Es ist ersichtlich, daß für die Bestimmung eines Begriffes nicht der

mögliche, sondern der konstituierende Inhalt in Frage kommt. Der

konstituierende Inhalt als Inbegriff der notwendigen Merkmale begründet

den Begriff; der mögliche Inhalt ist demgegenüber logisch als vom

konstituierenden abhängig und ableitbar zu bezeichnen. Will ich einen

Begriff +denken+, so ist es nötig, daß ich mit seinen konstituierenden

Merkmalen vertraut bin (d. h. ich muß sie +wissen+, obschon es nicht

notwendig ist, daß sie mir alle zugleich +bewußt+ sind); will ich einen

Begriff +definieren+, so ist es nötig, daß ich seine konstituierenden

Merkmale angebe. Es ist demgegenüber aber weder für das Denken noch

die Definition eines Begriffes erforderlich, daß ich auch alle seine

möglichen Merkmale kenne oder anzugeben weiß; denn diese sind jederzeit

aus dem Inbegriff der wesentlichen Merkmale ableitbar, insofern als zum

möglichen Inhalt alles gehört, was dem notwendigen nicht widerspricht.

Darum haben manche Logiker unter dem „Inhalt“ eines Begriffes überhaupt

nur den konstituierenden verstanden. Darum soll auch hier, wo nicht

ausdrücklich zwischen beiden Arten des Inhalts unterschieden wird,

überall, wo vom Inhalt schlechthin die Rede ist, der konstituierende

gemeint sein.

Konstituierender und möglicher Inhalt eines Begriffes stehen

zueinander in +relativem+ Verhältnis. Der Wandel der Begriffe im

Laufe der Zeiten bringt es mit sich, daß heute als einem Begriff

notwendiges Merkmal gedacht wird, was gestern noch als möglich und

darum unwesentlich galt und umgekehrt. Ebenso können Merkmale --

entsprechend der Verschiedenheit der menschlichen Kenntnisse und

Erfahrungen -- dem einen als konstituierende gelten, die dem anderen

als nur mögliche und darum unwesentliche erscheinen.

4. Der Umfang des Begriffes und sein Verhältnis zum Inhalt.

Die Zahl der notwendigen Merkmale, die den konstituierenden Inhalt

eines Begriffes bilden, ist entsprechend der Verschiedenheit der

Begriffe verschieden groß. Je nach der Größe dieser Zahl ist der

Umkreis der Objekte, auf die der Begriff sinngemäß Anwendung findet,

kleiner oder größer. Bezeichnet man den Inbegriff der Merkmale eines

Begriffes als dessen +Inhalt+, so den Inbegriff der Arten (Unterarten,

bzw. Exemplare), auf die der Begriff sich bezieht, als seinen +Umfang+,

sein +Anwendungsgebiet+ oder auch, wie neuerdings vorgeschlagen worden

ist, sein +Geltungsbereich+ (Riehl). Der Umfang des Begriffes ist keine

Zahlengröße; er wird nicht dadurch vermehrt oder vermindert, daß es

eines der unter ihm gedachten Objekte mehr oder weniger auf der Welt

gibt; er ist vielmehr eine +logische+ Größe die -- in funktionaler

Abhängigkeit von der Größe des Inhalts stehend -- dadurch größer oder

kleiner wird, daß der Begriff seinem +Inhalt+ nach auf einen größeren

oder kleineren Umkreis von Objekten bezogen werden muß.

Die Beziehungen zwischen dem Inhalt und dem Umfang eines Begriffes

lassen sich leicht an der Hand eines Beispiels ableiten. Determiniert

man etwa den Begriff „Uhr“ durch das Merkmal der besonderen

Herstellungsweise seines Gegenstandes, so wird dadurch sein Inhalt

reicher, sein Umfang ärmer; determiniert man den so gewonnenen Begriff

(Ankeruhr, Pendeluhr usw.) etwa durch die Angabe des Materials, aus

dem der Gegenstand gebildet ist (Gold, Silber, Stahl usw.), so wird

abermals der Inhalt reicher, der Umfang ärmer. Setzt man das fort, so

findet man stets, daß mit der Bereicherung des Inhalts (Determination)

der Umfang +vermindert+; mit der Verringerung des Inhalts (im

Gegensatz zur Determination das Verfahren der +Abstraktion+) der

Umfang +vermehrt+ wird. Für das Verhältnis von Inhalt und Umfang eines

Begriffes ergibt sich danach das logische Gesetz, daß der +Umfang+ --

als vom Inhalt abhängige Größe -- +um so ärmer ist, je reicher der

Inhalt+, und umgekehrt +um so reicher, je ärmer der Inhalt+.

