Das angegebene Mass fuehrt, wenn man das Kinzigtal nach Nordosten verfolgt,

ueber Fulda hinaus nahezu bis Hersfeld. Auch Inschriftenfunde reichen hier

oestlich weit ueber den Rhein hinaus, bis in die Wetterau; Friedberg und

Butzbach waren stark belegte Militaerpositionen; in Altenstadt zwischen

Friedberg und Buedingen ist eine auf Grenzschutz deutende (collegium iuventutis)

Inschrift vom Jahre 242 (CIRh 1410) gefunden worden.

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Aber nicht bloss das untere Maintal vorwaerts Mainz ist in die

militaerische Grenzlinie hineingezogen worden; auch im suedwestlichen

Deutschland wurde die Grenze noch in groesserem Massstab vorgeschoben. Das

Neckargebiet, einst von den keltischen Helvetiern eingenommen, dann lange Zeit

streitiges Grenzland zwischen diesen und den vordringenden Germanen und darum

das helvetische Oedland genannt, spaeterhin vielleicht teilweise von den

Markomannen besetzt, bevor diese nach Boehmen zurueckwichen, kam bei der

Regulierung der germanischen Grenzen nach der Varusschlacht in die gleiche

Verfassung wie der groesste Teil des rechten unterrheinischen Ufers. Es wird

auch hier schon damals eine Grenzlinie bezeichnet worden sein, innerhalb deren

germanische Ansiedlungen nicht geduldet wurden. Wie auf nicht eingedeichter

Marsch liessen dann einzelne, meist gallische Einwanderer, die nicht viel zu

verlieren hatten, in diesen fruchtbaren, aber wenig geschuetzten Strichen, dem

damals sogenannten Dekumatenland sich nieder ^16. Dieser vermutlich von der

Regierung nur geduldeten privaten Okkupation folgte die foermliche Besetzung

wahrscheinlich unter Vespasian. Da schon um das Jahr 74 von Strassburg aus eine

Chaussee auf das rechte Rheinufer wenigstens bis nach Offenburg gefuehrt worden

ist ^17, so wird um diese Zeit in diesem Gebiet ein ernstlicherer Grenzschutz

eingerichtet worden sein, als ihn das blosse Verbot germanischer Siedelung

gewaehrte. Was der Vater begonnen hatte, fuehrten die Soehne durch. Vielleicht

ist sogar, sei es von Vespasian, sei es von Titus oder Domitian, durch die

Anlegung der "Flavischen Altaere" ^18 an der Neckarquelle bei dem heutigen

Rottweil, von welcher Ansiedlung wir freilich nichts als den Namen kennen, fuer

das rechtsrheinische neue Obergermanien ein aehnlicher Mittelpunkt geschaffen

worden, wie es frueher der ubische Altar fuer Grossgermanien hatte werden sollen

und bald nachher fuer das neu eroberte Dakien der Altar von Sarmizegetusa wurde.

Die erste Einrichtung der weiterhin zu schildernden Grenzwehr, durch welche das

Neckartal in die roemische Linie hineingezogen wurde, ist also das Werk der

Flavier, hauptsaechlich wohl Domitians ^19, welcher damit die Anlage am Taunus

weiterfuehrte. Die rechtsrheinische Militaerstrasse von Mogontiacum ueber

Heidelberg und Baden in der Richtung auf Offenburg, die notwendige Konsequenz

dieser Einziehung des Neckargebiets, ist, wie wir jetzt wissen ^20, im Jahre 100

von Traian angelegt und ein Teil der von demselben Kaiser hergestellten

direkteren Verbindung Galliens mit der Donaulinie. Die Soldaten sind bei diesen

Werken taetig gewesen, aber schwerlich die Waffen; germanische Voelkerschaften

wohnten im Neckargebiet nicht, und noch weniger kann der schmale Streifen am

linken Ufer der Donau, welcher dadurch mit in die Grenzlinie gezogen ward,

ernstliche Kaempfe gekostet haben. Das naechste namhafte germanische Volk

daselbst, die Hermunduren, waren den Roemern freundlich gesinnt wie kein anderes

und fuehrten in der Vindelikerstadt Augusta mit ihnen lebhaften Handelsverkehr;

dass bei ihnen diese Vorschiebung keinen Widerstand gefunden hat, davon werden

wir weiterhin die Spuren finden. Unter den folgenden Regierungen, des Hadrian,

des Pius, des Marcus, ist dann an diesen militaerischen Einrichtungen

weitergebaut worden.

