Unabhaengigkeit ihrer Nation, aber dieser Versuch scheiterte klaeglich, nicht

erst durch das Einschreiten der Regierung, sondern schon an dem Widerspruch der

grossen Majoritaet der Keltengaue selbst, die den Abfall von Rom nicht wollen

konnten und nicht wollten. Die roemischen Namen der fuehrenden Adligen, die

lateinische Aufschrift der Insurrektionsmuenzen, die durchgehende Travestie der

roemischen Ordnungen zeigen auf das deutlichste, dass die Befreiung der

keltischen Nation von dem Joch der Fremden im Jahre 70 n. Chr. deshalb nicht

mehr moeglich war, weil es eine solche Nation nicht mehr gab und die roemische

Herrschaft nach Umstaenden als ein Joch, aber nicht mehr als Fremdherrschaft

empfunden ward. Waere eine solche Gelegenheit zur Zeit der Schlacht bei Philippi

oder noch unter Tiberius den Kelten geboten worden, so waere der Aufstand wohl

auch nicht anders, aber in Stroemen Bluts verlaufen; jetzt verlief er im Sande.

Wenn einige Dezennien nach diesen schweren Krisen die Rheinarmee betraechtlich

reduziert ward, so hatten eben sie den Beweis geliefert, dass die Gallier in

ihrer grossen Mehrzahl nicht mehr daran dachten, sich von den Italienern zu

scheiden, und die vier Generationen, die seit der Eroberung sich gefolgt waren,

ihr Werk getan hatten. Was spaeter dort vorgeht, sind Krisen innerhalb der

roemischen Welt. Als diese auseinanderzubrechen drohte, sonderte sich fuer

einige Zeit wie der Osten so auch der Westen von dem Zentrum des Reiches ab;

aber der Sonderstaat des Postumus war das Werk der Not, nicht der Wahl, und auch

die Sonderung nur eine faktische; die Imperatoren, die ueber Gallien, Britannien

und Spanien geboten, haben gerade ebenso auf die Beherrschung des ganzen Reiches

Anspruch gemacht wie ihre italischen Gegenkaiser. Gewiss blieben genug Spuren

des alten keltischen Wesens und auch der alten keltischen Unbaendigkeit. Wie der

Bischof Hilarius von Poitiers, selbst ein Gallier, ueber das trotzige Wesen

seiner Landsleute klagt, so heissen die Gallier auch in den spaeteren

Kaiserbiographien stoerrig und unregierlich und geneigt zur Widersetzlichkeit,

so dass ihnen gegenueber Konsequenz und Strenge des Regiments besonders

erforderlich erscheint. Aber an eine Trennung vom Roemischen Reich oder gar an

eine Lossagung von der roemischen Nationalitaet, soweit es ueberhaupt eine

solche damals gab, ist in diesen spaeteren Jahrhunderten nirgends weniger

gedacht worden als in Gallien; vielmehr fuellt die Entwicklung der roemisch-

gallischen Kultur, zu welcher Caesar und Augustus den Grund gelegt haben, die

spaetere roemische Epoche ebenso aus wie das Mittelalter und die Neuzeit.

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^1 Das iberische Muenzgebiet reicht entschieden ueber die Pyrenaeen

hinueber, wenn auch die einzelnen Muenzaufschriften, welche unter anderm auf

Perpignan und Narbonne bezogen werden, nicht sicherer Deutung sind. Da alle

diese Praegungen unter roemischer Autorisation stattgefunden haben, so legt dies

die Frage nahe, ob nicht frueher, namentlich vor der Gruendung von Narbo (636

118), dieser Teil der spaeteren Narbonensis unter dem Statthalter des

Diesseitigen Spaniens gestanden hat. Aquitanische Muenzen mit iberischer

Aufschrift gibt es nicht, so wenig wie aus dem nordwestlichen Spanien,

wahrscheinlich, weil die roemische Oberherrschaft, unter deren Tutel diese

Praegung erwachsen ist, solange dieselbe dauerte, das heisst vielleicht bis zum

Numantinischen Krieg, jene Gebiete nicht umfasste.

