Der Mittelbegriff ist bildlich gesprochen die Seele des syllogistischen

Schlußverfahrens. Ohne Mittelbegriff kein syllogistischer Schluß; und

jeder Syllogismus wird zum Fehlschluß (Paralogismus), in dem mit dem

Mittelbegriff in den beiden Prämissen nicht ein und derselbe Inhalt

gedacht wird. Nach der Bedeutung des Mittelbegriffes können wir den

Syllogismus auch definieren als dasjenige Schlußverfahren, in dem aus

zwei Urteilen, die eines ihrer materialen Glieder gemeinsam haben, ein

drittes über deren +nicht+gemeinsame Bestandteile notwendig abgeleitet

wird.

Besprechen wir die syllogistischen Figuren im einzelnen:

I. Als Grundform der +ersten+ syllogistischen Figur haben wir genannt:

~M~ ← ~P~; ~S~ ← ~M~; also ~S~ ← ~P~. Diese Grundform hat vier

Modifikationen:

~a~) ~b~)

Alle ~M~ ← ~P~ Alle ~M~ ← ~P~

+I. Figur+: Alle ~S~ ← ~M~ Einige ~S~ ← ~M~

-------------- ----------------

Alle ~S~ ← ~P~ Einige ~S~ ← ~P~

| |

+---------------+----------------+

~c~) ~d~)

Kein ~M~ ← ~P~ Kein ~M~ ← ~P~

Alle ~S~ ← ~M~ Einige ~S~ ← ~M~

-------------- ----------------------

Kein ~S~ ← ~P~ Einige ~S~ ← nicht ~P~

| |

+----------------+---------------------+

Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß in dieser Aufstellung die

Modifikationen ~a~ und ~b~ sowie ~c~ und ~d~ zusammengehören. Wir

können sagen: ~a~ und ~b~ machen die erste, ~c~ und ~d~ die zweite

Schlußweise der ersten Figur aus. Der Gedankengang der ersten

Schlußweise ist folgender: Wenn einem Subjekt ~S~ das Prädikat ~M~

zukommt, dem Prädikat ~M~ ein Prädikat ~P~, so kommt auch dem Subjekt

~S~ +mittelbar+ das Prädikat ~P~ zu. Demnach können wir als logisches

Prinzip der +ersten+ Schlußweise der ersten Figur den Grundsatz

aufstellen: +Jedem Subjekt kommt mittelbar das Prädikat seines

Prädikats zu.+ Der Gedankengang der zweiten Schlußweise der ersten

Figur ist dem der ersten analog: wenn einem Subjekt ~S~ ein Prädikat

~M~ zukommt, ein Prädikat ~P~ von diesem ~M~ aber ausgeschlossen

ist, so ist dieses ~P~ auch von ~S~ ausgeschlossen. Als logisches

Prinzip der +zweiten+ Schlußweise der ersten Figur können wir mithin

schreiben: Keinem Subjekt kommt mittelbar als Prädikat zu, was nicht

Prädikat eines Prädikats von ihm ist. -- Als spezielle Bedingungen des

Schlußverfahrens der ersten Figur lassen sich folgende zusammenstellen:

1. Die obere Prämisse muß allgemein sein, kann jedoch bejahend oder

verneinend sein; 2. die untere Prämisse kann allgemein oder partikulär,

muß jedoch bejahend sein. (Sind beide Prämissen negativ, so ist

überhaupt kein Schluß möglich.) 3. Der Subjektsumfang des Schlußurteils

richtet sich nach dem der unteren Prämisse, seine Qualität nach der der

oberen. Beispiele der beiden Schlußweisen der ersten Figur sind:

I ~a~. I ~c~.

Alle Säugetiere atmen Kein Inhalt des Bewußtseins ist als

durch Lungen. solcher der Seele angeboren.

Alle Walfische Alle Begriffe sind Inhalte des

sind Säugetiere. Bewußtseins.