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^16 Was die nur bei Tacitus (Germ. 29) vorkommende Benennung agri decumates

denn mit agri wird das letztere Wort doch zu verbinden sein) bedeutet, ist

ungewiss; moeglich ist es, dass das in der frueheren Kaiserzeit gewiss als

Eigentum des Staats oder vielmehr des Kaisers betrachtete Gebiet, wie der alte

ager occupatorius der Republik, von dem zuerst Besitz Ergreifenden gegen Abgabe

des Zehnten benutzt werden konnte; aber weder ist es sprachlich erwiesen, dass

decumas "zehntpflichtig" heissen kann, noch kennen wir derartige Einrichtungen

der Kaiserzeit. Uebrigens sollte man nicht uebersehen, dass die Schilderung des

Tacitus sich auf die Zeit vor der Einrichtung der Neckarlinie bezieht; auf die

spaetere passt sie so wenig wie die zwar nicht klare, aber doch sicher mit dem

frueheren Rechtsverhaeltnis zusammenhaengende Benennung.

^17 Dies hat Zangemeister (a. a.O., S. 246) erwiesen.

^18 Dass hier mehrere Altaere dediziert wurden, waehrend sonst bei diesen

Zentralheiligtuemern nur einer genannt wird, erklaert sich vielleicht durch das

Zuruecktreten des Romakults neben dem der Kaiser. Wenn gleich zu Anfang mehrere

Altaere errichtet wurden, was wahrscheinlich ist, so hat einer der Soehne sowohl

dem oder den verstorbenen flavischen Kaisern wie auch seinem eigenen Genius

Altaere setzen lassen.

^19 Dass die Verlegung stattfand, kurz bevor Tacitus im Jahre 98 die

'Germania' schrieb, sagt er, und dass Domitian der Urheber ist, folgt auch

daraus, dass er den Urheber nicht nennt.

^20 Auch dies hat Karl Zangemeister (a.a.O., S. 237f.) urkundlich

festgestellt.

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Den Grenzschutz zwischen Rhein und Donau, wie er zum grossen Teil in seinen

Fundamenten noch heute besteht, vermoegen wir nicht in seiner

Entstehungsgeschichte zu verfolgen, wohl aber zu erkennen nicht bloss, wie er

lief, sondern auch, wozu er diente. Die Anlage ist nach Art und Zweck eine

andere in Obergermanien und eine andere in Raetien. Der obergermanische

Grenzschutz, in der Gesamtlaenge von etwa 250 roemischen Milien (368 Kilometer)

^21, beginnt unmittelbar an der Nordgrenze der Provinz, umfasst, wie schon

gesagt ward, den Taunus und die Mainebene bis in die Gegend von Friedberg und

wendet sich von da suedwaerts dem Main zu, auf welchen er bei Grosskrotzenburg,

oberhalb Hanau, trifft. Dem Main von da bis Woerth folgend, schlaegt er hier die

Richtung nach dem Neckar ein, den er etwas unterhalb Wimpfen erreicht und nicht

wieder verlaesst. Spaeter ist der suedlichen Haelfte dieser Grenzlinie eine

zweite vorgelegt worden, die dem Main ueber Woerth hinaus bis nach Miltenberg

folgt und von da, zum groesseren Teil in schnurgerader Richtung, auf Lorch,

zwischen Stuttgart und Aalen, gefuehrt ist. Hier schliesst an den

obergermanischen der raetische Grenzschutz an von nur 120 Milien (174 Kilometer)

Laenge; er verlaesst die Donau bei Kelheim, oberhalb Regensburg, und laeuft von

da, zweimal die Altmuehl ueberschreitend, im Bogen nach Westen zu, ebenfalls bis

Lorch.

