~Ertrinken. Zweifelhafter Selbstmord.~
Wichtiger endlich in dieser Reihe war folgender Fall, in welchem
zugleich die Zweifel über Mord oder Selbstmord zu lösen waren. Ein
42jähriger robuster Mann war am 2. Januar vom Hause fortgegangen,
um fällige Zinsen auszuzahlen, und ein vormundschaftliches Geschäft
zu erledigen, zu welchem Zwecke er ein Document zu sich gesteckt
hatte, an dessen Besitz Dritten gelegen sein musste. Zehn Wochen
später fand man seine Leiche im Wasser, und wohl in der Tasche die
Quittung über die gezahlten Zinsen, aber nicht das Document. Er war
früher Katholik gewesen, aber zu den Christkatholischen übergegangen,
weshalb sein Name in seinem Vaterlande (Oesterreich) an den Galgen
geschlagen worden war (!). Wenn nun einerseits die Vermuthung eines
Selbstmordes aus Religionsfanatismus erhoben wurde, so war andrerseits
das Verschwinden des Documentes Grund, den Verdacht einer Ermordung
durch Dritte aufzuwerfen, und so wurde die gerichtliche Section
verfügt. Die Leiche war natürlich, nach so langer Maceration im
Wasser, höchst verwest, über und über grün, der Kopf fast schwarz, die
Oberhaut überall abgelöst. Die Augen waren glotzend hervorgetrieben,
die Zunge fest zwischen den Zähnen eingekeilt, und deren zwei Linien
hervorragende Spitze angeschwollen. Aeussere Verletzungen fanden sich
nirgends. In der Brust zeigten sich die Lungen eher blutleer, als
blutreich; das linke Herz war blutleer, das rechte mit etwas dunklem,
dickflüssigem Blute angefüllt. Die Luftröhre, deren Schleimhaut die
gewöhnliche kirschbraunrothe Verwesungsfarbe zeigte, enthielt eine
geringe Menge blutigen Schaums. Wasser fand sich weder in ihr, noch in
den Lungen. Das Gehirn war bereits in einen blutigen Brei verwandelt,
und gestattete sonach keine nähere Untersuchung. Die _basis cranii_
aber, wie alle Schädelknochen, war unverletzt. Der Magen enthielt eine
geringe Menge röthlichen Speisebreies, aber kein Wasser. Magen mit
Inhalt, _duodenum_ und _oesophagus_ wurden zur chemischen Untersuchung
zurückgestellt, die aber keine Spur irgend eines Giftes nachgewiesen
hat. Die Omental- und Mesenterial-Venen, die grossen Venenstämme der
Bauchhöhle und die rechte Niere waren, trotz der vorgeschrittenen
Verwesung, noch sehr blutreich. Im Uebrigen waren alle Baucheingeweide
normal beschaffen. An der linken Seite des Halses bis zum Nacken
fand sich ein weisslicher, kaum vertiefter, nicht sugillirter, weich
(nicht lederartig) zu schneidender, zwei Linien breiter Streifen.
Unser Gutachten ging dahin: 1) dass _denatus_ an Erstickung seinen
Tod gefunden; 2) dass es möglich, selbst wahrscheinlich, dass diese
durch Ertrinken veranlasst worden; 3) dass in Betracht des hohen
Verwesungsgrades der Leiche betreffend die am Halse gefundene
Marke Nichts mit einiger Sicherheit geschlossen werden könne; 4)
dass, wenn der Tod durch Ertrinken erfolgt, auch nicht mit einiger
Wahrscheinlichkeit angegeben werden könne, ob hier Selbstmord, Zufall,
oder die Schuld Dritter vorläge.
Nach mehreren Monaten wurde das vermisste Document aufgefunden, und
weitere richterliche Ermittelungen stellten dann den geschehenen
Selbstmord durch Ertränken ausser Zweifel.
