61. Fall.

~Ertrinken. Zweifelhafter Selbstmord.~

Wichtiger endlich in dieser Reihe war folgender Fall, in welchem

zugleich die Zweifel über Mord oder Selbstmord zu lösen waren. Ein

42jähriger robuster Mann war am 2. Januar vom Hause fortgegangen,

um fällige Zinsen auszuzahlen, und ein vormundschaftliches Geschäft

zu erledigen, zu welchem Zwecke er ein Document zu sich gesteckt

hatte, an dessen Besitz Dritten gelegen sein musste. Zehn Wochen

später fand man seine Leiche im Wasser, und wohl in der Tasche die

Quittung über die gezahlten Zinsen, aber nicht das Document. Er war

früher Katholik gewesen, aber zu den Christkatholischen übergegangen,

weshalb sein Name in seinem Vaterlande (Oesterreich) an den Galgen

geschlagen worden war (!). Wenn nun einerseits die Vermuthung eines

Selbstmordes aus Religionsfanatismus erhoben wurde, so war andrerseits

das Verschwinden des Documentes Grund, den Verdacht einer Ermordung

durch Dritte aufzuwerfen, und so wurde die gerichtliche Section

verfügt. Die Leiche war natürlich, nach so langer Maceration im

Wasser, höchst verwest, über und über grün, der Kopf fast schwarz, die

Oberhaut überall abgelöst. Die Augen waren glotzend hervorgetrieben,

die Zunge fest zwischen den Zähnen eingekeilt, und deren zwei Linien

hervorragende Spitze angeschwollen. Aeussere Verletzungen fanden sich

nirgends. In der Brust zeigten sich die Lungen eher blutleer, als

blutreich; das linke Herz war blutleer, das rechte mit etwas dunklem,

dickflüssigem Blute angefüllt. Die Luftröhre, deren Schleimhaut die

gewöhnliche kirschbraunrothe Verwesungsfarbe zeigte, enthielt eine

geringe Menge blutigen Schaums. Wasser fand sich weder in ihr, noch in

den Lungen. Das Gehirn war bereits in einen blutigen Brei verwandelt,

und gestattete sonach keine nähere Untersuchung. Die _basis cranii_

aber, wie alle Schädelknochen, war unverletzt. Der Magen enthielt eine

geringe Menge röthlichen Speisebreies, aber kein Wasser. Magen mit

Inhalt, _duodenum_ und _oesophagus_ wurden zur chemischen Untersuchung

zurückgestellt, die aber keine Spur irgend eines Giftes nachgewiesen

hat. Die Omental- und Mesenterial-Venen, die grossen Venenstämme der

Bauchhöhle und die rechte Niere waren, trotz der vorgeschrittenen

Verwesung, noch sehr blutreich. Im Uebrigen waren alle Baucheingeweide

normal beschaffen. An der linken Seite des Halses bis zum Nacken

fand sich ein weisslicher, kaum vertiefter, nicht sugillirter, weich

(nicht lederartig) zu schneidender, zwei Linien breiter Streifen.

Unser Gutachten ging dahin: 1) dass _denatus_ an Erstickung seinen

Tod gefunden; 2) dass es möglich, selbst wahrscheinlich, dass diese

durch Ertrinken veranlasst worden; 3) dass in Betracht des hohen

Verwesungsgrades der Leiche betreffend die am Halse gefundene

Marke Nichts mit einiger Sicherheit geschlossen werden könne; 4)

dass, wenn der Tod durch Ertrinken erfolgt, auch nicht mit einiger

Wahrscheinlichkeit angegeben werden könne, ob hier Selbstmord, Zufall,

oder die Schuld Dritter vorläge.

Nach mehreren Monaten wurde das vermisste Document aufgefunden, und

weitere richterliche Ermittelungen stellten dann den geschehenen

Selbstmord durch Ertränken ausser Zweifel.

