Das baumeisterbuch von Endres Tucher, welches hier der öffen

########################################################################

Anmerkungen zur Transkription

Kommentare zur den Original-Handschriften wurden in der gedruckten

Ausgabe am jeweiligen Seitenende vermerkt; diese finden sich im

vorliegenden Text zusammenhängend am Ende des Dokuments (siehe

"ANMERKUNGEN ZU DEN EINZELNEN SEITEN". Das Inhaltsverzeichnis wurde

dagegen an den Anfang des Textes verschoben.

Von der Normalschrift abweichende Schriftschnitte wurden durch die

folgenden Sonderzeichen hervorgehoben:

kursiv: _Unterstriche_

gesperrt: ~Tilden~

fett: =Gleichheitszeichen=

Kapitälchen: /Schrägstriche/

Hochgestellte Zeichen wurden durch ein Caret-Symbol (^a) gekennzeichnet;

tiefgestellte Zeichen dagegen durch einen vorangestellten Unterstrich,

wobei die Zeichen in geschweifte Klammern gesetzt wurden (_{a}).

Weitere Anmerkungen finden sich am Ende dieses Buches.

########################################################################

BIBLIOTHEK

DES

LITTERARISCHEN VEREINS

IN STUTTGART.

LXIV.

STUTTGART.

GEDRUCKT AUF KOSTEN DES LITTERARISCHEN VEREINS.

1862.

PROTECTOR

DES LITTERARISCHEN VEREINS IN STUTTGART:

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG.

*

VERWALTUNG:

~Präsident~:

Dr ~A. v. Keller~, ordentlicher professor an der k.

universität in Tübingen.

Kassier:

Dr ~Zech~, ordentlicher professor an der k. universität in

Tübingen.

Agent:

~Fues~, sortimentsbuchhändler in Tübingen.

*

GESELLSCHAFTSAUSSCHUSS:

Dr ~Böhmer~, stadtbibliothekar in Frankfurt a. M.

G. freiherr v. ~Cotta~, k. bayerischer kämmerer in Stuttgart.

Dr K. v. ~Gerber~, kanzler der k. universität in Tübingen.

Hofrath dr ~Grimm~, mitglied der k. akademie in Berlin.

Dr G. v. ~Karajan~, vicepräsident der k. akademie in Wien.

Dr E. v. ~Kausler~, vicedirector des k. geheimen haus- und

staatsarchivs in Stuttgart.

Dr ~Klüpfel~, bibliothekar an der k. universität in Tübingen.

Dr O. v. ~Klumpp~, director der k. privatbibliothek in

Stuttgart.

Dr ~Maurer~, ordentlicher professor an der k. universität in

München.

Dr ~Menzel~ in Stuttgart.

Dr ~Pauli~, ordentlicher professor an der k. universität in

Tübingen.

Dr ~Wackernagel~, ordentlicher professor an der universität in

Basel.

ENDRES TUCHERS

BAUMEISTERBUCH

DER STADT NÜRNBERG

(1464-1475)

MIT EINER EINLEITUNG UND SACHLICHEN ANMERKUNGEN

VON

/Dr/ FRIEDRICH VON WEECH

HERAUSGEGEBEN

DURCH

/Dr/ MATTHIAS LEXER.

STUTTGART.

GEDRUCKT AUF KOSTEN DES LITTERARISCHEN VEREINS

NACH BESCHLUSS DES AUSSCHUSSES VOM JUNI 1861.

1862.

DRUCK VON H. LAUPP IN TÜBINGEN.

INHALTSÜBERSICHT.

Seite

Vorwort V

Einleitung 1

Baumeisterbuch 17

Nachtrag 294

Fewerpüchel 327

Topographische anmerkungen 334

Sachregister 347

Personenregister 350

Ortsregister 359

Wortverzeichnis 361

VORWORT.

Die handschrift A, welche der ausgabe des baumeisterbuches zu grunde

liegt, gehört in die bibliothek der familie Merkel zu Nürnberg, aus

welcher wir sie durch gütige vermittelung des herrn prof. dr Hegel

in Erlangen zur benutzung erhielten. Es ist ein starker folioband

von 229 blättern, deren erstes und letztes von pergament die übrigen

von starkem papiere sind, das kein waßerzeichen trägt. Der vordere

deckel fehlt, der hintere besteht aus holz mit leder überzogen und

reich mit messing beschlagen. Auf dem ersten pergamentblatte ist in

verblaßter schrift zu lesen: ~Daz Buch ist der Stat zu Nuremberg~,

woraus, sowie aus der sorgfältigen und schönen schrift des codex

nicht undeutlich hervorgeht, daß wir in demselben ein officielles,

für den rath angefertigtes exemplar, vielleicht sogar jenes vor uns

haben, welches Endres Tucher selbst dem rathe geschenkt hat (vgl. die

einleitung s. 14).

Die ersten 27 blätter sind nicht foliiert; im abdrucke wurden sie mit

römischen ziffern bezeichnet. Das erste papierblatt ist unbeschrieben,

auf der kehrseite des zweiten beginnt mit einer schönen blaurothweißen

initiale die vorrede: 1461. Nachdem vnd herr Hanns Coler u. s. w. Die

folgenden 16 blätter enthalten ein ausführliches register zu dem buche,

welches nicht mit abgedruckt wurde; bl. xvii^b-xxi^a sind leer, dann

folgt der kalender bis xxvi^b, worauf nach einem leeren blatte das

eigentliche baumeisterbuch beginnt und mit ihm auch die foliierung der

blätter von der hand des abschreibers. Sie ist, wie aus dem register

hervorgeht, so eingerichtet, daß je zwei eben aufgeschlagene seiten

des buches als ein blatt genommen werden; 1^b und 2^a bilden also blatt

2 u. s. w. Die einzelnen abschnitte haben rothe überschriften und

blauweißrothe initialen; die initialen der absätze, zwischen denen je

ein raum von drei zeilen gelaßen ist, sind roth gemalt. Am ende jeden

abschnittes ist ein größerer raum offenbar für etwaige nachträge leer

geblieben. Die schrift, welche ganz jenen charakter trägt, den wir in

officiellen aufzeichnungen des 15 jh. finden, ist äußerst sorgfältig

und nur selten durch eine correctur entstellt. Mit dem nachtrage

beginnt 201^b die zweite hand, deren schrift ebenfalls sorgfältig, aber

mehr verzogen und spitzig ist, wie die der ersten. Das ganze schließt

220^b: die mit den sleypffen wasser zu füren. Die letzte seite sowie

das darauf folgende pergamentblatt ist leer. Auf der innenseite des

hinteren deckels steht von einer hand aus dem ende des 16 Jh.: »Ludwig

Pfintzing Weyermaister Fol. 181« (s. 268, 13); es ist die gleiche hand,

von der auch manche randbemerkungen im codex herrühren, die meist kurze

inhaltsangaben von einzelnen absätzen enthalten.

