle Ausbildung in
Kleinasien erhalten hat. Der Sache nach ist das Neokorat allgemein, auf jede
Gottheit und jede Stadt anwendbar; titular, als Ehrenbeiname der Stadt, begegnet
es mit verschwindenden Ausnahmen allein in dem kleinasiatischen Kaiserkultus -
nur einige griechische Staedte der Nachbarprovinzen, wie Tripolis in Syrien,
Thessalonike in Makedonien haben darin mitgemacht.
^20 So wenig die urspruengliche Verschiedenheit der Landtagspraesidentur
und des provinzialen Oberpriestertums fuer den Kaiserkultus in Zweifel gezogen
werden kann, so tritt doch nicht bloss bei jener der in Hellas, von wo die
Organisation der koina ueberhaupt ausgeht, noch deutlich erkennbare
magistratische Charakter des Vorstehers in Kleinasien voellig zurueck, sondern
es scheint hier in der Tat da, wo das koinon mehrere sakrale Mittelpunkte hat,
der Asiarch/e/s und der archiere?s t/e/s Asias sich verschmolzen zu haben. Die
das buergerliche Amt scharf akzentuierende Titulatur strat/e/gos fuehrt der
Praesident des koinon in Kleinasien nie, auch arxas to? koino? (Anm. 14) oder
to? ethnoys (CIG 4380 k4 p. 1168) ist selten; die Komposita Asiarch/e/s,
Lykiarch/e/s, analog dem Elladarch/e/s von Achaia, sind schon zu Strabons Zeit
die gebraeuchliche Bezeichnung. Dass in den kleineren Provinzen, wie Galatien
und Lykien der Archon und der Archiereus der Provinz getrennt geblieben sind,
ist gewiss. Aber in Asien ist das Vorhandensein von Asiarchen fuer Ephesos und
Smyrna inschriftlich festgestellt (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 514),
waehrend es doch nach dem Wesen der Institution nur einen Asiarchen fuer die
ganze Provinz geben konnte. Auch ist hier die Agonothesie des Archiereus
beglaubigt (Galenus zum Hippokrates, usu. part. 18, 2 p. 567 Kuehn: par' /e/min
en Pergam/o/ t/o/n archiere/o/n tas kaloymenas monomachias epitelo?nt/o/n),
waehrend eben sie das Wesen des Asiarchats ist. Allem Anschein nach haben die
Rivalitaeten der Staedte hier dahin gefuehrt, dass, nachdem es mehrere von der
Provinz gewidmete Kaisertempel in verschiedenen Staedten gab, die Agonothesie
dem effektiven Landtagspraesidenten genommen und dafuer dem Oberpriester jedes
Tempels der titulare Asiarchat und die Agonothesie uebertragen ward. Dann
erklaert sich auf den Muenzen der dreizehn ionischen Staedte (Mionnet, Bd. 3,
61, 1) der Asiarch/e/s kai archiere?s ig' pole/o/n und kann auf ephesischen
Inschriften derselbe Ti. Iulius Reginus bald Asiarch/e/s b' na/o/n t/o/n en
Ephes/o/ (Wood, Inscriptions from the great theatre, n. 18), bald archiere?s b'
na/o/n t/o/n en Ephes/o/ (daselbst, n. 8, 14, aehnlich 9) genannt werden. Nur
auf diese Weise sind auch die Institutionen des vierten Jahrhunderts zu
begreifen. Hier erscheint in jeder Provinz ein Oberpriester, in Asia mit dem
Titel des Asiarchen, in Syrien mit dem des Syriarchen und so weiter. Wenn die
Verschmelzung des Archon und des Archiereus in der Provinz Asia schon frueher
begonnen hatte, so lag nichts naeher, als sie jetzt bei der Verkleinerung der
Provinzen aeberall in dieser Weise zu kombinieren.
