ueber Fulda hinaus nahezu bis Hersfeld. Auch Inschriftenfunde reichen hier
oestlich weit ueber den Rhein hinaus, bis in die Wetterau; Friedberg und
Butzbach waren stark belegte Militaerpositionen; in Altenstadt zwischen
Friedberg und Buedingen ist eine auf Grenzschutz deutende (collegium iuventutis)
Inschrift vom Jahre 242 (CIRh 1410) gefunden worden.
---------------------------------------
Aber nicht bloss das untere Maintal vorwaerts Mainz ist in die
militaerische Grenzlinie hineingezogen worden; auch im suedwestlichen
Deutschland wurde die Grenze noch in groesserem Massstab vorgeschoben. Das
Neckargebiet, einst von den keltischen Helvetiern eingenommen, dann lange Zeit
streitiges Grenzland zwischen diesen und den vordringenden Germanen und darum
das helvetische Oedland genannt, spaeterhin vielleicht teilweise von den
Markomannen besetzt, bevor diese nach Boehmen zurueckwichen, kam bei der
Regulierung der germanischen Grenzen nach der Varusschlacht in die gleiche
Verfassung wie der groesste Teil des rechten unterrheinischen Ufers. Es wird
auch hier schon damals eine Grenzlinie bezeichnet worden sein, innerhalb deren
germanische Ansiedlungen nicht geduldet wurden. Wie auf nicht eingedeichter
Marsch liessen dann einzelne, meist gallische Einwanderer, die nicht viel zu
verlieren hatten, in diesen fruchtbaren, aber wenig geschuetzten Strichen, dem
damals sogenannten Dekumatenland sich nieder ^16. Dieser vermutlich von der
Regierung nur geduldeten privaten Okkupation folgte die foermliche Besetzung
wahrscheinlich unter Vespasian. Da schon um das Jahr 74 von Strassburg aus eine
Chaussee auf das rechte Rheinufer wenigstens bis nach Offenburg gefuehrt worden
ist ^17, so wird um diese Zeit in diesem Gebiet ein ernstlicherer Grenzschutz
eingerichtet worden sein, als ihn das blosse Verbot germanischer Siedelung
gewaehrte. Was der Vater begonnen hatte, fuehrten die Soehne durch. Vielleicht
ist sogar, sei es von Vespasian, sei es von Titus oder Domitian, durch die
Anlegung der "Flavischen Altaere" ^18 an der Neckarquelle bei dem heutigen
Rottweil, von welcher Ansiedlung wir freilich nichts als den Namen kennen, fuer
das rechtsrheinische neue Obergermanien ein aehnlicher Mittelpunkt geschaffen
worden, wie es frueher der ubische Altar fuer Grossgermanien hatte werden sollen
und bald nachher fuer das neu eroberte Dakien der Altar von Sarmizegetusa wurde.
Die erste Einrichtung der weiterhin zu schildernden Grenzwehr, durch welche das
Neckartal in die roemische Linie hineingezogen wurde, ist also das Werk der
Flavier, hauptsaechlich wohl Domitians ^19, welcher damit die Anlage am Taunus
weiterfuehrte. Die rechtsrheinische Militaerstrasse von Mogontiacum ueber
Heidelberg und Baden in der Richtung auf Offenburg, die notwendige Konsequenz
dieser Einziehung des Neckargebiets, ist, wie wir jetzt wissen ^20, im Jahre 100
von Traian angelegt und ein Teil der von demselben Kaiser hergestellten
direkteren Verbindung Galliens mit der Donaulinie. Die Soldaten sind bei diesen
Werken taetig gewesen, aber schwerlich die Waffen; germanische Voelkerschaften
wohnten im Neckargebiet nicht, und noch weniger kann der schmale Streifen am
linken Ufer der Donau, welcher dadurch mit in die Grenzlinie gezogen ward,
ernstliche Kaempfe gekostet haben. Das naechste namhafte germanische Volk
daselbst, die Hermunduren, waren den Roemern freundlich gesinnt wie kein anderes
und fuehrten in der Vindelikerstadt Augusta mit ihnen lebhaften Handelsverkehr;
dass bei ihnen diese Vorschiebung keinen Widerstand gefunden hat, davon werden
wir weiterhin die Spuren finden. Unter den folgenden Regierungen, des Hadrian,
des Pius, des Marcus, ist dann an diesen militaerischen Einrichtungen
weitergebaut worden.