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^21 Dies Mass gilt fuer die Kastellinie von Rheinbrohl bis Lorch (v.

Cohausen, Der roemische Grenzwall, S. 7f.). Fuer den Erdwall kommt die

Mainstrecke von Miltenberg bis Grosskrotzenburg von etwa 30 roemischen Milien in

Abzug. Bei der aelteren Neckarlinie ist der Erdwall betraechtlich kuerzer, da

statt desjenigen von Miltenberg bis Lorch hier der viel kuerzere des Odenwaldes

von Woerth bis Wimpfen ein tritt.

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Der obergermanische Limes besteht aus einer Reihe von Kastellen, die

hoechstens einen halben Tagemarsch (15 Kilometer) voneinander entfernt sind. Wo

die Verbindungslinien zwischen den Kastellen nicht durch den Main oder den

Neckar, wie angegeben, gesperrt sind, ist eine kuenstliche Sperrung angebracht,

anfangs vielleicht bloss durch Verhaue ^22, spaeterhin durch einen fortlaufenden

Wall von maessiger Hoehe mit aussen vorgelegtem Graben und in kurzen

Entfernungen auf der inneren Seite eingebauten Wachttuermen. ^23 Die Kastelle

sind in den Wall nicht eingezogen, aber unmittelbar hinter ihm angelegt, nicht

leicht ueber einen halben Kilometer von ihm entfernt.

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^22 Wenn, wie dies wahrscheinlich ist, die Angabe, dass Hadrian die

Reichsgrenzstrassen durch Verhaue gegen die Barbaren sperrte, mit und vielleicht

zunaechst auf die obergermanische sich bezieht, so ist der Wall, dessen Reste

vorhanden sind, sein Werk nicht; mag dieser Pallisaden getragen haben oder

nicht, kein Bericht wuerde diese erwaehnen und den Wallbau uebergehen. Dass

Hadrian die Grenzverteidigung im ganzen Reiche revidierte, sagt Dio 69, 9.

Die Benennung des Pfahls oder Pfahlgrabens kann nicht roemisch sein;

roemisch heissen die Pfaehle, welche, in den Lagerwall eingerammt, auf demselben

eine Pallisadenkette bilden, nicht pali, sondern valli oder sudes, ebenso der

Wall selbst nie anders als vallum. Wenn die, wie es scheint, auf der ganzen

Linie bei den Germanen dafuer von jeher uebliche Bezeichnung wirklich von den

Pallisaden entlehnt ist, so muss sie germanischen Ursprungs sein und kann nur

aus der Zeit herstammen, wo dieser Wall ihnen in seiner Integritaet und seiner

Bedeutung vor Augen stand. Ob die "Gegend" Palas, die Ammian (18, 2, 15)

erwaehnt, damit zusammenhaengt, ist zweifelhaft.

^23 In einem solchen, kuerzlich zwischen den Kastellen von Schlossau und

Hesselbach, 1700 Meter von dem ersteren, vier bis fuenf Kilometer von dem

letzteren, aufgedeckten hat sich eine Weihinschrift (Korrespondenzblatt der

Westdeutschen Zeitschrift, 1. Juli 1884) gefunden, welche die Truppe, die ihn

erbaut hat, ein Detachement der 1. Kohorte der Sequaner und Rauriker unter

Kommando eines Centurionen der 22. Legion, gesetzt hat als Danksagung ob burgum

explic(itum). Diese Tuerme also waren burgi.

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Der raetische Grenzschutz ist eine blosse, durch Aufschuettung von

Bruchsteinen bewirkte Sperrung; Graben und Wachttuerme fehlen und die hinter dem

Limes ohne regelrechte Folge und in ungleichen Abstaenden (keines naeher als 4

bis 5 Kilometer) angelegten Kastelle stehen mit der Sperrlinie in keiner

unmittelbaren Verbindung. Ueber die zeitliche Folge der Anlagen fehlen bestimmte

Zeugnisse; erwiesen ist, dass die obergermanische Neckarlinie unter Pius ^24,

die ihr vorgelegte von Miltenberg nach Lorch unter Marcus ^25 bestand.

