Jahre 17 scheint allerdings das arme und ferne, schwer zu schuetzende

Chaukerland aufgegeben worden zu sein; wenigstens gibt es fuer die Fortdauer der

roemischen Herrschaft daselbst keine spaeteren Belege, und einige Dezennien

nachher finden wir sie unabhaengig. Aber alles Land westwaerts der unteren Ems

blieb bei dem Reiche, dessen Grenze also die heutigen Niederlande einschloss.

Die Verteidigung dieses Teils der Reichsgrenze gegen die nicht zum Reich

gehoerigen Germanen blieb in der Hauptsache den botmaessigen Seegauen selber

ueberlassen.

Weiter stromaufwaerts wurde anders verfahren; hier ward eine Grenzstrasse

abgesteckt und das Zwischenland entvoelkert. An die in groesserer oder

geringerer Entfernung vom Rhein gezogene Grenzstrasse, den Limes ^4, knuepfte

sich die Kontrolle des Grenzverkehrs, indem die Ueberschreitung dieser Strasse

zur Nachtzeit ueberhaupt, am Tage den Bewaffneten untersagt und den uebrigen in

der Regel nur unter besonderen Sicherheitsmassregeln und unter Erlegung der

vorgeschriebenen Grenzzoelle gestattet war. Eine solche Strasse hat gegenueber

dem unterrheinischen Hauptquartier im heutigen Muensterland Tiberius nach der

Varusschlacht gezogen, in einiger Entfernung vom Rhein, dazwischen ihr und dem

Fluss der seiner Lage nach nicht naeher bekannte "Caesische Wald" sich

erstreckte. Aehnliche Anstalten muessen gleichzeitig in den Taelern der Ruhr und

der Sieg bis zu dem der Wied hin, wo die unterrheinische Provinz endigte,

getroffen worden sein. Militaerisch besetzt und zur Verteidigung eingerichtet

brauchte diese Strasse nicht notwendig zu sein, obwohl natuerlich die

Grenzverteidigung und die Grenzbefestigung immer darauf hinausgingen, die

Grenzstrasse moeglichst sicher zu stellen. Ein hauptsaechliches Mittel fuer den

Grenzschutz war die Entvoelkerung des Landstrichs zwischen dem Fluss und der

Strasse. "Vom rechten Rheinufer", sagt ein kundiger Schriftsteller der

tiberischen Zeit, "haben teils die Roemer die Voelkerschaften auf das linke

uebergefuehrt, teils diese selbst sich in das Innere zurueckgezogen." Dies traf

im heutigen Muensterland die daselbst frueher ansaessigen germanischen Staemme

der Usiper, Tencterer, Tubanten. In den Zuegen des Germanicus erscheinen

dieselben vom Rhein abgedraengt, aber noch in der Gegend der Lippe, spaeter,

wahrscheinlich eben infolge jener Expeditionen, weiter suedwaerts, Mainz

gegenueber. Ihr altes Heim lag seitdem oede und bildete das ausgedehnte, fuer

die Herden der niedergermanischen Armee reservierte Triftland, auf welchem im

Jahre 58 erst die Friesen und dann die heimatlos irrenden Amsivarier sich

niederzulassen gedachten, ohne dazu die Erlaubnis der roemischen Behoerden

auswirken zu koennen. Weiter suedwaerts blieb von den Sugambrern, die ebenfalls

zum grossen Teil derselben Behandlung unterlagen, wenigstens ein Teil am rechten

Ufer ansaessig ^5, waehrend andere kleinere Voelkerschaften ganz verdraengt

wurden. Die spaerliche innerhalb des Limes geduldete Bevoelkerung war

selbstverstaendlich reichsuntertaenig, wie dies die bei den Sugambrern

stattfindende roemische Aushebung bestaetigt.

