Ein anderes ist es, wissenschaftliche Wahrheiten +finden+, ein anderes,

sie +beweisen+. +Maxwell+ stellte die elektromagnetische Lichttheorie

auf; +Hertz+ bewies sie, und zwar auf induktivem Wege durch eigens

von ihm erdachte Experimente. Wohl können gelegentlich der Weg, auf

dem man zu einer Erkenntnis gelangt, und derjenige, auf dem man sie

zureichend begründet, der Sache nach miteinander übereinstimmen; in

der Regel aber (und das gilt besonders für die großen, weittragenden

Entdeckungen der Tatsachenwissenschaften) ist der Gedanke da, ehe auch

nur ein Teil seiner Gründe annähernd übersehen werden kann (ähnlich

+Riehl+, Robert Mayers Entdeckung und Beweis des Energieprinzips,

Philos. Abh., Sigwart gew., 1910, S. 162).

In einem vollständigen System der Wissenschaft hängen alle Urteile

dergestalt mit- und untereinander zusammen, daß jede neue Einsicht, die

sich mit den bereits bestehenden in Übereinstimmung befindet, darin

logisch ihre Stütze findet, jede aber, die dem vorhandenen Bestand der

Erkenntnis widerspricht, von vornherein den Verdacht der Falschheit

erweckt. Die Einheit der Wissenschaft verlangt, daß alle Erkenntnisse

-- gleich wie -- in einem geordneten Zusammenhang stehen, in dem man

von dem Allgemeinsten bis zu dem Speziellsten und umgekehrt hinauf

und hinab steigen kann, ohne innerhalb der systematischen Ordnung des

Ganzen auf Widersprüche zu stoßen. Ergibt der Fortgang der Forschung

an irgendeinem Punkte Erkenntnisse, die entweder an sich selbst oder

in ihren Folgen mit den früher gewonnenen nicht in Einklang stehen,

so schließen wir daraus, daß entweder diese -- die neuen -- oder

jene alten falsch sind, mithin daß der ganze Weg der Untersuchung

einer sorgfältigen Nachprüfung bedarf. Solche Generalrevision der

Wissenschaft von ihren letzten Fundamenten aus findet sich, wie die

Geschichte der Wissenschaften lehrt, in den meisten Disziplinen (auch

hier bis zu einem gewissen Grade mit Ausnahme der +mathematischen+

Forschung) von Zeit zu Zeit immer wieder, und das, wie es scheint,

nicht zum Nachteil, sondern zum Segen der Gesamtentwicklung des

Wissens. Eine solche Generalrevision von ihren fundamentalen Grundlagen

aus macht z. B. gegenwärtig die +Physik+ durch, seit neuere Ergebnisse

auf dem Gebiete der Elektrizitätslehre die Aufgabe der alten Hypothese

des Äthers nahegelegt haben; eine solche Generalrevision hat gegen

Ende des 18. Jahrhunderts die +Philosophie+ durchgemacht, als Kant

bewies, daß die Prinzipien der reinen Vernunft nur im +immanenten+

Gebrauch für Erfahrungsobjekte, nicht aber im transzendenten unabhängig

von der Erfahrung für die Erkenntnis des Seienden an und für sich

Gültigkeit hätten, und damit die Metaphysik von einer kritiklosen

Verstandeserkenntnis des objektiven Seins zu einer objektiven Kritik

des Verstandes und seiner Anwendung auf die empirische Wirklichkeit

umgestaltete[23].

Die Auffindung der wissenschaftlichen Beweisgründe, die eine gleichwie

gewonnene Lehrmeinung als gültig erweisen sollen, richtet sich nach

dem speziellen Charakter jener Erkenntnis, sowie demjenigen ihres

wissenschaftlichen Gebietes überhaupt. Bei mathematischen Einsichten

gewährt zumeist schon der Weg ihrer Entdeckung wertvolle Anhaltspunkte

für die Aufstellung ihrer zureichenden Begründung. Hier hat jede

Bemühung um einen Beweis die Prämissen zu suchen, aus denen sich

der zu begründende Lehrsatz notwendig als Konklusio ergibt, und

zwar dergestalt, daß die zu beweisende Lehrmeinung mit dem bereits

bewiesenen und darum als gewiß erkannten bisherigen Bestande der

Forschung so zusammenhängt, daß sie sich als notwendige Konsequenz

aus jenem und zugleich darin unlösbar verankert erweist (deduktiver

Beweis). Deduktion als Forschungsmethode und Deduktion als Beweismittel

unterscheiden sich mithin nur insofern, als die erstere von den

Prämissen aus die +Konklusio+, die zweite von der Konklusio aus die

+Prämissen+ sucht.

