durch die Spezifikation ihres Inhalts im Gesamtsystem der Wissenschaft
ein logischer Ort zugewiesen ist, durch den ihr Umfang deutlich
hervortritt. Die Bestimmung eines wissenschaftlichen Begriffes oder
seine +Definition+ geschieht, wie bereits früher erwähnt, auf die
Weise, daß durch Angabe der nächsthöheren Gattung (+Klassifikation+)
der logische Ort und der +Umfang+, durch Angabe der wesentlichen
Merkmale, zufolge deren er sich von anderen Arten derselben
Gattung unterscheidet (diese heißen +artbildende+ Unterschiede
[~differentiae specificae~], das ganze Verfahren +Spezifikation+),
sein notwendiger +Inhalt+ festgelegt ist. Die Definition besteht
also in einer konjunktiven Urteilsverbindung, deren Subjekt den zu
definierenden Begriff (~definiendum~), deren Prädikat die Angabe der
nächsthöheren Gattung und die der artbildenden Unterschiede enthält.
(Eine alte Schulregel besagt: „~Definitio fit per genus proximum et
per differentiam specificam~“[17].) Beispiele dafür sind: „Ein ebenes
Dreieck ist eine Fläche, die von drei geraden Linien begrenzt ist;
eine Kalorie ist diejenige Wärmemenge, die erforderlich ist, um die
Temperatur eines Gramm Wassers von 15° auf 16° Celsius zu erhöhen.“
Aus dieser Regel folgt, daß solche Begriffe +undefinierbar+ sind, denen
keine höhere Gattung mehr zukommt (z. B. der Begriff des Seins oder
des Etwas überhaupt als der höchsten Gattung gegenüber den Kategorien
und allen anderen Begriffen). +Individual+begriffe sind dagegen wohl
definierbar; denn Individuen sind allemal Arten einer Gattung, als
solche von den ihnen nebengeordneten Arten spezifisch verschieden
(z. B.: „Faust war ein Mensch, der in der ersten Hälfte des 16.
Jahrhunderts lebend als umherziehender Zauberkünstler Aufsehen erregte,
so daß sich Sage und Dichtung seiner Gestalt bemächtigte“).
Jede Definition oder Begriffsbestimmung setzt als Urteil die Kenntnis
und eindeutige Bestimmtheit +anderer+ Begriffe voraus, die Definition
des Begriffes „Dreieck“ z. B. die Kenntnis der Begriffe: Fläche, drei,
gerade Linie und begrenzen. Das ist eine der Natur der Sache nach nicht
zu vermeidende Unvollkommenheit des Denkens. Wollte man alle Begriffe,
durch die man definiert, wiederum definieren, so würde das ein ins
Unendliche gehender Prozeß werden. Als praktische Forderung aber darf
gelten, nur solche Begriffe als bekannt vorauszusetzen, die in der Tat
eindeutig bestimmt Allgemeingut des Denkens geworden sind.
Als häufigste +Fehler+ des Definierens pflegt die traditionelle Logik
vier aufzuzählen. Eine Definition ist formal unzulänglich, wenn sie
1. einen +Zirkel+ beschreibt, d. h. wenn sie den zu definierenden
Begriff in der Definition selbst als bekannt voraussetzt (~idem per
idem definit~; Diallele); 2. wenn sie +abundant+ ist, d. h. außer den
wesentlichen auch daraus abgeleitete unwesentliche Merkmale angibt,
wodurch sie zur aufzählenden Beschreibung wird (~abundatio notarum~);
3. wenn sie zu +weit+ oder zu +eng+ ist, d. h. wenn sie wesentliche
Merkmale zuwenig oder zuviel angibt, wodurch der Inhalt entweder zu
arm oder zu reich, der Umfang zu reich oder zu arm wird; und endlich
4. wenn sie eine +Negation+ bildet, d. h. wenn sie lediglich die
Zugehörigkeit von Merkmalen zu dem Inhalt ihres Subjekts aufhebt und
dadurch zwar angibt, was der Gegenstand der Definition seinem Wesen
nach +nicht+ ist, aber nicht, +was+ er ist.
