gewoehnlichen Piratenfahrten auszeichnet, hat damals in einem Umfang

stattgefunden, dass der Wohlstand wie die Bildung Griechenlands und Kleinasiens

sich niemals davon erholt haben.

An der wiederhergestellten Donaugrenze befestigte Aurelianus den

erfochtenen Sieg, indem er die Defensive wiederum offensiv fuehrte und die Donau

an ihrer Muendung ueberschreitend, jenseits derselben sowohl die Carper schlug,

die seitdem zu den Roemern im Schutzverhaeltnis standen, wie auch die Goten

unter ihrem Koenig Canabaudes. Sein Nachfolger Probus nahm, wie schon angegeben

ward, die Ueberreste der von den Goten bedraengten Bastarner herueber auf das

roemische Ufer, ebenso im Jahre 295 Diocletian die Reste der Carper. Dies deutet

darauf hin, dass jenseits des Flusses das Reich der Goten sich konsolidierte;

aber weiter kamen sie auch nicht. Die Grenzbefestigungen wurden verstaerkt;

Gegen-Aquincum (contra Aquincum, Pest) ist im Jahre 294 angelegt worden. Die

Piratenfahrten verschwanden nicht voellig. Unter Tacitus zeigten sich Schwaerme

von der Maeotis in Kilikien. Die Franken, die Probus am Schwarzen Meer

angesiedelt hatte, verschafften sich Fahrzeuge und fuhren heim nach ihrer

Nordsee, nachdem sie unterwegs an der sizilischen und der afrikanischen Kueste

gepluendert hatten. Auch zu Lande ruhten die Waffen nicht, wie denn die

zahlreichen Sarmatensiege Diocletians alle, und ein Teil seiner germanischen,

auf die Donaugegenden fallen werden; aber erst unter Konstantin kam es wieder zu

einem ernsthaften Kriege mit den Goten, der gluecklich verlief. Das Uebergewicht

Roms stand seit Claudius' gotischem Siege wieder so fest wie vorher.

Die eben entwickelte Kriegsgeschichte blieb auf die innere Ordnung des

roemischen Staats- und Heerwesens nicht ohne allgemeine und bleibende

militaerisch-politische Rueckwirkung. Es ist bereits darauf hingewiesen worden,

dass die Rheinheere, in der fruehen Kaiserzeit die fuehrenden in der Armee,

ihren Primat schon unter Traian an die Donaulegionen abgaben. Wenn unter

Augustus sechs Legionen im Donau- und acht im Rheinland standen, so zaehlten

nach den dakischen Kriegen Domitians und Traians im 2. Jahrhundert die

Rheinlager nur vier, die Donaulager zehn, nach dem Markomannischen sogar zwoelf

Legionen. Nachdem seit Hadrian aus der Armee, abgesehen von den Offizieren, das

italische Element verschwunden war und im ganzen genommen jedes Regiment sich in

der Gegend, in welcher es lagerte, auch rekrutierte, waren die meisten Soldaten

der Donauarmee und nicht weniger die aus dem Gliede hervorgegangenen Centurionen

in Pannonien, Dakien, Moesien, Thrakien zu Hause. Auch die neuen, unter Marcus

gebildeten Legionen gingen aus Illyricum hervor, und die ausserordentlichen

Ergaenzungen, deren die Truppen damals bedurften, wurden wahrscheinlich

ebenfalls vorzugsweise aus den Gegenden genommen, in denen die Heere standen.