----------------------------------------
^16 Was die nur bei Tacitus (Germ. 29) vorkommende Benennung agri decumates
denn mit agri wird das letztere Wort doch zu verbinden sein) bedeutet, ist
ungewiss; moeglich ist es, dass das in der frueheren Kaiserzeit gewiss als
Eigentum des Staats oder vielmehr des Kaisers betrachtete Gebiet, wie der alte
ager occupatorius der Republik, von dem zuerst Besitz Ergreifenden gegen Abgabe
des Zehnten benutzt werden konnte; aber weder ist es sprachlich erwiesen, dass
decumas "zehntpflichtig" heissen kann, noch kennen wir derartige Einrichtungen
der Kaiserzeit. Uebrigens sollte man nicht uebersehen, dass die Schilderung des
Tacitus sich auf die Zeit vor der Einrichtung der Neckarlinie bezieht; auf die
spaetere passt sie so wenig wie die zwar nicht klare, aber doch sicher mit dem
frueheren Rechtsverhaeltnis zusammenhaengende Benennung.
^17 Dies hat Zangemeister (a. a.O., S. 246) erwiesen.
^18 Dass hier mehrere Altaere dediziert wurden, waehrend sonst bei diesen
Zentralheiligtuemern nur einer genannt wird, erklaert sich vielleicht durch das
Zuruecktreten des Romakults neben dem der Kaiser. Wenn gleich zu Anfang mehrere
Altaere errichtet wurden, was wahrscheinlich ist, so hat einer der Soehne sowohl
dem oder den verstorbenen flavischen Kaisern wie auch seinem eigenen Genius
Altaere setzen lassen.
^19 Dass die Verlegung stattfand, kurz bevor Tacitus im Jahre 98 die
'Germania' schrieb, sagt er, und dass Domitian der Urheber ist, folgt auch
daraus, dass er den Urheber nicht nennt.
^20 Auch dies hat Karl Zangemeister (a.a.O., S. 237f.) urkundlich
festgestellt.
----------------------------------------
Den Grenzschutz zwischen Rhein und Donau, wie er zum grossen Teil in seinen
Fundamenten noch heute besteht, vermoegen wir nicht in seiner
Entstehungsgeschichte zu verfolgen, wohl aber zu erkennen nicht bloss, wie er
lief, sondern auch, wozu er diente. Die Anlage ist nach Art und Zweck eine
andere in Obergermanien und eine andere in Raetien. Der obergermanische
Grenzschutz, in der Gesamtlaenge von etwa 250 roemischen Milien (368 Kilometer)
^21, beginnt unmittelbar an der Nordgrenze der Provinz, umfasst, wie schon
gesagt ward, den Taunus und die Mainebene bis in die Gegend von Friedberg und
wendet sich von da suedwaerts dem Main zu, auf welchen er bei Grosskrotzenburg,
oberhalb Hanau, trifft. Dem Main von da bis Woerth folgend, schlaegt er hier die
Richtung nach dem Neckar ein, den er etwas unterhalb Wimpfen erreicht und nicht
wieder verlaesst. Spaeter ist der suedlichen Haelfte dieser Grenzlinie eine
zweite vorgelegt worden, die dem Main ueber Woerth hinaus bis nach Miltenberg
folgt und von da, zum groesseren Teil in schnurgerader Richtung, auf Lorch,
zwischen Stuttgart und Aalen, gefuehrt ist. Hier schliesst an den
obergermanischen der raetische Grenzschutz an von nur 120 Milien (174 Kilometer)
Laenge; er verlaesst die Donau bei Kelheim, oberhalb Regensburg, und laeuft von
da, zweimal die Altmuehl ueberschreitend, im Bogen nach Westen zu, ebenfalls bis
Lorch.