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^4 Limes (von limus quer) ist ein unseren Rechtsverhaeltnissen fremder und

daher auch in unserer Sprache nicht wiederzugebender technischer Ausdruck, davon

hergenommen, dass die roemische Ackerteilung, die alle Naturgrenzen

ausschliesst, die Quadrate, in welche der im Privateigentum stehende Boden

geteilt wird, durch Zwischenwege von einer bestimmten Breite trennt; diese

Zwischenwege sind die limites, und insofern bezeichnet das Wort immer zugleich

sowohl die von Menschenhand gezogene Grenze wie die von Menschenhand gebaute

Strasse. Diese Doppelbedeutung behaelt das Wort auch in der Anwendung auf den

Staat (unrichtig Rudorff); limes ist nicht jede Reichsgrenze, sondern nur die

von Menschenhand abgesteckte und zugleich zum Begehen und Postenstellen fuer die

Grenzverteidigung eingerichtete (vita Hadriani 12: locis in quibus barbari non

fluminibus, sed limitibus dividuntur), wie wir sie in Germanien und in Afrika

finden. Darum werden auch auf die Anlage dieses Limes die fuer den Strassenbau

dienenden Bezeichnungen angewandt aperire (Vell. 2, 121, was nicht, wie

Muellenhoff in der Zeitschrift fuer deutsches Altertum, N. F. 2, S. 32 will, so

zu verstehen ist wie unser oeffnen des Schlagbaums), munire, agere (Frontin.

straf. 1, 3, 10: limitibus per CXX m. p. actis). Darum ist der Limes nicht bloss

eine Laengenlinie, sondern auch von einer gewissen Breite (Tac. ann. 1, 50:

castra in limite locat). Daher verbindet sich die Anlage des limes oft mit

derjenigen des agger, das heisst des Strassendammes (Tac. ann. 2, 7: cuncta

novis limitibus aggeribusque permunita) und die Verschiebung desselben mit der

Verlegung der Grenzposten (Tac. Germ. 29: limite acto promotisque praesidiis).

Der Limes ist also die Reichsgrenzstrasse, bestimmt zur Regulierung des

Grenzverkehrs dadurch, dass ihre Ueberschreitung nur an gewissen, den Bruecken

der Flussgrenze entsprechenden Punkten gestattet, sonst untersagt wird.

Zunaechst ist dies ohne Zweifel herbeigefuehrt worden durch Abpatrouillierung

der Linie, und solange dies geschah blieb der Limes ein Grenzweg. Er blieb dies

auch, wenn er an beiden Seiten befestigt ward, wie dies in Britannien und an der

Donaumuendung geschah; auch der britannische Wall heisst limes. Es konnten aber

auch an den gestatteten Ueberschreitungspunkten Posten aufgestellt und die

Zwischenstrecken der Grenzwege in irgendeiner Weise unwegsam gemacht werden, In

diesem Sinne sagt der Biograph in der oben angefuehrten Steile von Hadrian, dass

an den limites er stipitibus magnis in modum muralis saepis funditus iactis

atque conexis barbaros separavit. Damit verwandelt sich die Grenzstrasse in eine

mit gewissen Durchgaengen versehene Grenzbarrikade, und das ist der Limes

Obergermaniens in der entwickelten, weiterhin darzulegenden Gestalt. Uebrigens

wird das Wort in diesem Werte in republikanischer Zeit nicht gebraucht und ist

ohne Zweifel dieser Begriff des limes erst entstanden mit der Einrichtung der

den Staat, wo Naturgrenzen fehlen, umschliessenden Postenkette, welcher

Reichsgrenzschutz der Republik fremd, aber das Fundament des Augusteischen

Militaer- und vor allem des Augusteischen Zollsystems ist.