Gemeinschaftlich ist beiden sonst so verschiedenen Anlagen die Grenzsperrung;

dass in dem einen Fall die Erdaufschuettung vorgezogen ist, durch welche der

Graben sich meistens von selber ergab, in dem andern die Steinschichtung, beruht

wahrscheinlich nur auf der Verschiedenartigkeit des Bodens und des Baumaterials.

Gemeinschaftlich ist ihnen ferner, dass weder die eine noch die andere angelegt

ist zur Gesamtverteidigung der Grenze. Nicht bloss ist das Hindernis, welches

die Erd- oder Steinschuettung dem Angreifer entgegenstellt, an sich

geringfuegig, sondern es begegnen auf der Linie ueberall ueberhoehende

Stellungen, hinterliegende Suempfe, Verzicht auf den Ausblick in das Vorland und

aehnliche deutliche Spuren davon, dass bei deren Trassierung an Kriegszwecke

ueberhaupt nicht gedacht ist. Die Kastelle sind natuerlich jedes fuer sich zur

Verteidigung eingerichtet, aber sie sind nicht durch chaussierte Querstrassen

verbunden; also stuetzte die einzelne Besatzung sich nicht auf die der

benachbarten Kastelle, sondern auf den Rueckhalt, zu welchem die Strasse

fuehrte, welche eine jede besetzt hielt. Es waren ferner diese Besatzungen nicht

eingefuegt in ein militaerisches System der Grenzverteidigung, mehr befestigte

Stellungen fuer den Notfall als strategisch gewaehlte fuer die Okkupation des

Gebiets, wie denn auch schon die Ausdehnung der Linie selbst, verglichen mit der

disponiblen Truppenzahl, die Moeglichkeit einer Gesamtverteidigung ausschliesst.

