Derartige Werke kann man nach Dutzenden aufzählen; die oben mit

Namen angeführten sind beliebig herausgegriffen; in keinem derselben

stört die Verwaltung der Wohlfahrtseinrichtungen den Hauptzweck des

Betriebes, ja im Gegenteil, bei allen kann man trotz der Ausgaben für

dieselben die glänzendste Prosperität nachweisen, die in denselben

erzielten Gewinne sind oft erstaunlich hoch; ja, es darf wohl allgemein

ausgesprochen werden, daß gerade diejenigen Unternehmungen, welche

derartige Wohlfahrtseinrichtungen haben, die größten, reichsten und

gewinnbringendsten sind. Das ist nicht etwa ein Zufall, sondern beweist

direkt, daß diese Einrichtungen die Prosperität der betreffenden

Unternehmungen erhöhen; ja, es erscheint heute beinahe unmöglich,

daß ein großindustrielles Werk ohne diese Einrichtungen überhaupt

auf die Dauer gedeihen kann; dieselben sind aus der Notwendigkeit

heraus entstanden; ohne eigene Wohnungen für Arbeiter, Meister und

Beamte ist die Beschaffung des Personals ausgeschlossen, ohne eigene

Konsumanstalten die Versorgung desselben einfach nicht möglich, und

auch alle andern Einrichtungen haben ihren Ursprung in der Beseitigung

von Mißständen, welche die Entwicklung der Werke hemmen, oder den

Betrieb unmöglich machen würden.

Also aus eigenem Interesse, aus Notwendigkeit, entstanden die

Wohlfahrtseinrichtungen; nur diejenigen Werke, welche sie in vollem

Umfange haben, stehen selbständig und unabhängig da und gelangen zu

solcher Entwicklung und Größe wie die angeführten Beispiele; die

andern, welche sie noch nicht in vollem Umfange besitzen, haben

sie wenigstens teilweise oder legen dieselben nach und nach an.

Diejenigen Anstalten, welche sie nicht haben, sind die kleineren

und weniger blühenden. Es darf als Erfahrungssatz ausgesprochen

werden, daß die Größe und Blüte eines Werkes und insbesondere seine

Selbständigkeit und Unabhängigkeit direkt mit der Größe und Blüte

seiner Wohlfahrtseinrichtungen in Zusammenhang steht. Scheinbare

Ausnahmen hiervon machen bloß die Werke in größeren Städten oder deren

Nähe, welche ihre Lage für ihre Zwecke ausnützen, dafür aber die Stadt

mit materiellen, sittlichen und moralischen Schäden überfluten.

Auch hier verallgemeinert also der Solidarismus nur eine Richtung,

welche die Industrie selbst *in ihrem eigenen Interesse als notwendig

erkannt hat*; er macht sich deren Erfahrungen zunutze, indem er die

Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen zu obligatorischen Zusätzen

jedes Bienenstockes macht; indem er das tut, nimmt er ihnen den

Charakter des bloßen Wohlwollens, der Wohltat, der Gnade, und macht

sie zu einfachen *Rechten der arbeitenden Bienen*, da sie doch aus dem

Erlös ihrer Arbeit bezahlt werden. Deshalb nennt sie der Solidarismus

auch soziale Einrichtungen und nicht mehr Wohlfahrtseinrichtungen, weil

diesen Worten noch allgemein der Charakter der freiwilligen Gabe, der

Wohltat, oft der Gnade anhaftet.

Ein anderer Einwand gegen die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke

liegt in deren Kosten; auf diesen Punkt gibt die Besprechung der

finanziellen Grundlagen des Solidarismus befriedigende Antwort.

Die schiedsmännische Selbstentscheidung.