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Die Regulierung Galliens ist das Werk des Augustus. Bei derjenigen der

Reichsverwaltung nach dem Schluss der Buergerkriege kam das gesamte Gallien, so

wie es Caesar uebertragen oder von ihm hinzugewonnen worden war, nur mit

Ausschluss des inzwischen mit Italien vereinigten Gebiets diesseits der Alpen,

unter kaiserliche Verwaltung. Unmittelbar nachher begab Augustus sich nach

Gallien und vollzog im Jahre 727 (27) in der Hauptstadt Lugudunum die Schatzung

der gallischen Provinz, wodurch die durch Caesar zum Reiche gekommenen

Landesteile zuerst einen geordneten Kataster erhielten und fuer sie die

Steuerzahlung reguliert ward. Er verweilte damals nicht lange, da die spanischen

Angelegenheiten seine Gegenwart erheischten. Aber die Durchfuehrung der neuen

Ordnung stiess auf grosse Schwierigkeiten und vielfach auf Widerstand; es sind

nicht bloss militaerische Angelegenheiten gewesen, welche Agrippas Aufenthalt in

Gallien im Jahre 735 (19) und den des Kaisers selbst waehrend der Jahre 738-741

(16-13) veranlassten; und die dem kaiserlichen Hause angehoerigen Statthalter

oder Kommandofuehrer am Rhein, Augustus' Stiefsohn Tiberius 738 (16), dessen

Bruder Drusus 742-745 (12-9), wieder Tiberius 745-747 (9-7), 757-759 (3-5 n.

Chr.), 763-765 (9-11 n. Chr.), dessen Sohn Germanicus 766-769 (12-15 n. Chr.),

hatten alle auch die Aufgabe, die Organisation Galliens weiterzufuehren. Das

Friedenswerk war sicher nicht minder schwierig und nicht minder wichtig als die

Waffengaenge am Rhein; man erkennt dies darin, dass der Kaiser die

Fundamentierung selbst in die Hand nahm und die Durchfuehrung den naechst- und

hoechstgestellten Maennern des Reiches anvertraute. Die von Caesar im Drange der

Buergerkriege getroffenen Festsetzungen haben erst in diesen Jahren diejenige

Gestalt bekommen, welche sie dann im wesentlichen behielten. Sie erstreckten

sich ueber die alte wie ueber die neue Provinz; indes gab Augustus das

altroemische Gebiet nebst dem von Massalia vom Mittelmeer bis an die Cevennen

schon im Jahre 732 (22) an die senatorische Regierung ab und behielt nur

Neugallien in eigener Verwaltung. Dieses immer noch sehr ausgedehnte Gebiet

wurde dann in drei Verwaltungsbezirke aufgeloest, deren jedem ein selbstaendiger

kaiserlicher Statthalter vorgesetzt wurde. Diese Einteilung knuepfte an an die

schon von dem Diktator Caesar vorgefundene und auf den nationalen Gegensaetzen

beruhende Dreiteilung des Keltenlandes in das von Iberern bewohnte Aquitanien,

das rein keltische Gallien und das keltisch-germanische Gebiet der Bellten; auch

ist wohl beabsichtigt worden, diese den Ausbau der roemischen Herrschaft

foerdernden Gegensaetze einigermassen in der administrativen Teilung zum

Ausdruck zu bringen. Indes ist dies nur annaehernd durchgefuehrt worden und

konnte auch praktisch nicht anders realisiert werden. Das rein keltische Gebiet

zwischen Garonne und Loire ward zu dem allzu kleinen iberischen Aquitanien

hinzugelegt, das gesamte linksrheinische Ufer vom Lemansee bis zur Mosel mit der

Belgica vereinigt, obwohl die meisten dieser Gaue keltisch waren; ueberhaupt

ueberwog der Keltenstamm in dem Grade, dass die vereinigten Provinzen die "drei

Gallien" heissen konnten. Von der Bildung der beiden sogenannten Germanien,

nominell dem Ersatz fuer die verlorene oder nicht zustande gekommene wirklich

germanische Provinz, der Sache nach der gallischen Militaergrenze, wird in dem

folgenden Abschnitt die Rede sein.

