Und jetzt --

»Christoph!« durchdrang grell und schneidend ein Schrei die schwere

graue Luft, daß der Herzog Heinrich Julius, welcher an einem Fenster

seines Schlosses stand und auf das Getümmel unter sich finster

herabblickte, unwillkürlich den Kopf nach der Richtung hin neigte.

Da schritt er einher, der Junker von Denow, bleich, wankend, gestützt

auf den Arm des getreuen Knechtes Erdwin.

»O Christoph! Christoph von Denow!«

Der junge Reiter erhob das Auge; es haftete auf dem jungen Mädchen,

welches hinter der Reihe der begleitenden Hellebardierer die Hände ihm

entgegenstreckte; -- ein trübes Lächeln glitt über das Gesicht

Christophs, dann schüttelte er das Haupt; er wollte anhalten.

»Hast doch recht gehabt, Anneke!« lachte höhnisch Valentin Weisser,

der Rosenecker. »Waren unsrer doch zu wenig. Puh -- 's ist am End

einerlei -- Kugel oder Strick. Vorwärts, Junker Stoffel; ich tret' dir

sonst die Hacken ab!«

»Vorwärts! vorwärts!« rief der Führer der Geleitsmannschaft -- vorüber

schritt Christoph von Denow. --

Im Ring aber schwuren die Richter mit aufgerichtetem Finger und lauter

Stimme:

»Ich lobe und schwöre, daß ich diesen Tag und alles dasjenige, was vor

diesem Malefizrecht vorkommen wird, urteilen und richten will, es sei

gleich über Leib und Blut, Geld oder Geldeswert, als ich will, daß mich

Gott am Jüngsten Tage richten soll -- den Armen als den Reichen. Will

hierinnen weder Freundschaft noch Feindschaft, Gunst noch Ungunst, weder

Haß, Geschenke, Gaben, Geld ober Geldeswert ansehen, oder mich

verhindern lassen! So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort!«

Alle Beisitzer saßen darauf nieder an ihren Plätzen, und nur der

Gerichtsschulze blieb stehen und tat eine Umfrage. Darauf verkannte er

das Recht: erstens im Namen der heiligen unzerteilbaren Dreifaltigkeit,

dann im Namen des Fürsten, dem Richter und Angeklagte als Kriegsleute

geschworen hatten, zuletzt kraft seines eignen angeordneten Amts und

Stabes, daß »keiner innerhalb oder außerhalb dem Rechten wolle einreden.

Solle auch niemand einem Richter heimlich zusprechen. Dem Profoß solle

eine freie Gasse gelassen werden, damit er guten Raum habe, damit er

desto baß mit den Gefangenen vom Rechten ab- und zugehen möge, bei Pön

eines rheinischen Gülden in Gold«.

»Derhalben,« fuhr er fort, »wer nun vor diesem Kaiserlichen Recht zu

schicken oder zu schaffen hat, es sei gleich Kläger oder Antworter oder

sonsten einer, der dem löblichen Regiment etwas anzuzeigen hat: die

stehen in den Ring und klagen, wie man pflegt zu klagen und Antwort zu

geben, auf Red und Widerred, wie in Kaiserlichen Rechten der Gebrauch

ist. -- Gerichtswebel, habt Ihr gestern den Profoß, wie auch die

Angeklagten fürgeboten, zitieret und geladen?«

Und der Gerichtswebel stand auf und antwortete: »Herr Schultheiß, ich

habe sie gestern früh mit drei Trommeln an den vier Orten der Welt

zitieret!«

Und des Regiments Profoß, Karsten Fricke, trat in den Ring, und der

Gerichtswebel führt die Angeklagten hinein, jedes Fähnlein für sich

zusammengeschlossen. --

Der Junker von Denow; Ein Geheimnis; Ein Besuch; Auf dem Altenteil: Erzählungen · 第 17 / 32 题