---------------------- -------------------------------------

Alle Walfische atmen Kein Begriff ist der Seele angeboren.

durch Lungen.

(Entsprechende Beispiele für die Modifikationen ~b~ und ~d~ ergeben

sich leicht.)

II. Die Grundform der +zweiten+ syllogistischen Figur lautet: ~P~ ←

~M~; ~S~ ← ~M~; also ~S~ ← ~P~. In ihren Modifikationen ergibt sie

folgendes Bild:

~a~) ~b~)

Kein ~P~ ← ~M~ Kein ~P~ ← ~M~

+II. Fig.+: Alle ~S~ ← ~M~ Einige ~S~ ← ~M~

-------------- ----------------------

Kein ~S~ ← ~P~ Einige ~S~ ← nicht ~P~

| |

+-----------------+------------------+

~c~) ~d~)

Alle ~P~ ← ~M~ Alle ~P~ ← ~M~

Kein ~S~ ← ~M~ Einige ~S~ ← nicht ~M~

-------------- ----------------------

Kein ~S~ ← ~P~ Einige ~S~ ← nicht ~P~

| |

+----------------+-------------------+

Auch hier sind ~a~ und ~b~ gültige Möglichkeiten einer ersten,

~c~ und ~d~ gültige Möglichkeiten einer zweiten Schlußweise. Der

Gedankengang der ersten ist: Wenn einem Subjekt ~S~ das Prädikat ~M~

zukommt, einem Subjekt ~P~ dasselbe Prädikat ~M~ aber nicht, dann

kann ~P~ als Prädikat nicht dem Subjekt ~S~ zukommen. Als logisches

Prinzip der +ersten+ Schlußweise der zweiten Figur ergibt sich also

der Grundsatz: +Keinem Subjekt kommt mittelbar ein Prädikat zu, von

dem ein dem Subjekt zukommendes Prädikat allgemein ausgeschlossen

ist+. Der Gedankengang der zweiten Schlußweise lautet: Wenn einem

Subjekt ~S~ ein Prädikat ~M~ nicht zukommt, das einem Subjekt ~P~

nach seinem ganzen Umfange zukommt, dann kann ~P~ nicht Prädikat

von ~S~ sein. Als logischer Grundsatz der +zweiten+ Schlußweise der

zweiten Figur ausgesprochen: Keinem Subjekt kommt mittelbar ein

Prädikat zu, von dem ein dem Subjekt nicht zukommendes Prädikat

allgemein gilt. -- Die speziellen Bedingungen möglicher Schlußweisen

der zweiten Figur sind: 1. Die obere Prämisse muß allgemein, kann

aber verneinend oder bejahend sein; 2. die untere Prämisse kann

allgemein oder partikulär, muß aber in ihrer Qualität der der oberen

Prämisse entgegengesetzt sein. (Sind beide Prämissen bejahend oder

beide verneinend, so ist nach der zweiten Figur überhaupt kein Schluß

möglich.) 3. Das Schlußurteil ist stets negativ; sein Subjektsumfang

richtet sich nach dem der unteren Prämisse. Um wiederum Beispiele zu

geben:

II ~a~. II ~c~.

Keine wissenschaftlich-begründete Alle brauchbaren Mitglieder des

Weltauffassung dient ausschließlich Staates gehorchen den Gesetzen.

dazu, die Gemütsbedürfnisse des

Menschen zu befriedigen.

Alle Religionen dienen Kein revolutionär gesinnter

ausschließlich diesem Zwecke. Geist gehorcht den Gesetzen.

----------------------------------- -------------------------------

Keine Religion ist eine Kein revolutionär gesinnter

wissenschaftlich-begründete Geist ist ein brauchbares

Weltauffassung. Mitglied des Staates.

(Man ergänze hierzu die Beispiele für die Modifikationen ~b~ und ~d~.)

