Wie das menschliche Denken an keinem Punkte seiner Entwicklung zur

Ruhe kommt, sondern aus allen Erkenntnissen neue Probleme, aus allen

Problemen neue Erkenntnisse zu gewinnen trachtet, so strebt es auch

in den Erfahrungswissenschaften über die Feststellung gesetzlicher

Zusammenhänge hinaus zu der Frage nach dem +Warum+ der Erscheinung

und ihrer Regelmäßigkeit. Einer Erklärung durch Aufzeigung seiner

-- dem sinnlichen Wahrnehmen entzogenen -- Ursachen bedarf nur das

+Tatsächliche+, nicht das Notwendige. Wir fragen nicht, +warum+ 2 × 2

= 4, +warum+ Gleiches zu Gleichem addiert Gleiches ergebe, weil wir

unmittelbar gewiß einsehen, +daß+ es so ist; wir fragen nicht, +warum+

das Quadrat über der Hypotenuse im rechtwinkligen Dreieck gleich der

Summe der Quadrate über den Katheten sei, wenn wir den logischen

Grund dieses zuletzt aus unmittelbar-gewissen Urteilen abgeleiteten,

mittelbar gewissen Lehrsatzes eingesehen haben. Wohl aber fragen wir,

warum ein Magnet in der Mitte zerbrochen wieder an beiden Bruchstücken

am einen Ende einen Nord-, am anderen einen Südpol habe, warum ein

in die Lüfte geworfener Körper wieder zur Erde zurückkehre, warum

alle Körper des Universums sich nach den Bestimmungen des Newtonschen

Gravitationsgesetzes einander anziehen, warum von zwei einmal zusammen

in einem individuellen Bewußtsein gegenwärtig gewesenen Inhalten jeder

bei seinem erneuten Auftreten die Tendenz habe, auch den anderen

wieder hervorzurufen, warum gerade Mitteleuropa und kein anderer

Teil der Erde das Mutterland der gesamten neueren Kulturentwicklung

geworden sei u. a. m. Wir suchen also -- unzufrieden mit der Fixierung

der +Tatsachen+ -- nach ihrer +Erklärung+. Daraus entstehen die

wissenschaftlichen +Theorien+, daraus -- sofern diese Theorien als

unbewiesen oder unbeweisbar nur +Wahrscheinlichkeits+gültigkeit haben

-- die wissenschaftlichen +Hypothesen+.

Eine wissenschaftliche +Theorie+ ist also eine Lehrmeinung, die

eine gesetzlich fixierte Erscheinung des Wirklichen aus ihren dem

wahrnehmenden Erkennen entzogenen Ursachen möglichst vollständig und

im Einklang mit den bewiesenen Tatsachen der Erfahrung +erklärt+.

So z. B. erklärt die Ampère-Webersche magnetische Molekulartheorie

die Bipolarität aller Magnete durch die Annahme, daß auch schon

die Moleküle eines Magneten kleinste bipolare Magnete seien; so

erklärt ferner die Residualtheorie der assoziativen Reproduktion das

Wiederauftreten von Bewußtseinsinhalten infolge der Reproduktion

damit assoziierter Inhalte durch die Annahme assoziativ miteinander

verflochtener Residuen, die je nach den Hypothesen über das

Verhältnis von Leib und Seele als physiologische, psychische oder

psycho-physiologische gedeutet werden. Beliebig herausgegriffene

Beispiele wissenschaftlicher Theorien sind ferner: die Atomtheorie

der Materie (Demokrit; Dalton); die Newtonsche Gravitationstheorie

(Annahme einer Schwerkraft zur Erklärung der Anziehung der Weltkörper);

die Relativitätstheorie Einsteins; die Quantentheorie Plancks; die

James-Langesche Gefühlstheorie; die W. A. Wolffsche Theorie über die

Entstehung der Homerischen Epen.

