weiter zugute gekommen sein, wie denn schon bemerkt worden ist, dass die

roemische Republik die Amphiktyonie in ihren urspruenglichen nicht politischen

Funktionen wiederherstellte und schuetzte. Gegen das Ende der republikanischen

Zeit scheint die Regierung den Boeotern sogar gestattet zu haben, mit den

kleinen noerdlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euboea eine

Gesamtverbindung einzugehen ^8.

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^7 Ob das koinon t/o/n Achai/o/n, das in der eigentlich republikanischen

Zeit natuerlicherweise nicht vorkommt, schon am Ende derselben oder erst nach

Einfuehrung der kaiserlichen Provinzialordnung rekonstruiert worden ist, ist

zweifelhaft. Inschriften wie die olympische des Proquaestors Q. Ancharius Q. f.

(Archaeologische Zeitung 36, 1878, S. 38, n. 114) sprechen mehr fuer die erstere

Annahme; doch kann sie nicht mit Gewissheit als voraugustisch bezeichnet werden.

Das aelteste sichere Zeugnis fuer die Existenz dieser Vereinigung ist die von

ihr dem Augustus in Olympia gesetzte Inschrift (Archaeologische Zeitung 35,

1877, S. 36, n. 33). Vielleicht sind dies Ordnungen des Diktators Caesar und im

Zusammenhang mit dem unter ihm begegnenden Statthalter "Griechenlands",

wahrscheinlich des Achaia der Kaiserzeit (Cic. ad fam. 6, 6, 10).

Uebrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des

jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden fuer einen bestimmten Gegenstand

durch Deputierte zusammentreten und Beschluesse fassen koennen; wie das koinon

der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46,

114), wird aehnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein.

Aber die regelmaessigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und

Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.

^8 Dies ist das koinon Boi/o/t/o/n Eyboe/o/n Lokr/o/n PH/o/ke/o/n

D/o/rie/o/n merkwuerdigen, wahrscheinlich kurz vor der Attischen Schlacht

gesetzten Inschrift CIA III, 568. Unmoeglich kann mit Dittenberger

(Archaeologische Zeitung 34, 1876, S. 220) auf diesen Bund die Meldung des

Pausanias (7, 16, 10) bezogen werden, dass die Roemer "nicht viele Jahre" nach

der Zerstoerung Korinths sich der Hellenen erbarmt und ihnen die

landschaftlichen Vereinigungen (synedria kata ethnos ekastois) wieder gestattet

haetten; dies geht auf die kleineren Einzelbuende.

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Den Schlussstein der republikanischen Epoche macht die Suehnung der

Schleifung Korinths durch den groessten aller Roemer und aller Philhellenen, den

Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer

selbstaendigen Gemeinde roemischer Buerger, der neuen "julischen Ehre".

Diese Verhaeltnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland

vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen

der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten

Gemeinden, denen die Kolonien der roemischen Buerger in vieler Hinsicht

gleichstehen, begreifen weitaus den groessten und besten Teil der Provinz

Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmaelerten, aber doch jetzt

wieder die noerdliche Haelfte Lakoniens umfassenden Gebiet ^9, immer noch das

Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfraenkischen Institutionen wie

in der wenigstens aeusserlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn

Gemeinden der freien Lakonen, die suedliche Haelfte der lakonischen Landschaft,

einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Roemern als

selbstaendiger Staedtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der

Freiheit beliehen ^10; endlich in der Landschaft der Achaeer ausser Dyme, das

schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar

neue roemische Ansiedler empfangen hatte ^11, vor allem Patrae, aus einem

herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner fuer den Handel guenstigen Lage

wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils

durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und

bluehendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als roemische Buergerkolonie

konstituiert, unter die auch auf der gegenueberliegenden lokrischen Kueste

Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es

einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner

Wiederherstellung, aehnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb-

und volkreichste Stadt Griechenlands, ueberdies der regelmaessige Sitz der

Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die

Roemer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen

Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich roemische Buergergemeinde,

dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehoerten zu den

befreiten Distrikten nicht bloss Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche

Inseln des Aegaeischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und

Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Staedte der boeotischen Landschaft,

ferner Plataeae ^12; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste

der lokrischen Staedte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das

vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzuegen von

ihm festgestellten und auch spaeter im wesentlichen festgehaltenen Ordnung.

Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach

gewiss und vielleicht auch nach der Gesamtbevoelkerung ueberwogen, so sind in

echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch grosse

Erinnerungen ausgezeichnetsten Staedte Griechenlands befreite ^13.

