erst durch das Einschreiten der Regierung, sondern schon an dem Widerspruch der
grossen Majoritaet der Keltengaue selbst, die den Abfall von Rom nicht wollen
konnten und nicht wollten. Die roemischen Namen der fuehrenden Adligen, die
lateinische Aufschrift der Insurrektionsmuenzen, die durchgehende Travestie der
roemischen Ordnungen zeigen auf das deutlichste, dass die Befreiung der
keltischen Nation von dem Joch der Fremden im Jahre 70 n. Chr. deshalb nicht
mehr moeglich war, weil es eine solche Nation nicht mehr gab und die roemische
Herrschaft nach Umstaenden als ein Joch, aber nicht mehr als Fremdherrschaft
empfunden ward. Waere eine solche Gelegenheit zur Zeit der Schlacht bei Philippi
oder noch unter Tiberius den Kelten geboten worden, so waere der Aufstand wohl
auch nicht anders, aber in Stroemen Bluts verlaufen; jetzt verlief er im Sande.
Wenn einige Dezennien nach diesen schweren Krisen die Rheinarmee betraechtlich
reduziert ward, so hatten eben sie den Beweis geliefert, dass die Gallier in
ihrer grossen Mehrzahl nicht mehr daran dachten, sich von den Italienern zu
scheiden, und die vier Generationen, die seit der Eroberung sich gefolgt waren,
ihr Werk getan hatten. Was spaeter dort vorgeht, sind Krisen innerhalb der
roemischen Welt. Als diese auseinanderzubrechen drohte, sonderte sich fuer
einige Zeit wie der Osten so auch der Westen von dem Zentrum des Reiches ab;
aber der Sonderstaat des Postumus war das Werk der Not, nicht der Wahl, und auch
die Sonderung nur eine faktische; die Imperatoren, die ueber Gallien, Britannien
und Spanien geboten, haben gerade ebenso auf die Beherrschung des ganzen Reiches
Anspruch gemacht wie ihre italischen Gegenkaiser. Gewiss blieben genug Spuren
des alten keltischen Wesens und auch der alten keltischen Unbaendigkeit. Wie der
Bischof Hilarius von Poitiers, selbst ein Gallier, ueber das trotzige Wesen
seiner Landsleute klagt, so heissen die Gallier auch in den spaeteren
Kaiserbiographien stoerrig und unregierlich und geneigt zur Widersetzlichkeit,
so dass ihnen gegenueber Konsequenz und Strenge des Regiments besonders
erforderlich erscheint. Aber an eine Trennung vom Roemischen Reich oder gar an
eine Lossagung von der roemischen Nationalitaet, soweit es ueberhaupt eine
solche damals gab, ist in diesen spaeteren Jahrhunderten nirgends weniger
gedacht worden als in Gallien; vielmehr fuellt die Entwicklung der roemisch-
gallischen Kultur, zu welcher Caesar und Augustus den Grund gelegt haben, die
spaetere roemische Epoche ebenso aus wie das Mittelalter und die Neuzeit.
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^1 Das iberische Muenzgebiet reicht entschieden ueber die Pyrenaeen
hinueber, wenn auch die einzelnen Muenzaufschriften, welche unter anderm auf
Perpignan und Narbonne bezogen werden, nicht sicherer Deutung sind. Da alle
diese Praegungen unter roemischer Autorisation stattgefunden haben, so legt dies
die Frage nahe, ob nicht frueher, namentlich vor der Gruendung von Narbo (636
118), dieser Teil der spaeteren Narbonensis unter dem Statthalter des
Diesseitigen Spaniens gestanden hat. Aquitanische Muenzen mit iberischer
Aufschrift gibt es nicht, so wenig wie aus dem nordwestlichen Spanien,
wahrscheinlich, weil die roemische Oberherrschaft, unter deren Tutel diese
Praegung erwachsen ist, solange dieselbe dauerte, das heisst vielleicht bis zum
Numantinischen Krieg, jene Gebiete nicht umfasste.