Also war der Primat der Donauarmeen, den der Dreikaiserkrieg der severischen

Zeit feststellte und steigerte, zugleich ein Primat der illyrischen Soldaten;

und es kam dies bei der Reform der Garde unter Severus zu sehr energischem

Ausdruck. In die hoeheren Kreise des Regiments griff dieser Primat nicht

eigentlich ein, solange die Offizierstellung noch mit der Reichsbeamtenstellung

zusammenfiel, obwohl die ritterliche Laufbahn dem gemeinen Soldaten durch das

Zwischenglied des Centurionats zu allen Zeiten zugaenglich war und also die

Illyriker auch in jene schon frueh eindrangen, wie denn bereits im Jahre 235 ein

geborener Thraker, Gaius Iulius Verus Maximinus, im Jahre 248 ein geborener

Pannonier, Traianus Decius, auf diesem Wege sogar zum Purpur gelangt sind. Aber

als dann Gallienus in allerdings nur zu gerechtfertigtem Misstrauen die

Rangklasse der Senatoren von dem Offizierdienst ausschloss, erstreckte sich

notwendigerweise, was bisher von den Soldaten galt, auch auf die Offiziere. Es

ist also nur in der Ordnung, dass die der Donauarmee angehoerigen, meistens aus

den illyrischen Gegenden herstammenden Soldaten seitdem auch im Regiment die

erste Rolle spielen und, soweit die Armee die Kaiser machte, diese ebenfalls der

Mehrzahl nach Illyriker sind. Also folgen auf Gallienus der Dardaner Claudius,

Aurelianus aus Moesien, Probus aus Pannonien, Diocletianus aus Dalmatien,

Maximianus aus Pannonien, Constantius aus Dardanien, Galerius aus Serdica; von

den letztgenannten hebt ein unter der konstantinischen Dynastie schreibender

Schriftsteller die Herkunft aus Illyricum hervor und fuegt hinzu, dass sie mit

wenig Bildung, aber guter Vorschulung durch Feldarbeit und Kriegsdienst

treffliche Herrscher gewesen seien. Was die Albanesen lange Zeit dem Tuerkischen

Reich gewesen sind, das haben ihre Vorfahren dem roemischen Kaiserstaat, als

dieser bei aehnlicher Zerruettung und aehnlicher Barbarei angelangt war, in

gleicher Weise geleistet. Nur darf die illyrische Regeneration des roemischen

Kaisertums nicht etwa als eine nationale Reorganisation aufgefasst werden; es

war lediglich die soldatische Stuetzung eines durch das Missregiment vornehm

geborener Herrscher voellig herabgekommenen Reiches. Die Demilitarisierung

Italiens war vollstaendig geworden, und Herrscherrecht ohne kriegerische Kraft

erkennt die Geschichte nicht an.

7. Kapitel

Das griechische Europa

Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische

ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten, oder vielmehr die

Ueberschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Bluete den Kelch sprengt,

keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu

gewinnen, welche fuer die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die

Kleinstaaterei der einzelnen Staedte oder Staedtebuende musste in sich

verkuemmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbuergte, wie

den Fortbestand der Nation, so ihre Weiterentwicklung gegenueber den

stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den Koenig

Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von

Hellas abschloss. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die

Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche

nur dem Ausland gegenueber sich vollzog, indem die unumschraenkte

Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Staedten des griechischen

Festlandes dem makedonischen Feldherrn uebertragen, sonst ihnen die Freiheit und

die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhaeltnisse lagen, dies die

einzig moegliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen fuer

die Zukunft Griechenlands massgebende Form. Philipp und Alexander gegenueber hat

sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das

realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich straeubten. Als dann Alexanders

Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der

Einigung der griechischen Staedte unter der monarchischen Vormacht vorbei und

rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und

materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft

der uebermaechtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen, unter dem Schutz des

Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.

Als dann die maechtige Republik des Westens in den bisher einigermassen

gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich maechtiger

als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte

sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen

im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Roemer; es ist nun

einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, dass das attische

Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk

nicht aus dem eigenen Schoss der Nation hat hervorgehen duerfen. Wenn in

nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen naeher standen als die Roemer,

so war das Gemeinwasen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr

wahlverwandt als das makedonische Erbkoenigtum. Was aber die Hauptsache ist, die

Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den roemischen Buergern

wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmaennern

Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich

wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und

der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des grossen

Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten

nicht italisch, sondern hellenistisch weiter zivilisieren zu duerfen, dieses

Verlangen durchdringt die spaeteren Jahrhunderte der roemischen Republik und die

bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealitaet, welche fast nicht

minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Muehen der

Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmoegliches erstrebt: dem hellenischen

Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem roemischen Hellenismus der

Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der roemischen Republik

wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich

im letzten Jahrhundert der Republik, den Roemern es bewiesen, dass ihre

Liebesmuehe eine verlorene war, es hat dies weder an der Muehe noch an der Liebe

etwas geaendert.

