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Anmerkungen zur Transkription
Kommentare zur den Original-Handschriften wurden in der gedruckten
Ausgabe am jeweiligen Seitenende vermerkt; diese finden sich im
vorliegenden Text zusammenhängend am Ende des Dokuments (siehe
"ANMERKUNGEN ZU DEN EINZELNEN SEITEN". Das Inhaltsverzeichnis wurde
dagegen an den Anfang des Textes verschoben.
Von der Normalschrift abweichende Schriftschnitte wurden durch die
folgenden Sonderzeichen hervorgehoben:
kursiv: _Unterstriche_
gesperrt: ~Tilden~
fett: =Gleichheitszeichen=
Kapitälchen: /Schrägstriche/
Hochgestellte Zeichen wurden durch ein Caret-Symbol (^a) gekennzeichnet;
tiefgestellte Zeichen dagegen durch einen vorangestellten Unterstrich,
wobei die Zeichen in geschweifte Klammern gesetzt wurden (_{a}).
Weitere Anmerkungen finden sich am Ende dieses Buches.
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BIBLIOTHEK
DES
LITTERARISCHEN VEREINS
IN STUTTGART.
LXIV.
STUTTGART.
GEDRUCKT AUF KOSTEN DES LITTERARISCHEN VEREINS.
1862.
PROTECTOR
DES LITTERARISCHEN VEREINS IN STUTTGART:
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG.
*
VERWALTUNG:
~Präsident~:
Dr ~A. v. Keller~, ordentlicher professor an der k.
universität in Tübingen.
Kassier:
Dr ~Zech~, ordentlicher professor an der k. universität in
Tübingen.
Agent:
~Fues~, sortimentsbuchhändler in Tübingen.
*
GESELLSCHAFTSAUSSCHUSS:
Dr ~Böhmer~, stadtbibliothekar in Frankfurt a. M.
G. freiherr v. ~Cotta~, k. bayerischer kämmerer in Stuttgart.
Dr K. v. ~Gerber~, kanzler der k. universität in Tübingen.
Hofrath dr ~Grimm~, mitglied der k. akademie in Berlin.
Dr G. v. ~Karajan~, vicepräsident der k. akademie in Wien.
Dr E. v. ~Kausler~, vicedirector des k. geheimen haus- und
staatsarchivs in Stuttgart.
Dr ~Klüpfel~, bibliothekar an der k. universität in Tübingen.
Dr O. v. ~Klumpp~, director der k. privatbibliothek in
Stuttgart.
Dr ~Maurer~, ordentlicher professor an der k. universität in
München.
Dr ~Menzel~ in Stuttgart.
Dr ~Pauli~, ordentlicher professor an der k. universität in
Tübingen.
Dr ~Wackernagel~, ordentlicher professor an der universität in
Basel.
ENDRES TUCHERS
BAUMEISTERBUCH
DER STADT NÜRNBERG
(1464-1475)
MIT EINER EINLEITUNG UND SACHLICHEN ANMERKUNGEN
VON
/Dr/ FRIEDRICH VON WEECH
HERAUSGEGEBEN
DURCH
/Dr/ MATTHIAS LEXER.
STUTTGART.
GEDRUCKT AUF KOSTEN DES LITTERARISCHEN VEREINS
NACH BESCHLUSS DES AUSSCHUSSES VOM JUNI 1861.
1862.
DRUCK VON H. LAUPP IN TÜBINGEN.
INHALTSÜBERSICHT.
Seite
Vorwort V
Einleitung 1
Baumeisterbuch 17
Nachtrag 294
Fewerpüchel 327
Topographische anmerkungen 334
Sachregister 347
Personenregister 350
Ortsregister 359
Wortverzeichnis 361
VORWORT.
Die handschrift A, welche der ausgabe des baumeisterbuches zu grunde
liegt, gehört in die bibliothek der familie Merkel zu Nürnberg, aus
welcher wir sie durch gütige vermittelung des herrn prof. dr Hegel
in Erlangen zur benutzung erhielten. Es ist ein starker folioband
von 229 blättern, deren erstes und letztes von pergament die übrigen
von starkem papiere sind, das kein waßerzeichen trägt. Der vordere
deckel fehlt, der hintere besteht aus holz mit leder überzogen und
reich mit messing beschlagen. Auf dem ersten pergamentblatte ist in
verblaßter schrift zu lesen: ~Daz Buch ist der Stat zu Nuremberg~,
woraus, sowie aus der sorgfältigen und schönen schrift des codex
nicht undeutlich hervorgeht, daß wir in demselben ein officielles,
für den rath angefertigtes exemplar, vielleicht sogar jenes vor uns
haben, welches Endres Tucher selbst dem rathe geschenkt hat (vgl. die
einleitung s. 14).
Die ersten 27 blätter sind nicht foliiert; im abdrucke wurden sie mit
römischen ziffern bezeichnet. Das erste papierblatt ist unbeschrieben,
auf der kehrseite des zweiten beginnt mit einer schönen blaurothweißen
initiale die vorrede: 1461. Nachdem vnd herr Hanns Coler u. s. w. Die
folgenden 16 blätter enthalten ein ausführliches register zu dem buche,
welches nicht mit abgedruckt wurde; bl. xvii^b-xxi^a sind leer, dann
folgt der kalender bis xxvi^b, worauf nach einem leeren blatte das
eigentliche baumeisterbuch beginnt und mit ihm auch die foliierung der
blätter von der hand des abschreibers. Sie ist, wie aus dem register
hervorgeht, so eingerichtet, daß je zwei eben aufgeschlagene seiten
des buches als ein blatt genommen werden; 1^b und 2^a bilden also blatt
2 u. s. w. Die einzelnen abschnitte haben rothe überschriften und
blauweißrothe initialen; die initialen der absätze, zwischen denen je
ein raum von drei zeilen gelaßen ist, sind roth gemalt. Am ende jeden
abschnittes ist ein größerer raum offenbar für etwaige nachträge leer
geblieben. Die schrift, welche ganz jenen charakter trägt, den wir in
officiellen aufzeichnungen des 15 jh. finden, ist äußerst sorgfältig
und nur selten durch eine correctur entstellt. Mit dem nachtrage
beginnt 201^b die zweite hand, deren schrift ebenfalls sorgfältig, aber
mehr verzogen und spitzig ist, wie die der ersten. Das ganze schließt
220^b: die mit den sleypffen wasser zu füren. Die letzte seite sowie
das darauf folgende pergamentblatt ist leer. Auf der innenseite des
hinteren deckels steht von einer hand aus dem ende des 16 Jh.: »Ludwig
Pfintzing Weyermaister Fol. 181« (s. 268, 13); es ist die gleiche hand,
von der auch manche randbemerkungen im codex herrühren, die meist kurze
inhaltsangaben von einzelnen absätzen enthalten.