III. Die Grundform der +dritten+ syllogistischen Figur heißt: ~M~

← ~P~; ~M~ ← ~S~; also ~S~ ← ~P~. Entwickeln wir diese in ihren

Modifikationen, dann ergibt sich:

{ ~a~) ~b~) ~c~)

{

{ Alle ~M~ ← ~P~ Alle ~M~ ← ~P~ Einige ~M~ ← ~P~

{ Alle ~M~ ← ~S~ Einige ~M~ ← ~S~ Alle ~M~ ← ~S~

{ ---------------- ------------- ----------------

{ Einige ~S~ ← ~P~ Einige ~S~ ← ~P~ Einige ~S~ ← ~P~

{ | | | |

{ +-----------------+---------------+ +-------+-------+

{

{ ~d~) ~e~)

{

+III. { Kein ~M~ ← ~P~ Kein ~M~ ← ~P~

Fig.+ { Alle ~M~ ← ~S~ Einige ~M~ ← ~S~

{ ----------------------- ----------------------

{ Einige ~S~ ← nicht ~P~ Einige ~S~ ← nicht ~P~

{ | |

{ +----------------------+---------------------+

{

{ ~f~)

{

{ Einige ~M~ ← nicht ~P~

{ Alle ~M~ ← ~S~

{ ----------------------

{ Einige ~S~ ← nicht ~P~

{ | |

{ +---------+----------+

Hier zeigt sich leicht, daß ~a~ und ~b~ die erste, ~c~ die zweite,

~d~ und ~e~ die dritte und ~f~ die vierte selbständige Schlußweise

bilden. Der Gedankengang der ersten Schlußweise ist: Wenn alle ~M~

~P~ sind und alle (oder auch nur einige) ~M~ außerdem ~S~, dann kommt

notwendig denjenigen ~S~, die ~M~ sind, also einigen ~S~ gleichfalls

~P~ zu. In Worten -- als logischer Grundsatz der +ersten+ Schlußweise

der +dritten+ Figur -- formuliert: +Jedem Subjekt (~S~), das wiederum

Prädikat eines Subjekts (~M~) ist, welches durch ein anderes Prädikat

(~P~) allgemein bestimmt wird, kommt mittelbar auch dieses andere

Prädikat (~P~) zu.+ Analysieren wir den Gedankengang der zweiten

Schlußweise: Wenn alle ~M~ ~S~ sind und einige ~M~ ~P~, dann sind

notwendig einige der ~S~, und zwar diejenigen, die ~M~ sind, auch

~P~. Als logischen Grundsatz der +zweiten+ Schlußweise der dritten

Figur dürfen wir demnach schreiben: Jedem Subjekt (~S~), das wiederum

allgemeines Prädikat eines Subjekts (~M~) ist, welches durch ein

anderes Prädikat (~P~) partikulär bestimmt wird, kommt mittelbar

auch dieses andere Prädikat (~P~) zu. Die dritte Schlußweise enthält

folgenden Gedankengang: Wenn alle oder einige ~M~ ~S~ sind, kein

~M~ aber ~P~, dann sind notwendig diejenigen ~S~, die ~M~ sind,

also einige ~S~ nicht ~P~. Der Grundsatz der +dritten+ Schlußweise

der dritten Figur lautet also: Keinem Subjekt (~S~), das zugleich

Prädikat eines Subjekts (~M~) ist, von dem ein anderes Prädikat

(~P~) allgemein ausgeschlossen ist, kommt mittelbar dieses andere

Prädikat zu. Und endlich die vierte Schlußweise: Wenn alle ~M~ ~S~

sind, einige ~M~ aber nicht ~P~, dann sind notwendig diejenigen

~S~, die ~M~ sind, also einige ~S~ nicht ~P~. Mithin ergibt sich

als Grundsatz der +vierten+ Schlußweise der dritten Figur: Keinem

Subjekt (~S~), das zugleich allgemeines Prädikat eines Subjekts (~M~)

ist, von dem ein anderes Prädikat (~P~) partikulär ausgeschlossen

ist, kommt mittelbar dieses andere Prädikat zu. -- Als spezielle

Bedingungen möglicher Schlußweisen der dritten Figur müssen gelten:

