mögliche, sondern der konstituierende Inhalt in Frage kommt. Der
konstituierende Inhalt als Inbegriff der notwendigen Merkmale begründet
den Begriff; der mögliche Inhalt ist demgegenüber logisch als vom
konstituierenden abhängig und ableitbar zu bezeichnen. Will ich einen
Begriff +denken+, so ist es nötig, daß ich mit seinen konstituierenden
Merkmalen vertraut bin (d. h. ich muß sie +wissen+, obschon es nicht
notwendig ist, daß sie mir alle zugleich +bewußt+ sind); will ich einen
Begriff +definieren+, so ist es nötig, daß ich seine konstituierenden
Merkmale angebe. Es ist demgegenüber aber weder für das Denken noch
die Definition eines Begriffes erforderlich, daß ich auch alle seine
möglichen Merkmale kenne oder anzugeben weiß; denn diese sind jederzeit
aus dem Inbegriff der wesentlichen Merkmale ableitbar, insofern als zum
möglichen Inhalt alles gehört, was dem notwendigen nicht widerspricht.
Darum haben manche Logiker unter dem „Inhalt“ eines Begriffes überhaupt
nur den konstituierenden verstanden. Darum soll auch hier, wo nicht
ausdrücklich zwischen beiden Arten des Inhalts unterschieden wird,
überall, wo vom Inhalt schlechthin die Rede ist, der konstituierende
gemeint sein.
Konstituierender und möglicher Inhalt eines Begriffes stehen
zueinander in +relativem+ Verhältnis. Der Wandel der Begriffe im
Laufe der Zeiten bringt es mit sich, daß heute als einem Begriff
notwendiges Merkmal gedacht wird, was gestern noch als möglich und
darum unwesentlich galt und umgekehrt. Ebenso können Merkmale --
entsprechend der Verschiedenheit der menschlichen Kenntnisse und
Erfahrungen -- dem einen als konstituierende gelten, die dem anderen
als nur mögliche und darum unwesentliche erscheinen.
4. Der Umfang des Begriffes und sein Verhältnis zum Inhalt.
Die Zahl der notwendigen Merkmale, die den konstituierenden Inhalt
eines Begriffes bilden, ist entsprechend der Verschiedenheit der
Begriffe verschieden groß. Je nach der Größe dieser Zahl ist der
Umkreis der Objekte, auf die der Begriff sinngemäß Anwendung findet,
kleiner oder größer. Bezeichnet man den Inbegriff der Merkmale eines
Begriffes als dessen +Inhalt+, so den Inbegriff der Arten (Unterarten,
bzw. Exemplare), auf die der Begriff sich bezieht, als seinen +Umfang+,
sein +Anwendungsgebiet+ oder auch, wie neuerdings vorgeschlagen worden
ist, sein +Geltungsbereich+ (Riehl). Der Umfang des Begriffes ist keine
Zahlengröße; er wird nicht dadurch vermehrt oder vermindert, daß es
eines der unter ihm gedachten Objekte mehr oder weniger auf der Welt
gibt; er ist vielmehr eine +logische+ Größe die -- in funktionaler
Abhängigkeit von der Größe des Inhalts stehend -- dadurch größer oder
kleiner wird, daß der Begriff seinem +Inhalt+ nach auf einen größeren
oder kleineren Umkreis von Objekten bezogen werden muß.
Die Beziehungen zwischen dem Inhalt und dem Umfang eines Begriffes
lassen sich leicht an der Hand eines Beispiels ableiten. Determiniert
man etwa den Begriff „Uhr“ durch das Merkmal der besonderen
Herstellungsweise seines Gegenstandes, so wird dadurch sein Inhalt
reicher, sein Umfang ärmer; determiniert man den so gewonnenen Begriff
(Ankeruhr, Pendeluhr usw.) etwa durch die Angabe des Materials, aus
dem der Gegenstand gebildet ist (Gold, Silber, Stahl usw.), so wird
abermals der Inhalt reicher, der Umfang ärmer. Setzt man das fort, so
findet man stets, daß mit der Bereicherung des Inhalts (Determination)
der Umfang +vermindert+; mit der Verringerung des Inhalts (im
Gegensatz zur Determination das Verfahren der +Abstraktion+) der
Umfang +vermehrt+ wird. Für das Verhältnis von Inhalt und Umfang eines
Begriffes ergibt sich danach das logische Gesetz, daß der +Umfang+ --
als vom Inhalt abhängige Größe -- +um so ärmer ist, je reicher der
Inhalt+, und umgekehrt +um so reicher, je ärmer der Inhalt+.