Die codd. B und C, welche ich, wie weiter unten gezeigt werden soll,

für abschriften von A halte, befinden sich auf dem k. archive in

Nürnberg. Der cod. B besteht aus 229 blättern in fol. und trägt die

nr 305; der einband ist von holz. Nach drei leeren blättern beginnt

der text auf der kehrseite des 4 bl.: Nachdem vnd herr Hanns Coler

u. s. w. Die hand, welche diesen und auch den cod. C geschrieben, läßt

sich leicht erkennen; es sind die nämlichen, wenn auch etwas kleineren

züge wie im nachtrage zu A und in den hin und wieder angebrachten

correcturen dieser handschrift. Die einrichtung von B stimmt ganz mit A

überein, nur sind die einzelnen absätze, die auf je zwei seiten stehen,

numeriert, weshalb auch im kalender auf diese randziffern und nicht wie

in A auf die anfangsbuchstaben der absätze verwiesen wird (s. 19 anm.).

Auf bl. 114^a steht die überschrift: »Von der rören im schysgraben«,

sonst ist die seite leer. Nach dem abschnitte »von dem tagwerck seyl«

hat bl. 182^b eine hand des 16 jh. folgendes hinzugefügt: »Item 51200

schuch ist ein ganczer morgen oder ein tagwerg. Item 25600 schuch ist

ein halber morgen oder tagwerg. Item 12800 schuch ist ein firtell ains

morgenns. Item 3200 schueh ist ein sechtzehennthayll einß morgen.« Auf

das leere 189 bl. folgt der nachtrag ganz wie in A, der 209^a schließt.

Auf den noch übrigen blättern hat der codex weitere nachträge und zwar:

209^b von der gleichen hand: »Ratslag der wassergreffen etlicher gepew

vnd gebrechen halb an und in dem wasser der Pegnitz in und bey der

stat anno 1482 in herrn Niclas Grolands frage fer. 4 post Mauricy

1482.« Als »wassergraven« werden aufgeführt: Ulerich Schilt, Cuntz

Hofman, Hanns Mülner, Ulerich Fischer, alle von Amberg. Auf diesen

»ratslag«, der bis 210^b reicht, folgen von derselben hand noch zwei:

»Ein Ratslag aller wasser Reder untterhalb der weydenmüll im 89 jar

gesehen und in einem erberen Ratt erkant dem folg zu thun u. s. w.

der Ratslag solt geschriben worden sein nach dem Ratslag der hernach

volgt vom mülberck, wann der Ratslag ist vil jünger (211^a-213^a).«

»1488 jar. Ein ratschlag alß mülberckß halben hye im 88 jar geschehen,

und der Ratschlag solt ee sten dann der Ratslag der vor stet der

wasserreder halben« (214^b-218^a). Das ursprünglich leere 219 bl.

hat ein späterer benutzt, um einige bestimmungen über die mühlen

von Nürnberg aufzuschreiben vom jahre 1537 und 1633. Auf bl. 220^a

steht wieder von der ersten hand eine urkunde über die verleihung der

Mang auf der Schütt »dem ersamen Hanns Heer von Kempten, anno 1489«,

und auf dem folgenden blatte von eben derselben hand zwei verträge:

Seitz Pfintzing, der stadt baumeister, bestellt vorläufig auf ein jar

den Endres Guldein zu einem deckermeister, anno 1489; eben derselbe

bestellt 1490 den Ulrich Yberer auf drei jare zu einem säger der stadt.

Auf bl. 222^b steht von einer hand des 16 jh. eine urkunde vom jahre

1492 über die schlichtung des streites wegen der Weidenmül zwischen

Hanns Imhoff und Contz Prewß. Dann noch fünf leere blätter.

Der cod. C hat die nr 404, im ganzen 272 bl., deren erstes und letztes

von pergament; der einband ist von leder mit messingbeschlägen. Auf dem

ersten blatte steht: »Michel Beheim pawmeister 1502« und zwar von der

nämlichen hand, von der auch im cod. manche randbemerkungen geschrieben

sind. Die schriftzüge sind etwas größer wie in B, doch unverkennbar von

derselben hand; auch die einrichtung trifft mit B überein mit ausnahme

des nachtrages, dessen einzelne abschnitte der schreiber jenen stellen

des baumeisterbuches angefügt hat, wohin sie gehören, weshalb in C auch

die einleitenden worte zum nachtrage fehlen. Aus versehen sind auch

im abdrucke s. 199-201 einige absätze dort stehen geblieben, wo sie

der cod. C hat, während sie in A später, wenn auch nicht im nachtrage

folgen. Auf bl. 252 steht die urkunde über die verleihung der Mang vom

j. 1489 wie in B; dann folgen noch 18 leere blätter. B und C haben

stierkopfpapier.

Diese zwei codices sind abschriften von A und zwar von der nämlichen

hand, die in A den nachtrag geschrieben; B hat die einrichtung von A

mit ausnahme der verweisungen im kalender noch vollständig beibehalten,

C suchte aus den zwei theilen des baumeisterbuches ein ganzes zu

machen, wie oben gezeigt wurde. Die gleiche hand erkennen wir auch

in den correcturen von A, die vielleicht eben bei der abschriftnahme

angebracht worden sind; aber den deutlichsten beweis für die

ursprünglichkeit von A und die identität des schreibers von B und C

bietet die sprache selbst. Mit ausnahme einzelner abweichungen in der

orthographie geben nämlich BC den text von A, soweit ihn die erste hand

geschrieben, getreu wieder und ebenso die eigenthümlichen formen und

laute, die wir im nachtrage finden, wo z. b. für kurzes und langes a

fast immer o, ~lun lunen~ statt lon lonen steht u. s. w.

Ein vierter codex, der hier in betracht kommt, wurde erst

nachträglich, nachdem der druck nahezu vollendet war, in der Nürnberger

stadtbibliothek aufgefunden: »cod. chart. /S. XV/ (erste hälfte)

fol. oblong. Schwarz 450«. Er zählt 49 beschriebene blätter und bietet

seinem inhalte nach ganze abschnitte aus dem baumeisterbuche dar,

oft wörtlich mit diesem übereinstimmend, zum größeren theile aber

in kürzerer faßung. Es liegt die vermuthung nahe, daß Endres Tucher

diese aufzeichnungen bei der ausarbeitung seines baumeisterbuches

benutzt habe. Ich will eine nähere beschreibung der auch der sprache

nach interessanten handschrift hier geben und jenes, worin sie vom

baumeisterbuche abweicht oder was sie mehr bietet als dieses, hier

nachtragen.