Eine Theorie kann als bewiesen gelten, sofern sie mit allen durch

die Erfahrung zureichend begründeten Tatsachen in Einklang steht;

sie ist widerlegt, wo sie zu einer oder mehreren dieser Tatsachen in

Widerspruch rückt. Allemal also, wo sie eine als gültig gesicherte

Tatsache nicht zu erklären weiß, macht sich das Bedürfnis nach

einem neuen, besseren Erklärungsversuch fühlbar. So mußten z. B.

die geozentrische Theorie des Aristoteles und Ptolemäus der

heliozentrischen des Kopernikus, die Newtonsche Emissions- und

Huyghenssche Undulationstheorie des Lichtes der elektromagnetischen

Lichttheorie von Maxwell und Hertz, die Phlogistontheorie von Stahl

und Becher der Lavoisierschen Verbrennungstheorie, die Gallsche

Schädellehre sowie die Flourenssche Indifferenztheorie des Großhirns

der Lokalisations- oder Zentrentheorie der neueren Physiologen weichen.

Andere Theorien liegen -- als mögliche, einander ausschließende

Erklärungsversuche -- lange Zeit hindurch miteinander im Kampfe, bis

eine von ihnen -- meist die einfachere -- als die wahrscheinlichste

die anderen verdrängt. Hierhin gehören z. B. die verschiedenen

Hypothesen, die das biologische Gesetz von der Variation der Arten

erklären (die Darwinsche Selektions-, die Wagnersche Migrations-, die

Vriessche Mutationstheorie); ferner die nativistische (Hering) und

empiristische (Helmholtz) Theorie vom Ursprung der Raumwahrnehmung;

die vitalistischen und mechanistischen Hypothesen zur Erklärung der

Lebensvorgänge; die parallelistische und Wechselwirkungstheorie des

Verhältnisses von Leib und Seele; die erkenntnistheoretischen Theorien

des Idealismus und Realismus, Rationalismus und Empirismus u. a. m.

Der +Wert+ einer wissenschaftlichen Theorie ist im allgemeinen

abhängig von ihrer +Fruchtbarkeit+. Auch später als falsch erkannte

Deutungsversuche haben der Wissenschaft unschätzbare Dienste erwiesen,

indem sie -- eine vorübergehende Beruhigung des Geistes in den

brennendsten Fragen gewährend -- einen rückhaltlosen Fortschritt

der Forschung ermöglichten. Von diesem Standpunkt aus ist selbst

fernliegenden, uns heute vielleicht fast abenteuerlich erscheinenden

Hypothesen der ihnen zukommende wissenschaftliche Wert nicht

abzusprechen. Man nennt solche Erklärungsversuche, die als unbewiesen

Jahrzehnte, ja vielleicht Jahrhunderte hindurch die vorübergehende

Grundlage der Weiterforschung bilden, +Arbeits+hypothesen.

Arbeitshypothesen in diesem Sinne waren in der älteren Wissenschaft

die physiologische Theorie der Lebensgeister, die auf Aristoteles

zurückgehend die Physiologie des 17. und 18. Jahrhunderts beherrschte;

die Fluida-Theorie der magnetischen und elektrischen Erscheinungen

sowie der Nervenerregung, die Mesmersche Theorie des tierischen

Magnetismus u. a.; Arbeitstheorien in diesem Sinne sind in der

Gegenwart die Atom- und Molekular-, die Ionen- und Elektronentheorie

der modernen Physik und Chemie sowie die Parallelismustheorie des

Verhältnisses von Körper und Geist in der neueren Psychologie. --

„Die Laien sind darüber betroffen“ -- sagt H. +Poincaré+ gelegentlich

(Wiss. u. Hyp., dtsch., 3. Aufl. 1914, S. 161) --, „wie viele

wissenschaftliche Theorien vergänglich sind. Nach einigen Jahren des

Gedeihens sehen sie dieselben nacheinander aufgegeben; sie sehen

voraus, daß die Theorien, die heutzutage Mode sind, in kurzer Zeit

vergessen werden, und sie schließen daraus, daß diese Theorien absolut

eitel sind. -- Aber ihr Skeptizismus ist oberflächlich; denn sie

geben sich keine Rechenschaft von dem Ziele und der Rolle, welche

wissenschaftliche Theorien spielen sollen ...“ -- Diese Rolle besteht

eben darin, gegebene Erscheinungen nach dem jeweiligen Stande der

Forschung auf die einfachste und befriedigendste Weise zu erklären und

dadurch dem Fortgang der wissenschaftlichen Untersuchungen Tür und Tor

zu öffnen.

