~Zweifelhafter Ertrinkungstod des Neugebornen.~
Ein weibliches Neugebornes war im Wasser gefunden worden. Es war reif,
hatte gelebt, und war apoplectisch, nicht suffocatorisch gestorben. Ob
aber dieser Tod im Wasser erfolgt war, blieb ungewiss, da die an sich
so sehr unsicheren Zeichen des Ertrinkungstodes an der Leiche nicht
einmal aufgefunden wurden. Einige Zerkratzungen im Gesicht konnten
Nichts beweisen, und wenn der Umstand, dass man am Ufer, ganz nahe der
Stelle, wo die Leiche im Wasser lag, ein Schnupftuch mit 3 Thlrn. 29
Sgr. eingebunden (und auf demselben eine Düte mit Caffeebohnen) fand,
allerdings den Verdacht eines absichtlichen Hineinwerfens des Kindes in
den Fluss rege machen musste, so konnte doch natürlich diese Thatsache
keinerlei Anhaltspunkt für ein gerichtsärztliches Gutachten abgeben.