Namen angeführten sind beliebig herausgegriffen; in keinem derselben
stört die Verwaltung der Wohlfahrtseinrichtungen den Hauptzweck des
Betriebes, ja im Gegenteil, bei allen kann man trotz der Ausgaben für
dieselben die glänzendste Prosperität nachweisen, die in denselben
erzielten Gewinne sind oft erstaunlich hoch; ja, es darf wohl allgemein
ausgesprochen werden, daß gerade diejenigen Unternehmungen, welche
derartige Wohlfahrtseinrichtungen haben, die größten, reichsten und
gewinnbringendsten sind. Das ist nicht etwa ein Zufall, sondern beweist
direkt, daß diese Einrichtungen die Prosperität der betreffenden
Unternehmungen erhöhen; ja, es erscheint heute beinahe unmöglich,
daß ein großindustrielles Werk ohne diese Einrichtungen überhaupt
auf die Dauer gedeihen kann; dieselben sind aus der Notwendigkeit
heraus entstanden; ohne eigene Wohnungen für Arbeiter, Meister und
Beamte ist die Beschaffung des Personals ausgeschlossen, ohne eigene
Konsumanstalten die Versorgung desselben einfach nicht möglich, und
auch alle andern Einrichtungen haben ihren Ursprung in der Beseitigung
von Mißständen, welche die Entwicklung der Werke hemmen, oder den
Betrieb unmöglich machen würden.
Also aus eigenem Interesse, aus Notwendigkeit, entstanden die
Wohlfahrtseinrichtungen; nur diejenigen Werke, welche sie in vollem
Umfange haben, stehen selbständig und unabhängig da und gelangen zu
solcher Entwicklung und Größe wie die angeführten Beispiele; die
andern, welche sie noch nicht in vollem Umfange besitzen, haben
sie wenigstens teilweise oder legen dieselben nach und nach an.
Diejenigen Anstalten, welche sie nicht haben, sind die kleineren
und weniger blühenden. Es darf als Erfahrungssatz ausgesprochen
werden, daß die Größe und Blüte eines Werkes und insbesondere seine
Selbständigkeit und Unabhängigkeit direkt mit der Größe und Blüte
seiner Wohlfahrtseinrichtungen in Zusammenhang steht. Scheinbare
Ausnahmen hiervon machen bloß die Werke in größeren Städten oder deren
Nähe, welche ihre Lage für ihre Zwecke ausnützen, dafür aber die Stadt
mit materiellen, sittlichen und moralischen Schäden überfluten.
Auch hier verallgemeinert also der Solidarismus nur eine Richtung,
welche die Industrie selbst *in ihrem eigenen Interesse als notwendig
erkannt hat*; er macht sich deren Erfahrungen zunutze, indem er die
Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen zu obligatorischen Zusätzen
jedes Bienenstockes macht; indem er das tut, nimmt er ihnen den
Charakter des bloßen Wohlwollens, der Wohltat, der Gnade, und macht
sie zu einfachen *Rechten der arbeitenden Bienen*, da sie doch aus dem
Erlös ihrer Arbeit bezahlt werden. Deshalb nennt sie der Solidarismus
auch soziale Einrichtungen und nicht mehr Wohlfahrtseinrichtungen, weil
diesen Worten noch allgemein der Charakter der freiwilligen Gabe, der
Wohltat, oft der Gnade anhaftet.
Ein anderer Einwand gegen die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke
liegt in deren Kosten; auf diesen Punkt gibt die Besprechung der
finanziellen Grundlagen des Solidarismus befriedigende Antwort.
Die schiedsmännische Selbstentscheidung.
Einer der Leitsätze des Solidarismus lautet, daß innerhalb seiner
Organisation *kein Bruder das Recht hat über einen andern Bruder
zu richten, daß unter den Brüdern kein Strafrecht besteht*. Die
natürliche Folge hiervon ist, daß alle Streitfälle des Solidarismus,
d. h. in Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke, nicht
durch Richter und Richterspruch, sondern *durch Schiedsmänner und
Schiedsspruch* und zwar *kostenlos* zu entscheiden sind, und daß die
Anerkennung des Schiedsspruches Pflicht aller Brüder ist.