----------------------------------------------
^21 Dies Mass gilt fuer die Kastellinie von Rheinbrohl bis Lorch (v.
Cohausen, Der roemische Grenzwall, S. 7f.). Fuer den Erdwall kommt die
Mainstrecke von Miltenberg bis Grosskrotzenburg von etwa 30 roemischen Milien in
Abzug. Bei der aelteren Neckarlinie ist der Erdwall betraechtlich kuerzer, da
statt desjenigen von Miltenberg bis Lorch hier der viel kuerzere des Odenwaldes
von Woerth bis Wimpfen ein tritt.
----------------------------------------------
Der obergermanische Limes besteht aus einer Reihe von Kastellen, die
hoechstens einen halben Tagemarsch (15 Kilometer) voneinander entfernt sind. Wo
die Verbindungslinien zwischen den Kastellen nicht durch den Main oder den
Neckar, wie angegeben, gesperrt sind, ist eine kuenstliche Sperrung angebracht,
anfangs vielleicht bloss durch Verhaue ^22, spaeterhin durch einen fortlaufenden
Wall von maessiger Hoehe mit aussen vorgelegtem Graben und in kurzen
Entfernungen auf der inneren Seite eingebauten Wachttuermen. ^23 Die Kastelle
sind in den Wall nicht eingezogen, aber unmittelbar hinter ihm angelegt, nicht
leicht ueber einen halben Kilometer von ihm entfernt.
-------------------------------------------
^22 Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, die Angabe, dass Hadrian die
Reichsgrenzstrassen durch Verhaue gegen die Barbaren sperrte, mit und vielleicht
zunaechst auf die obergermanische sich bezieht, so ist der Wall, dessen Reste
vorhanden sind, sein Werk nicht; mag dieser Pallisaden getragen haben oder
nicht, kein Bericht wuerde diese erwaehnen und den Wallbau uebergehen. Dass
Hadrian die Grenzverteidigung im ganzen Reiche revidierte, sagt Dio 69, 9.
Die Benennung des Pfahls oder Pfahlgrabens kann nicht roemisch sein;
roemisch heissen die Pfaehle, welche, in den Lagerwall eingerammt, auf demselben
eine Pallisadenkette bilden, nicht pali, sondern valli oder sudes, ebenso der
Wall selbst nie anders als vallum. Wenn die, wie es scheint, auf der ganzen
Linie bei den Germanen dafuer von jeher uebliche Bezeichnung wirklich von den
Pallisaden entlehnt ist, so muss sie germanischen Ursprungs sein und kann nur
aus der Zeit herstammen, wo dieser Wall ihnen in seiner Integritaet und seiner
Bedeutung vor Augen stand. Ob die "Gegend" Palas, die Ammian (18, 2, 15)
erwaehnt, damit zusammenhaengt, ist zweifelhaft.
^23 In einem solchen, kuerzlich zwischen den Kastellen von Schlossau und
Hesselbach, 1700 Meter von dem ersteren, vier bis fuenf Kilometer von dem
letzteren, aufgedeckten hat sich eine Weihinschrift (Korrespondenzblatt der
Westdeutschen Zeitschrift, 1. Juli 1884) gefunden, welche die Truppe, die ihn
erbaut hat, ein Detachement der 1. Kohorte der Sequaner und Rauriker unter
Kommando eines Centurionen der 22. Legion, gesetzt hat als Danksagung ob burgum
explic(itum). Diese Tuerme also waren burgi.
-------------------------------------------
Der raetische Grenzschutz ist eine blosse, durch Aufschuettung von
Bruchsteinen bewirkte Sperrung; Graben und Wachttuerme fehlen und die hinter dem
Limes ohne regelrechte Folge und in ungleichen Abstaenden (keines naeher als 4
bis 5 Kilometer) angelegten Kastelle stehen mit der Sperrlinie in keiner
unmittelbaren Verbindung. Ueber die zeitliche Folge der Anlagen fehlen bestimmte
Zeugnisse; erwiesen ist, dass die obergermanische Neckarlinie unter Pius ^24,
die ihr vorgelegte von Miltenberg nach Lorch unter Marcus ^25 bestand.