1. Die obere Prämisse kann allgemein oder partikulär, bejahend oder

verneinend sein; 2. die untere Prämisse muß allgemein, wenn die

obere partikulär, kann aber sowohl partikulär wie allgemein sein,

wenn die obere allgemein ist (sind beide Prämissen partikulär, so

ist überhaupt kein Schluß möglich); ferner muß die untere Prämisse

stets bejahend sein; 3. das Schlußurteil ist stets partikulär, seine

Qualität richtet sich nach der der oberen Prämisse. Beispiele der

vier Schlußweisen der dritten Figur sind:

III ~a~. III ~c~.

Alle Regungen des Neides und Einige Christen tun Sünde.

der Mißgunst sind verwerflich. Alle Christen sind gottesfürchtig.

Alle Regungen des Neides und ----------------------------------

der Mißgunst sind Affekte. Einige Gottesfürchtige tun Sünde.

--------------------------------

Einige Affekte sind verwerflich. III ~f~.

Einige Chroniken des Mittelalters

III ~d~. sind nicht erhalten.

Keine Rose ist frei von Dornen. Alle Chroniken des Mittelalters sind

Alle Rosen sind Zierpflanzen. sind wertvolle historische Dokumente.

------------------------------- -------------------------------------

Einige Zierpflanzen sind nicht Einige wertvolle historische

frei von Dornen. Dokumente des Mittelalters sind nicht

erhalten.

(Man suche auch hier entsprechende Beispiele für III ~b~ und III ~e~.)

Die oben erwähnte +vierte+ syllogistische Figur wurde zuerst von

Galenus (um 150 n. Chr. Geb.) den Aristotelischen hinzugefügt; man

nennt sie aus diesem Grunde die +Galenische+ Schlußweise. Sie ist,

wie bereits betont, keine selbständige Form des Schließens, sondern

läßt sich auf die Modifikationen der Aristotelischen Syllogismen

zurückführen. Tatsächlich pflegt das Denken sich ihrer nicht zu

bedienen; und alle Logik, die sie aus formalistischen Gründen

den drei Aristotelischen Figuren als vierte nebenordnet, tut den

normalen Verhältnissen des Schließens Zwang an. Das braucht nur

an ihrer Grundform: Alle ~P~ ← ~M~; alle ~M~ ← ~S~; also einige

~S~ ← ~P~ gezeigt zu werden. Als Beispiel dafür diene: „Alle

Strafgefängnisse sind Besserungsanstalten; alle Besserungsanstalten

sind soziale Institutionen: also: einige soziale Institutionen

sind Strafgefängnisse.“ Der natürliche Verlauf des Denkens pflegt

nicht so vorzugehen, sondern vielmehr aus den gegebenen Prämissen

nach der ersten Aristotelischen Figur das Schlußurteil abzuleiten:

„Alle Strafgefängnisse sind soziale Institutionen.“ Daraus ergibt

sich in unmittelbarer Folgerung durch conversio impura das Urteil:

„Einige soziale Institutionen sind Strafgefängnisse.“ (Über die

Zurückführbarkeit der modifizierten Formen der Galenischen Figur auf

die Aristotelischen Syllogismen vgl. B. Erdmann, Logik I² S. 677 ff.)

