62. Fall.

~Tödtung des Neugebornen durch Sturz auf den Boden.~

Die Frage vom ~Sturz des neugebornen Kindskopfes~ auf den Boden kam

in folgendem, doppelt interessanten Falle zur Sprache. Die unverehl.

L. hatte zu Ende ihrer verheimlichten Schwangerschaft ihre Herrschaft

Abends im Winter auf den (Weihnachts-) Jahrmarkt begleitet, und

war, beim Nachhausegehn, mit einem schweren Korbe beladen, von der

Geburt überrascht worden. Das Kind, sagte sie später aus, »plautzte«

mit Einemmale heraus, nachdem sie seit einer halben Stunde Wehen

gefühlt, und fiel mit dem Kopfe auf das Strassenpflaster, wobei

die Nabelschnur gerissen sein sollte, was sich durch deren Ränder

allerdings bestätigte. Die L. behauptete darauf ohnmächtig geworden zu

sein, und als sie nach kurzer Zeit wieder zu sich gekommen, das Kind

todt neben sich gefunden zu haben. Das Kind hatte, wie alle Zeichen der

Athemprobe übereinstimmend bewiesen, gelebt, und war an Gehirnblutung

gestorben, denn ausser verbreitetem Blutreichthum im Gehirn fanden

wir eine Drachme Extravasat auf der _basis cranii_. Sehr interessant

war nun der Befund eines mangelhaften Ossificationsprocesses auf

dem rechten Scheitelbein, an welchem eine achtgroschengrosse Stelle

durchsichtig dünn, und in deren Mitte eine gezahnte, linienbreite

Spalte sichtbar war. Ein anwesender Arzt wollte diese als Wirkung

des Sturzes oder einer sonstigen Gewalt ansprechen, eine Meinung,

der wir indess keine Folge geben konnten, bei dem gänzlichen Mangel

jeder Reaction, wie Sugillation u. dergl. und bei der geschilderten

Dünnheit des Schädelknochens in grösserem Umfange um die Spalte herum,

die endlich sich auch gar nicht verhielt, wie eine traumatische

Fissur. Es wurde geurtheilt, dass das Kind reif gewesen, gelebt habe,

am Blutschlagfluss gestorben sei, und »dass dieser Blutschlagfluss

mit höchster Wahrscheinlichkeit durch den Vorgang bei der Geburt des

Kindes erzeugt worden, und weder Obduction noch Acten berechtigen, mit

gleicher Wahrscheinlichkeit eine andere Todesursache anzunehmen.«

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 64 / 118 题