Analoges gilt für die Beweisführung in den Wissenschaften von

Tatsachen. Sei es, daß wir ein einzelnes Faktum der Geschichte, eine

allgemeine Regel des Naturgeschehens oder den Erklärungsversuch einer

empirisch gesicherten Erscheinung des Wirklichen als wahr zu beweisen

suchen, immer haben wir diese als die zu beweisenden Lehren in der

Form von Schlußurteilen aus gewissen ihnen als Stütze dienenden

Einzelerkenntnissen (als Prämissen) durch eine verallgemeinernde oder

ergänzende Induktion (oder auch durch einen Schluß aus hinreichender

Ähnlichkeit [Analogieschluß]) mit dem höchstmöglichen Grad der

Wahrscheinlichkeitsgeltung herzuleiten. Daß Heinrich IV. im Jahre

1077 in der Tat seinen Bittgang nach Canossa getan hat, beweisen

wir induktiv aus den im wesentlichen übereinstimmenden Angaben der

wichtigsten Quellenschriften jener Zeit. Daß Körper verschiedenen

Gewichts im luftleeren Raum mit gleicher Geschwindigkeit fallen,

beweisen wir gleichfalls induktiv aus den übereinstimmenden Ergebnissen

zahlloser Versuche, die wir angestellt haben und zur +Verifikation+

(Gültigkeitsbestätigung) jenes Gesetzes jederzeit wiederholen können.

Daß endlich die atomistische Theorie der Materie zur Erklärung der

Bewegungserscheinungen der Körperwelt gültig sei, beweisen wir wiederum

induktiv daraus, daß sie mit allen den einzelnen Faktoren, die hierhin

gehören, in Einklang steht und für sie alle einen befriedigenden

Maßstab zur Erklärung darbietet (Induktionsbeweis).

Das schwächste wissenschaftliche Beweismittel, das wir besitzen, ist

da gegeben, wo wir die Gültigkeit eines Urteils lediglich auf die

Ähnlichkeit seines Subjekts zu einem seinen Merkmalen nach ausreichend

bekannten Objekte der Forschung aufbauen (Analogiebeweis). Beispiele

dafür sind bereits bei der Besprechung der Analogieschlüsse gegeben

worden. Hier hat die Auffindung der Beweisgründe den Weg zu gehen,

daß sie Objekte sucht, die dem Subjekt des zu beweisenden Urteils

wesentlich ähnlich und durch dasselbe Prädikat gekennzeichnet sind,

das von jenem als gültig behauptet wird (_~Behptg.~_: wahr ~S ← P~;

_~Bew.~_: ~S ← M~ ähnlich und ~M ← P~). Daß diese Beweisführung

gegenüber den anderen Formen den geringsten Grad der Sicherheit ergibt,

lehrt schon die Geschichte der Wissenschaften unzweideutig. Wie hätte

sonst seit Rorarius, Descartes und Malebranche bis zur Gegenwart fort

ein jahrhundertelanger Streit darüber entbrennen können, ob die Tiere

beseelt seien wie wir Menschen oder aber als seelenlose Automaten,

gewissermaßen als Reflexmaschinen, aus Gottes Hand ihr Dasein empfangen

hätten.

Die Auffindung der Beweisgründe geht also, wenn wir kurz das Gesagte

zusammenfassen wollen, dreierlei Wege: sie sucht das Allgemeine, wo sie

daraus das Besondere zu begründen vermag (Deduktion); sie sucht das

Besondere, wo sie daraus das Allgemeine ableiten kann (Induktion); und

sie sucht das einander Ähnliche, wo sie daraus schließen darf, daß dem

einen als Prädikat zukommen wird, was in dem anderen mit zureichender

Begründung prädikativ enthalten ist (Analogiebeweis).