Die codd. B und C, welche ich, wie weiter unten gezeigt werden soll,
für abschriften von A halte, befinden sich auf dem k. archive in
Nürnberg. Der cod. B besteht aus 229 blättern in fol. und trägt die
nr 305; der einband ist von holz. Nach drei leeren blättern beginnt
der text auf der kehrseite des 4 bl.: Nachdem vnd herr Hanns Coler
u. s. w. Die hand, welche diesen und auch den cod. C geschrieben, läßt
sich leicht erkennen; es sind die nämlichen, wenn auch etwas kleineren
züge wie im nachtrage zu A und in den hin und wieder angebrachten
correcturen dieser handschrift. Die einrichtung von B stimmt ganz mit A
überein, nur sind die einzelnen absätze, die auf je zwei seiten stehen,
numeriert, weshalb auch im kalender auf diese randziffern und nicht wie
in A auf die anfangsbuchstaben der absätze verwiesen wird (s. 19 anm.).
Auf bl. 114^a steht die überschrift: »Von der rören im schysgraben«,
sonst ist die seite leer. Nach dem abschnitte »von dem tagwerck seyl«
hat bl. 182^b eine hand des 16 jh. folgendes hinzugefügt: »Item 51200
schuch ist ein ganczer morgen oder ein tagwerg. Item 25600 schuch ist
ein halber morgen oder tagwerg. Item 12800 schuch ist ein firtell ains
morgenns. Item 3200 schueh ist ein sechtzehennthayll einß morgen.« Auf
das leere 189 bl. folgt der nachtrag ganz wie in A, der 209^a schließt.
Auf den noch übrigen blättern hat der codex weitere nachträge und zwar:
209^b von der gleichen hand: »Ratslag der wassergreffen etlicher gepew
vnd gebrechen halb an und in dem wasser der Pegnitz in und bey der
stat anno 1482 in herrn Niclas Grolands frage fer. 4 post Mauricy
1482.« Als »wassergraven« werden aufgeführt: Ulerich Schilt, Cuntz
Hofman, Hanns Mülner, Ulerich Fischer, alle von Amberg. Auf diesen
»ratslag«, der bis 210^b reicht, folgen von derselben hand noch zwei:
»Ein Ratslag aller wasser Reder untterhalb der weydenmüll im 89 jar
gesehen und in einem erberen Ratt erkant dem folg zu thun u. s. w.
der Ratslag solt geschriben worden sein nach dem Ratslag der hernach
volgt vom mülberck, wann der Ratslag ist vil jünger (211^a-213^a).«
»1488 jar. Ein ratschlag alß mülberckß halben hye im 88 jar geschehen,
und der Ratschlag solt ee sten dann der Ratslag der vor stet der
wasserreder halben« (214^b-218^a). Das ursprünglich leere 219 bl.
hat ein späterer benutzt, um einige bestimmungen über die mühlen
von Nürnberg aufzuschreiben vom jahre 1537 und 1633. Auf bl. 220^a
steht wieder von der ersten hand eine urkunde über die verleihung der
Mang auf der Schütt »dem ersamen Hanns Heer von Kempten, anno 1489«,
und auf dem folgenden blatte von eben derselben hand zwei verträge:
Seitz Pfintzing, der stadt baumeister, bestellt vorläufig auf ein jar
den Endres Guldein zu einem deckermeister, anno 1489; eben derselbe
bestellt 1490 den Ulrich Yberer auf drei jare zu einem säger der stadt.
Auf bl. 222^b steht von einer hand des 16 jh. eine urkunde vom jahre
1492 über die schlichtung des streites wegen der Weidenmül zwischen
Hanns Imhoff und Contz Prewß. Dann noch fünf leere blätter.
Der cod. C hat die nr 404, im ganzen 272 bl., deren erstes und letztes
von pergament; der einband ist von leder mit messingbeschlägen. Auf dem
ersten blatte steht: »Michel Beheim pawmeister 1502« und zwar von der
nämlichen hand, von der auch im cod. manche randbemerkungen geschrieben
sind. Die schriftzüge sind etwas größer wie in B, doch unverkennbar von
derselben hand; auch die einrichtung trifft mit B überein mit ausnahme
des nachtrages, dessen einzelne abschnitte der schreiber jenen stellen
des baumeisterbuches angefügt hat, wohin sie gehören, weshalb in C auch
die einleitenden worte zum nachtrage fehlen. Aus versehen sind auch
im abdrucke s. 199-201 einige absätze dort stehen geblieben, wo sie
der cod. C hat, während sie in A später, wenn auch nicht im nachtrage
folgen. Auf bl. 252 steht die urkunde über die verleihung der Mang vom
j. 1489 wie in B; dann folgen noch 18 leere blätter. B und C haben
stierkopfpapier.
Diese zwei codices sind abschriften von A und zwar von der nämlichen
hand, die in A den nachtrag geschrieben; B hat die einrichtung von A
mit ausnahme der verweisungen im kalender noch vollständig beibehalten,
C suchte aus den zwei theilen des baumeisterbuches ein ganzes zu
machen, wie oben gezeigt wurde. Die gleiche hand erkennen wir auch
in den correcturen von A, die vielleicht eben bei der abschriftnahme
angebracht worden sind; aber den deutlichsten beweis für die
ursprünglichkeit von A und die identität des schreibers von B und C
bietet die sprache selbst. Mit ausnahme einzelner abweichungen in der
orthographie geben nämlich BC den text von A, soweit ihn die erste hand
geschrieben, getreu wieder und ebenso die eigenthümlichen formen und
laute, die wir im nachtrage finden, wo z. b. für kurzes und langes a
fast immer o, ~lun lunen~ statt lon lonen steht u. s. w.
Ein vierter codex, der hier in betracht kommt, wurde erst
nachträglich, nachdem der druck nahezu vollendet war, in der Nürnberger
stadtbibliothek aufgefunden: »cod. chart. /S. XV/ (erste hälfte)
fol. oblong. Schwarz 450«. Er zählt 49 beschriebene blätter und bietet
seinem inhalte nach ganze abschnitte aus dem baumeisterbuche dar,
oft wörtlich mit diesem übereinstimmend, zum größeren theile aber
in kürzerer faßung. Es liegt die vermuthung nahe, daß Endres Tucher
diese aufzeichnungen bei der ausarbeitung seines baumeisterbuches
benutzt habe. Ich will eine nähere beschreibung der auch der sprache
nach interessanten handschrift hier geben und jenes, worin sie vom
baumeisterbuche abweicht oder was sie mehr bietet als dieses, hier
nachtragen.