E. Zweifelhafte Leben und Todesarten von Neugebornen.
Wie häufig die Untersuchungen von Leichnamen neugeborner Kinder mir
im hiesigen _foro_ vorkommen, ergiebt die einfache Thatsache, dass
unter den Hundert hier betrachteten Obductionsfällen nicht weniger
als Einundzwanzig Neugeborne betrafen. Hierbei sind diejenigen sehr
zahlreichen, monatlich 10-12 betragenden Fälle nicht mitgerechnet,
in denen bloss eine Besichtigung todtgeborner oder in den ersten
24 Stunden verstorbener unehelicher Neugeborner nach Vorschrift
der Criminal-Ordnung und zur Ertheilung des Beerdigungsscheines
Statt findet, um mögliche tödtliche Behandlung des Kindes nicht
unermittelt zu lassen. Diese letztern Fälle liefern fast niemals ein
wissenschaftlich interessantes Ergebniss; desto mehr natürlich die,
hier ausschliesslich in Betracht gezogenen, gerichtlichen Sectionen
solcher Leichen neugeborner Kinder, bei denen ein gewaltsamer Tod
wirklich oder doch muthmaasslich Statt gefunden hatte. Was zunächst
Maass und Gewicht der Leiche als Zeichen der Reife betrifft, so behalte
ich mir vor, da ich die Beobachtungen noch immer fortsetze, bei spätern
Mittheilungen darüber Genaueres zu berichten, und will hier nur die,
meines Wissens noch nicht bekannt gemachte Beobachtung vorläufig
mittheilen, dass ~das Maass der Leiche in allen Fruchtaltern bis zum
Zeitigungstermin sich viel constanter zeigt, als das Gewicht~, das von
der Constitution, dem resp. Verwesungsgrade u. s. w. zu sehr abhängt,
um nicht bedeutende Abweichungen im Einzelnen von der allgemeinen Norm
zu zeigen. Man kann deshalb nach dem Maasse mit weit mehr Sicherheit,
als nach dem Gewichte, das Alter einer Frucht, also auch ihre Reife
oder Unreife, beurtheilen.
Was nun die Athemprobe betrifft, so kann ich, nach meinen höchst
zahlreichen Erfahrungen, nicht entschieden genug der _Henke_'schen
Lehre entgegen treten, die am Schreibtische erwachsen ist, und so viel
Schwanken und Unsicherheit in die forensische Praxis gebracht hat. Es
ist ein Verrath an der Wahrheit, wenn man dies vortreffliche Experiment
in seiner Beweiskraft ungegründeten Verdächtigungen aussetzt. Ich
meinerseits stehe nicht an, zu behaupten, dass wir wenige so sichre
Beweismittel in medico-forensischen Dingen besitzen, als die Athemprobe
bei der Frage vom zweifelhaften Leben des Neugebornen, versteht sich,
dass das Experiment mit Sachkenntniss und Sorgfalt ausgeführt, und
dass alle seine Ergebnisse mit gesundem Iudicium -- der nothwendigsten
Eigenschaft für den practischen Gerichtsarzt -- erwogen worden. Was
bedeuten z. B. die Einwände in Betreff der hydrostatischen Probe,
die vom _Emphysema pulmonum_ und von der Möglichkeit des künstlichen
Aufblasens todtgeborner Lungen hergenommen sind? Nicht viel mehr, als
Nichts! Denn wer hat wohl jemals das (pathologische) Lungenemphysem
beim neugebornen Kinde gesehn? Die fleissige Schrift von _Mauch_,
die dasselbe nachzuweisen sich bemüht, zählt keinen einzigen Fall
auf, der vor der Kritik Stich hielte. Und was soll man vollends vom
althergebrachten, und bis in die allerneuesten Schriften und Handbücher
immer noch wiederholtem Einwande von der künstlichen Ausdehnung der
Lungen durch Einblasen von Luft sagen? Hat man denn vergessen, dass es
sich bei dieser Frage lediglich um die ~Praxis~ handelt? dass überhaupt
und der Natur der Sache nach, die gerichtliche Athemprobe niemals
anders gefordert und angestellt wird, als da, ~wo eine Geburt in der
Einsamkeit und geheim geschah~? Und wer soll dann in solchen Fällen
der perfide Lufteinbläser gewesen sein? Doch nicht die Mutter, die
wahrlich -- auch wenn sie eine Sachkennerin wäre! -- kein Interesse
daran gehabt haben kann, das todte Kind in's Leben zurückzurufen, denn
sonst würde sie es nicht versticken, ergraben, in's Wasser werfen! oder
der Arzt, die Hebamme, die vielleicht in einzelnen seltenen Fällen
hinterher erschienen waren, und Rettungsversuche an dem vermeintlich
nur scheintodten Kinde angestellt hatten? Aber dann ergeben ja die
Akten, wem, von wem, und unter welchen Umständen Luft eingeblasen
worden! Endlich weiss Jeder, der sich hier selbstthätig versucht
hat, wie schwer es ist, die Lungen in dem Leichnam eines Neugebornen
mit Luft anzufüllen, und die Mutter müsste einen Cursus der Anatomie
gehört haben, um erwarten zu können, dass auch nur Einmal unter zehn
Fällen ihr das Lufteinblasen so gelingen werde, dass dann dadurch die
Ergebnisse der Schwimmprobe alterirt werden könnten.
