roemische Republik die Amphiktyonie in ihren urspruenglichen nicht politischen
Funktionen wiederherstellte und schuetzte. Gegen das Ende der republikanischen
Zeit scheint die Regierung den Boeotern sogar gestattet zu haben, mit den
kleinen noerdlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euboea eine
Gesamtverbindung einzugehen ^8.
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^7 Ob das koinon t/o/n Achai/o/n, das in der eigentlich republikanischen
Zeit natuerlicherweise nicht vorkommt, schon am Ende derselben oder erst nach
Einfuehrung der kaiserlichen Provinzialordnung rekonstruiert worden ist, ist
zweifelhaft. Inschriften wie die olympische des Proquaestors Q. Ancharius Q. f.
(Archaeologische Zeitung 36, 1878, S. 38, n. 114) sprechen mehr fuer die erstere
Annahme; doch kann sie nicht mit Gewissheit als voraugustisch bezeichnet werden.
Das aelteste sichere Zeugnis fuer die Existenz dieser Vereinigung ist die von
ihr dem Augustus in Olympia gesetzte Inschrift (Archaeologische Zeitung 35,
1877, S. 36, n. 33). Vielleicht sind dies Ordnungen des Diktators Caesar und im
Zusammenhang mit dem unter ihm begegnenden Statthalter "Griechenlands",
wahrscheinlich des Achaia der Kaiserzeit (Cic. ad fam. 6, 6, 10).
Uebrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des
jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden fuer einen bestimmten Gegenstand
durch Deputierte zusammentreten und Beschluesse fassen koennen; wie das koinon
der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46,
114), wird aehnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein.
Aber die regelmaessigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und
Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.
^8 Dies ist das koinon Boi/o/t/o/n Eyboe/o/n Lokr/o/n PH/o/ke/o/n
D/o/rie/o/n merkwuerdigen, wahrscheinlich kurz vor der Attischen Schlacht
gesetzten Inschrift CIA III, 568. Unmoeglich kann mit Dittenberger
(Archaeologische Zeitung 34, 1876, S. 220) auf diesen Bund die Meldung des
Pausanias (7, 16, 10) bezogen werden, dass die Roemer "nicht viele Jahre" nach
der Zerstoerung Korinths sich der Hellenen erbarmt und ihnen die
landschaftlichen Vereinigungen (synedria kata ethnos ekastois) wieder gestattet
haetten; dies geht auf die kleineren Einzelbuende.
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Den Schlussstein der republikanischen Epoche macht die Suehnung der
Schleifung Korinths durch den groessten aller Roemer und aller Philhellenen, den
Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer
selbstaendigen Gemeinde roemischer Buerger, der neuen "julischen Ehre".
Diese Verhaeltnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland
vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen
der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten
Gemeinden, denen die Kolonien der roemischen Buerger in vieler Hinsicht
gleichstehen, begreifen weitaus den groessten und besten Teil der Provinz
Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmaelerten, aber doch jetzt
wieder die noerdliche Haelfte Lakoniens umfassenden Gebiet ^9, immer noch das
Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfraenkischen Institutionen wie
in der wenigstens aeusserlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn
Gemeinden der freien Lakonen, die suedliche Haelfte der lakonischen Landschaft,
einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Roemern als
selbstaendiger Staedtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der
Freiheit beliehen ^10; endlich in der Landschaft der Achaeer ausser Dyme, das
schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar
neue roemische Ansiedler empfangen hatte ^11, vor allem Patrae, aus einem
herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner fuer den Handel guenstigen Lage
wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils
durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und
bluehendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als roemische Buergerkolonie
konstituiert, unter die auch auf der gegenueberliegenden lokrischen Kueste
Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es
einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner
Wiederherstellung, aehnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb-
und volkreichste Stadt Griechenlands, ueberdies der regelmaessige Sitz der
Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die
Roemer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen
Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich roemische Buergergemeinde,
dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehoerten zu den
befreiten Distrikten nicht bloss Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche
Inseln des Aegaeischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und
Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Staedte der boeotischen Landschaft,
ferner Plataeae ^12; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste
der lokrischen Staedte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das
vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzuegen von
ihm festgestellten und auch spaeter im wesentlichen festgehaltenen Ordnung.
Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach
gewiss und vielleicht auch nach der Gesamtbevoelkerung ueberwogen, so sind in
echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch grosse
Erinnerungen ausgezeichnetsten Staedte Griechenlands befreite ^13.
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^9 Dazu gehoerte nicht bloss das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch
Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31,
1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am
Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).