3. Fehler und Unzulänglichkeiten des Beweises.

Falsche oder unzulängliche Beweise beruhen immer auf falschen oder

unzulänglichen Ableitungen. Man nennt sie daher +Falschschlüsse+

(~fallaciae~); und diese wiederum, sofern sie absichtlich erfolgen:

+Sophismen+ (Trugschlüsse); sofern unabsichtlich: +Paralogismen+

(Fehlschlüsse, Vernunftwidrigkeiten). Ein Beweis ist +unzulänglich+,

wenn er nicht die Wahrheit des zu beweisenden Urteils begründet,

sondern vielmehr: entweder zu +viel+ oder zu +wenig+ (Beweisverrückung;

Heterozetesis) oder auch: ein von dem zu beweisenden völlig

verschiedenes Urteil (~mutatio elenchi~: μετάβασις εἰς ἄλλο γένος).

Ein Beweis ist +falsch+, wenn entweder einer der Beweisgründe

falsch (+materialer+ Falschschluß; πρῶτον ψεῦδος), oder aber wenn

die Ableitung der Konklusio aus den Prämissen formal ungültig ist

(+formaler+ Falschschluß).

Ein unzulänglicher Beweis ist genau genommen gar kein Beweis. Der

Versuch, ein Urteil als bewiesen auszugeben, während aus den dafür

aufgeführten Beweisgründen in Wahrheit ein ganz anderes folgt, wird

logisch eine +Erschleichung+ (~subreptio~) oder +Abirrung+ des Beweises

(~aberratio elenchi~) genannt. Eine alte Schulregel der Logiker besagt:

„~Qui nimium probat, nihil probat; qui parum probat, nihil probat~“

(wer zu viel oder zu wenig beweist, beweist gar nichts). „Zu +viel+

beweisen“ heißt dabei: etwas als einer Gattung zugehörig nachweisen,

was nur für eine Art oder für ein Individuum gültig bewiesen werden

soll (denn das Individuum könnte immerhin eine Ausnahme von jener

Gattungsregel bilden); „zu +wenig+ beweisen“ heißt: etwas als einer

Art zugehörig nachweisen, was für deren Gattung gültig zu beweisen

wäre (denn jenes Merkmal könnte ja eine der artbildenden spezifischen

Differenzen sein, die der Gattung nicht zukommen).

Daß, wenn eine der Prämissen falsch (bzw. ungewiß), bei formal gültiger

Ableitung auch die Konklusio falsch (bzw. ungewiß) ist, bedarf keiner

näheren Erläuterung. Ebensowenig daß bei wahren Prämissen kein gültiger

Beweis zustande kommt, wo ein formaler Fehler im Schlußverfahren

vorliegt. Der geläufigste formale Falschschluß beruht auf dem sog.

+~circulus vitiosus~+ (Zirkelbeweis; ~petitio principii~), der da

gegeben ist, wo das zu beweisende Urteil (an sich selbst oder in einer

seiner Folgen) irgendwie mit in die Beweisgründe aufgenommen ist,

die insgesamt gerade dazu dienen sollen, ebendieses zu erhärten. Ein

lehrreiches Beispiel dafür bietet sich in den grundlegenden Deduktionen

der Cartesianischen Philosophie: An der Hand seiner Generalregel, daß

alles klar und deutlich Erkannte wahr sei, beweist Descartes, daß

Gott existiere; und auf die Frage, warum denn alles klar und deutlich

Erkannte wahr sein müsse, antwortet er wiederum (man beachte den

Zirkel!), weil Gott kein Betrüger sein könne! --

Der häufigste formale Fehler des +syllogistischen+ Schlußverfahrens

kommt zustande durch die sog. +~quaternio terminorum~+ (Vierzahl

der Begriffe), die dann gegeben ist, wenn der Mittelbegriff in

der oberen Prämisse in anderer Bedeutung genommen wird wie in der

unteren (~fallacia medii termini~). An die Stelle der Identität

des +Begriffes+, die ja von der sprachlichen Formulierung des

Gedankens einigermaßen unabhängig ist, tritt hier also die

Identität des +Wortes+, verbunden mit einer +Mehrdeutigkeit+ seines

Bedeutungsinhaltes (Äquivokation). Beispiele für diese Beweisverirrung,

die gelegentlich die sinnloseste Form annehmen kann (mittels deren in

der Tat alles zu „beweisen“ möglich ist), finden sich insbesondere in

den Trug- und Fangschlüssen der griechischen Eristik und Sophistik in

reicher Anzahl. Ein Musterbild dieser (nach +Prantl+ von den Megarikern

geprägt) bildet:

_~Behauptung~_: Die Homerische Dichtung ist eine geometrische Figur.