Inhalt und Umfang haben in ihrer Größe sowohl nach oben wie nach

unten hin Grenzen. Da ein Begriff ohne Inhalt nicht denkbar ist, so

bildet ein einziges konstituierendes Merkmal den +kleinsten+ Inhalt

eines Begriffes. Diese inhaltsärmsten Begriffe mit nur einem einzigen

konstituierenden Merkmal haben den +größten+ Umfang. Also: der Umfang

eines Begriffes kann nie größer werden, als wenn sein Inhalt bei dem

Minimum „+ein+ Merkmal“ angekommen ist. Und umgekehrt: die Begriffe

mit dem +ärmsten+ Umfang, also diejenigen, die sich nur noch auf einen

einzigen raum-zeitlich bestimmten Gegenstand beziehen (z. B. auf die

blaue Grotte bei Capri in dem Augenblicke ihrer Entdeckung durch

Kopisch im Jahre 1826; auf Cäsar im Augenblicke seiner Ermordung; auf

den ersten geschichtlich bekannten Ausbruch des Vesuvs im Jahre 79

v. Chr.) haben den +reichsten+ Inhalt, den ein Begriff haben kann.

Dem ärmsten Inhalt (= 1) entspricht demnach der reichste Umfang; dem

ärmsten Umfang (= 1) der reichste Inhalt. Oder: zwischen Inhalt und

Umfang eines Begriffes besteht eine Beziehung, die wir in einer Formel

ausgedrückt schreiben können: 1/maximum = maximum/1, wobei 1 = minimum

ist.

5. Arten und Ordnungsreihen der Begriffe, Kategorien.

Für die Einteilung der Begriffe können mehrfache Gesichtspunkte in

Betracht kommen. Wenn wir Begriffe mit nur einem einzigen Merkmale

+einfache+ nennen, dann können Begriffe, deren Inhalt aus einer

Mehrheit von Merkmalen besteht (ungeachtet ihrer Einheitlichkeit

als Begriffsformen), +zusammengesetzte+ heißen. Ein Begriff nähert

sich also der Einfachheit durch +Abstraktion+, wird dagegen um so

zusammengesetzter, je mehr man ihn +determiniert+. Zusammengesetzte

Begriffe sind nach der Art ihrer Zusammensetzung entweder +möglich+

oder +unmöglich+. Das unterscheidet sie von Vorstellungen und Urteilen.

Vorstellungen sind +wirklich+ oder +nichtwirklich+; Urteile +wahr+

oder +falsch+; Begriffe allein sind möglich oder unmöglich (Verwandtes

bei J. Geyser). Mögliche Begriffe sind solche, deren Inhalt aus

miteinander +verträglichen+ Merkmalen, unmögliche solche, deren

Inhalt aus miteinander +unverträglichen+ Merkmalen zusammengesetzt

ist. Da nun die Merkmale, die den Inhalt eines Begriffes bilden,

selbst wiederum +Begriffe+ sind, die einen bestimmten Inhalt haben,

so sind damit auch die Begriffe in miteinander verträgliche und

unverträgliche eingeteilt. +Unverträgliche+ Begriffe sind z. B.

alle, wie man sagt, +kontradiktorisch-entgegengesetzten+ Begriffe,

das sind solche, deren einer +ausschließt+, was in dem Inhalt des

anderen gedacht ist (z. B. schön und nichtschön; frei und nichtfrei;

Sklave und Nichtsklave). Dabei nennt man schön und frei wohl auch

+positive+, nichtschön und nichtfrei +negative+, unfrei und unschön

+limitative+ (privative) Begriffe, obschon die letzteren nur ihrer

+Form+, nicht ihrem Inhalt nach von den negativen abweichen. Ein

aus kontradiktorisch-entgegengesetzten Merkmalen zusammengesetzter

Begriff bildet eine sog. „~contradictio in adiecto~“ (zu deutsch:

