»Christoph!« durchdrang grell und schneidend ein Schrei die schwere
graue Luft, daß der Herzog Heinrich Julius, welcher an einem Fenster
seines Schlosses stand und auf das Getümmel unter sich finster
herabblickte, unwillkürlich den Kopf nach der Richtung hin neigte.
Da schritt er einher, der Junker von Denow, bleich, wankend, gestützt
auf den Arm des getreuen Knechtes Erdwin.
»O Christoph! Christoph von Denow!«
Der junge Reiter erhob das Auge; es haftete auf dem jungen Mädchen,
welches hinter der Reihe der begleitenden Hellebardierer die Hände ihm
entgegenstreckte; -- ein trübes Lächeln glitt über das Gesicht
Christophs, dann schüttelte er das Haupt; er wollte anhalten.
»Hast doch recht gehabt, Anneke!« lachte höhnisch Valentin Weisser,
der Rosenecker. »Waren unsrer doch zu wenig. Puh -- 's ist am End
einerlei -- Kugel oder Strick. Vorwärts, Junker Stoffel; ich tret' dir
sonst die Hacken ab!«
»Vorwärts! vorwärts!« rief der Führer der Geleitsmannschaft -- vorüber
schritt Christoph von Denow. --
Im Ring aber schwuren die Richter mit aufgerichtetem Finger und lauter
Stimme:
»Ich lobe und schwöre, daß ich diesen Tag und alles dasjenige, was vor
diesem Malefizrecht vorkommen wird, urteilen und richten will, es sei
gleich über Leib und Blut, Geld oder Geldeswert, als ich will, daß mich
Gott am Jüngsten Tage richten soll -- den Armen als den Reichen. Will
hierinnen weder Freundschaft noch Feindschaft, Gunst noch Ungunst, weder
Haß, Geschenke, Gaben, Geld ober Geldeswert ansehen, oder mich
verhindern lassen! So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort!«
Alle Beisitzer saßen darauf nieder an ihren Plätzen, und nur der
Gerichtsschulze blieb stehen und tat eine Umfrage. Darauf verkannte er
das Recht: erstens im Namen der heiligen unzerteilbaren Dreifaltigkeit,
dann im Namen des Fürsten, dem Richter und Angeklagte als Kriegsleute
geschworen hatten, zuletzt kraft seines eignen angeordneten Amts und
Stabes, daß »keiner innerhalb oder außerhalb dem Rechten wolle einreden.
Solle auch niemand einem Richter heimlich zusprechen. Dem Profoß solle
eine freie Gasse gelassen werden, damit er guten Raum habe, damit er
desto baß mit den Gefangenen vom Rechten ab- und zugehen möge, bei Pön
eines rheinischen Gülden in Gold«.
»Derhalben,« fuhr er fort, »wer nun vor diesem Kaiserlichen Recht zu
schicken oder zu schaffen hat, es sei gleich Kläger oder Antworter oder
sonsten einer, der dem löblichen Regiment etwas anzuzeigen hat: die
stehen in den Ring und klagen, wie man pflegt zu klagen und Antwort zu
geben, auf Red und Widerred, wie in Kaiserlichen Rechten der Gebrauch
ist. -- Gerichtswebel, habt Ihr gestern den Profoß, wie auch die
Angeklagten fürgeboten, zitieret und geladen?«
Und der Gerichtswebel stand auf und antwortete: »Herr Schultheiß, ich
habe sie gestern früh mit drei Trommeln an den vier Orten der Welt
zitieret!«
Und des Regiments Profoß, Karsten Fricke, trat in den Ring, und der
Gerichtswebel führt die Angeklagten hinein, jedes Fähnlein für sich
zusammengeschlossen. --