Einer der Leitsätze des Solidarismus lautet, daß innerhalb seiner

Organisation *kein Bruder das Recht hat über einen andern Bruder

zu richten, daß unter den Brüdern kein Strafrecht besteht*. Die

natürliche Folge hiervon ist, daß alle Streitfälle des Solidarismus,

d. h. in Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke, nicht

durch Richter und Richterspruch, sondern *durch Schiedsmänner und

Schiedsspruch* und zwar *kostenlos* zu entscheiden sind, und daß die

Anerkennung des Schiedsspruches Pflicht aller Brüder ist.

Ebenso wichtig aber ist die solidaristische Vorschrift, daß jeder

Streitfall, welcher Art er auch sei, *zuerst dem Vermittlungsversuch

unterliegt*, und zwar stets durch Personen, welche den Streitenden nahe

stehen. Durch das für die Parteien maßgebende Urteil von Standes- und

Fachgenossen wird der weitaus größte Teil der Streitfälle überhaupt

durch Vermittlung erledigt und nicht bis zum Schiedsspruch gebracht.

Kommt es aber in einzelnen Fällen doch dazu, so urteilen die

Schiedsmänner nicht mechanisch nach starren, geschriebenen

Buchstabengesetzen, sondern nach der wirklichen lebendigen Sachlage von

Angesicht zu Angesicht, von Mensch zu Mensch, und als solche Menschen,

die täglich Umgang mit euch haben, die gleiche Arbeit verrichten wie

ihr und alle Verhältnisse des Falles miterleben; sie werden durch

keine Bezahlung in ihrem Urteil beeinflußt, sondern haben im Gegenteil

ein persönliches und materielles Interesse an der Verkürzung und

Vereinfachung der Prozedur. Die Schiedsmänner sind Menschen, die sich

selbst zur Brüderlichkeit verpflichtet haben und welche stets unter

sich einen Vertreter der Gesamtheit, den Delegierten, haben, dessen

Aufgabe es ist, nicht mitzuentscheiden, sondern die Schiedsmänner immer

wieder an ihr Gelöbnis der Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit

zu erinnern und daran, daß der Schiedsspruch nur Recht und Unrecht

begründen, aber keine Strafe verfügen, keine erworbenen Rechte

entziehen darf. Der Erfolg ist nicht starres Recht, sondern menschliche

Gerechtigkeit.

Und was ist die Sanktion dieser Schiedssprüche werdet ihr fragen? Was

nützt ein Schiedsspruch, dessen Ausführung nicht gewährleistet ist, da

kein Strafrecht die Ausführung desselben sichert?

Nun, wenn einer von euch nach Ablehnung aller Vermittlungsversuche im

Schiedsspruche unterliegt und sich demselben nicht fügt, so verletzt er

eine seiner Brüderpflichten und tritt damit selbst aus der Gemeinschaft

der Brüder aus; die Folge ist, daß er seine Einkäufe nicht mehr in den

Lagern der Bienenstöcke machen kann, daß er die sozialen Einrichtungen

derselben, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, hygienische Einrichtungen

nicht mehr benutzen kann, daß er aus dem Bienenstock austreten muß,

da nur Bienen im Bienenstock beschäftigt sein dürfen. Er wird sich

sicherlich diese bitteren Konsequenzen seines Tuns überlegen, ehe er

zu weit geht, im allgemeinen schon, ehe er es zum Schiedsspruch kommen

läßt.

Warum soll eine solche Behandlung der Differenzen und Streitfälle

nicht möglich sein? Ist sie nicht einfacher, natürlicher,

selbstverständlicher als das Bestrafen nach einer unübersehbaren Zahl

dehnbarer Gesetze und starrer Paragraphen?

