Obduction, über die Etymologie des Wortes 3

Obductions-Protocoll, vollständiges 159.

Oberarmarterie, tödtliche Verletzung derselben 38.

Oberschenkelbruch, eigenthümlicher und tödtlicher 37.

Opium, Fall von angeblicher Vergiftung durch dasselbe mit

chemischer Analyse 124.

Pfuscherei, fünf Fälle mit angeblich tödtlicher Wirkung 126.

Reife der Neugebornen, leichter durch deren Länge als durch deren

Gewicht zu erkennen 97.

Rippenbrüche, ohne äussere Spuren am Leichnam 75.

Rostflecke von Blutflecken zu unterscheiden 44.

Rupturen innerer Organe 9. 10. 24. 26. 61.

Ruthenstreiche, wie sie an der Leiche zu erkennen 73.

Rückenmark, Zerschneidung desselben mit einem Tischmesser 14.

-- Schusswunde in dasselbe 28.

_S. romanum_, Stichwunde in dasselbe 31.

Schlagfluss, durch Ueberfahren 12, angeblich nach Misshandlungen 72.

Schnittwunden, s. Halsschnittwunden.

Schusswunden, tödtliche, drei Fälle 26.

Schusswunden, s. Kugeln.

Schwangere, Section einer 149.

Schwangerschaft, noch bei ganz verwesten weiblichen Leichnamen zu

ermitteln 93.

Schwefelsäure, Vergiftungen durch dieselbe 116. 117. 118.

Schwefelsäure, chemischer Bericht darüber 165.

Schwimmprobe, Fall einer merkwürdigen 100.

Schwimmprobe, sinkende Lungen bei einem achttägigen Kinde 101.,

bei zwei ganz verwesten Neugebornen 109.

Schwimmprobe, s. Athemprobe.

Selbstmord, zweifelhafter 17. 79. 86. 94.

Selbstmord, durch Halsschnittwunden 16. 17. 20.

Selbstmord, durch Schuss und Ertränken 26.

Selbstmord, durch Erhängen 86.

Selbstmord, durch Ertrinken 94.

Selbstmord, durch Schwefelsäure 117. 119.

Speiseröhre, Durchschneidung derselben 17.

Sprengung, tödtliche, von innern Blutgefässen 33.

Stichwunden, tödtliche 12. 14. 16. 21. 23. 29. 30.

Strangmarke, Würdigung derselben 107., von Umschlingung der

Nabelschnur 157.

Strangmarke, die Pseudo-Strangulationsrinne am Halse fetter

Leichname von Neugebornen 158.

Sturz des neugebornen Kindkopfs auf den Boden, 101.

Sugillationen, petechienartige der Pleura, Aorta oder des Herzens,

bei kleinen Kindern, Zeichen des Erstickungstodes 84.

Sugillationen, fehlen bei den erheblichsten innern Verletzungen 152.

Thymusdrüse, bei einem Knaben von funfzehn Jahren 11.

Todtschlag, durch Messerstich 16. 21. 23. 30. 48. 54.

Todtschlag, durch Schusswunde 28.

Todtschlag, durch Säbelhieb 30.

Todtschlag, durch einen Hammer 46.

Todtschlag, durch einen Stock 52.

Todtschlag, durch eine Flasche 53.

Todtschlag, durch Misshandlungen 61. 64. 74.

Trepanation, Fall von 46.

Ueberfahren, Tödtung dadurch, acht Fälle 8.

Umschlingung der Nabelschnur, ihre Strangmarke 157.

Unterbindungen grosser Gefässe in Beziehung auf die

Lethalitätsfrage 22.

Unterleibsentzündung, angeblich nach Misshandlungen, forensisch

beurtheilt 64.

Unterschenkel, tödtlicher Bruch dess. 10.

Verblutungstod, ist im Gehirn nicht zu erkennen 154.

Verbrennungen, vier Fälle von tödtlichen 135.

Verbrennung, wie sie auf den Leichnam wirkt 143.