Die rechtlichen Verhaeltnisse wurden in durchaus verschiedener Weise fuer

die alte Provinz Gallien und fuer die drei neuen geordnet: jene wurde sofort und

vollstaendig latinisiert, in dieser zunaechst nur das bestehende nationale

Verhaeltnis reguliert. Dieser Gegensatz der Verwaltung, welcher weit tiefer

eingreift als die formale Verschiedenheit der senatorischen und der kaiserlichen

Administration, hat wohl die noch heute nachwirkende Verschiedenheit der Laender

der Langue d'oc und der Provence zu denen der Langue d'oui zunaechst und

hauptsaechlich herbeigefuehrt.

Soweit wie die Romanisierung Suedspaniens war die des gallischen Suedens in

republikanischer Zeit nicht vorgeschritten. Die zwischen den beiden Eroberungen

liegenden achtzig Jahre waren nicht rasch einzuholen; die Truppenlager in

Spanien waren bei weitem staerker und stetiger als die gallischen, die Staedte

latinischer Art dort zahlreicher als hier. Wohl war auch hier in der Zeit der

Gracchen und unter ihrem Einfluss Narbo gegruendet worden, die erste eigentliche

Buergerkolonie jenseits des Meeres; aber sie blieb vereinzelt und im

Handelsverkehr zwar Rivalin von Massalia, aber allem Anscheine nach an Bedeutung

ihr keineswegs gleich. Aber als Caesar anfing, die Geschicke Roms zu leiten,

wurde vor allem hier, in diesem Lande seiner Wahl und seines Sterns, das

Versaeumte nachgeholt. Die Kolonie Narbo wurde verstaerkt und war unter Tiberius

die volkreichste Stadt im gesamten Gallien. Dann wurden, hauptsaechlich auf dem

von Massalia abgetretenen Gebiet, vier neue Buergergemeinden angelegt, darunter

die bedeutendsten militaerisch Forum Iulii (Frejus), Hauptstation der neuen

Reichsflotte, fuer den Verkehr Arelate (Arles) an der Rhonemuendung, das bald,

als Lyon sich hob und der Verkehr sich wieder mehr nach der Rhone zog, Narbo

ueberfluegelnd, die rechte Erbin Massalias und das grosse Emporium des gallisch-

italischen Handels ward. Was er selbst noch und was sein Sohn in diesem Sinne

geschaffen hat, ist nicht bestimmt zu unterscheiden, und geschichtlich kommt

darauf auch wenig an; wenn irgendwo, war hier Augustus nichts als der

Testamentsvollstrecker Caesars. Ueberall weicht die keltische Gauverfassung der

italischen Gemeinde. Der Gau der Volker im Kuestengebiet, frueher den

Massalioten untertaenig, empfing durch Caesar latinische Gemeindeverfassung in

der Weise, dass die "Praetoren" der Volker dem ganzen, 24 Ortschaften

umfassenden Bezirk vorstanden ^2, bis dann bald darauf die alte Ordnung auch dem

Namen nach verschwand und an die Stelle des Gaus der Volker die latinische Stadt

Nemausus (Nimes) trat. Aehnlich erhielt der ansehnlichste aller Gaue dieser

Provinz, der der Allobrogen, welche das Land noerdlich der Isere und oestlich

der mittleren Rhone, von Valence und Lyon bis in die savoyischen Berge und an

den Lemansee in Besitz hatten, wahrscheinlich bereits durch Caesar eine gleiche

staedtische Organisation und italisches Recht, bis dann Kaiser Gaius der Stadt

Vienna das roemische Buergerrecht gewaehrte. Ebenso wurden in der gesamten

Provinz die groesseren Zentren durch Caesar oder in der ersten Kaiserzeit nach

latinischem Recht organisiert, so Ruscino (Roussillon), Avennio (Avignon), Aquae

Sextiae (Aix), Apta (Apt). Schon am Schluss der augustischen Zeit war die

Landschaft an beiden Ufern der unteren Rhone in Sprache und Sitte vollstaendig

romanisiert, die Gauverfassung wahrscheinlich in der gesamten Provinz bis auf

geringe Ueberreste beseitigt. Die Buerger der Gemeinden, denen das

Reichsbuergerrecht verliehen war, und nicht minder die Buerger derjenigen

latinischen Rechts, welche durch den Eintritt in das Reichsheer oder durch

Bekleidung von Aemtern in ihrer Heimatstadt fuer sich und ihre Nachkommen das

Reichsbuergerrecht erworben hatten, standen rechtlich den Italienern

vollstaendig gleich und gelangten gleich ihnen im Reichsdienst zu Aemtern und

Ehren.

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^2 Das zeigt die merkwuerdige Inschrift von Avignon (Herzog, Galliae

Narbonensis historia, descriptio, institutorum compositio. Leipzig 1864 n. 403):

T. Carisius T. f. pr(aetor) Volcar(um) dar, das aelteste Zeugnis fuer die

roemische Ordnung des Gemeinwesens in diesen Gegenden.

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Dagegen in den drei Gallien gab es Staedte roemischen und latinischen

Rechts nicht, oder vielmehr es gab dort nur eine solche ^3, die eben darum auch

zu keiner der drei Provinzen oder zu allen gehoerte, die Stadt Lugudunum (Lyon).