^26 Also haben diese ausgedehnten militaerischen Anlagen nicht den Zweck gehabt,

wie der Britannische Wall, dem Feinde den Einbruch zu wehren. Es sollten

vielmehr, wie an den Flussgrenzen die Bruecken, so an den Landgrenzen die

Strassen durch die Kastelle beherrscht werden, im uebrigen aber, wie an den

Wassergrenzen der Fluss, so an den Landgrenzen der Wall die nicht kontrollierte

Ueberschreitung der Grenzen hindern. Anderweitige Benutzung mochte sich damit

verbinden; die oft hervortretende Bevorzugung der geradlinigen Richtung deutet

auf Verwendung fuer Signale, und gelegentlich mag die Anlage auch geradezu fuer

Kriegszwecke benutzt worden sein. Aber der eigentliche und naechste Zweck der

Anlage war die Verhinderung der Grenzueberschreitung. Dass dabei nicht an der

raetischen, wohl aber an der obergermanischen Grenze Wachtposten und Forts

eingerichtet worden sind, erklaert sich aus dem verschiedenen Verhaeltnis zu den

Nachbarn, dort den Hermunduren, hier den Chatten. Die Roemer standen in

Obergermanien ihren Nachbarn nicht so gegenueber wie den britannischen

Hochlaendern, gegen die die Provinz sich stets im Belagerungsstand befand; aber

die Abwehr raeuberischer Einbrecher sowie die Erhebung der Grenzzoelle forderten

doch bereite und nahe militaerische Hilfe. Man konnte die obergermanische Armee

und dementsprechend die Besatzungen am Limes allmaehlich reduzieren, aber

entbehrlich ward das roemische Pilum im Neckarlande nie. Wohl aber war es

entbehrlich gegenueber den Hermunduren, welchen in traianischer Zeit allein von

allen Germanen das ueberschreiten der Reichsgrenze ohne besondere Kontrolle und

der freie Verkehr im roemischen Gebiet, namentlich in Augsburg, freistand, und

mit denen, soviel wir wissen, niemals Grenzkollisionen stattgefunden haben. Es

war also fuer diese Zeit zu einer aehnlichen Anlage an der raetischen Grenze

keine Veranlassung; die Kastelle nordwaerts der Donau, welche erweislich bereits

in traianischer Zeit bestandenem ^27, genuegten hier fuer den Schutz der Grenze

und die Kontrolle des Grenzverkehrs. Dem kommt die Wahrnehmung entgegen, dass

der raetische Limes, wie er uns vor Augen steht, allein mit der juengeren,

vielleicht erst unter Marcus angelegten obergermanischen Sperrlinie

korrespondiert. Damals fehlte dazu die Veranlassung nicht. Die Chattenkriege

ergriffen, wie wir sehen werden, in dieser Zeit auch Raetien; auch die

Verstaerkung der Besatzung der Provinz kann fueglich mit der Einrichtung dieses

Limes in Verbindung stehen, welcher, wie wenig er fuer militaerische Zwecke

eingerichtet ist, doch wohl ebenfalls einer wenn auch milderen Grenzsperre wegen

angelegt wurde ^28.

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^24 Das aelteste datierte Zeugnis fuer diese sind zwei Inschriften der

Besatzung von Boeckingen, gegenueber Heilbronn am linken Ufer des Neckar, vom

Jahre 148 (Brambach CIRh, 1583, 1590).

^25 Das aelteste datierte Zeugnis fuer die Existenz dieser Linie ist die

Inschrift von vicus Aurelii (Oehringen) vom Jahre 169 (Brambach CIRh, 1558),

zwar nur privat, aber gewiss nicht gesetzt vor der Anlage dieses zu der Linie

Miltenberg-Lorch gehoerenden Kastells; wenig juenger die von dem ebenfalls dazu

gehoerigen Jagsthausen vom Jahre 179 (CIRh, 1618). Danach duerfte vicus Aurelii

seinen Namen von Marcus fuehren, nicht von Caracalla, wenn auch von diesem

bezeugt ist, dass er manche Kastelle in diesen Gegenden anlegte und nach sich

benannte (Dio 77, 13).

^26 Ueber die Dislokation der obergermanischen Truppen fehlt es zwar an

genuegender Kunde, doch nicht ganz an Anhaltspunkten. Von den beiden

Hauptquartieren in Obergermanien ist das von Strassburg nach der Einrichtung der

Neckarlinie erweislich nur schwach belegt und wahrscheinlich mehr

administratives als militaerisches Zentrum gewesen (Korrespondenzblatt der

Westdeutschen Zeitschrift, 3,1884, S. 132). Dagegen hat die Besatzung von Mainz

immer einen betraechtlichen Teil der Gesamtstaerke in Anspruch genommen, um so

mehr, als dieselbe wahrscheinlich der einzige groessere, geschlossene

Truppenkoerper in ganz Obergermanien war. Die uebrigen Truppen verteilen sich

teils auf den Limes, dessen Kastelle nach v. Cohausens (Der roemische Grenzwall,

S. 335) Schaetzung durchschnittlich acht Kilometer voneinander entfernt, also

insgesamt gegen 50 waren, teils auf die inneren Kastelle, insbesondere an der

Odenwaldlinie von Gundelsheim bis Woerth; dass die letzteren wenigstens zum Teil

auch nach Anlegung des aeusseren Limes besetzt blieben, ist mindestens

wahrscheinlich. Bei der ungleichen Groesse der noch messbaren Kastelle ist es

schwer zu sagen, welche Truppenzahl erforderlich war, um sie verteidigungsfaehig

zu machen. Cohausen (S. 340) rechnet auf ein mittelgrosses Kastell

einschliesslich der Reserve 720 Mann. Da die gewoehnliche Kohorte der Legion wie

der Auxilien 500 Mann zaehlt und die Kastenbauten notwendig auf diese Zahl haben

Ruecksicht nehmen muessen, wird die Besatzung des Kastells fuer den Fall der

Belagerung durchschnittlich mindestens auf diese Zahl angesetzt werden muessen.