^5 Die auf das linke Ufer uebergesiedelten Sugambrer werden unter diesem

Namen nachher nicht erwaehnt und sind wahrscheinlich die unterhalb Koeln am

Rhein wohnenden Cugerner. Aber dass die Sugambrer auf dem rechten Ufer, welche

Strabo erwaehnt, wenigstens noch zu Claudius' Zeit bestanden, zeigt die nach

diesem Kaiser benannte, also sicher unter ihm und zwar aus Sugambrern errichtete

Kohorte (CIL III p. 877); und sie, sowie die vier anderen, wahrscheinlich

augustischen Kohorten dieses Namens bestaetigen, was eigentlich auch Strabon

sagt, dass diese Sugambrer zum Roemischen Reich gehoerten. Sie sind wohl, wie

die Mattiaker, erst in den Stuermen der Voelkerwanderung verschwunden.

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In dieser Weise wurden nach dem Aufgeben der weiter greifenden Entwuerfe

die Verhaeltnisse am Unterrhein geordnet, immer also noch ein nicht

unbetraechtliches Gebiet am rechten Ufer von den Roemern gehalten. Aber es

knuepften sich daran mancherlei unbequeme Verwicklungen. Gegen das Ende der

Regierung des Tiberius (28) fielen die Friesen infolge der unertraeglichen

Bedrueckung bei der Erhebung der an sich geringen Abgabe vom Reiche ab,

erschlugen die bei der Erhebung beschaeftigten Leute und belagerten den hier

fungierenden roemischen Kommandanten mit dem Reste der im Gebiet verweilenden

roemischen Soldaten und Zivilpersonen in dem Kastell Flevum, da, wo vor der im

Mittelalter erfolgten Ausdehnung der Zuidersee die oestlichste Rheinmuendung

war, bei der heutigen Insel Vlieland neben dem Texel. Der Aufstand nahm solche

Verhaeltnisse an, dass beide Rheinheere gemeinschaftlich gegen die Friesen

marschierten; aber der Statthalter Lucius Apronius richtete dennoch nichts aus.

Die Belagerung des Kastells gaben die Friesen auf, als die roemische Flotte die

Legionen herantrug; aber ihnen selbst war in dem durchschnittenen Lande schwer

beizukommen; mehrere roemische Heerhaufen wurden vereinzelt aufgerieben und die

roemische Vorhut so gruendlich geschlagen, dass selbst die Leichen der

Gefallenen in der Gewalt des Feindes blieben. Zu einer entscheidenden Aktion kam

es nicht, aber auch nicht zu rechter Unterwerfung; groesseren Unternehmungen,

die dem kommandierenden Feldherrn eine Machtstellung gaben, war Tiberius, je

aelter er wurde, immer weniger geneigt. Damit steht in Zusammenhang, dass in den

naechsten Jahren die Nachbarn der Friesen, die Chauker, den Roemern sehr

unbequem wurden, im Jahre 41 der Statthalter Publius Gabinius Secundus gegen sie

eine Expedition unternehmen musste und sechs Jahre spaeter (47) sie sogar unter

Fuehrung des roemischen Ueberlaeufers Gannascus, eines geborenen Cannenefaten,

mit ihren leichten Piratenschiffen die gallische Kueste weithin brandschatzten.

Gnaeus Domitius Corbulo, von Claudius zum Statthalter Niedergermaniens ernannt,

legte mit der Rheinflotte diesen Vorgaengern der Sachsen und Normannen das

Handwerk und brachte dann die Friesen energisch zum Gehorsam zurueck, indem er

ihr Gemeinwesen neu ordnete und roemische Besatzung dorthin legte. Er hatte die

Absicht, weiter die Chauker zu zuechtigen; auf sein Anstiften wurde Gannascus

aus dem Wege geraeumt - gegen den Ueberlaeufer hielt er sich auch dazu

berechtigt -, und er war im Begriff, die Ems ueberschreitend in das Chaukerland

einzuruecken, als er nicht bloss Gegenbefehl von Rom erhielt, sondern die

roemische Regierung ueberhaupt ihre Stellung am Unterrhein vollstaendig

aenderte. Kaiser Claudius wies den Statthalter an, alle roemischen Besatzungen

vom rechten Ufer wegzunehmen. Es ist begreiflich, dass der kaiserliche General

die freien Feldherren des ehemaligen Rom mit bitteren Worten gluecklich pries;