Einer besonderen Erwähnung bedürfen diejenigen Syllogismen,

in denen beide Prämissen und demzufolge auch die Konklusio aus

+Relationsurteilen+ bestehen. Hierhin gehören z. B. viele mathematische

Schlüsse (auch die Formen des Rechnens), ferner alle diejenigen

Deduktionen, in denen aus dem Verhältnis der Gleichheit, Ähnlichkeit

oder Verschiedenheit zweier Gegenstände zu einem dritten auf die

Gleichheit, Ähnlichkeit oder Verschiedenheit untereinander geschlossen

wird (Grundform: ~S~ = ~M~, ~M~ = ~P~, also ~S~ = ~P~). In diesen

Formen ist der Mittelbegriff ~M~ der gemeinsame +Beziehungspunkt+,

zu dem die materialen Glieder des Schlußurteils (~S~ und ~P~) in

Relation gesetzt werden. Ihr logisches Prinzip ist also: Stehen zwei

Begriffe zu einem dritten unmittelbar in logischer Relation, so stehen

sie +mittelbar+ auch untereinander in einer solchen. Daß es sich

hier um Syllogismen handelt, kann nicht in Zweifel gezogen werden;

wenngleich diese Formen von den oben besprochenen, deren Prämissen als

Inhärenzurteile gedacht waren, charakteristisch abweichen. Man könnte

jene geradezu +Inhärenzsyllogismen+, diese +Relationssyllogismen+

nennen. Daß sie nicht, wie oben vom Syllogismus gesagt, Schlüsse

vom Allgemeinen aufs Besondere bilden, beweist nicht, daß sie keine

Syllogismen, wohl aber, daß die überlieferte Lehre, die im Syllogismus

allemal einen Schluß vom Allgemeinen aufs Besondere sieht, einer

+Revision+ bedarf. -- Als Beispiele der mannigfachen Formen von

Relationssyllogismen seien hier aufgeführt:

1. ~S~ = ~M~ 2. ~S~ ähnlich ~M~ 3. ~S~ größer als ~M~

~M~ = ~P~ ~M~ ähnlich ~P~ ~M~ größer als ~P~

--------- --------------- ------------------

~S~ = ~P~ ~S~ ähnlich ~P~ ~S~ größer als ~P~

4. ~S~ früher als ~M~ 5. ~S~ Ursache von ~M~

~M~ früher als ~P~ ~M~ Ursache von ~P~

------------------ -------------------

~S~ früher als ~P~ ~S~ Ursache von ~P~

6. ~S~ liegt südlich von ~M~ 7. ~S~ Vater von ~M~

~M~ liegt westlich von ~P~ ~M~ Vater von ~P~

----------------------------- ---------------------

~S~ liegt südwestlich von ~P~ ~S~ Großvater von ~P~

Die gegebenen Ausführungen über die kategorischen Deduktionen beziehen

sich durchgehends auf solche Fälle, in denen die Prämissen aus

einfachen Urteilen gebildet sind. Demgegenüber muß betont werden, daß

diese auch aus +zusammengesetzten+ Urteilen, sowohl aus Beurteilungen

wie Urteilsverbindungen und -gefügen, bestehen können. Die Schlußformen

selbst erleiden dadurch keine Veränderung. Daß aus zwei verneinenden

Beurteilungen als Grundurteilen kein Schluß möglich sei, ist bereits

früher hervorgehoben worden. Sind beide Prämissen Beurteilungen

apodiktischer Gültigkeit, dann ist auch das Schlußurteil apodiktisch;

sind beide als assertorisch oder beide als problematisch beurteilt,

dann hat auch das Schlußurteil assertorische oder problematische

Modalität. Ist +eine+ der Prämissen nur problematisch gültig, dann

ist das Schlußurteil stets problematisch, selbst dann, wenn die

andere Prämisse apodiktisch gilt. Und endlich: Ist die obere Prämisse

tatsächlich, die untere notwendig gültig, dann ist das Schlußurteil

assertorisch; ist jedoch die obere Prämisse notwendig, die untere

tatsächlich gültig, dann kommt auch dem Schlußurteil apodiktische

Modalität zu. Beispiele für diese Möglichkeiten ergeben sich dem, der

ihrer bedarf, mit leichter Mühe.