Auf den ersten zwei blättern, deren obere hälfte zum theile fehlt,
steht das register, dann auf bl. 2^a: »Item die hernach gesriben
artickell alß vor alter herkwmen ist, daß pwchell außweiß vnd hernach
gesriben stet.« Von den deutschen herren heißt es: »Item eß. sullen
die tewczen heren den vischpach nemen pei dem inern spitell turen und
durch die mawr leiten wber den grawen jn iren hoff vnd wider ein die
stat laiten awf ir kost, daß die stat keinerlei hilf oder stewr daran
tonn.« Und weiter: »Item eß ist zu sulden kumen /XXXV/^o (von
späterer hand in /XXXVI/^o corrigiert), daß die czbw truchen
uber den graben schaden heten genumen, daß sie (nämlich die deutschen
herren) keinerlei daran machen wolten, do ließ in der paumeister den
pach vorseczen wol auf /XIII/ tag, daß sie keinlerlei (sic)
daran machen wolten; do kunten sie vor gesmack nit im hoff weleiben
und musten daran arbeiten« (vgl. baumeisterb. 227, 20-28). Bl. 3^a:
Die pruckell uber Fischpach. 6^a: Vom Fischpach. 8^a: Vom schön
prunen. Bei diesem abschnitte hat der Schwarzische cod. folgendes im
baumeisterbuche nicht enthaltene: »Item eß ist zu sulden kumen, daß
man der geheuß mit dem wasser i vorloß und sein nicht gewinden kunt,
wan eß ging vnter sich ein daß lant, wan eß ist an vil enten an dem
Mark vil alcz gemewrß von gebelben, vnd merk, wie duß daß waßer suchen
solt. Item zum ersten prich [an] czweien enten auf pei /XX/
suchen von einander vnd slach daß wasser ab vnd mach II spunt durch
die roren, die einß fingerß oder czweier dick sei vnd laß dir ein ror
machen alß weit alß der spunt ist vnd secz darauf 1 stock mit 1 ror vnd
stek in paid vnd stok (sic) formachß gena vnd mach darob ein spunt,
daß du mit der hent hin ein mugst greufen vnd nim hodern vnd formachß
rein oberhalb rorß vnd webarß wol vnd hert vnd spunt zw vnd loß daß
wasser wider an; get eß im ror vber sich so ist der schad ober halb,
get eß aber nit, so ist er vnter halb musterß. Item wer aber sach,
daß man eß nicht gefinden mocht, so mocht man wol furpaß mustern alß
vor, man mocht eß auch mit roren stoken mustern pei /VIII/ such
hoch alß rorn, aber du must ie daß waser vor seczen, daß es nit ober
halb stok mug. vnd pint eiß (einß?) reb seilß an hader, loß daß drum
herauß gen, daß dir die hadern daß waser nit nem. Item dardurch man
die spunt macht daß ist darumb, ob etbaß sich in ein roren vorsleimet,
so nim gespalten raif vnd sneid kerben an den orten vnd pincz gebiß zu
hauffen, daß stark sei vnd pincz so lank an einander alß du von eim
spunt zum andern gehawen magst; vnd ain ort deß raifß pint ein starken
hadern gebiß vnd czewch von eim spunt zum andern, damit fegst du die
rorn. Item wer aber sach, daß an der geheuß eim etbaß pruchß gesech,
eß wer am Mark oder czwischen dem prunen vnd den fleißpenken, daß man
den kasten nit geren ler liß sten, so mocht mon wol daß ander geheuß
lossen gen ein kasten vnd ein czafpen (sic) im abloß machen auf poden
vnd dardurch ein loch, daß daß waser unten herauß ging vnd nit ein die
einfell deß vorloren waserß. Item ob ein pruch an dem prunen gesech
auserhalb der stat oder ein der Pegnicz an roren legen oder an andern
grosen scheden, so must man daß waser ab slahen eim kasten, darinen der
slegell ist, denselben slegell must man czihen im garten. Item eß wer
noch noturftig, daß man den vorgesriben fluß ein dem garten vber 8 gar
ein fart raumet vnd albegen xx such lank ein stein vom andern aufhub
ob dem tollen, daß man dester paß geraumen mocht. Item eß ist zu sulden
kumen, daß daß waser ein gengen forczuckt hat und wider gangen ist; daß
ist deß suld, daß etbaß von froschen vnd andern vnflot fur geleckt hat.
Item ob sach wer, daß man die roren abslug im kasten eim garten, darein
sie gefast sint eim kasten, vnd man daß wasser wider an bolt lossen ein
die stat zu gen, so merk, daß du den abloß ofnest im kasten an der eich
vnd daß wasser ein weil herauß lossen gen vnd denn wider forslahen,
so der wint herwider herauß ist kumen; wann solt eß einß genß gen vom
kasten im graben piß in schon prunen, so zuriß der wint die roren, wann
eß get sust nit mit folen waser in dreien tagen, eß hab sich der weir
for erfult im garten vnd sich daß wasser gesamet. Item ob daß gesech,
daß ein pruch an roren gesech czwischen der eich und der stat maur
hintern wiltpat, darein daß en in die maur gehawen ist, so gen ausen
roren am sibel turn gen die roren durch turn, da ist ein spunt vnd ein
czafp (sic), den slach auf vnd laß daß waßer gen vnd ofen den spunt vnd
vorsecz mit hader, daß kein waser herein mug, vnd vorsich dich, daß
dir daß waser kein hadern hin einczich« (11^a-15^b). Zu baumeisterb.
166, 16 ff. ist auch folgendes zu vergleichen: »Item die zwen paum gen
albarcz durch den weir, der hoch pfoll zu einem zeichen geseczt [ist]
newen den roren, vnd gen durch daß tam pei dem Gleißhamer oder Tullnaw
genant piß zu der Snodin garten pei dem pruckell, daß der Hadermül zu
gehort, da gegen deß Langen wisen vber ligen sie durch die Pegnitz zwen
pfel daruber geslagen zu eim zeichen darein gehaut mit eim kreucz«
(9^a).
Ferner enthält unser cod. 18^a: Von deß feurß wegen. 23^a: Von den
feur laitern. 27^b: Von leuchten in der stat. 31^b: Von Reuchelperg.
34^a: Von pflaster haufen stein, pflastermeister. (Da heißt es: »Item
eß geit ein iclicher hauf, der nach der stangen wol geseczt ist, 2-1/2
ruten noch eim newen pflaster«; vgl. baumeisterb. 87, 5 ff. Ferner:
»Item eß ist vor alter herkumen, welcher ein pflaster von newen machen
wil, so hat man im geben von einer ruten 60 dn. und allen czeug czu
der hent czechen, und die ruten mesen 13 such in die firung; eß sol
die pflaster ruten haben 13 stat such.« Vgl. baumeisterb. 48, 26 ff.)