Ebenso wichtig aber ist die solidaristische Vorschrift, daß jeder
Streitfall, welcher Art er auch sei, *zuerst dem Vermittlungsversuch
unterliegt*, und zwar stets durch Personen, welche den Streitenden nahe
stehen. Durch das für die Parteien maßgebende Urteil von Standes- und
Fachgenossen wird der weitaus größte Teil der Streitfälle überhaupt
durch Vermittlung erledigt und nicht bis zum Schiedsspruch gebracht.
Kommt es aber in einzelnen Fällen doch dazu, so urteilen die
Schiedsmänner nicht mechanisch nach starren, geschriebenen
Buchstabengesetzen, sondern nach der wirklichen lebendigen Sachlage von
Angesicht zu Angesicht, von Mensch zu Mensch, und als solche Menschen,
die täglich Umgang mit euch haben, die gleiche Arbeit verrichten wie
ihr und alle Verhältnisse des Falles miterleben; sie werden durch
keine Bezahlung in ihrem Urteil beeinflußt, sondern haben im Gegenteil
ein persönliches und materielles Interesse an der Verkürzung und
Vereinfachung der Prozedur. Die Schiedsmänner sind Menschen, die sich
selbst zur Brüderlichkeit verpflichtet haben und welche stets unter
sich einen Vertreter der Gesamtheit, den Delegierten, haben, dessen
Aufgabe es ist, nicht mitzuentscheiden, sondern die Schiedsmänner immer
wieder an ihr Gelöbnis der Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit
zu erinnern und daran, daß der Schiedsspruch nur Recht und Unrecht
begründen, aber keine Strafe verfügen, keine erworbenen Rechte
entziehen darf. Der Erfolg ist nicht starres Recht, sondern menschliche
Gerechtigkeit.
Und was ist die Sanktion dieser Schiedssprüche werdet ihr fragen? Was
nützt ein Schiedsspruch, dessen Ausführung nicht gewährleistet ist, da
kein Strafrecht die Ausführung desselben sichert?
Nun, wenn einer von euch nach Ablehnung aller Vermittlungsversuche im
Schiedsspruche unterliegt und sich demselben nicht fügt, so verletzt er
eine seiner Brüderpflichten und tritt damit selbst aus der Gemeinschaft
der Brüder aus; die Folge ist, daß er seine Einkäufe nicht mehr in den
Lagern der Bienenstöcke machen kann, daß er die sozialen Einrichtungen
derselben, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, hygienische Einrichtungen
nicht mehr benutzen kann, daß er aus dem Bienenstock austreten muß,
da nur Bienen im Bienenstock beschäftigt sein dürfen. Er wird sich
sicherlich diese bitteren Konsequenzen seines Tuns überlegen, ehe er
zu weit geht, im allgemeinen schon, ehe er es zum Schiedsspruch kommen
läßt.
Warum soll eine solche Behandlung der Differenzen und Streitfälle
nicht möglich sein? Ist sie nicht einfacher, natürlicher,
selbstverständlicher als das Bestrafen nach einer unübersehbaren Zahl
dehnbarer Gesetze und starrer Paragraphen?