6. Die Klassifikation und das Begriffssystem der Wissenschaften.

Vermöge der logischen Beziehungen, in die die Untersuchungsobjekte

eines Forschungszweiges in ihren begrifflichen Grundlagen zueinander

treten, schließen sich diese zu einem wissenschaftlichen Begriffssystem

zusammen, in dem man von der obersten Gattung jener Objekte nach unten

hin bis zu deren niedersten Arten bzw. Exemplaren herabsteigen kann.

Das Verfahren, durch das ein solches einheitliches System gewonnen

wird, nennt man +Klassifikation+, die elementaren Akte, durch die es

zustande kommt, +Einteilung+ oder +Division+.

Einen Begriff einteilen heißt: die Arten, die ihm als Gattungsbegriff

untergeordnet sind, vollständig und ausführlich aufzählen. Wo

man von dem allgemeinsten Begriff des einer Wissenschaft eigenen

Untersuchungsobjektes ausgehend (z. B. Tier, Pflanze, seelische

Erscheinung) zunächst deren nächstoberste Arten angibt und diese

abermals in Arten und ihre Unterarten sowie unterste Arten einteilt,

entsteht aus dem Zusammenschluß dieser Einteilungen die Klassifikation

und mit dieser das Begriffssystem jener Wissenschaft. So z. B.

teilt die Zoologie ihr Untersuchungsgebiet, die Tiere, nach deren

begrifflicher Fixierung in zwei Reiche: Protozoen (Urtiere) und

Metazoen (mehrzellige Tiere); die letzteren wieder in Kreise, die

Kreise in Klassen, diese in Ordnungen, diese wieder in Familien,

diese in Geschlechter, Gattungen, Arten und Unterarten. Man kann

Zoologie, Botanik und Mineralogie um ihres wesentlich klassifizierenden

Charakters willen geradezu als +klassifikatorische+ Wissenschaften

bezeichnen, im Gegensatz zur Physik, Chemie und Physiologie, die in

geringerem Maße als jene aus dem Einzelnen zu Arten und Gattungen, in

stärkerem Grade zu allgemeinen Regeln und Gesetzen, nach denen sich das

Einzelne vollzieht, fortschreiten.

Eine Einteilung ist nach den Elementen der Logik eine +erschöpfende

divisive Urteilsverbindung+ (~S~ ← [teils ~P₁~, teils ~P₂~, teils

~P₃~]), die infolge der Vollständigkeit ihrer Glieder (~membra

divisionis~) +rein umkehrbar+ sein muß (z. B. „Die Wirbeltiere sind

teils Fische, teils Lurche, teils Kriechtiere, teils Vögel, teils

Säugetiere“, also: „Fische, Lurche, Kriechtiere, Vögel und Säugetiere

sind ~die~ Wirbeltiere“). Weitere Beispiele sind: „Die pathologischen

Verbiegungen der Wirbelsäule sind teils kyphotische, teils

lordotische, teils skoliotische; die Inhalte des Bewußtseins sind teils

gegenständliche, teils zuständliche.“ Die Einteilungsglieder umfassen

-- soll die Einteilung formal gültig sein -- den +ganzen Umfang+ des

eingeteilten Begriffes; sie sind ferner einander +neben+geordnet sowie

nach +einem+ und demselben logischen Prinzip (~principium divisionis~)

aufgestellt.