_~Beweis~_: Alle Kreise sind geometrische Figuren.

Die homerische Dichtung ist ein Sagenkreis.

---------------------------------------------------------

also ist die Homerische Dichtung eine geometrische Figur.

Spezielle Formfehler des +induktiven+ und +Analogie+beweises bilden

+voreilige Verallgemeinerung+ (wenn der Gattung ein Prädikat beigelegt

wird, das bis dahin nur für einen sehr kleinen Teil seiner Arten

als gültig erwiesen ist[24]) sowie vorschnelle Schlußfolgerung auf

Grund +unzureichender Ähnlichkeit+. Beispiele induktiver (I) und

analogiemäßiger Fehlschlüsse (II) sind:

I.

Lysias war ein großer Redner.

Demosthenes war ein großer Redner.

Äschines war ein großer Redner.

. . . . . . . .

----------------------------------

Alle Griechen werden große Redner

gewesen sein.

II.

Kirschen schmecken süß und angenehm.

Tollkirschen sind den Kirschen ähnlich.

---------------------------------------.

Tollkirschen werden süß und angenehm

schmecken.

Was sich psychologisch als eine Übertreibung auf Grund der Affekte

der Hoffnung oder Furcht, das stellt sich logisch als ein übereilter

Induktionsschluß --; was sich psychologisch als eine Verwechslung auf

Grund ähnlicher Merkmale, das stellt sich logisch als ein verfehlter

Analogieschluß dar.

4. Fiktionen und Utopien.

Vor einem mannigfach verwickelten und nicht leicht aufzulösenden

Problemkreis steht die neuere Logik gegenüber methodischen Hilfsmitteln

der Art, wie sie in den Fiktionen und Utopien des wissenschaftlichen

Denkens gegeben sind.

Eine wissenschaftliche +Fiktion+ ist die in bestimmter

wissenschaftlicher Absicht vollzogene Annahme, daß einem gegebenen

Urteil Gültigkeit zukomme, verbunden mit dem Bewußtsein seiner

+tatsächlichen Un+gültigkeit. In dieser Begriffsbestimmung ist auf

das Merkmal der +Absichtlichkeit+ besonderes Gewicht gelegt. Soweit

eine Einteilung auf diesem noch wenig untersuchten Gebiete logischer

Forschung bereits möglich ist, glaube ich, nach dem Gesichtspunkte

ihres Zweckes +dreierlei+ Fiktionen unterscheiden zu müssen, und zwar:

+prüfende+, +erläuternde+ und +beweisende+ Fiktionen. Von diesen kommt

nur den letzteren im wissenschaftlichen Denken eine größere Bedeutung

zu, während die beiden ersten demgegenüber als weniger wichtig

zurücktreten.