„Widerspruch im Beiwort“; z. B. „nichtfremder Fremdling“, „unbekannter

Bekannter“). Eine „~contradictio in adiecto~“ kann auch zustande kommen

durch die Verbindung zweier sog. konträr-entgegengesetzter Merkmale

im Inhalt eines Begriffes. +Konträr-entgegengesetzte+ Begriffe sind

solche, deren Inhalt gegensätzliche Bestimmungen enthält, die sich

zumeist einander ausschließen, ohne daß sie sich aber immer einander

ausschließen müßten (z. B. schön und häßlich; hoch und niedrig; gut

und schlecht; links und rechts; gesund und krank; Mann und Weib). Der

Begriff „schwarzer Schimmel“ bildet eine „~contradictio in adiecto~“,

weil das Merkmal „schwarz“ das in „Schimmel“ gedachte wesentliche

Merkmal „weiß“ ausschließt. Analoges gilt für Begriffe wie „weißer

Neger“, „viereckiger Kreis“, „rundes Quadrat“. Wohl aber sind Begriffe

wie „guter Bösewicht“, „reitender Fußgänger“, „wacher Träumer“

+gelegentlich+ möglich, weil ein Bösewicht eben unter Umständen auch

einmal gut, ein Fußgänger auch einmal reiten, ein Träumer auch einmal

wach sein kann. Zu den unmöglichen Begriffen gehören schließlich

diejenigen, in denen durch Determination ein Merkmal hinzugefügt wird,

das schon im Stammbegriff selbst als wesentlich enthalten ist (z. B.

„weißer Schimmel“, „toter Leichnam“, „kahle Glatze“, „alter Greis“).

Mit dem Vorstehenden ist die Einteilung der Begriffe noch nicht

beschlossen. Der Begriff „Körper“ ist, wie man sagt, nach seinen

konstitutiven Merkmalen +Gattungsbegriff+ gegenüber den verschiedenen

Arten der Körper (feste, flüssige, gasförmige); diese wiederum

sind +Artbegriffe+ gegenüber jenem. Begriffe stehen also nach der

Beschaffenheit ihres Inhalts (und demzufolge auch ihres Umfangs)

zueinander in dem Verhältnis der +Über-+ und +Unter-+ sowie der

+Nebenordnung+. Gattungsbegriffe sind ihren Artbegriffen übergeordnet;

Artbegriffe ihrem Gattungsbegriffe untergeordnet; Artbegriffe einer

und derselben Gattung sind einander nebengeordnet. Hierzu kommt noch

eine weitere Scheidung: die in Individual- und Kollektivbegriffe.

+Individual-+ (oder Einzel-) +begriffe+ sind solche, deren Gegenstand

ein nicht mehr in Arten einzuteilendes Individuum ist (z. B. Helmholtz,

Gaurisankar, Madrid, Schlacht an der Lorettohöhe im Mai 1915). Diese

sind wiederum entweder +allgemeine+ (Gesamtbegriffe), wenn in ihnen

das Individuum schlechthin und ganz im allgemeinen gedacht ist;

oder +spezielle+ (Spezialbegriffe), wofern in ihnen das Individuum

raum-zeitlich oder wie sonst immer speziell bestimmt gedacht ist. So

umfaßt der Gesamtbegriff „Napoleon“ eine Reihe von Spezialbegriffen,

wie z. B.: Napoleon als Knabe, als Feldherr, als Kaiser, als Gatte und

Vater, als Schriftsteller, als Verbannter u. a. m. +Kollektivbegriffe+

sind demgegenüber solche, deren Gegenstand durch die Zusammenfassung

einer Anzahl von Gegenständen zu einem Gegenstand gebildet ist (so

z. B. häufig durch die Zusammenfassung von Merkmalen, die bestimmten

Gattungen oder Arten gemeinsam sind). Beispiele dafür sind: Staat;

Papsttum; Schönheit; Reichtum; Menschheit; Weisheit; Religiosität;

Freiheit.