Am aeussersten Suedrand des kaiserlichen Gallien, unmittelbar an der Grenze der

staedtisch geordneten Provinz, am Zusammenfluss der Rhone und der Saone, an

einer militaerisch wie kommerziell gleich wohlgewaehlten Stelle war waehrend der

Buergerkriege, zunaechst infolge der Vertreibung einer Anzahl in Vienna

ansaessiger Italiener ^4, im Jahre 711 (43) diese Ansiedlung entstanden, nicht

hervorgegangen aus einem Keltengau ^5 und daher auch immer mit eng beschraenktem

Gebiet, sondern von Haus aus von Italienern gebildet und im Besitz des vollen

roemischen Buergerrechts, einzig in ihrer Art dastehend unter den Gemeinden der

drei Gallien, den Rechtsverhaeltnissen nach einigermassen wie Washington in dem

nordamerikanischen Bundesstaat. Diese einzige Stadt der drei Gallien wurde

zugleich die gallische Hauptstadt. Eine gemeinschaftliche Oberbehoerde hatten

die drei Provinzen nicht und von hohen Reichsbeamten hatte dort nur der

Statthalter der mittleren oder der lugudunensischen Provinz seinen Sitz; aber

wenn Kaiser oder Prinzen in Gallien verweilten, residierten sie regelmaessig in

Lyon. Lyon war neben Karthago die einzige Stadt der lateinischen Reichshaelfte,

welche nach dem Muster der hauptstaedtischen Garnison eine staendige Besatzung

erhielt ^6. Die einzige Muenzstaette fuer Reichsgeld, die wir im Westen fuer die

fruehere Kaiserzeit mit Sicherheit nachweisen koennen, ist die von Lyon. Hier

war die Zentralstelle des ganz Gallien umfassenden Grenzzolles, hier der

Knotenpunkt des gallischen Strassennetzes. Aber nicht bloss alle

Regierungsanstalten, welche Gallien gemeinschaftlich waren, hatten ihren

geborenen Sitz in Lyon, sondern diese Roemerstadt wurde auch, wie wir weiterhin

sehen werden, der Sitz des keltischen Landtags der drei Provinzen und aller

daran sich knuepfenden politischen und religioesen Institutionen, seiner Tempel

und seiner Jahresfeste. Also bluehte Lugudunum rasch empor, gefoerdert durch die

mit der Metropolenstellung verbundene reiche Dotation und die fuer den Handel

ungemein guenstige Lage. Ein Schriftsteller aus Tiberius' Zeit bezeichnet sie

als die zweite in Gallien nach Narbo; spaeterhin nimmt sie daselbst den Platz

neben oder vor ihrer Rhoneschwester Arelate. Bei der Feuersbrunst, die im Jahre

64 einen grossen Teil Roms in Asche legte, sandten die Lugudunenser den

Abgebrannten eine Beihilfe von 4 Millionen Sesterzen (870000 Mark), und als ihre

eigene Stadt im naechsten Jahr dasselbe Schicksal in noch haerterer Weise traf,

steuerte auch ihnen das ganze Reich seinen Beitrag und sandte der Kaiser die

gleiche Summe aus seiner Schatulle. Glaenzender als zuvor erstand die Stadt aus

ihren Ruinen, und sie ist fast durch zwei Jahrtausende unter allen Zeitlaeuften