Inhalt und Umfang haben in ihrer Größe sowohl nach oben wie nach
unten hin Grenzen. Da ein Begriff ohne Inhalt nicht denkbar ist, so
bildet ein einziges konstituierendes Merkmal den +kleinsten+ Inhalt
eines Begriffes. Diese inhaltsärmsten Begriffe mit nur einem einzigen
konstituierenden Merkmal haben den +größten+ Umfang. Also: der Umfang
eines Begriffes kann nie größer werden, als wenn sein Inhalt bei dem
Minimum „+ein+ Merkmal“ angekommen ist. Und umgekehrt: die Begriffe
mit dem +ärmsten+ Umfang, also diejenigen, die sich nur noch auf einen
einzigen raum-zeitlich bestimmten Gegenstand beziehen (z. B. auf die
blaue Grotte bei Capri in dem Augenblicke ihrer Entdeckung durch
Kopisch im Jahre 1826; auf Cäsar im Augenblicke seiner Ermordung; auf
den ersten geschichtlich bekannten Ausbruch des Vesuvs im Jahre 79
v. Chr.) haben den +reichsten+ Inhalt, den ein Begriff haben kann.
Dem ärmsten Inhalt (= 1) entspricht demnach der reichste Umfang; dem
ärmsten Umfang (= 1) der reichste Inhalt. Oder: zwischen Inhalt und
Umfang eines Begriffes besteht eine Beziehung, die wir in einer Formel
ausgedrückt schreiben können: 1/maximum = maximum/1, wobei 1 = minimum
ist.
5. Arten und Ordnungsreihen der Begriffe, Kategorien.
Für die Einteilung der Begriffe können mehrfache Gesichtspunkte in
Betracht kommen. Wenn wir Begriffe mit nur einem einzigen Merkmale
+einfache+ nennen, dann können Begriffe, deren Inhalt aus einer
Mehrheit von Merkmalen besteht (ungeachtet ihrer Einheitlichkeit
als Begriffsformen), +zusammengesetzte+ heißen. Ein Begriff nähert
sich also der Einfachheit durch +Abstraktion+, wird dagegen um so
zusammengesetzter, je mehr man ihn +determiniert+. Zusammengesetzte
Begriffe sind nach der Art ihrer Zusammensetzung entweder +möglich+
oder +unmöglich+. Das unterscheidet sie von Vorstellungen und Urteilen.
Vorstellungen sind +wirklich+ oder +nichtwirklich+; Urteile +wahr+
oder +falsch+; Begriffe allein sind möglich oder unmöglich (Verwandtes
bei J. Geyser). Mögliche Begriffe sind solche, deren Inhalt aus
miteinander +verträglichen+ Merkmalen, unmögliche solche, deren
Inhalt aus miteinander +unverträglichen+ Merkmalen zusammengesetzt
ist. Da nun die Merkmale, die den Inhalt eines Begriffes bilden,
selbst wiederum +Begriffe+ sind, die einen bestimmten Inhalt haben,
so sind damit auch die Begriffe in miteinander verträgliche und
unverträgliche eingeteilt. +Unverträgliche+ Begriffe sind z. B.
