Wissenschaftliche Begriffe sind logisch eindeutig bestimmt, wenn ihnen

durch die Spezifikation ihres Inhalts im Gesamtsystem der Wissenschaft

ein logischer Ort zugewiesen ist, durch den ihr Umfang deutlich

hervortritt. Die Bestimmung eines wissenschaftlichen Begriffes oder

seine +Definition+ geschieht, wie bereits früher erwähnt, auf die

Weise, daß durch Angabe der nächsthöheren Gattung (+Klassifikation+)

der logische Ort und der +Umfang+, durch Angabe der wesentlichen

Merkmale, zufolge deren er sich von anderen Arten derselben

Gattung unterscheidet (diese heißen +artbildende+ Unterschiede

[~differentiae specificae~], das ganze Verfahren +Spezifikation+),

sein notwendiger +Inhalt+ festgelegt ist. Die Definition besteht

also in einer konjunktiven Urteilsverbindung, deren Subjekt den zu

definierenden Begriff (~definiendum~), deren Prädikat die Angabe der

nächsthöheren Gattung und die der artbildenden Unterschiede enthält.

(Eine alte Schulregel besagt: „~Definitio fit per genus proximum et

per differentiam specificam~“[17].) Beispiele dafür sind: „Ein ebenes

Dreieck ist eine Fläche, die von drei geraden Linien begrenzt ist;

eine Kalorie ist diejenige Wärmemenge, die erforderlich ist, um die

Temperatur eines Gramm Wassers von 15° auf 16° Celsius zu erhöhen.“

Aus dieser Regel folgt, daß solche Begriffe +undefinierbar+ sind, denen

keine höhere Gattung mehr zukommt (z. B. der Begriff des Seins oder

des Etwas überhaupt als der höchsten Gattung gegenüber den Kategorien

und allen anderen Begriffen). +Individual+begriffe sind dagegen wohl

definierbar; denn Individuen sind allemal Arten einer Gattung, als

solche von den ihnen nebengeordneten Arten spezifisch verschieden

(z. B.: „Faust war ein Mensch, der in der ersten Hälfte des 16.

Jahrhunderts lebend als umherziehender Zauberkünstler Aufsehen erregte,

so daß sich Sage und Dichtung seiner Gestalt bemächtigte“).

Jede Definition oder Begriffsbestimmung setzt als Urteil die Kenntnis

und eindeutige Bestimmtheit +anderer+ Begriffe voraus, die Definition

des Begriffes „Dreieck“ z. B. die Kenntnis der Begriffe: Fläche, drei,

gerade Linie und begrenzen. Das ist eine der Natur der Sache nach nicht

zu vermeidende Unvollkommenheit des Denkens. Wollte man alle Begriffe,

durch die man definiert, wiederum definieren, so würde das ein ins

Unendliche gehender Prozeß werden. Als praktische Forderung aber darf

gelten, nur solche Begriffe als bekannt vorauszusetzen, die in der Tat

eindeutig bestimmt Allgemeingut des Denkens geworden sind.

Als häufigste +Fehler+ des Definierens pflegt die traditionelle Logik

vier aufzuzählen. Eine Definition ist formal unzulänglich, wenn sie

1. einen +Zirkel+ beschreibt, d. h. wenn sie den zu definierenden

Begriff in der Definition selbst als bekannt voraussetzt (~idem per

idem definit~; Diallele); 2. wenn sie +abundant+ ist, d. h. außer den

wesentlichen auch daraus abgeleitete unwesentliche Merkmale angibt,

wodurch sie zur aufzählenden Beschreibung wird (~abundatio notarum~);

3. wenn sie zu +weit+ oder zu +eng+ ist, d. h. wenn sie wesentliche

Merkmale zuwenig oder zuviel angibt, wodurch der Inhalt entweder zu

arm oder zu reich, der Umfang zu reich oder zu arm wird; und endlich

4. wenn sie eine +Negation+ bildet, d. h. wenn sie lediglich die

Zugehörigkeit von Merkmalen zu dem Inhalt ihres Subjekts aufhebt und

dadurch zwar angibt, was der Gegenstand der Definition seinem Wesen

nach +nicht+ ist, aber nicht, +was+ er ist.