Gemeinschaftlich ist beiden sonst so verschiedenen Anlagen die Grenzsperrung;
dass in dem einen Fall die Erdaufschuettung vorgezogen ist, durch welche der
Graben sich meistens von selber ergab, in dem andern die Steinschichtung, beruht
wahrscheinlich nur auf der Verschiedenartigkeit des Bodens und des Baumaterials.
Gemeinschaftlich ist ihnen ferner, dass weder die eine noch die andere angelegt
ist zur Gesamtverteidigung der Grenze. Nicht bloss ist das Hindernis, welches
die Erd- oder Steinschuettung dem Angreifer entgegenstellt, an sich
geringfuegig, sondern es begegnen auf der Linie ueberall ueberhoehende
Stellungen, hinterliegende Suempfe, Verzicht auf den Ausblick in das Vorland und
aehnliche deutliche Spuren davon, dass bei deren Trassierung an Kriegszwecke
ueberhaupt nicht gedacht ist. Die Kastelle sind natuerlich jedes fuer sich zur
Verteidigung eingerichtet, aber sie sind nicht durch chaussierte Querstrassen
verbunden; also stuetzte die einzelne Besatzung sich nicht auf die der
benachbarten Kastelle, sondern auf den Rueckhalt, zu welchem die Strasse
fuehrte, welche eine jede besetzt hielt. Es waren ferner diese Besatzungen nicht
eingefuegt in ein militaerisches System der Grenzverteidigung, mehr befestigte
Stellungen fuer den Notfall als strategisch gewaehlte fuer die Okkupation des
Gebiets, wie denn auch schon die Ausdehnung der Linie selbst, verglichen mit der
disponiblen Truppenzahl, die Moeglichkeit einer Gesamtverteidigung ausschliesst.
^26 Also haben diese ausgedehnten militaerischen Anlagen nicht den Zweck gehabt,
wie der Britannische Wall, dem Feinde den Einbruch zu wehren. Es sollten
vielmehr, wie an den Flussgrenzen die Bruecken, so an den Landgrenzen die
Strassen durch die Kastelle beherrscht werden, im uebrigen aber, wie an den
Wassergrenzen der Fluss, so an den Landgrenzen der Wall die nicht kontrollierte
Ueberschreitung der Grenzen hindern. Anderweitige Benutzung mochte sich damit
verbinden; die oft hervortretende Bevorzugung der geradlinigen Richtung deutet
auf Verwendung fuer Signale, und gelegentlich mag die Anlage auch geradezu fuer
Kriegszwecke benutzt worden sein. Aber der eigentliche und naechste Zweck der
Anlage war die Verhinderung der Grenzueberschreitung. Dass dabei nicht an der
raetischen, wohl aber an der obergermanischen Grenze Wachtposten und Forts
eingerichtet worden sind, erklaert sich aus dem verschiedenen Verhaeltnis zu den
Nachbarn, dort den Hermunduren, hier den Chatten. Die Roemer standen in
Obergermanien ihren Nachbarn nicht so gegenueber wie den britannischen
Hochlaendern, gegen die die Provinz sich stets im Belagerungsstand befand; aber
die Abwehr raeuberischer Einbrecher sowie die Erhebung der Grenzzoelle forderten
doch bereite und nahe militaerische Hilfe. Man konnte die obergermanische Armee
und dementsprechend die Besatzungen am Limes allmaehlich reduzieren, aber
entbehrlich ward das roemische Pilum im Neckarlande nie. Wohl aber war es
entbehrlich gegenueber den Hermunduren, welchen in traianischer Zeit allein von
allen Germanen das ueberschreiten der Reichsgrenze ohne besondere Kontrolle und
der freie Verkehr im roemischen Gebiet, namentlich in Augsburg, freistand, und
mit denen, soviel wir wissen, niemals Grenzkollisionen stattgefunden haben. Es
war also fuer diese Zeit zu einer aehnlichen Anlage an der raetischen Grenze
keine Veranlassung; die Kastelle nordwaerts der Donau, welche erweislich bereits
in traianischer Zeit bestandenem ^27, genuegten hier fuer den Schutz der Grenze
und die Kontrolle des Grenzverkehrs. Dem kommt die Wahrnehmung entgegen, dass
der raetische Limes, wie er uns vor Augen steht, allein mit der juengeren,
vielleicht erst unter Marcus angelegten obergermanischen Sperrlinie
korrespondiert. Damals fehlte dazu die Veranlassung nicht. Die Chattenkriege
ergriffen, wie wir sehen werden, in dieser Zeit auch Raetien; auch die
Verstaerkung der Besatzung der Provinz kann fueglich mit der Einrichtung dieses
Limes in Verbindung stehen, welcher, wie wenig er fuer militaerische Zwecke
eingerichtet ist, doch wohl ebenfalls einer wenn auch milderen Grenzsperre wegen
angelegt wurde ^28.