Heute schon ist überall die Erkenntnis rege, daß hierin Wandel
geschaffen werden muß; es lassen sich Beispiele genug anführen, in
welchen wenigstens versucht ist, nach ähnlichen Grundsätzen wie
im Solidarismus zu urteilen! Heute schon sind in verschiedenen
Staaten für gewisse Streitigkeiten Sühneversuche vor Schiedsmännern
oder Schiedssprüche durch Friedensrichter vorgeschrieben;
im geschäftlichen Leben sind Vergleiche unter Ausschluß der
Gerichte ungemein häufig; viele Genossenschaften haben schon ihre
schiedsrichterlichen Ausschüsse. Den Einigungsämtern ist die Regelung
der Arbeitsverhältnisse, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Entscheidung über Lohnhöhe,
Fabrikordnungen etc. übertragen, wobei die Parteien freiwillig diese
Entscheidung aufsuchen und die Richter ebenfalls aus Arbeitnehmern
und Arbeitgebern bestehen, welche frei gewählt werden; auch die
Schiedsgerichte der Unfallversicherung bestehen zu gleichen Teilen
aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der versicherten
Arbeiter; auch die Gewerbegerichte bestehen aus gewählten Arbeitgebern
und Arbeitnehmern und haben ähnliche Aufgaben, darunter die,
zuerst einen Vergleich anzustreben. Sind nicht in neuerer Zeit die
Schiedssprüche bei Streiks und Lohnkämpfen häufig geworden? Haben wir
nicht in den Schöffengerichten und Schwurgerichten das Bestreben, die
Starrheit und Unmenschlichkeit des Buchstabengesetzes zu ersetzen oder
zu mildern durch rein menschliche Erwägungen?
Um noch höher zu gehen, wurden nicht schon Streitfälle zwischen
Einzelstaaten in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in
Deutschland etc. durch Schiedssprüche einer gemeinsamen Instanz
beigelegt? Sind nicht schon manche internationale Streitigkeiten
auf diesem Wege geschlichtet worden, und ist es nicht das Bestreben
unserer Zeit, diese Lösung allgemeiner zu machen? Auch hier verlangt
der Solidarismus nichts Neues, Unmögliches; auch hier verdichtet er
bloß ein allgemeines Streben, eine Sehnsucht unserer Zeit, indem er
große, einheitliche Gesichtspunkte aufstellt und geordnet auf alle
einschlägigen Verhältnisse anwendet; damit faßt er das unlösbare
Gewirr der Einzelbestrebungen in ein einziges, leicht durchführbares
Gesetz für seine Brüder zusammen: *die Pflicht der Selbstentscheidung
aller Streitfragen, die Kostenlosigkeit aller Schiedssprüche und die
Beseitigung aller Strafe*.
Und ist es denn nicht auch moralisch, sittlich und menschlich ein hoher
Standpunkt, dem, der seine Pflicht verletzt, zu sagen: du willst die
Pflicht, welche dir das gemeinsame Leben mit deinen Brüdern auferlegt,
nicht erfüllen, gut, so gehe deine eigenen Wege; wir ziehen dich
dafür nicht zur Verantwortung, wir strafen dich nicht, wir wollen
dich dann aber nicht in unserer Brüdergemeinde haben; dir allein bist
du verantwortlich für deine Handlungen; findest du aber eines Tags,
daß es für dich besser ist, in unserer Gemeinschaft zu leben, so sei
alles vergessen, mit Freuden nehmen wir dich wieder auf, nichts von
deinen früher erworbenen Rechten ist verloren, wo du aufgehört hast,
kannst du wieder anknüpfen; erfülle die frei übernommenen Pflichten,
und du bist wieder unser Bruder wie zuvor. Werden wir auf diesem Wege
nicht weiter kommen als durch Strafen, Einsperren, Ausstoßen auf immer
aus der Gesellschaft? Glaubt mir, Brüder, in einer solidaristischen
Gemeinschaft wird der »geborene Verbrechertypus« bald verschwunden
sein, da die Verhältnisse, die ihn dazu machen, beseitigt sind. Im
Solidarismus spürt ein jeder an sich selbst, ohne Richter, die Folgen
seines Tuns.
Die Anlage der Ersparnisse.
Der Volksvertrag bestimmt, daß die Volkskasse die Gelder und
Ersparnisse der Brüder, soweit ihr dieselben anvertraut werden, in
einem besonderen Sparkassenfonds verwaltet und denselben *den vollen,
sich daraus ergebenden Zinsertrag* -- selbstverständlich abzüglich
Verwaltungsspesen -- auszahlt.
Warum solltet ihr eure Ersparnisse der Volkskasse nicht anvertrauen,
sind dieselben etwa dort weniger sicher oder weniger gut angelegt
als bei den gebräuchlichen heutigen öffentlichen Sparkassen, deren
wichtigster Typus die städtischen Sparkassen sind?
Die Sparkassen der Volkskasse werden geleitet wie Bienenstöcke,
d. h. durch Vorstände, welche direkt von der Volkskasse ernannt
werden und denen ein Vorstandsausschuß beigegeben ist, welcher aus
allen Kategorien der Angestellten durch diese selbst gewählt wird;
Delegierte der Volkskasse haben die Pflicht der Einsicht in alle
Geschäftsbetriebe, Bücher und Akten. Dieser an sich schon alle
Sicherheit bietende Apparat steht unter der Oberverwaltung des
Volksrats, also der besten, erprobtesten, bewährtesten Brüder aus dem
ganzen Lande, die durch direkte Wahl von der Gesamtheit der Brüder
zu diesen höchsten Ehrenstellen des Solidarismus berufen sind; der
Volksrat gibt alljährlich öffentlich genauen Rechenschaftsbericht,
welcher seinerseits wieder von einer Regierungskommission geprüft und
anerkannt wird. Kann eine Verwaltung überhaupt größere Sicherheiten
bieten als diese; werden nicht heute ungeheure Vermögen Instituten
anvertraut, welche weder in sich noch durch die Organisation ihrer
Verwaltung so weitgehende Gewähr bieten wie die Volkskasse? Warum
sollte eine von den Einlegern selbst gegründete und verwaltete große
allgemeine einheitliche Sparkasse schlechter oder unsicherer arbeiten
als die Hunderte von zerstreuten, unzusammenhängenden Privat-, Post-,
Stadt- und anderen Sparkassen? Bietet doch die Bienenstockorganisation
an sich die meisten Garantien für die Pflichterfüllung der Bienen,
weil jede Pflichtverletzung für diese sofort die Einziehung des
Bienenscheins mit Aufhebung aller Bienenrechte zur Folge hat, dagegen
die Pflichterfüllung die sichere und vollständige Versorgung der Biene
und ihrer Angehörigen in allen Lebenslagen und bis zum Lebensende
bedeutet. Wird unter diesen Umständen die Untreue nicht verschwinden
oder äußerst selten werden?
Auch ist die Volkskasse durch ihre, das ganze Volk und Land umspannende
Organisation, durch ihre direkten Beziehungen zu allen Erwerbszweigen,
durch die zahllosen, über das Land verteilten Delegierten und
Bienenstöcke, welche ihr sämtlich als Filialen dienen, wie kein anderes
Institut in der Lage, die beste, sicherste, fruchtbringendste Anlage
der ihr anvertrauten Kapitalien durchzuführen.
Ist nicht heute schon eine große Tendenz bemerkbar, die kleineren
Ersparnisse den verschiedensten Genossenschaften anzuvertrauen, wo
sie genossenschaftlich durch Vertrauensmänner verwaltet werden und
*tatsächlich mehr Zinsen bringen* als in den öffentlichen Sparkassen;
und werden diese Ersparnisse nicht heute schon in gewaltigen Summen,
welche in Deutschland jährlich nach Milliarden zählen, in der Form von
Kredit mit oder ohne Bürgschaft für die verschiedensten privaten und
genossenschaftlichen Unternehmungen angelegt?
Es kann euch also nicht zweifelhaft sein, daß die Geldanlagen der
Volkskasse in bezug auf Qualität und Sicherheit keiner der Anlagen
nachstehen, denen ihr heute unbeschränkt vertraut. Ebenso sicher aber
ist, daß die Anlage bei der Volkskasse euch höhere Erträgnisse abwirft.