Heute schon ist überall die Erkenntnis rege, daß hierin Wandel

geschaffen werden muß; es lassen sich Beispiele genug anführen, in

welchen wenigstens versucht ist, nach ähnlichen Grundsätzen wie

im Solidarismus zu urteilen! Heute schon sind in verschiedenen

Staaten für gewisse Streitigkeiten Sühneversuche vor Schiedsmännern

oder Schiedssprüche durch Friedensrichter vorgeschrieben;

im geschäftlichen Leben sind Vergleiche unter Ausschluß der

Gerichte ungemein häufig; viele Genossenschaften haben schon ihre

schiedsrichterlichen Ausschüsse. Den Einigungsämtern ist die Regelung

der Arbeitsverhältnisse, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen

Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Entscheidung über Lohnhöhe,

Fabrikordnungen etc. übertragen, wobei die Parteien freiwillig diese

Entscheidung aufsuchen und die Richter ebenfalls aus Arbeitnehmern

und Arbeitgebern bestehen, welche frei gewählt werden; auch die

Schiedsgerichte der Unfallversicherung bestehen zu gleichen Teilen

aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der versicherten

Arbeiter; auch die Gewerbegerichte bestehen aus gewählten Arbeitgebern

und Arbeitnehmern und haben ähnliche Aufgaben, darunter die,

zuerst einen Vergleich anzustreben. Sind nicht in neuerer Zeit die

Schiedssprüche bei Streiks und Lohnkämpfen häufig geworden? Haben wir

nicht in den Schöffengerichten und Schwurgerichten das Bestreben, die

Starrheit und Unmenschlichkeit des Buchstabengesetzes zu ersetzen oder

zu mildern durch rein menschliche Erwägungen?

Um noch höher zu gehen, wurden nicht schon Streitfälle zwischen

Einzelstaaten in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in

Deutschland etc. durch Schiedssprüche einer gemeinsamen Instanz

beigelegt? Sind nicht schon manche internationale Streitigkeiten

auf diesem Wege geschlichtet worden, und ist es nicht das Bestreben

unserer Zeit, diese Lösung allgemeiner zu machen? Auch hier verlangt

der Solidarismus nichts Neues, Unmögliches; auch hier verdichtet er

bloß ein allgemeines Streben, eine Sehnsucht unserer Zeit, indem er

große, einheitliche Gesichtspunkte aufstellt und geordnet auf alle

einschlägigen Verhältnisse anwendet; damit faßt er das unlösbare

Gewirr der Einzelbestrebungen in ein einziges, leicht durchführbares

Gesetz für seine Brüder zusammen: *die Pflicht der Selbstentscheidung

aller Streitfragen, die Kostenlosigkeit aller Schiedssprüche und die

Beseitigung aller Strafe*.

Und ist es denn nicht auch moralisch, sittlich und menschlich ein hoher

Standpunkt, dem, der seine Pflicht verletzt, zu sagen: du willst die

Pflicht, welche dir das gemeinsame Leben mit deinen Brüdern auferlegt,

nicht erfüllen, gut, so gehe deine eigenen Wege; wir ziehen dich

dafür nicht zur Verantwortung, wir strafen dich nicht, wir wollen

dich dann aber nicht in unserer Brüdergemeinde haben; dir allein bist

du verantwortlich für deine Handlungen; findest du aber eines Tags,

daß es für dich besser ist, in unserer Gemeinschaft zu leben, so sei

alles vergessen, mit Freuden nehmen wir dich wieder auf, nichts von

deinen früher erworbenen Rechten ist verloren, wo du aufgehört hast,

kannst du wieder anknüpfen; erfülle die frei übernommenen Pflichten,

und du bist wieder unser Bruder wie zuvor. Werden wir auf diesem Wege

nicht weiter kommen als durch Strafen, Einsperren, Ausstoßen auf immer

aus der Gesellschaft? Glaubt mir, Brüder, in einer solidaristischen

Gemeinschaft wird der »geborene Verbrechertypus« bald verschwunden

sein, da die Verhältnisse, die ihn dazu machen, beseitigt sind. Im

Solidarismus spürt ein jeder an sich selbst, ohne Richter, die Folgen

seines Tuns.

Die Anlage der Ersparnisse.

Der Volksvertrag bestimmt, daß die Volkskasse die Gelder und

Ersparnisse der Brüder, soweit ihr dieselben anvertraut werden, in

einem besonderen Sparkassenfonds verwaltet und denselben *den vollen,

sich daraus ergebenden Zinsertrag* -- selbstverständlich abzüglich

Verwaltungsspesen -- auszahlt.