Verbrennung, ob diese oder Kopfverletzung den Tod bewirkt? Fall

davon 136

Verbrennung, durch brennende Kleidungsstücke 148. 149.

Verbrennung und Röstung, am Ofen 149.

Verbrühung, tödtliche, im heissen Bade 147.

Vergiftungen, nach welchen Grundsätzen zu beurtheilen 115.

Vergiftungen, acht Fälle derselben 114.

Vergiftung, angebliche durch Opium 124.

Vergiftung, angebliche durch Belladonna 123.

Vergiftung, durch Schwefelsäure 116. 117. 118.

Verletzung, eine anscheinend tödtliche, existirte aber gar nicht 31.

Verletzungen, wichtige innere, ohne äussere Spuren am Leichnam 9.

13. 25. 63. 75. 152. (S. die einzelnen Organe.)

Verletzungen, dem Lebenden und dem Leichnam zugefügt, oft schwer zu

unterscheiden 14. 150.

Verletzungen, des Herzens und der grossen Gefässe, elf Fälle 12.

Verwesung, Haupthinderniss zur Diagnose des Ertrinkungstodes 88.

_Volvulus_, für Vergiftung gehalten 122.

Wasser, in den Lungen und im Magen bei Ertrunkenen, kann täuschen

90.

Wirbelbeine, Verletzungen ders. 25. 28. 29.

Wunden, am Lebenden, wann nicht von denen am Todten zu

unterscheiden? 14. 150.

Zermalmung, eines Neugebornen 112.

Zitzenfortsatz, Bruch desselben 11.

Zwerchfell, Schusswunde desselben 26., Stichwunde in dasselbe 24.

30.

Zunge, eingeklemmte, kein characteristisches Kennzeichen bei

Erstickten 24. 78. 113. 120. 155.

Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.

Fußnoten:

[Fußnote 1: Nach dem Erscheinen der ersten Auflage dieser Schrift

erhielt ich von einem ausgezeichneten Gelehrten folgende Mittheilung:

»In Bezug auf das allerdings auffallende Wort: Obduction bemerke ich,

dass nach _Heyse's_ Fremdwörterbuch (S. 513 der 9. Aufl.) _obducere_

schon im Altlateinischen für aufdecken, öffnen, gebraucht wird. Herr

_Heyse_ führt die Beweisstellen für seine Behauptung nicht an; indessen

erklärt _Nonius Marcellus de compendiosa doctrina per litteras ad

filium Cap. IV._ (pag. 246 in der Ausgabe von _Gerlach_ und _Roth_)

_obducere_ durch _aperire_, indem er sich auf _Lucilius XXIX. vos

interea lumen adferte atque aulaea obducite_ beruft. Hiernach würde,

falls der Sinn der Stelle des _Lucilius_ richtig aufgefasst ist, die

Bedeutung, welche in der gerichtlichen Medicin mit dem Worte _obductio_

verbunden wird, nicht weiter auffallend sein. Die Sache scheint mir

aber noch einer genauern Untersuchung zu bedürfen.« Mein berühmter

College an der Universität, Prof. _Boeckh_, meint dagegen, sich auf

eine Stelle des _Plautus_ stützend, dass _obducere_ wahrscheinlich

ursprünglich nur für »vorführen, herbeibringen« (des Leichnams)

gebraucht worden sei.]

[Fußnote 2: in meiner Wochenschrift f. d. ges. Heilk. 1843 S. 393 ff.]

[Fußnote 3: Bekanntlich ist, seitdem das Obige geschrieben worden, das

neue Strafgesetzbuch für die Preussischen Staaten erschienen, und mit

dem 1. Juli 1851 im ganzen Umfange der Monarchie in Kraft getreten.

In wie fern dasselbe Modificationen im Obductionsverfahren bedingt

hat, werde ich im »zweiten Hundert« der Leichenöffnungen ausführlicher

besprechen.]

[Fußnote 4: S. unten Corollarien Nr. 2.]