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^9 Dazu gehoerte nicht bloss das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch

Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31,

1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am

Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).

^10 In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als to koinon t/o/n

Lakedaimoni/o/n (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn

er ihn erst durch Augustus von Sparta loesen laesst. Aber Eleytherolakones

nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit

Recht auf diesen zurueckgefuehrt.

^11 Es gibt Muenzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia)

D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia)

A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer,

Monnaies Grecques. Leipzig 1883, S. 165). Dass Augustus Dyme der Kolonie Patrae

zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); moeglich bleibt es

freilich, dass Augustus in seinen spaeteren Jahren diese Vereinigung verfuegt

hat.

^12 Dies zeigt, wenigstens fuer die Zeit des Pius, die afrikanische

Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten

ueber die befreiten Gemeinden geben ueberhaupt keine Gewaehr fuer die

Vollstaendigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehoert zu denselben auch Elis, das

von der Katastrophe der Achaeer nicht betroffen ward und auch spaeter noch nach

Olympiaden, nicht nach der Aera der Provinz datierte; ueberdies ist es

unglaublich, dass die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.

^13 Scharf drueckt dies Aristeides aus in der Lobrede auf Rom (or. p. 224

Jebb): diateleite t/o/n men Ell/e/n/o/n /o/sper trophe/o/n epimelomenoi ... to?s

men aristoys kai palai /e/gemonas (Athen und Sparta) eleytheroys kai aytonomoys

apheikotes ayt/o/n, t/o/n d'all/o/n metri/o/s ... ex/e/go?menoi, to?s de

barbaroys pros t/e/n ekastois ayt/o/n o?san ph?sin paid?ontes.

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Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte

Kaiser des Claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und

insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank fuer die Anerkennung,

die seine kuenstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden

hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den

Isthmischen Spielen, die saemtlichen Griechen des roemischen Regiments ledig,

frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort

entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Buergerkriege gewesen sein

wuerden, wenn diese Leute mehr haetten fertig bringen koennen als Schlaegereien;

und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, dass die

Griechen verlernt haetten, frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her

^14, so weit sie reichte.

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^14 Aber dankbar blieben die hellenischen Literaten ihrem Kollegen und

Patron. In dem Apolloniusroman schlaegt der grosse Weise aus Kappadokien

Vespasian die Ehre seiner Begleitung ab, weil er die Hellenen zu Sklaven gemacht

habe, wie sie eben im Begriff waren, wieder ionisch und dorisch zu reden, und

schreibt ihm verschiedene Billets von ergoetzlicher Grobheit. Ein Mann aus

Soloi, der den Hals brach und dann wieder auflebte und bei dieser Gelegenheit

alles sah, was Dante schaute, berichtete, dass er Neros Seele getroffen habe, in

welche die Arbeiter des Weltgerichts Flammennaegel getrieben hatten und

beschaeftigt waren sie in eine Natter umzugestalten; allein eine himmlische

Stimme habe Einspruch getan und geboten, den Mann wegen seines irdischen

Philhellenismus in eine minder abscheuliche Bestie zu verwandeln (Plut. de Sera

num. vind. a. E.).

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Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe

wie unter der Republik. Soweit nicht roemische Buerger in Frage kamen, behielten

sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen ueber die

Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehoerden andererseits auch die

freien Staedte eingeschlossen zu haben ^15. Vor allem behielten sie die volle

Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit

das Praegerecht geuebt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Muenzen zu setzen,

und auch auf spartanischen Muenzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe haeufig.

In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur dass

freilich die oertliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale

Scheidemuenze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder

des roemischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausuebung des Rechts ueber

Krieg und Frieden war in einzelnen Vertraegen dergleichen Staaten gewahrt ^16.

Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung voellig widerstreitende Institutionen

blieben bestehen, wie der jaehrliche Wechsel der Ratsmitglieder und die

Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche, wenigstens in Rhodos, noch in

der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverstaendlich uebte die roemische

Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden

fortwaehrend einen massgebenden Einfluss. So ist zum Beispiel die athenische

Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus,

in der Weise modifiziert worden, dass nicht mehr jedem Buerger, sondern, wie

nach roemischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag

an die Buergerschaft zu bringen; und unter der grossen Zahl der bloss

figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschaeftsleitung

in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen

durchgefuehrt worden, deren Eintreten in dem abhaengigen wie unabhaengigen

Griechenland wir ueberall erkennen, ohne dass Zeit und Anlass der Reform sich

bestimmen laesst. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche

als Ueberreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel fuer schlechte

Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiss auch in dieser Provinz wenn

nicht beseitigt, so doch eingeschraenkt worden. Das Institut der Proxenie,

urspruenglich eine unseren auslaendischen Konsulaten vergleichbare zweckmaessige

Einrichtung, aber durch die Verleihung voller buergerlicher Rechte und oft auch

noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Auslaender,

besonders bei der Ausdehnung, in der es gewaehrt ward, politisch bedenklich, ist

durch die roemische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit,

beseitigt worden; wofuer dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich

nicht beruehrende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die

roemische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveraenitaet ueber diese

abhaengigen Republiken ebenso wie ueber die Klientelfuersten, immer es als ihr

Recht betrachtet und geuebt, die freie Verfassung im Fall des Missbrauchs

aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der

beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbuendeten

Staaten hat diesen Vertraegen eine groessere Stabilitaet gegeben, als sie in dem

Verhaeltnis zu den Klientelfuersten wahrgenommen wird.

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^15 Wenigstens wird in der Verordnung Hadrians ueber die den athenischen

Grundbesitzern obliegenden Oellieferungen an die Gemeinde (CIA III, 18) die

Entscheidung zwar der Bule und der Ekklesia gegeben, aber Appellation an den

Kaiser oder den Prokonsul gestattet.

^16 Was Strabon (14, 3, 3, p. 665) von dem zu seiner Zeit autonomen

Lykischen Staedtebund berichtet, dass ihm das Kriegs- und Friedens- und das

Buendnisrecht fehle, ausser wenn die Roemer dasselbe gestatten oder es zu ihrem

Nutzen geschieht, wird ohne weiteres auch auf Athen bezogen werden duerfen.

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Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter

dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit

nicht gewaehrt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen.

Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas

einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den saemtlichen

Staedten der Provinz Achaia, soweit sie unter roemischer Verwaltung standen,

sich als Gesamtverband zu konstituieren und jaehrlich in Argos, der

bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung

zusammenzutreten ^17. Damit wurde der nach dem achaeischen Kriege aufgeloeste

Achaeische Bund nicht bloss rekonstituiert, sondern ihm auch die frueher

erwaehnte, erweiterte boeotische Vereinigung eingefuegt. Wahrscheinlich ist eben

durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia

herbeigefuehrt worden. Der neue Verband der Achaeer, Boeoter, Lokrer, Phokier,

Dorer und Euboeer ^18 oder, wie er gewoehnlich gleich wie die Provinz bezeichnet

wird, der Verband der Achaeer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte

gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse

Kontrolle der roemischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden

darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Staedte, wie Athen und Sparta,

von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie

alle aehnlichen, hauptsaechlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land

umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Taetigkeit gefunden haben. Aber wenn in

den uebrigen Provinzen dieser Landeskult ueberwiegend an Rom anknuepfte, so

wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte

es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als

den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den

Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen ^19. Die

Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre

bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

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^17 Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des koinon t/o/n

Achai/o/n, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien

(Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloss keine

Buerger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu

der Konfoederation der Boeoter und Genossen gehoerigen (Anm. 8) gefunden.

Vielleicht beschraenkte sich dies koinon rechtlich auf das Gebiet, das die

Roemer die Republik Achaia nannten, das heisst das des Achaeischen Bundes bei

seinem Untergang, und sind die Boeoter und Genossen mit dem eigentlichen koinon

der Achaeer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und

Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 18) dokumentieren. Uebrigens

bestand neben diesem koinon der Achaeer noch ein engeres der Landschaft Achaia

im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24,

4), eben wie das koinon t/o/n Arkad/o/n (Archaeologische Zeitung 37, 1879, S.

139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem

Traian oi pantes Ell/e/nes, dem Hadrian ai es to Achaikon telo?sai Bildsaeulen

gesetzt hatten und hier kein Missverstaendnis untergelaufen ist, so wird die

letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.

^18 So (nur dass die Dorer fehlen; vgl. Anm. 8) heisst der Verein auf der

Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben

diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, dass

der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung

sich auch einerseits als Verein der Achaeer bezeichnet, andererseits als to

koinon t/o/n Panell/e/n/o/n oder /e/ s?nodos t/o/n Ell/e/n/o/n, auch to t/o/n

Achai/o/n kai Panell/e/n/o/n synedrion. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht

so grell hervor wie in jenem boeotischen Landstaedtchen; aber auch in Olympia,

wo der Verein seine Denkmaeler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar

meistens to koinon t/o/n Achai/o/n, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum

Beispiel wenn to koinon t/o/n Achai/o/n P. Ailio Aristona ... synpantes oi

Ell/e/nes anestesan (Archaeologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso

setzen in Sparta dem Caesar Marcus oi Ell/e/nes eine Bildsaeule apo to? koino?

t/o/n Achai/o/n (CIG 1318).