34^b: Von der wechung (weichung) vor der stat und hinnen. Vom grabe
(sic) an der furet. 35^a: Von dem tagberkseill. 36^a; Von deß wegß
wegen zu Ton. 36^b: Von weg, steg. 37^b: Vom purkheren auf der feste.
38^b: Vom heiltum. 39^b: Von keten an zu legen zum heiltum. 41^a: Vom
heimlichen gemach im loch. Den werckleut trinckgelt. 44^a: Rorenheintz.
Schutmeister. Von pferden an der arbeit. 44^b: Von dem lon. (Die
arbeitslöhne stimmen mit denen im baumeisterbuche überein.) 45^b:
Stoschel (stössel) am pflaster. Vom decker. Vom dachknecht. 46^a: Vom
morterrürer. Vom taglone. 46^b: Vom pagelt (sic). 47^a: Von der arbeit
zu gen.
Daß dieser cod. bedeutend älter als das baumeisterbuch ist, geht
unter anderm auch daraus hervor, daß des Ammans weier und weierhaus
noch immer des ~Starken~ weier und weierhaus genannt wird (vgl.
baumeisterb. 219, 15).
Einigemale wurde diese hs. auch in dem am schluße gegebenen
wortverzeichnisse benutzt und dort mit S bezeichnet.
Ich habe noch einiges zu sagen über die behandlung des textes.
Grundsatz war, änderungen der schreibweise nur da vorzunehmen, wo
die handschrift schwankte und in denselben worten bald die einfache,
bald die mit consonanten überladene schreibung darbot, wie kunftig
und kunfftig, klafter und klaffter, knopf und knopff, auf und auff,
helfen und helffen u. s. w., in welchen fällen der einfachen Schreibung
natürlich der vorzug gegeben wurde. Für ck hat die hs. öfter in den
nämlichen worten gk; ersteres wurde durchgeführt. Die verbindung dt
blieb stehen, wo sie durch den ausfall eines vocals entstanden ist,
obwohl der cod. auch in solchen fällen einfaches t zeigt: bint 236,
33; gewent 248, 31 u. s. w. Th, das namentlich im anlaute neben t
öfters erscheint, wurde beibehalten, ebenso die schwankung zwischen
anlautendem s und sch vor l, m, n, w. Bei ß, welches die hs. auslautend
durch ein langes und kurzes s, inlautend durch zwei lange s wieder
giebt, muste (weil ich, eine mittheilung des herrn prof. von Keller
misverstehend, der meinung war, daß die druckerei keine langen s mehr
gebrauche) eigenmächtig verfahren werden: auslautend wurde ß gesetzt,
inlautend ss beibehalten mit ausnahme der wenigen fälle, in denen
die hs. selbst ß schreibt (bei der zweiten hand ist diese schreibung
regel); entsprach ß (d. h. langes und kurzes s) der hs. früherem s
oder ss, wurde es auch durch diese wieder gegeben und die gemination
nach einfachen vocalen beibehalten: grass, glass. Bei den vocalen
wurde nur mit y eine änderung vorgenommen, welches von dem schreiber
höchst willkürlich gebraucht wird, namentlich in den diphthongen; nur
die præpos. ~bei~ zeigt mit ausnahme eines einzigen falles (194, 34)
immer y, doch wurde auch hier ei durchgeführt. Manchmal steht y für
ie: dienen und dynen, smieren und smyren, in welchen fällen es in ie
aufgelöst wurde. Eine auflösung fand auch statt bei anlautendem v und
inlautendem w, wenn sie für u stehen, sowie bei inlautendem u, wenn
es für v steht, doch wurde w in den diphthongen beibehalten, die auf
früheres ûw, ouw, iuw zurückgehen: pawen, frawen, trewe u. s. w. Alle
übrigen schwankungen blieben stehen; über die der vocale giebt das
wortverzeichnis aufschluß, in welchem die wichtigsten lautverhältnisse
zusammengestellt wurden.
Das wortverzeichnis selbst wird vieles zu wünschen übrig laßen, da mir
auch die nöthigen hilfsmittel nicht zu gebote waren. Manches wort, das
eine aufnahme verdient hätte, wird mir entgangen sein, sowie vielleicht
umgekehrt manches im verzeichnisse steht, das beßer weggeblieben
wäre; in beiden fällen bitte ich um nachsicht, da bei einem
wortverzeichnisse, welches sich auf das wesentlichste beschränken soll,
die gränzen von auf- und nichtaufnahme der worte schwer zu ziehen
sind. Auch die von mir einem worte gegebene bedeutung wird oft nicht
stichhaltig sein, namentlich bei den technischen ausdrücken, die im
volke zum theile nicht mehr leben und über die auch meine hilfsmittel
schwiegen; doch darf ich versichern, daß ich es an mühe und umfrage
nicht fehlen ließ, die rechte bedeutung dieser technischen ausdrücke zu
ergründen.
Für einzelne mittheilungen bin ich dem herrn prof. Weinhold in
Kiel, den herren dr Frommann und baurath Solger von hier zu dank
verpflichtet; vor allem aber habe ich herrn prof. von Keller, der auch
die revision der bogen aufs genaueste besorgte, für freundliche hilfe
und rathschläge meinen besondern dank auszusprechen.
Das sach- und ortsregister hat dr v. Weech angefertigt.
Nürnberg, 24 december 1861.
M. LEXER.
EINLEITUNG.
Nur zu lang ist die geschichte der deutschen städte ein brach liegendes
feld gewesen. Man hat wohl dann und wann dem localpatriotismus diese
und jene notiz über städtische dinge zu verdanken gehabt, aber ein
klarer einblick in den organismus der städtischen gemeinwesen war
mit ausnahme der rechtsverhältnisse doch fast nie eröffnet worden.
In neuerer zeit freilich ist, wie überall auf dem gebiete der
geschichtsforschung ein reges leben eingetreten ist, auch in dieser
richtung manches geschehen; namentlich hat die modische »wißenschaft
der culturgeschichte« gerade hier nicht unbedeutende und nachhaltige
verdienste erworben.
