2. Rechte und Vortheile der Gesellschaft.

„Die Gesellschaft wird ermächtigt, Beamte einzusetzen, Gesetze

zu erlassen, Gerichtshöfe einzurichten, Verträge mit Häuptlingen

zu schließen; alles noch nicht in Besitz genommene Land zu

erwerben, Steuern, Abgaben und Zölle zu erheben, Vorschriften

für den Handel und Verkehr zu erlassen, die Einfuhr von Waaren,

Waffen und Munition und allen andern Gütern, welche nach ihrer

Ansicht der öffentlichen Ordnung schädlich sind, zu verhindern;

alle Häfen in Besitz zu nehmen und von den Schiffen Abgaben zu

erheben.”

Deutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der Colonie · 第 9 / 19 题