Die traditionelle Logik kennt außer der hier entwickelten Form der
Begriffsbestimmung noch andere Arten. Einer alten, längst überholten
Überlieferung gehört die Einteilung in Nominal- und Realdefinitionen
an. +Nominal+definitionen oder Namenerklärungen (z. B. „Psychosen
sind Geistesstörungen; ~herpes tonsurans~ heißt Bartflechte“) sind
keine Definitionen, weil sie sich auf die Bedeutung von +Worten+,
nicht aber auf die Inhaltsbestimmung von +Begriffen+ beziehen. --
Als Arten der +Real+definitionen unterscheidet die Überlieferung
ferner +systematische+ (das sind die hier besprochenen) und
+genetische+ Definitionen, die letzteren als solche, die im Prädikat
eine erschöpfende Bestimmung über den Ursprung des zu definierenden
Gegenstandes enthalten (z. B. „Ein Kreis entsteht, wenn man alle
Punkte, die von einem gegebenen Punkte gleichen Abstand haben, durch
eine Linie verbindet“). Auch die genetischen Definitionen sind
indessen nicht als wissenschaftliche Begriffsbestimmungen in dem
geforderten Sinne zu bezeichnen; denn sie besagen weder etwas über
den logischen Ort und Umfang noch Ausreichendes über den notwendigen
Inhalt des zu definierenden Begriffes.
3. Das analytische Untersuchungsverfahren.
Das wichtigste methodische Mittel wissenschaftlicher Forschung ist die
+Analyse+ der Untersuchungsobjekte. Einen Gegenstand analysieren heißt:
ihn in seine Komponenten zerlegen, ihn auflösen und zergliedern. So
zerlegt die +psychologische+ Analyse einen Wahrnehmungsinhalt in seine
einfachen Empfindungsbestandteile; die +anatomische+ einen tierischen
Körper in Organe, diese in Gewebe und die Gewebe wiederum in Zellen;
die +historische+ einen Zeitabschnitt in die einzelnen Vorgänge, die
die Gesamtentwicklung herbeiführen. Die letzten Teilinhalte, die sich
durch Analyse ergeben, nennen wir +Elemente+ und verstehen darunter
die einfachen, d. h. nicht mehr zerlegbaren Faktoren, in die sich ein
zusammengesetzter Gegenstand auflösen läßt. Der Begriff des Elementes
als des einfachen Teiles eines Ganzen ist dabei +relativ+. Zu allen
Zeiten hat man gewisse Produkte der analytischen Forschung für einfach
gehalten, die sich im weiteren Fortgang der Erkenntnis wiederum
als zusammengesetzt, ja bisweilen sogar als kompliziert aufgebaute
Mischungen oder Verbindungen von Teilinhalten erwiesen haben. Als
Beispiel dafür mag die Chemie gelten. Zur Zeit des Aristoteles etwa
kennt man nur vier Elemente, und zwar das Feuer und die Erde als das
Warme und Kalte, das Wasser und die Luft als das Feuchte und Trockene;
heute zählt man in der modernen Chemie bereits etwa 80 Elemente -- und
man darf fragen: wieviel wird man in abermals 2000 Jahren zählen?
Das analytische Untersuchungsverfahren setzt psychologisch die
Anstellung aufmerksamer, d. h. zur +Beobachtung+ gesteigerter
Wahrnehmungen voraus und, insofern diese wissenschaftlichen
Zwecken dienen, die Anstellung wissenschaftlich-geleiteter, d. h.
methodisch-fortschreitender Beobachtungen. Die analysierende
Beobachtung hat ihren Gegenstand -- teils mit, teils ohne technische
Hilfsmittel -- in seine Teilkomponenten zu zerlegen, d. h. in
ihm das Einzelne gegenüber dem Ganzen zu unterscheiden, dieses
miteinander zu vergleichen und in Beziehung zu setzen. Daraus
ergeben sich durch Aufzählung der Reihe nach die Merkmale, die jenen
Gegenstand kennzeichnen. Die Analyse führt also zur +Beschreibung+
ihres Untersuchungsobjektes, indem sie dessen -- wesentliche und
unwesentliche -- Merkmale, wie sie sich ihr ergeben, unterschiedslos
festlegt.