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Die Regulierung Galliens ist das Werk des Augustus. Bei derjenigen der
Reichsverwaltung nach dem Schluss der Buergerkriege kam das gesamte Gallien, so
wie es Caesar uebertragen oder von ihm hinzugewonnen worden war, nur mit
Ausschluss des inzwischen mit Italien vereinigten Gebiets diesseits der Alpen,
unter kaiserliche Verwaltung. Unmittelbar nachher begab Augustus sich nach
Gallien und vollzog im Jahre 727 (27) in der Hauptstadt Lugudunum die Schatzung
der gallischen Provinz, wodurch die durch Caesar zum Reiche gekommenen
Landesteile zuerst einen geordneten Kataster erhielten und fuer sie die
Steuerzahlung reguliert ward. Er verweilte damals nicht lange, da die spanischen
Angelegenheiten seine Gegenwart erheischten. Aber die Durchfuehrung der neuen
Ordnung stiess auf grosse Schwierigkeiten und vielfach auf Widerstand; es sind
nicht bloss militaerische Angelegenheiten gewesen, welche Agrippas Aufenthalt in
Gallien im Jahre 735 (19) und den des Kaisers selbst waehrend der Jahre 738-741
(16-13) veranlassten; und die dem kaiserlichen Hause angehoerigen Statthalter
oder Kommandofuehrer am Rhein, Augustus' Stiefsohn Tiberius 738 (16), dessen
Bruder Drusus 742-745 (12-9), wieder Tiberius 745-747 (9-7), 757-759 (3-5 n.
Chr.), 763-765 (9-11 n. Chr.), dessen Sohn Germanicus 766-769 (12-15 n. Chr.),
hatten alle auch die Aufgabe, die Organisation Galliens weiterzufuehren. Das
Friedenswerk war sicher nicht minder schwierig und nicht minder wichtig als die
Waffengaenge am Rhein; man erkennt dies darin, dass der Kaiser die
Fundamentierung selbst in die Hand nahm und die Durchfuehrung den naechst- und
hoechstgestellten Maennern des Reiches anvertraute. Die von Caesar im Drange der
Buergerkriege getroffenen Festsetzungen haben erst in diesen Jahren diejenige
Gestalt bekommen, welche sie dann im wesentlichen behielten. Sie erstreckten
sich ueber die alte wie ueber die neue Provinz; indes gab Augustus das
altroemische Gebiet nebst dem von Massalia vom Mittelmeer bis an die Cevennen
schon im Jahre 732 (22) an die senatorische Regierung ab und behielt nur
Neugallien in eigener Verwaltung. Dieses immer noch sehr ausgedehnte Gebiet
wurde dann in drei Verwaltungsbezirke aufgeloest, deren jedem ein selbstaendiger
kaiserlicher Statthalter vorgesetzt wurde. Diese Einteilung knuepfte an an die
schon von dem Diktator Caesar vorgefundene und auf den nationalen Gegensaetzen
beruhende Dreiteilung des Keltenlandes in das von Iberern bewohnte Aquitanien,
das rein keltische Gallien und das keltisch-germanische Gebiet der Bellten; auch
ist wohl beabsichtigt worden, diese den Ausbau der roemischen Herrschaft
foerdernden Gegensaetze einigermassen in der administrativen Teilung zum
Ausdruck zu bringen. Indes ist dies nur annaehernd durchgefuehrt worden und
konnte auch praktisch nicht anders realisiert werden. Das rein keltische Gebiet
zwischen Garonne und Loire ward zu dem allzu kleinen iberischen Aquitanien
hinzugelegt, das gesamte linksrheinische Ufer vom Lemansee bis zur Mosel mit der
Belgica vereinigt, obwohl die meisten dieser Gaue keltisch waren; ueberhaupt
ueberwog der Keltenstamm in dem Grade, dass die vereinigten Provinzen die "drei
Gallien" heissen konnten. Von der Bildung der beiden sogenannten Germanien,
nominell dem Ersatz fuer die verlorene oder nicht zustande gekommene wirklich
germanische Provinz, der Sache nach der gallischen Militaergrenze, wird in dem
folgenden Abschnitt die Rede sein.