es wurde allerdings damit die nach der Varusschlacht nur halb gezogene

Konsequenz der Niederlage vervollstaendigt. Wahrscheinlich ist diese durch keine

unmittelbare Noetigung veranlasste Einschraenkung der roemischen Okkupation

Germaniens hervorgerufen worden durch den eben damals gefassten Entschluss,

Britannien zu besetzen, und findet darin ihre Rechtfertigung, dass die Truppen

beidem zugleich nicht genuegten. Dass der Befehl ausgefuehrt ward und es auch

spaeter dabei blieb, beweist das Fehlen der roemischen Militaerinschriften am

ganzen rechten Unterrhein ^6. Nur einzelne Uebergangspunkte und Ausfallstore,

wie insbesondere Deutz gegenueber Koeln, machen Ausnahmen von dieser allgemeinen

Regel. Auch die Militaerstrasse haelt sich hier auf dem linken Ufer und streng

an den Rheinlauf, waehrend der hinter derselben herlaufende Verkehrsweg, die

Kruemmungen abschneidend, die gerade Verbindung verfolgt. Auf dem rechten

Rheinufer sind hier nirgends, weder durch aufgefundene Meilensteine noch

anderweitig, roemische Militaerstrassen bezeugt.

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^6 Das Kastell von Niederbiber, unweit der Muendung der Wied in den Rhein,

sowie das von Arzbach bei Montabaur im Lahngebiet gehoeren schon zu

Obergermanien. Die besondere Bedeutung jener Festung, des groessten Kastells in

Obergermanien, beruht darauf, dass sie die roemischen Linien auf dem rechten

Rheinufer militaerisch abschloss.

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Einen eigentlichen Verzicht auf den Besitz des rechten Ufers in dieser

Provinz schliesst die Zurueckziehung der Besatzungen nicht ein. Dasselbe galt

den Roemern seitdem etwa wie dem Festungskommandanten das unter seinen Kanonen

liegende Terrain. Die Cannenefaten und wenigstens ein Teil der Friesen ^7 sind

nach wie vor reichsuntertaenig gewesen. Dass auch spaeter noch im Muensterland

die Herden der Legionen weideten und den Germanen nicht gestattet wurde, sich

dort niederzulassen, ist schon bemerkt worden. Aber die Regierung hat seitdem

fuer den Schutz des Grenzgebietes auf dem rechten Ufer, das es in dieser Provinz

auch ferner gab, im Norden sich auf die Cannenefaten und die Friesen verlassen,

weiter stromaufwaerts im wesentlichen der Oedgrenze vertraut und auch die

roemische Ansiedelung hier, wenn nicht geradezu untersagt, doch nicht aufkommen

lassen. Der in Altenberg (Kreis Muelheim) am Dhuenfluss gefundene Altarstein

eines Privaten ist fast das einzige Zeugnis roemischer Einwohnerschaft in diesen

Gegenden. Es ist dies um so bemerkenswerter, als das Aufbluehen von Koeln, wenn

hier nicht besondere Hindernisse im Wege gestanden haetten, die roemische

Zivilisation von selber weithin auf das andere Ufer getragen haben wuerde. Oft

genug werden roemische Truppen diese ausgedehnten Gebiete betreten, vielleicht

selbst die gerade hier in augustischer Zeit zahlreich angelegten Strassen

einigermassen gangbar gehalten, auch wohl neue angelegt haben; spaerliche

Ansiedler, teils Ueberreste der alten germanischen Bevoelkerung, teils

Kolonisten aus dem Reich, werden hier gesessen haben, aehnlich wie wir sie bald

in der frueheren Kaiserzeit am rechten Ufer des Oberrheins finden werden; aber

den Wegen wie den Besitzungen fehlte der Stempel der Dauerhaftigkeit. Man wollte

hier nicht eine Arbeit von gleicher Ausdehnung und gleicher Schwierigkeit

unternehmen, wie wir sie weiterhin in der oberen Provinz kennenlernen werden,

nicht hier, wie es dort geschah, die Reichsgrenze militaerisch schuetzen und

befestigen. Darum hat den Unterrhein wohl die roemische Herrschaft, aber nicht,

wie den Oberrhein, auch die roemische Kultur ueberschritten.