Die traditionelle Logik kennt außer der hier entwickelten Form der

Begriffsbestimmung noch andere Arten. Einer alten, längst überholten

Überlieferung gehört die Einteilung in Nominal- und Realdefinitionen

an. +Nominal+definitionen oder Namenerklärungen (z. B. „Psychosen

sind Geistesstörungen; ~herpes tonsurans~ heißt Bartflechte“) sind

keine Definitionen, weil sie sich auf die Bedeutung von +Worten+,

nicht aber auf die Inhaltsbestimmung von +Begriffen+ beziehen. --

Als Arten der +Real+definitionen unterscheidet die Überlieferung

ferner +systematische+ (das sind die hier besprochenen) und

+genetische+ Definitionen, die letzteren als solche, die im Prädikat

eine erschöpfende Bestimmung über den Ursprung des zu definierenden

Gegenstandes enthalten (z. B. „Ein Kreis entsteht, wenn man alle

Punkte, die von einem gegebenen Punkte gleichen Abstand haben, durch

eine Linie verbindet“). Auch die genetischen Definitionen sind

indessen nicht als wissenschaftliche Begriffsbestimmungen in dem

geforderten Sinne zu bezeichnen; denn sie besagen weder etwas über

den logischen Ort und Umfang noch Ausreichendes über den notwendigen

Inhalt des zu definierenden Begriffes.

3. Das analytische Untersuchungsverfahren.

Das wichtigste methodische Mittel wissenschaftlicher Forschung ist die

+Analyse+ der Untersuchungsobjekte. Einen Gegenstand analysieren heißt:

ihn in seine Komponenten zerlegen, ihn auflösen und zergliedern. So

zerlegt die +psychologische+ Analyse einen Wahrnehmungsinhalt in seine

einfachen Empfindungsbestandteile; die +anatomische+ einen tierischen

Körper in Organe, diese in Gewebe und die Gewebe wiederum in Zellen;

die +historische+ einen Zeitabschnitt in die einzelnen Vorgänge, die

die Gesamtentwicklung herbeiführen. Die letzten Teilinhalte, die sich

durch Analyse ergeben, nennen wir +Elemente+ und verstehen darunter

die einfachen, d. h. nicht mehr zerlegbaren Faktoren, in die sich ein

zusammengesetzter Gegenstand auflösen läßt. Der Begriff des Elementes

als des einfachen Teiles eines Ganzen ist dabei +relativ+. Zu allen

Zeiten hat man gewisse Produkte der analytischen Forschung für einfach

gehalten, die sich im weiteren Fortgang der Erkenntnis wiederum

als zusammengesetzt, ja bisweilen sogar als kompliziert aufgebaute

Mischungen oder Verbindungen von Teilinhalten erwiesen haben. Als

Beispiel dafür mag die Chemie gelten. Zur Zeit des Aristoteles etwa

kennt man nur vier Elemente, und zwar das Feuer und die Erde als das

Warme und Kalte, das Wasser und die Luft als das Feuchte und Trockene;

heute zählt man in der modernen Chemie bereits etwa 80 Elemente -- und

man darf fragen: wieviel wird man in abermals 2000 Jahren zählen?

Das analytische Untersuchungsverfahren setzt psychologisch die

Anstellung aufmerksamer, d. h. zur +Beobachtung+ gesteigerter

Wahrnehmungen voraus und, insofern diese wissenschaftlichen

Zwecken dienen, die Anstellung wissenschaftlich-geleiteter, d. h.

methodisch-fortschreitender Beobachtungen. Die analysierende

Beobachtung hat ihren Gegenstand -- teils mit, teils ohne technische

Hilfsmittel -- in seine Teilkomponenten zu zerlegen, d. h. in

ihm das Einzelne gegenüber dem Ganzen zu unterscheiden, dieses

miteinander zu vergleichen und in Beziehung zu setzen. Daraus

ergeben sich durch Aufzählung der Reihe nach die Merkmale, die jenen

Gegenstand kennzeichnen. Die Analyse führt also zur +Beschreibung+

ihres Untersuchungsobjektes, indem sie dessen -- wesentliche und

unwesentliche -- Merkmale, wie sie sich ihr ergeben, unterschiedslos

festlegt.