--------------------------------------------------------
^24 Das aelteste datierte Zeugnis fuer diese sind zwei Inschriften der
Besatzung von Boeckingen, gegenueber Heilbronn am linken Ufer des Neckar, vom
Jahre 148 (Brambach CIRh, 1583, 1590).
^25 Das aelteste datierte Zeugnis fuer die Existenz dieser Linie ist die
Inschrift von vicus Aurelii (Oehringen) vom Jahre 169 (Brambach CIRh, 1558),
zwar nur privat, aber gewiss nicht gesetzt vor der Anlage dieses zu der Linie
Miltenberg-Lorch gehoerenden Kastells; wenig juenger die von dem ebenfalls dazu
gehoerigen Jagsthausen vom Jahre 179 (CIRh, 1618). Danach duerfte vicus Aurelii
seinen Namen von Marcus fuehren, nicht von Caracalla, wenn auch von diesem
bezeugt ist, dass er manche Kastelle in diesen Gegenden anlegte und nach sich
benannte (Dio 77, 13).
^26 Ueber die Dislokation der obergermanischen Truppen fehlt es zwar an
genuegender Kunde, doch nicht ganz an Anhaltspunkten. Von den beiden
Hauptquartieren in Obergermanien ist das von Strassburg nach der Einrichtung der
Neckarlinie erweislich nur schwach belegt und wahrscheinlich mehr
administratives als militaerisches Zentrum gewesen (Korrespondenzblatt der
Westdeutschen Zeitschrift, 3,1884, S. 132). Dagegen hat die Besatzung von Mainz
immer einen betraechtlichen Teil der Gesamtstaerke in Anspruch genommen, um so
mehr, als dieselbe wahrscheinlich der einzige groessere, geschlossene
Truppenkoerper in ganz Obergermanien war. Die uebrigen Truppen verteilen sich
teils auf den Limes, dessen Kastelle nach v. Cohausens (Der roemische Grenzwall,
S. 335) Schaetzung durchschnittlich acht Kilometer voneinander entfernt, also
insgesamt gegen 50 waren, teils auf die inneren Kastelle, insbesondere an der
Odenwaldlinie von Gundelsheim bis Woerth; dass die letzteren wenigstens zum Teil
auch nach Anlegung des aeusseren Limes besetzt blieben, ist mindestens
wahrscheinlich. Bei der ungleichen Groesse der noch messbaren Kastelle ist es
schwer zu sagen, welche Truppenzahl erforderlich war, um sie verteidigungsfaehig
zu machen. Cohausen (S. 340) rechnet auf ein mittelgrosses Kastell
einschliesslich der Reserve 720 Mann. Da die gewoehnliche Kohorte der Legion wie
der Auxilien 500 Mann zaehlt und die Kastenbauten notwendig auf diese Zahl haben
Ruecksicht nehmen muessen, wird die Besatzung des Kastells fuer den Fall der
Belagerung durchschnittlich mindestens auf diese Zahl angesetzt werden muessen.
