69. Fall.

~Zweifelhafter Ertrinkungstod des Neugebornen.~

Ein weibliches Neugebornes war im Wasser gefunden worden. Es war reif,

hatte gelebt, und war apoplectisch, nicht suffocatorisch gestorben. Ob

aber dieser Tod im Wasser erfolgt war, blieb ungewiss, da die an sich

so sehr unsicheren Zeichen des Ertrinkungstodes an der Leiche nicht

einmal aufgefunden wurden. Einige Zerkratzungen im Gesicht konnten

Nichts beweisen, und wenn der Umstand, dass man am Ufer, ganz nahe der

Stelle, wo die Leiche im Wasser lag, ein Schnupftuch mit 3 Thlrn. 29

Sgr. eingebunden (und auf demselben eine Düte mit Caffeebohnen) fand,

allerdings den Verdacht eines absichtlichen Hineinwerfens des Kindes in

den Fluss rege machen musste, so konnte doch natürlich diese Thatsache

keinerlei Anhaltspunkt für ein gerichtsärztliches Gutachten abgeben.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 70 / 118 题