Als +Arten+ des analytischen Verfahrens unterscheidet man eine innere

und äußere, eine qualitative und quantitative, eine genetische und

systematische Analyse. Die +innere+ (oder immanente) Analyse ist

diejenige, die ihren Gegenstand in sich selbst zerlegt; sie führt

zu +Inhärenz+urteilen, besonders zu deren erstbesprochener Art,

den Qualitätsurteilen; die +äußere+ (oder Beziehungs-) Analyse ist

diejenige, die ihren Gegenstand nicht in sich selbst untersucht,

sondern ihn mit anderen vergleicht und daraus Beziehungsmerkmale

gewinnt; sie führt zu +Relations+urteilen. +Qualitativ+ ist die

analytische Forschung -- sei sie immanent oder relativ --, wenn sie

nur auf das wie +beschaffen+ ihrer Objekte; +quantitativ+, wenn sie

auch auf das +wie viel+ und +wie groß+ eingeht. Danach setzt die

quantitative Analyse die qualitative voraus oder kann zum mindesten

nicht ohne jene vor sich gehen. +Systematisch+ endlich nennen wir eine

Analyse -- sei sie immanent oder relativ, qualitativ oder quantitativ

--, die ihr Untersuchungsobjekt nach seinem +gegenwärtigen+ Bestande

in die Elemente zerlegt; +genetisch+ diejenige, die ihren Gegenstand

auf +Ursprung+ und +Entwicklung+ (also das +nicht+-mehr-Gegenwärtige

rekonstruierend) untersucht.

Überall, wo wir im analysierenden Verfahren +zählen+ oder +messen+,

also mathematische Einheiten anwenden (angewandte Mathematik), bewegen

wir uns auf dem Boden der +quantitativen+ Analyse. Das Pythagoreische

Wort, daß die Welt aus Zahlen bestehe, bedeutet im Grunde nichts

anderes: als daß sie einer exakten Maßbestimmung zugänglich

sei. Astronomie, Physik und Chemie danken zum großen Teil ihre

bewunderungswürdige Exaktheit der Tatsache, daß sie sich mathematischer

Hilfsmittel bedienen; man nennt sie daher auch +mathematische+

Naturwissenschaften oder +exakte+ Wissenschaften. Es ist eine

Überschätzung, aber eine solche, deren Beweggrund man verstehen kann,

wenn Kant gelegentlich gemeint hat, in aller Erkenntnis werde nur so

viel eigentliche Wissenschaft angetroffen, als Mathematik darinnen sei.

Quantitative Analysen finden sich auch in den +Geistes+wissenschaften.

Man hat -- seit Weber, Fechner und Wundt -- mit gutem Glück

den Versuch gemacht, auch die +seelischen+ Erscheinungen einer

quantitativen Bestimmung zugänglich und damit die Psychologie zur

+exakten+ Wissenschaft zu machen. Eine besondere Bedeutung kommt

hierbei dem -- auch in den systematischen Staatswissenschaften

überaus ergebnisreich angewandten -- +statistischen+ Verfahren zu.

Die Statistik ist ein wissenschaftliches Forschungsmittel, durch das

komplexe Erscheinungen des politischen, wirtschaftlichen und seelischen

Lebens quantitativer Bestimmung unterzogen werden. Ein englischer

Arzt, William Petty, hat sie wegen ihrer eminenten Bedeutung in den

Staatswissenschaften „politische Arithmetik“ genannt. Neuerdings aber

hat sie sich auch durch ihre nutzbringende Aufnahme in differential-

und völkerpsychologische, ästhetische und pädagogische Untersuchungen

zu einer Art „Arithmetik +seelischer+ Erscheinungen“ ausgebildet.