Die Griechen Europas waren von der roemischen Republik zu einer einzigen,

nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefasst

worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgeloest ward,

so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religioese

Gemeinschaft verliehen, die sich anschloss an die alte, des Gottesfriedens wegen

eingefuehrte und dann zu politischen Zwecken missbrauchte Delphische

Amphiktyonie. Unter der roemischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die

urspruenglichen Grundlagen zurueckgefuehrt worden: Makedonien sowohl wie

Aetolien, die sich beide usurpatorisch eingedraengt hatten, wurden wieder

ausgeschieden und die Amphiktyonie umfasste abermals nicht alle, aber die

meisten Voelkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus

veranlasste die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn

dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren,

dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in

diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Staedte Athen und

Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus' Absicht die des

neuen kaiserlichen Hellenentums ^1. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse

Aehnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in aehnlicher Weise wie

fuer diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der

religioese Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes waehrend jenem daneben

eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die

Amphiktyonen dieser Epoche ausser der eigentlich religioesen Feier lediglich die

Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch betraechtlichen

Einkuenfte ^2. Wenn ihr Vorsteher sich in spaeterer Zeit die "Helladarchie"

zuschreibt, so ist diese Herrschaft ueber Griechenland lediglich ein idealer

Begriff. ^3 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen

Nationalitaet ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen

dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit ueberbietenden

Philhellenismus.

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^1 Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der roemischen Republik

erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH

7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Voelkerschaften mit

zusammen 24 Stimmen, saemtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien

angehoerig; Aetolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch

Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im uebrigen bestehen, nur dass

durch Beschraenkung der unverhaeltnismaessig zahlreichen thessalischen die

Stimmen der bisher vertretenen Voelkerschaften auf achtzehn herabgemindert

wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls

mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein fuer

allemal gefuehrt werden, ebenso wie dies blieb fuer die zwei von Delphi und die

eine von Athen, die uebrigen Stimmen dagegen von den Verbaenden, so dass zum

Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos,

Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europaeischen Hellenen

waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die frueher

ausgeschlossenen Voelkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der

Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Aetoler, darin nicht

repraesentiert waren.

^2 Die stehenden Zusammenkuenfte in Delphi und an den Thermopylen waehrten

fort (Paus. 7, 24, 3; Vita Apoll. 4, 23) und natuerlich auch die Ausrichtung der

Pythischen Spiele nebst der Erteilung der Preise durch das Kollegium der

Amphiktyonen (vit. soph. 2, 27); dasselbe hat die Verwaltung der "Zinsen und

Einkuenfte" des Tempels (Inschrift von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2,

1843, S. 111) und legt aus denselben, zum Beispiel in Delphi, eine Bibliothek an

(Lebas-Foucart II, S. 845) oder setzt daselbst Bildsaeulen.

^3 Die Mitglieder des Kollegiums der Ampsiktiones oder, wie sie in dieser

Epoche heissen, Ampsikt?ones, werden von den einzelnen Staedten in der frueher

bezeichneten Weise bald von Fall zu Fall (Iteration: CIG 1085), bald auf

Lebenszeit (Plut. an seni 20) bestellt; was wohl davon abhaengt, ob die Stimme

staendig war oder alternierend (Wilamowitz). Ihr Vorsteher heisst in frueherer

Zeit epimel/e/t/e/s to? koino? t/o/n Ampsiktyon/o/n (Inschriften von Delphi,

Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111; CIG 1713), spaeter Elladarch/e/s

t/o/n Ampsiktyon/o/n (CIG 1124).