Die rechtlichen Verhaeltnisse wurden in durchaus verschiedener Weise fuer
die alte Provinz Gallien und fuer die drei neuen geordnet: jene wurde sofort und
vollstaendig latinisiert, in dieser zunaechst nur das bestehende nationale
Verhaeltnis reguliert. Dieser Gegensatz der Verwaltung, welcher weit tiefer
eingreift als die formale Verschiedenheit der senatorischen und der kaiserlichen
Administration, hat wohl die noch heute nachwirkende Verschiedenheit der Laender
der Langue d'oc und der Provence zu denen der Langue d'oui zunaechst und
hauptsaechlich herbeigefuehrt.
Soweit wie die Romanisierung Suedspaniens war die des gallischen Suedens in
republikanischer Zeit nicht vorgeschritten. Die zwischen den beiden Eroberungen
liegenden achtzig Jahre waren nicht rasch einzuholen; die Truppenlager in
Spanien waren bei weitem staerker und stetiger als die gallischen, die Staedte
latinischer Art dort zahlreicher als hier. Wohl war auch hier in der Zeit der
Gracchen und unter ihrem Einfluss Narbo gegruendet worden, die erste eigentliche
Buergerkolonie jenseits des Meeres; aber sie blieb vereinzelt und im
Handelsverkehr zwar Rivalin von Massalia, aber allem Anscheine nach an Bedeutung
ihr keineswegs gleich. Aber als Caesar anfing, die Geschicke Roms zu leiten,
wurde vor allem hier, in diesem Lande seiner Wahl und seines Sterns, das
Versaeumte nachgeholt. Die Kolonie Narbo wurde verstaerkt und war unter Tiberius
die volkreichste Stadt im gesamten Gallien. Dann wurden, hauptsaechlich auf dem
von Massalia abgetretenen Gebiet, vier neue Buergergemeinden angelegt, darunter
die bedeutendsten militaerisch Forum Iulii (Frejus), Hauptstation der neuen
Reichsflotte, fuer den Verkehr Arelate (Arles) an der Rhonemuendung, das bald,
als Lyon sich hob und der Verkehr sich wieder mehr nach der Rhone zog, Narbo
ueberfluegelnd, die rechte Erbin Massalias und das grosse Emporium des gallisch-
italischen Handels ward. Was er selbst noch und was sein Sohn in diesem Sinne
geschaffen hat, ist nicht bestimmt zu unterscheiden, und geschichtlich kommt
darauf auch wenig an; wenn irgendwo, war hier Augustus nichts als der
Testamentsvollstrecker Caesars. Ueberall weicht die keltische Gauverfassung der
italischen Gemeinde. Der Gau der Volker im Kuestengebiet, frueher den
Massalioten untertaenig, empfing durch Caesar latinische Gemeindeverfassung in
der Weise, dass die "Praetoren" der Volker dem ganzen, 24 Ortschaften
umfassenden Bezirk vorstanden ^2, bis dann bald darauf die alte Ordnung auch dem
Namen nach verschwand und an die Stelle des Gaus der Volker die latinische Stadt
Nemausus (Nimes) trat. Aehnlich erhielt der ansehnlichste aller Gaue dieser
Provinz, der der Allobrogen, welche das Land noerdlich der Isere und oestlich
der mittleren Rhone, von Valence und Lyon bis in die savoyischen Berge und an
den Lemansee in Besitz hatten, wahrscheinlich bereits durch Caesar eine gleiche
staedtische Organisation und italisches Recht, bis dann Kaiser Gaius der Stadt
Vienna das roemische Buergerrecht gewaehrte. Ebenso wurden in der gesamten
Provinz die groesseren Zentren durch Caesar oder in der ersten Kaiserzeit nach
latinischem Recht organisiert, so Ruscino (Roussillon), Avennio (Avignon), Aquae
Sextiae (Aix), Apta (Apt). Schon am Schluss der augustischen Zeit war die
Landschaft an beiden Ufern der unteren Rhone in Sprache und Sitte vollstaendig
romanisiert, die Gauverfassung wahrscheinlich in der gesamten Provinz bis auf
geringe Ueberreste beseitigt. Die Buerger der Gemeinden, denen das
Reichsbuergerrecht verliehen war, und nicht minder die Buerger derjenigen
latinischen Rechts, welche durch den Eintritt in das Reichsheer oder durch
Bekleidung von Aemtern in ihrer Heimatstadt fuer sich und ihre Nachkommen das
Reichsbuergerrecht erworben hatten, standen rechtlich den Italienern
vollstaendig gleich und gelangten gleich ihnen im Reichsdienst zu Aemtern und
Ehren.