Sind die Einteilungsglieder nicht einander nebengeordnet, sondern

neben den wesentlichen Arten auch unwesentliche oder abgeleitete

oder gar neben eigentlichen Arten auch diesen untergeordnete Arten

oder Exemplare mit aufgeführt, dann ist die Einteilung zu +weit+,

mithin formal ungültig und darum falsch. Und weiter: sind die

Einteilungsglieder nicht nach einem und demselben Gesichtspunkt

gewählt, sondern darin verschiedene Gesichtspunkte durcheinander

gebracht (so z. B. wenn man die Gattung „Mensch“ in einer und

derselben Einteilung teils nach ihrer Haarfarbe, teils nach ihrer

Gesichtsfarbe scheidet), dann ist gleichfalls die Einteilung als

Ganzes formal ungültig, mithin falsch. Nach einem und demselben

Gesichtspunkt einteilen heißt: die Scheidung einer Gattung in ihre

Arten nach einer und derselben Art der Merkmale vornehmen, z. B. beim

Menschen entweder nach körperlichen Merkmalen, wie Schädelbildung,

Hautfarbe, Größe (also anthropologischen), oder nach sozialen, wie

Nationalität, Abstammung, Beruf, Vermögenslage (also soziologischen),

oder nach geistigen, wie Intelligenz, Charakter, religiöser Glaube

(psychologischen Eigenheiten). +Linné+ schuf sein Pflanzensystem nach

der Verschiedenheit in der Ausbildung der männlichen und weiblichen

Fortpflanzungsorgane der Pflanzen (Sexualsystem), Bernard de +Jussieu+

(sowie sein Neffe Antoine) nach der Verschiedenheit im Bau der Blüte

(das „natürliche System“). +Cuvier+ klassifizierte die Tiere nach

der Verschiedenheit ihres Knochenbaus; +Blainville+ nach der ihrer

Körperbedeckung.

Nicht nur die systematischen, auch die +genetischen+ Disziplinen

bedienen sich des Verfahrens der Einteilung, mithin der Klassifikation.

Der Historiker zerlegt seinen Gegenstand, die Weltgeschichte, in

Zeitalter (Altertum, Mittelalter und Neuzeit), diese wieder in Perioden

und Zeitabschnitte; der Biologe die Entwicklungsgeschichte der

Organismen, der Psychologe die Entwicklung des Seelischen in einzelne

Stufen, die sich als Glieder aus dem Gesamtzusammenhange herausheben.

Je nach dem Verhältnis der Glieder einer Einteilung zueinander

sind diese entweder +wohl-begrenzende+ oder +Typen+einteilungen.

Wohlbegrenzende Einteilungen sind solche, deren Glieder -- meist durch

Unterschiede qualitativer Art -- scharf voneinander getrennt sind

(Beispiele dafür finden sich besonders in der Mathematik, Botanik,

Zoologie, Mineralogie, wohl auch Chemie); Typeneinteilungen sind

solche, deren Glieder miteinander in +fließendem+ Zusammenhange stehen,

so daß ihre Grenzen durch -- nicht qualitativ, sondern +graduell+

voneinander verschiedene -- Zwischenstufen und Übergangsformen teils

kontinuierlicher, teils diskontinuierlicher Art ausgefüllt werden.

(Beispiele dafür sind Leibniz’ Scheidung der endlichen Monaden

in nackte, Seelen und Geister sowie der diesen entsprechenden

Perzeptionen; die biogenetischen Annahmen über die Entwicklungsstufen

des organischen Lebens; die geläufig-gewordene Scheidung der Menschen

nach ihren Rasseeigentümlichkeiten, als da sind: arisch-germanisch,

slawisch, semitisch, mongolisch).

Wie die Definitionen wissenschaftlicher Begriffe und mit ihnen die

Tatsachenwissenschaften selbst nichts Feststehendes, sondern ein

sich ständig Wandelndes bilden, so sind auch die Einteilungen einer

Wissenschaft immer nur relativ- (d. h. für den Stand der Forschung

ihrer Zeit und auch das nicht einmal stets allgemein) gültig. Ein

naheliegendes Beispiel dafür bilden die Klassifikationsversuche des

Begriffes „Wissenschaft“ selbst, die seit dem Altertum (Platon,

Aristoteles, Stoa), von Bacon zu d’Alembert und Comte sowie weiter

bis zu neueren Versuchen von Spencer, Wundt, Erdmann u. a. immer

veränderte Formen und Gestalten angenommen haben. Ein weiteres

berühmtes Beispiel für den Wandel wissenschaftlicher Klassifikationen

bildet die Geschichte der Einteilung des Seelischen, die von Platons

Lehre von den Seelenteilen (Verstand, Gemüt, Begierde) sowie von

Aristoteles’ Scheidung der repräsentativen Stufen der seelischen

Entwicklung (Ernährung; Empfindung; Denken) über Descartes und Locke

(Denken und Wollen) zur Wolffschen Lehre von den beiden Seelenvermögen

(Erkennen und Begehren) und von da weiter über Sulzers, Mendelssohns

und Tetens’ Dreiteilung (Denken, Fühlen und Wollen) bis zu den

mannigfachen Versuchen der Gegenwart führt, die Vielheit der seelischen

Erscheinungen entweder in zwei, drei oder vier Hauptarten zu zerlegen

oder sie gar auf ein Urelement (z. B. das Wollen nach der Lehre der

Voluntaristen) zurückzuführen.