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Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europaeischen Griechen ging die

administrative Aufloesung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der

Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie

nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden

Donaulandschaften bei der urspruenglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden;

ebensowenig haben militaerische Ruecksichten hier eingegriffen, da die ganze

Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese

Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten

Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-

boeotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien

getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben

der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu gross zu

nehmen, vermutlich die Ruecksicht massgebend, das rein hellenische Gebiet von

dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfaenglich

der Oeta, und auch nachdem die Aetoler spaeter dazu gelegt worden ^4, ist sie

nicht hinausgegangen ueber den Acheloos und die Thermopylen.

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^4 Die urspruenglichen Grenzen der Provinz bezeichnet Strabon (17, 3, 25 p.

840) in der Aufzaehlung der senatorischen Provinzen: Achaia mechri THettalias

kai Ait/o/l/o/n kai Akarnan/o/n kai tin/o/n /E/peir/o/tik/o/n ethn/o/n osa t/e/

Makedonia pros/o/risto, wobei der uebrige Teil von Epirus der (von Strabon hier,

fuer seine Zeit irrig, den senatorischen zugezaehlten) Provinz Illyricum

zugeteilt zu werden scheint. Mechri einschliessend zu nehmen geht, von

sachlichen Erwaegungen abgesehen, schon deswegen nicht an, weil nach den

Schlussworten die vorher genannten Gebiete "Makedonien zugeteilt sind".

Spaeterhin finden wir die Aetoler zu Achaia gelegt (Ptol. geogr. 3, 14). Dass

Epirus eine Zeitlang auch dazu gehoert hat, ist moeglich, nicht so sehr wegen

der Angabe bei Dio 53, 12, die weder fuer Augustus' Zeit noch fuer diejenige

Dios verteidigt werden kann, sondern weil Tacitus zum Jahre 17 (ann. 2, 53)

Nikopolis zu Achaia rechnet. Aber wenigstens seit Traian bildet Epirus mit

Akarnanien eine eigene prokuratorische Provinz (Ptol. geogr. 3, 13; CIL III,

536; Marquardt, Roemische Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 331). Thessalien und alles

Land noerdlich vom Oeta ist stets bei Makedonien geblieben.

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Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der

Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der roemischen Herrschaft

gegeben ward.

Die urspruengliche Absicht der Roemer, die Gesamtheit der griechischer.

Stadtgemeinden in aehnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschliessen, wie

dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den

diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des Achaeischen

Bundes im Jahre 608 (146) und des Abfalls der meisten Griechenstaedte zu Koenig

Mithradates im Jahre 666 (88) wesentliche Einschraenkungen erfahren. Die

Staedtebuende, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien,

und von den Roemern anfaenglich akzeptiert, waren saemtlich, namentlich der

wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achaeer, aufgeloest

und die einzelnen Staedte angehalten worden, ihr Gemeinwesen fuer sich zu

ordnen. Es wurden ferner fuer die einzelnen Gemeindeverfassungen von der

Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben

in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken

blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es

blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts

wegen unter den Ruten und Beilen des Praetors, und wenigstens konnte wegen eines

jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten liess,

von den roemischen Beamten auf Geldbusse oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe

erkannt werden ^5. Die Gemeinden besteuern sich selbst; aber sie hatten

durchgaengig eine bestimmte, im ganzen, wie es scheint, nicht hoch gegriffene

Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in

makedonischer Zeit, in die Staedte gelegt, da die in Makedonien stehenden

Truppen noetigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten.

Aber schwerer als die Zerstoerung Thebens auf dem Andenken Alexanders, lastet

auf der roemischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die uebrigen

Massregeln, wie gehaessig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich

als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich

sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der

urspruenglichen, zum Teil recht unpolitischen roemischen Politik des Verzeihens

und Verziehens gegenueber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte

sich der kaufmaennische Egoismus in unheimlicher Weise maechtiger erwiesen als

alles Philhellenentum.