Die Unterschiede der Über- und Unterordnung haben nur +relativen+

Charakter: ein und derselbe Begriff kann seinem übergeordneten

gegenüber Art, seinem untergeordneten gegenüber Gattung sein. Nur

die Einzelbegriffe, in welche die Artbegriffe allmählich durch immer

zunehmende Determinierung ihres Inhaltes auslaufen, sind frei von

dieser Relativität. Sie bleiben als Individualbegriffe allen höheren

Arten und Gattungen untergeordnet und können nicht mehr zu Art- oder

Gattungsbegriffen selbst werden. Das gleiche gilt im umgekehrten Sinne

von den höchsten Begriffen, also denen, die den ärmsten Inhalt und

weitesten Umfang haben: sie bleiben gegenüber allen anderen Begriffen

immer Gattungen, weil es ihnen gegenüber keine höheren Gattungen mehr

gibt.

Über das Verhältnis von Gattungs- und Artbegriffen lassen sich

unter Hinzunahme der oben dargestellten Beziehungen zwischen

Inhalt und Umfang der Begriffe leicht folgende Tatsachen ableiten:

Gattungsbegriffe haben gegenüber ihren Artbegriffen einen ärmeren

Inhalt, aber reicheren Umfang; Artbegriffe haben gegenüber ihrem

Gattungsbegriffe einen reicheren Inhalt, aber ärmeren Umfang. Die

Bestimmungen, um die der konstituierende Inhalt eines Artbegriffes

reicher ist als der seines Gattungsbegriffes, gehören dem Inhalt

des Gattungsbegriffes bereits als +mögliche+ Merkmale an; denn ein

Gattungsbegriff wird zum Artbegriff nur durch Determinierung seines

Inhalts, und die Merkmale, durch die man ihn determiniert, müssen

ihm folglich schon vordem als mögliche Merkmale zugehören. Der

+Inhalt+ eines Gattungsbegriffes umfaßt die seinen Arten gemeinsamen

wesentlichen Merkmale, unter Abstraktion von den nichtgemeinsamen,

die in den Arten, wie man zu sagen pflegt, die „artbildenden

Unterschiede“ (~differentiae specificae~) bilden. Der +Umfang+

eines Gattungsbegriffes ist gleich dem Inbegriff der Umfänge aller

seiner Arten. Der Umfang eines Artbegriffes deckt sich also mit

einem Teil des Umfangs seines Gattungsbegriffes und ist selbst

gleich dem Inbegriff der Umfänge aller der ihm untergeordneten Arten

(Unterarten oder Individuen). Artbegriffe sind ihrem Gattungsbegriffe

unmittelbar untergeordnet; die Individuen dieser Arten ebendemselben

Gattungsbegriffe mittelbar; und ebenso: Gattungsbegriffe sind ihren

Arten unmittelbar, den Individuen dieser Arten mittelbar übergeordnet.

Durch die Beziehungen der Über- und Unterordnung schließen sich die

Begriffe miteinander zu Reihen zusammen, in denen man von immer

inhaltsärmeren und umfangsreicheren zu immer inhaltsreicheren und

umfangsärmeren Begriffen hinauf- und hinabsteigen kann. Nennen wir den

Inbegriff aller in solchem Verhältnis zueinander stehender Begriffe

eine +Ordnungsreihe des Denkens+, so ergibt sich, daß wir die Begriffe

noch in solche +gleicher+ und +verschiedener Ordnungen+ scheiden

können. Aber auch diese Scheidung ist nur in +relativem+ Sinne gültig;

denn nach oben laufen ja die Ordnungsreihen des Denkens durch immer

höhere Gattungsbegriffe mehr und mehr zusammen, um schließlich in

einer höchsten gleichwie gearteten Spitze zu enden. Nach unten gehen

sie im Gegensatz dazu in immer breitere Verzweigungen auseinander,

die sich mit zunehmender Determinierung immer mehr verästeln.

Diese Verzweigungen darf man sich nun nicht etwa als voneinander

getrennte und streng geschiedene vorstellen. Man muß sie vielmehr so

versinnbildlichen, daß sie einander beständig kreuzen, ineinander

übergehen und miteinander in mannigfach verschlungene Beziehungen

treten. Ein und derselbe Begriff kann entsprechend seinem Inhalt

verschiedenen Ordnungsreihen angehören, je nach dem Gesichtspunkte, von

dem aus man ihn zum Gliede einer Einteilung macht, und bildet damit

allemal einen Kreuzungspunkt, an dem die Reihen ineinander überfließen.