Unmoeglich hat nach der Reduktion die obergermanische Armee die Kastelle auch

nur des Limes gleichzeitig in dieser Staerke besetzen koennen. Noch weit weniger

konnte sie, selbst vor der Reduktion, mit ihren 30000 Mann die zwischen den

Kastellen befindlichen Linien auch nur besetzt halten; wenn aber dies nicht

moeglich war, so hatte die gleichzeitige Besetzung auch der saemtlichen Kastelle

in der Tat keinen Zweck. Allem Anschein nach ist wohl jedes Kastell in der Weise

angelegt worden, dass es, gehoerig besetzt, gehalten werden konnte, aber der

Regel nach - und an dieser Grenze war der Friedensstand Regel - war das einzelne

Kastell nicht nach Kriegsfuss, sondern nur insoweit mit Truppen belegt, dass die

Posten in den Wachttuermen ausgesetzt und die Strassen sowie die Schleichwege

unter Aufsicht gehalten werden konnten. Die staendigen Besatzungen der Kastelle

sind vermutlich sehr viel schwaecher gewesen, als gewoehnlich angenommen wird.

Wir besitzen aus dem Altertum ein einziges Verzeichnis einer derartigen

Besatzung; es ist vom Jahre 155 und betrifft das Kastell von Kutlowitza,

noerdlich von Sofia (Eph. epigr. IV, p. 524), wofuer die Armee von Untermoesien,

und zwar die 11. Legion, die Besatzung stellte. Diese Truppe zaehlte damals

ausser dem kommandierenden Centurionen nur 76 Mann.

Die raetische Armee war, wenigstens vor Marcus, noch viel weniger imstande,

ausgedehnte Linien zu besetzen: sie zaehlte damals hoechstens 10000 Mann und

hatte ausser dem raetischen Limes noch die Donaulinie von Regensburg bis Passau

zu belegen.

^27 Dies beweist die bei Weissenburg gefundene Urkunde Traians vom Jahre

107.

^28 Die bisherigen Untersuchungen ueber den raetischen Limes haben die

Bestimmung dieser Anlage noch wenig aufgeklaert; ausgemacht ist nur, dass sie

weniger als die analoge obergermanische auf militaerische Besetzung eingerichtet

war. Eine derartige schwaechere Grenzsperrung kann fueglich schon vor dem

Markomannenkrieg den Hermunduren gegenueber beliebt worden sein; auch schliesst,

was Tacitus ueber deren Verkehr in Augusta Vindelicum berichtet, die damalige

Existenz eines raetischen Limes keineswegs aus. Nur muesste man dann erwarten,

dass er nicht in Lorch endigte, sondern sich an die Neckarlinie anschloss;

einigermassen tut er dies auch, insofern bei Lorch an die Stelle des Limes die

Rems tritt, welche bei Cannstatt in den Neckar einmuendet.

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Militaerisch wie politisch ist die verlegte Grenze oder vielmehr der

verstaerkte Grenzschutz eingreifend und nuetzlich gewesen. Wenn frueher die

roemische Postenkette in Obergermanien und Raetien wahrscheinlich rheinaufwaerts

ueber Strassburg nach Basel und an Vindonissa vorbei an den Bodensee, dann von

da zu der oberen Donau gegangen war, so wurden jetzt das obergermanische

Hauptquartier in Mainz und das raetische in Regensburg und ueberhaupt die beiden

Hauptarmeen des Reiches einander betraechtlich genaehert. Das Legionslager von

Vindonissa (Windfisch bei Zuerich) wurde dadurch ueberfluessig. Das

oberrheinische Heer konnte, wie das benachbarte, nach einiger Zeit auf die

Haelfte seines frueheren Bestandes herabgesetzt werden. Die anfaengliche Zahl

von vier Legionen, welche waehrend des batavischen Krieges nur zufaellig auf

drei vermindert war, bestand allerdings wahrscheinlich noch unter Traian ^29;

