stattgefunden, dass der Wohlstand wie die Bildung Griechenlands und Kleinasiens
sich niemals davon erholt haben.
An der wiederhergestellten Donaugrenze befestigte Aurelianus den
erfochtenen Sieg, indem er die Defensive wiederum offensiv fuehrte und die Donau
an ihrer Muendung ueberschreitend, jenseits derselben sowohl die Carper schlug,
die seitdem zu den Roemern im Schutzverhaeltnis standen, wie auch die Goten
unter ihrem Koenig Canabaudes. Sein Nachfolger Probus nahm, wie schon angegeben
ward, die Ueberreste der von den Goten bedraengten Bastarner herueber auf das
roemische Ufer, ebenso im Jahre 295 Diocletian die Reste der Carper. Dies deutet
darauf hin, dass jenseits des Flusses das Reich der Goten sich konsolidierte;
aber weiter kamen sie auch nicht. Die Grenzbefestigungen wurden verstaerkt;
Gegen-Aquincum (contra Aquincum, Pest) ist im Jahre 294 angelegt worden. Die
Piratenfahrten verschwanden nicht voellig. Unter Tacitus zeigten sich Schwaerme
von der Maeotis in Kilikien. Die Franken, die Probus am Schwarzen Meer
angesiedelt hatte, verschafften sich Fahrzeuge und fuhren heim nach ihrer
Nordsee, nachdem sie unterwegs an der sizilischen und der afrikanischen Kueste
gepluendert hatten. Auch zu Lande ruhten die Waffen nicht, wie denn die
zahlreichen Sarmatensiege Diocletians alle, und ein Teil seiner germanischen,
auf die Donaugegenden fallen werden; aber erst unter Konstantin kam es wieder zu
einem ernsthaften Kriege mit den Goten, der gluecklich verlief. Das Uebergewicht
Roms stand seit Claudius' gotischem Siege wieder so fest wie vorher.
Die eben entwickelte Kriegsgeschichte blieb auf die innere Ordnung des
roemischen Staats- und Heerwesens nicht ohne allgemeine und bleibende
militaerisch-politische Rueckwirkung. Es ist bereits darauf hingewiesen worden,
dass die Rheinheere, in der fruehen Kaiserzeit die fuehrenden in der Armee,
ihren Primat schon unter Traian an die Donaulegionen abgaben. Wenn unter
Augustus sechs Legionen im Donau- und acht im Rheinland standen, so zaehlten
nach den dakischen Kriegen Domitians und Traians im 2. Jahrhundert die
Rheinlager nur vier, die Donaulager zehn, nach dem Markomannischen sogar zwoelf
Legionen. Nachdem seit Hadrian aus der Armee, abgesehen von den Offizieren, das
italische Element verschwunden war und im ganzen genommen jedes Regiment sich in
der Gegend, in welcher es lagerte, auch rekrutierte, waren die meisten Soldaten
der Donauarmee und nicht weniger die aus dem Gliede hervorgegangenen Centurionen
in Pannonien, Dakien, Moesien, Thrakien zu Hause. Auch die neuen, unter Marcus
gebildeten Legionen gingen aus Illyricum hervor, und die ausserordentlichen
Ergaenzungen, deren die Truppen damals bedurften, wurden wahrscheinlich
ebenfalls vorzugsweise aus den Gegenden genommen, in denen die Heere standen.