alle, wie man sagt, +kontradiktorisch-entgegengesetzten+ Begriffe,
das sind solche, deren einer +ausschließt+, was in dem Inhalt des
anderen gedacht ist (z. B. schön und nichtschön; frei und nichtfrei;
Sklave und Nichtsklave). Dabei nennt man schön und frei wohl auch
+positive+, nichtschön und nichtfrei +negative+, unfrei und unschön
+limitative+ (privative) Begriffe, obschon die letzteren nur ihrer
+Form+, nicht ihrem Inhalt nach von den negativen abweichen. Ein
aus kontradiktorisch-entgegengesetzten Merkmalen zusammengesetzter
Begriff bildet eine sog. „~contradictio in adiecto~“ (zu deutsch:
„Widerspruch im Beiwort“; z. B. „nichtfremder Fremdling“, „unbekannter
Bekannter“). Eine „~contradictio in adiecto~“ kann auch zustande kommen
durch die Verbindung zweier sog. konträr-entgegengesetzter Merkmale
im Inhalt eines Begriffes. +Konträr-entgegengesetzte+ Begriffe sind
solche, deren Inhalt gegensätzliche Bestimmungen enthält, die sich
zumeist einander ausschließen, ohne daß sie sich aber immer einander
ausschließen müßten (z. B. schön und häßlich; hoch und niedrig; gut
und schlecht; links und rechts; gesund und krank; Mann und Weib). Der
Begriff „schwarzer Schimmel“ bildet eine „~contradictio in adiecto~“,
weil das Merkmal „schwarz“ das in „Schimmel“ gedachte wesentliche
Merkmal „weiß“ ausschließt. Analoges gilt für Begriffe wie „weißer
Neger“, „viereckiger Kreis“, „rundes Quadrat“. Wohl aber sind Begriffe
wie „guter Bösewicht“, „reitender Fußgänger“, „wacher Träumer“
+gelegentlich+ möglich, weil ein Bösewicht eben unter Umständen auch
einmal gut, ein Fußgänger auch einmal reiten, ein Träumer auch einmal
wach sein kann. Zu den unmöglichen Begriffen gehören schließlich
diejenigen, in denen durch Determination ein Merkmal hinzugefügt wird,
das schon im Stammbegriff selbst als wesentlich enthalten ist (z. B.
„weißer Schimmel“, „toter Leichnam“, „kahle Glatze“, „alter Greis“).
Mit dem Vorstehenden ist die Einteilung der Begriffe noch nicht
beschlossen. Der Begriff „Körper“ ist, wie man sagt, nach seinen
konstitutiven Merkmalen +Gattungsbegriff+ gegenüber den verschiedenen
Arten der Körper (feste, flüssige, gasförmige); diese wiederum
sind +Artbegriffe+ gegenüber jenem. Begriffe stehen also nach der
Beschaffenheit ihres Inhalts (und demzufolge auch ihres Umfangs)
zueinander in dem Verhältnis der +Über-+ und +Unter-+ sowie der
+Nebenordnung+. Gattungsbegriffe sind ihren Artbegriffen übergeordnet;
Artbegriffe ihrem Gattungsbegriffe untergeordnet; Artbegriffe einer
und derselben Gattung sind einander nebengeordnet. Hierzu kommt noch
eine weitere Scheidung: die in Individual- und Kollektivbegriffe.
+Individual-+ (oder Einzel-) +begriffe+ sind solche, deren Gegenstand
ein nicht mehr in Arten einzuteilendes Individuum ist (z. B. Helmholtz,
Gaurisankar, Madrid, Schlacht an der Lorettohöhe im Mai 1915). Diese
sind wiederum entweder +allgemeine+ (Gesamtbegriffe), wenn in ihnen
das Individuum schlechthin und ganz im allgemeinen gedacht ist;
oder +spezielle+ (Spezialbegriffe), wofern in ihnen das Individuum
raum-zeitlich oder wie sonst immer speziell bestimmt gedacht ist. So
umfaßt der Gesamtbegriff „Napoleon“ eine Reihe von Spezialbegriffen,
wie z. B.: Napoleon als Knabe, als Feldherr, als Kaiser, als Gatte und
Vater, als Schriftsteller, als Verbannter u. a. m. +Kollektivbegriffe+
sind demgegenüber solche, deren Gegenstand durch die Zusammenfassung
einer Anzahl von Gegenständen zu einem Gegenstand gebildet ist (so
z. B. häufig durch die Zusammenfassung von Merkmalen, die bestimmten
Gattungen oder Arten gemeinsam sind). Beispiele dafür sind: Staat;
Papsttum; Schönheit; Reichtum; Menschheit; Weisheit; Religiosität;
Freiheit.