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Auch eine praktische und in Kleinasien durch das hohe Ansehen dieser
Institution gesteigerte Bedeutung mag das provinziale Oberpriestertum fuer den
Kaiserkultus gehabt haben durch die damit verknuepfte religioese Oberaufsicht.
Nachdem der Landtag den Kaiserkultus einmal beschlossen und die Regierung
eingewilligt hatte, folgten selbstverstaendlich die staedtischen Vertretungen
nach; in Asia hatten bereits unter Augustus wenigstens alle Vororte der
Gerichtssprengel ihr Caesareum und ihr Kaiserfest ^21. Recht und Pflicht des
Oberpriesters war es, in seinem Sprengel die Ausfuehrung dieser provinzialen und
munizipalen Dekrete und die Uebung des Kultus zu ueberwachen; was dies zu
bedeuten hatte, erlaeutert die Tatsache, dass der freien Stadt Kyzikos in Asia
unter Tiberius die Autonomie unter anderem auch darum aberkannt ward, weil sie
den dekretierten Bau des Tempels des Gottes Augustus hatte liegenlassen -
vielleicht eben, weil sie als freie Stadt nicht unter dem Landtag stand.
Wahrscheinlich hat sogar diese Oberaufsicht, obwohl sie zunaechst dem
Kaiserkultus galt, sich auf die Religionsangelegenheiten ueberhaupt erstreckt
^22. Als dann der alte und der neue Glaube im Reiche um die Herrschaft zu ringen
begannen, ist deren Gegensatz wohl zunaechst durch das provinziale
Oberpriestertum zum Konflikt geworden. Diese aus den vornehmen Provinzialen von
dem Landtag der Provinz bestellten Priester waren durch ihre Traditionen wie
durch ihre Amtspflichten weit mehr als die Reichsbeamten berufen und geneigt,
auf Vernachlaessigung des anerkannten Gottesdienstes zu achten und, wo Abmahnung
nicht half, da sie selber eine Strafgewalt nicht hatten, die nach buergerlichem
Recht strafbare Handlung bei den Orts- oder den Reichsbehoerden zur Anzeige zu
bringen und den weltlichen Arm zu Hilfe zu rufen, vor allem den Christen
gegenueber die Forderungen des Kaiserkultus geltend zu machen. In der spaeteren
Zeit schreiben die altglaeubigen Regenten diesen Oberpriestern sogar
ausdruecklich vor, selbst und durch die ihnen unterstellten staedtischen
Priester die Kontraventionen gegen die bestehende Glaubensordnung zu ahnden und
weisen denselben genau die Rolle zu, welche unter den Kaisern des neuen Glaubens
der Metropolit und seine staedtischen Bischoefe einnehmen ^23. Wahrscheinlich
hat hier nicht die heidnische Ordnung die christlichen Institutionen kopiert,
sondern umgekehrt die siegende christliche Kirche ihr hierarchisches Ruestzeug
dem feindlichen Arsenal entnommen. Alles dies galt, wie bemerkt, fuer das ganze
Reich; aber die sehr praktischen Konsequenzen der provinzialen Regulierung des
Kaiserkultus, die religioese Aufsichtfuehrung und die Verfolgung der
Andersglaeubigen, sind vorzugsweise in Kleinasien gezogen worden.
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^21 CIG 3902b.
^22 Dion von Prusa (or. 35 p. 66 R.) nennt die Asiarchen und die analogen
Archonten (ihre Agonothesie bezeichnet er deutlich, und auf sie fuehren auch die
verdorbenen Worte to?s epon?moys t/o/n d?o /e/peir/o/n t/e/s esperas ol/e/s,
wofuer wohl zu schreiben ist t/e/s eteras ol/e/s) to?s apant/o/n archontas t/o/n
iere/o/n. Es fehlt bekanntlich bei der Bezeichnung der Provinzialpriester fast
stehend die ausdrueckliche Beziehung auf den Kaiserkult; wenn sie in ihren
Sprengeln die Rolle spielen sollten wie der Pontifex maximus in Rom, so hatte
das seinen guten Grund.