Auf den ersten zwei blättern, deren obere hälfte zum theile fehlt,

steht das register, dann auf bl. 2^a: »Item die hernach gesriben

artickell alß vor alter herkwmen ist, daß pwchell außweiß vnd hernach

gesriben stet.« Von den deutschen herren heißt es: »Item eß. sullen

die tewczen heren den vischpach nemen pei dem inern spitell turen und

durch die mawr leiten wber den grawen jn iren hoff vnd wider ein die

stat laiten awf ir kost, daß die stat keinerlei hilf oder stewr daran

tonn.« Und weiter: »Item eß ist zu sulden kumen /XXXV/^o (von

späterer hand in /XXXVI/^o corrigiert), daß die czbw truchen

uber den graben schaden heten genumen, daß sie (nämlich die deutschen

herren) keinerlei daran machen wolten, do ließ in der paumeister den

pach vorseczen wol auf /XIII/ tag, daß sie keinlerlei (sic)

daran machen wolten; do kunten sie vor gesmack nit im hoff weleiben

und musten daran arbeiten« (vgl. baumeisterb. 227, 20-28). Bl. 3^a:

Die pruckell uber Fischpach. 6^a: Vom Fischpach. 8^a: Vom schön

prunen. Bei diesem abschnitte hat der Schwarzische cod. folgendes im

baumeisterbuche nicht enthaltene: »Item eß ist zu sulden kumen, daß

man der geheuß mit dem wasser i vorloß und sein nicht gewinden kunt,

wan eß ging vnter sich ein daß lant, wan eß ist an vil enten an dem

Mark vil alcz gemewrß von gebelben, vnd merk, wie duß daß waßer suchen

solt. Item zum ersten prich [an] czweien enten auf pei /XX/

suchen von einander vnd slach daß wasser ab vnd mach II spunt durch

die roren, die einß fingerß oder czweier dick sei vnd laß dir ein ror

machen alß weit alß der spunt ist vnd secz darauf 1 stock mit 1 ror vnd

stek in paid vnd stok (sic) formachß gena vnd mach darob ein spunt,

daß du mit der hent hin ein mugst greufen vnd nim hodern vnd formachß

rein oberhalb rorß vnd webarß wol vnd hert vnd spunt zw vnd loß daß

wasser wider an; get eß im ror vber sich so ist der schad ober halb,

get eß aber nit, so ist er vnter halb musterß. Item wer aber sach,

daß man eß nicht gefinden mocht, so mocht man wol furpaß mustern alß

vor, man mocht eß auch mit roren stoken mustern pei /VIII/ such

hoch alß rorn, aber du must ie daß waser vor seczen, daß es nit ober

halb stok mug. vnd pint eiß (einß?) reb seilß an hader, loß daß drum

herauß gen, daß dir die hadern daß waser nit nem. Item dardurch man

die spunt macht daß ist darumb, ob etbaß sich in ein roren vorsleimet,

so nim gespalten raif vnd sneid kerben an den orten vnd pincz gebiß zu

hauffen, daß stark sei vnd pincz so lank an einander alß du von eim

spunt zum andern gehawen magst; vnd ain ort deß raifß pint ein starken

hadern gebiß vnd czewch von eim spunt zum andern, damit fegst du die

rorn. Item wer aber sach, daß an der geheuß eim etbaß pruchß gesech,

eß wer am Mark oder czwischen dem prunen vnd den fleißpenken, daß man

den kasten nit geren ler liß sten, so mocht mon wol daß ander geheuß

lossen gen ein kasten vnd ein czafpen (sic) im abloß machen auf poden

vnd dardurch ein loch, daß daß waser unten herauß ging vnd nit ein die

einfell deß vorloren waserß. Item ob ein pruch an dem prunen gesech

auserhalb der stat oder ein der Pegnicz an roren legen oder an andern

grosen scheden, so must man daß waser ab slahen eim kasten, darinen der

slegell ist, denselben slegell must man czihen im garten. Item eß wer

noch noturftig, daß man den vorgesriben fluß ein dem garten vber 8 gar

ein fart raumet vnd albegen xx such lank ein stein vom andern aufhub

ob dem tollen, daß man dester paß geraumen mocht. Item eß ist zu sulden

kumen, daß daß waser ein gengen forczuckt hat und wider gangen ist; daß

ist deß suld, daß etbaß von froschen vnd andern vnflot fur geleckt hat.

Item ob sach wer, daß man die roren abslug im kasten eim garten, darein

sie gefast sint eim kasten, vnd man daß wasser wider an bolt lossen ein

die stat zu gen, so merk, daß du den abloß ofnest im kasten an der eich

vnd daß wasser ein weil herauß lossen gen vnd denn wider forslahen,

so der wint herwider herauß ist kumen; wann solt eß einß genß gen vom

kasten im graben piß in schon prunen, so zuriß der wint die roren, wann

eß get sust nit mit folen waser in dreien tagen, eß hab sich der weir

for erfult im garten vnd sich daß wasser gesamet. Item ob daß gesech,

daß ein pruch an roren gesech czwischen der eich und der stat maur

hintern wiltpat, darein daß en in die maur gehawen ist, so gen ausen

roren am sibel turn gen die roren durch turn, da ist ein spunt vnd ein

czafp (sic), den slach auf vnd laß daß waßer gen vnd ofen den spunt vnd

vorsecz mit hader, daß kein waser herein mug, vnd vorsich dich, daß

dir daß waser kein hadern hin einczich« (11^a-15^b). Zu baumeisterb.

166, 16 ff. ist auch folgendes zu vergleichen: »Item die zwen paum gen

albarcz durch den weir, der hoch pfoll zu einem zeichen geseczt [ist]

newen den roren, vnd gen durch daß tam pei dem Gleißhamer oder Tullnaw

genant piß zu der Snodin garten pei dem pruckell, daß der Hadermül zu

gehort, da gegen deß Langen wisen vber ligen sie durch die Pegnitz zwen

pfel daruber geslagen zu eim zeichen darein gehaut mit eim kreucz«

(9^a).

Ferner enthält unser cod. 18^a: Von deß feurß wegen. 23^a: Von den

feur laitern. 27^b: Von leuchten in der stat. 31^b: Von Reuchelperg.

34^a: Von pflaster haufen stein, pflastermeister. (Da heißt es: »Item

eß geit ein iclicher hauf, der nach der stangen wol geseczt ist, 2-1/2

ruten noch eim newen pflaster«; vgl. baumeisterb. 87, 5 ff. Ferner:

»Item eß ist vor alter herkumen, welcher ein pflaster von newen machen

wil, so hat man im geben von einer ruten 60 dn. und allen czeug czu

der hent czechen, und die ruten mesen 13 such in die firung; eß sol

die pflaster ruten haben 13 stat such.« Vgl. baumeisterb. 48, 26 ff.)