Unmoeglich hat nach der Reduktion die obergermanische Armee die Kastelle auch
nur des Limes gleichzeitig in dieser Staerke besetzen koennen. Noch weit weniger
konnte sie, selbst vor der Reduktion, mit ihren 30000 Mann die zwischen den
Kastellen befindlichen Linien auch nur besetzt halten; wenn aber dies nicht
moeglich war, so hatte die gleichzeitige Besetzung auch der saemtlichen Kastelle
in der Tat keinen Zweck. Allem Anschein nach ist wohl jedes Kastell in der Weise
angelegt worden, dass es, gehoerig besetzt, gehalten werden konnte, aber der
Regel nach - und an dieser Grenze war der Friedensstand Regel - war das einzelne
Kastell nicht nach Kriegsfuss, sondern nur insoweit mit Truppen belegt, dass die
Posten in den Wachttuermen ausgesetzt und die Strassen sowie die Schleichwege
unter Aufsicht gehalten werden konnten. Die staendigen Besatzungen der Kastelle
sind vermutlich sehr viel schwaecher gewesen, als gewoehnlich angenommen wird.
Wir besitzen aus dem Altertum ein einziges Verzeichnis einer derartigen
Besatzung; es ist vom Jahre 155 und betrifft das Kastell von Kutlowitza,
noerdlich von Sofia (Eph. epigr. IV, p. 524), wofuer die Armee von Untermoesien,
und zwar die 11. Legion, die Besatzung stellte. Diese Truppe zaehlte damals
ausser dem kommandierenden Centurionen nur 76 Mann.
Die raetische Armee war, wenigstens vor Marcus, noch viel weniger imstande,
ausgedehnte Linien zu besetzen: sie zaehlte damals hoechstens 10000 Mann und
hatte ausser dem raetischen Limes noch die Donaulinie von Regensburg bis Passau
zu belegen.
^27 Dies beweist die bei Weissenburg gefundene Urkunde Traians vom Jahre
107.
^28 Die bisherigen Untersuchungen ueber den raetischen Limes haben die
Bestimmung dieser Anlage noch wenig aufgeklaert; ausgemacht ist nur, dass sie
weniger als die analoge obergermanische auf militaerische Besetzung eingerichtet
war. Eine derartige schwaechere Grenzsperrung kann fueglich schon vor dem
Markomannenkrieg den Hermunduren gegenueber beliebt worden sein; auch schliesst,
was Tacitus ueber deren Verkehr in Augusta Vindelicum berichtet, die damalige
Existenz eines raetischen Limes keineswegs aus. Nur muesste man dann erwarten,
dass er nicht in Lorch endigte, sondern sich an die Neckarlinie anschloss;
einigermassen tut er dies auch, insofern bei Lorch an die Stelle des Limes die
Rems tritt, welche bei Cannstatt in den Neckar einmuendet.
