oft sie noch sich selber zugrunde richten und dann durch den Ruhm ihrer

Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehoerte immer noch nicht bloss das

ehemals haliartische Gebiet in Boeotien, sondern auch an ihrer eigenen Kueste

Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die

eintraeglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Aegaeischen Delos;

freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale

Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den

Haefen der italischen Westkueste gezogen hatte, und es war dies fuer die Athener

ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius

abzuschmeicheln gewusst hatten, nahm ihnen Augustas, gegen den sie Partei

ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euboea, aber die kleineren

Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos, Peparethos, Skiathos, ferner Keos vor der

Sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den

besten Teil der grossen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den

Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser

auswaertigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewaehrte ferner den Athenern die

Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und

erkannte durch die Erstreckung dieses, bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen

Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder

wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich

seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu

erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine

Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem

Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluss der Reisenden und der

Studierenden und die in immer steigender Zahl von den roemischen Grossen und den

auswaertigen Fuersten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde

in stetiger Bedraengnis. Mit dem Buergerrecht wurde nicht bloss das ueberall

uebliche Geschaeft auf Nehmen und Geben, sondern foermlich und offenkundig

Schacher getrieben, so dass Augustas mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal

ueber das andere beschloss der Rat von Athen, diese oder jene seiner Inseln zu

verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius

Nikanor, der unter Augustas den bankrotten Athenern die Insel Salamis

zurueckkaufte und dafuer von dem Rat derselben den Ehrentitel des "neuen

Themistokles" sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des "neuen Homer" und

mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn

erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmuecken,

erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Koenigen

Antiochos von Kommagene und Herodes von Judaea, vor allen aber von dem Kaiser

Hadrian, der eine voellige "Neustadt" (novae Athenae) am Ilisos anlegte und

ausser zahllosen anderen Gebaeuden, darunter dem schon erwaehnten Panhellenion,

das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion

mit seinen 120, zum Teil noch stehenden Saeulen, den groessten von allen, die

heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in wuerdiger Weise

abschloss. Selbst hatte diese Stadt kein Geld, nicht bloss fuer ihre

Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal fuer

den Hafen. Zu Augusts Zeit war der Peiraeeus ein geringes Dorf von wenigen

Haeusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen.

Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder fuer die

Buergerschaft insgemein wie fuer den einzelnen Buerger nur ein einziges

bluehendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedraengnis.

Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Strassen und Plaetze von Athen. Noch

unter Augustas hat ein Aufstand in Athen solche Verhaeltnisse angenommen, dass

die roemische Regierung gegen die Freistadt einschreiten musste ^30; und wenn

auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehoerten Auflaeufe auf der Gasse wegen

der Brotpreise und aus anderen geringfuegigen Anlaessen in Athen zur

Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistaedten nicht

ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Buergerschaft

die Kriminaljustiz unbeschraenkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten;

und doch stand dieselbe den zu internationaler Foederation zugelassenen

Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische

Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Faelschung verurteilten

Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Roemers hin von der Strafe zu

entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber dass die Kyzikener

unter Tiberius roemische Buerger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier

einen roemischen Buerger ans Kreuz schlugen, waren auch formale

Rechtsverletzungen, und ein aehnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern

ihre Autonomie gekostet. Uebermut und Uebergriff wird durch die Machtlosigkeit

nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben

daraufhin gewagt. Bei aller Achtung fuer grosse Erinnerungen und beschworene

Vertraege mussten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht

viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das

noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.

-----------------------------------------------------

^30 Der athenische Aufstand unter Augustus ist sicher beglaubigt durch die

aus Africanus geflossene Notiz bei Eusebius zum Jahre Abrahams 2025 (daraus

Oros. hist. 6, 22, 2). Die Auflaeufe gegen den Strategen werden oft erwaehnt:

Plut. q. sympos. 8, 3 z. A.; (Lucian) Demonax 11, 64; vit. soph. 1, 23. 2, 1,

11.

-----------------------------------------------------

Schliesslich griff die Regierung durch und stellte die freien Staedte

hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher

Ernennung, die allerdings zunaechst als ausserordentliche Kommissarien "zur

Korrektur der bei den Freistaedten eingerissenen Uebelstaende" charakterisiert

werden und davon spaeterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare fuehren.

Die Anfaenge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als

stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese, neben

den Prokonsuln fungierenden, vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil

des Roemischen Reichs so frueh sich ein und sind in keinem so frueh staendig

geworden sie in dem halb aus Freistaedten bestehenden Achaia.

Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der roemischen Regierung

wie vielleicht noch mehr durch die des roemischen Publikums genaehrte

Selbstgefuehl der Hellenen, das Bewusstsein des geistigen Primats rief daselbst

einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen

Festhalten an den Erinnerungen groesserer und gluecklicherer Zeiten und dem

barocken Zurueckdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr

primitiven Anfaenge. Zu den auslaendischen Kulten, wenn man absieht von dem

schon frueher durch die Handelsverbindungen eingebuergerten Dienst der

aegyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen

Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten

gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte

Landesreligion schuetzt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich laengst

geloest hatte ^31; aber die heimische Weise und das Gedaechtnis der

Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloss mit

Zaehigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte

Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertuemlicher, immer mehr

ein Sonderbesitz der Studierten.

---------------------------------------------------

^31 Dem Beamten, auch dem gebildeten, das heisst dem Freidenker, wird

angeraten, die Spenden, die er mache, an die religioesen Feste anzuknuepfen;

denn die Menge werde in ihrem Glauben bestaerkt, wenn sie sehe, dass auch die

Vornehmen der Stadt auf die Goetterverehrung etwas geben und sogar dafuer etwas

aufwenden (Plut. praec. ger. reip. 30).

---------------------------------------------------

Aehnlich verhaelt es sich mit dem Kultus der Stammbaeume, in welchem die

Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Roemer weit

hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine

hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des Eleusinischen Festes unter

Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das

roemische Buergerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte

Athener, der, .fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg

beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus,

gehoerte ebendiesem Geschlechte an, und sein Hofpoet singt von ihm, dass dem

hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse,

der rote Schuh des roemischen Patriziats wohl angestanden habe, waehrend einer

seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkoemmling

von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit ueberboten von

Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren,

dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem

Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern beruehmen. Es ist

charakteristisch fuer dieses Adelsrum, dass es sich hauptsaechlich erst mit dem

Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese

Geschlechtstafeln entwarfen, werden fuer die Beweisstuecke weder in Athen noch

in Sparta die Goldwaage angewandt haben.

Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der

Dialekte. Waehrend in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Laendern

und auch in Hellas im gewoehnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im

wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch

vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloss nach der

Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach

werden dialektische Besonderheiten, dem Sprachgebrauch entgegen, wieder

aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte

Partikularismus in scheinhafter Weise zurueckgefuehrt. Den Standbildern, welche

die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut boeotisch die

Namen Orania und Thalea beigeschrieben, waehrend die dazu gehoerigen Epigramme,

verfasst von einem Poeten roemischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und

Thaleie nannten, und die nicht gelehrten Boeoter, wenn sie sie kannten, sie

nannten, wie alle anderen Griechen, Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor

allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr fuer den Schatten

des Lykurgos als fuer die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben

worden ^32. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch

in Hellas allmaehlich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den

Dokumenten der Kaiserzeit haeufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit

Fremden gemischte Bevoelkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit

besonders ausgezeichnet ^33, und obwohl die staedtischen Urkunden sich

verhaeltnismaessig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein

einreissende Sprachverderbnis auch hier sich fuehlbar. Die strengen Grammatiker

der Zeit haben ganze Buecher gefuellt mit den Sprachschnitzern, die der eben

erwaehnte, viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die uebrigen beruehmten

Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zuschulden kommen liessen ^34, ganz

abgesehen von der verzwickten Kuenstelei und der manierierten Pointierung ihrer

Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reisst in Athen

und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus ^35.

---------------------------------------------

^32 Ein Musterstueck ist die Inschrift (Lebas-Foucart II, S. 142, n. 162)

des M(ark/o/r) Ayr(/e/lior) Ze?xippoy o kai Kleandror PHilomois/o/, eines

Zeitgenossen also des Pius und Marcus, welcher war iere?s Lethkippid/o/n kai

Tindaridan, der Dioskuren und ihrer Gattinnen, der Toechter des Leukippos, aber,

damit zu dem Alten das Neue nicht fehle, auch archiereos t/o/ Sebast/o/ kai

t/o/on thei/o/n progon/o/n /o/t/o/. Er war in seiner Jugend ferner gewesen

boyagor mikkichiddomen/o/n, woertlich Stierfuehrer der Kleinen, naemlich

Anfuehrer der dreijaehrigen Knaben - die lykurgischen Knabenherden gingen mit

dem siebenten Jahr an, aber seine Nachfahren hatten das Fehlende nachgeholt und

von den Einjaehrigen an alle eingeherdet und mit "Fuehrern" versehen. Dieser

selbe Mann siegte (neikaar = nik/e/sas) kass/e/ratorin, m/o/an kai l/o/an; was

das heisst, weiss vielleicht Lykurgos.