^23 Maximinus stellte zu diesem Zweck dem Oberpriester der einzelnen
Provinz militaerische Hilfe zur Verfuegung (Eus. hist. eccl. 8, 14, 9); und der
beruehmte Brief Julians (epist. 49; vgl. epist. 63) an den damaligen Galatarchen
gibt ein deutliches Bild der Obliegenheiten desselben. Er soll das ganze
Religionswesen der Provinz beaufsichtigen; dem Statthalter gegenueber seine
Selbstaendigkeit wahren, nicht bei ihm antichambrieren, ihm nicht gestatten mit
militaerischer Eskorte im Tempel aufzutreten, ihn nicht vor, sondern in dem
Tempel empfangen, innerhalb dessen er der Herr und der Statthalter Privatmann
ist; von den Unterstuetzungen, die die Regierung fuer die Provinz ausgeworfen
hat (30000 Scheffel Getreide und 60000 Sextarien Wein) den fuenften Teil an die
in die Klientel der heidnischen Priester tretenden Armen spenden, das Uebrige
sonst zu mildtaetigen Zwecken verwenden; in jeder Stadt der Provinz womoeglich
mit Beihilfe der Privaten Verpflegungshaeuser (xenodocheia) nicht bloss fuer
Heiden, sondern fuer jedermann ins Leben rufen und den Christen nicht ferner das
Monopol der guten Werke gestatten; die saemtlichen Priester der Provinz durch
Beispiel und Ermahnung ueberhaupt zum gottesfuerchtigen Wandel und zur
Vermeidung des Besuchs der Theater und der Schenken anhalten und insbesondere
zum fleissigen Besuch der Tempel mit ihrer Familie und ihrem Gesinde oder, wenn
sie nicht zu bessern sind, sie absetzen. Es ist ein Hirtenbrief in bester Form,
nur mit veraenderter Adresse und mit Zitaten aus Homer statt aus der Bibel. So
deutlich diese Anordnungen den Stempel des bereits zusammenbrechenden Heidentums
an sich tragen und so gewiss sie in dieser Ausdehnung der frueheren Epoche fremd
sind, so erscheint doch das Fundament, die allgemeine Oberaufsicht des
Oberpriesters der Provinz ueber das Kultwesen, keineswegs als eine neue
Einrichtung.
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Neben dem Kaiserkultus fand auch die eigentliche Gottesverehrung in
Kleinasien in bevorzugter Weise ihre Statt und namentlich alle ihre Auswuechse
eine Freistatt. Das Unwesen der Asyle und der Wunderkuren hatte ganz besonders
hier seinen Sitz. Unter Tiberius wurde die Beschraenkung der ersteren vom
roemischen Senat angeordnet; der Heilgott Asklepios tat nirgends mehr und
groessere Wunder als in seiner vielgeliebten Stadt Pergamon, die ihn geradezu
als Zeus Asklepios verehrte und ihre Bluete in der Kaiserzeit zum guten Teil ihm
verdankte. Die wirksamsten Wundertaeter der Kaiserzeit, der spaeter kanonisierte
Kappadokier Apollonios von Tyana, sowie der paphlagonische Drachenmann
Alexandros von Abonuteichos sind Kleinasiaten. Wenn das allgemeine Verbot der
Assoziationen, wie wir sehen werden, in Kleinasien mit besonderer Strenge
durchgefuehrt ward, so wird die Ursache wohl hauptsaechlich in den religioesen
Verhaeltnissen zu suchen sein, die den Missbrauch solcher Vereinigungen dort
besonders nahelegten.