34^b: Von der wechung (weichung) vor der stat und hinnen. Vom grabe

(sic) an der furet. 35^a: Von dem tagberkseill. 36^a; Von deß wegß

wegen zu Ton. 36^b: Von weg, steg. 37^b: Vom purkheren auf der feste.

38^b: Vom heiltum. 39^b: Von keten an zu legen zum heiltum. 41^a: Vom

heimlichen gemach im loch. Den werckleut trinckgelt. 44^a: Rorenheintz.

Schutmeister. Von pferden an der arbeit. 44^b: Von dem lon. (Die

arbeitslöhne stimmen mit denen im baumeisterbuche überein.) 45^b:

Stoschel (stössel) am pflaster. Vom decker. Vom dachknecht. 46^a: Vom

morterrürer. Vom taglone. 46^b: Vom pagelt (sic). 47^a: Von der arbeit

zu gen.

Daß dieser cod. bedeutend älter als das baumeisterbuch ist, geht

unter anderm auch daraus hervor, daß des Ammans weier und weierhaus

noch immer des ~Starken~ weier und weierhaus genannt wird (vgl.

baumeisterb. 219, 15).

Einigemale wurde diese hs. auch in dem am schluße gegebenen

wortverzeichnisse benutzt und dort mit S bezeichnet.

Ich habe noch einiges zu sagen über die behandlung des textes.

Grundsatz war, änderungen der schreibweise nur da vorzunehmen, wo

die handschrift schwankte und in denselben worten bald die einfache,

bald die mit consonanten überladene schreibung darbot, wie kunftig

und kunfftig, klafter und klaffter, knopf und knopff, auf und auff,

helfen und helffen u. s. w., in welchen fällen der einfachen Schreibung

natürlich der vorzug gegeben wurde. Für ck hat die hs. öfter in den

nämlichen worten gk; ersteres wurde durchgeführt. Die verbindung dt

blieb stehen, wo sie durch den ausfall eines vocals entstanden ist,

obwohl der cod. auch in solchen fällen einfaches t zeigt: bint 236,

33; gewent 248, 31 u. s. w. Th, das namentlich im anlaute neben t

öfters erscheint, wurde beibehalten, ebenso die schwankung zwischen

anlautendem s und sch vor l, m, n, w. Bei ß, welches die hs. auslautend

durch ein langes und kurzes s, inlautend durch zwei lange s wieder

giebt, muste (weil ich, eine mittheilung des herrn prof. von Keller

misverstehend, der meinung war, daß die druckerei keine langen s mehr

gebrauche) eigenmächtig verfahren werden: auslautend wurde ß gesetzt,

inlautend ss beibehalten mit ausnahme der wenigen fälle, in denen

die hs. selbst ß schreibt (bei der zweiten hand ist diese schreibung

regel); entsprach ß (d. h. langes und kurzes s) der hs. früherem s

oder ss, wurde es auch durch diese wieder gegeben und die gemination

nach einfachen vocalen beibehalten: grass, glass. Bei den vocalen

wurde nur mit y eine änderung vorgenommen, welches von dem schreiber

höchst willkürlich gebraucht wird, namentlich in den diphthongen; nur

die præpos. ~bei~ zeigt mit ausnahme eines einzigen falles (194, 34)

immer y, doch wurde auch hier ei durchgeführt. Manchmal steht y für

ie: dienen und dynen, smieren und smyren, in welchen fällen es in ie

aufgelöst wurde. Eine auflösung fand auch statt bei anlautendem v und

inlautendem w, wenn sie für u stehen, sowie bei inlautendem u, wenn

es für v steht, doch wurde w in den diphthongen beibehalten, die auf

früheres ûw, ouw, iuw zurückgehen: pawen, frawen, trewe u. s. w. Alle

übrigen schwankungen blieben stehen; über die der vocale giebt das

wortverzeichnis aufschluß, in welchem die wichtigsten lautverhältnisse

zusammengestellt wurden.

Das wortverzeichnis selbst wird vieles zu wünschen übrig laßen, da mir

auch die nöthigen hilfsmittel nicht zu gebote waren. Manches wort, das

eine aufnahme verdient hätte, wird mir entgangen sein, sowie vielleicht

umgekehrt manches im verzeichnisse steht, das beßer weggeblieben

wäre; in beiden fällen bitte ich um nachsicht, da bei einem

wortverzeichnisse, welches sich auf das wesentlichste beschränken soll,

die gränzen von auf- und nichtaufnahme der worte schwer zu ziehen

sind. Auch die von mir einem worte gegebene bedeutung wird oft nicht

stichhaltig sein, namentlich bei den technischen ausdrücken, die im

volke zum theile nicht mehr leben und über die auch meine hilfsmittel

schwiegen; doch darf ich versichern, daß ich es an mühe und umfrage

nicht fehlen ließ, die rechte bedeutung dieser technischen ausdrücke zu

ergründen.

Für einzelne mittheilungen bin ich dem herrn prof. Weinhold in

Kiel, den herren dr Frommann und baurath Solger von hier zu dank

verpflichtet; vor allem aber habe ich herrn prof. von Keller, der auch

die revision der bogen aufs genaueste besorgte, für freundliche hilfe

und rathschläge meinen besondern dank auszusprechen.

Das sach- und ortsregister hat dr v. Weech angefertigt.

Nürnberg, 24 december 1861.

M. LEXER.

EINLEITUNG.

Nur zu lang ist die geschichte der deutschen städte ein brach liegendes

feld gewesen. Man hat wohl dann und wann dem localpatriotismus diese

und jene notiz über städtische dinge zu verdanken gehabt, aber ein

klarer einblick in den organismus der städtischen gemeinwesen war

mit ausnahme der rechtsverhältnisse doch fast nie eröffnet worden.

In neuerer zeit freilich ist, wie überall auf dem gebiete der

geschichtsforschung ein reges leben eingetreten ist, auch in dieser

richtung manches geschehen; namentlich hat die modische »wißenschaft

der culturgeschichte« gerade hier nicht unbedeutende und nachhaltige

verdienste erworben.