Als +Arten+ des analytischen Verfahrens unterscheidet man eine innere
und äußere, eine qualitative und quantitative, eine genetische und
systematische Analyse. Die +innere+ (oder immanente) Analyse ist
diejenige, die ihren Gegenstand in sich selbst zerlegt; sie führt
zu +Inhärenz+urteilen, besonders zu deren erstbesprochener Art,
den Qualitätsurteilen; die +äußere+ (oder Beziehungs-) Analyse ist
diejenige, die ihren Gegenstand nicht in sich selbst untersucht,
sondern ihn mit anderen vergleicht und daraus Beziehungsmerkmale
gewinnt; sie führt zu +Relations+urteilen. +Qualitativ+ ist die
analytische Forschung -- sei sie immanent oder relativ --, wenn sie
nur auf das wie +beschaffen+ ihrer Objekte; +quantitativ+, wenn sie
auch auf das +wie viel+ und +wie groß+ eingeht. Danach setzt die
quantitative Analyse die qualitative voraus oder kann zum mindesten
nicht ohne jene vor sich gehen. +Systematisch+ endlich nennen wir eine
Analyse -- sei sie immanent oder relativ, qualitativ oder quantitativ
--, die ihr Untersuchungsobjekt nach seinem +gegenwärtigen+ Bestande
in die Elemente zerlegt; +genetisch+ diejenige, die ihren Gegenstand
auf +Ursprung+ und +Entwicklung+ (also das +nicht+-mehr-Gegenwärtige
rekonstruierend) untersucht.
Überall, wo wir im analysierenden Verfahren +zählen+ oder +messen+,
also mathematische Einheiten anwenden (angewandte Mathematik), bewegen
wir uns auf dem Boden der +quantitativen+ Analyse. Das Pythagoreische
Wort, daß die Welt aus Zahlen bestehe, bedeutet im Grunde nichts
anderes: als daß sie einer exakten Maßbestimmung zugänglich
sei. Astronomie, Physik und Chemie danken zum großen Teil ihre
bewunderungswürdige Exaktheit der Tatsache, daß sie sich mathematischer
Hilfsmittel bedienen; man nennt sie daher auch +mathematische+
Naturwissenschaften oder +exakte+ Wissenschaften. Es ist eine
Überschätzung, aber eine solche, deren Beweggrund man verstehen kann,
wenn Kant gelegentlich gemeint hat, in aller Erkenntnis werde nur so
viel eigentliche Wissenschaft angetroffen, als Mathematik darinnen sei.
Quantitative Analysen finden sich auch in den +Geistes+wissenschaften.
Man hat -- seit Weber, Fechner und Wundt -- mit gutem Glück
den Versuch gemacht, auch die +seelischen+ Erscheinungen einer
quantitativen Bestimmung zugänglich und damit die Psychologie zur
+exakten+ Wissenschaft zu machen. Eine besondere Bedeutung kommt
hierbei dem -- auch in den systematischen Staatswissenschaften
überaus ergebnisreich angewandten -- +statistischen+ Verfahren zu.
Die Statistik ist ein wissenschaftliches Forschungsmittel, durch das
komplexe Erscheinungen des politischen, wirtschaftlichen und seelischen
Lebens quantitativer Bestimmung unterzogen werden. Ein englischer
Arzt, William Petty, hat sie wegen ihrer eminenten Bedeutung in den
Staatswissenschaften „politische Arithmetik“ genannt. Neuerdings aber
hat sie sich auch durch ihre nutzbringende Aufnahme in differential-
und völkerpsychologische, ästhetische und pädagogische Untersuchungen
zu einer Art „Arithmetik +seelischer+ Erscheinungen“ ausgebildet.