Also war der Primat der Donauarmeen, den der Dreikaiserkrieg der severischen
Zeit feststellte und steigerte, zugleich ein Primat der illyrischen Soldaten;
und es kam dies bei der Reform der Garde unter Severus zu sehr energischem
Ausdruck. In die hoeheren Kreise des Regiments griff dieser Primat nicht
eigentlich ein, solange die Offizierstellung noch mit der Reichsbeamtenstellung
zusammenfiel, obwohl die ritterliche Laufbahn dem gemeinen Soldaten durch das
Zwischenglied des Centurionats zu allen Zeiten zugaenglich war und also die
Illyriker auch in jene schon frueh eindrangen, wie denn bereits im Jahre 235 ein
geborener Thraker, Gaius Iulius Verus Maximinus, im Jahre 248 ein geborener
Pannonier, Traianus Decius, auf diesem Wege sogar zum Purpur gelangt sind. Aber
als dann Gallienus in allerdings nur zu gerechtfertigtem Misstrauen die
Rangklasse der Senatoren von dem Offizierdienst ausschloss, erstreckte sich
notwendigerweise, was bisher von den Soldaten galt, auch auf die Offiziere. Es
ist also nur in der Ordnung, dass die der Donauarmee angehoerigen, meistens aus
den illyrischen Gegenden herstammenden Soldaten seitdem auch im Regiment die
erste Rolle spielen und, soweit die Armee die Kaiser machte, diese ebenfalls der
Mehrzahl nach Illyriker sind. Also folgen auf Gallienus der Dardaner Claudius,
Aurelianus aus Moesien, Probus aus Pannonien, Diocletianus aus Dalmatien,
Maximianus aus Pannonien, Constantius aus Dardanien, Galerius aus Serdica; von
den letztgenannten hebt ein unter der konstantinischen Dynastie schreibender
Schriftsteller die Herkunft aus Illyricum hervor und fuegt hinzu, dass sie mit
wenig Bildung, aber guter Vorschulung durch Feldarbeit und Kriegsdienst
treffliche Herrscher gewesen seien. Was die Albanesen lange Zeit dem Tuerkischen
Reich gewesen sind, das haben ihre Vorfahren dem roemischen Kaiserstaat, als
dieser bei aehnlicher Zerruettung und aehnlicher Barbarei angelangt war, in
gleicher Weise geleistet. Nur darf die illyrische Regeneration des roemischen
Kaisertums nicht etwa als eine nationale Reorganisation aufgefasst werden; es
war lediglich die soldatische Stuetzung eines durch das Missregiment vornehm
geborener Herrscher voellig herabgekommenen Reiches. Die Demilitarisierung
Italiens war vollstaendig geworden, und Herrscherrecht ohne kriegerische Kraft
erkennt die Geschichte nicht an.
7. Kapitel
Das griechische Europa
Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische
ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten, oder vielmehr die
Ueberschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Bluete den Kelch sprengt,
keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu
gewinnen, welche fuer die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die
Kleinstaaterei der einzelnen Staedte oder Staedtebuende musste in sich
verkuemmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbuergte, wie
den Fortbestand der Nation, so ihre Weiterentwicklung gegenueber den
stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den Koenig
Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von
Hellas abschloss. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die
Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche
nur dem Ausland gegenueber sich vollzog, indem die unumschraenkte
Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Staedten des griechischen
Festlandes dem makedonischen Feldherrn uebertragen, sonst ihnen die Freiheit und
die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhaeltnisse lagen, dies die
einzig moegliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen fuer
die Zukunft Griechenlands massgebende Form. Philipp und Alexander gegenueber hat
sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das
realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich straeubten. Als dann Alexanders
Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der
Einigung der griechischen Staedte unter der monarchischen Vormacht vorbei und
rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und
materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft
der uebermaechtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen, unter dem Schutz des
Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.
Als dann die maechtige Republik des Westens in den bisher einigermassen
gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich maechtiger
als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte
sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen
im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Roemer; es ist nun
einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, dass das attische
Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk
nicht aus dem eigenen Schoss der Nation hat hervorgehen duerfen. Wenn in
nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen naeher standen als die Roemer,
so war das Gemeinwasen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr
wahlverwandt als das makedonische Erbkoenigtum. Was aber die Hauptsache ist, die
Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den roemischen Buergern
wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmaennern
Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich
wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und
der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des grossen
Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten
nicht italisch, sondern hellenistisch weiter zivilisieren zu duerfen, dieses
Verlangen durchdringt die spaeteren Jahrhunderte der roemischen Republik und die
bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealitaet, welche fast nicht
minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Muehen der
Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmoegliches erstrebt: dem hellenischen
Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem roemischen Hellenismus der
Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der roemischen Republik
wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich
im letzten Jahrhundert der Republik, den Roemern es bewiesen, dass ihre
Liebesmuehe eine verlorene war, es hat dies weder an der Muehe noch an der Liebe
etwas geaendert.