Die Unterschiede der Über- und Unterordnung haben nur +relativen+
Charakter: ein und derselbe Begriff kann seinem übergeordneten
gegenüber Art, seinem untergeordneten gegenüber Gattung sein. Nur
die Einzelbegriffe, in welche die Artbegriffe allmählich durch immer
zunehmende Determinierung ihres Inhaltes auslaufen, sind frei von
dieser Relativität. Sie bleiben als Individualbegriffe allen höheren
Arten und Gattungen untergeordnet und können nicht mehr zu Art- oder
Gattungsbegriffen selbst werden. Das gleiche gilt im umgekehrten Sinne
von den höchsten Begriffen, also denen, die den ärmsten Inhalt und
weitesten Umfang haben: sie bleiben gegenüber allen anderen Begriffen
immer Gattungen, weil es ihnen gegenüber keine höheren Gattungen mehr
gibt.
Über das Verhältnis von Gattungs- und Artbegriffen lassen sich
unter Hinzunahme der oben dargestellten Beziehungen zwischen
Inhalt und Umfang der Begriffe leicht folgende Tatsachen ableiten:
Gattungsbegriffe haben gegenüber ihren Artbegriffen einen ärmeren
Inhalt, aber reicheren Umfang; Artbegriffe haben gegenüber ihrem
Gattungsbegriffe einen reicheren Inhalt, aber ärmeren Umfang. Die
Bestimmungen, um die der konstituierende Inhalt eines Artbegriffes
reicher ist als der seines Gattungsbegriffes, gehören dem Inhalt
des Gattungsbegriffes bereits als +mögliche+ Merkmale an; denn ein
Gattungsbegriff wird zum Artbegriff nur durch Determinierung seines
Inhalts, und die Merkmale, durch die man ihn determiniert, müssen
ihm folglich schon vordem als mögliche Merkmale zugehören. Der
+Inhalt+ eines Gattungsbegriffes umfaßt die seinen Arten gemeinsamen
wesentlichen Merkmale, unter Abstraktion von den nichtgemeinsamen,
die in den Arten, wie man zu sagen pflegt, die „artbildenden
Unterschiede“ (~differentiae specificae~) bilden. Der +Umfang+
eines Gattungsbegriffes ist gleich dem Inbegriff der Umfänge aller
seiner Arten. Der Umfang eines Artbegriffes deckt sich also mit
einem Teil des Umfangs seines Gattungsbegriffes und ist selbst
gleich dem Inbegriff der Umfänge aller der ihm untergeordneten Arten
(Unterarten oder Individuen). Artbegriffe sind ihrem Gattungsbegriffe
unmittelbar untergeordnet; die Individuen dieser Arten ebendemselben
Gattungsbegriffe mittelbar; und ebenso: Gattungsbegriffe sind ihren
Arten unmittelbar, den Individuen dieser Arten mittelbar übergeordnet.
Durch die Beziehungen der Über- und Unterordnung schließen sich die
Begriffe miteinander zu Reihen zusammen, in denen man von immer
inhaltsärmeren und umfangsreicheren zu immer inhaltsreicheren und
umfangsärmeren Begriffen hinauf- und hinabsteigen kann. Nennen wir den
Inbegriff aller in solchem Verhältnis zueinander stehender Begriffe
eine +Ordnungsreihe des Denkens+, so ergibt sich, daß wir die Begriffe
noch in solche +gleicher+ und +verschiedener Ordnungen+ scheiden
können. Aber auch diese Scheidung ist nur in +relativem+ Sinne gültig;
denn nach oben laufen ja die Ordnungsreihen des Denkens durch immer
höhere Gattungsbegriffe mehr und mehr zusammen, um schließlich in
einer höchsten gleichwie gearteten Spitze zu enden. Nach unten gehen
sie im Gegensatz dazu in immer breitere Verzweigungen auseinander,
die sich mit zunehmender Determinierung immer mehr verästeln.
Diese Verzweigungen darf man sich nun nicht etwa als voneinander
getrennte und streng geschiedene vorstellen. Man muß sie vielmehr so
versinnbildlichen, daß sie einander beständig kreuzen, ineinander
übergehen und miteinander in mannigfach verschlungene Beziehungen
treten. Ein und derselbe Begriff kann entsprechend seinem Inhalt
verschiedenen Ordnungsreihen angehören, je nach dem Gesichtspunkte, von
dem aus man ihn zum Gliede einer Einteilung macht, und bildet damit
allemal einen Kreuzungspunkt, an dem die Reihen ineinander überfließen.