unter Marcus aber war die Provinz nur mit zwei Legionen besetzt, der achten und

der zweiundzwanzigsten, von denen die erste in Strassburg stand, die zweite in

dem Hauptquartier Mainz, waehrend die meisten Truppen, in kleinere Posten

aufgeloest, an dem Grenzwall lagerten. Innerhalb der neuen Linie bluehte das

staedtische Leben auf fast wie links vom Rheinland: Sumelocenna (Rottenburg am

Neckar), Aquae (civitas Aurelia Aquensis, Baden), Lopodunum (Ladenburg) hatten,

wenn man von Koeln und Trier absieht, in roemisch-staedtischer Entwicklung den

Vergleich mit keiner Stadt der Belgica zu scheuen. Das Emporkommen dieser

Ansiedlungen ist hauptsaechlich das Werk Traians, welcher sein Regiment mit

dieser Friedenstat eroeffnete ^30; "den auf beiden Ufern roemischen Rhein" fleht

ein roemischer Dichter an, den noch nicht gesehenen Herrscher ihnen bald

zuzusenden. Die grosse und fruchtbare Landschaft, die auf diese Weise unter den

Schutz der Legionen gestellt ward, war dieses Schutzes beduerftig, aber auch

wert gewesen. Wohl bezeichnet die Varusschlacht die beginnende Ebbe der

roemischen Macht, aber nur insofern, als das Vorschreiten damit ein Ende hat und

die Roemer seitdem sich im allgemeinen begnuegten, das damals Festgehaltene

staerker und dauernder zu schirmen.

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^29 Von den sieben Legionen, die bei Neros Tode in den beiden Germanien

standen, loeste Vespasian fuenf auf; es blieben die 21. und die 22., wozu dann

die zur Niederwerfung des Aufstandes eingerueckten sieben oder acht Legionen,

die 1. adiutrix, 2. adiutrix, 6. victrix, 8., 10. gemina, 11., 13. (?) und 14.

hinzutraten. Von diesen ist nach Beendigung des Krieges die 1. adiutrix

wahrscheinlich nach Spanien, die 2. adiutrix wahrscheinlich nach Britannien, die

13. gemina (wenn diese ueberhaupt nach Germanien kam) nach Pannonien gesandt

worden; die anderen sieben blieben, und zwar in der unteren Provinz die 6., 10.,

21. und 22., in der oberen die 8., 11, und 14. Zu den letzteren trat

wahrscheinlich im Jahre 88 die aus Spanien abermals nach Obergermanien gesandte

1. adiutrix hinzu. Dass unter Traian die 1. adiutrix und die 11. in

Obergermanien standen beweist die Inschrift von Baden-Baden, Brambach 1666. Die

8. und die 14. sind erwiesenermassen beide mit Cerialis nach Germanien gekommen

und haben beide laengere Zeit daselbst garnisoniert.

^30 Traianus ward von Nerva im Jahre 96 oder 97 als Legat nach Germanien

gesandt, wahrscheinlich dem oberen, da dem unteren damals Vestricius Spurinna

vorgestanden zu haben scheint. Hier im Oktober des Jahres 97 zum Mitregenten

ernannt, erhielt er die Nachricht von Nervas Tode und seiner Ernennung zum

Augustus im Februar 98 in Koeln. Den Winter und den folgenden Sommer mag er dort

geblieben sein; im Winter 98/99 war er an der Donau. Die Worte des Eutropius (8,

2): urbes trans Rhenum in Germania reparavit (woraus die oft gemissbrauchte

Notiz bei Orosius, hist. 7, 12, 2, abgeschrieben ist), welche nur auf die obere

Provinz bezogen werden koennen, aber natuerlich nicht dem Legaten, sondern dem

Caesar oder dem Augustur gelten, erhalten eine Bestaetigung durch die civitas

Ulpia s(altus?) N(icerini?) Lopodunum der Inschriften. Die "Wiederherstellung"

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 15 / 73 段