Die Griechen Europas waren von der roemischen Republik zu einer einzigen,
nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefasst
worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgeloest ward,
so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religioese
Gemeinschaft verliehen, die sich anschloss an die alte, des Gottesfriedens wegen
eingefuehrte und dann zu politischen Zwecken missbrauchte Delphische
Amphiktyonie. Unter der roemischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die
urspruenglichen Grundlagen zurueckgefuehrt worden: Makedonien sowohl wie
Aetolien, die sich beide usurpatorisch eingedraengt hatten, wurden wieder
ausgeschieden und die Amphiktyonie umfasste abermals nicht alle, aber die
meisten Voelkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus
veranlasste die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn
dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren,
dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in
diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Staedte Athen und
Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus' Absicht die des
neuen kaiserlichen Hellenentums ^1. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse
Aehnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in aehnlicher Weise wie
fuer diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der
religioese Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes waehrend jenem daneben
eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die
Amphiktyonen dieser Epoche ausser der eigentlich religioesen Feier lediglich die
Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch betraechtlichen
Einkuenfte ^2. Wenn ihr Vorsteher sich in spaeterer Zeit die "Helladarchie"
zuschreibt, so ist diese Herrschaft ueber Griechenland lediglich ein idealer
Begriff. ^3 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen
Nationalitaet ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen
dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit ueberbietenden
Philhellenismus.
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^1 Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der roemischen Republik
erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH
7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Voelkerschaften mit
zusammen 24 Stimmen, saemtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien
angehoerig; Aetolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch
Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im uebrigen bestehen, nur dass
durch Beschraenkung der unverhaeltnismaessig zahlreichen thessalischen die
Stimmen der bisher vertretenen Voelkerschaften auf achtzehn herabgemindert
wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls
mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein fuer
allemal gefuehrt werden, ebenso wie dies blieb fuer die zwei von Delphi und die
eine von Athen, die uebrigen Stimmen dagegen von den Verbaenden, so dass zum
Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos,
Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europaeischen Hellenen
waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die frueher
ausgeschlossenen Voelkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der
Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Aetoler, darin nicht
repraesentiert waren.
^2 Die stehenden Zusammenkuenfte in Delphi und an den Thermopylen waehrten
fort (Paus. 7, 24, 3; Vita Apoll. 4, 23) und natuerlich auch die Ausrichtung der
Pythischen Spiele nebst der Erteilung der Preise durch das Kollegium der
Amphiktyonen (vit. soph. 2, 27); dasselbe hat die Verwaltung der "Zinsen und
Einkuenfte" des Tempels (Inschrift von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2,
1843, S. 111) und legt aus denselben, zum Beispiel in Delphi, eine Bibliothek an
(Lebas-Foucart II, S. 845) oder setzt daselbst Bildsaeulen.
^3 Die Mitglieder des Kollegiums der Ampsiktiones oder, wie sie in dieser
Epoche heissen, Ampsikt?ones, werden von den einzelnen Staedten in der frueher
bezeichneten Weise bald von Fall zu Fall (Iteration: CIG 1085), bald auf
Lebenszeit (Plut. an seni 20) bestellt; was wohl davon abhaengt, ob die Stimme
staendig war oder alternierend (Wilamowitz). Ihr Vorsteher heisst in frueherer
Zeit epimel/e/t/e/s to? koino? t/o/n Ampsiktyon/o/n (Inschriften von Delphi,
Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111; CIG 1713), spaeter Elladarch/e/s
t/o/n Ampsiktyon/o/n (CIG 1124).