4. Das Experiment und die wissenschaftliche Erfindung als Hilfsmittel

der Analyse.

Wo der Forscher die Bedingungen, unter denen sein Untersuchungsobjekt

steht, willkürlich und nach vorgefaßtem Plan verändert, da bedient er

sich des +Experiments+. Dieses ist eines der wichtigsten methodischen

Hilfsmittel des analytischen Verfahrens; ihm allein dankt die moderne

Wissenschaft eine unendliche Zahl ihrer wertvollsten Ergebnisse.

Die Geschichte des experimentellen Verfahrens in der neueren

wissenschaftlichen Forschung ist bisher nicht geschrieben. Seine

Erfindung verdanken wir wahrscheinlich dem +Zufall+. Wer mit dem

Spieltrieb des Kindes zum erstenmal Wachs erwärmt hat, um zu sehen,

was daraus wird, oder ein Tier geschlagen, um zu sehen, wie es

reagiert, der kann als Erfinder des Experiments angesehen werden. Als

methodisches Werkzeug wissenschaftlicher Forschung freilich beginnt es

erst seit dem 18. Jahrhundert eine bedeutungsvolle Rolle einzunehmen.

In dieser Zeit entstehen die sogenannten „Experimentalwissenschaften“

(als da sind: Physik, Chemie, Geologie, Physiologie, ja auch

Psychologie, Ästhetik und Pädagogik [Pädologie]), die in dem

wissenschaftlich geleiteten Versuch eine wesentliche methodische

Grundlage ihres Untersuchungsverfahrens ausgebildet haben.

Das Experiment ist eine +Frage+ an die Natur. Mit ihm nähert sich der

Forscher den Dingen, um von ihnen belehrt zu werden, nicht aber -- nach

den berühmten Worten +Kants+ -- in der Qualität eines Schülers, der

sich alles vorsagen läßt, was der Lehrer will, sondern eines bestallten

Richters, der die Zeugen nötigt, auf die Fragen zu antworten, die

er ihnen vorlegt. Die bloße Beobachtung ergibt nur, was die Natur

uns gewissermaßen von selbst hergibt; mit dem Experiment kommen wir

dagegen weiter: wir legen ihr Fragen vor und zwingen sie zugleich, uns

zu antworten. „~L’observateur~“, sagt +Cuvier+, ~écoute la nature;

l’experimentateur l’interroge et la force à se d’évoiler~“[18].

