Obductions-Protocoll, vollständiges 159.
Oberarmarterie, tödtliche Verletzung derselben 38.
Oberschenkelbruch, eigenthümlicher und tödtlicher 37.
Opium, Fall von angeblicher Vergiftung durch dasselbe mit
chemischer Analyse 124.
Pfuscherei, fünf Fälle mit angeblich tödtlicher Wirkung 126.
Reife der Neugebornen, leichter durch deren Länge als durch deren
Gewicht zu erkennen 97.
Rippenbrüche, ohne äussere Spuren am Leichnam 75.
Rostflecke von Blutflecken zu unterscheiden 44.
Rupturen innerer Organe 9. 10. 24. 26. 61.
Ruthenstreiche, wie sie an der Leiche zu erkennen 73.
Rückenmark, Zerschneidung desselben mit einem Tischmesser 14.
-- Schusswunde in dasselbe 28.
_S. romanum_, Stichwunde in dasselbe 31.
Schlagfluss, durch Ueberfahren 12, angeblich nach Misshandlungen 72.
Schnittwunden, s. Halsschnittwunden.
Schusswunden, tödtliche, drei Fälle 26.
Schusswunden, s. Kugeln.
Schwangere, Section einer 149.
Schwangerschaft, noch bei ganz verwesten weiblichen Leichnamen zu
ermitteln 93.
Schwefelsäure, Vergiftungen durch dieselbe 116. 117. 118.
Schwefelsäure, chemischer Bericht darüber 165.
Schwimmprobe, Fall einer merkwürdigen 100.
Schwimmprobe, sinkende Lungen bei einem achttägigen Kinde 101.,
bei zwei ganz verwesten Neugebornen 109.
Schwimmprobe, s. Athemprobe.
Selbstmord, zweifelhafter 17. 79. 86. 94.
Selbstmord, durch Halsschnittwunden 16. 17. 20.
Selbstmord, durch Schuss und Ertränken 26.
Selbstmord, durch Erhängen 86.
Selbstmord, durch Ertrinken 94.
Selbstmord, durch Schwefelsäure 117. 119.
Speiseröhre, Durchschneidung derselben 17.
Sprengung, tödtliche, von innern Blutgefässen 33.
Stichwunden, tödtliche 12. 14. 16. 21. 23. 29. 30.
Strangmarke, Würdigung derselben 107., von Umschlingung der
Nabelschnur 157.
Strangmarke, die Pseudo-Strangulationsrinne am Halse fetter
Leichname von Neugebornen 158.
Sturz des neugebornen Kindkopfs auf den Boden, 101.
Sugillationen, petechienartige der Pleura, Aorta oder des Herzens,
bei kleinen Kindern, Zeichen des Erstickungstodes 84.
Sugillationen, fehlen bei den erheblichsten innern Verletzungen 152.
Thymusdrüse, bei einem Knaben von funfzehn Jahren 11.
Todtschlag, durch Messerstich 16. 21. 23. 30. 48. 54.
Todtschlag, durch Schusswunde 28.
Todtschlag, durch Säbelhieb 30.
Todtschlag, durch einen Hammer 46.
Todtschlag, durch einen Stock 52.
Todtschlag, durch eine Flasche 53.
Todtschlag, durch Misshandlungen 61. 64. 74.
Trepanation, Fall von 46.
Ueberfahren, Tödtung dadurch, acht Fälle 8.
Umschlingung der Nabelschnur, ihre Strangmarke 157.
Unterbindungen grosser Gefässe in Beziehung auf die
Lethalitätsfrage 22.
Unterleibsentzündung, angeblich nach Misshandlungen, forensisch
beurtheilt 64.
Unterschenkel, tödtlicher Bruch dess. 10.
Verblutungstod, ist im Gehirn nicht zu erkennen 154.
Verbrennungen, vier Fälle von tödtlichen 135.
Verbrennung, wie sie auf den Leichnam wirkt 143.