Das Ganze der menschlichen Begriffe bildet also ein anschaulich kaum
zu versinnbildlichendes System, in dem die untere Grenze durch jene
Begriffe gebildet wird, in denen wir bei dem reichsten Inhalt und dem
ärmsten Umfang gewisse raumzeitlich bestimmte individuelle Gegenstände
denken (z. B. Cäsar im Augenblicke seiner Ermordung, die Zerstörung
des Tempels zu Jerusalem im Jahre 70 n. Chr. Geb., den Abbruch der
diplomatischen Verhandlungen zwischen Österreich-Ungarn und Serbien am
25. Juli 1914). Ihnen gegenüber stehen an der Spitze aller Begriffe die
sog. +Kategorien+ (oberste Denkformen), die bei dem ärmsten Inhalt den
größten Umfang haben. Das Wort „Kategorien“ (zu deutsch: Aussageformen)
stammt von +Aristoteles+, der in seinen logischen Schriften zehn
solcher höchsten Begriffe aufzählt, und zwar: „Substanz, Quantität,
Qualität, Relation, Raum, Zeit, Lage, haben, tun, leiden“. Demgegenüber
versuchen bereits die +Stoiker+ eine Verbesserung, indem sie erklären,
der höchste Begriff sei der des „etwas überhaupt“; dieser wiederum
zerfalle in vier Unterabteilungen, die da sind: „Substanz oder Ding,
notwendige Eigenschaft, unwesentliche Beschaffenheit, Beziehung“.
+Kant+ stellt zwölf Kategorien auf, und zwar als Kategorien der
+Quantität+: Einheit, Vielheit, Allheit; als Kategorien der +Qualität+:
Realität, Negation, Einschränkung; als Kategorien der +Relation+:
Substanz, Ursache, Gemeinschaft; als Kategorien der +Modalität+:
Möglichkeit, Dasein und Notwendigkeit; während +Schopenhauer+ glaubt,
alle Kategorien auf eine einzige, auf die der +Kausalität+, reduzieren
zu können. -- In der neueren Logik werden zumeist +drei+ Arten
oberster Begriffe angenommen, und zwar am häufigsten: 1. Begriffe
von +Dingen+ (Substanzen) als dem selbständigen Sein; 2. Begriffe
von +Eigenschaften+ einschließlich Zuständen und Veränderungen
(Akzidentien) als dem unselbständigen Sein oder Sein in einem anderen;
3. Begriffe von Beziehungen (Relationen) als den Verhältnissen, die
zwischen mindestens zwei Dingen, Eigenschaften oder Beziehungen durch
Unterscheidung und Vergleichung gedacht werden. Damit ist gesagt: alle
Begriffe, in denen wir denken, sind entweder Ding-, Eigenschafts- oder
Beziehungsbegriffe, haben also zu Gegenständen entweder Dinge oder
Eigenschaften (bzw. Zustände und Veränderungen) oder Beziehungen.
Demgegenüber darf aber nicht übersehen werden, daß diese drei
Kategorien wiederum unter einer höheren Gattung zusammenfallen, worauf
bereits die Stoiker, neuerdings +Hamilton+, aufmerksam gemacht haben:
unter der des +Gegenstandes+ oder des +Seienden überhaupt+. Alle
Begriffe sind -- insofern etwas in ihnen gedacht werden muß, wenn
sie mit Recht diesen Namen tragen sollen -- Begriffe von einem Etwas
überhaupt oder, wie wir dafür sagen wollen, Begriffe von Gegenständen
überhaupt. Die +Gegenstände+ zerfallen dann in die obersten Arten der
Dinge, Eigenschaften und Beziehungen.
[4] So schon +Aristoteles+ in seinem Satze: „οὐδέποτε ἄνευ
φαντάσματος ἡ ψυχὴ νοεῖ“ (niemals denkt die Seele ohne
Vorstellungen).
[5] Zur Orientierung sei empfohlen: Joseph +Geyser+, Einführung
in die Psychologie der Denkvorgänge, Paderborn 1909, ferner: N.
+Braunshausen+, Einführung in die experimentelle Psychologie
(ANuG Bd. 484); E. v. +Aster+, Einführung in die Psychologie
(ANuG Bd. 492).