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^7 Dies fordern die Aushebungen (Eph. epigr. V, p. 274), waehrend die

Friesen, wie sie im Jahre 58 (Tac. ann. 13, 54) auftreten, eher unabhaengig

erscheinen; auch der aeltere Plinius (nat. 25, 3, 22) unter Vespasian nennt sie

im Rueckblick auf die Zeit des Germanicus gens tum fida. Wahrscheinlich haengt

dies zusammen mit der Unterscheidung der Frisii und Frisiavones bei Plinius

(nat. 4, 15, 101) und der Frisii maiores und minores bei Tacitus (Germ. 34). Die

roemisch gebliebenen Friesen werden die westlichen sein, die freien die

oestlichen; wenn die Friesen ueberhaupt bis zur Ems reichen (Ptol. geogr. 3, 11,

7), so moegen die spaeter roemischen etwa westwaerts der Yssel gesessen haben.

Anderswo als an der noch heute ihren Namen tragenden Kueste darf man sie nicht

ansetzen; die Nennung bei Plinius (nat. 4, 17, 106) steht vereinzelt und ist

ohne Zweifel fehlerhaft.

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Ihrer doppelten Aufgabe, das benachbarte Gallien in Gehorsam und die

Germanen des rechten Rheinufers von Gallien abzuhalten, hatte die Armee am

Unterrhein auch nach dem Verzicht auf Besetzung des rechtsrheinischen Gebietes

ausreichend genuegt; und es waere die Ruhe nach aussen und innen voraussichtlich

nicht unterbrochen worden, wenn nicht der Sturz der Julisch-Claudischen Dynastie

und der dadurch hervorgerufene Buerger- oder vielmehr Korpskrieg in diese

Verhaeltnisse in verhaengnisvoller Weise eingegriffen haette. Die Insurrektion

des Keltenlandes unter Fuehrung des Vindex wurde zwar von den beiden

germanischen Armeen niedergeschlagen; aber Neros Sturz erfolgte dennoch, und als

sowohl das spanische Heer wie die Kaisergarde in Rom ihm einen Nachfolger

bestellten, taten auch die Rheinarmeen das gleiche, und im Anfang des Jahres 69

ueberschritt der groesste Teil dieser Truppen die Alpen, um auf den

Schlachtfeldern Italiens auszumachen, ob dessen Herrscher Marcus oder Aulus

heissen werde. Im Mai desselben Jahres folgte der neue Kaiser Vitellius, nachdem

die Waffen fuer ihn entschieden hatten, begleitet von dem Rest der guten

kriegsgewohnten Mannschaften. Durch eilig in Gallien ausgehobene Rekruten waren

allerdings die Luecken in den Rheinbesatzungen notduerftig ausgefuellt worden;

aber dass es nicht die alten Legionen waren, wusste das ganze Land, und bald

zeigte es sich auch, dass jene nicht zurueckkamen. Haette der neue Herrscher die

Armee, die ihn auf den Thron gesetzt hatte, in seiner Gewalt gehabt, so haette

gleich nach der Niederwerfung Othos im April wenigstens ein Teil derselben an

den Rhein zurueckkehren muessen; aber mehr noch die Unbotmaessigkeit der

Soldaten als die bald eintretende neue Verwicklung mit dem im Osten zum Kaiser

ausgerufenen Vespasian hielt die germanischen Legionen in Italien zurueck.