eine Grossstadt geblieben bis auf den heutigen Tag. In der spaeteren Kaiserzeit

freilich tritt sie zurueck hinter Trier. Die Stadt der Treverer, Augusta genannt

wahrscheinlich von dem ersten Kaiser, gewann bald in der Belgica den ersten

Platz; wenn noch in Tiberius' Zeit Durocortorum der Remer (Reims) die

volkreichste Ortschaft der Provinz und der Sitz der Statthalter genannt wird, so

teilt bereits ein Schriftsteller aus der Zeit des Claudius den Primat daselbst

dem Hauptort der Treverer zu. Aber die Hauptstadt Galliens ^7, man darf

vielleicht sagen des Okzidents, ist Trier erst geworden durch die Umgestaltung

der Reichsverwaltung unter Diocletian. Seit Gallien, Britannien und Spanien

unter einer Oberverwaltung stehen, hat diese ihren Sitz in Trier, und seitdem

ist Trier auch, wenn die Kaiser in Gallien verweilen, deren regelmaessige

Residenz und, wie ein Grieche des 5. Jahrhunderts sagt, die groesste Stadt

jenseits der Alpen. Indes die Epoche, wo dieses Rom des Nordens seine Mauern und

seine Thermen empfing, die wohl genannt werden duerfen neben den Stadtmauern der

roemischen Koenige und den Baedern der kaiserlichen Reichshauptstadt, liegt

jenseits unserer Darstellung. Durch die ersten drei Jahrhunderte der Kaiserzeit

ist Lyon das roemische Zentrum des Keltenlandes geblieben, und nicht bloss, weil

es an Volkszahl und Reichtum den ersten Platz einnahm, sondern weil es, wie

keine andere des gallischen Nordens und nur wenige des Suedens, eine von Italien

aus gegruendete und nicht nur dem Recht, sondern dem Ursprung und dem Wesen nach

roemische Stadt war.

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^3 Nur etwa Noviodunum (Nyon am Genfer See) kann in den drei Gallien der

Anlage nach mit Lugudunum zusammengestellt werden; aber da diese Gemeinde

spaeter als civitas Equestrium auftritt (Inscr. Helv. 115), so scheint sie unter

die Gaue eingereiht zu sein, was von Lugudunum nicht gilt.

^4 Die aus Vienna von den Allobrogen frueher Vertriebenen (oi ek Oyienn/e/s

t/e/s Narbon/e/sias ypo t/o/n Allobrig/o/n pote ekpesontes) bei Dio 46, 50

koennen nicht wohl andere gewesen sein als roemische Buerger, da die Gruendung

einer Buergerkolonie zu ihren Gunsten nur unter dieser Voraussetzung sich

begreift. Die "fruehere" Vertreibung stand wohl in Zusammenhang mit dem

Allobrogenaufstand unter Catugnatus im Jahre 693 (61). Die Erklaerung, warum die

Vertriebenen nicht zurueckgefuehrt, sondern anderweitig angesiedelt wurden,

fehlt, aber es lassen sich dafuer mancherlei Veranlassungen denken, und die

Tatsache selbst wird dadurch nicht in Zweifel gestellt. Die der Stadt

zufliessenden Renten (Tac. hist. 1, 65) moegen ihr wohl auf Kosten von Vienna

verliehen worden sein.