Es ist ja kein Geheimnis, daß z. B. die öffentlichen Sparkassen die
Erträgnisse ihrer Anlagen nicht voll an die Sparer auszahlen, sondern
beträchtliche Teile davon für allgemeine und öffentliche Zwecke
ausgeben und daß tatsächlich in Deutschland Hunderte von Millionen
auf diese Weise im Laufe der Jahre den Sparern entzogen werden. Der
Zinsbetrag, um welchen die Einleger geschmälert werden, beträgt
zwischen ¾ und 1%.[8]
Die Volkskasse dagegen hat die vertragsmäßige Pflicht, *das ganze
Erträgnis auszuzahlen*; sie darf vertragsmäßig nicht einen Pfennig
andern Zwecken zuwenden; da sie zudem als große, einheitliche
Verwaltung bedeutend sparsamer arbeitet als die Hunderte von
Einzelverwaltungen der heutigen Sparkassen, *so ist euch in den
Sparkassen der Volkskasse eine Mehrverzinsung von mindestens einem
Prozent gesichert*.
Die Aufbringung der Mittel für den Solidarismus.
Wenn sonach die verschiedenen Aufgaben, die sich der Solidarismus
setzt, praktisch durchführbar erscheinen, so bleibt noch die eine
wichtigste Frage, die Aufbringung der Mittel zur Erreichung dieser
Ziele, zu beleuchten und zwar sowohl für die Volkskasse als für die
Bienenstöcke.
Mittel der Volkskasse.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß die große Masse der Abhängigen im
heutigen Staatsleben in jeder Beziehung maßgebend ist, daß sie in
allen Erscheinungen der Volkswirtschaft das ausschlaggebende Element
bildet; sie ist der größte Produzent, der größte Konsument, der größte
Steuerzahler und der größte Kapitalist.[9]
Wird nun die große Masse, welche auch für den Solidarismus
ausschlaggebend ist, sich bewähren? Wird dieselbe bei ihrem an sich
schon karg bemessenen Einkommen sich zu dem erforderlichen Opfer auf
dem Altar der Gesamtheit verstehen? Was wird von dem einzelnen verlangt
und ist damit überhaupt ein Opfer verbunden?
Brüder, ihr wißt selbst nicht, wie reich ihr seid, über welche
gewaltigen Mittel ihr verfügt!
Die Gesamtanlage in euren deutschen Sparkassen beträgt gegenwärtig
12 bis 14 Milliarden Mark oder rund 200 bis 230 Mark auf den Kopf
der Bevölkerung.[10] Ihr habt vorhin gesehen, daß diese Gelder in
dem *Sparkassenfonds der Volkskasse* mindestens 1%, also pro Kopf
der Bevölkerung 2 bis 2½ Mark Mehrerträgnis bringen würden. Der
Brüderbeitrag zur Volkskasse von 1 Pfennig pro Tag und Kopf, oder 3
Mark 65 Pfennige pro Jahr, wird demnach durch *die bloße Benutzung der
Volkskasse als Sparkasse schon zu 2/3 gedeckt*, d. h. die Hunderte
von Millionen, welche heute den kleinen Sparern unbemerkt an Zinsen
verloren gehen, würden zur Begründung des Solidarismus beinahe
ausreichen.
Das ist recht schön, werdet ihr sagen, aber diese Durchschnittsrechnung
von ca. 200 Mark Ersparnis pro Kopf stimmt nicht; unter den Brüdern,
welche die Volkskasse erhalten sollen, ist vielleicht die Hälfte
oder mehr, die überhaupt nichts erspart haben; wo sollen diese ihren
Tagespfennig hernehmen?
Der Einwand ist richtig, die Rechnung für den Durchschnitt ist
unanfechtbar, sie stimmt aber nicht für jeden einzelnen.
Nun beträgt der jährliche Bier-, Branntwein- und Tabakkonsum in
Deutschland pro Kopf 42 Mark; die Ausgabe pro Familie für diese Dinge
beträgt 140 bis 200 Mark.[11] Sollte es wirklich nicht möglich sein,
hiervon die Volkskassenbeiträge von 12 Mark pro Familie abzusparen?