Warum solltet ihr eure Ersparnisse der Volkskasse nicht anvertrauen,

sind dieselben etwa dort weniger sicher oder weniger gut angelegt

als bei den gebräuchlichen heutigen öffentlichen Sparkassen, deren

wichtigster Typus die städtischen Sparkassen sind?

Die Sparkassen der Volkskasse werden geleitet wie Bienenstöcke,

d. h. durch Vorstände, welche direkt von der Volkskasse ernannt

werden und denen ein Vorstandsausschuß beigegeben ist, welcher aus

allen Kategorien der Angestellten durch diese selbst gewählt wird;

Delegierte der Volkskasse haben die Pflicht der Einsicht in alle

Geschäftsbetriebe, Bücher und Akten. Dieser an sich schon alle

Sicherheit bietende Apparat steht unter der Oberverwaltung des

Volksrats, also der besten, erprobtesten, bewährtesten Brüder aus dem

ganzen Lande, die durch direkte Wahl von der Gesamtheit der Brüder

zu diesen höchsten Ehrenstellen des Solidarismus berufen sind; der

Volksrat gibt alljährlich öffentlich genauen Rechenschaftsbericht,

welcher seinerseits wieder von einer Regierungskommission geprüft und

anerkannt wird. Kann eine Verwaltung überhaupt größere Sicherheiten

bieten als diese; werden nicht heute ungeheure Vermögen Instituten

anvertraut, welche weder in sich noch durch die Organisation ihrer

Verwaltung so weitgehende Gewähr bieten wie die Volkskasse? Warum

sollte eine von den Einlegern selbst gegründete und verwaltete große

allgemeine einheitliche Sparkasse schlechter oder unsicherer arbeiten

als die Hunderte von zerstreuten, unzusammenhängenden Privat-, Post-,

Stadt- und anderen Sparkassen? Bietet doch die Bienenstockorganisation

an sich die meisten Garantien für die Pflichterfüllung der Bienen,

weil jede Pflichtverletzung für diese sofort die Einziehung des

Bienenscheins mit Aufhebung aller Bienenrechte zur Folge hat, dagegen

die Pflichterfüllung die sichere und vollständige Versorgung der Biene

und ihrer Angehörigen in allen Lebenslagen und bis zum Lebensende

bedeutet. Wird unter diesen Umständen die Untreue nicht verschwinden

oder äußerst selten werden?

Auch ist die Volkskasse durch ihre, das ganze Volk und Land umspannende

Organisation, durch ihre direkten Beziehungen zu allen Erwerbszweigen,

durch die zahllosen, über das Land verteilten Delegierten und

Bienenstöcke, welche ihr sämtlich als Filialen dienen, wie kein anderes

Institut in der Lage, die beste, sicherste, fruchtbringendste Anlage

der ihr anvertrauten Kapitalien durchzuführen.

Ist nicht heute schon eine große Tendenz bemerkbar, die kleineren

Ersparnisse den verschiedensten Genossenschaften anzuvertrauen, wo

sie genossenschaftlich durch Vertrauensmänner verwaltet werden und

*tatsächlich mehr Zinsen bringen* als in den öffentlichen Sparkassen;

und werden diese Ersparnisse nicht heute schon in gewaltigen Summen,

welche in Deutschland jährlich nach Milliarden zählen, in der Form von

Kredit mit oder ohne Bürgschaft für die verschiedensten privaten und

genossenschaftlichen Unternehmungen angelegt?

Es kann euch also nicht zweifelhaft sein, daß die Geldanlagen der

Volkskasse in bezug auf Qualität und Sicherheit keiner der Anlagen

nachstehen, denen ihr heute unbeschränkt vertraut. Ebenso sicher aber

ist, daß die Anlage bei der Volkskasse euch höhere Erträgnisse abwirft.