Als Beispiele +prüfender+ Fiktionen können diejenigen angesehen werden,

die den Nicht-Euklidischen Geometrien Lobatschewskijs und Riemanns

zugrunde liegen. Es ist kennzeichnend für die logische Funktion der

Fiktionen, daß +Lobatschewskij+ (ähnlich wohl schon früher +Gauß+) die

Annahme der Ungültigkeit des Euklidischen Parallelenaxioms +nicht+

vollzogen hat, um damit eine neue geometrische Wissenschaft zu

entdecken, sondern vielmehr in der Absicht, das Parallelenaxiom Euklids

durch einen indirekten Beweis zureichend zu +begründen+ (beweisende

Fiktion). Erst dadurch, daß sich der gesuchte Widerspruch, aus dem die

Gültigkeit des in Rede stehenden Grundsatzes gefolgt wäre, +nicht+

ergab, entwickelte sich dann auf der Grundlage der aufgestellten

Fiktion die Lobatschewskijsche Geometrie. Verwandtes gilt ~mutatis

mutandis~ für die Nicht-Euklidische Geometrie Riemanns; nimmt nämlich

Lobatschewskij an, daß -- abweichend von der Lehre Euklids -- zu einer

Geraden in einer Ebene durch einen Punkt nicht eine, sondern +mehrere+

Parallelen -- so Riemann, daß durch einen Punkt zu einer Geraden in

einer Ebene +gar keine+ Parallelen gezogen werden können. Unter der

Voraussetzung des Lobatschewskijschen Satzes ergibt sich dann eine

formal-logisch konsequente Geometrie, in der die Winkelsumme im Dreieck

+kleiner+, unter der Voraussetzung des Riemannschen eine solche, in

der die Winkelsumme im Dreieck +größer+ ist als zwei Rechte. Beide

Geometrien wurzeln nun ersichtlich in Annahmen, die dem Euklidischen

Parallelenaxiom als einem logisch entwickelten Grundgesetz unserer

Raumanschauung +widersprechen+. Indem diese hier zur +Prüfung+ ihrer

Konsequenzen als gültig +vorausgesetzt+ werden, zugleich mit dem

unzweideutigen Bewußtsein ihrer +faktischen Un+gültigkeit, kann man

sagen, daß die Nicht-Euklidischen Geometrien der genannten Mathematiker

auf +prüfenden+ Fiktionen beruhen.

Die +erläuternden+ Fiktionen bedürfen nur kurzer Besprechung. Sie

dienen, wie der Name besagt, als bloße technische Hilfsmittel der

Darstellung dazu, aufgestellte wissenschaftliche Lehrmeinungen

(seien es Einzelurteile, Gesetze oder Theorien) durch denkmögliche

Vorstellungen von Objekten, die aber in ihrer Realität als

nichtwirklich bewußt sind, zu erläutern. Hierhin gehören die

Leibnizsche Fiktion eines überlegenen Geistes, der -- fähig, in dem

gegenwärtigen Seelenzustande einer endlichen Monade zu lesen --

darin Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des gesamten Universums

läse; hierhin die Cartesianische Fiktion eines Dämons, der etwa den

menschlichen Intellekt gerade in dem täuschen könnte, was ihm --

als klar und deutlich erkannt -- zweifelsfrei wahr erscheint, ein

Selbsteinwurf, der dazu dient, zu zeigen, wie erhaben über alle

Bedenken die Wahrheit sei, die durch das reine Licht des Geistes

(~lumen naturale~) ihre Bürgschaft empfange.

+Beweisende+ Fiktionen weist die Geschichte des wissenschaftlichen

Denkens zahlreich auf. Sie dienen -- ungeachtet ihrer ziemlich

geringfügigen Argumentationskraft -- meist dazu, aufgestellte Theorien,

also +Erklärungsversuche+, durch den Nachweis ihres widerspruchslosen

Zusammenstimmens mit den empirisch gesicherten Tatsachen zureichend

zu begründen; im umgekehrten Falle, sie zu widerlegen (widerlegende

Fiktionen). Beispiele der ersteren sind die +Rousseau+sche Fiktion

eines reinen (d. h. von aller Kultur unberührten) Naturmenschen zum

Beweise der Theorie von der ursprünglichen Güte des menschlichen

Charakters; die dem entgegengesetzte Fiktion eines in einsamer

Wildnis zum Tier gewordenen Menschen bei +Comenius+ zum Beweise der

Notwendigkeit der Erziehung; die +Condillac-Bonnet+sche Fiktion

eines in eine Marmorhülle gekleideten Menschen zum Beweise der

sensualistischen Theorie vom Ursprung aller seelischen Erscheinungen;

die Fiktion eines einsinnigen Menschen (nur Gesichtssinn!) bei

+Berkeley+, +Lotze+ und +Helmholtz+ (zu anderem Zwecke auch

schon bei Th. Hobbes) zum Beweise der empiristischen Theorie der

Tiefenwahrnehmung; die Fiktion einer chaotischen Fixsternregion bei

John Stuart +Mill+ zum Beweise seiner empiristischen Theorie der

Kausalität; endlich die J. H. v. +Thünen+sche Fiktion eines isolierten

Staates zum Beweis der von ihm (auf Grund praktisch gewonnener

Erfahrungen) begründeten „Intensitätstheorie“ des landwirtschaftlichen

Betriebes (Terminus nach Richard Krzymowski, Kl. Abh., 1900, S.

10).[25] -- Beispiele +widerlegender+ Fiktionen bilden die bekannte,

aus der Scholastik stammende Fabel vom +Buridan+schen Esel zur

Widerlegung der deterministischen Theorie des Willens; sowie die

+Lamettrie+sche Fiktion eines in völligster Einsamkeit aufgewachsenen

Menschen (so schon bei Arnobius, zirka 300 n. Chr. Geb.) zum Beweis der

Ungültigkeit der Lehre von den angeborenen Ideen.

Den Fiktionen der zuletzt besprochenen Art logisch verwandt,

aber von noch geringerer Beweiskraft als diese, sind die

staatswissenschaftlichen, pädagogischen und religiös-ethischen

+Utopien+. Diese haben zumeist den Zweck, gewisse Theorien des

politischen, sozialen oder religiösen Lebens durch die Fiktion eines

auf ebendiese aufgebauten Gemeinwesens zureichend zu +begründen+.

Aus diesem Gesichtspunkte heraus sind +Staatsromane+ wie Platons

Politeia, Thomas Morus’ „Über den besten Staat oder die neue Insel

Utopia“, Campanellas Sonnenstaat und ähnliche Werke von Morelly,

Fourier, Cabet u. a. entstanden; aus diesem Gesichtspunkt heraus haben

auch +Erziehungsromane+ wie Xenophons Kyropädie, Fénélons Telemaque,

Rousseaus Emile sowie religiös-ethische Träumereien nach der Art

von Johann Valentin Andreaes Christianopolis, ebenso die utopischen

Zukunftsschilderungen Auguste Comtes, Saint-Simons u. a. ihren Ursprung

genommen. -- Stehen die Fiktionen bereits zu einem nicht geringen Teil

hart auf der +Grenze+ der Wissenschaft, so haben wir mit den Utopien

diese schon +überschritten+ und das breite Zwischenland betreten, das

sich von der Wissenschaft zur Kunst hin dehnt.

Das logische Problem der Fiktion und Utopie ist in den letzten

Jahren besonders zur Erörterung gelangt durch das Erscheinen von

Hans +Vaihinger+s umfangreichem Jugendwerk: „Die Philosophie des

Als-Ob“ (2. Aufl., Berlin 1913), das eine in vieler Hinsicht sehr

anregende, jedoch nach keiner Richtung hin abschließende Untersuchung

über die „theoretischen, praktischen und religiösen Fiktionen der

Menschheit“ enthält. Der Grundfehler des Vaihingerschen Werkes liegt

in der mangelhaften begrifflichen Scheidung zwischen den Fiktionen

im eigentlichen Sinne und gewissen damit +verwandten+ methodischen

Faktoren des wissenschaftlichen Denkens. Weder wissenschaftliche

+Abstraktionen+ (wie der Begriff des leeren Raumes, des Bewußtseins

überhaupt) noch +hypothetische Erklärungsversuche+ (wie die Annahme

von Atomen, Molekülen, Elektronen, Ionen, Kräften, des Äthers, der

Gedächtnisspuren usw.) sind den Fiktionen zuzurechen; denn bei den

ersteren fehlt entweder die Annahme, daß dem auf sie gerichteten

Existentialurteile Gültigkeit zukomme, gänzlich (so beim „Bewußtsein

überhaupt“); oder aber, wo diese +nicht+ fehlt (wie beim Begriff

des leeren Raumes), ist doch zum mindesten das Bewußtsein der

+tatsächlichen Un+gültigkeit jenes Existentialurteils keinesfalls

vorhanden. Bei den letzteren fällt ferner ebendieses Bewußtsein

tatsächlicher Ungültigkeit durchgängig aus, wie wir denn Kräfte,

Atome und Moleküle, Gedächtnisresiduen und ähnliches zur Erklärung

der physikalisch-chemischen und psychologischen Erscheinungen nicht

nur zum Schein annehmen, sondern vielmehr als +wirklich vorhanden+

postulieren.