Verbrennung, ob diese oder Kopfverletzung den Tod bewirkt? Fall
davon 136
Verbrennung, durch brennende Kleidungsstücke 148. 149.
Verbrennung und Röstung, am Ofen 149.
Verbrühung, tödtliche, im heissen Bade 147.
Vergiftungen, nach welchen Grundsätzen zu beurtheilen 115.
Vergiftungen, acht Fälle derselben 114.
Vergiftung, angebliche durch Opium 124.
Vergiftung, angebliche durch Belladonna 123.
Vergiftung, durch Schwefelsäure 116. 117. 118.
Verletzung, eine anscheinend tödtliche, existirte aber gar nicht 31.
Verletzungen, wichtige innere, ohne äussere Spuren am Leichnam 9.
13. 25. 63. 75. 152. (S. die einzelnen Organe.)
Verletzungen, dem Lebenden und dem Leichnam zugefügt, oft schwer zu
unterscheiden 14. 150.
Verletzungen, des Herzens und der grossen Gefässe, elf Fälle 12.
Verwesung, Haupthinderniss zur Diagnose des Ertrinkungstodes 88.
_Volvulus_, für Vergiftung gehalten 122.
Wasser, in den Lungen und im Magen bei Ertrunkenen, kann täuschen
90.
Wirbelbeine, Verletzungen ders. 25. 28. 29.
Wunden, am Lebenden, wann nicht von denen am Todten zu
unterscheiden? 14. 150.
Zermalmung, eines Neugebornen 112.
Zitzenfortsatz, Bruch desselben 11.
Zwerchfell, Schusswunde desselben 26., Stichwunde in dasselbe 24.
30.
Zunge, eingeklemmte, kein characteristisches Kennzeichen bei
Erstickten 24. 78. 113. 120. 155.
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
Fußnoten:
[Fußnote 1: Nach dem Erscheinen der ersten Auflage dieser Schrift
erhielt ich von einem ausgezeichneten Gelehrten folgende Mittheilung:
»In Bezug auf das allerdings auffallende Wort: Obduction bemerke ich,
dass nach _Heyse's_ Fremdwörterbuch (S. 513 der 9. Aufl.) _obducere_
schon im Altlateinischen für aufdecken, öffnen, gebraucht wird. Herr
_Heyse_ führt die Beweisstellen für seine Behauptung nicht an; indessen
erklärt _Nonius Marcellus de compendiosa doctrina per litteras ad
filium Cap. IV._ (pag. 246 in der Ausgabe von _Gerlach_ und _Roth_)
_obducere_ durch _aperire_, indem er sich auf _Lucilius XXIX. vos
interea lumen adferte atque aulaea obducite_ beruft. Hiernach würde,
falls der Sinn der Stelle des _Lucilius_ richtig aufgefasst ist, die
Bedeutung, welche in der gerichtlichen Medicin mit dem Worte _obductio_
verbunden wird, nicht weiter auffallend sein. Die Sache scheint mir
aber noch einer genauern Untersuchung zu bedürfen.« Mein berühmter
College an der Universität, Prof. _Boeckh_, meint dagegen, sich auf
eine Stelle des _Plautus_ stützend, dass _obducere_ wahrscheinlich
ursprünglich nur für »vorführen, herbeibringen« (des Leichnams)
gebraucht worden sei.]
[Fußnote 2: in meiner Wochenschrift f. d. ges. Heilk. 1843 S. 393 ff.]
[Fußnote 3: Bekanntlich ist, seitdem das Obige geschrieben worden, das
neue Strafgesetzbuch für die Preussischen Staaten erschienen, und mit
dem 1. Juli 1851 im ganzen Umfange der Monarchie in Kraft getreten.
In wie fern dasselbe Modificationen im Obductionsverfahren bedingt
hat, werde ich im »zweiten Hundert« der Leichenöffnungen ausführlicher
besprechen.]
[Fußnote 4: S. unten Corollarien Nr. 2.]