Gallien war in der furchtbarsten Aufregung. Die Insurrektion des Vindex

war, wie frueher bemerkt ward, an sich nicht gegen die Herrschaft Roms, sondern

gegen den dermaligen Herrscher gerichtet; aber darum war sie nicht weniger eine

Kriegfuehrung gewesen zwischen den Rheinarmeen und dem Landsturm der grossen

Mehrzahl der keltischen Gaue, und diese nicht weniger gleich Besiegten

gepluendert und misshandelt worden. Die Stimmung, die zwischen den Provinzialen

und den Soldaten bestand, zeigt zum Beispiel die Behandlung, welche der Gau der

Helvetier bei dem Durchmarsch der nach Italien bestimmten Truppen erfuhr: weil

hier ein von den Vitellianern nach Pannonien abgesandter Kurier aufgegriffen

worden war, rueckten die Marschkolonnen von der einen Seite, von der anderen die

in Raetien in Garnison stehenden Roemer in den Gau ein, pluenderten weit und

breit die Ortschaften, namentlich das heutige Baden bei Zuerich, jagten die in

die Berge Fluechtenden aus ihrem Versteck auf und machten sie zu Tausenden

nieder oder verkauften die Gefangenen nach Kriegsrecht. Obwohl die Hauptstadt

Aventicum (Avenches bei Murten) sich ohne Gegenwehr unterwarf, forderten die

Agitatoren der Armee ihre Schleifung und alles, was der Feldherr gewaehrte, war

die Verweisung der Frage nicht etwa an den Kaiser, sondern an die Soldaten des

grossen Hauptquartiers; diese sassen ueber das Schicksal der Stadt zu Gericht

und nur der Umschlag ihrer Laune rettete den Ort vor der Zerstoerung.

Dergleichen Misshandlungen brachten die Provinzialen aufs aeusserste; noch bevor

Vitellius Gallien verliess, trat ein gewisser Mariccus aus dem von den Haeduern

abhaengigen Gau der Boier auf, ein Gott auf Erden, wie er sagte, und bestimmt,

die Freiheit der Kelten wieder herzustellen; und scharenweise stroemten die

Leute unter seine Fahnen. Indes kam auf die Erbitterung im Keltenland nicht

allzu viel an. Eben der Aufstand des Vindex hatte auf das deutlichste gezeigt,

wie voellig unfaehig die Gallier waren, sich der roemischen Umklammerung zu

entwinden. Aber die Stimmung der zu Gallien gerechneten germanischen Distrikte

in den heutigen Niederlanden, der Bataver, der Cannenefaten, der Friesen, deren

Sonderstellung schon hervorgehoben ward, hatte etwas mehr zu bedeuten; und es

traf sich, dass eben diese einerseits aufs aeusserste erbittert worden waren,

andererseits ihre Kontingente zufaellig sich in Gallien befanden. Die Masse der

batavischen Truppen, 8000 Mann, der 14. Legion beigegeben, hatte laengere Zeit

mit dieser bei dem oberen Rheinheere gestanden und war dann unter Claudius bei

der Besetzung Britanniens nach dieser Insel gekommen, wo dieses Korps kurz zuvor

die entscheidende Schlacht unter Paullinus durch seine unvergleichliche

Tapferkeit fuer die Roemer gewonnen hatte; von diesem Tag an nahm dasselbe unter

allen roemischen Heeresabteilungen unbestritten den ersten Platz ein. Eben

dieser Auszeichnung wegen von Nero abberufen, um mit ihm zum Kriege in den

Orient abzugehen, hatte die in Gallien ausbrechende Revolution ein Zerwuerfnis

zwischen der Legion und ihren Hilfsmannschaften herbeigefuehrt: jene, dem Nero

treu ergeben, eilte nach Italien, die Bataver dagegen weigerten sich zu folgen.

Vielleicht hing dies damit zusammen, dass zwei ihrer angesehensten Offiziere,

die Brueder Paulus und Civilis, ohne jeden Grund und ohne Ruecksicht auf

vieljaehrige treue Dienste und ehrenvolle Wunden, kurz vorher als des

Hochverrats verdaechtig in Untersuchung gezogen, der erstere hingerichtet, der

zweite gefangengesetzt worden war. Nach Neros Sturz, zu welchem der Abfall der

batavischen Kohorten wesentlich beigetragen hatte, gab Galba den Civilis frei

und sandte die Bataver in ihr altes Standquartier nach Britannien zurueck.

