92. Fall.

~Angeblich tödtliche Quacksalberei.~

Ein dreijähriger Knabe war durch eine Pfuscherei gegen ein Flechtenübel

mit allerhand Quacksalbereien tractirt worden und starb. Die Section

wies Erstickungstod, aber gar keine sichtliche Veranlassung zu

demselben nach, so dass derselbe auch ein natürlicher, das tödtliche

Ende einer, durch die Section nicht erkennbaren, uns ganz unbekannt

gebliebenen, innern (fieberhaften) Krankheit gewesen sein konnte. Eine

chemische Prüfung der Magencontenta ergab nichts Schädliches. Es konnte

demnach das Verfahren der Pfuscherin als mitwirkende Todesursache nicht

anerkannt werden.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 86 / 118 题