Von allen deutschen städten war übrigens kaum einer von den

localhistorikern schon im vorigen jahrhundert so viele aufmerksamkeit

geschenkt worden, als Nürnberg. Wer die litteratur der Nürnberger

geschichte nur flüchtig kennt, wird über die menge von »beiträgen,

untersuchungen, materialien u. s. w.« staunen, die von patriotischen

bürgern der alten reichsstadt zusammengebracht wurden, um deren

vergangenheit den nachkommen wenigstens im bilde gegenwärtig zu

erhalten, nachdem die wirkliche größe längst dahingesunken war. Aber

wer diese litteratur näher kennen lernt, wird auch eingestehen müßen,

daß trotz der vielen schriften, die wir über Nürnberg haben, doch im

grunde genommen, etwa mit ausnahme der urkundlichen publicationen, die

freilich zum großen theil auch schlecht genug ausgefallen sind, vom

wißenschaftlichen standpunkte aus die geschichte Nürnbergs noch viel zu

wenig beleuchtet und erforscht worden ist. Man hat sich gröstentheils

auf auszüge, auf modernisierte umschreibungen der originalen

aufzeichnungen beschränkt, zum theil waren auch die archive, welche das

patriziat mit großer strenge überwachte, gerade den männern, die lust

und geschick zur erforschung der vaterstädtischen geschichte gehabt

hätten, am schwersten zugänglich; kurz wir haben, außer den arbeiten

von Murr doch sehr wenig über die frühere zeit Nürnbergs, was dem

heutigen standpunkte der forschung auch nur annähernd entspräche.

Jetzt, da durch die munificenz seiner majestät des königs Maximilian

von Baiern die historische commission der Münchner akademie in

das leben getreten ist, die sofort die herausgabe der deutschen

städtechroniken ins auge faßte und mit den Nürnbergischen begann, tritt

eine reihe wichtiger aufzeichnungen zu tage, von deren dasein man,

sogar wenn sie gelegentlich benutzt worden waren, (da das citieren

nicht jedermanns sache ist) bisher gar keine kenntnis hatte.

Das baumeisterbuch von Endres Tucher, welches hier der öffentlichkeit

übergeben wird, im jahre 1464 begonnen, 1470 abgeschlossen, mit

nachträgen bis 1475 bereichert, ist eine wichtige quelle zur kenntnis

der bis in das kleinste detail ausgebildeten organisation, deren sich

schon im 15 jahrhundert das gemeinwesen Nürnbergs erfreute, um so

wichtiger, als die beziehungen des baumeisters zu hundert dingen, deren

zusammenhang mit dem baumeisteramte unser bureaukratisch geschulter

sinn kaum einsieht, einen einblick in die verschiedensten verhältnisse

der alten reichsstadt gewähren. Die centralisation, die heute die

spitzen aller amtlichen thätigkeit zusammenfaßt, jedem einzelnen

wirkungskreis nur eine höchst beschränkte entfaltung gestattet und

überall und allezeit einzugreifen im stande ist, übte damals ihre

allmächtige gewalt noch nicht aus wie jetzt. Dafür vereinigten sich in

den einzelnen ämtern alle mit deren geschäftskreis irgendwie verwandten

funktionen und der »ehrbare rath«, weit entfernt, in jeder einzelnen

amtshandlung mitzusprechen, begnügte sich mit der überwachung des

ganzen.

Die aufzeichnung Endres Tuchers hat nicht nur eine historische,

sondern auch eine praktische tendenz. Sie soll in der erinnerung

festhalten, wie er die zustände des amtes, die rechte und pflichten

des baumeisters, die beziehungen nach oben und unten vorfand und

seinerseits handhabte; sie soll aber auch den nachfolgern eine

anleitung sein, wonach sie sich künftig zu richten haben. Daher sind

mitten unter die trockene, weitschweifige aufzählung der verschiedenen

funktionen des baumeisters zahlreiche rathschläge eingeflochten, zu

nutz und frommen des späteren geschlechts, und das ist es, was der

aufzeichnung einen eigenthümlichen reiz verleiht, daß man außer dem

pflichtgetreuen beamten auch noch den kernhaften menschen auf jeder

seite des buches zu erkennen im stande ist.

Der nächste untergebene des baumeisters ist der stadt schaffer und

anschicker. Er hat die unmittelbare aufsicht über die städtischen

arbeiter, er zahlt sie jeden samstag aus, nachdem der baumeister auf

seinen vortrag freitags das geld aus der losungsstube herbeigeschafft

hat, er bewahrt vorräthe und werkzeuge, gibt sie den arbeitern heraus

und nimmt sie wieder in seine hut, nachdem er ihren zustand vorher

aufs sorgfältigste geprüft, alles schadhafte sofort zur reparatur bei

seite gelegt hat. Dafür erhält er jährlich 4 pfund, freie wohnung auf

der Peunt und holz und späne, die beim zimmern abfallen, zur feuerung.

Mit dem baumeister steht er in sehr enger verbindung; freitags und

samstags, da sie mit dem lohne der arbeiter zu thun haben, ißt er bei

Endres Tucher.[1]

Den arbeiten steht eine reihe von meistern vor, die dem baumeister

gehorsam geloben und versprechen, der stadt nutz und frommen getreulich

zu fördern und vor schaden zu bewahren: maurer und zimmermann,

steinmetz und brunnmeister, pflasterer, dachdecker, tüncher, schloßer,

wagner, hafner, glaser, büttner, schreiner, seiler, schlotfeger,

schleifer u. s. w., die mit ihren gesellen und lehrjungen an den bauten

der stadt thätig sind. Aber nicht wie etwa heutzutage wird dem meister

eine arbeit in accord gegeben, der dann seinerseits gesellen bestellt,

lehrjungen beizieht und nach belieben verwendet und bezahlt; auch diese

untergeordneten arbeiter stehen unmittelbar unter der aufsicht und im

lohne des baumeisters, auch sie geloben, ihre kraft bestens zum nutzen

der stadt anzuwenden. Es sollen aber auch, wo möglich, lauter gute

Nürnberger kinder sein; wenn einheimische arbeiter zu haben sind, muß

ihnen stets der vorzug vor den fremden eingeräumt werden; wenn doch

ein fremder geselle, von einem Nürnberger meister an den baumeister

gewiesen, arbeit begehrt, und wenn sich platz findet, soll er welche

erhalten auf 8 oder 14 tage, damit er zehrung verdiene, um weiter

wandern zu können; aber es sei solchen gegenüber vorsicht nöthig, meint

Endres Tucher, daß sie nicht etwa handwerkszeug mit sich wegtragen oder

versetzen, oder daß sie nicht etwa gar geschickt seien, um kundschaft

oder noch schlimmeres zu treiben.