4. Das Experiment und die wissenschaftliche Erfindung als Hilfsmittel
der Analyse.
Wo der Forscher die Bedingungen, unter denen sein Untersuchungsobjekt
steht, willkürlich und nach vorgefaßtem Plan verändert, da bedient er
sich des +Experiments+. Dieses ist eines der wichtigsten methodischen
Hilfsmittel des analytischen Verfahrens; ihm allein dankt die moderne
Wissenschaft eine unendliche Zahl ihrer wertvollsten Ergebnisse.
Die Geschichte des experimentellen Verfahrens in der neueren
wissenschaftlichen Forschung ist bisher nicht geschrieben. Seine
Erfindung verdanken wir wahrscheinlich dem +Zufall+. Wer mit dem
Spieltrieb des Kindes zum erstenmal Wachs erwärmt hat, um zu sehen,
was daraus wird, oder ein Tier geschlagen, um zu sehen, wie es
reagiert, der kann als Erfinder des Experiments angesehen werden. Als
methodisches Werkzeug wissenschaftlicher Forschung freilich beginnt es
erst seit dem 18. Jahrhundert eine bedeutungsvolle Rolle einzunehmen.
In dieser Zeit entstehen die sogenannten „Experimentalwissenschaften“
(als da sind: Physik, Chemie, Geologie, Physiologie, ja auch
Psychologie, Ästhetik und Pädagogik [Pädologie]), die in dem
wissenschaftlich geleiteten Versuch eine wesentliche methodische
Grundlage ihres Untersuchungsverfahrens ausgebildet haben.
Das Experiment ist eine +Frage+ an die Natur. Mit ihm nähert sich der
Forscher den Dingen, um von ihnen belehrt zu werden, nicht aber -- nach
den berühmten Worten +Kants+ -- in der Qualität eines Schülers, der
sich alles vorsagen läßt, was der Lehrer will, sondern eines bestallten
Richters, der die Zeugen nötigt, auf die Fragen zu antworten, die
er ihnen vorlegt. Die bloße Beobachtung ergibt nur, was die Natur
uns gewissermaßen von selbst hergibt; mit dem Experiment kommen wir
dagegen weiter: wir legen ihr Fragen vor und zwingen sie zugleich, uns
zu antworten. „~L’observateur~“, sagt +Cuvier+, ~écoute la nature;
l’experimentateur l’interroge et la force à se d’évoiler~“[18].
Den Zwecken des experimentellen Verfahrens angepaßt hat die
Wissenschaft eine zahllose Reihe von Instrumenten und Apparaten
ersonnen, die der Aufgabe dienen, die Beantwortung bestimmt
formulierter Fragestellungen möglich zu machen. Darin offenbart
sich ihr eminent +konstruktiver+ Charakter. Wo das Auge nicht mehr
hinreicht, Unterschiede zu empfinden, lehrt das Mikroskop, indem es
unsere Sinne verfeinert, noch eine ganze Welt im Kleinen (man denke an
die zahlreichen Ergebnisse der modernen Bakteriologie), das Fernrohr
eine ganze Welt im Großen. Technische Hilfsmittel dieser Art dienen
entweder der qualitativen oder quantitativen Analyse. Wissenschaftliche
Erfindungen zum Zweck +qualitativer+ Untersuchungen sind außer den
genannten (Mikroskop, Fernrohr) schon das Skalpell des Anatomen,
das Vergrößerungsglas, das Spektroskop, ferner alle Spekulatoren
(einschließlich der Röntgenröhre), Resonatoren, Analysatoren,
Stethoskope. Wissenschaftliche Erfindungen zum Zweck +quantitativer+
Untersuchungen sind alle diejenigen, die ein Messen, Zählen oder Wägen
der gefundenen Elemente gestatten, also neben den einfachsten, die
in Zentimetermaß und Wage bestehen, kompliziertere wie Ergograph,
Sphygmograph, Pneumograph, Plethysmograph, Seismograph, Thermometer,
Barometer, Tonometer, Galvanometer, Amperemeter, Voltameter usw. --
Eine stattliche Reihe wissenschaftlicher Resultate, die auf Grund
experimenteller Analysen gewonnen worden sind, haben ihren Ursprung
lediglich dieser konstruktiven Seite des wissenschaftlichen Denkens
zu verdanken. Man kann geradezu sagen, daß es dem menschlichen Geiste
durch sie gelungen ist, die Grenzen, die der Kraft seiner Sinne gezogen
sind, ins fast Unglaubbare zu erweitern. Von der Verbesserung und
Verfeinerung der instrumentellen Hilfsmittel der Analyse hängt in rein
technischer Hinsicht zu einem großen Teil der künftige Fortschritt der
Realwissenschaften ab.