Von allen deutschen städten war übrigens kaum einer von den
localhistorikern schon im vorigen jahrhundert so viele aufmerksamkeit
geschenkt worden, als Nürnberg. Wer die litteratur der Nürnberger
geschichte nur flüchtig kennt, wird über die menge von »beiträgen,
untersuchungen, materialien u. s. w.« staunen, die von patriotischen
bürgern der alten reichsstadt zusammengebracht wurden, um deren
vergangenheit den nachkommen wenigstens im bilde gegenwärtig zu
erhalten, nachdem die wirkliche größe längst dahingesunken war. Aber
wer diese litteratur näher kennen lernt, wird auch eingestehen müßen,
daß trotz der vielen schriften, die wir über Nürnberg haben, doch im
grunde genommen, etwa mit ausnahme der urkundlichen publicationen, die
freilich zum großen theil auch schlecht genug ausgefallen sind, vom
wißenschaftlichen standpunkte aus die geschichte Nürnbergs noch viel zu
wenig beleuchtet und erforscht worden ist. Man hat sich gröstentheils
auf auszüge, auf modernisierte umschreibungen der originalen
aufzeichnungen beschränkt, zum theil waren auch die archive, welche das
patriziat mit großer strenge überwachte, gerade den männern, die lust
und geschick zur erforschung der vaterstädtischen geschichte gehabt
hätten, am schwersten zugänglich; kurz wir haben, außer den arbeiten
von Murr doch sehr wenig über die frühere zeit Nürnbergs, was dem
heutigen standpunkte der forschung auch nur annähernd entspräche.
Jetzt, da durch die munificenz seiner majestät des königs Maximilian
von Baiern die historische commission der Münchner akademie in
das leben getreten ist, die sofort die herausgabe der deutschen
städtechroniken ins auge faßte und mit den Nürnbergischen begann, tritt
eine reihe wichtiger aufzeichnungen zu tage, von deren dasein man,
sogar wenn sie gelegentlich benutzt worden waren, (da das citieren
nicht jedermanns sache ist) bisher gar keine kenntnis hatte.
Das baumeisterbuch von Endres Tucher, welches hier der öffentlichkeit
übergeben wird, im jahre 1464 begonnen, 1470 abgeschlossen, mit
nachträgen bis 1475 bereichert, ist eine wichtige quelle zur kenntnis
der bis in das kleinste detail ausgebildeten organisation, deren sich
schon im 15 jahrhundert das gemeinwesen Nürnbergs erfreute, um so
wichtiger, als die beziehungen des baumeisters zu hundert dingen, deren
zusammenhang mit dem baumeisteramte unser bureaukratisch geschulter
sinn kaum einsieht, einen einblick in die verschiedensten verhältnisse
der alten reichsstadt gewähren. Die centralisation, die heute die
spitzen aller amtlichen thätigkeit zusammenfaßt, jedem einzelnen
wirkungskreis nur eine höchst beschränkte entfaltung gestattet und
überall und allezeit einzugreifen im stande ist, übte damals ihre
allmächtige gewalt noch nicht aus wie jetzt. Dafür vereinigten sich in
den einzelnen ämtern alle mit deren geschäftskreis irgendwie verwandten
funktionen und der »ehrbare rath«, weit entfernt, in jeder einzelnen
amtshandlung mitzusprechen, begnügte sich mit der überwachung des
ganzen.
Die aufzeichnung Endres Tuchers hat nicht nur eine historische,
sondern auch eine praktische tendenz. Sie soll in der erinnerung
festhalten, wie er die zustände des amtes, die rechte und pflichten
des baumeisters, die beziehungen nach oben und unten vorfand und
seinerseits handhabte; sie soll aber auch den nachfolgern eine
anleitung sein, wonach sie sich künftig zu richten haben. Daher sind
mitten unter die trockene, weitschweifige aufzählung der verschiedenen
funktionen des baumeisters zahlreiche rathschläge eingeflochten, zu
nutz und frommen des späteren geschlechts, und das ist es, was der
aufzeichnung einen eigenthümlichen reiz verleiht, daß man außer dem
pflichtgetreuen beamten auch noch den kernhaften menschen auf jeder
seite des buches zu erkennen im stande ist.
Der nächste untergebene des baumeisters ist der stadt schaffer und
anschicker. Er hat die unmittelbare aufsicht über die städtischen
arbeiter, er zahlt sie jeden samstag aus, nachdem der baumeister auf
seinen vortrag freitags das geld aus der losungsstube herbeigeschafft
hat, er bewahrt vorräthe und werkzeuge, gibt sie den arbeitern heraus
und nimmt sie wieder in seine hut, nachdem er ihren zustand vorher
aufs sorgfältigste geprüft, alles schadhafte sofort zur reparatur bei
seite gelegt hat. Dafür erhält er jährlich 4 pfund, freie wohnung auf
der Peunt und holz und späne, die beim zimmern abfallen, zur feuerung.
Mit dem baumeister steht er in sehr enger verbindung; freitags und
samstags, da sie mit dem lohne der arbeiter zu thun haben, ißt er bei
Endres Tucher.[1]
Den arbeiten steht eine reihe von meistern vor, die dem baumeister
gehorsam geloben und versprechen, der stadt nutz und frommen getreulich
zu fördern und vor schaden zu bewahren: maurer und zimmermann,
steinmetz und brunnmeister, pflasterer, dachdecker, tüncher, schloßer,
wagner, hafner, glaser, büttner, schreiner, seiler, schlotfeger,
schleifer u. s. w., die mit ihren gesellen und lehrjungen an den bauten
der stadt thätig sind. Aber nicht wie etwa heutzutage wird dem meister
eine arbeit in accord gegeben, der dann seinerseits gesellen bestellt,
lehrjungen beizieht und nach belieben verwendet und bezahlt; auch diese
untergeordneten arbeiter stehen unmittelbar unter der aufsicht und im
lohne des baumeisters, auch sie geloben, ihre kraft bestens zum nutzen
der stadt anzuwenden. Es sollen aber auch, wo möglich, lauter gute
Nürnberger kinder sein; wenn einheimische arbeiter zu haben sind, muß
ihnen stets der vorzug vor den fremden eingeräumt werden; wenn doch
ein fremder geselle, von einem Nürnberger meister an den baumeister
gewiesen, arbeit begehrt, und wenn sich platz findet, soll er welche
erhalten auf 8 oder 14 tage, damit er zehrung verdiene, um weiter
wandern zu können; aber es sei solchen gegenüber vorsicht nöthig, meint
Endres Tucher, daß sie nicht etwa handwerkszeug mit sich wegtragen oder
versetzen, oder daß sie nicht etwa gar geschickt seien, um kundschaft
oder noch schlimmeres zu treiben.