[16] Auf die speziellen +Differenzen+ zwischen den methodischen

Voraussetzungen naturwissenschaftlicher und psychologischer

Forschung kann bei dieser summarischen Übersicht über die

Haupttatsachen nicht eingegangen werden. Man vgl zur

Methodenlehre der Psychologie Arbeiten von Ebbinghaus,

Münsterberg, Stumpf; sowie: Sigwart, Logik Bd. II.

[17] „Die Begriffsbestimmung erfolgt durch (Angabe der) nächsthöheren

Gattung und der spezifischen Verschiedenheit.“

[18] „Der bloße Beobachter belauscht die Natur; der Experimentator

befragt sie und zwingt sie, sich zu enthüllen.“

[19] Auf die mannigfachen methodologischen Probleme des mathematischen

Denkens kann hier naturgemäß nicht eingegangen werden; vgl. dazu

die Literaturnachweise am Schluß.

[20] Dem analog ist das Verfahren, durch das wir das Gesamtbild einer

Persönlichkeit oder eines Einzeldinges aus seinen speziellen

Seiten gewinnen (Gesamtbegriff aus Spezialbegriffen durch

+ergänzende+ Induktion).

II. Die Lehre vom wissenschaftlichen Beweisverfahren.

1. Begriff und Arten des Beweises.

Ein wissenschaftliches System ist ein Inbegriff von zureichend

begründeten Behauptungen und Problemfragen über einen Teil des

Wirklichen, die untereinander in engem logischen Zusammenhange stehen.

Wo wir im Fortgange der wissenschaftlichen Untersuchung auf

Erkenntnisse stoßen, deren Gültigkeit als zweifelhaft erscheint, da

pflegen wir diese zunächst in Form von +Fragen+ zu formulieren, die

damit -- als +wissenschaftlich+-gerichtete -- zu +Problemen+ werden.

Auch Problemfragen bedürfen wie Urteile einer zureichenden

Begründung. Eine Frage ist logisch zureichend begründet, wenn sie

richtig gestellt ist, d. h. wenn ihre Voraussetzungen dem jeweiligen

Stande der Forschung entsprechen und sie sich folgerichtig aus der

bisherigen Entwicklung der Wissenschaft ergibt. Eine Fragestellung ist

demnach als falsch zu bezeichnen, wenn sie sich auf Voraussetzungen

gründet, die durch die Geschichte der Forschung widerlegt und damit

überwunden sind. Es hat keinen Sinn mehr, gegenwärtig etwa im Sinne

der scholastischen Philosophie zu fragen, ob die Universalia ~ante~

oder ~post res~ seien[21]; keinen Sinn mehr, zu fragen, ob die Welt

geschaffen oder von Ewigkeit vorhanden, der Geist ein einfaches

oder zusammengesetztes Wesen, ob die Gottesvorstellung der Seele

angeboren oder von ihr erworben sei. Diese Fragen sind für unsere

Zeit +anachronistisch+, d. h. in ihren Grundlagen einer überholten

Zeitperiode angehörend. Wer sie heute noch ernstlich erörtern wollte,

indem er sich über alles hinwegsetzte, was die Jahrhunderte zu ihrer

Kritik beigebracht haben, der unternähme von vornherein ein fruchtloses

und darum überflüssiges Tun. Daraus erhellt der Wert historischer

Studien auf wissenschaftlichem Gebiete und mit dem Werte zugleich deren

+Notwendigkeit+.

Es ist eine oft betonte Forderung, daß man in allen wissenschaftlichen

Bestrebungen nicht nur wissen müsse, was man zu urteilen, sondern

auch, was man zu +fragen+ habe. Von der Aufstellung begründeter

Problemfragen hängt in der Tat der Fortschritt der Forschung ab.