Es ist ja kein Geheimnis, daß z. B. die öffentlichen Sparkassen die

Erträgnisse ihrer Anlagen nicht voll an die Sparer auszahlen, sondern

beträchtliche Teile davon für allgemeine und öffentliche Zwecke

ausgeben und daß tatsächlich in Deutschland Hunderte von Millionen

auf diese Weise im Laufe der Jahre den Sparern entzogen werden. Der

Zinsbetrag, um welchen die Einleger geschmälert werden, beträgt

zwischen ¾ und 1%.[8]

Die Volkskasse dagegen hat die vertragsmäßige Pflicht, *das ganze

Erträgnis auszuzahlen*; sie darf vertragsmäßig nicht einen Pfennig

andern Zwecken zuwenden; da sie zudem als große, einheitliche

Verwaltung bedeutend sparsamer arbeitet als die Hunderte von

Einzelverwaltungen der heutigen Sparkassen, *so ist euch in den

Sparkassen der Volkskasse eine Mehrverzinsung von mindestens einem

Prozent gesichert*.

Die Aufbringung der Mittel für den Solidarismus.

Wenn sonach die verschiedenen Aufgaben, die sich der Solidarismus

setzt, praktisch durchführbar erscheinen, so bleibt noch die eine

wichtigste Frage, die Aufbringung der Mittel zur Erreichung dieser

Ziele, zu beleuchten und zwar sowohl für die Volkskasse als für die

Bienenstöcke.

Mittel der Volkskasse.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die große Masse der Abhängigen im

heutigen Staatsleben in jeder Beziehung maßgebend ist, daß sie in

allen Erscheinungen der Volkswirtschaft das ausschlaggebende Element

bildet; sie ist der größte Produzent, der größte Konsument, der größte

Steuerzahler und der größte Kapitalist.[9]

Wird nun die große Masse, welche auch für den Solidarismus

ausschlaggebend ist, sich bewähren? Wird dieselbe bei ihrem an sich

schon karg bemessenen Einkommen sich zu dem erforderlichen Opfer auf

dem Altar der Gesamtheit verstehen? Was wird von dem einzelnen verlangt

und ist damit überhaupt ein Opfer verbunden?

Brüder, ihr wißt selbst nicht, wie reich ihr seid, über welche

gewaltigen Mittel ihr verfügt!

Die Gesamtanlage in euren deutschen Sparkassen beträgt gegenwärtig

12 bis 14 Milliarden Mark oder rund 200 bis 230 Mark auf den Kopf

der Bevölkerung.[10] Ihr habt vorhin gesehen, daß diese Gelder in

dem *Sparkassenfonds der Volkskasse* mindestens 1%, also pro Kopf

der Bevölkerung 2 bis 2½ Mark Mehrerträgnis bringen würden. Der

Brüderbeitrag zur Volkskasse von 1 Pfennig pro Tag und Kopf, oder 3

Mark 65 Pfennige pro Jahr, wird demnach durch *die bloße Benutzung der

Volkskasse als Sparkasse schon zu 2/3 gedeckt*, d. h. die Hunderte

von Millionen, welche heute den kleinen Sparern unbemerkt an Zinsen

verloren gehen, würden zur Begründung des Solidarismus beinahe

ausreichen.

Das ist recht schön, werdet ihr sagen, aber diese Durchschnittsrechnung

von ca. 200 Mark Ersparnis pro Kopf stimmt nicht; unter den Brüdern,

welche die Volkskasse erhalten sollen, ist vielleicht die Hälfte

oder mehr, die überhaupt nichts erspart haben; wo sollen diese ihren

Tagespfennig hernehmen?

Der Einwand ist richtig, die Rechnung für den Durchschnitt ist

unanfechtbar, sie stimmt aber nicht für jeden einzelnen.

Nun beträgt der jährliche Bier-, Branntwein- und Tabakkonsum in

Deutschland pro Kopf 42 Mark; die Ausgabe pro Familie für diese Dinge

beträgt 140 bis 200 Mark.[11] Sollte es wirklich nicht möglich sein,

hiervon die Volkskassenbeiträge von 12 Mark pro Familie abzusparen?