Durch diese unmittelbaren beziehungen des baumeisters zu den meistern,
gesellen und lehrlingen erhalten wir denn eine, namentlich für den
nationalökonomen höchst wichtige zusammenstellung der gebräuchlichen
arbeitslöhne. In den letzten jahren, klagt Endres wiederholt, sind sie,
wie die preise aller lebensbedürfnisse, merklich gestiegen. Um diese
erhöhte ausgabe wenigstens einigermaßen zu paralysieren, sieht man auf
der andern seite gleichzeitig eine reaction eintreten. Das baden war
bekanntlich im mittelalter, namentlich in den unteren volksschichten
viel mehr bedürfnis als heutzutage. In folge der lohnerhöhung wurden
die badgelder, welche die arbeiter jede woche einnahmen, herabgesetzt.
Natürlich, bei einer preissteigerung der nächsten bedürfnisse muß
dasjenige, was in zweiter linie steht, was schon mehr zum luxus
gerechnet wird, zurücktreten. Man erfährt denn auch, wie die länge der
arbeitsstunden geregelt ist, wie nach den verschiedenen tageslängen
auch die dauer der arbeit wechselt. Am samstag endlich wird der lohn
vertheilt. Früher, erzählt Endres, hat man die auszahlung am samstag
abends vorgenommen, damit kein arbeiter vor dem feierabend die arbeit
verlaße, jetzt aber zahlt man am samstag früh, vor mittag aus, damit
die arbeiter und die armen leute vor mittag, wenn sie zur suppe gehen,
ihren weibern und kindern das geld heimbringen mögen, fleisch und
brot darum zu kaufen, das man beßer früh als abends kauft. Darum kann
doch keiner früher feierabend machen, denn die paliere haben acht,
daß sich keiner wegstehle und ziehen einem solchen bei der nächsten
löhnung den entsprechenden theil ab. Es geschah, daß leute, die
forderungen an arbeiter zu machen hatten, mit dem ansinnen zu Tucher
kamen, den arbeitern beim lohne zu gunsten des gläubigers abzüge zu
machen. Aber dieser erklärte, daß er niemand an seinem lohn pfände
oder pfänden laße; doch stehe jedem frei, am samstag um die stunde der
auszahlung sich an ort und stelle einzufinden und sich an seinen mann
zu halten, der dann geld bei sich habe. Der lohn aber wird in gutem
gelde ausbezahlt. Endres und sein schaffer zählen die summe, die sie
wochentlich aus der losungsstube erhalten, ab und vertheilen sie in
die einzelnen partien, und wenn sie »böse pfennige« darunter finden,
so »klauben sie diese aus« und geben sie den losungern wieder, welche
sie gerne umwechseln und ausdrücklich erklärt haben, sie wollten nicht,
daß man den taglöhnern und arbeitern »böses geld« gebe. Es soll dagegen
auch keiner zu viel erhalten; wenn einer einmal die arbeit ausgesetzt
hat, soll ihm das an seinem wochenlohn abgezogen werden. Sollte sich
aber der baumeister irren und einem mehr geben, als er verdient, so
darf er nicht besorgen, daß der es stillschweigend einstecke, denn,
setzt Endres hinzu, wenn er auch gern schwiege, so schweigen seine
gesellen nicht, die rügen je einer den andern.[2]
Aber nicht nur die arbeit hat der stadt baumeister zu überwachen,
auch die beschaffung des baumaterials ist ihm übertragen. So steht
er denn mit der stadt waldhauer in verbindung, bezeichnet die zum
bauholz tüchtigen bäume und überwacht das fällen der stämme. Er hat
dabei die bemerkung gemacht, daß das holz im märz, mai und september
am besten und leichtesten zu hauen sei. Wie alles im werth gestiegen
ist, so sind auch die holzpreise jetzt viel höher als noch vor wenigen
jahren. Endres gibt einen genauen tarif der preise, je nach größe und
beschaffenheit der hölzer.[3]
Es ist interessant zu sehen, daß man schon damals maßregeln treffen
muste, um dem verderben der wälder durch abholzen einhalt zu thun, ja
daß schon ganze strecken von wäldern »sehr verhauen« waren. Man schritt
deshalb streng gegen jede art von forstfrevel ein und dehnte diese
vorsorge auch auf einen fall aus, der Endres, welcher mit großer pietät
an dem alten herkommen hieng, höchst unangenehm berührte. Es war eine
uralte sitte, daß die steinbrecher vom Reuchelberg dem baumeister am
vorabende des pfingstfestes einen büschel eichenlaub schickten. Als
sie dieses auch im jahre 1462 thaten, wurden sie auf requisition des
waldamtmanns darüber zur rede gestellt und Endres sollte eine strafe
von 20 pfund bezahlen. Mit großer mühe fand er sich mit dem amtmanne
so weit ab, daß dieser gegen 30 pfennige, die er für sich behielt, der
alten sitte in zukunft nichts in den weg legte.[4]
Es waren nämlich auch die städtischen steinbrüche dem baumeister
untergeordnet. Er bestimmte die stellen, an denen steine gebrochen
werden durften, er vermittelte den einzelnen meistern die erlaubnis,
gruben anzulegen, er verfügte, wie lang an einer grube fortgearbeitet
werden, wann die arbeit an einer neuen beginnen sollte, endlich stand
auch die meßung der quadern, die nach der stadt gebracht wurden, »das
eichen« derselben unter seiner aufsicht.[5]
Ebenso wie der baumeister für das rohmaterial zu sorgen hatte, so hatte
er auch alles, wessen man sonst zu bauten bedarf, herbeizuschaffen.
Er überwachte die kalköfen, er kaufte große vorräthe von ziegeln und
dachsteinen, er sorgte für schloßerarbeiten aller art, wobei wir
denn wieder die preise aller dieser gegenstände auf das genaueste
specificiert kennen lernen. Er muß auch wagen und karren machen laßen,
die man zum transport gebraucht, er schließt contracte mit hafner,
glaser, büttner, nagelschmid, kurz mit allen handwerkern, deren
handierung irgendwie im zusammenhange mit den bedürfnissen steht, die
sich bei bauten, reparaturen u. dgl. ergeben.[6]
Wie er aber aufbaut und repariert, so muß er für die gute erhaltung des
einmal aufgeführten sorgen. So liegt ihm denn auch die reinigung der
gebäude ob. Wir verdanken dieser pflicht ein langes capitel über der
stadt »nachtmeister«.[7]
Mit dieser conservativen verbindlichkeit hängt denn auch der antheil
zusammen, den der baumeister an der feuerpolizei nimmt. Er gibt einen
genauen bericht über die eintheilung der stadt in viertel, über die
maßregeln, die, sehr praktisch, mit dieser eintheilung verbunden sind,
um der verheerung durch brände wirksam entgegentreten zu können.