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^2 Das zeigt die merkwuerdige Inschrift von Avignon (Herzog, Galliae
Narbonensis historia, descriptio, institutorum compositio. Leipzig 1864 n. 403):
T. Carisius T. f. pr(aetor) Volcar(um) dar, das aelteste Zeugnis fuer die
roemische Ordnung des Gemeinwesens in diesen Gegenden.
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Dagegen in den drei Gallien gab es Staedte roemischen und latinischen
Rechts nicht, oder vielmehr es gab dort nur eine solche ^3, die eben darum auch
zu keiner der drei Provinzen oder zu allen gehoerte, die Stadt Lugudunum (Lyon).
Am aeussersten Suedrand des kaiserlichen Gallien, unmittelbar an der Grenze der
staedtisch geordneten Provinz, am Zusammenfluss der Rhone und der Saone, an
einer militaerisch wie kommerziell gleich wohlgewaehlten Stelle war waehrend der
Buergerkriege, zunaechst infolge der Vertreibung einer Anzahl in Vienna
ansaessiger Italiener ^4, im Jahre 711 (43) diese Ansiedlung entstanden, nicht
hervorgegangen aus einem Keltengau ^5 und daher auch immer mit eng beschraenktem
Gebiet, sondern von Haus aus von Italienern gebildet und im Besitz des vollen
roemischen Buergerrechts, einzig in ihrer Art dastehend unter den Gemeinden der
drei Gallien, den Rechtsverhaeltnissen nach einigermassen wie Washington in dem
nordamerikanischen Bundesstaat. Diese einzige Stadt der drei Gallien wurde
zugleich die gallische Hauptstadt. Eine gemeinschaftliche Oberbehoerde hatten
die drei Provinzen nicht und von hohen Reichsbeamten hatte dort nur der
Statthalter der mittleren oder der lugudunensischen Provinz seinen Sitz; aber
wenn Kaiser oder Prinzen in Gallien verweilten, residierten sie regelmaessig in
Lyon. Lyon war neben Karthago die einzige Stadt der lateinischen Reichshaelfte,
welche nach dem Muster der hauptstaedtischen Garnison eine staendige Besatzung
erhielt ^6. Die einzige Muenzstaette fuer Reichsgeld, die wir im Westen fuer die
fruehere Kaiserzeit mit Sicherheit nachweisen koennen, ist die von Lyon. Hier
war die Zentralstelle des ganz Gallien umfassenden Grenzzolles, hier der
Knotenpunkt des gallischen Strassennetzes. Aber nicht bloss alle
Regierungsanstalten, welche Gallien gemeinschaftlich waren, hatten ihren
geborenen Sitz in Lyon, sondern diese Roemerstadt wurde auch, wie wir weiterhin
sehen werden, der Sitz des keltischen Landtags der drei Provinzen und aller
daran sich knuepfenden politischen und religioesen Institutionen, seiner Tempel
und seiner Jahresfeste. Also bluehte Lugudunum rasch empor, gefoerdert durch die
mit der Metropolenstellung verbundene reiche Dotation und die fuer den Handel
ungemein guenstige Lage. Ein Schriftsteller aus Tiberius' Zeit bezeichnet sie
als die zweite in Gallien nach Narbo; spaeterhin nimmt sie daselbst den Platz
neben oder vor ihrer Rhoneschwester Arelate. Bei der Feuersbrunst, die im Jahre
64 einen grossen Teil Roms in Asche legte, sandten die Lugudunenser den
Abgebrannten eine Beihilfe von 4 Millionen Sesterzen (870000 Mark), und als ihre