Durch diese unmittelbaren beziehungen des baumeisters zu den meistern,

gesellen und lehrlingen erhalten wir denn eine, namentlich für den

nationalökonomen höchst wichtige zusammenstellung der gebräuchlichen

arbeitslöhne. In den letzten jahren, klagt Endres wiederholt, sind sie,

wie die preise aller lebensbedürfnisse, merklich gestiegen. Um diese

erhöhte ausgabe wenigstens einigermaßen zu paralysieren, sieht man auf

der andern seite gleichzeitig eine reaction eintreten. Das baden war

bekanntlich im mittelalter, namentlich in den unteren volksschichten

viel mehr bedürfnis als heutzutage. In folge der lohnerhöhung wurden

die badgelder, welche die arbeiter jede woche einnahmen, herabgesetzt.

Natürlich, bei einer preissteigerung der nächsten bedürfnisse muß

dasjenige, was in zweiter linie steht, was schon mehr zum luxus

gerechnet wird, zurücktreten. Man erfährt denn auch, wie die länge der

arbeitsstunden geregelt ist, wie nach den verschiedenen tageslängen

auch die dauer der arbeit wechselt. Am samstag endlich wird der lohn

vertheilt. Früher, erzählt Endres, hat man die auszahlung am samstag

abends vorgenommen, damit kein arbeiter vor dem feierabend die arbeit

verlaße, jetzt aber zahlt man am samstag früh, vor mittag aus, damit

die arbeiter und die armen leute vor mittag, wenn sie zur suppe gehen,

ihren weibern und kindern das geld heimbringen mögen, fleisch und

brot darum zu kaufen, das man beßer früh als abends kauft. Darum kann

doch keiner früher feierabend machen, denn die paliere haben acht,

daß sich keiner wegstehle und ziehen einem solchen bei der nächsten

löhnung den entsprechenden theil ab. Es geschah, daß leute, die

forderungen an arbeiter zu machen hatten, mit dem ansinnen zu Tucher

kamen, den arbeitern beim lohne zu gunsten des gläubigers abzüge zu

machen. Aber dieser erklärte, daß er niemand an seinem lohn pfände

oder pfänden laße; doch stehe jedem frei, am samstag um die stunde der

auszahlung sich an ort und stelle einzufinden und sich an seinen mann

zu halten, der dann geld bei sich habe. Der lohn aber wird in gutem

gelde ausbezahlt. Endres und sein schaffer zählen die summe, die sie

wochentlich aus der losungsstube erhalten, ab und vertheilen sie in

die einzelnen partien, und wenn sie »böse pfennige« darunter finden,

so »klauben sie diese aus« und geben sie den losungern wieder, welche

sie gerne umwechseln und ausdrücklich erklärt haben, sie wollten nicht,

daß man den taglöhnern und arbeitern »böses geld« gebe. Es soll dagegen

auch keiner zu viel erhalten; wenn einer einmal die arbeit ausgesetzt

hat, soll ihm das an seinem wochenlohn abgezogen werden. Sollte sich

aber der baumeister irren und einem mehr geben, als er verdient, so

darf er nicht besorgen, daß der es stillschweigend einstecke, denn,

setzt Endres hinzu, wenn er auch gern schwiege, so schweigen seine

gesellen nicht, die rügen je einer den andern.[2]

Aber nicht nur die arbeit hat der stadt baumeister zu überwachen,

auch die beschaffung des baumaterials ist ihm übertragen. So steht

er denn mit der stadt waldhauer in verbindung, bezeichnet die zum

bauholz tüchtigen bäume und überwacht das fällen der stämme. Er hat

dabei die bemerkung gemacht, daß das holz im märz, mai und september

am besten und leichtesten zu hauen sei. Wie alles im werth gestiegen

ist, so sind auch die holzpreise jetzt viel höher als noch vor wenigen

jahren. Endres gibt einen genauen tarif der preise, je nach größe und

beschaffenheit der hölzer.[3]

Es ist interessant zu sehen, daß man schon damals maßregeln treffen

muste, um dem verderben der wälder durch abholzen einhalt zu thun, ja

daß schon ganze strecken von wäldern »sehr verhauen« waren. Man schritt

deshalb streng gegen jede art von forstfrevel ein und dehnte diese

vorsorge auch auf einen fall aus, der Endres, welcher mit großer pietät

an dem alten herkommen hieng, höchst unangenehm berührte. Es war eine

uralte sitte, daß die steinbrecher vom Reuchelberg dem baumeister am

vorabende des pfingstfestes einen büschel eichenlaub schickten. Als

sie dieses auch im jahre 1462 thaten, wurden sie auf requisition des

waldamtmanns darüber zur rede gestellt und Endres sollte eine strafe

von 20 pfund bezahlen. Mit großer mühe fand er sich mit dem amtmanne

so weit ab, daß dieser gegen 30 pfennige, die er für sich behielt, der

alten sitte in zukunft nichts in den weg legte.[4]

Es waren nämlich auch die städtischen steinbrüche dem baumeister

untergeordnet. Er bestimmte die stellen, an denen steine gebrochen

werden durften, er vermittelte den einzelnen meistern die erlaubnis,

gruben anzulegen, er verfügte, wie lang an einer grube fortgearbeitet

werden, wann die arbeit an einer neuen beginnen sollte, endlich stand

auch die meßung der quadern, die nach der stadt gebracht wurden, »das

eichen« derselben unter seiner aufsicht.[5]

Ebenso wie der baumeister für das rohmaterial zu sorgen hatte, so hatte

er auch alles, wessen man sonst zu bauten bedarf, herbeizuschaffen.

Er überwachte die kalköfen, er kaufte große vorräthe von ziegeln und

dachsteinen, er sorgte für schloßerarbeiten aller art, wobei wir

denn wieder die preise aller dieser gegenstände auf das genaueste

specificiert kennen lernen. Er muß auch wagen und karren machen laßen,

die man zum transport gebraucht, er schließt contracte mit hafner,

glaser, büttner, nagelschmid, kurz mit allen handwerkern, deren

handierung irgendwie im zusammenhange mit den bedürfnissen steht, die

sich bei bauten, reparaturen u. dgl. ergeben.[6]

Wie er aber aufbaut und repariert, so muß er für die gute erhaltung des

einmal aufgeführten sorgen. So liegt ihm denn auch die reinigung der

gebäude ob. Wir verdanken dieser pflicht ein langes capitel über der

stadt »nachtmeister«.[7]

Mit dieser conservativen verbindlichkeit hängt denn auch der antheil

zusammen, den der baumeister an der feuerpolizei nimmt. Er gibt einen

genauen bericht über die eintheilung der stadt in viertel, über die

maßregeln, die, sehr praktisch, mit dieser eintheilung verbunden sind,

um der verheerung durch brände wirksam entgegentreten zu können.