5. Das synthetische Untersuchungsverfahren (Gesetz, Theorie und
Hypothese).
Überall, wo wir die Einzelergebnisse analytischer Untersuchungen zu
einem allgemeinen Resultat zusammenfassen, bedienen wir uns einer
Methode, die wir nach überliefertem Sprachgebrauch als „synthetisch“
bezeichnen dürfen.
Das +synthetische+ Untersuchungsverfahren hat nur in den
Tatsachenwissenschaften die Analyse zu seiner Voraussetzung. In den
+mathematischen+ Disziplinen z. B. steigt es von wenigen obersten
Begriffsbestimmungen und Axiomen durch +deduktives+ Fortschreiten
vermittels syllogistischer Ketten zu einer Fülle von Lehrsätzen
herab, die untereinander einen denknotwendigen Zusammenhang solcher
Art bilden, daß durch einen Fehler in einer der oberen Prämissen
das ganze Gebäude stürzen würde. Aus der Begriffsbestimmung der
geraden Linie z. B. (als der kürzesten Verbindung zweier Punkte)
sowie aus der Begriffsbestimmung paralleler Geraden (als solcher,
die ins Unendliche verlängert, sich nirgends schneiden) folgt unter
Zuhilfenahme anderer Lehrsätze auf deduktivem Wege eine Reihe davon
verschiedener Bestimmungen, wie z. B. daß Gegen- und Wechselwinkel
an Parallelen gleich sind, daß die Summe der Winkel im Dreieck zwei
Rechte betrage, daß der Außenwinkel an der Spitze eines Dreiecks gleich
der Summe derjenigen Dreieckswinkel sei, die nicht seine Nebenwinkel
bilden u. a. m. Das Verfahren des Mathematikers ist also im Prinzip ein
+synthetisches+, und zwar seinem Wesen nach hauptsächlich bestehend aus
+rational-deduktiven+ Synthesen[19].
Im Gegensatz dazu ist die Methode der Realwissenschaften, in denen
Analyse und Synthese sich zu dem Gesamtverfahren ergänzen, eine
im wesentlichen +empirisch-induktive+. Nur in den +genetischen+
Wissenschaften hat das Einzelne, wie bereits früher angedeutet,
an und für sich Wert und Bedeutung einer wissenschaftlichen
Erkenntnis, obgleich auch hier ein Fortstreben zum Allgemeinen
(Gesamtbegriff aus Spezialbegriffen) durch Abstraktion unverkennbar
ist. In den +systematischen+ Disziplinen dagegen ist das Einzelne
nur Durchgangspunkt zum Allgemeinen. So suchen Botanik, Zoologie
und Mineralogie allgemeine Gattungsbegriffe aus den Bestimmungen
über die einzelnen Arten; Physik, Chemie und Physiologie allgemeine
Gesetze des Naturgeschehens aus den Bestimmungen über die
einzelnen Veränderungen der Natur. Daß sich gerade der Begriff
+Natur+gesetz (nicht: „Geistesgesetz“) als ~terminus technicus~
im wissenschaftlichen Denken fest eingeprägt hat, erklärt sich
daraus, daß die naturwissenschaftlichen Gesetze an Zahl größer,
an objektiver Gültigkeit im allgemeinen gesicherter sind als die
der Geisteswissenschaften, obgleich auch in deren systematischen
Disziplinen -- z. B. den psychologischen, den Staats- und Wirtschafts-
sowie den Kunst- und Kulturwissenschaften -- allgemeine Gesetze als
vorhanden zugestanden werden (z. B. die Assoziationsgesetze in der
Psychologie, die Jakob Grimmschen Gesetze der Lautverschiebung in der
germanischen Sprachwissenschaft u. a.).