Eine kurze Besprechung erfordern noch die Schlüsse, bei denen beide

Prämissen +hypothetische Gefüge+ sind. Sie sind Syllogismen, wenn sie

(gleich den kategorischen Deduktionen aus einfachen Urteilen) drei

materiale Bestandteile enthalten, deren einer das +Mittelglied+ bildet

(~G~ = Grund; ~M~ = Mittelbegriff; ~F~ = Folge). Stellen wir bei ihrer

Darstellung aus Gründen der Deutlichkeit die untere vor die obere

Prämisse, dann ergibt sich folgendes Bild:

Syllogismen aus hypothetischen Prämissen:

I. Figur: ~a~) Wenn ~G~, dann ~M~ ~b~) Wenn ~G~, dann ~M~

Wenn ~M~, dann ~F~ Wenn ~M~, dann ~F~ nicht

------------------ ------------------------

Wenn ~G~, dann ~F~ Wenn ~G~, dann ~F~ nicht

II. Figur: ~a~) Wenn ~G~, dann ~M~ ~b~) Wenn ~G~, dann ~M~ nicht

Wenn ~F~, dann ~M~ nicht Wenn ~F~, dann ~M~

------------------------ ------------------------

Wenn ~G~, dann ~F~ nicht Wenn ~G~, dann ~F~ nicht

III. Figur: ~a~) Wenn ~M~, dann ~G~ ~b~) Wenn ~M~, dann ~G~

Wenn ~M~, dann ~F~ Wenn ~M~, dann ~F~ nicht

------------------ ------------------------

Wenn ~G~, dann Wenn ~G~, dann

möglicherweise ~F~ möglicherweise ~F~ nicht

Bei der dritten Figur reduzieren sich die möglichen Schlußweisen aus

hypothetischen Prämissen auf zwei, weil die Quantitätsverhältnisse,

die bei den kategorischen Urteilen spezifische Unterschiede

erzeugen, hier fortfallen. An deren Stelle treten, wie schon

bei der Besprechung der Folgerungen durch Konversion erwähnt,

Modalitätsunterschiede. Bei der dritten Figur z. B. sind aus

hypothetischen Prämissen apodiktischer und assertorischer Gültigkeit

nur +problematische+ Schlußurteile ableitbar, während bei den

beiden anderen syllogistischen Figuren aus hypothetischen Prämissen

die apodiktische oder assertorische Modalität der Grundurteile

unverändert auf das Schlußurteil übergeht. (Genaueres über diese

Formen bei B. Erdmann, a. a. O., Kap. 81)

3. Hypothetische Deduktionen und Zusammensetzungen deduktiver Schlüsse.

Von den Syllogismen aus hypothetischen Prämissen (als einer

Unterart der kategorischen Deduktionen) sind streng zu scheiden die

hypothetischen Deduktionen, die wir oben als zweite Art der einfachen

deduktiven Schlüsse den elementaren Deduktionen entgegengesetzt haben.

+Hypothetische+ Deduktionen sind einfache Schlüsse, deren obere

Prämisse ein hypothetisches Gefüge ist, während die untere Prämisse das

eine Glied, das Schlußurteil das andere Glied dieses Gefüges enthalten,

die darin entweder als gültig oder als ungültig beurteilt werden.

Als Beispiel dieser diene zunächst ihre einfachste Form: „Wenn ~Q~ ←

~R~, dann ~S~ ← ~P~; nun ~Q~ ← ~R~ gültig; also ~S~ ← ~P~ gültig.“

+Deduktive+ Schlüsse sind die hypothetischen Ableitungen, weil die

obere Prämisse in der ausgesagten Beziehung von Grund und Folge eine

+Regel+ ausdrückt, aus der an der Hand der bejahenden oder verneinenden

Beurteilung eines ihrer Glieder die Gültigkeit oder Ungültigkeit des

anderen Gliedes des Gefüges geschlossen wird.

