„Die Gesellschaft wird ermächtigt, Beamte einzusetzen, Gesetze
zu erlassen, Gerichtshöfe einzurichten, Verträge mit Häuptlingen
zu schließen; alles noch nicht in Besitz genommene Land zu
erwerben, Steuern, Abgaben und Zölle zu erheben, Vorschriften
für den Handel und Verkehr zu erlassen, die Einfuhr von Waaren,
Waffen und Munition und allen andern Gütern, welche nach ihrer
Ansicht der öffentlichen Ordnung schädlich sind, zu verhindern;
alle Häfen in Besitz zu nehmen und von den Schiffen Abgaben zu
erheben.”