Den Zwecken des experimentellen Verfahrens angepaßt hat die

Wissenschaft eine zahllose Reihe von Instrumenten und Apparaten

ersonnen, die der Aufgabe dienen, die Beantwortung bestimmt

formulierter Fragestellungen möglich zu machen. Darin offenbart

sich ihr eminent +konstruktiver+ Charakter. Wo das Auge nicht mehr

hinreicht, Unterschiede zu empfinden, lehrt das Mikroskop, indem es

unsere Sinne verfeinert, noch eine ganze Welt im Kleinen (man denke an

die zahlreichen Ergebnisse der modernen Bakteriologie), das Fernrohr

eine ganze Welt im Großen. Technische Hilfsmittel dieser Art dienen

entweder der qualitativen oder quantitativen Analyse. Wissenschaftliche

Erfindungen zum Zweck +qualitativer+ Untersuchungen sind außer den

genannten (Mikroskop, Fernrohr) schon das Skalpell des Anatomen,

das Vergrößerungsglas, das Spektroskop, ferner alle Spekulatoren

(einschließlich der Röntgenröhre), Resonatoren, Analysatoren,

Stethoskope. Wissenschaftliche Erfindungen zum Zweck +quantitativer+

Untersuchungen sind alle diejenigen, die ein Messen, Zählen oder Wägen

der gefundenen Elemente gestatten, also neben den einfachsten, die

in Zentimetermaß und Wage bestehen, kompliziertere wie Ergograph,

Sphygmograph, Pneumograph, Plethysmograph, Seismograph, Thermometer,

Barometer, Tonometer, Galvanometer, Amperemeter, Voltameter usw. --

Eine stattliche Reihe wissenschaftlicher Resultate, die auf Grund

experimenteller Analysen gewonnen worden sind, haben ihren Ursprung

lediglich dieser konstruktiven Seite des wissenschaftlichen Denkens

zu verdanken. Man kann geradezu sagen, daß es dem menschlichen Geiste

durch sie gelungen ist, die Grenzen, die der Kraft seiner Sinne gezogen

sind, ins fast Unglaubbare zu erweitern. Von der Verbesserung und

Verfeinerung der instrumentellen Hilfsmittel der Analyse hängt in rein

technischer Hinsicht zu einem großen Teil der künftige Fortschritt der

Realwissenschaften ab.

5. Das synthetische Untersuchungsverfahren (Gesetz, Theorie und

Hypothese).

Überall, wo wir die Einzelergebnisse analytischer Untersuchungen zu

einem allgemeinen Resultat zusammenfassen, bedienen wir uns einer

Methode, die wir nach überliefertem Sprachgebrauch als „synthetisch“

bezeichnen dürfen.

Das +synthetische+ Untersuchungsverfahren hat nur in den

Tatsachenwissenschaften die Analyse zu seiner Voraussetzung. In den

+mathematischen+ Disziplinen z. B. steigt es von wenigen obersten

Begriffsbestimmungen und Axiomen durch +deduktives+ Fortschreiten

vermittels syllogistischer Ketten zu einer Fülle von Lehrsätzen

herab, die untereinander einen denknotwendigen Zusammenhang solcher

Art bilden, daß durch einen Fehler in einer der oberen Prämissen

das ganze Gebäude stürzen würde. Aus der Begriffsbestimmung der

geraden Linie z. B. (als der kürzesten Verbindung zweier Punkte)

sowie aus der Begriffsbestimmung paralleler Geraden (als solcher,

die ins Unendliche verlängert, sich nirgends schneiden) folgt unter

Zuhilfenahme anderer Lehrsätze auf deduktivem Wege eine Reihe davon

verschiedener Bestimmungen, wie z. B. daß Gegen- und Wechselwinkel

an Parallelen gleich sind, daß die Summe der Winkel im Dreieck zwei

Rechte betrage, daß der Außenwinkel an der Spitze eines Dreiecks gleich

der Summe derjenigen Dreieckswinkel sei, die nicht seine Nebenwinkel

bilden u. a. m. Das Verfahren des Mathematikers ist also im Prinzip ein

+synthetisches+, und zwar seinem Wesen nach hauptsächlich bestehend aus

+rational-deduktiven+ Synthesen[19].

Im Gegensatz dazu ist die Methode der Realwissenschaften, in denen

Analyse und Synthese sich zu dem Gesamtverfahren ergänzen, eine

im wesentlichen +empirisch-induktive+. Nur in den +genetischen+

Wissenschaften hat das Einzelne, wie bereits früher angedeutet,

an und für sich Wert und Bedeutung einer wissenschaftlichen

Erkenntnis, obgleich auch hier ein Fortstreben zum Allgemeinen

(Gesamtbegriff aus Spezialbegriffen) durch Abstraktion unverkennbar

ist. In den +systematischen+ Disziplinen dagegen ist das Einzelne

nur Durchgangspunkt zum Allgemeinen. So suchen Botanik, Zoologie

und Mineralogie allgemeine Gattungsbegriffe aus den Bestimmungen

über die einzelnen Arten; Physik, Chemie und Physiologie allgemeine

Gesetze des Naturgeschehens aus den Bestimmungen über die

einzelnen Veränderungen der Natur. Daß sich gerade der Begriff

+Natur+gesetz (nicht: „Geistesgesetz“) als ~terminus technicus~

im wissenschaftlichen Denken fest eingeprägt hat, erklärt sich

daraus, daß die naturwissenschaftlichen Gesetze an Zahl größer,

an objektiver Gültigkeit im allgemeinen gesicherter sind als die

der Geisteswissenschaften, obgleich auch in deren systematischen

Disziplinen -- z. B. den psychologischen, den Staats- und Wirtschafts-

sowie den Kunst- und Kulturwissenschaften -- allgemeine Gesetze als

vorhanden zugestanden werden (z. B. die Assoziationsgesetze in der

Psychologie, die Jakob Grimmschen Gesetze der Lautverschiebung in der

germanischen Sprachwissenschaft u. a.).