An bestimmten plätzen in allen stadtvierteln sind feuerleitern, eimer,
schäffel vertheilt, eigene feuermeister sind bestellt, welche die
spritzen überwachen, die müller und badstubenbesitzer sind in das
system der löschordnung in geschickter weise mit hineinzogen, laternen
stehen in gewissen häusern bereit, um, wenn nachts ein brand ausbricht,
das dunkel wenigstens einigermaßen zu erhellen, es sind prämien auf
schleunige hilfeleistung gesetzt, kurz wir treffen systematisch
durchgeführte anordnungen, die es erklärlich machen, daß von dem alten
Nürnberg verhältnismäßig so viel erhalten ist, während so manche andere
städte durch brand fast alle erinnerungen an frühere jahrhunderte
verloren haben.[8]
Das wirksamste element in der reihe der löschanstalten ist natürlich
das waßer. Auch darüber handelt Endres Tucher weitläufig. Die Pegnitz
fließt durch die stadt, doch ist sie schwer zugänglich, da an den
meisten stellen bis hart an ihre ufer gebaut ist. Dagegen bietet ein
treffliches löschmaterial der Fischbach, der durch einen großen theil
der straßen der Lorenzer seite fließt, bald offen, bald bedeckt. Über
diesen wird denn ausführlich nach allen beziehungen berichtet, in denen
die einwohner dankbaren sinnes zu diesem waßer stehen, das der hausfrau
zum waschen und fegen, den verschiedensten gewerben zum betrieb ihrer
arbeit dient und noch vor seiner mündung in die Pegnitz zwei mühlen
treibt.[9] Nicht minder liegt die sorge für die zahlreichen brunnen
dem baumeister ob. Wir erhalten von ihm eine höchst ausführliche und
so sehr ins detail eingehende beschreibung der röhrenleitungen und
radbrunnen der stadt, daß wir gar nicht mehr im stande sind, sie bis in
das einzelne zu verfolgen.[10]
So glücklich die stadt sich durch ihren waßerreichthum schätzen
darf, so hat sie anderseits auch die gefahr von überschwemmungen zu
gewärtigen, die bei dem seichten bette der Pegnitz, welche aus dem
hügellande herabkommt, sehr häufig und dann sehr schnell eintreten.
Da hat man denn auch vorkehrungen getroffen. Die anwohner des oberen
flußes, die von Hersbruck und Lauf geben schleunig durch boten
nachricht von der drohenden gefahr.[11] Da mag dann der baumeister
harte tage gehabt haben, denn auch das waßerbauwesen war ihm
übertragen, brücken und stege, waschbänke und gräben, kurz alles, was
mit waßerbauten irgendwie zusammenhängt, hatte er zu versehen.[12]
Und nicht nur in der stadt, auch in der umgebung hatte er die wege
in ordnung zu halten, die brücken in stand zu setzen, die gräben
zu reinigen, endlich sogar die »landwehr« (verschanzungen rings um
die stadt durch schranken gegen plötzliche überfälle) war ihm zur
erhaltung anvertraut.[13] Nicht minder hatte er bei feierlichen
gelegenheiten, hohen festen u. dgl. die straßen der stadt reinigen,
den koth hinausführen, das pflaster ausbeßern zu laßen, wie er auch
die aufsicht über die ketten und schlößer[14] führte, durch die man
die straßen gegen fuhrwerk abzusperren pflegte. Das geschah wohl an
hohen festen, besonders am tage der heilthumsweisung, an welchem die
in Nürnberg aufbewahrten reichskleinodien dem volke gezeigt wurden.
Die vorbereitungen dazu nahmen seine thätigkeit mehrere tage lang in
anspruch, da unter seiner leitung das schaugerüst errichtet und manche
andere maßregel getroffen wurde, die bei dem zusammenströmen der großen
menschenmenge, die sich da jährlich am freitag nach der osteroctav in
Nürnberg einfand, nöthig sein mochte.[15] Wie das buch gar manches
enthält, was Endres Tucher nebenher beobachtet hat, so gibt er auch
gelegentlich die zahl der wagen und karren an, die an diesem feste im
jahre 1463 durch die stadtthore hereinkamen. Es waren 1266 wagen und
608 karren.[16]
Gleichwie zu dieser feier hatte Endres Tucher auch die einrichtung der
veste zu treffen, als kaiser Friedrich III im jahre 1471 in Nürnberg
erwartet wurde; eine aufzählung der mannichfachen geräthschaften, die
da den burgberg hinaufgeschickt wurden, gestattet einen reizenden
einblick in die verhältnisse jener zeit.[17]
Daß der baumeister nicht nur für das nothwendige, sondern auch für das
angenehme sorgte, zeigt ein bericht über die anpflanzung einer großen
menge von linden an verschiedenen plätzen der stadt,[18] für deren
schatten ihm noch manche generation zu dank verpflichtet war. Doch
nicht nur der technische betrieb der bauten war in seine hände gelegt,
auch die handhabung der baupolizeigesetze war mit dem amte verbunden.
Er führt in gröster weitläufigkeit alle verordnungen an, die der rath
in dieser richtung hat ergehen laßen,[19] und die das verhältnis der
bauherrn zu ihren nachbarn, zur straße u. s. w. bestimmen. Sie sind zum
theil energisch genug. Wenn einer gegen des rathes willen einen theil
seines hauses zu weit in die straße hineinbaut, wird er ohne erbarmen
niedergerißen; dasselbe, mit ansehnlicher geldstrafe verbunden,
geschieht, wenn man näher an die stadtmauer baut, als der rath bestimmt
hat. Jedes haus muß mindestens 18 schuh davon entfernt sein.