Die oeffentliche Sicherheit ruhte im wesentlichen auf dem Lande selbst. In
der frueheren Kaiserzeit stand, abgesehen von dem das oestliche Kilikien
einschliessenden syrischen Kommando, in ganz Kleinasien nur ein Detachement von
5000 Mann Auxiliartruppen, die in der Provinz Galatien garnisonierten ^24, nebst
einer Flotte von 40 Schiffen; es war dies Kommando bestimmt, teils die unruhigen
Pisidier niederzuhalten, teils die nordoestliche Reichsgrenze zu decken und die
Kueste des Schwarzen Meeres bis zur Krim unter Aufsicht zu halten. Vespasian
brachte diese Truppe auf den Stand eines Armeekorps von zwei Legionen und legte
deren Staebe in die Provinz Kappadokien an den oberen Euphrat. Ausser diesen
fuer die Grenzhut bestimmten Mannschaften gab es damals namhafte Garnisonen in
Vorderasien nicht; in der kaiserlichen Provinz Lykien und Pamphylien zum
Beispiel stand eine einzige Kohorte von 500 Mann, in den senatorischen Provinzen
hoechstens einzelne aus der kaiserlichen Garde oder aus den benachbarten
Kaiserprovinzen zu speziellen Zwecken abkommandierte Soldaten ^25. Wenn dies
einerseits fuer den inneren Frieden dieser Provinzen auf das nachdruecklichste
zeugt und den ungeheuren Abstand der kleinasiatischen Buergerschaften von den
ewig unruhigen Hauptstaedten Syriens und Aegyptens deutlich vor Augen fuehrt, so
erklaert es andererseits die schon in anderer Verbindung hervorgehobene
Stabilitaet des Raeuberwesens in dem durchaus gebirgigen und im Innern zum Teil
oeden Lande, namentlich an der mysisch-bithynischen Grenze und in den
Bergtaelern Pisidiens und Isauriens. Eigentliche Buergerwehren gab es in
Kleinasien nicht. Trotz des Florierens der Turnanstalten fuer Knaben, Juenglinge
und Maenner blieben die Hellenen dieser Zeit in Asia so unkriegerisch wie in
Europa ^26. Man beschraenkte sich darauf, fuer die Aufrechterhaltung der
oeffentlichen Sicherheit staedtische Eirenarchen, Friedensmeister, zu kreieren
und ihnen eine Anzahl zum Teil berittener staedtischer Gendarmen zur Verfuegung
zu stellen, gedungene Mannschaften von geringem Ansehen, welche aber doch
brauchbar gewesen sein muessen, da Kaiser Marcus es nicht verschmaehte, bei dem
bitteren Mangel an gedienten Leuten waehrend des Markomannenkrieges diese
kleinasiatischen Stadtsoldaten in die Reichstruppen einzureihen ^27.
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^24 Diese Truppe kann nach der Stellung bei Josephus (bel. Iud. 2,16, 4)
zwischen den nicht mit Garnison belegten Provinzen Asia und Kappadokien nur auf
Galatien bezogen werden. Natuerlich gab sie auch die Detachements, welche in den
abhaengigen Gebieten am Kaukasus standen, damals -unter Nero- wie es scheint,
auch die auf dem Bosporus selbst stehenden, wobei freilich auch das moesische
Korps beteiligt war.
^25 Praetorianer stationaribus Ephesi: Eph. epigr. IV, n. 70. Ein Soldat in
statione Nicomedensi: Plin. ep. ad Trai. 74. Ein Legionarcenturio in Byzantium:
daselbst 77, 78.
^26 In dem kleinasiatischen Munizipalwesen kommt alles vor, nur nicht das
Waffenwesen. Der smyrnaeische strat/e/gos epi t/o/n opl/o/n ist natuerlich eine
Reminiszenz so gut wie der Kultus des Herakles oploph?lax (CIG 3162).