^10 In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als to koinon t/o/n
Lakedaimoni/o/n (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn
er ihn erst durch Augustus von Sparta loesen laesst. Aber Eleytherolakones
nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit
Recht auf diesen zurueckgefuehrt.
^11 Es gibt Muenzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia)
D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia)
A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer,
Monnaies Grecques. Leipzig 1883, S. 165). Dass Augustus Dyme der Kolonie Patrae
zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); moeglich bleibt es
freilich, dass Augustus in seinen spaeteren Jahren diese Vereinigung verfuegt
hat.
^12 Dies zeigt, wenigstens fuer die Zeit des Pius, die afrikanische
Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten
ueber die befreiten Gemeinden geben ueberhaupt keine Gewaehr fuer die
Vollstaendigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehoert zu denselben auch Elis, das
von der Katastrophe der Achaeer nicht betroffen ward und auch spaeter noch nach
Olympiaden, nicht nach der Aera der Provinz datierte; ueberdies ist es
unglaublich, dass die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.
^13 Scharf drueckt dies Aristeides aus in der Lobrede auf Rom (or. p. 224
Jebb): diateleite t/o/n men Ell/e/n/o/n /o/sper trophe/o/n epimelomenoi ... to?s
men aristoys kai palai /e/gemonas (Athen und Sparta) eleytheroys kai aytonomoys
apheikotes ayt/o/n, t/o/n d'all/o/n metri/o/s ... ex/e/go?menoi, to?s de
barbaroys pros t/e/n ekastois ayt/o/n o?san ph?sin paid?ontes.
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Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte
Kaiser des Claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und
insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank fuer die Anerkennung,
die seine kuenstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden
hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den
Isthmischen Spielen, die saemtlichen Griechen des roemischen Regiments ledig,
frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort
entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Buergerkriege gewesen sein
wuerden, wenn diese Leute mehr haetten fertig bringen koennen als Schlaegereien;
und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, dass die
Griechen verlernt haetten, frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her
^14, so weit sie reichte.
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^14 Aber dankbar blieben die hellenischen Literaten ihrem Kollegen und
Patron. In dem Apolloniusroman schlaegt der grosse Weise aus Kappadokien
Vespasian die Ehre seiner Begleitung ab, weil er die Hellenen zu Sklaven gemacht
habe, wie sie eben im Begriff waren, wieder ionisch und dorisch zu reden, und
schreibt ihm verschiedene Billets von ergoetzlicher Grobheit. Ein Mann aus
Soloi, der den Hals brach und dann wieder auflebte und bei dieser Gelegenheit
alles sah, was Dante schaute, berichtete, dass er Neros Seele getroffen habe, in
welche die Arbeiter des Weltgerichts Flammennaegel getrieben hatten und
beschaeftigt waren sie in eine Natter umzugestalten; allein eine himmlische
Stimme habe Einspruch getan und geboten, den Mann wegen seines irdischen
Philhellenismus in eine minder abscheuliche Bestie zu verwandeln (Plut. de Sera
num. vind. a. E.).
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Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe
wie unter der Republik. Soweit nicht roemische Buerger in Frage kamen, behielten
sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen ueber die
Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehoerden andererseits auch die
freien Staedte eingeschlossen zu haben ^15. Vor allem behielten sie die volle
Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit
das Praegerecht geuebt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Muenzen zu setzen,
und auch auf spartanischen Muenzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe haeufig.
In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur dass
freilich die oertliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale
Scheidemuenze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder
des roemischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausuebung des Rechts ueber
Krieg und Frieden war in einzelnen Vertraegen dergleichen Staaten gewahrt ^16.
Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung voellig widerstreitende Institutionen
blieben bestehen, wie der jaehrliche Wechsel der Ratsmitglieder und die
Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche, wenigstens in Rhodos, noch in
der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverstaendlich uebte die roemische
Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden
fortwaehrend einen massgebenden Einfluss. So ist zum Beispiel die athenische
Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus,
in der Weise modifiziert worden, dass nicht mehr jedem Buerger, sondern, wie
nach roemischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag
an die Buergerschaft zu bringen; und unter der grossen Zahl der bloss
figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschaeftsleitung
in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen
durchgefuehrt worden, deren Eintreten in dem abhaengigen wie unabhaengigen
Griechenland wir ueberall erkennen, ohne dass Zeit und Anlass der Reform sich
bestimmen laesst. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche
als Ueberreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel fuer schlechte
Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiss auch in dieser Provinz wenn
nicht beseitigt, so doch eingeschraenkt worden. Das Institut der Proxenie,
urspruenglich eine unseren auslaendischen Konsulaten vergleichbare zweckmaessige
Einrichtung, aber durch die Verleihung voller buergerlicher Rechte und oft auch
noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Auslaender,
besonders bei der Ausdehnung, in der es gewaehrt ward, politisch bedenklich, ist
durch die roemische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit,
beseitigt worden; wofuer dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich
nicht beruehrende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die
roemische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveraenitaet ueber diese
abhaengigen Republiken ebenso wie ueber die Klientelfuersten, immer es als ihr
Recht betrachtet und geuebt, die freie Verfassung im Fall des Missbrauchs
aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der
beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbuendeten
Staaten hat diesen Vertraegen eine groessere Stabilitaet gegeben, als sie in dem
Verhaeltnis zu den Klientelfuersten wahrgenommen wird.