Überall, wo wir in einer beliebigen Menge von Exemplaren auf
analytischem Wege solche finden, die in einer größeren Anzahl von
Merkmalen übereinstimmen, fassen wir diese -- unter Abstraktion
von den nichtgemeinsamen Merkmalen -- synthetisch-induktiv zu
einem +Art+begriffe jener Exemplare zusammen. Auf dieselbe Weise
werden dann aus Arten Gattungen, aus Gattungen höhere Gattungen
usw. (+verallgemeinernde+ Induktion)[20]. Diesem Prozeß induktiver
Begriffsbildung entspricht der Prozeß induktiver +Gesetzes+bildung,
der darum logisch damit auf die gleiche methodische Stufe zu stellen
ist. Überall, wo wir in einer Reihe von Veränderungen durch analytische
Untersuchung die Tatsache finden, daß gewisse Vorgänge gleicher Art
(~a~) immer von gewissen Vorgängen einer anderen Art (~b~) begleitet
oder gefolgt sind, stellen wir das allgemeine +Erfahrungsgesetz+ auf:
Immer wenn ~a~, dann ~b~. Dieses ist alsdann der zusammenfassende
Ausdruck für die -- sei es qualitativen, sei es quantitativen --
Beziehungen der beiden Objekte oder Vorgänge. Ein Erfahrungsgesetz
besteht also in einem +hypothetischen Gefüge+, das durch ein
+induktives+ Schlußverfahren gewonnen, nur +approximative+ Gültigkeit
beanspruchen kann. Beispiele dafür sind besonders in den systematischen
Naturwissenschaften in großer Anzahl vorhanden: „Wenn man Wasser bis
auf 100° erwärmt, verdampft es; wenn ein Vakuum hergestellt ist,
fallen alle Körper mit gleicher Geschwindigkeit; wenn man zwei Körper
aneinanderreibt, setzt sich die geleistete mechanische Energie in
Wärme um; wenn man zwei Magnete einander nähert, so ist die Kraft, mit
der die beiden Pole aufeinander einwirken, direkt proportional der
magnetischen Kraft beider Körper, umgekehrt proportional dem Quadrate
der Entfernung.“ Andere beliebig herausgegriffene Beispiele bilden:
das Weber-Fechnersche psychophysische Grundgesetz; das Gesetz der
multiplen Proportionen; die Avogadrosche Regel: das Gay-Lussacsche, das
Boyle-Mariottesche Gesetz; Faradays Gesetze der Elektrolyse u. a. m.
Alle diese Gesetze (die +sprachlich+ übrigens durchaus nicht immer in
Form eines hypothetischen Satzes ausgedrückt zu sein brauchen) sind
+Wahrscheinlichkeitsgesetze+, d. h. ihre Gültigkeit erreicht nur einen
-- wenngleich bisweilen sehr hohen -- Grad der Wahrscheinlichkeit. Sie
sind Gesetze, die von der Vergangenheit aus zugleich das +Zukünftige+
vorausbestimmen. Weil bis jetzt immer, wo der Vorgang ~a~ gegeben,
der Vorgang ~b~ gefolgt ist, stellen wir die auch für alles kommende
geltende Regel auf, daß immer wo ein ~a~, auch ein ~b~ sei. Sie sind
also wie ein Wissen des Gewesenen, so auch ein Vorauswissen des
Bevorstehenden, entsprechend dem bekannten Worte Auguste +Comtes+:
„~Savoir c’est prévoir~“ („Wissen ist +Vorherwissen+“). Und dieses
Vorauswissen ist um so sicherer und zuverlässiger, je umfangreicher
der Erfahrungsbestand, auf den es sich gründet; je zahlreicher die
wirklichen Fälle und Möglichkeiten, die seine Gültigkeit immer erneut
bestätigen (+Verifikation+ empirischer Gesetze).