An bestimmten plätzen in allen stadtvierteln sind feuerleitern, eimer,

schäffel vertheilt, eigene feuermeister sind bestellt, welche die

spritzen überwachen, die müller und badstubenbesitzer sind in das

system der löschordnung in geschickter weise mit hineinzogen, laternen

stehen in gewissen häusern bereit, um, wenn nachts ein brand ausbricht,

das dunkel wenigstens einigermaßen zu erhellen, es sind prämien auf

schleunige hilfeleistung gesetzt, kurz wir treffen systematisch

durchgeführte anordnungen, die es erklärlich machen, daß von dem alten

Nürnberg verhältnismäßig so viel erhalten ist, während so manche andere

städte durch brand fast alle erinnerungen an frühere jahrhunderte

verloren haben.[8]

Das wirksamste element in der reihe der löschanstalten ist natürlich

das waßer. Auch darüber handelt Endres Tucher weitläufig. Die Pegnitz

fließt durch die stadt, doch ist sie schwer zugänglich, da an den

meisten stellen bis hart an ihre ufer gebaut ist. Dagegen bietet ein

treffliches löschmaterial der Fischbach, der durch einen großen theil

der straßen der Lorenzer seite fließt, bald offen, bald bedeckt. Über

diesen wird denn ausführlich nach allen beziehungen berichtet, in denen

die einwohner dankbaren sinnes zu diesem waßer stehen, das der hausfrau

zum waschen und fegen, den verschiedensten gewerben zum betrieb ihrer

arbeit dient und noch vor seiner mündung in die Pegnitz zwei mühlen

treibt.[9] Nicht minder liegt die sorge für die zahlreichen brunnen

dem baumeister ob. Wir erhalten von ihm eine höchst ausführliche und

so sehr ins detail eingehende beschreibung der röhrenleitungen und

radbrunnen der stadt, daß wir gar nicht mehr im stande sind, sie bis in

das einzelne zu verfolgen.[10]

So glücklich die stadt sich durch ihren waßerreichthum schätzen

darf, so hat sie anderseits auch die gefahr von überschwemmungen zu

gewärtigen, die bei dem seichten bette der Pegnitz, welche aus dem

hügellande herabkommt, sehr häufig und dann sehr schnell eintreten.

Da hat man denn auch vorkehrungen getroffen. Die anwohner des oberen

flußes, die von Hersbruck und Lauf geben schleunig durch boten

nachricht von der drohenden gefahr.[11] Da mag dann der baumeister

harte tage gehabt haben, denn auch das waßerbauwesen war ihm

übertragen, brücken und stege, waschbänke und gräben, kurz alles, was

mit waßerbauten irgendwie zusammenhängt, hatte er zu versehen.[12]

Und nicht nur in der stadt, auch in der umgebung hatte er die wege

in ordnung zu halten, die brücken in stand zu setzen, die gräben

zu reinigen, endlich sogar die »landwehr« (verschanzungen rings um

die stadt durch schranken gegen plötzliche überfälle) war ihm zur

erhaltung anvertraut.[13] Nicht minder hatte er bei feierlichen

gelegenheiten, hohen festen u. dgl. die straßen der stadt reinigen,

den koth hinausführen, das pflaster ausbeßern zu laßen, wie er auch

die aufsicht über die ketten und schlößer[14] führte, durch die man

die straßen gegen fuhrwerk abzusperren pflegte. Das geschah wohl an

hohen festen, besonders am tage der heilthumsweisung, an welchem die

in Nürnberg aufbewahrten reichskleinodien dem volke gezeigt wurden.

Die vorbereitungen dazu nahmen seine thätigkeit mehrere tage lang in

anspruch, da unter seiner leitung das schaugerüst errichtet und manche

andere maßregel getroffen wurde, die bei dem zusammenströmen der großen

menschenmenge, die sich da jährlich am freitag nach der osteroctav in

Nürnberg einfand, nöthig sein mochte.[15] Wie das buch gar manches

enthält, was Endres Tucher nebenher beobachtet hat, so gibt er auch

gelegentlich die zahl der wagen und karren an, die an diesem feste im

jahre 1463 durch die stadtthore hereinkamen. Es waren 1266 wagen und

608 karren.[16]

Gleichwie zu dieser feier hatte Endres Tucher auch die einrichtung der

veste zu treffen, als kaiser Friedrich III im jahre 1471 in Nürnberg

erwartet wurde; eine aufzählung der mannichfachen geräthschaften, die

da den burgberg hinaufgeschickt wurden, gestattet einen reizenden

einblick in die verhältnisse jener zeit.[17]

Daß der baumeister nicht nur für das nothwendige, sondern auch für das

angenehme sorgte, zeigt ein bericht über die anpflanzung einer großen

menge von linden an verschiedenen plätzen der stadt,[18] für deren

schatten ihm noch manche generation zu dank verpflichtet war. Doch

nicht nur der technische betrieb der bauten war in seine hände gelegt,

auch die handhabung der baupolizeigesetze war mit dem amte verbunden.

Er führt in gröster weitläufigkeit alle verordnungen an, die der rath

in dieser richtung hat ergehen laßen,[19] und die das verhältnis der

bauherrn zu ihren nachbarn, zur straße u. s. w. bestimmen. Sie sind zum

theil energisch genug. Wenn einer gegen des rathes willen einen theil

seines hauses zu weit in die straße hineinbaut, wird er ohne erbarmen

niedergerißen; dasselbe, mit ansehnlicher geldstrafe verbunden,

geschieht, wenn man näher an die stadtmauer baut, als der rath bestimmt

hat. Jedes haus muß mindestens 18 schuh davon entfernt sein.

Bestrebt, seine nachfolger über nichts im unklaren zu laßen, was

mit dem amte in beziehung steht, gibt Endres im verlaufe seiner

aufzeichnung auch angaben über die verhältnisse der handwerker, die von

höchstem interesse sind.[20]

Die meister dürfen z. b. keine vorräthe aufkaufen, sondern nur so viel,

als sie zu ihren nächsten arbeiten gebrauchen; bleibt davon übrig, so

ist ihnen nicht gestattet, den rest zu verkaufen ohne die erlaubnis des

rathes. Sie sollen keinem fremden gesellen über 8 tage arbeit geben

und stets den einheimischen dem fremden vorziehen. Sie dürfen bei 10

pfund strafe nicht eine arbeit verlaßen, die sie einmal übernommen

haben; wenn ein geselle von seinem meister weggeht, ohne die begonnene

arbeit vollendet zu haben, der soll 1 pfund heller zur strafe zahlen

und bei keinem andern meister in der stadt aufnahme finden. Kein

meister darf dem anderen durch anbietung höheren lohnes seine gesellen

abspenstig machen. Ohne des raths erlaubnis soll kein meister im sommer

außerhalb der stadt arbeiten bei strafe 3jähriger verbannung. Es ist

den meistern bei strenger strafe untersagt, ihren gesellen hinfür kost

zu geben, sie sollen ihnen lediglich den gesetzten lohn bezahlen;

