~Tödtung des Neugebornen durch Sturz auf den Boden.~
Die Frage vom ~Sturz des neugebornen Kindskopfes~ auf den Boden kam
in folgendem, doppelt interessanten Falle zur Sprache. Die unverehl.
L. hatte zu Ende ihrer verheimlichten Schwangerschaft ihre Herrschaft
Abends im Winter auf den (Weihnachts-) Jahrmarkt begleitet, und
war, beim Nachhausegehn, mit einem schweren Korbe beladen, von der
Geburt überrascht worden. Das Kind, sagte sie später aus, »plautzte«
mit Einemmale heraus, nachdem sie seit einer halben Stunde Wehen
gefühlt, und fiel mit dem Kopfe auf das Strassenpflaster, wobei
die Nabelschnur gerissen sein sollte, was sich durch deren Ränder
allerdings bestätigte. Die L. behauptete darauf ohnmächtig geworden zu
sein, und als sie nach kurzer Zeit wieder zu sich gekommen, das Kind
todt neben sich gefunden zu haben. Das Kind hatte, wie alle Zeichen der
Athemprobe übereinstimmend bewiesen, gelebt, und war an Gehirnblutung
gestorben, denn ausser verbreitetem Blutreichthum im Gehirn fanden
wir eine Drachme Extravasat auf der _basis cranii_. Sehr interessant
war nun der Befund eines mangelhaften Ossificationsprocesses auf
dem rechten Scheitelbein, an welchem eine achtgroschengrosse Stelle
durchsichtig dünn, und in deren Mitte eine gezahnte, linienbreite
Spalte sichtbar war. Ein anwesender Arzt wollte diese als Wirkung
des Sturzes oder einer sonstigen Gewalt ansprechen, eine Meinung,
der wir indess keine Folge geben konnten, bei dem gänzlichen Mangel
jeder Reaction, wie Sugillation u. dergl. und bei der geschilderten
Dünnheit des Schädelknochens in grösserem Umfange um die Spalte herum,
die endlich sich auch gar nicht verhielt, wie eine traumatische
Fissur. Es wurde geurtheilt, dass das Kind reif gewesen, gelebt habe,
am Blutschlagfluss gestorben sei, und »dass dieser Blutschlagfluss
mit höchster Wahrscheinlichkeit durch den Vorgang bei der Geburt des
Kindes erzeugt worden, und weder Obduction noch Acten berechtigen, mit
gleicher Wahrscheinlichkeit eine andere Todesursache anzunehmen.«