Bestrebt, seine nachfolger über nichts im unklaren zu laßen, was
mit dem amte in beziehung steht, gibt Endres im verlaufe seiner
aufzeichnung auch angaben über die verhältnisse der handwerker, die von
höchstem interesse sind.[20]
Die meister dürfen z. b. keine vorräthe aufkaufen, sondern nur so viel,
als sie zu ihren nächsten arbeiten gebrauchen; bleibt davon übrig, so
ist ihnen nicht gestattet, den rest zu verkaufen ohne die erlaubnis des
rathes. Sie sollen keinem fremden gesellen über 8 tage arbeit geben
und stets den einheimischen dem fremden vorziehen. Sie dürfen bei 10
pfund strafe nicht eine arbeit verlaßen, die sie einmal übernommen
haben; wenn ein geselle von seinem meister weggeht, ohne die begonnene
arbeit vollendet zu haben, der soll 1 pfund heller zur strafe zahlen
und bei keinem andern meister in der stadt aufnahme finden. Kein
meister darf dem anderen durch anbietung höheren lohnes seine gesellen
abspenstig machen. Ohne des raths erlaubnis soll kein meister im sommer
außerhalb der stadt arbeiten bei strafe 3jähriger verbannung. Es ist
den meistern bei strenger strafe untersagt, ihren gesellen hinfür kost
zu geben, sie sollen ihnen lediglich den gesetzten lohn bezahlen;
und kein meister oder bauherr darf mehr lohn geben, als der rath für
jedes handwerk bestimmt hat; nur bei »bosselarbeiten« ist ein kleines
trinkgeld zuläßig, doch nur ein paar tage lang. Kein geselle darf ohne
des meisters wißen eine arbeit übernehmen u. s. w. Da es vorgekommen
ist, lautet ein eingeschalteter nachtrag, daß »liederliche meister«
aufgenommen wurden, die ihr handwerk nicht verstanden, hat der rath für
die zukunft meisterprüfungen angeordnet, welche vor zwei vereideten
meistern desselben handwerks stattfinden sollen. Auch ein minimum der
lehrzeit wird wenigstens für gewisse handwerke festgesetzt. Diese
normen sind natürlich in ihrer specialisierung hier nur für die gewerbe
vorgeführt, mit denen Endres Tucher durch sein amt in beziehungen
steht. Es wird aber ein schluß durch analogie die ausdehnung derselben
principien auf die verhältnisse auch der übrigen gewerbe gestatten.
Der baumeister gelobt alle jahre dem neuen rathe gehorsam und legt
jährlich seine rechnung ab. Dieß geschieht in gegenwart der losunger
und zweier der älteren herrn.[21] Einnahmen und ausgaben werden dann
verglichen und der baumeister ist verpflichtet, über etwaige anstände
auskunft zu geben. Nach der prüfung der rechnung erhält er sein
solarium, 100 pfund neu; davon gibt er dem schreiber, welcher die
rechnung abgeschrieben hat, 8 pfund alt, nebst »papier und copert«,
dem hausknecht aber des rathhauses 8 groschen oder 60 pfennige zu
trinkgeld. Hierauf wird vor versammeltem rathe darüber referiert und
wenn der baumeister im rathe ist, muß er indess aus dem sitzungssaale
abtreten. Nach dem vortrage pflegt ihn der rath zu bitten, für das
nächste jahr das amt wieder zu versehen. Außer seiner fixen besoldung
hat er dann auch noch andere bezüge.
Seine vorgänger hatten größere gehabt, einigen war sogar ein pferd
gehalten worden; ihm gebühren nur noch späne und abfälle vom
zimmerholz, die ihm auf der stadt kosten in seine behausung gefahren
werden. Man verkauft sie und lost daraus jährlich etwa 60 pfund alt.
Diess geld nimmt Endres Tuchers hausfrau in empfang, wie es alte
sitte ist, daß die baumeisterin das einnimmt; der schaffer, der es
einsammelt, erhält dafür von ihr zum neuen jahr ein geschenk, ein hemd
oder dergleichen. Die trinkgelder, welche die werkleute den dienstboten
des baumeisters geben, und die jährlich etwa 20 bis 24 pfund alt
betragen, sammelt Endres in einer büchse. Diese gelder haben vor alters
etliche baumeister selbst behalten; er behält nur die hälfte oder etwas
darüber und vertheilt den rest unter die dienstboten. Von seinem theil
aber muß seine hausfrau fische und wein bestellen und er lädt am weißen
sonntag oder 8 tage danach drei bedienstete der stadt, die seinem amte
am nächsten stehen, natürlich auch seinen getreuen schaffer darunter,
zu sich, sagt ihnen, daß er rechnung abgelegt habe und gibt ihnen einen
rechenwein.[22]
Ein eigenes capitel handelt von dem, »was ein baumeister in guter acht
haben soll.«[23]
Er soll täglich bei den städtischen arbeiten ab und zu gehen und
überall umschau halten, ob alles in ordnung vor sich gehe, denn diese
unmittelbare überwachung fördert die arbeit; mindestens ein mal
des jahres soll er die steinbrüche besuchen und sich durch eigenen
augenschein von dem fortgang und gedeihen der arbeit überzeugen;
eben so oft soll er die schlößer an allen stadtthoren untersuchen
und mit baumöl schmieren laßen, daß es keinen aufenthalt gebe, wenn
etwa plötzlich zur nachtzeit eines geöffnet werden müße; um Michaelis
soll er jährlich alle waßerbauten, mauern und zäune besichtigen und
noch bevor die kälte eintritt, die nöthigen reparaturen befehlen; er
hat die pflicht von zeit zu zeit nachzusehen, ob alle vorkehrungen
getroffen sind, die bei einem schnellen wachsen der Pegnitz sich als
nothwendig ergeben haben; er soll oft um die stadt reiten und den
zustand der ringmauern prüfen; auch zu den thürmen an der stadtmauer
hat er die schlüßel und ist verbunden, sie außen und innen im stande zu
halten und jeder etwaigen ausschreitung der thurner entgegenzutreten;
aus den zwingern soll er im herbst allen unrath beseitigen laßen und
anstalt treffen, daß im winter der schnee von den mauern weggeschaufelt
werde; er soll auch dem pflaster seine aufmerksamkeit schenken und
die reinigung der straßen nicht versäumen; wenn ein turnier am markt
gehalten wird, so ist er es, dem die aufrichtung der schranken zusteht;
nicht minder hat er die oberaufsicht über den stadtgraben, dessen
gras den findelhäusern zur nutznießung gehört, und über die hirsche
und rehe, die im graben hinter St. Katrein gehegt werden, denen der
stadt waldhauer auf des baumeisters anordnung zu zeiten junge föhren
in den graben wirft, »daran zu kiefen.«[24] Überhaupt hat er die sorge
für die erhaltung der baulichkeiten der stadt, so auch für den schönen
brunnen, der bei den volksfesten auf dem markte eine große anziehung
auf die schaulustigen ausübt, die sich auf das gitter stellen wollen,
um weitere umsicht zu genießen. Da jedoch der brunnen gefahr läuft,
dadurch verdorben zu werden, so hat Endres das sinnreiche mittel
erdacht, ein paar männer mit spritzen dort aufzustellen, die denn alle
neugier zudringlicher mit einem kräftigen waßerstrahl erfolgreich
abwehren.
Er hat ferner eine reihe von verpflichtungen gegen gewisse gewerbe
und personen, die in diesem capitel alle ausführlich verzeichnet und
ein neuer beweis für die bis ins kleinste ausgebildete ordnung sind,
wodurch sich die organisation des nürnbergischen öffentlichen lebens
auszeichnete.
Nachdem wir so den hauptinhalt des baumeisterbuches in kürze skizziert
haben, wird noch einiges über den charakter dieser aufzeichnung
beizufügen sein.