Das Ganze der menschlichen Begriffe bildet also ein anschaulich kaum

zu versinnbildlichendes System, in dem die untere Grenze durch jene

Begriffe gebildet wird, in denen wir bei dem reichsten Inhalt und dem

ärmsten Umfang gewisse raumzeitlich bestimmte individuelle Gegenstände

denken (z. B. Cäsar im Augenblicke seiner Ermordung, die Zerstörung

des Tempels zu Jerusalem im Jahre 70 n. Chr. Geb., den Abbruch der

diplomatischen Verhandlungen zwischen Österreich-Ungarn und Serbien am

25. Juli 1914). Ihnen gegenüber stehen an der Spitze aller Begriffe die

sog. +Kategorien+ (oberste Denkformen), die bei dem ärmsten Inhalt den

größten Umfang haben. Das Wort „Kategorien“ (zu deutsch: Aussageformen)

stammt von +Aristoteles+, der in seinen logischen Schriften zehn

solcher höchsten Begriffe aufzählt, und zwar: „Substanz, Quantität,

Qualität, Relation, Raum, Zeit, Lage, haben, tun, leiden“. Demgegenüber

versuchen bereits die +Stoiker+ eine Verbesserung, indem sie erklären,

der höchste Begriff sei der des „etwas überhaupt“; dieser wiederum

zerfalle in vier Unterabteilungen, die da sind: „Substanz oder Ding,

notwendige Eigenschaft, unwesentliche Beschaffenheit, Beziehung“.

+Kant+ stellt zwölf Kategorien auf, und zwar als Kategorien der

+Quantität+: Einheit, Vielheit, Allheit; als Kategorien der +Qualität+:

Realität, Negation, Einschränkung; als Kategorien der +Relation+:

Substanz, Ursache, Gemeinschaft; als Kategorien der +Modalität+:

Möglichkeit, Dasein und Notwendigkeit; während +Schopenhauer+ glaubt,

alle Kategorien auf eine einzige, auf die der +Kausalität+, reduzieren

zu können. -- In der neueren Logik werden zumeist +drei+ Arten

oberster Begriffe angenommen, und zwar am häufigsten: 1. Begriffe

von +Dingen+ (Substanzen) als dem selbständigen Sein; 2. Begriffe

von +Eigenschaften+ einschließlich Zuständen und Veränderungen

(Akzidentien) als dem unselbständigen Sein oder Sein in einem anderen;

3. Begriffe von Beziehungen (Relationen) als den Verhältnissen, die

zwischen mindestens zwei Dingen, Eigenschaften oder Beziehungen durch

Unterscheidung und Vergleichung gedacht werden. Damit ist gesagt: alle

Begriffe, in denen wir denken, sind entweder Ding-, Eigenschafts- oder

Beziehungsbegriffe, haben also zu Gegenständen entweder Dinge oder

Eigenschaften (bzw. Zustände und Veränderungen) oder Beziehungen.

Demgegenüber darf aber nicht übersehen werden, daß diese drei

Kategorien wiederum unter einer höheren Gattung zusammenfallen, worauf

bereits die Stoiker, neuerdings +Hamilton+, aufmerksam gemacht haben:

unter der des +Gegenstandes+ oder des +Seienden überhaupt+. Alle

Begriffe sind -- insofern etwas in ihnen gedacht werden muß, wenn

sie mit Recht diesen Namen tragen sollen -- Begriffe von einem Etwas

überhaupt oder, wie wir dafür sagen wollen, Begriffe von Gegenständen

überhaupt. Die +Gegenstände+ zerfallen dann in die obersten Arten der

Dinge, Eigenschaften und Beziehungen.

[4] So schon +Aristoteles+ in seinem Satze: „οὐδέποτε ἄνευ

φαντάσματος ἡ ψυχὴ νοεῖ“ (niemals denkt die Seele ohne

Vorstellungen).

[5] Zur Orientierung sei empfohlen: Joseph +Geyser+, Einführung

in die Psychologie der Denkvorgänge, Paderborn 1909, ferner: N.

+Braunshausen+, Einführung in die experimentelle Psychologie

(ANuG Bd. 484); E. v. +Aster+, Einführung in die Psychologie

(ANuG Bd. 492).

