Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehoerte immer noch nicht bloss das
ehemals haliartische Gebiet in Boeotien, sondern auch an ihrer eigenen Kueste
Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die
eintraeglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Aegaeischen Delos;
freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale
Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den
Haefen der italischen Westkueste gezogen hatte, und es war dies fuer die Athener
ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius
abzuschmeicheln gewusst hatten, nahm ihnen Augustas, gegen den sie Partei
ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euboea, aber die kleineren
Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos, Peparethos, Skiathos, ferner Keos vor der
Sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den
besten Teil der grossen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den
Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser
auswaertigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewaehrte ferner den Athenern die
Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und
erkannte durch die Erstreckung dieses, bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen
Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder
wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich
seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu
erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine
Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem
Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluss der Reisenden und der
Studierenden und die in immer steigender Zahl von den roemischen Grossen und den
auswaertigen Fuersten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde
in stetiger Bedraengnis. Mit dem Buergerrecht wurde nicht bloss das ueberall
uebliche Geschaeft auf Nehmen und Geben, sondern foermlich und offenkundig
Schacher getrieben, so dass Augustas mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal
ueber das andere beschloss der Rat von Athen, diese oder jene seiner Inseln zu
verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius
Nikanor, der unter Augustas den bankrotten Athenern die Insel Salamis
zurueckkaufte und dafuer von dem Rat derselben den Ehrentitel des "neuen
Themistokles" sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des "neuen Homer" und
mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn
erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmuecken,
erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Koenigen
Antiochos von Kommagene und Herodes von Judaea, vor allen aber von dem Kaiser
Hadrian, der eine voellige "Neustadt" (novae Athenae) am Ilisos anlegte und
ausser zahllosen anderen Gebaeuden, darunter dem schon erwaehnten Panhellenion,
das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion
mit seinen 120, zum Teil noch stehenden Saeulen, den groessten von allen, die
heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in wuerdiger Weise
abschloss. Selbst hatte diese Stadt kein Geld, nicht bloss fuer ihre
Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal fuer
den Hafen. Zu Augusts Zeit war der Peiraeeus ein geringes Dorf von wenigen
Haeusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen.
Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder fuer die
Buergerschaft insgemein wie fuer den einzelnen Buerger nur ein einziges
bluehendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedraengnis.
Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Strassen und Plaetze von Athen. Noch
unter Augustas hat ein Aufstand in Athen solche Verhaeltnisse angenommen, dass
die roemische Regierung gegen die Freistadt einschreiten musste ^30; und wenn
auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehoerten Auflaeufe auf der Gasse wegen
der Brotpreise und aus anderen geringfuegigen Anlaessen in Athen zur
Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistaedten nicht
ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Buergerschaft
die Kriminaljustiz unbeschraenkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten;
und doch stand dieselbe den zu internationaler Foederation zugelassenen
Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische
Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Faelschung verurteilten
Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Roemers hin von der Strafe zu
entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber dass die Kyzikener
unter Tiberius roemische Buerger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier
einen roemischen Buerger ans Kreuz schlugen, waren auch formale
Rechtsverletzungen, und ein aehnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern
ihre Autonomie gekostet. Uebermut und Uebergriff wird durch die Machtlosigkeit
nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben
daraufhin gewagt. Bei aller Achtung fuer grosse Erinnerungen und beschworene
Vertraege mussten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht
viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das
noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.
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^30 Der athenische Aufstand unter Augustus ist sicher beglaubigt durch die
aus Africanus geflossene Notiz bei Eusebius zum Jahre Abrahams 2025 (daraus
Oros. hist. 6, 22, 2). Die Auflaeufe gegen den Strategen werden oft erwaehnt:
Plut. q. sympos. 8, 3 z. A.; (Lucian) Demonax 11, 64; vit. soph. 1, 23. 2, 1,
11.
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Schliesslich griff die Regierung durch und stellte die freien Staedte
hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher
Ernennung, die allerdings zunaechst als ausserordentliche Kommissarien "zur
Korrektur der bei den Freistaedten eingerissenen Uebelstaende" charakterisiert
werden und davon spaeterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare fuehren.
Die Anfaenge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als
stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese, neben
den Prokonsuln fungierenden, vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil
des Roemischen Reichs so frueh sich ein und sind in keinem so frueh staendig
geworden sie in dem halb aus Freistaedten bestehenden Achaia.
Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der roemischen Regierung
wie vielleicht noch mehr durch die des roemischen Publikums genaehrte
Selbstgefuehl der Hellenen, das Bewusstsein des geistigen Primats rief daselbst
einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen
Festhalten an den Erinnerungen groesserer und gluecklicherer Zeiten und dem
barocken Zurueckdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr
primitiven Anfaenge. Zu den auslaendischen Kulten, wenn man absieht von dem
schon frueher durch die Handelsverbindungen eingebuergerten Dienst der
aegyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen
Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten
gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte
Landesreligion schuetzt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich laengst
geloest hatte ^31; aber die heimische Weise und das Gedaechtnis der
Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloss mit
Zaehigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte
Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertuemlicher, immer mehr
ein Sonderbesitz der Studierten.
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^31 Dem Beamten, auch dem gebildeten, das heisst dem Freidenker, wird
angeraten, die Spenden, die er mache, an die religioesen Feste anzuknuepfen;
denn die Menge werde in ihrem Glauben bestaerkt, wenn sie sehe, dass auch die
Vornehmen der Stadt auf die Goetterverehrung etwas geben und sogar dafuer etwas
aufwenden (Plut. praec. ger. reip. 30).
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Aehnlich verhaelt es sich mit dem Kultus der Stammbaeume, in welchem die
Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Roemer weit
hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine
hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des Eleusinischen Festes unter
Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das
roemische Buergerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte
Athener, der, .fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg
beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus,
gehoerte ebendiesem Geschlechte an, und sein Hofpoet singt von ihm, dass dem
hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse,
der rote Schuh des roemischen Patriziats wohl angestanden habe, waehrend einer
seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkoemmling
von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit ueberboten von
Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren,
dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem
Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern beruehmen. Es ist
charakteristisch fuer dieses Adelsrum, dass es sich hauptsaechlich erst mit dem
Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese
Geschlechtstafeln entwarfen, werden fuer die Beweisstuecke weder in Athen noch
in Sparta die Goldwaage angewandt haben.
Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der
Dialekte. Waehrend in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Laendern
und auch in Hellas im gewoehnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im
wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch
vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloss nach der
Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach
werden dialektische Besonderheiten, dem Sprachgebrauch entgegen, wieder
aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte
Partikularismus in scheinhafter Weise zurueckgefuehrt. Den Standbildern, welche
die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut boeotisch die
Namen Orania und Thalea beigeschrieben, waehrend die dazu gehoerigen Epigramme,
verfasst von einem Poeten roemischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und
Thaleie nannten, und die nicht gelehrten Boeoter, wenn sie sie kannten, sie
nannten, wie alle anderen Griechen, Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor
allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr fuer den Schatten
des Lykurgos als fuer die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben
worden ^32. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch
in Hellas allmaehlich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den
Dokumenten der Kaiserzeit haeufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit
Fremden gemischte Bevoelkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit
besonders ausgezeichnet ^33, und obwohl die staedtischen Urkunden sich
verhaeltnismaessig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein
einreissende Sprachverderbnis auch hier sich fuehlbar. Die strengen Grammatiker
der Zeit haben ganze Buecher gefuellt mit den Sprachschnitzern, die der eben
erwaehnte, viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die uebrigen beruehmten
Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zuschulden kommen liessen ^34, ganz
abgesehen von der verzwickten Kuenstelei und der manierierten Pointierung ihrer
Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reisst in Athen
und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus ^35.
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^32 Ein Musterstueck ist die Inschrift (Lebas-Foucart II, S. 142, n. 162)
des M(ark/o/r) Ayr(/e/lior) Ze?xippoy o kai Kleandror PHilomois/o/, eines
Zeitgenossen also des Pius und Marcus, welcher war iere?s Lethkippid/o/n kai
Tindaridan, der Dioskuren und ihrer Gattinnen, der Toechter des Leukippos, aber,
damit zu dem Alten das Neue nicht fehle, auch archiereos t/o/ Sebast/o/ kai
t/o/on thei/o/n progon/o/n /o/t/o/. Er war in seiner Jugend ferner gewesen
boyagor mikkichiddomen/o/n, woertlich Stierfuehrer der Kleinen, naemlich
Anfuehrer der dreijaehrigen Knaben - die lykurgischen Knabenherden gingen mit
dem siebenten Jahr an, aber seine Nachfahren hatten das Fehlende nachgeholt und
von den Einjaehrigen an alle eingeherdet und mit "Fuehrern" versehen. Dieser
selbe Mann siegte (neikaar = nik/e/sas) kass/e/ratorin, m/o/an kai l/o/an; was
das heisst, weiss vielleicht Lykurgos.
^33 "Das innere Attika", sagt ein Bewohner desselben bei Philostratos (vit.
soph. 2, 7), "ist eine gute Schule fuer den, der sprechen lernen will; die
Stadtbewohner dagegen von Athen, welche den aus Thrakien und dem Pontus und
andern barbarischen Landschaften herbeistroemenden jungen Leuten Wohnungen
vermieten, lassen mehr durch sie ihre Sprache sich verderben als dass sie ihnen
das gute Sprechen beibringen. Aber im Binnenland, dessen Bewohner nicht mit
Barbaren vermischt sind, ist die Aussprache und die Rede gut".
^34 Karl Keil (RE 1, z. Aufl., S. 2100) weist hin auf tinos fuer /e/s tinos
und ta ch/o/ria gegonan der Inschrift der Gattin des Herodes (CIL VI, 1342).
^35 Dittenberger in Hermes 1, 1866, S. 414. Dahin gehoert auch, was der
plumpe Vertreter des Apollonios seinen Helden an die alexandrinischen
Professoren schreiben laesst (ep. 34), dass er Argos, Sikyon, Megara, Phokis,
Lokris verlassen habe, um nicht, wenn er laenger in Hellas verweile, voellig zum
Barbaren zu werden.
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Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschraenktheit
ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem entsprechenden Ziel und
darum ueberwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas
fehlte es nicht an einheimischen Familien von grossem Reichtum und bedeutendem
Einfluss ^36. Das Land war wohl im ganzen arm, aber es gab doch Haeuser von
ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel
hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine
Stellung eingenommen, welche tatsaechlich von dem Fuerstentum nicht allzuweit
abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafuer
war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigaenger Augusts und
einer der tapfersten Kapitaene in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den
besiegten Feldherrn persoenlich zum Gefangenen gemacht haette; er empfing von
dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigentum die Insel Kythere
(Cerigo). Spaeter spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle, nicht
bloss in seinem Heimatland, ueber welches er eine dauernde Vorstandschaft
ausgeuebt haben muss, sondern auch an den Hoefen von Jerusalem und Caesarea,
wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig
mitwirkte. Deswegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen,
wurde er schliesslich verurteilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn
rechtzeitig den Folgen des Urteilsspruches und sein Sohn Lakon trat in das
Vermoegen und wesentlich auch, wenngleich in vorsichtigerer Form, in die
Machtstellung des Vaters ein. Aehnlich stand in Athen das Geschlecht des oft
genannten Herodes; wir koennen dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis
in die Zeit Caesars zurueckverfolgen, und ueber des Herodes Grossvater ist,
aehnlich wie ueber den Spartaner Eurykles, wegen seiner uebergreifenden
Machtstellung in Athen die Konfiskation verhaengt worden. Die ungeheuren
Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimat besass, die zu Grabzwecken
seiner Lustknaben verwendeten weiten Flaechen erregten den Unwillen selbst der
roemischen Statthalter. Derartige maechtige Familien gab es vermutlich in den
meisten Landschaften von Hellas, und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der
Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und
Einfluss. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und
den Alexandriner noch nach erlangtem Buergerrecht vom Reichssenat ausschlossen,
diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern
diejenige politische und militaerische Laufbahn, welche dem Italiker sich
darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offenstand, so sind dieselben
doch tatsaechlich erst in spaeter Zeit und in beschraenktem Umfang in den
Staatsdienst eingetreten, zum Teil wohl, weil die roemische Regierung der
frueheren Kaiserzeit die Griechen als Auslaender ungern zuliess, zum Teil, weil
diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknuepfte Uebersiedlung
nach Rom scheuten und es vorzogen, statt einer mehr unter den vielen Senatoren
daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in
traianischer Zeit, und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen
Vater um dieselbe Zeit in den roemischen Senat eingetreten ^37.
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^36 Tacitus (zum Jahre 62 ann. 15, 20) charakterisiert einen dieser reichen
und einflussreichen Provinzialen, den Claudius Timarchides aus Kreta, der in
seinem Kreis allmaechtig ist (ut solent praevalidi provincialium et opibus
nimiis ad iniurias minorum elati) und ueber den Landtag, also auch ueber das
obligate, aber fuer den abgehenden Prokonsul mit Ruecksicht auf die moeglichen
Rechenschaftsklagen sehr wuenschenswerte Danksagungsdekret desselben verfuegt
(in sua potestate situm, an proconsulibus, qui Cretam obtinuissent, grates
agerentur). Die Opposition beantragt die Untersagung dieser Dankdekrete, aber es
gelingt ihr nicht, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Von einer andern Seite
schildert Plutarch (praec. ger. reip. 19, 3) diese vornehmen Griechen.
^37 Herodes war ex ypat/o/n (vit. soph. 1, 25, 5, p. 536), etelei ek
pater/o/n es to?s disypatoys (das. 2 z. A., p. 545). Sonst ist von Konsulaten
seiner Ahnen nichts bekannt; aber sicher ist der Grossvater Hipparchos nicht
Senator gewesen. Moeglicherweise handelt es sich sogar nur um kognatische
Aszendenten. Das roemische Buergerrecht hat die Familie nicht unter den Juliern
(vgl. CIA III, 489), sondern erst unter den Claudiern empfangen.
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Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich auftat, der
persoenliche Dienst des Kaisers, gab wohl im guenstigen Fall Reichtum und
Einfluss und ist auch frueher und haeufiger von den Griechen betreten worden;
aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst
geknuepft waren, scheint auch fuer diese laengere Zeit ein faktischer Vorzug der
Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen
einigermassen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am
kaiserlichen Hofe von jeher und in grosser Anzahl verwendet worden und auf
Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluss gelangt; aber dergleichen
Persoenlichkeiten kamen mehr aus den hellenisierten Landschaften als aus Hellas
selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Haeusern. Fuer die
legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermoegen gab es, wenn er
ein Grieche war, im roemischen Kaiserreich nur beschraenkten Spielraum.
Es blieb ihm die Heimat, und in dieser fuer das gemeine Wohl taetig zu
sein, war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten
und noch viel bescheidenere Ehren. "Eure Aufgabe", sagt Dion weiter seinen
Rhodiern, "ist eine andere, als die der Vorfahren war. Sie konnten ihre
Tuechtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den
Unterdrueckten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Staedte gruenden, kriegen und
siegen; von allem dem vermoegt ihr nichts mehr zu tun. Es bleibt euch die
Fuehrung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und
Auszeichnungen mit Wahl und Mass, der Sitz im Rat und im Gericht, der
Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem koennt ihr euch vor andern
Staedten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anstaendige Haltung, die
Sorgfalt fuer Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Strasse, so dass bei euch
selbst die anders gewoehnten Fremden sich es abgewoehnen zu rennen, die
schickliche Tracht, sogar, wenn es auch laecherlich erscheinen mag, der schmale
und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Masshalten im Klatschen: das
alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Haefen und Mauern und
Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch
der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiss, dass er in Griechenland ist und
nicht in Syrien oder Kilikien." Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr
von dem Buerger verlangt ward, fuer die Vaterstadt zu sterben, so war doch die
Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Muehe wert sei, fuer diese
Vaterstadt zu leben. Es gibt von Plutarchos eine Auseinandersetzung ueber die
Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm
eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhaeltnisse eroertert. Die alte
Schwierigkeit, die gute Verwaltung der oeffentlichen Angelegenheiten zu fuehren
mittels der Majoritaeten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen
Vorteil als den des Gemeinwesens bedenkenden Buergerschaft oder auch der sehr
zahlreichen Ratsversammlung - die athenische zaehlte in der Kaiserzeit erst 600,
dann 500, spaeter 750 Stadtraete -, bestand wie frueher, so auch jetzt; es ist
die Pflicht des tuechtigen Beamten zu verhindern, dass das "Volk" nicht dem
einzelnen Buerger Unrecht tut, nicht das Privatvermoegen unerlaubterweise an
sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich verteilt - Aufgaben, die dadurch
nicht leichter werden, dass der Beamte kein Mittel dafuer hat als die
verstaendige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, dass ihm ferner geraten
wird, in kleinen Dingen nicht allzu sproede zu sein und wenn bei einem Stadtfest
eine maessige Spende an die Buergerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher
Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im uebrigen aber hatten die
Verhaeltnisse sich voellig veraendert, und es muss der Beamte in die
gegenwaertigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der
Hellenen sich selbst wie den Mitbuergern jeden Augenblick gegenwaertig zu
halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht soweit die Herrscher sie gestatten, und
ein Mehr wuerde auch wohl vom Uebel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte,
so rief er sich zu, nicht zu vergessen, dass er ueber Freie und Griechen
herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, dass er unter einem Herrscher
herrsche, ueber eine den Prokonsuln und den kaiserlichen Prokuratoren
untergebene Stadt, dass er nichts sein koenne und duerfe als das Organ der
Regierung, dass ein Federstrich des Statthalters genuege, um jedes seiner
Dekrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten, sich