^27 Der Eirenarch von Smyrna sendet, um den Polykarpos zu verhaften, diese
Gendarmen aus: ex/e/lth/o/n diogmitai kai ippeis meta t/o/n syn/e/th/o/n aytois
opl/o/n, /o/s epi l/e/st/e/n trechontes (Acta mart., S. 39). Dass sie nicht die
eigentliche soldatische Ruestung hatten, wird auch sonst bemerkt (Amm. 27, 9, 6:
adbibitis semiermibus quibusdam - gegen die Isaurer - quos diogmitas appellaut).
Von ihrer Verwendung im Markomannenkrieg berichtet der Biograph des Marcus c.
26: armavit et diogmitas und die Inschrift von Aezani in Phrygien CIG 3031 a 8 =
Lebas-Waddington 992: parasch/o/n t/o/ kyr/o/ Kaisari s?mmachon di/o/gmeit/e/n
par' eayto?.
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Die Justizpflege sowohl der staedtischen Behoerden wie der Statthalter
liess auch in dieser Epoche vieles zu wuenschen uebrig; doch bezeichnet das
Eintreten der Kaiserherrschaft darin eine Wendung zum Besseren. Das Eingreifen
der Reichsgewalt hatte unter der Republik sich auf die strafrechtliche Kontrolle
der Reichsbeamten beschraenkt und diese besonders in spaeterer Zeit schwaechlich
und parteiisch geuebt oder vielmehr nicht geuebt. Jetzt wurden nicht bloss in
Rom die Zuegel schaerfer angezogen, indem die strenge Beaufsichtigung der
eigenen Beamten von dem einheitlichen Militaerregiment unzertrennlich war und
auch der Reichssenat zu schaerferer Ueberwachung der Amtspflege seiner Mandatare
veranlasst wurde, sondern es wurde jetzt moeglich, die Missgriffe der
Provinzialgerichte im Wege der neu eingefuehrten Appellation zu beseitigen oder
auch, wo unparteiisches Gericht in der Provinz nicht erwartet werden konnte, den
Prozess nach Rom vor das Kaisergericht zu ziehen ^28. Beides kam auch den
senatorischen Provinzen zugute und ist allem Anschein nach ueberwiegend als
Wohltat empfunden worden.
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^28 In Knidos (BCH 7, 1883, S. 62) hatten im Jahre 741/42 (13/12) einige,
wie es scheint, angesehene Buerger das Haus eines ihnen persoenlich Verfeindeten
drei Naechte hindurch gestuermt; bei der Abwehr hatte einer der Sklaven des
belagerten Hauses durch ein aus dem Fenster geworfenes Gefaess den einen der
Angreifer getoetet. Die Besitzer des belagerten Hauses wurden darauf des
Totschlags angeklagt, perhorreszierten aber, da sie die oeffentliche Meinung
gegen sich hatten, das staedtische Gericht und verlangten die Entscheidung durch
den Spruch des Kaisers Augustus. Dieser liess die Sache durch einen Kommissar
untersuchen und sprach die Angeklagten frei, wovon er die Behoerde in Knidos in
Kenntnis setzte mit der Bemerkung, dass sie die Angelegenheit nicht unparteiisch
behandelt haetten, und sie anwies, sich nach seinem Spruche zu verhalten. Das
ist allerdings, da Knidos eine freie Stadt war, ein Eingreifen in deren
souveraene Rechte, wie auch in Athen Appellation an den Kaiser und sogar an den
Prokonsul in hadrianischer Zeit statthaft war. Aber wer die Justizverhaeltnisse
einer Griechenstadt dieser Epoche und dieser Stellung erwaegt, wird nicht
zweifeln, dass durch derartiges Eingreifen wohl mancher ungerechte Spruch
veranlasst, aber viel haeufiger ein solcher verhindert ward.
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Wie bei den Hellenen Europas, so ist in Kleinasien die roemische Provinz
wesentlich ein Komplex staedtischer Gemeinden. Wie in Hellas werden auch hier
die ueberkommenen Formen der demokratischen Politie im allgemeinen festgehalten,