[Fußnote 5: Einen anderweiten Fall von Leber-Ruptur s. unten im 37.

Fall.]

[Fußnote 6: Fernere tödtliche Verletzungen der Extremitäten s. 25., 27.

u. 28. Fall.]

[Fußnote 7: Andere Fälle von tödtlichen Kopfverletzungen s. unten

29.-32. und 34.-36. Fall.]

[Fußnote 8: S. meine Wochenschr. f. d. ges. Heilk. 1842. S. 1 u. f.]

[Fußnote 9: Vergl. den analogen Fall unten sub Nr. 20.]

[Fußnote 10: Andere Fälle von Verletzung der Lungen durch Schuss s. 21.

Fall, durch Stich 9. und 33. Fall.]

[Fußnote 11: S. unten Corollarien Nr. 4.]

[Fußnote 12: Man vergleiche, was oben (S. 6) bei Gelegenheit der

Uebergefahrnen bemerkt ist.]

[Fußnote 13: Bekanntlich kennt das neue Strafgesetzbuch keine

Lethalitätsgrade mehr. Ich komme im zweiten Hundert ausführlicher

hierauf zurück.]

[Fußnote 14: S. meine Versuche und Beobachtungen über den

Erhängungstod in meinen »Denkwürdigkeiten aus der medic. Statistik und

Staatsarzneikunde« Berlin, 1846 S. 81 u. f.]

[Fußnote 15: Das neue Strafgesetzbuch kennt dies Vergehen nicht mehr.

Die Staatsanwaltschaft würde aber, wie ich wenigstens vermuthe, Fälle,

wie die obigen, dennoch nicht fallen lassen, und sie wahrscheinlich

unter die Tödtungen durch Fahrlässigkeit, wie sie §. 184 des

Strafgesetzes vorsieht, subsumiren.]

[Fußnote 16: Im unverzüglich erscheinenden zweiten Hundert meiner

»gerichtlichen Leichenöffnungen« komme ich ausführlicher auf den

Ertrinkungstod zurück.]

[Fußnote 17: Das neue Strafgesetzbuch kennt keine Missgeburten mehr, d.

h. also, es macht keinen Unterschied zwischen normalen und missbildeten

Leibesfrüchten.]

[Fußnote 18: Verheimlichte Schwangerschaft und Geburt sind nach dem

neuen Strafgesetzbuch nicht mehr verpönt, vielmehr nur -- abgesehen von

der Kindestödtung und Fruchtabtreibung (§§. 180-182) -- das heimliche

Beerdigen oder Beseitigen des Leichnams des unehelichen Neugebornen

Seitens der Mutter (§. 186).]

[Fußnote 19: S. unten Corollarien Nr. 4.]

[Fußnote 20: Die neuen Bestimmungen finden sich im §. 197.]

[Fußnote 21: Ich lege Werth auf diese Bemerkung, die ja auf Tausenden

von Thatsachen beruht, gleichsam unabsichtlichen Experimenten zur

Entscheidung der Frage vom möglichen Entstehen der Brandblasen nach dem

Tode, Experimente, die aller Orten täglich Behufs der Rettungsversuche,

oder um sich vom sicheren Tode zu überzeugen, mit vermeintlichen

oder wirklichen Leichen gemacht werden. Ich halte deshalb den Zusatz

nicht für überflüssig, dass ich auch seit der Zeit, als obige Worte

für die erste Auflage dieser Schrift niedergeschrieben worden,

und bei den vielen Leichen, die ich nach dieser Zeit unter Händen

gehabt, ~auch wiederum nicht in einem einzigen Falle~ eine Spur von

Brandblasenbildung gesehen habe.]

[Fußnote 22: Für jüngere Aerzte: v. g. u. der herkömmliche Abschluss

jedes Protocolls, d. h. vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.]

[Fußnote 23: d. h. _actum ut supra_. Das Protocoll ist an demselben

Tage geschlossen, an welchem es angefangen ward.]

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 118 / 118 题