--------------------------------------------------------
Militaerisch wie politisch ist die verlegte Grenze oder vielmehr der
verstaerkte Grenzschutz eingreifend und nuetzlich gewesen. Wenn frueher die
roemische Postenkette in Obergermanien und Raetien wahrscheinlich rheinaufwaerts
ueber Strassburg nach Basel und an Vindonissa vorbei an den Bodensee, dann von
da zu der oberen Donau gegangen war, so wurden jetzt das obergermanische
Hauptquartier in Mainz und das raetische in Regensburg und ueberhaupt die beiden
Hauptarmeen des Reiches einander betraechtlich genaehert. Das Legionslager von
Vindonissa (Windfisch bei Zuerich) wurde dadurch ueberfluessig. Das
oberrheinische Heer konnte, wie das benachbarte, nach einiger Zeit auf die
Haelfte seines frueheren Bestandes herabgesetzt werden. Die anfaengliche Zahl
von vier Legionen, welche waehrend des batavischen Krieges nur zufaellig auf
drei vermindert war, bestand allerdings wahrscheinlich noch unter Traian ^29;
unter Marcus aber war die Provinz nur mit zwei Legionen besetzt, der achten und
der zweiundzwanzigsten, von denen die erste in Strassburg stand, die zweite in
dem Hauptquartier Mainz, waehrend die meisten Truppen, in kleinere Posten
aufgeloest, an dem Grenzwall lagerten. Innerhalb der neuen Linie bluehte das
staedtische Leben auf fast wie links vom Rheinland: Sumelocenna (Rottenburg am
Neckar), Aquae (civitas Aurelia Aquensis, Baden), Lopodunum (Ladenburg) hatten,
wenn man von Koeln und Trier absieht, in roemisch-staedtischer Entwicklung den
Vergleich mit keiner Stadt der Belgica zu scheuen. Das Emporkommen dieser
Ansiedlungen ist hauptsaechlich das Werk Traians, welcher sein Regiment mit
dieser Friedenstat eroeffnete ^30; "den auf beiden Ufern roemischen Rhein" fleht
ein roemischer Dichter an, den noch nicht gesehenen Herrscher ihnen bald
zuzusenden. Die grosse und fruchtbare Landschaft, die auf diese Weise unter den
Schutz der Legionen gestellt ward, war dieses Schutzes beduerftig, aber auch
wert gewesen. Wohl bezeichnet die Varusschlacht die beginnende Ebbe der
roemischen Macht, aber nur insofern, als das Vorschreiten damit ein Ende hat und
die Roemer seitdem sich im allgemeinen begnuegten, das damals Festgehaltene
staerker und dauernder zu schirmen.
-------------------------------------------------
^29 Von den sieben Legionen, die bei Neros Tode in den beiden Germanien
standen, loeste Vespasian fuenf auf; es blieben die 21. und die 22., wozu dann
die zur Niederwerfung des Aufstandes eingerueckten sieben oder acht Legionen,
die 1. adiutrix, 2. adiutrix, 6. victrix, 8., 10. gemina, 11., 13. (?) und 14.
hinzutraten. Von diesen ist nach Beendigung des Krieges die 1. adiutrix
wahrscheinlich nach Spanien, die 2. adiutrix wahrscheinlich nach Britannien, die
13. gemina (wenn diese ueberhaupt nach Germanien kam) nach Pannonien gesandt
worden; die anderen sieben blieben, und zwar in der unteren Provinz die 6., 10.,
21. und 22., in der oberen die 8., 11, und 14. Zu den letzteren trat
wahrscheinlich im Jahre 88 die aus Spanien abermals nach Obergermanien gesandte
1. adiutrix hinzu. Dass unter Traian die 1. adiutrix und die 11. in
Obergermanien standen beweist die Inschrift von Baden-Baden, Brambach 1666. Die
8. und die 14. sind erwiesenermassen beide mit Cerialis nach Germanien gekommen
und haben beide laengere Zeit daselbst garnisoniert.
^30 Traianus ward von Nerva im Jahre 96 oder 97 als Legat nach Germanien
gesandt, wahrscheinlich dem oberen, da dem unteren damals Vestricius Spurinna
vorgestanden zu haben scheint. Hier im Oktober des Jahres 97 zum Mitregenten
ernannt, erhielt er die Nachricht von Nervas Tode und seiner Ernennung zum
Augustus im Februar 98 in Koeln. Den Winter und den folgenden Sommer mag er dort
geblieben sein; im Winter 98/99 war er an der Donau. Die Worte des Eutropius (8,
2): urbes trans Rhenum in Germania reparavit (woraus die oft gemissbrauchte
Notiz bei Orosius, hist. 7, 12, 2, abgeschrieben ist), welche nur auf die obere
Provinz bezogen werden koennen, aber natuerlich nicht dem Legaten, sondern dem
Caesar oder dem Augustur gelten, erhalten eine Bestaetigung durch die civitas
Ulpia s(altus?) N(icerini?) Lopodunum der Inschriften. Die "Wiederherstellung"