und kein meister oder bauherr darf mehr lohn geben, als der rath für

jedes handwerk bestimmt hat; nur bei »bosselarbeiten« ist ein kleines

trinkgeld zuläßig, doch nur ein paar tage lang. Kein geselle darf ohne

des meisters wißen eine arbeit übernehmen u. s. w. Da es vorgekommen

ist, lautet ein eingeschalteter nachtrag, daß »liederliche meister«

aufgenommen wurden, die ihr handwerk nicht verstanden, hat der rath für

die zukunft meisterprüfungen angeordnet, welche vor zwei vereideten

meistern desselben handwerks stattfinden sollen. Auch ein minimum der

lehrzeit wird wenigstens für gewisse handwerke festgesetzt. Diese

normen sind natürlich in ihrer specialisierung hier nur für die gewerbe

vorgeführt, mit denen Endres Tucher durch sein amt in beziehungen

steht. Es wird aber ein schluß durch analogie die ausdehnung derselben

principien auf die verhältnisse auch der übrigen gewerbe gestatten.

Der baumeister gelobt alle jahre dem neuen rathe gehorsam und legt

jährlich seine rechnung ab. Dieß geschieht in gegenwart der losunger

und zweier der älteren herrn.[21] Einnahmen und ausgaben werden dann

verglichen und der baumeister ist verpflichtet, über etwaige anstände

auskunft zu geben. Nach der prüfung der rechnung erhält er sein

solarium, 100 pfund neu; davon gibt er dem schreiber, welcher die

rechnung abgeschrieben hat, 8 pfund alt, nebst »papier und copert«,

dem hausknecht aber des rathhauses 8 groschen oder 60 pfennige zu

trinkgeld. Hierauf wird vor versammeltem rathe darüber referiert und

wenn der baumeister im rathe ist, muß er indess aus dem sitzungssaale

abtreten. Nach dem vortrage pflegt ihn der rath zu bitten, für das

nächste jahr das amt wieder zu versehen. Außer seiner fixen besoldung

hat er dann auch noch andere bezüge.

Seine vorgänger hatten größere gehabt, einigen war sogar ein pferd

gehalten worden; ihm gebühren nur noch späne und abfälle vom

zimmerholz, die ihm auf der stadt kosten in seine behausung gefahren

werden. Man verkauft sie und lost daraus jährlich etwa 60 pfund alt.

Diess geld nimmt Endres Tuchers hausfrau in empfang, wie es alte

sitte ist, daß die baumeisterin das einnimmt; der schaffer, der es

einsammelt, erhält dafür von ihr zum neuen jahr ein geschenk, ein hemd

oder dergleichen. Die trinkgelder, welche die werkleute den dienstboten

des baumeisters geben, und die jährlich etwa 20 bis 24 pfund alt

betragen, sammelt Endres in einer büchse. Diese gelder haben vor alters

etliche baumeister selbst behalten; er behält nur die hälfte oder etwas

darüber und vertheilt den rest unter die dienstboten. Von seinem theil

aber muß seine hausfrau fische und wein bestellen und er lädt am weißen

sonntag oder 8 tage danach drei bedienstete der stadt, die seinem amte

am nächsten stehen, natürlich auch seinen getreuen schaffer darunter,

zu sich, sagt ihnen, daß er rechnung abgelegt habe und gibt ihnen einen

rechenwein.[22]

Ein eigenes capitel handelt von dem, »was ein baumeister in guter acht

haben soll.«[23]

Er soll täglich bei den städtischen arbeiten ab und zu gehen und

überall umschau halten, ob alles in ordnung vor sich gehe, denn diese

unmittelbare überwachung fördert die arbeit; mindestens ein mal

des jahres soll er die steinbrüche besuchen und sich durch eigenen

augenschein von dem fortgang und gedeihen der arbeit überzeugen;

eben so oft soll er die schlößer an allen stadtthoren untersuchen

und mit baumöl schmieren laßen, daß es keinen aufenthalt gebe, wenn

etwa plötzlich zur nachtzeit eines geöffnet werden müße; um Michaelis

soll er jährlich alle waßerbauten, mauern und zäune besichtigen und

noch bevor die kälte eintritt, die nöthigen reparaturen befehlen; er

hat die pflicht von zeit zu zeit nachzusehen, ob alle vorkehrungen

getroffen sind, die bei einem schnellen wachsen der Pegnitz sich als

nothwendig ergeben haben; er soll oft um die stadt reiten und den

zustand der ringmauern prüfen; auch zu den thürmen an der stadtmauer

hat er die schlüßel und ist verbunden, sie außen und innen im stande zu

halten und jeder etwaigen ausschreitung der thurner entgegenzutreten;

aus den zwingern soll er im herbst allen unrath beseitigen laßen und

anstalt treffen, daß im winter der schnee von den mauern weggeschaufelt

werde; er soll auch dem pflaster seine aufmerksamkeit schenken und

die reinigung der straßen nicht versäumen; wenn ein turnier am markt

gehalten wird, so ist er es, dem die aufrichtung der schranken zusteht;

nicht minder hat er die oberaufsicht über den stadtgraben, dessen

gras den findelhäusern zur nutznießung gehört, und über die hirsche

und rehe, die im graben hinter St. Katrein gehegt werden, denen der

stadt waldhauer auf des baumeisters anordnung zu zeiten junge föhren

in den graben wirft, »daran zu kiefen.«[24] Überhaupt hat er die sorge

für die erhaltung der baulichkeiten der stadt, so auch für den schönen

brunnen, der bei den volksfesten auf dem markte eine große anziehung

auf die schaulustigen ausübt, die sich auf das gitter stellen wollen,

um weitere umsicht zu genießen. Da jedoch der brunnen gefahr läuft,

dadurch verdorben zu werden, so hat Endres das sinnreiche mittel

erdacht, ein paar männer mit spritzen dort aufzustellen, die denn alle

neugier zudringlicher mit einem kräftigen waßerstrahl erfolgreich

abwehren.

Er hat ferner eine reihe von verpflichtungen gegen gewisse gewerbe

und personen, die in diesem capitel alle ausführlich verzeichnet und

ein neuer beweis für die bis ins kleinste ausgebildete ordnung sind,

wodurch sich die organisation des nürnbergischen öffentlichen lebens

auszeichnete.

Nachdem wir so den hauptinhalt des baumeisterbuches in kürze skizziert

haben, wird noch einiges über den charakter dieser aufzeichnung

beizufügen sein.

Endres Tuchers Baumeisterbuch der Stadt Nürnberg · 第 1 / 35 段