E. Zweifelhafte Leben und Todesarten von Neugebornen.

Wie häufig die Untersuchungen von Leichnamen neugeborner Kinder mir

im hiesigen _foro_ vorkommen, ergiebt die einfache Thatsache, dass

unter den Hundert hier betrachteten Obductionsfällen nicht weniger

als Einundzwanzig Neugeborne betrafen. Hierbei sind diejenigen sehr

zahlreichen, monatlich 10-12 betragenden Fälle nicht mitgerechnet,

in denen bloss eine Besichtigung todtgeborner oder in den ersten

24 Stunden verstorbener unehelicher Neugeborner nach Vorschrift

der Criminal-Ordnung und zur Ertheilung des Beerdigungsscheines

Statt findet, um mögliche tödtliche Behandlung des Kindes nicht

unermittelt zu lassen. Diese letztern Fälle liefern fast niemals ein

wissenschaftlich interessantes Ergebniss; desto mehr natürlich die,

hier ausschliesslich in Betracht gezogenen, gerichtlichen Sectionen

solcher Leichen neugeborner Kinder, bei denen ein gewaltsamer Tod

wirklich oder doch muthmaasslich Statt gefunden hatte. Was zunächst

Maass und Gewicht der Leiche als Zeichen der Reife betrifft, so behalte

ich mir vor, da ich die Beobachtungen noch immer fortsetze, bei spätern

Mittheilungen darüber Genaueres zu berichten, und will hier nur die,

meines Wissens noch nicht bekannt gemachte Beobachtung vorläufig

mittheilen, dass ~das Maass der Leiche in allen Fruchtaltern bis zum

Zeitigungstermin sich viel constanter zeigt, als das Gewicht~, das von

der Constitution, dem resp. Verwesungsgrade u. s. w. zu sehr abhängt,

um nicht bedeutende Abweichungen im Einzelnen von der allgemeinen Norm

zu zeigen. Man kann deshalb nach dem Maasse mit weit mehr Sicherheit,

als nach dem Gewichte, das Alter einer Frucht, also auch ihre Reife

oder Unreife, beurtheilen.

Was nun die Athemprobe betrifft, so kann ich, nach meinen höchst

zahlreichen Erfahrungen, nicht entschieden genug der _Henke_'schen

Lehre entgegen treten, die am Schreibtische erwachsen ist, und so viel

Schwanken und Unsicherheit in die forensische Praxis gebracht hat. Es

ist ein Verrath an der Wahrheit, wenn man dies vortreffliche Experiment

in seiner Beweiskraft ungegründeten Verdächtigungen aussetzt. Ich

meinerseits stehe nicht an, zu behaupten, dass wir wenige so sichre

Beweismittel in medico-forensischen Dingen besitzen, als die Athemprobe

bei der Frage vom zweifelhaften Leben des Neugebornen, versteht sich,

dass das Experiment mit Sachkenntniss und Sorgfalt ausgeführt, und

dass alle seine Ergebnisse mit gesundem Iudicium -- der nothwendigsten

Eigenschaft für den practischen Gerichtsarzt -- erwogen worden. Was

bedeuten z. B. die Einwände in Betreff der hydrostatischen Probe,

die vom _Emphysema pulmonum_ und von der Möglichkeit des künstlichen

Aufblasens todtgeborner Lungen hergenommen sind? Nicht viel mehr, als

Nichts! Denn wer hat wohl jemals das (pathologische) Lungenemphysem

beim neugebornen Kinde gesehn? Die fleissige Schrift von _Mauch_,

die dasselbe nachzuweisen sich bemüht, zählt keinen einzigen Fall

auf, der vor der Kritik Stich hielte. Und was soll man vollends vom

althergebrachten, und bis in die allerneuesten Schriften und Handbücher

immer noch wiederholtem Einwande von der künstlichen Ausdehnung der

Lungen durch Einblasen von Luft sagen? Hat man denn vergessen, dass es

sich bei dieser Frage lediglich um die ~Praxis~ handelt? dass überhaupt

und der Natur der Sache nach, die gerichtliche Athemprobe niemals

anders gefordert und angestellt wird, als da, ~wo eine Geburt in der

Einsamkeit und geheim geschah~? Und wer soll dann in solchen Fällen

der perfide Lufteinbläser gewesen sein? Doch nicht die Mutter, die

wahrlich -- auch wenn sie eine Sachkennerin wäre! -- kein Interesse

daran gehabt haben kann, das todte Kind in's Leben zurückzurufen, denn

sonst würde sie es nicht versticken, ergraben, in's Wasser werfen! oder

der Arzt, die Hebamme, die vielleicht in einzelnen seltenen Fällen

hinterher erschienen waren, und Rettungsversuche an dem vermeintlich

nur scheintodten Kinde angestellt hatten? Aber dann ergeben ja die

Akten, wem, von wem, und unter welchen Umständen Luft eingeblasen

worden! Endlich weiss Jeder, der sich hier selbstthätig versucht

hat, wie schwer es ist, die Lungen in dem Leichnam eines Neugebornen

mit Luft anzufüllen, und die Mutter müsste einen Cursus der Anatomie

gehört haben, um erwarten zu können, dass auch nur Einmal unter zehn

Fällen ihr das Lufteinblasen so gelingen werde, dass dann dadurch die

Ergebnisse der Schwimmprobe alterirt werden könnten.