^33 "Das innere Attika", sagt ein Bewohner desselben bei Philostratos (vit.

soph. 2, 7), "ist eine gute Schule fuer den, der sprechen lernen will; die

Stadtbewohner dagegen von Athen, welche den aus Thrakien und dem Pontus und

andern barbarischen Landschaften herbeistroemenden jungen Leuten Wohnungen

vermieten, lassen mehr durch sie ihre Sprache sich verderben als dass sie ihnen

das gute Sprechen beibringen. Aber im Binnenland, dessen Bewohner nicht mit

Barbaren vermischt sind, ist die Aussprache und die Rede gut".

^34 Karl Keil (RE 1, z. Aufl., S. 2100) weist hin auf tinos fuer /e/s tinos

und ta ch/o/ria gegonan der Inschrift der Gattin des Herodes (CIL VI, 1342).

^35 Dittenberger in Hermes 1, 1866, S. 414. Dahin gehoert auch, was der

plumpe Vertreter des Apollonios seinen Helden an die alexandrinischen

Professoren schreiben laesst (ep. 34), dass er Argos, Sikyon, Megara, Phokis,

Lokris verlassen habe, um nicht, wenn er laenger in Hellas verweile, voellig zum

Barbaren zu werden.

---------------------------------------------

Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschraenktheit

ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem entsprechenden Ziel und

darum ueberwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas

fehlte es nicht an einheimischen Familien von grossem Reichtum und bedeutendem

Einfluss ^36. Das Land war wohl im ganzen arm, aber es gab doch Haeuser von

ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel

hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine

Stellung eingenommen, welche tatsaechlich von dem Fuerstentum nicht allzuweit

abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafuer

war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigaenger Augusts und

einer der tapfersten Kapitaene in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den

besiegten Feldherrn persoenlich zum Gefangenen gemacht haette; er empfing von

dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigentum die Insel Kythere

(Cerigo). Spaeter spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle, nicht

bloss in seinem Heimatland, ueber welches er eine dauernde Vorstandschaft

ausgeuebt haben muss, sondern auch an den Hoefen von Jerusalem und Caesarea,

wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig

mitwirkte. Deswegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen,

wurde er schliesslich verurteilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn

rechtzeitig den Folgen des Urteilsspruches und sein Sohn Lakon trat in das

Vermoegen und wesentlich auch, wenngleich in vorsichtigerer Form, in die

Machtstellung des Vaters ein. Aehnlich stand in Athen das Geschlecht des oft

genannten Herodes; wir koennen dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis

in die Zeit Caesars zurueckverfolgen, und ueber des Herodes Grossvater ist,

aehnlich wie ueber den Spartaner Eurykles, wegen seiner uebergreifenden

Machtstellung in Athen die Konfiskation verhaengt worden. Die ungeheuren

Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimat besass, die zu Grabzwecken

seiner Lustknaben verwendeten weiten Flaechen erregten den Unwillen selbst der

roemischen Statthalter. Derartige maechtige Familien gab es vermutlich in den

meisten Landschaften von Hellas, und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der

Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und

Einfluss. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und

den Alexandriner noch nach erlangtem Buergerrecht vom Reichssenat ausschlossen,

diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern

diejenige politische und militaerische Laufbahn, welche dem Italiker sich

darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offenstand, so sind dieselben

doch tatsaechlich erst in spaeter Zeit und in beschraenktem Umfang in den

Staatsdienst eingetreten, zum Teil wohl, weil die roemische Regierung der

frueheren Kaiserzeit die Griechen als Auslaender ungern zuliess, zum Teil, weil

diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknuepfte Uebersiedlung

nach Rom scheuten und es vorzogen, statt einer mehr unter den vielen Senatoren

daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in

traianischer Zeit, und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen

Vater um dieselbe Zeit in den roemischen Senat eingetreten ^37.

---------------------------------------------------

^36 Tacitus (zum Jahre 62 ann. 15, 20) charakterisiert einen dieser reichen

und einflussreichen Provinzialen, den Claudius Timarchides aus Kreta, der in

seinem Kreis allmaechtig ist (ut solent praevalidi provincialium et opibus

nimiis ad iniurias minorum elati) und ueber den Landtag, also auch ueber das

obligate, aber fuer den abgehenden Prokonsul mit Ruecksicht auf die moeglichen

Rechenschaftsklagen sehr wuenschenswerte Danksagungsdekret desselben verfuegt

(in sua potestate situm, an proconsulibus, qui Cretam obtinuissent, grates

agerentur). Die Opposition beantragt die Untersagung dieser Dankdekrete, aber es

gelingt ihr nicht, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Von einer andern Seite

schildert Plutarch (praec. ger. reip. 19, 3) diese vornehmen Griechen.