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^15 Wenigstens wird in der Verordnung Hadrians ueber die den athenischen
Grundbesitzern obliegenden Oellieferungen an die Gemeinde (CIA III, 18) die
Entscheidung zwar der Bule und der Ekklesia gegeben, aber Appellation an den
Kaiser oder den Prokonsul gestattet.
^16 Was Strabon (14, 3, 3, p. 665) von dem zu seiner Zeit autonomen
Lykischen Staedtebund berichtet, dass ihm das Kriegs- und Friedens- und das
Buendnisrecht fehle, ausser wenn die Roemer dasselbe gestatten oder es zu ihrem
Nutzen geschieht, wird ohne weiteres auch auf Athen bezogen werden duerfen.
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Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter
dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit
nicht gewaehrt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen.
Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas
einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den saemtlichen
Staedten der Provinz Achaia, soweit sie unter roemischer Verwaltung standen,
sich als Gesamtverband zu konstituieren und jaehrlich in Argos, der
bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung
zusammenzutreten ^17. Damit wurde der nach dem achaeischen Kriege aufgeloeste
Achaeische Bund nicht bloss rekonstituiert, sondern ihm auch die frueher
erwaehnte, erweiterte boeotische Vereinigung eingefuegt. Wahrscheinlich ist eben
durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia
herbeigefuehrt worden. Der neue Verband der Achaeer, Boeoter, Lokrer, Phokier,
Dorer und Euboeer ^18 oder, wie er gewoehnlich gleich wie die Provinz bezeichnet
wird, der Verband der Achaeer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte
gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse
Kontrolle der roemischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden
darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Staedte, wie Athen und Sparta,
von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie
alle aehnlichen, hauptsaechlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land
umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Taetigkeit gefunden haben. Aber wenn in
den uebrigen Provinzen dieser Landeskult ueberwiegend an Rom anknuepfte, so
wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte
es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als
den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den
Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen ^19. Die
Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre
bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.
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^17 Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des koinon t/o/n
Achai/o/n, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien
(Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloss keine
Buerger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu
der Konfoederation der Boeoter und Genossen gehoerigen (Anm. 8) gefunden.
Vielleicht beschraenkte sich dies koinon rechtlich auf das Gebiet, das die
Roemer die Republik Achaia nannten, das heisst das des Achaeischen Bundes bei
seinem Untergang, und sind die Boeoter und Genossen mit dem eigentlichen koinon
der Achaeer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und
Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 18) dokumentieren. Uebrigens
bestand neben diesem koinon der Achaeer noch ein engeres der Landschaft Achaia
im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24,
4), eben wie das koinon t/o/n Arkad/o/n (Archaeologische Zeitung 37, 1879, S.
139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem
Traian oi pantes Ell/e/nes, dem Hadrian ai es to Achaikon telo?sai Bildsaeulen
gesetzt hatten und hier kein Missverstaendnis untergelaufen ist, so wird die
letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.
^18 So (nur dass die Dorer fehlen; vgl. Anm. 8) heisst der Verein auf der
Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben
diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, dass
der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung
sich auch einerseits als Verein der Achaeer bezeichnet, andererseits als to
koinon t/o/n Panell/e/n/o/n oder /e/ s?nodos t/o/n Ell/e/n/o/n, auch to t/o/n
Achai/o/n kai Panell/e/n/o/n synedrion. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht
so grell hervor wie in jenem boeotischen Landstaedtchen; aber auch in Olympia,
wo der Verein seine Denkmaeler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar
meistens to koinon t/o/n Achai/o/n, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum
Beispiel wenn to koinon t/o/n Achai/o/n P. Ailio Aristona ... synpantes oi
Ell/e/nes anestesan (Archaeologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso
setzen in Sparta dem Caesar Marcus oi Ell/e/nes eine Bildsaeule apo to? koino?
t/o/n Achai/o/n (CIG 1318).