eigene Stadt im naechsten Jahr dasselbe Schicksal in noch haerterer Weise traf,
steuerte auch ihnen das ganze Reich seinen Beitrag und sandte der Kaiser die
gleiche Summe aus seiner Schatulle. Glaenzender als zuvor erstand die Stadt aus
ihren Ruinen, und sie ist fast durch zwei Jahrtausende unter allen Zeitlaeuften
eine Grossstadt geblieben bis auf den heutigen Tag. In der spaeteren Kaiserzeit
freilich tritt sie zurueck hinter Trier. Die Stadt der Treverer, Augusta genannt
wahrscheinlich von dem ersten Kaiser, gewann bald in der Belgica den ersten
Platz; wenn noch in Tiberius' Zeit Durocortorum der Remer (Reims) die
volkreichste Ortschaft der Provinz und der Sitz der Statthalter genannt wird, so
teilt bereits ein Schriftsteller aus der Zeit des Claudius den Primat daselbst
dem Hauptort der Treverer zu. Aber die Hauptstadt Galliens ^7, man darf
vielleicht sagen des Okzidents, ist Trier erst geworden durch die Umgestaltung
der Reichsverwaltung unter Diocletian. Seit Gallien, Britannien und Spanien
unter einer Oberverwaltung stehen, hat diese ihren Sitz in Trier, und seitdem
ist Trier auch, wenn die Kaiser in Gallien verweilen, deren regelmaessige
Residenz und, wie ein Grieche des 5. Jahrhunderts sagt, die groesste Stadt
jenseits der Alpen. Indes die Epoche, wo dieses Rom des Nordens seine Mauern und
seine Thermen empfing, die wohl genannt werden duerfen neben den Stadtmauern der
roemischen Koenige und den Baedern der kaiserlichen Reichshauptstadt, liegt
jenseits unserer Darstellung. Durch die ersten drei Jahrhunderte der Kaiserzeit
ist Lyon das roemische Zentrum des Keltenlandes geblieben, und nicht bloss, weil
es an Volkszahl und Reichtum den ersten Platz einnahm, sondern weil es, wie
keine andere des gallischen Nordens und nur wenige des Suedens, eine von Italien
aus gegruendete und nicht nur dem Recht, sondern dem Ursprung und dem Wesen nach
roemische Stadt war.
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^3 Nur etwa Noviodunum (Nyon am Genfer See) kann in den drei Gallien der
Anlage nach mit Lugudunum zusammengestellt werden; aber da diese Gemeinde
spaeter als civitas Equestrium auftritt (Inscr. Helv. 115), so scheint sie unter
die Gaue eingereiht zu sein, was von Lugudunum nicht gilt.
^4 Die aus Vienna von den Allobrogen frueher Vertriebenen (oi ek Oyienn/e/s
t/e/s Narbon/e/sias ypo t/o/n Allobrig/o/n pote ekpesontes) bei Dio 46, 50
koennen nicht wohl andere gewesen sein als roemische Buerger, da die Gruendung
einer Buergerkolonie zu ihren Gunsten nur unter dieser Voraussetzung sich
begreift. Die "fruehere" Vertreibung stand wohl in Zusammenhang mit dem
Allobrogenaufstand unter Catugnatus im Jahre 693 (61). Die Erklaerung, warum die
Vertriebenen nicht zurueckgefuehrt, sondern anderweitig angesiedelt wurden,
fehlt, aber es lassen sich dafuer mancherlei Veranlassungen denken, und die
Tatsache selbst wird dadurch nicht in Zweifel gestellt. Die der Stadt
zufliessenden Renten (Tac. hist. 1, 65) moegen ihr wohl auf Kosten von Vienna
verliehen worden sein.