Die Gesamtausgabe des deutschen Volkes für alkoholische Getränke
und Tabak beträgt 3½ Milliarden Mark im Jahre; eure Beiträge zur
Volkskasse sollen ca. 200 Millionen Mark betragen, d. i. der 17. Teil
dieser Ausgabe; es würde also genügen, jeden 17. Schluck Branntwein,
jede 17. Zigarre, jedes 17. Glas Bier nicht zu nehmen, *um den Beitrag
zur Volkskasse ganz zu decken*; für diejenigen, welche ihren Beitrag
schon teilweise aus der besseren Verzinsung ihrer Ersparnisse bei der
Volkskasse bestreiten, ist nur jedes 50. Glas Bier, jede 50. oder 60.
Zigarre zu sparen, um zu dem gleichen Ergebnis zu kommen. Kann man das
Opfer nennen? Ist das unmöglich oder nur schwierig? Nicht ein Aufgeben
dieser recht überflüssigen und schädlichen aber euch lieb gewordenen
Gewohnheiten, sondern nur *eine ganz geringe, in Wirklichkeit nicht
fühlbare Einschränkung würde schon zu eurer wirtschaftlichen Erlösung
genügen*!
Bei dem täglichen Beitrag eines Pfennigs pro Kopf wird bei einer
Beteiligung von 50 Millionen Brüdern das eingezahlte Kapital der
Volkskasse in 30 Jahren ca. 6 Milliarden Mark betragen, welche in
derselben Zeit durch Zinsen, Prämien etc. auf mindestens 12 Milliarden
Mark anwachsen; mit diesem Stammkapital könnte die Volkskasse Haftung
übernehmen für vielleicht 40 Milliarden Mark Bienenstockkapitalien.
*Mit dem winzigen Beitrag von 1 Pfennig pro Kopf und Tag kann also
in einem einzigen Menschenalter schon ein beträchtlicher Teil der
Volkswirtschaft des Vaterlandes solidaristisch sein*: nach dem ersten
Menschenalter aber wächst diese Wirkung enorm schnell. Wenn diese
Rechnung nicht unanfechtbar wäre, würde man nicht fassen, daß der
Tagespfennig der Enterbten solche gewaltige Wirkungen in so kurzer Zeit
haben kann.
Und die Millionen und Abermillionen von Arbeitstagen und Löhnen die
alljährlich Hunderttausende von euch den Streikbewegungen opfern![12]
Zwei solcher entgangenen Taglöhne, bei vielen ein einziger, machen so
viel aus wie euer ganzer Jahresbeitrag zur Volkskasse, ohne zu sprechen
von der Not und dem Leid, dem Hunger und Kummer für eure Weiber, Greise
und Kinder und den zahllosen Tränen, welche jeder Ausstand im Gefolge
hat. Wäre es nicht besser, auch diese Summen dem einheitlich großen
Zweck des Solidarismus zuzuführen, wo sie mit *Sicherheit* zum Erfolg
führen?
*Einen Pfennig pro Tag soll jeder von euch sparen!* Wenn ihr eine
Sparbüchse haltet und jeden Morgen diesen einzelnen Pfennig in dieselbe
einlegt, glaubt ihr wirklich, selbst die Wenigstbemittelten unter euch,
daß ihr deshalb wirklich etwas entbehren müßtet? Ihr müßt doch selbst
euch sagen: Nein, das ist noch erschwinglich, das können wir und wollen
wir. Ihr könnt es um so mehr, als euch, allerdings nicht sofort, aber
doch in absehbarer Zeit, in einigen Jahren schon, diese Beiträge durch
die viel billigeren Bezüge eurer Lebensmittel aus den Tauschlagern der
Bienenstöcke ersetzt werden, *wenn ihr erst einige Jahre lang durch
eure Beiträge die Errichtung der ersten Bienenstöcke ermöglicht habt*;
so bald dieses geschehen, werden sich dieselben rasch vermehren, und
dann ersteht euch für jede 10 Pfennig, die ihr für eure Lebensmittel
im Bienenstock ausgebt, wenigstens 1 Pfennig Ersparnis; euer täglicher
Pfennig wird euch 10 und 20fach ersetzt. Habt ihr euch erst einmal
überzeugt, daß alles das wahr ist, so habt ihr keinen Grund, keine
Entschuldigung mehr, an dem großen Menschheitswerke nicht teilzunehmen.