Überall, wo wir in einer beliebigen Menge von Exemplaren auf

analytischem Wege solche finden, die in einer größeren Anzahl von

Merkmalen übereinstimmen, fassen wir diese -- unter Abstraktion

von den nichtgemeinsamen Merkmalen -- synthetisch-induktiv zu

einem +Art+begriffe jener Exemplare zusammen. Auf dieselbe Weise

werden dann aus Arten Gattungen, aus Gattungen höhere Gattungen

usw. (+verallgemeinernde+ Induktion)[20]. Diesem Prozeß induktiver

Begriffsbildung entspricht der Prozeß induktiver +Gesetzes+bildung,

der darum logisch damit auf die gleiche methodische Stufe zu stellen

ist. Überall, wo wir in einer Reihe von Veränderungen durch analytische

Untersuchung die Tatsache finden, daß gewisse Vorgänge gleicher Art

(~a~) immer von gewissen Vorgängen einer anderen Art (~b~) begleitet

oder gefolgt sind, stellen wir das allgemeine +Erfahrungsgesetz+ auf:

Immer wenn ~a~, dann ~b~. Dieses ist alsdann der zusammenfassende

Ausdruck für die -- sei es qualitativen, sei es quantitativen --

Beziehungen der beiden Objekte oder Vorgänge. Ein Erfahrungsgesetz

besteht also in einem +hypothetischen Gefüge+, das durch ein

+induktives+ Schlußverfahren gewonnen, nur +approximative+ Gültigkeit

beanspruchen kann. Beispiele dafür sind besonders in den systematischen

Naturwissenschaften in großer Anzahl vorhanden: „Wenn man Wasser bis

auf 100° erwärmt, verdampft es; wenn ein Vakuum hergestellt ist,

fallen alle Körper mit gleicher Geschwindigkeit; wenn man zwei Körper

aneinanderreibt, setzt sich die geleistete mechanische Energie in

Wärme um; wenn man zwei Magnete einander nähert, so ist die Kraft, mit

der die beiden Pole aufeinander einwirken, direkt proportional der

magnetischen Kraft beider Körper, umgekehrt proportional dem Quadrate

der Entfernung.“ Andere beliebig herausgegriffene Beispiele bilden:

das Weber-Fechnersche psychophysische Grundgesetz; das Gesetz der

multiplen Proportionen; die Avogadrosche Regel: das Gay-Lussacsche, das

Boyle-Mariottesche Gesetz; Faradays Gesetze der Elektrolyse u. a. m.

Alle diese Gesetze (die +sprachlich+ übrigens durchaus nicht immer in

Form eines hypothetischen Satzes ausgedrückt zu sein brauchen) sind

+Wahrscheinlichkeitsgesetze+, d. h. ihre Gültigkeit erreicht nur einen

-- wenngleich bisweilen sehr hohen -- Grad der Wahrscheinlichkeit. Sie

sind Gesetze, die von der Vergangenheit aus zugleich das +Zukünftige+

vorausbestimmen. Weil bis jetzt immer, wo der Vorgang ~a~ gegeben,

der Vorgang ~b~ gefolgt ist, stellen wir die auch für alles kommende

geltende Regel auf, daß immer wo ein ~a~, auch ein ~b~ sei. Sie sind

also wie ein Wissen des Gewesenen, so auch ein Vorauswissen des

Bevorstehenden, entsprechend dem bekannten Worte Auguste +Comtes+:

„~Savoir c’est prévoir~“ („Wissen ist +Vorherwissen+“). Und dieses

Vorauswissen ist um so sicherer und zuverlässiger, je umfangreicher

der Erfahrungsbestand, auf den es sich gründet; je zahlreicher die

wirklichen Fälle und Möglichkeiten, die seine Gültigkeit immer erneut

bestätigen (+Verifikation+ empirischer Gesetze).