^5 Der Boden gehoerte frueher den Segusiavern (Plin. nat. 4, 18, 107;
Strab. p. 186, 192), einem der kleinen Klientelgaue der Haeduer (Caes. Gall. 7,
75); aber in der Gaueinteilung zaehlt sie nicht zu diesen, sondern steht fuer
sich als m/e/tropolis (Ptol. geogr. 2, 8, 11 u. 12).
^6 Dies sind die 1200 Soldaten, mit welchen, wie der Judenkoenig Agrippa
bei Josephus (bel. Iud. 2, 16, 4) sagt, die Roemer das gesamte Gallien in
Botmaessigkeit halten.
^7 Nichts ist so bezeichnend fuer die Stellung Triers in dieser Zeit als
die Verordnung des Kaisers Gratianus vom Jahre 376 (Cod. Theod. 13, 3, 11), dass
den Professoren der Rhetorik und der Grammatik beider Sprachen in saemtlichen
Hauptstaedten der damaligen siebzehn gallischen Provinzen zu ihrem staedtischen
Gehalt die gleiche Zulage aus der Staatskasse gegeben, fuer Trier aber diese
hoeher bemessen werden solle.
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Wie fuer die Organisation der Suedprovinz die italische Stadt die Grundlage
war, so fuer die noerdliche der Gau, und zwar ueberwiegend derjenige der
keltischen ehemaligen Staats-, jetzigen Gemeindeordnung. Die Bedeutung des
Gegensatzes von Stadt und Gau ist nicht zunaechst abhaengig von seinem Inhalt;
selbst wenn er ein bloss rechtlich formaler gewesen waere, haette er die
Nationalitaeten geschieden, auf der einen Seite das Gefuehl der Zugehoerigkeit
zu Rom, auf der andern Seite das der Fremdartigkeit geweckt und geschaerft. Hoch
darf fuer diese Zeit die praktische Verschiedenheit der beiden Ordnungen nicht
angeschlagen werden, da die Elemente der Gemeindeordnung, die Beamten, der Rat,
die Buergerversammlung, dort wie hier dieselben waren und etwa frueher
vorhandene, tiefer gehende Gegensaetze von der roemischen Oberherrschaft
schwerlich lange geduldet wurden. Daher hat auch der Uebergang von der
Gauordnung zu der staedtischen sich haeufig und ohne Anstoss, man kann
vielleicht sagen im Laufe der Entwicklung mit einer gewissen Notwendigkeit von
selber vollzogen. Infolgedessen treten die qualitativen Unterschiede der beiden
Rechtsformen in unserer Ueberlieferung wenig hervor. Dennoch war der Gegensatz
sicher nicht ein bloss nomineller, sondern es bestanden in den Befugnissen der
verschiedenen Gewalten, in Rechtspflege, Besteuerung, Aushebung,
Verschiedenheiten, die fuer die Administration, teils an sich, teils infolge der
Gewoehnung, von Bedeutung waren oder doch bedeutend schienen. Bestimmt erkennbar
ist der quantitative Gegensatz. Die Gaue, wenigstens wie sie bei den Kelten und
den Germanen auftreten, sind durchgaengig mehr Voelkerschaften als Ortschaften;
dieses sehr wesentliche Moment ist allen keltischen Gebieten eigentuemlich und
selbst durch die spaeter eintretende Romanisierung oft mehr verdeckt als
verwischt. Mediolanum und Brixia haben ihre weiten Grenzen und ihre dauernde
Potenz wesentlich dem zu danken, dass sie eigentlich nichts sind als die Gaue
der Insubrer und der Cenomanen. Dass das Territorium der Stadt Vienna die
Dauphine und Westsavoyen umfasst und die ebenso alten und fast ebenso
ansehnlichen Ortschaften Cularo (Grenoble) und Genava (Genf) bis in die spaete
Kaiserzeit dem Rechte nach Doerfer der Kolonie Vienna sind, erklaert sich