Neben dem Kapital, welches aus euren Brüderbeiträgen entsteht, welches
also der *Volkskasse* gehört und sich, da es nicht angegriffen wird,
immer vermehrt und niemals vermindert, habt ihr heute schon die 12
bis 14 Milliarden eurer Sparkasseneinlagen, die nicht der Gesamtheit
gehören, sondern euer *persönliches Eigentum* sind, die aber, der
Volkskasse zur Verwaltung übergeben, dieser einen solchen Kredit und
ein solches Ansehen schaffen würden, daß durch *diese Tatsache allein
die deutsche Volkskasse mit einem Schlage gegründet sein kann*.
Ihr wißt, daß die Bienenstöcke mit fremden Kapitalien errichtet werden,
welche auf Grund von Schuldscheinen aufgenommen werden, und für deren
Kapital und Zinsen von der Volkskasse unbedingt gehaftet wird; ihr
wißt ferner, daß der Zinsfuß dieser Anleihe, um das Kapital zu dieser
neuen Anlageform heranzuziehen, etwa 1% höher ist als üblich.
Wenn nun, wie ihr vorhin gesehen habt, eure Ersparnisse durch bloßes
Anlegen bei der Sparkasse der Volkskasse euch 1% mehr Zinsen tragen
als in andern öffentlichen Sparkassen, so werden sie euch ein weiteres
Prozent mehr einbringen, wenn ihr nicht bloß die gewöhnliche,
einfache Spareinlage macht sondern für euer Geld Schuldscheine von
Bienenstöcken erwerbt; tut ihr das, so ist durch diese Form des Sparens
euer Volkskassenbeitrag mehr wie gedeckt, ohne von euerm Einkommen
irgend eine Abgabe zu erheischen. Ihr riskiert dabei nichts, denn die
Volkskasse haftet für euer Kapital sowohl als den Zins ein für allemal;
dafür, daß für diese Garantie jederzeit Deckung vorhanden ist, bürgt
die Verwaltung durch den Volksrat.
Diese Haftung für Kapital und Zins der Bienenstöcke ist im Grunde
eine *Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen das Risiko ungünstiger
Geschäfte*, d. h. wenn unter den vorhandenen Bienenstöcken der eine
oder andere durch irgendwelche Verhältnisse schlechte Abschlüsse
macht, so ersetzt die Gesamtheit die Unterbilanz, gerade wie bei
Feuerversicherungen, Lebensversicherungen, Versicherungen gegen Hagel-
und Wetterschäden u. dgl. Es ist gewiß, daß bei der Vorsicht, mit
welcher die Bienenstöcke errichtet werden, der vorherigen genauen
Untersuchung der Bedürfnisfrage, des vorher schon gesicherten
Absatzes bei der sorgfältigen Auswahl von nur bewährtem Personal, bei
der fortwährenden Beaufsichtigung durch die Organe der Volkskasse,
bei dem Lebensinteresse, welches jede einzelne Biene am Gedeihen
ihres Bienenstockes hat, daß unter diesen Verhältnissen das Risiko
ungünstiger Geschäfte ein geringeres ist als heute und als das Risiko
durch Naturereignisse und Feuer.
Auch in dieser Hinsicht gibt die nüchterne Zahl ein besseres Bild als
allgemeine Betrachtungen und zugleich vollkommene Beruhigung.