^5 Der Boden gehoerte frueher den Segusiavern (Plin. nat. 4, 18, 107;

Strab. p. 186, 192), einem der kleinen Klientelgaue der Haeduer (Caes. Gall. 7,

75); aber in der Gaueinteilung zaehlt sie nicht zu diesen, sondern steht fuer

sich als m/e/tropolis (Ptol. geogr. 2, 8, 11 u. 12).

^6 Dies sind die 1200 Soldaten, mit welchen, wie der Judenkoenig Agrippa

bei Josephus (bel. Iud. 2, 16, 4) sagt, die Roemer das gesamte Gallien in

Botmaessigkeit halten.

^7 Nichts ist so bezeichnend fuer die Stellung Triers in dieser Zeit als

die Verordnung des Kaisers Gratianus vom Jahre 376 (Cod. Theod. 13, 3, 11), dass

den Professoren der Rhetorik und der Grammatik beider Sprachen in saemtlichen

Hauptstaedten der damaligen siebzehn gallischen Provinzen zu ihrem staedtischen

Gehalt die gleiche Zulage aus der Staatskasse gegeben, fuer Trier aber diese

hoeher bemessen werden solle.

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Wie fuer die Organisation der Suedprovinz die italische Stadt die Grundlage

war, so fuer die noerdliche der Gau, und zwar ueberwiegend derjenige der

keltischen ehemaligen Staats-, jetzigen Gemeindeordnung. Die Bedeutung des

Gegensatzes von Stadt und Gau ist nicht zunaechst abhaengig von seinem Inhalt;

selbst wenn er ein bloss rechtlich formaler gewesen waere, haette er die

Nationalitaeten geschieden, auf der einen Seite das Gefuehl der Zugehoerigkeit

zu Rom, auf der andern Seite das der Fremdartigkeit geweckt und geschaerft. Hoch

darf fuer diese Zeit die praktische Verschiedenheit der beiden Ordnungen nicht

angeschlagen werden, da die Elemente der Gemeindeordnung, die Beamten, der Rat,

die Buergerversammlung, dort wie hier dieselben waren und etwa frueher

vorhandene, tiefer gehende Gegensaetze von der roemischen Oberherrschaft

schwerlich lange geduldet wurden. Daher hat auch der Uebergang von der

Gauordnung zu der staedtischen sich haeufig und ohne Anstoss, man kann

vielleicht sagen im Laufe der Entwicklung mit einer gewissen Notwendigkeit von

selber vollzogen. Infolgedessen treten die qualitativen Unterschiede der beiden

Rechtsformen in unserer Ueberlieferung wenig hervor. Dennoch war der Gegensatz

sicher nicht ein bloss nomineller, sondern es bestanden in den Befugnissen der

verschiedenen Gewalten, in Rechtspflege, Besteuerung, Aushebung,

Verschiedenheiten, die fuer die Administration, teils an sich, teils infolge der

Gewoehnung, von Bedeutung waren oder doch bedeutend schienen. Bestimmt erkennbar

ist der quantitative Gegensatz. Die Gaue, wenigstens wie sie bei den Kelten und

den Germanen auftreten, sind durchgaengig mehr Voelkerschaften als Ortschaften;