Weit erheblicher freilich ist der Einwand, der vom möglichen Schwimmen
der Lungen wegen Fäulniss derselben aufgestellt worden ist. Aber ein
sorgsamer Gerichtsarzt wird sich auch hier nicht täuschen lassen. Denn
schon das äussere Ansehn fauler Lungen unterscheidet sie sehr deutlich.
Die Fäulnissblasen bilden sich nur unter der _Pleura_, sind also an der
Oberfläche sichtbar, während man bekanntlich die in den Lungenzellen
befindliche Luft darauf nicht sehen kann. Und vollends, wenn späterhin
durch vorgeschrittene Verwesung in den Lungen diese gar schon sich zu
verflüssigen beginnen, und matschig, breiigt werden, genügt Ein Blick,
um die Fäulniss in ihnen zu erkennen. Endlich bleibt, auch nach meinen
sehr zahlreichen Beobachtungen, wahr, dass die Lungen zu denjenigen
Organen gehören, die am spätesten von der Verwesung ergriffen werden,
wovon nur _Froriep_ das Gegentheil behauptet hat, (wenn gleich
~einzelne~ Angriffe des Zersetzungsprocesses sich in seltnen Fällen
schon in frischen Lungen zeigen, s. unten No. 75 und No. 76,) und so
kann man schon allein aus diesem Grunde mit Bestimmtheit urtheilen,
dass wenn Lungen aus einem noch ~frischen~, oder nur erst ~wenig~
in Fäulniss übergegangenem Leichnam schwimmen, dies Schwimmen gewiss
nicht von Fäulnissgasen herrühre. Ich bin weit entfernt in Abrede zu
stellen, dass das Schwimmen noch irgend etwas beweisen könne, wenn das
Gegentheil Statt fand, wenn das Kind und auch seine Lungen schon stark
in Zersetzung übergegangen. Allein selbst bei solchen Leichnamen kann
die Schwimmprobe noch von practischem Werthe sein, dann nämlich, ~wenn
sie ein negatives Ergebniss liefert~, wenn die Lungen z. B. ~eines
schon graugrünen Kinderleichnams untersinken~, wie ich dies sehr häufig
beobachtet habe (s. auch unten die Fälle No. 67 u. 68). Die Gegner der
Athemprobe haben ~solche~ Fälle entweder nicht gekannt, oder wenigstens
nicht zu erwähnen für gut befunden. Mir ist diese negative Beweiskraft
des Experimentes in zahlreichen Fällen sehr zu Statten gekommen, in
welchen ich dann, trotz der grössten allgemeinen Verwesung, noch (nach
den Umständen des Gesammtexperimentes) mit mehr oder weniger Gewissheit
urtheilen konnte, dass das Kind nicht gelebt hatte. Ist mir doch ein
Fall vorgekommen, den ich hier anticipiren will, obgleich er nicht in
diese, hier betrachtete Centurie von Obductionen fällt, in welchem
aus einem sehr verwesten Neugebornen das Herz schwamm, an welchem
auch deutliche, grössere Fäulnissblasen sichtbar waren, die noch wohl
erhaltenen Lungen aber sanken!
Doch eine eigentliche Abhandlung über die Athemprobe ist nicht
der Zweck dieser Zeilen, und so erwähne ich nur noch, bevor ich
zur Aufzählung der einzelnen, vorgekommenen Fälle übergehe, der
vielbesprochenen _Atelectasis_. In irgend grösserer Ausdehnung kommt
sie in den Lungen Neugeborner kaum vor, und wo dies der Fall angeblich
gewesen, da bin ich geneigt, eine Verwechselung mit den Producten einer
Pneumonie anzunehmen, die allerdings, wenigstens ohne microscopische
Diagnose, leicht möglich ist. Vor Jahren habe ich vor den Augen vieler
Zuhörer, und bloss zu deren Belehrung und um das Experiment der
Athemprobe zu zeigen, die Leiche eines Kindes geöffnet, das notorisch
acht Tage gelebt hatte, und in der Charité verstorben war. Die Lungen
hatten durchweg die braunrothe Farbe und compacte Consistenz fötaler
Lungen, und sanken vollständig bis in ihre kleinsten Theile. Bei
Einschnitten ergab sich die vermuthete rothe Hepatisation und die
natürlich nach Lage des Falles diagnosticirte Pneumonie wurde durch
das später eingesehene Krankenjournal bestätigt. -- Dagegen kommen
einzelne, kleinere atelectasische Inseln in den neugebornen Lungen
recht häufig vor, aber das Ergebniss der Athemprobe wird durch diese
Erscheinung allein nicht getrübt werden können, noch dürfen.
Wir fahren nunmehr in der Reihe der zu schildernden Fälle fort.