^19 Auch in Asia, Bithynien, Niedermoesien heisst der Vorsteher der der

betreffenden Provinz angehoerigen Griechenstaedte Elladarch/e/s, ohne dass damit

mehr aus gedrueckt wuerde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie

der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu

dem eigentlich korrekten der Achaeer, ist dies sicher von derselben Tendenz

eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So

findet sich strat/e/gos to? koino? t/o/n Achai/o/n kai prostat/e/s dia bioy

t/o/n Ell/e/n/o/n (Archaeologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf

einem anderen Dokument desselben prostat/e/s dia bioy t/o/n Ell/e/n/o/n to?

koino? t/o/n Achai/o/n Mannes prostat/e/s dia bioy to? koino? t/o/n Achai/o/n

(Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archaeologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106),

strat/e/gos asynkrit/o/s arxas t/e/s Ellados (das. S. 40, n. 42), strat/e/gos

kai Elladarch/e/s (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften

des koinon t/o/n Achai/o/n. Dass in diesem, mag es auch vielleicht bloss auf den

Peloponnes bezogen werden (Anm. 17), die panhellenische Tendenz darum nicht

weniger sich geltend machte, ist begreiflich.

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Diese Panhellenen nannten sich missbraeuchlich also und wurden von der

Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein

neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der saemtlichen autonomen oder

nicht autonomen Staedte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte

Griechenland, als die Panhellenen ^20 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft

getraeumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was

die Jugend gewuenscht, das besass das Alter in kaiserlicher Fuelle. Freilich,

politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst

und Kaisergold gewaehren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen

der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glaenzende Volksfeste und Spiele

wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der

Panhellenen zustand, und zwar zunaechst dem Priester des Hadrian als des

stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljaehrlich

begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum

Gedaechtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag

der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz ^21. Noch

deutlicher zeigt dieselbe sich darin, dass Griechenstaedten ausserhalb Hellas',

welche der nationalen Gemeinschaft wuerdig erschienen, von der Versammlung in

Athen ideale Buergerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden ^22.

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^20 Die hadrianischen Panhellenen nennen sich to koinon synedrion t/o/n

Ell/e/n/o/n t/o/n eis Plat/e/as syniont/o/n (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum

Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), koinon t/e/s Ellados (CIG

5852), to /o/n (ebenda). Ihr Vorsteher heisst o arch/o/n t/o/n Panell/e/n/o/n

(CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: a[nt[arch/o/n to? ier/o/tatoy

a[g/o/nos to? P]an[el]l/e/nioy), der einzelne Deputierte Panell/e/n (z. B. CIA

III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das

koinon t/o/n Achai/o/n und dessen strat/e/gos oder Elladarch/e/s auf, welche

wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete

jetzt nicht bloss in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites

Exemplar in Olympia, Archaeologische Zeitung 37, 1879, S. 52).

^21 Dass die Bemerkung Dions von Prusa (or. 38, p. 148 R.) ueber den Streit

der Athener und der Lakedaemonier yper t/e/s propompeias sich auf das Fest in

Plataeae bezieht, ergibt sich aus (Lucian) Er/o/tes 18: /o/s peri propompeias

ag/o/nio?menoi Plataiasin. Auch der Sophist Irenaeos schrieb (Suidas u. d. W.)

und Hermogenes (id. II p. 373 Walz) gibt als Redestoff Ay/e/naioi kai

Lakedaimonioi peri t/e/s propompeias kata ta M/e/dika (Mitteilung von

Wilamowitz).

^22 Es haben sich zwei derselben erhalten, fuer Kibyra in Phrygien (CIG

5882), ausgestellt vom koinon t/e/s Ellados durch ein dogma to? Panell/e/nioy

und fuer Magnesia am Maeandros (CIA III, 16). In beiden wird die gut hellenische

Abstammung der betreffenden Koerperschaften nebst den sonstigen Verdiensten um

die Hellenen hervorgehoben. Charakteristisch sind auch die Empfehlungsbriefe,

welche diese Panhellenen einem um ihr Gemeinwesen wohlverdienten Mann an seine

Heimatgemeinde Aezani in Phrygien, an den Kaiser Pius und an die Hellenen in

Asia insgemein mitgeben (CIG 3832, 3833, 3834).

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Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwuestungen

eines zwanzigjaehrigen Buergerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen

desselben niemals voellig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so

schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 26 / 73 段