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Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europaeischen Griechen ging die
administrative Aufloesung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der
Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie
nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden
Donaulandschaften bei der urspruenglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden;
ebensowenig haben militaerische Ruecksichten hier eingegriffen, da die ganze
Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese
Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten
Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-
boeotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien
getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben
der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu gross zu
nehmen, vermutlich die Ruecksicht massgebend, das rein hellenische Gebiet von
dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfaenglich
der Oeta, und auch nachdem die Aetoler spaeter dazu gelegt worden ^4, ist sie
nicht hinausgegangen ueber den Acheloos und die Thermopylen.
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^4 Die urspruenglichen Grenzen der Provinz bezeichnet Strabon (17, 3, 25 p.
840) in der Aufzaehlung der senatorischen Provinzen: Achaia mechri THettalias
kai Ait/o/l/o/n kai Akarnan/o/n kai tin/o/n /E/peir/o/tik/o/n ethn/o/n osa t/e/
Makedonia pros/o/risto, wobei der uebrige Teil von Epirus der (von Strabon hier,
fuer seine Zeit irrig, den senatorischen zugezaehlten) Provinz Illyricum
zugeteilt zu werden scheint. Mechri einschliessend zu nehmen geht, von
sachlichen Erwaegungen abgesehen, schon deswegen nicht an, weil nach den
Schlussworten die vorher genannten Gebiete "Makedonien zugeteilt sind".
Spaeterhin finden wir die Aetoler zu Achaia gelegt (Ptol. geogr. 3, 14). Dass
Epirus eine Zeitlang auch dazu gehoert hat, ist moeglich, nicht so sehr wegen
der Angabe bei Dio 53, 12, die weder fuer Augustus' Zeit noch fuer diejenige
Dios verteidigt werden kann, sondern weil Tacitus zum Jahre 17 (ann. 2, 53)
Nikopolis zu Achaia rechnet. Aber wenigstens seit Traian bildet Epirus mit
Akarnanien eine eigene prokuratorische Provinz (Ptol. geogr. 3, 13; CIL III,
536; Marquardt, Roemische Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 331). Thessalien und alles
Land noerdlich vom Oeta ist stets bei Makedonien geblieben.
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Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der
Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der roemischen Herrschaft
gegeben ward.
Die urspruengliche Absicht der Roemer, die Gesamtheit der griechischer.
Stadtgemeinden in aehnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschliessen, wie
dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den
diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des Achaeischen
Bundes im Jahre 608 (146) und des Abfalls der meisten Griechenstaedte zu Koenig
Mithradates im Jahre 666 (88) wesentliche Einschraenkungen erfahren. Die
Staedtebuende, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien,
und von den Roemern anfaenglich akzeptiert, waren saemtlich, namentlich der
wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achaeer, aufgeloest
und die einzelnen Staedte angehalten worden, ihr Gemeinwesen fuer sich zu
ordnen. Es wurden ferner fuer die einzelnen Gemeindeverfassungen von der
Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben
in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken
blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es
blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts
wegen unter den Ruten und Beilen des Praetors, und wenigstens konnte wegen eines
jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten liess,
von den roemischen Beamten auf Geldbusse oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe
erkannt werden ^5. Die Gemeinden besteuern sich selbst; aber sie hatten
durchgaengig eine bestimmte, im ganzen, wie es scheint, nicht hoch gegriffene
Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in
makedonischer Zeit, in die Staedte gelegt, da die in Makedonien stehenden
Truppen noetigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten.
Aber schwerer als die Zerstoerung Thebens auf dem Andenken Alexanders, lastet
auf der roemischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die uebrigen
Massregeln, wie gehaessig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich
als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich
sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der
urspruenglichen, zum Teil recht unpolitischen roemischen Politik des Verzeihens
und Verziehens gegenueber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte
sich der kaufmaennische Egoismus in unheimlicher Weise maechtiger erwiesen als
alles Philhellenentum.
