99. Fall.

~Tödtliches Verbrennen.~

Nichts Schrecklicheres als der eigentliche Feuertod, kein

scheusslicherer Anblick als ein gebratener Mensch! Ein solcher Fall

beschliesse diese erste Centurie meiner gerichtlichen Obductionen,

während ich in späteren Mittheilungen Gelegenheit haben werde, fünf

oder sechs ähnliche Fälle zu schildern! -- Bei einem 83jährigen Manne,

der vor dem Ofen sass, hatten die Kleider Feuer gefangen, und waren

spurlos zu Zunder verbrannt. Der alte, schwache und hülflose Mann

wurde todt und geröstet vor dem Ofen aufgefunden. Der Körper lag in

flectirter Stellung, war schwarz verkohlt, mit Ausnahme der stark

schwarzbraun gebrannten, aber nicht verkohlten Unterextremitäten.

Besonders zerstört war der ganze Rücken, so dass die Leiche beim

Versuche sie aufzurichten -- zerbrach. Auf der rechten Seite waren die

äusseren Bedeckungen -- die gewöhnliche Erscheinung an Brust oder Bauch

nach dem Feuertode -- von einander geplatzt, und man hatte durch die

Risse einen Einblick in die Brust- und Bauchhöhle, in welcher letzteren

man deutlich den gerösteten rechten Leberlappen unterschied. Von einer

weiteren Untersuchung der Leiche wurde natürlich Abstand genommen.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 93 / 118 题