Die Gesamtausgabe des deutschen Volkes für alkoholische Getränke

und Tabak beträgt 3½ Milliarden Mark im Jahre; eure Beiträge zur

Volkskasse sollen ca. 200 Millionen Mark betragen, d. i. der 17. Teil

dieser Ausgabe; es würde also genügen, jeden 17. Schluck Branntwein,

jede 17. Zigarre, jedes 17. Glas Bier nicht zu nehmen, *um den Beitrag

zur Volkskasse ganz zu decken*; für diejenigen, welche ihren Beitrag

schon teilweise aus der besseren Verzinsung ihrer Ersparnisse bei der

Volkskasse bestreiten, ist nur jedes 50. Glas Bier, jede 50. oder 60.

Zigarre zu sparen, um zu dem gleichen Ergebnis zu kommen. Kann man das

Opfer nennen? Ist das unmöglich oder nur schwierig? Nicht ein Aufgeben

dieser recht überflüssigen und schädlichen aber euch lieb gewordenen

Gewohnheiten, sondern nur *eine ganz geringe, in Wirklichkeit nicht

fühlbare Einschränkung würde schon zu eurer wirtschaftlichen Erlösung

genügen*!

Bei dem täglichen Beitrag eines Pfennigs pro Kopf wird bei einer

Beteiligung von 50 Millionen Brüdern das eingezahlte Kapital der

Volkskasse in 30 Jahren ca. 6 Milliarden Mark betragen, welche in

derselben Zeit durch Zinsen, Prämien etc. auf mindestens 12 Milliarden

Mark anwachsen; mit diesem Stammkapital könnte die Volkskasse Haftung

übernehmen für vielleicht 40 Milliarden Mark Bienenstockkapitalien.

*Mit dem winzigen Beitrag von 1 Pfennig pro Kopf und Tag kann also

in einem einzigen Menschenalter schon ein beträchtlicher Teil der

Volkswirtschaft des Vaterlandes solidaristisch sein*: nach dem ersten

Menschenalter aber wächst diese Wirkung enorm schnell. Wenn diese

Rechnung nicht unanfechtbar wäre, würde man nicht fassen, daß der

Tagespfennig der Enterbten solche gewaltige Wirkungen in so kurzer Zeit

haben kann.

Und die Millionen und Abermillionen von Arbeitstagen und Löhnen die

alljährlich Hunderttausende von euch den Streikbewegungen opfern![12]

Zwei solcher entgangenen Taglöhne, bei vielen ein einziger, machen so

viel aus wie euer ganzer Jahresbeitrag zur Volkskasse, ohne zu sprechen

von der Not und dem Leid, dem Hunger und Kummer für eure Weiber, Greise

und Kinder und den zahllosen Tränen, welche jeder Ausstand im Gefolge

hat. Wäre es nicht besser, auch diese Summen dem einheitlich großen

Zweck des Solidarismus zuzuführen, wo sie mit *Sicherheit* zum Erfolg

führen?

*Einen Pfennig pro Tag soll jeder von euch sparen!* Wenn ihr eine

Sparbüchse haltet und jeden Morgen diesen einzelnen Pfennig in dieselbe

einlegt, glaubt ihr wirklich, selbst die Wenigstbemittelten unter euch,

daß ihr deshalb wirklich etwas entbehren müßtet? Ihr müßt doch selbst

euch sagen: Nein, das ist noch erschwinglich, das können wir und wollen

wir. Ihr könnt es um so mehr, als euch, allerdings nicht sofort, aber

doch in absehbarer Zeit, in einigen Jahren schon, diese Beiträge durch

die viel billigeren Bezüge eurer Lebensmittel aus den Tauschlagern der

Bienenstöcke ersetzt werden, *wenn ihr erst einige Jahre lang durch

eure Beiträge die Errichtung der ersten Bienenstöcke ermöglicht habt*;

so bald dieses geschehen, werden sich dieselben rasch vermehren, und

dann ersteht euch für jede 10 Pfennig, die ihr für eure Lebensmittel

im Bienenstock ausgebt, wenigstens 1 Pfennig Ersparnis; euer täglicher

Pfennig wird euch 10 und 20fach ersetzt. Habt ihr euch erst einmal

überzeugt, daß alles das wahr ist, so habt ihr keinen Grund, keine

Entschuldigung mehr, an dem großen Menschheitswerke nicht teilzunehmen.

