40. Fall.

~Anscheinend tödtliche Misshandlungen.~

Recht ähnlich gestaltete sich einige Jahre später ein anderer Fall, der

auf der Feldmark von Charlottenburg vorkam, und in welchem ebenfalls

Zwischenursachen wirksam geworden waren. Am 17. Mai 18--, bei einer

Hitze von Mittags »mehr als 20 Gr. R.«, war (Mittags) der als Säufer

bekannte Eisenbahnarbeiter Gl. stark angetrunken und stolpernd über

den Acker gehend, und sich dann niederlegend gesehen worden. Nach 10

Minuten stand er auf und ging in ein nahes Roggenfeld, wo er sich

wieder niederlegte. Anderthalb Stunden später kamen P. und A. des

Weges gefahren, und fanden ihn mit dem Gesicht in die Höhe liegend,

so dass ihm die brennenden Sonnenstrahlen in's Gesicht schienen,

und »schwarzbraun im Gesicht«. Man versuchte den halb Bewussten

aufzurichten, der aber bei diesen Versuchen immer wieder zur Erde

fiel, auch noch 2-3 Schritte ging, aber wieder niederfiel. Bei dieser

Gelegenheit nun versetzte ihm P. einige Hiebe mit dem Stiele seiner

Peitsche und einige Fussstösse, die mehrere Zeugen als nicht erheblich

schildern, während nur ein Knabe von sechs tüchtigen Hieben und

mehreren Fusstritten in die Seite deponirt hat. Es gelang aber nicht,

den anscheinend schwer Betrunkenen zu ermuntern, und man liess ihn

liegen und bedeckte nur das Gesicht, um es gegen die Sonnenstrahlen

zu schützen. Bald darauf fand ihn ein Dritter Z., anscheinend

völlig bewusstlos, anfänglich nicht antwortend, und nur »in sich

hineingrunzend« und einige Bewegungen mit der Hand nach seinem Stocke

machend, bis er endlich doch noch ganz deutlich sagte: »ich werde schon

kommen«. Das Fortschaffen gelang indess auch jetzt nicht, und bald

darauf wurde der Gl. todt gefunden.

Hatten und welchen Antheil hatten die Misshandlungen an seinem Tode

gehabt?

Das Gesicht der Leiche erschien bei der Section ziemlich dunkelroth

gefärbt, ganz besonders aber blauroth waren beide Backen und Ohren.

Am rechten Oberarm zahlreiche kleinere und grössere Sugillationen,

von Erbsen- bis Zweigroschenstücksgrösse, kleinere dergleichen auch

am linken Oberarm, zahlreiche blaurothe Flecke endlich auch am

linken Schulterblatt. Der Kürze halber bemerke ich, dass bei und

nach der Eröffnung der Kopfhöhle sich eine sehr starke apoplectische

Congestion (kein Erguss) als Todesursache ergab. Das Rückenmark war

normal. Beide Lungen waren mit einem dunklen, dickflüssigen Blute

stark angefüllt. Die Leber, wie so häufig bei Säufern, stahlgrau. Die

sonstigen Sectionsbefunde waren nicht erheblich. Im Gutachten wurde

nur hervorgehoben, wie der Befund die letzten Lebensäusserungen des

_denatus_, das »schwarzbraune« Gesicht, die Besinnungslosigkeit,

das »Hineingrunzen« erkläre, als Symptome eines tödtlichen

Blutschlagflusses, welchen, wie angenommen ward, der Rausch, die hohe

Lufttemperatur und die Wirkung der Sonnenstrahlen auf den Kopf bedingt

hatten. Mit höchster Wahrscheinlichkeit ~war~ er bereits in diese

tödtliche Krankheit verfallen, als die Verklagten ihn angriffen, da

er damals schon besinnungslos war. Dass diese Be- oder Misshandlung

aber gar nicht erheblich gewesen, haben nicht nur die Augenzeugen

bekundet, sondern Hiebe mit einem Peitschenstock auf Schultern, Rücken

und Hintern, und Berührungen (Anstossen) mit dem Fusse in die Seite,

konnten an und für sich auch nicht als bedeutend gelten, und die

Section bestätigte dies auch, da sie als Folge derselben nur allein

kleine Sugillationen in den Hautbedeckungen nachwies. Es wurde hiernach

angenommen, dass die Misshandlungen ~keinen~ Antheil an dem Tode gehabt

hätten.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 49 / 118 题