^19 Auch in Asia, Bithynien, Niedermoesien heisst der Vorsteher der der
betreffenden Provinz angehoerigen Griechenstaedte Elladarch/e/s, ohne dass damit
mehr aus gedrueckt wuerde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie
der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu
dem eigentlich korrekten der Achaeer, ist dies sicher von derselben Tendenz
eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So
findet sich strat/e/gos to? koino? t/o/n Achai/o/n kai prostat/e/s dia bioy
t/o/n Ell/e/n/o/n (Archaeologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf
einem anderen Dokument desselben prostat/e/s dia bioy t/o/n Ell/e/n/o/n to?
koino? t/o/n Achai/o/n Mannes prostat/e/s dia bioy to? koino? t/o/n Achai/o/n
(Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archaeologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106),
strat/e/gos asynkrit/o/s arxas t/e/s Ellados (das. S. 40, n. 42), strat/e/gos
kai Elladarch/e/s (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften
des koinon t/o/n Achai/o/n. Dass in diesem, mag es auch vielleicht bloss auf den
Peloponnes bezogen werden (Anm. 17), die panhellenische Tendenz darum nicht
weniger sich geltend machte, ist begreiflich.
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Diese Panhellenen nannten sich missbraeuchlich also und wurden von der
Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein
neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der saemtlichen autonomen oder
nicht autonomen Staedte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte
Griechenland, als die Panhellenen ^20 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft
getraeumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was
die Jugend gewuenscht, das besass das Alter in kaiserlicher Fuelle. Freilich,
politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst
und Kaisergold gewaehren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen
der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glaenzende Volksfeste und Spiele
wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der
Panhellenen zustand, und zwar zunaechst dem Priester des Hadrian als des
stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljaehrlich
begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum
Gedaechtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag
der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz ^21. Noch
deutlicher zeigt dieselbe sich darin, dass Griechenstaedten ausserhalb Hellas',
welche der nationalen Gemeinschaft wuerdig erschienen, von der Versammlung in
Athen ideale Buergerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden ^22.
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^20 Die hadrianischen Panhellenen nennen sich to koinon synedrion t/o/n
Ell/e/n/o/n t/o/n eis Plat/e/as syniont/o/n (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum
Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), koinon t/e/s Ellados (CIG
5852), to /o/n (ebenda). Ihr Vorsteher heisst o arch/o/n t/o/n Panell/e/n/o/n
(CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: a[nt[arch/o/n to? ier/o/tatoy
a[g/o/nos to? P]an[el]l/e/nioy), der einzelne Deputierte Panell/e/n (z. B. CIA
III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das
koinon t/o/n Achai/o/n und dessen strat/e/gos oder Elladarch/e/s auf, welche
wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete
jetzt nicht bloss in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites
Exemplar in Olympia, Archaeologische Zeitung 37, 1879, S. 52).
^21 Dass die Bemerkung Dions von Prusa (or. 38, p. 148 R.) ueber den Streit
der Athener und der Lakedaemonier yper t/e/s propompeias sich auf das Fest in
Plataeae bezieht, ergibt sich aus (Lucian) Er/o/tes 18: /o/s peri propompeias
ag/o/nio?menoi Plataiasin. Auch der Sophist Irenaeos schrieb (Suidas u. d. W.)
und Hermogenes (id. II p. 373 Walz) gibt als Redestoff Ay/e/naioi kai
Lakedaimonioi peri t/e/s propompeias kata ta M/e/dika (Mitteilung von
Wilamowitz).
^22 Es haben sich zwei derselben erhalten, fuer Kibyra in Phrygien (CIG
5882), ausgestellt vom koinon t/e/s Ellados durch ein dogma to? Panell/e/nioy
und fuer Magnesia am Maeandros (CIA III, 16). In beiden wird die gut hellenische
Abstammung der betreffenden Koerperschaften nebst den sonstigen Verdiensten um
die Hellenen hervorgehoben. Charakteristisch sind auch die Empfehlungsbriefe,
welche diese Panhellenen einem um ihr Gemeinwesen wohlverdienten Mann an seine
Heimatgemeinde Aezani in Phrygien, an den Kaiser Pius und an die Hellenen in
Asia insgemein mitgeben (CIG 3832, 3833, 3834).
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Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwuestungen
eines zwanzigjaehrigen Buergerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen
desselben niemals voellig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so
schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so