Wie jedes neue Problem neue Erkenntnisse, so gebärt jede neue

Erkenntnis neue Probleme. Die Geschichte hat gelehrt, daß mit der

Fülle des Wissens auch der Abgrund des Nichtwissens ins immer

Unermeßlichere wächst. Indem wir dem uns innewohnenden, unwiderstehlich

vorwärtsstrebenden +Kausalbedürfnis+ willig oder nichtwillig folgen,

kommen wir überall bis zu letzten Fragen der Wissenschaft, denen

gegenüber der Forscher entweder resigniert sein „~ignoro, ignorabo~“

spricht[22], oder deren Lösung mehr dem Glauben als dem Wissen

anheimfällt. Hierhin gehören Fragen wie die nach dem ersten Ursprung

des organischen Lebens, nach der Entstehung des Bewußtseins innerhalb

der Entwicklung organischer Wesen, nach der Erklärung des Todes oder

des Überganges vom Organischen zum Anorganischen, ja auch schließlich

die Fragen nach dem Verhältnis des Geistigen zur körperlichen oder

räumlich-ausgedehnten Welt, nach der Natur der Gedächtnisgrundlagen,

der Natur des Vererbungsvorganges u. a. m.

Wissenschaftliche Urteile bedürfen allemal dann eines Beweises,

wenn ihre Gültigkeit nicht unmittelbar gewiß ist. Über die Frage

freilich, ob und wann das der Fall ist, herrscht im einzelnen -- wie

auch unter den Logikern im Prinzipiellen -- Streit. Insbesondere in

der Auffassung der Grundlagen der Mathematik ist es neuerdings zu

heftigen Kontroversen gekommen, und zwar dadurch, daß die einen -- so

z. B. John Stuart Mill, in Deutschland Herm. v. Helmholtz -- lehren,

die Axiome der Geometrie und Arithmetik seien +Erfahrungs+wahrheiten

(und zwar als solche durch verallgemeinernde Induktion gewonnen),

die anderen, die Axiome der Geometrie und Arithmetik seien zwar an

der Hand sinnlicher Wahrnehmungen entwickelt, in ihrer Gültigkeit

aber -- davon völlig unabhängig -- unmittelbar-, darum notwendig-

und allgemein-gewiß. Ohne auf das verwickelte Problem der logischen

Bedeutung der mathematischen Axiome näher einzugehen, sei doch dazu

bemerkt, daß die Millsche Theorie als unhaltbar gelten muß, weil sie

die Frage nach dem +psychologischen Ursprung+ mit der nach dem +Wesen+

der mathematischen Axiome verwechselt. Die Frage nach der +Entstehung+

eines Urteils ist eine ~quaestio facti~ (+Tatsachen+frage);

die Frage nach der Art seiner Gültigkeit eine ~quaestio juris~

(+Rechts+frage). Wohl sind Axiome wie: „Zwischen zwei Punkten ist

die Gerade der kürzeste Weg“ psychologisch-genetisch genommen an der

Hand sinnlicher Anschauungen entwickelt; sie sind darum logisch aber

nicht Erfahrungserkenntnisse, sondern in ihrer Gültigkeit völlig

unabhängig von dieser notwendig- und allgemein-gewiß -- entsprechend

der vortrefflichen Einsicht +Kant+s, daß zwar alle Erkenntnis mit

Eindrücken der Sinne +anfange+ (~exordium~), nicht aber auch alle aus

den Sinnen +entstamme+ (~origo~). Die mathematischen Axiome sind mithin

als Verstandeswahrheiten im Sinne Leibniz’, als synthetische Urteile

~a priori~ im Sinne Kants, in ihrer Gültigkeit unmittelbar-gewisse

und darum unbeweisbare Wahrheiten, eines Beweises weder fähig noch

bedürftig.

Ein wissenschaftlicher Beweis ist logisch dasjenige Verfahren,

wodurch ein wissenschaftliches Urteil in seiner Gültigkeit zureichend

begründet wird. Die zureichende Begründung erfolgt entweder durch den

Hinweis auf die Tatsachen der Wahrnehmung (+hinweisende+ Begründung)

oder durch Ableitung des zu beweisenden Urteils als Konklusio aus

seinen Gründen als Prämissen (+ableitende+ Begründung). So z. B.