Eine besondere Bedeutung hat in dieser Methode induktiver

Gesetzesbildung das Verfahren, wodurch innerhalb einer Mannigfaltigkeit

von Vorgängen, die von einer Mannigfaltigkeit anderer Vorgänge

gefolgt sind, die als Ursache und Wirkung zusammengehörigen Glieder

herausgefunden werden. Hier bildet die +Konstanz+ der Aufeinanderfolge

das entscheidende Merkmal für die gesuchte Bestimmung. Wo ein Vorgang

~b~ einmal den Vorgängen ~a~ ~c~ ~d~ ~e~, das andere Mal den Vorgängen

~a~ ~f~ ~g~ ~h~ und wieder ein anderes Mal den Vorgängen ~a~ ~i~ ~k~

~l~ sowie ~a~ ~m~ ~n~ ~o~ usw. folgt, da liegt es nahe zu sagen: ~a~

ist die +Ursache+ von ~b~; ~b~ die +Wirkung+ von ~a~. Eine solche

Bestimmung aber verlangt eine oft wiederholte, sorgfältigste Anstellung

von Beobachtungen (die wenn möglich sogar +experimentell+ die

Bedingungen des zu untersuchenden Effekts in den verschiedensten Weisen

verändern müssen), um aus den in Betracht kommenden Möglichkeiten

die +wahrscheinlichste+ herauszufinden. (Ausführliche logische

Untersuchungen über die Feststellung empirischer Kausalzusammenhänge in

der neueren englischen Logik, vornehmlich bei John Stuart +Mill+ und W.

St. +Jevons+.)

Von den empirischen Gesetzen, die als durch Induktion gewonnen

nie mehr als einen -- wenngleich oft sehr hohen -- Grad der

Wahrscheinlichkeit erreichen, sind streng die +logischen+ Gesetze zu

scheiden, die -- nicht +aus+, sondern an der +Hand+ der Erfahrung

gewonnen -- nicht Produkte, sondern (nach den tiefgehenden

Untersuchungen Kants) +Voraussetzungen+ (und zwar allgemein- und

notwendig-gültige Voraussetzungen) aller Erfahrung bilden. Man hat

sie treffend als Gesetze +des Empirischen+ den obenbesprochenen

induktiv-gewonnenen als +empirischen+ Gesetzen entgegengestellt

(Riehl). Hierhin gehört in erster Linie als oberste materiale

Voraussetzung aller Erfahrung: das allgemeine +Kausal+gesetz

(das besagt, daß alles, was ist, eine Ursache hat, durch die es

ist, und nichts als ursachslos gedacht werden könne), ferner die

dazugehörigen Folgesätze, die besagen, daß aus gleichen Ursachen

+gleiche+ Wirkungen, daß aus nichts +nichts+, daß aus dem Seienden

nie ein Nichtseiendes hervorgehen könne. In engem Zusammenhange mit

diesen logischen Grundsätzen aller Erfahrung stehen speziellere

materiale Prinzipien wie das Gesetz der Erhaltung der +Materie+ von

Lavoisier und das Gesetz der Erhaltung der +Energie+ von Rob. Jul.

Mayer und Helmholtz, die zusammengenommen besagen, daß die Summe

der im Universum vorhandenen Materie und Energien konstant bleibe.

Die neuere Logik neigt ihren vornehmlichsten Richtungen nach dazu,

auch diese allgemeinen Grundsätze wissenschaftlichen Denkens als

+logische+ (d. h. als von der Erfahrung und ihrer aufs Approximative

einschränkenden Gültigkeit +unabhängige+, mithin allgemein- und

notwendig-gültige) Gesetze zu deuten; die Diskussion darüber ist

indessen zur Zeit noch nicht abgeschlossen.

Grundriß der Logik · 第 12 / 16 段