II. Die Lehre vom Urteil.

1. Arten und Ordnung der Urteile.

Alles Denken ist in seinem weitesten Sinne Urteilen oder Fragen. (Das

Schließen ist keine selbständige Art des Denkens, sondern, wie sich

zeigen wird, eine Art des Urteilens, und zwar ein mittelbares oder

vermitteltes Urteilen im Gegensatz zum unmittelbaren.) Der Frage

gegenüber ist das Urteil das Ursprünglichere; denn die Frage hat,

wie zu erörtern sein wird, ihrer logischen Beschaffenheit nach das

Urteil zur Voraussetzung. Die traditionelle Logik hat die Bedeutung

der Frage für das Denken und ihr Verhältnis zum Urteil im allgemeinen

stiefmütterlich behandelt. Das soll hier vermieden werden; indessen

setzt die logische Analyse der Frage die des Urteils voraus und muß

darum zweckmäßig an den Schluß der Urteilslehre gestellt werden.

+Urteilen+ heißt, um es zunächst allgemein zu sagen, von einem

Gegenstande als logischem Subjekt etwas aussagen, was diesem -- sei

es eine Eigenschaft (Zustand, Veränderung) oder eine Beziehung --

als logisches Prädikat zukommt. In dieser Beziehung zwischen dem

Gegenstand der Aussage (Subjekt = ~S~) und der eigentlichen Aussage

selbst (Prädikat = ~P~) liegt das Wesen des Urteils; sie macht seinen

Charakter aus und bedingt seine Verschiedenheit von anderen Faktoren

des Seelenlebens, von Vorstellungen und Begriffen. Vorstellungen

-- seien es solche der Wahrnehmung, Erinnerung oder Einbildung --

sind, wie schon in anderem Zusammenhange betont, +wirklich+ oder

+nichtwirklich+; Begriffe sind der Zusammensetzung ihres Inhalts

nach +möglich+ oder +nichtmöglich+; Urteile allein sind +wahr+

oder +falsch+. Wahrheit und Falschheit sind also kennzeichnende

Eigentümlichkeiten, die von allen Produkten unseres Seelenlebens allein

dem Urteil zukommen.

Die traditionelle Logik pflegt für die Einteilung der Urteile das von

+Kant+ im Anschluß an scholastische Unterscheidungen entworfene Schema

zugrunde zu legen, das besagt: Urteile sind der +Quantität+ nach:

+allgemeine+ (alle ~S~ sind ~P~) oder +besondere+ (einige ~S~ sind ~P~)

oder +einzelne+ (~S~ ist ~P~); der +Qualität+ nach: +bejahende+ (~S~

ist ~P~) oder +verneinende+ (~S~ ist nicht ~P~) oder +unendliche+ (~S~

ist ~non-P~); der +Relation+ nach: +kategorische+ (~S~ ist ~P~) oder

+hypothetische+ (wenn ~Q~ ~R~, dann ~S~ ~P~) oder +disjunktive+ (~S~

ist entweder ~P~ oder ~P₁~; der +Modalität+ nach: +problematische+

(~S~ kann ~P~ sein) oder +assertorische+ (~S~ ist tatsächlich ~P~)

oder +apodiktische+ (~S~ muß ~P~ sein)[6]. Dieses Schema hat indessen

durch die neuere Logik (so schon durch Schopenhauer, durch Herbart) so

zahlreiche Umgestaltungen erfahren, daß es auch hier in veränderter

Fassung zugrunde gelegt werden darf.

Urteile sind nach ihrem Bestande entweder einfache oder

zusammengesetzte; nach ihrer Beziehung auf das Wirkliche entweder

Real- oder Idealurteile. +Einfache+ Urteile sind solche, deren

Analyse nur ein Subjekt und ein Prädikat; +zusammengesetzte+ solche,

deren Analyse entweder mehrere Subjekte oder mehrere Prädikate,

im ganzen also mehrere einfache Urteile als Glieder des Bestandes

ergibt. +Realurteile+ sind solche, in denen wir die ausgesagte

Beziehung als vom Denken unabhängig wirklich, +Idealurteile+ solche,

in denen wir diese nur im Gedachtwerden wirklich voraussetzen. Von

den Idealurteilen kommen für die logische Analyse vor allem die

mathematischen und logischen Urteile in Betracht. Diese sollen als

Urteile über die Beziehungen zwischen Formen und Größen +Formalurteile+

heißen, im Gegensatz zu den Realurteilen als Urteilen über die Vorgänge

und Beziehungen der Wirklichkeit (daher: Wirklichkeitsurteile,

Tatsachenurteile). Die Scheidung der Urteile in Real- und Idealurteile

wird erst in einem späteren Zusammenhange Bedeutung gewinnen; die in

einfache und zusammengesetzte ist bereits hier wichtig.

Für die logische Gliederung der Urteile nach Gattungen und Arten

ist die Einteilung der einfachen Urteile grundlegend; sie gilt

mittelbar auch für die zusammengesetzten, insofern als diese ja

aus einfachen Urteilen gebildet sind. Die +einfachen+ Urteile

sind nach der Inhaltsbestimmung ihres Subjektsbegriffes entweder

Subjekt-unbestimmte, auch +Impersonalien+ genannt (z. B. „es

regnet, es klopft“) oder Subjekt-bestimmte (~S~ ist ~P~); die

Subjekt-bestimmten Urteile wieder nach der Beschaffenheit ihres

Subjekts entweder +Gattungs+- oder +Einzel+- (generelle oder

individuelle) Urteile, nach der Beschaffenheit ihres Prädikats entweder

Inhärenz- oder Relationsurteile. +Inhärenz+urteile sind ferner

entweder +Qualitäts+urteile (z. B. „Die Bienen sammeln Honig“) oder

+klassifikatorische+ (z. B. „Bienen sind Insekten“) oder +normative+

Urteile (z. B. „Du sollst lernen“); +Relationsurteile+ sind entweder

+quantitative+ oder +qualitative+ (~S~ ist größer, schöner als ~P~)

sowie entweder +kausale+ (~S~ bewirkt ~P~) oder +existentiale+ (~S~

existiert). In einem Schema angeordnet sieht demnach die Einteilung der

einfachen Urteile folgendermaßen aus:

Einfache Urteile

|

+-------------+------------+

| |

Subjekt-unbestimmte Subjekt-bestimmte

oder Impersonalien |

+-----------+------------+

| |

Gattungsurteile Einzelurteile

| |

+-----------+------------+

|

+----------------------+------------+

| |

Inhärenzurteile Relationsurteile

| |

+---------+------+ + --------+------++----------+

| | | | | | |

Quali- Klassi- Norma- Quan- Quali- Kausal- Existen-

tätsur- fikato- tive titative tative urteile tialur-

teile rische Urteile Rela- Relati- teile

Urteile Urteile tionsur- onsur-

teile teile

Die +zusammengesetzten+ Urteile sind je nach der Art ihrer

Zusammensetzung entweder Beurteilungen oder Urteilsverbindungen

oder Urteilsgefüge. +Beurteilungen+ -- auf der Grenze der

zusammengesetzten Urteile zu den einfachen stehend -- sind solche

Aussagen, deren Subjekt selbst wieder ein Urteil ist. Sie zerfallen

in die Arten der +verneinenden+ (~S~ ist nicht ~P~), +quantitativ+-

und +modal+-bestimmenden Urteile; die zu zweit genannten wieder

in +universale+ und +partikuläre+ (alle ~S~ sind ~P~; einige ~S~

sind ~P~); die zuletzt genannten in +apodiktische+, +assertorische+

und +problematische+ Behauptungen (~S~ ist notwendig, tatsächlich,

möglicherweise ~P~). Urteils+verbindungen+ sind solche zusammengesetzte

Urteile, in denen mehrere einfache Urteile entweder +kopulativ+ (~S₁~

und ~S₂~ sind ~P~) oder +konjunktiv+ (~S~ ist ~P₁~ und ~P₂~) oder

+divisiv+ (~S~ ist teils ~P₁~, teils ~P₂~) miteinander verknüpft

sind. Urteils+gefüge+ endlich sind Urteilszusammensetzungen, in denen

eine Mehrheit von Urteilen in eine entweder +ausschließende+ oder

+begründende+ Beziehung zueinander gerückt sind; die ersteren (~S~ ist

entweder ~P₁~ oder ~P₂~) heißen +disjunktive+, die letzteren (wenn ~Q~

~R~, dann ~S~ ~P~) +hypothetische+ Urteilsgefüge. Verdeutlichen wir die

Arten der zusammengesetzten Urteile gleichfalls an Hand eines Schemas,

dann ergibt sich:

Grundriß der Logik · 第 3 / 16 段