Neben dem Kapital, welches aus euren Brüderbeiträgen entsteht, welches

also der *Volkskasse* gehört und sich, da es nicht angegriffen wird,

immer vermehrt und niemals vermindert, habt ihr heute schon die 12

bis 14 Milliarden eurer Sparkasseneinlagen, die nicht der Gesamtheit

gehören, sondern euer *persönliches Eigentum* sind, die aber, der

Volkskasse zur Verwaltung übergeben, dieser einen solchen Kredit und

ein solches Ansehen schaffen würden, daß durch *diese Tatsache allein

die deutsche Volkskasse mit einem Schlage gegründet sein kann*.

Ihr wißt, daß die Bienenstöcke mit fremden Kapitalien errichtet werden,

welche auf Grund von Schuldscheinen aufgenommen werden, und für deren

Kapital und Zinsen von der Volkskasse unbedingt gehaftet wird; ihr

wißt ferner, daß der Zinsfuß dieser Anleihe, um das Kapital zu dieser

neuen Anlageform heranzuziehen, etwa 1% höher ist als üblich.

Wenn nun, wie ihr vorhin gesehen habt, eure Ersparnisse durch bloßes

Anlegen bei der Sparkasse der Volkskasse euch 1% mehr Zinsen tragen

als in andern öffentlichen Sparkassen, so werden sie euch ein weiteres

Prozent mehr einbringen, wenn ihr nicht bloß die gewöhnliche,

einfache Spareinlage macht sondern für euer Geld Schuldscheine von

Bienenstöcken erwerbt; tut ihr das, so ist durch diese Form des Sparens

euer Volkskassenbeitrag mehr wie gedeckt, ohne von euerm Einkommen

irgend eine Abgabe zu erheischen. Ihr riskiert dabei nichts, denn die

Volkskasse haftet für euer Kapital sowohl als den Zins ein für allemal;

dafür, daß für diese Garantie jederzeit Deckung vorhanden ist, bürgt

die Verwaltung durch den Volksrat.

Diese Haftung für Kapital und Zins der Bienenstöcke ist im Grunde

eine *Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen das Risiko ungünstiger

Geschäfte*, d. h. wenn unter den vorhandenen Bienenstöcken der eine

oder andere durch irgendwelche Verhältnisse schlechte Abschlüsse

macht, so ersetzt die Gesamtheit die Unterbilanz, gerade wie bei

Feuerversicherungen, Lebensversicherungen, Versicherungen gegen Hagel-

und Wetterschäden u. dgl. Es ist gewiß, daß bei der Vorsicht, mit

welcher die Bienenstöcke errichtet werden, der vorherigen genauen

Untersuchung der Bedürfnisfrage, des vorher schon gesicherten

Absatzes bei der sorgfältigen Auswahl von nur bewährtem Personal, bei

der fortwährenden Beaufsichtigung durch die Organe der Volkskasse,

bei dem Lebensinteresse, welches jede einzelne Biene am Gedeihen

ihres Bienenstockes hat, daß unter diesen Verhältnissen das Risiko

ungünstiger Geschäfte ein geringeres ist als heute und als das Risiko

durch Naturereignisse und Feuer.

Auch in dieser Hinsicht gibt die nüchterne Zahl ein besseres Bild als

allgemeine Betrachtungen und zugleich vollkommene Beruhigung.

Solidarismus: Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen · 第 4 / 14 段