ebenfalls daraus, dass dieses der spaetere Name der Voelkerschaft der Allobrogen
ist. In den meisten keltischen Gauen ueberwiegt eine Ortschaft so durchaus, dass
es einerlei ist, ob man die Remer oder Durocortorum, die Bituriger oder
Burdigala nennt; aber es kommt auch das Gegenteil vor, wie zum Beispiel bei den
Vocontiern Vasio (Vaison) und Lucus, bei den Carnuten Autricum (Chartres) und
Cenabum (Orleans) sich die Waage halten; und ob die Vorrechte, die nach
italischer und griechischer Ordnung sich selbstverstaendlich der Flur gegenueber
an den Mauerring knuepfen, bei den Kelten rechtlich oder auch nur tatsaechlich
in aehnlicher Weise geordnet waren, ist mehr als fraglich. Das Gegenbild fuer
diesen Gau im griechisch-italischen Westen ist viel weniger die Stadt als die
Voelkerschaft; die Carnuten hat man mit den Boeotern zu gleichen, Autricum und
Cenabum mit Tanagra und Thespiae. Die Besonderheit der Stellung der Kelten unter
der roemischen Herrschaft gegenueber anderen Nationen, den Iberern zum Beispiel
und den Hellenen, beruht darauf, dass diese groesseren Verbaende dort als
Gemeinden fortbestanden, hier diejenigen Bestandteile, aus denen sie sich
zusammensetzten, die Gemeinden bildeten. Dabei moegen aeltere, der vorroemischen
Zeit angehoerige Verschiedenheiten der nationalen Entwicklung mitgewirkt haben;
es mag wohl leichter ausfuehrbar gewesen sein, den Boeotern den
gemeinschaftlichen Staedtetag zu nehmen, als die Helvetier in ihre vier
Distrikte aufzuloesen; politische Verbaende behaupten sich auch nach der
Unterwerfung unter eine Zentralgewalt da, wo ihre Aufloesung die Desorganisation
herbeifuehren wuerde. Dennoch ist, was in Gallien durch Augustus oder, wenn man
will durch Caesar geschah, nicht durch den Zwang der Verhaeltnisse
herbeigefuehrt worden, sondern hauptsaechlich durch den freien Entschluss der
Regierung, wie er auch allein zu der uebrigens gegen die Kelten geuebten
Schonung passt. Denn es gab in der Tat in der vorroemischen Zeit und noch zur
Zeit der Caesarischen Eroberung eine bei weitem groessere Anzahl von Gauen, als
wir sie spaeter finden; namentlich ist es bemerkenswert, dass die zahlreichen,
durch Klientel einem groesseren Gau angeschlossenen kleineren in der Kaiserzeit
nicht selbstaendig geworden, sondern verschwunden sind ^8. Wenn spaeterhin das
Keltenland geteilt erscheint in eine maessige Anzahl bedeutender, zum Teil sogar
sehr grosser Gaudistrikte, innerhalb deren abhaengige Gaue nirgends zum
Vorschein kommen, so ist diese Ordnung freilich durch das vorroemische
Klientelwesen angebahnt, aber erst durch die roemische Reorganisation
vollstaendig durchgefuehrt worden. Dieser Fortbestand und diese Steigerung der
Gauverfassung wird fuer die weitere politische Entwicklung Galliens vor allem
bestimmend gewesen sein. Wenn die tarraconensische Provinz in 293 selbstaendige
Gemeinden zerfiel, so zaehlten die drei Gallien zusammen, wie wir sehen werden,
deren nicht mehr als 64. Die Einheit und ihre Erinnerungen blieben ungebrochen;
die eifrige Verehrung, die die ganze Kaiserzeit hindurch dem Quellgott Nemausus
bei den Volkern gezollt wurde, zeigt, wie selbst hier, im Sueden des Landes und
in einem zur Stadt umgewandelten Gau die traditionelle Zusammengehoerigkeit noch