~Angeblich tödtliche Quacksalberei.~
Ein dreijähriger Knabe war durch eine Pfuscherei gegen ein Flechtenübel
mit allerhand Quacksalbereien tractirt worden und starb. Die Section
wies Erstickungstod, aber gar keine sichtliche Veranlassung zu
demselben nach, so dass derselbe auch ein natürlicher, das tödtliche
Ende einer, durch die Section nicht erkennbaren, uns ganz unbekannt
gebliebenen, innern (fieberhaften) Krankheit gewesen sein konnte. Eine
chemische Prüfung der Magencontenta ergab nichts Schädliches. Es konnte
demnach das Verfahren der Pfuscherin als mitwirkende Todesursache nicht
anerkannt werden.