Entsprechend den in der Urteilslehre angeführten Grundformen

hypothetischer Gefüge, von denen die vierte und letzte die Form der

+Verneinung+ hypothetischer Urteile darstellt [1. wenn ~G~, dann ~F~;

2. wenn ~G~ nicht, dann ~F~; 3. wenn ~G~ nicht, dann ~F~ nicht;

4. wenn ~G~, dann ~F~ nicht], ergeben sich folgende Hauptformen

hypothetischer Deduktionen mit ihren Modifikationen, die man als

„~modi ponentes~“ und „~modi tollentes~“ (setzende und aufhebende

Möglichkeiten) bezeichnet:

~a~) ~b~)

{ Wenn ~G~, dann ~F~ Wenn ~G~ nicht, dann ~F~

I. { ~modus~ ~G~ ist wahr ~G~ nicht, ist wahr

{ ~ponens~: ------------------ ------------------------

{ ~F~ ist wahr ~F~ ist wahr

~c~) ~d~)

Wenn ~G~ nicht, dann ~F~ nicht Wenn ~G~, dann ~F~ nicht

~G~ ist wahr ~G~ ist wahr

------------------------------- ------------------------

~F~ ist wahr ~F~ nicht, ist wahr

~a~) ~b~)

{ Wenn ~G~, dann ~F~ Wenn ~G~ nicht, dann ~F~

II.{ ~modus~ ~F~ ist falsch ~F~ ist falsch

{ ~tollens~: -------------------- -------------------------

{ ~G~ ist falsch ~G~ nicht, ist falsch

~c~) ~d~)

Wenn ~G~ nicht, dann ~F~ nicht Wenn ~G~, dann ~F~ nicht

~F~ ist falsch ~F~ nicht, ist falsch

------------------------------ --------------------------

~G~ ist falsch ~G~ ist falsch

Die Schlußweise der hypothetischen Deduktionen geht also immer von der

Wahrheit des Grundes auf die Wahrheit der Folge, von der Falschheit der

Folge auf die Falschheit des Grundes. Die Voraussetzung der Gültigkeit

des Schlußurteils ist neben der formalgültigen Ableitung wie bei allen

Schlüssen die Gültigkeit der Prämissen. Ist z. B. das hypothetische

Gefüge der oberen Prämisse falsch, so kann auch das Schlußurteil

falsch sein; und ganz dasselbe gilt, wenn die untere Prämisse des

hypothetischen Schlusses falsch ist. -- Als Beispiel der Grundformen

des „~modus ponens~“ (I) und des „~modus tollens~“ (II) seien angeführt:

I ~a~. II ~a~.

Wenn es tatsächlich wahr ist, daß Wenn der Reichtum eine Bedingung

Pythagoras den nach ihm benannten des Glückes wäre, dann müßten

Lehrsatz gefunden hat, dann die Menschen um so glücklicher

muß er als ein bedeutender sein, je reicher sie sind.

Mathematiker angesehen werden.

Es ist falsch, daß die Menschen um

Es ist tatsächlich wahr, daß so glücklicher sind, je reicher

Pythagoras diesen Lehrsatz sie sind.

gefunden hat.

---------------------------------- ----------------------------------

Pythagoras muß als ein bedeutender Es ist falsch, daß der Reichtum

Mathematiker angesehen werden. eine Bedingung des Glückes ist.

Die traditionelle Logik hat den kategorischen und hypothetischen

Deduktionen den +disjunktiven+ Schluß als dritte einfache Form der

deduktiven Schlüsse koordiniert. Schon oben war dagegen zu betonen

gewesen, daß diese Einteilung falsch ist, weil die disjunktiven

Schlüsse nicht einfache, sondern +gemischte Zusammensetzungen+

einfacher Schlüsse sind. Das sei hier näher begründet:

Unter einem disjunktiven Schluß versteht man im allgemeinen eine

Ableitung, bei der die +obere+ Prämisse ein disjunktives Gefüge,

die +untere+ die bejahende oder verneinende Beurteilung eines (oder

mehrerer) Glieder dieses Gefüges und das Schlußurteil die verneinende

oder bejahende Beurteilung der übrigbleibenden Glieder desselben

Gefüges bilden. Beispiele ihrer Form nach sind dafür:

{ ~S~ ← [entweder ~P₁~ oder ~P₂~]

I. { ~Modus~ ~S~ ← ~P₁~ ist wahr

{ ~ponens~: ------------------------------------------

{ ~S~ ← ~P₂~ ist falsch

{ ~S~ ← [entweder ~P₁~ oder ~P₂~]

II. { ~Modus~ ~S~ ← ~P₁~ ist falsch

{ ~tollens~: ------------------------------------------

{ ~S~ ← ~P₂~ ist wahr

An diesen Formen deutet schon der in den Prämissen scheinbar

enthaltene Widerspruch darauf hin, daß der vorliegende Schluß

+verwickelter+ sei, als es nach dem gegebenen Buchstabenschema

scheint: Wenn nämlich in der unteren Prämisse behauptet wird, daß

~S~ ← ~P₁~ +wahr+, in der oberen, daß ~S~

+entweder+ ~P₁~ +oder+ ~P₂~ sei, dann

hebt das untere Grundurteil anscheinend die Gültigkeit des oberen

auf, indem es als +wahr+ behauptet, was dort nur als eine der

+möglichen+, einander ausschließenden Prädizierungen gegeben

ist. Analysieren wir daher den logischen Aufbau dieser Art Schlüsse

an einem Beispiel genauer, dann ergibt sich:

+Beispiel+: +Form+:

Alle Farbenblindheit ist} Alle ~Sₘ~ ← [entweder ~P₁~

entweder eine partielle } oder ~P₂~]

oder totale. } Syllogismus

Die Grünrotblindheit ist} der I. ~S~ ← ~Sₘ~

eine Farbenblindheit. } Figur. ----------------------------------

------------------------} } ~S~ ← [entweder ~P₁~

Die Grünrotblindheit ist} } oder ~P₂~]

entweder eine partielle } }

oder totale Farben- } }

blindheit. } } Folgerung

} durch

Also: Wenn die Gr. eine } } formale

part. F. ist, dann ist } } Äqui-

sie keine totale und: } } pollenz.

Wenn die Gr. eine totale} } also: Wenn ~S~ ← ~P₁~ wahr,

F. ist, dann ist sie } } dann ~S~ ← ~P₂~ falsch

keine partielle. } } und: Wenn ~S~ ← ~P₂~ wahr,

Nun ist die Gr. eine } Hypo- dann ~S~ ← ~P₁~ falsch

partielle Farbenbl. } thetischer ~S~ ← ~P₁~ wahr

------------------------} Schluß -----------------------------

Die Grünrotblindheit ist} (~modus ~S~ ← ~P₂~ falsch.

keine totale Farben- } ponens~).

blindheit. }

Daraus erweist sich, daß der sog. disjunktive Schluß keine einfache

deduktive Form des Schließens bildet, sondern eine +Zusammensetzung+

von Schlüssen, deren Elemente ein +Syllogismus+ der ersten Figur,

ein +unmittelbarer+ Schluß durch formale Äquipollenz und eine

+hypothetische+ Deduktion sind. Disjunktive Schlüsse sind mithin

(nach der früher entwickelten Scheidung) nicht reinliche, sondern

+gemischte+ Zusammensetzungen von Schlüssen. Bevor diese behandelt

werden, sei zunächst den Arten der reinlichen Zusammensetzungen

deduktiver Schlüsse eine kurze Besprechung gewährt.

Grundriß der Logik · 第 9 / 16 段