Weit erheblicher freilich ist der Einwand, der vom möglichen Schwimmen

der Lungen wegen Fäulniss derselben aufgestellt worden ist. Aber ein

sorgsamer Gerichtsarzt wird sich auch hier nicht täuschen lassen. Denn

schon das äussere Ansehn fauler Lungen unterscheidet sie sehr deutlich.

Die Fäulnissblasen bilden sich nur unter der _Pleura_, sind also an der

Oberfläche sichtbar, während man bekanntlich die in den Lungenzellen

befindliche Luft darauf nicht sehen kann. Und vollends, wenn späterhin

durch vorgeschrittene Verwesung in den Lungen diese gar schon sich zu

verflüssigen beginnen, und matschig, breiigt werden, genügt Ein Blick,

um die Fäulniss in ihnen zu erkennen. Endlich bleibt, auch nach meinen

sehr zahlreichen Beobachtungen, wahr, dass die Lungen zu denjenigen

Organen gehören, die am spätesten von der Verwesung ergriffen werden,

wovon nur _Froriep_ das Gegentheil behauptet hat, (wenn gleich

~einzelne~ Angriffe des Zersetzungsprocesses sich in seltnen Fällen

schon in frischen Lungen zeigen, s. unten No. 75 und No. 76,) und so

kann man schon allein aus diesem Grunde mit Bestimmtheit urtheilen,

dass wenn Lungen aus einem noch ~frischen~, oder nur erst ~wenig~

in Fäulniss übergegangenem Leichnam schwimmen, dies Schwimmen gewiss

nicht von Fäulnissgasen herrühre. Ich bin weit entfernt in Abrede zu

stellen, dass das Schwimmen noch irgend etwas beweisen könne, wenn das

Gegentheil Statt fand, wenn das Kind und auch seine Lungen schon stark

in Zersetzung übergegangen. Allein selbst bei solchen Leichnamen kann

die Schwimmprobe noch von practischem Werthe sein, dann nämlich, ~wenn

sie ein negatives Ergebniss liefert~, wenn die Lungen z. B. ~eines

schon graugrünen Kinderleichnams untersinken~, wie ich dies sehr häufig

beobachtet habe (s. auch unten die Fälle No. 67 u. 68). Die Gegner der

Athemprobe haben ~solche~ Fälle entweder nicht gekannt, oder wenigstens

nicht zu erwähnen für gut befunden. Mir ist diese negative Beweiskraft

des Experimentes in zahlreichen Fällen sehr zu Statten gekommen, in

welchen ich dann, trotz der grössten allgemeinen Verwesung, noch (nach

den Umständen des Gesammtexperimentes) mit mehr oder weniger Gewissheit

urtheilen konnte, dass das Kind nicht gelebt hatte. Ist mir doch ein

Fall vorgekommen, den ich hier anticipiren will, obgleich er nicht in

diese, hier betrachtete Centurie von Obductionen fällt, in welchem

aus einem sehr verwesten Neugebornen das Herz schwamm, an welchem

auch deutliche, grössere Fäulnissblasen sichtbar waren, die noch wohl

erhaltenen Lungen aber sanken!

Doch eine eigentliche Abhandlung über die Athemprobe ist nicht

der Zweck dieser Zeilen, und so erwähne ich nur noch, bevor ich

zur Aufzählung der einzelnen, vorgekommenen Fälle übergehe, der

vielbesprochenen _Atelectasis_. In irgend grösserer Ausdehnung kommt

sie in den Lungen Neugeborner kaum vor, und wo dies der Fall angeblich

gewesen, da bin ich geneigt, eine Verwechselung mit den Producten einer

Pneumonie anzunehmen, die allerdings, wenigstens ohne microscopische

Diagnose, leicht möglich ist. Vor Jahren habe ich vor den Augen vieler

Zuhörer, und bloss zu deren Belehrung und um das Experiment der

Athemprobe zu zeigen, die Leiche eines Kindes geöffnet, das notorisch

acht Tage gelebt hatte, und in der Charité verstorben war. Die Lungen

hatten durchweg die braunrothe Farbe und compacte Consistenz fötaler

Lungen, und sanken vollständig bis in ihre kleinsten Theile. Bei

Einschnitten ergab sich die vermuthete rothe Hepatisation und die

natürlich nach Lage des Falles diagnosticirte Pneumonie wurde durch

das später eingesehene Krankenjournal bestätigt. -- Dagegen kommen

einzelne, kleinere atelectasische Inseln in den neugebornen Lungen

recht häufig vor, aber das Ergebniss der Athemprobe wird durch diese

Erscheinung allein nicht getrübt werden können, noch dürfen.

Wir fahren nunmehr in der Reihe der zu schildernden Fälle fort.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 63 / 118 题