geschieht die zureichende Begründung mathematischer Definitionen

wie etwa der Begriffe Dreieck, Kreis, Parallelogramm, Pyramide

usw. durch den Hinweis auf die Daten der Wahrnehmung bzw. auf die

dieser immanenten psycho-physiologischen Gesetze der Raumanschauung;

die zureichende Begründung mathematischer Lehrsätze sowie der

meisten Tatsachenurteile durch Ableitung (Reduktion) aus anderen

unmittelbar-gewissen oder bereits zureichend-begründeten Urteilen, sei

es unmittelbar oder mittelbar, auf deduktivem, induktivem oder dem

Wege der Ähnlichkeitsschlüsse. Urteile wie: „Die Farbe dieser Blätter

ist gelb; die Oberfläche dieser Frucht ist rauh“ sind durch Hinweis

zureichend begründet, wenn einem jeden die Möglichkeit, sich von ihrer

Wahrheit zu überzeugen, unmittelbar gegeben ist; sie bedürfen aber

einer induktiv-ableitenden Begründung, wenn die Möglichkeit einer

Nachprüfung durch Wahrnehmung nicht mehr gegeben, der Beweis vielmehr

auf die zeitlich weiter zurückliegenden, übereinstimmend-überlieferten

Wahrnehmungen anderer Individuen gestützt ist (~S₁~ gibt an, daß

~Q ← R, S₂~ gibt an, daß ~Q ← R, S₃~ gibt an, daß ~Q ← R~ usw.;

+also+ wird ~Q ← R~ wahr sein; ein sogenannter „+Indizien+beweis“).

Der Indizienbeweis spielt -- abgesehen von seiner praktischen

Anwendung in der Rechtswissenschaft -- besonders im historischen Denken

eine wesentliche Rolle, wo auf Grund der übereinstimmenden Angaben

mehrerer Quellen -- unter Abstraktion von den davon abweichenden -- von

zwei oder mehreren möglichen Begebenheiten die eine als den Tatsachen

entsprechend mit mehr oder minder großer Wahrscheinlichkeit angenommen

wird.

Als Arten des auf Ableitung beruhenden wissenschaftlichen

Beweisverfahrens unterscheidet die traditionelle Logik den direkten und

indirekten, den progressiven und regressiven Beweis. +Direkt+ erfolgt

die Ableitung, wenn die Wahrheit des zu Beweisenden (~demonstrandum~;

Thesis) sich in ununterbrochener logischer Folge aus der Wahrheit

seiner Gründe (~rationes demonstrandi~) ergibt (_~Behauptung~_: wahr

~S ← P~; _~Bew.~_: wahr ~S ← M~, wahr ~M ← P~, also wahr ~S ← P~);

+indirekt+ (oder apagogisch) erfolgt die Ableitung, wenn die Wahrheit

des zu Beweisenden sich aus der zureichend begründeten Falschheit

seines kontradiktorischen Gegenteils ergibt (~deductio ad absurdum~;

_~Beh.~_: wahr ~S ← P~; _~Bew.~_: Angenommen ~S ← P~ nicht wahr, dann

wäre ~Q ← R~ wahr; nun ist ~Q ← R~, wie sich beweisen läßt, falsch;

also ist es auch falsch, daß ~S ← P~ nicht wahr sei; mithin ~S ← P~

wahr). -- +Progressiv+ heißt eine Ableitung, die, wie im direkten

Beweis, von der Wahrheit der Gründe auf die Wahrheit der Folge,

+regressiv+ diejenige, die -- wie im indirekten Beweis sowie einer viel

gebrauchten Form wissenschaftlicher Widerlegung -- von der Falschheit

der Folge auf die Falschheit der Gründe geht (z. B. Widerlegung in

regressiver Form: _~Beh.~_: ~S ← P~ falsch; ~_Bew._~: wenn ~S ← P~

wahr, dann ~Q ← R~ wahr; nun läßt sich beweisen, daß ~Q ← R~ nicht

wahr, also ist es falsch, daß ~S ← P~ wahr; mithin: ~S ← P~ falsch).

Die Widerlegung ist demnach die zureichende Begründung der +Falsch+heit

eines Urteils, wie der Beweis die zureichende Begründung der Wahrheit;

sie erfolgt +pro+gressiv durch die zureichende Begründung der Wahrheit

des dem zu widerlegenden kontradiktorisch-entgegengesetzten Urteils.

2. Die Auffindung der Beweisgründe.

Grundriß der Logik · 第 13 / 16 段