Eine besondere Bedeutung hat in dieser Methode induktiver
Gesetzesbildung das Verfahren, wodurch innerhalb einer Mannigfaltigkeit
von Vorgängen, die von einer Mannigfaltigkeit anderer Vorgänge
gefolgt sind, die als Ursache und Wirkung zusammengehörigen Glieder
herausgefunden werden. Hier bildet die +Konstanz+ der Aufeinanderfolge
das entscheidende Merkmal für die gesuchte Bestimmung. Wo ein Vorgang
~b~ einmal den Vorgängen ~a~ ~c~ ~d~ ~e~, das andere Mal den Vorgängen
~a~ ~f~ ~g~ ~h~ und wieder ein anderes Mal den Vorgängen ~a~ ~i~ ~k~
~l~ sowie ~a~ ~m~ ~n~ ~o~ usw. folgt, da liegt es nahe zu sagen: ~a~
ist die +Ursache+ von ~b~; ~b~ die +Wirkung+ von ~a~. Eine solche
Bestimmung aber verlangt eine oft wiederholte, sorgfältigste Anstellung
von Beobachtungen (die wenn möglich sogar +experimentell+ die
Bedingungen des zu untersuchenden Effekts in den verschiedensten Weisen
verändern müssen), um aus den in Betracht kommenden Möglichkeiten
die +wahrscheinlichste+ herauszufinden. (Ausführliche logische
Untersuchungen über die Feststellung empirischer Kausalzusammenhänge in
der neueren englischen Logik, vornehmlich bei John Stuart +Mill+ und W.
St. +Jevons+.)
Von den empirischen Gesetzen, die als durch Induktion gewonnen
nie mehr als einen -- wenngleich oft sehr hohen -- Grad der
Wahrscheinlichkeit erreichen, sind streng die +logischen+ Gesetze zu
scheiden, die -- nicht +aus+, sondern an der +Hand+ der Erfahrung
gewonnen -- nicht Produkte, sondern (nach den tiefgehenden
Untersuchungen Kants) +Voraussetzungen+ (und zwar allgemein- und
notwendig-gültige Voraussetzungen) aller Erfahrung bilden. Man hat
sie treffend als Gesetze +des Empirischen+ den obenbesprochenen
induktiv-gewonnenen als +empirischen+ Gesetzen entgegengestellt
(Riehl). Hierhin gehört in erster Linie als oberste materiale
Voraussetzung aller Erfahrung: das allgemeine +Kausal+gesetz
(das besagt, daß alles, was ist, eine Ursache hat, durch die es
ist, und nichts als ursachslos gedacht werden könne), ferner die
dazugehörigen Folgesätze, die besagen, daß aus gleichen Ursachen
+gleiche+ Wirkungen, daß aus nichts +nichts+, daß aus dem Seienden
nie ein Nichtseiendes hervorgehen könne. In engem Zusammenhange mit
diesen logischen Grundsätzen aller Erfahrung stehen speziellere
materiale Prinzipien wie das Gesetz der Erhaltung der +Materie+ von
Lavoisier und das Gesetz der Erhaltung der +Energie+ von Rob. Jul.
Mayer und Helmholtz, die zusammengenommen besagen, daß die Summe
der im Universum vorhandenen Materie und Energien konstant bleibe.
Die neuere Logik neigt ihren vornehmlichsten Richtungen nach dazu,
auch diese allgemeinen Grundsätze wissenschaftlichen Denkens als
+logische+ (d. h. als von der Erfahrung und ihrer aufs Approximative
einschränkenden Gültigkeit +unabhängige+, mithin allgemein- und
notwendig-gültige) Gesetze zu deuten; die Diskussion darüber ist
indessen zur Zeit noch nicht abgeschlossen.