Waehrend sie auf dem Marsch dahin bei den Lingonen (Langres) lagerten, fielen

die Rheinlegionen von Galba ab und riefen den Vitellius zum Kaiser aus. Die

Bataver schlossen nach laengerem Schwanken schliesslich sich an; dieses

Schwanken vergab ihnen Vitellius nicht, doch wagte er nicht, den Fuehrer des

maechtigen Korps geradezu zur Verantwortung zu ziehen. So waren die Bataver mit

den Legionen von Untergermanien nach Italien marschiert und hatten mit gewohnter

Tapferkeit in der Schlacht von Betriacum fuer Vitellius gefochten, waehrend ihre

alten Legionskameraden ihnen in dem Heere Othos gegenueberstanden. Aber der

Uebermut dieser Germanen erbitterte ihre roemischen Siegesgenossen, wie sehr sie

ihre Tapferkeit im Kampf anerkannten; auch die kommandierenden Generale trauten

ihnen nicht und machten sogar einen Versuch, durch Detachierung sie zu teilen,

was freilich in diesem Krieg, in dem die Soldaten kommandierten und die Generale

gehorchten, nicht durchzufuehren war und fast dem General das Leben gekostet

haette. Nach dem Siege wurden sie beauftragt, ihre feindlichen Kameraden von der

14. Legion nach Britannien zu eskortieren; aber da es zwischen beiden in Turin

zum Handgemenge gekommen war, gingen diese allein dorthin und sie selbst nach

Germanien. Inzwischen war im Orient Vespasianus zum Kaiser ausgerufen worden,

und waehrend infolgedessen Vitellius sowohl den batavischen Kohorten

Marschbefehl nach Italien gab wie auch bei den Batavern neue umfassende

Aushebungen anordnete, knuepften Vespasians Beauftragte mit den batavischen

Offizieren an, um diesen Abmarsch zu verhindern und in Germanien selbst einen

Aufstand hervorzurufen, der die Truppen dort festhielte. Civilis ging darauf

ein. Er begab sich in seine Heimat und gewann leicht die Zustimmung der

Seinigen, sowie der benachbarten Cannenefaten und Friesen. Bei jenen brach der

Aufstand aus; die beiden Kohortenlager in der Naehe wurden ueberfallen und die

roemischen Posten aufgehoben; die roemischen Rekruten schlugen sich schlecht;

bald warf Civilis mit seiner Kohorte, die er hatte nachkommen lassen, um sie

angeblich gegen die Insurgenten zu gebrauchen, sich selbst offen in die

Bewegung, sagte mit den drei germanischen Gauen dem Vitellius auf und forderte

die uebrigen, eben damals von Mainz zum Abmarsch nach Italien aufbrechenden

Bataver und Cannenefaten auf, sich ihm anzuschliessen.

Das alles war mehr ein Soldatenaufstand als eine Insurrektion der Provinz

oder gar ein germanischer Krieg. Wenn damals die Rheinlegionen mit denen von der

Donau und weiter mit diesen und der Euphratarmee schlugen, so war es nur

folgerichtig, dass auch die Soldaten zweiter Klasse, und vor allem die

angesehenste Truppe derselben, die batavische, selbstaendig in diesen Korpskrieg

eintrat. Wer diese Bewegung bei den Kohorten der Bataver und den

linksrheinischen Germanen mit der Insurrektion der rechtsrheinischen unter

Augustus zusammenstellt, der darf nicht uebersehen, dass in jener die Alen und

Kohorten die Rolle des Landsturms der Cherusker uebernahmen; und wenn der

treulose Offizier des Varus seine Nation aus der Roemerherrschaft erloeste, so

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 12 / 73 段