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^5 Nichts gibt von der Lage der Griechen des letzten Jahrhunderts der

roemischen Republik ein deutlicheres Bild als das Schreiben eines dieser

Statthalter an die achaeische Gemeinde Dyme (CIG 1543). Weil diese Gemeinde sich

Gesetze gegeben hat, welche der im allgemeinen den Griechen geschenkten Freiheit

(/e/ apodedomen/e/ kata koinon tois 'Ell/e/sin eleytheria) und der von den

Roemern den Achaeern gegebenen Ordnung (/e/ apodeytheisa tois Achaiois ypo

R/o/mai/o/n politeia; wahrscheinlich unter Mitwirkung des Polybios Paus. 8, 30,

9) zuwiderliefen, worueber es allerdings auch zu Auflaeufen gekommen war, zeigt

der Statthalter der Gemeinde an, dass er die beiden Raedelsfuehrer habe

hinrichten, lassen und ein minder schuldiger Dritter nach Rom exiliert sei.

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Bei allem dem war der Grundgedanke der roemischen Politik, die griechischen

Staedte dem italischen Staedtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich

wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und

Aegypten, so haben auch seine roemischen Nachfolger das Untertanenverhaeltnis

nie vollstaendig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit

von dem strengen Recht des den Roemern aufgezwungenen Krieges wesentlich

nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenueber Athen. Keine griechische

Stadt hat vom Standpunkt der roemischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt

wie diese; ihr Verhalten im Mithradatischen Kriege haette bei jedem anderen

Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigefuehrt. Aber vom

philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstueck der Weit,

und es knuepften sich an dasselbe fuer die vornehme Welt des Auslandes aehnliche

Neigungen und Erinnerungen wie fuer unsere gebildeten Kreise an Pforta und an

Bonn; dies ueberwog damals wie frueher. Athen hat nie unter den Beilen des

roemischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit

Rom beschworenes Buendnis gehabt und nur ausserordentlicher und, wenigstens der

Form nach, freiwilliger Weise den Roemern Beihilfe gewaehrt. Die Kapitulation

nach der Sullanischen Belagerung fuehrte wohl eine Aenderung der

Gemeindeverfassung herbei, aber das Buendnis ward erneuert, ja sogar alle

auswaertigen Besitzungen zurueckgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als

Athen zu Mithradates uebertrat, sich losgemacht und als selbstaendiges

Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe fuer ihre Treue gegen Rom von der

pontischen Flotte ausgeraubt und zerstoert worden war ^6.

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^6 Die delischen Ausgrabungen der letzten Jahre haben die Beweise

geliefert, dass die Insel, nachdem die Roemer sie einmal an Athen gegeben

hatten, bestaendig athenisch geblieben ist und sich zwar infolge des Abfalls der

Athener von Rom als Gemeinde der "Delier" konstituierte (Eph, epigr. V, p. 604),

aber schon sechs Jahre nach der Kapitulation Athens wieder athenisch war (Ep h.

epigr. V, n. 184; Homolle im BCH 8, 1884, S. 142).

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Mit aehnlicher Ruecksicht, und wohl auch zum guten Teil seines grossen

Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Staedte der

spaeter zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der

Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder roemischen Provinz vor; aber

dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, dass eben die beiden

namhaftesten Staedte desselben ausserhalb des Untertanenverhaeltnisses standen

und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.

Auch fuer die untertaenigen Griechenstaedte traten schon unter der Republik

Milderungen ein. Die anfaenglich untersagten Staedtebuende lebten allmaehlich

wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der boeotische, sehr

bald ^7; mit der Gewoehnung an die Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen

Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigefuehrt hatten, und ihre enge

Verknuepfung mit dem sorgfaeltig geschonten, althergebrachten Kultus wird ihnen

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 25 / 73 段