[21] Der Universalienstreit des Mittelalters drehte sich, roh gesagt,

um die Frage, ob die Allgemeinbegriffe (Universalia) als

selbständige Wesenheiten (Platons und Plotins Ideen) +vor+ den

Dingen (~ante res~) seien oder aber dadurch, daß sie in den

erkennenden Geistern gebildet würden, erst +nach+ den Dingen

(~post res~) kämen.

[22] „Ich weiß nicht, ich werde nicht wissen“; nach dem bekannten

Vortrag Dubois-Reymonds.

[23] Vgl. dazu die schon früher erwähnte Darstellung von Oswald

+Külpe+ (ANuG Bd. 146).

[24] Analoges gilt für die +ergänzende+ Induktion.

[25] Zum letzteren vergleiche auch Max +Büchler+, Joh. Heinr. v.

Thünen und seine nationalökonomischen Hauptlehren, Bern 1907,

S. 16 ff.

Literaturnachweise.

(Die für das Studium unentbehrlichen Hauptwerke sind durch ein

Sternchen hinter dem Verfassernamen kenntlich gemacht.)

I. Gesamtdarstellungen.

~a~) +Zur Geschichte der Logik+:

Carl +Prantl+*, Geschichte der Logik im Abendlande, 4 Bde., 1855-1870

(bis zum Ausgang des Mittelalters reichend).

Friedrich +Ueberweg+, System der Logik und Geschichte der logischen

Lehren, 5. Aufl. von J. B. Meyer, Bonn 1882.

Friedrich +Harms+, Die Philosophie in ihrer Geschichte, Teil II:

Geschichte der Logik, Berlin 1878 (mit Vorsicht zu benutzen).

~b~) +Zum System der Logik+:

Benno +Erdmann+*, Logik, Bd. I: Logische Elementarlehre, 2. Aufl,

Halle 1907.

Christoph +Sigwart+*, Logik, 2 Bde., 4. Aufl. herausg. von Heinrich

Maier, Tübingen 1911.

Wilhelm +Wundt+*, Logik, 3 Bde., 3. Aufl., Stuttgart 1906-1908.

Hermann +Lotze+, System der Philosophie, Teil I: Logik, 2. Aufl.

Leipzig 1880 (neu herausgegeben in der Philosophischen Bibliothek

[Bd. 141] von Georg Misch, Leipzig 1912).

Wertvoll zu Studienzwecken sind von Werken geringeren Umfanges, zum

Teil solchen älteren Ursprungs, auch:

Moritz Wilhelm +Drobisch+, Neue Darstellung der Logik, 4. Aufl.,

Leipzig 1875.

Alois +Höfler+, Grundlehren der Logik und Psychologie, 2. Aufl., 1906.

William Stanley +Jevons+, Leitfaden der Logik, deutsch von Hans

Kleinpeter, Leipzig 1906.

August +Stadler+, Logik, Leipzig 1912.

Ferner das oben genannte System der Logik von Friedrich +Ueberweg+.

Vom katholischen Standpunkt aus haben u. a. die Logik behandelt:

Georg +Hagemann+, Logik und Noetik, 9. und 10. Aufl., bearb. v. Ad.

Dyroff, Freiburg i. Br. 1915.

Joseph +Geyser+, Grundlagen der Logik und Erkenntnistheorie, Münster

1909.

B. W. +Switalski+, Vom Denken und Erkennen, Kempten 1914.

Spezielle Richtungen vertreten:

Theodor +Lipps+, Grundzüge der Logik, Hamburg 1893.

Wilhelm +Schuppe+, Erkenntnistheoretische Logik, Bonn 1878.

-- Grundriß der Erkenntnistheorie und Logik, 2. Aufl., Berlin 1910.

Hermann +Cohen+, Logik der reinen Erkenntnis, Berlin 1902.

Ferner: Paul +Natorp+ in mehreren Schriften.

Das deutsche Hauptwerk der mathematischen Logik ist:

Ernst +Schröder+, Vorlesungen über die Algebra der Logik, 3 Bde.,

Leipzig 1890-1895.

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