[Fußnote 5: Einen anderweiten Fall von Leber-Ruptur s. unten im 37.
Fall.]
[Fußnote 6: Fernere tödtliche Verletzungen der Extremitäten s. 25., 27.
u. 28. Fall.]
[Fußnote 7: Andere Fälle von tödtlichen Kopfverletzungen s. unten
29.-32. und 34.-36. Fall.]
[Fußnote 8: S. meine Wochenschr. f. d. ges. Heilk. 1842. S. 1 u. f.]
[Fußnote 9: Vergl. den analogen Fall unten sub Nr. 20.]
[Fußnote 10: Andere Fälle von Verletzung der Lungen durch Schuss s. 21.
Fall, durch Stich 9. und 33. Fall.]
[Fußnote 11: S. unten Corollarien Nr. 4.]
[Fußnote 12: Man vergleiche, was oben (S. 6) bei Gelegenheit der
Uebergefahrnen bemerkt ist.]
[Fußnote 13: Bekanntlich kennt das neue Strafgesetzbuch keine
Lethalitätsgrade mehr. Ich komme im zweiten Hundert ausführlicher
hierauf zurück.]
[Fußnote 14: S. meine Versuche und Beobachtungen über den
Erhängungstod in meinen »Denkwürdigkeiten aus der medic. Statistik und
Staatsarzneikunde« Berlin, 1846 S. 81 u. f.]
[Fußnote 15: Das neue Strafgesetzbuch kennt dies Vergehen nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft würde aber, wie ich wenigstens vermuthe, Fälle,
wie die obigen, dennoch nicht fallen lassen, und sie wahrscheinlich
unter die Tödtungen durch Fahrlässigkeit, wie sie §. 184 des
Strafgesetzes vorsieht, subsumiren.]
[Fußnote 16: Im unverzüglich erscheinenden zweiten Hundert meiner
»gerichtlichen Leichenöffnungen« komme ich ausführlicher auf den
Ertrinkungstod zurück.]
[Fußnote 17: Das neue Strafgesetzbuch kennt keine Missgeburten mehr, d.
h. also, es macht keinen Unterschied zwischen normalen und missbildeten
Leibesfrüchten.]
[Fußnote 18: Verheimlichte Schwangerschaft und Geburt sind nach dem
neuen Strafgesetzbuch nicht mehr verpönt, vielmehr nur -- abgesehen von
der Kindestödtung und Fruchtabtreibung (§§. 180-182) -- das heimliche
Beerdigen oder Beseitigen des Leichnams des unehelichen Neugebornen
Seitens der Mutter (§. 186).]
[Fußnote 19: S. unten Corollarien Nr. 4.]
[Fußnote 20: Die neuen Bestimmungen finden sich im §. 197.]
[Fußnote 21: Ich lege Werth auf diese Bemerkung, die ja auf Tausenden
von Thatsachen beruht, gleichsam unabsichtlichen Experimenten zur
Entscheidung der Frage vom möglichen Entstehen der Brandblasen nach dem
Tode, Experimente, die aller Orten täglich Behufs der Rettungsversuche,
oder um sich vom sicheren Tode zu überzeugen, mit vermeintlichen
oder wirklichen Leichen gemacht werden. Ich halte deshalb den Zusatz
nicht für überflüssig, dass ich auch seit der Zeit, als obige Worte
für die erste Auflage dieser Schrift niedergeschrieben worden,
und bei den vielen Leichen, die ich nach dieser Zeit unter Händen
gehabt, ~auch wiederum nicht in einem einzigen Falle~ eine Spur von
Brandblasenbildung gesehen habe.]
[Fußnote 22: Für jüngere Aerzte: v. g. u. der herkömmliche Abschluss
jedes Protocolls, d. h. vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.]
[Fußnote 23: d. h. _actum ut supra_. Das Protocoll ist an demselben
Tage geschlossen, an welchem es angefangen ward.]