dieses sehr wesentliche Moment ist allen keltischen Gebieten eigentuemlich und

selbst durch die spaeter eintretende Romanisierung oft mehr verdeckt als

verwischt. Mediolanum und Brixia haben ihre weiten Grenzen und ihre dauernde

Potenz wesentlich dem zu danken, dass sie eigentlich nichts sind als die Gaue

der Insubrer und der Cenomanen. Dass das Territorium der Stadt Vienna die

Dauphine und Westsavoyen umfasst und die ebenso alten und fast ebenso

ansehnlichen Ortschaften Cularo (Grenoble) und Genava (Genf) bis in die spaete

Kaiserzeit dem Rechte nach Doerfer der Kolonie Vienna sind, erklaert sich

ebenfalls daraus, dass dieses der spaetere Name der Voelkerschaft der Allobrogen

ist. In den meisten keltischen Gauen ueberwiegt eine Ortschaft so durchaus, dass

es einerlei ist, ob man die Remer oder Durocortorum, die Bituriger oder

Burdigala nennt; aber es kommt auch das Gegenteil vor, wie zum Beispiel bei den

Vocontiern Vasio (Vaison) und Lucus, bei den Carnuten Autricum (Chartres) und

Cenabum (Orleans) sich die Waage halten; und ob die Vorrechte, die nach

italischer und griechischer Ordnung sich selbstverstaendlich der Flur gegenueber

an den Mauerring knuepfen, bei den Kelten rechtlich oder auch nur tatsaechlich

in aehnlicher Weise geordnet waren, ist mehr als fraglich. Das Gegenbild fuer

diesen Gau im griechisch-italischen Westen ist viel weniger die Stadt als die

Voelkerschaft; die Carnuten hat man mit den Boeotern zu gleichen, Autricum und

Cenabum mit Tanagra und Thespiae. Die Besonderheit der Stellung der Kelten unter

der roemischen Herrschaft gegenueber anderen Nationen, den Iberern zum Beispiel

und den Hellenen, beruht darauf, dass diese groesseren Verbaende dort als

Gemeinden fortbestanden, hier diejenigen Bestandteile, aus denen sie sich

zusammensetzten, die Gemeinden bildeten. Dabei moegen aeltere, der vorroemischen

Zeit angehoerige Verschiedenheiten der nationalen Entwicklung mitgewirkt haben;

es mag wohl leichter ausfuehrbar gewesen sein, den Boeotern den

gemeinschaftlichen Staedtetag zu nehmen, als die Helvetier in ihre vier

Distrikte aufzuloesen; politische Verbaende behaupten sich auch nach der

Unterwerfung unter eine Zentralgewalt da, wo ihre Aufloesung die Desorganisation

herbeifuehren wuerde. Dennoch ist, was in Gallien durch Augustus oder, wenn man

will durch Caesar geschah, nicht durch den Zwang der Verhaeltnisse

herbeigefuehrt worden, sondern hauptsaechlich durch den freien Entschluss der

Regierung, wie er auch allein zu der uebrigens gegen die Kelten geuebten

Schonung passt. Denn es gab in der Tat in der vorroemischen Zeit und noch zur

Zeit der Caesarischen Eroberung eine bei weitem groessere Anzahl von Gauen, als

wir sie spaeter finden; namentlich ist es bemerkenswert, dass die zahlreichen,

durch Klientel einem groesseren Gau angeschlossenen kleineren in der Kaiserzeit

nicht selbstaendig geworden, sondern verschwunden sind ^8. Wenn spaeterhin das

Keltenland geteilt erscheint in eine maessige Anzahl bedeutender, zum Teil sogar

sehr grosser Gaudistrikte, innerhalb deren abhaengige Gaue nirgends zum

Vorschein kommen, so ist diese Ordnung freilich durch das vorroemische

Klientelwesen angebahnt, aber erst durch die roemische Reorganisation

vollstaendig durchgefuehrt worden. Dieser Fortbestand und diese Steigerung der

Gauverfassung wird fuer die weitere politische Entwicklung Galliens vor allem

bestimmend gewesen sein. Wenn die tarraconensische Provinz in 293 selbstaendige

Gemeinden zerfiel, so zaehlten die drei Gallien zusammen, wie wir sehen werden,

deren nicht mehr als 64. Die Einheit und ihre Erinnerungen blieben ungebrochen;

die eifrige Verehrung, die die ganze Kaiserzeit hindurch dem Quellgott Nemausus

bei den Volkern gezollt wurde, zeigt, wie selbst hier, im Sueden des Landes und

in einem zur Stadt umgewandelten Gau die traditionelle Zusammengehoerigkeit noch

Römische Geschichte — Buch 8 · 第 8 / 73 段