74. Fall.

~Zermalmung eines Neugebornen.~

Eisenbahnarbeiter hatten eine menschliche Frucht im Wasser gefunden.

Kopf und Hals waren vom Rumpf abgequetscht, die Halswirbelbeine

zermalmt, die Schlüsselbeine und oberen Rippen aus ihren Verbindungen

gelöst, die Nabelschnur abgeschnitten und kunstgemäss unterbunden.

Der Rumpf war 10 Zoll lang und 1-3/4 Pfund schwer. Wollhaar an vielen

Stellen, die runzliche Beschaffenheit der Haut an den Extremitäten, die

Blättchen-dünne Consistenz der Nägel und die klaffende _Vagina_ konnten

allerdings mehr als bloss vermuthen lassen, dass das Kind nicht reif

gewesen war; ein amtlicher derartiger Ausspruch durfte aber bei der

grossen Zerstörung der Leiche, bei der so wichtige Theile, namentlich

der Kopf, ganz mangelten, nicht gewagt werden. Auch die Athemprobe

konnte nicht mehr angestellt werden, und so blieb es ganz unbestimmt,

ob das Kind gelebt hatte, und ob der Kopf in diesem Falle im Leben vom

Rumpfe getrennt worden war.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 75 / 118 题