^37 Herodes war ex ypat/o/n (vit. soph. 1, 25, 5, p. 536), etelei ek

pater/o/n es to?s disypatoys (das. 2 z. A., p. 545). Sonst ist von Konsulaten

seiner Ahnen nichts bekannt; aber sicher ist der Grossvater Hipparchos nicht

Senator gewesen. Moeglicherweise handelt es sich sogar nur um kognatische

Aszendenten. Das roemische Buergerrecht hat die Familie nicht unter den Juliern

(vgl. CIA III, 489), sondern erst unter den Claudiern empfangen.

---------------------------------------------------

Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich auftat, der

persoenliche Dienst des Kaisers, gab wohl im guenstigen Fall Reichtum und

Einfluss und ist auch frueher und haeufiger von den Griechen betreten worden;

aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst

geknuepft waren, scheint auch fuer diese laengere Zeit ein faktischer Vorzug der

Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen

einigermassen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am

kaiserlichen Hofe von jeher und in grosser Anzahl verwendet worden und auf

Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluss gelangt; aber dergleichen

Persoenlichkeiten kamen mehr aus den hellenisierten Landschaften als aus Hellas

selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Haeusern. Fuer die

legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermoegen gab es, wenn er

ein Grieche war, im roemischen Kaiserreich nur beschraenkten Spielraum.

Es blieb ihm die Heimat, und in dieser fuer das gemeine Wohl taetig zu

sein, war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten

und noch viel bescheidenere Ehren. "Eure Aufgabe", sagt Dion weiter seinen

Rhodiern, "ist eine andere, als die der Vorfahren war. Sie konnten ihre

Tuechtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den

Unterdrueckten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Staedte gruenden, kriegen und

siegen; von allem dem vermoegt ihr nichts mehr zu tun. Es bleibt euch die

Fuehrung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und

Auszeichnungen mit Wahl und Mass, der Sitz im Rat und im Gericht, der

Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem koennt ihr euch vor andern

Staedten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anstaendige Haltung, die

Sorgfalt fuer Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Strasse, so dass bei euch

selbst die anders gewoehnten Fremden sich es abgewoehnen zu rennen, die

schickliche Tracht, sogar, wenn es auch laecherlich erscheinen mag, der schmale

und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Masshalten im Klatschen: das

alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Haefen und Mauern und

Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch

der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiss, dass er in Griechenland ist und

nicht in Syrien oder Kilikien." Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr

von dem Buerger verlangt ward, fuer die Vaterstadt zu sterben, so war doch die

Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Muehe wert sei, fuer diese

Vaterstadt zu leben. Es gibt von Plutarchos eine Auseinandersetzung ueber die

Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm

eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhaeltnisse eroertert. Die alte

Schwierigkeit, die gute Verwaltung der oeffentlichen Angelegenheiten zu fuehren

mittels der Majoritaeten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen

Vorteil als den des Gemeinwesens bedenkenden Buergerschaft oder auch der sehr

zahlreichen Ratsversammlung - die athenische zaehlte in der Kaiserzeit erst 600,

dann 500, spaeter 750 Stadtraete -, bestand wie frueher, so auch jetzt; es ist

die Pflicht des tuechtigen Beamten zu verhindern, dass das "Volk" nicht dem

einzelnen Buerger Unrecht tut, nicht das Privatvermoegen unerlaubterweise an

sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich verteilt - Aufgaben, die dadurch

nicht leichter werden, dass der Beamte kein Mittel dafuer hat als die

verstaendige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, dass ihm ferner geraten

wird, in kleinen Dingen nicht allzu sproede zu sein und wenn bei einem Stadtfest

eine maessige Spende an die Buergerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher

Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im uebrigen aber hatten die

Verhaeltnisse sich voellig veraendert, und es muss der Beamte in die

gegenwaertigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der

Hellenen sich selbst wie den Mitbuergern jeden Augenblick gegenwaertig zu

halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht soweit die Herrscher sie gestatten, und

ein Mehr wuerde auch wohl vom Uebel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte,

so rief er sich zu, nicht zu vergessen, dass er ueber Freie und Griechen

herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, dass er unter einem Herrscher

herrsche, ueber eine den Prokonsuln und den kaiserlichen Prokuratoren

untergebene Stadt, dass er nichts sein koenne und duerfe als das Organ der

Regierung, dass ein Federstrich des Statthalters genuege, um jedes seiner

Dekrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten, sich

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 28 / 73 段