II. Die Lehre vom Urteil.
1. Arten und Ordnung der Urteile.
Alles Denken ist in seinem weitesten Sinne Urteilen oder Fragen. (Das
Schließen ist keine selbständige Art des Denkens, sondern, wie sich
zeigen wird, eine Art des Urteilens, und zwar ein mittelbares oder
vermitteltes Urteilen im Gegensatz zum unmittelbaren.) Der Frage
gegenüber ist das Urteil das Ursprünglichere; denn die Frage hat,
wie zu erörtern sein wird, ihrer logischen Beschaffenheit nach das
Urteil zur Voraussetzung. Die traditionelle Logik hat die Bedeutung
der Frage für das Denken und ihr Verhältnis zum Urteil im allgemeinen
stiefmütterlich behandelt. Das soll hier vermieden werden; indessen
setzt die logische Analyse der Frage die des Urteils voraus und muß
darum zweckmäßig an den Schluß der Urteilslehre gestellt werden.
+Urteilen+ heißt, um es zunächst allgemein zu sagen, von einem
Gegenstande als logischem Subjekt etwas aussagen, was diesem -- sei
es eine Eigenschaft (Zustand, Veränderung) oder eine Beziehung --
als logisches Prädikat zukommt. In dieser Beziehung zwischen dem
Gegenstand der Aussage (Subjekt = ~S~) und der eigentlichen Aussage
selbst (Prädikat = ~P~) liegt das Wesen des Urteils; sie macht seinen
Charakter aus und bedingt seine Verschiedenheit von anderen Faktoren
des Seelenlebens, von Vorstellungen und Begriffen. Vorstellungen
-- seien es solche der Wahrnehmung, Erinnerung oder Einbildung --
sind, wie schon in anderem Zusammenhange betont, +wirklich+ oder
+nichtwirklich+; Begriffe sind der Zusammensetzung ihres Inhalts
nach +möglich+ oder +nichtmöglich+; Urteile allein sind +wahr+
oder +falsch+. Wahrheit und Falschheit sind also kennzeichnende
Eigentümlichkeiten, die von allen Produkten unseres Seelenlebens allein
dem Urteil zukommen.
Die traditionelle Logik pflegt für die Einteilung der Urteile das von
+Kant+ im Anschluß an scholastische Unterscheidungen entworfene Schema
zugrunde zu legen, das besagt: Urteile sind der +Quantität+ nach:
+allgemeine+ (alle ~S~ sind ~P~) oder +besondere+ (einige ~S~ sind ~P~)
oder +einzelne+ (~S~ ist ~P~); der +Qualität+ nach: +bejahende+ (~S~
ist ~P~) oder +verneinende+ (~S~ ist nicht ~P~) oder +unendliche+ (~S~
ist ~non-P~); der +Relation+ nach: +kategorische+ (~S~ ist ~P~) oder
+hypothetische+ (wenn ~Q~ ~R~, dann ~S~ ~P~) oder +disjunktive+ (~S~
ist entweder ~P~ oder ~P₁~; der +Modalität+ nach: +problematische+
(~S~ kann ~P~ sein) oder +assertorische+ (~S~ ist tatsächlich ~P~)
oder +apodiktische+ (~S~ muß ~P~ sein)[6]. Dieses Schema hat indessen
durch die neuere Logik (so schon durch Schopenhauer, durch Herbart) so
zahlreiche Umgestaltungen erfahren, daß es auch hier in veränderter
Fassung zugrunde gelegt werden darf.
Urteile sind nach ihrem Bestande entweder einfache oder
zusammengesetzte; nach ihrer Beziehung auf das Wirkliche entweder
Real- oder Idealurteile. +Einfache+ Urteile sind solche, deren
Analyse nur ein Subjekt und ein Prädikat; +zusammengesetzte+ solche,
deren Analyse entweder mehrere Subjekte oder mehrere Prädikate,
im ganzen also mehrere einfache Urteile als Glieder des Bestandes
ergibt. +Realurteile+ sind solche, in denen wir die ausgesagte
Beziehung als vom Denken unabhängig wirklich, +Idealurteile+ solche,
in denen wir diese nur im Gedachtwerden wirklich voraussetzen. Von
den Idealurteilen kommen für die logische Analyse vor allem die
mathematischen und logischen Urteile in Betracht. Diese sollen als
Urteile über die Beziehungen zwischen Formen und Größen +Formalurteile+
heißen, im Gegensatz zu den Realurteilen als Urteilen über die Vorgänge
und Beziehungen der Wirklichkeit (daher: Wirklichkeitsurteile,
Tatsachenurteile). Die Scheidung der Urteile in Real- und Idealurteile
wird erst in einem späteren Zusammenhange Bedeutung gewinnen; die in
einfache und zusammengesetzte ist bereits hier wichtig.