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^5 Nichts gibt von der Lage der Griechen des letzten Jahrhunderts der
roemischen Republik ein deutlicheres Bild als das Schreiben eines dieser
Statthalter an die achaeische Gemeinde Dyme (CIG 1543). Weil diese Gemeinde sich
Gesetze gegeben hat, welche der im allgemeinen den Griechen geschenkten Freiheit
(/e/ apodedomen/e/ kata koinon tois 'Ell/e/sin eleytheria) und der von den
Roemern den Achaeern gegebenen Ordnung (/e/ apodeytheisa tois Achaiois ypo
R/o/mai/o/n politeia; wahrscheinlich unter Mitwirkung des Polybios Paus. 8, 30,
9) zuwiderliefen, worueber es allerdings auch zu Auflaeufen gekommen war, zeigt
der Statthalter der Gemeinde an, dass er die beiden Raedelsfuehrer habe
hinrichten, lassen und ein minder schuldiger Dritter nach Rom exiliert sei.
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Bei allem dem war der Grundgedanke der roemischen Politik, die griechischen
Staedte dem italischen Staedtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich
wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und
Aegypten, so haben auch seine roemischen Nachfolger das Untertanenverhaeltnis
nie vollstaendig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit
von dem strengen Recht des den Roemern aufgezwungenen Krieges wesentlich
nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenueber Athen. Keine griechische
Stadt hat vom Standpunkt der roemischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt
wie diese; ihr Verhalten im Mithradatischen Kriege haette bei jedem anderen
Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigefuehrt. Aber vom
philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstueck der Weit,
und es knuepften sich an dasselbe fuer die vornehme Welt des Auslandes aehnliche
Neigungen und Erinnerungen wie fuer unsere gebildeten Kreise an Pforta und an
Bonn; dies ueberwog damals wie frueher. Athen hat nie unter den Beilen des
roemischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit
Rom beschworenes Buendnis gehabt und nur ausserordentlicher und, wenigstens der
Form nach, freiwilliger Weise den Roemern Beihilfe gewaehrt. Die Kapitulation
nach der Sullanischen Belagerung fuehrte wohl eine Aenderung der
Gemeindeverfassung herbei, aber das Buendnis ward erneuert, ja sogar alle
auswaertigen Besitzungen zurueckgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als
Athen zu Mithradates uebertrat, sich losgemacht und als selbstaendiges
Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe fuer ihre Treue gegen Rom von der
pontischen Flotte ausgeraubt und zerstoert worden war ^6.
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^6 Die delischen Ausgrabungen der letzten Jahre haben die Beweise
geliefert, dass die Insel, nachdem die Roemer sie einmal an Athen gegeben
hatten, bestaendig athenisch geblieben ist und sich zwar infolge des Abfalls der
Athener von Rom als Gemeinde der "Delier" konstituierte (Eph, epigr. V, p. 604),
aber schon sechs Jahre nach der Kapitulation Athens wieder athenisch war (Ep h.
epigr. V, n. 184; Homolle im BCH 8, 1884, S. 142).
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Mit aehnlicher Ruecksicht, und wohl auch zum guten Teil seines grossen
Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Staedte der
spaeter zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der
Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder roemischen Provinz vor; aber
dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, dass eben die beiden
namhaftesten Staedte desselben ausserhalb des Untertanenverhaeltnisses standen
und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.
Auch fuer die untertaenigen Griechenstaedte traten schon unter der Republik
Milderungen ein. Die anfaenglich untersagten Staedtebuende lebten allmaehlich
wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der boeotische, sehr
bald ^7; mit der Gewoehnung an die Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen
Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigefuehrt hatten, und ihre enge
Verknuepfung mit dem sorgfaeltig geschonten, althergebrachten Kultus wird ihnen