Für die logische Gliederung der Urteile nach Gattungen und Arten
ist die Einteilung der einfachen Urteile grundlegend; sie gilt
mittelbar auch für die zusammengesetzten, insofern als diese ja
aus einfachen Urteilen gebildet sind. Die +einfachen+ Urteile
sind nach der Inhaltsbestimmung ihres Subjektsbegriffes entweder
Subjekt-unbestimmte, auch +Impersonalien+ genannt (z. B. „es
regnet, es klopft“) oder Subjekt-bestimmte (~S~ ist ~P~); die
Subjekt-bestimmten Urteile wieder nach der Beschaffenheit ihres
Subjekts entweder +Gattungs+- oder +Einzel+- (generelle oder
individuelle) Urteile, nach der Beschaffenheit ihres Prädikats entweder
Inhärenz- oder Relationsurteile. +Inhärenz+urteile sind ferner
entweder +Qualitäts+urteile (z. B. „Die Bienen sammeln Honig“) oder
+klassifikatorische+ (z. B. „Bienen sind Insekten“) oder +normative+
Urteile (z. B. „Du sollst lernen“); +Relationsurteile+ sind entweder
+quantitative+ oder +qualitative+ (~S~ ist größer, schöner als ~P~)
sowie entweder +kausale+ (~S~ bewirkt ~P~) oder +existentiale+ (~S~
existiert). In einem Schema angeordnet sieht demnach die Einteilung der
einfachen Urteile folgendermaßen aus:
Einfache Urteile
|
+-------------+------------+
| |
Subjekt-unbestimmte Subjekt-bestimmte
oder Impersonalien |
+-----------+------------+
| |
Gattungsurteile Einzelurteile
| |
+-----------+------------+
|
+----------------------+------------+
| |
Inhärenzurteile Relationsurteile
| |
+---------+------+ + --------+------++----------+
| | | | | | |
Quali- Klassi- Norma- Quan- Quali- Kausal- Existen-
tätsur- fikato- tive titative tative urteile tialur-
teile rische Urteile Rela- Relati- teile
Urteile Urteile tionsur- onsur-
teile teile
Die +zusammengesetzten+ Urteile sind je nach der Art ihrer
Zusammensetzung entweder Beurteilungen oder Urteilsverbindungen
oder Urteilsgefüge. +Beurteilungen+ -- auf der Grenze der
zusammengesetzten Urteile zu den einfachen stehend -- sind solche
Aussagen, deren Subjekt selbst wieder ein Urteil ist. Sie zerfallen
in die Arten der +verneinenden+ (~S~ ist nicht ~P~), +quantitativ+-
und +modal+-bestimmenden Urteile; die zu zweit genannten wieder
in +universale+ und +partikuläre+ (alle ~S~ sind ~P~; einige ~S~
sind ~P~); die zuletzt genannten in +apodiktische+, +assertorische+
und +problematische+ Behauptungen (~S~ ist notwendig, tatsächlich,
möglicherweise ~P~). Urteils+verbindungen+ sind solche zusammengesetzte
Urteile, in denen mehrere einfache Urteile entweder +kopulativ+ (~S₁~
und ~S₂~ sind ~P~) oder +konjunktiv+ (~S~ ist ~P₁~ und ~P₂~) oder
+divisiv+ (~S~ ist teils ~P₁~, teils ~P₂~) miteinander verknüpft
sind. Urteils+gefüge+ endlich sind Urteilszusammensetzungen, in denen
eine Mehrheit von Urteilen in eine entweder +ausschließende+ oder
+begründende+ Beziehung zueinander gerückt sind; die ersteren (~S~ ist
entweder ~P₁~ oder ~P₂~) heißen +disjunktive+, die letzteren (wenn ~Q~
~R~, dann ~S~ ~P~) +hypothetische+ Urteilsgefüge. Verdeutlichen wir die
Arten der zusammengesetzten Urteile gleichfalls an Hand eines Schemas,
dann ergibt sich: